Was sollte ich beim Motorradfahren tragen

Was sollte ich beim Motorradfahren tragen

Im Vergleich zum Integralhelm wird die Schutzwirkung beim Klapphelm geringer eingestuft, das Gewicht es Helmes ist auch etwas höher. Der Vorteil beim Klapphelm liegt in der Verwendung bei Brillenträgern und wenn man die Mundpartei bei Pausen schneller „frei“ haben will.

https://www. hdi. de/privatkunden/versicherungen/kfz/ratgeber-motorrad/schutzkleidung

Motorräder und – roller erfreuen sich seit Jahren großer Beliebtheit – sie sind kostengünstig, wendig im Stadtverkehr und haben Vorteile bei der Parkplatzsuche. Für Georg Scheiblauer, Motorrad-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik, gibt es im Sommer aber einen Wehrmutstropfen an diesem Trend: „Vielfach fehlt leider das Bewusstsein, dass man auf einem Motorrad oder Motorroller unbedingt mehr Schutzausrüstung anlegen sollte als den gesetzlich vorgeschriebenen Helm. Einerseits fehlt im Gegensatz zum Auto eine Knautschzone und andererseits ist ein Zweirad weniger stabil im Stand oder bei Schrittgeschwindigkeit – hier passieren immer wieder Verletzungen, die alles andere als glimpflich ausfallen können.“ Das gilt auch und besonders bei sommerlichen Temperaturen, denn mit der Hitze sinkt die Konzentration bei vielen Verkehrsteilnehmenden, man wird leichter übersehen, riskante Manöver nehmen zu.

Das rechtliche Grundprinzip nennt sich Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB): Jeder ist verpflichtet, eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Wer das unterlässt, muss für die Folgen möglicherweise zum Teil selber aufkommen – auch dann, wenn er den Unfall nicht verursacht hat.

In vielen Ländern ist für Motorradfahrer ein Helm verpflichtend, der der ECE-22-Norm entspricht. Hierbei handelt es sich um eine immer wieder aktualisierte Prüfnorm, die einheitliche Standards für Schutzhelme bezüglich Belastbarkeit des Kinnriemens, Haltbarkeit und Stoßdämpfung definiert. Ob euer Helm diese Vorgabe erfüllt, erkennt ihr größtenteils mit einem Blick ins Futter oder am Kinnriemen: Wenn ihr ein eingekreistes „E“ seht und daneben noch eine Prüfnummer, die mit den Ziffern „05“ beginnt, dann erfüllt euer Helm diese Norm.

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Eine gute Schutzkleidung sollte für jeden Motorradlenker eine Selbstverständlichkeit sein. Nur mit der richtigen Schutzkleidung hat man die Chance, die Folgen eines Unfalls in Grenzen zu halten. Helm, Motorrad-Jacke und – Hose (inklusive Protektoren), Stiefel und Handschuhe gehören zu jeder guten Schutzausrüstung, auch im Sommer. Keinesfalls soll hier gespart werden. Nur qualitativ hochwertige Kleidung schützt. Um mit Risikosituationen richtig umgehen zu können, ist neben der passenden Schutzausrüstung zum Motorradfahren ein regelmäßiges Fahrtraining wichtig. Erhöhte Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer ist besonders wichtig.

Die Motorradjacke ist ein klassisches und ikonisches Kleidungsstück: Heute gibt es sie in den unterschiedlichsten Materialien, die jedem Bedarf gerecht werden

Motorradhelm: Integral – und Klapphelme bieten den besten Schutz

Was sollte ich beim Motorradfahren tragen

https://demonerosso. dainese. com/de/protektoren-motorrad

In einem weiteren Fall hatte ein verunglückter Motorradfahrer lediglich Turnschuhe getragen. Der Unfall geschah dadurch, dass ein Autofahrer beim Ausparken aus einer Parklücke nicht aufgepasst hatte. Der Unfall hatte unter anderem zur Folge, dass ein Unterschenkel des Motorradfahrers amputiert werden musste. Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied gleichwohl mit Urteil vom 09.04.2013 (Az. 3 U 1897/12), dass ihm der geltend gemachte Anspruch auf Schmerzensgeld in voller Höhe zustand. Dies begründeten die Richter damit, dass jedenfalls nicht allgemein bekannt ist, dass das Tragen von Motorradschuhen zum einen Schutz des Motorradfahrers erforderlich ist.

Die Schutzbekleidung wie Jacke, Hose und Motorradstiefel fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Denn dieser bezieht sich ausschließlich auf das Fahrzeug und damit fest verbundene Teile. Wird Ihre teure Motorradbekleidung bei einem Unfall in Mitleidenschaft gezogen, besteht aber dennoch eine Möglichkeit, dass diese von der Versicherung ersetzt wird. Voraussetzung ist, dass Sie keine Schuld an dem Unfall tragen. Dann ist nämlich Ihr Unfallgegner beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung in der Pflicht und muss für die Ihnen entstandenen Schäden aufkommen. In der Regel erstatten Versicherungen in solchen Fällen die beschädigte Motorradkleidung des Unfallopfers bis zu einer Grenze von 500 Euro. Gezahlt wird dabei meist nicht der Zeitwert, sondern der Neuwert.

Was sollte ich beim Motorradfahren tragen

Vor Gericht erlebte der Motorradfahrer dann eine böse Überraschung. Das Oberlandesgericht Brandenburg stellte mit Urteil vom 23.07.2009 (Az. 12 U 29/09), dass ihm gleichwohl nur Schmerzensgeld in Höhe von 14.000 Euro zusteht. Das Gericht begründete die vorgenommene Kürzung des Anspruches auf Schmerzensgeld um fast die Hälfte damit, dass der Motorradfahrer an den Beinen keine Schutzkleidung getragen hatte. Dabei gaben die Richter zu bedenken, dass es bei Motorrad Unfällen häufig zu Verletzungen in diesem Bereich kommt. Deshalb ist das Tragen von Schutzkleidung gerade hier unerlässlich, damit die schweren Folgen eines Sturzes verhindert beziehungsweise wenigstens gemindert werden.

Tatsächlich gab es bisher Gerichtsentscheidungen, die dem Motorradfahrer ein Mitverschulden an seinen Verletzungen gaben mit der Folge, dass seine Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld reduziert wurden.

Dieser Schutz wird wie ein Rucksack angezogen und schützt die Wirbelsäule und den Schulterbereich vor Verletzungen. Gleichzeitig eignet sich der Rückenpanzer als Nierengurt.

Stellen Sie Ihre Motorradkleidung mit Bedacht zusammen sein. Eine spezielle Bikerhose und eine Jacke aus Leder oder aus einem hochwertigen Mischgewebe bilden dabei die Grundlage für ein verkehrstaugliches Outfit. Die Schulterpartie, aber auch der Ellenbogenbereich Ihrer Motorradjacke sind mit stabilen Polsterungen bestückt. Meist sind im Brust – und Rückenbereich ebenfalls entsprechende Schutzfeatures vorhanden. Auch die Kniepartie der Hosen verfügen über stabile und zugleich flexible Protektor-Einsätze.

Als Alternative zu einem D-air®-Kleidungsstück ist das Tragen eines Rückenprotektors zum Schutz der Wirbelsäule unerlässlich

Nur wenn es ein allgemeines Verkehrsbewusstsein gibt, dass beim Motorradfahren immer vollständige Schutzkleidung zu tragen ist, kann bei fehlender Motorradkleidung ein Mitverschulden an eigenen Verletzungen bei einem Motorradunfall angenommen werden (BGH, Urteil vom 17.06.2014, Az.: VI ZR 281/13). Ein solches „Verkehrsbewusstsein“ existiert aber bisher nicht.

Die richtige Schutzausrüstung ist für Motorradfahrerinnen und – fahrer überlebenswichtig. Denn leider sind sie auf den Schweizer Strassen von allen Verkehrsteilnehmern am häufigsten von schweren Unfällen betroffen. Die Statistik weist jedes Jahr über 1000 Unfälle mit schweren Verletzungen aus, trotz rückläufiger Tendenz. Helm, Handschuhe, Spezialstiefel, Motorradbekleidung sowie Nierengurt sind deshalb auf dem Motorrad ein Muss.

https://www. motorradonline. de/reise/mitfuehrpflicht-motorrad-reisen-ausland-europa-2023/

Die Europanorm ECE R22.05 gewährleistet, dass der Helm nach strengen Punkten geprüft wurde und ein Mindestmaß an Sicherheit bietet. Im Detail sind dies Größe und Form der Dämpfungsschale, chemische Resistenz der Außenschale, Stoßdämpfungswerte an einzelnen Punkten durch den Falltest, Abstreiftest vor allem bei den kleinen Größen, Belastbarkeit des Kinnriemens und dessen Absicherung Belastbarkeit des Kinnriemenverschlusses, Größe des Sichtfeldes, Durchdringungswiderstand und Tönung des Visiers.

Für den Motorradfahrer ist der Helm der wichtigste Punkt bei der Ausrüstung. Gerade weil Kopfverletzungen so leicht und schnell passieren sowie besonders schwerwiegende Auswirkungen haben, darf beim Kauf des Motorradhelms nicht an der falschen Stelle gespart werden. In Österreich und Deutschland ist das tragen eines Motorradhelms gesetzlich vorgeschrieben.

https://www. verti. de/ratgeber/motorrad-kleidung-beifahrer/

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https://www. oeamtc. at/thema/motorrad-moped/die-richtige-motorradbekleidung-16183530

Die richtige Schutzausrüstung ist für Motorradfahrerinnen und – fahrer überlebenswichtig. Denn leider sind sie auf den Schweizer Strassen von allen Verkehrsteilnehmern am häufigsten von schweren Unfällen betroffen. Die Statistik weist jedes Jahr über 1000 Unfälle mit schweren Verletzungen aus, trotz rückläufiger Tendenz. Helm, Handschuhe, Spezialstiefel, Motorradbekleidung sowie Nierengurt sind deshalb auf dem Motorrad ein Muss.

Zum Motorradfahren gehört die richtige Bekleidung, denn bei einem Sturz ist sie die einzige „Knautschzone“ zwischen Fahrer und Asphalt. Leder ist grundsätzlich reiß – und abriebfester als Textil. Bikerjeans aus abriebfestem Material oder mit Dynatec-Innenfutter und Knieprotektoren sind eine Alternative. Protektoren schützen exponierte Körperstellen wie Schultern, Ellenbogen und Knie und sollten eng am Körper anliegen.

https://www. juraforum. de/news/welche-schutzkleidung-ist-fuer-motorradfahrer-pflicht_247819

https://www. lexika. de/allgemein/schutzkleidung-fuer-motorradfahrer-was-ist-pflicht/

Kein Blech, keine Knautschzone: Auf dem Motorrad kann schon der kleinste Ausrutscher schmerzhafte Folgen haben. Schützen Sie sich mit der richtigen Motorradausrüstung von Kopf bis Fuss.

Jeder Helm muss perfekt sitzen , bereits bei einem kleinen Spielraum zwischen Kopf und Helm wird die Schutzwirkung vermindert. Falls der neue Motorradhelm am Anfang zu eng sitzt, ist dies kein Problem, da dieser sich nach kurzer Zeit der Kopfform anpasst. Ein Motorradhelm sollte wie ein rohes Eis behandelt werden, da der Helm bereits unsichtbare Schäden abbekommen kann, wenn er unabsichtlich auf den Boden fallen gelassen wird. Dieser Umstand kann die Schutzwirkung des Helmes wieder beeinträchtigen. Achtung: Nach einem Sturz auf den Kopf darf der Helm nicht weiter verwendet werden! Die dämpfende Wirkung kann nämlich nach dem Aufprall verloren gehen kann.

Aktuelle Modelle schränken kaum ein, erhöhen Sicherheit aber deutlich.

Laut § 35 a Abs. 9 StVZO sowie mit Blick auf § 61 StVZO müssen Motorräder, auf denen ein Beifahrer mitgenommen wird, mit einem entsprechenden Sitz, einer passenden Haltevorrichtung sowie mit Fußstützen ausgestattet sein. Wer als Motorradfahrer Kinder mitnimmt, die das 7. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, muss zusätzlich neben einem besonderen Sitz auch für eine Radverkleidung oder eine gleich wirksame Einrichtung am Bike sorgen. So soll gewährleistet werden, dass Kinderfüße nicht in die Radspeichen gelangen können.

Rechtliche Konsequenzen bei unzureichender Schutzausrüstung möglich

Eine Mitführpflicht einer Warnweste gilt in Frankreich, Litauen, Luxemburg, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn.

Tipp für die Tabelle: für mehr Informationen bitte mit der Maus in die 2. Spalte klicken und Maus nach links ziehen. So seht ihr die Inhalte, die sich weiter rechts in der Tabelle befinden.

Als Beifahrer auf dem Motorrad sind Sie in Deutschland sowie in vielen weiteren Ländern per Gesetz dazu verpflichtet, einen Kopfschutz zu tragen. Dieser sollte der aktuellen Prüfnorm entsprechen. Wichtig ist darüber hinaus, dass der Helm passt, nicht rutscht und sich angenehm am Kopf anfühlt. Er sollte außerdem nicht zu schwer sein, sodass Sie selbst bei rasanterem Tempo und einer damit einhergehenden höheren Gegenwindstärke von einem optimalen Halt und bestem Tragekomfort profitieren. Wenn gut sichtbar Reflektoren angebracht sind, wertet das die Qualität des Schutzhelms zusätzlich auf.

Bei einem Sturz versuchen wir reflexartig, uns mit den Händen abzustützen. Schützen Sie Ihre Hände mit Motorradhandschuhen aus abriebfestem Material, die auch die Handgelenke komplett bedecken.

Für Deutschland gilt laut ifz (Institut für Zweiradsicherheit): „Der Helm muss eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sein. Die Bauart muss die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Kopf des Motorradfahrers während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen. Ob tatsächlich eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Einzelfall zu klären. Es ist daher zu empfehlen, einen nach der ECE-Regelung Nr. 22 gebauten, geprüften und genehmigten Schutzhelm zu tragen.“

Laut § 35 a Abs. 9 StVZO sowie mit Blick auf § 61 StVZO müssen Motorräder, auf denen ein Beifahrer mitgenommen wird, mit einem entsprechenden Sitz, einer passenden Haltevorrichtung sowie mit Fußstützen ausgestattet sein. Wer als Motorradfahrer Kinder mitnimmt, die das 7. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, muss zusätzlich neben einem besonderen Sitz auch für eine Radverkleidung oder eine gleich wirksame Einrichtung am Bike sorgen. So soll gewährleistet werden, dass Kinderfüße nicht in die Radspeichen gelangen können.

Gesetzlich ist es zwar nicht verboten, motorisierte Fahrzeuge auf zwei Rädern in T-Shirt und kurzen Hosen zu lenken – im Gegensatz zum Fahren ohne Helm. „Allerdings kann es – abgesehen vom hohen potenziellen Verletzungsrisiko – auch zivilrechtliche Auswirkungen haben, wenn man ohne richtige Schutzbekleidung mit Motorrad oder Roller verunfallt. Ungenügende Schutzbekleidung während der Fahrt kann zum Beispiel Einfluss auf etwaige Schadenersatzansprüche an die Versicherung haben und das Schmerzengeld mindern“, weiß der Experte der ÖAMTC Fahrtechnik.

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Welche Schutzkleidung Motorradfahrer tragen müssen und was die Folgen sind, wenn sie es nicht tun, erfahren Sie hier.

Als Beifahrer auf dem Motorrad sind Sie in Deutschland sowie in vielen weiteren Ländern per Gesetz dazu verpflichtet, einen Kopfschutz zu tragen. Dieser sollte der aktuellen Prüfnorm entsprechen. Wichtig ist darüber hinaus, dass der Helm passt, nicht rutscht und sich angenehm am Kopf anfühlt. Er sollte außerdem nicht zu schwer sein, sodass Sie selbst bei rasanterem Tempo und einer damit einhergehenden höheren Gegenwindstärke von einem optimalen Halt und bestem Tragekomfort profitieren. Wenn gut sichtbar Reflektoren angebracht sind, wertet das die Qualität des Schutzhelms zusätzlich auf.

Die Europanorm ECE R22.05 gewährleistet, dass der Helm nach strengen Punkten geprüft wurde und ein Mindestmaß an Sicherheit bietet. Im Detail sind dies Größe und Form der Dämpfungsschale, chemische Resistenz der Außenschale, Stoßdämpfungswerte an einzelnen Punkten durch den Falltest, Abstreiftest vor allem bei den kleinen Größen, Belastbarkeit des Kinnriemens und dessen Absicherung Belastbarkeit des Kinnriemenverschlusses, Größe des Sichtfeldes, Durchdringungswiderstand und Tönung des Visiers.

2. Motorradbekleidung: Leder – oder Textilbekleidung?

In der Schweiz ist der Motorradhelm auf dem Motorrad und dem Roller obligatorisch. Den besten Schutz bieten Integral – oder Klapphelme, da diese auch Gesicht und Kinn schützen. Bei einem Unfall lassen sich Klapphelme einfacher wieder abnehmen. Je auffälliger die Farbe Ihres Helms ist, desto besser sind Sie auf der Strasse zu erkennen. Lichtreflektierende Materialien erhöhen die Sichtbarkeit bei Nacht. Motorradhelme müssen der Norm «ECE 22-05» entsprechen.

Damit Ihnen im Falle eines Unfalls möglichst wenig passiert und Sie vollständigen Versicherungsschutz genießen, sollten Sie in eine hochwertige Schutzmontur investieren. Aber wie findet man das perfekte Outfit? Und sind Helm und Motorradkleidung eigentlich mitversichert? Hier sind die Antworten.

Ebenso wichtig ist der Rückenprotektor, auch wenn er nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Wir tun aber so, als wäre das der Fall: Der Schutz der Wirbelsäule ist ebenso wichtig wie der Schutz des Kopfes. Kurzum: Wenn Sie Motorrad fahren wollen, sollten Sie einen zertifizierten Rückenprotektor kaufen und tragen. Heutzutage gibt es verschiedene Arten von Rückenprotektoren . Als Erstanschaffung empfehlen wir den Pro-Armor – Rückenprotektor. Er ist leicht, extrem atmungsaktiv und flexibel, und verfügt über verstellbare Träger.

In Belgien, Bosnien/Herzegowina, Bulgarien, Frankreich, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn muss man eine Warnweste tragen, wenn man wegen einer Panne oder eines Unfalls vom Motorrad steigt. In Finnland gilt die Tragepflicht auch für Beifahrer. Eine Mitführpflicht besteht allerdings nicht.

Wenn ihr ein eingekreistes „E“ seht und eine Prüfnummer, die mit „05“ beginnt, dann erfüllt euer Helm die geforderte Norm. Das Etikett ist meist am Kinnriemen oder am Futter zu finden.

Erst haben Sie monatelang gespart, Überzeugungsarbeit bei Ihren Lieben geleistet und noch so manch anderes Hindernis überwunden. Dann haben Sie es endlich geschafft: Sie haben sich Ihr erstes – und hoffentlich nicht letztes – Motorrad gekauft . Herzlichen Glückwunsch! Abgesehen von Ihrem Einsatz beim Erlernen der richtigen Fahrtechniken (am besten in einem Kurs mit einem staatlich geprüften Fahrlehrer ) sollten Sie aber noch etwas wissen: Auf dem Motorrad müssen Sie sich schützen . Denn auch wenn Motorradfahren die schönste und faszinierendste Tätigkeit der Welt ist, muss man bedenken, dass angemessene Funktionskleidung unerlässlich ist. Würden Sie jemals ohne Schneeausrüstung Skifahren gehen? Dasselbe gilt für das Motorradfahren. Und das nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch wegen des Komforts. Speziell dafür konzipierte Kleidung ermöglicht es Ihnen, sich ausschließlich auf das Fahren zu konzentrieren, ohne dass Sie sich dabei unwohl fühlen: Sie müssen an nichts anderes mehr denken als ans Fahren.

Die Technologie entwickelt sich aber immer weiter, und auch im Bereich der Motorradbekleidung gab es in den letzten zehn Jahren große Fortschritte.

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Jeans, T-Shirt und Sneakers sind ein absolutes „No-Go“, wenn Sie als Beifahrer auf einem Motorrad mitfahren. Denn im „Falle eines Falles“ scheuern herkömmliche Textilien innerhalb von Sekunden – oder Sekundenbruchteilen durch und geben die nackte Haut frei. Die Folgen, wenn Sie so nach einem Sturz oder gar bei einem Verkehrsunfall über den Asphalt bzw. über mit Schotter ausgelegte Straßen rutschen, können unter diesen Umständen verheerend sein.

Auf dem Roller eignen sich schon Stiefel oder feste Schuhe, die über den Knöchel reichen. Wander – oder Arbeitsschuhe beispielsweise bieten ausreichend Schutz, Turnschuhe oder Flipflops hingegen nicht.

In einem weiteren Fall hatte ein verunglückter Motorradfahrer lediglich Turnschuhe getragen. Der Unfall geschah dadurch, dass ein Autofahrer beim Ausparken aus einer Parklücke nicht aufgepasst hatte. Der Unfall hatte unter anderem zur Folge, dass ein Unterschenkel des Motorradfahrers amputiert werden musste. Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied gleichwohl mit Urteil vom 09.04.2013 (Az. 3 U 1897/12), dass ihm der geltend gemachte Anspruch auf Schmerzensgeld in voller Höhe zustand. Dies begründeten die Richter damit, dass jedenfalls nicht allgemein bekannt ist, dass das Tragen von Motorradschuhen zum einen Schutz des Motorradfahrers erforderlich ist.

Was sollte ich beim Motorradfahren tragen

Richtigen Schutz bieten nur spezielle Motorradstiefel, die auch den Knöchel und das untere Schienbein abdecken. Am besten schützen Modelle mit verstärkten Zehenkappen sowie Fersen – und Knöchelschutz. Nichts auf dem Töff verloren haben Schuhe mit Schnürsenkeln, da sie sich im Brems – und Schalthebel verheddern können.

Im Vergleich zum Integralhelm wird die Schutzwirkung beim Klapphelm geringer eingestuft, das Gewicht es Helmes ist auch etwas höher. Der Vorteil beim Klapphelm liegt in der Verwendung bei Brillenträgern und wenn man die Mundpartei bei Pausen schneller „frei“ haben will.

Dies wird beispielsweise an einem Fall deutlich, über den das Oberlandesgericht Brandenburg zu entscheiden hatte. Im zugrundeliegenden Sachverhalt ging es um einen Motorradfahrer, der lediglich eine Stoffhose getragen hatte. Aufgrund eines Sturzes bei einem Unfall verletzte er sich schwer. Im Bereich des linken Kniegelenks bildete sich oberhalb der Kniescheibe eine waagerechte, 5 cm lange Riss-/Quetschwunde und unterhalb der Kniescheibe mehrere kleine Riss-/Quetschwunden mit Hautabschürfungen bis in die Lederhaut im Bereich des linken Kniegelenks und des linken Unterschenkels, im Bereich vor dem Schienenbein einen Bluterguss über den gesamten Unterschenkel, eine Schwellung im Bereich des Wadenbeins, eine Druck – und Bewegungsschmerzhaftigkeit im Bereich des Sprunggelenks mit einem leichten Bluterguss, eine leicht herabgesetzte Empfindung von Sinnesreizen im Bereich des linken Fußrückens sowie eine nicht dislozierte Avulsionsfraktur der ventralen distalen Tibia links. Der Motorradfahrer musste für mehrere Wochen im Krankenhaus behandelt werden, litt unter starken Schmerzen und war über ein halbes Jahr arbeitsunfähig. Aufgrund dessen machte er gegen einen anderen Verkehrsteilnehmer unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro geltend.

Die Motorradschuhe sollten auch die Knöchel schützen. Richtige Biker-Stiefel haben auch eingearbeitete Verstärkungen im Bereich des Schienbeins und der Sohle.

Motorräder und – roller erfreuen sich seit Jahren großer Beliebtheit – sie sind kostengünstig, wendig im Stadtverkehr und haben Vorteile bei der Parkplatzsuche. Für Georg Scheiblauer, Motorrad-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik, gibt es im Sommer aber einen Wehrmutstropfen an diesem Trend: „Vielfach fehlt leider das Bewusstsein, dass man auf einem Motorrad oder Motorroller unbedingt mehr Schutzausrüstung anlegen sollte als den gesetzlich vorgeschriebenen Helm. Einerseits fehlt im Gegensatz zum Auto eine Knautschzone und andererseits ist ein Zweirad weniger stabil im Stand oder bei Schrittgeschwindigkeit – hier passieren immer wieder Verletzungen, die alles andere als glimpflich ausfallen können.“ Das gilt auch und besonders bei sommerlichen Temperaturen, denn mit der Hitze sinkt die Konzentration bei vielen Verkehrsteilnehmenden, man wird leichter übersehen, riskante Manöver nehmen zu.

Erst haben Sie monatelang gespart, Überzeugungsarbeit bei Ihren Lieben geleistet und noch so manch anderes Hindernis überwunden. Dann haben Sie es endlich geschafft: Sie haben sich Ihr erstes – und hoffentlich nicht letztes – Motorrad gekauft . Herzlichen Glückwunsch! Abgesehen von Ihrem Einsatz beim Erlernen der richtigen Fahrtechniken (am besten in einem Kurs mit einem staatlich geprüften Fahrlehrer ) sollten Sie aber noch etwas wissen: Auf dem Motorrad müssen Sie sich schützen . Denn auch wenn Motorradfahren die schönste und faszinierendste Tätigkeit der Welt ist, muss man bedenken, dass angemessene Funktionskleidung unerlässlich ist. Würden Sie jemals ohne Schneeausrüstung Skifahren gehen? Dasselbe gilt für das Motorradfahren. Und das nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch wegen des Komforts. Speziell dafür konzipierte Kleidung ermöglicht es Ihnen, sich ausschließlich auf das Fahren zu konzentrieren, ohne dass Sie sich dabei unwohl fühlen: Sie müssen an nichts anderes mehr denken als ans Fahren.

Den besten Schutz für den Kopf bietet ein Integral – oder Vollvisierhelm mit fester Kinnpartie. Aber auch Modulhelme, mit abnehmbarem Kinnteil, sind aufgrund ihrer großen Wandlungsfähigkeit eine Alternative. Der Helm sollte über ein kratzfestes Visier und ein gutes Belüftungssystem verfügen und der EC-Norm 22 entsprechen. Der Helm sollte sich perfekt an die Kopfform anpassen und darf weder zu groß noch zu klein sein. Der Kinnriemen muss immer geschlossen sein und darf nicht zu locker sitzen.

Der Schutzhelm ist bei der HDI Motorradversicherung versichert. Das gilt auch für Modelle mit Wechselsprechanlage. Der Helm ist bei einem selbstverschuldeten Unfall nur versichert, wenn eine Vollkasko oder Teilkasko besteht. Zusätzlich ist der Helm gegen Diebstahl versichert. Das gilt allerdings nur, wenn Sie ihn mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden haben, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist – der Helm also zum Beispiel mit einem Helmschloss gesichert ist. Es muss zusätzliche eine Vollkasko oder Teilkaskoversicherung bestehen.

https://www. hdi. de/privatkunden/versicherungen/kfz/ratgeber-motorrad/schutzkleidung

Der Helm ist die einzige gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung und der erste Schutz, der in Betracht gezogen werden sollte

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Dieser Schutz wird wie ein Rucksack angezogen und schützt die Wirbelsäule und den Schulterbereich vor Verletzungen. Gleichzeitig eignet sich der Rückenpanzer als Nierengurt.

Auch auf dem Roller gilt: Schützen Sie Ihre Haut und tragen Sie geeignete Motorradausrüstung. Mit einer langärmligen Jacke und langen Hosen aus robustem Material wie Leder oder kevlar-verstärktem Jeansstoff fahren Sie auf der sicheren Seite. Noch mehr Sicherheit bieten auch hier spezielle Motorradjacken und – hosen mit integrierten und genormten Protektoren. Die Devise auch hier: Reflektoren erhöhen die Sichtbarkeit.

Für den Motorradfahrer ist der Helm der wichtigste Punkt bei der Ausrüstung. Gerade weil Kopfverletzungen so leicht und schnell passieren sowie besonders schwerwiegende Auswirkungen haben, darf beim Kauf des Motorradhelms nicht an der falschen Stelle gespart werden. In Österreich und Deutschland ist das tragen eines Motorradhelms gesetzlich vorgeschrieben.

Wie man auch in Extremsituationen richtig reagiert, übt man am besten in einem Fahrtechniktraining. „Im Fokus der Motorrad Trainings steht die Perfektionierung der Fahrtechnik – Bremsen, Kurvenfahren, Blicktechnik und Gefahren einschätzen. Und wer besser fährt, hat mehr Spaß“, erklärt Scheiblauer.

Die Europanorm ECE R22.05 gewährleistet, dass der Helm nach strengen Punkten geprüft wurde und ein Mindestmaß an Sicherheit bietet. Im Detail sind dies Größe und Form der Dämpfungsschale, chemische Resistenz der Außenschale, Stoßdämpfungswerte an einzelnen Punkten durch den Falltest, Abstreiftest vor allem bei den kleinen Größen, Belastbarkeit des Kinnriemens und dessen Absicherung Belastbarkeit des Kinnriemenverschlusses, Größe des Sichtfeldes, Durchdringungswiderstand und Tönung des Visiers.

Was sollte ich beim Motorradfahren tragen

Die Handschuhe müssen gut sitzen, damit Sie Gas, Bremsen und Blinker richtig bedienen können. Denken Sie beim Kauf daran, dass sich Handschuhe mit dem Tragen oftmals etwas ausweiten. Übrigens: Handschuhe aus abriebfestem Material sollten Sie auch dann tragen, wenn Sie mit dem Roller unterwegs sind.

Vor Gericht erlebte der Motorradfahrer dann eine böse Überraschung. Das Oberlandesgericht Brandenburg stellte mit Urteil vom 23.07.2009 (Az. 12 U 29/09), dass ihm gleichwohl nur Schmerzensgeld in Höhe von 14.000 Euro zusteht. Das Gericht begründete die vorgenommene Kürzung des Anspruches auf Schmerzensgeld um fast die Hälfte damit, dass der Motorradfahrer an den Beinen keine Schutzkleidung getragen hatte. Dabei gaben die Richter zu bedenken, dass es bei Motorrad Unfällen häufig zu Verletzungen in diesem Bereich kommt. Deshalb ist das Tragen von Schutzkleidung gerade hier unerlässlich, damit die schweren Folgen eines Sturzes verhindert beziehungsweise wenigstens gemindert werden.

Enduro-Helme sind Integralhelme und mit Motocross-Helmen zu vergleichen, sind aber speziell für den Toureneinsatz angefertigt. Meistens haben diese Helme einen geringer windanfälligen Schirm und eine einstellbare Belüftung. Sie bieten auch die Möglichkeit, mit Visier oder Crossbrille zu fahren.

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