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Https://www. zeit. de/mobilitaet/2016-03/fahrrad-fahrradstrasse-autofahrer-strassenverkehr

Radfahrstreifen mit Auto befahren: Welche Bußgelder drohen?

Ja, gemäß StVO gibt es eine Ausnahmeregelung: Radwege und Radfahrstreifen dürfen von anderen Fahrzeugen befahren werden, wenn ein entsprechendes Zusatzschild das erlaubt. In diesem Fall müssen die anderen Fahrzeugführer jedoch Rücksicht auf den Radverkehr nehmen und ihre Geschwindigkeit den Radfahrern anpassen.

Nein, Halten und Parken sind auf einem Radfahrstreifen verboten. Gleiches gilt auf Radwegen und Radschutzstreifen.

Die unberechtigte Nutzung des Radfahrstreifens kann Ihnen ein Bußgeld zwischen 15 und 30 Euro einbringen. Weitere Informationen zu den Bußgeldern können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Was ist ein Radfahrstreifen?

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Ist es erlaubt, einen Radfahrstreifen mit dem Auto zu befahren?

Der Begriff „Radfahrstreifen” taucht offiziell in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) auf. Dort wird er anhand folgender Merkmale definiert:

Der Radfahrstreifen wird durch das Zeichen 237 („Radweg”) angeordnet. Er wird durch das Zeichen 295 („Fahrstreifenbegrenzung” bzw. durchgezogene Linie) von der Fahrbahn abgetrennt.

Es handelt sich dabei also um Einen normalen Radweg, der zwar auf der Straße entlang führt, aber nicht Teil der Fahrbahn ist. Demzufolge gelten auch Die gleichen Regeln wie auf einem Radweg und das bedeutet: Es ist verboten, einen Radfahrstreifen mit dem Auto zu befahren, auf ihm zu halten oder zu parken.

Einzige Ausnahme von dieser Vorschrift ist das Vorhandensein eines Entsprechenden Zusatzzeichens. Dieses kann die Benutzung eines Radfahrstreifens Mit dem Auto ausnahmsweise doch erlauben. In diesem Fall müssen Sie als Autofahrer Rücksicht auf den Radverkehr nehmen und Ihre Geschwindigkeit an die Fahrradfahrer anpassen, wenn es die Situation erfordert.

Was gilt auf dem Radschutzstreifen?

Ein Radschutzstreifen ist nicht das Gleiche wie ein Radfahrstreifen:

Radfahrstreifen: wird durch eine durchgezogene Linie (VZ 295) und das Radwegschild (VZ 237) markiert

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Ein Radfahrstreifen wird durch eine durchgezogene Linie abgetrennt.

Radschutzstreifen: wird durch eine gestrichelte Linie (VZ 340) und das Fahrrad-Piktogramm markiert

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Ein Radschutzstreifen wird durch eine Leitlinie abgetrennt.

Während es streng verboten ist, Einen Radfahrstreifen mit dem Auto zu befahren (es sei denn, dies wird durch ein Zusatzschild erlaubt), gilt dies Für den Radschutzstreifen nicht unbedingt. Denn gemäß Anhang 3 Nr. 22 StVO existiert hierfür Eine Ausnahmeregelung: Wenn es Erforderlich ist, weil Sie zum Beispiel dem Gegenverkehr ausweichen möchten, dürfen Sie als Autofahrer die Leitlinie, die den Radschutzstreifen abtrennt, überfahren. Dabei müssen Sie jedoch darauf achten, Den Radverkehr nicht zu gefährden.

Hinsichtlich des Haltens und Parkens gibt es jedoch keine Ausnahmeregelung auf dem Radschutzstreifen. Dies ist wie auf dem Radfahrstreifen Für alle Fahrzeugführer streng verboten.

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Wieviel Meter darf ein Autofahrer auf einem Radfahrstreifen fahren?

Radfahrstreifen sind Teil einer Radverkehrsanlage und befinden sich in der Regel auf der Fahrbahn einer Straße. Dass es sich hierbei jedoch nicht um Radwege handelt, wissen nur wenige Verkehrsteilnehmer. Wie ein Radfahrstreifen genau gekennzeichnet ist, was bei der Nutzung eines solchen beachtet werde muss und was der Unterschied zu einem Schutzstreifen ist, können Sie im neuen Ratgeber zum Thema nachlesen.

Nicht nur Autofahrer, sondern auch Verkehrsteilnehmer auf dem Fahrrad können schnell in die Rolle eines Geisterfahrers geraten. Denn auch für Räder gelten bestimmte Regeln, auf welcher Straßenseite beziehungsweise welchem Radweg sie zu fahren haben. Doch was passiert, wenn Radfahrer diese Regeln missachten und zum Geisterfahrer werden?

Auf Landstraßen kommt es nach wie vor am häufigsten zu tödlichen Unfällen. Vor allem Geschwindigkeitsüberschreitungen sind Ursache schwerer Kollisionen. Doch welche Regeln gilt es auf Landstraßen einzuhalten? Erfahren Sie hier mehr zu den Verkehrsregeln auf Außerortsstraßen.

Sind Sie auf Bayerns Straßen unterwegs, müssen Sie sich an die geltenden Verkehrsregeln halten. Missachten Sie diese, drohen Sanktionen. Wie hoch Bußgelder in Bayern ausfallen können und welcher Bußgeldkatalog gilt, erfahren Sie hier!

Der Begriff Halteverbot ist jedem Autofahrer ein Begriff. Doch was genau steckt eigentlich dahinter? Hier erfahren Sie, was ein eingeschränktes von einem absoluten Halteverbot unterscheidet, was Parken im Halteverbot bedeutet und welche Ausnahmeregelungen grundsätzlich anerkannt werden.

Sie sind innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu schnell gefahren und geblitzt worden? Welche Sanktionen kommen nun auf Sie zu? Wann droht ein Fahrverbot, wenn Sie innerorts zu schnell gefahren sind? Wann können Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erheben? Weitere Informationen finden Sie hier.

Die gesetzlichen Bestimmungen zu den Reifen bzw. wann welche zu verwenden sind, gelten für alle betreffenden Fahrzeuge. Das heißt, auch bei einem Bus müssen die richtigen Reifen mit der richtigen Profiltiefe vorhanden sein. Unser Ratgeber erklärt, was hier besonders zu beachten ist.

Dürfen eigentlich mehr Personen in einem Wagen mitfahren, als Sitze vorhanden sind? Diese Frage stellen sich viele Autofahrer. Die gesetzliche Handhabe ist in solchen Fällen nicht ganz eindeutig. Was droht mir also, wenn ich beispielsweise mit sechs Personen in einem Fünfsitzer unterwegs bin?

Https://www. bussgeldkatalog. org/radfahrstreifen-mit-auto-befahren/

Radwege auf den Straßen: Diese unterschiedlichen Regeln muss man kennen

Der Grünpfeil an der Ampel*. Und auch mit den Fahrradwegen haben Autofahrer immer wieder ihr Probleme.

Laut Angaben des Allgemeine Deutsche Automobil-Clubs (ADAC) starben im Jahr 2021 etwa 372 Radfahrer bei Verkehrsunfällen in Deutschland. Autofahrer müssen sich mit mehr unterschiedlichen Fahrradwegen vertraut machen. Die Regeln für die Radwege sind dabei alle durchaus verschieden.

Schutzstreifen für Radfahrer: Autofahrern droht ein Punkt in Flensburg

In den meisten Fällen trifft man als Autofahrer in deutschen Städten inzwischen auf den Schutzstreifen für Radfahrer. Dieser ist laut ADAC „durch eine unterbrochene weiße Leitlinie markiert“. Für Autofahrer gilt hier, sie dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen die Leitlinie überfahren.

Als Ausnahme gilt laut Automobil-Club, wenn der Autofahrer kurzfristig ausweichen muss und dabei aber kein Radfahrer gefährdet wird. Was gar nicht geht: Parken auf dem Schutzstreifen ist komplett verboten. Wer von der Polizei erwischt wird muss mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Laut bussgeldkatalog. de ist das Halten bis maximal drei Minuten allerdings gestattet.

Parken auf Rad – und RadschnellwegenBußgeld und Punkte
Jemand wurde dabei behindert 70 Euro, ein Punkt
Länger als eine Stunde und jemand wurde behindert 80 Euro, ein Punkt
Länger als eine Stunde und ein Unfall wurde verursacht 100 Euro, ein Punkt

Autofahrer haben auf Radfahrsteifen nichts verloren

Ist die Linie komplett durchgezogen, dann haben es Autofahrer mit einem Radfahrstreifen zu tun. Und auf dieser durchgezogenen weißen Linie, „dürfen Autofahrer weder ausweichen noch parken oder halten“. Wie die Verkehrsexperten erklären, dürfen die Radfahrstreifen nur überfahren werden, um „dahinter angelegte Parkstände zu erreichen“. Radfahrer dürfen dabei aber nicht behindert oder gefährdet werden.

Autofahrer sind auf Fahrradstraßen nur geduldet

Womit sich Autofahrer deutschlandweit auch immer häufiger beschäftigen müssen, sind die sogenannten Fahrradstraßen. Hier dürfen in der Regel nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Zusatzschilder können es auch Autos ermöglichen dort zu fahren. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern.

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Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt für Autofahrer: „Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren – was hier ausdrücklich erlaubt ist“. Die gesamte Fahrbahnbreite ist für den Radverkehr reserviert. Gibt es kein extra Schild, dann ist Autos und Motorrädern das Parken in diesen Straßen erlaubt.

Was hier für alle Verkehrsbeteiligten weiter Bestand hat, ist das Vorfahrtsrecht. Heißt laut ADAC, ist die „Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, gilt für alle rechts vor links. Dem Radverkehr kann die Vorfahrt aber auch dadurch eingeräumt werden, dass der Gehweg der Fahrradstraße ohne Unterbrechung über die einmündende Fahrbahn verläuft oder die Bordsteine abgesenkt sind“.

Neuland Fahrradzonen: Autofahrer müssen seit 2020 damit klarkommen

Erst seit dem Jahr 2020 gibt es im Straßenverkehr die Fahrradzone zu entdecken. Autofahrer erwarten hier die gleichen Regelungen, wie bei einer Fahrradstraße – nur eben auf die gesamte Zone ausgedehnt. Heißt laut StVO: „In Fahrradzonen gilt “rechts vor links”. Radfahrer, Elektrokleinstfahrzeuge und andere zugelassene Fahrzeuge dürfen in Fahrradzonen höchstens 30 km/h fahren. Radfahrer und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen in Fahrradzonen nebeneinander fahren“.

Https://www. echo24.de/leben/verbraucher/autofahrer-radweg-regeln-radfahrer-fahrradwege-schilder-schutzstreifen-radfahrstreifen-fahrradzone-zr-91487943.html

Radfahrstreifen und Schutzstreifen für Radfahrer

Ein Radfahrstreifen ist durch eine durchgezogene weiße Linie vom Rest der Fahrbahn getrennt und darf gemäß StVO nur von Radfahrern befahren werden.

Ist ein Radfahrstreifen vorhanden und entsprechend gekennzeichnet, muss dieser auch benutzt werden. Hier besteht mit dem Fahrrad eine Benutzungspflicht.

Autos dürfen auf einen Radfahrstreifen weder halten noch parken. Wird dies missachtet, sind Bußgelder zu erwarten.

Der Radfahrstreifen gemäß StVO

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Wo liegt der Unterschied zwischen den Radfahrstreifen und Schutzstreifen?

Schutz – und Radfahrstreifen werden in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht explizit genannt. Angaben zum Schutzstreifen sind in Anlage 3 der StVO und der Radfahrstreifen in der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV StVO) festgeschrieben.

Doch was Unterscheidet den Schutzstreifen vom Radfahrstreifen? Welche Markierung wird auf der Fahrbahn verwendet? Dürfen Kfz die Radfahrstreifen befahren bzw. darauf parken und besteht für Radfahrer eine Benutzungspflicht? Der nachfolgende Ratgeber geht auf diese Fragen ein.

Welche Verkehrsregeln gelten für den Radfahrstreifen?

Der Radfahrstreifen ist Besonders gekennzeichnet. Von der Fahrbahn ist er durch eine durchgezogene Linie (Zeichen 295) abgetrennt und häufig durch ein Fahrradpiktogramm gekennzeichnet.

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Radfahrstreifen werden durch eine Markierung auf der Fahrbahn von den anderen Fahrspuren abgegrenzt.

Entsprechend dürfen Kraftfahrzeuge den Radfahrstreifen nicht befahren. Außerdem ist diese Art der Verkehrswege für Radfahrer Benutzungspflichtig. Gekennzeichnet wird dies durch das Verkehrszeichen 237 – ein rundes blaues Schild mit weißem Fahrrad.

Wird der Radverkehr nicht durch eine Fahrradampel geregelt, müssen sich Fahrradfahrer an der Ampel für den Kfz-Verkehr orientieren. Häufig wird aber auch eine spezielle Radfahrerfurt eingerichtet, um bei Kreuzendem Verkehr die Vorfahrt zu regeln.

Der Schutzstreifen ist, Anders als der Radfahrstreifen, nicht zwingend für den Radverkehr benutzungspflichtig. Maximal aus dem Rechtsfahrgebot könnte eine solche Pflicht Abgeleitet werden. Er ist darüber hinaus ein Teil der eigentlichen Fahrbahn, durch eine gestrichelte Linie vom übrigen Verkehr abgegrenzt und oftmals durch ein Fahrradpiktogramm gekennzeichnet.

PKW dürfen nur in Ausnahmefällen auf dem Schutzstreifen fahren. Das Parken ist dagegen Untersagt. Radfahrer müssen sich in der Regel an der PKW-Ampel orientieren.

Ist Parken auf dem Radfahrstreifen erlaubt?

Grundsätzlich müssen Fahrradwege stets Frei bleiben. Parken und Halten ist daher Nicht erlaubt. Dasselbe gilt für den Schutzstreifen. Der Schutzstreifen darf aber befahren werden, um zum Parkstreifen, welcher sich häufig Rechts von ihm befindet, zu gelangen.

Https://www. bussgeldkatalog. de/radfahrstreifen/

Radwege: Diese unterschiedlichen Arten gibt es

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Immer mehr Menschen steigen aufs Fahrrad um. Vor allem in größeren Städten versucht man, den Radfahrern mehr Raum und Sicherheit zu geben – bis hin zu sogenannten Pop-up-Radwegen. Welche Verkehrswege es für Radler gibt und welche Regeln gelten.

Radweg: Baulich von der Fahrbahn getrennt

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Viel Abstand zum Autoverkehr bietet ein baulich von der Straße getrennter Radweg © Shutterstock/Michele Ursi

Laut einer ADAC Umfrage fühlen sich Radfahrer am sichersten, wenn sie auf baulich vom Autoverkehr getrennten Wegen unterwegs sind. Radwege befinden sich zwischen Gehweg und Fahrbahn, von letzterer sind sie meistens durch einen Bordstein abgegrenzt. Zwischen Fahrbahn und Radweg können auch Grünstreifen oder ähnliches angelegt sein. Radwege können zur besseren Erkennbarkeit mit Piktogrammen markiert werden.

Radfahrstreifen: Sonderweg für Radfahrer

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Radfahrstreifen sind Fahrradwege, die sich Auf der Straße befinden. Sie werden von der Kfz-Fahrbahn mit einem Durchgezogenen Strich abgetrennt und können mit Fahrrad-Piktogrammen und Richtungspfeilen gekennzeichnet sein. Durch die Trennung sind sie kein Bestandteil der Fahrbahn. Autos dürfen sie nur zum Ein – und Abbiegen überfahren oder um angrenzende Parkplätze und Grundstücke zu erreichen. Sie werden mit dem Verkehrszeichen 237 gekennzeichnet und sind für Fahrradfahrer benutzungspflichtig.

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Geschützte Radfahrstreifen („Protected Bike Lanes“) sind zusätzlich durch eine bauliche Abtrennung von der Fahrbahn separiert, etwa durch Poller, Randsteine oder Blumenkübel. Dadurch soll insbesondere das illegale Parken auf dem Radfahrstreifen verhindert und die objektive sowie subjektive Sicherheit der Fahrradfahrer erhöht werden.

Schutzstreifen für Radler: Teil der Fahrbahn

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Schutzstreifen sind ein Markierter Teil der Fahrbahn. Im Gegensatz zum Radfahrstreifen heben sie sich durch eine unterbrochene, gestrichelte Markierung von der Fahrbahn ab. Autofahrer dürfen auf dem Schutzstreifen nur ausnahmsweise fahren, etwa um Lkw oder Bussen im Gegenverkehr auszuweichen. Das Parken und Halten von Autos auf einem Schutzstreifen ist verboten.

Pop-up-Radwege werden zur Dauerlösung

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In vielen Städten wurden in den vergangenen Jahren so genannte Pop-up-Radwege geschaffen – meist probeweise bzw. befristet. Das sind kurzfristig eingerichtete, temporäre und in gelber Farbe markierte Radfahrstreifen auf der Fahrbahn. Sie sollten dem gestiegenen Radverkehr in Corona-Zeiten mehr Platz bieten. Meist musste auf der Straße eine Autospur für sie weichen.

Manche Städte haben die Pop-up-Radwege in Modellversuche eingebunden, um sie bei erfolgreichem Ausgang Zur dauerhaften Lösung zu machen.

Laut einer ADAC Umfrage aus dem Jahr 2021 findet knapp die Hälfte der Befragten (49 Prozent) die zusätzlichen Radspuren grundsätzlich gut. 31 Prozent der Befürworter sehen in ihnen aber nur eine Vorübergehende Lösung. 18 Prozent sind dafür, dass sie zur Dauereinrichtung werden. Jeder dritte Befragte lehnt Pop-up-Radwege ab. 16 Prozent haben gar keine Meinung.

Fahrradstraßen und – zonen

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In immer mehr Städten werden Fahrradstraßen oder – zonen eingerichtet. Dort dürfen Nur Radfahrer und E-Scooter fahren, außer es ist durch ein Zusatzschild auch motorisierter Verkehr erlaubt. Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Die Höchstgeschwindigkeit ist 30 km/h. Radler dürfen nebeneinander fahren. Falls die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, gilt für alle rechts vor links.

Radschnellwege: Für große Distanzen

Radschnellwege verbinden wichtige Ziele über Größere Entfernungen, zum Beispiel Vorstadt und Zentrum oder Zwei Städte untereinander. Neben den Freizeitaspekten ermöglichen sie auch Pendlern, aufs Rad umzusteigen und sicher und zügig ans Ziel zu kommen.

Schilder: Hier ist der Radweg zu nutzen

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Diese drei blauen Verkehrsschilder hat jeder schon gesehen, aber viele wissen nicht, was sie bedeuten: Eines zeigt ein Fahrrad allein, die beiden anderen das Rad und einen Erwachsenen mit Kind. Sind sie durch einen senkrechten Strick getrennt, sind Rad – und Gehweg getrennt, bei einem waagrechten Strich teilen sich Fußgänger und Radler einen Weg.

Bei allen drei Schildern sind Radfahrer verpflichtet, Diese Wege zu nutzen. Ausnahmen gelten, wenn die Benutzung des Radwegs nicht zumutbar ist, z. B. durch Hindernisse wie Laubhaufen, Baugerüste, Schnee und Eis, parkende Autos.

Https://www. adac. de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/vorschriften-verhalten/radwege/

Fahrradstraßen: Diese Regeln gelten

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So wie Hauptverkehrsstraßen den Autoverkehr konzentrieren, dienen Fahrradstraßen der Bündelung des Radverkehrs. Sie können dort eingerichtet werden, wo der Radverkehr Priorität hat oder bekommen soll. Im Oktober 2022 gab es in München 91 Fahrradstraßen mit einer Gesamtlänge von über 43 Kilometern*, und weitere sollen folgen. Damit steht die bayerische Landeshauptstadt bundesweit An erster Stelle.

So wird eine Fahrradstraße beschildert

Diese Regeln der StVO gelten

So wird eine Fahrradstraße beschildert

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Ein weißes Fahrrad in einem blauen Kreis – dieses Schild kennzeichnet eine Straße, die nur mit Fahrrädern sowie mit Elektrokleinstfahrzeugen befahren werden darf. Erlaubt sind also „normale“ Fahrräder, Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung maximal 25 km/h erreichen, und E-Scooter. Häufig werden auch Piktogramme auf der Fahrbahn angebracht, besonders in den Zufahrtsbereichen. Mit Zusatzzeichen kann auch Krafträdern und Kraftwagen die Benutzung erlaubt werden. Das ist eher die Regel als die Ausnahme. Ein Zeichen mit durchgestrichenem Rad markiert das Ende der Fahrradstraße.

Vom Status einer Fahrradstraße profitieren übrigens auch ihre Anwohner, wenn durch das Zusatzzeichen „Anwohner frei“ der Durchgangsverkehr ausgeschlossen und damit der Verkehr beruhigt wird.

Diese Regeln der StVO gelten

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie Den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren – was hier ausdrücklich erlaubt ist.

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Der ADAC setzt sich im Rahmen der Kampagne #mehrAchtung für mehr Rücksicht im Straßenverkehr ein © ADAC/Martin Hangen [M]

Im Sinne der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht dürfen langsam nebeneinander fahrende Radfahrer aber durchaus schnellere Verkehrsteilnehmer Überholen lassen. Beim Überholen innerorts ist auch in Fahrradstraßen auf den Mindestabstand von 1,50 Metern von Kraftfahrzeugführern gegenüber Radfahrenden zu achten.

Das hat aber keinen Einfluss auf das Vorfahrtsrecht: Falls die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, gilt für alle rechts vor links. Dem Fahrverkehr kann die Vorfahrt aber auch über eine so genannte Gehwegüberfahrt eingeräumt werden. Dabei werden der Gehweg der Fahrradstraße und sein abgesenkter Bordstein ohne Unterbrechung über die einmündende Fahrbahn hinweg geführt.

Autos und Motorräder dürfen in Fahrradstraßen Parken, falls keine Beschilderung dies verbietet oder einschränkt.

In Fahrradstraßen dürfen Radler grundsätzlich nebeneinander fahren. In allen anderen Straßen ebenfalls, sofern der Verkehr dadurch nicht behindert wird. In Fahrradstraßen ist die Gesamte Fahrbahnbreite für den Radverkehr reserviert.

Fahrradzonen

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Während Fahrradstraßen seit der so genannten Fahrrad-Novelle der StVO 1997 ausgewiesen werden können, ist die Ausweisung von Fahrradzonen erst mit der Novellierung 2020 möglich. Hier gelten Dieselben Regeln wie in Fahrradstraßen, nur ausgedehnt auf eine gesamte Zone.

Vorreiterin ist die Stadt Bremen, wo sich die neu geschaffene Fahrradzone in der Alten Neustadt* über 12 Straßen und rund 2,5 Kilometer Straßenraum erstreckt. Realisiert ist eine Fahrradzone auch in Oberesslingen, in der Planungs – oder Diskussionsphase sind solche u. a. in Gütersloh und Krefeld.

Lesen Sie hier auch die wichtigsten Verkehrsregeln für Radfahrer.

ADAC Fahrradturnier: Mobil und sicher mit dem Fahrrad

Beim Fahrrad-Parcours haben Kinder mit Sicherheit viel Spaß. Das ADAC Fahrradturnier ist ein bundesweit kostenloses fahrpraktisches Training für Kinder. Das Fahrradturnier kann von Schulen oder Organisatoren privater und öffentlicher Veranstaltungen direkt bei den Verkehrsabteilungen der ADAC Regionalclubs angefragt werden.

Nationaler Radverkehrsplan

Nationaler Radverkehrsplan

Am 21.4.2021 hat das Bundeskabinett den Nationalen Radverkehrsplan* beschlossen. Er setzt aus Sicht des ADAC richtige und wichtige Zielmarken. Wenn es gelingt, mehr Menschen zum Umstieg auf das Fahrrad zu bewegen, kann dies die Städte von Stau und Parksuchverkehr entlasten.

Mehr Radverkehr ist auch ein zunehmend wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Deswegen wird der ADAC die Umsetzung des NRVP aktiv begleiten. Entscheidend ist der Ausbau der Radinfrastruktur: mehr, bessere und sicherere Radwege, ohne dem Autoverkehr den notwendigen Platz wegzunehmen. Der Weg zu einer anderen Fahrradkultur ist nur gemeinsam, nicht gegeneinander zurückzulegen.

* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.

Https://www. adac. de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/vorschriften-verhalten/fahrradstrassen/

Dürfen Autofahrer die Fahrradspur benutzen

Rote Ampeln auslassen, telefonieren, in der Einbahnstraße gegen die Fahrtrichtung fahren und Kopfhörer tragen? Was Radfahrer im Verkehr dürfen und was nicht.

Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?

Quelle: Franz Xaver Fuchs

Für Autofahrer sind sie immer wieder ein Ärgernis: Radfahrer, die zu zweit auf der Straße fahren, sich angeregt unterhalten und so nur schwer zu überholen sind. Erlaubt ist das nicht, die Straßenverkehrsordnung ist in diesem Fall eindeutig: „Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren, nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.“

Ausnahmen bilden verkehrsberuhigte Bereiche, wo aufgrund der Geschwindigkeit ein Überholverbot gilt, Fahrradstraßen und Tempo-30-Zonen, wenn die Radfahrer mit 30 km/h unterwegs sind. Fahren mindestens 16 Radler zusammen, gelten sie übrigens als Verband und sind somit als Verkehrseinheit zu betrachten. Dann darf auch nebeinander gefahren werden.

Darf man an der Ampel am stehenden Verkehr vorbeifahren?

Wer sich im Auto durch den morgendlichen Stau quält, kennt das: Gerade erst hat man einen Radfahrer überholt, da begegnet er einem an der nächsten Ampel wieder, wie er am stehenden Verkehr vorbei nach vorne rollt. Das kann nicht erlaubt sein, oder?

Doch, laut Straßenverkehrsordnung ist es das. Dabei gilt es aber, ausreichend Abstand zu halten. Wer die stehenden Autos beschädigt, haftet dafür. Beginnt die Kolonne sich zu bewegen, muss sich auch der Radfahrer in den Verkehr einordnen.

Kann man auf einem Radweg in beide Richtungen fahren?

Quelle: Florian Peljak

Das hängt von der Beschilderung ab. Der Standard-Radweg darf nur in einer Richtung befahren werden. Das gilt auch, wenn es nur auf einer Seite der Straße einen Radweg gibt. Lässt er sich in beide Richtungen befahren, weist ein Zusatzschild ausdrücklich darauf hin.

Die Zuwiderhandlung zieht nicht nur ein Bußgeld nach sich, sie ist laut Statistik auch einer der häufigsten Gründe für Unfälle, an denen Radler beteiligt sind.

Muss man auf dem Radweg fahren?

Das hängt davon ab, wie der Radweg ausgeschildert ist. Die gestrichelten Schutzstreifen (hier im Bild zu sehen) markieren einen Bereich der Fahrbahn, der Fahrradfahrern vorbehalten ist. Er kann, muss aber nicht von Radlern genutzt werden. Genauso ist es Autofahrern erlaubt, ihn zum Ausweichen zu überfahren oder bis zu drei Minuten darauf zu halten.

Der Radfahrstreifen ist mittels einer durchgezogenen Linie und eines blauen Schildes mit einem weißen Fahrrad markiert. Er muss von Radlern genutzt werden. Autofahrer dürfen weder darauf fahren, halten noch parken. Tun sie es doch, darf der Radfahrer natürlich auf die Straße ausweichen.

Welche Ampel gilt für Radfahrer?

Beobachtet hat es sicher schon jeder im Straßenverkehr: Kaum springt die Fußgängerampel auf Grün, sprinten die Radfahrer los. Das ist jedoch nur in bestimmten Fällen erlaubt.

Am einfachsten ist die Situation, wenn Radfahrer eine eigene Ampel haben (wie hier im Bild). Ist diese nicht vorhanden, müssen sie sich nach der Ampel auf der Straße richten, die auch für Autos gilt – sofern sie die Straße oder einen am Fahrstreifen angeschlossenen Radweg nutzen. Wer in dieser Position mit dem Grünwerden der Fußgängerzeichen startet, fährt faktisch gesehen bei Rot über die Ampel. Gleichzeitig müssen sich Autofahrer bewusst sein, dass Radfahrer noch die Straße überqueren können, wenn die Fußgängerampel rot ist, weil für sie die gleiche Ampel gilt.

Anders ist die Situation, wenn ein Rad – neben einem Gehweg verläuft. Ist dort keine Fahrradampel vorhanden, müssen sich Radfahrer nach den Lichtsignalen für Fußgänger richten. Aber nur noch bis Ende 2016. Danach gilt auch für sie die Kfz-Ampel. Eine Regelung, die so oder so weiterhin Verwirrung stiften wird.

Ist es in der Einbahnstraße erlaubt, mit dem Rad gegen die Fahrtrichtung zu fahren?

Das ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube. Es darf in der Einbahnstraße nur in entgegengesetzter Richtung gefahren werden, wenn dies ausdrücklich durch das Zusatzschild „Radfahrer frei“ vermerkt ist. Dabei gelten die üblichen Verkehrsregeln wie rechts vor links.

Ist das Sonderschild nicht angebracht, darf auch der Radfahrer die Einbahnstraße nur in die richtige Richtung befahren.

Https://www. sueddeutsche. de/auto/fahrradfahren-diese-regeln-gelten-auch-fuers-rad-1.2613165

Mit dem Auto auf den Radweg: In diesem Fall dürfen Sie das

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(www. pd-f. de / Thomas Geisler) In dieser Fahrradstraße sind Autos ausdrücklich erlaubt. Dennoch müssen Sie auf besondere Regeln achten.

In deutschen Städten wird das Angebot für Zweiradfahrer in den vergangenen Jahren stetig erweitert. Seit einiger Zeit gibt es zusätzlich zu Fahrradstreifen auch Fahrradstraßen und Fahrradzonen. EFAHRER. com erklärt, wann Sie wo fahren dürfen und wie Sie sich zu verhalten haben, um niemanden zu gefährden und Bußgeldern zu entgehen.

Der häufigste Fahrradfahrer-Bereich in deutschen Städten ist der „Schutzstreifen für Radfahrer“. Dieser ist durch eine unterbrochene weiße Leitlinie gekennzeichnet, die von Autofahrern nur in absoluten Ausnahmefällen überfahren werden darf. Sie dürfen hier zum Beispiel kurzfristig ausweichen, wenn dabei kein Radfahrer gefährdet wird. Wenn Sie auf dem Schutzstreifen parken und dabei jemanden behindern, droht Ihnen laut Bußgeldkatalog eine Strafe von 70 bis 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Auch ohne Behinderung kann es bereits zu einem Bußgeld von 55 Euro kommen.

Noch strenger sind die Regeln auf den sogenannten Radfahrstreifen. Diese sind durch eine komplett durchgezogene Linie gekennzeichnet, die Sie weder zum Ausweichen, noch zum Halten oder Parken überqueren dürfen. Die Linie darf allerdings dann überfahren werden, wenn Sie dabei dahinter angelegte Parkstände oder Grundstücke erreichen wollen. Auch hier darf logischerweise kein Radfahrer behindert oder gefährdet werden.

Mittlerweile finden sich in Städten immer häufiger auch Fahrradstraßen. Dort sind in der Regel nur Fahrräder und E-Scooter erlaubt, sofern nicht durch Zusatzschilder ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass der dortige Verkehr auch für Autos freigegeben ist. Wenn das der Fall ist, dürfen Sie dort mit maximal 30 km/h fahren und ebenfalls den Radverkehr nicht behindern. Das gilt insbesondere deshalb, weil in diesen Fahrradstraßen Zweiradfahrern ausdrücklich erlaubt ist, nebeneinander zu fahren. Ansonsten gelten hier für alle Verkehrsteilnehmer die üblichen Verkehrsregeln wie die Vorfahrtsregeln, sofern Radfahrern nicht ausdrücklich die Vorfahrt eingeräumt wird.

Außerdem gibt es neuerdings auch noch die Fahrradzonen, in denen die selben Regeln wie in Fahrradstraßen gilt. Die beiden Begriffe sind zu vergleichen mit einer Straße, in der die Höchstgeschwindigkeit 30 gilt und einer Zone 30. Auch hier muss durch die Beschilderung ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Autofahrer hier fahren dürfen, sonst sind hier ebenfalls nur Fahrräder und E-Scooter gestattet.

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Https://efahrer. chip. de/news/mit-dem-auto-auf-den-radweg-in-diesem-fall-duerfen-sie-das_107831

Die Rechte der Radler im Verkehr und das halten die Autofahrer davon

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Im Verkehr dürfen sich Radfahrer eine ganze Menge erlauben, so sagt es die Straßenverkehrsordnung. Auch wenn manche Autofahrer das partout nicht einsehen wollen.

Das Problem zwischen Radlern und Autofahrern fängt schon damit an, dass viele Kraftfahrer glauben, dass Radfahrer entweder gar nicht oder nur im Einzelfall die Fahrbahn benutzen dürften.

Kein Zwang zum Radweg

Ein grundlegender Irrtum, denn Radfahrer müssen meist nicht einmal einen Radweg benutzen, auch wenn er vorhanden ist. Ohne das blaue Schild (Zeichen 237, 240 oder 241) müssen Radfahrer nicht auf einem vorhandenen Radweg fahren. Es steht ihnen dann vollkommen frei, auf die Fahrbahn zu wechseln. Ob es klug, schlau oder vernünftig ist, die Straße zu wählen, ist damit nicht gesagt. Doch diese Entscheidung trifft der Radfahrer und nicht der Autofahrer. „Verkehrserzieher“, die Radler mit Hupen und dichtem Auffahren auf den Radweg aufmerksam machen, begehen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern müssen sich den Vorwurf der Nötigung gefallen lassen – und das ist eine ausgewachsene Straftat.

+++ Lesen Sie dazu: Hupen, drängeln, schneiden – Was ist eine Nötigung im Straßenverkehr? +++

Nur mit einem der blauen Schilder müssen Radler den Radweg benutzen. Doch diese Schilder dürfen die Kommunen nur bei besonderen Gefahrenstellen aufstellen. Die meisten Radwege innerorts sind also nicht so beschildert.

Noch besser: Diese Verpflichtung besteht nur, wenn der Weg auch zumutbar ist. Die Deutsche Verkehrswacht sagt dazu: „Ausgeschilderte Radwege sind nur dann benutzungspflichtig, wenn sie befahrbar und zumutbar sind. Ist der Radweg durch Scherben, Mülltonnen oder parkende Autos versperrt, wird er durch Baumwurzeln und aufgeworfenen Belag gefährlich, dürfen Radler auf die Fahrbahn ausweichen.“

In viele Städten sind perfekt befahrbare Radwege eher die Ausnahme als die Regel. Als Autofahrer muss man also damit rechnen, dass Radfahrer immer auf der Fahrbahn fahren dürfen, denn ob irgendwo Scherben oder Kartons auf dem Radweg liegen, wird man vom Fahrersitz kaum beurteilen können.

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Hinzu kommt: Will der Radfahrer in eine andere Richtung weiterfahren, als die des Radweges, darf er dem Straßenverlauf folgen, etwa wenn er links abbiegen möchte. Kleiner Trost: Auf den Fußweg dürfen erwachsene Radfahrer nie ausweichen.

Wann ist Rot auch Rot?

Müssen Radfahrer an der Ampel warten, wenn die für Fußgänger Rot ist? Ein komplizierte Frage, die man in den meisten Fällen mit Nein beantworten kann. Um Missverständnisse zu vermeiden: Natürlich müssen Radler bei Rot halten. Die Frage ist nur, welches Leuchtzeichen gilt für sie?

Der Radweg ist ein Teil der Fahrbahn, daher gelten meist die Lichtzeichen für den Autoverkehr oder gesonderte Lichtzeichen nur für Radfahrer. Ein abbiegender Autofahrer kann also nicht darauf vertrauen, dass die Radler halten müssen, nur weil die Fußgänger Rot haben. Weiteres Problem: Linksabbiegende Kraftfahrzeuge sehen nie die Zeichen für den entgegenkommenden Verkehr, sondern nur die Fußgängerampel in der eigenen Fahrtrichtung. Die sind aber häufig nicht parallel geschaltet. Also: Auch wenn der Linskabbieger Rot sieht, kann der Gegenverkehr Grün haben.

Erlaubte und verbotene Geisterfahrer

Dürfen Radfahrer einfach so auf der falschen Straßenseite fahren? Nein, das dürfen sie dann doch nicht. Aber als Autofahrer sollte man dennoch mit ihnen rechnen. Viele Gemeinden geben breite Radwege in beide Richtungen frei. Ein Autofahrer muss schon sehr genau hinschauen, um die kleinen weißen Schilder zu bemerken. Aber dennoch haben sie auch Folgen für ihn. Wird auf einer Vorfahrtsstraße der Radweg für beide Richtungen geöffnet, genießt auch der linksfahrende Radfahrer Vorrang vor allen Ab – und Einbiegern.

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Das gleiche Problem existiert bei Einbahnstraßen, die in beiden Richtungen für Radfahrer freigeben wurden. Auf ihnen haben Radfahrer auch in entgegengesetzer Richtung die gleichen Rechte wie auf normalen Straßen. Es ist also nicht so, dass sie nur dann fahren dürfen, wenn gerade kein Auto kommt. Tückisch wird es an Kreuzungen: Dort kann auch ein Rad in der unorthodoxen Fahrtrichtung Vorfahrt vor dem kreuzenden Verkehr haben. Dumm, wenn man dann nicht mit einem Rad als Geisterfahrer rechnet.

Rechts an der Schlange vorbei

Auch wenn es viele Autofahrer nicht wahrhaben wollen: Stehen Autos in einer Schlange vor der Ampel darf man an ihnen vorbeiradeln, so sagt es § 5, Abs. 8 StVO. Da ist auch von ausreichendem Raum und Vorsicht die Rede, das bedeutet aber nur: Wer am wartenden Fahrzeug entlangschrammt, muss für den Schaden aufkommen. Gefährlich ist das für Autofahrer, die rechts abbiegen wollen. Sie müssen immer damit rechnen, dass neben ihnen ein Radfahrer geradeaus fahren will. Und der hat Vorrang.

Zu zweit geht auch

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Radfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren? Das ist zumindest nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig. Zunächst einmal gilt die Vorschrift für Radfahrer im Konvoi nicht. Mehr als 15 Radfahrer können einen geschlossen Verband bilden und dürfen dann auch zu zweit nebeneinander fahren. Anders als bei Kfz müssen die Verbandsfahrzeuge nicht besonders gekennzeichnet sein. Typische Beispiele wären Trainingsgruppen und Ausflugsfahrten. Unüblich, doch rechtlich durchaus möglich wäre es, wenn sich Rad-Pendler in einem Verband organisieren. Vom Zwang, Radwege zu benutzen, sind diese Verbände befreit. Überholen darf ein Radfahrer den anderen oder eine Schlange von Radfahrern ohnehin. Nebeneinander fahren dürfen Radfahrer auch immer dann, wenn davon keine Behinderung ausgeht. Fahren zwei Radler in der Tempo-30-Zone mit der zulässigen Geschwindigkeit, dürfen sie nebeneinander fahren. Den Wunsch, dort mit Tempo 50 zu überholen, müssen sie nicht berücksichtigen.

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Großzügige Promilleregelung

Ohne Freisprecheinrichtung dürfen Radfahrer nicht beim Fahren telefonieren. Freihändig auf dem Rad mit dem Telefon am Ohr ist also verboten. Musikhören mit Kopfhörer allerdings nicht. Die Musik darf jedoch nur so laut eingestellt sein, dass sie den Verkehr nicht übertönt. Selbst angetrunken dürfen Radler noch in die Pedale treten, für sie gelten andere Promillegrenzen als für Kraftfahrer. Radler, die unter 1,6 Promille im Blut haben, dürfen fahren, solange sie nicht im Verkehr auffallen. Erst ab großzügigen 1,6 Promille drohen Radfahrverbot, Punkte in Flensburg oder gar ein Entzug des Führerscheins, wenn einer vorhanden ist.

Https://www. stern. de/auto/service/die-rechte-der-radler-im-verkehr-und-das-halten-die-autofahrer-davon-7898862.html

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