Mit dem Rad in falscher Richtung in der Einbahnstraße oder blinkend in den Kreisverkehr hinein – es gibt viele Beispiele für vermeintlich richtiges Verhalten im Straßenverkehr. Hier die größten Irrtümer.
Hre Führerscheinprüfung ist schon länger her? Aber klar, Sie sind in Sachen Verkehrsregeln aber noch ziemlich fit?
Ein kleiner Test: Ein Auto kommt von rechts aus einem Bereich mit abgesenktem Bordstein, etwa aus einer Spielstraße. Und Sie, gewähren Sie Vorfahrt? Nun, manche machen das und liegen damit falsch, so der Auto Club Europa (ACE). Hier gilt die Rechts-vor-links-Regel nicht.
Und es gibt noch weitere klassische Irrtümer, nicht nur bei Regeln:
Kopfhörer sind im Straßenverkehr verboten
Mitnichten. Man darf auf dem Fahrrad Kopfhörer zum Telefonieren, Navigieren und Musikhören nutzen. „Letzteres allerdings nur so laut, dass man Umgebungsgeräusche noch wahrnehmen kann“, so Koßmann. Das gilt übrigens auch fürs Auto. Das Handy in der Hand allerdings ist in beiden Fällen tabu.
Der grüne Pfeil ist wie eine grüne Ampel
Das ist falsch, der grüne Rechtsabbiegerpfeil muss wie ein Stoppschild behandelt werden: „Beim grünen Pfeil muss man anhalten, die Kreuzung beachten und darf dann rechts abbiegen“, erklärt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland ( AvD ). Abbiegen ohne anzuhalten wird wie das Nichtbeachten eines Stoppschilds geahndet.
Einbahnstraßen gelten nicht für Radfahrer
„Ein fataler Irrglaube“, sagt David Koßmann vom Pressedienst-Fahrrad ( pd-f ). Einbahnstraßen gelten auch für Radler und dürfen von ihnen nur dann in beiden Richtungen verfahren werden, wenn das Fahren entgegen der Fahrtrichtung ausdrücklich durch ein entsprechendes Schild erlaubt ist.
Radwege kann man in beide Richtungen benutzen
Das stimmt nicht, beziehungsweise geht nur, wenn Radwege ausdrücklich mit einem entsprechenden Verkehrsschild für beide Richtungen freigegeben sind. Ansonsten ist man ein Geisterfahrer!
Durch einen Kreisel darf man auch geradeaus hindurchfahren
Nein, es sei denn, man ist mit einem besonders langen Gefährt unterwegs. Kleine Kreise in Ortschaften haben oft flache Mittelinseln. „Die dürfen aber nur von besonders langen Fahrzeugen oder Gespannen überfahren werden, die den Kreisverkehr ansonsten nicht befahren könnten“, sagt Engelmohr. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 35 Euro.
Wer auffährt, hat immer Schuld
So pauschal lässt sich das nicht sagen. Zwar werde meist angenommen, dass der Auffahrende zu schnell gewesen oder zu dicht aufgefahren sei, so Jeannine Rust vom Auto Club Europa (ACE). „Den Vorausfahrenden kann aber ebenfalls ein Mitverschulden treffen, zum Beispiel wenn er oder sie grundlos stark bremst oder an der Ampel das Fahrzeug abwürgt.“
Rechts überholen ist immer verboten
Falsch, denn innerhalb geschlossener Ortschaften etwa darf der Fahrstreifen frei gewählt werden. „Dann darf rechts auch schneller gefahren werden als links“, sagt Rust. Und auch auf dem Beschleunigungsstreifen dürfe schneller gefahren werden, um ein von hinten bereits auf der Autobahn fahrendes Fahrzeug zu überholen.
Werktags bedeutet Montag bis Freitag
Nein, denn der Samstag zählt auch als Werktag, stellt der ACE richtig. „Besonders bei Parkflächen sollte man das beachten, wenn dort steht, dass das Parken werktags kostenpflichtig ist“, sagt Rust. Kostenlos ist das dann nur sonntags und an gesetzlichen Feiertagen.
Immer links auf der Autobahn ist erlaubt, solange man nicht trödelt
Stimmt nicht. Auf deutschen Autobahnen gilt ein Rechtsfahrgebot, sagt Herbert Engelmohr. „Bei einem Verstoß dagegen sind sogar 80 Euro und ein Punkt fällig, wenn man damit andere Verkehrsteilnehmer an deren Vorankommen behindert.“
Eine Ausnahme gebe es nur, wenn außerhalb geschlossener Ortschaften drei Fahrstreifen zur Verfügung ständen und auf dem ganz rechten Fahrstreifen hin und wieder ein Auto stehe. Dann dürfe durchgängig der mittlere Fahrstreifen genutzt werden.
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Darf ich beim Radfahren Kopfhörer benutzen
Das sind die größten Irrtümer im Straßenverkehr
Einbahnstraßen gelten nicht für Radfahrer
„Ein fataler Irrglaube“, sagt David Koßmann vom Pressedienst-Fahrrad (pd-f). Einbahnstraßen gelten auch für Radler und dürfen von ihnen nur dann in beiden Richtungen verfahren werden, wenn das Fahren entgegen der Fahrtrichtung ausdrücklich durch ein entsprechendes Schild erlaubt ist.
Kennen Sie diese Verkehrszeichen?
Radwege kann man in beide Richtungen benutzen
Das stimmt nicht, beziehungsweise geht nur, wenn Radwege ausdrücklich mit einem entsprechenden Verkehrsschild für beide Richtungen freigegeben sind. Ansonsten ist man ein Geisterfahrer.
Der grüne Pfeil ist wie eine grüne Ampel
Das ist falsch, der grüne Rechtsabbiegerpfeil muss wie ein Stoppschild behandelt werden: „Beim grünen Pfeil muss man anhalten, die Kreuzung beachten und darf dann rechts abbiegen“, erklärt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Abbiegen ohne anzuhalten wird wie das Nichtbeachten eines Stoppschilds geahndet.
Durch einen Kreisel darf man auch geradeaus hindurchfahren
Nein, es sei denn, man ist mit einem besonders langen Gefährt unterwegs. Kleine Kreise in Ortschaften haben oft flache Mittelinseln. „Die dürfen aber nur von besonders langen Fahrzeugen oder Gespannen überfahren werden, die den Kreisverkehr ansonsten nicht befahren könnten“, sagt Engelmohr. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 35 Euro.
Wer auffährt, hat immer Schuld
So pauschal lässt sich das nicht sagen. Zwar werde meist angenommen, dass der Auffahrende zu schnell gewesen oder zu dicht aufgefahren sei, so Jeannine Rust vom Auto Club Europa (ACE). „Den Vorausfahrenden kann aber ebenfalls ein Mitverschulden treffen, zum Beispiel wenn er oder sie grundlos stark bremst oder an der Ampel das Fahrzeug abwürgt.“
Rechts überholen ist immer verboten
Falsch, denn innerhalb geschlossener Ortschaften etwa darf der Fahrstreifen frei gewählt werden. „Dann darf rechts auch schneller gefahren werden als links“, sagt Rust. Und auch auf dem Beschleunigungsstreifen dürfe schneller gefahren werden, um ein von hinten bereits auf der Autobahn fahrendes Fahrzeug zu überholen.
Kopfhörer sind im Straßenverkehr verboten
Mitnichten. Man darf auf dem Fahrrad Kopfhörer zum Telefonieren, Navigieren und Musikhören nutzen. „Letzteres allerdings nur so laut, dass man Umgebungsgeräusche noch wahrnehmen kann“, so Koßmann. Das gilt übrigens auch fürs Auto. Das Handy in der Hand allerdings ist in beiden Fällen tabu.
Werktags bedeutet Montag bis Freitag
Nein, denn der Samstag zählt auch als Werktag, stellt der ACE richtig. „Besonders bei Parkflächen sollte man das beachten, wenn dort steht, dass das Parken werktags kostenpflichtig ist“, sagt Rust. Kostenlos ist das dann nur sonntags und an gesetzlichen Feiertagen.
Immer links auf der Autobahn ist erlaubt, solange man nicht trödelt
Stimmt nicht. Auf deutschen Autobahnen gilt ein Rechtsfahrgebot, sagt Herbert Engelmohr. „Bei einem Verstoß dagegen sind sogar 80 Euro und ein Punkt fällig, wenn man damit andere Verkehrsteilnehmer an deren Vorankommen behindert.“
Einbahnstraßen gelten auch für Radfahrer, sie dürfen dort nur in beide Richtungen fahren, wenn ein Schild das erlaubt.
Foto: dpa-tmn/Friso Gentsch
Eine Ausnahme gebe es nur, wenn außerhalb geschlossener Ortschaften drei Fahrstreifen zur Verfügung ständen und auf dem ganz rechten Fahrstreifen hin und wieder ein Auto stehe. Dann dürfe durchgängig der mittlere Fahrstreifen genutzt werden.
Hohe Risiken durch Headsets und Kopfhörer
Der Trend ist unübersehbar: Immer mehr Verkehrsteilnehmer nutzen Kopfhörer und Headsets, um unterwegs zu Musik zu hören oder zu telefonieren. Vielen ist dabei jedoch ganz offensichtlich nicht bewusst, dass sie dadurch sich selbst und andere in Gefahr bringen. „Wer Kopfhörer oder Headset im Straßenverkehr nutzt, geht das Risiko ein, wichtige Warnsignale zu überhören und vom Verkehrsgeschehen abgelenkt zu werden“, warnt DEKRA Unfallforscherin Stefanie Ritter. Konsequenz: ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.
Dass es im Straßenverkehr immer öfter etwas auf die Ohren gibt, zeigt unter anderem eine Befragung des Deutschen Verkehrssicherheitsrats. Danach waren 2015 rund 22 Prozent der Fußgänger und 19 Prozent der Radfahrer zumindest hin und wieder mit Kopfhörern im Straßenverkehr unterwegs. Bei den Jüngeren bis 34 Jahre war es sogar rund jeder zweite. Gefährlich wird es für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer, wenn sie die Warnsignale von anderen Verkehrsteilnehmern nicht wahrnehmen, die sich nicht unmittelbar im Blickfeld befinden. „Wir brauchen nicht nur die optischen, sondern auch die akustischen Signale und Informationen, um uns sicher im Straßenverkehr zu bewegen“, sagt Unfallforscherin Ritter.
Hintergrund: Mit aufgesetztem Kopfhörer werden je nach Lautstärke wichtige Signale weggedämpft – sei es ein hupendes Auto, das Klingeln einer Straßenbahn, die Klingel eines Radfahrers oder der Warnruf eines Fußgängers. „Kopfhörer oder Headset bringen zusätzliche Gefahren, die vermeidbar sind. Deshalb sollte man ganz darauf verzichten, wenn man im Straßenverkehr unterwegs ist, und sie lieber erst im Bus oder in der Bahn aufsetzen.“
Rechtlich ist das Tragen von Kopfhörern oder Headsets im Straßenverkehr in Deutschland nicht generell verboten. Allerdings ist der Nutzer laut § 23 (1) der Straßenverkehrsordnung dafür verantwortlich, dass das Gehör nicht beeinträchtigt wird. Das heißt umgekehrt: Wenn Kopfhörer oder Headset das Gehör beeinträchtigen, sind sie nicht erlaubt. Ob das der Fall ist, muss letztlich im Einzelfall entschieden werden.
Tatsache ist: Wer etwa das Martinshorn von Polizei oder Feuerwehr überhört, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Deutlich teurer kann es werden, wenn man in einen Unfall verwickelt wird. Der Unfallgegner kann versuchen, dem Nutzer eines Kopfhörers eine Mitschuld am Unfall anzulasten. Möglich ist auch, dass die eigene Haftpflichtversicherung wegen grober Fahrlässigkeit ihre Leistungen kürzt. Ähnliche Regelungen wie in Deutschland gibt es in Österreich und in der Schweiz. In Frankreich dagegen droht jedem Fahrer von Auto, Motorrad oder Fahrrad ein Bußgeld von 135 Euro, wenn er mit Kopfhörer oder Knopf im Ohr ertappt wird. Auch in Spanien ist das Tragen eines Kopfhörers für Fahrer untersagt. In Portugal darf nur ein Ohr beschallt werden. Selbiges gilt für Italien. Wer in Italien dagegen mit einem Kopfhörer beim Auto – oder Radfahren erwischt wird, muss ein Bußgeld von mindestens 160 Euro zahlen.
Https://www. dekra-roadsafety. com/de/hohe-risiken-durch-headsets-und-kopfhoerer/
Kopfhörer im Straßenverkehr: Was ist erlaubt, was nicht?
Musik ist im Alltag ein stetiger Begleiter der Menschen. Beim Sport, Radfahren oder im Auto, laut und leise schallt die Musik aus den Kopfhörern. Diese gibt es in unterschiedlichen Versionen. Kaum sichtbar oder als Headset, kabellos und mit dem Smartphone verbunden, kann man mit ihnen telefonieren und die Umwelt ausblenden. Aber was passiert, wenn die Umwelt der Straßenverkehr ist und man sowohl als Fahrradfahrer als auch im Auto auf die Umgebungsgeräusche hören muss? Alle Informationen darüber aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und was man als Teilnehmer im Straßenverkehr über die Nutzung von Kopfhörern wissen muss, finden Sie in diesem Beitrag.
Ist die Nutzung von Kopfhörern beim Auto – und Fahrradfahren erlaubt?
Grundsätzlich ist das Nutzen von Kopfhörern im Straßenverkehr erlaubt. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um sicherzustellen, dass das Gerät die Wahrnehmung nicht beeinträchtigt. Geregelt wird dies in Paragraf 23 StVO.
„Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ (§ 23 StVO)
Hierunter fällt nicht nur die Nutzung von Kopfhörern, sondern alle Formen von Wiedergabegeräten. Auch ein zu lautes Radio könnte die Wahrnehmung beeinträchtigen und kostet den Fahrer 10 Euro, wenn er von der Polizei angehalten wird. Das Überhören eines Einsatzhorns hingegen, kann dazu führen, dass der Fahrer dem Einsatzfahrzeug den Weg versperrt. Dem Fahrer droht in diesem Fall ein Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkte im Verkehrszentralregister und ein Fahrverbot von einem Monat. Kommt es durch das Tragen der Kopfhörer zu einem Unfall, trägt der Fahrer mit Kopfhörern eine Mitschuld und die Versicherung kommt ggf. nicht für den Schaden auf. Sollte als Folge durch das Fehlverhalten ein Mensch zu Schaden kommen, können auch zivil – oder strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Kopfhörer im Straßenverkehr: Ein gefährlicher Trend
Prinzipiell ist es ratsam, die Kopfhörer beim Fahren, unabhängig vom Fahrzeug, wegzulassen. Mit einer Bluetooth-Verbindung lassen sich Musik, Podcasts und Hörbücher vom Smartphone mittlerweile auch über die Musikanlage des Fahrzeugs wiedergeben. Auch USB-Vorrichtungen oder CDs sind sichere Alternativen. Für Anrufe während der Fahrt, können Freisprechanlagen hilfreich sein oder die einseitige Nutzung von Headsets.
Fahrradfahrer und auch Fußgänger sollten auf Kopfhörer im Straßenverkehr verzichten. Für sie ist das Ausblenden der Umgebungsgeräusche im Straßenverkehr besonders gefährlich. Potenzielle Gefahren wie ein Fahrzeug, das um die Ecke biegt, hört man, bevor man es sieht und auch eine Fahrradklingel wird ohne Kopfhörer früher gehört. Eine verspätete Wahrnehmung wirkt sich auf die Reaktionszeit aus. Auch eine Verlängerung um ein paar Millisekunden kann hier den Verlauf einer Gefahrensituation maßgeblich beeinflussen.
Abbildung: Reaktionszeiten mit Kopfhörern (eigene Darstellung, Bildelemente: freepik)
Tipp: Einige Hersteller bieten Headsets speziell für Fernfahrer an. Diese erfüllen gesonderte Anforderungen und filtern die Geräusche in der Fahrerkabine. Gleichzeitig ermöglichen sie aber durch die einseitige Nutzung das Wahrnehmen der Umgebungsgeräusche. Mithilfe der direkten Steuerung am Headset und Sprachsteuerung wird außerdem der Griff zum Smartphone während der Fahrt verhindert.
Aktive Geräuschunterdrückung und Maskierungseffekt
Das Risiko beim Fahren mit Kopfhörern, die Umgebungsgeräusche nicht mehr wahrzunehmen, ist sehr groß. Nicht zuletzt ist dies aber von vielen Anwendern gewollt, weshalb von den Herstellern oft eine aktive Geräuschunterdrückung angeboten wird. Diese kann zwar in den meisten Fällen ein – und ausgeschaltet werden, birgt jedoch die Gefahr, dass der Fahrer diese unwissentlich im Straßenverkehr eingeschaltet hat. Der Unterschied fällt zunächst kaum auf. Erst beim Ausschalten der Geräuschunterdrückung wird deutlich, wie wenig von den Umgebungsgeräuschen durchdringt.
Während die aktive Geräuschunterdrückung eine Geräteeinstellung ist, kann das menschliche Gehör nicht der jeweiligen Situation angepasst werden. So ist der Mensch in der Lage, unterschiedliche Frequenzen besser oder schlechter wahrzunehmen. Bei der Maskierung von Tönen, überlagern sich Frequenzen und das Gehör ist nicht mehr fähig, die einzelnen Töne herauszufiltern. Das leisere Rufen eines Fußgängers würde so z. B. von einem lauten Bass-Sound maskiert werden. Der Fahrer wäre nicht in der Lage, den Fußgänger zu hören.
Weiter nimmt das Ohr Geräusche, die ihm am nächsten sind, prioritär wahr und kann daher alles, was weiter weg ist, ausblenden. So können leisere Umgebungsgeräusche durch laute Musik ausgeblendet werden. Anders als beim Maskierungseffekt kann der leisere Ton trotzdem durch Konzentration wahrgenommen werden.
Tipp: Diese Effekte kann man selbst testen. Ein Beispiel hierfür ist die Nutzung von Kopfhörern mit und ohne aktiver Geräuschunterdrückung. Das leise Rauschen der Umgebung kann aktiv ausgeblendet werden oder man lässt das Gehör von allein filtern und hört bewusst auf die Umgebungsgeräusche.
Https://blog. lapid. de/topic/fahrerunterweisung/kopfhoerer-im-strassenverkehr
Inhalt
Gemäß Straßenverkehrsordnung ist ein Fahrzeugführer (also auch der Rad Fahrende) dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht beeinträchtigt werden (zum Beispiel durch die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs).
Grundsätzlich ist das Tragen von Kopfhörern auf dem Fahrrad demnach erlaubt – von Bedeutung ist dabei allerdings die Lautstärke der Musik.
In jedem Fall sollte trotz Kopfhörernutzung gewährleistet sein, dass Geräusche im Straßenverkehr, wie z. B. das Klingeln anderer Rad Fahrender, Motorgeräusche heranfahrender Fahrzeuge oder auch das Martinshorn von Polizei – und Rettungsfahrzeugen, wahrgenommen werden können.
Die Verschlechterung oder Minderung des Hörvermögens durch das Tragen von Kopfhörern auf dem Fahrrad kann schnell zur Ordnungswidrigkeit werden, wenn der Träger seinen Pflichten – insbesondere der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme – nicht ausreichend nachkommen kann, weil die Musik zu laut eingestellt ist. Wann die Musik zu laut ist, ist nicht näher bestimmt und hängt immer vom Einzelfall ab. Das Tragen des Kopfhörers mit zu lauter Musik stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und zieht ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro nach sich.
Gefahrenpotential
Die hauptsächliche Gefahr beim Tragen von Kopfhörern besteht darin, dass der Verkehrsteilnehmer Geräusche nicht oder nicht sofort wahrnehmen kann. Hieraus ergibt sich zwangsläufig ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.
Wenn es zum Verkehrsunfall gekommen ist, kann das Tragen von Kopfhörern zum Unfallzeitpunkt gravierende Konsequenzen haben, auch wenn der Rad Fahrende im Rahmen der Unfallaufnahme durch die Polizei nicht als Unfallverursacher eingestuft werden sollte. Hier kann es passieren, dass ein Unfallopfer seinen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegen den Unfallgegner verliert, falls durch das Tragen von Kopfhörern ein Mitverschulden an dem Unfall festgestellt wird.
Ihre Polizei rät:
Im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit und um andere nicht zu gefährden, sollten Sie sich nicht unnötig ablenken lassen. Denn auch schon das Hören von Musik in mäßiger Lautstärke kann die Wahrnehmung von Geräuschen im Straßenverkehr negativ beeinflussen.
Achten Sie darauf, dass Sie Geräusche in Ihrer Umgebung zu jeder Zeit wahrnehmen können und verzichten Sie insbesondere im Stadtverkehr lieber ganz auf die Verwendung von Kopfhörern.
Zudem besteht die Möglichkeit, nur einen Knopf der Kopfhörer in einem Ohr zu verwenden – auch das erhöht schon die Aufmerksamkeit.
Https://bielefeld. polizei. nrw/artikel/nutzung-von-kopfhoerern-durch-rad-fahrende
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Https://www. zeit. de/news/2022-11/07/das-sind-die-groessten-verkehrsirrtuemer
Welche Verkehrsregeln gibt es für Fahrradfahrer?
Auch für Radfahrer gibt es im Straßenverkehr bestimmte Regeln, an die sich gehalten werden muss. Für einige Vergehen auf dem Fahrrad kann man sogar seinen Führerschein verlieren.
Verkehrsregeln für Fahrradfahren gibt es neben den viele. Spezielle zusätzliche Regelungen für Fahrradfahrer haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Benutzungspflicht für Radwege
Ist ein Radweg vorhanden, muss dieser generell benutzt werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Radweg nicht zumutbar befahrbar ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn auf dem Radweg ein Baugerüst steht. Radwege auf der linken Straßenseite dürfen nur verwendet werden, wenn sie durch zwei entgegengesetzte Pfeile gekennzeichnet sind. Ist ein Radfahrstreifen mit einer durchgezogenen Linie vorhanden, muss er verwendet werden. Dieser darf von keinem anderen Verkehrsteilnehmer benutzten werden. Ein Schutzstreifen, welcher hingegen durch eine gestrichelte Linie von der Fahrbahn abgetrennt ist, muss nicht zwingend verwendet werden, da dort auch bis zu 3 Minuten gehalten aber nicht geparkt werden darf.
Verhalten auf dem Gehweg
Generell gilt: Auf dem Gehweg darf mit dem Fahrrad nicht gefahren werden. Doch mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ darf man sowohl auf dem Gehweg als auch in Fußgängerzonen langsam und in Schrittgeschwindigkeit fahren. Es dürfen aber keine Fußgänger behindert werden. Schiebt man sein Fahrrad auf dem Gehweg, gilt: wird es zu eng, darf man innerorts das Fahrrad auch am rechten Fahrbahnrand schieben. Eine weitere Ausnahme gibt es für Kinder, welche das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese dürfen den Gehweg zum Radfahren benutzen. Auch hierbei muss auf Fußgänger geachtet werden. Kinder bis acht Jahre dürfen von einer Aufsichtsperson über 16 Jahren auf dem Gehweg begleiten werden.
Gibt es eine Helmpflicht?
Beim Fahrradfahren besteht grundsätzlich keine Helmpflicht. Es wird dennoch empfohlen einen Helm zu tragen, da er schlimme Verletzungen vermeiden kann. Wird man ohne Helm in einen Unfall verwickelt, kann man auch eine Teilschuld erhalten, obwohl man am Unfall eigentlich keine Schuld trägt.
Alkoholisiert Fahrrad fahren
Als Radfahrer darf man bis zu einer gewissen Promillegrenze unter Alkoholeinfluss Fahrrad fahren. Wenn man jedoch auffällig fährt, kann man schon ab einem Blutalkoholgehalt von 0,3 Promille eine Anzeige von der Polizei bekommen. Liegt der Alkoholgehalt über 1,6 Promille, bekommt man 3 Punkte, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) und eine Geldstrafe. Ist die MPU nicht bestanden, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bei E-Bikes, Pedelecs oder E-Scootern kann je nach Motorisierung auch die 0,5 Promillegrenze wie bei Autofahrern gelten.
Welche Reflektoren und Lichter sind vorgeschrieben?
Das Fahrradfahren ohne oder mit falschen Reflektoren kann eine Geldstrafe von bis zu 35 Euro mit sich bringen. Verpflichtend ist ein weißer Reflektor vorne sowie ein roter Reflektor hinten. Außerdem muss an den Pedalen beidseitig ein gelber Reflektor angebracht werden, sowie in den Speichen Reflektoren oder Katzenaugen. Bei den Lichtern gilt: sie müssen durch das Kraftfahrt Bundesamt zugelassen sein.
Darf man mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren?
Um einen Zebrastreifen als Radfahrer zu überqueren, sollte man vom Fahrrad absteigen und es schieben. Wenn man jedoch über den Zebrastreifen fahren will, hat der fließende Verkehr immer Vorfahrt.
Darf man mit Kopfhörer Fahrrad fahren?
Zwar darf mit Kopfhörern Fahrrad gefahren werden, jedoch muss man die Musik leise machen oder nur einen Ohrenstöpsel verwenden, damit man den Verkehr weiterhin gut wahrnehmen kann. Wird man jedoch mit dem Handy am Ohr oder in der Hand erwischt, kostet es ein Bußgeld von bis zu 55 Euro.
Weitere Regelungen beim Fahrradfahren
Autos dürfen an einer roten Ampel rechts überholt werden. Doch nur wenn das Auto wirklich komplett steht und nicht mehr rollt. Außerdem gilt: Langsam und vorsichtig fahren und nur vorbeifahren, wenn genug Platz ist. Entgegen der Einbahnstraße zu fahren, ist auch für Fahrradfahrer nicht erlaubt. Sobald das Zeichen „Radfahrer frei“ angebracht ist, darf auch gegen die Einbahnstraße gefahren werden. Fährt man zusammen nebeneinander auf der Straße, darf der Verkehr nicht behindert wird.
Hunde dürfen an der Leine während dem Fahrradfahren mitgeführt werden, solange es das Tierschutzgesetz und das Verhalten des Hundes erlauben. Droht ein Bußgeld aufgrund eines Verstoßes im Straßenverkehr, gilt die Hälfte des Regelsatzes oder der Satz, welcher extra für Radfahrer im Bußgeldkatalog festgelegt ist.
Https://www. lexika. de/allgemein/verkehrsregeln-fahrradfahrer/
Darf ich beim Radfahren Kopfhörer benutzen
Ohren frei: Der Kopfhörer Aeropex arbeitet mit Knochenschall. Bild: Aftershokz
Musikhören mit In-Ear-Kopfhörern kann gefährlich sein, wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist. Knochenschall-Kopfhörer aber lassen die Ohren frei. Mächtige Bässe können da schon mal am Jochbein kitzeln.
S ie leben gefährlich – Fußgänger und Radfahrer, die sich mit ihren Drahtlos-Kopfhörern so zudröhnen, dass sie von ihrer Umgebung nicht viel mitbekommen und wie ferngesteuert durch urbanes Verkehrsgetümmel mäandern. Natürlich gibt es Abhilfe: Dank eingebauter Mikrofone können viele In-Ear-Hörer akustisch durchlassen, was in der Außenwelt passiert. Und es gibt noch eine andere Art, gleichzeitig den Kontakt zum Smartphone und zum wirklich wahren Leben zu halten: Man vertraut die Musikwiedergabe einem Knochenschall-Kopfhörer an.
Knochenschall? Der etwas seltsam klingende Gattungsname deutet an, wie die Sache funktioniert. Die Ohren bleiben frei, der Hörer erzeugt die Töne mit gekapselten Wandlern, die knapp vor den Ohrmuscheln sitzen, also dort, wo das Schläfenbein auf das Jochbein trifft. Der Schädelknochen nimmt die Schallwellen auf und leitet sie ans Innenohr weiter, das Gehör identifiziert sie als akustisches Ereignis. Für Chorleiter und Dirigenten zum Beispiel zählt dieser Übertragungsweg zur Alltagsroutine: Sie drücken gern eine angeschlagene Stimmgabel an ihre Schläfe, um so den Kammerton laut und deutlich zu hören. Und in der Medizin kann die Methode der Knochenleitung helfen, bestimmte Arten der Schwerhörigkeit zu kompensieren. Aber was bringt das Prinzip auf dem Fahrrad? Und taugt es womöglich sogar im Büro zur ohrenfreien Fernkommunikation über ein Headset? Wir haben es mit zwei neuen Knochenschall-Kopfhörern von Aftershokz ausprobiert, einem amerikanischen Hersteller, der sich auf diese Wandler-Art spezialisiert hat.
Das Modell für Radler, Jogger und andere Frischluft-Aktivisten heißt Aeropex, kostet um 170 Euro und wiegt 26 Gramm. Ein schmaler, flexibler Nackenbügel aus Titan hält den Hörer sicher am Kopf, auch wenn sein Träger kräftig in die Pedalen tritt. Eine Rundum-Beschichtung aus weichem Kunststoff schützt das Gerät vor Feuchtigkeit. Der eingebaute Akku soll bis zu acht Stunden durchhalten; geladen wird er über ein USB-Kabel, das mit einem Magneten an der Hörer-Elektronik andockt.
Ein Richtmikrofon macht den Kopfhörer zum bürotauglichen Headset
Die Funkverbindung zum Smartphone funktioniert nach dem jüngsten Bluetooth-Version 5.0. Zur Kopplung drückt man eine der beiden winzigen Lautstärke-Tasten auf der Unterseite der Akku-Sektion ein paar Sekunden lang; das Smartphone erkennt dann das Hörermodell und kann es als Spielpartner auswählen. Der Bluetooth-Funk unterstützt auch das Telefonieren; ein Druck auf die Multifunktionstaste am linken Schallwandler nimmt das Gespräch an, ein weiterer Druck beendet es, zwei Mikrofone auf der rechten Hörerseite fangen das gesprochene Wort ein.
Die zweite Aftershokz-Neuheit heißt Opencomm und ist ebenfalls für 170 Euro zu haben. Dieses Modell ist eher auf die Arbeitswelt zugeschnitten. Ein kleines Richtmikrofon am schwenkbaren Bügel erweitert es zum Headset für Zoom-Konferenzen und andere Kommunikationsaufgaben. Auch der größere Akku passt zu diesem Aufgabenfeld. 16 Stunden lang soll er Strom liefern.
Musikalische Brillianz sollte man nicht erwarten
Folglich geriet der Opencomm mit 33 Gramm etwas schwerer. Bluetooth 5.0 sorgt auch hier für die Verbindung, und das Pairing, also der Aufbau der Verbindung zum Smartphone oder dem Computer, funktioniert noch ein bisschen eleganter. NFC, der Funk für ultrakurze Distanzen, kann die Aufgabe übernehmen, sobald die beteiligten Geräte einander berühren. Ansonsten gibt es viele Ähnlichkeiten: Auch hier sorgt ein Nackenbügel aus Titan für stabilen Halt, eine Beschichtung trotzt Feuchtigkeit und Staub, eine Multifunktionstaste startet und beendet Gespräche oder steuert die Musikwiedergabe.
Nun, hält man die Schallwandler direkt vor die Ohren, so fällt ihr Pegel direkt auf. Kopfhörer für den Knochenschall müssen wesentlich lauter spielen als alle anderen Modelle, die sich aufs Trommelfell richten. So spürt man ihre Arbeit manchmal sogar auf der Haut. Mächtige Bässe können ein wenig kitzeln. Mittlere Frequenzen beherrschen die Knochenwandler gut, zu den höchsten Tönen hin fällt ihre Lautstärke immer mehr ab.
Technische Geräte lenken Radfahrende im Straßenverkehr ab
Einer aktuellen Umfrage der Allianz-Versicherung zur Zweiradsicherheit zufolge lassen sich auch immer mehr Radfahrende im Straßenverkehr ablenken. Wie bei den Autofahrern sorgen Smartphone und Navi für die größte Ablenkung.
„Ablenkung ist auch bei Fahrradfahrern ein Unfallrisiko. Unsere aktuelle Umfrage zeigt, dass vor allem Kopfhörer und Displays am Lenker ein hohes Ablenkungspotenzial haben“, sagt Jochen Haug, Schadenvorstand der Allianz Versicherungs-AG. Eine aktuelle Umfrage des Allianz Zentrum für Technik (AZT) durch das Marktforschungsinstitut Ipsos Nürnberg macht deutlich, dass inzwischen bereits jeder vierte (27 Prozent) Kopfhörer oder Earplugs beim Fahren verwendet. In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen sind es bereits 71 Prozent. Das kann das Unfallrisiko um bis zu 52 Prozent erhöhen.
Es droht hierbei nicht nur die Gefahr eines Unfalls, sondern auch ein Bußgeld. Die Nutzung elektronischer Geräte beim Führen eines Fahrzeugs regelt der sogenannte Handy-Paragraf StVO § 23 (1a). Dieser gilt auch für Radfahrer und Radfahrerinnen: jedes elektronische Gerät in der Hand ist verboten, die Bedienung von am Fahrrad fixierten Geräten ist den Verkehrsverhältnissen anzupassen. Verstöße werden mit 55 bis 100 Euro geahndet.
Aufmerksamkeit aufs Navi gerichtet
Neben den Kopfhörern sorgt die Navigation auf dem Handy häufig für eingeschränkte Aufmerksamkeit. Ein Viertel (27 Prozent) der befragten Fahrradfahrenden bestätigten, ein befestigtes Display zu nutzen, immerhin fast jeder zehnte sehr häufig oder häufig. „Statt auf die Straße geht der Blick immer wieder auf den elektronischen Helfer. Das lenkt deutlich vom Straßenverkehr ab und erhöht das Unfallrisiko um fast 40 Prozent“, sagt Haug.
Im Auto ist das Telefonieren am Steuer immer noch die größte Ablenkungsgefahr. Bei Fahrradfahrenden spielt diese Tätigkeit aber laut Umfrage noch eine eher untergeordnete Rolle. Nur knapp drei Prozent der Befragten gaben an, dass sie sehr häufig oder häufig auf dem Rad telefonieren oder texten. Die Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen sticht allerdings erneut hervor: Fast jeder Zweite schließt das Telefonieren (47 Prozent) und das Texten (45 Prozent) nicht aus, elf Prozent telefonieren, 15 Prozent texten sehr häufig oder häufig mit dem Handy in der Hand.
Autofahrende telefonieren mehr als Radfahrende
2016 veröffentlichte das AZT bereits eine Sicherheitsstudie zur Ablenkungsgefahr von Autofahrern und – fahrerinnen. Darin berichteten 60 Prozent der Autofahrenden, die in den zurückliegenden drei Jahren Unfälle hatten, dass sie ihr Mobiltelefon beim Fahren händisch genutzt hatten. Bei Fahrern und Fahrerinnen ohne Unfallerlebnis waren es nur 37 Prozent. Die Umfrage ergab zudem, dass jeder zweite Fahrende (46 Prozent) Handyverstöße begeht, darüber hinaus sind etwa drei Viertel der Befragten regelmäßig durch die Benutzung verbauter Technik im Fahrzeug abgelenkt (74 Prozent). 39 Prozent bedienen das Navi bei der Fahrt. 58 Prozent suchen oder bedienen die Radiofunktion über das Bordmenü. 15 Prozent aller Fahrer und Fahrerinnen tippen und knapp jeder vierte Befragte (24 Prozent) liest Textnachrichten mit dem Smartphone. Bei den Befragten bis 24 Jahren ist dies deutlich höher. So tippen 23 Prozent und lesen 27 Prozent während der Fahrt. 29 Prozent bestätigen, am Handy zu überprüfen, wer sich gemeldet hat. Auffällig: 52 Prozent werden beim Fahren durch telefonierende Mitfahrer abgelenkt.
Nach Expertenmeinung ist jeder zehnte Unfall mit Getöteten im Straßenverkehr auf Ablenkung zurückzuführen. 2015 starben fast 3.500 Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen, 256 davon, dass einer der Unfallbeteiligten alkoholisiert war. Deutlich mehr Personen (etwa 350) kamen durch Ablenkungsunfälle ums Leben.
Details zu den Studien
Für die Umfrage zur Nutzung elektronischer Geräte beim Fahrradfahren wurden durch das Marktforschungsinstitut Ipsos Nürnberg 1205 Telefoninterviews mit repräsentativ ausgewählten Radfahrenden durchgeführt. Die Auswertung erfolgte 2021 durch Dr. Jörg Kubitzki, Sicherheitsforscher im Allianz Zentrum für Technik (AZT). Alle Details gibt es hier.
Für die Verkehrssicherheitsstudie „Ablenkung durch moderne Informations – und Kommunikationstechniken und soziale Interaktion bei Autofahrern“ von Dr. Jörg Kubitzki und Prof. Dr. Wolfgang Fastenmeier, durchgeführt durch das AZT und den Instituten Mensch-Verkehr-Umwelt (MVU) und Makam Research wurden 1.600 Autofahrende in einer Repräsentativbefragung untersucht.
Darf ich beim Radfahren Kopfhörer benutzen
Man darf auf dem Fahrrad Kopfhörer zum Telefonieren, Navigieren und Musikhören nutzen – allerdings nur so laut, dass man Umgebungsgeräusche noch wahrnehmen kann.
(Foto: Robert Günther/dpa-tmn)
Mit dem Rad in falscher Richtung in die Einbahnstraße oder blinkend in den Kreisverkehr hinein – es gibt viele Beispiele für vermeintlich richtiges Verhalten im Straßenverkehr. Hier die größten Irrtümer.
Ihre Führerscheinprüfung ist schon länger her? Sind Sie in Sachen Verkehrsregeln noch fit? Ein kleiner Test: Ein Auto kommt von rechts aus einem Bereich mit abgesenktem Bordstein, etwa aus einer Spielstraße. Gewähren Sie Vorfahrt?
Nun, manche machen das und liegen damit falsch, so der Auto Club Europa (ACE). Hier gilt die Rechts-vor-links-Regel nicht. Und es gibt noch weitere klassische Irrtümer bei den Regeln im Straßenverkehr.
Einbahnstraßen gelten nicht für Radfahrer
„Ein fataler Irrglaube“, sagt David Koßmann vom Pressedienst-Fahrrad (PD-F). Einbahnstraßen gelten auch für Radler und dürfen von ihnen nur dann in beiden Richtungen verfahren werden, wenn das Fahren entgegen der Fahrtrichtung ausdrücklich durch ein entsprechendes Schild erlaubt ist.
Radwege kann man in beide Richtungen benutzen
Das stimmt nicht, beziehungsweise geht nur, wenn Radwege ausdrücklich mit einem entsprechenden Verkehrsschild für beide Richtungen freigegeben sind. Ansonsten ist man ein Geisterfahrer.
Der grüne Pfeil ist wie eine grüne Ampel
Das ist falsch, der grüne Rechtsabbiegerpfeil muss wie ein Stoppschild behandelt werden: „Beim grünen Pfeil muss man anhalten, die Kreuzung beachten und darf dann rechts abbiegen“, erklärt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AVD). Abbiegen ohne anzuhalten wird wie das Nichtbeachten eines Stoppschilds geahndet.
Durch einen Kreisel darf man auch geradeaus hindurchfahren
Nein, es sei denn, man ist mit einem besonders langen Gefährt unterwegs. Kleine Kreise in Ortschaften haben oft flache Mittelinseln. „Die dürfen aber nur von besonders langen Fahrzeugen oder Gespannen überfahren werden, die den Kreisverkehr ansonsten nicht befahren könnten“, sagt Engelmohr. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 35 Euro.
Wer auffährt, hat immer Schuld
So pauschal lässt sich das nicht sagen. Zwar werde meist angenommen, dass der Auffahrende zu schnell gewesen oder zu dicht aufgefahren sei, so Jeannine Rust vom Auto Club Europa (ACE). „Den Vorausfahrenden kann aber ebenfalls ein Mitverschulden treffen, zum Beispiel wenn er oder sie grundlos stark bremst oder an der Ampel das Fahrzeug abwürgt.“
Rechts überholen ist immer verboten
Falsch, denn innerhalb geschlossener Ortschaften etwa darf der Fahrstreifen frei gewählt werden. „Dann darf rechts auch schneller gefahren werden als links“, sagt Rust. Und auch auf dem Beschleunigungsstreifen dürfe schneller gefahren werden, um ein von hinten bereits auf der Autobahn fahrendes Fahrzeug zu überholen.
Kopfhörer sind im Straßenverkehr verboten
Mitnichten. Man darf auf dem Fahrrad Kopfhörer zum Telefonieren, Navigieren und Musikhören nutzen. „Letzteres allerdings nur so laut, dass man Umgebungsgeräusche noch wahrnehmen kann“, so Koßmann. Das gilt übrigens auch fürs Auto. Das Handy in der Hand allerdings ist in beiden Fällen tabu.
Werktags bedeutet Montag bis Freitag
Nein, denn der Samstag zählt auch als Werktag, stellt der ACE richtig. „Besonders bei Parkflächen sollte man das beachten, wenn dort steht, dass das Parken werktags kostenpflichtig ist“, sagt Rust. Kostenlos ist das dann nur sonntags und an gesetzlichen Feiertagen.
Immer links auf der Autobahn ist erlaubt, solange man nicht trödelt
Stimmt nicht. Auf deutschen Autobahnen gilt ein Rechtsfahrgebot, sagt Herbert Engelmohr. „Bei einem Verstoß dagegen sind sogar 80 Euro und ein Punkt fällig, wenn man damit andere Verkehrsteilnehmer an deren Vorankommen behindert.“
Eine Ausnahme gebe es nur, wenn außerhalb geschlossener Ortschaften drei Fahrstreifen zur Verfügung ständen und auf dem ganz rechten Fahrstreifen hin und wieder ein Auto stehe. Dann dürfe durchgängig der mittlere Fahrstreifen genutzt werden.
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