Führerscheinklasse a1

Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung

Der Klasse A1 – 125 ccm-Führerschein ist der Einstieg für junge Motorradfahrer. Mit dem Mindestalter von 16 Jahren kann die Klasse A1 absolviert werden und wird daher oft als Einstieg in den Straßenverkehr genutz. Mit dem bestehen der Praxisprüfung wird auch sofort die Probezeit von zwei Jahren gestartet.

    Direkter Erwerb Beinhaltet AM Ab 16 Jahre

Führerschein der Klasse A1: Was darf ich fahren?

Der Führerschein der Klasse A1 befähigt Besitzer zum Fahren folgender Fahrzeuge:

Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.

Theorieunterricht

Laut Gesetz sind 16 Doppelstunden Theorieunterricht vorgeschrieben. Davon behandeln 12 Doppelstunden den Grundstoff und 4 Doppelstunden vermitteln zusätzliche Inhalte zum Kraftrad.

Praxisunterricht

Der Praxisunterricht für die Klasse A1 besteht aus:

    5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Hast du bereits einen Klasse B (PKW) Führerschein?

Dann nutze das kostengünstige Upgrade B196 und fahre Motorräder der Klasse A1 (125er) ohne zusätzliche Prüfung.

Wenn du bereits im Besitz des Führerscheins der Klasse B bist, hast du die Möglichkeit, ganz einfach auf die Führerscheinklasse B196 zu upgraden, anstatt den Führerschein der Klasse A1 separat zu erwerben.

Mit dem B196-Upgrade erhältst du die Berechtigung, Motorräder bis zu 125 ccm Hubraum und maximal 11 kW Leistung zu fahren. Das Besondere dabei ist, dass für das B196-Upgrade Keine zusätzliche theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist.

Durch die Entscheidung für das B196-Upgrade kannst du schnell und unkompliziert die Vielseitigkeit und den Fahrspaß auf dem Motorrad genießen, ohne zusätzlichen Prüfungsaufwand. Wenn du mehr über das B196-Upgrade erfahren möchtest, besuche unsere Seite Klasse B196 .

Krafträder

Sonstige

Anfahrt

Kontakt

Häufig gesucht

Kalender

August 2023

M D M D F S S
1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31

Diese Website verwendet Cookies. Indem Sie diese Website nutzen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen

Cookie and Privacy Settings

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Aktivieren, damit die Nachrichtenleiste dauerhaft ausgeblendet wird und alle Cookies, denen nicht zugestimmt wurde, abgelehnt werden. Wir benötigen zwei Cookies, damit diese Einstellung gespeichert wird. Andernfalls wird diese Mitteilung bei jedem Seitenladen eingeblendet werden.

Diese Cookies sammeln Informationen, die uns – teilweise zusammengefasst – dabei helfen zu verstehen, wie unsere Webseite genutzt wird und wie effektiv unsere Marketing-Maßnahmen sind. Auch können wir mit den Erkenntnissen aus diesen Cookies unsere Anwendungen anpassen, um Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Wenn Sie nicht wollen, dass wir Ihren Besuch auf unserer Seite verfolgen können Sie dies hier in Ihrem Browser blockieren:

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Https://fahrschule-bernd-mueller. de/klasse-a1-fuehrerschein/

Darf ein Kind auf dem Motorrad mitfahren?

Mitfahren auf Motorrädern dürfen nur Personen, die rittlings sitzen – d. h. ein Bein rechts und ein Bein links vom Sattel. Sie müssen Trittbretter oder Fussrasten benützen können (Art. 63 Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung [VRV]).

Kinder unter sieben Jahren dürfen nur auf einem durch die Zulassungsbehörde (kantonales Strassenverkehrsamt) bewilligten Kindersitz mitfahren. Die BFU empfiehlt, mit dem Strassenverkehrsamt oder einem Fachgeschäft Kontakt aufzunehmen und sich über geeignete Kindersitze zu informieren.

BFU rät davon ab, Kinder auf dem Motorrad zu transportieren

Mitfahrerinnen und Mitfahrer von Motorrädern (Erwachsene und Kinder) müssen während der Fahrt einen Helm tragen, der nach den Bestimmungen des UNECE-Reglements Nr. 22 geprüft wurde (Art. 3b Abs. 3, lit. a, VRV).

Auch wenn das Mitführen eines Kindes auf dem Motorrad erlaubt ist, rät die BFU dringend davon ab. Möchten Sie Ihr Kind dennoch auf dem Motorrad mitnehmen, achten Sie darauf, dass es zusätzlich zum Helm geeignete Schutzkleidung trägt (abriebfeste Hosen und Jacke, Handschuhe, Stiefel, lichtreflektierende Weste).

Https://www. bfu. ch/de/services/rechtsfragen/duerfen-kinder-auf-motorrad-mitfahren

Kind auf dem Motorrad mitnehmen – welche Regeln gelten?

2 Min Und welche Sicherheitsvorkehrungen sollten Sie treffen?

Meist sind Motorradfahrer auf ihren Maschinen alleine unterwegs. Doch manchmal besteht der Wunsch oder gar die Notwendigkeit, Kinder mitzunehmen. In einigen Fällen möchten die Kinder schlichtweg erleben, wie sich Motorradfahren anfühlt. In anderen Fällen befindet sich das Auto in der Werkstatt, sodass der Gedanke aufkommt, den Nachwuchs per Motorrad an der Schule abzuliefern.

Doch häufig liegt die Teilnahme am Fahrschulunterricht schon lange zurück, weshalb so mancher Biker nicht mehr weiß, ob und unter welchen Bedingungen er ein Kind auf dem Motorrad mitnehmen darf. Dabei ist es wichtig, sich mit diesem Thema zu befassen. Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Motorrad ist im Vergleich zur Fahrt mit dem Auto an vollkommen andere Risiken gekoppelt. Entsprechend sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen.

Kind auf dem Motorrad mitnehmen – diese Regeln gelten

Alle relevanten Regelungen sind in der Straßenverkehrsordnung zu finden. Diese schreibt übrigens kein Mindestalter für das Mitfahren auf dem Motorrad vor. Stattdessen ist die körperliche Reife entscheidend. Konkret bedeutet dies: Das Kind muss bestimmte körperliche Anforderungen erfüllen, um eine gute Sitzposition einnehmen, die Fußrasten erreichen und sich festhalten zu können. Schlussendlich ist also die Körpergröße von Bedeutung.

Im Allgemeinen gilt, dass Kinder diese Anforderungen ungefähr ab dem fortgeschrittenen Grundschulalter bzw. ab einem Alter von ca. acht Jahren erfüllen. Für kleinere Kinder gibt es Kinder-Soziussitze, die gelegentlich auch als Kindersitze für Motorräder bezeichnet werden. Sie haben eine Rückenlehne für eine bessere Stabilisation. Allerdings stellt die Verwendung solcher Sitze lediglich einen Kompromiss dar, das heißt, eine ideale Lösung wird nicht geboten.

Außerdem muss auch das Motorrad zum Mitnehmen eines Kindes geeignet sein – und das in zweierlei Hinsicht. Zunächst ist es entscheidend, dass die Mitnahme eines Sozius überhaupt gestattet ist. Angenommen ein Bike ist nur für eine Person ausgelegt, so erübrigt sich der Rest. Ein Verlagern des Kindersitzes, zum Beispiel auf den Tank, ist nicht gestattet.

Darf ein Sozius mitgenommen werden, ist speziell beim Fahren mit Kindern zu beachten, dass Fußrasten und gegebenenfalls vorhandene Haltegriffe gut erreichbar sind. Entsprechend eignen sich einige Motorradmodelle für die Mitnahme von Kindern besser als andere.

Mitfahren auf dem Motorrad: Kinder benötigen eine Einführung

Es genügt nicht, das Kind einfach auf das Motorrad zu setzen und ein paar Übungsrunden zu machen, um anschließend loszufahren. Kinder benötigen eine detaillierte Einweisung, damit sicheres Fahren möglich ist. Der Fahrer hat zu vermitteln, wie sich das Kind festhalten kann und wie es sich in Kurven zu lehnen hat.

Entscheidend hierbei: Sie sollten mehrfach Feedback vom Kind einholen, um zu überprüfen, ob es mit der Situation zurechtkommt. Ergänzend gilt es, einen Kommunikationsweg zu finden. Das Kind muss seinen Kommunikationswunsch während des Fahrens bemerkbar machen können, indem es beispielsweise an den Rücken oder auf einen Schenkel des Fahrers klopft.

An Motorradhelm und Schutzkleidung denken

Selbst wenn nur wenige Runden um einen Häuserblock geplant sind, ist das Tragen eines Motorradhelmes auch für den Mitfahrer unverzichtbar. Ein Fahrradhelm genügt übrigens nicht, weil er im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz bietet. Im Fachhandel werden geeignete Kinderhelme angeboten. Dasselbe gilt auch für die Schutzkleidung, die spätestens dann ein Thema ist, wenn längere Motorradtouren geplant sind.

Die Fahrweise anpassen

Aufgrund ihrer Körpergröße und Stärke fällt es Kindern deutlich schwieriger, mit den auf sie einwirkenden Kräften beim Motorradfahren zurechtzukommen. Vor allem beim Beschleunigen und Bremsen müssen sie im Vergleich viel stärker mitarbeiten. Ähnlich verhält es sich mit dem Luftwiderstand, der am Helm auftritt und den es mit dem Nacken zu kompensieren gilt.

Entsprechend ist die Fahrweise anzupassen, das heißt, Sie sollten vorsichtiger beschleunigen und verzögern. Außerdem ist es wichtig, sich langsam heranzutasten und immer wieder Feedback einzuholen, um das Kind nicht zu überfordern.

Https://www. verti. de/ratgeber/kind-mitnehmen-motorrad/

Ab wann dürfen Kinder auf dem Motorrad mitfahren?

Führerscheinklasse a1

Die Mitnahme von Kindern ist im § 35a Abs. 9 StVZO geregelt. Hier wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich ein Motorrad über einen Beifahrersitz verfügen muss. Das gilt jedoch „nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können“.

Führerscheinklasse a1

Schock-Crashtest: Warum ihr euch und eure Kinder nie mit dicker Winterjacke ins Auto setzen solltet

Prinzipiell kennt die Straßenverkehrsordnung bei der Frage, ab welchem Alter man ein Kind auf dem Motorrad mitnehmen darf, keine eindeutige Antwort. Vielmehr richtet sie sich nach dem Physischen Reifegrad eures Schützlings. Die Kids müssen dazu in der Lage sein, sich ausreichend festhalten zu können. Außerdem müssen die Füße die Fußrasten erreichen. In den meisten Fällen sind die Kleinen im Alter zwischen acht und zehn Jahren weit genug entwickelt, um gemeinsam mit Papa oder Mama auf Tour zu gehen.

Welche Schutzausrüstung braucht mein Kind?

Wie bei Erwachsenen auch ist es bei Kindern wichtig, dass sie bei der Fahrt eine vernünftige Schutzausrüstung tragen. Die spezielle Motorradkleidung kann entweder gekauft oder ausgeliehen werden. Hinzu kommt die Helmpflicht, die übrigens auch für das E-Bike gilt. Eltern sollten beim beim Kauf eines Motorradhelms für Kinder verschiedene Dinge beachten. So sollte dieser beispielsweise speziell für Kinder produziert worden sein, da bei den Kleinen die Nackenmuskulatur noch nicht vollständig ausgereift ist.

Führerscheinklasse a1

Ab wann dürfen Kinder auf der Straße fahren?

Kommunikation ist das A und O

Um den Ausflug möglichst sicher zu gestalten, sollten Eltern mit ihren Kids vorher über das richtige Verhalten während der Fahrt sprechen. Dazu gehört unter anderem, wie man sich bei Kurven zu verhalten hat. Seid ihr bereits auf Tour, können eingeübte Handzeichen wie beispielsweise dreimaliges Klopfen Abhilfe schaffen. So signalisiert euch euer Schützling, ob bei ihm alles in Ordnung ist. Darüber hinaus wird empfohlen, sich eine Gegensprechanlage zu beschaffen, damit ihr mit eurem Nachwuchs während des Ausflugs stets in Kontakt bleiben könnt.

Tipp: Bevor ihr die Gegend unsicher macht, ist es ratsam, eine Übungsfahrt durchzuführen. So lernt euer Kind Schritt für Schritt das Motorradfahren kennen und kann mitteilen, ob ihm die neue Aktivität Spaß macht und an welcher Stelle es sich gegebenenfalls unwohl fühlt.

Fazit

Motorradfahren birgt immer gewisse Risiken. Schlussendlich müssen die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind dem erhöhten Unfallrisiko aussetzen wollen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass sowohl die Kommunikation als auch die Schutzausrüstung stimmen. Sollte das der Fall sein, wünschen wir euch eine gute Fahrt.

Der externe Inhalt kann nicht angezeigt werden.

Na, hat dir „Ab wann dürfen Kinder auf dem Motorrad mitfahren?“ gefallen, weitergeholfen, dich zum Lachen oder Weinen gebracht? Dann hinterlasse uns doch ein Like oder teile den Artikel mit anderen netten Leuten. Wir freuen uns sehr über dein Feedback – und noch mehr, wenn du uns auf Pinterest, Facebook, Instagram, Flipboard und Google News folgst.

Https://www. familie. de/artikel/ab-wann-duerfen-kinder-auf-dem-motorrad-mitfahren–2q77vw35c2

Motorradfahren mit Kindern: Tipps für die ersten Ausfahrten

Wenn die Eltern regelmäßig Motorrad fahren, melden oft auch die Kinder Ansprüche an und wollen unbedingt mitfahren. Eine gemeinsame Ausfahrt sollte wohl überlegt und gut vorbereitet sein. Wir zeigen, wie der Nachwuchs sicher auf dem Motorrad mitfährt.

Führerscheinklasse a1

Geteilter Fahrspaß: Bei guter Vorbereitung darf der Nachwuchs mit aufs Motorrad.

Mama oder Papa fahren leidenschaftlich gerne Motorrad? Dann kann es sein, dass der Nachwuchs neugierig wird und um jeden Preis einmal mitfahren möchte. Auch wenn Eltern ihr Hobby gerne mit dem Kind teilen, sollten sie vorab Verantwortungsbewusst prüfen, ob das Kind bereit dazu ist. Schließlich bringt Motorradfahren auch Risiken mit sich und kann für kleine Mitfahrer ein anstrengendes Vergnügen werden.

Wenn Sohnemann oder Töchterchen aber körperlich dazu bereit sind, von den Eltern auf die Spritztour vorbereitet werden und mit guter Kleidung und Helm ausgestattet sind, können Eltern ihrem Nachwuchs den Herzenswunsch erfüllen, und sie auf dem Motorrad mitnehmen.

Wann ist ein Kind bereit fürs Motorradfahren?

Ob Kinder bereit für eine Ausfahrt mit dem Bike sind, hängt von ihrer Körpergröße und Kraft ab. Bei einer Sitzprobe auf dem Motorrad zeigt sich, ob der Sprössling mit den Füßen die Fußrasten erreicht und über genügend Kraft verfügt, damit er sich über längere Zeit gut festhalten kann. Dies sind elementare Voraussetzungen für eine Motoradfahrt zu zweit.

Generell empfehlen Experten, Kinder bis zum Grundschulalter nicht auf dem Motorrad mitzunehmen, Zwischen acht und zwölf Jahren sind Kinder körperlich und psychisch weiterentwickelt und eher bereit für die erste Ausfahrt. Wer seine Kinder trotzdem unbedingt schon früher mitnehmen möchte, sollte sichergehen, dass das Kind die entsprechende Konstitution mitbringt – und einen speziellen Kindersoziussitz besorgen. Dieser bietet Rückenstützen und Seitenwände und verhilft jüngeren Kindern zu einem stabileren Sitz.

Führerscheinklasse a1

Der Motorradhelm muss die passende Größe haben – sonst kann es bei einem Sturz gefährlich werden.

Der Helm muss passen

Eine spezielle Motorradausrüstung ist auch für minderjährige Mitfahrer unbedingt zu empfehlen, Ein Helm ist Pflicht. Dabei sollte es sich um einen Helm für Kinder handeln. Die Nackenmuskulatur ist bei Kindern noch nicht vollständig ausgeprägt. Ein Erwachsenenhelm könnte Schmerzen verursachen oder im Falle eines Unfalls verrutschen und seine Schutzwirkung verlieren.

Das Kind sollte Visier und Verschluss eigenständig öffnen können, dies üben Eltern und Kind am besten direkt beim Kauf.

Vorsicht bei gebrauchten Helmen: Diese sind nach einem Sturz eventuell unsichtbar beschädigt. Also besser in einen neuen Helm investieren, der auch richtig gut sitzt.

Motorradkleidung auch aus zweiter Hand

Anders ist das bei der Schutzkleidung, sie bietet auch im gebrauchten Zustand noch genügend Schutz. So können sich Eltern, die den Nachwuchs das erste Mal mitnehmen möchten, entweder Spezielle Motorradkleidung in Kindergröße Leihen oder aus zweiter Hand Gebraucht kaufen. Da Kinder schnell aus ihrer Kleidung herauswachsen, lohnt es sich erst bei regelmäßigen Ausfahrten, in eine eigene Ausrüstung zu investieren. Die Motorradkleidung sollte dem Kind ebenfalls gut passen.

Nicht zu empfehlen ist Scheinbar sichere Funktionskleidung wie Skihosen oder Outdoorjacken. Diese sind oft aus Polyamid oder Polyester gefertigt, ein Material, dass sich nach einem Sturz beim Rutschen über den Asphalt schnell erhitzt und sogar in die Haut einbrennen kann.

Das Mitfahren vorher üben

Vor der ersten Ausfahrt sollten Eltern und Kind gemeinsam das richtige Verhalten besprechen und einüben. Dabei ist es wichtig, dem kleinen Mitfahrer zu erklären, Mit welchen Fahrmanövern er rechnen muss und wie er sich beispielsweise In Kurven richtig verhält. Sinnvoll ist es auch, vor der Fahrt Klopfzeichen zu vereinbaren, damit das Kind signalisieren kann, wenn es anhalten möchte.

Bei einer längeren Ausfahrt hilft Eine kleine Pause zwischendurch, in der das Kind berichten kann, ob es ihm noch gefällt und ob es sich wohl fühlt. Eine gute Investition für Ausfahrten mit dem Sprössling ist eine Gegensprechanlage, um mit dem Mini-Sozius immer in Kontakt zu bleiben. So kann der Nachwuchs nicht nur Probleme melden, sondern auch die große Begeisterung übers Motorradfahren direkt mit Mama oder Papa teilen.

Https://www. acv. de/ratgeber/motorrad/fahren/motorradfahren-mit-kindern

Darf ein 5-7-Jähriger ein Motorrad fahren

Führerscheinklasse a1

Den Führerschein der Klasse B dürfen Jugendliche in Deutschland mit 18 Jahren erwerben.

© Quelle: Marius Becker/dpa

Für die verschiedenen Fahrzeugklassen gibt es unterschiedliche Altersgrenzen. Bei allen Führerschein­klassen darf die Theorieprüfung drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Welches Mindestalter zum Fahren von Autos, Mopeds, Lkw, Traktoren und Bussen gilt, lesen Sie hier.

Die meisten Schülerinnen und Schüler erinnern sich sicher an die Prüfung zum Fahrrad­führerschein. Diese wird in der Regel in der Grundschule abgelegt. Zum Fahrradfahren ist dieser „Führerschein“ freilich nicht verpflichtend. Anders ist das bei den Führerscheinen für Autos, Motorräder, Lkw und Traktoren. Doch welchen Führerschein dürfen Jugendliche in welchem Alter machen? Die verschiedenen Führerschein­klassen mit Mindestalter im Überblick.

E‑Scooter: Gibt es ein Mindestalter? Wird ein Führerschein benötigt?

E‑Roller, E‑Bikes und E‑Scooter boomen in deutschen Großstädten. Zum Fahren der elektrischen Roller braucht man in Deutschland keinen Führerschein. Das gilt auch für E‑Bikes. Bei Elektro­scootern gilt allerdings ein Mindestalter: Fahrerinnen und Fahrer müssen Mindestens 14 Jahre alt sein. Außerdem gilt für die Scooter eine Höchst­geschwindigkeit von 20 km/h. An den E‑Scootern dürfen keine Anhänger befestigt werden. Auch das Befördern weiterer Personen ist nicht erlaubt.

Im südostasiatischen Stadtstaat Singapur wurde allerdings zum 30. Juni 2021 ein E‑Scooter-Führerschein eingeführt, weil es vermehrt zu Unfällen mit E-Scootern kam. In Deutschland sind entsprechende Regelungen noch nicht geplant.

Von Mops bis Terrier: Hundeführerschein soll in Baden-Württemberg Pflicht werden

Camping für Einsteiger: Tipps für den ersten Camping-Urlaub

Vollintegrierte: die Königsklasse der Reisemobile

AM-Klasse: Ab wann dürfen Jugendliche den Mopedführerschein machen?

In Deutschland dürfen Jugendliche Ab 15 Jahren Fahrzeuge der Klasse AM fahren, die auf maximal 45 km/h beschleunigen können. Dazu zählen Mopeds sowie andere Krafträder mit zwei oder drei Rädern, deren Hubraum maximal 50 Kubikzentimeter groß ist. Der Bundesrat stimmte Ende Mai 2021 zu, das Mindestalter für den AM-Führerschein bundesweit auf 15 Jahre zu senken. Das Gesetz soll zeitnah umgesetzt werden. Einzelne Bundesländer haben bereits eigenständig das Mindestalter für den AM-Führerschein von 16 auf 15 Jahre gesenkt. Im Ausland dürfen Jugendliche den AM-Führerschein aber erst ab ihrem 16. Geburtstag nutzen.

Motorradklasse A1: Welches Mindestalter gilt für den A1-Führerschein?

Der Führerschein der Klasse A1 erlaubt das Fahren von Motorrädern mit oder ohne Beiwagen, die maximal 15 PS haben und deren Hubraum höchstens 125 Kubikzentimeter groß ist. Für Kraftfahrzeuge mit drei Rädern gilt eine Obergrenze von 20 PS. Mit dem A1-Führerschein dürfen Jugendliche Ab dem 16. Geburtstag fahren, die Fahrerlaubnis ist international gültig. Zur Klasse A1 zählen auch die Fahrzeuge der Klasse AM.

Für alle Führerscheinklassen gilt: Die theoretische Prüfung darf bereits drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

A2-Klasse: Ab wann dürfen Jugendliche Motorrad fahren?

Das Fahren von Motorrädern mit weniger als 48 PS ist Ab 18 Jahren erlaubt. Hierfür wird die Führerscheinklasse A2 benötigt. Wer diesen Führerschein erwirbt, darf auch Fahrzeuge der Klassen AM und A1 fahren.

A-Klasse: Welches Mindestalter gilt für das Fahren von leistungsstarken Krafträdern?

Zur Klasse A zählen leistungs­stärkere Krafträder, etwa schwerere Motorräder sowie Quads oder andere drei – oder vierrädrige Fahrzeuge, die mehr als 20 PS haben. Das Mindestalter bei A‑Klasse-Fahrzeugen ist etwas komplizierter: Für die Kraftfahrzeuge mit drei oder vier Rädern gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. Generell müssen Jugendliche 24 Jahre alt sein, um alle Fahrzeuge der Führerscheinklasse A fahren zu dürfen. Eine Ausnahme sind Jugendliche, die bereits Mindestens zwei Jahre lang den A2-Führerschein haben. Sie könnten den A‑Führerschein dann theoretisch schon mit 20 Jahren erwerben.

Drohnen: Was Hobbyflieger seit Mai beachten müssen

Auto fahren, Mails beantworten und dabei eine Massage genießen: Das können Assistenzsysteme heute

Zu viel Stundenausfall, zu wenig Prüfungspersonal: Fahrschulen klagen über Schülerstau

BF17-Klasse: Ab welchem Alter ist das begleitete Fahren erlaubt?

Die Abkürzung der Klasse BF17 steht für das Begleitete Fahren ab 17 Jahren. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Nach bestandener Praxisprüfung sind die Jugendlichen in Begleitung einer erfahrenen Begleitperson berechtigt, Fahrzeuge der Klasse B zu fahren. Allein dürfen Jugendliche mit BF17-Führerschein Fahrzeuge der Klassen AM fahren sowie L-Klasse-Fahrzeuge, sofern die Fahrt einem landwirtschaftlichen Zweck dient.

Hierfür muss die Zustimmung der Eltern vorliegen. Wer die Fahrprüfung besteht, bekommt als Minderjähriger eine Bescheinigung, auf der die Begleitpersonen notiert werden müssen. Mit dieser Bescheinigung dürfen begleitete Minderjährige aber nur innerhalb Deutschlands fahren. Nach dem 18. Geburtstag erhalten die Jugendlichen den richtigen Führerschein. Dieser muss bei der zuständigen Führerscheinstelle abgeholt werden.

B‑Klasse: Ab welchem Alter dürfen Jugendliche den Pkw-Führerschein machen?

Die B‑Klasse gilt für Pkw bis zu 3,5 Tonnen Gewicht und mit höchstens neun Sitzen im Auto. Diesen Führerschein dürfen Jugendliche Mit 18 Jahren erwerben. Wer den Führerschein der Klasse B besitzt, darf auch Fahrzeuge der Klassen AM und L fahren.

Die Führerscheinklasse BE erlaubt den Fahrberechtigten zusätzlich, Autos mit Anhängern zu fahren, die insgesamt bis zu sieben Tonnen wiegen, wobei das Gewicht des Anhängers höchstens 3,5 Tonnen betragen darf. Auch der BE-Führerschein kann Ab dem 18. Geburtstag erworben werden.

L‑Klasse: Welches Mindestalter gilt für das Fahren von kleinen Traktoren?

Der L‑Führerschein wird auch „kleiner Traktorführerschein“ genannt. Die Führerscheinklasse L umfasst Fahrzeuge aus der Forst – und Landwirtschaft. Sie gilt zum Beispiel für Traktoren. Auch wenn man von manchen Jugendlichen aus ländlichen Regionen hört, dass sie schon viel früher „Trecker“ gefahren sind: F‑Klasse-Fahrzeuge darf man laut Gesetz erst mit 16 Jahren allein fahren. Die Traktoren dürfen maximal 40 km/h fahren können. Für andere Fahrzeuge, etwa Gabelstapler oder solche mit Anhänger, gilt eine Höchst­geschwindigkeit von 25 km/h. Die Klasse L ist beim regulären Pkw-Führerschein der Klasse B inklusive.

T‑Klasse: Ab wann dürfen Jugendliche leistungsstärkere Arbeitsfahrzeuge fahren?

Die Führerscheinklasse T gilt für leistungsstärkere forst – und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Dazu zählen größere Traktoren sowie selbstfahrende Mähdrescher, Futter­mischwagen oder Häcksler. Mit 16 Jahren dürfen Jugendliche solche Fahrzeuge der Klasse T fahren, die Maximal 40 km/h fahren können. Ab der Volljährigkeit gilt für die Klasse T eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

Https://www. rnd. de/mobilitaet/fuehrerschein-als-jugendlicher-welcher-fuehrerschein-ab-welchem-alter-PE7PBVMLJVBF7B5I7VXZAAOQQY. html

Der A1-Führerschein – nur für bestimmte Motorradtypen

Kurz & knapp: Welche Fahrzeugtypen beinhaltet der A1-Führerschein?

Mit dem Führerschein der Klasse A1 können Krafträder gefahren werden, deren Hubraum maximal 125 ccm und deren Motorleistung max. 11 kW beträgt.

Ja, auch bestimmte dreirädrige Kfz mit mehr als 50 ccm Hubraum können gefahren werden.

Inkludiert ist im A1-Führerschein außerdem die Klasse AM.

Durchstarten mit 16 Jahren mit dem A1-Motorradführerschein

Führerscheinklasse a1

Der Klasse-A1-Führerschein ist auch als Motorradführerschein bekannt.

Die Führerscheinklasse A1 beinhaltet das Motorrad. Sie gehört zu den Klassen, die bereits Mit 16 Jahren erworben werden können. Der A1-Führerschein wird auch 125ccm-Führerschein oder 125er Führerschein genannt. Er kann auch als Leichtkraftrad-Führerschein bezeichnet werden.

Entscheidend dafür, welche Fahrzeuge neben dem Motorrad zur Klasse A1 gehören, sind unter anderem die Leistung und die Km/h. Es handelt sich generell um zwei – und dreirädrige Krafträder.

Im Video: Die wichtigsten Infos zur Führerscheinerweiterung B196

Auch mit dem B-Führerschein dürfen Sie mittlerweile kleinere Motorräder fahren. Allerdings müssen Sie hierbei eine Führerscheinerweiterung erwerben und die Schlüsselzahl 196 in Ihren Führerschein eintragen lassen. Was Sie zum B196-Führerschein wissen müssen, sehen Sie im folgenden Video:

Führerscheinklasse a1

Was hat sich bei dem B196 Führerschein geändert?

Der Führerschein A1 – Was darf ich fahren?

Krafträder (Zweiräder, Beiwagen erlaubt)

    Die Größe des Hubraumes darf 125 ccm nicht überschreiten. Die Leistung des Motors darf nicht höher als 11 kW ausfallen. Das Verhältnis von Gewicht und Leistung ist auf maximal 0,1 kW/kg beschränkt. Diese Beschränkung gilt jedoch nicht für Inhaber des Führerscheins A1, wenn dieser vor Januar 2013 erworben worden ist.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

    Die Räder müssen symmetrisch angeordnet sein. Der Hubraum muss größer als 50 ccm sein. Die Höchstgeschwindigkeit, baulich bedingt, muss 45 km/h übersteigen. Die Leistung darf höchstens 15 kW betragen.

Notwendige Unterlagen für den Fahrunterricht beim A1-Führerschein

Vor dem Unterricht müssen ein Sehtest und ein Erste Hilfe-Kurs absolviert werden. Außerdem sind Passbild und Personalausweis vorzulegen.

Unterricht und Prüfung für den Führerschein A1

Führerscheinklasse a1

Zum Unterricht für den A1-Führerschein gehören Sonderfahrten.

Wer den A1-Führerschein machen möchte, benötigt keine andere Führerscheinklasse.

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten, in denen Grundwissen vermittelt wird. In 4 weiteren Lehreinheiten geht es um spezielle Kenntnisse zum Motorradfahren.

Wenn die theoretische Prüfung für den Führerschein der Klasse A1 bestanden worden ist, folgt der praktische Unterricht.

Beim Praktischen Unterricht hängt die Anzahl der normalen Übungseinheiten von den individuellen Fortschritten des Teilnehmers und der Einschätzung des Fahrlehrers ab.

Die für den A1-Führerschein erforderliche Dauer des Unterrichts variiert also je nach der Leistung des Fahrschülers. Davon hängen unter anderem die Führerscheinkosten für A1 ab.

Wichtig: Die praktische Prüfung muss Innerhalb eines Jahres nach der theoretischen Prüfung erfolgen, ansonsten muss erneut ein Prüfantrag gestellt werden.

Zusätzlich zu den normalen Übungsstunden kommen 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten hinzu. Diese setzen sich aus 5 Überlandfahrten, 3 Nachtfahrten und 4 Fahrten auf der Autobahn zusammen. Die praktische A1-Prüfung dauert mindestens 45 Minuten.

Die Kosten für den Führerschein A1 – Was kostet ein 125ccm-Führerschein?

Ein A1-Führerschein verursacht Kosten zwischen 950 und 1700 Euro. Die Kosten für den A1-Führerschein gliedern sich in folgende Punkte:

KostenpunkteKosten
Passbild Unterschiedlich
Sehtest Ungefähr 6-7 Euro
Erste Hilfe-Kurs Ungefähr 15-30 Euro
Anmeldegebühr (Fahrschule) Ungefähr 60-200 Euro
Übungsmaterial Ungefähr 30 Euro
Normale Übungsfahrten Ungefähr 30-45 Euro
Sonderfahrten Ungefähr 40-60 Euro
Prüfungsgebühr (Theorie) Ungefähr 20-80 Euro
TÜV-Gebühr (Theorieprüfung) Ungefähr 40-50 Euro
TÜV-Gebühr (Praxisprüfung) Ungefähr 100-120 Euro
Erstausstellung des Führerscheins Ungefähr 30-50 Euro

Für den 125ccm-Führerschein steigen die Kosten natürlich, wenn der Anwärter bei der Prüfung durchfällt und diese wiederholen muss. Durch gute Vorbereitung auf die praktische Prüfung für A1 lässt sich also unter Umständen Geld sparen. Auch der Vergleich von Fahrschulen und deren Preisen kann die für den Führerschein der Klasse A1 entstehenden Kosten senken.

Was ist noch wichtig für den A1-Führerschein?

Mit einem A1-Führerschein können auch Fahrzeuge der Klasse AM gefahren werden, also beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotor, Mopeds und Mokicks. Für ein Mofa muss keine spezielle Klasse vorliegen, dafür reicht inzwischen eine Prüfbescheinigung aus. Beim Führerschein A1 gibt es zwei Jahre Probezeit.

Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klasse A1 ist zwar theoretisch nicht auf einige Jahre begrenzt, allerdings müssen Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, alle 15 Jahre erneuert werden. Dafür wird jeweils alle 15 Jahre nur ein neues Passbild benötigt. Inhaber der Fahrerlaubnis, welche diese vor dem genannten Datum erworben haben, müssen ihren Führerschein Bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Ihnen bleiben also noch einige Jahre Zeit.

Https://www. bussgeldkatalog. de/fuehrerscheinklassen/a1-fuehrerschein/

Führerschein machen – Ab welchem Alter darf man was fahren?

Fahrschule schon vor dem 15. Geburtstag lässt den Traum von der eigenen Mobilität früh wahr werden

Für Jugendliche und Heranwachsende von größter Bedeutung: der eigene Führerschein. Endlich selbstständig, endlich unabhängig und endlich frei davon, immer von Mama oder Papa gefahren zu werden. Gerade für Jugendliche bieten sich viele Möglichkeiten, bereits vor dem 18. Geburtstag, also dem heiß ersehnten Stichtag zum Auto fahren, einen Führerschein für die verschiedenen Klassen zu erlangen. Ob Mofa, Moped, Roller, Motorrad, Auto oder der neuste Trend des Kleinkraftwagens – schon vor dem 15. Geburtstag kommt ein Besuch in der Fahrschule in Betracht.

Mofa und Kleinkraftwagen – schon im Alter von 15 Jahren möglich

Ein Mofa-Führerschein ist im Gegensatz zu allen anderen Führerscheinen keine Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. In der Fahrschule sind Theorie – und Praxisstunden zu absolvieren, geprüft wird am Ende aber nur die Theorie. Bereits mit 14,5 Jahren können Jugendliche sich in der Fahrschule anmelden, um pünktlich zu ihrem 15. Geburtstag mit der Prüfbescheinigung Mofa zu fahren.

Seit dem Jahr 2013 noch beliebter ist die Klasse AM. Mit dieser Klasse ist der Jugendliche berechtigt, Roller, dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h zu fahren. Ein Leichtkraftfahrzeug – auch Microcar genannt – ist ein Gefährt von deutlich niedrigerem Gewicht als ein normales Auto. In einem Pilotprojekt in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen kann der Führerschein für die Klasse AM bereits mit 15 Jahren, in den übrigen Bundesländern mit 16 Jahren erworben werden.

Für den Führerschein der Klasse AM muss die Fahrschule für mindestens 14 Theorie – und zusätzlich für Praxisstunden besucht werden. Die größte Anzahl der Praxisstunden richtet sich jedoch nach der persönlichen Leistung des Fahrschülers. Im Theorieunterricht der Fahrschule werden die Straßenverkehrsordnung sowie technische Begebenheiten der jeweiligen Fahrzeuge gelernt. Diese werden am Ende in einer theoretischen Prüfung in der Fahrschule abgefragt. Für den Führerschein der Klasse AM sind außerdem ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs notwendige Voraussetzung. Insgesamt muss für die Klasse AM mit Führerschein Kosten bis zu 800 Euro gerechnet werden.

Der Motorradführerschein hat verschiedene Abstufungen

Mit 16 Jahren können Jugendliche den Führerschein der Klasse A1 machen. Das ist die Fahrerlaubnis für Motorräder bis zu 125 cm3 Hubraum und einer Leistung von bis zu 11 kW. Der Führerschein A1 umfasst dabei Klasse AM und hat den enormen Vorteil, dass bereits mit Bestehen die zweijährige Probezeit des Fahranfängers beginnt. Mit 18 Jahren kann der normale Motorrad Führerschein gemacht werden, allerdings muss das Motorrad in seiner Leistung für zwei Jahre beschränkt sein. Den unbeschränkten Motorradführerschein kann man dagegen erst mit 25 Jahren, beziehungsweise mit Ablauf der Zweijahresfrist erlangen. Auch für den Motorradführerschein sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs vorausgesetzt.

Führerschein Kosten beginnen bei etwa 1.300 Euro, reduzieren sich aber deutlich, wenn zuvor bereits ein anderer Führerschein gemacht wurde. Dann kann beispielsweise die Anmeldegebühr der Fahrschule entfallen oder die Theorie – und Praxisstunden können verringert werden. Außerdem entfällt die Pflicht für einen Erste-Hilfe-Kurs, falls innerhalb der letzten zwei Jahre, also möglicherweise im Rahmen eines anderen Führerscheins, bereits ein solcher Kurs absolviert wurde. Dasselbe gilt für den Sehtest innerhalb einer Frist von einem Jahr.

Die Freude über den bestandenen Führerschein ist bei allen Fahranfängern groß. (Foto: Light Impression/fotolia)

Übrigens: In der Corona-Krise kann es trotz Motorrad-Führerschein durchaus sein, dass man nicht Motorrad fahren darf.

Autoführerschein mit 17, Autofahren mit Begleitung

Die Klasse B, also der Autoführerschein, wird üblicherweise mit 18 Jahren gemacht. Für Jugendliche, die noch nicht volljährig sind, kommt der Führerschein mit 17 in Betracht. Dieser erlaubt dem Heranwachsenden, auch schon vor dem 18. Geburtstag Auto zu fahren. Er muss allerdings bei jeder Fahrt von einer volljährigen Person mit einem gültigen Führerschein begleitet werden. Begleitpersonen müssen älter als 30 Jahre sein, den Führerschein der Klasse B seit 5 Jahren ununterbrochen besitzen und höchstens einen Punkt in Flensburg haben. Zudem müssen sie vorher in die Fahrerlaubnis eingetragen werden. Eine spontane Begleitperson, zum Beispiel ein volljähriger Freund, scheidet daher aus.

Die Führerscheinklasse B erlaubt das Fahren von Fahrzeugen mit bis zu acht Insassen (inklusive Fahrer) und einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen. Zwar darf man mit der Klasse B auch einen Anhänger fahren, allerdings darf die Gesamtmasse auch mit dem Anhänger nicht überschritten werden.

LKW-Führerschein

Will man ein höheres Gewicht transportieren, braucht man einen Lkw Führerschein. Der Lkw Führerschein ist genauso wie der Motorradführerschein in verschiedene Unterstufen aufgeteilt und reicht von 7,5 Tonnen (Klasse C1) bis zu einer unbeschränkten Transportmasse (Klasse C/CE). Voraussetzung für alle Lkw Führerscheine ist, dass man bereits mit einem Autoführerschein die Fahrschule verlassen hat.

Mit der Fahrschule für den Führerschein der Klasse C1 darf man grundsätzlich erst mit 18 Jahren beginnen – dementsprechend kann man den LKW-Führerschein der Klasse C1 auch frühestens mit 18 Jahren machen. Ausnahmen gibt es für Azubis, die eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb machen. Sie dürfen schon früher beginnen, allerdings gelten dabei Einschränkungen.

Den LKW-Führerschein der Klasse C bzw. CE darf man erst mit 21 Jahren machen. Ausnahmen gibt es auch hier wieder für Azubis bzw. für ausgelernte Berufskraftfahrer oder zur Fachkräfte im Fahrbetrieb.

Führerschein im Ausland machen

Dem Machen eines Führerscheins im Ausland für wesentlich weniger Geld (beispielsweise in Tschechien oder Polen) hat der Europäische Gerichtshof 2011 eine Abfuhr erteilt. Ein solcher Führerschein ist in Deutschland nur gültig, wenn der Fahrschüler auch mindestens ein halbes Jahr in dem Ausstellerland gelebt hat. Damit soll der Führerscheintourismus unterbunden werden. Viele Deutsche hatten zuvor beispielsweise ihren Führerschein in Polen gemacht, um die MPU („Idiotentest“) zu umgehen.

– Anzeige –
Sie haben weitere Fragen? Stellen Sie sie einem Anwalt:
0900 1875 123 215 0900 1875 123 215

(1,99 EUR/Min* | 07:00 – 01:00Uhr)
*inkl. 19% MwSt aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen; Dieser Service wird nicht von uns, sondern von der Deutschen Anwaltshotline AG erbracht.

* Bei Links, die mit einem Sternchen versehen sind, handelt es sich um eine ANZEIGE. Klicken Nutzer auf diesen Link, erhalten wir unter Umständen eine Provision. Grundsätzlich erstellen wir zuerst unsere Beiträge unabhängig davon, ob sich Thema und Inhalte für Werbung eignen. Erst danach erkundigen wir uns, ob es zu diesem Thema z. B. Dienstleisungsanbieter oder Bücher gibt, für die auf der entsprechenden Seite Werbung gemacht werden kann. Die Links stellen keine Empfehlung von Rechtecheck. de dar und haben keinen Einfluss auf die Inhalte der Artikel.

Https://rechtecheck. de/verkehrsrecht/fahrerlaubnis/fuehrerschein-machen-ab-wann-darf-man-fahren/

Auto-Ratgeber: Ab wann darf mein Kind mit auf den Töff?

Auto-Ratgeber : Ab wann darf mein Kind mit auf den Töff?

Patrick möchte mit seinem Kind Motorrad fahren. Ab welchem Alter darf der Nachwuchs mit?

Führerscheinklasse a1

Ob ein Kind auf einem Motorrad bzw. Roller mitfahren darf, kommt gar nicht auf die Grösse des Rollers oder das Alter des Kindes an, ausschlaggebend ist die konkrete Körpergrösse des Kindes.

Frage von Patrik ans AGVS-Expertenteam:

Ich fahre einen 400ccm-Roller und möchte gerne mein Kind als Beifahrer mitnehmen. Ab welchem Alter ist das erlaubt?

Antwort:

Besten Dank für deine spannende Frage. Ab welchem Alter ein Kind auf einem Motorrad bzw. Roller mitfahren darf, kann nicht pauschal gesagt werden; im Gesetz findet man nämlich kein konkretes Alter. Gemäss Art. 63 Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) müssen Mitfahrer die Trittbretter oder Fussrasten benutzen können. Ein Kind unter sieben Jahren darf zudem nur auf einem durch die Zulassungsbehörde bewilligten Kindersitz mitgeführt werden. Der Fahrzeugführer hat zudem sicherzustellen, dass mitfahrende Kinder unter zwölf Jahren einen Schutzhelm tragen (Art. 3b Abs. 1 VRV). Sonst droht dem Fahrer eine Busse, da ihm bei unter Zwölfjährigen die Verantwortung gesetzlich übertragen wird. Im Umkehrschluss bedeutet diese Regelung Folgendes: Möchte der 18-jährige Sohn mitfahren, so muss der Töfffahrer diesen auf die Helmpflicht hinweisen; im Falle eines Verstosses muss der 18-Jährige die Busse aber selbst bezahlen.

Wie du sehen kannst, kommt es bei deiner Frage also gar nicht auf die Grösse deines Rollers oder das Alter deines Kindes an, sondern es wird auf die konkrete Körpergrösse deines Kindes abgestellt. Ist es sieben Jahre alt und schon genug gross, um die Trittbretter/Fussrasten deines Rollers richtig zu benutzen, so darf es mit dir mitfahren. Du trägst jedoch die Verantwortung dafür, dass dein Kind mit einem Schutzhelm ausgestattet ist. Ist dein Kind noch keine sieben Jahre alt, so muss mit dem kantonalen Strassenverkehrsamt (und einem Fachgeschäft) abgeklärt werden, ob es für deinen Roller einen zugelassenen Kindersitz gibt. Ist es dir die Investition wert, kaufst du den Sitz und nimmst dein Kind mit dem Roller mit – auch wenn es noch nicht sieben Jahr alt ist.

Auch wenn das Mitführen eines Kindes im konkreten Fall erlaubt ist, so raten wir dir, deinen Nachwuchs zusätzlich mit geeigneter Schutzkleidung auszustatten: abriebfeste Hosen und Jacke, Handschuhe, Stiefel, reflektierende Weste.

Sende auch du deine Frage(n) an uns!

Du planst den Kauf eines neuen Autos und weisst nicht, welcher Antrieb zu dir passt? Du möchtest dein Fahrzeug aufpeppen und fragst dich, was erlaubt ist? Du hast Fragen zu Nm, PS, Zoll und dB? Dich interessieren rechtliche Fragen rund ums Auto? Ein kompetentes und motiviertes Team von AGVS-Experten beantwortet jeden Mittwoch deine Frage zum Thema individuelle Mobilität.

Sende deine Frage(n) einfach per Mail anAutoratgeber@20minuten. ch. Die interessantesten und aktuellsten Fragen und natürlich die Antworten publizieren wir jeden Mittwoch unter dem Vornamen des Fragenden hier im Autochannel auf 20min. ch.

Führerscheinklasse a1

Der AGVS ist der Verband der Schweizer Garagisten. 4000 Betriebe mit 39’000 Mitarbeitenden (darunter 9000 Nachwuchskräfte in Aus – und Weiterbildung) sorgen dafür, dass wir sicher, zuverlässig und energieeffizient unterwegs sind.

Und dieses Expertenteam sorgt für Durchblick: Markus Aegerter (Handel und Dienstleistungen), Olivier Maeder (Bildung), Markus Peter (Technik und Umwelt) und AGVS-Juristin Olivia Solari (Recht).

Https://www.20min. ch/story/ab-wann-darf-mein-kind-mit-auf-den-toeff-652336339314

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert