Man darf in Tübingen nichts von Fahrradunfällen auf Straßenbahnschienen erzählen. Sonst gibt es kollektive Schläge von den Befürwortern der Innenstadtstrecke der Regionalstadtbahn. Die angebliche Verbreitung von Fake News gehört dann noch zu den harmlosen Vorwürfen.
Eine Zeit-Redakteurin “wickelte es” unlängst auf nassen Schienen. Sie stellte überrascht fest: Fahrradunfälle passieren offensichtlich fast allen und fast allen auf Straßenbahnschienen.
Zwei zentrale Absätze aus dem Artikel hier
(der ganze Artikel folgt am Ende des Posts unten am Stück):
>> Ich also in die Redaktion, Dreck im Gesicht, Knie aufgeschlagen. Da sagen alle: Aaah, Tramschienen. Hatten alle auch schon, und auch deren Kinder und Ehepartner und Freunde. Nach einer Stunde wird mir übel, ein Kollege sagt: Vielleicht zum Arzt. Ich also in die Charité. Die Ärztin sagt: Ach, der Klassiker. Ich texte einem Interviewpartner, den ich eigentlich am Nachmittag sprechen wollte: Können wir verschieben, wegen Radunfall, wegen Tramschienen? Er erzählt mir später: Zwei seiner Mitarbeiterinnen haben sich dieses Jahr schon langgelegt, auf die gleiche Weise. Eine verlor einen Zahn.
Fast alle Menschen, von denen ich weiß, dass sie prägende, schmerzhafte Fahrradunfälle hatten, nennen dafür den gleichen Grund: Tramschienen. Ich bin in meinem Erwachsenenleben jetzt zweimal vom Rad gefallen, beide Male wegen Tramschienen. Wobei: Ein weiteres Mal bin ich an einer Ampel umgefallen, weil ich im Stand das Gleichgewicht verloren habe. Das war aber eher lustig für alle Umstehenden und tat nicht weh. Bei den Tramschienen tat es weh.
So, hier kommt gleich noch der ganze Artikel, damit niemand sagt, wir verschweigen einen Teil des Textes (“fake news” und so). Der zutreffende Vorschlag der Redakteurin, den Rädern eine eigene Spur abseits der Schienen zu geben, geht leider in der engen Tübinger Innenstadt nicht. Das ist einer der Gründe, weshalb sie nicht in die Innenstadt gehört.
>> Ich muss Ihnen von einem Unfall erzählen. Montagmorgen, auf meinem Weg in die Redaktion. Eine Straße in Berlin-Mitte, rechts parken Autos, in der Mitte fährt eine Tram. Ich auf dem Fahrrad, zwischen den Tramschienen, will geradeaus weiter, aber die Tramschienen machen eine Linkskurve. Straße ist nass. Herbst. Ich fahre geradeaus, muss dabei einmal ganz kurz mit den Reifen über die Schienen. Mache ich jeden Tag. In diesem Fall: Vorderrad rutscht nach links weg, Hinterrad rutscht mit, ich fliege ein paar Meter weit um die Kurve, lande auf Knie, Arm und Kinn. Eine Frau und zwei Männer heben mich auf. Alles okay? Die Frau gibt mir Taschentücher ohne Grund. Man gibt fremden Menschen immer Taschentücher, wenn sie Schmerzen haben, dabei hilft das nie.
Ich also in die Redaktion, Dreck im Gesicht, Knie aufgeschlagen. Da sagen alle: Aaah, Tramschienen. Hatten alle auch schon, und auch deren Kinder und Ehepartner und Freunde. Nach einer Stunde wird mir übel, ein Kollege sagt: Vielleicht zum Arzt. Ich also in die Charité. Die Ärztin sagt: Ach, der Klassiker. Ich texte einem Interviewpartner, den ich eigentlich am Nachmittag sprechen wollte: Können wir verschieben, wegen Radunfall, wegen Tramschienen? Er erzählt mir später: Zwei seiner Mitarbeiterinnen haben sich dieses Jahr schon langgelegt, auf die gleiche Weise. Eine verlor einen Zahn.
Fast alle Menschen, von denen ich weiß, dass sie prägende, schmerzhafte Fahrradunfälle hatten, nennen dafür den gleichen Grund: Tramschienen. Ich bin in meinem Erwachsenenleben jetzt zweimal vom Rad gefallen, beide Male wegen Tramschienen. Wobei: Ein weiteres Mal bin ich an einer Ampel umgefallen, weil ich im Stand das Gleichgewicht verloren habe. Das war aber eher lustig für alle Umstehenden und tat nicht weh. Bei den Tramschienen tat es weh.
Fahrradunfälle wegen Tramschienen sind genau das, was benachteiligten Gruppen im demokratischen Kapitalismus regelmäßig passiert: Sie leiden darunter, dass ihre Interessen nicht erfüllt, sondern stattdessen gegeneinander ausgespielt werden. Geflüchtete gegen Arbeitslose, Umweltschützer gegen Menschen im ländlichen Raum. Und natürlich wäre es die simpelste Forderung, dass Tramschienen nur dort entlanglaufen sollen, wo sie Radfahrer und Fußgänger nicht gefährden. Aber das wäre auch die dümmste Forderung, denn dann kämen viele Menschen nicht mehr dorthin, wo sie hinmüssen.
Wer während einer Pandemie mit dem öffentlichen Nahverkehr fährt, tut das wahrscheinlich, weil er sich kein Auto leisten kann. Für Radfahrer gilt das Gleiche – oder sie meinen, der Atemluft, dem Gesundheitssystem und sich selbst auf lange Sicht durchs Radfahren am meisten zu helfen. Das “Richtige” zu tun. Aber die miese Nachricht für alle ökonomisch Benachteiligten und Gutmenschen ist: Je weniger man der Welt schadet, desto mehr schadet die Welt einem. Man fängt sich in engen Trams Krankheiten ein, man prellt sich den Kopf am Asphalt.
Gäbe es eine Sache im Straßenverkehr, die Autos und deren Fahrer im gleichen Maße beschädigen würde, wie Tramschienen Fahrradfahrer beschädigen, dann wäre diese Sache längst verboten. Geht ja nicht, die armen Autos, der schöne Lack. Aber die Kannibalisierung von Rad – und Tramfahrern wird nie irgendwo problematisiert. Wir nehmen sie, wie so viele Ungerechtigkeiten, als gottgegeben und unveränderlich hin.
Ich kann nicht einsehen, dass es sich finanziell (Versicherungen, Produktivitätsausfälle) und gesellschaftlich (Klima, blaue Flecke) nicht lohnen würde, diese Unfälle zu vermeiden. Es ist mir allerdings klar, warum es so schwierig ist. Weil nämlich dort, wo ich mit dem Rad weniger angsterfüllt entlangfahren könnte, also neben den Tramschienen statt dazwischen, schon jemand Raum einnimmt: Autos, die herumstehen. Parkplätze sind in Großstädten wichtiger als die Schädel von Radfahrerinnen. Ist so. Ich sitze jetzt seit einer halben Stunde vor diesem Textende und denke über eine lustige, erlösende Pointe nach. Finde keine. Liegt vielleicht an der Kopfverletzung. Somit hat dieser Sturz nun auch noch Ihnen geschadet.
Https://www. tuebinger-liste. de/der-sturz-der-gerechten-auf-nassen-strassenbahnschienen/
Per Fahrrad dUrch den Verkehrsdschungel
Immer mehr Menschen entdecken das Fahrrad als Verkehrsmittel. Aber die Verkehrsbildung stammt bei vielen noch aus einer Zeit, als gerade einmal die Stützräder am Fahrrad abmontiert wurden. Hinzu kommt, dass jedes Jahr weniger Menschen Fahrschulen besuchen, um einen Führerschein – und so auch die entsprechende Verkehrsbildung – zu erlangen.
Mit ÖAMTC-Expertin Ellen Dehnert frischen wir Ihr Wissen über die verbreitetsten Mythen auf und haben zehn Tipps, damit Sie mit Ihrem Drahtesel besser durch den Verkehrsdschungel kommen.
Auch im Sattel braucht es Strategie
Natürlich kann man auch einfach aufsteigen und losfahren, aber speziell der Verkehr im urbanen Bereich birgt Herausforderungen, auf die wir uns lieber etwas gründlicher vorbereitet. Mit diesen zehn Tipps schnüren wir unser ganz persönliches Sicherheitspaket:
- 1. Sichtbar und umsichtig sein: deutliche Handzeichen nutzen, die Umgebung im Blick behalten, notfalls durch Klingeln auf sich aufmerksam machen und stets bremsbereit sein. 2. Präsenz zeigen: Immer rechts bleiben und dabei die eigene Spur behaupten – auch beim Anhalten vor einer roten Ampel. 3. Route wählen: Es zahlt sich aus, nicht einfach loszufahren, sondern sich vorab mit der Strecke vertraut zu machen. Radwege und – fahrstreifen sollten (wo vorhanden) genutzt werden. Außerdem sind, Einbahnstraßen, in denen man gegen die Fahrtrichtung fahren darf, 30er-Zonen oder Sackgassen mit Durchfahrtsmöglichkeiten für Radfahrer:innen stark frequentierten Straßen immer vorzuziehen. 4. Jahreszeiten berücksichtigen: Im Herbst und Winter, aber auch bei schlechtem Wetter muss man neben der erhöhten Sturzgefahr auch einkalkulieren, von anderen Verkehrsteilnehmer:innen leichter übersehen zu werden. 5. Auf Ergonomie und Fahrkomfort achten: Das Fahrrad sollte immer auf die Person abgestimmt sein, die damit fährt. So können wir Schmerzen vorbeugen, die durch Fehlhaltungen im Sattel hervorgerufen werden. Tragekörbe und ähnliche Vorrichtungen dürfen unsere Fahrsicherheit außerdem nicht einschränken.
Mit einem Fahrrad, das perfekt auf seine:n Benutzer:in eingestellt ist, macht Radeln nicht nur mehr Spaß, es entlastet und trainiert den Körper auch gleichermaßen. Alle Tipps dazu gibt es im Artikel zum „Bikefitting“.
- 6. Sechsten Sinn entwickeln: Auf dem Fahrrad verhält man sich im Verkehr am besten defensiv. Das bedeutet: Immer so fahren, dass man auch Fehler von anderen ausgleichen kann, vorausschauend unterwegs sein und mit Unerwartetem rechnen, also eine Art sechsten Sinn für möglicherweise gefährliche Situationen entwickeln. 7. Berechenbar sein: Immer so fahren, dass die eigenen Absichten für die anderen Verkehrsteilnehmer:innen deutlich erkennbar sind. Plötzliche Spurwechsel oder spontanes Abbiegen ohne deutliche Zeichen bergen ein hohes Gefahrenpotenzial. 8. Spezielle Gefahren erkennen: Speziell im Stadtverkehr bergen Witterungsverhältnisse und Verkehrsbedingungen Risiken. Nasse Bodenmarkierungen, Schienen oder Rollsplit erhöhen die Sturzgefahr, tote Winkel, komplexe Kreuzungen oder parkende Autos (Stichwort „Dooring“) erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit im Sattel. 9. Richtige Selbsteinschätzung: Nicht jede:r ist dafür gemacht, sich im starken Verkehr souverän zu behaupten. Wenn man sich unsicher fühlt, sollte man besser absteigen und das Rad eine Weile schieben. 10. Die Perspektive wechseln: Das ist eine Art Bonus-Tipp, damit nicht nur die Sicherheit, sondern auch der Fahrspaß gewährleistet ist. Viele Konflikte im Verkehr entstehen nämlich aus der Annahme heraus, dass es immer die anderen sind, die die Fehler machen. Das zu hinterfragen, verhindert so manchen Streit auf der Straße.
Was man darf und was verboten ist
Man kennt das Phänomen aus vielen anderen Lebensbereichen: Manche Glaubenssätze halten sich auch dann ewig, wenn sie falsch sind. Auch beim Radfahren haben viele solche Ge – und Verbote im Hinterkopf, und deshalb klären wir an dieser Stelle die zehn strittigsten Fragen, mit denen Pedalritter:innen im Straßenverkehr konfrontiert sind.
„Radfahrer:innen dürfen immer gegen die Einbahn fahren.“ Das stimmt nicht. Erlaubt ist das nur dann, wenn es auf Zusatztafeln kenntlich gemacht wird. Oder in Wohnstraßen, wobei hier Schritttempo zu fahren ist.
Https://www. uniqa. at/versicherung/uniqa2018/carpediem/fahrradsicher. html
BPOL-KS: Fahrrad im Gleisbereich überfahren – Bundespolizei sucht Zeugen
Bislang Unbekannte haben Freitagabend (2.6. / 21:39 Uhr) im Bahnhof Langgöns auf Höhe von Gleis 3 ein Fahrrad auf die Schienen gelegt. Der Triebfahrzeugführer eines Güterzuges erkannte das Fahrrad auf den Gleisen, konnte jedoch trotz umgehend eingeleiteter Schnellbremsung das Überfahren des Fahrrades nicht verhindern. Der Güterzug wurde durch den Vorfall nicht beschädigt und konnte nach Abschluss der Maßnahmen um 22:32 Uhr die Fahrt in Richtung Kassel fortsetzen.
Erhebliche Beeinträchtigungen im Bahnverkehr Aufgrund der knapp einstündigen Gleissperrung erhielten neun Züge jeweils rund 30 Minuten Verspätung.
Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
Wer Angaben zu dem Fall machen kann, wird gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 0561/81616-0 oder über www. bundespolizei. de zu melden.
Sicherheitshinweise der Bundespolizei:
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang zudem ausdrücklich vor dem lebensgefährlichen Aufenthalt in den Gleisen. Das Betreten von Bahnanlagen ist für Unbefugte verboten! Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Für eine Strecke von 100 Meter benötigen sie nur zwei Sekunden und haben einen langen Bremsweg. Auch die 15.000 Volt Stromstärke in Bahn-Oberleitungen sind lebensgefährlich. Nicht nur das Berühren der Oberleitung mit dem Körper oder mit Gegenständen aller Art, sondern schon die bloße Annäherung kann tödlich enden. Wer Gleise betritt, um dort beispielsweise Hindernisse zu deponieren, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte in Gefahr. Wenn Züge Schnellbremsungen machen, werden Fahrgäste immer überrascht und können sich durch Stürze oder umherfliegende Gegenstände verletzen. Züge können durch das Überfahren von Gegenständen entgleisen oder es entstehen Schäden, die erst Wochen später zu Unfällen führen können. Beim Überfahren solcher Gegenstände spritzen diese mit hoher Geschwindigkeit weg und gefährden umherstehende Personen erheblich. Bei Unfällen können, neben strafrechtlichen Konsequenzen, möglicherweise auch zivilrechtliche Folgen, in Form von Schadensersatzansprüchen, auf die Verursacher zu kommen. Die Beeinträchtigung des Bahnverkehrs kann schlussendlich auch zivilrechtliche Folgen für die Verursacher haben.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Kassel
Heerstr. 5
34119 Kassel
Pressesprecher
Ibrahim Aras
Telefon: 0561/81616 – 1010
E-Mail: bpoli. kassel. presse@polizei. bund. de
Http://www. bundespolizei. de
Twitter: @bpol_koblenz
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Kassel, übermittelt durch news aktuell
Https://www. presseportal. de/blaulicht/pm/63990/5525677
§ 8 StVO 1960
(1) Nebenfahrbahnen sind zum Ziehen oder Schieben von Handwagen, Handkarren oder Handschlitten sowie zum Schieben von einspurigen Fahrzeugen zu benützen. Radfahrer dürfen in Nebenfahrbahnen auch fahren, wenn kein Radfahrstreifen, Radweg oder Geh – und Radweg vorhanden ist. Sonst dürfen Nebenfahrbahnen, sofern sich aus Straßenverkehrszeichen oder Bodenmarkierungen nichts anderes ergibt, nur zum Zu – oder Abfahren benützt werden. Nebenfahrbahnen dürfen nur in der dem zunächst gelegenen Fahrstreifen der Hauptfahrbahn entsprechenden Fahrtrichtung befahren werden, sofern sich aus Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt.
(2) Liegt eine Schutzinsel oder ein Parkplatz in der Mitte einer Straße, so ist rechts davon vorbeizufahren. Befindet sich eine solche Anlage in einer Einbahnstraße oder Fahrbahnhälfte, so darf sowohl rechts als auch links von ihr vorbeigefahren werden, sofern sich aus Straßenverkehrszeichen oder Bodenmarkierungen nichts anderes ergibt.
(3) Liegt im Zuge einer Straße ein Platz, so darf die Fahrt in der gedachten Verlängerung der Straße fortgesetzt werden, sofern sich aus Straßenverkehrszeichen oder Bodenmarkierungen nichts anderes ergibt.
(4) Die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art und die Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind, insbesondere mit Motorfahrrädern, ist verboten. Dieses Verbot gilt nicht
Für das Überqueren von Gehsteigen, Gehwegen und Radfahranlagen mit Fahrzeugen auf den hiefür vorgesehenen Stellen, sofern Fußgänger und Radfahrer nicht gefährdet oder gehindert werden,
Für das Befahren von Mehrzweckstreifen mit Fahrzeugen, für welche der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt angeordnet ist, wenn dadurch Radfahrer weder gefährdet noch behindert werden, sowie
Für Arbeitsfahrten mit Fahrzeugen oder Arbeitsmaschinen, die nicht mehr als 1 500 kg Gesamtgewicht haben und für die Schneeräumung, die Streuung, die Reinigung oder Pflege verwendet werden.
(4a) Das Befahren von Schutzwegen mit Fahrzeugen in Gehrichtung der Fußgänger ist verboten; ausgenommen ist das Befahren mit Fahrrädern, wenn links und rechts des Schutzwegs Quermarkierungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 12a angebracht sind.
(5) Die Lenker von anderen als Schienenfahrzeugen dürfen selbständige Gleiskörper nicht in der Längsrichtung befahren und dürfen sie nur an den dazu bestimmten Stellen überqueren. Von diesem Verbot sind Fahrzeuge des Verkehrsunternehmens, das den Verkehr mit den Schienenfahrzeugen betreibt, oder in dessen Auftrag fahrende Fahrzeuge und Fahrzeuge des Straßendienstes ausgenommen.
Https://www. jusline. at/gesetz/stvo/paragraf/8
ZEIT ONLINE
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Wie man in Wien auf dem Fahrrad besteht
Wenn mein Fahrrad Gefühle hätte, wäre es mit unserer bisherigen Beziehung nicht glücklich. In den letzten Jahren stand es die meiste Zeit in der Garage, wo ich hin und wieder einen kurzen – aber liebevollen! – Blick darauf warf, um sicherzugehen, dass es noch da ist.
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Viele Fahrradstraßen sind nur eine Alibiaktion
Es ist keine Schande, die Sinawastingasse nicht zu kennen: Die Sinawastingasse ist eine 440 Meter kurze Sackgasse in Floridsdorf. Sie zweigt auf Höhe der A22 von der Jedleseer Straße Richtung Donau ab. Trotz Garageneinfahrten bei den Einfamilienhäusern wird meist auf der Straße geparkt: Die ist breit genug – außerdem fahren hier ohnehin fast nur Anrainerautos.
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Bürgerstraße: Fahrrad-Piktogramme zwischen den Gleisen endgültig vom Tisch
Fahrrad-Piktogramme auf der Straße sollen verdeutlichen, wo Radfahrer sicher unterwegs sein können. Für die Bürgerstraße ist diese Variante nun endgültig vom Tisch.
Seit langem wird über die Piktogramme diskutiert. Schon 2016, als der Entwurf des Radverkehrskonzeptes beraten wurde, hatte der ADFC Dresden Piktogramme zwischen den Gleisen in der Bürgerstraße ins Gespräch gebracht. 2021 ist eine entsprechende Onlinepetition von 1.143 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden.
Die Petition hatte noch einmal die größten Gefahren für den Radverkehr aufgelistet. „Bei einer täglichen Verkehrsbelegung von über 7.000 Fahrzeugen und Tempo 50 sind Konflikte an der Tagesordnung. Gerade durch die zahlreichen Schulstandorte in der Umgebung ist der Bedarf nach einer besseren Radverkehrsführung sogar noch gewachsen“, hieß es dort. An vielen Stellen sei der Abstand zwischen ruhendem Verkehr und Straßenbahngleisen für Radfahrer sehr gering und darum gefährlich. Die Radfahrer müssen ständig damit rechnen, dass ein Autofahrer die Tür öffnet, ohne zuvor in den Rückspiegel geschaut zu haben.
Wer dieses Risiko nicht eingehen möchte, muss zwischen den Straßenbahngleisen fahren. Die Petition, der ADFC Dresden und SPD-Stadtrat Stefan Engel hatten auf gute Beispiele aus anderen Städten verwiesen und Beispiele genannt: Berlin (Weinbergsweg/Kastanienallee), Mannheim (Seckenheimer Hauptstr.), Halle (Geiststr.), Frankfurt (Mörfelder Landstr.) und Bremen (Vor dem Steintor).
Im Straßen – und Tiefbauamt hat man die Erfahrungen anderer Städte inzwischen offenbar geprüft. „Eine Anfrage bei den genannten Städten hat ergeben, dass die Rechtsauffassung der Straßenverkehrsbehörde Dresden dazu grundsätzlich bestätigt wird. In Bremen wurde diese Rechtsauffassung in einer nicht rechtskräftigen Entscheidung ebenfalls durch das Landgericht geteilt“, erklärte Simone Prüfer, Leiterin des Straßen – und Tiefbauamtes jetzt auf Anfrage des Onlinejournals Pieschen Aktuell. Die Erfahrungen der anderer Städte würden zudem zeigen, „dass Irritationen bzw. Fehldeutungen der am Verkehr Teilnehmenden bestehen und diese einem nur geringen Nutzen gegenüberstehen“. Aufgemalte weiße Fahrräder zwischen den Gleisen wird es in der Bürgerstraße demnach nicht geben. „Die Anordnung von Piktogrammen im Gleisbereich wird durch die Straßenverkehrsbehörde weiterhin nicht erfolgen“, bekräftigte Simone Prüfer.
Umfassende Verbesserungen für Aktive Mobilität durch StVO Novelle
Weitreichende Maßnahmen zur Gleichberechtigung zwischen den unterschiedlichen Mobilitätsformen ermöglichen Menschen nun noch sicherer aktiv mobil zu sein.
Das Zufußgehen und das Radfahren sind klimafreundliche und gesundheitsfördernde – kurz zukunftsfitte – Mobilitätsarten. Ein Drittel des Energieverbrauchs in Österreich wird durch den Verkehrssektor verursacht. Die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) treibt die Erreichung der Klima – und Gesundheitsziele in Österreich weiter voran.
„Ganz egal ob in der Stadt, in der Gemeinde oder am Land – wir alle sind viel unterwegs, sei es zu Fuß oder mit dem Rad. Die Vorschriften der StVO spiegeln derzeit die Bedeutung dieser grundlegenden Formen der Mobilität bei weitem nicht wider. Besonders für das Radfahren und Zufußgehen ist es überfällig, die Verkehrsregeln ins 21. Jahrhundert zu holen. Und genau das machen wir mit der Novelle der StVO. Radfahrer:innen und Fußgänger:innen bekommen endlich einen höheren Stellenwert. Und wir verringern dabei auch Barrieren für Menschen, die im Rollstuhl, im Rollator oder einem Kinderwagen unterwegs sind. Das garantiert mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und bringt ein Mehr an Lebensqualität und Klimaschutz“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
Mehr Platz und Sicherheit für Zufußgehende
Gehsteige bieten einen geschützten Raum für Zufußgehende von Jung bis Alt und für Menschen mit unterschiedlichen körperlichen Voraussetzungen. Viele Menschen kennen diese oder ähnliche Situationen: Ein Fahrzeug ragt in den Gehsteig hinein oder ein Verkehrszeichen behindert plötzlich das Vorankommen. Der ohnehin häufig zu geringe Platz am Gehsteig wird dadurch zusätzlich noch beschnitten. Bisher war es nicht verboten, Fahrzeugteile auf Gehsteige oder Radwege hineinragen zu lassen. Neu dürfen nun auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge nicht mehr auf Radwege und Gehsteige hineinragen. Dieses Verbot gilt für Radwege absolut; Für Gehsteige darf dieser für eine kurze Ladetätigkeit genutzt werden. Eine Mindestbreite von 1,5 Metern muss aber jedenfalls freibleiben.
Es gilt diese Regelung übrigens ebenfalls auch für alle weiteren möglichen Hindernisse (z. B. Altglascontainer, etc.).
Verkehrszeichen – die meist nur für die Regelung des Verkehrs auf der Fahrbahn benötigt werden – mussten bisher mindestens 30 cm vom Fahrbahnrand entfernt aufgestellt werden. Besonders in der Stadt geht das immer zu Lasten des Gehsteigs und verursacht Engstellen für Zufußgehende. Mit der neuen Regelung können die Behörden nun Verkehrszeichen bis 0 cm vom Fahrbahnrand weg aufstellen, womit für den Fußverkehr mehr Platz ermöglicht wird.
Grundsätzlich wird das Überqueren der Fahrbahn für Zufußgehende nicht „mehr in angemessenen Eile“ vorgeschrieben, sondern zukünftig ist nur mehr zu beachten, sich selbst oder andere Verkehrsteilnehmende nicht zu gefährden. Auch der Vorrang für Zufußgehende am Gehweg/Gehsteig gegenüber querende Fahrzeuge wird klar festgeschrieben.
Fahrzeuge dürfen in Zukunft an befahrbaren Haltestellkaps – bei der Haltestelle stehenden Straßenbahnen und Bussen – nur mehr vorbeifahren, wenn die Türen geschlossen sind. Damit erhöht sich die Sicherheit für Ein – oder aussteigende Personen. Darüber hinaus müssen Fahrzeuge > 3,5 Tonnen im Ortsgebiet beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn Rad – oder Fußverkehr zu erwarten ist.
Neu ist auch, dass Fußgänger:innen am Gehsteig immer Vorrang bekommen. Besonders relevant ist dies beispielsweise bei Garagenausfahrten oder Parkplatzausfahrten.
Eine deutliche Verbesserung ist die Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der zu Fußgehenden. Die Ampeln werden so geschaltet, dass nach kurzer Wartezeit eine längere Grünphase folgt, um ohne Eile über die Straße gehen zu können.
Zudem müssen LKWs (Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen) künftig überall im Ortsgebiet beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wo mit querendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.
Mobilität für Kinder – Die neue Schulstraße
Mit dem neuen einheitlichen Verkehrszeichen „Schulstraßen“ wird noch deutlicher den Bewegungs – und Sicherheitsbedürfnissen von Kindern entsprochen. Kinder können somit fit und munter in den Unterricht starten. Behörden können Schulstraßen festlegen, in denen beispielsweise zu Schulbeginn und zu Schulende ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge gilt. Das morgendliche Verkehrschaos vor vielen Schulen wird somit aufgelöst. In einer Schulstraße darf auf der Fahrbahn gegangen werden, Radfahren ist in Schrittgeschwindigkeit erlaubt und Kraftfahrzeuge für Anrainer:innen dürfen, ebenfalls in Schrittgeschwindigkeit, nur zu – und abfahren. Mechanische Sperren (z. B. Poller, Sperrgürtel oder Zäune) sind zulässig und haben sich zur Um – und Durchsetzung einer Schulstraße bewährt. Ziel ist es die Sicherheit der Schulkinder zu gewährleisten.
Bisher mussten diese Fahrverbote für jede Schule von der zuständigen Behörde eigens entwickelt werden. Es gab kein einheitliches Verkehrszeichen dafür. Die Verordnung ist nun einfacher und die Schulstraße durch das Verkehrszeichen erkennbar.
Fahrräder dürfen mehr nebeneinander fahren
Kinder unter zwölf Jahren benötigen in manchen Situationen eine zusätzliche Anleitung und Erklärung zum Verkehrsgeschehen. Eine Begleitperson am Fahrrad darf nun immer neben dem Kind auf der Fahrbahn radeln. Ausgenommen sind nur Schienenstraßen. Auch in Tempo 30-Straßen wird das Nebeneinanderfahren für alle Radfahrenden jetzt möglich, außer auf Schienen – und Vorrangstraßen. Dabei muss vor allem darauf geachtet werden, dass niemand gefährdet oder am Überholen gehindert wird.
Radfahren in Gruppen wird erleichtert
Zukünftig soll das Radfahren als Gruppe (z. B. für Radausflüge von Schulklassen) erleichtert werden. Wenn eine Gruppe (lt. StVO „ein Verband“) von mind. 10 Personen gemeinsam in eine Kreuzung einfährt, muss ihr das gemeinsame Verlassen der Kreuzung ermöglicht werden – auch, wenn die Ampel währenddessen auf Rot umgeschaltet hat. Zur besseren Erkennbarkeit für alle Verkehrsteilnehmenden, muss die erste und die letzte Person der Gruppe eine Warnweste tragen und das Ende des Verbands muss mit einem Handzeichen signalisiert werden (erforderlichenfalls hat die voranfahrende Person vom Fahrrad abzusteigen).
Verpflichtender Sicherheitsabstand beim Überholen
Die eindeutige Definition eines Mindest-Überholabstands von mehr als 1,5 Metern im Ortsgebiet ab Tempo 30 und mehr als 2 Metern im Freilandgebiet in der Straßenverkehrsordnung inkludiert nun endlich auch in Österreich klare Abstände beim Überholen von einspurigen Fahrzeugen.
Damit im Ortsgebiet bei schmalen verkehrsberuhigten Straßen mit Tempo 30 das Überholen möglich bleibt, gilt bei einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ein Mindestüberholabstand von 1 Meter. In vielen Ländern Europas gehört diese Regelung bereits seit Jahrzehnten zu einer elementaren Sicherheitsmaßnahme im Straßenverkehr.
Reißverschluss statt Nachrang
Künftig gilt am Ende eines Radwegs, so wie im Autoverkehr, im Ortsgebiet das Reißverschlussprinzip. Für Radfahrstreifen gilt diese Regelung übrigens bisher schon.
Der „Grünpfeil“: Rechtsabbiegen bzw. Geradeausfahren bei Rot für Radfahrende
Ein neues Verkehrszeichen, der „Grünpfeil für Radfahrende“ signalisiert zukünftig, wo die Behörde bei Kreuzungen mit Ampelschaltungen das Rechtsabbiegen für Radfahrende bzw. bei T-Kreuzzungen das Geradeausfahren erlaubt.
Voraussetzung für die Weiterfahrt oder das Abbiegemanöver bei Rot ist, dass davor angehalten und sichergestellt wird, dass die Sicherheit, insbesondere für Fußgänger:innen, gewährleistet ist.
Annäherung an eine Radfahrerüberfahrt mit angepasster Geschwindigkeit
Bei der Annäherung an eine Radfahrerüberfahrt musste man bisher immer auf 10 km/h abbremsen. Künftig ist das nur noch zwingend notwendig, wenn ein Auto in unmittelbarer Nähe unterwegs ist.
Überzogenes Strafmaß bei fehlenden Ausrüstungsteilen ist Geschichte
Die Vorschriften zur Ausrüstung von Fahrrädern (z. B. Lichtanlage, Reflektoren, etc.) sorgen für mehr Sichtbarkeit und Sicherheit im Straßenverkehr. Die bisherige Praxis jedes einzelne fehlende Ausrüstungsteil (z. B. ein fehlender Reflektor und ein defektes Rücklicht) gesondert zu bestrafen, wird zu einer Verwaltungsstrafe zusammengefasst, das Strafmaß wird somit auf ein angemessenes Ausmaß reduziert.
Einheitliche Radwegweisung
Österreichweit einheitlich sollen die Radwegweisungen erfolgen, auch Pfeilwegweisungen sind dann möglich. Eigene und einheitliche Wegweiser erleichtern die Orientierung der Radfahrenden deutlich.
Weg frei für mehr Radwege am Land
Zukünftig kann die Behörde auf Radfahranlagen das Befahren von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und S-Pedelecs zulassen. In der Vergangenheit stellte diese Vorschrift oftmals ein Hindernis für den Bau von Radwegen am Land dar.
Die 33. StVO-Novelle ist seit 1. Oktober 2022 in Kraft.
Die Infografiken stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung und können unter Angabe der Fotocredits BMK/message. at verwendet werden. Sie brauchen die Infografiken in einer druckfähige Version? Schreiben Sie uns unter klimaaktivmobil@energyagency. at
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