Marienplatz Stuttgart: Wer gerne mit dem Scooter oder dem E-Bike unterwegs ist, fragt sich häufiger, ob die Fahrzeuge auch mit in die Öffentlichen Verkehrsmittel dürfen. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Wolfgang Diederich)
Wer neben Bus und Bahn auch mit dem E-Bike oder Roller unterwegs ist, fragt sich häufig, ob die Zweiräder auch mit in die Öffentlichen dürfen. Unser Artikel gibt Auskunft.
Das Wichtigste im Überblick
Mit dem Klapprad oder dem E-Tretroller zur Bahnstation außerhalb der Stadt, Umsteigen in den Regio und ab Zielbahnhof die letzten Kilometer zum Büro: Wer im Verkehrsmittelmix zur Arbeit kommt, schont gegenüber dem Pendeln mit dem Auto mitunter Nerven. Plus: Die Parkplatzsuche entfällt, und oft spart man Zeit.
Auch Radtouristen nutzen gern die Bahn. Doch welches Ticket man lösen muss, ob man eine Reservierung braucht oder ob man mit Zweirad überhaupt an Bord von Bus und Bahn darf, ist nicht pauschal zu beantworten. Die wichtigsten Regeln, Tipps und Preise im Überblick:
Das gilt für die Fahrradmitnahme im Fernverkehr der Deutschen Bahn (DB):
Wer mit dem Fahrrad reisen möchte, plant besser früh. Die Fahrradstellplätze in den Zügen sind begrenzt. Auf „bahn. de“ oder in der App DB Navigator lassen sich Verbindungen mit möglicher Fahrradmitnahme anzeigen. Tipp: Mehr Zeit fürs Umsteigen einplanen.
Eine Reservierung ist im Fahrrad-Ticketpreis von 9 Euro je Verbindung enthalten. Diese entfällt allerdings, etwa wenn Reisende ihre Pläne ändern und einen späteren Zug nehmen. Für diesen ist dann eine neue Reservierung für 4,50 Euro nötig. Die Fahrradkarte selbst gilt auch im Nahverkehr (RE, RB und S-Bahnen). Doch gibt es hier grundsätzlich keine Reservierungen für Fahrräder.
Auch Bahnkonkurrent Flixtrain ermöglicht die Fahrradmitnahme, allerdings bislang nur auf den Strecken Köln – Berlin und Hamburg – Stuttgart. Das Angebot soll aber ausgebaut werden. Ein Fahrradplatz kostet hier ebenfalls 9 Euro je Verbindung. Früh buchen empfiehlt sich ebenso.
Das gilt im Bahn-Regionalverkehr:
Der größte Unterschied zum Fernverkehr: Man kann nicht reservieren, die Fahrradmitnahme kann nicht garantiert werden. Mit der Extra-„Fahrradtageskarte des Deutschlandtarifs“ für 6 Euro können Fahrgäste je nach Kapazität spontan in die Regionalbahn steigen und verbundübergreifend mit dem Rad durch die ganze Republik reisen.
Das Ticket berechtigt bundesweit bis 3 Uhr des Folgetages zur Fahrradmitnahme für beliebig viele Fahrten in allen Zügen des Nahverkehrs (IRE, RE, RB und S-Bahn). Kinder unter sechs Jahren können das Bike kostenfrei mit an Bord nehmen.
Fahrradkarten lassen sich auch innerhalb der regionalen Verkehrsverbünde buchen. Der Vorteil: Vielerorts dürfen Räder mit einem Verbundticket auch im Bus oder in der Tram mit. Die einzelnen Bestimmungen und Preise variieren jedoch nach Region und Tageszeit. Einen Überblick sowie Links zu den einzelnen Verbünden bietet die Deutsche Bahn online.
Das gilt für die Mitnahme in Bussen:
Im Fernverkehr mischt Flixbus mit. „In den meisten unserer Flixbusse kannst Du Dein Fahrrad mitnehmen“, so das Unternehmen.
Fügt man im Buchungsvorgang ein Fahrrad hinzu, werden nur Fahrten angezeigt, die für Radler mit Bike Plätze frei haben. Kosten: 9 Euro. Allerdings ist die Fahrradmitnahme nur von März bis Oktober möglich. Die Bikes werden an Fahrradträgern am Heck untergebracht oder fahren in Fahrradhüllen im Gepäckraum mit.
Im öffentlichen Regionalverkehr ist die Mitnahme in Bussen wie erwähnt prinzipiell auch erlaubt, doch wird sie in den Verbünden unterschiedlich gehandhabt – etwa mit Sperrzeiten zur Rushhour. Hier sollte man sich lokal informieren.
Welche Fahrradtypen sind erlaubt, welche nicht?
Die Deutsche Bahn schließt den Transport von Lastenrädern aus. Andere, mitunter ebenfalls sperrige Bikes dürfen aber an Bord, falls genügend Platz vorhanden ist, zum Beispiel Tandems oder Liegeräder.
Auch Räder mit elektronischer Trittunterstützung (Pedelecs) dürfen mit. Die Akkus müssen dabei am Rad bleiben. Ob mit oder ohne Motor: Die Bikes müssen in die Fahrradvorrichtungen an Bord passen. Die Reifen dürfen maximal 60 Millimeter breit sein.
In den regionalen Verkehrsverbünden sind die Regeln wiederum unterschiedlich. Christian van de Sand von der Stiftung Warentest rät deshalb: „Soll ein spezielles Fahrrad transportiert werden, liest man am besten vorher die jeweiligen Beförderungsbedingungen.“
Grundsätzlich ausgeschlossen ist aber die Mitnahme von S-Pedelecs, die bis 45 km/h unterstützen. Sie gelten rechtlich anders als Pedelecs nicht als Fahrrad, sondern als Kraftfahrzeug.
Ist ein Fahrrad sicherer als ein Motorroller
Studie: E-Scooter nicht unsicherer als Fahrräder
Sind die elektrischen Tretroller, die aktuell in den meisten Großstädten zu finden sind, wirklich so unsicher, wie sie oft dargestellt werden? Eine Studie versucht, Aufklärungsarbeit zu leisten.
Eine kürzlich veröffentlichte Studie hat ergeben, dass das Benutzen eines E-Tretrollers nicht gefährlicher ist als Fahrradfahren. Für die Studie verantwortlich ist das International Transport Forum, kurz ITF, das als zwischenstaatliche Organisation weltweit insgesamt 65 Mitgliedsstaaten umfasst. Das ITF versteht sich als verkehrspolitischer Thinktank und weltweite Kommunikationsplattform des Verkehrswesens.
Nach Aussagen des ITF seien die Befürchtungen hinsichtlich der Sicherheit von E-Scootern übertrieben gewesen. Begründet wird diese Annahme ausführlich in dem zur Studie veröffentlichen 96-seitigen PDF.
Tödliche Unfälle oft mit anderen Verkehrsteilnehmern
Zieht man beispielsweise die Statistik der tödlichen Unfälle mit elektrischen Tretrollern oder Fahrrädern heran, erkennt man deutlich, dass die meisten, nämlich jeweils rund 80 Prozent, in Verbindung mit einem motorisierten Kraftfahrzeug, heißt Auto oder Motorrad, passiert sind. Eine Fahrt mit dem E-Scooter führte in den seltensten Fällen ohne Beteiligung Dritter zum Tod eines Verkehrsteilnehmers, was auch daran liegt, dass die Höchstgeschwindigkeit der Roller bei 25 Kilometern pro Stunde (in Deutschland nur 20 km/h) liegt.
Somit kristallisiert sich aus der Studie heraus, dass Autos die eigentliche Gefahr beim Thema Verkehrssicherheit sind. Eine Erkenntnis, die nicht neu ist, aber aufgrund der E-Scooter-Sicherheitsdebatte ein bisschen in den Hintergrund gerückt ist.
Auch das Fahrrad ist nach wie vor eines der gefährlichsten Transportmittel in der Stadt. Nach Angaben des britischen Verkehrsministeriums wurden im Jahr 2015 pro einer Milliarde zurückgelegte Meilen rund 1.000 Radfahrer getötet oder schwer verletzt. Zum Vergleich: Bei den Autofahrern liegt diese Zahl bei weit unter 100.
Um dem entgegenzuwirken, appelliert das ITF, auf alternative Transportmittel wie E-Tretoller oder Fahrräder umzusteigen, um die Menschen aus den Autos herauszuholen und die Straßen so noch sicherer zu machen. Außerdem schlagen die Forscher vor, dass spezielle Schulungen für Pkw-, Bus – und Lkw-Fahrer im Umgang mit Verkehrsteilnehmern mit Kleinstfahrzeugen vorgeschrieben werden sollten.
Zum Weiterlesen:
- Lime: KI soll erkennen, wenn Rollerfahrer auf dem Gehweg unterwegs sind E-Tretroller: 39.000 Verletzte in den USA allein 2018 Steigende Unfallzahlen: E-Tretroller sollen Teil der Unfallstatistik werden
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E-Bike oder E-Motorroller – welche Vorteile bieten beide Fahrmöglichkeiten?
Während elektrisch unterstützte Fahrräder längst in der deutschen Bevölkerung angekommen sind und ein alltägliches Bild auf der Straße abgeben, sind elektrisch angetriebene Motorroller eher ein Exot unter den Elektro-Zweirädern. Schauen wir uns mal die beiden Fortbewegungsmittel an. Doch zunächst – auch, weil die Begrifflichkeiten immer noch ein wenig kreuz und quer benutzt werden – widmen wir uns erst mal generell den möglichen Fortbewegungsmitteln aus dem Bereich E-Mobilität.
E-Bike, Pedelec, E-Roller, Elektroroller, E-Motorroller: Was ist was?
Weil die verschiedenen Bezeichnungen immer noch und immer wieder missverständlich gebraucht werden, widmen wir uns zunächst einmal den exakten Definitionen. Danach wird auch deutlicher, wo die Vorteile (und natürlich auch dementsprechend die Nachteile) bei den verschiedenen, elektroangetriebenen Zweirädern liegen:
Pedelec:
Die einfachste Variante, die oftmals ebenfalls leicht missverständlich als E-Bike bezeichnet wird, ist das Pedelec. Das ist ein Fahrrad mit zusätzlichem Elektroantrieb, den man beim Radfahren dazuschalten kann, aber nicht muss. Der Elektroantrieb hat maximal 250 Watt und unterstützt das Fahrrad bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Rein rechtlich gesehen ist das Pedelec ein Fahrrad; es besteht daher weder eine Helmpflicht (das Tragen eines Helmes ist aber dennoch mehr als sinnvoll!) noch benötigt man für dieses Zweirad eine gesonderte Fahrerlaubnis oder Zulassung. Es gibt noch die Sonderform S-Pedelec; das „S“ steht hier für „Speed“. Ein S-Pedelec unterstützt bis zu 45 km/h und ist daher bereits als Kleinkraftrad anzusehen, weshalb man hierfür ein Versicherungskennzeichen, eine Versicherung, mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung sowie auf jeden Fall einen Helm benötigt.
E-Bike:
Auch ein E-Bike ist ein Fahrrad mit elektrischer Motorunterstützung. Der Unterschied liegt in der Einsatzart des Elektromotors. Während beim Pedelec der Motor immer nur unterstützend zum Treten dazugeschaltet werden kann, ist beim E-Bike der Elektromotoreinsatz auch ohne das Treten der Pedalen möglich. Der ADAC beschreibt das folgendermaßen:
„Bikes, die eine Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h ohne Treten erreichen, gelten nicht mehr als Fahrräder. Hier handelt es sich um Kraftfahrzeuge! Das bedeutet, dass mindestens ein Versicherungskennzeichen und eine Mofa-Prüfbescheinigung oder bei leistungsstärkeren Bikes eine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse erforderlich ist – ansonsten begeht man eine Straftat!“
E-Motorroller, E-Roller, Elektroroller:
All das sind Begriffe für das gleiche, elektrobetriebene Zweirad im typischen Motorroller-Erscheinungsbild mit einem Sitz und einer Fußablage in der Mitte. Ein E-Roller hat immer eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h im Straßenverkehr, es besteht Helmpflicht und je nach Alter eine dementsprechende Fahrerlaubnis.
Vorteile eines E-Bikes beziehungsweise Pedelecs
Wir beschränken uns mal auf die elektro-unterstützten Fahrräder, die man als Pedelec kennt. Also die E-Bikes, die man ohne zusätzliche Fahrerlaubnis, Versicherung oder Kennzeichnungspflicht benutzen darf. Zu Beginn hauptsächlich von älteren Leuten gekauft, erfreut sich das Pedelec innerhalb der letzten Jahre auch immer größerer Beliebtheit bei den Jüngeren. Wir haben das in unserem Artikel zu E-Bikes bereits einmal näher betrachtet. Zusammengefasst gibt es durchaus sehr gute Argumente für ein Elektrorad:
Durch die zusätzliche Elektromotor-Unterstützung bist Du motiviert, auch mal längere Touren zu unternehmen. Der Zusatzmotor unterstützt Dich immer dann, wenn Du eine kleinere Pause vom Treten in die Pedalen benötigst oder Dir bei einem kleinen Anstieg die Puste weggeblieben wäre. Sprich: Ein Pedelec fungiert als Motivator.
Du kannst damit Gegenden erkunden, in die Du mit einem normalen Rad ohne elektronischen Anschubs nicht gefahren wärst.
Gerade ältere Menschen, Übergewichtige oder anderweitig gesundheitlich beeinträchtige Menschen werden motiviert, sich zu bewegen.
Die Batterie des Zusatzmotors kann zumeist ausgeklinkt und unkompliziert in der Wohnung wieder aufgeladen werden.
Du benötigst weder eine zusätzliche Fahrprüfung noch musst Du eine Extra-Versicherung abschließen für Dein Pedelec.
Elektrofahrräder mit Motorunterstützung dürfen die ganz normalen Radwege benutzen.
Vorteile eines E-Motorrollers
Ein E-Roller ist sicherlich etwas für Liebhaber und Fans von Motorrollern generell. Du solltest einfach wissen, dass das Fahrgefühl nicht mit dem auf einem E-Bike beziehungsweise Pedelec vergleichbar ist. Daher ist es auch notwendig, hier eine dementsprechende Fahrerlaubnis für das jeweilige Modell nachweisen zu können. Diese variiert je nach Alters des Fahrers, nach Modell und Geschwindigkeit. Vorteile eines Motorrollers sind:
Es ist auf jeden Fall die deutlich umweltschonendere Variante! Das ist sicherlich das Hauptargument: Kein Benzin als Antrieb, daher emissionsarm bzw. emissionsfrei.
Es ist günstig. Du zahlst für die Ladeenergie nur den Bruchteil wie für Benzin. Auch die Versicherung dürfte günstiger ausfallen als bei Modellen mit Verbrennungsmotor.
Du darfst je nach Modell eine zweite Person hinter Dir auf Deinem Sitz mitnehmen.
Je nach Modell und Ladebuchse ist das Laden an einer normalen Steckdose möglich.
Wenn Du Dich für ein Modell mit abnehmbarem Akku entscheidest, ist das noch besser, denn das ermöglicht Dir ein komplett Ladesäulen-unabhängiges Aufladen des Akkus.
Du kannst Dir bei einem durchdachten Modell oft einen Zweitakku holen. Das ist besonders dann ratsam, wenn die Reichweite des Erstakkus nicht allzu hoch liegt.
Geringere Reparaturkosten als bei einem Verbrennermotor. Generell ist ein E-Roller nicht so wartungs – und reparaturintensiv wie ein Motorroller mit Verbrenner.
Worauf sollte ich beim Kauf eines E-Rollers achten?
Überlege Dir genau, für welche Strecken Du Deinen zukünftigen E-Motorroller benötigst. Bei kurzen City-Ausflügen oder als Pendler-Fahrzeug mit eher geringerem Kilometereinsatz reicht Dir auch ein Modell, was vielleicht nur 30 oder 40 Kilometer mit einer Akkuladung schafft. Das Gute an herausnehmbaren Akkus ist: Du kannst immer einen Ersatzakku mitnehmen und so Deine möglichen Fahrkilometer auf einen Schlag verdoppeln. Gerade bei einem innerstädtischen Einsatz mit vielen kurzen Fahrten lohnt es sich, sich im Bereich der Elektro-Motorroller einmal umzusehen. In etlichen Städten oder Kommunen wird die Anschaffung eines Elektromotorrollers mit Förderprogrammen unterstützt. Wenn Du regelmäßig Lasten transportieren/Anhänger ziehen möchtest, dann achte auf einen leistungsstarken Elektromotor. Auch die Ladezeiten des Akkus solltest Du Dir ansehen, wenn Dein E-Roller sehr viel im Einsatz sein soll. Dein E-Motorroller sollte einen entnehmbaren Akku haben, denn derzeit sind gerade öffentliche Lademöglichkeiten noch nicht flächendeckend möglich.
Die Technik und auch die Reichweiten von E-Motorrollern werden sich in den nächsten Jahren weiter verbessern, sodass irgendwann die Preise auch denen von Zweitaktern angeglichen werden können. Und spätestens dann ist der E-Roller eine echte, umweltschonende Alternative zum benzinbetriebenen Schwestermodell.
Die Autorin – Melanie
Melanie ist freiberufliche Texterin & Korrektorin.
Sie betreibt Funktional Fitness und ab und an auch mal eine Einheit Crossfit. Lieblingsübung: Deadlifts.
Ansonsten mag sie Vini-Yoga, ist Katzenfreundin und Matcha – und Espresso-Fan.
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Ist ein Fahrrad sicherer als ein Motorroller
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Https://www. motor-talk. de/forum/roller-vs-e-bike-t5869969.html
PRESSE
Rad – und Rollerfahren im Dunkeln – richtiges Sichtbarmachen ist A&O
2019 geschahen 1.351 Rad-/Rollerunfälle bei Dämmerung und Dunkelheit, erhöhte Vorsicht aller nötig
Auch während der kommenden Monate werden Fahrrad, E-Bike oder E-Tretroller im Einsatz sein. Da es später hell und zeitiger dunkel wird, ist es besonders wichtig, für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar zu sein. Denn schlechte Sicht birgt ein erhöhtes Unfallrisiko. Vergangenes Jahr ereigneten sich in Österreich 1.351 Unfälle mit Fahrrad, E-Bike und E-Tretroller bei Dämmerung und Dunkelheit – das entspricht 17 Prozent der gesamten Rad-/Roller-Unfälle 2019. Im Jahr 2018 waren es mit 1.205 etwas weniger Unfälle mit Personenschaden bei Dämmerung bzw. Dunkelheit (Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung ÖAMTC-Unfallforschung). Ein Grund dafür ist auch der in die dunklen Stunden „verlagerte“ Berufsverkehr. Erhöhte Vorsicht aller Verkehrsteilnehmer ist daher unbedingt nötig.
„Damit Lenker von Fahrrad, E-Bike oder E-Roller besser sichtbar und damit sicherer unterwegs sind, sind sowohl eine vollständige, funktionierende Beleuchtung als auch der Einsatz von Reflektoren unerlässlich“, weiß ÖAMTC-Juristin Eva Unger. Sie kennt die Vorschriften: Fahrräder und E-Bikes müssen vorn mit einem weiß oder hellgelb leuchtenden, am Rad angebrachten Scheinwerfer ausgestattet sein, der die Fahrbahn mit ruhendem Licht beleuchtet. Hinten ist ein rotes Rücklicht Pflicht, das auch blinken und bspw. am Rucksack angebracht sein darf. Fahrräder und E-Bikes müssen außerdem mit Reflektoren ausgerüstet sein: Vorne weiß, hinten rot, an den Pedalen nach vorn und hinten gerichtete Reflektoren, an den Rädern Katzenaugen oder alternativ Reifen mit reflektierenden Umrandungen bzw. Reflektorsticks. Für E-Tretroller gelten bei einer Höchstleistung von 600 Watt und einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h vergleichbare Vorschriften wie für Radler: Weißes Licht nach vorne und rotes Licht nach hinten – zusätzlich Reflektoren an den Seiten (gelb) sowie nach vorne (weiß) und nach hinten (rot).
Mangel kann bis zu 726 Euro kosten, Licht regelmäßig prüfen & Ersatz haben
„Die Verwendung der Scheinwerfer bzw. des roten Rücklichts wird bei Sichtbeeinträchtigung und Dunkelheit zum Muss. Nur bei Tageslicht und guter Sicht darf die Beleuchtung entfallen“, so Juristin Unger. Sie warnt: „Ohne geeignete Beleuchtung riskiert man nicht nur die Sicherheit von sich und anderen – eine mangelhafte Ausrüstung oder fehlende Beleuchtung kann auch eine Strafe von bis zu 726 Euro nach sich ziehen.“ Führt schlechte oder fehlende Beleuchtung zu einem Unfall, können ein Mitverschulden, Schadenersatzforderungen und im Falle eines Personenschadens ein gerichtliches Strafverfahren die Folge sein. Die Expertin des Mobilitätsclubs rät: „Der Zustand und die optimale Funktion der Beleuchtung sollten regelmäßig überprüft werden.“ Am besten hat man stets auch Ersatzlampen dabei.
Besser sichtbar mit Reflektoren, Helm sollte selbstverständlich sein
Reflektierende Materialien auf der Kleidung verbessern die eigene Sichtbarkeit deutlich. „Alle ergänzenden Hilfsmittel, seien es Stirnlampen, Warnwesten oder LED-Lichter, machen Sinn. Zu beachten ist nur, dass man den Gegenverkehr dadurch nicht blendet“, sagt ÖAMTC-Expertin. Auch Helme und Satteltaschen sollten reflektierende Elemente aufweisen. „Ein Helm ist zwar in Österreich für Erwachsene nicht vorgeschrieben, schützt bei einem Unfall aber vor schweren Kopfverletzungen und sollte zur Grundausstattung gehören – in der dunklen Jahreszeit umso mehr“, sagt Unger.
Roller trainieren das Gleichgewicht
Roller sind wieder häufiger zu sehen. Für jüngere Kinder haben sie viele Vorteile gegenüber einem Fahrrad. Alles, was sie beim Rollerfahren lernen, nützt ihnen später beim Radfahren. In Kitas sind Roller ein Muss!
Die Vorteile des Rollerfahrens
- Es fordert Kinder mit allen Sinnen. Der Roller trainiert alle motorischen Fertigkeiten, besonders Bewegungs – und Gleichgewichtskoordination. Er vermittelt ein Gefühl für Beschleunigung und Geschwindigkeit. Kinder lernen, bei selbst erzeugter Bewegung ihre Umgebung wahrzunehmen. Der Roller ist ideal zum Üben: vom Kurvenfahren bis zum „sich Umschauen beim Fahren“. Rollerfahren macht Kindern Spaß!
Ängstliche Kinder trauen sich auf dem Roller mehr zu als auf dem Fahrrad. Bild: Puky
Die meisten Vorzüge treffen auch auf das Fahrrad zu. Dennoch ist der Roller im Vergleich überlegen.
Roller und Fahrrad – ein Vergleich
- Der Roller ist weniger unfallträchtig als das Fahrrad. Die Verletzungsgefahr ist beim Roller deutlich geringer. Bei einem Sturz ist der Abstand zum Boden kleiner. Kinder können einen Sturz leichter abfangen. Es ist einfacher, den Roller loszulassen und abzuspringen. Es besteht kein Risiko, beim Sturz mit dem Fuß in die Speichen zu geraten. Das Auslaufen und Bremsen mit dem Roller ist leichter als das Abbremsen mit dem Fahrrad. Der Roller ist dank breiter Reifen stabiler, Boden-Unebenheiten wirken sich weniger aus. Der Roller ist kompakter, es gibt weniger Stellen, an denen sich ein Kind verletzten oder quetschen kann (beim Fahrrad: Kette, Gepäckträger usw.) Alle Fähigkeiten, die Kinder beim Rollerfahren erwerben, nutzen ihnen beim Radfahren.
Auch für den Roller gilt: Kinder dürfen nicht auf der Straße fahren.
Der Roller im Kindergarten
Für Kindergärten lohnt die Anschaffung von Rollern in jedem Fall. Werden mehrere Fahrzeuge angeschafft, sollte man verschiedene Rollertypen nehmen. Jeder Roller ist anders – das bringt Abwechslung und fördert unterschiedliche motorische Aspekte. Das Angebot reicht vom Holzroller über klassische Roller mit Gummireifen bis zu Wipprollern.
E-Roller oder E-Bike?
Fährst du lieber mit einem E-Roller oder einem E-Bike?
Das Ergebnis basiert auf 180 Abstimmungen
28 Antworten
Ich hab normale Roller einfach mehr gerne.
E Bike oder Bike an sich nehme ich eh nie(wurde geklaut von nem Freund)
Außerdem mag ich Roller mehr weil man damit viel viel mehr Energie verbraucht als beim Fahrrad oder bei einem Elektroantrieb, beim Fahrrad hat man ja einen Gang der für einen Arbeit leistet, beim E Bike oder E Roller arbeitet Gang und Elektroantrieb für einen.
Achja und E Roller sind für mich der größte Scheiß, es sieht einfach irgendwie bekloppt aus wenn dort 2 Leute auf einmal auf so nem Teil sind und keiner nutzt irgendwas von seiner Körperkraft.
Ich sag dir ganz ehrlich es ist Eigendlich egal ob du Bike oder Roller nimmst weil beide haben ihre Vor – und Nachteile.
Es gibt nur einen Unterschied der das entscheidet und das sind oder ist Preis und Buget. Es kommt immer drauf an wie viel du ausgeben willst für sowas, weil es teure e Roller für 1000 Euro gibt oder billige e BIkes für 1500 Euro. Wenn mich fragst würde ich dir raten einen Roller zu kaufen weil der halt einfach billiger ist und ich hab einen für 300 euro neu bekommen und der fährt problemlos 40km.
Wie gesagt es kommt darauf an was du auch mit dem teil dann machen willst.
Wenn du sagst das du jetzt Touren über keine Ahnung 100 Kilometer machen willst dann würde ich dir e bike raten sind es aber nur mal kurz in die Stadt zur Arbeit und zurück, dann auf jeden fall e roller.
Brauche weder das eine noch das andere! Zum Wocheneinkauf muss der Kombi her und ansonsten gehe ich zu Fuß. Mit beiden Fahrgefährten, kann ich weder etwas transportieren [meinen Einkauf] noch längere Strecken [landnah lebend] zurücklegen – also ganz klar keine Wahl für mich.
Https://www. gutefrage. net/frage/e-roller-oder-e-bike
Josefschule
Katholische Grundschule
Seit längerer Zeit beobachten wir, dass sehr viele Kinder mit dem Roller zur Schule kommen. Das ist grundsätzlich erlaubt, zumal Sie als Eltern für den Schulweg Ihres Kindes verantwortlich sind. Wir möchten Sie jedoch dringend bitten, Ihre Entscheidung gut zu überdenken. Es ist wichtig, dass Sie Ihr Kind mehr als einmal auf dem Schulweg begleiten, um es auf die Gefahren des Schulweges hinzuweisen. Besonders wichtig ist es, die Kinder auf gefährliche Situationen hinzuweisen, die entstehen, wenn mehrere Kinder zusammenfahren. Denn beim Fahren in der Gruppe werden schnell alle Regeln vergessen und es kann zu sehr gefährlichen Situationen kommen (wenn zum Beispiel mal schnell der Bürgersteig verlassen wird, um einem geparkten Auto auszuweichen)! Ebenso sind „Rollerrennen“ eine große Gefahr. Nach einem anstrengenden Schulvormittag ist möglicherweise auch nicht mehr die volle Konzentration für die gefahrenfreie Nutzung des Rollers vorhanden.
Die Schule empfiehlt die Nutzung des Rollers für den Schulweg NICHT bzw. nur in Begleitung der Eltern!
Wenn Sie Ihrem Kind erlauben, mit dem Roller zur Schule zu fahren, sollten Sie und Ihr Kind folgendes beachten / sicherstellen:
Das Kind muss den Roller sicher beherrschen, insbesondere die verschiedenen Bremstechniken. Das Kind erkennt eventuelle Gefahren (z. B. ein Auto kommt plötzlich aus einer Hofausfahrt auf den Gehweg). Das Kind kann die richtige Geschwindigkeit wählen, um sich und andere nicht zu gefährden. Die Wahrnehmungsfähigkeit des Kindes ist so weit entwickelt, dass es sich vorausschauend und rücksichtsvoll mit dem Roller bewegen kann. Das Kind darf nur auf dem Gehweg und dort angemessen fahren. Das Kind sollte immer einen Helm tragen. Der Roller sollte mit einer Beleuchtung versehen sein, auch zur besseren Wahrnehmung durch andere.
Dass Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule fährt, empfehlen wir grundsätzlich erst nach der erfolgreich absolvierten Radfahrausbildung der Schule in der 4. Klasse.
Eine Begleitung durch die Eltern von Kindern, die mit dem Fahrrad vor der Radfahrprüfung zur Schule fahren, wird empfohlen.
Nach SGB VII (Sozialgesetzbuch) §2 Abs. 1 Ziffer 8 / §8 Abs. 2 sind die Kinder auf dem Schulweg versichert auch bei Umwegen, z. B. um einen Freund/Freundin abzuholen. Ein kurzer Auszug daraus:
Kaufen Sie Ihrem Kind ein Fahrrad, das in jeder Beziehung verkehrssicher ist und auf dem die Schultasche sicher befördert werden kann. Üben Sie mit Ihrem Kind Aufsteigen, Absteigen, Kurvenfahren usw. zunächst außerhalb des Straenverkehrs und anschließend im Verkehr. Kaufen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind einen Fahrradhelm und tragen Sie stets auch selbst einen Helm. Nutzen Sie gemeinsame Fahrradausflüge dafür, Ihr Kind immer wieder auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Grundschulkinder als Radfahrer sind in der Regel den komplexen Anforderungen des Straßenverkehrs NICHT gewachsen. Sie sollten daher erst nach der schulischen Radfahrausbildung mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Wählen Sie für Ihr Kind den sichersten – und nicht unbedingt den kürzesten – Weg zur Schule (möglichst nur Radwege und verkehrsarme Straßen). Üben Sie mit Ihrem Kind mehrfach den Schulweg ein.
Von jeglichen anderen Fortbewegungsmittel, z. B. Skateboard, Roller oder ähnlichem raten wir für den Schulweg Ihrer Kinder ab!
Gemäß der StVO darf ein Kind mit dem Fahrrad Auf dem Gehweg fahren, wenn es das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für Kinder, die jünger als 8 Jahre sind, ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg sogar Pflicht, es sei denn, es ist ein Radweg vorhanden, der baulich von der Fahrbahn getrennt ist.
Ab welchem Alter Kinder allein mit dem Fahrrad zur Schule fahren dürfen, ist nicht vorgeschrieben. Diese Entscheidung obliegt den Eltern. Selbst eine Helmvorschrift ist nicht rechtlich bindend.
Für Kinder, die ihren Schulweg zu Fuß gehen wollen, können und sollen: Suchen Sie den sichersten Schulweg aus (auch wenn dieser nicht der kürzeste ist), laufen Sie diesen am Anfang mehrmals mit Ihrem Kind ab und weisen auf mögliche Gefahrenstellen hin. Verhalten Sie sich im Sinne Ihrer Vorbildfunktion im Straßenverkehr ausnahmslos korrekt, auch wenn Sie in Eile sind.
Generell ist es zu begrüßen, dass die Kinder sich vor und nach dem Schulunterricht an der frischen Luft bewegen und nach erfolgreicher Fahrradausbildung auch mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
Roller fahren: Das müssen Sie beachten
Motorroller sind eine spannende Mobilitätsalternative zu Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Doch vor dem Umstieg auf einen Roller gibt es einiges zu beachten. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt.
Welche Führerscheine sind nötig?
Große Auswahl vom Stadt – bis zum Großroller
Tipps zum sicheren Rollerfahren
Praktisch, einfach zu fahren und oft günstig in Anschaffung und Unterhalt: Roller erleben nicht erst seit der Corona-Pandemie einen Boom. Durch die neue B196-Führerscheinregelung haben sich die Verkaufszahlen in einigen Segmenten mehr als verdoppelt. Sie berechtigt die Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auf vereinfachtem Weg zum Führen von Leichtkrafträdern.
Elektroroller im Trend
Rollerfahren günstiger als Autofahren
Oft genügt der Autoführerschein
Führerscheinklasse AM schon ab 15 Jahren
Keine Fahrt ohne Versicherungskennzeichen
Wie fährt sich ein Motorroller?
Stadtroller (45 km/h)
Elektroroller im Trend
Hinzu kommt, dass die Auswahl an Modellen und umweltfreundlichen Antriebsarten stetig zunimmt. So fahren viele Elektroroller heute schon (je nach Strommix) weitgehend emissionsfrei und Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor müssen seit 2021 die strenge Euro-5-Abgasnorm erfüllen. Das Zeitalter der lauten und stinkenden Zweitakter scheint also der Vergangenheit anzugehören und es gibt inzwischen für fast jeden Einsatzzweck und jede Leistungsklasse ein geeignetes Modell.
Rollerfahren günstiger als Autofahren
Die gängigsten Motorroller gehören zur Klasse der Kleinkrafträder. Sie dürfen Maximal 45 km/h fahren und sind neben Fahrrad, Mofa oder Moped eine weitere Möglichkeit, um in der Stadt oder in ländlichen Gebieten mobil zu sein. Für viele junge Menschen sind neben dem Fehlen eines Autoführerscheins auch die besseren Parkmöglichkeiten und die verhältnismäßig Geringen Unterhaltskosten beim Rollerfahren entscheidend.
Oft genügt der Autoführerschein
Egal ob E-Roller oder Verbrenner: Ein Helm und geeignete Bekleidung sind Pflicht © ADAC/Rasmus Kaessmann
Voraussetzung fürs Rollerfahren ist eine gültige Fahrerlaubnis. Die Wahl des richtigen Führerscheins richtet sich nach der Leistungsklasse des Motorrollers und nach dem Alter des Fahrers. Wer einen Pkw-Führerschein besitzt, darf ohne zusätzliche weitere Fahrerlaubnis ein Kleinkraftrad (bis 45 km/h) fahren. Gleiches gilt für Inhaber eines Motorradführerscheins. Wer für die Pkw – oder Motorradfahrerlaubnis zu jung ist, benötigt einen Führerschein der Klasse AM. Um diesen zu erwerben, müssen sowohl theoretische als auch praktische Fahrstunden und die entsprechenden Prüfungen absolviert werden.
Führerscheinklasse AM schon ab 15 Jahren
Die Klasse AM ist für Kleinkrafträder erforderlich. Grundsätzlich gilt hier die Altersgrenze von 16 Jahren. Der Führerschein kann jedoch nach einer Gesetzesänderung jetzt bundesweit schon ab 15 erworben werden. Der Führerschein berechtigt jedoch bis zum 16.Geburtstag nur zu Fahrten in Deutschland. Die Details zu AM mit 15 lesen Sie hier
Keine Fahrt ohne Versicherungskennzeichen
Neben dem Vorhandensein von AM-Führerschein oder Autoführerschein ist eine gültige Versicherung für Roller bis 45 km/h Pflicht. Beim Kleinkraftrad wird der Versicherungsschutz durch das Kennzeichen nachgewiesen. Die Mofa-Kennzeichen wechseln jedes Jahr die Farbe und werden immer Im März Neu ausgegeben.
Wie fährt sich ein Motorroller?
Nicht nur das Parken, auch das Fahren mit Rollern ist praktisch, denn sie sind relativ leicht und vor allem wendig. Doch wie alle motorisierten Zweiräder bieten sie nicht die gleiche Passive Sicherheit und nicht die gleiche Fahrstabilität wie ein Auto. Ausnahme hierbei sind die Roller mit drei Rädern, sie verfügen über eine bessere Spurstabilität als Zweiräder, vor allem in Kurven und beim Bremsen. Ihr Fahrverhalten entspricht dennoch eher einem Motorroller als dem eines Autos.
Die gängigsten Motorroller lassen sich in folgende Kategorien einteilen:
Stadtroller (45 km/h)
Klassische Motorroller für den Einsatz im urbanen Raum
Kleinkrafträder, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum und 4 kW/5,4 PS Leistung haben dürfen
Sie dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren
Preise zwischen 1000 und 3000 Euro
Räder zwischen 10 und 14 Zoll groß
Triebsatzschwinge, die Motor und Automatikgetriebe sowie die Hinterradführung vereint
Beliebt bei Jugendlichen, denn die Kleinkraftroller dürfen mit dem Führerschein AM gefahren werden, den man abhängig vom Bundesland mit 15 oder 16 Jahren erwerben kann
Elektroroller
Leise und je nach Strom-Mix nahezu emissionsfrei
Große Auswahl bei den Kleinkrafträdern (bis max. 45 km/h)
Einstiegsmodelle bereits ab unter 1000 Euro
Teilweise bescheidene Reichweite
Nur wenige Exemplare kommen bis 200 km weit
Einige Varianten schaffen bis zu 90 km/h, kosten dann aber mindestens 4000 und bis zu 6000 Euro
125er-Roller
Große Vielfalt an Modellen
Sie dürfen ab 16 Jahren gefahren werden, wenn der Führerschein der Klasse A1 erworben wurde
Inhaber eines Pkw-Führerscheins können mit weniger zeitlichem und finanziellem Aufwand (als bei der Motorradfahrerlaubnis) die Führerschein-Variante B196 erwerben, die ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern qualifiziert
Anschaffungspreise zwischen 2000 und 6000 Euro
Nicht alle Modelle verfügen über ABS, was in dieser Klasse aber Standard sein sollte
Großroller
Mehr Hubraum und deutlich mehr Leistung als 125er-Roller
Gute Platzverhältnisse und hoher Komfort
Große Auswahl an Modellen
Langstreckentauglichkeit mit Technik-Komponenten aus dem Motorradbereich
Hohes Gewicht (teilweise über 250 kg)
Hohe vierstellige oder fünfstellige Anschaffungspreise
Vergleichsweise teure Motorradfahrerlaubnis nötig
Tipps vom ADAC zum sicheren Roller fahren
Vor der ersten Fahrt sollte man in einem ruhigen Verkehrsraum üben und sich mit der Maschine vertraut machen. Eine Stunde mit einem Fahrlehrer schadet nicht, er kann Tipps zum Kurven – oder Bremsverhalten geben
Mit Versicherungskennzeichen kann man auch in der Stadt nicht überall fahren. Kraftfahrstraßen (beschildert durch das quadratische Schild weißes Auto auf blauem Grund) sind ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 61 km/h beträgt
Den Roller auf dem Gehweg zu parken ist nicht zulässig. Ist dieser breit genug, wird dieses Verhalten aber meist geduldet
Während der Fahrt auch den Rückspiegel im Auge behalten
Auf geeignete Bekleidung achten: Ein Helm ist Pflicht (Fahrradhelme sind auf dem Roller nicht zulässig), feste Schuhe (keine Flip-Flops, keine Sandalen), lange Hosen, eine geeignete Jacke und Handschuhe sind im Fall eines Sturzes ein guter Schutz
„Durchschlängeln“ bzw. Vorfahren an der Ampel ist verboten. Wer ganz nach vorne will, muss die wartenden Fahrzeuge links überholen, aber nur, wenn ausreichend Seitenabstand vorhanden ist.
Https://www. adac. de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/roller/roller-fahren/