Fahrradfahren: was ist erlaubt, was verboten und welche bußgelder drohen mir?

Es soll ja Fahrradfahrer geben, für welche StVO wie ein Fremdwort aus einer unbekannten Sprache klingt. Doch spätestens dann, wenn Du ein Bußgeld bezahlen musst, verstehst Du, dass die Deutsche Straßenverkehrsordnung einige wichtige Paragrafen für Radler enthält. Häufig wiederkehrende Fragen sind etwa, ob Helmpflicht besteht und ob Promille-Grenzen gelten. Und wie ist das eigentlich mit dem Fahrradfahren auf dem Gehweg und in der Fußgängerzone? Brauche ich immer Fahrradlicht? Hier liefern wir dir Antworten.

Muss ich einen Helm auf dem Fahrrad tragen?

In Deutschland gilt Für Fahrradfahrer keine Helmpflicht, die StVO schreibt Helme nur für Mofa und Motorräder vor. Sogenannte E-Bikes fallen nicht unter diese Kategorie. Unfallexperten würden sicherlich einen Helm empfehlen, denn dieser senkt das Risiko schwerer Schäden bei Unfällen oder Stürzen deutlich. Deshalb gibt es in vielen anderen europäischen Ländern eine Helmpflicht für Radfahrer, etwa in Finnland und Malta.

In Nachbarländern wie Österreich, Frankreich und Tschechien gilt eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zu einem bestimmten Lebensjahr, um deren Gefährdung zu minimieren. Kurzum: Clever ist es, in Deutschland mit Helm Rad zu fahren, doch auch ohne droht kein Bußgeld. Im Ausland sind die jeweiligen Vorschriften zu beachten.

Wenn Du mehr über Fahrradhelme und die Wahl des richtigen Helms erfahren möchtest, lies auch unseren Beitrag zu Unbeschwert Rad fahren – Tipps für die Wahl des richtigen Fahrradhelms

Fahrradfahren: was ist erlaubt, was verboten und welche bußgelder drohen mir?

Gehweg und Fußgängerzone – dürfen Fahrradfahrer dort unterwegs sein?

Die Begriffe „Gehweg“ und „Fußgängerzone“ weisen schon darauf hin: Hier handelt es sich um Zonen, in denen Fußgänger Vorrechte genießen. In der Straßenverkehrsordnung spiegelt sich dies darin wider, dass sie generell definiert: Nur wenn ein Zusatzschild solche Zonen ausdrücklich auch für Fahrradfahrer erlaubt, müssen diese nicht absteigen. Natürlich gilt dann weiter das grundsätzliche Gebot auf Rücksicht im Straßenverkehr, also Schrittgeschwindigkeit und Fußgänger haben weiterhin „Vorfahrt“. Verstöße bestraft die StVO hier mit einem Bußgeld von bis zu 15 Euro. Eine Sonderregelung gilt für Kinder bis zum achten Lebensjahr: Diese müssen auf dem Fahrrad den Gehweg (möglichst in Fahrtrichtung, Rechtsfahrgebot) benutzen, bis zum zehnten Lebensjahr greift eine Kann-Vorschrift. Bei Kindern unter acht Jahren darf eine Begleitperson, die älter als 16 ist, auf dem Gehweg mit dem Fahrrad dabei sein.

Fahrradfahren: was ist erlaubt, was verboten und welche bußgelder drohen mir?

Um es nicht unnötig unkompliziert zu machen: Solange auf Wegen für Fußgänger kein Zusatzschild ausdrücklich das Fahrradfahren erlaubt, sollten dort nur Kinder bis zum achten Lebensjahr radeln. Die eigentliche Fahrbahn für Radfahrer ist der Radweg oder die Straße, beide mit Rechtsfahrgebot.

Heiter weiter – wie ist es mit Alkohol und Radfahren?

Betrunken im Straßenverkehr ist keine gute Idee, egal mit welchem Fortbewegungsmittel. In solchen Fällen greift schnell nicht nur die Straßenverkehrsordnung, sondern zusätzlich das Strafgesetzbuch. Denn immerhin ist von einer nicht notwendigen Gefährdung anderer auszugehen, wenn betrunken Auto oder Rad gefahren wird. Für Fahrradfahrer ist offiziell bei 1,6 Promille absolut Schluss, es drohen drei Punkte in Flensburg, empfindliche Bußgelder plus Führerscheinentzug und MPU. Wer so betrunken noch auf das Rad steigt, demonstriert, dass er generell keine Fahrzeuge führen sollte, so die Richter.

Es kann aber auch schon ab 0,3 Promille brenzlig werden, wenn Polizisten auffällt, dass jemand unsicher Fahrrad fährt. Bußgeld, Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis – der ganze Katalog droht in solchen Fällen. Der Mythos, Radfahrer dürfen so viel Alkohol trinken wie sie möchten, stimmt nicht.

Fahrradfahren: was ist erlaubt, was verboten und welche bußgelder drohen mir?

Das Fahrradlicht – endlich neu geregelt

Paragraf 67 der StVO regelt unter dem unhandlichen Titel „Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern“ die Fragen zum Fahrradlicht. Diese Vorschrift wurde seit 2013 mehrfach neugefasst und trägt mittlerweile der Entwicklung Rechnung, dass batteriebetriebene und abnehmbare Fahrradlichter eine gute Alternative zu den alten Funzeln mit Strom vom Dynamo sind.

Es gilt grob gesagt ein weißes Licht vorne, ein rotes hinten am Rad und diese Fahrradlichter müssen bei Dämmerung, Nacht oder Nebel angeschaltet sein. Wer sich daran hält, muss keinen Ärger mit der Polizei befürchten. Ganz genau sagt die Vorschrift noch, dass diese Fahrradlichter nach diversen internationalen Normen gefertigt sein müssen. Ohne Fahrradlicht erwischt zu werden kostet zunächst bis zu 20 Euro Bußgeld, bei Gefährdung anderer oder Unfällen steigt die Summe auf bis zu 35 Euro. Übrigens: Blinkende Fahrradlichter sind grundsätzlich verboten.

Fahrradfahren: was ist erlaubt, was verboten und welche bußgelder drohen mir?

Fazit: Die Straßenverkehrsordnung dient der Sicherheit

Fassen wir zusammen: Freiwillig mit Helm fahren ist gut. Ohne Licht bei Dunkelheit oder stark betrunken Fahrradfahren ist mehr als ein Kavaliersdelikt. Kinder dürfen, um Sicherheit auf dem Rad und im Straßenverkehr zu erlangen, auch in Zonen unterwegs sein, die eigentlich Fußgängern vorbehalten sind.

Und falls Du bei uns eine Fahrradtour mit Mietrad buchst, darfst Du Dich darauf verlassen, dass Dein Rad gesetzeskonform ausgerüstet ist. Die StVO schikaniert nicht, sondern versucht, unnötige Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen.

Https://www. ebuchen. com/magazin/fahrradfahren-was-ist-erlaubt-was-verboten-und-welche-bussgelder-drohen-mir

Verboten oder erlaubt? 10 Fragen rund ums Radfahren

Betrunken radeln, die Freundin auf dem Gepäckträger mitnehmen und über Kopfhörer Musik hören – ist das erlaubt? Sind viele Gänge besser als wenige, und ein weicher Sattel ist bequem? Wir geben Ihnen Überblick, was richtig und erlaubt ist und wobei es sich nur um einen populären Irrtum handelt.

1. Gibt es ein Tempolimit für Radfahrer?

Nicht nur Autofahrer müssen sich an strikte Regeln halten – auch Radler. Zum Beispiel beim Tempo: Zwar ist es eher unwahrscheinlich, mit dem Rad in einer Tempo-50-Zone geblitzt zu werden. Doch: „Tempolimits gelten für alle Benutzer des jeweiligen Verkehrswegs, also auch für Radfahrer. Bedeutsam ist das vor allem in verkehrsberuhigten Bereichen, wo nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist“, sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wer rücksichtslos durch eine sogenannte Spielstraße rast, riskiere daher mindestens eine Geldbuße.

2. Dürfen Fahrradfahrer auf der Straße fahren?

Die fast vergessene Revolution – Das Fahrrad wird 200

Radfahrer gehören nicht auf die Straße, ist immer wieder zu hören. Doch das ist nur bedingt richtig. „Gibt es einen Radweg, muss der von Fahrradfahrern nur dann zwingend genutzt werden, wenn auch das entsprechende Gebotsschild – weißes Rad auf blauem Grund – darauf hinweist“, sagt David Koßmann vom Pressedienst Fahrrad (pd-f). Ansonsten stehe es Radlern frei, auf die normale Fahrbahn zu wechseln.

„Keinesfalls aber darf der Fußweg zum Radweg umfunktioniert werden. Das ist nur erlaubt, wenn es entsprechend beschildert ist, etwa in Parks. Fußgänger haben dann aber immer Vortritt.“ Einzig Kinder bis zehn Jahre dürfen den Fußweg entlangradeln. Bis acht Jahre darf sie dort neuerdings ein Elternteil auf dem Rad begleiten.

3. Gibt es eine Promillegrenze für Radfahrer?

Wer nach der Kneipe das Auto stehen lässt und aufs Fahrrad steigt, handelt nur bedingt richtig. Denn auch hier gilt eine Promillegrenze, warnt Koßmann. „Die liegt zwar bei 1,6 statt der 0,5 beim Auto, aber wenn etwas passiert, und der Fahrradfahrer hat mehr als 0,3 Promille Alkohol im Blut, gibt es eine Anzeige.“ Ab 1,6 Promille gibt es zudem drei Punkte in Flensburg und der Führerschein ist weg.

Besonders aufpassen sollten S-Pedelec-Fahrer. „Die sehen zwar aus wie Fahrräder, sind aber als Kraftfahrzeuge eingestuft. Daher gilt auch hier die 0,5-Promille-Grenze vom Auto.“

4. Ist es erlaubt, beim Radfahren zu telefonieren?

Wie beim Auto ist Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Wird das Handy beim Fahrradfahren benutzt, kann dies mit bis zu 55 Euro geahndet werden. „Im Gegensatz zum Telefonieren beim Autofahren gibt es aber keinen Punkt in Flensburg.“ Erlaubt ist es nur, wenn etwa ein Knopf im Ohr genutzt wird.

Entsprechende Freisprecheinrichtungen gibt es kabelgebunden oder via Bluetooth. Verboten sind Kopfhörer nicht. „Zum Telefonieren, Navigieren und auch zum Musikhören ist das erlaubt“, sagt Koßmann. „Allerdings im Falle der Musik nur so laut, dass Umgebungsgeräusche noch gut wahrgenommen werden können.“ Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 15 Euro.

5. Ist der Fahrradhelm Pflicht?

Apropos Kopf: Auch wenn die Zahl der Fahrradfahrer mit Helm nach Auskunft des Bundesverkehrsministerium seit Jahren steigt: „Helme können schützen, aber eine Helmpflicht gibt es in Deutschland nicht. Auch nicht für einzelne Altersgruppen wie Kinder“, erklärt Koßmann.

6. Auf dem Gepäckträger jemanden mitnehmen – ist das erlaubt?

Einer auf dem Sattel, einer auf dem Gepäckträger: Zu zweit auf dem Fahrrad zu fahren, ist zwar nicht sehr bequem, aber es funktioniert. Nur erlaubt ist es nicht. „Mitgenommen werden dürfen nur Kinder bis sieben Jahre und auch nur in einer geeigneten Sitzvorkehrung, sprich einem Kindersitz“, sagt Goldkamp. Zudem muss der Fahrradfahrer mindestens 16 Jahre alt sein.

7. Sattel: Hauptsache bequem?

Stichwort Sattel: Hier hält sich das Gerücht, ein weicher Sattel sei bequemer und gesünder als ein harter. Ein Irrtum, der schnell wehtun könne, sagt Koßmann. Viel wichtiger als eine große Polsterfläche sei die richtige Form des Sattels – die finde jeder am besten über Probefahrten heraus.

8. Viele Gänge bringen viel?

Auch nicht richtig: Je mehr Gänge, desto besser. Inzwischen weiß man, dass das Quatsch ist. „Nicht die Anzahl der Gänge ist wichtig, es müssen vielmehr die richtigen sein“, sagt Koßmann. Wer vorne drei Kettenblätter und hinten acht Ritzel habe, schalte ständig hin und her und über Kreuz, was zudem noch ineffektiv sei. „Viel besser ist es, linear zu schalten, also ein Gang nach dem anderen, wie es bei Nabenschaltungen ohnehin der Fall ist.“ Bei einem Rad mit Kettenschaltung kann man durch extra große Ritzel-Kassetten heute auch mit einem Kettenblatt an der Kurbel gut auskommen.

Https://www. t-online. de/leben/id_80616132/verboten-oder-erlaubt-10-fragen-rund-ums-radfahren. html

Darf oder muss man auf dem Radweg fahren.

Eine ähnliche Situation hast du als Radfahrer garantiert schon mal erlebt: Du fährst auf dem gemeinsamen Geh – und Radweg, erblickst eine Gruppe von Menschen und weichst, um Komplikationen zu vermeiden und keine Umstände zu bereiten, kurzerhand auf die unbefahrene Straße aus. Doch ist das überhaupt erlaubt? Dürfen Radfahrer sowohl Straße als auch Radweg befahren oder gibt es eine Pflicht, Radwege zu benutzen?

Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. In bestimmten Situationen müssen Radfahrer den Radweg benutzen, in anderen dürfen sie den Radweg, aber auch die Straße benutzen. Das richtige Verhalten ist also nicht immer offensichtlich. Mit einem Blick in die Aktuelle Straßenverkehrsordnung (StVO) beseitigen wir alle Unklarheiten.

Radwegbenutzungspflicht: Wann müssen Radfahrer auf dem Radweg fahren?

Sind bestimmte Verkehrszeichen vorhanden, Müssen Radfahrer auf dem Radweg fahren. Das Befahren der Fahrbahn ist dann verboten. Das ist häufig bei viel befahrenen Straßen der Fall.

In der Straßenverkehrsordnung heißt es in § 2 Absatz 4: „Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.‘

So erkennst du die Zeichen:

Zeichen Bedeutung Aussehen Regelung
Zeichen 237 Radweg Blaues Schild mit weißem Fahrrad Radfahrer müssen den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht) und dürfen nicht auf der Straße fahren.
Zeichen 240 Gemeinsamer Geh – und Radweg Blaues Schild mit zwei Fußgängern oben und einem Fahrrad unten Radfahrer müssen den gemeinsamen Geh – und Radweg benutzen und dürfen nicht auf der Straße fahren.
Zeichen 241 Getrennter Rad – und Gehweg Blaues Schild mit einem Fahrrad links und zwei Fußgängern rechts Radfahrer müssen den getrennten Geh – und Radweg benutzen und dürfen nicht auf der Straße fahren.

Hier gibt es also eine Radwegbenutzungspflicht. Ist der Radweg mit einem der oben genannten Zeichen ausgeschildert, musst du ihn als Radfahrer benutzen.

Auf gemeinsamen und getrennten Rad – und Gehwegen ist Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Weg nicht benutzen, solange keine Zusatzzeichen die Benutzung erlauben.

Wann dürfen Radfahrer auf dem Radweg fahren?

Neben Radwegen, die durch die blauen Verkehrsschilder gekennzeichnet sind und benutzt werden müssen, gibt es auch Radwege, bei denen es dir als Radfahrer freisteht, ob du diese oder lieber die Fahrbahn benutzen möchtest. Sie werden als Radweg ohne Benutzungspflicht bezeichnet.

Die StVO (§ 2 Absatz 4) besagt: „Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden‘ – müssen aber nicht. Befindet sich neben der Fahrbahn zusätzlich zum Gehweg ein weiterer Sonderweg, handelt es sich dabei meist um einen Radweg ohne Benutzungspflicht.

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) nennt folgende Erkennungsmerkmale:

    Neben der Fahrbahn gibt es zwei Sonderwege, die baulich voneinander getrennt sind: einen Geh – und einen Radweg. In der Regel ist der direkt an der Bebauung liegende Weg der Gehweg. Der Radweg ohne Benutzungspflicht befindet sich zwischen Gehweg und Fahrbahn. Die blauen Fahrradweg-Schilder, die auf eine Benutzungspflicht hinweisen, fehlen. An den Einmündungen sind Absenkungen vorhanden, damit du mit deinem Rad auf den Sonderweg auffahren kannst.

Radfahrstreifen und Schutzstreifen

Nicht zu verwechseln ist der Baulich von der Fahrbahn getrennte Radweg ohne Benutzungspflicht mit Radfahrstreifen und Schutzstreifen.

Nach der StVO ist ein Radfahrstreifen durch das Zeichen 237 (Radweg) gekennzeichnet und durch das Zeichen 295, die durchgezogene Linie, von der Fahrbahn abgetrennt. Es handelt sich also um einen Sonderweg, der jedoch Nicht baulich, zum Beispiel durch einen Grünstreifen, von der Fahrbahn abgetrennt ist. Autofahrer dürfen den Radfahrstreifen nicht befahren.

Ein Schutzstreifen ist durch das Zeichen 340, die gestrichelte Linie, gekennzeichnet und darf von Autofahrern mitbenutzt werden. Der Schutzstreifen ist ein Teil der Fahrbahn.

Was gilt für Kinder und Familien bezüglich Radwegpflicht?

Da die Radwegbenutzungspflicht für Kinder bis zu einem Alter von zehn Jahren entfällt, gelten für Kinder und Familien andere Regeln. Diese sind in § 2 Absatz 5 der StVO festgehalten.

Kinder bis acht Jahre

Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, dürfen sie diesen gemäß StVO auch befahren.

Kinder bis zehn Jahre

Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit dem Fahrrad Gehwege benutzen, aber auch auf der Straße fahren.

Familien

Wird ein Kind bis zu einem Alter von acht Jahren von einem Elternteil oder einer anderen Aufsichtsperson begleitet, darf diese Person den Gehweg für die Dauer der Begleitung ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen.

Auf was muss geachtet werden?

Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen: Der Radverkehr darf den Fußgängerverkehr nicht gefährden oder behindern. Wenn erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.

Was gilt für Gruppen in puncto Radwegbenutzungspflicht?

Laut neuer StVO dürfen Fahrradfahrer Nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sonst muss einzeln hintereinander gefahren werden.

Eine Ausnahmeregelung gilt für Gruppen mit mindestens 16 Fahrradfahrern. Diese dürfen nach StVO § 27 einen Geschlossenen Verband bilden und generell zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Geschlossen ist ein Verband dann, wenn andere Verkehrsteilnehmer seine Mitglieder als zum Verband gehörig erkennen.

Neue Straßenverkehrsordnung 2020

Fahrradfahrer aufgepasst! Die Neue StVO, die seit dem 28. April 2020 gültig ist, bringt einige Erleichterungen und mehr Sicherheit für den Radverkehr, aber auch erhöhte Bußgelder für Radfahrer mit sich.

Auch in Hinblick auf die Radwegpflicht gab es Änderungen und die Verletzung der Radwegbenutzungspflicht schlägt mit höheren Kosten zu Buche. Dazu zählt das regelwidrige Fahren auf dem Gehweg oder die Nutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen. Linksseitige Radwege dürfen nur befahren werden, wenn zusätzlich ‚Radverkehr frei‘ angezeigt wird. Also: Augen auf im Radverkehr!

Fahrradfahren: was ist erlaubt, was verboten und welche bußgelder drohen mir?

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Fahrradfahren: was ist erlaubt, was verboten und welche bußgelder drohen mir?

Nach ihrem Studium der Literaturwissenschaften widmet sich Luisa nun der Sonderpädagogik, wobei ihr Schwerpunkt auf der emotionalen und sozialen Entwicklung liegt. Ihrer Liebe zum Schreiben und zum Sport kann sie als Redakteurin für Bikes. de weiterhin nachgehen. Wenn sie nicht gerade am Studieren und Schreiben ist, trifft man sie zum Wandern, Joggen und Radfahren irgendwo im Wald an. Für Luisa ist das Fahrrad ein umweltfreundliches Fortbewegungsmittel, ein Sportgerät und ein tolles Fahrzeug, um Natur zu erleben und die Welt zu entdecken. Am liebsten ist sie mit ihrem Trekkingrad oder ihrem Mountainbike unterwegs.

Https://www. bikes. de/magazin/service/verkehr/radwege-benutzungspflicht

Regeln für Fahrradfahrer im Straßenverkehr

Nicht nur Autofahrer müssen sich an die Straßenverkehrsordnung halten, sondern auch wir Radfahrer. Im folgenden Beitrag wollen wir dir wichtige Regeln näher bringen und Hinweise geben, wie du regelkonform und sicher auf der Straße unterwegs bist.

Fahrradfahren: was ist erlaubt, was verboten und welche bußgelder drohen mir?

Regeln für Fahrradfahrer im Straßenverkehr

Straße, Radweg oder Fußweg – Wo dürfen Radfahrer fahren?

Als Radfahrer darfst du nicht automatisch überall fahren. Fußwege und Fußgängerzonen sind in der Regel tabu und mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet. Hier gilt also: absteigen und schieben. Als erwachsene Person bist du dazu verpflichtet mit dem Fahrrad auf der Straße zu fahren, so lange kein spezieller Radweg vorhanden ist. Auf dem Radweg dürfen Erwachsene, Jugendliche und Kinder gleichermaßen mit dem Fahrrad fahren.

Der Gehweg ist nur von Kindern bis maximal 8 Jahren zu befahren, allerdings darf eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren das Kind auf dem Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad begleiten. Kinder von 8 bis 10 Jahren dürfen den Gehweg benutzen, oder auf Radwegen und der Fahrbahn fahren. Ab 10 Jahren müssen Kinder auf der Fahrbahn fahren.

Https://www. canyon. com/de-at/blog-content/fahrrad-ratgeber/regeln-fuer-fahrradfahrer-im-strassenverkehr/b11012022.html

Auf der Bundesstraße mit dem Fahrrad unterweg: Verboten oder erlaubt?

Fahrradfahren: was ist erlaubt, was verboten und welche bußgelder drohen mir?

Darf man mit dem Fahrrad auf der Bundesstraße fahren?

Besonders im Sommer sind vermehrt Radfahrer auf den Straßen anzutreffen. Dies gilt nicht nur in der Stadt, sondern auch Außerhalb von Ortschaften. Fahren sie dabei mit ihrem Fahrrad auf der Straße, stellen sie häufig ein Ärgernis für Autofahrer dar – besonders wenn ein Überholen aufgrund kurviger oder unübersichtlicher Streckenführung nicht möglich ist.

Doch handelt der Radfahrer ordnungswidrig, wenn er Auf einer Bundesstraße mit dem Fahrrad fährt? Und was ist, wenn neben der Straße ein Radweg vorhanden ist? Ist der Fahrradfahrer verpflichtet, diesen zu benutzen? In unserem Ratgeber erfahren Sie alles zum Radfahren auf Bundesstraßen.

Wann ist das Fahrradfahren auf der Bundesstraße erlaubt – und wann nicht?

Tatsächlich ist es in vielen Fällen Nicht verboten, auf einer Bundesstraße mit dem Fahrrad zu fahren. Verläuft neben der Straße kein Radweg, haben Fahrradfahrer meist sogar Keine andere Wahl.

Aber selbst wenn ein Radweg vorhanden ist, Kann das Radfahren auf der Bundesstraße erlaubt sein. Hier ist nämlich zu unterscheiden, ob es sich um einen Benutzungspflichten Radweg handelt oder nicht.

Benutzungspflichtige Radwege sind durch Eines von drei Schildern gekennzeichnet. Diese sind blau und zeigen entweder ein allein stehendes Fahrradsymbol, ein Fahrrad – und Fußgängersymbol getrennt durch eine horizontale Linie oder ein Fahrrad – und Fußgängersymbol getrennt durch eine vertikale Linie. Ist ein solches Schild vorhanden, Muss der Radfahrer den Radweg nutzen, da sonst ein Bußgeld von 20 bis 35 Euro droht.

Ist dies aber nicht der Fall, ist es Dem Radler freigestellt, ob er auf dem Radweg oder der Bundesstraße Fahrrad fährt.

Gibt es besondere Regelungen für Rennräder?

Fahrradfahren: was ist erlaubt, was verboten und welche bußgelder drohen mir?

Benutzungspflichtiger Radweg: Sehen Sie ein solches Schild, ist die Bundesstraße für Ihr Fahrrad tabu.

Rennradfahrer nutzen gerne die Bundesstraßen, weil sie in der Regel einen glatteren und ebeneren Untergrund bieten und so Eine höhere Fahrgeschwindigkeit ermöglichen. Doch auch für ein Rennrad ist die Bundesstraße tabu, solange Ein benutzungspflichtiger Radweg daneben verläuft.

In dem Fall hat der Rennradler auf andere Fahrradfahrer Rücksicht zu nehmen und Sein Tempo entsprechend anzupassen. Sollte es sich um einen gemeinsam Rad – und Fußweg handeln, hat er außerdem auf Fußgänger, Hunde und fahrradfahrende Kinder zu achten.

Wer entlang der Bundesstraße mit seinem Fahrrad besonders schnell unterwegs sein möchte, sollte sich deshalb eine Strecke suchen, bei der Der Radweg wenig frequentiert wird.

Was ist, wenn der benutzungspflichtige Radweg unbenutzbar ist?

Leider sind nicht alle Radwege in bestem Zustand. Schlaglöcher, Baumwurzeln oder Hindernisse können das Befahren erschweren oder Auch völlig unmöglich machen.

Ist dies der Fall, ist auf der Bundesstraße das Radfahren Trotz Vorhandenseins eines benutzungspflichtigen Radwegs gestattet. Denn in einer solchen Situation ist die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben.

Auf der Bundesstraße Fahrradfahren: Achtung bei Kraftfahrstraßen!

Doch ob eine Bundesstraße mit dem Fahrrad Befahren werden darf oder nicht, richtet sich nicht nur danach, ob ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist. Auch Die Art der Straße ist entscheidend.

Denn manche Bundesstraßen sind gleichzeitig Auch Kraftfahrstraßen. Wie der Name vermuten lässt, sind diese ausschließlich Kraftfahrzeugen vorbehalten. Somit ist das Fahrradfahren auf diesen Bundesstraßen Nicht erlaubt.

Kraftfahrstraßen – oder auch „Schnellstraßen“ – sind durch Ein besonderes Schild gekennzeichnet. Dieses ist viereckig, blau und zeigt ein weißes Auto-Symbol. Es findet sich Vor allem an Autobahnzufahrten, denn auch bei diesen handelt es sich per Definition um Kraftfahrstraßen.

Wenn Sie das beschriebene Schild erblicken, ist die Bundesstraße für Ihr Fahrrad Absolut verboten – selbst dann, wenn weit und breit kein Radweg zu sehen ist. In diesem Fall müssen Sie sich für Ihre Radtour Eine andere Strecke suchen. Bei einem Verstoß sieht der Bußgeldkatalog Fahrrad ein Verwarngeld von 10 Euro vor.

Auf der Bundesstraße mit dem Fahrrad: weitere Hinweise

Fahrradfahren: was ist erlaubt, was verboten und welche bußgelder drohen mir?

Ein Helm bietet beim Radfahren auf der Bundesstraße zusätzlichen Schutz.

Abschließend geben wir Ihnen noch einige Tipps, Was Sie beachten sollten, wenn Sie auf einer Bundesstraße mit dem Fahrrad unterwegs sind:

Hören Sie beim Radfahren Musik, muss diese Leise genug sein, dass Sie den Straßenverkehr ausreichend wahrnehmen. Auch wenn in Deutschland Keine Helmpflicht für Radfahrer besteht, sollten Sie zu Ihrem Schutz einen Fahrradhelm tragen, wenn Sie die Bundesstraßen nutzen. Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist erlaubt, sofern Sie dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Auch auf Bundesstraßen ist es erlaubt, Fahrradanhänger mit sich zu führen. Transportieren Sie darin allerdings Kinder oder Tiere, sollten Sie bedenken, dass sich diese im Anhänger meist auf direkter Höhe mit den Auspuffrohren der Kraftfahrzeuge befinden und so Verstärkt den Abgasen ausgesetzt sind. Führen Sie auf der Bundesstraße Neben Ihrem Fahrrad einen Hund mit sich, sollte dieser möglichst rechts von Ihnen laufen. So schirmen Sie das Tier von dem übrigen Straßenverkehr ab. Die Benutzung einer Leine oder eines speziellen Gestänges ist hier Pflicht. Der Hund sollte außerdem sowohl an die Stresssituation als auch die körperliche Anstrengung gewöhnt sein. Muten Sie Ihrem Vierbeiner nicht zu viel zu!

FAQ: Fahrradfahren auf der Bundesstraße

Ja, es sei denn, neben der Straße ist ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden.

Müssen auch Rennräder auf einem benutzungspflichtigen Radweg fahren oder dürfen sie auf die Straße ausweichen?

Nein, für Rennräder gelten keine Sonderregelungen. Ist ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden, ist die Straße für sie tabu.

Https://www. bussgeld-info. de/bundesstrasse-fahrrad/

Darf man in Deutschland auf der Straße radeln

Das betrifft vor allem Radfahrer, die mit zu viel Alkohol im Blut erwischt werden. Sie können sich bei einem Unfall schon bei 0,3 Promille jede Menge Ärger einhandeln. Wer mit über 1,6 Promille Blutalkohol Rad fährt, wird als absolut fahruntüchtig eingestuft und begeht laut Gesetz eine Straftat. Neben einer entsprechenden Geldstrafe kann der Radfahrer dann auch zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verdonnert werden. Wer an dem „Idiotentest“ nicht teilnimmt oder ihn nicht besteht, ist seinen Führerschein für einige Zeit los.

Diese Regeln in puncto Alkohol am Lenker gelten im übrigen auch für Pedelecs mit einem Motor, der maximal 250 Watt leistet und sich ab 25 Stundenkilo­metern ausschaltet. S-Pedelecs 45 gelten hingegen als Kfz. Für diese Radfahrer gilt, was auch für Autofahrer gilt: 0,5 Promille sind eine Ordnungs­widrigkeit, 1,1 Promille und mehr am Steuer gelten als Straftat.

Auch wenn auf der Straße radelnde Zweiräder Autofahrern oft ein Dorn im Auge sind: Radler müssen nicht automatisch auf Seitenwege ausweichen. Ist aber ein Radweg mit einem weißen Fahrrad auf blauem Grund gekennzeichnet, müssen Radfahrer ihn benutzen, es sei denn, er ist aus diversen Gründen (Baustelle, parkende Autos, etc.) nicht befahrbar. Für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot. Wer sich nicht da­ran hält, riskiert ein Bußgeld von 15 Euro sowie eine Mitschuld im Falle eines Unfalls.

Sonderrechte für Kinder

Ein generelles Fahrverbot für Radler gilt sowohl in Fußgängerzonen als auch auf Gehwegen. Ausgenommen sind Kinder: Bis zum Alter von acht Jahren müssen sie den Fußweg benutzen, zwischen acht und zehn haben sie die Wahl zwischen Gehweg und Straße. In besonderen Verkehrssituationen sollten Eltern aus Sicherheitsgründen erwägen, ob das begleitete Kind mit auf der Fahrbahn fährt oder gegebenenfalls gemeinsam der Gehweg benutzt wird. Verkehrsjuristen haben in Einzelfällen festgestellt, dass die Regelung der Straßenverkehrsordnung nicht immer praxisgerecht ist.

Wissenswertes zu roten Ampeln

Spannung herrscht oft vor roten Ampeln. Hier lauert Konfliktpotenzial zwischen Auto – und Radfahrern. Doch wenn die Ampel rot zeigt, müssen Radler sich nicht hinten anstellen. Radfahrer dürfen bei stehendem Verkehr rechts an den Autos vorbeifahren. Wichtig dabei ist allerdings, dass sie dabei langsam fahren und äußerst umsichtig agieren.

Richtig teuer wird es, eine rote Ampel auf dem Drahtesel zu ignorieren: Wer eine rote Ampel auf dem Rad überfährt, zahlt bis zu 100 Euro. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sind bis zu 160 Euro und ein Punkt im Flensburger Verkehrsregister fällig. Wenn eine besondere Ampel (mit Fahrradsymbol) angebracht ist, müssen Radfahrer auf dem Radweg sie beachten.

Musik hören beim Radfahren

Musik im Ohr ist beim Radeln prinzipiell erlaubt: Die StVO lässt das Tragen von Kopfhörern zu, solange der Radfahrer noch den Verkehr um sich herum akustisch wahrnehmen kann. Was die Außenwahrnehmung angeht, so kommt es auch auf die Art der Kopfhörer an. In-Ear-Kopfhörer, die im Gehörgang stecken oder solche, welche die komplette Ohrmuschel abschirmen, lassen viel weniger Umgebungsgeräusche zu als sogenannte Ear-Bud-Kopfhörer, die über einen Bügel ans Ohr gehängt werden. Doch laut einer Studie führt Musikhören selbst bei normaler Lautstärke im Straßenverkehr zu einer verminderten Reaktionszeit um bis zu 20 Prozent, was das Unfallrisiko deutlich erhöht. Also doch lieber mal den Sound der Stadt genießen.

Handys und Helme

Telefonieren auf dem Rad ist tabu. Zur Rechenschaft gezogen werden Radfahrer, die sich mit einem Handy am Ohr erwischen lassen: Hierfür ist ein Bußgeld von 25 Euro fällig.

Auch wenn Helmtragen äußerst sinnvoll ist, besteht bei uns auf dem Rad keine Helmpflicht. Anders sehen das die Juristen bei einer „sportlichen Fahrweise“: Mountainbike – oder Rennrad-Fahrer können bei Unfällen eine Mitschuld tragen, wenn sie keinen Helm tragen, da sie als „besonders gefährdete Radgruppe“ ein höheres Verletzungsrisiko trifft. Es kommt aber auf die Fahrweise an: Wer also das Rennrad zur Beförderung und nicht zur sportlichen Ertüchtigung nutzt, muss keinen Kopfschutz tragen. Aber schützend wäre er natürlich schon …

Schlaglicht auf Beleuchtung

Last but not least: das Licht. Es musste bis vor kurzem von einem Dynamo kommen, um der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu entsprechen. Lediglich Rennrädern bis 11 Kilogramm war ein Batterielicht erlaubt. Auch wenn dieses längst beliebter und technisch ebenbürtig geworden ist, wurde das Gesetz lange Zeit nicht geändert. Eine Gesetzesnovelle sollte nun die Masse an batteriebetriebener Fahrradbeleuchtung legalisieren. Das ist dem Gesetzgeber nur bedingt gelungen. Hier der neue Gesetzestext: „Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein.“

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Verzicht auf blinkende Lichter

Technisch bedingt werden viele Halogen – und LED-Scheinwerfer aber mit anderer Spannung betrieben. Streng genommen sind diese auch nicht gesetzeskonform, wenn sie mit Batterien unter oder über 6 Volt betrieben werden. Denn nur mit Akkus würde die Pflicht von 6 Volt entfallen. Mit der neuen Regelung ist es nun aber zulässig, eine Kombination aus Dynamoscheinwerfer und Batterierücklicht am Fahrrad zu führen. Darüber hinaus haben Front-Scheinwerfer und Rücklicht über ein Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu verfügen, die sogenannte K-Nummer, bestehend aus einer Zahl, dem Buchstaben K und einer Wellenlinie. Übrigens: Einige Lichter besitzen eine Blinkfunktion. Vorgeschrieben ist jedoch ein dauerhaftes Licht und entgegen landläufiger Meinung ist durch blinkende Lichter der Fahrradfahrer auch nicht sicherer, denn er ist für andere Verkehrsteilnehmer schwerer zu orten. Daher sollte auf blinkende Lichter stets verzichtet werden.

Ein Radfahrer muss sich also täglich durch einen Dschungel von Regeln und Gesetzen kämpfen. Wir hoffen, Sie haben jetzt den Durchblick.

Fahrradfahren: was ist erlaubt, was verboten und welche bußgelder drohen mir?

Mit dem Rad in der Stadt

Noch Fragen zu Verkehrsregeln?

Hier gibt es Antworten auf typische Fragen.

    Darf ich über den Zebrastreifen mit meinem Rad fahren?

Radfahrer haben nicht die gleichen Rechte wie Fußgänger. Sie müssen absteigen und ihr Rad über den Zebrastreifen schieben.

    Kann ich meinen Hund an der Leine mitführen?

Grundsätzlich ist es nach der Straßenverkehrsordnung verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus an der Leine zu führen. Lediglich Hunde dürfen vom Fahrrad aus mitgeführt werden.

    Müssen Radfahrer immer hintereinander fahren?

Nein, sie dürfen nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Ausnahmen: In Fahrradstraßen dürfen Radfahrer immer zu zweit nebeneinander fahren, ebenso dann, wenn sie einen „geschlossenen Verband“ (ab 16 Radfahrern) bilden.

    Muss man beim Schild „Radfahrer absteigen“ runter vom Rad?

Nein, dieses Zusatzschild kann nicht zum Absteigen zwingen. Wenn es an einer Baustelle steht, die den Radweg versperrt, darf man trotzdem auf die Fahrbahn ausweichen.

    Wen trifft die Schuld, wenn ich durch das Öffnen einer Autotür stürze?

Verletzt sich ein Radfahrer durch das Öffnen einer Autotür, so trifft meistens den Autofahrer die Schuld. Wichtig für den Radfahrer ist aber ein Mindestabstand von einem Meter zu den parkenden Autos zu halten. Wird dieser nicht eingehalten, trifft den Radfahrer eine Mitschuld.

    Ist es rechtlich gesehen ein Problem, unter Alkoholeinfluss Fahrrad zu fahren?

Ja, schon bei einem Promillewert von 0,3 kann man sich strafbar machen und muss bei einem Unfall haften, wenn es aufgrund des Alkohols zu Fehlern beim Radfahren kommt. Ab 1,6 Promille begehen Radfahrer auch ohne erkennbare Fahrunsicherheit eine Straftat.

    Dürfen Radfahrer in Einbahnstraßen in Gegenrichtung fahren?

Ja, wenn die Einbahnstraße durch ein Schild dafür freigegeben wurde.

    Müssen Radfahrer beim Abbiegen die ganze Zeit den Arm ausstrecken?

Nein, wenn man das Handzeichen gegeben hat, kann man z. B. nach dem Einordnen auf einer Linksabbiegerspur den Arm wieder herunternehmen, oder auch während des Abbiegens.

    Gilt Tempo 50 in der Stadt auch für Radfahrer?

50 km/h innerorts gelten als zulässige Höchstgeschwindigkeit nur für Kraftfahrzeuge. Radfahrer müssen aber immer mit angepasster Geschwindigkeit fahren.

Https://www. radfahren. de/service/verkehrsregeln-fuer-radfahrer/

Ab wann dürfen Kinder auf der Straße fahren?

Fahrradfahren: was ist erlaubt, was verboten und welche bußgelder drohen mir?

Endlich ist es wieder warm und die gemeinsamen Familienausflüge mit den Kids ins Grüne können beginnen. Um an den geliebten Picknickplatz zu gelangen, eignet sich vor allem das Fahrrad. Wenn da nur nicht dieser Straßenverkehr wäre! Ab wann Kinder auf der Straße fahren dürfen, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es?

In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung. Diese regelt das Miteinander zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern. Für Kids, die mit ihrem Fahrrad unterwegs sind, gelten die folgenden Regelungen:

Unter acht Jahre: Die Kleinen müssen auf dem Bürgersteig fahren Bis zehn Jahre: Die Kids dürfen auf dem Gehweg fahren Ab zehn Jahre: Die Kinder müssen auf dem Fahrradweg oder der Straße fahren

Ist der Fahrradweg baulich von der Straße getrennt, dürfen Kinder unter 10 Jahren auf diesem fahren. Das gilt nicht, wenn er nur als Fahrbahnmarkierung gekennzeichnet ist. In allen Fällen ist es wichtig, dass die Kids beim Überqueren der Straße vom Fahrrad steigen. Achtet bitte auf Fußgänger und denkt daran, bei Engpässen das Stück ebenfalls zu Fuß zu gehen.

Wie sieht es aus, wenn du mitfährst?

Fährst du als Aufsichtsperson mit, darfst du ebenfalls auf dem Bürgersteig fahren, wenn dein Kind unter zehn Jahre alt ist. Auf diese Weise kannst du deine Tochter oder deinen Sohn besser im Blick behalten. Sind die Kids älter, dann müsst ihr beide auf der Straße beziehungsweise dem Fahrradweg fahren. Solltet ihr eure Kleinen auf einem Kinder-Fahrradsitz mitnehmen wollen, dann gilt auch hier die Regelung, dass die Fahrt auf dem Gehweg verboten ist.

Müssen Kinder einen Fahrradhelm tragen?

Auch wenn es hierzulande keine Helmpflicht gibt, sollte man auf keinen Fall auf diesen wichtigen Schutz verzichten. Der Kopf deines Kindes ist noch nicht voll entwickelt und benötigt deshalb besonderen Schutz. Auch eine Warnweste oder andere auffällige Kleidung können mögliche Unfälle verhindern. Seid eurem Kind am besten ein gutes Vorbild und verzichtet ebenfalls nicht auf einen Fahrradhelm.

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Der Fahrradführerschein für unsere Kleinen

Bevor Kids auf der Straße fahren, sollten sie sich sicher im Straßenverkehr bewegen können. Aus diesem Grund werden Kinder in der vierten Klasse mithilfe von Übungsstunden und einer Fahr­prüfung auf die Risiken vorbereitet. Allerdings sollten Eltern sich nicht zu sehr auf einen bestandenen Test verlassen. Macht euch lieber ein eigenes Bild von den Fahrkünsten eurer Schützlinge und beobachtet genau, wie sicher die Kleinen im Straßenverkehr unterwegs sind. Dabei ist es auch wichtig, darauf zu achten, dass ihr das passende Fahrrad für euer Kind kauft.

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Fazit:

Der Umgang mit dem Straßenverkehr will gelernt sein. Am besten fahrt ihr einzelne Stationen ab und zeigt eurem Kind, worauf es achten muss. Wenn ihr das Ganze noch mit einem Ausflug oder einem großartigen Picknick kombiniert, macht das Fahrradfahren noch viel mehr Spaß. Übrigens: Inliner und Tretroller dürfen nur auf dem Gehweg gefahren werden und haben auf der Straße nichts zu suchen.

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Sport auf der Straße

Fahrradfahren: was ist erlaubt, was verboten und welche bußgelder drohen mir?

„Wenn du nicht Lance Armstrong heißt, runter von der Straße!“ Verbale Rüpeleien hört man im Alltag oft durch die geöffnete Fensterscheibe eines Autos. Das ist anders, wenn man in Trainingsmontur auf einem Carbonflitzer sitzt. Es scheint, als hätten Autofahrer vor Sportlern mehr Respekt. Dabei sind gerade Rennräder oft weniger verkehrssicher: An ihnen sucht man beispielsweise vergeblich nach fest installierten Scheinwerfern, die bis vor einiger Zeit noch Vorschrift für Fahrräder waren – mit einer Sonderregel für Räder unter elf Kilo, die laut StVO § 67 keine feste Beleuchtung haben mussten.

„Für Rennradfahrer gelten dieselben Regeln wie für alle anderen“

Mittlerweile sind Akkulichter generell zugelassen und müssen, solange es draußen hell ist, nicht einmal mitgeführt werden, weder an Rennrädern noch an Citybikes. Anders sieht das aus bei vorgeschriebenen Sicherheitselementen wie Reflektoren und Klingel. Sie sind auch für Sportgeräte vorgeschrieben – eigentlich. Die Polizei toleriert Überschreitungen. „Es ist die große Ausnahme, wegen einer fehlenden Klingel angehalten zu werden“, so Henri Krause, Polizeiobermeister in der Berliner Fahrradstaffel. Auch Klickpedale ohne Reflektoren werden geduldet. Nicht aber, wenn man über eine rote Ampel pest. „Generell gelten für Rennradfahrer dieselben Regeln wie für alle anderen“, sagt Krause. Er mache jedoch kaum schlechte Erfahrungen: „Wir haben in Berlin sehr viele Rennradfahrer, gefährliche Situationen kommen aber kaum zustande. Die Sportler haben ihr Rad oft sehr gut unter Kontrolle und eine gute Verkehrsübersicht.“

Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass Radsportler generell die Fahrbahn benutzen dürfen. Das stimmt nicht. Auch beim Training müssen benutzungspflichtige Radwege befahren werden. Praktisch hält sich kaum jemand daran. Von der Verkehrssituation und dem Zustand des Radwegs hängt ab, wie genau die Beamten hinsehen. Wiederum erlaubt ist, auf der Straße nebeneinander zu fahren, wenn Radfahrer dabei den Verkehr nicht behindern. Beim Gruppentraining bilden Sportler ab 16 Fahrern sogar einen Verband mit Sonderrechten. Wann eine Behinderung stattfindet, ist Auslegungssache. Polizeiobermeister Krause: „Wenn ich als Autofahrer einen Rennradfahrer überhole, muss ich bei einer einspurigen Straße in den Gegenverkehr. Das ist nicht anders, wenn zwei Sportler nebeneinander fahren.“

Akkulichter: Diese Regel ist Gesetz

„Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden.“ (StVO, § 67: „Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern“, Absatz 2, Satz 4).

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Gesetzeslage: Kinder und Radfahren

Die österreichische Gesetzeslage zu Kindern und Radfahren ist leider nicht zum Vorteil der selbständigen Radmobilität des Nachwuchses. Hier fasst die Radlobby für Sie die wichtigsten Punkte der Straßenverkehrsordnung (StVO) zusammen.

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Radfahren mit Begleitung

Bisher unterlagen Kinder unter 12 Jahren beim Benützen von fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug (Anm.: Miniscooter, Kinderräder bis 300 mm Felgendurchmesser, …) auf Gehsteigen und Gehwegen einer Beaufsichtigungspflicht durch eine mind. 16 Jahre alte Person. Für Kinder über 8 Jahren entfiel 2019 diese Beaufsichtigungspflicht, wenn das Gerät ausschließlich durch Muskelkraft betrieben ist. Die zunehmende Praxis, dass Volksschulkinder alleine mit dem Mikro-Scooter auf dem Gehsteig in die Schule fahren, ist somit legal. Selbstständiges zur Schule Radeln geht erst frühestens ab dem vollendeten 9. Lebensjahr mit absolvierter Fahrradprüfung (ansonsten erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr). In diesem Sinn entschied auch der Oberste Gerichtshof (OGH): Eltern, die einem siebenjährigen Kind generell die Erlaubnis erteilen, einen Radweg auch ohne Begleitung zu befahren, verletzen ihre Aufsichtspflicht.

Radfahrprüfung

Die freiwillige Radprüfung können Kinder ab dem vollendeten 9. Lebensjahr machen, meist wird das im Rahmen der 4. Klasse Volksschule durchgeführt – vor allem in Wien ermöglichen das aber leider viele Volksschulen nicht. Beim Üben für die Radfahrprüfung erwerben Kinder wichtige Kompetenzen für den Straßenverkehr, die Prüfung selbst besteht aus einem einem theoretischen und einem praktischen Teil. Ist sie bestanden, wird der Radfahrausweis ausgehändigt.

Voraussetzungen für den Radfahrausweis:

    Antrag der Erziehungsberechtigten Vollendetes 9. Lebensjahr des Kindes und Besuch der 4. Schulstufe Positiv abgelegte Radfahrprüfung

Im Verkehrsgarten der Polizei können Kinder auf dem Übungsplatz trainieren. Die Prüfung wird ebenfalls bei der Polizei abgelegt. Prüfungs – und Übungstermine könnn telefonisch bei der Polizei vereinbart werden.

Kinder ohne Fahrradausweis dürfen erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr selbstständig radfahren.

Kinder & Rad & Roller in der StVO

1) Fahrzeugdefinitionen

§ 2 Abs. 1 lit. 19
Fahrzeug: ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Beförderungsmittel oder eine fahrbare Arbeitsmaschine, ausgenommen fahrzeugähnliche Geräte Rollstühle, Kinderwagen, Schubkarren und ähnliche, vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge sowie fahrzeugähnliches Kinderspielzeug (etwa Kinderfahrräder mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 mm und einer erreichbaren Fahrgeschwindigkeit von höchstens 5 km/h) und Wintersportgeräte.

§ 2 Abs. 1 lit. 22.
Fahrrad ist ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist, das zusätzlich mit einem elektrischen Antrieb gemäß § 1 Abs. 2a KFG 1967 ausgestattet ist (Elektrofahrrad), ein zweirädriges Fahrzeug, das unmittelbar durch menschliche Kraft angetrieben wird (Roller), oder ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug, dessen Antrieb dem eines Elektrofahrrads im Sinne des § 1 Abs. 2a KFG 1967 entspricht.

Anmerkung: Das bedeutet, dass kleine Kinderfahrräder bis 30cm Felgendurchmesser, das entspricht ca 12 Zoll Rädern, nicht als Fahrzeuge gelten, sondern als Spielzeuge. Kinder dürfen daher damit auf Gehsteigen „spielen“, aber nicht die Fahrbahn oder Begegnungszone etc. beradeln – hier müssten sie schieben!

Fahrradfahren: was ist erlaubt, was verboten und welche bußgelder drohen mir?

2) Wo darf ein Kind Radfahren?

§ 68 Abs. 1
Auf Gehsteigen und Gehwegen ist das Radfahren in der Längsrichtung verboten.

§ 88
Die Verwendung von „fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug (Kinderfahrräder) und ähnlichen Bewegungsmitteln“ gilt als Spielen auf Straßen und ist in § 88 geregelt.

Anmerkung: Das bedeutet, dass das Radfahen auf Gehsteigen (außer zum Queren des Gehsteigs) immer verboten ist, sobald ein Fahrrad einen größeren Felgendurchmesser als 30cm hat und daher nicht mehr als Spielzeug gilt. Unabhängig vom Alter der Radelnden!

3) Vergleich mit dem nachbarlichen Ausland

Kinder dürfen in Deutschland ohne Mindestalter selbständig auf Gehwegen Rad fahren und schon ab 8 Jahren selbständig auf der Fahrbahn Rad fahren! In der Schweiz ist es Kindern sogar schon ab sechs Jahren erlaubt, auf Hauptstraßen selbständig zu radeln. Abseits von Hauptstraßen dürfen Schweizer Kinder ohne Alterseinschränkung radeln.

Conclusio der Radlobby:

Die selbständige Fortbewegung ist Kindern unter 10 (mit Radfahrprüfung) bzw. 12 Jahren mit Kinderrädern, Scootern oder Rollschuhen in Österreich verboten. Können schweizer oder deutsche Kinder etwas genetisch besser? Oder hat der Schweizer Gesetzgeber einfach mehr Vertrauen in die Urteilsfähigkeit der Eltern, wodurch er diesen die Entscheidung überlässt, wo sich deren Kinder wie bewegen? Die Radlobby tritt für eine Gesetzesänderung ein, die Kindern das selbständige Radfahren am Gehsteig erlaubt. Details HIER.

Https://www. radlobby. at/gesetzeslage-kinder-und-radfahren

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