R/Fahrrad schließt sich den Protest gegen die Änderungen der Reddit-API an und ist bis Ende Woche nicht verfügbar: r/Save3rdPartyApps
Hey Freunde, Habt ihr für euch einen guten Umgang mit langen Kopfsteinpflaster Strecken gefunden?
Ich selbst fahre täglich mit dem Rennrad zur Arbeit und weiche ab und zu, sofern es die Verkehrslage zulasst auf den Gehweg aus (fahre hierbei natürlich langsam und passiv – Hand auf der bremse, ihr wisst was ich meine). Das Kopfsteinpflaster ist rutschig und uneben zusätzlich hört sich mein Fahrrad an, als würde es Auseinanderfallen. Der Gehweg ist eigentlich recht breit, trotzdem musste ich heute um an einem Rentner vorbei zu kommen auf die Erde neben dem Weg ausweichen (ob er mich nicht doch vorher gehört oder gesehen hat kann ich nicht eindeutig sagen). Dieser beschwerte sich jedenfalls lauthals (was mir einfallen würde, Bußgeld etc.). Bin dann selbst stehengeblieben und ihm meine Situation zu erklären (hat ihn natürlich nicht interessiert). Sein Vorschlag: klingeln – ehrlich gesagt habe ich aber die Erfahrung gemacht, das Verkehrsteilnehmer:innen es eher nicht so feiern, wenn man diese anklingelt – er sicherlich auch nicht.
Ich hab mir nun die Frage gestellt wie andere Radfahrende mit solchen Situationen umgehen. Er hat nicht unrecht, ich darf nicht auf dem Gehweg fahren und bin ihm soweit auch nicht böse.
Https://www. reddit. com/r/Fahrrad/comments/szch6q/umgang_mit_kopfsteinpflaster/
Regeln für Rennradler
Aber wir Rennradlerinnen und Rennradler sind Verkehrsteilnehmer und richten uns selbstverständlich nach den Verkehrsregeln und dafür stellt die Kommune oder das Land oft und gerne Schilder auf. Die Regeln sind immer eindeutig und egal wo wir unterwegs sind: Wir wollen weder uns noch andere Verkehrsteilnehmer gefährden und die gemeinsamen Touren genießen:
Für uns Rennradler stellt sich oft die gleiche Frage: Muss ich den Radweg nutzen oder darf ich auf der Straße fahren? Hier gibt es eindeutige Regeln:
Benutzungspflichtige Radwege
In der Regel fahren Radfahrer auf der Fahrbahn. Wenn ein Radweg “baulich angelegt” ist, dann benutzen wir diesen. Baulich angelegte Radwege sind erkennbar am Belag, am trennenden Bordstein oder durch einen Grünstreifen von der Straße getrennt. Für fast alle Radwege gilt eine Benutzungspflicht! Da gibt es leider keine Ausnahmen. Die weit verbreitete Annahme, dass Rennräder als Sportgeräte die Straße nutzen dürfen ist leider ein Gerücht. mögen die Reifen noch so schmal und das Rad noch so leicht sein… Doch es gibt eine Ausnahme: Der Geschlossene Verband.
Aber es gibt auch Ausnahmen von der Benutzungspflicht: Wenn der Radweg nicht “straßenbegleitend” ist, muss er nicht genutzt werden. Das ist z. B. oft vor Kreuzungen der Fall, wenn der Radweg nicht dieselben Vorfahrtsrechte wie die Straße bekommt. Dann darf man rechtzeitig vor der Kreuzung den Radweg verlassen und sich auf der Straße einordnen. Ist der Radweg durch Mülltonnen, Schnee oder Fußgänger nicht nutzbar, so muss der Radweg nicht genutzt werden. Ist der Radweg alle paar hundert Meter unbenutzbar, muss er auf der Ganzen Strecke nicht befahren werden, weil ein ständiger und nicht gerade ungefährlicher Wechsel zwischen Radweg und Fahrbahn nicht zugemutet werden kann.
Radweg ohne Benutzungspflicht (vermeiden)
Soweit ein Radweg baulich erkennbar ist, jedoch nicht mit einem der oben genannten Verkehrszeichen eine Radwege-Benutzungspflicht angeordnet ist, ist er ein Radweg ohne Benutzungspflicht. Das nebenstehende Verkehrszeichen erlaubt die Nutzung von Gehwegen durch Radfahrer. Radfahrer dürfen den Gehweg benutzen, können aber auch auf der Fahrbahn fahren.
Vorsicht: Weil es ein Gehweg ist, haben Fußgänger absoluten Vorrang vor dem Radverkehr! Auf die Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Deshalb ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Bei Bedarf ist anzuhalten! Siehe auch:
Als (Renn-) Radler würde ich die Mitnutzung von Gehwegen nicht empfehlen, da im Falle eines Schadens der Radfahren nachweisen muss, dass er Schrittgeschwindigkeit gefahren ist und die notwendige Rücksicht genommen hat.
Schutzstreifen sind Radverkehrsanlagen, die mit einer unterbrochenen dünnen Markierung und dem Sinnbild Fahrrad auf der Fahrbahn markiert sind. Schutzstreifen sind keine Sonderwege für Radfahrer und werden daher nicht gekennzeichnet, sie sind Teil der Fahrbahn.
Ab 16 in einer Gruppe auf der Straße
16 oder mehr Radfahrer dürfen nach § 27 StVO einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie immer Zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Auf für Radfahrer ungünstig gebauten Strecken ergibt sich so eine Möglichkeit, gemeinsam sicher auf der Fahrbahn zu fahren. Der Verband muss für die anderen Verkehrsteilnehmer als Gruppe erkennbar sein und keine großen Lücken aufweisen.
Rechts überholen erlaubt
Wenn sich die Autos vor der roten Ampel stauen dürfen wir Radler langsam und vorsichtig rechts an der Schlange vorbei fahren: StVO §5 (8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Nebeneinander, wenn’s passt
Bislang durften Radler nur hintereinander und nicht nebeneinander fahren. Diese Regel wurde zum 1. Juli 2020 zugunsten der Radler geändert: StVO §2 (4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
Https://marathon-ibbenbueren. de/regeln-fuer-rennradler
Darf man mit einem Rennrad auf Gehwegen fahren
20 rad regeln
Auf mallorca
20 rad regeln
Auf mallorca
20 rad regeln
Auf mallorca
20 rad regeln
Auf mallorca
. die ultra wichtig sind!
Natürlich gibt es auch auf Mallorca Verkehrsregeln und ja, auch Radfahrer müssen sich an bestimmte Vorschriften halten. Wer das nicht macht, wird bestraft – und das nicht zu knapp.
Das sind laut spanischem Verkehrsamt (Dirección General de Tráfico – DGT) die 20 wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrradfahrer:
#1 Handy am Ohr? Kopfhörer? Nein!
Die Benutzung eines Mobiltelefons während des Radfahrens ist strengstens verboten. Kopfhörer im Ohr auch! Warum? Kopfhörer lenken ab! Außerdem werden die Umgebungsgeräusche schlechter wahrgenommen und das kann schnell zu Unfällen führen. Alles, was den Blick ablenkt oder das Hören einschränkt, ist nicht erlaubt.
Was kostet’s, wenn man’s trotzdem macht? 200,- Euro.
#2 Bremsen vorwarnen? Nicht unbedingt!
Es ist Empfehlenswert, ein Plötzliches Abbremsen durch ein Zeichen mit dem Arm anzukündigen. Wenn Sie wissen, dass jemand hinter Ihnen fährt, können Sie zum Beispiel den Arm heben, um zu warnen, dass Sie bremsen müssen. Allerdings ist dies Keinesfalls Pflicht – schließlich kann das Loslassen des Lenkers mit einer Hand auch mal gefährlich sein.
#3 Strasse oder Fahrradweg?
Wie in Deutschland, sind die Radwege auf Mallorca in der Regel rot markiert. Eine Pflicht, dass Radfahrer die speziellen Radwege benutzen müssen, gibt es hier allerdings Nicht.
#4 Alkohollimit beim Radeln
Alkohol ist Streng verboten. Bei Kontrollen kann man Sie (verpflichtend) auffordern, einen Alkoholtest zu machen. Tatsächlich gelten hier für Radfahrer dieselben Werte wie im Auto. Wer mehr als 0,25 Milligramm Alkohol in einem Liter Atemluft hat, muss zahlen: zwischen 500 und 1.000 Euro.
#5 Radfahren mit Kindersitz
Sie möchten Ihre Kinder auf einem Fahrrad-Ausflug mitnehmen? Hier sind die Regeln ähnlich wie in Deutschland relativ streng: Kinder dürfen nur bis zum Alter von sieben Jahren auf einem anderen Rad hinten drauf mitfahren – und auch nur unter den Voraussetzungen, dass Sie einen Zugelassenen Kindersitz haben und der Radfahrer, der das Kind mitnimmt, schon Volljährig ist. Wer sich hier nicht an die Regeln hält, kann mit Strafen von um die 100 Euro rechnen.
Https://www. inselradio. com/mallorca/mallorca-sportlich/rad-regeln-auf-mallorca
Die neue StVO im Detail
Lange diskutiert und sehnlich erwartet – die StVO-Novelle: Wo müssen Autofahrer zukünftig mehr aufpassen und was ändert sich für Fahrradfahrer?
Mit der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 28. April 2020 in Kraft tritt, hatte sich das Bundesverkehrsministerium vorgenommen, Sicherheit und Komfort für Radfahrer deutlich zu erhöhen. Nach Einschätzung des Fahrradclubs ADFC ist das zum Teil gelungen, eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts stehe allerdings noch aus.
Das ändert sich für Radfahrer
Nebeneinander fahren ist erlaubt
Die StVO-Novelle bekräftigt: Radfahrer dürfen zu zweit nebeneinander fahren – wenn sie die anderen Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindern. Solange genug Platz zum Überholen ist, ist keine Behinderung gegeben. Bislang lautete die Grundregel: Einzelne Fahrradfahrer dürfen nur hintereinander fahren; Nebeneinanderfahren – ohne die oben genannte Rücksichtnahme – war bis jetzt lediglich in Verbünden ab 16 Radfahrern möglich.
Foto: Kay Tkatzik Pressedienst Fahrrad (www. pd-f. de)
Grünpfeil für den Radverkehr
Mit der neuen StVO kommt als neues Verkehrszeichen der Grünpfeil für den Radverkehr. Es erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel für Radfahrer nach vorherigem Anhalten. Entsprechende Verkehrszeichen sind bereits in Frankreich, Belgien und den Niederlanden zur Beschleunigung des Radverkehrs erfolgreich im Einsatz, dort sogar ohne Anhaltepflicht. Der schon bekannte Grünpfeil für den Autoverkehr gilt auch für den begleitenden Radweg, stellt die neue StVO klar.
Jeder darf im Lastenrad mitfahren
Bisher war es in Deutschland lediglich erlaubt, Kinder in einem Lastenrad mitzunehmen. Diesem Verbot ging ein Gesetzesfehler voraus: In der StVO-Fassung von 1937 stand: „Auf einsitzigen Fahrrädern dürfen Radfahrer Personen nicht mitnehmen“. Ausnahme: Kinder unter sieben Jahren. Bei der Neufassung 1970 wurde das Wort „einsitzig“ schlicht vergessen. Nach Korrektur dieses Fehlers darf sind Rikschas und Lastenräder mit Beförderungsmöglichkeiten im Straßenverkehr nun legal erlaubt und jeder kann mitfahren. Einzige Voraussetzung: Das Lastenrad muss zur Personenbeförderung gebaut und für Mehrgewicht zugelassen sein sowie über eine entsprechende Sitzvorrrichtung verfügen.
Foto: Schuh Florian Pressedienst Fahrrad (www. pd-f. de)
Gehwegradeln wird teuer
Der ADFC weist seit Langem darauf hin, dass das Radfahren auf Gehwegen rücksichtslos und gefährlich ist. Gleichzeitig bekräftigt er die Forderung nach durchgängigen Qualitätsradwegenetzen, denn wenn Radfahrer auf Gehwege ausweichen, ist das oft auf fehlende oder schlechte Radinfrastruktur zurückzuführen. Das Bußgeld für regelwidriges Radfahren auf Gehwegen erhöht sich von 10 bis 25 Euro auf 55 bis 100 Euro. Gleiches gilt außerdem für die vorschriftswidrige Nutzung von linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen.
Das ändert sich für Autofahrer – in Bezug auf den Radverkehr
1,50 m Mindestüberholabstand ist Pflicht
Beim Überholen von E-Scooter – und Radfahrern müssen Autofahrer einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten. Außerorts sind es sogar zwei Meter. Was zuvor schon durch Gerichtsentscheidungen galt, ist jetzt ausdrücklich festgelegt. Bislang stand in der StVO, dass es sich um einen „ausreichenden Seitenabstand“ handeln müsse. Die Anpassung des Gesetzestextes folgt damit bestehenden Gerichtsurteilen, die diesen Mindestabstand bereits seit den 1980er Jahren empfahlen (z. B. OLG Saarbrücken 3 U 141/79). Die Einhaltung des Seitenabstandes gilt übrigens auch, wenn man einen Radfahrer mit Anhänger überholt.
Die neue Regelung gilt unabhängig davon, ob Radfahrer auf der Fahrbahn, auf „Schutzstreifen“, Radfahrstreifen oder geschützten Radfahrstreifen („Protected Bikelanes“) unterwegs sind. Faktisch bedeutet diese Regel ein Überholverbot an Stellen, die nicht die notwendige Breite haben. Nur wissen das die meisten Autofahrenden nicht, weshalb der ADFC eine Aufklärungskampagne zur neuen StVO sowie eine schnelle Entwicklung geeigneter Verkehrsüber-wachungstechnik fordert.
Foto: Luka Gorjup Pressedienst Fahrrad (www. pd-f. de)
Höhere Bußgelder fürs Falschparken
Wer mit dem Auto auf Geh – und Radwegen parkt, zahlt zukünftig zwischen 55 und 100 Euro, statt bisher 15 bis 30 Euro. Das gilt auch für das Parken und Halten in zweiter Reihe oder auf Straßenbahnschienen sowie für das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen. Gemeint sind Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr mit gestrichelter Linie und Fahrradsymbol. Kraftfahrzeuge durften dort bisher maximal drei Minuten halten. Bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer droht zusätzlich ein Punkt in Flensburg.
Höhere Bußgelder für gedankenloses Abbiegen & Dooring
Wenn Autofahrer ohne Schulterblick abbiegen oder die Tür aufreißen (auch Dooring genannt), kann das für Radfahrer tödlich enden. Deshalb steigen die Bußgelder für diesen Tatbestand deutlich. Autofahrer, die beim Abbiegen eine Person auf dem Rad gefährden, müssen mit einem Bußgeld von 140 Euro (bisher 70 Euro) rechnen – und einem Monat Fahrverbot. Wer beim Aussteigen unaufmerksam die Autotür öffnet und damit einen Radfahrer gefährdet, zahlt ebenfalls mehr: 40 statt 20 Euro.
Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen für Lkw
Um Abbiegeunfälle zu vermeiden, dürfen Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen innerorts dort, wo mit Rad – oder Fußverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Das Schritttempo von 4 bis 7 km/h gibt dem Lkw-Fahrer mehr Zeit, die Abbiegesituation zu überblicken. Das Bußgeld für die Missachtung beträgt 70 Euro, dazu kommt ein Punkt in Flensburg.
Foto: Lehmkühler Jens adfc
Erweiterung des Parkverbots an Kreuzungen
Das Parkverbot für Kfz an Kreuzungen mit baulichem Radweg wird von fünf auf acht Meter vom Fahrbahnkreuzungspunkt erhöht. Damit sollen Sichtbehinderungen und daraus resultierende gefährliche Situationen minimiert werden. Problemfelder bleiben aber die Kreuzungen ohne Radweg. Speziell Kinder bis acht Jahre, die auf dem Gehweg fahren müssen, werden weiterhin schlecht von Autofahrern wahrgenommen. Sie müssen deshalb laut Gesetz bei jeder Fahrbahnquerung absteigen und schieben – auch wenn sie von ihren Eltern begleitet werden. Ein Sicherheitswimpel am Kinderfahrrad zur Erhöhung der Sicherheit ist empfehlenswert.
Https://www. bike-magazin. de/special/mobilitaet/die-neue-stvo-im-detail/
Darf ich mit dem Fahrrad auf der Landstraße fahren?
Aber ACHTUNG!
Die Benutzungspflicht bei den Zeichen 240, 241 und 237 gilt nur, wenn die Benutzung des Weges auch zumutbar ist. Z. B. bei starker Verschmutzung, heftigen Bodenwellen, Scherben etc. gilt die Benutzungspflicht nicht, dann darfst Du auch auf die Straße!
Ganz einfache regel seit 2014: kein fahhrad auf schnellstraßen, außerdem dort nicht, wo schilder das radfahren verbieten. steht an der straße kein solches schild, ist auch das radfahren auf der straße erlaubt.
Natürlich tuts trotzdem weh, wenn du vom auto angefahren wirst.
Wenn die straße sehr kurvig und unübersichtlich ist, würde ichs mir echt überlegen. an sonsten spricht aber wenig dagegen.
Fußweg ist für Fußgänger.
Radfahrer haben die Straße zu benutzen, es sei denn, es ist ein ausgeschilderter Radweg vorhanden, dann muss der Radweg benutzt werden.
Landstraße ist eine Normale Straße aufn Land also kannst du dort fahrren
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Ich plane grade mit Hilfe von googleMaps eine Fahhrad – Tour für´s Wochenende.
Was mir jetzt nicht ganz klar ist darf man auf einer Landstraße mit dem Fahrrad fahren?
Genau gesagt ist es die L225 zwischen Bünningstedt und Ahrensburg?
Hey Leute. Ich habe ein Rennrad zu Hause stehen und ich wollte fragen, ab wann oder ob ich überhaupt damit auf der Straße fahren darf, weil die Schlaglöcher auf den Bürgersteigen verdammt schmerzen.
Ich bin jetzt 16 Jahre alt und möchte endlich alleine Rennrad fahren, weil ich mehr trainieren möchte. Ich soll mir aber immer jemanden suchen, der mit mir fährt, weil es alleine zu gefährlich sei. Ich habe allerdings keine Lust mir immer jemanden suchen zu müssen, der mit mir trainiert. Können mir meine Eltern also verbieten alleine Rennrad zu fahren?
Ich habe ein Fahrrad und benutze nur „tragbares“ Licht. Also Scheinwerfer die Batteriebetrieben sind. Laut StVZO §67 Abs. 11 dürfen das nur Rennräder unter 11kg
Aber was ist ein Rennrad nach StVZO. Es steht nirgendswo drin! Ein MTB (Mountainbike) mit dem man auch Rennen fahren kann ist doch dann auch ein Rennrad. Schliesslich fahre ich ja rennen damit oder könnte es theoretisch tun.
Weiss da jemand mehr.
Moin, bin heute Mittag mit meinem Bike in mein Nachbarort gefahren. Mein Heimatort und der Nebenort wird mit einer Landstraße verbunden. Neben der Straße führt noch ein Feldweg, den ich aber nicht benutze, da ich ihn für unbefahrbar halte (rucklig, wenn man schnell unterwegs ist). Nun zu meiner Frage: Ist es verboten als Fahrradfahrer die Landstraße zu befahren, trotz Feldweg? Normalerweise müsste das doch erlaubt sein, nur wundert es mich immer warum die Autofahrer hupen, wenn sie mich überholen.. An meinem Fahrrad ist technisch alles OK und ich fahre extra ziemlich weit rechts auf der Fahrbahn, damit mich alle überholen können.
Für hilfreiche Antworten bin ich dankbar. Gruß
Welche Strafe erwartet mich wenn ich Fahrrad fahre (auf die Straße) und es sind keine Schutzbleche montiert an den Rädern?
Wie teuer ist es ohne Helm zu fahren, und das Busgeld wenn man keine Warnweste anhat?
(mir ist klar dass man auf den Gehweg oder Radweg fahren kann und dann ist es egal mit den Schutzblechen, aber es gibt bei uns ein Landstraße wo man nur auf die Straße fahren kann)
Und entschuldigt bitte meine nicht gute Ausdrucksweise.
Hallo Leute! Ich bin eine begeisterte Fahrrad Fahrerin und ich möchte mir ein historisches Hochrad kaufen, welches so um 1900 gefahren worden ist. Aber wenn ich damit nicht fahren darf, ist mir die Anschaffung zu teuer Ich kann übrigens damit fahren selbst im historischen Hosenrock
Weil ja gestern der neue Bußgeldkatalog für Verstöße im Straßenverkehr gilt und ich auch gehört habe, dass das Fahren ohne Licht am Fahrrad nun teurer geworden kam bei mir diese Frage auf, ob ich am Rennrad Licht anbringen muss. Mein Fahrradhändler hat mir vor einigen Jahren beim Kauf des Rennrads mitgeteilt, dass Rennräder von der Lichtpflicht befreit sind. Gilt das heute immer noch? Ich frage mich außerdem, wo ich bei meinem Rennrad Licht befestigen könnte weil mein Lenker für so etwas keinen Platz bietet. Ein Rücklicht habe ich, weil es an meine Sattelstange passt.
Man darf ja nur auf der Straße fahren sonst gibt es ein Busgeld von 15€, fährt ihr auf der Straße oder auch auf dem Gehweg?
Hallo, habe hier (http://www. adfc-nrw. de/kreisverbaende/kv-bottrop/radverkehr/verkehrsregeln/rollern-erlaubt. html) gelesen, dass das Fahrrad, wenn man es als Roller benutzt als Spielzeug gilt und man somit damit auch auf dem Fußweg etc fahren kann/muss.. Meine Frage ist nun, ob man dann auch nachts ohne Licht fahren dürfte und ob man dann rein theoretisch auch betrunken rollern dürfte.
Das ist eine rein theoretische Frage. Natürlich sollte man das alleine schon aus Sicherheitsgründen nicht machen.
Wie weit recht muss ich auf Straßen ohne Fahrradwegen fahren, zb. LANDSTRAßE?
Die Autos Rasen immer So, das ist aber nicht so, wenn man fast Mittig fährt.
Https://www. finanzfrage. net/g/frage/darf-ich-mit-dem-fahrrad-auf-der–landstrasse-fahren
Zu peinlich zum Fragen: Muss ich den Radweg als Radler nutzen?
Wer mit dem Auto unterwegs ist, wird sich schon das ein oder andere Mal über Radfahrer geärgert haben, die sich vermeintlich nicht korrekt verhalten und andere dadurch behindert haben. Doch oftmals trügt der Schein. Radler dürfen im Straßenverkehr viel mehr, als man gemeinhin annimmt.
#1 Müssen Radler Radwege nutzen?
Allzu oft sind Radfahrer auf der Straße unterwegs, obwohl es einen Radweg gibt – sehr zum Leidwesen der Autofahrer. Gerade auf vielbefahrenen Straßen kommt es deswegen gerne mal zu Behinderungen und unschönen Auseinandersetzungen. Doch müssen Radler wirklich auf dem Radweg fahren?
Die Antwort lautet: Ja. Allerdings nur wenn der Radweg mit einem blauen Schild gekennzeichnet ist. Zeigt dieses blaue Schild nur einen Radfahrer, dann ist der Weg auch wirklich nur Radlern vorbehalten. Auf einem weiteren Schild wird die gemeinsame Nutzung für Radler und Fußgänger angezeigt und ein drittes blaues Schild weist darauf hin, dass es eine getrennte Spur für Radfahrer und Fußgänger gibt.
In allen drei Fällen dürfen Radfahrer nur dann auf die Straße ausweichen, wenn der Weg blockiert ist (etwa durch Mülltonnen oder Autos). Auch wenn der Radweg im Winter nicht geräumt und dadurch nicht sicher befahrbar ist, darf die Straße genutzt werden.
#2 Auto parkt auf dem Radweg. Darf man es abschleppen lassen?
Autofahrer, die ihre Fahrzeuge auf dem Radweg abstellen, sind an Rücksichtlosigkeit kaum zu überbieten. Besonders brisant: Wenn es aufgrund des Hindernisses zu einem Unfall kommt, denn trifft den Radfahrer immer eine Teilschuld. Viele Radler stellen sich deshalb die Frage, ob sie das Ärgernis einfach so hinnehmen müssen? Dem ist nicht so. Wenn durch das Fahrzeug die Streckenführung auf dem Radweg stark beeinträchtigt wirr, kann und sollte man das Auto abschleppen lassen. Einfach ein Foto von der Situation machen, die das Hindernis dokumentiert, und die Polizei rufen.
#3 Dürfen Radfahrer auf dem Gehweg fahren?
Wo wir schon beim Thema Radweg sind: Was ist, wenn nur ein Gehweg vorhanden und die Straße stark befahren ist? In diesem Fall müssen Biker leider in den sauren Apfel beißen, denn der Fußweg ist tabu. Sie dürfen als Radler eigentlich nur dann auf einen reinen Gehweg ausweichen, wenn Sie Ihr Bike schieben.
Doch keine Regel ohne Ausnahme: Sind Sie als Begleitperson eines Rad fahrenden Kindes bis acht Jahren unterwegs, dürfen Sie sehr wohl auch selbst aufs Rad steigen und neben dem Kind fahren. Diese Regelung gibt es noch nicht lange, weswegen sie längst nicht jedem bekannt ist.
#4 Nebeneinander fahren – ist das erlaubt?
Die Regelungen hinsichtlich Rad – und Gehwegen wären also geklärt. Stellt sich die Frage, wie es sich mit Bikern verhält, die nebeneinander auf der Straße fahren. Auch das hat Konfliktpotential, denn dann können Autofahrer den vorgeschriebenen Mindestabstand kaum noch einhalten und es wird gefährlich. Dementsprechend hartnäckig hält sich unter Autofahrern auch der Glaube, dass Radler in keinem Fall auf der Straße nebeneinander fahren dürfen.
Doch auch hier kommt es auf die konkrete Situation an. In Fahrrad – und Spielstraßen dürfen Radler sehr wohl nebeneinander fahren. In einer Gruppe ab 15 Personen dürfen die Radfahrer überall und permanent zu zweit neben einander fahren, solange sie geschlossen unterwegs sind. Und wenn man niemanden behindert – etwa beim Überholen – ist das Fahren neben einem anderen Biker eigentlich immer erlaubt. Andernfalls droht ein Bußgeld von 15 Euro.
#5 Was gilt in Einbahnstraßen?
In manchen Innenstädten scheint es mehr Einbahnstraßen als normale Straßen zu geben. Sie zu umfahren kostet Zeit und die möchte nicht jeder investieren. Mal eben mit dem Fahrrad in die Einbahnstraße zu fahren, ist den Radlern allerdings genauso wenig erlaubt wie den Autofahrern. Befindet sich unter dem Einbahnstraßen-Schild jedoch ein Fahrrad mit dem Wort „frei“, dürfen Radfahrer sehr wohl entgegen der vorgegebenen Richtung fahren.
#6 Richtungswechsel anzeigen – aber wie lange?
Haben Sie sich als Radfahrer auch schon darüber aufgeregt, dass immer mehr Autofahrer beim Abbiegen nicht blinken? Dabei ist dies nicht nur gesetzeswidrig sondern auch gefährlich – vor allem für die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Wenn Sie aber genau hinschauen, werden Sie auch viele Biker sehen, die einen Richtungswechsel nicht oder nur kurz anzeigen.
Zumindest Letzteres ist aber auch durchaus legitim. Radfahrer müssen nicht sekundenlang den Arm auszustrecken, bis sie endlich um die Kurve gefahren sind. Ein eindeutiges, kurzes Zeichen, das für andere gut erkennbar ist, genügt. Allerdings ersetzt es – wie beim Auto auch – nicht den Schulterblick. Schließlich soll niemand übersehen werden.
#7 Mal eben telefonieren wird ja wohl erlaubt sein, oder etwa nicht?
Man sieht sie leider viel zu häufig: Radfahrer in voller Fahrt und mit Handy am Ohr. Ist ja auch viel bequemer, als wegen eines kurzen Anrufs erst anzuhalten. Aber auch gefährlicher. Daher ist das Benutzen eines Smartphones auf dem Rad genauso verboten wie im Auto. Der einzige Unterschied ist die Höhe des Bußgeldes: Autofahrer zahlen 100 Euro und bekommen einen Punkt, Biker kostet dieses Vergehen „nur“ 55 Euro.
Darf man mit einem Rennrad auf Gehwegen fahren
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Https://www. motor-talk. de/forum/rennradfahrer-auf-bundesstrasse-t2788968.html
Rennrad fahren auf der Straße, ist das verboten oder mein gutes Recht?
Ich bin mir unsicher, wie es von der rechtlichen Seite mit dem Rennrad fahren auf der Straße aussieht. Ist es verboten, erlaubt, oder muss man auf bestimmte zeichen achten?
14 Antworten
Ich weis nicht was es da für Probleme gibt. Ein Fahrrad ist ein Fahrrad und ein Rennrad ist ein Rennrad. Fahrrad ist ein Oberbegriff. Auto ist auch ein Oberbegriff. Nur fahren keine Formel1 Autos im Straßenverkehr. Sowie Rennräder nichts auf Fahrradwegen, Bürgersteigen, oder Gemeinschaftsradwegen zu suchen haben. Einem Fahrrad ordnet man eine Geschwindigkeit von 6KmH zu. Was mit einem Rennrad bei weitem überschritten wird. Ein Fahren mit einer Rennradgeschwindigkeit auf einem Radweg ist unverantwortlich. Die Unfallgefahr ist viel zu groß.
Rennrad gleich Straße. Mit rücksicht auf den Verkehr
Wenn dein Rennrad über alle notwendigen Anbauten verfügt, die es für den Straßenverkehr zulassen, darfst du auf der Straße fahren, falls kein Radweg da ist. Wenn allerdings ein Radweg zur Verfügung steht musst du den auch nutzen. Wenn dort ein Fußgängerweg ist mit einem Zusatzschild „Radfahrer frei“, dann kannst du dir selbst aussuchen, ob du auf dem Weg oder der Straße fahren möchtest. Gleichzeitig musst du natürlich auf gemischten Rad-/Fußgängerwegen auf die Fußgänger Rücksicht nehmen. Als Radfahrer hast du dich des weiteren an alle Verkehrsregeln zu halten (das vergessen einige Radfahrer gerne).
Wenn das Rad verkehrssicher ist, darfst du damit auf der Straße fahren, wenn kein Fahrradweg vorhanden ist. Ist jedoch ein Fahrradweg vorhanden, musst du diesen auch nutzen.
Sollte dein Fahrrad nicht verkehrssicher sein (Bremsen, Licht, Reflektoren, Klingel, etc), darfst du es normalerweise gar nicht im Straßenverkehr benutzen; weder auf der Straße noch auf dem Radweg.
Das sind Sportgeräte, DIe sind nicht gemäßt StVZO ausgerüstet. Damit darfst Du weder auf der Strasse noch auf einem Fahrradweg fahren.
Es wird allerdings weitgehendst geduldet, aber das ist eine andere Frage, wie weit das tolerierbar ist.
PS: Um genau zu sein, man kann natürlich ein Rennrad nach den Vorschriften ausrüsten. Aber auch dann musst Du Dich immer an STVO halten und darfst die Strasse nicht damit benutzen, wenn ein Fahrradweg vorhanden mit dem bbekannten blauen Schild. Das ist ein Gebotsschild
Du darfst damit auf einen radweg fahren sollte keiner vorhanden sein sondern nur ein fußgänger weg darfst du auch an der straßen seite fahren
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Schönen guten Tag, ich wollte eine längere Tour fahren und meine Verwandschaft besuchen. Leider ist der Weg über die Straße zu umständlich und würde lieber am Kanal entlang fahren. Das Problem was ich jetzt sehe ist, dass ich schmale Rennrad reifen auf meinem Rennrad habe, was logisch ist.
Nun zu meiner Frage, kann man Trekkingreifen, die auch etwas schmaler sind, 28mm, auf die Felgen bei einem Rennrad ziehen und damit auf Schotter fahren? Kein Wald oder sowas, es liegt nur Schotter auf dem Weg oder asphaltierte Straße.
Hat sowas jemand schon gemacht oder kann Reifen + Schlauch empfehlen?
Ist es nicht total langweilig mit einem Rennrad zu fahren? Würdet ihr euch eher ein Mountainbike oder Trekkingrad nehmen?
Ich habe vor mir ein neues Fahrrad anzuschaffen. Ein guter Kumpel von mir hat ein Rennrad. Er behauptet das macht voll Spaß. Ich kann mir das aber beim besten Willen nicht vorstellen. Ich bin jemand der auch mal im Gelände fährt. Also auch mal über Stock und Stein. Mit einem Rennrad kann man ja nur auf der Straße fahren. Wenn man da ins Gelände gehen würde hätte man ja gleich eine Acht, und die Reifen wären auch gleich kaputt. Was für ein Fahrrad würdet ihr euch anschaffen? Würdet ihr ein Rennrad auch total langweilig finden? Bekommt man da keine Rückenschmerzen, weil man die ganze Zeit sich so nach vorne beugt?
Moin, Ist ein Rennrad deutlich schneller, als ein „Renn“mountainbike(29er Reifen etc.), wenn man auf der Straße fährt? Wie deutlich ist der Unterschied bei z. B. 20km? Und wie schnell kann man ca. auf einer ebenen Straße fahren? (ich fahre mit meinem Mountainbike ca. 30km/h auf der Straße (nicht im Durchschnitt), manchmal bis 40 km/h. Wie viel schafft man mit einem Rennrad?
Vielen Dank im Vorraus
Ich fahre viel Fahrrad. Darunter Trekkingräder und Mountainbikes.
Nun möchte ich mir ein gutes Rennrad zulegen, bin aber noch nie auf einem gefahren.
Ist der Umstieg schwer? Ist ds schwerer zu fahren? Und lohnt es sich für den Stadtverkehr?
Ich wollt nur mal wissen ob es eerlaubt ist mit dirtbikes auf der straße zu fahren?
Moin, wollte fragen warum viele Rennrad Fahrer dauerhaft auf straßen fahren, obwohl neben ihnen ein sicherer und vernünftiger Fahrrad weg ist.
Frage aus Interesse
Erlaubt oder Verboten?
Leider finde ich nirgends etwas zu diesem Thema.
Ich besitze selbst einen Teleskoplader mit einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 20 Km/h.
Die Maschine wird nur Privat eingesetzt. Also keinerlei Gewerbliche Nutzung.
Nun zu meiner Frage.
Ist es erlaubt an einem Feiertag diese Maschine auf der Straße zu bewegen? Also einfach nur von A nach B zu fahren?
Ist es erlaubt am Samstag damit auf der Straße zu fahren?
Ist es erlaubt am Sonntag damit auf der Straße zu fahren?
Danke im Voraus
Ist es in Paris erlaubt mit einen hoverboard zu fahren oder ist es wir in Deutschland verboten und wie sieht es im Disneyland aus?
Gesichtsschleier und Burka sind ja bekanntlich in Deutschland erlaubt. Aber wie sieht es aus, wenn ein Mensch mit einer Maske auf die Straße geht, S-Bahn fährt oder einkaufen geht? Das möchte ich ausprobieren. Habe ich mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen?
Ich bin zZ 15 und will demnächst einen Rollerführerschein machen, mit dem kann man ja auch Motocross fahren. Ich würde gerne ein Motocross haben und damit zur Schule fahren, aber ich habe gehört dass das nicht geht bzw. verboten ist. Gibt es auch welche mit denen man auf der Straße fahren darf/kann?
Ich liebe mein Dreirad und es gibt mir kraft ich mag es mit meinem Dreirad auf der straße zu fahren ich erhalte aber dabei von meinen Mitmeschen immer komische blicke
Da kommt mir die Frage auf ob dies eigentlich erlaubt ist
Dicke grüße euer BigDreirad69
Normalerweise ist das doch erlaubt mit Sommerreifen im Winter zu fahren, solange hier die Straße kein Schnee, Eis und Glätte herrscht. Aber wie ist das bei starken Regen und niedrigen Temperatur? Muss man da mit Winterreifen fahren nach Gesetz oder kann man ganz normal mit Sommerreifen weiterfahren?
Radfahren: Sieben Dinge sollte jeder Fahrradfahrer wissen
Bei schönem Wetter holen viele Menschen ihr Fahrrad aus dem Keller. Radfahren ist gesund, hält fit und verbrennt reichlich Kalorien. Aber kennst du auch die wichtigsten Vorschriften? Hier kommen wichtige Alltagsfakten.
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Sommerzeit ist Radelzeit. Das tolle Wetter und die warmen Temperaturen sorgen dafür, dass auch viele Gelegenheitsradler regelmäßig ihr Bike aus dem Keller holen.
Eine gute Entscheidung, allerdings sind sie – und das gilt selbst für viele Ganzjahresbiker – nicht immer ganz sattelfest.
Denn als Radfahrer hat man, wie alle anderen Teilnehmer am Straßenverkehr, nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Zumal viele Verordnungen regelmäßig aktualisiert und geändert werden. Wir beantworten die häufigsten Fragen zu den Verkehrsregeln und decken weitverbreitete Irrtümer auf, die zwischen Bikern und Autofahrern immer wieder für Missstimmung sorgen.
Doch nicht nur die Auslegung der Straßenverkehrsordnung sollte man kennen. Mit unseren passenden Fahrtechnik-Tipps kommt man zusätzlich noch leichter, schneller und insbesondere sicherer durch den Stadtverkehr. Teste dich selbst – hättest du es gewusst und alle unsere sieben Fragen korrekt beantwortet?
1. Auto oder Rad: Wer hat beim Überqueren eines Zebrastreifens Vorfahrt?
Juristisch gesehen ist der Zebrastreifen ein Fußgängerüberweg, Radfahrer haben also nur dann Vorrang vor dem Autoverkehr, wenn sie vorher absteigen und auf die andere Seite schieben. Diese Regel gilt übrigens auch bei einem gemeinsamen Fuß – und Radweg.
Wer nicht absteigen möchte, muss die Straße überqueren, als sei kein Zebrastreifen vorhanden, und Autofahrern die Vorfahrt gewähren. Ansonsten droht sogar ein Bußgeld von zehn Euro, sollte ein Autofahrer behindert werden.
2. So weichst du einer sich öffnenden Autotür aus
Um das Kollisionsrisiko zu minimieren, ist es wichtig, sich auf einen Punkt neben dem Hindernis zu konzentrieren – und nicht auf die Autotür. Dann Lenker einschlagen und das Rad leicht in die Ausweichrichtung (in der Regel nach links) kippen.
Der Oberkörper bleibt aufrecht, das linke Knie wird nach außen gestellt. Nachdem die Tür oder ein anderes Hindernis umfahren ist, sofort wieder zurück einlenken, um nicht in den Gegenverkehr zu geraten.
3. Ein sicheres Schloss
Zu den sichersten Schlössern zählt das New York Fahgett-aboudit Mini (ca. 90 €) der Firma Kryptonite. Der 18-Millimeter-Stahlbügel widersteht Bolzenschneidern und Hebelattacken. Dabei handelt es sich um ein Bügelschloss.
Diese gelten generell zwar als besonders robust und diebstahlsicher, allerdings sind sie recht schwer und aufgrund des starren U-Profils sehr unflexibel. Oft haben selbst Laternenmasten einen zu großen Durchmesser, um an ihnen das Rad mit einem Bügel zu sichern.
Gute Alternativen sind ein Panzerkabelschloss (kann aber meistens nicht am Rahmen befestigt werden) oder ein Faltschloss. Faustregel für alle Schlosstypen: je schwerer, desto sicherer – was sich jedoch auch im Preis niederschlägt.
4. Telefonieren und Musikhören auf dem Rad: Ist das erlaubt?
Wie beim Autofahren ist auch auf dem Rad das Handy tabu. Textnachrichten schreiben, Instagram checken oder telefonieren ohne Freisprecheinrichtung kosten ein Bußgeld von 55 Euro.
Und dafür reicht es schon, das Smartphone nur in der Hand zu halten, da dies darauf hindeutet, es verwenden zu wollen. Macht auch Sinn, denn einhändig zu fahren ist im hektischen Stadtverkehr nur äußerst selten eine gute Idee.
Erlaubt ist es dagegen, mit einer Freisprecheinrichtung zu telefonieren, und wer mit den passenden Beats leichter in die Pedale tritt, kann die Kopfhörer auch nutzen, um Musik zu hören.
Eine zulässige Maximallautstärke ist dafür nicht festgelegt, allerdings darf der Sound nicht so laut sein, dass die Geräusche des Straßenverkehrs – und mögliche Warnsignale – nicht mehr wahrgenommen werden.
5. Auf eine Bordsteinkante hoch und wieder runter fahren
Möchte man mit seinem Rad einen Bordstein hochfahren, ist es am einfachsten und sichersten, das Vorderrad kurz vor der Kante aktiv anzuheben und es oben auf dem Bordstein abzusetzen.
Dazu die Arme erst leicht beugen, dann den Körperschwerpunkt nach hinten oben verlagern und gleichzeitig die Arme ruckartig strecken. Sobald die Arme lang sind, hebt das Vorderrad fast von allein ab. Um das routiniert hinzubekommen, ist das Timing entscheidend.
6. Diese Tempolimits gelten für Radfahrer
Für alle Fahrzeuge – also auch für Fahrräder – gelten nach § 41, Absatz 2, Punkt 7 der StVO die per Schild angeordneten Geschwindigkeiten. Das bedeutet, dass ein Radfahrer in einer Tempo 30-Zone also auch nicht schneller als 30 Stundenkilometer fahren darf.
In einem verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße) ist für Autofahrer Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben – und daran müssen sich auch Radfahrer halten. Dabei spielt es keine Rolle, dass für Fahrräder kein Tacho zur Geschwindigkeitskontrolle vorgeschrieben ist.
Radfahrer, die auf Gehwegen unterwegs sind (beispielsweise, um Kinder bis zu einem bestimmten Alter zu begleiten), müssen immer mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Das generelle Tempolimit von 50 km/h in geschlossenen Ortschaften gilt im Gegensatz dazu nur für Kraftfahrzeuge (StVO § 3, Absatz 3, allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkungen).
Radfahrer dürfen innerorts also zumindest theoretisch so schnell fahren, wie sie wollen und können. Das Gesetz geht aber auch davon aus, dass Fahrräder ohnehin keine höheren Geschwindigkeiten erreichen.
7. Autos mit Dash-Cams – was bedeutet das für Radfahrer?
Bei einem Auto-Unfall können Dashcam-Aufnahmen (also Bilder einer im Auto installierten Kamera) auch für einen folgenden Zivilprozess verwendet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe für Autofahrer entschieden.
Für Radfahrer heißt das aber nicht, dass sie eine Minikamera auf dem Lenker installieren dürfen, um den gesamten Verkehr zu filmen. Das verstößt gegen den Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht.
Auto-Dashcams filmen nur einen begrenzten Zeitraum (z. B. zwei Minuten). Kommt es währenddessen zu keinem Unfall, werden die Daten überschrieben. Solche Aufnahmen können auch im Prozess Beachtung finden – allerdings dürfen sie nicht auf Social-Media-Plattformen geteilt werden.
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