Bist du regelmäßig mit Kopfhörern im Straßenverkehr unterwegs? Wir erklären dir, wie sich die Wahrnehmung mit Kopfhörern verändert, welche Folgen das haben kann und was überhaupt erlaubt ist.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Kopfhörer im Straßenverkehr. Der Wissenschaftler Prof. Dr. Günther Rötter erklärt außerdem, warum Kopfhörer und Musik beim Autofahren oder auf dem Fahrrad so gefährlich sind:
- Sind Kopfhörer im Straßenverkehr erlaubt? Darf man mit Kopfhörern im Auto telefonieren? Zahlt die Versicherung bei Kopfhörern im Straßenverkehr?
Sind Kopfhörer im Straßenverkehr erlaubt?
In § 23 Abs. 1 StVO steht: Dein Gehör darf im Straßenverkehr nicht durch technische Geräte beeinflusst werden. Kopfhörer sind aber grundsätzlich nicht verboten. Es kommt immer auf die Lautstärke und die mögliche Ablenkung an.
„Generell sollte man im Straßenverkehr auf Kopfhörer verzichten“, rät Prof. Dr. Günther Rötter. Er lehrt Musikwissenschaft an der Technischen Universität Dortmund und setzt sich unter anderem mit der Anatomie (dem Aufbau und der Funktion) des Ohres auseinander. Außerdem gilt Prof. Rötter als Experte für Musikhören und Verkehrssicherheit.
Kopfhörer bei Fußgängern
Als Fußgänger darfst du Kopfhörer im Straßenverkehr tragen. Du musst auch nicht, wie beim Fahrrad – oder Autofahren, mit einem Bußgeld rechnen.
Jeder Fünfte Fußgänger und Fast jeder fünfte Radfahrer ist regelmäßig oder hin und wieder mit Kopfhörern im Straßenverkehr unterwegs. Das ergab eine Studie, die im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) im Mai 2015 durchgeführt wurde. Bei den Befragten zwischen 15 und 34 Jahren nutzt sogar Jeder zweite Fußgänger und Jeder zweite Radfahrer regelmäßig oder hin und wieder Kopfhörer.
Die Studie des DVR beweist, dass vor allem Fußgänger und Radfahrer zwischen 15 und 34 Jahren öfter mit Kopfhörern im Straßenverkehr unterwegs sind. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)
Haben Fußgänger Kopfhörer im Ohr, wird der Verkehrslärm abgeschwächt oder sogar ganz überhört. Das wird auch Maskierungseffekt genannt. „Wenn zwei Frequenzen sehr dicht nebeneinanderliegen, erzeugt die lautere von beiden eine sogenannte Mithörschwelle. Man kann den leiseren Ton dann nicht mehr hören“, erklärt Prof. Rötter.
Das bedeutet: Erkennt das Ohr zwei ähnliche Töne, wird der eine Ton vom anderen übertönt. Leisere Geräusche werden nicht mehr wahrgenommen. Nutzt du also Kopfhörer im Straßenverkehr, übertönt die Musik den Verkehrslärm. Überhörst du so den Bus oder die Straßenbahn, kann das schlimme Folgen haben.
„Musik deckt viele verschiedene Frequenzen ab. Der Maskierungseffekt entsteht praktisch über den gesamten Hörbereich“, sagt der Wissenschaftler. Das heißt, Musik überlagert fast alle Außengeräusche. Dabei kommt es aber natürlich auf die Lautstärke an.
Das solltest du wissen: Der sogenannte Auditory Bubble Effect von Michael Bull stellt eine Art Blase dar, in die sich Menschen beim Musikhören zurückziehen. Sie bekommen von den Außengeräuschen immer weniger mit und sind quasi in ihrer eigenen Welt. Das bedeutet, beim Musikhören wird nicht mehr auf die Umgebung geachtet und die Gedanken schweifen ab.
Kopfhörer bei Fahrradfahrern
Kopfhörer sind beim Fahrradfahren im Straßenverkehr Grundsätzlich erlaubt. Dabei kommt es aber auf die Lautstärke und die Ablenkung an. Wann du beim Fahrradfahren mit Kopfhörern mit einer Strafe rechnen musst, hängt von der Situation ab.
Bist du auf dem Fahrrad mit Kopfhörern unterwegs, gilt auch der von Prof. Rötter beschriebene Maskierungseffekt. Verkehrsgeräusche werden nur schlecht oder sogar gar nicht wahrgenommen. Hörst du durch die Musik so wenig, dass du den Verkehr behinderst, musst du mit einer Strafe von 15 Euro rechnen.
Mit Kopfhörern im Straßenverkehr kannst du aber nicht nur wichtige Signale überhören, du reagierst auch langsamer. Das bedeutet, du kannst einem Hindernis vielleicht nicht mehr rechtzeitig ausweichen.
Das solltest du wissen: Ein Autofahrer hat bei einem Unfall grundsätzlich eine Schuld von 20 bis 25 Prozent (allgemeine Betriebsgefahr des Autos). Nutzt du Kopfhörer auf dem Fahrrad, bekommst du normalerweise eine Teilschuld. Bei schweren Unfällen kann dir sogar die volle Schuld zugesprochen werden. Du verlierst so deinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Kopfhörer bei Autofahrern
Du darfst beim Autofahren Kopfhörer tragen. Es gibt Kein offizielles Verbot wie beim Handy am Steuer. Aber der Wissenschaftler Prof. Dr. Günther Rötter warnt: „Wenn die Musik genauso laut ist wie die Umwelt oder lauter, können Autofahrer Verkehrsgeräusche nicht mehr wahrnehmen. Das hängt natürlich immer von der Verkehrssituation ab.“
Hörst du wegen lauter Musik das Hupen anderer Verkehrsteilnehmer oder die Sirenen von Polizei und Feuerwehr nicht mehr, gefährdest du die Verkehrssicherheit. Das ist eine Ordnungswidrigkeit und du musst 10 Euro Strafe zahlen.
Das solltest du wissen: Verursachst du beim Autofahren mit Kopfhörern einen Unfall, bekommst du eine Mitschuld. In dem Fall übernimmt deine Kfz-Versicherung möglicherweise nur einen Teil der Reparaturkosten.
Mit großen Muschelkopfhörern (links) bekommst du Außengeräusche kaum mit. Earbud-Kopfhörer (rechts) werden direkt in den Gehörgang eingeführt und dichten das Ohr komplett ab. © gettyimages/karandaev © gettyimages/windujedi
Welche Kopfhörer sind am gefährlichsten?
„Am gefährlichsten sind große Muschelkopfhörer, die das Ohr komplett abdecken. Für sogenannte Earbud-Hörer gilt dasselbe. Sie werden direkt in den Gehörgang eingeführt und dichten alles ab“, erklärt Prof. Dr. Günther Rötter. Muschelkopfhörer mit einem schalldurchlässigen Ohrkissen und Half In-ear Earphones, die locker in die Ohrmuschel eingehängt werden, lassen mehr Außengeräusche durch.
Darf man mit Kopfhörern im Auto telefonieren?
Es ist auch erlaubt, beim Autofahren über eine Freisprecheinrichtung oder mit Kopfhörern zu telefonieren. Dabei gelten dieselben Regeln wie beim Musikhören. Du darfst dich durch das Gespräch nicht ablenken lassen und so Signale im Straßenverkehr überhören.
Gefährdest du durch das Telefonieren mit Kopfhörern den Verkehr, musst du mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen.
Du darfst mit Kopfhörern im Auto auch telefonieren. Überhörst du aber wichtige Verkehrssignale, musst du mit einer Strafe rechnen. © gettyimages/Jupiterimages
Handy im Straßenverkehr
Seit dem 2023 gibt es höhere Strafen, wenn du das Handy im Straßenverkehr nutzt. Telefonierst du mit dem Handy oder schreibst eine Nachricht beim Autofahren, musst du nach der neuen Regelung mit bis zu 230 Euro Strafe rechnen. Auch Zwei Punkte in Flensburg und Einen Monat Fahrverbot sind möglich. Nutzt du beim Fahrradfahren dein Handy, musst du 55 Euro Strafe zahlen.
Zahlt die Versicherung bei Kopfhörern im Straßenverkehr?
Bist du mit dem Auto in einen Unfall verwickelt und hast Kopfhörer getragen, bekommst du normalerweise eine Mitschuld. Deine Kfz-Haftpflichtversicherung kann nur einen Teil des Schadens, der Dritten entstanden ist, bezahlen. Den Rest musst du in dem Fall selbst übernehmen.
Das solltest du wissen: Deine Teilkasko – oder Vollkaskoversicherung zahlt bei einem Unfall die Reparaturkosten für dein Fahrzeug möglicherweise nicht. Denn viele Versicherungen stufen das Fahren mit Kopfhörern im Straßenverkehr als Grob fahrlässig ein und übernehmen gar keine Kosten oder nur einen Teil der Summe.
Ein gefährlicher Trend
Mit Kopfhörern im Straßenverkehr solltest du vorsichtig sein. Autofahren mit Kopfhörern ist zwar grundsätzlich erlaubt, kann aber schlimme Folgen haben. Solltest du mit Kopfhörern auf dem Fahrrad unterwegs sein, gilt äußerste Vorsicht. Schnell werden Verkehrsgeräusche und wichtige Signale überhört und es kommt zu einem Unfall.
Der Wissenschaftler Prof. Dr. Günther Rötter ist sogar der Meinung: „Die Situation wird sich in den nächsten Jahren noch mehr verschlechtern. Denn Elektroautos sind deutlich leiser. Verkehrsgeräusche können mit Kopfhörern also noch leichter überhört werden, auch wenn die Musik gar nicht so laut ist.“
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Mit Kopfhörern Radfahren: Ist das erlaubt?
Kopfhörer rein und noch schnell ein Hörbuch anmachen oder die Charts auf voller Lautstärke hören. Das ist für viele Radfahrer vermutlich ziemlich normal und ein Teil des Alltags. Aber ist es überhaupt erlaubt, beim Radfahren von Kopfhörern Gebrauch zu machen?
Ist es erlaubt mir Kopfhörern Rad zu fahren?
Prinzipiell ist die Antwort auf diese Frage erst einmal ja. Es ist erlaubt, die Kopfhörer beim Radfahren zu benutzen, aber es gibt Einschränkungen. Die Nutzung ist nur gestattet, solange der Träger der Kopfhörer weiterhin die Umgebungsgeräusche wahrnehmen kann. Sollte der Sound zu laut sein, um beispielsweise ein Martinshorn zu hören, kann es zu einem Bußgeld kommen.
Welche Strafe gibt es bei zu lauter Musik?
Sollte die Polizei feststellen, dass ihr beispielsweise ein Hupen oder Ähnliches nicht wahrnehmt, können die Beamten euch anhalten und eine Strafe von 15 Euro verhängen. Das klingt erstmal nicht nach viel, aber in einigen Situationen kann es auch deutlich teurer werden.
Solltet ihr beispielsweise in einen Unfall verwickelt sein, könnten die Kopfhörer für eine Teilschuld sorgen, obwohl ihr keine Schuld tragt. Insbesondere in Bereichen, in denen chaotischer Verkehr herrscht, raten wir euch also eher von der Nutzung von Kopfhörern ab.
Welche Möglichkeiten gibt es, Musik beim Radfahren zu hören?
Natürlich gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Kopfhörern, die sich unterschiedlich gut für den Verkehr eignen. Zudem gibt es auch Alternativen, die eventuell für eine sicherere Fahrt sorgen können. Nachfolgend haben wir einige Modelle für euch aufgelistet.
Apple AirPods Pro
Die AirPods Pro von Apple bieten einen tollen Klang, aber hier ist Vorsicht geboten. Ihr solltet die Kopfhörer auf keinen Fall mit Noise-Cancelling benutzen, sofern ihr am Verkehr teilnehmt. Sobald die Funktion nämlich aktiviert ist, kommt nur noch wenig Sound von außen an euren Ohren.
Sena R2
Bei dem Sena R2 handelt es sich um einen Fahrradhelm mit integrierten Lautsprechern bzw. Kopfhörern. Dadurch könnt ihr Musik oder Podcasts hören und gleichzeitig euren Kopf besser schützen. Zwar ist die Soundqualität nicht auf dem höchsten Niveau, aber in verkehrsgerechter Lautstärke reicht der Klang allemal.
Shokz Openrun Pro
Die Openrun Pro von Shokz sind, wie der Name bereits verrät, eigentlich für Läufer konzipiert. Dennoch können die Kopfhörer genauso gut auch beim Radfahren Anwendung finden. Der Sound wird hier nämlich nicht über die Ohren transportiert, sondern durch Schallwellen über den Wangenknochen. Dadurch kommt der Sound normal an, aber die Umgebungsgeräusche werden nicht so stark beeinträchtigt.
Sena Pi
Die Sena Pi können am Fahrradhelm befestigt werden und stellen somit eine Art Headset für Fahrradfahrer dar. Der Sound ist dabei noch besser als bei den smarten Helmen des Herstellers. Ein großer Nachteil ist auch hier, dass die Nutzung abseits des Radfahrens eher schwierig ist.
Was ihr bei der Handynutzung auf dem Rad beachten müsst, lest ihr im verlinkten Artikel.
Https://www. netzwelt. de/news/216354-kopfhoerern-radfahren-erlaubt. html
Musik: Darf man beim Fahrrad fahren Kopfhörer tragen?
Musik hören Darf man beim Fahrradfahren Kopfhörer tragen?
Musikhören sorgt beim Radfahren für ein nettes Hintergrundrauschen und blendet die Umgebungsgeräusche aus. Aber ist das überhaupt erlaubt?
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Immer wieder sieht man Fahrradfahrer, die sich das Radeln mit Musik auf dem Ohr angenehmer gestalten. Gerade für die Navigation in der Stadt kann die Musik aber eine risikoreiche Ablenkung darstellen, zum Beispiel, weil man anfahrende Autos oder Straßenbahnen nicht hört.
Musik hören beim Fahrradfahren: Rechtslage
Mit Kopfhörern oder Ohrstöpseln Fahrrad zu fahren und dabei Musik zu hören, Ist gesetzlich nicht verboten. Allerdings dürfen die Kopfhörer und die Musik die Fahrtauglichkeit des Radlers nicht einschränken.
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In § 23 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht, dass ein Fahrzeugführer (auch Radfahrer) dafür verantwortlich ist, Dass seine Sicht und sein Gehör nicht beeinträchtigt sind. Als solche Beeinträchtigungen gelten zum Beispiel Tiere, die Ladung, der Zustand des Fahrzeuges oder auch Geräte. Mit Letzterem sind unter anderem Smartphones oder eben auch Kopfhörer gemeint.
Wenn das Tragen der Kopfhörer und die Musik den Radfahrer also nicht beeinträchtigen, stellen sie kein Problem dar. Um festzustellen, ob die Fahrtauglichkeit durch die Musik beeinträchtigt wird, Ist vor allem die Lautstärke ausschlaggebend. Denn sie bestimmt maßgeblich, wie viel der Fahrradfahrer von der Außenwelt mitbekommt.
Wie laut darf die Musik auf dem Fahrrad sein?
In diesem Zusammenhang wird oft auf ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 1987 verwiesen, Bei dem ein Radfahrer mit einem Walkman Musik gehört hatte und dafür ein Bußgeld über 20 DM von der Polizei kassierte. Der Radfahrer zog vor Gericht, da er die Lautstärke des Walkmans lediglich auf den Stufen 3 und 4 von möglichen 10 eingestellt hatte.
Ein Sachverständiger kam jedoch zu dem Urteil, dass bereits bei dieser vermeintlich geringen Lautstärke Eine Gehörsbeeinträchtigung im Sinne von § 23 Abs. 1 StVO vorlag, durch die der Radfahrer Warnsignale oder andere akustische Eindrücke aus dem Verkehrsumfeld nicht richtig hätte wahrnehmen können.
Zwar ist dieses Urteil über dreißig Jahre alt und lässt sich Nicht eins zu eins auf die heutige Technik anwenden, doch es gibt zumindest eine Richtlinie für eine mögliche Gehörsbeeinträchtigung vor. Nichtsdestotrotz müsste jedes mögliche Vergehen im Einzelfall von einem Tatrichter geprüft werden, um festzustellen, ob durch Musik und Kopfhörer tatsächlich eine Beeinträchtigung vorliegt.
Fazit: Kopfhörer erlaubt, aber besser ohne
Kopfhörer und Musik hören sind beim Fahrradfahren zwar nicht per se verboten, können aber im Einzelfall Als Gehörsbeeinträchtigung von der Polizei oder dem Gericht eingestuft werden. Wer die Umgebungsgeräusche nicht mehr wahrnimmt oder es nicht mitbekommt, wenn er angesprochen wird, hat die Musik definitiv zu laut aufgedreht. Ein Kompromiss könnten Ohrstöpsel sein, sodass mit einem Ohr Musik gehört werden kann, Während das andere frei bleibt. Für die eigene Sicherheit und um einem Bußgeld aus dem Weg zu gehen, ist es aber am besten, beim Radfahren alle Sinne zu nutzen und auf mögliche Störquellen zu verzichten.
Kopfhörer auf dem Fahrrad – ist das erlaubt?
Wer beim Radfahren Kopfhörer & Co. verwenden möchte, der muss gerade im Straßenverkehr ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit zeigen – sonst wird am Spaß an der Musik schnell ein Risiko für alle Beteiligten.
Radfahren mit Kopfhörern – darf ich das überhaupt?
Ob Fahrradtour in der freien Natur oder der tägliche Weg zur Arbeit und zurück: Mit Musik fährt es sich gleich viel besser auf dem Fahrrad. Um die eigene Lieblingsmusik so ungestört wie möglich genießen zu können, nutzen Fahrradfahrer immer häufiger Kopf- bzw. Ohrhörer im Straßenverkehr. Dies ist aus rechtlichen Aspekten nicht zu beanstanden. Grundsätzlich ist es Erlaubt, auch beim Radfahren Kopfhörer zu benutzen.
Voraussetzung dafür ist aber, dass die Lautstärke dabei so gewählt wird, dass sie die eigene Verkehrssicherheit und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Dies gilt übrigens nicht nur für Fahrradfahrer, sondern in gleichem Maße auch für Motorrad – und Autofahrer.
In einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 1987 hat das Oberlandesgericht Köln verbindlich festgelegt, dass auch beim Musikhören auf dem Fahrrad Verkehrsgeräusche weiterhin Hörbar bleiben müssen – die Lautstärke ist dementsprechend so gering einzustellen, dass zum Beispiel Sirenen- oder Warngeräusche wahrgenommen werden können.
Bei Kontrollen hat sich schon mehrfach gezeigt, dass Fahrradfahrer durch die Lautstärke auf den Kopfhörern ein Ansprechen durch die Polizei nicht mitbekamen. Dies gilt als klares Indiz dafür, dass die Lautstärke zu laut gewählt ist und wird verkehrsrechtlich als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von zehn Euro verwarnt.
Was passiert, wenn es durch die Musik zu einem Unfall kommt?
Problematisch kann es für die Musikliebhaber auf zwei Rädern dann werden, wenn es durch Zu laute Musik über die Kopfhörer zu einem Unfall kommt. Gerade als Unfallverursacher wird dann genau überprüft, ob die laute Musik nicht auch ein Grund für den Unfall ist. Dies hat regelmäßig Einfluss auf die Klärung der Schuldfrage.
Hier gab es in der Vergangenheit auch schon versicherungsrechtliche Fragestellungen, denn: Wurde der Unfall durch die laute Musik grob fahrlässig verursacht, versuchen Haftpflichtversicherungen regelmäßig, sich von der Leistungspflicht zu befreien. Auch die Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld können bei einem schweren Verstoß durch den Fahrradfahrer verlorengehen.
Lassen Sie sich nicht ablenken!
Wir empfehlen Handys und Ohrstöpsel grundsätzlich in der Tasche zu lassen und sich voll und ganz dem Verkehr zu widmen. Weitere Tipps zum sicheren Fahrradfahren finden Sie hier.
Darf ich auf dem Fahrrad über die Kopfhörer telefonieren?
Mit den entsprechenden Kopfhörern ist es nicht nur möglich, Musik zu hören, sondern auch Telefonate über ein mobiles Endgerät zu führen. Während das Telefonieren mit dem Handy auf dem Fahrrad ohne dazugehörige Freisprecheinrichtung nach § 23 Abs. (1a) der Straßenverkehrsordnung untersagt ist und entsprechende Bußgelder nach sich zieht, gelten beim erlaubten Telefonieren über den Kopfhörer die Gleichen Grundsätze wie beim Musikhören:
Auch beim Telefonieren darf die Lautstärke nicht so gewählt werden, dass Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet wird.
Https://www. acv. de/ratgeber/kopfhoerer-auf-dem-fahrrad
Radfahren mit Kopfhörern: Ist das erlaubt?
Solltest du bei einem Unfall als Radfahrer:in Kopfhörer getragen haben und diese erwiesenermaßen zu laut eingestellt haben, so kann dies schwere rechtliche Konsequenzen mit sich bringen.
Bist du nicht Verursacher:in des Unfalls haftet bei einem Zusammenstoß von Auto und Fahrrad in der Regel der:die Autofahrer:in. Grund dafür ist die sogenannte generelle Betriebsgefahr. Diese geht davon aus, dass das Auto schon aufgrund seiner Größe und Kraft eine größere Gefahr darstellt als Radfahrende. Sollte sich jedoch herausstellen, dass deine Kopfhörer beziehungsweise zu laute Musik die Ursache des Unfalls sind, kannst du so sämtliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld verlieren.
Sollte ganz klar sein, dass du Verursacher:in des Unfalls bist, greift normalerweise deine Haftpflichtversicherung, um den Schaden beim Gegenüber zu begleichen oder zu schmälern. Laut dem Versicherer Arag können Kopfhörer auf dem Fahrrad aber dazu führen, dass deine Haftpflicht nicht vollständig aufkommt, weil sie dir womöglich eine grob fahrlässige Schadensherbeiführung zuspricht.
Nicht zuletzt ist es natürlich auch für deine eigene Sicherheit wichtig, dass du auf dem Fahrrad konzentriert am Verkehr teilnehmen kannst und dabei nicht zu stark abgelenkt wirst. Achte also bei einer Fahrt mit Kopfhörern auf eine niedrige Lautstärke und nimm die Kopfhörer im Zweifelsfall lieber kurz ab.
Https://utopia. de/ratgeber/radfahren-mit-kopfhoerern-ist-das-erlaubt/
Fahrrad fahren mit Kopfhörern: Ist das erlaubt oder nicht?
Rechtliche Lage Kopfhörer auf dem Fahrrad: Ist das erlaubt?
Wer mit Kopfhörern Fahrrad fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen? Das stimmt nicht immer. Was beim Radfahren erlaubt ist.
Die Grundsatzentscheidung zu Kopfhörern auf Fahrrädern stammt bereits aus den 1980er-Jahren und damit noch aus Walkman-Zeiten. Das Oberlandesgericht Köln entschied 1987, dass die Benutzung eines Kopfhörers erst untersagt sei, wenn die eingestellte Lautstärke zu einer „mehr als unerheblichen Gehörbeeinträchtigung“ führe. Will heißen: Wer Sirenen, Hupen und Klingeln nicht mehr hören kann, verstößt gegen das Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kostet laut aktuellem Bußgeldkatalog 15 Euro Strafe.
Bike-Zubehör Vier Smartphone-Halterungen mit Powerbank für Fahrräder im Vergleich
Grundsätzlich gilt die gleiche Regelung auch fürs Telefonieren während des Radfahrens. Was hingegen untersagt ist, ist während der Fahrt das Handy mit seinen Händen zu bedienen, also zum nächsten Song zu skippen oder auf eine Textnachricht zu antworten. Wer dagegen versiert im Umgang mit seiner Sprachsteuerung ist (und diese eingerichtet hat), darf seinem Telefon auch während des Radfahrens Anweisungen geben und es so bedienen.
Fahrrad-Verband rät: Besser alle Sinne zur Verfügung haben
Wer hingegen den in modernen Kopfhörern häufig integrierten „Hear through“-Modus aktiviert und die Musik während der Fahrt nur leise hört, kann für das Tragen von Kopfhörern auf dem Rad nicht belangt werden. Dennoch rät der Allgemeine Deutsche Fahrradclub ADFC: „Wer sicher durch den Verkehr kommen will, sollte alle Sinne nutzen. Die überlaute Benutzung von Musikabspielgeräten beeinträchtigt die Verkehrssicherheit, wenn das Wahrnehmen von Klingeln, fremden Fahrgeräuschen oder Warnrufen gestört ist – oder sogar ein Martinshorn überhört wird.“
Darf ich beim Radfahren in Deutschland Kopfhörer tragen
Regeln im Straßenverkehr
Kopfhörer auf dem Fahrrad erlaubt? Diese Regel kennen viele Radler nicht
Egal ob per Kopfhörer oder Bluetooth-Lautsprecher – Musik hören, während man auf dem Fahrrad sitzt, macht Spaß. Aber ist das überhaupt erlaubt? Es hängt von der Lautstärke ab.
Dortmund – Ein knackiger Beat, der einen den Berg hochtreibt, ein interessanter Podcast, der den Nachhauseweg wie im Flug vergehen lässt: Musik, Podcasts hören oder telefonieren gehört für viele auf dem Fahrrad inzwischen dazu. RUHR24* klärt auf, ob das überhaupt erlaubt ist und welche Bußgelder drohen.
Gesetz in Deutschland | Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) |
Zweck | Rechtsverordnung, die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr festlegt. |
Inkrafttreten der letzten Neufassung am | 1. April 2013 |
Musik hören und telefonieren auf dem Fahrrad: Was erlaubt ist und was nicht
Die gute Nachricht vorweg: Prinzipiell ist Musik hören während des Fahrradfahrens erlaubt – egal ob mit Kopfhörern oder via Bluetooth-Lautsprecher*. Auch das Telefonieren mit Kopfhörern, während man munter daher radelt, ist kein Problem. Entscheidend ist aber ein anderer Faktor. Und wer den nicht beachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Gemeint ist die Lautstärke. So heißt es im Paragraf 23 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung, dass das Gehör nicht beeinträchtigt werden darf. Hierbei ist es egal, ob man im Auto, auf dem Fahrrad oder E-Bike sitzt. Hält man sich nicht an die Regel, droht ein Bußgeld von 10 Euro, gefährdet man durch sein Verhalten andere Verkehrsteilnehmer kostet das 25 Euro und kommt es zu einem Unfall bedeutet das ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro.
Verursacht man außerdem einen Unfall, während man Musik beim Fahrradfahren hört, kann es passieren, dass der Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld entfällt.
Kopfhörer tragen und Fahrrad fahren: Wann ein Bußgeld droht
Allerdings ist die gesetzliche Regelung ziemlich schwammig dargestellt. So ist nicht festgelegt, ab welcher Lautstärke generell von einer Beeinträchtigung des Gehörs gesprochen werden kann. Das ist aber auch von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Einige Indizien sprechen allerdings deutlich dafür, dass die Musik eindeutig zu laut war, während man auf dem Fahrrad saß – unabhängig von der persönlichen Hörleistung.
So sollte man auf jeden Fall hören, wenn ein Auto hupt oder das Martinshorn eines Rettungsdienstes erklingt. Ist das nicht der Fall, war die Musik deutlich zu weit aufgedreht. Passiert dann noch etwas, ist mit einer Strafe zu rechnen. Auch wenn man angesprochen wird – beispielsweise von einem Polizisten – und nimmt das nicht wahr, kann es teuer werden.
Deshalb gilt: Auf sogenannte Noise-Cancelling-Kopfhörer*, also Kopfhörer mit einer Funktion, die Umgebungsgeräusche aktiv unterdrücken, sollte man besser verzichten, wenn man gerade mit dem Fahrrad unterwegs ist. Laut Bussgeldkatalog. org ist es also vor allem wichtig, dass akustische Warnzeichen wie Klingeln oder Sirenen immer noch wahrgenommen werden können.
Musik hören und dabei Fahrradfahren: Auf die Lautstärke kommt es an
Inzwischen sieht man auch immer häufiger Menschen, die mit einer Bluetooth-Box auf dem Gepäckträger geschnallt, fröhlich mit ihrem Fahrrad oder E-Bike durch die Gegen radeln und sich dabei lautstark beschallen lassen. Das mag zwar für andere Personen nervig sein, verboten ist es aber prinzipiell ebenfalls nicht.
Allerdings gilt auch hier: Es ist in der Straßenverkehrsordnung zwar keine genaue Dezibelgrenze festgesetzt, die Warnzeichen im Verkehr müssen aber trotzdem von dem Fahrer wahrgenommen werden können. Überhört man die Sirene von Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen und macht keinen Platz, droht ein Bußgeld von rund 20 Euro. Kommt es zum Unfall, wird es nochmal teurer.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) rät daher: Egal ob beim Auto-, Fahrrad – oder E-Bikefahren, wer am Verkehr teilnimmt und weder sich noch andere gefährden will, sollte alle Sinne vollumfänglich nutzen. *RUHR24 ist Teil des Redaktionsnetzwerks von IPPEN. MEDIA
Fahrradfahren mit Kopfhörer: Ist Musik hören auf dem Fahrrad erlaubt?
Auf der Straße sind häufig Radfahrer unterwegs, die mit Kopfhörern auf ihrem Rad sitzen. Doch ist das Fahrradfahren mit Kopfhörer eigentlich erlaubt? Was passiert, wenn Fahrradfahrer auf dem Rad auch Musik hören? Drohen rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder? Wir haben uns dem Thema gewidmet und alle wichtigen Informationen hier zusammengestellt.
Mit Kopfhörern auf dem Rad: Entscheidend ist die Lautstärke
Es ist grundsätzlich erlaubt, beim Fahrradfahren einen Kopfhörer zu tragen und generell Musik auf dem Fahrrad zu hören. Dies gilt auch für E-Bike-Nutzer und Autofahrer, denn ein Autoradio gehört grundsätzlich zur Ausstattung eines Fahrzeugs.
Allerdings existieren in der Straßenverkehrsordnung klare Vorgaben, die Musikhören im Straßenverkehr regeln. Unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, auf dem Fahrrad auch Kopfhörer zu tragen, ist im Paragraf 23 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung nachzulesen. Dort ist formuliert, dass Personen, die ein Fahrzeug führen, jederzeit dafür verantwortlich sind, die Sicht und das Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt werden. Es spielt also weniger eine Rolle, ob jemand auf dem Fahrrad nun Musik hört oder nicht, sondern entscheidend ist vielmehr die Lautstärke der Musik. Daran orientiert sich auch, dass nicht alle Arten von Kopfhörern dafür geeignet sind, um auf dem Fahrrad damit Musik zu hören.
Während noch vor ein paar Jahren der Trend eher zu kleinen In-Ear-Kopfhörern ging, sind heute vor allem große, Kabellose Bluetooth-Kopfhörer angesagt. Die großen Ohrenschalen dieser Kopfhörer-Modelle decken oftmals das komplette Ohr ab. Noise Cancelling, eine spezielle Variante der Geräuschunterdrückung, sorgt dafür, dass ein Radfahrer von seiner Außenwelt keine Geräusche mehr wahrnimmt. Das ist im Zweifel ein Problem, wenn dadurch Akustische Signale überhört werden und Gefahr droht. Allgemein überdeckt jedoch laute Musik beim Radfahren auch ohne diese spezielle Funktion andere Geräusche, die darauf hinweisen, dass Achtsamkeit auf dem Rad gefragt ist.
Rechtliche Konsequenzen für Musikhören beim Fahrradfahren
Eine Strafe für das Fahrradfahren mit Kopfhörer droht erst, wenn der Radfahrer dadurch Andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder selbst an einem Unfall beteiligt ist. Im Bußgeldkatalog ist die Höhe der Strafgelder festgeschrieben. Stellt die Polizei bei einer Kontrolle fest, dass die Musik auf dem Kopfhörer beim Fahrradfahren zu laut war, zahlt der Betroffene ein Bußgeld von zehn Euro.
Interessant ist hierbei noch der Aspekt, dass auch Fahrradfahrer bestraft werden, die beim Fahren mit dem Rad Ohne Freisprecheinrichtung telefonieren. Allerdings fällt das Bußgeld mit 55 Euro im Vergleich zu Autofahrern deutlich geringer aus. Besteht dabei jedoch Gefährdungspotenzial oder wird ein Unfall verursacht, beläuft sich die Strafe auf 75 oder 100 Euro.
Allgemein ist mit höheren Strafen zu rechnen, Wenn Fehlverhalten zu Gefahren führt. Das gilt auch für das Tragen von Kopfhörern auf dem Fahrrad. Wer eine Sirene von Einsatzfahrzeugen überhört, weil die Musik zu laut war, zahlt 240 Euro. Kommt eine Gefährdung der Einsatzkräfte hinzu, kostet laute Musik beim Fahrradfahren schon 280 Euro. Passiert durch Musikhören ein Fahrradunfall, führt das zu einem Bußgeld von 320 Euro. Außerdem erhöht sich in den genannten Fällen das Punktekonto in Flensburg jeweils um zwei Punkte und es kommt ein Fahrverbot von einem Monat für das Auto hinzu.
Unfälle durch Musik beim Radfahren: So reagiert die Versicherung
Neben den hohen Bußgeldern hat ein Unfall auch Versicherungsrechtliche Folgen, wenn es darum geht, die Schuldfrage zu klären. Und diese Frage stellt sich häufig, wenn ein Fahrradfahrer auf seinem Rad über Kopfhörer laute Musik gehört hat. Selbst dann, wenn er den Unfall nicht selbst verursacht hat, spricht die Haftpflichtversicherung eine Teilschuld zu, weil das Gehör durch laute Musik beeinträchtigt war. Als Grund wird Grob fahrlässiges Verhalten herangezogen, das sich auf die Versicherungsleistungen auswirken kann.
Daraus ergibt sich, dass sich die Ansprüche für Schadenersatz und Schmerzensgeld verringern oder ganz aufheben. Zusätzlich können Versicherungen einen Anteil der Kosten zurückfordern, die aus dem Anspruch des Unfallgegners entstehen. Darüber hinaus übernimmt die Kaskoversicherung eventuell auch nicht alle Zahlungen, die sich durch Reparaturen summieren. Ohne Kaskoversicherung bleiben Fahrradfahrer, die mit Kopfhörern auf dem Fahrrad unterwegs waren und an einem Schaden beteiligt sind, grundsätzlich auf ihren Reparaturkosten sitzen.
Fazit: Fahrradfahren mit Kopfhörer ist erlaubt, aber Sicherheit geht vor
Mit Angepasster Lautstärke ist es kein Problem, Kopfhörer beim Fahrradfahren zu tragen. Fahrradfahrer sollten deshalb darauf achten, dass sie keine akustischen Signale in der Umgebung überhören, um rechtzeitig auf Gefahren zu reagieren.
Entweder bietet das Kopfhörer-Modell die Möglichkeit, Schallwellen durchzulassen oder es bietet sich an, einen Hörer nur auf einem Ohr aufzusetzen. Wichtig ist, dass der Fokus auf dem Straßenverkehr und nicht auf der Musik liegt. Bei viel Verkehr ist zu empfehlen, auf Kopfhörer zu verzichten, denn Sicherheit hat immer Vorrang.
Diese Credo gilt auch für das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss. Dabei riskieren Radfahrer nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch die eigene und die Gesundheit anderer Menschen.
Darf ich eigentlich? Musikhören im Straßenverkehr: Darf man mit Kopfhörern Fahrrad fahren?
Morgens aufs Rad schwingen, Musik an und los geht’s – doch passen Kopfhörer und Fahrrad im Straßenverkehr wirklich zusammen? Hörst du beim Radfahren gerne Musik, kannst du erstmal aufatmen: Grundsätzlich darfst du mit Kopfhörern Fahrrad fahren. Unter welchen Bedingungen das erlaubt ist und wann ein Bußgeld droht, erfährst du in diesem Artikel.
Die Lautstärke ist entscheidend
Für viele Menschen gehört das Musikhören im Alltag einfach dazu und sie möchten auch beim Fahrradfahren nicht darauf verzichten. Grundsätzlich ist das Tragen von Kopfhörern oder In-Ear-Ohrstöpseln beim Radeln nicht verboten. Erlaubt ist es allerdings nur dann, wenn die Lautstärke nicht zu laut eingestellt ist.
Achte daher beim Radfahren stets darauf, dass du im Straßenverkehr sicher unterwegs bist und du die folgenden Geräusche uneingeschränkt wahrnehmen kannst:
- Klingeln und Hupen anderer Verkehrsteilnehmer Nahende Fahrzeuge Warnsignale wie Martinshörner Lautsprecherdurchsagen
Diese Regelung gilt gleichermaßen für alle fahrzeugführenden Verkehrsteilnehmer – egal, ob du im Auto, auf dem Fahrrad oder auf dem E-Scooter Kopfhörer trägst. Nimmst du Kinder auf dem Fahrrad mit, solltest du zur Sicherheit besser ganz auf die Kopfhörer verzichten.
Tragen von Kopfhörern auf dem Fahrrad als Ordnungswidrigkeit
Welche Lautstärke als zu laut eingestuft wird, ist zwar im Gesetz allgemein nicht festgelegt und hängt vom Einzelfall ab. Gemäß § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Darf das Gehör beim Führen eines Fahrzeugs aber nicht durch Geräte beeinträchtigt werden – dazu zählt etwa auch laute Musik über Kopfhörer.
So kann das Tragen von Kopfhörern auf dem Fahrrad schnell zur Ordnungswidrigkeit werden, wenn du deinen Pflichten wegen der zu laut eingestellten Musik nicht ausreichend nachkommen kannst – darunter fällt beispielsweise auch die Pflicht zur Gegenseitigen Rücksichtnahme. Gerätst du dann beim Fahrradfahren in eine Verkehrskontrolle, kann bei zu hoher Musiklautstärke über die Kopfhörer ein Verwarngeld fällig werden.
Als Orientierung dient in der Rechtsprechung das grundsätzliche „Walkman-Urteil“ des Oberlandesgerichts Köln (AZ Ss 12/87) aus dem Jahr 1987, das bis heute gültig ist.
Das ist beim Radfahren verboten
Während das Hören von zu lauter Musik über Kopfhörer beim Radfahren noch als Ordnungswidrigkeit gilt, ist es beim Fahrradfahren strikt verboten, das Handy zu bedienen – ähnlich wie beim Verbot, das Handy am Steuer eines Pkw zu benutzen. Das kann bei einer Kontrolle höhere Bußgelder nach sich ziehen. Möchtest du also während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefonieren oder online eine bestimmte Route suchen, solltest du dafür kurz anhalten.
Unfallgefahr: Unachtsames Radfahren mit Kopfhörern
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, weil du durch das Tragen von Kopfhörern beim Radfahren unaufmerksam warst, kann das gravierende Konsequenzen haben. Denn dann fallen unter Umständen nicht nur Bußgelder an: Es kann dazu führen, dass du deine versicherungstechnischen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verlierst. Das gilt übrigens auch dann, wenn beim Unfallgegner eine Mitschuld festgestellt wird.
Um eine solche Situation zu vermeiden, solltest du im Straßenverkehr zu deiner eigenen Sicherheit also immer aufmerksam unterwegs sein. Kommt es doch einmal zu einem Streitfall zwischen Verkehrsteilnehmern, kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hilfreich sein.