Immer häufiger findet man auf Deutschlands Fahrradwegen akkubetriebene Fahrräder. Ob leistungsstarkes Langstreckenrad, bequemes City-Bike oder sportliches Rennrad, die Variationen sind vielfältig. Doch was unterscheidet ein Pedelec von S-Pedelec und E-Bike?
Der Unterschied hat nicht nur in verkehrsrechtlicher Hinsicht Auswirkungen, sondern auch im Hinblick auf Benutzung, Ausstattung und Helmpflicht.
E-Bike & S-Pedelec vs. Pedelec – Der Elektroantrieb
Generell unterscheidet man zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike. Während ersteres in verkehrsrechtlicher Hinsicht zu den Fahrrädern zählt, zählen S-Pedelecs und E-Bikes zu den Kleinkrafträder. Das hat vor Allem Auswirkungen auf die Stärke des Elektromotors und die Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Elektrofahrrads. Ein E-Bike fährt bis zu 20 km/h und ist mit einem Motor mit einer maximalen Leistung von 500 Watt ausgestattet. Das S-Pedelec ist mit bis zu 45 km/h das schnellste der drei und verfügt wie das E-bike ebenfalls über einen Elektromotor mit bis zu 500 Watt Leistung. Das Pedelec fährt bis zu 25 km/h und die Motorenleistung umfasst maximal 250 Watt.
Pedaldruck – Das Antriebskonzept im Fokus
Ein weiterer wichtiger Unterschied findet sich in der Benutzung selbst. Der Begriff Ped-ele-c steht für Pedal Electric Cycle. Das Antriebskonzept ist einfach: Der Fahrer entscheidet selbst ob er sein Rad mit oder ohne Motorenunterstützung fahren möchte und kann den zusätzlich unterstützende Antrieb einfach an – und ausschalten. Der Elektroantrieb von Pedelec und S-Pedelec funktioniert aber nur dann, wenn der Fahrer selbst in die Pedale tritt. Fährt das Elektrofahrrad ohne zusätzlichen Pedaldruck, gilt es als E-Bike. Um das Anfahren am Berg einfacher zu gestalten, sind beide Pedelecvarianten mit einer Anfahr – und Schiebehilfe ausgestattet. Per Knopfdruck beschleunigt das Rad bis zu 6 km/h pro Stunde.
Betriebserlaubnis und Versicherungspflicht
Während ein Pedelec von Versicherungspflicht und Betriebserlaubnis befreit ist, müssen die Fahrer von S-Pedelec und E-Bike beides vorlegen. Eine Helmpflicht besteht beim Pedelec nicht, auch wenn zum eigenen Schutz ein geeigneter Helm selbstverständlich immer empfohlen wird. Jedes E-Bike und jedes S-Pedelec benötigt ein Versicherungskennzeichen, das jedes Jahr auf Neue erworben werden muss. Erhältlich sind diese Versicherungskennzeichen bei jedem Kraftfahrzeug-Versicherer. Für E-Bikes, die mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h gefahren werden, besteht ebenfalls keine Helmpflicht. Beim Fahren von den schnelleren S-Pedelecs muss der Fahrer einen für Krafträder geeigneten Helm tragen. Die Betriebserlaubnis muss genau wie bei anderen Krafträder immer mitgeführt werden.
Die Nutzung von Fahrradwegen und die Beförderung von Kindern
Auch hier gibt es deutliche Unterschiede. Weil das Pedelec als Fahrrad gilt, richten sich die Nutzungsrechte nach den allgemeinen Verhaltensvorschriften für Fahrradfahrer. Das Fahren auf Radwegen ist also nicht nur gestattet, sondern sogar Pflicht, wenn eine Radweg-Benutzungspflicht auf Straßenschildern ausgewiesen ist. Der Transport von Kindern ist bei einem Pedelec sowohl in Anhängern, als auch in geeigneten Kindersitzen erlaubt. Bei E-Bikes und S-Pedelecs sieht das ganze anders aus. Sie gelten, wie oben schon erläutert, als Kleinkrafträder. Auf einem Radweg dürfen die Fahrer von E-Bikes deswegen nur Fahren, wenn auf Verkehrsschildern die Erlaubnis zur Nutzung von Mofas auf den Radwegen ausgewiesen ist. S-Pedelecs ist das Fahren auf Radwegen generell verboten. Kinder dürfen nicht in Anhängern transportiert werden. Die Beförderung von Kindern bis sieben Jahren in einem geeigneten Kindersitz ist allerdings auch bei E-Bikes und S-Pedelecs gestattet.
Unterschiede im Überblick
- gilt verkehrsrechtlich als Fahrrad bis 25 km/h – maximal 250 Watt keine Fahrerlaubnis / kein Führerschein erfolderlich kein Mindestalter keine Helmpflicht Benutzung von Radwegen ist möglich oder Pflicht Kinder können in Anhängern oder in geeigneten Kindersitzen transportiert werden (bis 7 Jahre) kein Versicherungsschutz (Haftpflicht) notwendig zusätzlicher Pedaldruck ist notwendig damit der Elektromotor den Fahrer unterstützt
- gilt verkehrsrechtlich als Kleinkraftrad bis 45 km/h – maximal 500 Watt Führerschein der Klasse AM oder allgemeine Fahrerlaubnis sind Pflicht Mindestalter: 16 Jahre Helmpflicht Benutzung von Radwegen ist untersagt (das gilt auch für Radwege, die für Mofas freigegeben sind) Kinder können ausschließlich in geeigneten Kindersitzen transportiert werden, nicht in Anhängern (bis 7 Jahre) Haftpflichtversicherung und Versicherungskennzeichen sind gesetzlich vorgeschrieben zusätzlicher Pedaldruck ist notwendig Rückspiegel sind gesetzlich vorgeschrieben
- gilt verkehrsrechtlich als Leicht-Mofa bis 20 km/h – maximal 500 Watt Führerschein (Mofa) oder allgemeine Fahrerlaubnis sind Pflicht Mindestalter: 15 Jahre keine Helmpflicht Benutzung von Radwegen ist nur auf für Mofas freigegebenen Radwegen erlaubt Kinder können ausschließlich in geeigneten Kindersitzen transportiert werden, nicht in Anhängern (bis 7 Jahre) Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen sind gesetzlich vorgeschrieben zusätzlicher Pedaldruck ist nicht notwendig
Das Bundeskabinett hat in den letzten Monaten mehrere Änderungen an der Straßenverkehrsordnung auf den Weg gebracht, die in Zukunft eine familienfreundlichere und verkehrssicherere Regelung für E-Bikes bis 25 km/h finden sollen.
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Https://www. akkuman. de/wp-content/uploads/2016/09/Akkuman_2016-02-19_D800_5146.jpg 1181 1770 Harald Wiegand https://www. akkuman. de/wp-content/uploads/2019/12/Akkuman-Logo-weiss-neu-300×73.png Harald Wiegand 2016-09-15 12:46:53 2016-11-29 10:44:00 Der Unterschied zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec
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An diese Gesetze müssen sich e-Bike Fahrer halten
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Inhaltsverzeichnis
1. Der Unterschied zwischen e-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs
Pedelec
Ein Pedelec („Pedal Electric Cycle“) ist ein Elektrofahrrad, welches den Fahrer nur dann elektrisch unterstützt, wenn er selbst in die Pedale tritt. Es fühlt sich in etwa so an, als wären die Beinmuskeln über Nacht enorm gewachsen und man könnte bergauf im höchsten Gang fahren. Die Höchstgeschwindigkeit, bis zu der einen der Elektromotor unterstützt, beträgt in Deutschland 25 km/h. Alles, was darüber hinaus geht, kann nur noch mit eigener Muskelkraft erreicht werden. Seit 2017 ist das Pedelec dem Fahrrad gesetzlich gleichgestellt, was bedeutet, dass man auf Radwegen fahren darf, keine Helmpflicht besteht und auch kein Führerschein nötig ist. Fast überall (auch bei uns auf ebike. de) wird ein Pedelec jedoch als E-Bike bezeichnet, da dieser Begriffe einfach für viele geläufiger ist und man sofort eine Ahnung hat, worum es geht.
Die wichtigsten Fakten zum Pedelec nochmal zusammengefasst:
- ein Mindestalter für die Nutzung gibt es nicht einen Führerschein braucht es nicht laut §1 Absatz 3 StVG gilt ein Pedelec verkehrsrechtlich als Fahrrad keine Helmpflicht – ein Helm muss nicht getragen werden (ist jedoch empfohlen) es bedarf keiner separaten Versicherung (Haftpflicht ist jedoch empfohlen) es dürfen alle Radwege genutzt werden Kinderanhänger sind erlaubt, wie beim Fahrrad auch Kindersitze sind gestattet, solange Kind nicht älter als sieben Jahre ist eine Anfahr – und Schiebehilfe bis 6 km/h ist auch erlaubt, das wurde im Bundesgesetzblatt vom 20.06.2013 auch nochmal klargestellt Neu: Dynamo ist laut StVZO §67 nicht mehr nötig – Licht darf durch Akku gespiesen werden eine Zulassung ist nicht nötig, jedoch benötigen alle in der EU verkauften Pedelecs ein EU-Konformitätserklärung inkl. CE Kennzeichnung – darauf sollte man achten bzw. den e-Bike Händlerfragen
S-Pedelec
Das S-Pedelec, oder auch Speed-Pedelec, unterstützt den Fahrer im Gegensatz zu einem Pedelec bis zu 45 km/h. Jedoch ist es damit nicht getan. Durch die höhere Geschwindigkeit, die fast problemlos mit der elektrischen Unterstützung erreicht werden kann, gilt das S-Pedelec gesetzlich nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad. Hierfür wird ein Führerschein benötigt (Klasse AM), sowie ein Kennzeichen und ein Helm. Ebenso sind Seitenspiegel an das S-Pedelec anzubringen. Das Fahren auf dem Radweg ist dem S-Pedelec innerorts sowie außerorts untersagt. Das Benutzen von Fahrradstraßen ist nur dann erlaubt, wenn die Beschilderung Kleinkrafträdern die Fahrt erlaubt.
E-Bike
E-Bike bis 20 km/h und max. 500 Watt: Es fällt in die Kategorie Leichtmofa, erfordert ein Mindestalter von 15 Jahren, eine Mofaprüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen. Der Motor hat maximal 500 Watt. Es besteht keine Helmpflicht. Radwege dürfen innerorts nur genutzt werden, wenn diese mit „e-Bike frei“ gekennzeichnet sind. Außerorts dürfen e-Bikes dieser Kategorie Radwege nutzen. Einbahnstraßen dürfen nicht in entgegengesetzte Richtung genutzt werden. Kinderanhänger sind nicht erlaubt. Kindersitze für Kinder bis sieben Jahre sind erlaubt.
2.) Der Mythos Helmpflicht
Die Helmpflicht ist auch heute noch ein kontrovers diskutiertes Thema in Deutschland. Viele Unfälle von Radfahrern hätten nur zu kleinen Verletzungen geführt, wenn der Fahrer einen Helm getragen hätte.
Dennoch gibt es für das Fahrrad keine Helmpflicht per Gesetz, wodurch es in der Hand jedes Einzelnen liegt, sich für oder gegen einen Helm zu entscheiden. Für das Pedelec gilt dies genauso, jedoch gibt es eine Helmpflicht für S-Pedelecs (StVO, § 21a, Absatz 2).
3.) Mit dem e-Bike auf den Radweg?
Radwege gehören per se den Fahrradfahrern. Doch auch Pedelecs bis 25 km/h dürfen diese benutzen, da diese als Fahrrad gelten. Bei Pedelecs gibt es im Bezug auf die Nutzung von Radwegen also überhaupt keine Einschränkungen, wohingegen Fahrer von S-Pedelecs aufpassen müssen! Diese dürfen nur die Straße nutzen. Radwege sind tabu.
4.) Besondere Vorschriften bei der e-Bike Beleuchtung
Die Beleuchtung ist an jedem Fahrrad, Pedelec und S-Pedelec Pflicht. Diese werden bei Elektrofahrrädern in der Regel über den Akku gespeist. Bei S-Pedelecs gilt zusätzlich die Besonderheit, dass die Beleuchtung kontinuierlich in Betrieb sein muss, wie bei jedem einspurigen Kraftfahrzeug. Zusätzliche Komponenten, wie Fernlicht und Bremslicht sind ebenfalls erlaubt. Auch Richtungsanzeiger sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt, nämlich dann, wenn das Handzeichen durch die Bauform des Pedelecs nur eingeschränkt sichtbar ist (z. B. bei breiten Lasten e-Bikes). Ausführliche Infos über die e-Bike Beleuchtung kannst Du bei uns nachlesen.
5.) Dürfen Kinder e-Bike fahren?
Kinder dürfen per Gesetz in jeder Altersklasse mit einem Pedelec fahren, da diese auch rechtlicher Sicht wie Fahrräder gehandhabt werden. Jedoch wird im Allgemeinen empfohlen, Kinder erst ab einem Alter von ca. 14 Jahren auf ein Pedelec zu setzen, da sie ungefähr ab diesem Alter über die nötigen kognitiven Fähigkeiten verfügen. Deshalb gilt auch im Verleih oft diese Altersgrenze. Ein S-Pedelec darf mit einem Führerschein der Klasse AM gefahren werden, welcher ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden kann.
6.) Der richtige Anhänger für das e-Bike
Fahrradanhänger für Lasten sind sowohl für Pedelecs als auch für S-Pedelecs grundsätzlich erlaubt. Bei S-Pedelecs müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen der Beleuchtung erfüllt sein und auch die Kupplung am S-Pedelec muss den speziellen Kriterien entsprechen. Kinderanhänger, also solche Modelle, mit denen Kinder transportiert werden, sind nur an Pedelecs, nicht aber an S-Pedelecs erlaubt.
7.) Telefonieren beim e-Bike Fahren
In der StVO steht in § 23 sinngemäß, dass Kopfhörer erlaubt sind, solange sie die Wahrnehmung der Umgebungsgeräusche nicht beeinträchtigen. Wer jedoch sein Handy zum Telefonieren nutzt, es in der Hand hält oder an sein Ohr klemmt, muss mit einem Bußgeld 55 € rechnen. Fahrer von S-Pedelecs müssen sogar 100 € zahlen und bekommen dafür einen Punkt. Wie die aktuelle Entwicklung jedoch zeigt, ist das vernetzte e-Bike nicht mehr weit entfernt. Schon heute lässt sich das Smartphone per Bosch Nyon Display oder COBI am Lenker sicher steuern.
8.) Alkohol am Steuer
Selbst als Autofahrer weiß man oft nicht genau, ab welchem Blutalkoholwert man sich strafbar macht. Für Pedelecs gilt, wie für Fahrräder, dass man ab 1,6 Promille Alkohol im Blut fahruntauglich ist und mit einem Bußgeld belangt wird. S-Pedelecs treffen jedoch die selben Regeln wie Autofahrer. Ab 0,5 Promille gilt die Fahrt als Ordnungswidrigkeit und ab 1,1 Promille als Straftat. Wird man in einen Unfall verwickelt, wird es auch schon ab 0,3 Promille eng für den Fahrer. Wir empfehlen daher, die Finger weg vom Alkohol zu lassen, wenn es im Anschluss noch in irgendeiner Weise ans Steuer gehen soll.
Https://ebike. de/news/an-diese-gesetze-muessen-sich-e-bike-fahrer-halten/
Braucht man einen Führerschein für Elektrofahrräder in Irland
Wo liegen Unterschiede, wo sind Gemeinsamkeiten zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike? Welche Motoren gibt es? Was hat es mit der Anfahrhilfe auf sich. Die wichtigsten Begriffe rund um das Elektrofahrrad und ihre Bedeutung im Überblick.
Elektrofahrrad (= Pedelec: pedal electric cycle)
Elektrofahrräder haben eine maximale Nenndauerleistung von 250 Watt und unterstützen bis höchstens 25 km/h beim Treten. Rechtlich sind sie normalen Fahrrädern gleichgestellt.
- maximal 1,6 Promille Alkohol keine Helmpflicht
S-Pedelec
Es wird auch schnelles Pedelec oder E-Bike 45 genannt. Die Räder haben Motoren mit bis zu 4000 Watt. Auch hier muss der Fahrer in die Pedale treten. Die Unterstützung schaltet aber erst bei 45 km/h ab. S-Pedelecs gelten als Kleinkrafträder. Man braucht also einen entsprechenden Führerschein (Klasse AM).
Helmpflicht: Man sollte einen geeigneten Helm tragen. Verschiedene Hersteller haben einen S-Pedelec-Helm im Programm. Manche ziehen nun mit Helmen mit verstärkten Außenwänden nach.
- Versicherungskennzeichen 0,5 Promille-Grenze kein Kinderanhänger
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E-Bike
Ein E-Bike ist wie ein Mofa, nur mit E-Motor. Fährt alleine, ohne dass man treten muss.
- Helmpflicht (bei 25 km/h) Versicherungskennzeichen bis 20 km/h oder 25 km/h Radwegebenutzung erlaubt bei „Mofa frei“
Erklärung zentraler Begriffe rund ums Elektrorad: Rekuperation(=Energierückgewinnung)
Wer lange bergab fährt oder stark in die Pedale tritt, der kann Energie zurückgewinnen. Das funktioniert bisher aber nur bei Heckmotoren.
Wichtige Begriffe: Wattstunden
Akkukapazitäten werden meist in Wattstunden angegeben. Die meisten Pedelecs haben inzwischen einen 500 Wattstunden-Akku.
Motor: Frontmotor – Mittelmotor – Heckmotor
Je nachdem, wo der Motor am Rad verbaut ist, handelt es sich um einen Frontantrieb (Motor in der Frontnabe), Mittelmotor (am Tretlager) oder Heckantrieb (Motor sitzt in der Hinterradnabe).
Anfahrhilfe / Schiebehilfe
Da ein Elektrofahrrad mehr wiegt und ein Schieben bergauf meist schwer fällt, gibt es bei den meisten Rädern eine Schiebehilfe (6 km/h). Sie kann auch beim Anfahren eingesetzt werden.
Wo gibt’s ElektroRad zu kaufen?
Bewegungssensor
Misst die Pedalbewegung am Tretlager und gibt den Elektroantrieb frei, sobald er eine Tretbewegung registriert
BMS (= Battery Management System)
Das BMS soll für eine möglichst lange Lebensdauer der Batteriezellen sorgen. Weiterhin soll es u. a. die Überhitzung oder Überladung eines Akkus verhindern.
Drehmoment
Ist eine grundlegende physikalische Größe in der klassischen Mechanik. Es besagt, welche Kraft ein Antrieb auf eine Drehbewegung ausübt und wird in Newtonmeter (Nm) gemessen.
Kraftsensor
Ist der Sensor, der beim Treten ins Pedal die Muskelkraft des Radfahrers in Newtonmeter misst. Mit Hilfe des Kraftsensors kann das Motorsteuergerät Motorkraft entsprechend zur aufgebrachten Trittkraft zugeben.
Https://www. radfahren. de/service/e-bike-pedelec-begriffe-und-ihre-bedeutung/
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Pedelec oder E-Bike? Wer vor dieser Frage steht, hat oft ein Problem, denn nicht selten werden diese beiden Begriffe synonym verwendet. Es gibt jedoch klare Unterscheidungsmerkmale: Ein E-Bike ist in seiner Definition ein motorisiertes Fahrrad, das auf Knopfdruck und ohne Tretunterstützung losfährt. Ein Pedelec kommt mit Motor und Tretunterstützung auf bis zu 25 km/h. In Deutschland spricht man allerdings von E-Bikes, wenn eigentlich Pedelecs gemeint sind. Sprich: Wer hierzulande den Wunsch nach einem E-Bike hat, versteht darunter meist die Variante mit Tretunterstützung. Ein S-Pedelec bringt es auf bis zu 45 km/h. Dafür ist eine Zulassung von Nöten.
Welche Leistung darf der Motor des E-Bikes haben?
Bis zu einer Nenndauerleistung des Motors von 250 Watt gilt ein E-Bike als Fahrrad und darf wie ein klassisches Bike auf Fahrradwegen gefahren werden. Mit einer höheren Leistung sind das Tragen eines Helmes, ein Führerschein der Klasse AM, ein Versicherungskennzeichen und eine Zulassung verpflichtend. Zudem muss zwingend die Straße befahren werden – Radwege sind bei einer so hohen Leistung tabu.
Welche Leistung sollte der Akku des E-Bikes haben?
Gängige Modelle bringen eine Akkuleistung von 250 bis 600 Wattstunden (Wh) mit sich. Solltest du keine Möglichkeit haben, den Akku samt Bike zu laden, empfiehlt sich ein herausnehmbarer Akku, den du bequem in deiner Wohnung laden kannst. Bis ein Akku vollständig geladen ist, dauert es im Regelfall zwischen 1,5 und 5 Stunden.
Wie erhöhe ich die Lebensdauer meines Akkus?
Handelsübliche Akkus schaffen es im Schnitt auf 500 bis 1.000 Ladezyklen. Wie lange der Akku aber tatsächlich hält, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier ein paar Tipps, um die Lebensdauer zu erhöhen:
- Entlade den Akku niemals vollständig Lagere den Akku niemals komplett leer oder komplett voll Lagere den Akku bei 10 bis 20 Grad Celsius Verwende immer Originalteile Mit einer gemischten Tretweise holst du mehr aus deinem Akku heraus
Planst du regelmäßig weite Strecken mit dem E-Bike zurückzulegen, solltest du über einen Ersatzakku nachdenken.
Wie viele Gänge sollte ein E-Bike haben?
Wie bei Fahrrädern allgemein kommt es auch bei der Anzahl der Gänge bei einem E-Bike darauf an, was du damit vorhast. Fährst du vorwiegend moderate Wege und bist in flacherem Gelände unterwegs, reichen bis zu 14 Gänge vollkommen aus. Bei Modellen mit Kettenschaltung sind auch über 30 Gänge möglich, was das Fahren in bergigen Regionen deutlich vereinfacht.
Https://littlejohnbikes. de/fahrraeder/e-bikes/
Unfall mit E-Bike – 5 wichtige Infos für Sie
©unsplash. com // Wolfram Bölte
- Zuletzt aktualisiert: 23. November 2021
E-Bike-Fahrer sind häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt als normale Radfahrer, da sie auf den Straßen oft schneller unterwegs sind. Wir geben Ihnen in unserem Ratgeber 5 wichtige Infos, damit Sie wissen, was Sie bei einem Unfall mit E-Bike beachten müssen.
- Unter die Kraftfahrzeuge fallen des E-Bike und das S-Pedelec. Als Fahrrad geht das Pedelec durch. E-Bike und S-Pedelec benötigen daher eine eigene Haftpflichtversicherung. Das Pedelec jedoch nicht. Geraten Sie in einen unverschuldeten Verkehrsunfall, muss der Verursacher Ihnen den entstandenen Schaden ersetzen. Ansprüche sind dann u. a. der Sachschaden am E-Bike, an der Kleidung oder am Helm. Dazu kommen weitere Schadenspositionen.
E-Bike, Pedelec, Elektrofahrrad… welche Unterschiede gibt es?
Ein Elektrofahrrad ist ein Fahrrad, wenn es zum einen eine Leistung von 600 Watt nicht übersteigt und zudem eine Bauartgeschwindigkeit von Nicht mehr als 25 km/h besitzt. Als Kraftfahrzeug gilt ein Elektrofahrrad, welche diese Kriterien übersteigt und z. B. die Motorunterstützung bei Erreichen von 25 km/h Nicht abgebrochen wird.
Vorsicht: Für „schnelle Elektrofahrräder“ müssen alle geltenden Bestimmungen eingehalten werden, die auch für Kraftfahrzeuge gelten. Mit diesen E-Bikes dürfen die Radwege nicht mehr benutzt werden. Es muss auf der regulären Fahrbahn gefahren werden.
Was ist eigentlich ein E-Bike und wie unterscheidet es sich von einem Pedelec oder S-Pedelec?
E-Bike wird umgangssprachlich häufig als Oberbegriff für alle Elektroräder verwendet. Das ist aber nicht ganz richtig. Ein E-Bike ist ein Elektrofahrrad, das auch dann fährt, Wenn der Fahrer nicht in die Pedale tritt. Abhängig von der Watt-Zahl und der Maximalgeschwindigkeit gelten sie entweder als „Fahrrad“ oder als „Kraftfahrzeug“. Achten Sie daher unbedingt auf die Bestimmungen, die für die „schnellen Elektrofahrräder“ gelten – wie z. B. die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung.
Ein Pedelec ist ein „Pedal Electric Cycle“, mit welchem eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht werden kann. Schneller kann man Nur fahren, wenn man kräftig in die Pedale tritt. Das Pedelec ist ein Fahrrad.
Das S-Pedelec ist ein schnelles Pedelec und fällt unter die Kleinkrafträder. Durch die Motorunterstützung beim Treten kann eine Geschwindigkeit von 45 km/h erreicht werden. Ein Mofa-Führerschein ist zum Fahren vorgeschrieben – genauso wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Gibt es einen Haftungsunterschied zwischen einem E-Bike und einem normalen Fahrrad?
Einen Haftungsunterschied gibt es grundsätzlich nicht, denn das E-Bike hat von sich aus theoretisch keine erhöhte Unfallgefahr. Anders als Motorräder, Motoroller und Autos wird dem E-Bike keine Betriebsgefahr zugerechnet. Autos tragen bei einem Unfall mit einem E-Bike-Fahrer, der nicht grob fahrlässig gehandelt hat, eine Teilschuld, da das Autofahren an sich regelmäßig als gefährlich zu werten ist.
Bei einem Unfall eines E-Bike-Fahrers mit einem normalen Fahrrad wird im Einzelfall geprüft, wer den Unfall verursacht hat.
Benötige ich eine Versicherung für E-Bikes?
Für ein E-Bike und ein S-Pedelec reicht eine private Haftpflichtversicherung nicht aus. Für diese Elektrofahrradtypen müssen Sie unbedingt eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Dabei handelt es sich um eine klassische Rollerversicherung. Bei einem Pedelec braucht es das nicht.
Prüfen Sie unbedingt, ob Ihre private Haftpflichtversicherung Ihr Pedelec mit einschließt. Falls nicht, empfehlen wir Ihnen zum Abschluss einer gesonderten Haftpflichtversicherung, die Sie schützt, wenn Sie jemand anderen schädigen.
Unfall mit E-Bike
Geraten Sie unverschuldet mit Ihrem E-Bike in einen Verkehrsunfall, kann ihr Unfallgegner dafür haftbar gemacht werden und seine Haftpflichtversicherung muss Ihnen den Schaden ersetzen. Ein E-Bike-Unfall darf wie jeder andere Kfz-Unfall nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Auch hier kann es sich im sehr hohe Schadenssummen handeln. Dabei geht es viel weniger um den reinen Fahrzeugwert. Denn leider sind unfallbetroffene E-Biker oft auch verletzt und es geht regelmäßig um erhebliche Heilbehandlungskosten, Verdienstausfälle und Schmerzensgeldansprüche. Als Spezialisten verfügen wir über das hier benötigte Knowhow und helfen Ihnen damit kompetent Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Hat Ihr Unfallgegner weder eine Haftpflichtversicherung noch genügend Geld, um den Schaden zu begleichen, kommt es darauf an, ob Ihre eigene Versicherung solche Forderungsausfälle auch abdeckt. Prüfen Sie daher, ob Ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung solche Situationen absichert und bessern Sie gegebenenfalls nach.
Https://fairforce. one/ratgeber/unfall-mit-e-bike/
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Bei der Auswahl der richtigen Unterkunft auf Nachhaltigkeit zu achten, hört sich zunächst nicht sehr vielversprechend an. Doch umweltfreundliche Grundsätze können solchen „grünen“ Einrichtungen zu unheimlich viel Charme verhelfen! Nehmen Sie zum Beispiel den reizenden alten Bauernhof Limepark in der Grafschaft Antrim, der Schafe und Shetlandponys als „Rasenmäher“ einsetzt und den Gästen Gelegenheit gibt, aus den Rosen an den alten Steinmauern selbst einen Sirup herzustellen. Oder auch das Tory Bush Eco Loft in der Grafschaft Down, eine Zwei-Personen-Unterkunft mit Wärmedämmung aus regionaler Schafswolle und allen Annehmlichkeiten, die man für einen gemütlichen Aufenthalt braucht.
Und genau das ist ganz wichtig: Nachhaltigkeit heißt keineswegs, dass man dadurch irgendetwas einbüßen muss! Das Salthouse Eco Hotel in der Grafschaft Antrim setzt auf Strom aus Windturbinen und Solarmodulen, Beleuchtung durch energieeffiziente LEDs und den kompletten Verzicht auf Einwegplastik. Dem grandiosen Ambiente tut das jedoch nicht den geringsten Abbruch. Das Delphi Resort in der Grafschaft Mayo bietet das erste Abenteuerzentrum Irlands, das mit dem ECO-Centre Award ausgezeichnet wurde. Dazu ein preisgekröntes Spa und die schöne Landschaft von Connemara direkt vor der Türe … Kurz: Alles, was man sich für einen fantastischen nachhaltigen Urlaub wünschen kann.
Das ist der besondere Zauber vieler nachhaltiger Unterkünfte. Denn hier offenbaren sich das Land und die Lebensart so unmittelbar, dass sich die Gäste einfach in die Gegend verlieben und erfahren möchten, wie sie zu ihrem Schutz beitragen können. Im himmlischen Ard Nahoo Eco Retreat können Yoga-Fans und Kanugruppen die ländliche Gegend rund um Leitrim kennenlernen, und das Dolphin Hotel auf einer Insel vor der Küste von Galway ist der ideale Ausgangspunkt, um die Flora und Fauna der wilden Landschaft von Inishbofin zu entdecken.
Https://www. ireland. com/de-ch/plan-your-trip/accommodation/sustainable-stays-in-ireland/
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Die E-Bike-Versicherung
E-Bikes und Pedelecs liegen im Trend. Denn mit den Rädern mit Motorunterstützung lassen sich lange Distanzen zurücklegen und selbst die steilsten Anstiege ohne Schwierigkeiten überwinden. Doch diese hochwertige Technik macht Elektrobikes auch deutlich teurer als klassische Fahrräder. Daher sind sie nicht nur ein beliebtes Diebesgut, sondern auch kostenintensiv bei notwendigen Reparaturen. Gut, we nn im Schadensfall eine entsprechende Versicherung besteht. Doch welche E-Bike-Versicherung ist überhaupt die richtige und reicht eine Hausratversicherung auch aus?
Welche ist die richtige Versicherung für E-Bikes?
Es gibt verschiedene Formen der E-Bikeversicherung. Diese unterscheiden sich in zwei wesentlichen Aspekten: d em Versicherungsobjekt und dem Versicherungsumfang. Entscheidend ist also zunächst, um was für ein Elektrofahrzeug es sich handelt:
- In die Kategorie „ Pedelec “ fallen die meisten Elektrofahrräder. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass mit der Motorunterstützung Geschwindigkeiten von maximal 25 Stundenkilometern möglich sind. Die Pedelecs unterliegen keiner Führerscheinpflicht und gelten als Fahrräder. Ein wesentliches Merkmal des Pedelecs ist, dass der Motor lediglich eine Tretunterstützu n g darstellt. Das S-Pedelec erreicht Geschwindigkeiten von bis zu 45 Stundenkilometern. Daher benötigen die Fahrer nicht nur einen Mofa-Führerschein, sondern auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Zulassung. Das E-Bike wird umgangssprachlich meist als Oberbegriff für alle Fahrräder mit Motorunterstützung verwendet. Allerdings unterscheidet sich das richtige E-Bike vom Pedelec: Es fährt auch ohne dass der Fahrer in die Pedale tritt. Daher ist für dieses Elektrofahrzeug ein Mofa-Führerschein notwendig und es gilt eine Helmpflicht. Ab einer bestimmten Geschwindigkeit ist außerdem ein Versicherungskennzeichen mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
Information: Ein E-Bike darf nur ohne Führerschein gefahren werden, wenn der Motor lediglich zur Tretunterstützung dient und Höchstgeschwindigkeiten von maximal 25 Stundenkilometern erreicht werden. In diesem Fall reicht eine Versicherung für E-Bikes beziehungsweise Pedelecs aus. Für Fahrräder und Bikes, die diese Kriterien nicht erfüllen, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung und bei Bedarf eine Kaskoabsicherung abgeschlossen werden.
Der Versicherungsumfang
Die passende Versicherung für ein E-Bike ist auch abhängig davon, welcher Versicherungsumfang gewünscht ist. An erster Stelle sollte immer ein Haftpflichtschutz stehen. Denn bei einem Haftpflichtschaden haften die Verursacher mit ihrem gesamten Vermögen. Dabei ist die Benutzung von Pedelecs im Regelfall über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Hierbe i empfiehlt es sich, eine Bestätigung des Versicherers anzufordern. Bei zulassungspflichtigen S-Pedelecs und selbstfahrenden E-Bikes ist hingegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig.
Die E-Bike-Versicherung für Eigenschäden
Darüber hinaus gibt es auch Versicherungen, die bei Schäden am eigenen E-Bike bezahlen. Diese spezielle E-Bike-Versicherung empfiehlt sich für Personen, die bei eigenen Schäden an ihrem Rad abgesichert sein möchten. Je nach Tarif können folgende Schäden , Risiken Und Leistungen Mitversichert sein:
- Unfall – und Sturzschäden Bedienfehler und unsachgemäße Handhabung Diebstahl des E-Bikes und/oder seiner fest verbundenen Teile Vandalismus Produktions-, Material – und Konstruktionsfehler Schutzbrief und Pannenservice
Bei einigen Tarifen sind auch Schäden an der Elektronik und Akkuverschleiß versichert. Radfahrer, die hingegen keinen umfangreichen Versicherungsschutz benötigen, können ihr Bike auch über die Hausratversicherung absichern.
Wann lohnt sich eine spezielle Fahrradversicherung?
Die Hausratversicherung zahlt bei einem E-Bike nur dann, wenn dieses gestohlen wurde. Oder, sofern es sich in der Wohnung befand, bei den versicherten Risiken wie Feuer und Einbruchdiebstahl. Die spezielle E-Bikeversicherung hingegen sichert auch Eigenschäden am Rad ab. Dazu gehören Sturz – und Unfallschäden, aber auch Beschädigungen durch Fehlbedienung und Materialfehler. Darüber hinaus können je nach gewähltem Tarif auch defekte an der Elektronik und Vandalismus abgesichert sein.
Die E-Bike-Versicherung lohnt sich somit, wenn die Besitzer Ihr E-Bike auch bei Eigenschäden absichern möchten und nicht nur gegen die Gefahr des Diebstahls . Sie empfiehlt sich meist für elektronische Räder mit einem hohen Anschaffungspreis und für Personen, die im Schadensfall nur erschwert für die Reparatur aufkommen können.
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Pedelec oder S-Pedelec, E-Bike oder E-Roller: Was passt zu mir?
Immer mehr Fahrradfahrer vertrauen auf eingebauten Rückenwind per Elektromotor und Akku: Mehr als eine halbe Million Pedelecs, gerne auch E-Bikes genannt, sind dem Zweirad-Industrieverband zufolge im Jahr 2015 in Deutschland verkauft worden, und schon seit Jahren sind die Zuwachsraten im zweistelligen Bereich. Ein anderer Zweirad-Trend ist bei den Rollern und Kleinkrafträdern zu beobachten: Immer mehr Käufer greifen zu rein elektrischen Modellen, die nicht nur leiser und sauberer sind als ihre benzinbetriebenen Vorgänger, sondern dank der geringen Energie – und Wartungskosten auch das Konto schonen – wenngleich sie in der Anschaffung etwas teurer sind.
Egal ob Pedelec, E-Bike oder E-Roller: Allen gemeinsam ist die Akku-Reichweite von etwa 50 bis 100 Kilometern, was mehr als ausreichend ist für den Alltagseinsatz. Als Alternative zum eigenen Auto sind sie alle günstiger in Anschaffung und Unterhalt, zudem entfällt die lästige Parkplatzsuche. Und für jeden Einsatzzweck gibt es das passende Gefährt: E-Mountainbikes oder E-Rennräder für sportlich Ambitionierte, Lasten-Pedelecs als Autoersatz, E-Fahrräder bis 25 oder 45 km/h, rasante E-Bikes für Individualisten und E-Roller für Motorradfreunde mit grünem Gewissen.
Wer angesichts dieser Vielfalt so gar nicht weiß, wofür er sich entscheiden soll, kann sich zunächst eine entscheidende Frage stellen: Wie schnell will ich am Ziel ankommen?
Die mit etwa 95 Prozent zahlenmäßig stärkste Gruppe unter den Elektrofahrrädern, die Pedelecs, unterstützen nur bis 25 km/h – sind auf kurzen und vor allem städtischen Strecken dennoch meist schneller als Autos. Ihr großer Vorteil ist, dass sie denselben gesetzlichen Vorschriften unterliegen wie Fahrräder und sich fast genauso fahren. Führerschein, Helm oder Versicherung braucht man bei diesem Modell nicht. Die Maximalleistung von 250 Watt reicht locker, um entspannt am Arbeitsplatz anzukommen, starke Steigungen zu meistern oder ein vollbepacktes Lastenrad zu manövrieren. Der Elektromotor schaltet sich bei Pedelecs stets nur unterstützend zu. Also nur dann, wenn man selber in die Pedale tritt.
Wer immer noch per Fahrrad, aber viel flotter unterwegs sein will und möglichst schnell auch weitere Strecken zurücklegen möchte, hat zwei Alternativen: das S-Pedelec, die stärkere Version des Pedelecs oder das E-Bike – ein fahrradähnliches Zweirad, meist aber ohne Pedale, dessen Elektromotor wie beim Motorrad per Drehgriff am Lenker angesteuert wird. Hier ist mit bis zu 500 Watt deutlich mehr Leistung erlaubt. Durch die maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h rutscht man allerdings zulassungsrechtlich in die Kategorie der Kleinkrafträder – Versicherungskennzeichen, Führerschein und ein geeigneter Helm sind deshalb Pflicht. Außerdem ist man bei der Wahl der Route etwas eingeschränkt: Da man mit diesen Fahrzeugen – außer mit abgeschaltetem Motor – Radwege nicht befahren darf, muss man auf mögliche Abkürzungen verzichten.
Wegen diesem Nachteil entscheidet sich mancher dann vielleicht sogar für einen E-Roller oder ein kleines E-Motorrad der 50er-Klasse als leise und saubere Alternative zum knatternden Zweitakter. Auch diese beschleunigen auf bis zu 45 km/h, weshalb Führerschein, Versicherungskennzeichen und Helm erforderlich sind. Es gibt sie in vielen verschiedenen Ausführungen: als Retro-Roller, modernen Scooter, geländetaugliche Enduro-Version oder sogar als Klapproller. Die Akkus sind bei vielen Modellen entnehmbar und können problemlos an herkömmlichen Steckdosen innerhalb weniger Stunden wieder vollständig geladen werden. Bei etwa 1.000 Watt Motorleistung beginnt der elektrische Kraftradspaß und endet erst bei durchaus kräftigen 4.000 Watt, womit starke Steigungen selbst mit Sozius kein Problem darstellen. Mit den leistungsstärksten Modellen darf man außerdem davon ausgehen, erstaunte Blicke von Autofahrern zu ernten: Da bei Elektromotoren das volle Drehmoment von der ersten Umdrehung anliegt, dürfte so mancher Ampelstart deutlich rasanter ausfallen, als vom Pkw-Lenker vermutet. (Von Michael Neissendorfer | pd-f. de/biketec)