Führerschein & e-scooter / e-bike: hier lauern gefahren

Seit Sommer 2019 tummeln sich auf Straßen und Gehwegen der deutschen Großstädte die neuen E-Scooter. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge erlaubt das Fahren von E Scootern auf öffentlichen Straßen, die eine Straßenzulassung haben. In München bieten die Anbieter Tier, Bird, Lime, Dott und Voi Elektrotretroller zum Ausleihen an.

Wir beantworten Ihnen auf unserer Homepage wichtige Fragen rund um das Thema E-Scooter

    Wer darf die E-Scooter fahren? Worauf muss ich beim Kauf achten? Brauche ich zum E-Scooter Fahren einen Führerschein? Brauche ich für meinen E-Scooter eine Versicherung? Besteht eine Helmpflicht? Mit dem E Scooter auf dem Gehweg, Radweg oder auf der Straße? Welche Ampeln gelten für E Scooter? E-Scooter in Bus / Bahn / U-Bahn? Zu Zweit auf dem E-Scooter?

Alle Antworten und weitere Infos: https://haider. legal/news/strassenzulassung-fuer-e-scooter/

Alkohol „am Steuer“ auf dem E-Scooter?

Viele Personen unterliegen dem Irrglauben, dass auch auf dem E-Scooter die Promillegrenze von 1,6‰ wie auf dem Fahrrad gilt. Bei E-Scootern handelt es sich jedoch rechtlich um Kraftfahrzeuge (KfZ). D. h. um ein Fahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird (§ 1 StVG).

Promillegrenze wie beim Autofahren

Beim Fahren der E Scooter gelten dieselben Promillegrenzwerte wie beim Autofahren. Grund dafür ist, dass der E-Scooter wie das Auto als Kraftfahrzeug einzuordnen ist, da es von einem Ab spätestens 0,5‰ begehen Sie in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1‰ begehen Sie in der Regel eine Straftat.
Für Fahrer in der Probezeit gilt auch auf dem E Scooter die 0,0‰ Grenze!

Unterschied zur Promillegrenze beim Fahrradfahren

Warum gilt beim E Scooter Fahren nicht dieselbe Promillegrenze wie beim Fahrradfahren?
Bei einem E-Scooter handelt es sich um ein Kraftfahrzeug. Ein Fahrrad ist jedoch nicht als Kraftfahrzeug einzuordnen, da das Fahrrad durch Muskelkraft und nicht durch Maschinenkraft fortbewegt wird. Ein Fahrrad ist nicht zulassungspflichtig.

Welche Promillegrenze gilt auf dem E-Bike?

Bei einem klassischen E-Bike handelt es sich um ein Fahrrad, das bis höchstens 25 km/h von einem elektrischen Motor unterstützt wird. Der Motor unterstützt nur dann, wenn der Fahrer in die Pedale tritt.
Laut Gesetz ist ein E-Bike aber kein Kraftfahrzeug. Das Gesetz sieht in § 1 StVG vor, dass E-Bikes, die nur bis 25 km/h unterstützt werden, nicht als Kraftfahrzeug anzusehen sind.
Deshalb gilt für E-Bikes die Promillegrenze vom Fahrrad. D. h. Ab 1,6‰ wird absolute Fahruntüchtigkeit angenommen und Sie begehen eine Straftat.
Wichtig: Bereits Ab 0,3‰ und auffälligem Fahrverhalten drohen auch auf dem Fahrrad Strafen!

Wird Ihnen Alkohol am E-Scooter oder E-Bike vorgeworfen?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben oder ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, lassen Sie sich dringend von einem Anwalt & Strafverteidiger beraten. Ich kann Sie als Anwältin für Strafrecht im Herzen von München realistisch über die Risiken und Handlungsmöglichkeiten in Ihrem Verfahren informieren.

Ein Führerschein ist für das alltägliche Leben von großer Bedeutung, oftmals auch von essenzieller Bedeutung für Ihren Beruf. Nehmen Sie ein Strafverfahren wegen Alkohol am Steuer / E-Scooter / E-Bike nicht auf die leichte Schulter!

Rechtsanwältin Dr. Jasmin Haslach
HAIDER Rechtsanwälte
Tel.: 089 523 88 0 88
Email: mail@haider. legal

Https://www. anwalt. de/rechtstipps/fuehrerschein-e-scooter-e-bike-hier-lauern-gefahren_180167.html

E-Bike – Wann benötige ich einen Führerschein?

Führerschein & e-scooter / e-bike: hier lauern gefahren

Im Oktober 2019 beschloss die Bundes­re­gierung, das „Klima­schutz­pro­gramm 2030“ auf den parla­men­ta­ri­schen Weg zu bringen. Ein beacht­licher Teil dieses Programms behandelt die Elektro­mo­bi­lität. Nicht nur in diesem Zusam­menhang sind auch E-Bikes immer wieder im Gespräch. Doch benötigt man für die E-Bikes eigentlich einen Führer­schein? Das ist ganz klar vom Modell abhängig. Grund­sätzlich handelt es sich bei einem E-Bike um ein Fahrrad mit einem elektri­schen Hilfs­motor, der den Fahrer unter­stützt. Aller­dings werden die Bezeich­nungen Pedelec, E-Bike und S-Pedelec für die elektri­schen Räder oft verwechselt oder synonym benutzt. Die Unter­schiede liegen im elektri­schen Motor und in ihrer Bauart. Aus diesen Unter­schieden leiten sich auch verschiedene Regelungen und somit die Frage nach dem Führer­schein ab. Für ein Pedelec benötigt man keinen Führer­schein. Dagegen muss man für ein S-Pedelec einen Führer­schein der Klasse AM besitzen und für ein E-Bike eine Mofa-Prüfbescheinigung.

E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs: Das sind die Unterschiede

Pedelecs gelten als Fahrräder, da der Motor den Fahrer nur beim Treten mit 250 Watt unter­stützt. Die Höchst­ge­schwin­digkeit liegt bei 25 km/h. Dementspre­chend benötigt man keinen Helm, keine Zulassung und auch keinen Führer­schein. Fahrer der Pedelecs müssen den Radweg benutzen und es gelten dieselben Regeln und Promil­le­grenzen wie für Fahrräder ohne Motor. Den Bußgeld­ka­talog für Fahrräder finden Sie hier.

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Alle anderen Modelle der elektro­ni­schen Räder besitzen einen Motor, der auch ohne Pedal­un­ter­stützung auf Knopf­druck funktio­niert. Diese benötigen alle ein Versi­che­rungs­kenn­zeichen. Fährt man ein E-Bike, handelt es sich um ein Leichtmofa mit einer Motor­leistung bis zu 500 Watt und einer Höchst­ge­schwin­digkeit von 20 km/h. Daher muss der Fahrer mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzen und 15 Jahre alt sein. Darüber hinaus darf auch nicht mehr der Radweg genutzt werden. Eine Helmpflicht gibt es aller­dings nicht.

E-Bikes, die bis zu 25 km/h schnell fahren, sogenannte E-Bikes 25 gelten als Mofas. Daher ist eine Mofa-Prüfbescheinigung ebenfalls notwendig. Hinzu­kommt aber noch, dass ein Helm getragen werden muss.

Zweiräder mit einer Geschwin­digkeit bis zu 45 km/h bezeichnet man als S-Pedelecs. Es handelt sich dabei um Klein­kraft­räder. Daher muss der Fahrer einen Helm tragen, mindestens 16 Jahre alt sein sowie einen Führer­schein der Klasse AM besitzen.

Was ist der Unter­schied zwischen einem E-Bike und einem Pedelec? Bei einem Pedelec schaltet sich der Hilfs­motor nur dann zu, wenn in die Pedale getreten wird. Der Motor des E-Bikes und des S-Pedelecs unter­stützt den Fahrer auch ohne Trittleistung.

Funktionen eines E-Bike

Die Motoren der elektri­schen Fahrräder haben Sensoren mit denen meist drei Werte gemessen werden: Drehmoment, Geschwin­digkeit und Tritt­fre­quenz. Aus diesen Werten berechnet die Steuer­einheit die Energie, die der Motor zum Fahren dazu gibt. Grund­sätzlich unter­scheidet man zwischen drei unter­schied­lichen Antriebs­kon­zepten. Diese sind davon abhängig, wo der Motor unter­ge­bracht ist. Demnach gibt es den Vorder­rad­an­trieb, Hinter­rad­an­trieb und Mittel­motor. Der Vorder­rad­an­trieb ist am leich­testen zu verbauen und ist oft bei einfachen Pedelecs zu finden. Der Hinter­rad­an­trieb kann nur mit einer Ketten­schaltung kombi­niert werden. Es gibt keinen Rücktritt und er befindet sich oft bei sport­lichen oder auf Langstrecken ausge­legten Rädern. Der Mittel­motor ist wiederum etwas aufwen­diger, da dieser einen spezi­ellen Rahmen benötigt und sich in der Nähe des Tretlagers befinden muss.

Einige der E-Bikes verfügen darüber hinaus über ein Display zum Ablesen der Leistung und teilweise auch zur. Die Reich­weite des Akkus hängt von der Fahrweise ab. Aber auch die Witterung, das Gewicht des Fahrers und der Unter­grund spielen eine Rolle. In der Regel sind 500-700 Ladezyklen mit einem Akku möglich. Ein zusätz­licher Ersatzakku kostet etwa 700 Euro und sollte bei 10-20 Grad Celsius trocken gelagert werden.

Das sind die Vorteile eines E-Bikes

Immer mehr Menschen nutzen die E-Bikes. Laut des Statis­ti­schen Bundes­amtes gab es 2014 1,2 Millionen Haushalte mit Elektro­fahr­rädern, während 2018 bereits 2,3 Millionen Haushalte mindestens ein E-Bike besaßen. Das liegt wohl daran, dass die Fahrzeuge einige Vorteile mit sich bringen.

    Die elektri­schen Räder bringen einen mit weniger Muskel­kraft auch bei größeren Distanzen schneller ans Ziel. Steigungen lassen sich mit dem E-Bike leichter erklimmen. Es werden keine direkten Emissionen freigesetzt. Der Anreiz besteht, sich öfters in der Natur zu bewegen. Der Motor lässt sich ausschalten und man kann das Verkehrs­mittel jederzeit wie ein normales Fahrrad fahren.

Pedelec oder E-Bikes nachrüsten? – Folgen des Tunings

Tuning-Sets sind leicht im Internet zu erwerben und laut Hersteller mit wenigen Handgriffen montiert und auch wieder abgebaut. Dennoch sollte man vorsichtig sein, denn das Tuning kann Konse­quenzen im Garan­tiefall, beim Wieder­verkauf, in Polizei­kon­trollen oder bei einem Unfall haben. Denn durch bestimmte Parameter lässt sich aus dem Antriebs­system lesen, ob einge­griffen wurde. Diese Daten können auch nach Jahren noch ausge­lesen werden. Folgende Konse­quenzen können daraus resultieren:

    Der Verlust des Versi­che­rungs­schutzes kann eintreten, da die Privat­haft­pflicht nur für Pedelec 25 und Fahrrad eintritt. Zudem kann das Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Zulassung Schwie­rig­keiten verur­sachen. Es drohen 2-3 Punkte sowie ein Bußgeld oder eine Freiheits­strafe bis zu einem Jahr. Das Fahren ohne Versi­che­rungs­schutz kann mit einer Geld – oder Freiheits­strafe bis zu einem Jahr sanktio­niert werden (§ 6 Pflichtversicherungsgesetz). Weiterhin stellt das Fahren trotz fehlender Betriebs­er­laubnis eine Ordnungs­wid­rigkeit nach § 48 FZV dar und kann mit 70 Euro Bußgeld und 1 Punkt im Fahreig­nungs­re­gister bestraft werden.

Mit dem E-Bike geblitzt? Bußgeld­hilfe dank Geblitzt. de

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Https://bussgeldkatalog. geblitzt. de/bussgeldkatalog/stvo-strassenverkehrsrecht/fuehrerscheinwissen/e-bike-wann-benoetige-ich-einen-fuehrerschein/

E-Bike mit Führerschein? In diesen Fällen brauchen Sie ihn

Führerschein & e-scooter / e-bike: hier lauern gefahren

Beim Kauf eines E-Bike sollten Sie sich über eine mögliche Führerscheinpflicht informieren. Für welche E-Bikes Sie einen Führerschein brauchen und für welche Typen nicht, haben wir für Sie zusammengefasst.

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Führerschein fürs E-Bike: Pedelec

Der E-Bike Markt boomt: Im Jahr 2018 verkauften die Händler 960.000 Fahrräder allein in Deutschland. Das macht einen Marktanteil von etwa 23 Prozent des gesamten Fahrradmarkts aus. Ob Trekking – oder Mountainbike, beim Kauf können Sie sich für die unterschiedlichsten Fahrradtypen entscheiden. Hierbei ist der Vermarktungsname E-Bike jedoch etwas irreführend, da es unterschiedliche Typen gibt, für die unterschiedliche Rechtslagen gelten. Für einige Modelle brauchen Sie sogar einen Führerschein.

    Der meistverkaufteste Typ ist das Pedelec. Der Name steht für Pedal Electric Cycle. Bei diesem Typ unterstützt ein elektrischer Motor Ihre persönliche Tretleistung. Die Merkmale: Die unterstützende Motorleistung beträgt maximal 250 Watt und schaltet sich ab 25 Kilometer pro Stunde automatisch ab. Eine Hilfe bei der Anfahrt, für die kein eigener Kraftaufwand benötigt wird, darf außerdem nicht schneller als sechs Kilometer pro Stunde beschleunigen. Nur mit diesen Begrenzungen ist ein E-Bike rechtlich einem herkömmlichen Fahrrad gleichgestellt. Die Regelung findet sich im §1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes. Für Pedelecs gibt es somit keine Altersbeschränkung und Sie benötigen keinen Führerschein. Sie dürfen damit auf Fahrradwegen, genauso wie auf Straßen, fahren. Sie benötigen hierfür in der Regel keine extra Haftpflichtversicherung. Empfehlenswert ist sie trotzdem. Eine Helmpflicht besteht bei Pedelecs nicht. Dennoch empfehlen wir grundsätzlich, dass Sie einen Helm tragen.

Führerscheinpflicht bei einem S-Pedelec

Anders sieht es aus, wenn es sich bei Ihrem Rad um ein S-Pedelec handelt.

    S-Pedelecs unterstützen Ihre Tretleistung bis zu einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde elektrisch. Sie gelten bereits als Kleinkraftrad der Klasse L1e-B. Laut EU-Typengenehmigung dürfen Sie maximal eine Leistung von 4.000 Watt aufbringen. Für ein S-Pedelec brauchen Sie mindestens einen Führerschein der Klasse AM, der Sie zum Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern befähigt. Das Mindestalter dafür beträgt 16 Jahre. Ein herkömmlicher Auto-Führerschein der Klasse B schließt auch die Klasse AM mit ein. Beachten müssen Sie zudem, dass Sie für ein S-Pedelec eine speziell Haftpflichtversicherung und ein zugehöriges Fahrzeugkennzeichen benötigen. Diese kostet Sie im Jahr zwischen 35 und 70 Euro. Außerdem bestehen eine Helmpflicht. Das Fahren auf Radwegen ist generell nicht erlaubt.

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Klassische E-Bikes: Führerschein ist Pflicht

Als E-Bike im ursprünglichen Sinne werden sogenannten Elektro-Leichtmofas, Mofas oder Kleinkrafträder verstanden.

Https://praxistipps. focus. de/e-bike-mit-fuehrerschein-in-diesen-faellen-brauchen-sie-ihn_97107

Benötige ich für das E-Bike einen Führerschein

Wie bei allem, was mit Recht und Rechtsprechung zu tun hat, gibt es in den Einzelfällen logischerweise unterschiedliche Sonderregelungen, die du auch beachten solltest, insbesondere wenn du kein 0815 E-Bike fährst. Wir haben herausgefunden und zusammengefasst, was das alles für dich bedeutet. Im folgenden Artikel erfährst du, in welchen Fällen du einen Führerschein benötigst um mit dem Elektrofahrrad fahren zu können, und erfahren noch viel mehr über die wichtigsten Vorschriften, die im Straßenverkehr zu beachten sind.

Führerschein & e-scooter / e-bike: hier lauern gefahren

Während sich die Menschen in ländlichen Gebieten kaum vorstellen können, früher oder später keinen Führerschein der Klasse B zu bekommen, können die Stadtbewohner heutzutage oft darauf verzichten. Dies wirft unter anderem die Frage auf, wofür du die Lizenz benötigst, da dies für B-Lizenznehmer nicht einmal der Fall ist. Auch wenn du (noch) keinen Führerschein hast, möchtest du vielleicht ein eigenes Fahrzeug kaufen und im besten Fall damit fahren. Zunächst einmal besteht die Möglichkeit, ein Fahrrad oder sogar ein elektronisch betriebenes Fahrrad zu kaufen. Dafür brauchst du keinen Führerschein, oder?

E-Bike oder Pedelec? Das Problem mit dem Führerschein und den Elektrofahrrädern betrifft sowohl die Ausrüstung als auch die Definition. Ab welcher Ausrüstung benötigst du einen Führerschein und wann ist es ein E-Bike oder ein S-Pedelec? Glücklicherweise ist das Ganze in der Praxis nicht so schwierig, obwohl die theoretisch möglichen Details sehr komplex sein können. Es gibt elektronisch betriebene Fahrräder, die im Sinne der Straßenverkehrsordnung als normale Fahrräder gelten. Du fährst das Rad auf eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km / h. Wird der Motor nur beim Treten benutzt oder hilft er beim Anlassen mit maximal 6 km / h, spricht man von einem Pedelec. E-Bikes hingegen können auch eine Geschwindigkeit von max. 18 km / h erreichen, ohne dass du treten musst.

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Welche Lizenzklasse wird benötigt?

Das Lenken eines leichten Motorrades, einschließlich eines Elektrofahrrads mit Pedalunterstützung über 25 km / h, ist nur mit einem Führerschein der Klasse AM oder „höher“ garantiert. Die Klasse AM enthält den am meisten eingeschränkten Führerschein und ist grundsätzlich in allen anderen Klassen enthalten. Tatsächlich kann gesagt werden, dass du, unabhängig vom Führerschein, einen Führerschein der Klasse AM besitzen musst. Mindestalter um die AM-Fahrprüfung abzulegen ist in Österreich 15 Jahre, In Deutschland liegt die Altersgrenze bei 16 Jahre. Kinder haben im Alter von 10 Jahren die Möglichkeit, einen Fahrradausweis zu erhalten. Sie können dann die oben beschriebenen und für Kinder geeigneten Pedelecs fahren, sofern sie unter die Kategorie Fahrrad im Straßenverkehrsrecht fallen.

Fahren mit Führerschein, jedoch ohne Führerschein, bedeutet, dass du beim Fahren nicht das Dokument mitführst, das den dir erteilten Führerschein bestätigt. Das ist nicht erlaubt. Der Begriff Führerschein steht nicht für ein separates Dokument. Es ist die Erlaubnis, die durch den Führerschein ausgedrückt wird. Mit anderen Worten: Ein Führerschein und ein Führerschein repräsentieren zwei verschiedene Seiten derselben Medaille.

Vorausgesetzt, du hast noch keinen Führerschein und möchtest ein S-Pedelec /E-Bike kaufen, für das der Führerschein erforderlich ist, solltest du die Kosten unter bestimmten Umständen berücksichtigen. Ein Speed ​​E-Bike an sich kostet viel mehr als ein langsameres E-Bike. Während einige 2.000 -3.000 EUR oder mehr kosten, beginnen andere bei 3.500 EUR.

Als S-Pedelecs werden elektrisch betriebene Fahrradmodelle bezeichnet, für deren Verwendung tatsächlich ein Führerschein erforderlich ist. Ihre Technologie ist so ausgelegt, dass ihre Trittunterstützung bis zu 45 km / h erreicht. Solche Elektrofahrräder können eine Nenn-Dauerleistung von über 250 Watt (Straßenverkehrsordnung) oder über 600 Watt Fahrleistung (Straßenverkehrsordnung) aufweisen.

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E-Bikes vorab ausprobieren

Im Bikehotel Tauernhof hast du die Möglichkeit während deines Bikeurlaubs viele verschiedene E-Bikes auszuprobieren.
Du wirst sehen, wie einfach du damit steile Hänge nach oben kommst und wie erholt du nach einer längeren Ausfahrt bist.

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E-Bikes im Ausland

Für die Verwendung von E-Bikes im Ausland gelten unterschiedliche Vorschriften. Um sich nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich bereits vor der Reise über die wichtigsten Bestimmungen im Urlaubsland zu informieren.

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E-Mountainbike © Pixabay

E-Bikes erfreuen sich in Österreich großer Beliebtheit. Auch im Urlaub wollen viele nicht darauf verzichten. Doch bevor die Radtour losgehen kann, sollte man sich darüber informieren, welche Regeln für das Fahren mit einem E-Bike gelten. Denn je nach Leistung des Elektromotors und Geschwindigkeit, kann eine Helm-, Führerschein – oder sogar Versicherungspflicht gelten.

Das gilt in Österreich

Das Fahrrad ist in der StVO zunächst definiert als ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist. Aber auch Fahrräder mit Tretunterstützung, sogenannte Pedelecs, und E-Bikes, also elektrisch angetriebene Fahrräder ohne Tretunterstützung, sind Fahrrad im Sinne der StVO. Informationen zur Rechtslage in Österreich sowie zur Unterscheidung von E-Bikes und Pedelecs finden Sie hier:

Führerschein & e-scooter / e-bike: hier lauern gefahren

Rechtliches: E-Bikes

Was ist ein E-Bike und wie sind die rechtlichen Bestimmungen? Rechtsgrundlagen zu E-Bikes, Pedelecs und Co.

E-Bikes & Pedelecs

Alles zum Thema E-Bike-Kauf, Technik am Bike, Training und Radrouten für E-Biker.

E-Bikes & Pedelecs im Ausland

Erfahren Sie, welche Vorschriften in Österreichs Nachbarländern sowie dem beliebten Reiseland Kroatien gelten und erhalten Sie einen Überblick über die Bestimmungen für E-Bikes & Pedelecs. So sind Sie für Ihre nächsten E-Bike-Urlaube optimal vorbereitet.

Deutschland

In Deutschland wird zwischen „E-Bikes“ und „Pedelecs“ unterschieden – beides sind verschiedene Arten von Fahrrädern mit Motor.

Pedelecs

Ein Pedelec ist ein elektrisches Fahrrad, das sowohl durch Muskelkraft als auch durch einen eingebauten Motor angetrieben wird. Beim Treten der Pedale wird der Fahrer vom Motor unterstützt.

Pedelecs bis 25 km/h
Diese E-Bikes werden wie Fahrräder behandelt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt Die Tretunterstützung muss mit zunehmender Geschwindigkeit abnehmen und bei 25 km/h ganz aufhören (oder wenn der Fahrer nicht mehr in die Pedale tritt). Eine Anfahr – oder Schiebehilfe ist bis maximal 6 km/h zulässig.

Für diese Fahrräder gilt keine Führerschein-, Versicherungs – und Kennzeichenpflicht. Es ist auch kein Mindestalter und keine Helmpflicht (bis auf Kinder bis 12 Jahre) vorgeschrieben (ein Fahrradhelm wird aber dennoch dringend empfohlen). Bei Unfällen haftet in der Regel die private Haftpflichtversicherung (bei Versicherung nachfragen). Gekennzeichnete Radwege müssen benutzt werden.

Pedelecs bis 45 km/h
Schnelle Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h werden als Kraftfahrzeuge eingestuft. Es gelten folgende Vorschriften:

    Es wird ein deutsches Versicherungskennzeichen benötigt. Für diese Fahrräder ist ein Mindestalter von 16 Jahren sowie mindestens ein Führerschein der Klasse AM vorgeschrieben. Das Tragen eines Helms ist obligatorisch. Es muss auf der Fahrbahn gefahren werden (Radwege dürfen nicht befahren werden)

E-Bikes

E-Bikes sind elektrisches Fahrräder, die auch ohne Muskelkraft mit einem elektrischen Motor angetrieben werden können.

E-Bike bis 25 km/h
Sie gelten als Mofas. Beim Fahren müssen folgende Bestimmungen beachtet werden:

    Das Tragen eines geeigneten Helms für Krafträder (Motorradhelm) ist Pflicht. Ein deutsches Versicherungskennzeichen ist erforderlich. Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch Zusatzzeichen erlaubt ist.

E-Bikes bis 45 km/h
Schnelle E-Bikes entsprechen einem Kleinkraftrad und erfordern

Https://www. oeamtc. at/thema/reiseplanung/e-bikes-im-ausland-18318395

Führerschein für E‑Scooter und E‑Bikes: Bitte nachmachen, Deutschland!

Führerschein & e-scooter / e-bike: hier lauern gefahren

Von Flensburg bis Füssen kriegt man sie heute praktisch überall in Deutschland: E‑Scooter sind vielerorts aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Kann ja auch ganz praktisch sein, mal eben die App zu zücken, mieten und los geht’s. Aber ihr solltet wissen, was ihr tut, wenn ihr mit dem E‑Scooter unterwegs seid – gilt auch für E‑Bikes, übrigens. Wie’s gemacht wird, zeigt uns Singapur.

Ein Kommentar von Felix Gräber.

E‑Scooter und E‑Bikes regulieren: Singapur zeigt, wie es funktionieren kann

Seit Anfang 2022 ist sie da, die Pflicht für eine Art Führerschein für S‑Pedelecs (E‑Bikes mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit) Und elektrische Roller in Singapur. Das ist doch mal eine Idee, die wir uns auch aus deutscher Perspektive gerne näher anschauen.

Wegen Rasant angestiegener Unfallzahlen mit Verletzten und Toten, die im Zusammenhang mit den noch recht jungen Fahrzeugen stehen, soll Regulierung her. Das hat die Regierung Singapurs 2021 entschieden und inzwischen Nägel mit Köpfen gemacht.

Wer E‑Bikes oder E‑Scooter fahren will, muss sich weiterbilden und einen verpflichtenden Online-Test bestehen. Darin wird das Wissen zu drei Bereichen abgefragt, per Multiple-Choice-Fragebogen: Allgemeine Infos zu E‑Bikes und E‑Scootern, Vorschriften zu deren Nutzung im öffentlichen Raum und Verhaltensrichtlinien zum Betrieb der Fahrzeuge werden abgefragt.

Mein Wunsch: Ein Führerschein für E‑Scooter auch in Deutschland

Davon dürfen wir uns Für Deutschland gerne eine Scheibe abschneiden. Man braucht nicht erst auf Unfallstatistiken wie die des ADAC zu schauen, um zu erkennen, dass E‑Scooter und E‑Bikes ein Erhebliches Gefahrenpotenzial bergen.

Wer in einer größeren Stadt lebt, braucht nur offenen Auges durch die Gegend bummeln. Die Wahrscheinlichkeit, dass man jemanden vorbeidonnern sieht, ist groß. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich dabei an Straßenverkehrsregeln oder Rücksichtnahme gehalten wird, ist leider eher gering.

Nicht nur für E‑Scooter bin ich großer Fan von Fahrtauglichkeitsprüfungen:

Auch der Anteil der E‑Bikes bei Fahrradunfällen ist auf dem Vormarsch. Es kann also nicht schaden, wenn man auch hier hin und wieder überprüft, ob die Fahrer in der Lage sind, mit der Geschwindigkeit von modernen E‑Bikes umzugehen. Auch im eigenen Interesse sollten E‑Bike-Fahrer wissen, was sie tun.

Es bräuchte gesetzliche Regeln für die Nutzung, die weit über ein Mindestalter hinausgehen. Mindestens aber sollte eine Aufklärung über die Risiken sowie die Straßenverkehrsordnung (StVo) Pflicht sein. Denn längst nicht jeder, der oder die auf einem E‑Scooter herumfährt, ist so alt, dass man schonmal einen Blick in die StVo werfen musste.

Gesetzgeber und Anbieter in die Pflicht nehmen

Wie der ADAC schreibt, ist Außerdem oft Alkohol bei Unfällen mit den Scootern im Spiel. Für mich wenig überraschend. Wenigstens gilt bei E‑Scootern noch die gleiche Promillegrenze wie für Autofahrer. Doch eine Absenkung wird diskutiert – Keine gute Idee. Zu zweit zu fahren ist übrigens bereits nicht erlaubt, auch wenn man das immer und überall sehen kann.

Um einem weiteren Problem Abhilfe zu schaffen, müssen die E‑Scooter-Anbieter mit ins Boot geholt werden. Denn die elektrischen Roller werden auch stehend zur Gefahr, weil Viele Fahrer sie überall stehen lassen, wo ihnen gerade danach ist – mitten auf dem Radweg zum Beispiel, wo der nächste E‑Bike-Fahrer nicht mehr rechtzeitig ausweichen kann.

Was geht – und was nicht – seht ihr auch im Video:

Feste Abstellbereiche, wie sie manche Städte bereits einführen, sollten zur Regel werden, keine Ausnahme sein. Dann muss man auch nicht so weit gehen und die E‑Scooter direkt komplett verbannen, wie es in Paris bald ansteht.

Auf den Umweltaspekt, wenn die batteriebetriebenen Scooter zuhauf in Bäumen und Flüssen landen, gehe ich an dieser Stelle nicht weiter ein. Doch auch daran sieht man, dass es mindestens eine Pflicht geben sollte für eine Art „E‑Scooter-Etikette“. Hier könnte man sich am Vorbild der Fahrrad-Plakette orientieren, die wir früher in der Grundschule gemacht haben.

Https://www. giga. de/news/fuehrerschein-fuer-e-scooter-und-e-bikes-bitte-deutschland-schneid-dir-eine-scheibe-ab/

Recht: E-Bike während Fahrverbot nutzen?

Das fängt bei der Führerschein – sowie Kennzeichenpflicht an, und hört bei einer entzogenen Fahrerlaubnis auf. Viele fragen sich: Darf ich eigentlich E-Bike fahren, wenn mir der Führerschein für kurze Zeit entzogen worden ist?

Pedelecs können auch ohne Fahrerlaubnis genutzt werden

Natürlich ist es eine Entlastung, wenn man statt öffentlicher Verkehrsmittel einfach auf das E-Bike umsteigen kann. Rein rechtlich gibt es aber ein paar Fallstricke zu beachten. Handelt es sich wirklich um ein E-Bike oder vielleicht ist es doch nur Pedelec?

Zur Erinnerung: Bei Pedelecs wird die Tretkraft des Fahrers bis maximal 25 km/h unterstützt, dann setzt sie aus. Der Motor darf daher nur eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h unterstützen – bei einer Nenndauerleistung des Motors von 250 Watt. Dann gelten die E-Bikes (fachlich: Pedelecs) rein rechtlich als Fahrrad (nach § 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ) und können auch bei einem Fahrverbot gefahren werden. Genauso wie ein „normales“ Rad. Auch Pedelecs mit einer Anfahrhilfe bis zu 6 km/h sind inbegriffen (hierbei kann der Motor das Rad auch ohne Treten unterstützen).

E-Bike-Fahrenden droht eine Freiheitsstrafe

Bei E-Bikes im engeren Sinne sowie S-Pedelecs ist das aber nicht der Fall. E-Bikes können auch ohne Treten betrieben werden. S-Pedelecs erreichen mit Motor eine Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h. Diese Kleinkrafträder unterliegen dann ebenfalls dem Fahrverbot und dürfen nicht in Betrieb genommen werden. Wenn euer Führerschein also eingezogen worden ist, macht ihr euch strafbar. Durch das „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ kann schnell eine Freiheitsstrafe oder hohe Geldstrafe winken – überlegt also zweimal, ob ihr wirklich aufsatteln wollt. Denn auch für den Schutz durch eure Versicherung ist eine gültige Fahrerlaubnis eine Voraussetzung.

Anmerkung: Dieser Artikel soll nur Basiswissen vermitteln. Er ersetzt keine Rechtsberatung und darf auch nicht als solche gesehen werden.

Https://www. ebike-on-tour. de/recht-e-bike-waehrend-fahrverbot-fahren/

Führerschein: Elektro-Zweiräder von Pedelec bis Motorrad

Diese Führerscheine brauchen Sie für die folgenden E-Zweiräder

Führerschein & e-scooter / e-bike: hier lauern gefahren

Bei schönem Wetter auf zwei Rädern elektrisch unterwegs sein. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, es macht Spaß. Braucht man für Pedelec und Co Führerscheine? Und wenn ja, welche? AUTO BILD klärt auf.

Zweiradfahren bei gutem Wetter macht Spaß. Ist man elektrisch unterwegs, wird zusätzlich noch die Umwelt geschont. Super. Doch wer darf welches elektrische Zweirad eigentlich fahren? Welcher Führerschein wird für Pedelec, Elektro-Roller, E-Motorrad und Co jeweils gebraucht?

Bei den Verbrennern ist die Sache mit den Führerscheinen klar. Sie richten sich nach Hubraum und Leistung. E-Zweiräder haben aber keinen Hubraum und gerne mal zwei Leistungsangaben. Was bedeutet das für die Fahrerlaubnis? Außerdem passen einige Elektro – Zweiräder auf dem Markt nicht so recht in etablierte Fahrzeugkategorien. AUTO BILD bringt Licht ins Dunkel.

Elektroroller

Führerschein & e-scooter / e-bike: hier lauern gefahren

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E-Scooter

E-Scooter sind für den Gesetzgeber Tretroller mit elektrischem Antrieb. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt ihren Einsatz. Sie gilt für Fahrzeuge mit einer Lenk – bzw. Haltestange, einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einer Straßenzulassung.

Führerschein & e-scooter / e-bike: hier lauern gefahren

E-Scooter wie dieser brauchen für den Straßenverkehr ein Kennzeichen. Sie sind aber Führerschein-frei.

Um E-Scooter fahren zu dürfen, braucht man weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein. Eine Helmpflicht besteht ebenfalls nicht. Es ist aber empfehlenswert, einen Helm zu tragen. Vorschriften-freie Zone also? Keineswegs. Man muss als E-Scooter-Pilot mindestens vierzehn Jahre alt sein. Und für Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie beim Auto fahren. Ausnahme: Man ist jünger als 21!

Pedelec und E-Bike

Bei Pedelec und E-Bike hängt die Frage nach dem Führerschein von der möglichen Höchstgeschwindigkeit ab. Vorweg: Beim Pedelec wird die Person im Sattel beim Strampeln elektrisch unterstützt. Ein E-Bike hat einen Gasgriff wie ein Motorrad und kann rein elektrisch fahren.

Führerschein & e-scooter / e-bike: hier lauern gefahren

Bei E-Bikes (Bild) und Pedelecs hängt es von der Geschwindigkeit ab, ob man einen Führerschein braucht.

Pedelec

Fährt ein Pedelec maximal 25 Stundenkilometer schnell, braucht man zum Fahren keinen Führerschein und keine Prüfbescheinigung. Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestalter und keine Kennzeichenpflicht. Einen Fahrradhelm sollte man am besten freiwillig tragen.

Anders ist die Lage bei Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren. Sie sind Kraftfahrzeuge, für die man ein Versicherungskennzeichen braucht. Man darf sie nur fahren, wenn man mindestens den Führerschein der Klasse AM hat. Radwege sind tabu. Pedelecs bis 45 km/h gehören auf die Straße. Wie beim Motorradfahren muss man einen geeigneten Helm tragen.

E-Bike

E-Bikes unterscheiden sich rechtlich von Pedelecs. Die maximal 25 km/h schnellen Varianten werden vom Gesetzgeber wie Mofas betrachtet und verlangen daher sowohl nach einem Helm als auch nach einem Versicherungskennzeichen. Außerorts darf man mit so einem E-Bike Radwege benutzen. Im Ort geht das nur, wenn entsprechende Zusatzschilder es gestatten.

Schnelle E-Bikes entsprechen rechtlich Kleinkrafträdern und dürfen nur mit einem Führerschein der Klasse AM oder größer bewegt werden. Sie brauchen ebenfalls ein Versicherungskennzeichen und dürfen ausschließlich auf der Straße fahren. Es besteht Helmpflicht.

Elektro-Roller

Bei elektrischen Rollern sollte man die Frage nach dem Führerschein am besten wie folgt stellen: Welchen Schein für welchen Roller? AUTO BILD versteht Roller als zweirädrige Fahrzeuge mit Durchstieg vor dem Sitz. Deren Modell-Bandbreite ist ziemlich groß.

Führerschein & e-scooter / e-bike: hier lauern gefahren

Es beginnt bei den 50er-Äquivalenten wie dem roten Niu oben. Sie sind daran zu erkennen, dass sie maximal 45 km/h schnell fahren. Um so einen E-Roller bewegen zu dürfen, braucht man mindestens einen Führerschein der Klasse AM, ein Versicherungskennzeichen und einen Helm.

Für einen schnelleren Roller braucht man einen anderen Führerschein

Wer mit einem schnelleren Roller am Straßenverkehr teilnehmen will, muss möglicherweise nochmal die Schulbank drücken. Für Roller mit 70, 80 oder 100 km/h Höchstgeschwindigkeit braucht man mindestens einen Motorrad-Führerschein der Klasse A1 , einen Autoführerschein von vor 1980 oder den Führerschein B196 , den Autofahrer seit Anfang 2020 mit einer „Zusatzschulung“ in der Fahrschule erwerben können.

Der BMW CE 04 ist ebenfalls ein Roller, wenn man nach der obigen Definition geht. Der Führerschein A1 reicht für den schnittigen Bayern aber nicht. Warum? Weil er mit 20 PS Dauerleistung über der maximal möglichen Leistung der Klasse A1 liegt. Deren Grenze sind 15 PS.

Apropós maximal: Für Führerschein und Versicherungseinstufung eines E-Zweirads ist die Dauerleistung maßgebend. Dazu später mehr!

Elektro-Motorrad

Hinter dem Begriff Elektro-Motorrad kann sich aktuell eine ganze Menge verbergen. Es beginnt mit dem, was Kinder der 70er und 80er vermutlich sofort als Moped einordnen würden. Metorbike aus Hamburg baut so ein schlankes, 9,4 PS starkes Zweirad. In die Fahrzeugklasse gehört aber auch die „ausgewachsene“ Harley-Davidson Livewire mit ihren 105 PS und 177 km/h Höchstgeschwindigkeit.

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Zwischendrin finden sich allerlei kreative Interpretationen des Worts Motorrad. Die folgenden Beispiele helfen beim Verständnis.

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ERockit ist ein elektrisches Motorrad mit Pedalen

ERockit: Der Hersteller nennt eRockit ein „einzigartiges pedalgesteuertes Elektromotorrad“. Die Mischung aus Fahrrad und Motorrad wird auf den ersten Blick klar. Der Clou ist, dass eRockit sich per Tritt in die Pedale auf fast 90 km/h beschleunigen lässt und man auf die Autobahn darf. Die Dauerleistung beträgt 6,8 PS. Daher gilt eRockit als 125er und darf ab A1 bzw. mit dem B196-Schein bewegt werden.

Für den Führerschein zählt die Dauerleistung

Zero DS : Der Aspekt mit der Dauer – und der Maximalleistung eines E-Motorrads lässt sich besonders gut anhand der Zero DS veranschaulichen. Sie wurde speziell zu diesem Zweck von AUTO BILD getestet.

Nach Regelung Nr. 85 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen zählt nämlich die Dauerleistung für die gesetzliche Einstufung eines elektrischen Zweirads. Unter der Dauerleistung versteht der Gesetzgeber die Leistung, die der Motor am Stück 30 Minuten lang halten kann.

Das bedeutet im Fall der Zero DS, dass 15 PS in den Papieren stehen, die Amerikanerin aber tatsächlich bis zu 56 PS hat. Faszinierend oder gefährlich? Zumindest fragwürdig. Denn klar, die Zero wird so genau wie alle anderen Vertreterinnen ihrer Klasse zu einem irren Spaßgerät. Aber sie darf auch von 16-jährigen A1-Fahrern und unbedarften Auto-Umsteigern mit B196 bewegt werden.

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Motorrad-Neuheiten (2022): Slideshow – Energica Experia – Info

Neue Top-Bikes im Überblick

Bei diesen Motorrädern ist die Führerscheinfrage klar

Energica Experia : Die Italienerin sieht nicht nur aus wie ein ausgewachsenes Motorrad, sie ist es auch. Die Kreuzung aus Tourer und Reiseenduro soll 420 Kilometer Reichweite aus einer Akkuladung herausholen und sich als grüne Alternative zu BMW GS und Harley-Davidson Panmerica etablieren. Die Dauerleistung beträgt 80, die Maximalleistung 101 PS. Da braucht man den Motorrad-Führerschein Klasse A.

Https://www. autobild. de/artikel/fuehrerschein-elektro-zweiraeder-von-pedelec-bis-motorrad-22464233.html

Erst Prüfung, dann losradeln: Dieser Staat führte jetzt E-Bike-Führerschein ein

Führerschein & e-scooter / e-bike: hier lauern gefahren

Seit wenigen Tagen müssen E-Biker in Singapur zunächst einen theoretischen Test absolvieren, bevor sie sich aufs Pedelec schwingen. Diese Regelung wurde im April beschlossen und trat zum 30. Juni in Kraft. Auch E-Scooter-Fahrer sind von dieser „Road Traffic (Amendment) Bill“ betroffen. Lesen Sie hier, wie der Test funktioniert. Was wir in Berlin auf einem E-Scooter erlebt haben, sehen Sie im Video.

Die stark steigende Anzahl von schweren Unfällen mit Beteiligung von E-Bikes oder E-Scootern hat in Singapur jetzt dazu geführt, dass die Nutzer solcher Fahrzeuge ab sofort einen Online-Test ablegen müssen. Seit dem 30. Juni sind diese Tests für Nutzer obligatorisch, teilte die Verkehrsbehörde Land Transport Authority (LTA) des Landes Anfang April bereits mit.

Nun ist es also soweit: Auf einer entsprechenden Seite gibt es zwei Tests: für E-Biker und für E-Scooter-Fahrer. Die Tests beinhalten allgemeine Infos zu E-Bikes und E-Scootern, Vorschriften zur Nutzung dieser im öffentlichen Raum und Verhaltensrichtlinien zum Betrieb der Fahrzeuge.

Im Test müssen im Multiple-Choice-Verfahren E-Scooter-Fahrer 30 Fragen und E-Biker 40 Fragen beantworten. Nur wer 80 Prozent der Fragen richtig beantwortet, besteht. Bei erfolgreichem Testergebnis erhält der Prüfling ein digitales, unbegrenzt gültiges Zertifikat. Bis zum 30. September kostet jeder Testversuch 5 Singapur-Dollar, danach 10 Singapur-Dollar. Ab dem 1. Januar 2022 werden dann Straßenkontrollen eingeführt.

Mit dieser Testpflicht reagiert das Land auf eine Flut von Unfällen mit solchen Fahrzeugen. Nicht zuletzt war der Tod eines Radfahrers nach einer Kollision mit einem E-Scooter-Fahrer ausschlaggebend für den kommenden „Führerschein“.

„Dies wird ein wichtiger Schritt sein, um sicherzustellen, dass E-Scooter – und E-Bike-Fahrer mit den Regeln für die Nutzung derartiger Fahrzeuge und dem damit verbundenen Verhaltenskodex vertraut sind um im öffentlichen Verkehr sicher und verantwortungsbewusst miteinander umzugehen“, sagte der parlamentarische Sekretär für Verkehr in Singapur, Baey Yam Ken bereits im April.

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