München (dpa/tmn) – Der Autofahrer will abbiegen. Der Radfahrer will geradeaus fahren. Wenn einer von beiden nicht aufpasst, kann das fatale Folgen haben. Wie lassen sich solche Unfälle vermeiden?
Es gibt kaum eine brenzligere Situation im alltäglichen Straßenverkehr: das Rechtsabbiegen. Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, bei denen Radfahrende und Fußgänger verletzt oder sogar getötet werden. Vermeiden lässt sich so etwas nur mit Ruhe und großer Rücksicht – auf beiden Seiten. Die wichtigsten Tipps für:
A) Autofahrende
Beifahrer, die Kopfstützen der Sitze, die B-Säule: Oft ist die Sicht nach rechts eingeschränkt. Und wenn es dann noch dunkel und regnerisch ist, wird es besonders heikel. Darum gilt:
- Schon vor dem Abbiegen den Rad – und Fußweg im Blick haben. Rechtzeitig den Blinker setzen. Nicht nur, damit es etwa Radfahrende auf dem Radweg sehen, sondern auch, damit die folgenden Autos mit dem Abbremsen rechnen. Ehe man abbiegt, ist ein Blick in den rechten Außenspiegel Pflicht. Und ein sorgsamer Schulterblick. Im Zweifel lieber auch ein zweites oder drittes Mal. Immer bremsbereit sein. Vor allem, wenn man keine perfekte Sicht auf Fuß – und Radweg hat. Und dann auch nur langsam abbiegen.
B) Radfahrende (und Fußgänger)
Sie haben keine Knautschzone und sind deshalb bei Zusammenstößen besonders gefährdet. Für sie ist es aus dem Grund besonders ratsam, im Zweifel lieber einmal zurückzustecken, als auf dem eigenen Vorfahrtsrecht zu beharren. Diese Ratschläge sind wichtig:
- In Autos und insbesondere in vielen Lkw haben die Menschen am Lenkrad oft nur einen eingeschränkten Rundumblick. Man muss immer damit rechnen, nicht gesehen zu werden.
Darauf weist die Kampagne »Runter vom Gas« vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) und vom Bundesverkehrsministerium hin.
Auf dem Radweg immer nur Vorfahrt Achten!
Bild 1: Von Langenloh (Gemeinde Petersaurach) den Berg hinab nach Herpersdorf (Gemeinde Lichtenau).
Kennen Sie das? Sie fahren auf dem Radweg eine Straße entlang. Die Autos auf der Straße haben Vorfahrt. Aber Ihnen gebietet das Z 205 Vorfahrt Achten.
Diese Regelung Behindert, denn Sie können nicht flott dahin radeln!
Bild 2: B 14 von Ansbach nach Elpersdorf: Zufahrt zur Biogasanlage. Bei Vorfahrt-Achten-Regelungen an Zufahrten und Fledwegen sind die Straßenverkehrsbehörden gelegentlich davon zu überzeugen, die Regelung aufzuheben. So wurde u. a. bei diesem Beispiel das Z 205 wieder entfernt: Radverkehr hat hier wieder Vorrang
Sogar an Zufahrten und Feldwegen müssen Sie warten.
Diese Regelung Benachteiligt Menschen auf dem Rad!
Bild 3: In Ansbach, B 14, Hohenzollernring (Westtangente); über die Einmündung nach rechts, zur Hospitalstraße, kommt man zur Evangelischen Schule, zum Schwimmbad Aquella und zu den Sportstätten am Stadion. Hier sind viele Kinder unterwegs.
Autos bekommen immer öfter Vorrang. Die Autofahrer werden zum sorglosen Abbiegen erzogen.
Diese Regelung ist Gefährlich – für Sie und vor allem für Kinder!
Eigentlich nur als Ausnahmeregelung gedacht.
Der Gesetzgeber hat die Regelung mit den verkleinerten Z 205 eigentlich nur als Ausnahme gedacht: Normalerweise haben Radfahrer, die Auf Radverkehrsanlagen (Radweg, Gemeinsamer Geh – und Radweg, frei gegebener Fußweg, . ) Neben der Straße fahren, denselben Vorrang wie der (Auto-)Verkehr auf der Straße, denn Radverkehrsanlagen sind – rechtlich gesehen – ein Teil der (vorfahrtsberechtigten) Straße (siehe hierzu ausführlich das Schreiben vom 16.03.2011, Einleitung und Fußn. 1).
Und Autofahrer, die abbiegen, sind gegenüber dem Radverkehr, der geradeaus weiter fährt Wartepflichtig – egal, ob der Radfahrer auf der Straße unterwegs ist oder auf einer Radverkehrsanlage; dies ergibt sich direkt aus dem Gesetz (§ 9 Abs. 3 StVO).
Bild 4: Ansbach, B 13 beim „Flurbereinigungsamt“, Konfus: Vorfahrt Achten für Kfz.-Verkehr und Radfahrer. Klarheit entstünde, wenn das Z 205 für Radfahrer entfernt würde.
Diese Grundstätze ignorieren die Straßenverkehrsbehörden in Stadt und Landkreis Ansbach jedoch viel zu oft. Die Ausnahme wird zur Regel.
Die Neigung der Straßenverkehrsbehörden, dem Radfahrer möglichst oft Vorfahrt Achten zu gebieten, führt vielfach zu unklaren Situationen.
Bild 5: Ansbach, B 14, Hohenzollernring (Westtangente), von der Schalkhäuser Landstraße aus gesehen: Was bedeutet hier das verkleinerte Z 205 für den Radverkehr? Nachrang gegenüber den hier nach rechts in die B14 abbiegenden Autos? Oder verdeutlicht es nur die Wartepflicht gegenüber dem Verkehr auf der Vorfahrtsstraße B 14?
Konfusion statt Verkehrsregelung!
Eine solche Regelung kann nicht rechtens sein und sie ist es meistens auch nicht. Sie erfolgt nur aus einseitiger Fürsorge für den – flotten – Autoverkehr.
Bild 6: Residenzstraße, Brücke von der Altstadt zum Brückencenter. Der gemeinsame Geh – und Radweg ist nicht abgesetzt und mit rotem Belag gekennzeichnet: Hier ist Z 205 für den Radverkehr rechtswidrig.
Wann ist Z 205 ausnahmsweise erlaubt?
Die Fälle, in denen es für die Straßenverkehrsbehörden zulässig ist, dem Radverkehr ausnahmsweise mit Z 205 Vorfahrt Achten zu gebieten hat der Gesetzgeber auf folgende Ausnahmen beschränkt:
1. Der Radweg ist von der Straße erheblich (= 5 Meter) abgesetzt oder der abgesetzte Radweg ist nicht eindeutig erkennbar (siehe: zu § 9 Abs. 3 VwV-StVO) und
2. die Vorfahrt ist geregelt (siehe: zu § 9 Abs. 3 VwV-StVO) und
3. Die Fahrradfurt ist nicht rot markiert (siehe: II S. 2. zu § 9 Abs. 2 VwV-StVO.
Das 1. Kriterium ist jedenfalls nicht erfüllt bei den Bildern 1, 2 und 6.
Das 2. Kriterium ist auf keinem Bild erfüllt, denn die Vorfahrt ist nur einseitig geregelt (zur näheren Erläuterung zum Begriff der Vorfahrtsregelung siehe Abschnitt 4 des Schreibens vom 16.03.2011 (S. 4 – 7)
Das 3. Kriterium ist nicht erfüllt auf dem Bild 6.
Gegen diese vielen Z 205 Vorfahrt Achten wendet sich der ADFC.
In einem offenen Brief vom 16.03.2011 u. a. an den Landrat und die Bürgermeister erklärte der ADFC Ansbach detailliert was gegen die Inflation von Z 205 an Radwegen spricht. Bisher zeigte die Aktion nur kleine Erfolge.
Mit einem weiteren offenen Brief vom 10.05.2011 an die OBin der Stadt Ansbach
Übersandte der ADFC Ansbach eine Liste mit rechtswidrigen Z 205 entlang des Hohenzollernrings (Westtangente) in der Stadt Ansbach. Auch diese Aktion zeigte bisher nur kleinere Erfolge.
Wir werden daher weiter dran bleiben müssen.
Unterstützen Sie unsere Aktion!
Der ADFC Ansbach bittet um Hinweise, wo dieses Zeichen, Ihrer Meinung nach, sonst noch verschwinden soll, an: klausriedel1(..at..)gmx. de. oder klaus_riedel(..at..)adfc-ansbach. de
Http://www. adfc-ansbach. de/verkehrspolitik/gegen-z-205/
Rechts vor links: Wann gilt die Vorfahrtsregel, wann nicht?
Die Vorschrift „rechts vor links“ (§ 8 Absatz 1 Satz 1 StVO) lernen schon Grundschülerinnen und – schüler frühzeitig kennen. Sie ist die zentrale, grundlegende Vorfahrtsregel und gilt dann, wenn Keine Verkehrszeichen, Ampeln Oder die Polizei den Verkehr regeln. Das ist oft an Kreuzungen und Einmündungen mit wenig Verkehr der Fall. Dabei spielt es keine Rolle, wohin der Verkehrsteilnehmende fahren will, für die Vorfahrt von rechts ist entscheidend, woher er kommt.
Rechts vor links auch für Radfahrende verpflichtend?
Ja. Die Vorfahrtsregel gilt für den gesamten fließenden Verkehr, also auch für Nicht motorisierte Zweiradfahrende und Pedelecs. Gilt rechts vor links, spielt es für die Vorfahrt auch keine Rolle, ob die Radlerinnen und Radler auf einem Radweg fahren oder auf der Fahrbahn. In der Praxis kommt das aber baulich eher selten vor.
Auch in Fahrradstraßen ist grundsätzlich rechts vor links vorgeschrieben.
Welches Verkehrszeichen ordnet rechts vor links an?
Es gibt es ein Verkehrszeichen, das auf die allgemeine Regelung (rechts vor links) hinweist: das Rot-weiße Gefahrenzeichen 102. An schwer erkennbaren Kreuzungen und Einmündungen von rechts soll das Zeichen die Aufmerksamkeit für die Vorfahrtsregelung erhöhen. In der Praxis wird es zum Beispiel dann eingesetzt, wenn sich kürzlich die Vorfahrtsregeln in einer Straße geändert haben.
Gilt auf Parkplätzen immer rechts vor links?
Nein. Rechts vor links greift auf Parkplätzen dann, wenn die Fahrspuren deutlich als Straßen erkennbar und markiert sind.
Wenn der Parkplatz eine große Fläche mit Parkbuchten ist und die Fahrspuren nur der Parkplatzsuche und dem Rangieren dienen, können sich Autofahrende nicht darauf berufen. Vielmehr müssen sie hier gegenseitig Rücksicht nehmen und sich im Zweifelsfall durch Handzeichen verständigen, wer zuerst fährt.
Tempo-30-Zone: Rechts vor links ist vorgeschrieben
Tempo-30-Zonen werden bevorzugt in Wohngebieten eingerichtet, um den Verkehr dort gezielt zu Beruhigen. Die Besonderheit: Dass es sich um eine solche Zone handelt, wird durch entsprechende Schilder nur am Anfang und am Ende des betroffenen Bereichs ausgeschildert. Das heißt, auf die geltende Geschwindigkeit 30 wird innerhalb des Bereichs nicht zusätzlich hingewiesen. Neben Tempo 30 gilt dort auch die Regel rechts vor links, nur in Ausnahmefällen wird die Vorfahrt anders geregelt.
Spezialfälle: Wann gilt rechts vor links nicht?
Rechts vor links gilt nicht für Fahrzeuge, die aus einer Grundstückseinfahrt kommen oder Über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfahren.
Wer aus Wald – oder Feldwegen kommt, darf ebenfalls nicht auf die Vorfahrtsregel rechts vor links vertrauen.
Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC
In Verkehrsberuhigten Bereichen („Spielstraße“, Zeichen 325.1) gilt zwar innerhalb des Bereichs rechts vor links, beim Verlassen allerdings nicht mehr. Deshalb gelten hier besondere Sorgfaltspflichten gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmenden, z. B. auch Radfahrenden, Fußgängerinnen und Fußgängern.
Im Kreisverkehr (Schilderkombination „Vorfahrt gewähren“ und „Kreisverkehr“) haben die Fahrzeuge im Kreisel Vorfahrt. Geblinkt wird in diesem Fall nur beim Verlassen des Kreisverkehrs.
Vier Autos gleichzeitig an einer Kreuzung
Kommt in der Praxis eher selten vor, kann aber passieren: Wenn an einer Kreuzung, an der rechts vor links gilt, vier Fahrzeuge gleichzeitig ankommen, müssen sich die Fahrerinnen und Fahrer untereinander, gegebenenfalls mit Handzeichen verständigen. So muss geklärt werden, wer als Erster losfährt.
Https://www. adac. de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/rechts-vor-links/
Wo Radfahrer Vorfahrt haben: Rote Markierung neben dem Zebrastreifen
Die Situation ist eindeutig: Der farblich abgesetzte Weg und die Beschilderung gewähren dem Radfahrer beim Überqueren der Straße vor dem Stadthaus Vorfahrt. Trotzdem sollten die Radfahrer vorsichtig sein, raten die Experten. © Eickmann
Werne – Die rechtliche Situation ist eindeutig, dennoch verwirren die roten Markierungen für Radfahrer neben zwei Zebrastreifen am Stadthaus und am Bült viele Autofahrer. In Kombination mit einem Verkehrsschild haben hier die Radfahrer Vorfahrt. Wernes Verkehrsexperten empfehlen Autofahrern und Radlern, gegenseitig Rücksicht zu nehmen, damit nichts passiert.
Der innerstädtische Radring soll Werne als Fahrradstadt attraktiver und damit vielen Autofahrern den Umstieg auf zwei Räder schmackhafter machen. Er erfordert aber auch ein Umdenken bei den Verkehrsteilnehmern, denn an zwei Stellen hat der Radfahrer Vorfahrt: An den Überwegen am Bült und an der Konrad-Adenauer-Straße vor dem Stadthaus wurden neben den Zebrastreifen rote Radwege angelegt.
Markierung alleine gewährt keinen Vorrang
Die farbliche Markierung allein gewährt den Radlern noch keinen Vorrang, doch in Kombination mit den ebenfalls aufgestellten Verkehrszeichen „Radfahrer Vorfahrt gewähren“ vor den Überwegen ist die Situation rechtlich eindeutig. Der Autofahrer muss den Radler queren lassen.
Doch nicht alle Pkw-Fahrer wissen das auch, meint eine WA-Leserin, die sich in der Redaktion meldete. Sie sprach von gefährlichen Situationen und sie habe sich schon mehrfach beschimpfen lassen müssen, wenn sie ihr Vorfahrtsrecht am Bült in Anspruch nahm.
„Augen auf und Rücksicht nehmen.“
Ein Thema, das auch die Unfallkommission des Kreises Unna schon aufgenommen hat. Sie befasst sich mit den Überwegen, auch wenn es hier noch nicht zu Unfällen gekommen ist. Für Thomas Röwekamp, Pressesprecher der Kreispolizeibehörde, gilt an diesen Stellen die gleiche Regel wie überall im Straßenverkehr. Und die lautet: „Augen auf und Rücksicht nehmen.“ Autofahrer müssten ebenso auf die Radfahrer achten wie auch die Radler die Überwege mit Vorsicht nutzen und die Straße nicht queren sollten, ohne sich zu vergewissern, dass die Autos anhalten.
„Radfahrer sind schneller unterwegs als Fußgänger. Sie können leicht übersehen werden“, sagte auch Wernes Tiefbauamtschef Gisbert Bensch, der den Radring durch die Innenstadt entwickelt hat. Wichtig sei, dass Radfahrer nicht auf ihrem Vorfahrtsrecht bestehen und erst einmal vorsichtig abwarten, wenn die Situation nicht eindeutig ist. „Wenn alle aufeinander achten, ist es sicher auf unseren Straßen“, so Bensch.
Sicherheit für Radler
Diese Empfehlung gibt auch Dr. Peter Böhm vom ADFC, der sich selbst an diesen Stellen sehr defensiv verhält. „Es sind schließlich meine Knochen, der Autofahrer hat anschließend nur etwas Blut auf der Motorhaube“, sagte Böhm. Der ADFC begrüße die farblich markierten Radwege neben den Zebrastreifen ausdrücklich, weil sie erheblich zur Sicherheit der Radfahrer beitrügen, so Böhm.
Haben Radfahrer auf Radwegen immer Vorfahrt
R/Fahrrad schließt sich den Protest gegen die Änderungen der Reddit-API an und ist bis Ende Woche nicht verfügbar: r/Save3rdPartyApps
Moin! Ich habe eine Situation in der ich mir nie so 100% sicher bin: gilt das Vorfahrtschild, bei einem baulich von der Straße getrennten Radweg, auch für den Radweg? Ich hab mal eine Skizze gemacht um genauer zu zeigen was ich meine. Hätte ich auch auf dem Radweg vorfahrt zu einem Auto was von rechts kommt?
Https://www. reddit. com/r/Fahrrad/comments/p42wv4/frage_zu_vorfahrt_auf_dem_radweg/
Toter Winkel: Vorsicht und Rücksicht beim Rechtsabbiegen
Ein Radfahrer neben einem Lkw Foto: picture alliance/dpa
Der Autofahrer will abbiegen. Der Radfahrer will geradeaus fahren. Wenn einer von beiden nicht aufpasst, kann das fatale Folgen haben. Wie lassen sich solche Unfälle vermeiden?
Es gibt kaum eine brenzligere Situation im alltäglichen Straßenverkehr: das Rechtsabbiegen. Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, bei denen Radfahrer und Fußgänger verletzt oder sogar getötet werden. Vermeiden lässt sich so etwas nur mit Ruhe und großer Rücksicht – auf beiden Seiten.
Die wichtigsten Tipps für:
Autofahrer
Beifahrer, die Kopfstützen der Sitze, die B-Säule: Oft ist die Sicht nach rechts eingeschränkt. Und wenn es dann noch dunkel und regnerisch ist, wird es besonders heikel. Darum gilt: Schon vor dem Abbiegen den Rad – und Fußweg im Blick haben.
► Rechtzeitig den Blinker setzen. Nicht nur, damit es etwa Radfahrer auf dem Radweg sehen, sondern auch, damit die folgenden Autos mit dem Abbremsen rechnen.
► Ehe man abbiegt, ist ein Blick in den rechten Außenspiegel Pflicht. Und ein sorgsamer Schulterblick. Im Zweifel lieber auch ein zweites oder drittes Mal.
► Immer bremsbereit sein. Vor allem, wenn man keine perfekte Sicht auf Fuß – und Radweg hat. Und dann auch nur langsam abbiegen.
Radfahrer (und Fußgänger)
Sie haben keine Knautschzone und sind deshalb bei Zusammenstößen besonders gefährdet. Für sie ist es aus dem Grund besonders ratsam, im Zweifel lieber einmal zurückzustecken, als auf dem eigenen Vorfahrtsrecht zu beharren.
Diese Ratschläge sind wichtig:
► In Autos und insbesondere in vielen Lkw haben die Menschen am Lenkrad oft nur einen eingeschränkten Rundumblick. Man muss immer damit rechnen, nicht gesehen zu werden.
Darauf weist die Kampagne „Runter vom Gas“ vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) und vom Bundesverkehrsministerium hin.
► Rechts an Fahrzeugen vorbeifahren, die blinken und abbiegen wollen, sollte man nur, wenn man sicher ist, dass man vom Fahrenden wahrgenommen wird – möglichst durch einen Blickkontakt.
► Keinesfalls im toten Winkel des Autos oder Lkw stehen. Das sind jene Bereiche seitlich und schräg hinter dem Fahrzeug, die die Person am Lenkrad beim Blick in den Spiegel nicht sehen kann.
► Im Zweifel lieber auf die Vorfahrt verzichten.
Mit Blick auf Lkw macht der ADAC auf drei Dinge aufmerksam
► Kann man die Person am Lenkrad nicht im Lkw-Außenspiegel sehen, kann die einen umgekehrt auch nicht sehen.
► An der Ampel nicht neben einem Lkw stehen bleiben, sondern immer dahinter. Womöglich nimmt man sonst den Blinker des Lkw nicht wahr und rechnet deshalb nicht damit, dass dieser abbiegt.
► Biegt ein langer Lkw ab, fahren die Hinterräder deutlich weiter innen um die Kurve als die Vorderräder. Umso wichtiger ist es dann, ausreichend Abstand zu halten.
Https://www. bz-berlin. de/ratgeber/toter-winkel-vorsicht-und-ruecksicht-beim-rechtsabbiegen
Warburg: Vorfahrt für das Radfahren
Nicht ohne Stolz hat die Warburger Verwaltung präsentiert, dass sich die Hansestadt für Radfahrer ins Zeug gelegt hat – und das auch weiter tun will. Die Grünen dürften da kurzzeitig sparsam geguckt haben. Ein Kommentar.
14 Radquerungen sind am Paderborner Tor in den vergangenen Monaten markiert worden. Die Grünen hatten das schon 2020 erfolglos beantragt. Jetzt ist ihre Idee doch umgesetzt worden. Foto: Jürgen Vahle
Eine neue Radfahrstraße an der Diemel und vor allem die Markierung der Querungen am Paderborner Tor wurden von Bürgermeister Tobias Scherf als wichtige Projekte genannt. Dabei waren die Arbeiten am Paderborner Tor vor noch gar nicht so langer Zeit im Warburger Rat mehrheitlich abgelehnt worden.
Gefährliche Situation: Toter Winkel: Vorsicht und Rücksicht beim Rechtsabbiegen
Radfahrer sollten abbiegende Fahrzeuge nur dann rechts überholen, wenn sie sich sicher sind: Ich wurde vom Autofahrer wahrgenommen.
Gefährliche Situation Toter Winkel: Vorsicht und Rücksicht beim Rechtsabbiegen
Es gibt kaum eine brenzligere Situation im alltäglichen Straßenverkehr: das Rechtsabbiegen. Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, bei denen Radfahrende und Fußgänger verletzt oder sogar getötet werden. Vermeiden lässt sich so etwas nur mit Ruhe und großer Rücksicht – auf beiden Seiten. Die wichtigsten Tipps für:
München A) Autofahrende
Beifahrer, die Kopfstützen der Sitze, die B-Säule: Oft ist die Sicht nach rechts eingeschränkt. Und wenn es dann noch dunkel und regnerisch ist, wird es besonders heikel. Darum gilt:
- Schon vor dem Abbiegen den Rad – und Fußweg im Blick haben. Rechtzeitig den Blinker setzen. Nicht nur, damit es etwa Radfahrende auf dem Radweg sehen, sondern auch, damit die folgenden Autos mit dem Abbremsen rechnen. Ehe man abbiegt, ist ein Blick in den rechten Außenspiegel Pflicht. Und ein sorgsamer Schulterblick. Im Zweifel lieber auch ein zweites oder drittes Mal. Immer bremsbereit sein. Vor allem, wenn man keine perfekte Sicht auf Fuß – und Radweg hat. Und dann auch nur langsam abbiegen.
B) Radfahrende (und Fußgänger)
Sie haben keine Knautschzone und sind deshalb bei Zusammenstößen besonders gefährdet. Für sie ist es aus dem Grund besonders ratsam, im Zweifel lieber einmal zurückzustecken, als auf dem eigenen Vorfahrtsrecht zu beharren. Diese Ratschläge sind wichtig:
- In Autos und insbesondere in vielen Lkw haben die Menschen am Lenkrad oft nur einen eingeschränkten Rundumblick. Man muss immer damit rechnen, nicht gesehen zu werden.
Darauf weist die Kampagne „ Runter vom Gas” vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) und vom Bundesverkehrsministerium hin.
Haben Radfahrer auf Radwegen immer Vorfahrt
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Der Autofahrer will abbiegen. Der Radfahrer will geradeaus fahren. Wenn einer von beiden nicht aufpasst, kann das fatale Folgen haben. Wie lassen sich solche Unfälle vermeiden?
Es gibt kaum eine brenzligere Situation im alltäglichen Straßenverkehr: das Rechtsabbiegen. Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, bei denen Radfahrende und Fußgänger verletzt oder sogar getötet werden. Vermeiden lässt sich so etwas nur mit Ruhe und großer Rücksicht – auf beiden Seiten. Die wichtigsten Tipps für:
Beifahrer, die Kopfstützen der Sitze, die B-Säule: Oft ist die Sicht nach rechts eingeschränkt. Und wenn es dann noch dunkel und regnerisch ist, wird es besonders heikel. Darum gilt:
Schon vor dem Abbiegen den Rad – und Fußweg im Blick haben. Rechtzeitig den Blinker setzen. Nicht nur, damit es etwa Radfahrende auf dem Radweg sehen, sondern auch, damit die folgenden Autos mit dem Abbremsen rechnen. Ehe man abbiegt, ist ein Blick in den rechten Außenspiegel Pflicht. Und ein sorgsamer Schulterblick. Im Zweifel lieber auch ein zweites oder drittes Mal. Immer bremsbereit sein. Vor allem, wenn man keine perfekte Sicht auf Fuß – und Radweg hat. Und dann auch nur langsam abbiegen.
B) Radfahrende (und Fußgänger)
Sie haben keine Knautschzone und sind deshalb bei Zusammenstößen besonders gefährdet. Für sie ist es aus dem Grund besonders ratsam, im Zweifel lieber einmal zurückzustecken, als auf dem eigenen Vorfahrtsrecht zu beharren. Diese Ratschläge sind wichtig:
In Autos und insbesondere in vielen Lkw haben die Menschen am Lenkrad oft nur einen eingeschränkten Rundumblick. Man muss immer damit rechnen, nicht gesehen zu werden.
Darauf weist die Kampagne «Runter vom Gas» vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) und vom Bundesverkehrsministerium hin.
Rechts an Fahrzeugen vorbeifahren, die blinken und abbiegen wollen, sollte man nur, wenn man sicher ist, dass man vom Fahrenden wahrgenommen wird – möglichst durch einen Blickkontakt. Keinesfalls im toten Winkel des Autos oder Lkw stehen. Das sind jene Bereiche seitlich und schräg hinter dem Fahrzeug, die die Person am Lenkrad beim Blick in den Spiegel nicht sehen kann. Im Zweifel lieber auf die Vorfahrt verzichten.
Mit Blick auf Lkw macht der ADAC auf drei Dinge aufmerksam:
Kann man die Person am Lenkrad nicht im Lkw-Außenspiegel sehen, kann die einen umgekehrt auch nicht sehen. An der Ampel nicht neben einem Lkw stehen bleiben, sondern immer dahinter. Womöglich nimmt man sonst den Blinker des Lkw nicht wahr und rechnet deshalb nicht damit, dass dieser abbiegt. Biegt ein langer Lkw ab, fahren die Hinterräder deutlich weiter innen um die Kurve als die Vorderräder. Umso wichtiger ist es dann, ausreichend Abstand zu halten. (dpa)