Blaues Wunder: In der Goeben – und der Bertramstraße in Wiesbaden geben jetzt Radfahrer den Ton an. Bild: Michael Kretzer
Die Stadt erhielt in Tests zur Radfahrfreundlichkeit miserable Noten. Jetzt will sie ihr schlechtes Image mit einer Fahrradstraße verbessern. Doch die soll nur der Anfang sein.
D ie erste Fahrradstraße in der Wiesbadener Innenstadt ist exakt 860 Meter lang und verbindet den Platz der Deutschen Einheit mit dem Elsässer Platz. Rund 135.000 Euro hat es sich die Stadt kosten lassen, den Radlern Vorrang einzuräumen.
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Schilder, Markierungen und große blaue Piktogramme auf der Fahrbahn weisen Autofahrer darauf hin, dass sie Goeben – und Bertramstraße künftig nur noch befahren dürfen, wenn sie dort als Anlieger parken wollen. Es gilt Tempo 30. Auf dem Fahrrad darf man auch nebeneinanderher fahren, selbst wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert werden sollten.
Im Westend ohnehin viele Radfahrer unterwegs
Der Gesetzgeber kennt Fahrradstraßen seit dem Jahr 1997. Verkehrsdezernentin Sigrid Möricke (SPD) erinnerte gestern daran, dass sie die erste Fahrradstraße der ganzen Stadt vor zwei Jahren im Stadtteil Kastel freigegeben habe. Die am Rhein entlangführende Strecke zählte zu den ersten ihrer Art im ganzen Rhein-Main-Gebiet. Die Stadt Darmstadt plant fünf solcher Strecken. Bislang gibt es zwei.
Die neu ausgewiesene Strecke im Wiesbadener Westend führt an der betriebswirtschaftlichen Fakultät der Fachhochschule Rhein-Main vorbei und dürfte darum auch von den Studenten stark genutzt werden. Weil das multikulturelle Westend dichtbesiedelt ist und dort Parkplatznot herrscht, sind ohnehin viele Radfahrer unterwegs.
CDU: Fahrradstraße ist vorbildlich
Hans-Martin Kessler (CDU), Vorsitzender des Verkehrsausschusses und stellvertretender Fraktionschef der CDU im Stadtparlament, bezeichnete die neue Fahrradstraße als vorbildlich. Denn sie sei nicht allzu teuer und lasse allen unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern Raum. Es seien ihr keine Parkplätze zum Opfer gefallen. Die beiden bislang existierenden Fahrradstraßen seien erst der Anfang einer Serie von Maßnahmen. Als Seitenhieb auf Möricke war Kesslers Bemerkung gedacht, dass die Stadtverordneten immer wieder Beschlüsse zugunsten von Radfahrern fassten, es aber sehr lange dauere, bis sie verwirklicht würden.
Dass man im Wiesbadener Rathaus wegen der Radfahrer ungeduldig werde, sei ein gutes Zeichen, erwiderte Möricke. „So weit waren wir noch nie.“ Die Wiesbadener Autofahrer seien es nicht gewohnt, an Kreuzungen und Einmündungen immer häufiger auf Radler zu treffen. Fahrradstraßen dienten auch dazu, ein Bewusstsein für ein Miteinander im Straßenverkehr zu schaffen. Die Radfahrer müssten weiter dafür kämpfen, dass ihre Interessen berücksichtigt würden.
Kaum Sicherheit für Radfahrer
Bei bundesweiten Befragungen des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs hat die hessische Landeshauptstadt zweimal hintereinander besonders schlecht abgeschnitten. Die 612 Wiesbadener, die in diesem Jahr teilnahmen, gelangten in einer Bewertung nach dem Schulnotensystem zu der Bewertung 4,6. Die Durchschnittsnote in ganz Deutschland lag hingegen bei 3,8.
Zweimal innerhalb 1 min mit Fahrrad über rote Ampel – doppelt Strafe zahlen?
Ich wurde die Tage dabei erwischt, als ich zweimal hintereinander, innerhalb 500 m über eine rote Ampel geradelt bin. Die Polizei hat mich also bewusst zweimal reinlaufen lassen. Muss ich dann auch zweimal die Strafe zahlen?
Ich weiss, dass man nicht über rote Ampeln fährt. Habe mich bei diesen beiden Ampeln dazu verlocken lassen, weil die erste bei einer gesperrten (!) Strasse war und bei der zweiten 5 Fussgänger gleichzeitig drüber sind. Die wurden natürlich nihct aufgefhalten. Ebensowebig die „Geisterfahrer“ auf dem Radweg )-;
6 Antworten
Du hast völlig zu Recht erkannt, dass man nicht über rote Ampeln fahren darf. Dass an der ersten Ampel eine Straße gesperrt war ist keine Ausrede, denn die Ampel war ja in Betrieb. Und dass bei der zweiten Ampel grade Fußgänger rüber sind macht die Sache eher noch schlimmer. Falls diese gefährdet wurden wird es nochmals zusätzlich teurer.
Ich gehe davon aus, dass du beide Taten getrennt zahlen musst. Das ist definitiv kein Fortsetzungszusammenhang und der Ansatz, das als eine Ordnungswidrigkeit zu sehen wäre nicht zu deinem Vorteil.
Die Fussgänger sind mit mir über die rote Ampel. Soviel dazu.
Gut, das durften sie auch nicht. Das ändert aber nichts daran, dass es dir weiterhin verboten ist bei Rotlicht über eine Ampel zu fahren. Ach was mit nebenbei einfällt: Wenn du mit den Fußgängern über die Ampel bist, dann bist du nicht die Straße entlang, sondern hast sie überquert, richtig? Dann hättest du meines Wissens schieben müssen. ;o)
Wenn eine Ampel eine unwirksame Verkehrsregelung vor nimmt ist sie schickanös und es darf zumindest nicht bestraft werden, wenn man sich nicht vor des Gesslers Hut verneigt! Wir leben immerhin in einem Rechtsstaat und keine Willkürherrrschaft. Ich würde also nur die Wirksame Ample bezahlen. Aber – ich weise darau hin – Ausgang ungewiss, da Amtsrichter oft faschistoide handeln! Till
Soso faschistoid. Damit eine Ampel wirklich sinnfrei ist, muss schon einiges passieren und als vorbeikommender Verkehrsteilnehmer kann man das in aller Regel garnicht beurteilen.
So einfach, wie es einer der Antworter hier gesagt hat („2 Vergehen, 2 x Zahlen“ ) ist es grundsätzlich natürlich nicht.
Es ist immer zu prüfen, ob die Verstöße in TatEinHeit oder TatMehrHeit begangen wurden. Und das ist nicht immer ganz einfach.
Vorliegend jedoch IST es ganz einfach.
Du hast zweimal gegen dieselbe Vorschrift verstoßen, nämlich, die, bei Rot anzuhalten.
Da die Ampeln jedoch räumlich weit auseinander lagen, war deinem zweiten Verstoß eine erneute Entscheidung deinerseits vorausgegangen, ein Rotlicht zu missachten. Diese kann nicht mehr im Zusammenhang mit deiner gleichartigen Entscheidung an der vorherigen Ampel gesehen werden.
Zwei Entschlüsse aber bedeutet TatMehrHeit.
Und das heißt (aus dem „Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog“):
Die in Tatmehrheit zueinander stehenden Ordnungswidrigkeiten sind jeweils einzeln zu ahnden; jede einzelne Geldbuße ist im Bußgeldbescheid gesondert auszuweisen
Radfahrer zahlen immer die Hälfte des Bußgeldes, das Kraftfahrer für den gleichen Verstoß zahlen müssten. Für Verstöße, die ins VZR in Flensburg einzutragen sind, erhalten sie dort meist nur einen Punkt. Es gibt aber auch Tatbestände, für die auch ein Radfahrer mehr als einen Punkt erhält. Solltest du etwa dadurch, dass du nicht angehalten hast, jemanden gefährdet haben, dann erhältst du auch als Radfahrer dafür drei Punkte.
Du wirst also zweimal 45 bzw. 100 Euro zahlen (je nachdem, wie lange jeweils schon Rotlicht war) und erhältst auch zweimal Punkte in Flensburg.
Aber tröste dich: Da nur EIN Bußgeldbescheid erlassen werden wird, mit dem beide Taten geahndet werden, wirst du auch die damit im Zusammenhang stehenden Gebühren und Auslagen in Höhe von 23,50 Euro nur EINMAL zahlen müssen.
Darf man als Radfahrer zweimal hintereinander fahren
Mit der neuen StVO will dasBundesverkehrsministerium Sicherheit und Komfort für Fahrradfahrer deutlich erhöhen. Foto: AdobeStock
StVO: Fahr Rad auf neuen Wegen
Eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in Kraft getreten. Damit will das Bundesverkehrsministerium Sicherheit und Komfort beim Fahrradfahren deutlich erhöhen. „Wichtige Konfliktpunkte zwischen Auto – und Radverkehr“ würden abgebaut und damit der Schutz der Radfahrer verbessert.
1 Meter Abstand zu Fahrradfahrenden
Werden Sie nämlich beim Fahrradfahren überholt, müssen Autos künftig zwingend einen Mindestabstand von anderthalb Metern innerorts und zwei Meter außerorts einhalten. Die Regel gelte nach der Gesetzesbegründung unabhängig davon, ob Radler auf der Fahrbahn, auf „Schutzstreifen“, Radfahrstreifen oder geschützten Radstreifen (Protected Bike Lanes) unterwegs sind, teilt der Fahrradclub ADFC mit. An Stellen, die nicht die notwendige Breite haben, ist das Überholen von Radfahrern demnach verboten.
Bloß: Wer will das kontrollieren und ahnden, wenn der PKW dann doch wieder nur in Luftzugnähe am Radler vorbeibraust? Da erscheint es für den Radler sicherer zu sein, wenn er zu zweit ist – und zwar nebeneinander. Denn das Nebeneinanderfahren zweier Personen beim Fahrradfahren ist laut der neuen Verordnung nun grundsätzlich erlaubt. Das mache das Radfahren nun attraktiver, meint das baden-württembergische Verkehrsministerium in Stuttgart. Selbstverständlich dürfe man dabei nicht mutwillig den Autoverkehr behindern, heißt es. „Aber so, wie man in Bus, Auto und Fußwegen nebeneinander unterwegs ist, so geht es nun auch auf dem Rad.“
Halteverbot auf Schutzstreifen
Die reformierte Straßenverkehrsordnung versucht nun also den Spagat zwischen Auto und Fahrradverkehr. Für das Parken in zweiter Reihe und auf Geh – und Radwegen sind die Geldbußen deutlich gestiegen. Auf den „Schutzstreifen“, die das Fahrradfahren auf der Fahrbahn begrenzen und mit einem Fahrradsymbol markiert sind, durften Autos bislang nicht parken, jedoch bis zu drei Minuten halten. Dort gilt nun ein generelles Halteverbot.
Nach Schätzungen sind inklusive den Pedelecs mit kleinem elektrischen Motor in Deutschland 73 Millionen Fahrräder unterwegs, fast doppelt so viele wie Autos. Wer wegen der Coronakrise erstmals aufs Rad umsteigt, so der ADFC, „merkt, dass man in kaum einer deutschen Stadt wirklich sicher und komfortabel Radfahren kann“. Da ist noch viel Luft nach oben für den Ausbau der Radwegenetze.
Https://www. nachhaltigkeit-wissen. de/stvo-fahr-rad-auf-neuen-wegen/
StVO-Novelle zu Radweg-Parken und Überholabstand jetzt in Kraft
Ab/seit dem 28. April 2020 ist das Parken auf Radwegen, Gehwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen deutlich teurer: statt mickeriger 15 bis 30 Euro müssen Autofahrer mit Bussgelder von 50 Euro aufwärts rechnen. Die vollständige StVO-Novelle findet sich im Bundesgesetzblatt, Ausgabe v. 27.04.2020.
NEU: Seitenabstand zu Radfahrern
Es ist jetzt ein Mindest-Überholabstand vorgeschrieben, den Autofahrer zu Radfahrern und Motorradfahrern einhalten müssen: • innerorts: mindestens 1,50 Meter • außenorts mindestens 2,00 Meter
„Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts Mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.“ |
In vielen Straßen dürfte damit ein Faktisches Überholverbot bestehen, nämlich in schmalen Nebenstraßen oder in Straßen, wo rechts geparkt wird und der Radfahrer also einen recht großen Abstand zu den parkenden Kfz halten muss.
NEU: Nebeneinanderfahren erlaubt
Es wird klargestellt, dass das Nebeneinanderfahren mit dem Rad solange erlaubt ist, wie der Verkehr nicht behindert wird.
Umgekehrt gefragt, wo behindert man als Radfahrer den Verkehr? Zum Beispiel dann, wenn Euch jemand überholen möchte, aber nur deshalb nicht überholen kann, weil Ihr nebenaneinder fahrt, wohingegen beim Hintereinanderfahren genügend Platz wäre. — Das kommt also auf die Straßenbreite an, denn in sehr schmalen Straßen kann ein Autofahrer auch nicht an einem einzelnen Radfahrer vorbeikommen. Also stört es nicht weiter, wenn 2 Radfahrer nebeneinander fahren.
NEU: Lkw müssen im Schrittempo um die Kurve
§9 Abs. 6 | Ohne Entsprechung | „(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.“ |
Innerorts neben Radwegen oder Fußwegen müssen Lkw ab 3,5 t in Schrittgeschwindigkeit abbiegen.
Illegales Gehweg-Fahren: 55 bis 100 Euro!
Auch Radfahrer werden schärfer sanktioniert. Wer Fußgängern auf Gehwegen illegal in die Hacken fährt, zahlt ab sofort 55 bis 100 Euro (ohne/mit Gefährdung/Unfall).
Https://www. adfc-diepholz. de/stvo-novelle-radweg/
Fahrradfahren soll sicherer werden
Der Radweg ist zugeparkt, Autos ziehen beim Überholen dicht vorbei, Laster biegen riskant rechts ab – Fahrradfahren kann gefährlich sein, vor allem in der Stadt. Neue Vorschriften sollen das ändern.
Berlin (dpa) – Mehr Platz und mehr Rechte für Radler, strengere Regeln für Autos: Radfahren soll in Deutschland sicherer werden. «Das Rad ist gleichberechtigter Teil des Straßenverkehrs», sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) am Freitag.
Konkret will er mit mehreren Gefahrenquellen und Ärgernissen für Radfahrer Schluss machen. Sie sollen im Straßenverkehr auch schneller vorankommen als bisher. Es geht nicht nur um neue Halteverbote und Überholabstände für Autos, sondern zum Beispiel auch um grüne Pfeile an der Ampel. Zuerst berichtete die «Bild»-Zeitung darüber.
Die wichtigsten geplanten Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Überblick:
SCHUTZSTREIFEN: In vielen Städten gibt es «Schutzstreifen» für Radler auf bestimmten Straßen – abgegrenzt mit einer weißen gestrichelten Linie auf der Fahrbahn. Autos dürfen dort schon jetzt nicht parken, aber bis zu drei Minuten halten. Auch das kann Radfahrer aber zu Ausweichmanövern zwingen und soll künftig tabu sein. Das Bußgeld fürs Parken auf Schutzstreifen (20 Euro) soll erhöht werden, ebenso fürs Parken in zweiter Reihe. Konkrete Summen wurden noch nicht genannt.
ÜBERHOLEN: Wenn Autos zum Überholen an Radlern vorbeiziehen, ist das manchmal eine gefährlich enge Sache. Konkret vorgeschrieben werden sollen daher mindestens 1,50 Meter innerorts, sonst sogar zwei Meter. Bisher spricht die StVO nur vage von «ausreichendem Seitenabstand». An engen Stellen sollen die Länder mit einem neuen Verkehrszeichen für Autos auch ein komplettes Radler-Überholverbot anordnen können.
ABBIEGE-UNFÄLLE: Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, wenn Lkw-Fahrer Radler oder Fußgänger beim Rechtsabiegen übersehen, die sich neben ihrem Fahrzeug befinden. Innerorts sollen Laster deswegen künftig in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen müssen, also mit Sieben bis elf Kilometern pro Stunde.
GRÜNER PFEIL: Die kleinen Zusatzschilder, die an bestimmten Kreuzungen ein vorsichtiges Rechtsabbiegen an roten Ampeln zulassen, sollen künftig auch für Radler auf dem Radweg gelten. Ganz neu eingeführt werden soll ein extra Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt.
FAHRRADBEREICHE: Ähnlich wie Tempo-30-Zonen für Autos sollen künftig auch Fahrradzonen eingerichtet werden können. Für Lastenfahrräder sollen Parkflächen und Ladezonen ausgeschildert werden können.
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PARALLEL-RADELN: Das Nebeneinanderfahren von Radlern soll künftig ausdrücklich erlaubt sein, sofern der Verkehr damit nicht behindert wird. Bisher müssen Räder grundsätzlich einzeln hintereinander fahren, nur in Ausnahmefällen ist es auch nebeneinander möglich.
EINBAHNSTRASSEN: Für Kommunen soll es leichter werden, Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung freizugeben.
«Wir werden nun damit auf die Länder zugehen, damit diese für den Radverkehr wichtigen Maßnahmen schnellstmöglich in Kraft treten können», teilte Scheuer mit.
Radfahren vor allem in Städten kann riskant sein. 382 Fahrradfahrer kamen laut Statistischem Bundesamt 2017 in Deutschland ums Leben, 2018 waren es nach vorläufigen Angaben mindestens 50 mehr.
Scheuer will nun vieles umsetzen, was Radfahrer schon länger fordern – etwa den Überholabstand und Schritt-Tempo beim Rechtsabbiegen für Lastwagen. Wenn demnächst auch Elektro-Tretroller im Straßenverkehr unterwegs sind, dürfte es auf den Radwegen noch enger werden. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hat auch gefordert, Tempo 30 in Städten zur Regel zu machen und Tempo 50 zur Ausnahme – das findet sich in Scheuers Plänen aber nicht wieder.
Https://www. merkur. de/welt/fahrradfahren-soll-sicherer-werden-zr-12361634.html
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Https://www. zeit. de/mobilitaet/2019-12/radfahren-landstrassen-mut-erfahrungen-natenom-blog
Kategorie: Sicherheit
Seit vielen Jahren radeln wir in Gruppen mit bis zu 80 Personen. Aus Sicherheitsgründen wählen wir bei diesen Radtouren möglichst Strecken mit Radwegen aus. Damit diese Radwege nicht mit Autos befahren werden können, sind öfters mal die erwähnten Absperrpfosten mitten auf den Radwegen.
Ein oder zwei Radfahrer haben mit diesen Pfosten nicht unbedingt ein Problem. In größeren Gruppen werden sie schon gefährlicher. Die ersten einer Gruppe sehen den Pfosten und können ihm – er ist ja recht schmal – auch ganz elegant ausweichen. Durch die Vorausfahrenden wird den hinteren Radlern der Gruppe die Sicht auf den Absperrpfosten verdeckt. Wie aus dem NICHTS steht plötzlich der Pfosten vor ihnen. Ein Ausweichen ist oft nicht mehr möglich.
Leider haben wir alljährlich zwei bis drei Unfälle, bei denen diese Absperrpfosten die Ursache waren. Der Radler bleibt mit dem Pedal an dem Pfosten hängen und wird dadurch schon fast über den Lenker katapultiert. Das es bisher nur zu leichen Verletzungen kam und erst einmal ein Rettungwagen gerufen werden mussste, ist nur mit Glück zu begründen.
Bereits im Jahr 2005 haben wir bei der Stadt Kulmbach den Antrag gestellt, diese Absperrpfosten auszutauschen. Auf grund eines erneuten Antrages, der 2008 vom Stadtrat aufgegriffen wurden, konnte dann im Jahr 2009 ein erster Teilerfolg errungen werden: Es wurde ein Posten im Stadtgebiet entfernt.
Sicherer könnte man solche Absperrungen ganz leicht machen. Es gibt schon manche Radwege, die anstelle von Pfosten mit versetzten Sperrgattern versehen sind. Diese Sperrgatter haben insbesondere für Radlergruppen einen großen Vorteil: Um diese zu durchfahren, müssen bereits die Vorausfahrenden ihre Geschwindigkeit verlangsamen. Dies hat zur Folge, dass auch die hinteren in der Gruppe ihr Tempo verlangsamen müssen und somit schon frühzeitig auf ein evtuelles Hinternis aufmerksam gemacht werden.
Im schlimmsten Falle muss die Gruppe kurz halten, bis alle durch die versetzten Sperrbalken oder – gatter gefahren sind. Schwere Unfälle können dadurch vermieden werden.
Diese Sperrgatter sind insbesondere dann besser als ein Pfosten, wenn ein Radweg eine Straße kreuzt. Denn auch hier muss die Geschwindigkeit verlangsamt werden. Dadurch wird verhindert, dass ein Radfahrer aus Unachtsamkeit einfach am Pfosten vorbei in die Straße fährt und dort von einem PKW oder LKW erfasst wird.
Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Städte und Gemeinden diese Gefahrenstellen mit den Pfosten auf den Radwegen beseitigen und durch Sperrgatter oder – schranken, wie sie auf den Fotos abgebildet sind, ersetzen.
Die Kosten hierfür dürften sich in einem vertretbaren Rahmen halten. Die Sperrgatter, die auch schwenkbar sind, sind teilweise schon für 300,– bis 400,– Euro zu erhalten. Kein zu hoher Betrag, wenn man bedenkt, dass dadurch Menschenleben gerettet werden können.
Versetzt angebrachte Halbschranken sollten aber nicht zu eng hintereinander aufgestellt werden. Es soll ja noch möglich sein, mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl durchfahren zu können. Ein Abstand von zwei bis drei Metern verhindert immer noch, dass Autos auf die Radwege fahren.
Radwege in Kulmbach
Sehr geehrter Oberbürgermeister Henry Schramm,
Mit dem Fahrrad zu fahren ist an sich schon gefährlich, nicht nur entgegen der Fahrtrichtung!
Aber wieso funktioniert das in vielen anderen Städten? Es ist ja auch so in der Straßenverkehrsordnung so vorgesehen, viele Städte haben nicht mal optisch durch einen Strich den Radweg abgetrennt, die Beschilderung wird als ausreichend angesehen. Es würde auch in Kulmbach funktionieren. Aber wenn man nicht will!
Sie sagen die Verwaltung habe die Kosten ermittelt, wie denn und für was denn? Ein Strich entlang der Webergasse und zwei Schilder? 46 000,– Euro?
Unser wackerer Herr Wack versucht immer wieder (nicht nur) für Radfahrer in Kulmbach Erleichterungen zu schaffen, er fährt halt selbst mit dem Rad.
Welcher der Entscheidungsträger ist denn schon mal zu verschiedenen Zeiten mit dem Rad durch die Stadt gefahren, hat sich über das Kopfsteinpflaster gequält, steht immer wieder vor plötzlich endenden Radwege, wird von Autofahrern angefeindet. Es ist schwierig durch Kulmbach mit dem Rad zu fahren, besonders für Kinder. Wie fährt man weiter wenn man die gefährliche Stelle beim Kriegerdenkmal (auch das könnte man besser lösen) hinter sich hat?
Richtung Stadt kommt man direkt zur Webergasse! Hier einen Radweg entgegen der bestehenden Einbahnstraße auszuweisen wäre endlich eine Möglichkeit gut durch die Stadt zu kommen, bei der Stadthalle ist ein Fußgängerüberweg, und schon ist man auf dem Radweg aus der Stadt heraus!
Ich lade Sie, Herr Oberbürgermeister, und auch die anderen Entscheidungsträger der Stadt Kulmbach ein, zusammen mit mir und Kindern des RSC Leuchau mit dem Fahrrad mal durch die Stadt zu fahren. Wenn man nicht durch die Webergasse fahren kann muss man als Radfahrer zweimal links abbiegen um aus der Stadt herauszukommen, und das auf einer vielbefahrenen Straße.
Vielleicht gelingt es gemeinsam hier eine Lösung zu erarbeiten, dringlich ist es allemal.
Werner Schuberth
Schriftführer RSC Leuchau e. V.
Ernteweg 5
95326 Kulmbach
Kleinkinder
Die ersten Radtouren mit den Kids
Richtig stolz sind Papi und Mami, wenn sie das erste mal mit dem Sohn oder der Tochter ein kleine Radtour machen. Problematisch wirds nur, wenn der Radweg durch eine Stadt führt oder auf Straßen, vielleicht sogar Bundesstraßen gefahren werden muss. Dann wird oft ein großer Fehler gemacht. …….
Papa oder Mama schicken das Kleinkind voraus und meinen dass sie das Kind von hinten gut durch den Verkehr dirigieren können.
Stellt euch mal ein kleines Mädchen oder einen kleinen Jungen vor, der mit seinem Fahrrad vor seinem Vater oder seiner Mutter herfährt und von ihnen durch die Stadt oder über Bundesstraßen gelotst wird.
Das arme Kind alleine gegen den restlichen Verkehr. Papa oder Mama schreit von hinten, sind bei dem Verkehrslärm nicht zu verstehen. Verkehrsregeln sind noch absolut unbekannt.
Papa oder Mama denken oft, dass sie sich richtig verhalten, wenn sie hinter ihrem Kind herfahren und dann auch noch bei Straßenlärm Befehle nach vorne rufen, die das Kind eh nicht verstehen kann.
Besser ist es, als Erwachsener voraus zu fahren. Vorher sollte mit dem Kind klar vereinbart werden, dass es hinter Mami oder Papi herfahren muss. Als Erwachsener ist es leichter immer mal kurz nach hinten zu blicken und die Geschwindigkeit der des Kindes anzupassen. Das Kind muss sich also nur auf den Vorausfahrenden konzentrieren und hat somit auch ein sicherers Gefühl, denn die Erwachsenen wissen ja – hoffentlich – wie man sich im Straßenverkehr richtig verhält.
Also liebe Eltern, wenn ihr mit Kindern unterwegs seit, fahrt bitte voraus oder nehmt sie in die Mitte. Die kleinen kennen in der Regel noch nicht alle Verkehrszeichen, haben noch keinen Verkehrserziehungsunterricht genossen und brauchen deshalb „Vorbilder“ im Straßenverkehr
Fahrradhelm
Den Kindern ein Vorbild – oder war es umgekehrt?
Dass ein Fahrradhelm bei einem Sturz vor schweren Kopfverletzungen schützen kann ist hinlänglich bekannt. Er hat aber noch weitere Vorteile!
Frühzeit haben viele von uns darauf geachtet, dass die Kinder nur mit Helm Fahrrad fahren. Rückwirkend betrachtet, sind wir froh, dass die Kids schon sehr bald gefragt haben: „Warum müssen nur wir Kinder einen Helm aufsetzen und die Erwachsenen fahren ohne?“
Eine vernünftige Erklärung gab es natürlich nicht. Also blieb uns nicht andes übrig, als auch einen Kopfschutz zu kaufen und zu tragen. Einen Helm auf dem Kopf zu tragen, daran gewöhnt man sich schnell und möchte ihn schon nach kurzer Zeit nicht mehr missen.
Wichtig ist, dass nicht irgend ein Helm gekauft wird. Auch hier gilt, ein Fachgeschäft aufsuchen und mehrere Helm aufsetzen und probieren, welcher sich am angenehmsten Tragen lässt. Bei der Auswahl ist darauf zu achten, dass der Helm mit Lüftungsschlitzen versehen ist, die gerade bei Sonne und heißen Außentemperaturen für ausreichende Belüftung sorgen. Ansonsten ist die Sicherheitskopfbedeckung auch ein guter Schattenspender bei starkem Sonnenschein, schützt aber auch gut, wenn es mal regnet. Wer ohne Helm fährt, kann diese Annehmlichkeiten natürlich nicht kennenlernen.
Beim Helmkauf sind folgende Punkte zu beachten:
Der Helm sollte der Norm EN1078 entsprechen und über ein CE-Zeichen verfügen.
Dadurch ist gewährleistet, dass er von unabhängigen Instituten getestet wurde.
Der Helm sollte über eine Größenverstellung verfügen, die sich einfach verstellen läßt.
Die Polster des Helmes sollten austauschbar bzw. abnehmbar sein, damit sie gewaschen werden können. Ersatzpolster gleich ein paar auf Reserve kaufen.
Der Kinngurt sollte sich leicht verschließen und öffnen lassen. Im geschlossenen Zustand sollte auf einen angenehmen Tragekomfort geachtet werden.
Auch ein Fahrradhelm kommt mal in die Jahre. Selbst wenn der Helm nach 5 bis 7 Jahren keinen Sturz bewältigen musste, so kommt es doch zu Materialermüdungen. Nach einigen Jahren sollte man sich ruhig wieder mal einen neuen gönnen.
Https://www. rsc-leuchau. de/category/sicherheit/
Karlsruhe ist Deutschlands fahrradfreundlichste Großstadt – aber wie lange noch?
Karlsruhe holte zweimal hintereinander im ADFC-Fahrradklima-Test den ersten Platz und ist deshalb Deutschlands fahrradfreundlichste Großstadt. Im September beginnt der Fahrradklimatest 2022. Das Ergebnis wird gespannt erwartet: Vor Ort gibt es zwar Lob, aber auch weiter viel Kritik.
Fürs Fahrrad umgebaut: An der Kriegsstraße steht ADFC-Kreisverbandsvorsitzende Tanja Dopf vor dem neuen Radfahrstreifen an der Adlerstraße Richtung Ettlinger Tor. Foto: Jörg Donecker
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Kehler Arbeitskreis Radverkehr beleuchtet kritische Punkte
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Der Arbeitskreis Radverkehr hat einige kritische Punkte für Radfahrer in der Kehler Innenstadt ausgemacht. Vorschläge für Ver-besserungen gibt es zum Teil auch bereits. ©Stadt Kehl
Der Arbeitskreis Radverkehr hat sich zum ersten Mal seit der Inbetriebnahme der Tram bis zum Rathaus zu einer Beradelung der Innenstadt getroffen und dabei einige schlechte Stellen im Radwegenetz der Kernstadt identifiziert.
Problematisiert wurde von den Mitgliedern des Arbeitskreises, dass Radfahrer, die von der Hauptstraße Richtung Stadthalle fahren möchten, über den Gehweg entlang der Großherzog-Friedrich-Straße geführt werden. Bäume und Straßenlampen stünden versetzt, so dass der Platz für Fußgänger und Radfahrer auf dem Weg bis zur Rheinstraße nicht ausreiche. Wer von der Bierkellerstraße her kommend in Richtung Innenstadt radeln wolle, finde seinen Platz schlecht, befand die Gruppe. Mit einer Leitlinie könnte verdeutlicht werden, dass die Radfahrer in der Großherzog-Friedrich-Straße stadtauswärts auf der Fahrbahn geführt werden.
Auch dass der Radstreifen, der aus der Fußgängerzone in die Hauptstraße hineinführt, unvermittelt endet, wurde in der Radgruppe bemängelt. Die städtische Tiefbau-Chefin Silke Roder kündigte an, dass die Markierung so verlängert werde, dass sich ortsunkundige Radfahrer nicht in die Tramhaltestelle verirrten.
Im Bereich Hauptstraße/Friedenstraße war man sich einig, dass die Vorfahrt für Autofahrer zurückgenommen werden soll. Für Radfahrer, die die Hauptstraße Richtung Fußgängerzone befahren, hat dies den Vorteil, dass sie an der Einmündung nicht anhalten müssen. Zudem erhöht sich ihre Sicherheit dort. Autofahrer, die von der B 28 in die Hafenstraße einbiegen, rechnen nicht zwangsläufig mit Radfahrern, die teilweise schnell von der Trambrücke kommen und auf den Geh – und Radweg vor dem Bahnhofsplatz einschwenken. Die Aufmerksamkeit der Autofahrer soll mit einem Blinklicht erhöht werden, schlug Gerlinde Ulrich, Leiterin des Bereichs Verkehrswesen vor. Um Radfahrer von der Trambrücke sicher zur Ludwig-Trick-Straße zu führen, soll auf dem ehemaligen Zollhofareal ein Radfahrstreifen asphaltiert werden.
Fahrradfahrer, die ins Hafengebiet wollen, nutzen dafür meist den erhöhten Gehweg, der aber auf der Höhe des Park & Ride-Platzes endet. Sie müssen dann die Straßenseite wechseln und auf der Fahrbahn weiterfahren. Die meisten radeln aber eher auf dem Gehweg entlang des Kasernengeländes weiter. Wer dann in den Hafen abbiegen möchte, muss einen hohen Bordstein überwinden. Roder will prüfen, ob ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn angelegt werden kann.
Zur Carl-Benz-Straße: Wer als Radfahrer aus dem Hafengebiet kommt und ins Läger-Gebiet abbiegen oder in die Unterführung (unter der B 28) einfahren möchte, hat es schwer. Radfahrer, die die Fußgängerquerung nutzen, verhalten sich nicht regelkonform. Deshalb wird nun geprüft, ob der Linksabbieger nach hinten verlängert werden kann.
Zur Pfarrgasse: Wer von der Kinzigallee einbiegt und auf dem Radweg Richtung Sölling und Sundheim weiterfahren will, muss zweimal hintereinander scharf links abbiegen. Hier will die Verwaltung mit Verkehrsplaner Frank Gericke bald Veränderungen diskutieren.
Https://m. bo. de/lokales/kehl/kehler-arbeitskreis-radverkehr-beleuchtet-kritische-punkte