Welche Fahrradgröße ist die richtige für mein Kind?
… Mein Kind steht zwischen zwei Fahrradgrößen. Lohnt sich die kleinere Größe noch?
… Braucht mein Kind noch ein Laufrad oder kommt es schon mit einem Fahrrad zurecht?
… Kann mein Kind eine Fahrradgröße überspringen?
Worauf du in puncto Gewicht, Sicherheit, Verarbeitung, Bremsen und Ergonomie achten solltest, erfährst du in unserem Ratgeber „Augen auf beim Fahrradkauf!“.
Die richtige Fahrradgröße
Wann genau weiß man, welche Fahrradgröße für mein Kind passt? Wichtig dabei: Ein Kinderfahrrad solltest du auf keinen Fall zu groß kaufen, um dein Kind „hineinwachsen“ zu lassen. Denn bei einem Kinderfahrrad können ein paar Zentimeter mehr oder weniger über Frust und Freude beim Radfahren entscheiden.
Die richtige Größe bedeutet daher: Bei minimaler Sattelhöhe sollte dein Kind den Boden mit beiden Füßen noch bequem erreichen können, ohne dass es seine Körperhaltung dabei großartig verändern muss.
Gerade bei Radfahr-Anfängern und weniger geübten Kindern ist dieser Beidseitige Bodenkontakt extrem wichtig für den sicheren Umgang mit dem Rad.
Wenn dein Kind mit dem Fahrrad zwischen den Beinen am Boden steht, sollte zwischen Oberrohr und Schritt außerdem noch ausreichend Abstand sein. Der Grund: Bei einem etwas abrupteren Abstieg kann es sich nicht am Oberrohr stoßen.
Die richtige Größe bei einem Kinderfahrrad ist extrem wichtig dafür, dass dein Kind Spaß am Radfahren hat.
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E-Scooter ab 12 Jahren: Diese Regeln gelten für Kinder
(imago images / Westend61) Für E-Scooter gelten besondere Regeln zum Fahren, mit 12 Jahren ist die Fahrt noch nicht möglich.
Ursprünglich war geplant, die E-Scooter für Fahrer ab 12 Jahren freizugeben, sehr zur Freude der Teenies. Dass die kleinen Flitzer insbesondere auf Kinder und Jugendliche einen ganz besonderen Reiz ausüben, ist natürlich nicht weiter verwunderlich. Aus dem Grund hat der Gesetzgeber dann doch einige Hürden für das Fahren mit den E-Scootern im öffentlichen Raum eingebaut.
E-Scooter ab 12 Jahren – das sagt der Gesetzgeber
Lange Zeit wurde diskutiert, unter welchen Voraussetzungen das Fahren der E-Scooter im öffentlichen Bereich erlaubt sein soll. Natürlich spielte das Alter der Fahrer dabei eine maßgebliche Rolle und zunächst war es auch im Gespräch, das Fahren mit dem E-Scooter ab 12 Jahren zu erlauben.
Mit den handelsüblichen E-Scootern lassen sich sicherlich keine Geschwindigkeitsrekorde aufstellen, aber dennoch sind die kleinen E-Tretroller keinesfalls ungefährlich. Passanten, die unverhofft mit 20 km/h angefahren werden, können sich üble Verletzungen zuziehen. Flitzt ein E-Scooter plötzlich über die Straße, kann auch das schlimme Folgen für alle Beteiligten nach sich ziehen.
Kurzum: Der Gesetzgeber gelangte dann wohl doch zu der Erkenntnis, dass E-Scooter nicht so ganz ohne sind und nicht unterschätzt werden sollten – was sich zwischenzeitlich auch auf unterschiedlichste Weise bewahrheitet hat. Aufgrund dessen wurde die Altersgrenze, ab wann das Fahren mit den E-Scootern erlaubt sein soll, entsprechend angepasst.
In Deutschland ist im öffentlichen Straßenverkehr von daher nicht bereits mit 12 Jahren, sondern erst ab 14 Jahren zulässig. Dafür wird für den E-Scooter, im Gegensatz zu dem Mofa, kein Führerschein verlangt. Dennoch hat die Sache einen kleinen Haken.
Insbesondere in den Großstädten werden zwar mittlerweile an jeder Straßenecke E-Tretroller verliehen, allerdings verlangen alle Anbieter in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren. Zudem erfolgt die Bezahlung mittels Kreditkarte. Das heißt, der fröhliche E-Scooter-Ausflug findet nur mit dem eignen Tretroller statt oder einem privat geliehenen. Die Preise für die kleinen Flitzer sind inzwischen zwar deutlich gesunken, dennoch, so ganz preiswert sind E-Scooter nach wie vor nicht.
E-Scooter für die Kids – das sollten Sie beachten
Möchten Sie Ihrem Nachwuchs den Wunsch nach mehr Mobilität erfüllen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass der E-Scooter eine gültige Betriebserlaubnis besitzt. Das ist zwar bei den meisten angeboten E-Scootern ohnehin der Fall, aber dennoch werden auch immer mal wieder „Schnäppchen“ angeboten, bei denen die für Deutschland vorgeschriebene Betriebserlaubnis fehlt. Daneben muss der E-Scooter zwingend mit ordentlichen Bremsen und Beleuchtung ausgestattet sein.
Zudem sind die E-Scooter versicherungspflichtig, spätestens ab dem Moment, wo sie das private Grundstück verlassen haben. Dafür haben Sie auch die Gewähr, dass die entsprechende Haftpflichtversicherung für evtl. Schäden aufkommt, die durch Ihren Nachwuchs bei Dritten verursacht wurden. Für die eigenen Schäden muss der E-Scooter-Fahrer jedoch selber aufkommen.
Ein Helm ist für den E-Scooter zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber schaden kann er definitiv auch nichts. Vorgeschrieben ist hingegen auch für die Fahrer der E-Scooter das Einhalten der Straßenverkehrsordnung und bei Zuwiderhandlung drohen durchaus deftige Strafen.
Generell darf beispielsweise mit dem E-Scooter nicht auf den Gehwegen gefahren werden. Und wenn es auch gerade für Teenies noch so verführerisch erscheint, mit dem E-Scooter darf nur eine Person fahren. Beifahrer sind nicht erlaubt. Außerdem gilt für alle Fahrer unter 21 Jahren ohne Ausnahme die 0,0 Promille. Rote Ampeln gelten auch für E-Scooter-Fahrer und spätestens bei einem Bußgeld von 180 Euro hört der Spaß endgültig auf.
Schenken Sie Ihrem Nachwuchs einen E-Scooter, steuern die Großeltern vielleicht noch einen Gutschein für einige Stunden auf dem Verkehrsübungsplatz bei. Zusammen mit ein wenig Theorie bezüglich der Verkehrsregeln können Sie die Kids dann beruhigt losfahren lassen.
Falls Sie erwägen sich ebenfalls einen E-Tretroller zu gönnen, ist vielleicht die etwas komfortablere Variante für Sie interessant. Die Entwicklung der Mini-Fortbewegungsmittel ist zwischenzeitlich weiter fortgeschritten und die E-Scooter mit Sitz sind für kürzere Strecken, wie beispielsweise für den kleinen Einkauf, gar nicht so unattraktiv.
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