Entlang der Hildesheimer Dammstraße verläuft ein Fahrradschutzstreifen. Die Dammstraße ist für den Pkw – und Radverkehr die zentrale Verbindung zwischen Moritzberg und Bockfeld Richtung Innenstadt. Über diese Verbindung werden auch viele Schulen erreicht. In der Dammstraße gibt es aus diesen Gründen ein erhöhtes Aufkommen von Radfahrenden aller Altersgruppen.
Die Regelgeschwindigkeit für den Pkw-Verkehr liegt auf der Dammstraße bei Tempo 50. Wer mit dem Fahrrad fährt, muss ab dem 10. Lebensjahr auf der Straße fahren, denn der Gehweg ist Fußgänger:innen vorbehalten.
Der Arzt Andreas Klein kämpft dafür, dass der Fahrradschutzstreifen vor seiner Praxis entfernt wird, damit Patient:innen in Pkw dort halten können.
Der ADFC Hildesheim e. V. setzt sich für den Erhalt des Fahrradschutzstreifens auf der Dammstraße in seiner jetzigen Form ein. Um die Sicherheit der Radfahrenden zu gewährleisten, ist mindestens ein Fahrradschutzstreifen unerlässlich.
Основания
Aufgrund der StVO-Änderung gilt seit November 2021 auf Fahrradschutzstreifen ein generelles Halteverbot. Auch die Patient:innen des Arztes Andreas Klein in der Dammstraße dürfen nun nicht mehr auf dem Fahrradschutzstreifen vor der Arztpraxis halten. Damit die Patient:innen des Arztes – zu denen auch gehbehinderte Personen gehören – trotzdem möglichst dicht heranfahren können, hat die Stadt 50 Meter von der Praxis entfernt mehrere Kurzzeitparkplätze auf dem Bürgersteig eingerichtet. Trotz dieses Entgegenkommens kämpft Herr Klein weiter dafür, dass der Fahrradschutzstreifen vor seiner Praxis entfernt wird, damit dort in Zukunft wieder Autos halten können.
Der ADFC Hildesheim e. V. setzt sich für den Erhalt des Fahrradschutzstreifens auf der Dammstraße in seiner jetzigen Form ein. Um die Sicherheit der Radfahrenden zu gewährleisten, ist mindestens ein Fahrradschutzstreifen unerlässlich.
Herr Klein schlägt vor, dass ein Überholverbot für Radfahrende eingerichtet werden kann, wenn der Fahrradschutzstreifen entfernt wird.
Der ADFC Hildesheim e. V. ist der Meinung, dass an dieser Stelle ein Überholverbot keine Lösung ist. Der Schutzstreifen in seiner jetzigen Länge bietet Sicherheit.
Halten Autos vor der Praxis, müssen Radfahrende das Fahrzeug mit 1 Meter Sicherheitsabstand umfahren, um sich vor plötzlich öffnenden Türen zu schützen. Damit geraten die Radfahrenden in die Fahrbahnmitte und dadurch in die Nähe des Gegenverkehrs.
Bei einem Überholverbot von Radfahrenden, „drängeln“ wartende Fahrzeuge hinter den Radfahrenden und verbreiten Unsicherheit. Außerdem stoßen Überholverbote bei Pkw-Fahrer:innen auf wenig Akzeptanz. Radfahrende werden oft ohne ausreichenden Sicherheitsabstand überholt oder geschnitten. Die Folge sind gefährliche Verkehrssituationen. Sie werden dazu führen, das Radfahrende vermehrt unbefugt auf den Gehweg ausweichen, um sich dort sicherer zu fühlen. Dies muss vermieden werden, damit Patient:innen nicht vor Praxis von Herrn Klein gefährdet werden.
Https://www. openpetition. de/petition/online/fahrradschutzstreifen-in-der-dammstrasse-muss-bleiben
Fahrradstraßen in Essen – Was ist erlaubt? Polizei und Stadt informieren über geltende Regeln
Mit aktuell 82 Fahrradstraßen ist Essen nach München die Stadt mit den meisten Fahrradstraßen in ganz Deutschland. Die Fahrradstraßen und die dazugehörigen Fahrradstraßenachsen A, B und C werden von vielen Radfahrer*innen im Alltag oder in der Freizeit genutzt. Doch welche Regeln gelten auf einer Fahrradstraße? Was ist erlaubt und was nicht? Damit alle Verkehrsteilnehmer*innen wissen, wie sie sich richtig verhalten, informieren Stadt und Polizei Essen am morgigen Donnerstag (02.09.) darüber. An zwei verschiedenen Standorten werden Polizeibeamt*innen, darunter Beamt*innen der Fahrradstaffel, und der Radverkehrsbeauftragte der Stadt Essen, Christian Wagener, mit den Verkehrsteilnehmer*innen sprechen und Flyer über die geltenden Regeln verteilen.
- Ab 13:30 bis 15:00 Uhr an der Rüttenscheider Str., Ecke Franziskastr. (Rüttenscheid) Ab 15:15 bis 16:45 Uhr an der Kepler Str./Übergang Breslauer Str. Höhe Liebigstr. (Frohnhausen)
Zur Verdeutlichung der Regeln hat die Stadt Essen alle Informationen rund um den Radverkehr in der Stadt auch online zusammengestellt. Darunter ein kurzer Film, der leicht verständlich die wichtigsten Regeln auf Fahrradstraßen erklärt: www. essen. de/radfahren
Die wichtigsten Regeln auf Fahrradstraßen im Überblick
Fahrradstraßen sind vor allem für Fahrradfahrer*innen da. Das heißt, der übrige Verkehr muss sich dem Radverkehr anpassen.
Das gilt auf Fahrradstraßen:
- Höchstgeschwindigkeit 30 km/h Der Radverkehr hat Vorrang. Autos oder auch Motorräder müssen gegebenenfalls langsamer fahren. Fahrradfahrer*innen dürfen nebeneinander fahren. Fahrradfahrer*innen dürfen und sollten in der Mitte der Fahrbahn fahren, um genügend Abstand zu parkenden Autos halten zu können.
Und das gilt auf allen Straßen und Wegen:
- Beim Überholen muss ausreichend Platz vorhanden sein, um 1,5 Meter Abstand zu Fahrradfahrer*innen halten zu können. Wenn das nicht möglich ist, darf nicht überholt werden. Die Gehwege gehören hauptsächlich den Fußgänger*innen. Kinder unter 8 Jahren müssen mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, Kinder bis einschließlich 9 Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren. E-Scooter dürfen ausschließlich da fahren, wo Fahrräder fahren dürfen. Ist kein Radweg vorhanden, dürfen sie auf der Straße, außerorts auch auf dem Seitenstreifen fahren. Gehwege sowie Fußgängerzonen dürfen nicht genutzt werden. Jeder nimmt Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer*innen.
Hintergrund
Die erste Fahrradstraßenachse A (Südviertel – Holsterhausen – Frohnhausen) wurde im August 2020 eröffnet und ist eine von insgesamt drei Fahrradstraßenachsen, die die Stadt im letzten Jahr eingerichtet hat. Nach Achse A folgte die Fahrradstraßenachse B (Rüttenscheider Straße) und die Fahrradstraßenachse C (von Steele über Kray und Frillendorf über das Unesco-Welterbe Zeche Zollverein bis nach Katernberg).
Fahrradstraßen unterstützen eine umweltfreundliche Fortbewegung in der Stadt. Die eingerichteten Fahrradstraßenachsen A, B und C sind deshalb auch Teil des Lead City-Projekts der Stadt Essen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert seit dem 1. Januar 2019 innovative Verkehrsprojekte zur Luftreinhaltung (Verringerung der Stickstoffdioxidbelastung) in den fünf Modellstädten Bonn, Herrenberg, Mannheim, Reutlingen und Essen. Die Fahrradstraßenachsen sind zudem neben der Umweltspur (Schützenbahn) und der Protected Bike Lane (Bernestraße) ein wichtiger Baustein der Stadt Essen, um das Modal-Split-Ziel mit einer Verteilung von jeweils 25 Prozent auf die Mobilitätsfelder ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr und Autoverkehr bis zum Jahr 2035 zu erreichen.
Https://www. essen. de/meldungen/pressemeldung_1441993.de. html
Fahrrad
Mit dem Fahrrad kann man auch Radsport treiben. Dieser Fahrer fährt ein Trial-Bike. Er muss damit eine festgelegte Strecke mit Hindernissen durchfahren, möglichst ohne mit dem Fuß den Boden zu berühren. Nicht wichtig ist es, wie schnell er ist.
Das Fahrrad ist ein Fahrzeug, das nur durch menschliche Muskelkraft angetrieben wird. Es besteht meistens aus zwei Rädern, einem Sattel zum Sitzen und einem Lenker. Zusammengehalten wird dies alles durch einen Rahmen aus Rohren.
Es gibt viele Arten von Fahrrädern: Rennrad, Mountain-Bike, Dreirad, Liegefahrrad, das elektrische E-Bike, Lastenfahrrad, Klapprad, Kunstfahrrad und viele andere. Je nachdem, wofür das Fahrrad eingesetzt wird, sind diese besonderen Fahrräder entwickelt worden.
Wie funktioniert ein Fahrrad?
Würde man sich im Stand auf einen Fahrradsattel setzen, würde man umfallen. Wenn man jedoch fährt, ist es möglich, mit dem Körper im Gleichgewicht zu bleiben. Für die Fahrt muss der Mensch, der auf dem Fahrradsattel sitzt, in zwei Pedale treten. Diese bewegen eine Kette, die dann das Hinterrad in Umdrehung versetzt. Das Vorderrad ist mit einem Lenker verbunden, damit man beim Fahren die Richtung verändern kann. Beim Kurvenfahren hilft auch das Körpergewicht.
Um anzuhalten, gibt es Bremsen, die mit der rechten und der linken Hand am Lenker betätigt werden müssen. So können das Vorder – und das Hinterrad unabhängig voneinander gebremst werden. Manche Fahrräder haben auch eine Rücktrittbremse. Diese bremst das Hinterrad, wenn man die Pedale nicht vorwärts, sondern rückwärts tritt. Am Lenker befindet sich zusätzlich eine Klingel, um bei Gefahr auf sich aufmerksam zu machen. Schutzbleche über den Rädern verhindern, dass von den Rädern zu viel Dreck und Regenwasser hochspritzt.
Ist Fahrradfahren gefährlich?
Wenn man mit einem Auto fahren will, braucht man einen Führerschein. Für das Fahrrad braucht man das nicht, aber es muss verkehrssicher sein. Alle Teile am Fahrrad müssen funktionieren, vor allem die Bremsen, das Licht und die Reflektoren. Außerdem muss der Fahrradfahrer sicher fahren können. Das heißt zum Beispiel, dass der Sattel die richtige Höhe haben muss, sodass der Fahrradfahrer seinen Fuß jeder Zeit auf dem Boden abstellen kann. Mit einem Fahrradhelm schützt man seinen Kopf bei Unfällen.
Wenn es dunkel ist, hat man besser nur helle Kleidung an. Reflektorstreifen werfen das Licht von Autoscheinwerfern zurück. Das ist ebenfalls gut, um gesehen zu werden. Reflektoren müssen an den Reifen, den Pedalen sowie nach vorne und nach hinten installiert sein.
Manche Straßen haben am Rand einen Radfahrstreifen. Dann muss man mit dem Fahrrad dort fahren und nicht auf der Straße. Kinder bis 8 Jahre dürfen nur auf dem Bürgersteig fahren. Kinder ab 10 Jahren sollen auf der Straße fahren. Kinder zwischen 8 und 10 können sich das aussuchen.
Wann wurde das Fahrrad erfunden?
Vor etwa 200 Jahren hat man zuerst versucht, ein „Laufrad“ zu bauen. Erfinder der ersten Laufmaschine im Jahr 1817 war Karl Drais aus Karlsruhe. Seine Draisine, ein Vorläufer des Fahrrads aus Holz, hatte noch keine Pedale. Man musste sich immer wieder mit den Füßen vom Boden abstoßen. Die damaligen Laufräder waren sehr schwerfällig. Sie konnten bis zu 40 Kilogramm wiegen.
Fünfzig Jahre später wurde in Frankreich das „Velocipede“ erfunden. Es hatte Pedalen am Vorderrad und war ebenfalls noch ganz aus Holz. Aber wenig später wurden solche Fahrräder aus Metall hergestellt. Diese Räder waren sehr beliebt und wurden von vielen Werkstätten nachgemacht. Es gab vereinzelt bereits Radrennen.
Eine wichtige Erfindung war 1868 die Fahrradspeiche. Bis dahin waren die Speichen aus Holz gefertigt. Die neuen, dünnen Stahldrähte hatten viel weniger Gewicht als Holz oder Metall. Sie können zudem nicht brechen, was bei den Holzkonstruktionen häufig passierte. Noch heute werden sie fast genauso gebaut und benutzt.
Die Fahrradkette wurde 1884 in England erfunden. Damit war das Lenken viel einfacher geworden, weil die Füße bei jeder Lenkbewegung nicht mehr mitbewegt wurden. Die Kette war die Voraussetzung für den Leerlauf. Mit dem Leerlauf war es nicht mehr nötig, bei der Fahrt immer die Füße zu bewegen, bis das Fahrrad wieder stillstand. Auch konnte durch die Kette die Kettenschaltung erfunden werden. Die Kettenschaltung bewegt die Kette am Hinterrad auf ein kleineres oder größeres Zahnrad. So kann man schneller fahren oder kommt einfacher einen Hügel hinauf.
Auch die Polizei ist manchmal mit dem Fahrrad unterwegs.
An vielen Bahnhöfen wie hier in Göttingen gibt es einen riesigen Parkplatz für Fahrräder.
Ein Hochrad aus dem Jahr 1886 mit einem riesigen Vorderrad
Nicht nur bei einem Radrennen sollte ein Helm getragen werden.
Ein Tandem bietet Platz für zwei oder mehr Personen.
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