In den vergangenen Jahren sind die Verkehrsdelikte durch Radfahrer deutlich gestiegen. Das Innsbrucker Stadtpolizeikommando setzt daher auf Schwerpunktkontrollen.
Von Nikolaus Paumgartten
Innsbruck –Eine rote Ampel, eine Einbahn oder der Gehsteig – dort, wo die Gesetzeslage eigentlich relativ klar ist, kommt es vor allem im Innsbrucker Stadtverkehr häufig zu Übertretungen durch Radfahrer. Schnell bei Rot in die Kreuzung eingefahren, gegen die Einbahn geradelt oder über einen Gehsteig abgekürzt – „Verstöße dieser Art haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen“, erklärt Oberst Reinhard Moser, Leiter des Verkehrsreferates im Stadtpolizeikommando Innsbruck. Eine letzgültige Erklärung, weshalb das so ist, hat er jedoch nicht. „Wenn wir das wüssten, dann hätten wir zumindest einen guten Ansatzpunkt, dieser Entwicklung entgegenzuwirken“, meint Moser. Erstaunlich sei jedenfalls die Reaktion der meisten Radfahrer, wenn sie etwa aufgehalten werden, nachdem sie über eine rote Ampel gefahren sind. „Die meisten versichern dann, dass sie das mit dem Auto nie tun würden“, sagt Moser und wundert sich gleichzeitig über den fahrlässigen Umgang mit der eigenen Gesundheit. Immerhin verfügen Radfahrer über keine Karosserie, die sie im Fall eines Unfalls schützen könnte.
Das Radfahren biete natürlich im Gegensatz zum Auto dem Lenker zum einen eine gewisse Anonymität, zum anderen auch eine Flexibilität, wenn es darum geht, sich nach Übertretungen aus dem Staub zu machen. So komme es immer wieder vor, dass sich Fahrrad-Rowdys einer Anhaltung entziehen und das Weite suchen, räumt Moser ein. Aus diesem Grund setzt die Polizei im Innsbrucker Stadtgebiet auch auf Fahrradstreifen, vor denen es kaum ein Entkommen gibt. Der Idee von Nummerntafeln für Fahrräder kann Moser wenig abgewinnen, dafür sei der Verwaltungsaufwand wohl zu groß, glaubt der Polizist.
Nicht weniger problematisch als die Moral bei der Einhaltung der Verkehrsregeln ist das Radfahren unter Alkoholeinfluss, wie Reinhard Moser erklärt. So wurden beispielsweise in Innsbruck im vergangenen Jahr 54 Verkehrsunfälle mit Beteiligten unter Alkoholbeeinträchtigung registriert. Bei 35 dieser Unfälle – also rund zwei Drittel – waren Radfahrer betroffen. „Der Trend des alkoholisierten Fahrens mit dem Rad setzt sich bedauerlicherweise auch 2019 fort“, weiß Moser. Von Jänner bis einschließlich März kam es in Innsbruck zu zehn Verkehrsunfällen unter Alkoholbeeinträchtigung, wobei wiederum fünf Radfahrer betroffen waren. Die Alkoholisierungsgrade bei den verunfallten Radfahrern sind laut Polizei auffällig hoch, sie liegen oft zwischen 1,2 und 1,8 Promille, vereinzelt sogar bei über 2 Promille. „Die Verletzungen sind in den meisten Fällen schwer und reichen von Knochenbrüchen bis zu Schädelverletzungen.“ Wer alkoholisiert ist, soll also nicht nur das Auto stehen lassen, sondern auch das Fahrrad, appelliert Moser. „Denn wer betrunken mit dem Rad fährt, riskiert vor allem seine eigene Gesundheit.“ Für Radfahrer gilt eine erlaubte Alkoholisierung von 0,79 Promille.
Weil die Verkehrsübertretungen und Alkoholdelikte bei Radfahrern derart angestiegen sind, hat das Stadtpolizeikommando für dieses Jahr einen Arbeitsschwerpunkt zum Thema „Radfahren“ definiert und ab Mai Schwerpunktkontrollen angekündigt. Bei diesen Aktionen werden mehrere Beamte zusammengezogen und an neuralgischen Stellen in der Stadt postiert. Die Schwerpunktkontrollen werden nach etwa zwei bis drei Stunden wieder beendet und wenige Tage später an anderer Stelle wiederholt. „Das werden wir sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden zu jeder Tages – und Nachtzeit machen“, kündigt Moser an – und hofft trotzdem in erster Linie auf die Vernunft der Radfahrer.
Https://www. tt. com/artikel/15578556/gesetzlose-auf-zwei-raedern-radfahr-rowdies-auf-dem-vormarsch
Bekifft mit dem Fahrrad fahren: Welche Sanktionen drohen?
Darf ich unter dem Einfluss von Cannabis Radfahren?
Bekifft mit dem Fahrrad fahren: In Deutschland ist dies nicht erlaubt!
Über die Legalisierung von Cannabis wird immer wieder hitzig diskutiert. Bis es aber tatsächlich soweit ist, handelt es sich bei dem Betäubungsmittel rechtlich um eine Illegale Droge. Demnach sind sowohl der Besitz als auch der Erwerb von Cannabisprodukten in Deutschland verboten. Der Konsum an sich ist hingegen Erlaubt, solange Sie unter dem Einfluss der Droge Keine Fahrzeuge führen.
Doch was droht, wenn Personen Bekifft mit dem Fahrrad fahren? Zieht dieses Verhalten ein Bußgeld nach sich oder liegt bereits eine Straftat vor? Und können Sie, wenn Sie high mit dem Fahrrad fahren, Ihren Führerschein verlieren? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Bekifft Fahrrad fahren
Sowohl der Kauf als auch der Besitz von Cannabis ist in Deutschland gemäß Betäubungsmittelgesetz verboten. Wer bekifft mit dem Fahrrad fährt und dieses nicht mehr sicher führen kann, verstößt ebenfalls gegen das Gesetz.
In Deutschland kann das Führen eines Fahrrads unter dem Einfluss von Drogen eine Straftat darstellen. Für eine solche Gefährdung des Straßenverkehrs droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.
Wer bekifft ein Fahrrad fährt, muss grundsätzlich mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen. Die Sperrfrist beträgt dabei zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Zudem kann die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Fahreignung verlangen.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Thema „Bekifft Radfahren“
Fahrrad unter dem Einfluss berauschender Mittel nicht sicher geführt | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren |
Als Nebenstrafe ist außerdem ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten oder die Entziehung der Fahrerlaubnis möglich. Straftaten im Straßenverkehr ziehen üblicherweise 2 Punkte nach sich, mit dem Entzug der Fahrerlaubnis 3 Punkte. |
Bekifft mit dem Fahrrad fahren: Liegt eine Straftat vor?
Wer sich in Deutschland dazu entschließt, bekifft mit einem Fahrrad zu fahren, verübt unter Umständen eine Straftat. Ausschlaggebend für eine entsprechende Bewertung sind dabei die Umstände der Tat. So heißt es unter § 315c Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) zur Gefährdung des Straßenverkehrs:
Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
A) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
B) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
Nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, […]
Und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer bekifft beim Radfahren erwischt wird, begeht ggf. eine Straftat.
Doch was besagt dieser Auszug nun konkret? Möchten Sie im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug führen – wozu grundsätzlich auch das Fahrrad zählt –, ist dies an eine Geistige und körperliche Eignung gebunden. Durch den Konsum von Drogen können allerdings Ausfallerscheinungen auftreten, wie zum Beispiel
- Halluzinationen, reduzierte Reaktionsfähigkeit, verminderte Aufmerksamkeit und Verhaltensveränderungen.
Solche oder ähnliche Symptome können die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen und ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, wenn Personen bekifft mit dem Fahrrad fahren. Damit der Tatbestand „Gefährdung des Straßenverkehrs“ erfüllt ist, muss mindestens eine Konkrete Gefahrensituation vorliegen, bei welcher die Vermeidung des Schadenseintritts nur noch auf einen Zufall zurückzuführen ist.
Zusätzlich dazu verlangt der Gesetzgeber bei den Beteiligten das Risiko einer Körperlichen Beeinträchtigung. Alternativ dazu kann auch eine Sachbeschädigung von wertvollen Gegenständen Ab einem Wert von 750 Euro vorliegen. In der Praxis handelt es sich dabei oft um das Fahrzeug der geschädigten Partei.
Radfahren unter Cannabis-Einfluss: Was droht?
Lassen sich alle Tatmerkmale nachweisen, wenn Personen bekifft mit dem Fahrrad fahren, droht gemäß StGB eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Darüber hinaus kann das Gericht als Nebenstrafe ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten verhängen oder den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen. Für Straftaten im Straßenverkehr sieht der Gesetzgeber zudem 2 oder 3 Punkte in Flensburg vor, je nachdem, ob ein Fahrerlaubnisentzug erfolgt. Für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist unter Umständen eine MPU erforderlich. Nicht zuletzt kann unter Umständen durch das Gericht sogar das Radfahren verboten werden.
Https://www. bussgeldkatalog. org/bekifft-fahrrad-fahren/
Darf man in Holland stoned Fahrrad fahren?
Ich bin aktuell in Amsterdam und Frage mich, ob es erlaubt ist bekifft Fahrrad zu fahren.
Und was droht als Strafe wenn nicht.
Bitte helft mir!
1 Antwort
In den Niederlanden ist es ebenso wie in Deutschland verboten unter Cannabis-Einfluss am öffentlichen Verkehr teilzunehmen: Sei es mit Fahrrad, E-Roller, Inliner oder elektrischem Rollstuhl.
Aber es gibt Ausnahmen: Patienten, die über eine ärztliche Verschreibung von Cannabis verfügen und stabil (ohne weiteren Nebenkonsum) auf ihr Cannabis-Medikament eingestellt sind.
Es wäre trotz dieser Tatsachen irrig, zu glauben, dass man in Amsterdam der Einzige ist, der stoned mit dem Fahrrad über die Straßen und Grachtenbrücken gleitet. Letztendlich wäre es deshalb wie ein 6er im Lotto (ohne Gewinn), wenn die Cops ausgerechnet Dich vom Fahrrad fischen.
Fazit:
Du brauchst keine Hilfe.
Was Du brauchst, ist ein Fahrrad und was zu rauchen.
Https://www. gutefrage. net/frage/darf-man-in-holland-stoned-fahrrad-fahren
Promillegrenzen für Radfahrer im Ausland
In vielen Urlaubsländern gelten andere Promillegrenzen als in Deutschland. Das gilt nicht nur für Auto-, sondern auch für Radler. Während hierzulande ein Fahrradfahrer erst ab 1,6 Promille als fahruntauglich gilt, liegen die Toleranzgrenzen im Ausland häufig deutlich niedriger. Wer nicht zum Teil erhebliche Bußgelder risikieren will, sollte sich deshalb vor der Fahrt über die geltenden Regeln informieren, rät der ADAC.
So sei in den meisten Urlaubsländern wie Italien, Frankreich, Kroatien, der Schweiz oder den Niederlanden am Lenker 0,5 Promille erlaubt. Österreich hat laut ADAC mit 0,8 Promille die höchste Toleranzschwelle. Wer mit mehr Alkohol im Blut erwischt wird, muss dort mit Geldstrafen ab 800 Euro rechnen. In Tschechien hingegen liege die Grenze bei 0,0 Promille, sagen die Gelben Engel – Urlauber sollten das Rad nach Alkoholgenuss daher stehen lassen. Wer sich nicht daran hält, werde mit einem Bußgeld ab 390 Euro belangt.
Promillegrenzen im Ausland für Autofahrer
Besondere Vorsicht empfiehlt der Autoklub in Ländern, in denen es keine Promillegrenze gibt. Dies sei unter anderem in Skandinavien, Großbritannien und Irland der Fall. Hier gelte die Regel: Rad fahren verboten, wenn man alkoholbedingt nicht mehr in der Lage ist, sicher zu fahren. Bei einer Kontrolle oder auffälligem Fahrverhalten können laut ADAC Bußgelder bis zu 2000 Euro (Irland) verhängt werden.
Https://www. autobild. de/artikel/promillegrenzen-fuer-radfahrer-im-ausland-4187940.html
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Was Velofahrer gefährlich finden und trotzdem machen
Betrunken, ohne Helm und ohne Licht – was Velofahrer gefährlich finden und trotzdem machen
Die Zahl der Velounfälle in der Schweiz nimmt zu. Wie eine repräsentative Umfrage der AXA nun zeigt, sind zahlreiche Velofahrer im Dunkeln teils ohne Licht unterwegs. Weit verbreitet ist auch das Fahren ohne Helm und unter Alkoholeinwirkung.
Ohne Licht
Rund 40 Prozent der Velofahrerinnen und Velofahrer fahren in der Dämmerung oder in der Nacht manchmal ohne Licht, obschon 90 Prozent der Befragten angaben, dass sie dies gefährlich oder sehr gefährlich finden.
Ohne Helm
Auch das Fahren ohne Helm ist weit verbreitet. Dies finden nur gerade 57 Prozent der Befragten gefährlich, entsprechend hoch ist auch die Quote derer, die manchmal ohne Helm unterwegs anzutreffen ist. Nur 27 Prozent der Befragten tragen praktisch immer einen Helm, 34 Prozent nur manchmal und 38 Prozent selten bis nie. Das Tragen eines Velohelms ist nach wie vor nicht obligatorisch.
Mit Alkohol
Verbreitet ist auch das Velofahren unter Alkoholeinfluss. Zwar sagten 72 Prozent der Velofahrer, dass sie es gefährlich finden, nach dem Genuss von alkoholischen Getränken Fahrrad zu fahren, rund die Hälfte der Befragten macht dies aber trotzdem ab und an: 44 Prozent gaben an, dies manchmal zu tun, weitere 6 Prozent sogar oft. Auf der anderen Seite verzichtet jedoch rund die Hälfte der Velofahrer konsequent darauf, nach alkoholischen Getränken Velo zu fahren.
Auf dem Trottoir
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) plant, einige Verkehrsregeln anzupassen. Unter anderem sollen Kinder bis zehn Jahre künftig auf dem Trottoir Velo fahren dürfen. Bisher ist dies nur Kindern bis sechs Jahren erlaubt, sofern kein Radweg oder Fahrstreifen vorhanden ist.
Obschon verboten, ist das Velofahren auf dem Trottoir auch bei Erwachsenen weit verbreitet. Insgesamt 80 Prozent der Befragten gaben an, teils auf dem Trottoir zu fahren: 61 Prozent ab und zu, 19 Prozent sogar oft oder sehr oft. Für Erwachsene ist jedoch keine Änderung der Regeln vorgesehen – damit gilt das Verbot auch weiterhin.
Bei Rot rechts abbiegen
Eine weitere Änderung des Bundesamts für Strassen sieht vor, dass Velofahrer künftig bei Rot rechts abbiegen dürfen. Dies ist unter Velofahrern heute schon keine seltene Praxis: 11 Prozent der befragten Velofahrer gaben an, dass sie oft/sehr oft bei Rot rechts abbiegen, 26 Prozent sagten, sie würden dies manchmal tun. 60 Prozent der Befragten halten sich hingegen an die heute geltende Regel, bei Rot nicht abzubiegen.
Behörden dürfen keine Fahrverbote für E-Scooter oder E-Bikes verhängen
Laut einem neuen Gerichtsurteil ist es nicht zulässig, wenn Behörden Fahrverbote für E-Scooter oder E-Bikes erteilen. Das Urteil wurde gefällt, da im Freistaat Bayern einem Mann durch eine Behörde untersagt wurde, E-Scooter zu nutzen. Es sei aber nicht rechtens, Einzelpersonen zu verbieten, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen.
Zu dieser Ansicht kam jedenfalls der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs, wie in einer Pressemeldung mitgeteilt wird. Die Fahrerlaubnisbehörden können das Führen von Fahrzeugen nach der bundesweit geltenden Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verbieten, wenn sich jemand als hierzu ungeeignet erweist. Das kann geschehen, weil der Fahrer etwa unter Alkohol – und / oder Drogeneinfluss gefahren ist. Das geltende Recht bietet jedoch keine Grundlage für ein Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen. Dementsprechend hob der zuständige Senat ein entsprechendes, an den Kläger gerichtetes Fahrverbot auf.
Als Begründung führte das Gericht an, solche Fahrverbote stellten einen schweren Eingriff in die als Ausprägung der allgemeinen Handlungsfreiheit grundrechtlich geschützte Mobilität und eine erhebliche Belastung für die Betroffenen dar. Der unterlegene Freistaat Bayern kann jetzt allerdings gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht Revision einlegen.
Vorausgegangen waren den Rechtsstreitigkeiten mehrere Zwischenfälle, bei denen der Kläger durch Trunkenheit am Steuer aufgefallen war.
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73 Kommentare
Ich kenne jemandem, dem untersagt werden sollte, Fahrrad zu fahren. Bei ihm in der Wohnung wurden Drogen gefunden und er hat keinen Führerschein, dem sie ihm entziehen könnten. Ein Witz, mit dem sie aber nicht durchkamen.
Dass jemand, der ein Drogenproblem hat, kein Fahrzeug führen sollte, finde ich schon ok.
Er sollte nur auf einem Bein humpeln dürfen, als Zeichen seiner moralischen Unzulänglichkeit!
Wenn bei dir in der Wohnung Drogen gefunden werden, hast du zwar in der Tat ein Drogenproblem, aber ja keines, welches dir erschweren würde, ein Fahrzeug zu steuern. … Du brauchst halt einen guten Anwalt und der löst dann bestenfalls dein Drogenproblem. ?
Was soll der sentimentale Anfall? Niemand wird gezwungen Drogen zu nehmen. Die Gesellschaft muss vor diesen Leuten geschützt werden. Was ist wenn sie zugedrönt schwere Unfälle verursachen. Das klappt auch mit dem Fahrrad. Wir müssen endlich mal aufhören immer die Täter zu schützen.
Fun fact: Es wird auch niemand gezwungen, an Krebs zu erkranken.
Dennoch werden Kranke unterstützt anstatt sie zu stigmatisieren. Warum also bei Drogenkranken anders?
Das Dienstrad wird immer beliebter – auch wenn es erst wenige gibt
Gutes Rad ist eben teuer: Ein passables E-Bike oder ein brauchbares Lastenrad kosten rasch einen vierstelligen Betrag. Aber zweieinhalbtausend Euro oder noch deutlich mehr auf die Budel zu legen ist nicht jedermanns Sache. Klar: Händler bieten Ratenzahlungsmodelle an. Aber wirklich schlau – im Sinn von günstig – fühlt sich privates Abstotterkaufen selten an.
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