Wir haben die Frankfurter gefragt, an welchen Stellen in der Stadt das Radfahren besonders gefährlich ist. Hier sind ihre Antworten.
In den letzten Wochen häufen sich die Fahrradunfälle im Stadtgebiet. Zwei Menschen sind bei besonders schweren Unfällen ums Leben gekommen – ein am 2. August und eine am 14. August.
Die Situation des Radverkehrs in Frankfurt ist immer wieder Thema. Viele Radfahrer bemängeln enge Straßen, abrupt abbrechende Radwege, unklare Verkehrsführung und rücksichtslose Autofahrer.
„Die Friedberger Landstraße beginnt mit einem wunderbaren Radweg, der dann aber einfach schlagartig endet. Der Radfahrer findet sich auf einer zweispurigen Straße wieder, auf der es definitiv keinen Platz für zwei nebeneinander Autos und einen Radfahrer hat. Irgendwann passiert der Radfahrer – unter Lebensgefahr auf der Straße oder, mit schlechtem Gewissen, aber sicherer, auf dem Fußweg – die Fachhochschule, um danach wundersam ganz plötzlich einen Fahrradweg wiederzufinden. Eine glatte 6.“
„Die Kreuzung Schweizer Straße / Gartenstraße, nördlich vom Schweizer Platz, wo die Radspur verschwindet, Straßenbahnschienen dazukommen und viele an der Seite parken. Fürchterliche Kombi. Dort ist es oft gefährlich.“
„Die Lange Strasse auf die Ignatz Bubis Brücke. Dort ist ein Fahrradweg eingezeichnet, der beim Übergang auf die Brücke im Knick einfach aufhört. Das ist so gefährlich, man wird von den Autos quasi in die Kurve gequetscht. Ich verstehe auch gar nicht, was sich die Planer gedacht haben. Entweder markiere ich durchgehend einen Fahrradweg oder ich lasse es gleich ganz bleiben.“
„Ich muss täglich auf der Schweizer Straße fahren. Hier sind ganz vielfältige Gefahrenquellen: viel Verkehr, keine Radwege, Kopfsteinpflaster, Schienen, komplizierte Verkehrsführung am Schweizer Platz – gerade parkende Autos, deren Fahrer die Türen aufreißen, ohne zu schauen ob sie dabei einen Fahrradfahrer töten könnten. Insgesamt sollte die Schweizer Straße dringend verkehrstechnisch überarbeitet werden.“
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„Niederrad ist eine einzige Katastrophe. Zum Bahnhof gibt es aus der Richtung Rennbahn keinen einzigen Radweg. In der Gerauer Straße, an der evangelischen Kirche, gibt es auch nichts, da wird man von den Autos fast platt gemacht. Die Bruchfeldstraße ist genauso ein Horror, da gibt’s keinen Radweg und es wird mit 20 Zentimetern Abstand überholt. Die Melibocusstraße ist entweder zugeparkt oder eine Rennstrecke. Aus der Jugenheimer Straße kommen die Autos auch gerne mal blind rückwärts raus, weil’s eine Einbahnstraße ist. Niederrad ist so ziemlich der radfahrerunfreundlichste Stadtteil.“
„Die Mörfelder Landstraße ist leider auch ein schlechtes Beispiel. Um zur Arbeit zu kommen, muss ich sie zwangsläufig irgendwann befahren, und durch die vielen Teerneuauflagen und Gullis an der Seite würde nicht einmal ein BMX-Rad unversehrt über diese Hubbelstrecke kommen. Die Teerschichten bilden gefährliche wellen und Hubbel und – zack – sitzt man schon wieder in der Gullivertiefung.“
„Die Frage wäre einfacher, wenn sie lauten würde: Wo in Frankfurt kann man sicher Rad fahren?„
Https://www. fnp. de/frankfurt/frankfurt-radfahrer-gefaehrlich-10369428.html
Darf mit dem Rannrad auf der Bundesstraße fahren?
Zweispurig ja, vierspurig nein. Wobei die zweispurigen eigentlich alle Radwege haben, da muss man also auch nicht auf der Straße fahren.
Ja, aber nur dann, wenn es sich bei der Bundesstraße um keine Kraftfahrstraße handelt.
Was gilt als Kraftfahrstraße? Bspw. gilt eine normale Waldbundesstraße (eine Spur je Richtung) als Kraftfahrstraße?
Sobald ein rechteckiges Straßenschild mit einem weißen Auto auf blauem Grund zeigt, handelt es sich um eine Kraftfahrstraße. An der Anzahl der Fahrspuren allein oder Wald/Stadt lässt sich das nicht allein festmachen.
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Liebe Grüße
Hallo Leute ich möchte in 1 oder 2 Jahren den Roller Führerschein machen und will mir dann ein Aixam Auto kaufen und wollte mich vergewissern ob es erlaubt und gefährlich ist mit Aixam auf Bundesstraße und Landstraße zu fahren wo ein Verkehrszeichen steht das man auf der Straße 100 km/h oder 80 km/h fahren darf weil ich will nicht das mir jemand hinter reinfährt
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Ich interessiere mich sehr für das Rennrad fahren und fahre auch schon paar Jahre. Ich will gerne an einem Marathon oder sowas mitmachen. Nun habe ich nachgeschaut und bei den meisten machen nur männer mit? Leider habe ich keine Freundin oder so die das mit mir macht 🙁 was soll ich tun? Gibt es sowas extra für Frauen?
Wenn man beim Fahrrad fahren eine andere Person auf dem Gepäckträger mitnimmt, ist das dann verboten? Ist das irgendwie schädlich fürs Fahrrad wenn jemand hinten drauf sitzt? Danke
Tagsüber habe ich kein Problem Auto zu fajren aber nachts blenden mich die Scheinwerfer anderer so stark dass ich auf einer kerzengeraden aalglatten Bundesstraße 70 fahren muss.
Was kann man dagegen machen
Hi meine frage ist eig nur ob ich auf der Bundesstraße 30 bei ravensburg in dem Bereich
In dem es keine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt, nur 130 fahren darf
Oder ob ich dort dfann unbegrenzt schnell fahren darf.
Ich habe ein altes Quintana roo bekommen welches eine Rahmengröße von 26 Zoll hat, ich bin aber nur räder mit 27,5 Zoll und größer gewohnt (normale city fahrräder), aber da ich das Quintana roo von einer Größeren Person bekommen habe frage ich mich nun ob ich das fahren kann/soll oder es lieber lassen sollte
Da ich demnächst meine Ausbildung weiter weg beginne und nur alle 14 Tage am Wochenende heimkomme, habe ich überlegt, wie ich meine Fahrten nach Hause am besten zurücklege.
Ich hätte die Möglichkeit über Land (Bundesstraße), aber auch über die Autobahn heimzufahren.
Der Vorteil der Autobahn wäre natürlich, dass ich viel schneller daheim bin.
Aber auf der Bundesstraße sehe ich mehr, also hier mal ein Fachwerkhaus und da mal ein Stück durch den Wald, während ich ja auf der Autobahn nur Schiler sehe (z. B. Kassel 80 km).
Https://www. gutefrage. net/frage/darf-mit-dem-rannrad-auf-der-bundesstrasse-fahren
Rechtsfahrgebot
Allgemeine Informationen
Das Rechtsfahrgebot besagt, dass Fahrzeuglenkerinnen/Fahrzeuglenker grundsätzlich So weit rechts fahren müssen, wie ihnen dies Zumutbar und möglich ist. Die Zumutbarkeit wird unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs beurteilt. Durch das Rechtsfahren dürfen andere Straßenbenützerinnen/andere Straßenbenützer nicht gefährdet, behindert oder belästigt werden. Darüber hinaus darf die Lenkerin/der Lenker sich nicht selbst gefährden oder Sachen beschädigen.
Benützung des rechten Fahrstreifens
Achtung
Die freie Fahrstreifenwahl im Ortsgebiet gilt nur unter den genannten Voraussetzungen und nur für Lenkerinnen/Lenker von Kraftfahrzeugen, nicht aber z. B. für Radfahrerinnen/Radfahrer.
Nebeneinanderfahren
Wenn es aufgrund der Verkehrssituation zu einer Kolonnenbildung kommt, gilt, solange diese andauert, das Rechtsfahrgebot nicht und es darf Nebeneinander gefahren werden. Dies ist auch mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten möglich. Von einer Kolonne kann erst dann gesprochen werden, wenn Mindestens drei Fahrzeuge auf einem Fahrstreifen hintereinander fahren.
Eine Bestimmung mit einem Wortlaut dieses Inhalts findet sich nicht in der Straßenverkehrsordnung; diese Rechtslage ist das Ergebnis der Gesetzesauslegung durch die österreichischen Höchstgerichte.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Https://www. oesterreich. gv. at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/10/Seite.063310.html
Im Straßenverkehr ist Rücksichtnahme das A und O
Polizeihauptkommissarin Daniela Baier fährt regelmäßig mit dem Rennrad zur Arbeit und kennt die Konflikte auf der Straße.
Polizistin Daniela Baier kennt Konflikte zwischen Rad – und Autofahrern nicht nur aus ihrem Arbeitsleben. Im Interview erklärt die Radfahrerin zentrale Verkehrsregeln.
Welche Regeln für welche Verkehrsteilnehmer gelten, ist besonders zwischen Auto – und Rennradfahrern ein Streitthema. Polizeihauptkommissarin Daniela Baier kennt die Straßen Oberschwabens aus beiden Perspektiven. Im Gespräch mit der Schwäbischen Zeitung erklärt sie die wichtigsten Regeln für ein sicheres Miteinander und gibt zum Abschluss noch einen wichtigen Ratschlag.
Frau Baier, Radfahrer und Autofahrer sind sich auf der Straße nicht immer einig. Woran liegt das Ihrer Meinung nach?
Das liegt unter anderem daran, dass der Radfahrer in Deutschland noch nicht als gleichwertiger Verkehrsteilnehmer angesehen wird. Außerdem ist es so: wenn ich auf dem Fahrrad sitze, sehe ich nur die Sicht des Fahrradfahrers. Wenn ich im Auto sitze, sehe ich eben nur die Sicht des Autofahrers.
In welchen Situationen kommt es konkret zu Konflikten?
Oft kommt es zu Konflikten beim Abbiegen oder bei der Nutzung von Radwegen. Für viele Autofahrer ist es zum Beispiel nicht verständlich, warum der Rennradfahrer auf der Straße fährt, obwohl neben dran ein Radweg oder ein nicht geteerter Feldweg ist.
Das ist beim Kauf eines Rennrades wichtig
Aber auch Abstand ist ein Thema: Wenn ein Auto am Fahrradfahrer vorbeifährt, muss er einen gewissen Abstand einhalten. Viele unterschätzen völlig, wie sich das anfühlt, wenn man nur mit einem knappen Abstand überholt wird.
Sie haben gerade schon die Fahrradwege angesprochen. Wer muss denn grundsätzlich Fahrradwege nutzen?
Radfahrer müssen Fahrradwege nutzen, wenn das blaue Fahrrad-Zeichen dran ist. Wenn „Fahrrad frei‟ dran steht, zum Beispiel als Zusatzzeichen für einen landwirtschaftlichen Weg, kann der Radfahrer auch auf der Straße fahren.
Es ist jedoch nicht zumutbar, dass jemand auf dem Radweg fahren muss, wenn sein Fahrrad dadurch kaputtgeht. Deswegen sind nur geteerte Fahrradwege auch als solche verpflichtend.
Jetzt einmal speziell zu Rennradfahrern: Gelten für sie Ausnahmen?
Für Rennradfahrer gilt genau das Gleiche. Die haben eine Radwegbenutzungspflicht, wie alle Radfahrer. Wenn sie sich einen Radweg mit Fußgängern teilen, muss der Rennradfahrer auch seine Geschwindigkeit anpassen. Natürlich will der Rennradfahrer schneller fahren und nutzt daher oft die Straße.
Wenn der Rennradfahrer auf der Straße fährt, wie sollte er sich am besten verhalten?
Er sollte natürlich ganz rechts fahren. Wir haben ein Rechtsfahrgebot. Und er sollte wie alle beim Abbiegen rechtzeitig anzeigen, dass er abbiegen möchte, indem er den Arm hebt und sich einordnet. Es sind Kleinigkeiten, mit denen auch der Rennradfahrer mithelfen kann.
Die Rennradfahrer von „Move‟ sind in Gruppen von mindesten 20 Menschen unterwegs. Welche Regelungen gelten für große Rennradgruppen?
Man darf ab einer Gruppe von 16 Radfahrern nebeneinander fahren. Das Fahren nebeneinander ist aber auch bei kleineren Gruppen erlaubt. Dann aber nur in Fahrradstraßen und nicht auf der gewöhnlichen Straße.
Rennradfahrer sind schnell unterwegs, aber Autos sind noch schneller. Was müssen Autofahrer beachten, wenn sie Rennradfahrer überholen?
Der Autofahrer muss auf jeden Fall darauf achten, dass er den Seitenabstand einhält. Innerorts ist das 1,5 Meter und außerorts sind es zwei Meter – ein ausgeklappter Meterstab. Das ist eine ziemliche Spanne und viele unterschätzen das.
Https://www. schwaebische. de/themen/move/im-strassenverkehr-ist-rucksichtnahme-das-a-und-o-1623930
Fahren im Kreisverkehr: So funktioniert’s
Das Fahren im Kreisverkehr verunsichert oft auch geübte Autofahrer. Wann muss man blinken, wer hat Vorfahrt, wie verhält man sich im mehrspurigen Kreisverkehr? Wer diese Regeln beachtet, ist auf der sicheren Seite.
Klassischer Kreisverkehr: Geblinkt wird nur beim Ausfahren
Wann Radfahrer und Fußgänger Vorfahrt bzw. Vorrang haben
Regeln im zweispurigen Kreisverkehr
Für jeden Kreisverkehr gilt: Fahrzeuge fahren nach rechts ein und dann entgegen dem Uhrzeigersinn. Parken oder Anhalten ist verboten – es sei denn, der Verkehr stockt. Die Mittelinsel darf nicht überfahren werden, auch wenn sie nur aufgemalt ist. Ausnahme: besonders lange Fahrzeuge.
Der klassische Kreisverkehr
Er kommt am häufigsten vor und wird durch die Schilderkombination „Vorfahrt gewähren“ und „Kreisverkehr“ gekennzeichnet. Deshalb gilt: Die Fahrzeuge Im Kreisel haben Vorfahrt. Geblinkt wird nur Beim Verlassen des Kreisverkehrs.
Richtig einordnen im doppelspurigen Kreisverkehr
Bei einer doppelspurigen Zufahrt sollten sich diejenigen Fahrer Rechts einordnen, die schon an der Nächsten oder übernächsten Ausfahrt ausfahren möchten. Wer erst später den Kreisel verlassen möchte, kann die Innenspur nehmen, muss aber stets den rechts von ihm Fahrenden im Blick haben.
Zweispuriger Kreisverkehr: Wer fährt wann raus?
Wer die innere Kreisbahn wählt, muss beim Verlassen den Vorrang des Außenfahrenden beachten. Wer von innen nicht rechtzeitig auf die rechte Spur kommt, muss eine Extrarunde drehen, weil für ihn die besonderen Sorgfaltspflichten beim Spurwechsel gelten.
Eher selten: Der „unechte“ Kreisverkehr
Der „unechte“ Kreisverkehr wird auch „kreisförmiger Knotenpunkt“ genannt. Er kommt selten vor, meist in Wohngebieten. Hier gilt die Regel „Rechts vor links„, der Einfahrende hat also Vorfahrt. Fahrtrichtung ist, wie gehabt, gegen den Uhrzeigersinn. Achtung: Der Blinker muss hier beim Ein – und Ausfahren gesetzt werden.
Fußgänger und Radfahrer im Kreisverkehr: Wer darf zuerst?
Radfahrer haben im klassischen Kreisverkehr grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie motorisierte Fahrzeuge. Das bedeutet: Vorfahrt gewähren bei der Einfahrt, im Kreisverkehr gilt Vorfahrt vor ein – und ausfahrenden Fahrzeugen. Außerdem müssen Radfahrer Handzeichen geben, wenn sie den Kreisel verlassen möchten. Diese Regeln gelten, egal ob der Radler auf der Fahrbahn oder auf einem Radweg unterwegs ist. Autofahrer aufgepasst: Zu gefährlichen Situationen kann es vor allem dann kommen, wenn ein Autofahrer den Kreisverkehr verlassen möchte und rechts von ihm ein Radfahrer fährt, der im Kreisverkehr bleibt.
Fußgänger haben nur Vorrang vor Fahrzeugen, die aus dem Kreisverkehr ausfahren. Ausnahme: Wenn sich unmittelbar vor dem Kreisverkehr ein Zebrastreifen befindet, gilt der Vorrang der Fußgänger sowohl für Autofahrer, die in den Kreisverkehr einfahren, als auch für diejenigen, die ihn verlassen.
Außergewöhnliche Kreisverkehre
Über ihre Zweckmäßigkeit hinaus zeichnen sich manche Kreisel auch durch künstlerische Gestaltung oder eine besondere Verkehrsführung aus. Hier finden Sie eine Zusammenstellung der 11 kuriosesten Kreisverkehre weltweit.
Https://www. adac. de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/kreisverkehr/
Radfahrer beschweren sich wegen Überholmanövern
STAND 27.11.2022 , 17:27 Uhr AUTOR/IN Katharina Seeburger
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Autofahrer müssen mindestens 1,5 Meter Abstand halten, wenn sie Radfahrer überholen. Laut der Lörracher IG Velo passiert das selten. Die Polizei hat Probleme, das zu kontrollieren.
Seit April 2020 müssen Autofahrer innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens zwei Meter Abstand halten, wenn sie Radfahrer überholen wollen. Doch Radfahrer aus Lörrach und Freiburg beschweren sich, dass der Abstand oft nicht eingehalten wird. Außerdem würde die Polizei nicht kontrollieren, ob der Abstand eingehalten wird.
SWR-Reporterin Katharina Seeburger berichtet über die Situation von Radfahrern in Südbaden:
Dashcam zeichnet fehlenden Abstand beim Überholen auf
Radfahrer Oliver Neumann aus Freiburg kann ein Lied davon singen, dass der Mindestabstand oft nicht eingehalten wird. Erst vor kurzem ist er in der Wiesentalstraße in Freiburg von einem Auto überholt worden, das nicht mal einen halben Meter Abstand eingehalten hat. Das ganze hat Oliver Neumann mit einer Dashcam aufgezeichnet, das Video liegt dem SWR vor.
Oliver Neumann ist in und um Freiburg viel mit dem Fahrrad unterwegs. Wie zum Beispiel hier in der Kartäuserstraße überholen in Autofahrer immer wieder mit zu wenig Abstand. SWR Sebastian Bargon
Laut Interessensgemeinschaft „IG Velo“ schreckt fehlender Sicherheitsabstand ab
Auch im Kreis Lörrach ist es ein Problem, dass Autofahrer sich nicht an den Mindestabstand beim Überholen halten. Das bestätigt die Interessensgemeinschaft „IG Velo“, die sich im Kreis Lörrach seit 35 Jahren für die Interessen von Fahrradfahrern einsetzt. Laut deren Co-Vorsitzenden Wolfram Uhl ist es grundsätzlich unangenehm innerhalb von Städten mit dem Fahrrad unterwegs zu sein. In Lörrach sei vor allem die Bahnhofsstraße problematisch.
Viele der Mitglieder der IG Velo seien unzufrieden, da sich das Thema Sicherheitsabstand so wenig verbessere. „Es gibt viele, die gerne mehr mit dem Fahrrad fahren würden. Aber es schreckt sie ab, sich hier im täglichen Verkehr zu bewegen“, sagt Wolfram Uhl.
Vorwurf: Die Polizei kontrolliert die Abstände beim Überholen nicht
Der Polizei werfen Oliver Neumann und Wolfram Uhl vor, dass sie nicht kontrolliert, ob der Abstand eingehalten wird. Das baden-württembergische Innenministerium sagt: Es wird kontrolliert. Wie eine Stellungnahme des Innenministeriums zeigt, fehlt es der Polizei dafür allerdings gleichzeitig an technischer Ausstattung:
„Ein Einsatz spezieller technischer Messgeräte erfolgt in Baden-Württemberg nicht, da bislang kein System am Markt verfügbar ist, das über eine Zulassung der Physikalisch Technischen Bundesanstalt verfügt und damit als beweissicher einzustufen ist.“
Wolfram Uhl hat ein selbst gebautes Messgerät an seinem Fahrrad angebracht. Das Gerät misst ab dem Ende des Lenkers den Abstandn den Autos beim Überholen zu dem Fahrrad haben. SWR Katharina Seeburger
Dass die Kontrollen schwierig sind, bestätigt auch die Verkehrsunfallprävention der Polizei in Lörrach. Man setze beim Thema Mindestabstand daher vor allem auf Prävention.
IG Velo fordert: Gesetzgeber muss Einhaltung des Mindestabstandes kontrollieren
Wolfram Uhl von der IG Velo findet die Aussage des Innenministeriums unmöglich. Es gebe schließlich eine klare gesetzliche Regelung.
„Der Gesetzgeber ist dafür verantwortlich, dass die entsprechend eingehalten und entsprechend auch kontrolliert werden. Also sich einfach weg ducken, das geht nicht.“
Tipps für Auto – und Radfahrer um den Mindestabstand sicherzustellen
Wie können also die Autofahrer selbst sicherstellen, dass sie genügend Abstand beim Überholen haben? Laut Wolfram Uhl kann man bei Gegenverkehr nicht überholen. Das gelte vor allem innerhalb von Städten, weil die Straßen nicht breit genug seien. „Grundsätzlich gilt: auf die Gegenfahrbahn fahren. Dann habe ich gesichert, die Meter 50 bis zwei Meter“, sagt Wolfram Uhl
Oliver Neumann aus Freiburg hat einen Tipp für die Radfahrer: „Nicht am rechten Rand der eigenen Spur fahren, sondern tendenziell eher in der Mitte.“ Damit mache man als Radfahrer deutlich: „Hier bin ich, ich bin auch Verkehrsteilnehmer.“
Noch bis 30. November können Radfahrer beim „Fahrradklima-Test“ des ADFC mitmachen. In der Online-Umfrage können Radfahrer angeben, wie zufrieden sie mit den Rahmenbedingungen in ihrer Stadt sind.
Land ermöglicht Fahrradschutzstreifen außerorts
Damit der Radverkehr vorankommt, müssen schnell im ganzen Land attraktive und sichere Radverkehrsnetze geschaffen werden. Nicht immer sind separate Radwege hier die Lösung. In manchen Fällen gibt es auch keinen Platz dafür oder es sind langwierige Planungsprozesse nötig. Mit Radschutzstreifen auf der Fahrbahn kann hier rasch für Abhilfe gesorgt und für den Radverkehr ein sichtbarer Bereich geschaffen werden. Innerorts ist dieses Instrument schon üblich, Baden-Württemberg ermöglicht dies in Verbindung mit einem Tempolimit nun auch auf manchen Landstraßen.
Als erstes Bundesland ermöglicht Baden-Württemberg Fahrradschutzstreifen an Landstraßen mit weniger als 5.000 Fahrzeugen pro Tag, also an zweispurigen Kommunal-, Landes – und Bundestraßen. Bisher gibt es sie nur innerhalb geschlossener Ortschaften. Einen entsprechenden Erlass hat das Verkehrsministerium über die vier Regierungspräsidien an Kreise und Städte verschickt. Er gibt den Straßenverkehrsbehörden im Land die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen an Landstraßen die 1,5 Meter breiten Radschutzstreifen einzurichten.
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Vor allem die Alltagsradlerinnen und Alltagsradler brauchen rasch ein landesweites, lückenloses und attraktives Radwegenetz mit einer guten Qualität. Hier können die Radschutzstreifen überall dort ein wichtiger Beitrag sein, wo Lücken im Radwegenetz bestehen, ein separater Radweg nicht schnell möglich ist. Der Bau eigenständiger Radwege hat aber weiter Vorrang. Zudem werden die Radstreifen nur in Verbindung mit einem Tempolimit eingeführt. So fördern wir den Radverkehr und machen die Straßen sicherer.“
Überholabstand von zwei Metern muss eingehalten werden
Die Radschutzstreifen erhöhen die Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer, weil sie dazu beitragen, dass der in der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene Überholabstand von 2,0 Metern überall eingehalten werden kann.
Fahrradfreundliche Kommunen: Radnetze werden verbessert
Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad – und Fußgängerfreundlicher Kommunen Baden-Württemberg (AGFK-BW), Günter Riemer, sagte: „Die Untersuchungen der Pilotstrecken in Baden-Württemberg haben erstmalig gezeigt, unter welchen Bedingungen Schutzstreifen außerorts eine sichere Verkehrsführung für Radfahrende sein können. Ich freue mich, dass wir als AGFK-BW mit dieser Pionierarbeit dazu beigetragen haben, den Kommunen mehr Möglichkeiten an die Hand zu geben, ihre Radverkehrsnetze zu verbessern.“
Land überträgt Aufgabe auf Straßenverkehrsbehörden
Ein flächendeckender Einsatz von Schutzstreifen an überörtlichen Straßen ist nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Aber das Verkehrsministerium als oberste Landesbehörde kann sie in Einzelfällen zulassen oder die Entscheidung darüber auf die zuständigen örtlichen Straßenverkehrsbehörden übertragen.
Ob Schutzstreifen auch außerorts eine sichere Verkehrsführung für den Radverkehr sein können, wurde in den vergangenen Jahren in mehreren Modellprojekten auf Bundes und Landesebene erprobt. Um die Erkenntnisse aus dem Modellprojekt des Bundes zu vertiefen, hat die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad – und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) mit Unterstützung des Verkehrsministeriums von 2019 bis 2021 in einem weiteren Modellvorhaben untersucht, ob und unter welchen Einsatzbedingungen (Verkehrsbelastung, Straßenbreiten, etc.) der Einsatz von Schutzstreifen empfohlen werden kann.
Aufbauend auf diesen Erkenntnissen hat das VM den Erlass erarbeitet, der neben der Verkehrssicherheit auch das Straßenverkehrsrecht sowie die Straßenplanung und den Straßenbetrieb berücksichtigt. Insbesondere waren der mit der StVO-Novelle 2020 eingeführte Überholabstand von zwei Metern außerorts sowie weitere Richtlinien des Straßenwesens zu beachten.
Der Erlass definiert die Anwendungsfälle, in denen die verkehrssichere Anordnung von Radschutzstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften zur Schließung wichtiger Radnetzlücken ermöglicht werden können und überträgt hierfür die Zuständigkeit an die örtlichen Straßenverkehrsbehörden.
Fahren im Kreisel So gehts durch den Kreisverkehr
Kreisel sind eine runde Sache: Kreisverkehr ist sicherer als Verkehr bei einer Kreuzung, flüssiger und vermindert Lärm und Abgase. Doch alle Verkehrsteilnehmenden müssen aufmerksam sein, Rücksicht nehmen und wissen, wie sie einen Kreisel richtig befahren.
Die 5 wichtigsten Tipps
Grundsätze für das Fahren im Kreisel
Bei der Einfahrt in den Kreisel gilt Linksvortritt. Das heisst: Wenn man in den Kreisel einfährt, haben die Fahrzeuge im Kreisel Vortritt. Für Velos und E-Bikes ist besonders wichtig, dass sie im Kreisel in der Mitte der Fahrbahn fahren. So werden sie besser gesehen und können nicht überholt werden.
Wichtig: Velos und E-Bikes werden bei mehrspurigen Kreiseln häufig um den Kreisel herum geführt. Trotzdem ist bei Autofahrerinnen, Töfffahrern und allen anderen Aufmerksamkeit gefragt: Velofahrerinnen und E-Biker werden nach dem Kreisel wieder auf die Fahrbahn zurückgeführt.
In den Kreisel einfahren
Wer in den Kreisel einfährt, reduziert die Geschwindigkeit und verschafft sich einen Überblick. Dabei ist speziell auf Fussgängerinnen und Velofahrer zu achten. Wichtig: Mit dem Auto oder Motorrad unmittelbar vor dem Kreisel keine Velos, E-Bikes und Motorfahrräder mehr überholen.
Ist der Weg frei, darf man ohne anzuhalten in den Kreisel einfahren. Dabei muss man kein Zeichen geben.
Einspuren bei zweispurigen Kreiseln
Wer den Kreisel an der ersten oder zweiten Ausfahrt verlässt, benützt den rechten Fahrstreifen – ansonsten den linken. Führt eine zweispurige Fahrbahn zu einem zweispurigen Kreisel, fährt man auf dem gleichen Fahrstreifen im Kreisel weiter.
Zweispurige Kreisel sind für Velos und E-Bikes gefährlicher, da sie weniger übersichtlich sind als einspurige Kreisel. Deshalb sollten Velofahrer und E-Bikerinnen bei zweispurigen Kreiseln um den Kreisel herum geführt werden. Wenn das nicht der Fall ist, müssen Velo und E-Bikes auf der entsprechenden Fahrbahn durch den Kreisel fahren.
Https://www. bfu. ch/de/ratgeber/fahren-im-kreisel
Radeln Richtung Innenstadt: Thomas Kumbernuß beantragt einen Popup-Radweg für die Bernhard-Göring-Straße
Das Thema köchelt seit 2012 vor sich hin. Wen man denn von Köcheln sprechen kann. Denn passiert ist ja seitdem nichts. Damals wurde mit dem Radverkehrsentwicklungsplan auch beschlossen zu prüfen, ob und wie die Bernhard-Göring-Straße zur Fahrradstraße umgewandelt werden könnte. Doch an der chaotischen Straßenraumaufteilung hat sich nichts geändert. Was Thomas Kumbernuß, Stadtrat aus dem Leipziger Süden, jetzt zum Thema eines Antrags macht.
Denn auch wenn die Stadt die Schaffung einer Fahrradstraße nicht hinbekommt, weil das auch noch mit der ausstehenden Sanierung der parallel verlaufenden Arthur-Hoffmann-Straße zusammenhängt, könnte man hier mit wenig Aufwand ein bisschen mehr Klarheit in der Straßenaufteilung schaffen. Und mehr Sicherheit für alle Radfahrer, die hier Richtung Innenstadt unterwegs sind.
„Für Radfahrende gestaltet sich die Fahrt auf der Arthur-Hoffmann-Straße ab der Kurt-Eisner-Straße Richtung Norden risikobehaftet und herausfordernd. Bedingt durch den schlechten Zustand des Fahrbahnbelags der Arthur-Hoffmann-Straße (besonders bei Nässe und Kälte), parkende Autos auf der rechten Fahrbahnseite (zum Teil auch ‚Dank‘ von Lieferdiensten und Zustellungen in der zweiten Reihe) und dem zum Teil rücksichtslosen Fahrverhalten des MIV ist ein gefahrloses Radfahren seit Jahren fast unmöglich geworden. Abhilfe könnte eine (grundhafte) Sanierung der Arthur-Hoffmann-Straße inklusive einer Neuordnung der Verkehrsführung mit sich bringen, diese ist jedoch in den kommenden Jahren nicht vorgesehen“, beschreibt Thomas Kumbernuß in seinem Antrag die ebenso problematische Radfahrt über die Arthur-Hoffmann-Straße.
Bernhard-Göring-Straße als Ausweichmöglichkeit
Da könnte man mit einem deutlich sichtbaren Radweg auf der Bernhard-Göring-Straße zumindest ein bisschen Abhilfe schaffen, so der Stadtrat der PARTEI. „Die Änderung der Verkehrsführung auf der Bernhard-Göring-Straße samt Errichtung eines dortigen Pop-Up-Radweges Richtung Innenstadt (wie bereits geschehen im Zuge von Sanierungsarbeiten auf der Karl-Liebknecht-Straße vor ca. 10 Jahren) würde Radfahrenden eine sichere Fahrt vom Süden kommend Richtung Norden ermöglichen.“
Denn wer hier Richtung Norden fährt, bekommt es mit entgegenkommenden Autofahrern zu tun.
„Da die Bernhard-Göring-Straße Richtung Süden für den MIV zweispurig und für diesen damit eigentlich überdimensioniert ist, sollte die Errichtung des Pop-Up-Radweges für den Verkehrsfluss ohne gravierende Folgen sein“, findet Kumbernuß.
Und dass sich auch auf der Arthur-Hoffmann-Straße die Bedingungen für Radfahrerinnen und Radfahrer verbessern sollten, ist für ihn selbstverständlich: „Obwohl sich die Arthur-Hoffmann-Straße in einem erbärmlichen Zustand befindet, ist mit einer Sanierung dennoch eher mittel – bis langfristig zu rechnen. Im Zuge dieser Sanierung ist die Planung und Realisierung eines Radweges stadteinwärts von der Kurt-Eisner-Straße bis zum Bayerischen Bahnhof umzusetzen. Ein weiterer Schwerpunkt bei diesen Planungen ist die Änderung der Verkehrsführung auf der Arthur-Hoffmann-Straße stadtauswärts vom Bayerischen Platz kommend, insbesondere zwischen Kohlenstraße und Körnerstraße.
Um hier ein sicheres Radfahren zu ermöglichen, wird bereits jetzt die Neuordnung des Parkens geprüft, da Radfahrende in diesem Abschnitt bereits heute meist zwischen den Gleisen der Linie 9 stadtauswärts fahren müssen und so notgedrungen den Verkehrsfluss des ÖPNV (Straßenbahn Linie 9, Bus Linie 60) behindern.“
Vier konkrete Beschlusspunkte
Seine Erwartungen an diese beiden Straßen fasst er in vier Beschlusspunkte, die jetzt erst einmal zur Prüfung durch die Ausschüsse gehen:
1) Die Stadt prüft die Errichtung eines Pop-Up-Radweges in der Bernhard-Göring-Straße Richtung Norden beginnend ab der Kurt-Eisner-Straße auf der rechten Fahrbahnseite stadteinwärts.
2) Dieser Pop-Up-Radweg erstreckt sich von der Südvorstadt bis ins Zentrum-Süd.
3) Im Zuge einer Sanierung der Arthur-Hoffmann-Straße von der Kurt-Eisner-Straße Richtung Norden in den nächsten Jahren werden Radwege beidseitig geplant und realisiert.
4) Es wird eine Neuordnung des Parkens auf der Arthur-Hoffmann-Straße vom Bayerischen Bahnhof kommend Richtung Süden insbesondere zwischen Kohlenstraße und Körnerstraße geprüft.
Was besagt das Rechtsfahrgebot und welche Folgen hat ein Verstoß?
Vielleicht können sich einige Kfz-Fahrer unter Ihnen noch an ihre Fahrschulzeit erinnern. Dort wurde auch das Thema Rechtsfahrgebot der Straßenverkehrsordnung (StVO) behandelt. Dieses Gebot stellt die gesetzliche Verhaltensnorm dar, möglichst weit rechts zu fahren. Allerdings sollte zum Fahrbahnrand trotzdem wenn möglich ein Sicherheitsabstand von ca. einem Meter eingehalten werden. Aber der Reihe nach.
Die Vorschrift „Straßenbenutzung durch Fahrzeuge“ ist in der StVO in § 2 Abs. 1, 2 geregelt und besagt unter anderem:
„(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“
Außerdem wird in der Vorschrift (StVO § 2) nummeriert festgehalten, unter welchen Umständen eine Verletzung des Rechtsfahrgebotes besonders schwer wiegt, wie beispielsweise bei einem Überholmanöver.
Rechtsfahrgebot innerorts
Das Rechtsfahrgebot gilt innerorts auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (zum Beispiel bestimmte Wohnmobile, Lkws). Kraftfahrzeuge, die insgesamt unter bzw. bis 3,5 Tonnen wiegen, dürfen auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung den Fahrstreifen frei wählen (gemäß § 7 StVO). So soll sichergestellt werden, dass der Straßenverkehr fließen und ein Stau bestmöglich verhindert werden kann.
Wird das Rechtsfahrgebot – wie im folgenden Fall auf einer häufig vorkommenden zweispurigen Straße – missachtet, auch wenn Sie sich noch auf Ihrer Fahrspur befinden, und kommt es für Sie unverschuldet zu einem Verkehrsunfall durch den Gegenverkehr, tragen Sie trotzdem eine Mitschuld. Ein Fall vor dem OLG (Oberlandesgericht) Stuttgart (Urteil vom 26.10.2006 – 13 U 74/06) zeigt das sehr deutlich:
Ein stark angetrunkener und dadurch völlig fahruntüchtiger Fahrer fuhr über die Mittellinie in ein Fahrzeug des Gegenverkehrs. Der Fahrer des Gegenverkehrs fuhr zwar auf seiner Fahrspur, jedoch nicht weit genug rechts. Obwohl der alkoholisierte Fahrer den Unfall verschuldet hatte, traf den Fahrer des Gegenverkehrs ein Mitverschulden in Höhe von 20 %.
In der Entscheidung des OLG hieß es dazu unter anderem:
A) „Unstreitig hat der Kläger den Unfall verschuldet, weil er sein Fahrzeug aufgrund alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit teilweise auf die Gegenfahrbahn gelenkt hat und dadurch den Zusammenstoß verursacht hat (§ 823 BGB).
B) Der Versicherungsnehmer der Beklagten hat den Unfall mitverschuldet (§ 254 BGB).
Aa) Der Versicherungsnehmer der Beklagten hat gegen das Rechtsfahrgebot gem. § 2 Abs. 2 StVO verstoßen, weil er unstreitig hart an der Mittellinie gefahren ist. Bei Beachtung des Rechtsfahrgebotes durch den Versicherungsnehmer der Beklagten wäre der Unfall vermieden worden.
C) […] Sein Verursachungsbeitrag kann nicht als völlig unbedeutend angesehen werden. Immerhin ist er hart an der Mittellinie gefahren.“
Rechtsfahrgebot auf der Autobahn
Die meisten von uns kennen wahrscheinlich die Situation: Die Autobahn ist so gut wie frei, man kann zügig fahren, kommt gut voran. Wenn da nicht immer wieder ein „Schleicher“ die Mittelspur blockieren und den Verkehrsfluss auf der Autobahn behindern würde. Ist das überhaupt erlaubt? Grundsätzlich nicht, denn auch auf Autobahnen gilt das Rechtsfahrgebot. Selbst auf einer völlig leeren Autobahn hat der Fahrzeugführer rechts zu fahren. Vor allem ist es dann nicht erlaubt, wenn die mittlere Fahrbahn permanent zum entspannten langsamen Fahren benutzt wird, auch wenn die rechte Fahrspur frei ist. Und sei es nun aus Unsicherheit oder Bequemlichkeit, das sogenannte Schleichen auf der Mittelspur kann äußerst gefährlich sein: Die nachfolgenden Kraftfahrzeuge müssen unnötig abbremsen oder sogar ausweichen, weil die Geschwindigkeit des Mittelspurfahrers geringer als erwartet ist. Auffahrunfälle sind nicht selten die Folge. Fälle, in denen die Mittelspur aber durchaus als Fahrspur genutzt werden darf, sieht § 7 StVO in Absatz 3c vor:
„Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur Hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.
Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.“
Was dabei mit „hin und wieder“ gemeint ist, ist nicht genau geregelt. Einige von uns haben noch die veraltete sogenannte „20-Sekunden-Regel“ im Kopf. Diese Regel stammte aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 6.9.1989, Az.: 2 Ss (OWi) 318/89 – (OWi) 93/89 II). Dort sah die Rechtsprechung vor, auf die rechte Fahrbahn zu wechseln, „wenn dort die Möglichkeit bestand, 20 Sekunden mit gleicher Geschwindigkeit weiterzufahren.“ Diese Regel galt jedoch nur für zweispurige Fahrbahnen. Bei dreispurigen Fahrbahnen sei „die Dauer des möglichen Weiterfahrens mit gleicher Geschwindigkeit … erheblich größer zu bemessen.“
Ob nun „hin und wieder“ oder „erheblich länger“, viel wichtiger ist wahrscheinlich, Vorsicht und Rücksichtnahme in besonderem Maße auf Autobahnen walten zu lassen und beim eigenen Fahren auf der Mittelspur keine anderen Verkehrsteilnehmer zu behindern oder gar dazu zu provozieren, gefährlich zu bremsen oder rechts überholen zu müssen. Das Rechtsüberholen auf der Autobahn ist absolut verboten. Die Straßenverkehrsordnung sieht gemäß § 7 (Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge) hier nur zwei Ausnahmen vor:
(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
Übrigens: Verkehrsteilnehmer, die auf Autobahnen dauerhaft und grundlos den linken oder mittleren Fahrstreifen benutzen, verstoßen gegen das Rechtsfahrgebot und müssen mit einer Strafe rechnen. Wie diese Strafen ausfallen, lesen Sie im letzten Abschnitt.
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot: Strafe
Wer sich in Deutschland nicht an das Rechtsfahrgebot hält und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, wird mit einem Bußgeld von 80 € und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg sanktioniert. Kam es aufgrund der Missachtung des Rechtsfahrgebotes sogar zu einem Unfall, müssen Sie mit 100 € und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Bußgeldkatalog Rechtsfahrgebot
Mit Gefährdung anderer gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen … | ||
Bei Gegenverkehr | 80 € | 1 |
Beim Überholtwerden | 80 € | 1 |
Bei Unübersichtlichkeit | 80 € | 1 |
In einer Kurve | 80 € | 1 |
An einer Kuppe | 80 € | 1 |
Beim zu engen Linksabbiegen | 80 € | 1 |
Beim zu weiten Rechtsabbiegen | 80 € | 1 |
Mit Unfallfolge | 100 € | 1 |
*Quelle: bussgeldkatalog. org, Das Rechtsfahrgebot in Deutschland, Stand 16. November 2022
Trotz allen Ärgers über Falsch – und Nicht-Rechts-Fahrer. Wenn ich Ihnen dazu heute etwas empfehlen darf, ist es: Ruhe bewahren. Lassen Sie sich durch das Fehlverhalten anderer nicht selbst zu Fehlern hinreißen. Ich wünsche Ihnen allzeit gute Fahrt!