Mit dem Lieblingssong im Ohr durch die Stadt schlendern, Radfahren oder sogar im Auto unterwegs sein: Viele Menschen hören Musik via Kopfhörer im Straßenverkehr. Doch ist dies überhaupt erlaubt? Welche Regelungen trifft der Gesetzgeber und ab wann wird das Tragen unter Strafe gestellt? Dieser Artikel erläutert die aktuelle Gesetzeslage und gibt Tipps, um Gefahrensituationen zu vermeiden.
Kopfhörer im Straßenverkehr sind grundsätzlich erlaubt
Die gute Nachricht vorab: Das Tragen von Kopfhörern im Straßenverkehr ist erlaubt. Einschränkungen nimmt der § 23 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) vor. Darin heißt es:
„Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“
Kopfhörer bei Fußgängern
Laut einer Studie im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates aus dem Jahr 2015 trägt jeder fünfte Fußgänger regelmäßig oder hin und wieder Kopfhörer. Dies ist gestattet – sogar dann, wenn die Lautstärke extrem hoch ist. Denn: Fußgänger zählen nicht als Fahrzeugführer i. S.d. StVO und müssen demnach nicht mit einem Bußgeld rechnen.
Fahrradfahren mit Kopfhörern
Radfahrer hingegen müssen beim Tragen von Kopfhörern auf die Lautstärke achten. Sie darf nicht so hoch eingestellt sein, dass der Fahrradfahrer seine Umgebungsgeräusche und Verkehrsgeräusche nicht mehr wahrnehmen kann. Ist die Lautstärke so hoch, dass wichtige Signale (beispielsweise ein Martinshorn) überhört werden, wird ein Verwarnungsgeld i. H.v. 10 Euro fällig. Auch dann, wenn der Radfahrer durch die hohe Lautstärke so abgelenkt ist, dass er den Verkehr behindert oder Hindernissen nicht rechtzeitig ausweichen kann.
Kopfhörer beim Autofahren
Ein offizielles Verbot, welches das Tragen von Kopfhörern oder das Telefonieren mit diesen beim Autofahren betrifft, existiert in Deutschland nicht. Jedoch gilt auch hier: Ist die Musik oder die Stimme des Gesprächspartners so laut, dass der Fahrzeugführer das Hupen anderer Verkehrsteilnehmer oder die Sirenen von Polizei und Feuerwehr nicht mehr hört, gefährdet er die Verkehrssicherheit. Dies wird als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit einem Verwarngeld von 10 Euro belangt.
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Nutzung von Kopfhörern im Straßenverkehr: Schmerzensgeld und Versicherung
Kommt es beim Radfahren mit Kopfhörern zu einem Unfall mit einem Auto, drohen dem Radfahrer Konsequenzen. Zwar wird bei der Schuldfrage die hohe sogenannte Betriebsgefahr des Autos berücksichtigt, ist der Verstoß des Radfahrers jedoch besonders schwer, kann ihm unter Umständen sogar die volle Schuld zugesprochen werden. Die Folge: Er verliert alle Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Bei einer geringen Schuld des Radfahrers (Teilschuld) können sich die Schadenersatzansprüche bzw. Ansprüche auf Schmerzensgeld verringern.
Auch hinsichtlich des Versicherungsschutzes ist das Tragen von Kopfhörern problematisch. Denn: Ist ein Unfall nachweislich auf den Gebrauch von Kopfhörern zurückzuführen, werden notwendige Reparaturen für das eigene Fahrzeug unter Umständen nicht von der Teilkasko – oder Vollkaskoversicherung übernommen. Einige Versicherungen werten das Fahren mit Kopfhörern im Straßenverkehr als grob fahrlässig und verweigern aus diesem Grund die Kostenübernahme.
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Mit dem Kopfhörer unterwegs: Gefahren vermeiden
Wer im Straßenverkehr mit Kopfhörern unterwegs sein möchte, sollte zur Gefahrenvermeidung auf das Tragen von großen Muschelkopfhörern verzichten. Diese decken das Ohr komplett ab und dämpfen die Umgebungslautstärke deutlich. Ähnliches gilt für sogenannte Earbud-Kopfhörer.
Half-In-Ear-Kopfhörer oder On-Ear-Kopfhörer hingegen sind vergleichsweise schalldurchlässig und erlauben es dem Träger, wichtige Umgebungs – und Verkehrsgeräusche weiterhin wahrzunehmen.
Gesetze im Ausland beachten
Das Tragen von Kopfhörern im Urlaub – beispielsweise beim Wandern, Radfahren oder beim Autofahren in fremden Ländern – sollte nur unter Berücksichtigung der örtlichen Gesetze erfolgen. In Österreich und der Schweiz gelten ähnliche Regelungen wie in Deutschland. Das Tragen von Kopfhörern ist grundsätzlich erlaubt, stellt jedoch einen Verstoß gegen geltendes Recht dar, sobald die körperliche und geistige Verfassung des Fahrzeugführers beeinträchtigt wird.
Andere Länder verbieten das Tragen von Kopfhörer im Straßenverkehr gänzlich. So zum Beispiel Frankreich, hier werden bei der Nutzung 135 Euro fällig. In Italien wird das Tragen von Kopfhörern im Straßenverkehr sogar mit einem Bußgeld in Höhe von 160 Euro bestraft.
Https://www. deurag. de/blog/kopfhoerer-im-strassenverkehr/
Motor an, Kopfhörer auf – beim Autofahren erlaubt?
Oben ohne? Gerade bei jüngeren Verkehrsteilnehmern sind die Ohren selten unbedeckt. Egal, ob zu Fuß, auf dem Rad oder im Auto: Sie tragen Kopfhörer in allen Größen und Farben. Für Fußgängerinnen und Fußgänger mag das kein Problem sein, aber sind Kopfhörer beim Autofahren eigentlich erlaubt? Wir erklären, worauf Sie achten müssen, damit Sie kein Bußgeld riskieren.
Kopfhörer am Steuer: Musik hören im Auto
Wer kennt das nicht? Sie fahren gut gelaunt bei Sonnenschein über die Autobahn und im Radio läuft Ihr Lieblingslied.
Dann heißt es: Lautstärke aufdrehen und mitsingen! Das ist doch bestimmt erlaubt, oder? In der Straßenverkehrsordnung ist festgelegt, dass das eigene Gehör beim Fahren Nicht beeinträchtigt sein darf. Wenn Sie ein Hupen oder gar ein Martinshorn wegen der lauten Beschallung überhören, gefährden Sie sich und andere Autofahrerinnen und – fahrer. Dann droht ein Bußgeld in Höhe von 10 €.
Also darf man mit Kopfhörern ein Auto fahren?
Die genannte Regelung gilt auch für Kopfhörer. Beim Autofahren sind sie nicht generell verboten. Das Gehör darf jedoch Nicht beeinträchtigt werden, wenn Sie sie am Steuer tragen. Sollte es zu einem Unfall kommen, weil Ihre Wahrnehmung eingeschränkt war, kann dies vor Gericht rechtliche Konsequenzen bezüglich der Schuldfrage haben. Ihnen wird dann eine Teilschuld zugewiesen, was wiederum Auswirkungen auf Ihre Kfz-Versicherung hat.
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Konsequenzen gibt es übrigens auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer, beispielsweise Fahrradfahrerinnen und – fahrer, die sich mit Kopf – oder Ohrhörern von der Umwelt abschirmen. Eventuelle Bußgelder finden Sie im aktuellen Bußgeldkatalog.
Besser wäre es daher immer, auf Kopfhörer beim Autofahren zu verzichten und stattdessen die Musik ganz normal über die eingebaute Anlage zu hören.
Telefonieren beim Autofahren mit Kopfhörern
Ohrenstöpsel und Kopfhörer werden beim Autofahren aber nicht nur zum Musik hören genutzt. Viele Fahrerinnen und Fahrer verwenden sie als Headset und halten beim Autofahren ein Pläuschchen mit der Liebsten oder einem Kollegen. Aber sind in diesem Fall Kopfhörer im Auto erlaubt? Handys am Steuer sind schließlich verboten.
Hier ist die Rechtslage Etwas kniffliger: Wenn der Motor Ihres Autos ausgeschaltet ist, dürfen Sie Ihr Mobiltelefon wie gewohnt benutzen. Sobald Sie den Wagen starten, ist Vorsicht geboten. Telefonieren mit dem Handy in der Hand und Nachrichten schreiben während der Fahrt, das ist nicht erlaubt.
Wenn Sie Kopfhörer während der Autofahrt verwenden, gilt außerdem Folgendes: Das Telefonieren am Steuer mithilfe von Kopfhörern im Auto ist generell erlaubt. Allerdings dürfen Sie Ihr Handy nicht mehr in die Hand nehmen, sobald der Motor läuft.
Anrufe anzunehmen per Handy Ist also verboten. Das Problem können Sie lösen, indem Sie beim Autofahren mit Headset Kopfhörer verwenden, die einen eingebauten Anrufannahme-Knopf haben. Steigen Sie ansonsten auf eine Freisprechanlage um, oder noch besser: Warten Sie mit dem Telefonieren doch einfach bis nach der Fahrt!
Denn auch eine lebhafte Diskussion am Telefon kann Sie vom Straßenverkehr ablenken. Sicherer ist es, wichtige Unterhaltungen dann zu führen, wenn Sie sich ganz darauf konzentrieren können.
Kopfhörer beim Autofahren könne gefährlich sein
Selbstverständlich verbietet Ihnen niemand, Musik genießen zu wollen. Dennoch birgt das Fahren mit Kopfhörern ein Unterschätztes Risiko. Gerade neuere Fahrzeuge sowie Elektroautos werben damit, dass die Fahrgeräusche immer leiser werden. Auch die Innenräume sind immer besser isoliert, sodass Außengeräusche nicht mehr mit voller Lautstärke bis zu Ihnen vordringen. Umso gefährlicher ist es, Kopfhörer wie Airpods etc. beim Autofahren zu tragen. Denn dadurch verringern Sie Ihre Aufnahmefähigkeit für Außengeräusche noch mehr.
Das geringe Bußgeld mag zunächst keine große Abschreckung bedeuten, da es sich bei lauter Musik lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt und nicht um eine grobe Verletzung der Verkehrssicherheit. Doch wenn Sie Kopfhörer während der Autofahrt tragen und beispielsweise Ein Martinshorn überhören, kann das schwerwiegende Folgen haben. Ein Unfall betrifft schließlich nicht nur den Rettungswagen, sondern Sie genau so!
Fazit: Rechtlich spricht nichts gegen Kopfhörer am Steuer
Kopfhörer während der Autofahrt sind nicht explizit verboten. Es gibt in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwar keinen Paragrafen, der Kopfhörer beim Autofahren erlaubt – eine Strafe ist aber ebenfalls nicht festgehalten. Es handelt sich also um eine Ermessensentscheidung Ihrerseits. Gesetzlich geregelt ist lediglich, dass Sie Ihre Geräuschwahrnehmung nicht so stark beeinträchtigen dürfen, dass Sie Warnsignale nicht hören.
Mit Kopfhörern ist zudem das Telefonieren beim Autofahren erlaubt. Einschränkungen gibt es lediglich dahingehend, dass Sie das Handy weder in der Hand noch am Ohr haben dürfen.
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Https://www. ruv. de/kfz-versicherung/magazin/rund-ums-fahren/kopfhoerer-auf-beim-autofahren-erlaubt
Straßenverkehr – Unterwegs mit Knopf im Ohr: Worauf beim Radfahren mit Kopfhörern zu achten ist 14.10.2021
Musik, Podcast oder Telefongespräch: Wer sich als Fahrradfahrer mit Kopfhörern im Straßenverkehr bewegt, muss auf die entsprechende Lautstärke achten – und das Smartphone während der Fahrt zu bedienen, ist ein absolutes No-Go.
Die Situation
Beim Zweiradfahren dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer Kopfhörer tragen und die entsprechenden Funktionen ihres Smartphones vom Gespräch bis zum Abspielen von Audiodateien nutzen. Jedoch schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass weder Gehör noch Sicht beeinträchtigt werden dürfen. Eine volle Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen muss permanent gewährleistet sein. In puncto Lautstärke heißt das: Wer Hupen, Klingeln, Rufe von anderen Verkehrsbeteiligten oder sogar Martinshörner nicht wahrnimmt, hört zu laut. Hier kann es Verwarngelder geben – und bei einem Unfall der Versicherungsschutz erlöschen.
Absolut verboten
Was in gar keinem Fall erlaubt ist, ist eine Bedienung des Smartphones beim Fahren. Ähnlich wie beim Autofahren, dürfen Geräte ausschließlich dann bedient werden, wenn das Fahrrad steht. Während des Fahrens kurz eine Nachricht beantworten, einen neuen Musiktitel auswählen oder jemanden anrufen? Das kann laut neuem Bußgeldkatalog 55 Euro kosten!
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Darf ich mit Kopfhörern Rad fahren
(Foto: imago images / Westend61)
Wer mit dem Smartphone in der Hand auf dem Rad erwischt wird, kassiert ein Bußgeld. Aber was ist mit Headsets & Co? Nicht alles ist verboten.
Musikhören beim Fahren macht Spaß. Das gilt nicht nur fürs Autofahren, sondern auch fürs Radeln. Mindestens genauso beliebt sind Telefonate, Hörbücher oder Podcasts. Doch was davon darf ich auf dem Fahrrad überhaupt machen, und was sollte ich tunlichst vermeiden?
Georg Zeppin von der Fahrradzeitschrift „Karl“ rät davon ab, während der Radfahrt über Kopfhörer Musik zu hören oder zu telefonieren: „Es lenkt stark ab und steigert die Unfallgefahr, da die Umgebung nur noch eingeschränkt wahrgenommen wird.“ Lediglich bei langsamer Fahrt auf Feld – oder Wiesenstrecken ohne nennenswerten Verkehr hält er die Kopfhörer-Berieselung für ungefährlich. Für dieses Szenario sollten Radfahrer dann am besten In-Ear-Kopfhörer mit Bluetooth-Verbindung wählen: Sie verdecken die Ohren nicht komplett, und kein Kabel stört die Bewegungen auf dem Rad.
Smartphone am Lenker
Eine andere Möglichkeit, um sich während der Tour auf einen kurzen Plausch einzulassen: Spezielle Halterungen oder Schalen am Lenker nehmen das Smartphone sicher auf. Radfahrer können dann über die Freisprechfunktion telefonieren. Nachteile: Die Umgebung hört mit. Und Musikhören über Smartphone-Lautsprecher ist eher eine Notlösung.
Mehr Klang und Lautstärke bringen da schon kleine Bluetooth-Boxen, die am Lenkrad montiert werden können oder einfach im Flaschenhalter Platz finden. Auch hier wird die Umgebung mitbeschallt und die Steuerung übers Smartphone während der Fahrt ist häufig problematisch. Einhändig fahren ist zwar grundsätzlich erlaubt, wenn man die volle Kontrolle übers Rad hat. Freihändig fahren verbietet die Straßenverkehrsordnung (StVo) aber, es droht ein Bußgeld.
Das Tragen von Kopfhörern beim Radeln ist generell erlaubt. Laut StVo dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer Kopfhörer tragen und dabei telefonieren sowie Musik, Hörbücher oder Podcasts hören. Sie müssen aber gewährleisten, dass sie den Verkehr wahrnehmen und Warnsignale deutlich hören.
Künstliche Schwerhörigkeit
„Laute Musik aus Kopfhörern schafft bei Radfahrern künstliche Schwerhörigkeit und beeinträchtigt die Verkehrssicherheit für sie selbst und für andere Verkehrsteilnehmer“, sagt Uwe Lenhart, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Mit lauter Musik fehle ein wichtiger Sinn der Wahrnehmung von Geräuschen und Signalen, die für das Einschätzen von Verkehrsabläufen wichtig seien.
Bei Verstößen drohen 10 Euro Verwarnungsgeld. Überhört der Radler Einsatzfahrzeuge wie Polizei oder Krankenwagen und macht keinen Platz, droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, erklärt Lenhart. Resultiert aus der Ablenkung des Radlers ein Unfall, bei dem andere zu Schaden kommen, könne es um fahrlässige Körperverletzung gehen.
Wie im Auto ist es verboten, mit dem Handy in der Hand zu telefonieren. Wer dabei erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 55 Euro. Anders sieht es aus, wenn der Radfahrer per Freisprechfunktion über eine Smartwatch am Handgelenk telefoniert.
Einfach rechts ranfahren
Auch Hartmut Gieselmann vom Fachmagazin „c’t“ rät generell vom Tragen von Kopfhörern während des Radfahrens ab. „Ganz gleich ob Over-Ear-Kopfhörer oder In-Ear-Hörer, sie dichten das Ohr ab und behindern das Hören von Umgebungsgeräuschen. Das gelte selbst für Modelle, die einen akustischen Transparenzmodus bieten. Und wer telefonieren möchte, sollte am besten rechts ranfahren und das Gespräch im Stehen führen.
„Ich kann nur davon abraten, mit Kopfhörern oder In-Ears Fahrrad zu fahren“, sagt Gieselmann. In-Ear-Stecker ohne Sicherungsbügel oder – strippen könnten zudem während der Fahrt aus dem Ohr fallen, was zu Unfällen führen kann.
Kopfhörer für Knochenschall
Eine Alternative, die das Ohr nicht abdichtet, sind sogenannte Knochenschallkopfhörer. Diese liegen direkt am Schädelknochen nahe dem Ohr an und leiten den Schall in Form von Vibrationen zum Innenohr. Das Ohr bleibt dabei frei und kann weiter Außengeräusche einschließlich der wichtigen Richtungsinformationen aufnehmen.
Im Vergleich zu konventionellen Kopfhörern bieten sie aber nur eine mäßige Klangqualität und geringere Lautstärke, sagt Hartmut Gieselmann. „Zum Musikgenuss werden sie nicht reichen, für Gespräche gewöhnlich schon.“
Eine interessante Alternative zu Kopfhörern & Co können Fahrradhelme mit integrierten Lautsprechern und Mikrofon sein. „Auch wenn die Klangqualität nicht an die von geschlossenen Kopfhörern herankommt, reicht es meist zum Telefonieren oder Hören von Podcasts“, erklärt Hartmut Gieselmann vom „c’t“-Fachmagazin. Er rät aber dazu, einen Helm zuerst nach Sitz und Passform auszusuchen und nicht nach den Multimedia-Funktionen: „Ein sicherer Sitz ist wichtiger als Musik im Helm.“
Hersteller von Helmen mit integrierten Kopfhörern und Mikrofonen sind etwa Cratoni, Livall oder Sena. Mit einer App oder einer Bluetooth-Fernbedienung am Lenker lassen sich Anrufe annehmen oder die Lautstärke regulieren, erklärt Georg Zeppin von der Fahrradzeitschrift „Karl“. „Der Vorteil liegt darin, dass die Kopfhörer die Ohren nicht komplett umschließen, so dass noch Außengeräusche wahrgenommen werden.“
Https://www. n-tv. de/ratgeber/Telefonieren-und-Musikhoeren-erlaubt-article22574692.html
Darf ich mit Kopfhörern Rad fahren
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Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?
Berlin – Homeoffice, Lockdown und Kontaktbeschränkungen: Seit dem Beginn der Corona-Krise sind viele Menschen auf das Fahrrad umgestiegen. Experten rechnen damit, dass einige auch nach der Pandemie Radler bleiben. Um auf die zunehmende Belastung durch Autos hinzuweisen und das Zweirad mehr in den Fokus des Alltags zu rücken, findet seit 1998 jährlich am 3. Juni der Weltfahrradtag statt. Anlass genug, um mit einigen populären Irrtümern aufzuräumen.
BEHAUPTUNG: Wenn ein Radweg da ist, muss der benutzt werden.
FAKTEN: Falsch. Dem Rechtsexperten des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), Roland Huhn, zufolge gilt die Regelung nur, wenn der Radweg mit einem der drei blauen Radweg-Schilder gekennzeichnet ist. Außerdem muss der Radweg gut befahrbar sein. Ist er von Wurzeln überwuchert, liegen Gegenstände im Weg und versperren Autos oder Mülltonnen die Fahrt, darf man auf die Straße ausweichen. Ist der Radweg mit keinem der Radweg-Schilder versehen, kann jeder selbst entscheiden, welchen Weg er wählt.
BEHAUPTUNG: Auf dem Radweg geht’s auch in die Gegenrichtung.
FAKTEN: Nicht immer. Gibt es nur einen Radweg und ist dieser nicht für beide Fahrtrichtungen gekennzeichnet, ist dies nicht erlaubt. In diesem Fall darf der Radweg nur in eine Richtung befahren werden. Klarer wird die Situation, wenn es für jede Fahrspur einen Radweg gibt. Dann ist man verpflichtet, die für die jeweilige Fahrtrichtung ausgewiesene Spur zu nutzen.
BEHAUPTUNG: Radfahrer müssen auf Straßen immer hintereinander fahren.
FAKTEN: Falsch. Nach ADFC-Angaben ist das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ausdrücklich erlaubt. Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) 2020 ist die Regelung klar formuliert: Sofern der Verkehr nicht behindert wird, darf man generell zu zweit nebeneinander fahren. Auf Fahrradstraßen darf man sowieso immer zu zweit nebeneinander in die Pedale treten.
BEHAUPTUNG: Kopfhörer mit Musik sind beim Radfahren verboten.
FAKTEN: Stimmt nicht. „Verboten sind Ohrhörer nur dann, wenn das Gehör wesentlich beeinträchtigt wird“, sagt Rechtsexperte Huhn. Laut StVO ist es grundsätzlich erlaubt, mit Kopfhörern Rad zu fahren und dabei Musik, Hörbüchern oder Podcasts zu lauschen. Wichtig sei, dass das Fahrverhalten nicht beeinträchtigt werde. So muss man gewährleisten, dass man den Straßenverkehr entsprechend wahrnimmt und Warnsignale deutlich hört. Daher rät der ADFC dazu, während der Fahrt auf Musik im Ohr zu verzichten.
BEHAUPTUNG: Auch mit Alkohol im Blut darf man aufs Rad.
FAKTEN: Ein Irrtum. „Schon bei einem Promillewert von 0,3 kann man sich strafbar machen und muss bei einem Unfall haften, wenn es aufgrund des Alkohols zu Fehlern beim Radfahren kommt“, sagt Huhn. „Ab 1,6 Promille begehen Radfahrende auch ohne erkennbare Fahrunsicherheit eine Straftat.“ Bei Verstößen muss mit einem Bußgeld und dem Entzug des Auto-Führerscheins gerechnet werden.
BEHAUPTUNG: Mit dem Rad darf ich über einen Zebrastreifen fahren.
FAKTEN: Kommt drauf an. „Wenn Radfahrende Vorrang haben wollen, müssen sie absteigen und ihr Rad schieben“, sagt der ADFC-Rechtsreferent. „Sie dürfen über den Zebrastreifen fahren, müssen dann jedoch querende Fahrzeuge durchfahren lassen.“
BEHAUPTUNG: Tempolimits gelten auch für Radfahrende.
FAKTEN: Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch entsprechende Verkehrszeichen begrenzt, müssen sich auch Radfahrende daran halten. Ist keine Beschilderung vorhanden, gilt innerorts die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Kilometern pro Stunde nur für Kraftfahrzeuge. Jedoch greift die allgemeine Sorgfaltspflicht auch auf dem Rad. In der StVO heißt es: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
BEHAUPTUNG: Mit dem Rad darf man falsch herum in Einbahnstraßen.
FAKTEN: Falsch! Laut dem ADFC-Rechtsexperten gilt das nur für Einbahnstraßen, die durch eine entsprechende Beschilderung dafür freigegeben sind. (dpa)
Kopfhörer auf dem Fahrrad: Darf ich das?
Wer mit Kopfhörern Fahrrad fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen? Das stimmt nicht unbedingt. Was beim Radfahren erlaubt ist und wovon die Strafe abhängt. 17. Juni 2023 – 18:31 Uhr | (elm/spot) Nicht merken
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Mit dem Kopfhörer auf dem Rad unterwegs zu sein, ist nicht grundsätzlich verboten. © My Agency/Shutterstock. com Mit dem Kopfhörer auf dem Rad unterwegs zu sein, ist nicht grundsätzlich verboten.
Von My Agency/Shutterstock. com
Mit Kopfhörern in oder über den Ohren Fahrrad zu fahren, zieht häufig eine Kontrolle der Polizei nach sich, nicht selten in Kombination mit einem Bußgeld. Die Delinquenten bezahlen, denn wer will es schon auf Ärger mit der Polizei ankommen lassen? Dabei handelt es sich bei der grundsätzlichen Annahme, Kopfhörer auf dem Fahrrad seien verboten, um einen „Rechtsirrtum“, stellt etwa Rechtsanwalt Christian Solmecke via YouTube klar. Was während der Fahrt erlaubt ist und was nicht.
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Die Grundsatzentscheidung zu Kopfhörern auf Fahrrädern stammt bereits aus den 1980er-Jahren und damit noch aus Walkman-Zeiten. Das Oberlandesgericht Köln entschied 1987, dass die Benutzung eines Kopfhörers erst untersagt sei, wenn die eingestellte Lautstärke zu einer „mehr als unerheblichen Gehörbeeinträchtigung“ führe. Will heißen: Wer Sirenen, Hupen und Klingeln nicht mehr hören kann, verstößt gegen das Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kostet laut aktuellem Bußgeldkatalog 15 Euro Strafe.
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Grundsätzlich gilt die gleiche Regelung auch fürs Telefonieren während des Radfahrens. Was hingegen untersagt ist, ist während der Fahrt das Handy mit seinen Händen zu bedienen, also zum nächsten Song zu skippen oder auf eine Textnachricht zu antworten. Wer dagegen versiert im Umgang mit seiner Sprachsteuerung ist (und diese eingerichtet hat), darf seinem Telefon auch während des Radfahrens Anweisungen geben und es so bedienen.
Fahrrad-Verband rät: Besser alle Sinne zur Verfügung haben
Wer hingegen den in modernen Kopfhörern häufig integrierten „Hear through“-Modus aktiviert und die Musik während der Fahrt nur leise hört, kann für das Tragen von Kopfhörern auf dem Rad nicht belangt werden. Dennoch rät der Allgemeine Deutsche Fahrradclub ADFC: „Wer sicher durch den Verkehr kommen will, sollte alle Sinne nutzen. Die überlaute Benutzung von Musikabspielgeräten beeinträchtigt die Verkehrssicherheit, wenn das Wahrnehmen von Klingeln, fremden Fahrgeräuschen oder Warnrufen gestört ist – oder sogar ein Martinshorn überhört wird.“
Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur spot on news. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen. de
Darf man beim Fahrrad fahren Musik hören?
Darf man beim Fahrrad fahren im Straßenverkehr mit Kopfhörern Musik hörn??
14 Antworten
Nein, das ist leider gesetzlich verboten, und man muß sogar Bußgeld bezahlen.
Nein, das kostet glaub ich 5 euro bußgeld.
Also solange du deine Umgebung noch hören kannst ist es glaub ich erlaubt, aber bei diesen Ohrstöseln ist das schon schwer. Also mich hat ein Polizist mal angehalten, worauf ich die Ohrstöpsel raus nahm und er sagte: „So das macht dann schonmal 15 Euro.“ Da kam dann noch ein paar andere Sachen dazu wie z. B. keine Beleuchtung ect.
Also die beste Variante ist wahrscheinlich keine Musik, aber wenn du nur ein Ohrstöpsel einsteckst sollte es auch keine Probleme geben, solange du den MP3 Player nicht voll aufdrehst.
Oder du hast die Musik so leise das du den Polizisten trotz der Ohrhörer verstehst. 😉
Die StVO gibt hier keine Vorgaben in § 23.1, auch wenn dies zu Unrecht oft so ausgelegt wird. Weder die Binnenlautstärke von CarFi-Anlagen, noch das Tragen von Kopfhörern ist geregelt. Bei maßvollen Spitzenwerten um 80 Dezibel im Kopfhörer ist dies nicht lauter als starker Straßenverkehr. Kopfhörer auf dem Fahrrad oder im Auto sind ebenso wenig verboten wie ein leistungsstarkes Autoradio. Auf das rechte Maß kommt es an.
Https://www. finanzfrage. net/g/frage/darf-man-beim-fahrrad-fahren-musik-hoeren
Populäre Irrtümer rund ums Radfahren
Betrunken radeln, die Freundin auf dem Gepäckträger mitnehmen und über Kopfhörer Musik hören – ist das erlaubt? Sind viele Gänge besser als wenige, und ein weicher Sattel ist bequem? Ein Überblick dazu, was richtig ist und was nur ein populärer Irrtum.
14.03.2017, 15:59 Uhr
Nicht nur Autofahrer müssen sich an strikte Regeln halten – auch Radler. Zum Beispiel beim Tempo: Zwar ist es eher unwahrscheinlich, mit dem Rad in einer Tempo-70-Zone geblitzt zu werden. Doch: „Tempolimits gelten für alle Benutzer des jeweiligen Verkehrswegs, also auch für Radfahrer. Bedeutsam ist das vor allem in verkehrsberuhigten Bereichen, wo nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist“, sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wer rücksichtslos durch eine so genannte Spielstraße rast, riskiere daher mindestens eine Geldbuße.
Radfahrer gehören nicht auf die Straße?
Radfahrer gehören nicht auf die Straße, ist immer wieder zu hören. Doch das ist nur bedingt richtig. „Gibt es einen Radweg, muss der von Fahrradfahrern nur zwingend genutzt werden, wenn auch das entsprechende Gebotsschild – weißes Rad auf blauem Grund – darauf hinweist“, sagt David Koßmann vom Pressedienst Fahrrad (pd-f). Ansonsten stehe es Radlern frei, auf die normale Fahrbahn zu wechseln. „Keinesfalls aber darf der Fußweg zum Radweg umfunktioniert werden. Das ist nur erlaubt, wenn es entsprechend beschildert ist, etwa in Parks. Fußgänger haben dann aber immer Vortritt.“ Einzig Kinder bis zehn Jahre dürfen den Fußweg entlangradeln. Bis acht Jahre darf sie dort neuerdings ein Elternteil auf dem Rad begleiten.
Promillegrenze
Wer nach der Kneipe das Auto stehen lässt und aufs Fahrrad steigt, handelt nur bedingt richtig. Denn auch hier gilt eine Promillegrenze, warnt Koßmann. „Die liegt zwar bei 1,6 statt der 0,5 beim Auto, aber wenn etwas passiert, und der Fahrradfahrer hat mehr als 0,3 Promille Alkohol im Blut, gibt es eine Anzeige.“ Ab 1,6 Promille ist zudem der Führerschein weg. Besonders sollten S-Pedelec-Fahrer aufpassen. „Die sehen zwar aus wie Fahrräder, sind aber als Kraftfahrzeuge eingestuft, und daher gelten auch hier die 0,5 Promille vom Auto.“
Telefonieren
Wie beim Auto ist Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. „Ein Verstoß kostet 25 Euro Bußgeld“, sagt Goldkamp. „Im Gegensatz zum Telefonieren beim Autofahren gibt es aber keinen Punkt in Flensburg.“ Erlaubt ist es nur, wenn etwa ein Knopf im Ohr genutzt wird. Entsprechende Freisprecheinrichtungen gibt es kabelgebunden oder via Bluetooth. Verboten sind Kopfhörer nicht. „Zum Telefonieren, Navigieren und auch zum Musikhören ist das erlaubt“, sagt Koßmann. „Allerdings im Falle der Musik nur so laut, dass Umgebungsgeräusche noch gut wahrgenommen werden können.“
Fahrradhelm
Apropos Kopf: Auch wenn die Zahl der Fahrradfahrer mit Helm nach Auskunft des Bundesverkehrsministerium seit Jahren steigt: „Helme können schützen, aber eine Helmpflicht gibt es in Deutschland nicht, auch nicht für einzelne Altersgruppen wie Kinder“, erklärt Koßmann.
Zu zweit auf dem Fahrrad
Einer auf dem Sattel, einer auf dem Gepäckträger: Zu zweit auf dem Fahrrad zu fahren, ist zwar nicht sehr bequem, aber es funktioniert. Nur erlaubt ist es nicht. „Mitgenommen werden dürfen nur Kinder bis sieben Jahre und auch nur in einer geeigneten Sitzvorkehrung, sprich einem Kindersitz“, sagt Goldkamp. Zudem muss der Fahrradfahrer mindestens 16 Jahre alt sein.
Der Sattel
Stichwort Sattel: Hier hält sich das Gerücht, ein weicher Sattel sei bequemer und gesünder als ein harter. Ein Irrtum, der schnell wehtun könne, sagt Koßmann. Viel wichtiger als eine große Polsterfläche sei die richtige Form des Sattels – die finde jeder am besten über Probefahrten heraus.
Je mehr Gänge, desto besser?
Auch nicht richtig: Je mehr Gänge, desto besser. Inzwischen weiß man, dass das Quatsch ist. „Nicht die Anzahl der Gänge ist wichtig, es müssen vielmehr die richtigen sein“, sagt Koßmann. Wer vorne drei Kettenblätter und hinten acht Ritzel habe, schalte ständig hin und her und über Kreuz, was zudem noch ineffektiv sei. „Viel besser ist es, linear zu schalten, also ein Gang nach dem anderen, wie es bei Nabenschaltungen ohnehin der Fall ist.“ Bei einem Rad mit Kettenschaltung kann man durch extragroße Ritzel-Kassetten heute auch mit einem Kettenblatt an der Kurbel gut auskommen.
Die Fahrradbeleuchtung
Mal blinkt der Helm, mal strahlt der Rucksack, andere tragen die Leuchte einfach in der Hand. Fakt jedoch ist: „Die Fahrradbeleuchtung braucht eine Zulassung vom Kraftfahrtbundesamt, zu erkennen an der Kennzeichnung ~K“, sagt Koßmann. Hier gebe es auch Modelle, die mobil mitgenommen und angesteckt werden könnten. Blinkende Leuchtdioden am Rad aber seien ebenso wenig erlaubt wie eine einfache Taschenlampe. Wer mit defekter Beleuchtung liegenbleibt, sollte am besten vom Rad absteigen und im Sinne der eigenen Sicherheit schieben.
Https://www. wn. de/welt/vermischtes/populare-irrtumer-rund-ums-radfahren-1516818
Darf ich mit Kopfhörern Rad fahren
Roter „Teppich“ für Radler: Doch ein eigener Weg ist kein Freibrief. Fahrradfahrer müssen sich im Straßenverkehr an viele Regeln halten.
- 14.05.2018, 02:00
Nicht nur Autofahrer müssen sich an strikte Regeln halten – auch Radler. Wir listen die häufigsten Irrtümer über Fahrradfahrer auf und zeigen, was wirklich erlaubt ist.
Irrtum: Es gibt kein Tempolimit für Fahrradfahrer
Es ist zwar eher unwahrscheinlich, mit dem Rad in einer Tempo-70-Zone geblitzt zu werden. Doch: „Tempolimits gelten für alle Benutzer des jeweiligen Verkehrswegs, also auch für Radfahrer. Bedeutsam ist das vor allem in verkehrsberuhigten Bereichen, wo nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist“, sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wer rücksichtslos durch eine so genannte Spielstraße rast, riskiere daher mindestens eine Geldbuße.
Irrtum: Radfahrer gehören nicht auf die Straße
Das ist nur bedingt richtig. „Gibt es einen Radweg, muss der von Fahrradfahrern nur zwingend genutzt werden, wenn auch das entsprechende Gebotsschild – weißes Rad auf blauem Grund – darauf hinweist“, sagt David Koßmann vom Pressedienst Fahrrad (pd-f). Ansonsten stehe es Radlern frei, auf die normale Fahrbahn zu wechseln.
Irrtum: Radfahrer dürfen nie auf dem Bürgersteig fahren
Ein Fußweg darf nicht zum Radweg umfunktioniert werden. Das ist nur erlaubt, wenn es entsprechend beschildert ist, etwa in Parks. Fußgänger haben dann aber immer Vortritt. Einzig Kinder bis zehn Jahre dürfen den Fußweg entlangradeln. Bis acht Jahre darf sie dort neuerdings ein Elternteil auf dem Rad begleiten.
Irrtum: Fahrradfahrer dürfen alkoholisiert fahren
Wer nach der Kneipe das Auto stehen lässt und aufs Fahrrad steigt, handelt nur bedingt richtig. Denn auch hier gilt eine Promillegrenze, warnt Koßmann. „Die liegt zwar bei 1,6 statt der 0,5 beim Auto, aber wenn etwas passiert, und der Fahrradfahrer hat mehr als 0,3 Promille Alkohol im Blut, gibt es eine Anzeige.“ Ab 1,6 Promille ist zudem der Führerschein weg. Besonders sollten S-Pedelec-Fahrer aufpassen. „Die sehen zwar aus wie Fahrräder, sind aber als Kraftfahrzeuge eingestuft, und daher gelten auch hier die 0,5 Promille vom Auto.“
Irrtum: Auf dem Fahrrad darf man telefonieren
Wie beim Auto ist Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Ein Verstoß wird laut Bußgeldkatalog. de mit 55 Euro geahndet. „Im Gegensatz zum Telefonieren beim Autofahren gibt es aber keinen Punkt in Flensburg“, sagt Goldkamp. Erlaubt ist es nur, wenn etwa ein Knopf im Ohr genutzt wird. Entsprechende Freisprecheinrichtungen gibt es kabelgebunden oder via Bluetooth.
Irrtum: Fahrradfahrer dürfen keine Kopfhörer benutzen
Verboten sind Kopfhörer nicht. „Zum Telefonieren, Navigieren und auch zum Musikhören ist das erlaubt“, sagt Koßmann. „Allerdings im Falle der Musik nur so laut, dass Umgebungsgeräusche noch gut wahrgenommen werden können.“
Irrtum: Fahrradfahrer müssen Helm tragen
Auch wenn die Zahl der Fahrradfahrer mit Helm nach Auskunft des Bundesverkehrsministerium seit Jahren steigt: „Helme können schützen, aber eine Helmpflicht gibt es in Deutschland nicht, auch nicht für einzelne Altersgruppen wie Kinder“, erklärt Koßmann.
Irrtum: Fahrradfahrer dürfen einen Beifahrer auf dem Gepäckträger mitnehmen
Einer auf dem Sattel, einer auf dem Gepäckträger: Zu zweit auf dem Fahrrad zu fahren, ist zwar nicht sehr bequem, aber es funktioniert. Nur erlaubt ist es nicht. „Mitgenommen werden dürfen nur Kinder bis sieben Jahre und auch nur in einer geeigneten Sitzvorkehrung, sprich einem Kindersitz“, sagt Goldkamp. Zudem muss der Fahrradfahrer mindestens 16 Jahre alt sein.
Irrtum: Ein weicher Fahrradsattel ist gesünder als ein harter
Stichwort Sattel: Hier hält sich das Gerücht, ein weicher Sattel sei bequemer und gesünder als ein harter. Ein Irrtum, der schnell wehtun könne, sagt Koßmann. Viel wichtiger als eine große Polsterfläche sei die richtige Form des Sattels – die finde jeder am besten über Probefahrten heraus.
Irrtum: Je mehr Gänge, desto besser
Inzwischen weiß man, dass das Quatsch ist. „Nicht die Anzahl der Gänge ist wichtig, es müssen vielmehr die richtigen sein“, sagt Koßmann. Wer vorne drei Kettenblätter und hinten acht Ritzel habe, schalte ständig hin und her und über Kreuz, was zudem noch ineffektiv sei. „Viel besser ist es, linear zu schalten, also ein Gang nach dem anderen, wie es bei Nabenschaltungen ohnehin der Fall ist.“ Bei einem Rad mit Kettenschaltung kann man durch extragroße Ritzel-Kassetten heute auch mit einem Kettenblatt an der Kurbel gut auskommen.
Irrtum: Ein Fahrrad muss beleuchtet sein, egal wie
Mal blinkt der Helm, mal strahlt der Rucksack, andere tragen die Leuchte einfach in der Hand. Fakt jedoch ist: „Die Fahrradbeleuchtung braucht eine Zulassung vom Kraftfahrtbundesamt, zu erkennen an der Kennzeichnung ~K“, sagt Koßmann. Hier gebe es auch Modelle, die mobil mitgenommen und angesteckt werden könnten. Blinkende Leuchtdioden am Rad aber seien ebenso wenig erlaubt wie eine einfache Taschenlampe. Wer mit defekter Beleuchtung liegenbleibt, sollte am besten vom Rad absteigen und im Sinne der eigenen Sicherheit schieben.