Maßnahmen gegen radverkehr auf gehwegen (und allgemein zur förderung des fußverkehrs)

Problem: Obwohl Radfahren auf Gehwegen aus gutem Grund nicht erlaubt ist (Ausnahme: Kinder unter zehn Jahre und begleitende Erwachsene bei Kindern unter acht Jahren), gab es seit jeher immer dann keine Schwierigkeiten, wenn einzelne Radfahrer, ausnahmsweise, mit sehr reduzierter Geschwindigkeit, mit Blickkontakt zu entgegenkommenden Fußgängern und mit Rücksichtnahme (dazu gehört auch das Mitdenken, dass Fußgänger, insbesondere Kinder, auch unberechenbar ausscheren und die Richtung wechseln können) und in sicherer Entfernung von den Hauseingängen, kurze Teilstrecken auf dem Gehweg zurücklegen. Die heutige Realität im Wrangelkiez ist eine andere, selbst auf fahrradgerecht verkehrsberuhigten (teilasphaltiert oder Fugenverfüllung mit neuverlegtem Kopfsteinpflaster) Straßen wie der Oppelner, südlichen Falckensteinstraße oder der Sorauer Straße fahren Radfahrer zu gleichen Teilen oder bisweilen überwiegend auf dem Gehweg. Allein die Masse des Radverkehrs auf den Gehwegen, insbesondere aber die rücksichtslosen Fahrer (bewusst oder unbewusst) bedeuten eine erhebliche Beeinträchtigung des Fußverkehrs, insbesondere gegenüber häufig älteren, insbesondere auch den seh – oder mobilitätseingeschränkten oder auch ängstlichen Personen und auch eine Beeinträchtigung von spielenden Kindern. Es ist nicht hinzunehmen, dass diese Verkehrsteilnehmer oder Personengruppen, für die ausschließlich die Gehwege errichtet sind, weiterhin in dem Maße wie bisher durch Radfahrer verängstigt, eingeschränkt und gefährdet werden. Spielende Kinder sollen die Gehwege künftig wieder zurückerobern und gefahrlos benutzen können.

Maßnahme 1: Es muss ein generelles Konzept zur Sicherung eines gefahrlosen und komfortablen Fußgängerverkehrs im Wrangelkiez (einschließlich der Nutzung der Aufenthaltsflächen) mit detaillierter Problemanalyse und Maßnahmenvorschlägen aufgestellt werden.

Maßnahme 2: Selbst auf Gehwegen, die anderenorts mitunter für die Mitbenutzung von Radfahrern geöffnet werden, dürfen diese dort nur in Schrittgeschwindigkeit fahren – zum berechtigten Schutz der Fußgänger. Wer aber ohnehin in Schrittgeschwindigkeit fährt, hat auch keinen Geschwindigkeitsnachteil, wenn er absteigt und sein Fahrrad schiebt. Daher sollte in einem generationsübergreifenden, inklusiven, fußgänger – und kinderfreundlichen Wrangelkiez gelten, dass Radfahren auf dem Gehweg generell unerlaubt bleibt und das Radfahrverbot durch eine Vielzahl kreativer Maßnahmen umgesetzt wird: hierzu soll eine entsprechende Projektliste mit geeigneten Maßnahmen für das gesamte Fußwegenetz erstellt werden.

Maßnahme 3: Als Sofortmaßnahme können am Beginn der beiden Gehwege der Oppelner Straße in Höhe der Görlitzer Straße großflächige Hinweise aufgemalt werden, z. B. Durchmesser 1,5 m, z. B. in gedämpften Rot, Inhalt z. B.: „Radfahrer bitte absteigen“. Diese Art von Kennzeichnung sollte prinzipiell im Kiez durchaus flächendeckend oder aber an möglichst vielen, entscheidenden Stellen auf die Gehwege aufgebracht und bei Bedarf auch regelmäßig erneuert werden.

Maßnahme 4: Kiezaktion „Tag des Zorns“. Schleichend haben Fußgänger, die sich durch den rechtlich auf Fußwegen ohnehin unzulässigen Radverkehr eingeschränkt oder gefährdet sehen, den immer umfangreicheren Radverkehr (mit Ausnahme von radfahrenden Kindern und begleitenden Erwachsenden) auf den Gehwegen hingenommen. Das Problem ist auch: die langsamen Radler, die man deshalb auch ansprechen kann, zum Absteigen zu motivieren, löst das Problem nicht und die schnellen Radfahrer kommen oft so unvermittelt oder wirken auch abwesend und sind häufig nicht leicht ansprechbar. Trotzdem ist die Unzufriedenheit unter der Fußgängern inzwischen groß. Außerdem möchten viele entspannt ihren Tag genießen und nicht kontinuierlich wegen Bitten mit einem gewissen erzieherischem Touch in Auseinandersetzungen mit Radfahrern geraten. Idee: An einem jährlichen Aktionstag sind alle Wrangelkiezbewohner aufgerufen, wirklich jeden Radfahrer auf dem Gehweg zu stoppen, anzusprechen und höflich darauf hinzuweisen, dass er/sie bei Fußgängern und spielenden Kindern für Unbehagen und auch zu einer Gefährdungslage führt und daher bitte entweder auf dem Gehweg das Rad schieben oder auf der Straße radeln möge. Gleichzeitig kann mal Infozettel zum Thema verteilen und insgesamt informierend – freundlich auftreten. Solche Aktionstage können sehr effektiv sein, sie fördern die Solidarität der Fußgänger, die können das Verkehrsverhalten zumindest der einsichtigen (und oft auch unreflektiert auf dem Gehweg fahrenden) Radfahrer ändern und die Initiative fördern, sich öfter auch den rücksichtslosen Schnellradlern entgegenzustellen.

Https://mein. berlin. de/ideas/2021-11116/

Fahrrad: Dürfen Eltern mit ihren Kindern auf dem Gehweg fahren?

Das Fahrradfahren auf dem Bürgersteig stellt als Thema einen Dauerbrenner dar. Dabei taucht immer wieder die Frage auf, ob Eltern mit ihren Kindern auf dem Gehweg fahren dürfen.

Für die Kinder selbst gilt zunächst Folgendes:

Kinder mit eigenem Fahrrad dürfen bis zum Alter von 10 Jahren laut Gesetz auf dem Bürgersteig fahren.

Bis zum Alter von 8 Jahren sind sie sogar dazu verpflichtet, auf dem Gehweg zu bleiben. Sofern ein Radweg vorhanden ist, können sie diesen nur benutzen, wenn er baulich von der Fahrbahn getrennt ist. Unter 8 Jahren dürfen sie also nicht auf der Straße fahren. Selbst wenn dort Fahrradwege durch auf die Fahrbahn gemalte Abgrenzungen vorhanden sind, dürfen sie diese unter 8 Jahren nicht nutzen.

Zwischen 8 und 10 Jahren besteht die Wahl. Die Kinder dürfen auf dem Gehweg fahren oder sich schon wie die Älteren verhalten.

Aber wo dürfen die Eltern fahren?

Früher hätten sie auf dem Radweg oder der Straße fahren müssen, also von ihren Kindern entfernt. Inzwischen wurde dies neu geregelt. Ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsperson, die grundsätzlich über 16 Jahre alt sein soll, darf mit dem Kind auf dem Bürgersteig fahren.

Wer auf dem Gehweg fahren darf, muss allerdings auf Fußgänger Rücksicht nehmen und darf diese weder gefährden noch behindern, wie es ausdrücklich im Gesetz heißt. Die Kinder und auch die Aufsichtspersonen müssen zudem nach § 2 Absatz 5 StVO vor dem Überqueren einer Fahrbahn absteigen.

Was gilt mit Kindern im Kindersitz oder Anhänger?

Interessant ist auch, ob Eltern auf dem Bürgersteig fahren dürfen, wenn sie Kinder auf einem Fahrradsitz oder in einem Anhänger mitnehmen. Ein derartiges Recht sieht die Straßenverkehrsordnung jedoch nicht vor. Geregelt ist lediglich in § 21 StVO, dass Personen ab 16 Jahren Kinder bis 7 Jahren mitnehmen dürfen.

Wenn das Kind aber selbst Rad fährt, darf die Aufsichtsperson mit ihm auf dem Gehweg fahren.

Https://www. anwalt. de/rechtstipps/fahrrad-duerfen-eltern-mit-ihren-kindern-auf-dem-gehweg-fahren_161624.html

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Https://www. zeit. de/news/2022-07/14/mit-kind-zusammen-auf-dem-gehweg-radeln-ist-das-erlaubt

Radfahren auf dem Gehweg: verboten, aber trotzdem beliebt

Mit dem Fahrrad auf dem Gehsteig zu fahren, ist verboten. Und dennoch wird der Gehweg auch auf zwei Rädern gerne verwendet. Warum ist das so? Wir haben uns auf den Straßen der steirischen Landeshauptstadt Graz umgehört.

Absolvierte seine Journalismus-Ausbildung in Graz und schreibt jetzt als freier Journalist hauptsächlich für die Kleine Zeitung und das Bike Citizens Magazin. Ist, weil er nicht in der Stadt lebt, zwar kein urbaner „Biker“, verbringt aber dennoch mehrere Stunden in der Woche am Radsattel.

Die Straßenverkehrsordnung sagt klipp und klar: Das Radfahren ist auf Gehsteigen in der Längsrichtung untersagt. Man darf den für Fußgänger vorgesehenen Bereich somit nur auf den dafür vorgesehenen Stellen überqueren. Befährt man mit dem Rad den Gehweg aber in Längsrichtung, dann bedeutet dies, sich „über die Interessen der schwächsten Verkehrsteilnehmer überhaupt hinwegzusetzen“ (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie). Ein Vergehen wird von der Exekutive auch geahndet. In der Steiermark beträgt der per Organmandat fällige Strafbetrag etwa 10 Euro, in Wien gar 30 Euro.

Es gibt nur eine einzige Ausnahme – und die bilden Kinder. Denn ein Kinder-Fahrrad gilt bis zu einem Felgendurchmesser von zwölf Zoll (30 Zentimeter) als Spielgerät und darf daher auf dem Gehsteig benutzt werden. Ansonsten muss man absteigen und das Rad schieben. Dann gilt man formal als Fußgänger.

Aber warum kommt es überhaupt dazu, dass Radfahrer trotz Verbot auf den Gehweg ausweichen? Wir haben uns in Graz umgehört und Radfahrer gefragt, ob sie auch hin und wieder den Gehsteig verwenden:

Umfrage:

Anonym, 23, Graz: In der Münzgrabenstraße staut es sich oft. In so einem Fall nehme ich den Gehsteig, um schneller voranzukommen.

Theresa, 24, Graz: Ich fahre nur in Ausnahmefällen auf Gehsteigen, zum Beispiel zur Zeitersparnis, wenn eine Straße eine Einbahn ohne Radweg ist und ich keinen Umweg fahren will. Ich mache das aber nur ungern und gebe Fußgängern stets Vorrang.

Gerald, 23, Graz-Umgebung: Wenn die Straße blockiert ist, sei es ein Stau oder eine Baustelle, dann weiche ich auf den Gehsteig aus.

Nora, 21, Leibnitz: Ich fahre nur dort auf Gehsteigen, wo es keinen Radweg gibt und wenn dichter Verkehr herrscht. Dort würde ich mich als Radfahrer unsicher fühlen.

Johannes, 32, Graz: Grundsätzlich vermeide ich es, auf Gehsteigen zu fahren. Ich nütze ihn nur, wenn der Umweg über die Straße absolut unsinnig ist oder ich mich dadurch sinnlos in Gefahr begebe.

Angela, 20, Graz: Ich fahre nur auf Gehsteigen, wenn ich mich auf der Straße unsicher fühle und sehe, dass dort keine Fußgänger gehen.

Ingo, 43, Graz: Ich halte mich grundsätzlich an Verkehrsregeln. Nur bei Baustellen, an denen abrupt Radwege enden, weiche ich auf Wege aus, die nicht für Radfahrer vorgesehen sind.

Die Stadt Graz bemüht sich, Radfahrenden ein sicheres Verkehrsnetz anzubieten. Es gibt 13 Hauptrouten, die quer durch die Stadt ein sicheres Weiterkommen garantieren sollen. Erst vor kurzem wurde beispielsweise der Fuß – und Radweg in der Wickenburggasse breiter gemacht. Zu Stoßzeiten lassen sich an gewissen Stellen dichter Verkehr und Wartezeiten jedoch nicht vermeiden, das Sicherheitsgefühl der Radfahrer sinkt.

Aus der Umfrage geht hervor: Obwohl ein klares Verbot herrscht, weicht man auf zwei Rädern auch ab und zu auf den Gehweg aus. Einige der Befragten gaben an, sich in Graz als Radfahrer grundsätzlich wohl zu fühlen – dennoch wird klar: (Un)Sicherheit, Zeitersparnis oder Mangel eines Radweges sind für viele Gründe, sich über die Straßenverkehrsordnung hinwegzusetzen und auf den Gehweg auszuweichen.

Absolvierte seine Journalismus-Ausbildung in Graz und schreibt jetzt als freier Journalist hauptsächlich für die Kleine Zeitung und das Bike Citizens Magazin. Ist, weil er nicht in der Stadt lebt, zwar kein urbaner „Biker“, verbringt aber dennoch mehrere Stunden in der Woche am Radsattel.

Https://www. bikecitizens. net/de/radfahren-auf-dem-gehsteig/

Darf man mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren?

Generell darf man einen Gehweg nicht mit dem Fahrrad benutzen. Es gibt jedoch Ausnahmen hauptsächlich für Kinder. In der Straßenverkehrsordnung sind die Ausnahmen definiert.

Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Kinder sogar auf dem Gehweg fahren. Sie dürfen dadurch weder auf dem Radweg noch auf Fahrradstreifen oder gar auf der Straße fahren.

Maßnahmen gegen radverkehr auf gehwegen (und allgemein zur förderung des fußverkehrs)

„Fahrrad frei“ auf dem Fußgängerweg.

Wird ein Kind bis zum achten Lebensjahr von einer Aufsichtsperson begleitet, so darf diese seit Dezember 2016 ebenfalls den Gehweg benutzen. Hat das Kind das achte Lebensjahr vollendet, aber noch nicht das Zehnte Lebensjahr, so hat es ein Wahlrecht: Es kann also sowohl auf dem Fußgängerweg, einem Radweg oder auf der Straße fahren.

Ist der Weg durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ für Fahrradfahrer freigegeben, so kann er unter besonderer Rücksichtnahme auf die Fußgänger*innen benutzt werden.

Allerdings ist Rücksichtnahme das entscheidende Stichwort. Man darf fahren, aber wenn man Fußgänger*innen bedrängt, kann man dafür auch haftbar gemacht werden. Deshalb ist Vorsicht angesagt.

Wenn man auf einem Fußgängerweg fährt, wo es Kein „Fahrrad frei“-Schild gibt, so handelt man verkehrswidrig. Sofern man hier in einen Unfall verwickelt ist, hat man vor Gericht immer schlechte Chancen.

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Wer ist der Radtouren-Checker?

Mein Name ist Markus. Markus Eberhard Vogt. Ich fahre abgefahrene Radtouren und Radstrecken ab. Egal ob flach, am Fluss entlang oder über die höchsten und schönsten Berge.

Beispielsweise über die Alpen.

Dazu bin ich Kommunalpolitiker, Musiker, Humorist und verstehe etwas vom Internet (SEO). Seit 2019 arbeite ich in der Fahrradindustrie bei Paul Lange in Stuttgart.

Im Sommer 2016 bin ich in 2 Monaten Über 5000 Kilometer durch 13 europäische Länder gefahren. Seit 2017 sind ungefähr Weitere 25.000 Kilometer hinzugekommen.

Dabei fahre ich durch Deutschland und seine Nachbarländer. Die Tour von 2016 hat mir gezeigt, dass Europa eine vorzügliche Gegend fürs Radreisen ist.

Ich bin süchtig. Radtour-süchtig – und auch etwas kultur-, geschichts – und landschaftssüchtig. Diese Sucht möchte ich auf Meiner Radtouren Checker Webseite teilen.

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Wissen Bis zu welchem Alter dürfen Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren?

Maßnahmen gegen radverkehr auf gehwegen (und allgemein zur förderung des fußverkehrs)

Kinder dürfen Bis zu einem Alter von acht bis zehn Jahren auf dem Gehweg fahren. Auch auf Radwegen dürfen sie fahren, wenn diese baulich von der Fahrbahn getrennt sind. Radfahr – und Schutzstreifen, die auf die Fahrbahn gemalt wurden, dürfen Kinder in diesem Alter nicht benutzen.

Ab zehn Jahren müssen Kinder den Gehweg verlassen und dürfen nur noch den Radweg oder die Fahrbahn befahren.

Begleiten darfst du dein Kind auf dem Gehweg als Elternteil oder als Aufsichtsperson. Dafür musst du mindestens 16 Jahre alt und das radfahrende Kind unter acht Jahre alt sein.

Als Familie mit beiden Elternteilen und noch einem oder mehreren älteren Kindern müsst ihr jedoch getrennt fahren. Auf den Gehweg dürfen nur das unter achtjährige Kind und seine Aufsichtsperson.

Wollt ihr als Familie zusammenfahren, stehen euch baulich getrennte Radwege zur Verfügung. Hier dürfen Kinder jeden Alters am Radverkehr teilnehmen.

Das sagen die gesetzlichen Bestimmungen

Die rechtlichen Bestimmungen für den Transport und die Begleitung von Kindern auf dem Rad legt die Straßenverkehrsordnung fest.

Sie schreibt vor, wer das Kind transportieren darf, welches Alter das zu transportierende Kind haben darf und worauf du achten musst, wenn du dein radfahrendes Kind begleiten möchtest.

Möchtest du ein Kind auf deinem Fahrrad transportieren, darf das Kind maximal sieben Jahre alt sein. Du musst ein Mindestalter von 16 Jahren aufweisen.

Der Transport erfolgt in einem Kindersitz oder in einem Anhänger, der für den Transport vorgesehen ist. Hier dürfen maximal zwei Kinder bis zu sieben Jahren Platz nehmen.

Hinweis: Für behinderte Kinder und für speziell für die Personenbeförderung gebaute Fahrräder gelten höhere Altersklassen. Der rechtssichere Transport ist klar geregelt in §21 Abs.3 STVO.

Https://m. fitforfun. de/wissen/bis-zu-welchem-alter-duerfen-kinder-mit-dem-fahrrad-auf-dem-gehweg-fahren-509031.html

Mit dem Kind zusammen auf dem Gehweg radeln: Ist das überhaupt erlaubt?

Bis zu welchem Alter Kinder auf dem Bürgersteig fahren dürfen und ob Eltern auch auf dem Gehweg radeln dürfen.

Maßnahmen gegen radverkehr auf gehwegen (und allgemein zur förderung des fußverkehrs)

Bis zu welchem Alter Kinder auf dem Bürgersteig fahren dürfen und ob Eltern auch auf dem Gehweg radeln dürfen.

Kennen Sie das. Morgens, kurz vor Schulbeginn kommen einem oft Schulkinder auf dem Gehweg radelnd entgegen und klingeln einen fröhlich aus dem Weg, die erste Stunde fängt schließlich gleich an. Oder ein kleiner Flitzer schlängelt sich um die Beine der Passanten und hängt die keuchende Mutter, die hinterher strampelt locker ab. Oder ein besorgter Vater fährt auf der Straße schaut aber nur rüber zum Gehweg, wo der Filius munter zwischen Fußgängern kurvt.

Doch bis zu welchem Alter ist das überhaupt erlaubt, das Fahren auf dem Bürgersteig? Wer darf mit fahren, bis zu welchem Alter müssen Kinder auf dem Gehweg fahren? Das alles regelt die Straßenverkehrsordnung ziemlich eindeutig:

Mama darf mit auf dem Bürgersteig radeln

Kinder müssen bis zum achten Geburtstag mit ihrem Fahrrad noch auf dem Gehweg radeln. Wer sie dort selbst auf dem Fahrrad begleiten will, darf das. Sprich, Mama anmeckern, weil die auch auf dem Trottoir unterwegs ist, verkneifen wir uns demnächst. Denn eine Begleitperson ist für Kinder unter acht Jahren laut Gesetz erlaubt, so die Prüfgesellschaft GTÜ mit Verweis auf die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Allerdings ist nur diese eine Begleitung erlaubt. Mutter und Vater oder ganze Großfamilien als Begleitschutz auf dem Rad sind verboten. Es dürfen zudem weder Fußgänger behindert noch gefährdet werden – und beim Überqueren der Fahrbahn muss auch die Begleitung absteigen. Wollen etwa Eltern zusammen oder mit einem weiteren älteren Kind mitfahren, müssen sie sich trennen und entsprechend auf der Straße oder Radweg fahren.

Ab zehn Jahren dürfen Kinder nicht mehr auf dem Gehweg fahren

Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Kinder auf dem Gehweg fahren. Dabei müssen sie Rücksicht auf Fußgänger nehmen und absteigen und schieben, wenn sie eine Straße überqueren wollen. Bis zum zehnten Geburtstag haben sie die Wahl: Auf dem Gehweg bleiben oder schon auf der Straße oder einem Radweg fahren.

Maßnahmen gegen radverkehr auf gehwegen (und allgemein zur förderung des fußverkehrs)

Kind auf einem Laufrad. Bis zum Alter von acht Jahren müssen Kinder auf dem Gehweg fahren. Thomas Trutschel/ imago stock&people

Ab zehn Jahren ist dann der Gehweg zum Fahren nicht mehr erlaubt – die Erwachsenenregeln gelten.

In Fahrradstraßen müssen Kinder bis zum Alter von acht Jahren ebenfalls auf dem Gehweg fahren. Aber: Ist ein Radweg vorhanden und baulich von der Fahrbahn getrennt, dürfen ihn auch Kinder unter acht Jahren benutzen.

Der ADAC empfiehlt, Kinder erst nach der schulischen Fahrradprüfung in der 3. oder 4. Klasse allein mit dem Rad am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen.

Https://www. berliner-kurier. de/berlin/mit-dem-kind-zusammen-auf-dem-gehweg-radeln-ist-das-ueberhaupt-erlaubt-li.246645

Darf ich auf Gehwegen radeln

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Maßnahmen gegen radverkehr auf gehwegen (und allgemein zur förderung des fußverkehrs)

Muss ich den Radweg nutzen oder nicht? Welche Regeln für Radfahrer gelten, ist vielen nicht klar.

Copyright: picture alliance/Julian Stratenschulte/dpa

München – Radfahren boomt: Viele haben das Zweirad nicht nur als Freizeitspaß wieder für sich entdeckt, sondern nutzen es auch als Verkehrsmittel im Alltag.

Doch welche besonderen Regeln müssen Fahrradfahrer im Straßenverkehr beachten und welche rechtlichen Missverständnisse gibt es, die zu Streits mit Autofahrern oder Fußgängern führen? Folgende Informationen des ADAC helfen, die eigenen Kenntnisse aufzufrischen:

Müssen Radler den Fahrradweg benutzen?

Ja – und zwar immer dann, wenn die blauen Verkehrszeichen „Radweg“ (Zeichen 237), „Gemeinsamer Geh – und Radweg“ (240) oder „Getrennter Rad – und Gehweg“ (241) den rechts der Fahrbahn verlaufenden Weg markieren. Das gilt entgegen weitläufig verbreiteter Meinung auch für Sportler auf Rennrädern.

Einen links der Fahrbahn verlaufenden Radweg dürfen Radler in falscher Richtung nur nutzen, wenn das Zusatzzeichen „Radverkehr frei” (1022-10) ihn dafür freigibt. Sind dort allerdings die genannten Schilder 237, 240 oder 241 in der Gegenrichtung vorhanden, müssen sie ihn sogar befahren.

Nicht beschilderte Wege auf der rechten Seite müssen Radler nicht nutzen, dürfen es aber. Wer nicht auf einem als benutzungspflichtig ausgeschilderten Radweg fährt, riskiert eine Verwarnung von 20 Euro – ebenso, wer gegen die Fahrtrichtung radelt.

Bei einem Unfall haftet der Radfahrer unter Umständen allein, wenn er auf der Straße statt auf dem Radweg unterwegs war. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor (Az.: 323 O 79/18). Der Radfahrer fuhr im Dunklen auf der Straße, obwohl er auf dem Radweg hätte fahren müssen und stürzte, dabei fiel sein Rad gegen ein geparktes Auto auf einem Parkstreifen. Ein Lastwagen habe ihn abgedrängt, daher sei er gestürzt, erläuterte der Radfahrer. Er musste dennoch für den Schaden an dem Auto voll einstehen. Die näheren Umstände des Unfalls interessierten das Gericht nicht. Es stellte fest, dass der Mann einen Verkehrsverstoß begangen hatte, weil er nicht auf dem Radweg gefahren war.

Welche Ampel gilt für Radfahrer?

Regelt keine eigene Fahrradampel den Verkehr, müssen sich die Radler nach der Ampel für den Fahrverkehr richten. Es gibt auch kombinierte Lichtzeichen für Fußgänger und Radverkehr. Aber egal, über welche rote Ampel der Radler saust, er riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Dauert die Rotphase schon länger als eine Sekunde, sind sogar 100 Euro fällig.

Dürfen Radler verkehrt herum in die Einbahnstraße fahren?

Entgegen der Fahrtrichtung dürfen Radler Einbahnstraßen nur befahren, wenn das Zeichen „Radverkehr frei“ (1022-10) es ihnen explizit erlaubt. Besondere Schilder machen dann Autofahrer manchmal auf die Radler aus ungewohnter Richtung aufmerksam.

Wer darf auf dem Gehweg radeln?

In der Regel haben Radfahrer auf dem Gehweg nichts verloren. Ausnahmen: Wenn zum Beispiel das Schild „Radverkehr frei“ einen Gehweg oder eine Fußgängerzone freigibt. Dann gilt aber Schrittgeschwindigkeit. Wer verbotenerweise auf dem Fußweg radelt, zahlt in der Regel 15 Euro.

Kinder bis zum achten Lebensjahr dagegen müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Ausnahme: Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, dürfen Kinder unter acht Jahren diesen Radweg benutzen. Zwischen acht und zehn Jahren ist ihnen freigestellt, ob sie auf dem Gehweg fahren wollen.

Sie können alternativ aber auch bereits einen Fahrradweg oder die Straße nutzen. Eltern oder andere geeignete Begleitpersonen dürfen Kinder auf dem Gehweg mit dem Rad begleiten. Das gilt allerdings nur für Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr, teilt der ADAC mit.

Welchen Abstand müssen Autofahrer zu Radlern einhalten?

Die Rechtsprechung geht von 1,5 bis 2 Metern seitlichem Abstand zum Radfahrer aus. Das gilt laut ADAC unabhängig davon, ob die Radler die Straße, Radfahr – oder Schutzstreifen nutzen. Bei widrigen Umständen, etwa Steigungen oder Wind, könne ein noch größerer Abstand erforderlich sein, da hier die Radler unter Umständen schwanken können.

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Alltagsfrage

Was Fußgänger am Zebrastreifen dürfen – und was nicht

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Dürfen Radler vor Ampeln rechts an den Autos vorbeifahren?

Bildet sich vor einer roten Ampel eine Autoschlange, dürfen Radler übrigens rechts daran vorbei nach vorn. Allerdings nur auf dem rechten Fahrstreifen und dann, wenn Radler einen seitlichen Abstand von mindestens einem Meter einhalten können.

Müssen Radler beim Abbiegen Handzeichen geben?

Ja, sie müssen das ankündigen, während des Abbiegens selbst brauchen sie aber kein Zeichen mehr geben. Wer abbiegt, ohne das rechtzeitig und deutlich angezeigt zu haben, riskiert Bußgelder zwischen 10 und 35 Euro.

Dürfen Radler freihändig fahren?

Nein, das kann mit fünf Euro Bußgeld geahndet werden.

Darf ich auf dem Fahrrad telefonieren?

Ja, allerdings nur, wenn das Mobiltelefon dafür nicht aufgenommen wird. Das gilt auch für jede andere Anwendung wie etwa das Navigieren. Ansonsten kann das 55 Euro kosten, wenn die Polizei den Telefonierenden erwischt.

Kopfhörer auf dem Fahrrad – erlaubt oder verboten?

Erlaubt ja, aber nur dann, wenn das Musikhören das Hörvermögen nicht so beeinträchtigt, dass man den Straßenverkehr nicht mehr wahrnehmen kann. Das wäre dann nicht nur gefährlich, sondern kann auch ein Bußgeld von 15 Euro bedeuten. (dpa/tmn)

Https://www. rundschau-online. de/ratgeber/verbraucher/aufreger-im-strassenverkehr-muessen-radfahrer-immer-den-fahrradweg-benutzen-196450

Unterwegs mit dem Fahrrad: Ist die Geschwindigkeit dabei beschränkt?

Maßnahmen gegen radverkehr auf gehwegen (und allgemein zur förderung des fußverkehrs)

Schreibt das Gesetz für Fahrten mit dem Fahrrad eine maximale Geschwindigkeit vor?

Bußgeldkatalog: Fahrrad-Geschwindigkeit

Tat­bestandBuß­geldPunk­te
Sie gefähr­deten als Rad­fahrer in einem Fuß­gänger­bereich, in dem Fahr­zeug­ver­kehr zuge­lassen war, einen Fuß­gänger. 30 € 1*
Sie fuhren in Anbe­tracht der beson­deren ört­lichen Stra­ßen – oder Verkehrs­verhält­nisse mit nicht ange­passter Geschwin­dig­keit. 100 € 1
. mit Gefähr­dung 120 € 1
. mit Unfall­folge 145 € 1
* Der Punkt droht nur, wenn die Behörde ausnahmsweise ein Bußgeld ab 60 Euro verhängt.

FAQ: Fahrrad-Geschwindigkeit

Der Gesetzgeber schreibt fürs Fahrrad keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit vor. Allerdings müssen auch Radfahrer sich den Straßenverhältnissen sowie dem Verkehrsgeschehen anpassen und dürfen durch ihr Tempo niemanden gefährden.

Grundsätzlich müssen Sie auch mit dem Fahrrad eine bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung beachten. So gilt zum Beispiel im verkehrsberuhigten Bereich laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Schrittgeschwindigkeit.

Der Bußgeldkatalog sieht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Fahrrad Konsequenzen vor. Neben einer Geldsanktion droht unter Umständen sogar ein Punkt in Flensburg. Eine Übersicht der Sanktionen bietet diese Tabelle.

Was müssen Radfahrer bei der Geschwindigkeit beachten?

Maßnahmen gegen radverkehr auf gehwegen (und allgemein zur förderung des fußverkehrs)

Auch bei einer hohen Geschwindigkeit muss der Radfahrer seinen Drahtesel noch sicher steuern können.

In der Regel können Fahrradfahrer nicht genau einschätzen, Wie schnell sie unterwegs sind, denn über einen Tacho verfügen die meisten Fahrräder nicht. Wer allerdings nicht gerade mit sportlichen Ambitionen fährt, erreicht mit dem Fahrrad üblicherweise eine Geschwindigkeit von durchschnittlich 10 bis 25 km/h. Bergab kann es aber durchaus noch etwas schneller werden.

Ein Blick auf die durchschnittliche Fahrradgeschwindigkeit zeigt allerdings, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Fahrrad eher in Ausnahmefällen zum Problem wird. Schließlich sind selbst Innerorts die vorgeschriebenen 30 bzw. 50 km/h nicht ohne Weiteres zu erreichen. Doch bedeutet dies automatisch, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Geschwindigkeit auf dem Fahrrad keine Bedeutung haben?

So einfach gestaltet sich die Angelegenheit nicht, schließlich gibt es situationsbedingt auch Tempolimits, die unter 30 km/h liegen und somit durchaus für Radfahrer relevant sind. Ein Beispiel ist der Verkehrsberuhigte Bereich, denn damit Kinder dort auf der Straße spielen können, gilt für Fahrzeug und somit auch für Fahrräder Schrittgeschwindigkeit.

Darüber hinaus gelten auch für Fahrradfahrer die Allgemeinen Vorschriften zur Geschwindigkeit. So heißt es unter § 3 Abs. 1 StVO:

Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht – und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Doch nun fragt sich sicherlich der ein oder andere Radfahrer, woher man als Radler wissen soll, wie schnell man fährt. Schließlich ist Kein Tacho am Fahrrad angebracht oder oft sehr ungenau. Letztendlich verlässt sich der Gesetzgeber darauf, dass Radfahrer sowieso Nicht schneller fahren oder zumindest so vernünftig sind, die Geschwindigkeit zu Drosseln, wenn es nötig ist.

Radwege – Die Vorgaben für Radler

Maßnahmen gegen radverkehr auf gehwegen (und allgemein zur förderung des fußverkehrs)

Zwar gilt auf Radwegen keine Geschwindigkeitsbegrenzung fürs Fahrrad, dennoch dürfen andere Personen durchs Tempo nicht gefährdet werden.

Auch auf Radwegen sind Fahrradfahrer dazu angehalten, stets Vorausschauend zu fahren und die Geschwindigkeit so anzupassen, dass nichts passieren kann. Es muss immer wieder mit Hindernissen gerechnet werden, auch wenn man sich auf einem Radweg bewegt. Schnell kann es passieren, dass ein Fußgänger Den Weg kreuzt oder ein Autofahrer auf den Radweg aufgrund eines Hindernisses ausweichen muss. Von Radfahrern ist dann schnelles Handeln gefragt.

Wer Zu schnell unterwegs ist, kann nicht mehr rechtzeitig mit dem Fahrrad Halten Und riskiert ggf. einen Unfall Mit schlimmen Verletzungen. Doch solchen Szenarien kann vorgebeugt werden, indem mit dem Fahrrad die Geschwindigkeit gedrosselt wird. Radfahrer brauchen sich zwar häufig keine Gedanken über Bußgelder zu machen, solange keine Fußgänger gefährdet werden, doch letztendlich ist es auch die Eigene Sicherheit, an die gedacht werden sollte.

Interessant wird es auf Zweirichtungsradwegen. Hier können sich Fahrradfahrer aus entgegengesetzten Fahrtrichtungen begegnen. Von daher ist besonders Vorsicht und eine Rücksichtsvolle Fahrweise erforderlich. Radfahrer müssen ohne Probleme und ohne Gefahr Aneinander vorbeifahren können.

Übrigens! Wer mit dem Fahrrad einen Radweg nutzt, muss mittlerweile auch damit rechnen, dass dieser auch mit einem E-Scooter genutzt wird. Diese erreichen bis zu 20 km/h und sind daher mitunter Schneller als so manch ein Fahrradfahrer.

Gehwege mit dem Fahrrad nutzen – besonders aufpassen

Viele Radfahrer nutzen einfach den Gehweg, um dort schneller zum Ziel zu kommen oder gemütlicher zu fahren. Normalerweise ist das Radfahren laut der StVO auf dem Gehweg Verboten. Bußgelder von mehreren Euro und Punkte sind auch für derartige Vergehen möglich. Wenn man den Gehweg benutzen möchte, muss man vom Rad Absteigen und dieses Schieben.

Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass Verkehrsschilder die Gemeinsame Nutzung der Gehwege durch Fußgänger und Fahrradfahrern gestatten bzw. diese Für den Fahrradverkehr freigeben. In einem solchen Fall gilt es mit dem Fahrrad die Geschwindigkeit anzupassen, um sicherzustellen, dass keine Fußgänger gefährdet werden.

(42 Bewertungen, Durchschnitt: 4,52 von 5)

Https://www. anwalt. org/fahrrad-geschwindigkeit/

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