Die weiterentwickelte Technik sorgt bei den Elektrofahrrädern für viel Interesse und Absatz. Wie sich Fahrräder mit Elektromotor von Fahrrädern ohne Motor rechtlich unterscheiden, ist hier zusammengefasst.
Elektrofahrräder sind in drei Klassen unterteilt. Nur das Pedelec gilt rechtlich als ganz normales Fahrrad und ist ihm gleichgestellt. Es unterstützt bis maximal 250 Watt, während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Weder Versicherungskennzeichen, Zulassung oder Führerschein sind notwendig. Es besteht auch keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung. Das gilt auch für Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h.
Die schnellen Pedelecs, auch Schweizer Klasse oder S-Klasse genannt, gehören rechtlich zu den Kleinkrafträdern. Sie funktionieren zwar wie ein Pedelec, aber die Motorunterstützung wird erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Für sie ist eine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) sowie ein Versicherungskennzeichen und der Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM notwendig. Damit ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorgegeben, zudem muss laut Vorschrift ein geeigneter Schutzhelm getragen werden.
E-Bikes sind mit einem Elektromofa zu vergleichen und lassen sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren, auch ohne dabei in die Pedale zu treten. Wird die Motorleistung von 500 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h nicht überschritten, gelten diese Fahrzeuge als Kleinkraftrad (früher: Leicht-Mofa). Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung sind zum Fahren notwendig. Eine Helmpflicht besteht bei den E-Bikes nicht.
Wer darf was?
Auf Radwegen darf man mit dem schnellen Pedelec auch dann nicht fahren, wenn sie für Mofas frei gegeben sind. E-Bikes dürfen nur auf Radwegen gefahren werden, wenn es das Zusatzschild „Mofas frei“ oder „E-Bikes frei“ erlaubt. Fahrräder und Pedelecs müssen nur dann auf dem Radweg fahren, wenn er benutzbar ist und ein blaues Radweg-Schild dazu verpflichtet.
Auch auf viele touristische und landschaftlich schöne Wege müssen E-Bike-Fahrende verzichten: Überall dort, wo ein Schild das Befahren mit Motorkrafträdern verbietet, dürfen sich nur Fahrräder und Pedelecs fahren.
In Einbahnstraßen, die in Gegenrichtung für Fahrräder freigegeben sind, dürfen E-Bikes nicht in Gegenrichtung einfahren, Pedelecs schon. Diese Unterschiede gelten auch für Waldwege, für Radfahrende freigegebene Fußgängerzonen und Fahrradabstellanlagen.
Auf dem Fahrrad und Pedelec ist eine höhere Promillegrenze erlaubt, während E-Bike-Fahrende den strengeren Grenzwerten für Kraftfahrzeugfahrer unterliegen.
Auch der Transport von Kindern in Anhängern ist ausschließlich für Fahrräder und somit auch für Pedelecs erlaubt. An E-Bikes ist dies verboten. In geeigneten Kindersitzen dürfen Kinder bis zu sieben Jahren auf allen Zweirädern mitgenommen werden.
Https://www. adfc. de/artikel/rechtliche-rahmenbedingungen
Helmpflicht bei E-Bikes und Pedelecs: Alle Infos
Wenn von E-Bikes und Pedelecs die Rede ist, geht es um Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor. Bei der Helmpflicht gibt es jedoch wichtige Unterschiede zwischen den einzelnen Arten der Zweiräder. Wir zeigen, was Sie wissen sollten.
Die mit einem Symbol oder farbiger Unterstreichung gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein Einkauf zustande, erhalten wir eine Provision – ohne Mehrkosten für Sie! Mehr Infos.
E-Bikes und Pedelecs – in der Regel ohne Helmpflicht
Der Begriff „Pedelec“ steht für „Pedal Electric Cycle“, heißt also, dass es sich um ein Fahrrad mit Pedalen und Elektromotor handelt. Ob dabei eine Helmpflicht gilt, hängt von der Stärke dieses Elektromotors ab.
- Normale Pedelecs bzw. E-Bikes haben einen Hilfsmotor, der Geschwindigkeiten bis zu 25 km/h unterstützt. Geschwindigkeiten darüber dürfen nur durch reine Muskelkraft erreicht werden. Zudem darf die Anfahrhilfe das Pedelecs auf nicht mehr als 6 km/h beschleunigen. Der große Vorteil dieser Zweiräder: Sie brauchen keinen Führerschein, kein Versicherungskennzeichen und es besteht keine Helmpflicht. E-Bikes und Pedelecs werden rechtlich wie normale Fahrräder behandelt. Das heißt auch, dass Sie Radwege nutzen dürfen.
Für diese Zweiräder gilt eine Helmpflicht
Anders verhält es sich für sogenannte S-Pedelecs. Das sind Zweiräder mit stärkerem Hilfsmotor.
Https://praxistipps. chip. de/helmpflicht-bei-e-bikes-und-pedelecs-alle-infos_105128
Keine Helmpflicht für E-Bike-Fahrende – dafür für Kinder und Jugendliche?
Die allgemeine Helmpflicht für E-Biker:innen in der Schweiz ist vom Tisch. Dafür will der Bundesrat vom Parlament nun grünes Licht für ein Velohelm-Obligatorium für 12- bis 16-Jährige.
Wie Ende vergangener Woche aus der Medienmitteilung beziehungsweise aus der «Botschaft zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes» zu entnehmen war, will der Bundesrat eine Velohelmtragpflicht für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahre einführen. Er will damit die «Verkehrssicherheit für diese Personengruppe erhöhen», weil er festgestellt hat, «dass Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 12 und 16 Jahren von Velounfällen besonders stark betroffen sind». Nun soll der National – und Ständerat diesem Vorstoss zustimmen.
Das Thema Velohelmtragpflicht wird somit zum Dauerbrenner. Denn bereits im Herbst letzten Jahres entfachte in der Bevölkerung eine kontroverse Debatte über eine Velohelmtragpflicht für alle E-Bike-Fahrende. Diese Gesetzesverschärfung wollte der Bundesrat, dies als Antwort auf eine scheinbar steigende Anzahl schwerer Unfälle (bis dahin galt dieses nur für E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h). Doch daraus wird nun nichts, die Revision des Strassenverkehrsgesetztes wird keine Helmtragpflicht für E-Biker:innen enthalten. 60 Prozent lehnten den Vorstoss ab. Ebenfalls vom Tisch ist ein Obligatorium für das Tagfahrlicht am Velo.
Ein Helm-Obligatorium für alle E-Biker:innen ist vom Tisch, bestehen bleibt die Tragepflicht aber richtigerweise für die E-Biker:innen mit Unterstützung bis 45 km/h.
Doch zurück zum jetzigen Vorhaben, dem Velohelm-Obligatorium für Kinder und Jugendliche. Hinterfragen wir es einmal nüchtern und rational.
Die Verkehrssicherheit erhöhen
Es ist wohl der wichtigste Punkt, der Fragen aufwirft. In welcher Form wird die «Verkehrssicherheit erhöht», wenn Jugendliche einen Helm anziehen müssen? Natürlich, sie sollten einen anziehen, aber müssen wir eine Pflicht dafür schaffen? Wird der Strassenverkehr deswegen sicherer? Wird der Unfall damit verhindert? Können sich damit die Jugendlichen auf Schweizer Strassen sicherer fühlen?
Fakt ist: Wir sprechen hier von glasklarer Symptom – und nicht Ursachenbekämpfung. Der Helm verhindert keinen einzigen Unfall. Wir tun also mit einem Obligatorium nicht wie vom Bundesrat empfohlen etwas für «die erhöhte Verkehrssicherheit» dieser Personengruppe, sondern betreiben Schadensbegrenzung. Wir sagen mit dem Obligatorium: Du musst dir einen Helm anziehen, dann ist dein Kopf beim (unvermeidbaren) Unfall besser geschützt.
Es gibt eigentlich nur einen Punkt, der die Verkehrssicherheit erhöhen würde – und zwar nicht nur für die 12- bis 16-Jährigen, sondern für alle Altersgruppe: eine bessere und sichere Infrastruktur.
Warum diskutieren wir schon wieder über das Velohelm-Obligatorium?
Das Helm-Obligatorium für Jugendliche ist nicht neu. Bereits 2010 und 2011 ist kontrovers darüber diskutiert worden, ob Jugendliche – damals lediglich bis 14 Jahre – einen Helm tragen sollen beziehungsweise müssen. Kurz vor Weihnacht 2011, also fast punktgenau heute vor zehn Jahren, stimmte die grosse Kammer klar gegen das vom Bundesrat angestrebte Velohelm-Obligatorium. Mit 128:55 hat der Nationalrat die Vorlage abgelehnt, später auch der Ständerat.
Spannend sind die Gründe für das Scheitern des damaligen Vorstosses:
- Die Befürchtung, das fördernswerte Velofahren mit einem Velohelm-Obligatorium für die sensible Jungend zu vergraulen Der Fakt, dass über 70% der bis 14-Jährigen bereits (freiwillig) einen Velohelm tragen Die Tatsache, dass ein Obligatorium nicht zielführend ist, viel mehr auf die Eigenverantwortung der Eltern und Jugendlichen gesetzt werden soll
Warum diskutieren wir nun nach zehn Jahren wieder über dieses Thema? Können die Jugendlichen immer schlechter Velofahren als früher, dass sie nun vermehrt verunfallen und sie mit einem Helm-Obligatorium vor sich selbst geschützt werden müssen? Oder hat der motorisierte Individualverkehr in den letzten zehn Jahren einfach noch mehr zugenommen und den Strassenverkehr aufgrund mässiger bis nicht stattfindender Infrastruktur-Entwicklung während der gleichen Zeitspanne gefährlicher gemacht?
Fakt ist: Im Fragebogen zu den Verordnungsänderungen, der zusammen mit der VE-SVG in die Vernehmlassung an 175 Kantone, Parteien, Verbände und interessierte Kreise verschickt wurde, hat sich keine Partei ausdrücklich für diese Vorlage geäussert, während mit FDP, GLP und SP drei klar dagegen waren. Elf Kantone lehnten den Vorschlag ebenfalls ab. Insgesamt äusserten sich satte 73 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmenden dagegen.
Zusammengefasst: Eigentlich will dieses Obligatorium im Gesetz (fast) niemand, ausser die Verkehrssicherheitsorganisationen. Daran hat sich seit dem letzten Vorstoss vor zehn Jahren scheinbar nicht viel geändert.
Praktikabilität des Velohelm-Obligatorium
Nehmen wir an, das Gesetz käme durch die Räte und stünde ohne ergriffenes Referendum in unseren Gesetzbüchern: Wie praktikabel wäre dieses Gesetz? Wer soll dieses Gesetz kontrollieren und durchsetzen? Ist die Kapazität dafür vorhanden? Wer soll für minderjährige, helmlose Gesetzesmissachter eine allfällige Geldstrafe bezahlen? Fragen über Fragen….
Veloplus ist nicht gegen einen Helm, im Gegenteil. Wir empfehlen ihn für jede (!) Altersgruppe und für jeden Einsatz auf dem Velo! Aber eine Velohelm-Tragepflicht ist nicht zielführend – erst recht nicht um die Unfälle zu reduzieren. Es ist schlicht nicht der Ursprung des Problems. Ziel muss es sein, zu sensibilisieren ab Kleinkindalter, sodass es selbstverständlich ist, einen Helm zu tragen und zeitgleich endlich die Infrastruktur ausbauen, um die Verkehrssicherheit aller zu erhöhen, dass die Unfallzahlen sinken. Denn wie gesagt: Ein Helm verhindert keinen Unfall.
Auf zwei Rädern nur mit Helm?
Auf dem Fahrrad gilt bisher noch keine Helmpflicht. Aber wie sieht es aus mit E-Bikes und Co.? Und was gilt im Urlaub im Ausland?
Rechtsfrage des Tages:
Viele Radfahrer tragen mittlerweile freiwillig einen Fahrradhelm. Gibt es rechtliche Nachteile, wenn Sie auf die Kopfbedeckung verzichten? Und wie ist das bei E-Scootern und Pedelecs?
Antwort:
Auch wenn sie immer wieder kontrovers diskutiert wird. Eine Helmpflicht für Fahrradfahrer gibt es bisher in Deutschland nicht. Mittlerweile gibt es neben dem klassischen Fahrrad aber auch eine Fülle anderer Fortbewegungsmittel. Ob Sie auf dem E-Scooter, einem Pedelec oder Ihrem E-Bike einen Helm tragen müssen, kommt auf die Eingruppierung des Gefährts an. Und auch bei unseren europäischen Nachbarn gelten teils andere Regeln. Diese sollten Sie kennen, wenn Sie Ihren Drahtesel mit in den Urlaub nehmen wollen.
Keine Pflicht für Fahrradfahrer
Viele Befürworter verlangen seit Langem eine Helmpflicht auf dem Fahrrad. Während andere Länder wie Finnland eine Helmpflicht gesetzlich verankert haben, dürfen Radler in Deutschland Nach wie vor ohne Schutzhelm unterwegs sein. Es existieren einige ältere Gerichtsurteile, wonach zumindest eine Teilschuld an schweren Kopfverletzungen in Betracht kam, wenn diese durch einen Fahrradhelm abgemildert oder verhindert worden wären. Im Jahr 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) allerdings festgestellt, dass für ein Mitverschulden ohne eine Helmpflicht kein Raum sei (Urteil vom 17.06.2014, Aktenzeichen: VI ZR 281/13).
Für die Schnellen
Etwas anderes kann gelten, wenn Sie beispielsweise mit einem Rennrad mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Dies hatte der BGH in seiner Entscheidung bewusst offengelassen. Beispielsweise sah nun das Oberlandesgericht München eine Teilschuld eines verunglückten Rennradfahrers, der sich bei einem Unfall mit hoher Geschwindigkeit ohne Helm erhebliche Kopfverletzungen zugezogen hatte (Urteil vom 03.03.2011, Aktenzeichen: 24 U 384/10). Je schneller Sie also unterwegs sind, desto mehr sollten Sie über den zusätzlichen Schutz durch einen Fahrradhelm nachdenken.
E-Scooter und Pedelecs
Ob es für andere Gefährte eine Helmpflicht gibt, kommt auf deren rechtliche Qualifizierung an. E-Scooter gelten als Elektro-Kleinstfahrzeuge. Das Gesetz schreibt keinen Helm vor, wenn Sie auf diesen zwei Rädern elektrisch durch den Straßenverkehr düsen. Gleiches gilt für Pedelecs mit einem Motor mit maximal 250 Watt, einer Tretunterstützung bis 25 km/h und einer Anfahrtshilfe bis 6 km/h. Sie Gelten als Fahrräder und damit besteht ebenfalls keine Helmpflicht. Sind Sie mit Ihrem Pedelec aber regelmäßig schnell unterwegs, sollten Sie das Tragen eines Helms noch einmal erwägen. Ähnlich wie bei den Rennrädern steht zumindest eine Teilschuld im Falle eines Unfalls im Raum. Da Pedelecs und ähnliche Gefährte erst seit den letzten Jahren groß im Kommen sind, bleibt die Entwicklung in der Rechtsprechung abzuwarten.
S-Pedelecs und E-Bikes
Anders als bei Pedelecs haben Sie bei einem E-Bike oder S-Pedelec keinen Spielraum. Das Gesetz schreibt das Tragen eines Helms ausdrücklich vor. Nicht geregelt ist, wie dieser Helm auszusehen hat. Sie können einen einfachen Fahrradhelm tragen oder sich eine spezielle Variante für E-Bikes aussuchen. Fahren Sie gern mit hohem Tempo, sollten Sie aber besser auf einen Speziell für E-Bikes ausgelegten Helm zurückgreifen oder einen sicheren Motorradhelm tragen.
Helmpflicht für Kinder?
Für Fahrräder und Pedelecs gibt es in Deutschland auch keine Helmpflicht für Kinder. Anders beispielsweise in Österreich, wo Kinder bis 12 Jahre nur mit Helm auf zwei Rädern unterwegs sein dürfen. Da Kinder jedoch in der Regel noch nicht so versiert im Straßenverkehr sind, sollten Eltern auf das Tragen eines Helms bestehen. So können Schlimme Unfallfolgen zumindest gemildert werden. Und wenn schon nicht im eigenen Interesse, so sollten Eltern sich als Gutes Beispiel auch nur mit Helm auf dem Kopf in den Sattel schwingen.
Radfahren im Urlaub
Nicht nur in Österreich gelten etwas andere Regeln. Eine Generelle Helmpflicht haben Sie beispielsweise in der Türkei oder Montenegro. In Spanien und der Slowakei müssen Sie zumindest außerorts einen Helm tragen. Kinder und Jugendliche dürfen dort bis 14 Jahre grundsätzlich nur mit Helm fahren. In Kroatien und Schweden liegt die Grenze bei 15 Jahren und junge Leute in Tschechien dürfen bis 18 Jahre nicht auf einen Helm verzichten. Außerdem gelten teils noch besondere Bestimmungen, über die Sie sich schlau machen sollten. So müssen Sie nachts in Frankreich außerorts eine Warnweste auf dem Fahrrad tragen.
Https://www. ergo. de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/helmpflicht-auf-zwei-raedern
Helmpflicht?
Eine Helmpflicht fürs Fahrrad? Das müssen Sie wissen
Seit Jahren besteht eine hitzige Debatte darüber, ob eine Helmpflicht fürs Fahrrad in Deutschland eingeführt werden sollte. 2017 besteht hierzulande keine Helmpflicht – auch für Kinder nicht. Es folgen also keine Strafen laut StVO, wenn Sie ohne Helm auf dem Rad unterwegs sind.
Das Fahrrad setzt sich gerade in deutschen Städten immer mehr als bevorzugtes Verkehrsmittel durch. Oft erreichen Radfahrer ihr Ziel in der Innenstadt nahezu genauso schnell wie mit dem Auto – den Bonus der Bewegung an der frischen Luft gibt es dazu.
Wenn Sie ohne Helm fahren, verstoßen Sie nicht gegen das Gesetz. Zwar entschied ein Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (OLG) 2013, dass im Falle eines Unfalls dem Radfahrer eine Mitschuld gegeben werden könne, wenn er keinen Helm trug (Urteil vom 5. Juni 2013; Az. 7 U11/12). Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil 2014 jedoch wieder auf. Es drohen also weder Bußgelder noch weitere Strafen.
Was spricht für eine Helmpflicht in Deutschland?
Das Tragen eines Helmes ist in Deutschland keine Pflicht, doch gilt eine grundsätzliche Empfehlung für Radfahrer, einen Fahrradhelm aufzusetzen, wenn sie im Straßenverkehr fahren. Studien und Erhebungen machen deutlich, dass der Schutzhelm die Zahl an Kopfverletzungen für Radfahrer deutlich verringert.
Gerade schwere Unfälle können zu Hirnverletzungen führen – hier minimiert der Helm das Risiko beim Radfahren deutlich. Statistiken zeigen auf, dass die Anzahl an Verletzungen bei Radfahrern in anderen Ländern zurückgehen nach der Einführung einer Helmpflicht fürs Fahrrad. Kinder tragen indes grundsätzlich öfter einen Helm als Erwachsene – hier achten die Eltern besonders auf die Sicherheit.
Helme verführen zu mehr Risiko
Mit einem Helm auf dem Kopf könnten sich viele Radfahrer deutlich sicherer und geschützter fühlen. Aus diesem Grund könnte sich deren Risikobereitschaft erhöhen. Dadurch würden aber keine Unfälle vermieden.
Https://www. zweirad-anderl. de/kids_-corner/helmpflicht_/
E-Bike Helmpflicht in Deutschland – Das sagt das Gesetz
Besteht in Deutschland Helmpflicht beim Fahren auf dem E-Bike? Gewisse Unsicherheit beschleicht motorisierte Radler, etwas falsch zu machen oder nicht richtig informiert zu sein. Im Beitrag erfahren Sie, wie das Gesetz die Frage um den Kopfschutz regelt.
Das Gesetz in Deutschland regelt die Helmpflicht eindeutig: Lediglich bei E-Bikes bis 25 km/h Tretunterstützung ist Ihnen freigestellt, ohne Kopfschutz zu fahren. Alle anderen motorisierten und zulassungspflichtigen E-Bike Varianten zählen als Kraftfahrzeuge, die der Helmpflicht unterliegen. Der eigenen Sicherheit zuliebe sollten Sie auch auf dem Pedelec Kopfschutz tragen: Ein Helm ist ersetzbar, Ihr Kopf nicht.
Gibt es in Deutschland eine Helmpflicht auf dem E-Bike?
Vorwiegend im städtischen Bereich hat sich das Pedelec als Nahverkehrsmittel Nr. 1 etabliert. Radler erreichen ihre Ziele häufig schneller, als mit dem Pkw. Die Suche nach kostenpflichtigen Parkplätzen entfällt auch.
Ein Pedelec, das mit einem Antrieb von maximal 250 Watt ausgerüstet ist und 25 km/h Höchstgeschwindigkeit erreicht, kategorisiert die StVO als Fahrrad. Für Pedelecs gilt demnach keine Helmpflicht. Sie zahlen kein Bußgeld in einer polizeilichen Kontrolle, selbst eine Verwarnung bleibt aus, wenn Sie ohne Helm fahren. Jedem ist selbst überlassen, einen Helm zu tragen oder nicht.
E-Bike Klassen Tabelle – Helmpflicht
Gilt für Kinder Helmpflicht auf dem E-Bike oder Fahrrad?
Auch für Kinder besteht keine Helmpflicht. Fahrradfahrer-Verbände empfehlen jedoch, Kindern auf dem Fahrrad mit oder ohne elektrischen Antrieb einen Helm aufzusetzen
Sollte man einen E-Bike Helm tragen?
Ein Helm schützt vor schweren Kopfverletzungen bei einem Sturz, selbst wenn keine andere Partei beteiligt ist. Bei einem Unfall hat der Helm schon vielen Menschen das Leben gerettet oder vor bleibenden Behinderungen bewahrt.
POC Omne Air MIPS Fahrradhelm
ANSEHEN*
Ein Urteil des OLG Schleswig-Holstein attestierte einer Pedelec-Fahrerin Mitschuld an einem Unfall, da sie keinen Helm getragen hat (5.6.2013; Az. 7 U11/12). Der Bundesgerichtshof hob das Urteil ein Jahr später wieder auf. Es ergehen daher weder Bußgelder noch andere Strafen wegen eines fehlenden Helms auf dem Fahrrad.
Was spricht für einen E-Bike Helm?
Die Datenbank für Unfallforschung der Versicherer zeigt deutlich, dass ein Helm Kopfverletzungen deutlich verringert:
- Mit Helm erlitten 46 % der Radfahrer Verletzungen im Kopfbereich, während 73 % Radfahrer ohne Helm Kopfverletzungen auf deutschen Straßen erlitten. Andere Länder, die Helmpflicht eingeführt haben, verzeichnen rückläufige Verletzungen.
- Reduziertes Risiko für tödliche Kopfverletzungen E-Bike Fahrer haben keine Knautschzone wie im Auto Ein Helm erhöht die Sichtbarkeit im Straßenverkehr Gute Anpassung durch Polster und Gurtsysteme
Warum verzichtet Deutschland auf die Helmpflicht?
Ergebnisse von Studien haben ergeben, dass mit Einführung einer Helmpflicht zwischen 10 % und 40 % weniger Menschen das Fahrrad benutzen. Alle diese Personen verzichten damit auf die positiven Effekte des Radfahrens auf die Gesundheit – vor allem die Stärkung der Kondition und dem Kampf gegen überflüssige Kilos. Verzicht auf Bewegung erhöht das Herzinfarkt-Risiko.
Ein weiterer Grund ist eingeschränkter Komfort durch den Helm, wenn die Person zur Arbeit pendelt und Kunden mit zerdrückter Frisur begrüßen müsste. Dieser Grund erscheint als Ausrede, doch auf das gepflegte Erscheinungsbild bezogen, muss dieser Aspekt bei Einführung der Helmpflicht berücksichtigt werden.
Fördert ein Helm leichtsinnigen Fahrstil?
Der Helm auf dem Kopf vermittelt E-Bike Fahrern ein sicheres und geschütztes Gefühl, ähnlich wie ABS beim Pkw (dass es inzwischen auch für E-Bikes gibt). Blindes Vertrauen in die Technik und der Kopfschutz könnte zu risikoreicherem Fahrstil verleiten, melden Gegner der Helmpflicht an. Ob mit Helm oder ohne, Unfälle vermeidet der Kopfschutz nicht.
- Die Zahl der Radfahrer reduziert sich Der Helm verleitet möglicherweise zu risikoreicherem Fahren Kontrollen zur Helmpflicht sind nur schwer durchführbar Besonders im Sommer schwitzen Fahrer unter dem Helm Die Frisur wird zerstört
Wann MUSS man auf dem E-Bike einen Helm tragen?
Ein S-Pedelec mit stärkerem Motor über 250 Watt Nennleistung, die 45 km/h Höchstgeschwindigkeit unterstützen, zählen als Kleinkrafträder.
Hier ist ein Führerschein der Klasse AM sowie ein Versicherungskennzeichen erforderlich und Sie müssen einen Helm tragen.
Die Fahrerlaubnis ist in einem Pkw-Führerschein bereits enthalten.
Dazu erklärt § 21 a der StVO:
“Wer Krafträder oder offene drei – oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.”
Helmpflicht bei bestimmten Pedelecs
Ein S-Pedelec oder E-Bike mit Motorunterstützung bis 45 km/h erfüllt die Voraussetzungen für den § 21a StVO.
Damit greift die Helmpflicht in Deutschland.
Nicht festgelegt ist hingegen, ob Sie einen handelsüblichen Fahrradhelm mit Styropor-Schale oder einen Helm für Kraftfahrzeuge tragen sollten.
Die meisten Fahrer entscheiden sich für den leichten Fahrradhelm.
Was passiert, wenn ich auf einem S-Pedelec ohne Helm fahre?
Wer ein zulassungspflichtiges E-Bike oder S-Pedelec ohne Helm fährt, muss mit 15 Euro Verwarngeld rechnen. Nehmen Sie Kinder ohne Helm in einem Kindersitz auf den genannten Fahrzeugen mit, steigt das Bußgeld auf 60 Euro und Sie kassieren einen Punkt in der Verkehrssünderkartei.
Die Missachtung der Helmpflicht werten Versicherungen als vorsätzlich und fahrlässig. Bei einem Unfall tragen Sie die Konsequenzen alleine. Der Versicherer verweigert die Zahlung an die Gegenseite teilweise oder ganz, da Ihnen Mitschuld eingeräumt wird.
Helmpflicht in europäischen Nachbarländern
Wenn Sie im Urlaub Radtouren außerhalb von Deutschland unternehmen, gelten in den europäischen Nachbarländern teils gesetzliche Vorschriften zur Helmpflicht auf E-Bikes und Fahrrädern. Es wird zwischen Kindern und Erwachsenen unterschieden.
Https://survivalmesserguide. de/e-bike-helmpflicht-in-deutschland/
Besteht eine Helmpflicht beim Fahren mit dem E-Bike
Beste Pannenhilfe der Schweiz
Pannenhilfe für Velo und E-Bike
Hilfe bei Unwetter
Hilfe bei ÖV-Ausfall
Mitgliederrabatte und Vorteile
Beste Pannenhilfe der Schweiz
Pannenhilfe für Velo und E-Bike
Hilfe bei Unwetter
Hilfe bei ÖV-Ausfall
Mitgliederrabatte und Vorteile
E-Bike: Was sind die Regelungen?
Die Verkaufszahlen von Elektrovelos sind in den letzten zwei Jahren in die Höhe geschnellt (+30 % im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019). Woher kommt diese Begeisterung? Ganz einfach, es erweitert die Möglichkeiten des Velofahrens: Es ermöglicht mit dem Velo zur Arbeit zu fahren, ohne zu schwitzen, es bietet eine moderate körperliche Aktivität für Personen, die eine sanfte Aktivität wieder aufnehmen oder beginnen möchten, oder es macht das Mountainbiken zugänglicher.
Was ist ein E-Bike?
Ein Velo mit Elektrounterstützung verfügt über einen Elektromotor, der von einer wiederaufladbaren Batterie angetrieben wird und eine Tretunterstützung bietet. Diese kombiniert die Energie des Fahrenden mit der eines Elektromotors.
Es gibt verschiedene Arten von Elektro-Velos, die Sie je nach Ihrer Praxis und Ihren Bedürfnissen auswählen sollten:
- Citybike Trekkingbike Rennvelo Mountainbike (geländegängiges Velo) Faltbar
TCS-Zählung: Ein Viertel der langsamen E-Bikes missachten die Tagfahrlicht-Pflicht.
Schnelle und langsame E-Bikes: Was sind die Unterschiede?
Schnelle E-Bikes, auch S-Pedelecs genannt, verfügen über stärkere Motoren, welche bis 45 km/h unterstützen. ie Motoren langsamer E-Bikes unterstützen nur bis 25 km/h. Vorschriften unterscheiden sich zudem folgendermassen:
Langsame E-Bikes, E-Trottinette usw.
Schnelle E-Bikes, klassische Mofas
Antriebsleistung gesamt (Motor/en)
Max 25 km/h (Motor: 20 km/h, Tretunterstützung: 5 km/h)
Max 45 km/h (Motor: 30 km/h, Tretunterstützung: 15 km/h)
Beleuchtung bei Nacht
Oder bei schlechter Sicht (Tunnel, Dämmerung, Nebel, Unwetter usw.)
Obligatorisch
Vorne: weisses, nicht blinkendes Licht
Hinten: rotes, nicht blinkendes Licht
Festes oder abnehmbares Licht
Obligatorisch
Vorne: weisses, nicht blinkendes Licht
Hinten: rotes, nicht blinkendes Licht
Fest angebrachtes oder abnehmbares, zugelassenes Licht
Beleuchtung bei Tageslicht
Ausser in Ausnahmefällen bei schlechter Sicht (siehe Nachtbeleuchtung)
Obligatorisch:
Vorne festes oder abnehmbares Licht
Obligatorisch:
Vorne festes oder abnehmbares Licht
Erforderlich und nach hinten gerichtet
Erforderlich und nach hinten gerichtet
Velohelm nach EN 1078-Norm
Kat. M von 14 -16 Jahren;
Ab 16 Jahren keinen
Kat. M ab 14 Jahren
Transport von Kindern**
Obligatorischer Geschwindigkeitsmesser ab dem 01.04.2024 (Nachrüstung von bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen bis zum 01.04.2027).
Langsame E-Bikes, E-Trottinette usw.
Schnelle E-Bikes, klassische Mofas
Antriebsleistung gesamt (Motor/en)
Langsame E-Bikes, E-Trottinette usw.
Schnelle E-Bikes, klassische Mofas
Langsame E-Bikes, E-Trottinette usw.
Max 25 km/h (Motor: 20 km/h, Tretunterstützung: 5 km/h)
Schnelle E-Bikes, klassische Mofas
Max 45 km/h (Motor: 30 km/h, Tretunterstützung: 15 km/h)
Beleuchtung bei Nacht
Oder bei schlechter Sicht (Tunnel, Dämmerung, Nebel, Unwetter usw.)
Langsame E-Bikes, E-Trottinette usw.
Obligatorisch
Vorne: weisses, nicht blinkendes Licht
Hinten: rotes, nicht blinkendes Licht
Festes oder abnehmbares Licht
Schnelle E-Bikes, klassische Mofas
Obligatorisch
Vorne: weisses, nicht blinkendes Licht
Hinten: rotes, nicht blinkendes Licht
Fest angebrachtes oder abnehmbares, zugelassenes Licht
Beleuchtung bei Tageslicht
Ausser in Ausnahmefällen bei schlechter Sicht (siehe Nachtbeleuchtung)
Langsame E-Bikes, E-Trottinette usw.
Obligatorisch:
Vorne festes oder abnehmbares Licht
Schnelle E-Bikes, klassische Mofas
Obligatorisch:
Vorne festes oder abnehmbares Licht
Langsame E-Bikes, E-Trottinette usw.
Erforderlich und nach hinten gerichtet
Schnelle E-Bikes, klassische Mofas
Erforderlich und nach hinten gerichtet
Velohelm nach EN 1078-Norm
Langsame E-Bikes, E-Trottinette usw.
Schnelle E-Bikes, klassische Mofas
Langsame E-Bikes, E-Trottinette usw.
Schnelle E-Bikes, klassische Mofas
Langsame E-Bikes, E-Trottinette usw.
Schnelle E-Bikes, klassische Mofas
Langsame E-Bikes, E-Trottinette usw.
Schnelle E-Bikes, klassische Mofas
Langsame E-Bikes, E-Trottinette usw.
Kat. M von 14 -16 Jahren;
Ab 16 Jahren keinen
Schnelle E-Bikes, klassische Mofas
Kat. M ab 14 Jahren
Transport von Kindern**
Langsame E-Bikes, E-Trottinette usw.
Schnelle E-Bikes, klassische Mofas
Langsame E-Bikes, E-Trottinette usw.
Schnelle E-Bikes, klassische Mofas
Obligatorischer Geschwindigkeitsmesser ab dem 01.04.2024 (Nachrüstung von bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen bis zum 01.04.2027).
*vom TCS empfohlen
**Der Velofahrer muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Siehe beigefügtes ASTRA-Dokument zu den Vorschriften für den Transport von Kindern.
Zum Downloaden:
Sicher mit dem E-Bike unterwegs:
Reinigung und Pflege des Velos:
Wie bei einem herkömmlichen Velo ist eine regelmässige Pflege und Reinigung für Ihre Sicherheit sehr wichtig. Hier finden Sie unsere Tipps:
- Die Wartung Ihres Velos in 8 wichtigen Punkten. Ihr Velo effektiv reinigen.
Verkehrsregeln für’s Velofahren:
Verkehrsflächen und – Regeln
Gleiche Regeln wie für Velos
Gleiche Regeln wie für Velos
Obligatorisch (wie bei Velos)
Obligatorisch (wie bei Velos)
Durchfahrt bei Verbot für Motorfahrräder
Zugelassen mit abgeschaltetem Motor
Verkehrsflächen und – Regeln
Gleiche Regeln wie für Velos
Gleiche Regeln wie für Velos
Obligatorisch (wie bei Velos)
Obligatorisch (wie bei Velos)
Durchfahrt bei Verbot für Motorfahrräder
Zugelassen mit abgeschaltetem Motor
Haben Sie Bedenken oder eine Frage? Besuchen Sie unsere Seite mit den Grundregeln für Velofahrer und den häufigsten Verkehrssituationen.
E-Bike: Achten Sie auf Ihre Sichtbarkeit!
Als Velofahrer ist es ein wesentlicher Aspekt Ihrer Sicherheit, für andere Verkehrsteilnehmende gut sichtbar zu sein. Aus diesem Grund entwickeln wir mit unserer Kampagne Made Visible by TCS spezielle Tipps für Velofahrende.
Achtung: Um die Sichtbarkeit von E-Bikes zu erhöhen, wird es ab dem 1. April 2022 Pflicht, auch am Tag mit eingeschaltetem Licht zu fahren.
Aufgrund der Geschwindigkeit, der Tretunterstützung, des Gewichts und des veränderten Schwerpunkts (z. B. Heckmotor) unterscheidet sich das Fahren von dem eines herkömmlichen Velos. Es ist wichtig, dass Sie sich langsam an das Fahren mit einem E-Bike gewöhnen. Wenn Sie gerade erst anfangen, sollten Sie in einem Bereich mit ruhigem oder gar keinem Verkehr üben (ein Hinterhof, eine Sackgasse, etc.). Der gleiche Rat gilt für den Transport von Kindern mit Ihrem E-Bike.
Der TCS bietet Kurse an, um das sichere Fahren mit dem E-Bike zu erlernen. Egal, ob Sie den Kauf eines E-Bikes planen oder sich von einem Profi weiterbilden lassen möchten. Unsere Kurse finden Sie in der Sektion in Ihrer Nähe.
Sie müssen in die Pedale treten, damit der Elektromotor funktioniert. Wenn Sie aufhören zu treten, schaltet er sich ab.
Natürlich ist das durchaus möglich. Beim Kauf ist es wichtig, das E-Bike zu testen und ohne Unterstützung in die Pedale zu treten, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie es sich anfühlt. Eine Panne kann durchaus mal vorkommen.
Es ist die Einheit, um die Kapazität des Akkus zu messen.
Nein, die Vorschriften unterscheiden sich von Land zu Land. Erkundigen Sie sich nach den geltenden Vorschriften, wenn Sie vorhaben, mit dem E-Bike in einem fremden Land zu fahren.
Https://www. tcs. ch/de/testberichte-ratgeber/ratgeber/velo-e-bike/e-bike-regelungen. php
Helmpflicht für E-Bikes und Pedelecs – Ja oder Nein?
Kürzlich machte ein sehr bedrückendes Video in den sozialen Netzwerken die Runde: Ein kleiner Junge ist mit seinem Rad gestürzt und trägt kaum äußerliche Verletzungen davon. Erst 2 Tage später geht es ihm rapide schlechter – er hat einen Schädelbruch, der niemandem aufgefallen ist. Mit diesem Video wird die Debatte um eine gesetzliche Helmpflicht laut. Viele wundern sich sogar: Gibt es die nicht schon für das E-Bike?
Gilt eine Helmpflicht bei Pedelecs?
Klick mich!
Dazu würde ich mich gern – vor allem als Mutter – äußern. Doch zunächst klären wir, wann eigentlich eine Helmpflicht besteht, wann es sinnvoll ist einen Helm zu tragen und wann Probleme auftreten können, wenn man es nicht macht. Erstmal gilt keine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer – somit sind auch Pedelec-Fahrer (Motor unterstützt bis 25km/h) davon befreit. ABER: Im Fall eines Unfalls, könnte es zu Problemen kommen. Wer keinen Helm trägt, kann unter Umständen Ärger mit der Versicherung bekommen. Das trifft erstmal nicht auf die Fahrrad-Vollkasko-Versicherung der Ammerländer zu. Diese haftet für Alle Sachschäden, also auch am Helm (egal, ob auf dem Kopf oder dem Gepäckträger getragen). Kommen allerdings Personen zu schaden, liegt die Sachlage etwas anders: Bei Personenschäden der eigenen Person haftet die Unfallversicherung. Im Allgemeinen richtet sich diese nach dem Gesetzgeber – der keine Helmpflicht vorschreibt. Aber es kann sein, dass man gerade bei rabattierten Tarifen Klauseln im Vertrag hat, bei denen man sich verpflichtet, stets einen Helm zu tragen. In diesem Fall wirkt der Unfallschutz nicht und der Unfallverursacher muss für den Schaden selber aufkommen. Daher ist es ratsam, einfach nochmal seinen Vertrag genau zu studieren und auf solche Sonderregeln zu achten. Wenn Andere Personen verletzt werden, kommt zudem die Haftpflichtversicherung zum Tragen. Es ist also gar nicht so leicht, wie es zunächst scheint. Kurz gesagt: Es besteht im Normalfall eigentlich keine Helmpflicht für Pedelec-Fahrer, allerdings kann das die Versicherung individuell in ihren Bedingungen festsetzen. Es lohnt sich daher, den Vertrag nochmals zu lesen oder auch gegebenenfalls direkt beim Versicherer anzufragen, um sich schriftlich abzusichern.
Der Paragraphen-Dschungel macht´s nicht leicht
Gerade bei S-Pedelecs und E-Bikes waren sich die Fans, wie auch Medien zunächst uneinig, ob ein Helm denn nun Pflicht sei und in welchem Ausmaß. Grund dafür war der Paragraph 21a Absatz 2 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung:
„(2) Wer Krafträder oder offene drei – oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.“
Straßenverkehrs-Ordnung
Streng genommen müssten S-Pedelecs und E-Bikes demnach mit einer „bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit“ Selbstständig über 20km/h erreichen. Das ist aber – bis auf ganz wenige Ausnahmen – nicht der Fall. Das S-Pedelec und E-Bike fahren ja nicht, wenn man nicht strampelt (von den Ausnahmefällen abgesehen). Zum Teil können normale Pedelecs allein durch Motorunterstützung zwar 6 km/h erreichen, aber damit erfüllt sich ja der Paragraph wieder nicht, da sie als Fahrräder definiert werden. S-Pedelecs können die 18km/h, E-Bikes (im engeren Sinn) bis zu 20km/h mit eigenständigem Motor erreichen. Damit wäre also klar, dass keine Helmpflicht bestünde. Das Verkehrsministerium sieht das aber anders, da die „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“ von S-Pedelecs ihrer Auffassung nach bei 45 km/h liegt – erst dann setzt die Motorunterstützung ja auch aus. Reine Interpretationssache also.
Geeignete Helme für S-Pedelecs und E-Bikes sind Pflicht
Dennoch gilt seit April 2012: Für S-Pedelecs (der Motor unterstützt bis zu 45km/h) steht fest, dass ein geeigneter Helm getragen werden muss. Da für S-Pedelecs auch der Führerschein der Klasse M notwendig ist, liegt es nahe, dass man zu einem Moped-Helm (bzw. Motorrad-Helm) greift. Das ist allerdings wegen der fehlenden Belüftung unangenehm. Trotz allem schwitzt der Fahrer, da sich das Rad durch seine Muskelkraft bewegt – der Motor wirkt ja nur unterstützend. Ein normaler Fahrradhelm ist allerdings auch nicht geeignet – wirft man einen Blick auf die hohen Geschwindigkeiten, die er aushalten müsse. Hier ist die Fahrradindustrie in der Pflicht geeignete Helme ( nach ECE-R 2205) zu entwickeln, die Sicherheit, aber auch Komfort für S-Pedelec-Fahrer bieten. Ein Beispiel hierfür wäre der Vigor von Cratoni. Die Polizei toleriert aktuell allerdings Fahrradhelme, die auf jeden Fall getragen werden müssen. Selbiges gilt auch für E-Bikes, die bis zu 45km/h durch einen Motor unterstützt werden.
Sicherheit ist das A und O
Anfangs hatte ich angekündigt auch meine persönliche Meinung zu dem Thema Helmpflicht vorzutragen. Tatsächlich wäre ich für eine Helmpflicht, wenn man mir versichern könnte, dass es auch funktioniert. Aber das würde es nicht. So wie Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht davor bewahren, dass Menschen das Tempo überschreiten oder rote Ampeln nicht davor schützen in den kreuzenden Verkehr zu fahren, so wird eine Helmpflicht nicht helfen, für mehr Sicherheit zu sorgen. Wozu auch? Ruiniert ja die Frisur. Sicherlich würden mehr Menschen zum Helm greifen, wenn sie ein Bußgeld befürchten müssten. Oder Sanktionen bezüglich ihrer Versicherung. Aber nur aus der Angst heraus, dass Konsequenzen folgen. Vielmehr sollte uns aber daran gelegen sein, den Menschen einen grundsätzlichen Sicherheitsgedanken zu vermitteln. Sie sollten Helme von innen heraus befürworten und um ihrer selbst willen Helme tragen, um sich zu schützen. Dazu wäre es vielleicht notwendig die Menschen besser aufzuklären. Sie auf die Risiken hinzuweisen. Es muss einfach Klick machen.
Helmpflicht greift in die Privatsphäre ein
Es ist nicht richtig, in die Privatsphäre einzugreifen und Menschen einen Helm auch vorzuschreiben. Das sehe ich irgendwo kritisch. Ich würde mir aber wünschen, dass Menschen, die noch nicht zu rationalen Entscheidungen fähig sind, geschützt werden. Dazu zählen Kinder. Diese lernen von den Eltern, adaptieren ihr Verhalten. Wer hier kein Vorbild ist, bringt sein Kind in große Gefahren. Eine Helmpflicht bis zu einem gewissen Alter – vielleicht 12 Jahre – wäre daher für mich gut denkbar. So werden die Kinder geschützt und können später dennoch selbst entscheiden, wie sie weiter verfahren möchten. Durch Aufklärungskampagnen kann über die grundsätzliche Verkehrserziehung heraus versucht werden, an den Verstand der jungen Erwachsenen zu appellieren. Nur dann, wenn sie die Sicherheit auch wirklich leben, kommt sie auch an. Das ist allerdings meine persönliche Einstellung. Sicherlich mag es auch Befürworter, so wie Gegner der Helmpflicht geben. Es ist allen freigestellt ihre Meinung zu vertreten. Allerdings tut mir als Mutter jedes Mal das Herz weh, wenn ich ein Kleinkind ohne Helm auf dem Fahrrad sehe…
Was haltet ihr von dem Ruf nach einer Helmpflicht? Völlig unbegründet oder schon lange fällig? Ich freue mich auf eure Meinungen.
Anmerkung: Die Meinung der Autorin muss nicht die Meinung der Redaktion widerspiegeln.
Https://www. ebike-on-tour. de/helmpflicht-fuer-e-bikes-und-pedelecs/
E-Bike: Steigende Unfallzahlen, Helmtragequote immer noch zu gering – KFV fordert Helmpflicht
(c) KFV
Radfahren boomt – besonders E-Fahrräder erfreuen sich sowohl im Alltags – als auch im Freizeitverkehr immer größerer Beliebtheit. Damit verbunden ist jedoch auch eine Steigerung der Unfallzahlen. Im Jahr 2021 verunfallten österreichweit 9.600 Personen bei einem E-Bike-Unfall so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten, 22 Personen starben. Nur 57 Prozent aller E-Bike-Fahrenden tragen einen Helm. Das KFV fordert eine Helmpflicht für E-Bike-Fahrende.
Wien, 04. Mai 2022. Seit Jahren steigt der Anteil der elektrisch betriebenen Fahrräder an den Verkäufen konstant. Im Jahr 2021 war bereits in fast jedem zweiten neu in Österreich erworbenen Fahrrad ein Elektromotor verarbeitet – insgesamt wurden mehr als 220.000 E-Bikes innerhalb eines Jahres verkauft. Damit einher geht jedoch auch eine Steigerung der Unfallzahlen. Mehr als 9.600 E-Bike-Fahrende verletzen sich gemäß den Radunfalldaten der KFV Injury Database (IDB) im Jahr 2021 so schwer, dass eine Behandlung im Krankenhaus notwendig war. 22 der insgesamt 48 polizeilich erfassten, tödlichen Radunfälle im vergangenen Jahr ereigneten sich mit Elektro-Fahrrädern. „Der Anstieg der Verletzten ist bei E-Bikes deutlich höher als bei mit Muskelkraft betriebenen Fahrrädern. Zwischen 2018 und 2021 ist die Anzahl an verletzten E-Bikern um 153 Prozent gestiegen – die von herkömmlichen Fahrrädern im selben Zeitraum lediglich um 14 Prozent“, so Dipl. Ing. Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV.
Hohe Fahrdynamik braucht besondere Achtsamkeit
Die Gründe dafür sind vielschichtig. Neben der höhen Verletzungsschwere – fast ein Drittel aller verunglückten E-Bike-Fahrenden verletzte sich schwer – spielt auch das im Durchschnitt höhere Alter der E-Bike-Fahrenden eine Rolle: „Ein Drittel aller verunglückten E-Bike-Fahrenden ist älter als 65 Jahre. Zum Vergleich: Bei herkömmlichen Fahrrädern beträgt der Anteil der Verunglückten in dieser Altersgruppe lediglich 18 Prozent. Auffallend ist auch, dass viele E-Bike-Unfälle Alleinunfälle sind. Das höhere Tempo und Gewicht elektrischer Fahrräder sorgt zwar für ein neues Fahrgefühl, setzt jedoch auch ein größeres technisches Können voraus“, so Robatsch. Vor allem ungeübte Radfahrende unterschätzen die Geschwindigkeit sowie die dadurch freiwerdenden Kräfte, besonders bei Kurvenfahrten sowie während des Beschleunigens und Abbremsens. Vor allem (Wieder-)Einsteigern und älteren E-Bike-Fahrenden wird daher das Absolvieren eines E-Bike-Kurses zum Verbessern der Fahrsicherheit nahegelegt.
Helmtragequote bei E-Bikes noch zu gering
Solange die maximale Leistung des Motors 600 Watt und die Bauartgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigt, besteht bei E-Bikes eine Helmpflicht nur für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. „Unsere Beobachtungen zeigen: 57 Prozent aller E-Bike-Fahrenden tragen einen Helm. Das ist zwar ein höherer Wert als bei herkömmlichen Fahrrädern – aus Präventionssicht jedoch noch zu gering“, so Robatsch. Denn die höheren Geschwindigkeiten erhöhen im Fall eines Unfalls auch die Verletzungsschwere. Denn schon ein Aufprall mit der für Elektrofahrräder erlaubten maximalen Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h ungebremst und ungeschützt gegen ein Hindernis kommt einem Sturz aus 2,5 Metern Höhe gleich. „Wir fordern deshalb eine allgemeine Helmpflicht für E-Bike-Fahrende – eine einfache, aber effiziente Maßnahme, um schweren Kopfverletzungen im Falle eines Unfalls oder Sturzes vorzubeugen“, so Robatsch. In Kombination mit Verbesserungen in der Radinfrastruktur hätte das eine nachhaltige, positive Beeinflussung des Radunfallgeschehens zur Folge.