Radfahren auf gehwegen – dürfen eltern das mit ihren kindern?

Normalerweise ist der Gehweg den Fußgängern vorbehalten. Radfahrer dürfen ihn nur benutzen, sofern es sich um einen gemeinsamen Gehweg/Radweg handelt oder wenn der Gehweg für Radfahrer freigegeben ist (Zusatzschild „Radfahrer frei“). Anders sieht es aus, wenn Kinder auf dem Fahrrad sitzen. Dann dürfen Kinder solange auf dem Gehweg fahren, bis sie zehn Jahre alt geworden sind. Bis zu ihrem achten Geburtstag sind sie sogar dazu verpflichtet, wenn es keinen Radweg gibt, der baulich von der Fahrbahn für Autos getrennt verläuft. Die ergibt sich aus § 2 Abs. 5 Satz 1 bis 2 StVO. Demgegenüber haben radelnde Jugendliche und Erwachsene normalerweise nichts auf dem Gehweg zu suchen. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 1 StVO. Wer hiergegen verstößt, muss neben einem Bußgeld mit haftungsrechtlichen Folgen rechnen, wenn es etwa zu einem Unfall mit einem Fußgänger kommt.

Im Übrigen darf das Kind – und nur dann – auf der Straße (auf Radfahrstreifen, auf Schutzstreifen bzw. im Mischverkehr mit Kfz) fahren, wenn weder Geh – noch Radweg vorhanden sind.

Wann Eltern auf dem Gehweg fahren dürfen

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt womöglich für Eltern. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 5 Satz 3 StVO. Dies setzt zunächst voraus, dass das Kind höchstens acht Jahre alt ist. Darüber hinaus müssen sie ihr Kind begleiten. Das bedeutet: Kind und Eltern müssen auf zwei getrennten Fahrrädern sitzen. Sitzen sie auf einem gemeinsamen Fahrrad oder das Kind im Anhänger gilt dieses Privileg nicht. Hier muss die Begleitperson auf der Straße oder – sofern vorhanden – auf einem benutzungspflichtigen straßenbegleitendem Radweg – fahren.

Nur ein Elternteil darf auf den Gehweg

Wichtig ist schließlich, dass nicht beide Eltern gleichzeitig mit ihrem Kind als Begleitung auf dem Gehweg fahren dürfen. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut von § 2 Abs. 5 Satz 3 StVO, wonach eine „geeignete Aufsichtsperson“ das Kind auf dem Gehweg begleiten darf. Folglich darf nur ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind auf dem Gehweg fahren. Eltern sollten sich also einigen, wer mit dem Kind auf dem Gehweg fährt. Der Gesetzgeber wollte hier verhindern, dass Fußgänger zu sehr in ihrer Fortbewegungsfreiheit eingeschränkt werden.

Eltern – bzw. besser gesagt ein Elternteil – dürfen übrigens nur dann ihr Kind auf dem Gehweg auf dem Fahrrad begleiten, wenn sie selbst verkehrstüchtig sind. Ansonsten fehlt es hier an der Eignung, die der Gesetzgeber normalerweise bei einer Aufsichtsperson ab dem Alter von 16 Jahren unterstellt. Die Folge ist: Die Begleitung muss dann ihr eigenes Fahrrad schieben: Dies ergibt sich aus den Gesetzgebungsunterlagen (vgl. Bundesratsdrucksache 332/16, Seite 8 bis 9).

Auf Fußgänger auf dem Gehweg muss Rücksicht genommen werden

Allerdings sollten Elternteile, die ihr Kind begleiten beachten, dass diese Befugnis kein Freibrief ist. Sie sind vielmehr verpflichtet, beim Radfahren auf Fußgänger auf besondere Weise Rücksicht zu nehmen. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden (vgl. § 2 Abs. 5 Satz 4 bis 5 StVO). Das bedeutet: An Fußgängern muss vorsichtig vorbeigefahren werden. Dabei muss auch darauf geachtet werden, dass diese einen bemerkt haben. Im Zweifel muss im Schritttempo gefahren werden.

Elternteil haftet auch für leichte eigene Fahrlässigkeit

Wer als Elternteil hiergegen verstößt und dabei z. B. einen Fußgänger anfährt, muss mit einer Inanspruchnahme auf Schadensersatz und gegeben falls Schmerzensgeld wegen einer unerlaubten Handlung gem. § 823 Abs. 1 bzw. § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 229 StGB rechnen. Hierfür reicht es aus, wenn er mit leichter Fahrlässigkeit handelt.

Haftung für das Kind wegen Verletzung der Aufsichtspflicht

Sofern dem Kind ein solcher Fehler unterläuft, haftet das Elternteil unter Umständen dann, wenn es gem. § 832 Abs. 1 BGB seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Wie weit die Aufsichtspflicht geht, hängt von dem Entwicklungsstand des Kindes ab. Was das bedeutet wird an einem Fall deutlich, in dem ein fünfjähriges Kind zusammen mit einem Erwachsenen auf einem Spielplatz war. Nachdem das Kind ohne Begleitung des Erwachsenen mit seinem Rad herumgefahren war, verletzte es einen 76-jährigen Fußgänger schwer. Dieser verklagte die Eltern auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht. Das Landgericht Trier sah dies ebenso und gab der Klage des Fußgängers dem Grunde nach statt. Anders sah dies jedoch das Oberlandesgericht Koblenz. Die Richter wiesen die Klage mit Urteil vom 24.08.2011 – 5 U 433/11 ab. Dies begründeten sie damit, dass an die Eltern eines fast sechsjährigen Kindes keine zu strengen Anforderungen gestellt werden dürfen. Sie brauchen normalerweise ihr Kind nicht ständig zu begleiten. Darüber hinaus hätten die Eltern den Unfall nach den Feststellungen des Gerichtes nicht durch ihre Anwesenheit vor Ort vermeiden können. Diese Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig.

Vorsicht beim Überqueren einer Fahrbahn

Wichtig ist noch, dass Eltern und Kinder vom Fahrrad absteigen müssen, wenn sie eine Straße überqueren müssen. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 5 Satz 7 StVO.

Fazit:

Das jeweilige Elternteil sollte aufpassen, wenn es mit seinem Kind auf einem Gehweg fährt. Dies gilt besonders dann, wenn es sich um ein Kleinkind handelt. Dabei sollte normalerweise hintereinander gefahren werden. Sie müssen ihr Kind darauf hinweisen, dass es auf einem Gehweg vorsichtig fahren muss, damit keine Fußgänger verletzt oder bedrängt werden. Je nach Alter müssen sie auch kontrollieren, ob es diese Weisungen einhält. Sinnvoll wäre es zudem, wenn das Kind mit einem Helm ausgestattet wird, auch wenn der Gesetzgeber dies nicht vorschreibt. Schließlich sollten Eltern auch eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Dabei sollten sie darauf achten, wann diese Versicherungen aufkommen.

Https://www. fachanwalt. de/ratgeber/radfahren-auf-gehwegen-duerfen-eltern-das-mit-ihren-kindern

Heftig: So teuer ist Fahrradfahren auf dem Gehweg und wann es erlaubt ist

Nicht nur Autofahrer müssen sich im Straßenverkehr an Regeln halten. Auch Radfahrer dürfen bestimmte Dinge nicht tun. Über eine rote Ampel fahren etwa. Aber auch das Fahren auf dem Gehweg ist verboten. Wer es trotzdem macht, riskiert eine heftige Strafe.

Radfahren auf gehwegen - dürfen eltern das mit ihren kindern?

Heftig: So teuer ist Fahrradfahren auf dem Gehweg – und wann es erlaubt ist Bildquelle: Aymeric Lamblin / Unsplash

Wer betrunken Fahrrad oder E-Bike fährt, der sollte wissen, dass er oder sie bei einer Kontrolle nicht ungeschoren davonkommt. So viel Promille darfst du jedoch haben. Heftige Strafen drohen auch, wenn man bekifft Fahrrad fährt. Selbst wer sein Fahrrad schiebt, nachdem er einen über den Durst getrunken hat, kann belangt werden. Es droht sogar eine Gefängnisstrafe! So drakonisch ist die Strafe fürs Fahren auf dem Bürgersteig zwar nicht. Das Bußgeld dürfte für den einen oder anderen aber trotzdem empfindlich sein.

Mit dem Fahrrad oder E-Bike auf dem Bürgersteig fahren

Der Straßenverkehrsordnung nach ist es in Deutschland verboten, mit dem Fahrrad oder E-Bike auf dem Gehweg zu fahren. Dort heißt es: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen.“ Auch das Fahrrad gilt als Fahrzeug und gehört somit auf die Straße. Von dieser Regelung darf man abweichen, wenn ein eigener Fahrradweg vorhanden ist, den die Radler und E-Biker anstelle der Straße benutzen können.

Übrigens: Selbst wenn ein Radweg vorhanden ist, muss man als Fahrradfahrer diesen nicht nutzen und kann weiterhin auf der Straße fahren. Nur wenn der Radweg als benutzungspflichtig gekennzeichnet ist, ist man dazu verpflichtet, diesen zu benutzen und darf nicht auf der Fahrbahn fahren. Einen benutzungspflichtigen Radweg erkennst du an einem blauen Schild mit weißem Fahrradsymbol. Manchmal ist das Fahrrad – mit einem Fußgängersymbol kombiniert. Fehlt das Schild, darfst du auf der Straße fahren.

So teuer wird es

Erlaubt ist Fahrradfahren auf dem Gehweg nur, wenn eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist. Gibt es keine, muss man mit einem Bußgeld rechnen. Und das kann empfindlich hoch ausfallen. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Kommt es zu einer Behinderung, werden 70 Euro fällig. Bei einem Unfall muss der E-Bike – und Fahrradfahrer mit einer Strafe von 100 Euro rechnen.

Diese Ausnahmen gibt es

Kinder dürfen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, wenn sie das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ist das Kind jünger als 8 Jahre, muss es sogar auf dem Bürgersteig fahren. Es sei denn, es ist ein Radweg vorhanden, der baulich von der Fahrbahn getrennt ist. Überdies dürfen Eltern oder andere begleitende Aufsichtspersonen mit ihrem Fahrrad oder E-Bike ebenfalls den Gehweg nutzen, wenn das Kind nicht älter als 8 Jahre ist.

Radfahren auf gehwegen - dürfen eltern das mit ihren kindern?

    Fahrradfahrer schockiert: So teuer soll E-Bike – und Radfahren werden: Thomas Jarrand / Unsplash Heftig: So teuer ist Fahrradfahren auf dem Gehweg – und wann es erlaubt ist: Aymeric Lamblin / Unsplash

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Radfahren auf gehwegen - dürfen eltern das mit ihren kindern?

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2 KOMMENTARE

Die Aussage über die Wahl der Benutzung der Radwege ist irreführend.
Vorsicht, bevor man fälschlicherweise Weise auf der Straße fährt, fast immer gefährdet man dadurch vor allem sich und auch andere Verkehrsteilnehmer.

Wann muss man einen Radweg benutzen?

In der Straßenverkehrsordnung heißt es in § 2 Absatz 4: „Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Radfahrer müssen den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht) und dürfen nicht auf der Straße fahren.“

Diese Benutzungspflicht gilt immer, übrigens auch für(Renn)Radfahrer und für Radwege auf der linken Straßenseite, wenn dort das Zusatzschild ‚? (Fahrräder) frei‘ angebracht ist.
Einfach mal in der StVO stöbern ?

Ausnahmen von der Benutzungspflicht:

Allerdings müssen auch als benutzungspflichtig ausgeschilderte Radwege unter bestimmten Umständen nicht befahren werden. Die Ausnahmen richten sich aber nicht danach, ob der Radweg die Mindestvoraussetzungen erfüllt, die seit 1997 in den Verwaltungsvorschriften zur StVO an ihn gestellt werden. Denn diese Vorschriften wenden sich nur an die Behörden und geben diesen vor, wann sie einen Radweg beschildern und damit benutzungspflichtig machen dürfen. Sie haben keine Wirkung für den einzelnen Radfahrer. Dieser hat sich zunächst nur danach zu richten, ob hier ein „Radweg“-Schild steht oder nicht.

Ausnahmen von der Benutzungspflicht sind in der Rechtsprechung schon seit Jahren bekannt. Es gibt drei Grundsätze, die bei Benutzungspflicht gegeben sein müssen:

Straßenbegleitend,
Benutzbar und
Zumutbar.
Erfüllt ein Radweg auch nur eines dieser Kriterien nicht, muss er nicht benutzt werden. Man darf dann mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn mitfahren, selbst wenn der Radweg beschildert ist.

Straßenbegleitend:
Radwege sind u. a. nicht straßenbegleitend, wenn sie zu weit, von der Fahrbahn entfernt geführt werden. Ein deutliches Indiz dafür, dass der Radweg nicht die Straße begleitet, ist dass er an Kreuzungen nicht dieselben Vorfahrtsrechte bekommt. Radwege, die weitab von der Fahrbahn oder gar völlig unabhängig von Straßen verlaufen sind nicht straßenbegleitend, sondern selbständig geführte Wege. Das Zeichen~237, 240 oder 241 ist dann ein Hinweis, dass hier (nur) mit einem Fahrrad gefahren werden darf.

Benutzbar:
Unbenutzbar sind Radwege beispielsweise,

Wenn sie nicht in die Richtung führen, in die man fahren will (u. a. auch, wenn man links abbiegen möchte, darf der Radweg rechtzeitig vor der Kreuzung verlassen werden, um sich auf der Fahrbahn einzuordnen),
Wenn sie zugeparkt oder zugestellt (z. B. Mülltonnen) oder Fußgänger auf ihnen laufen, so dass man dort nicht fahren kann,
Anderweitig (z. B. durch Schneemassen) blockiert sind, aber auch
Von Schnee bedeckt ist, während die Fahrbahn geräumt ist.
Jeweils der unbenutzbare Abschnitt ist nicht benutzungspflichtig; jedoch muss man nicht ständig zwischen Radweg und Fahrbahn wechseln, sondern fährt frühzeitig an einer möglichst sicheren Stelle vor dem Hindernis auf die Fahrbahn und an einer sicheren Auffahrt danach, wieder auf den Radweg zurück. Ist der Radweg alle paar hundert Meter unbenutzbar, muss er auf der ganzen Strecke nicht befahren werden, weil ein ständiger und nicht gerade ungefährlicher Wechsel zwischen Radweg und Fahrbahn nicht zugemutet werden kann.

Dabei ist unerheblich, ob der Gehweg frei ist, denn Radfahrer dürfen nicht auf Gehwegen fahren, auch nicht über sie ausweichen! Die einzig legalen Varianten sind Fahren auf der Fahrbahn oder Schieben über den Gehweg, letzteres aber auch nur, wenn dadurch Fußgänger nicht behindert werden. Sonst wäre auf der Fahrbahn zu schieben, wo man dann aber auch gleich fahren kann.

Zumutbar:
Zumutbarkeit ist ein unscharfer Begriff. Zunächst einmal ist ein Radfahrer nach § 3 StVO gehalten, seine Geschwindigkeit den Umständen anzupassen. Eine schlechte Oberflächenbeschaffenheit (z. B. schlechter Belag, rutschige Blätter, Streugut) des Radwegs bringt alleine keine Unzumutbarkeit. Kann sie jedoch auch durch angepasste Fahrweise nicht ausgeglichen werden, muss der dann unzumutbare Radweg nicht benutzt werden.

„Unzumutbar“ kann man vielleicht am besten daran festmachen, ob der Zustand durch angepasstes Fahren nicht mehr in den Griff zu bekommen ist. Dieses Kriterium schließt damit auch die Benutzungspflicht kurzer Stecken linksseitigen Radwegs aus, weil die dazu notwendige Querung der Fahrbahn eine erhebliche Gefahrenquelle darstellt. Auch der ständigen Wechsel zwischen Abschnitten benutzungspflichtigen Radwegs und der Fahrbahn oder zwischen rechts – und linksseitigen Radwegstücken ist unzumutbar. Nicht hinnehmen muss man beispielsweise auch, dass auf dem Radweg verbliebenes Streugut, Glasscherben oder ähnliches ständig zu Reifenpannen führen.

Https://www. inside-digital. de/news/heftig-so-teuer-ist-fahrradfahren-auf-dem-gehweg

Fahrrad: Dürfen Eltern mit ihren Kindern auf dem Gehweg fahren?

Das Fahrradfahren auf dem Bürgersteig stellt als Thema einen Dauerbrenner dar. Dabei taucht immer wieder die Frage auf, ob Eltern mit ihren Kindern auf dem Gehweg fahren dürfen.

Für die Kinder selbst gilt zunächst Folgendes:

Kinder mit eigenem Fahrrad dürfen bis zum Alter von 10 Jahren laut Gesetz auf dem Bürgersteig fahren.

Bis zum Alter von 8 Jahren sind sie sogar dazu verpflichtet, auf dem Gehweg zu bleiben. Sofern ein Radweg vorhanden ist, können sie diesen nur benutzen, wenn er baulich von der Fahrbahn getrennt ist. Unter 8 Jahren dürfen sie also nicht auf der Straße fahren. Selbst wenn dort Fahrradwege durch auf die Fahrbahn gemalte Abgrenzungen vorhanden sind, dürfen sie diese unter 8 Jahren nicht nutzen.

Zwischen 8 und 10 Jahren besteht die Wahl. Die Kinder dürfen auf dem Gehweg fahren oder sich schon wie die Älteren verhalten.

Aber wo dürfen die Eltern fahren?

Früher hätten sie auf dem Radweg oder der Straße fahren müssen, also von ihren Kindern entfernt. Inzwischen wurde dies neu geregelt. Ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsperson, die grundsätzlich über 16 Jahre alt sein soll, darf mit dem Kind auf dem Bürgersteig fahren.

Wer auf dem Gehweg fahren darf, muss allerdings auf Fußgänger Rücksicht nehmen und darf diese weder gefährden noch behindern, wie es ausdrücklich im Gesetz heißt. Die Kinder und auch die Aufsichtspersonen müssen zudem nach § 2 Absatz 5 StVO vor dem Überqueren einer Fahrbahn absteigen.

Was gilt mit Kindern im Kindersitz oder Anhänger?

Interessant ist auch, ob Eltern auf dem Bürgersteig fahren dürfen, wenn sie Kinder auf einem Fahrradsitz oder in einem Anhänger mitnehmen. Ein derartiges Recht sieht die Straßenverkehrsordnung jedoch nicht vor. Geregelt ist lediglich in § 21 StVO, dass Personen ab 16 Jahren Kinder bis 7 Jahren mitnehmen dürfen.

Wenn das Kind aber selbst Rad fährt, darf die Aufsichtsperson mit ihm auf dem Gehweg fahren.

Https://www. anwalt. de/rechtstipps/fahrrad-duerfen-eltern-mit-ihren-kindern-auf-dem-gehweg-fahren_161624.html

StVO: Wann der Gehweg befahren werden darf und wann nicht

Laut Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (St‌VO) kündigt das Verkehrs‌zeichen 239 einen Gehweg an. Dieses Zeichen erlaubt allein dem Fußgängerverkehr die Nutzung. Es kann allerdings von speziellen Zusatz‌zeichen ergänzt werden, die es anderen Verkehrsteilnehmern, wie beispielsweise Kraftfahrern, ausnahmsweise gestatten, den Gehweg zu befahren. Fahren Sie auf dem Gehweg mit dem Auto, müssen Sie jedoch Rücksicht auf Fußgänger nehmen und dürfen nur mit Schrittge‌schwindigkeit unterwegs sein.

Kinder bis acht Jahre, die in Begleitung einer Aufsichtsperson mit dem Fahr‌rad unterwegs sind, müssen laut § 2 Absatz 5 St‌VO den Gehweg verpflichtend befahren. In diesem Fall ist es auch der Aufsichtsperson gestattet, dort mit dem Rad zu fahren. Kinder bis zehn Jahre dürfen den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad nutzen. In all diesen Fällen müssen die Betroffenen allerdings besonders rücksichtsvoll mit Fußgängern umgehen.

Wenn Sie entgegen der Vorschriften aus der St‌VO den Gehweg befahren, besteht die Strafe aus einem Verwarn‌ungsgeld zwischen 10 und 25 Euro. Detaillierte Infos finden Sie in dieser Tabelle.

Allgemein ist ein Gehweg Fußgängern vorbehalten

Radfahren auf gehwegen - dürfen eltern das mit ihren kindern?

Wer darf laut StVO ausnahmsweise den Gehweg befahren und wann?

Das Zeichen für einen Gehweg trägt Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zufolge die Nummer 239. Dabei handelt es sich um einen blauen Kreis mit schwarzer Umrandung, auf dem in der Mitte eine Frau mit einem Kind an der Hand in weiß dargestellt ist. Dieses Schild gestattet es allein Fußgängern den Weg zu nutzen.

Allerdings gibt es Bestimmte Ausnahmen von dieser Vorschrift. Bei Vorhandensein Spezieller Zusatzzeichen kann es beispielsweise anderen Verkehrsteilnehmern ebenfalls erlaubt sein, Laut StVO den Gehweg zu befahren. Auch für Kinder, die auf dem Fahrrad unterwegs sind, gibt es Sonderregelungen. Wie diese genau aussehen, können Sie hier nachlesen.

Wer laut StVO ausnahmsweise den Gehweg befahren darf

Wie bereits erwähnt, können Spezielle Zusatzzeichen dafür sorgen, dass Sie beispielsweise als Kraftfahrer Laut StVO den Gehweg befahren dürfen, ohne mit Sanktionen rechnen zu müssen. In einem solchen Fall wird jedoch eine Erhöhte Rücksichtnahme auf Fußgänger von Ihnen erwartet. Passanten dürfen also weder behindert noch in Gefahr gebracht werden.

Zudem sind Fahrten auf dem Gehweg nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. In Bezug auf Kinder, die mit dem Rad unterwegs sind, regelt § 2 Absatz 5 StVO Folgendes:

Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. […]“

Dies gilt darüber hinaus Auch für die Aufsichtsperson, welche die mit dem Fahrrad begleitet. Während dieser Zeit darf also Auch sie laut StVO den Gehweg befahren. Eine erhöhte Rücksicht auf Fußgänger ist allerdings auch hier vorgeschrieben. Radfahrer müssen ihr Tempo gegebenenfalls an das des Fußgängerverkehrs anpassen. Sind die Betroffenen auf dem Gehweg unterwegs, bevor sie die Straße überqueren wollen, müssen sie zudem Verpflichtend von ihren Rädern absteigen.

Unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg: Welche Strafe droht?

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Wenn Sie entgegen der Vorschriften aus der StVO den Gehweg befahren, droht ein Verwarnungsgeld.

Wenn Sie Unerlaubt als Fahrer von einem Auto, Roller oder Motorrad auf dem Gehweg fahren, kommt eine Strafe auf Sie zu. Diese besteht laut Bußgeldkatalog allerdings lediglich aus einem Verwarnungsgeld:

Https://www. bussgeldkatalog. de/stvo-gehweg-befahren/

Darf man mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig fahren

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Bei diesen Verkehrszeichen müssen Radfahrer auf den Radweg

Fußgänger und alle Verkehrsteilnehmer mit besonderen Fortbewegungsmitteln, beispielsweise Tretrollerfahrer und Inlineskater, gehören auf den Gehweg. Sie werden rechtlich wie Fußgänger behandelt und müssen daher den Gehweg mit angepasster Geschwindigkeit benutzen.

Fußgänger können ein Fahrrad auf dem Gehweg schieben, soweit sie damit den Fußgängerverkehr nicht erheblich behindern, ansonsten müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen, erklärt Katrin Müllenbach-Schlimme vom ADAC.

Radfahrer dürfen nicht auf den Gehweg. Ausnahmen gibt es bei Kindern. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen diese mit dem Fahrrad auf den Gehweg. Sie dürfen also nicht auf Radwegen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen fahren. Seit dem 14. Dezember 2016 dürfen Aufsichtspersonen ab 16 Jahren gemeinsam mit einem bis zu acht Jahre alten Kind den Gehweg nutzen.

Https://rp-online. de/leben/auto/fahrrad/fahrrad-wer-darf-auf-den-gehweg-wer-muss-auf-den-radweg_aid-16722097

Fahrradfahren auf dem Gehweg

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Fahrradfahren auf dem Gehweg

Auch wenn man als Fahrradfahrer durchaus gerne einmal auf dem Gehweg fährt, zum Beispiel weil die Straße so eng ist, ist dies grundsätzlich ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort ist festgelegt:

Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen. […] (§ 2 Abs. 1 StVO)

Die Bezeichnung „Fahrzeug“ schließt auch ein Fahrrad mit ein. Radfahrer müssen also auf der Straße fahren und dürfen den Gehweg nicht benutzen. Eine Besonderheit stellen Fahrradwege dar. Es gibt Radwege, die durch ein blaues Verkehrsschild mit weißem Fahrradsymbol gekennzeichnet sind. Dies bedeutet, dass ein Radweg Benutzungspflichtig ist. Radfahrer müssen diesen Radweg dann befahren anstatt der Straße. Sofern ein derartiges Verkehrsschild nicht vorhanden ist, sind Fahrradfahrer nicht verpflichtet, den Radweg zu nutzen und sie können entscheiden, ob sie dort oder auf der Straße fahren. Unabhängig davon, inwiefern Radwege vorhanden sind: Das Fahrradfahren auf dem Gehweg ist verboten. Benutzen Radfahrer dennoch den Gehweg, droht ein Bußgeld von 15 bis 30 Euro.

Https://anwalt-kg. de/verkehrsrecht/fahrradfahren-gehweg/

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Https://www. zeit. de/mobilitaet/2019-02/gehweg-radanhaenger-eltern-verkehrsrecht

Regeln für Fahrradfahrer im Straßenverkehr

Nicht nur Autofahrer müssen sich an die Straßenverkehrsordnung halten, sondern auch wir Radfahrer. Im folgenden Beitrag wollen wir dir wichtige Regeln näher bringen und Hinweise geben, wie du regelkonform und sicher auf der Straße unterwegs bist.

Radfahren auf gehwegen - dürfen eltern das mit ihren kindern?

Regeln für Fahrradfahrer im Straßenverkehr

Straße, Radweg oder Fußweg – Wo dürfen Radfahrer fahren?

Als Radfahrer darfst du nicht automatisch überall fahren. Fußwege und Fußgängerzonen sind in der Regel tabu und mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet. Hier gilt also: absteigen und schieben. Als erwachsene Person bist du dazu verpflichtet mit dem Fahrrad auf der Straße zu fahren, so lange kein spezieller Radweg vorhanden ist. Auf dem Radweg dürfen Erwachsene, Jugendliche und Kinder gleichermaßen mit dem Fahrrad fahren.

Der Gehweg ist nur von Kindern bis maximal 8 Jahren zu befahren, allerdings darf eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren das Kind auf dem Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad begleiten. Kinder von 8 bis 10 Jahren dürfen den Gehweg benutzen, oder auf Radwegen und der Fahrbahn fahren. Ab 10 Jahren müssen Kinder auf der Fahrbahn fahren.

Https://www. canyon. com/de-at/blog-content/fahrrad-ratgeber/regeln-fuer-fahrradfahrer-im-strassenverkehr/b11012022.html

Radfahren auf dem Gehweg: verboten, aber trotzdem beliebt

Mit dem Fahrrad auf dem Gehsteig zu fahren, ist verboten. Und dennoch wird der Gehweg auch auf zwei Rädern gerne verwendet. Warum ist das so? Wir haben uns auf den Straßen der steirischen Landeshauptstadt Graz umgehört.

Absolvierte seine Journalismus-Ausbildung in Graz und schreibt jetzt als freier Journalist hauptsächlich für die Kleine Zeitung und das Bike Citizens Magazin. Ist, weil er nicht in der Stadt lebt, zwar kein urbaner „Biker“, verbringt aber dennoch mehrere Stunden in der Woche am Radsattel.

Die Straßenverkehrsordnung sagt klipp und klar: Das Radfahren ist auf Gehsteigen in der Längsrichtung untersagt. Man darf den für Fußgänger vorgesehenen Bereich somit nur auf den dafür vorgesehenen Stellen überqueren. Befährt man mit dem Rad den Gehweg aber in Längsrichtung, dann bedeutet dies, sich „über die Interessen der schwächsten Verkehrsteilnehmer überhaupt hinwegzusetzen“ (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie). Ein Vergehen wird von der Exekutive auch geahndet. In der Steiermark beträgt der per Organmandat fällige Strafbetrag etwa 10 Euro, in Wien gar 30 Euro.

Es gibt nur eine einzige Ausnahme – und die bilden Kinder. Denn ein Kinder-Fahrrad gilt bis zu einem Felgendurchmesser von zwölf Zoll (30 Zentimeter) als Spielgerät und darf daher auf dem Gehsteig benutzt werden. Ansonsten muss man absteigen und das Rad schieben. Dann gilt man formal als Fußgänger.

Aber warum kommt es überhaupt dazu, dass Radfahrer trotz Verbot auf den Gehweg ausweichen? Wir haben uns in Graz umgehört und Radfahrer gefragt, ob sie auch hin und wieder den Gehsteig verwenden:

Umfrage:

Anonym, 23, Graz: In der Münzgrabenstraße staut es sich oft. In so einem Fall nehme ich den Gehsteig, um schneller voranzukommen.

Theresa, 24, Graz: Ich fahre nur in Ausnahmefällen auf Gehsteigen, zum Beispiel zur Zeitersparnis, wenn eine Straße eine Einbahn ohne Radweg ist und ich keinen Umweg fahren will. Ich mache das aber nur ungern und gebe Fußgängern stets Vorrang.

Gerald, 23, Graz-Umgebung: Wenn die Straße blockiert ist, sei es ein Stau oder eine Baustelle, dann weiche ich auf den Gehsteig aus.

Nora, 21, Leibnitz: Ich fahre nur dort auf Gehsteigen, wo es keinen Radweg gibt und wenn dichter Verkehr herrscht. Dort würde ich mich als Radfahrer unsicher fühlen.

Johannes, 32, Graz: Grundsätzlich vermeide ich es, auf Gehsteigen zu fahren. Ich nütze ihn nur, wenn der Umweg über die Straße absolut unsinnig ist oder ich mich dadurch sinnlos in Gefahr begebe.

Angela, 20, Graz: Ich fahre nur auf Gehsteigen, wenn ich mich auf der Straße unsicher fühle und sehe, dass dort keine Fußgänger gehen.

Ingo, 43, Graz: Ich halte mich grundsätzlich an Verkehrsregeln. Nur bei Baustellen, an denen abrupt Radwege enden, weiche ich auf Wege aus, die nicht für Radfahrer vorgesehen sind.

Die Stadt Graz bemüht sich, Radfahrenden ein sicheres Verkehrsnetz anzubieten. Es gibt 13 Hauptrouten, die quer durch die Stadt ein sicheres Weiterkommen garantieren sollen. Erst vor kurzem wurde beispielsweise der Fuß – und Radweg in der Wickenburggasse breiter gemacht. Zu Stoßzeiten lassen sich an gewissen Stellen dichter Verkehr und Wartezeiten jedoch nicht vermeiden, das Sicherheitsgefühl der Radfahrer sinkt.

Aus der Umfrage geht hervor: Obwohl ein klares Verbot herrscht, weicht man auf zwei Rädern auch ab und zu auf den Gehweg aus. Einige der Befragten gaben an, sich in Graz als Radfahrer grundsätzlich wohl zu fühlen – dennoch wird klar: (Un)Sicherheit, Zeitersparnis oder Mangel eines Radweges sind für viele Gründe, sich über die Straßenverkehrsordnung hinwegzusetzen und auf den Gehweg auszuweichen.

Absolvierte seine Journalismus-Ausbildung in Graz und schreibt jetzt als freier Journalist hauptsächlich für die Kleine Zeitung und das Bike Citizens Magazin. Ist, weil er nicht in der Stadt lebt, zwar kein urbaner „Biker“, verbringt aber dennoch mehrere Stunden in der Woche am Radsattel.

Https://www. bikecitizens. net/de/radfahren-auf-dem-gehsteig/

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