Wie sieht er aus und welche Anforderungen sollte er erfüllen?
Er ist vor allem breit, eben und wo immer es geht mit Vorrang. Autofahrer kennen so etwas und nennen es Hauptverkehrsstraße, doch Radfahrer werden heute noch an zu vielen Straßen benachteiligt. Wenigstens auf einem Radschnellweg soll es also perfekt sein. Dabei müssen dafür nicht einmal riesige Schneisen durch die Städte geschlagen werden. Wäre auch alles andere als erstrebenswert. Ganz im Gegenteil können Radschnellwege häufig vorhandene Wege und Wohnstraßen nutzen. Die Wege müssen dafür allerdings meist deutlich optimiert werden. Nicht immer sind umfangreiche Baumaßnahmen dafür nötig. So kann man mit ergänzenden Schildern den Radfahrern zum Beispiel an vielen Stellen Vorrang geben, während Autos auf kurzen Abschnitten des Radschnellweges einfach herausgehalten werden. Die Autofahrer profitieren also nicht von der Bevorrechtigung, sondern nur die Radler.
Ein guter Radschnellweg, der die gesamten Potenziale zum Umstieg auf Fahrrad und Pedelec ausschöpft, erfüllt folgende Anforderungen:
Der Radschnellweg muss ein sicheres, zügiges, einfaches und komfortables Radfahren ermöglichen.
Dazu ist er möglichst unabhängig vom Kfz-Verkehr und trotzdem direkt zu führen. Umwege sind zu vermeiden, an querenden Straßen soll er vorfahrtsberechtigt sein.
In verkehrsarmen Straßen soll der Radschnellweg als vorfahrtsberechtigte Fahrradstraße angelegt sein. Kfz-Verkehr ist durch Einbahnregelung zu reduzieren.
Bei Straßen mit starkem Kfz-Verkehr ist der Radschnellweg baulich getrennt zu führen.
Kreuzt der Radschnellweg über eine längere Entfernung Straßen gesteuert durch Lichtsignalanlagen, so sollte für die Radler eine Grüne Welle bei einer Geschwindigkeit von 20 bis 25 km/h eingerichtet werden.
Die Anzahl der Lichtsignalanlagen sollte möglichst gering sein, gegebenenfalls reduziert werden. Stattdessen sollten Nebenstraßen bevorrechtigt gequert werden. Sind Lichtsignalanlagen nicht zu vermeiden, so sollte der Radler permanent Grün erhalten und der Verkehr auf der Nebenstraße durch Induktionsschleifen Grün anfordern.
Die Geschwindigkeit von Radfahrern ist sehr heterogen – von gemütlichen 10 – 15 km/h über ein Mittelfeld von 20 – 25 km/h bis hin zu schnellen Geschwindigkeiten ab etwa 30 km/h. Ein Radschnellweg soll allen Gruppen gerecht werden: den langsameren Radlern im Freizeitverkehr wie den zügigen Pendlern. Für die letztgenannte Gruppe ist die Möglichkeit der Befahrung mit höheren Geschwindigkeiten ein sehr wichtiges Kriterium, um vom Auto auf Fahrrad oder Pedelec umzusteigen. Die Trassierung orientiert sich daher an 35 km/h. Zugleich wird durch eine durchgängige Breite von 4 Metern ein sicheres Miteinander von schnelleren und langsameren Radfahrern sichergestellt.
Die Oberfläche im Verlauf sowie in Kreuzungsbereichen ist eben, weist eine hohe Qualität auf und ist im Zweirichtungsradverkehr 4 Meter breit. In der Fahrbahnmitte ist eine gestrichelte Markierung und am Rand jeweils ein durchgezogener Streifen aufzubringen. Zusätzlich ist an Einmündungen ein eigenes Piktogramm „Radschnellweg“ zu markieren.
Der Radschnellweg ist durch eine eigene Infrastruktur, wie Beleuchtung, Wegweisung, Zählstellen, Webseite, Trinkbrunnen und Luftpumpen aufzuwerten. Um die Benutzung ganzjährig in einer hohen Qualität zu gewährleisten, muss der Radschnellweg regelmäßig in Stand gehalten und gereinigt sowie im Winter bevorzugt geräumt werden.
Die Kurvenradien sind ausreichend dimensioniert, um die Zahl der Brems – und Beschleunigungsvorgänge so gering wie möglich zu halten.
Https://www. adfc-muenchen. de/radverkehr/radschnellweg/anforderungen/
Mit 80 Sachen in die Radarfalle: Das sagt die Polizei zum rasenden Radler
In einem Ort in Nordrhein-Westfalen ist ein Rennradfahrer mit 80 km/h durch eine Radarkontrolle gefahren. Trotz 30 Kilometern pro Stunde über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit kommt er aber ohne Strafe davon. Auf Facebook schildert die Polizei, weshalb.
Bei einer Radarkontrolle im nordrhein-westfälischen Wilnsdorf legte ein Rennradfahrer eine beeindruckende Leistung hin: Da er mit schwungvollen 80 Kilometern pro Stunde unterwegs war, hielt ihn das von Radargerät der lokalen Polizeiwache auf einem Radarbild fest. Da er sich in einer geschlossenen Ortschaft befand, in der das übliche Tempolimit von 50 km/h gilt, registrierte das Gerät eine Überschreitung der Geschwindigkeitsvorgabe von 30 Kilometern pro Stunde.
Dem Facebook-Beitrag der Polizei NRW Siegen-Wittgenstein zufolge, fuhr der Rennradfahrer offenbar in perfekter, aerodynamischer Position einen Berg hinab und in den Ort hinein. So sei er auf die Geschwindigkeit gekommen, die ihm den Radar-Schnappschuss einbrachte.
Radfahrer schafft es mit 80 km/h „nur“ auf den zweiten Platz
Mit dieser Glanzleistung habe es der Radfahrer allerdings nur auf den zweiten Podestplatz geschafft, scherzen die Beamten im Post weiter: Ein Kleintransporter habe mit sagenhaften 104 km/h in der geschlossenen Ortschaft den Vogel abgeschossen. Dafür erwarten den Fahrer eine Geldstrafe von mindestens 560 Euro, zwei Monate Fahrverbot, sowie zwei Punkte in Flensburg.
Und der Rennradfahrer? Er kommt noch einmal glimpflich davon: Denn das StVO sehe bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nur entsprechende Strafen für die Führer von Kraftfahrzeugen vor – nicht aber für Fahrradfahrer. Trotzdem gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen für alle Verkehrsteilnehmer, betonen die Beamten. Bei einem Unfall hätte das Tempo des Fahrradfahrers zu fatalen Folgen führen können, so die Polizei weiter in ihrem Beitrag.
Kommentarspalte: Auch Bobby-Cars und tieffliegende Tauben können geblitzt werden
In der Kommentarspalte zeigen sich viele Leser von der Geschichte amüsiert. „Respekt, muss ein guter Berg sein. In unserer Region schaffe ich meist nur etwas über 60 km/h“, schreibt ein Nutzer. Auch andere Möglichkeiten der Radar-Manipulation erläutern die Kommentatoren: Auch tieffliegende Tauben, Schwäne und sogar Bobby-Cars könnten unter Umständen einen Blitzer auslösen, meint eine Leserin.
Doch obwohl die Geschwindigkeit des Radfahrers für den Otto Normalbürger eine beeindruckende Leistung ist, so ist sie im Vergleich zum aktuellen Weltrekord gar nicht mal so schnell: Die Amerikanerin Denise Mueller-Korenek stellte im Jahr 2018 mit einem Spezialfahrrad den aktuellen Rekord von sagenhaften 296 Kilometern pro Stunde auf. Da braucht es dann doch etwas mehr, als gute Aerodynamik und einen nordrhein-westfälischen Berg.
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30 km/h schnell auf einem Fahrrad
Vom Marsmobil ins Mountainbike. Der Schweizer Antriebsspezialist Maxon Motor entwickelte einen Mikromotoren für die NASA. Nun steigt das Unternehmen ins E-Bike-Geschäft ein – mit einem besonders leistungsstarken und kompakten Heckantrieb für Fahrräder.
Anbieter zum Thema
Unter dem Namen thebikedrive. ch sorgt im Internet schon seit längerem ein neuer Fahrradantrieb für Gesprächsstoff. Das in der Schweiz entwickelte und hergestellte Aggregat beschleunigt von 0 auf 30 km/h in nur 3 Sekunden. 1000 Höhenmeter mit einer durchschnittlichen Steigung von 11 % meistert ein normal trainierter Fahrer in 30 Minuten. Und das mit deutlich weniger Energieverbrauch als bei anderen E-Bike-Antrieben.
Auf dem Flow Trail mit thebikedrive. ch
Dahinter stecken die Obwaldner Antriebsspezialisten von Maxon Motor. Diese entwickeln sonst Motoren für die Medizintechnik, Industrieautomation oder die Luft – und Raumfahrt. Etwa für NASA Marsmissionen oder, erst kürzlich, für die Kometenlandung der ESA.
Den Flow-Trail hoch.
Ab Mai beim Händler in der Schweiz bestellen
„Wir hatten das Ziel, den kompaktesten und gleichzeitig leistungsstärksten Bike-Antrieb auf den Markt zu bringen.“, sagt Eugen Elmiger, CEO von Maxon Motor. 50 Jahre Erfahrung aus der präzisen Antriebstechnik sind in den Maxon Bikedrive eingeflossen. Im Mai 2015 startet der Verkauf des Pedelec Nachrüst-Sets in der Schweiz mit einem exklusiven Händlernetz. Eine Typengenehmigung für den Velo-Antrieb braucht es nicht. An den Bike Days 2015 in Solothurn vom 8. – 10. Mai kann der Maxon Bikedrive getestet werden. (jup)
Bis 30 km/h schnell: Getarntes E-Bike mit absurdem Tempo: So gut fährt sich das Cowboy-Bike
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Bis 30 km/h schnell, ohne Kette, ohne Gänge, mit 70 Kilometern Elektro-Unterstützung: Lisa Brack testet für CHIP und EFAHRER. com das neue Cowboy-Bike. Helm auf zur Jagd durch die City!
Das iPhone unter den E-Bikes – so nennt der Hersteller selbst sein Cowboy-Bike. Kein Wunder, überflüssigen Firlefanz findet man hier nicht. Das Edel-E-Bike zum fairen Preis protzt mit richtig viel Power und fährt schneller als viele andere E-Bikes. Dabei kommt es ohne Gänge oder Kette aus, dafür mit nützlichen Ortungsfunktion.
Fazit:
Das Cowboy Bike ist ein sehr flottes E-Bike für Leute, die in der Stadt größere Strecken smooth bewältigen wollen. Dabei ist die Reichweite von 70 Kilometern ausreichend, der herausnehmbare Akku lässt sich in der Wohnung aufladen. Das E-Bike ist äußerst wendig, verzichtet auf Schnickschnacks wie eine Federung und lässt sich bei Diebstahl wieder aufspüren. Ein tolles, aber halblegales Extra-Goodie ist der Offroad-Modus, der Sie bis 30 km/h unterstützt. Der Preis von knapp 2000 Euro ist fair, für die Ästhetik geben wir eine glatte Eins. Den kompletten Test lesen Sie bei CHIP.
30 km/h schnell auf einem Fahrrad
Schnell unterwegs: Der geblitzte Radsportler in Ratingen
Foto: Kreispolizeibehörde Mettmann
Geschwindigkeitskontrollen gehören für die Polizei zum Tagesgeschäft, auch deutliche Tempoüberschreitungen von Autofahrerinnen und Autofahrern sind dabei keine Seltenheit. Dass ein unmotorisiertes Zweirad mit dem Doppelten der erlaubten Geschwindigkeit geblitzt wird, versetzte die Polizei im nordrhein-westfälischen Ratingen dann aber doch ins Staunen.
Der Kreispolizeibehörde Mettmann fiel den Beamten am Donnerstagvormittag ein Radsportler auf, der mit 62 km/h an der Messstelle bei Ratingen vorbeigerast war – erlaubt waren demnach 30 km/h.
»Ob es sich bei dem Fahrradfahrer um einen verirrten Teilnehmer der Tour de France oder ob es sich schlicht um einen übermotivierten Freizeitsportler handelte«, hätten die Beamten nicht herausfinden können, hieß es. Denn der Radsportler fuhr einfach weiter. Ob ihm Konsequenzen drohen, ist derweil unklar. »Eine nachfolgende Ahndung dieser Geschwindigkeitsüberschreitung« gestalte sich laut Polizei wegen der fehlenden Kennzeichnungspflicht für Radfahrer schwierig.
Der Radsportler war indes nicht der einzige Temposünder: Im dreistündigen Messzeitraum fuhren laut Polizei insgesamt 389 Autofahrer an der Messstelle vorbei – davon waren 90 zu schnell unterwegs.
Hohes Bußgeld möglich
Dem Radfahrer droht wegen des eklatanten Regelverstoßes ein Bußgeld, sollte er doch noch ermittelt werden. Die Bußgeldsätze des Bußgeldkatalogs sind bei Geschwindigkeitsübertretungen nur für die Fahrer von Kraftfahrzeugen ausgewiesen. Verstoßen Radfahrende gegen die gebotene Vorsicht, müssen sie dennoch mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch das ist, entscheidet die Bußgeldstelle je nach Fall.
Für eine Überschreitung zwischen 31 und 40 km/h wird bei Kraftfahrzeugen innerorts ein Bußgeld von 260 Euro fällig, auch gibt es zwei Punkte im Fahreignungsregister. Für Wiederholungstäter ist auch ein Fahrverbot möglich. Außerorts beträgt das Bußgeld bei einer Überschreitung in diesem Rahmen im Regelfall 200 Euro.
Die Polizei mahnte angesichts des Vorfalls, dass die Geschwindigkeiten auf den Verkehrszeichen auch für Radfahrerinnen und Radfahrer gelten. Auch Radler müssten bei Verstößen mit Bußgeldern und Strafen rechnen, wenn sie von der Polizei erwischt oder im Anschluss ermittelt werden.
Fitrechner. de
Kalorienverbrauch Fahrrad fahren schnell (ca. 26 – 30 km/h)
≈ 92 g Gewichtsverlust
Folgende Werte hast du angegeben:
Fahrrad fahren schnell (ca. 26 – 30 km/h) Kalorien
1 Minute | 11 kcal | 14 kcal |
5 Minuten | 56 kcal | 70 kcal |
10 Minuten | 112 kcal | 140 kcal |
15 Minuten | 168 kcal | 210 kcal |
30 Minuten | 337 kcal | 420 kcal |
1 Stunde | 675 kcal | 840 kcal |
2 Stunden | 1351 kcal | 1680 kcal |
Abnehmen berechnen mit »Fahrrad fahren schnell (ca. 26 – 30 km/h)«
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Tipps
Datenquellen: Compendium of physical activities, Barbara E. Ainsworth et al.
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Anleitung: Kopiere den Code in die Zwischenablage und füge ihn an der Stelle in der Quelltextansicht auf deiner Homepage ein, an der der Rechner erscheinen soll.
Https://www. fitrechner. de/kalorienverbrauch/USC01050/Fahrrad+fahren+schnell+%28ca.+26+-+30+kmh%29
Fahrradstraße: Welche Regeln gelten hier?
Wie lauten die Verkehrsregeln in der Fahrradstraße?
Ist kein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden, müssen Radfahrer in der Regel die Fahrbahn benutzen. Dies ist nicht immer unproblematisch, denn mitunter kann das Aufeinandertreffen von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen zu Konflikten führen. Handelt es sich allerdings um eine Fahrradstraße, sieht die Sache anders aus. Denn diese ist vornehmlich dem Radverkehr vorbehalten. Welche Regeln in der Fahrradstraße gemäß StVO gelten, erklärt der folgende Ratgeber.
FAQ: Fahrradstraße
Eine Fahrradstraße ist eine Straße, die nur von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen (z. B. E-Scootern) befahren werden darf. Erlaubt ein Zusatzschild ausnahmsweise doch die Nutzung durch andere Fahrzeugarten, hat der Radverkehr trotzdem Vorrang. Der Beginn einer Fahrradstraße ist am Verkehrszeichen 244.1 erkennbar.
Ja. Ist kein Schild vorhanden, das eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorgibt, dürfen Sie gemäß StVO in der Fahrradstraße höchstens 30 km/h fahren. Wenn nötig, müssen Kraftfahrzeuge sogar langsamer fahren, um eine Behinderung oder Gefährdung des Radverkehrs auszuschließen.
In diesem Fall dürfen Sie die Fahrradstraße auch mit einem Kraftfahrzeug befahren, sofern Sie als Anlieger gelten. Das bedeutet, dass Sie direkt in der Fahrradstraße ein Anliegen haben, weil Sie zum Beispiel dort wohnen, jemanden besuchen oder etwas erledigen möchten. Einfach durch die Fahrradstraße durchzufahren, um den Weg abzukürzen, zählt nicht als Anliegen.
Bußgeldtabelle: Fahrradstraße
Halten in einer Fahrradstraße | 50 |
… mit Behinderung | 55 |
… mit Gefährdung | 70 |
… mit Unfall | 90 |
Parken in einer Fahrradstraße | 55 |
… mit Behinderung | 70 |
… länger als 1 Stunde | 70 |
… länger als 1 Stunde mit Behinderung | 80 |
… mit Gefährdung | 80 |
… mit Unfall | 100 |
Verbotswidriges Benutzen einer Fahrradstraße | 15 |
… mit Behinderung | 20 |
… mit Gefährdung | 25 |
… mit Unfall | 30 |
Fahrradstraße: Was besagt Schild 244.1?
Eine Fahrradstraße wird durch VZ 244.1 angezeigt.
Eine Fahrradstraße wird durch Das Verkehrszeichen 244.1 markiert, welches zu den Vorschriftszeichen zählt. Es findet sich an Straßen, die Stark vom Fahrradverkehr frequentiert werden, eine Hohe Bedeutung für das Radverkehrsnetz haben oder nur Von geringer Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr sind. Daher finden sich in einer Fahrradstraße üblicherweise auch kEine Parkplätze.
Gemäß Anlage 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gehen mit dem Verkehrsschild „Fahrradstraße” Folgende Vorschriften einher:
- Die Fahrradstraße darf Nur von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen (z. B. E-Scooter) befahren werden, es sei denn, ein Zusatzzeichen erlaubt auch die Benutzung durch andere Fahrzeuge. An einer Kreuzung dürfen andere Fahrzeuge Die Fahrradstraße überqueren, um die weiterführende Straße zu erreichen. Alle Fahrzeuge dürfen Höchstens 30 km/h schnell fahren. Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen Nicht behindert oder gefährdet werden. Dürfen Kraftfahrzeuge die Fahrradstraße befahren, müssen sie wenn nötig ihre Geschwindigkeit entsprechend verringern. Es ist erlaubt, dass Mehrere Fahrräder nebeneinander fahren. Wird Die Vorfahrt in der Fahrradstraße nicht durch Verkehrsschilder oder Ampeln geregelt, gilt die allgemeine Vorfahrtsregel „rechts vor links”. Es gelten Die generellen Verkehrsregeln zur Fahrbahnbenutzung, wie z. B. das Rechtsfahrgebot.
Welche Verkehrszeichen heben die Fahrradstraße auf?
VZ 244.2 zeigt das Ende der Fahrradstraße an.
Manche Fahrradstraßen sind nur ein paar Hundert Meter lang, andere ziehen sich eine ganze Weile hin. Sie können auch Andere Straßen kreuzen und trotzdem fortbestehen. Denn eine Fahrradstraße ist erst dann Zu Ende, wenn dies durch Ein entsprechendes Verkehrsschild angezeigt wird.
In der Regel handelt es sich dabei um Das Verkehrszeichen 244.2, dessen offizielle Bezeichnung auch „Ende einer Fahrradstraße” lautet. Dieses ist aber nicht zwingend erforderlich, denn eine Fahrradstraße kann auch Auf andere Weise aufgehoben werden. Das ist immer dann der Fall, wenn die Fahrradstraße in eine Der folgenden Verkehrsflächen übergeht:
- Fußgängerzone Fahrradzone
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Vermeiden Sie das Blitzen: Auch außerorts gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen. Bußgeldkatalog – außerorts geblitzt Außerorts geblitzt mit…
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Im Verwaltungsrecht kann so eine Reaktivierung der Einspruchsfrist erfolgen. Erhalten…
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts an einer Baustelle: Welches Bußgeld droht? Bußgeldkatalog: Überhöhte Geschwindigkeit in einer Baustelle Geschwindigkeitsüberschreitung…
Https://www. sos-verkehrsrecht. de/c/fahrradstrasse/
Versicherungen: Tempo 30 nicht entscheidend für sicheren Radverkehr
Große Teile der Fahrradbranche fordern Tempo 30 für mehr Verkehrssicherheit. Die Unfallforschung der Versicherer meint: Das bringt nur wenig. Wichtiger sind zwei andere Maßnahmen.
Zu hohe Geschwindigkeiten werden immer wieder als Hauptursache bei Unfällen auf deutschen Straßen genannt. Als Beleg dafür werden Verkehrsunfalldaten des statistischen Bundesamtes herangezogen. Mit diesen Daten werden landesweite Maßnahmenprogramme zur Verkehrssicherheit entwickelt und Forderungen nach reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten gestellt.
Die Analyse der amtlichen Unfallstatistik zeigt aber: Zwar entsteht ein nennenswerter Anteil der Verkehrsunfälle durch die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Für das Unfallgeschehen insgesamt ist aber die zwar erlaubte, aber der jeweiligen Situation nicht angepasste Geschwindigkeit ausschlaggebender.
„Insbesondere innerorts geschehen viele folgenschwere Unfälle schon heute im sehr niedrigen Geschwindigkeitsbereich. Eine allgemeine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Innerortsstraßen auf 30 km/h wird daher insgesamt gesehen nur einen geringen positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben“, so die Unfallforschung der Versicherer.
Tempo 30 könnte drei Prozent der tödlichen Fahrradunfälle verhindern
Für das Unfallgeschehen auf Stadtstraßen hat die UDV hat rund 1,5 Millionen Unfälle mit Personenschaden ausgewertet. Die Unfallursache „nicht angepasste Geschwindigkeit“ wird dabei nur bei zehn Prozent der Unfälle genannt. Innerorts sind demnach also andere Ursachen vorherrschend.
Eine allgemeine innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern kann sich nur auf die Unfälle auswirken, die auf Straßen stattfinden, die nicht schon heute geschwindigkeitsreduziert sind. Zudem würde sie sich im Wesentlichen auch nur auf die Unfälle auswirken, die durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Laut den ausgewerteten polizeilichen Unfalldaten trifft dieses auf 17 Prozent aller innerörtlichen Unfälle mit Getöteten zu. Bei Radverkehrsunfällen mit Getöteten sind es drei Prozent, bei Fußverkehrsunfällen mit Getöteten zehn Prozent.
Schwerverletzte: Tempo 30 nur bei einem Prozent relevant
Vorausgesetzt, dass auf allen Straßen Tempo 30 angeordnet und eingehalten wird, könnte damit etwa jeder sechste Unfall mit Getöteten adressiert werden. Bei Unfällen mit Schwerverletzten könnten durch Tempo 30 auf allen innerörtlichen Straßen neun Prozent aller Unfälle adressiert werden; bei Radverkehrsunfällen ein Prozent und bei Fußverkehrsunfällen vier Prozent.
82 Prozent der Fahrradunfälle mit Auto bei unter 30 km/h
Ergänzende Analysen zu Fuß – und Radverkehrsunfällen mit Hilfe der UDV unterstützen diese Einschätzung. Es zeigt sich, dass die meisten dieser Unfälle bei relativ geringen Geschwindigkeiten des Pkw stattfinden, wobei bei Radfahrunfällen deutlich niedrigere Geschwindigkeitswerte zu verzeichnen sind als bei Unfällen mit zu Fußgängern und Fußgängerinnen. So ist beispielsweise der Pkw in 71 Prozent der Unfälle mit zu Fuß Gehenden und in 90 Prozent der Fälle mit Radfahrenden nicht schneller als 40 km/h gefahren. 82 Prozent der Radfahrunfälle und 56 Prozent der Fußgängerunfälle fanden bei Pkw-Geschwindigkeiten von nicht mehr als 30 km/h statt.
UDV empfiehlt bessere Radwege und Sicherheitskampagnen
Auch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h lasse insgesamt nur einen geringen Einfluss auf die Reduzierung schwerer Verkehrsunfälle erwarten. Ein deutlich größeres Potenzial könnte allerdings in der wirkungsvollen Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen auf 80 km/h liegen.
Die UDV folgert, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur ein Faktor bei der Erreichung dieses Ziels ist und empfiehlt weitere Verbesserungen der Fahrzeugtechnik, der Fahrerassistenzsysteme aber auch der Verkehrsinfrastruktur sowie Sicherheitskampagnen für am Verkehr teilnehmende Personen. Dies sei mindestens ebenso wichtig, wenn nicht sogar ausschlaggebender für die Vision Zero, so die UDV in ihrem hier einsehbaren Studie. In der aktuellen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ist die „Vision Zero“, also null Verkehrstote, als Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen verankert.
City E-Bike 45 km/h
Unsere neuen City E-Bike 45 km/h überzeugen mit einem wunderschönen Design und einem stabilen Fahrtgefühl. Ein Qualitätsprodukt entwickelt in der Schweiz!
Die City E-Bikes 45 km/h von CYLAN für Schnelligkeit und Effizienz
Auf einem Fahrrad mit 45 km/h durch die Stadt zu flitzen war noch nie so schön! Das City E-Bike ist mit bis zu 45 km/h das schnellste aller E-Bikes und sein Motor leistet eine extrem starke Leistung.
Warum ein City E-Bike 45 km/h?
Na wegen der Leistung! Unsere SPRINT Modelle bringen Dich auch unter schwierigen Bedingungenen wie Steigung oder Gegenwind schnell und effizient an. Alltagstauglich ist es für alle Fälle: Es lässt Dich ohne Schweiss oder Verspätung an Deinen Verabredungen ankommen. Verabschiede Dich von überfüllten ÖV’s und Staus während Stosszeiten, denn mit dem City E-Bike flitzt Du an Bus und Autos ganz einfach vorbei. Ausserdem ist es leise, emmissionsfrei und extrem umweltfreundlich. Die Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 km/h macht es zum effizientesten und schnellsten Fortbewegunsmittel im städtischen Verkehr. Auch in Sachen Kosten kannst Du mit dem E-Citybike von CYLAN Nichts falsch machen: Neben dem normalen Verschleiss fallen lediglich Stromkosten an. Ja und zu guter Letzt überzeugen auch bei diesem Modell die Vorteile des Velofahrens in Sachen Gesundheitsprävention durch frische Luft und Bewegung.
Und wie sieht es mit der Gesetzeslage aus?
Dieses E-Bike gilt in der Schweiz als ein führerschein – und versicherungspflichtiges Kleinkraftrad bzw. Motorfahrrad, weil es über 25 km/h fährt. Es gilt seit 2012 eine Helmpflicht für diese Fahrräder. Ausserdem unterliegen sie der Radweg-Benutzungspflicht.