Darf man Kopfhörer beim Fahrrad – und Autofahren tragen? Hat man Schuld, wenn es beim Musikhören zu einem Unfall kommt? Und wie laut dürfen Kopfhörer in Bus und Bahn aufgedreht werden? Hier lesen Sie die Antworten.
Köln. Rund 48 Millionen Menschen in Deutschland nutzen laut einer Umfrage des Branchenverbands BITKOM regelmäßig Kopfhörer. Und das vor allem unterwegs – ob auf dem Fahrrad, im Auto oder in Bus und Bahn.
Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung zeigt: Verboten ist das Benutzen von Kopfhörern erst mal nicht. Aber der Fahrer von Auto, Drahtesel und Co. ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass „das Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt“ ist. Ein Kopfhörer-Verbot wird damit zwar nicht ausgesprochen. Doch der Verkehrsteilnehmer muss eigenverantwortlich sicherstellen, Geräusche nicht zu überhören – wie zum Beispiel das Hupen anderer Fahrzeuge oder das Martinshorn eines Rettungswagens.
Wer Schuld hat, wenn’s kracht
Bußgeldstrafen sind trotzdem möglich. Beispiel: Reagiert ein von der Polizei angesprochener Fahrradfahrer nicht, weil er Kopfhörer aufhat, kann der Polizist ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro kassieren. Vor allem aber steigt das Unfallrisiko. Kommt es zu einem Unfall, wird im Einzelfall entschieden, welche Rolle die Kopfhörer gespielt haben: War das Gehör beeinträchtigt? „Darum sind Kopfhörer im Straßenverkehr allgemein nicht empfehlenswert“, so René Filippek vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC).
Leise Töne in Bus und Bahn?
Oft liest man in Bus und Bahn auf Hinweisschildern die Bitte, den Sitznachbarn nicht mit Lärm zu beschallen. Unter anderem soll man nicht zu laut Musik hören. Doch einen Richtwert, wann diese zu störend ist, gibt es ebenso wenig wie ein gesetzliches Verbot. „Wir appellieren an die gegenseitige Rücksichtnahme der Fahrgäste“, sagt Georg Schumacher, Sprecher bei der Düsseldorfer Rheinbahn.
Eine feste Regel, wann die Schwelle einer Beeinträchtigung des Gehörs tatsächlich überschritten wird, gibt es also nicht. Eine Beurteilung ist damit eine Frage des jeweiligen Einzelfalls. Eine allgemeine Regel gibt es dabei schon: Wenn Sie Kopfhörer im Straßenverkehr nutzen möchten, stellen Sie sicher, dass Sie alle anderen Geräusche wahrnehmen. Noch sicherer aber ist, wer die Kopfhörer im Verkehr besser absetzt – nur so kommt man konzentriert und aufmerksam von A nach B.
Die Infos auf aktiv sind verlässlich und von Arbeitgeberverbänden empfohlen.
Kopfhörer tragen auf dem Fahrrad: Das sagt das Gesetz
Kopfhörer auf dem Fahrrad können für ein gesteigertes Fahrvergnügen sorgen. Lesen Sie hier, ob Musikhören per Ohrstöpsel erlaubt ist und welche Konsequenzen im Falle eines Unfalls drohen.
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Köpfhörer auf dem Fahrrad – Das müssen Sie beachten
Sowohl Musikhören als auch Telefonieren mit Kopfhörern auf dem Fahrrad ist grundsätzlich erlaubt. Trotzdem sollten Sie einige Dinge beachten.
- Laut Bußgeldkatalog 2022 dürfen Sie Kopfhörer auf dem Fahrrad tragen. Allerdings muss die Lautstärke der Musik so gering sein, dass Warnsignale wie Sirenen oder Klingeln noch wahrgenommen werden können. Ihre eigene Verkehrssicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer darf nicht durch die Kopfhörer gefährdet werden. Deshalb wird davon abgeraten, Noise-Cancelling-Kopfhörer zu tragen, da diese andere Geräusche vollständig blockieren. Verursachen Sie einen Unfall, weil Sie auf dem Fahrrad zu laut Musik gehört haben, können Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld unter Umständen entfallen – selbst dann, wenn beim Autofahrer eine Mitschuld festgestellt wird. Fazit: Kopfhörer auf dem Fahrrad sind erlaubt. Trotzdem sollten Sie auf ein verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr achten, um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Auf dem Fahrrad Musik zu hören, kann eine Ablenkung darstellen und zu gefährlichen Situationen führen.
Auf dem Fahrrad dürfen Sie grundsätzlich Kopfhörer tragen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass Sie noch akustische Signale hören können. imago images / ANP
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