Eine E-Bike Zulassung ist für manche Elektrofahrräder gesetzlich vorgeschrieben, für andere jedoch nicht. Das liegt daran, dass die Fahrräder, die gemeinhin als „E-Bike“ bezeichnet werden, rechtlich entweder als Pedelec, S-Pedelec oder E-Bike gelten. Für welche Elektrofahrräder eine Zulassung erforderlich ist, welche Leistung ein E-Bike haben darf und welche Fahrzeuge versicherungspflichtig sind, erfährst du hier.
Wann muss ich ein E-Bike zulassen?
Ein elektrisches Fahrrad benötigt eine Zulassung mit Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen, wenn es sich um ein S-Pedelec oder ein E-Bike handelt. Fahrer von Pedelecs hingegen brauchen keine Zulassung. Doch wo liegen zwischen diesen Fahrzeugen die Unterschiede?
Pedelec
Ein Pedelec (Abkürzung von „Pedal Electric Cycle“) ist ein Elektrofahrrad, dessen Motor sich nur hinzuschaltet, wenn der Fahrer selbst in die Pedale tritt. Die Motorunterstützung ist also im engeren Sinne nur eine Tretunterstützung. Lediglich eine zusätzliche Anfahrhilfe darf das Pedelec auch ohne Treten bis zu 6 km/h beschleunigen. Mit der Motorunterstützung dürfen Pedelecs bis zu 25 km/h schnell fahren. Sind diese Bedingungen erfüllt, ist das Pedelec rechtlich einem herkömmlichen Fahrrad gleichgestellt. Daher brauchst du für das Fahren mit einem Pedelec keine Zulassung und auch nicht verpflichtend einen Helm oder einen Führerschein. Auch das Befahren normaler Radwege ist mit Pedelecs erlaubt.
S-Pedelec
Ein S-Pedelec (kurz für „Speed Pedelec“) ist, wie der Name vermuten lässt, die schnellere Version eines Pedelecs. S-Pedelecs erreichen mit der Motorunterstützung beim Treten in die Pedale eine Geschwindigkeit bis zu 45 km/h. Diese schnellen Fahrräder gelten rechtlich als Kleinkrafträder. Für sie wird daher eine Zulassung benötigt. Als Fahrer musst du im Besitz einer Betriebserlaubnis, eines Versicherungskennzeichens sowie eines Führerscheins der Klasse AM oder höher sein. Zudem greift bei S-Pedelecs die Helmpflicht und normale Radwege dürfen nur befahren werden, wenn ein zusätzliches Schild dies für Kleinkrafträder ausdrücklich erlaubt. Das Mindestalter zum Fahren eines S-Pedelecs liegt je nach Bundesland bei 15 oder 16 Jahren.
E-Bike
Der Begriff “E-Bike” wird häufig als Oberbegriff verwendet, denn der größte Anteil aller angebotenen E-Bikes sind eigentlich Pedelecs. Im Gegensatz zum E-Bike bietet das Pedelec nur dann Motorunterstützung, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Als tatsächliche E-Bikes gelten Fahrräder, die auch ohne eigenes Treten die Motorunterstützung aktivieren. E-Bikes machen nur einen sehr geringen Teil der in Deutschland verkauften Elektrofahrräder aus und können ferner in Modelle mit verschiedenen Geschwindigkeiten unterschieden werden. E-Bikes mit einer Geschwindigkeit bis zu 20 oder 25 km/h gelten als Mofa. Zum Führen dieser Fahrzeuge benötigst du daher eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM oder B. Das Mindestalter zum Fahren dieser Bikes beträgt 15 Jahre. Radwege darfst du nur befahren, wenn Schilder mit Aufschrift „E-Bikes/Mofas frei“ dies erlauben. Für E-Bikes, die bis zu 45 km/h schnell fahren, ist ein Führerschein der Klasse AM oder B sowie ein Mindestalter von 16 Jahren Pflicht. Das Befahren von Radwegen ist für diese schnellen Fahrräder untersagt. Bis 20 km/h gilt für das Fahren von E-Bikes keine gesetzliche Helmpflicht, sondern nur eine Empfehlung. Ab 25 km/h musst du als Fahrer jedoch einen Helm tragen. Eine Zulassung ist für alle E-Bikes als Kleinkrafträder auf jeden Fall erforderlich.
Welche Leistung darf ein E-Bike haben?
Neben der Zulassungspflicht und maximalen Geschwindigkeiten ist auch die Motor-Kapazität von Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes klar geregelt: Bei Pedelecs darf der Motor über eine Leistung von maximal 250 Watt verfügen. Motoren von S-Pedelecs liegen mit 4.000 Watt um einiges darüber. E-Bikes mit Motorunterstützung bis 25 km/h erbringen eine maximale Leistung von 500 Watt und E-Bikes bis 45 km/h maximal 4.000 Watt.
Wann ist ein E-Bike versicherungspflichtig?
Alle rechtlich als E-Bikes eingestuften Elektrofahrräder, die du auch ohne Treten nur mithilfe des Motors fortbewegen kannst, sind versicherungspflichtig. Für sie benötigst du ein Versicherungskennzeichen. Gleiches gilt für S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h Tretunterstützung bieten. Für Pedelecs gibt es dagegen keine Versicherungspflicht. Verbraucherschützer empfehlen jedoch den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, um im Falle eines Unfalls abgesichert zu sein.
Https://www. kalkhoff-bikes. com/de_de/lexikon/e-bike-zulassung
Tempolimit: Gilt es auch für Fahrradfahrer?
Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Strenges Tempolimit: Radfahrer müssen einerseits nicht die generellen Beschränkungen für den Kraftverkehr einhalten. Konkrete Anweisungen auf Schildern gelten aber für alle. (Quelle: Christoph Hardt via www. imago-images. de)
Wie soll man denn auf dem Rad 10 km/h einhalten? Wer radelt schneller als Tempo 50? Gelten die Zahlen auf den Schildern und die Bußen auch für Radfahrer?
Radfahrer und Tempolimits: Leider ist die Sache nicht ganz einfach. Denn einerseits gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen auch auf dem Rad – aber andererseits nicht alle.
Generelle Tempolimits gelten nicht für Radfahrer
Beispielsweise schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) natürlich ganz klar vor, dass innerorts Tempo 50 gilt – und zwar „für alle Kraftfahrzeuge“ (Paragraf 3), also eben nicht für Fahrräder. Sie sind von dieser Regelung ausgenommen.
Der Grund: Die ersten Tempolimits kamen in den 1930er Jahren in die StVO – als man davon ausging, dass Radfahrer niemals so schnell sein werden. Seitdem ist viel geschehen: Die Fahrräder wurden viel leichter, schneller – und sie erhielten E-Motoren. Außerdem sind heute viele Menschen fitter als vor 100 Jahren.
Dies bedeutet aber nicht, dass Radfahrer völlig von Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgenommen sind. Denn in Paragraf 3 der StVO steht noch mehr. Im ersten Absatz heißt es: Alle Fahrzeuge (also auch Fahrräder) dürfen nur mit einem Tempo geführt werden, bei dem das Fahrzeug jederzeit beherrschbar bleibt. Das bedeutet, dass auch Radfahrer ihr Tempo anpassen müssen – und zwar an Sicht und Witterung, Straßen – und Verkehrsverhältnisse.
Bußgeldkatalog Fahrrad: Geschwindigkeit
Gemäß StVO sind auch auf dem Fahrrad Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten. So ist die Geschwindigkeit anzupassen, wenn in verkehrsberuhigten Bereichen oder einer Tempo-30-Zone gefahren wird.
Nein, konkret definierte Tempolimits gibt es nicht. Radfahrer müssen sich aber der Verkehrssituation sowie dem Zustand der Straße bzw. des Radwegs anpassen. Zudem darf durch die Geschwindigkeit niemand gefährdet werden.
Ja, Radfahrer können zu schnell sein. Die Bußgeldtabelle führt hier auf, welche Sanktionen drohen können.
Geschwindigkeitslimits für Fahrradfahrer: Wie schnell dürfen Radfahrer sein?
Die Fahrrad-Geschwindigkeit ist durch dieses Verkehrszeichen begrenzt
Standardmäßig verfügen Fahrräder über Keinen Tacho. Somit wissen Fahrradfahrer die meiste Zeit nicht genau, mit welcher Geschwindigkeit sie aktuell fahren. Da sich die erreichbare Geschwindigkeit für Fahrradfahrer aber in einem weitaus Kleineren Spektrum befindet, als das bei motorisierten Kraftfahrzeugen der Fall ist, ist dies auch nicht erforderlich. Trotzdem gelten auch für Fahrradfahrer die laut Verkehrsrecht und StVO festgelegten Geschwindigkeitsbegrenzungen. Bei Missachtung drohen Bußgelder gemäß obiger Bußgeldtabelle.
Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung beachten
Auch Fahrradfahrer müssen als verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer immer einen Blick für die Zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten haben und sich danach richten – auch wenn sie keine Möglichkeit haben, ihre erreichte Geschwindigkeit präzise zu prüfen. In einer Spielstraße ist es angemessen, die Geschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit zu drosseln; auch in einer Tempo-30-Zone ist es angebracht, keine Rekorde aufzustellen, was die Fahrrad-Geschwindigkeit betrifft.
Verschiedene Gerichtsentscheidungen haben bestätigt, dass Radfahrer ihr Tempo drosseln bzw. anpassen müssen, falls sie etwa einen Gemeinsamen Geh – und Radweg nutzen: Um Fußgänger nicht zu belästigen, müssen Radfahrer mit Schrittgeschwindigkeit an diesen vorbeifahren. Wer schneller fährt, und Fußgänger gefährdet, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Sogar Punkte fallen für diesen Verstoß an – ein Fahrverbot ist jedoch nicht zu befürchten.
Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Fahrrad
Grundsätzlich gilt, dass das Rad zu Jedem Zeitpunkt für den Fahrer kontrollierbar sein muss. Im Zweifelsfall ist es daher sinnvoll, etwas langsamer zu fahren. Ein Fahrradfahrer muss stets in der Lage sein, auf Gefährdungen zu reagieren – bei einer moderaten Geschwindigkeit ist es weitaus leichter, rechtzeitig auf ein abbiegendes Auto oder ein spielendes Kind zu reagieren, weil etwas mehr Zeit zum Bremsen ist. Das schafft Sicherheit für den Fahrer selbst und für andere Verkehrsteilnehmer und vermeidet ein Bußgeld aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung.
Fahrrad-Geschwindigkeit auf Radwegen
Auch Kinder müssen die vorgeschriebene Fahrradgeschwindigkeit beachten
Auch auf Radwegen dürfen Radfahrer nicht so schnell fahren, wie sie theoretisch könnten. Sie müssen sich an die Verkehrslage und die Beschaffenheit des Weges anpassen. Gerade bei zweispurigen Radwegen, die auch die gegenläufige Fahrtrichtung anbieten, ist es im Zuge der Verkehrssicherheit wichtig, dass Radfahrer auf „Geisterfahrer“ reagieren können. Auch diese Fahrrad-Geschwindigkeitsbegrenzung drückt sich nicht in einem genau festgelegtem Wert aus; Radfahrer müssen schlichtweg darauf achten, während der Fahrt stets ihre Fahrräder unter Kontrolle zu haben und bei Gefahren rechtzeitig bremsen zu können.
Fahrrad-Höchstgeschwindigkeit – wie viel ist theoretisch möglich?
Der Schnellste Radfahrer der Welt konnte bei einem Versuch im Jahr 1985 eine Höchstgeschwindigkeit von fast 250 km/h erreichen! Dieses Ergebnis wurde jedoch nur erzielt, weil aufgrund der Konstruktion des Tests der Luftwiderstand minimiert wurde und der Radfahrer gleichzeitig auch von Rückenwind profitierte. Unter „normalen“ Bedingungen erreichte ein Kanadier mit seinem Rad die Geschwindigkeit von 130 km/h – das ist immer noch Schneller als so manches Auto. Solche Geschwindigkeiten erreicht man als Fahrradfahrer jedoch im normalen Straßenverkehr nicht. Dort beträgt die Durchschnittsgeschwindigkeit eher 10 – 15 km/h.
Radfahrer müssen also nicht davon ausgehen, mit ihrem Rad die üblichen Geschwindigkeitslimits innerorts und außerorts zu überschreiten. Bei der Tour de France liegt die durchschnittliche Fahrrad-Geschwindigkeit bei immerhin 41 km/h. Sogar diese Geschwindigkeit wäre innerorts noch zulässig, denn hier darf man auch mit dem Auto bis zu 50 km/h fahren. Schneller sollten Sie mit dem Rad jedoch nicht fahren, da das die allgemein erwartbare Fahrradgeschwindigkeit überschreiten würde.
Https://www. bussgeld-info. de/bussgeldkatalog-fahrrad-geschwindigkeit/
Wie viel Watt muss man treten, um einen 30er Schnitt zu fahren?
Eine gute Frage, die nicht ganz leicht zu beantworten ist. Es geht uns jedoch nicht um Gruppenfahrten, sondern darum, was du leisten musst, wenn du alleine auf deinem Rad gegen den Wind ankämpfen musst.
30km/h sind mit weniger als 140 Watt möglich. Der Fitting-Experte Kay Dobat hat das eindrucksvoll bewiesen. Der Schlüssel für seine Rekordfahrt ist eine gute Aerodynamik. Ein Thema, um das kein Rad – oder Triathlon-Profi mehr herumkommt. Wer heute auf dem Rad vorne mitmischen will, testet im Windkanal oder auf der Radbahn.
Im Profigeschäft geht es da um Kleinigkeiten, die sogenannten Marginal Gains. Da wird nach jedem Watt gesucht, was man einsparen kann, weil in der Weltspitze ein Prozent eben den Unterschied macht.
Aber auch für Hobbysportler lohnt es sich, die eigene Aerodynamik zu verbessern. Dafür brauche ich weder einen Windkanal noch ein sündhaft teures Cockpit aus dem 3D-Drucker. Im Hobbysport geht es auch nicht um die Marginal Gains, sondern um die Basisarbeit.
Aerorahmen, integrierte Trinksysteme, Hochprofillaufräder, Zeitfahranzüge und spacige Helme – viele Agegrouper gönnen sich bereits Profimaterial, in der Hoffnung dadurch die eigenen Radsplits zu verbessern.
Dabei vergessen die meisten jedoch, dass nicht das Material, sondern der Fahrer den meisten Luftwiderstand produziert. Grundlage für schnelle Radzeiten im Triathlon und Zeitfahren ist und bleibt daher die Sitzposition.
Im Idealfall kombinierst du natürlich dein schnelles Material mit einer optimierten Sitzposition, um deine Geschwindigkeit auf dem Rad zu erhöhen. Kay Dobat von Dobay Cycling ist ein absoluter Fachmann auf diesem Gebiet. Um zu zeigen, was alles möglich ist, hat er ein paar seiner Testfahrten aufgezeichnet.
Wie in der Headline bereits angedeutet, ist es ihm gelingen 30km/h mit weniger als 140 Watt zufahren. Kay konnte das Tempo über eine Strecke von rund 40km mit 195Hm halten!
Alle Daten zur Rekordfahrt kannst du auf seinem Strava-Profil einsehen:
Aus einem solchen Experiment kann man verschiedene Dinge ableiten: Zum einen braucht man kein Tier auf dem Rad zu sein, um beim Zeitfahren schnelle Zeiten in den Asphalt zu brennen. Zum anderen kommt die Aerodynamik des Systems aus Fahrer und Bike auch bei verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten voll zum Tragen.
Der Vollständigkeit halber sind hier noch mal die Leistungsdaten im Überblick:
Je schneller das Durchschnittstempo ist, desto größer wird der Einfluss der Aerodynamik und damit das absolute Einsparpotenzial. Wenn ihr im WK schneller als 30km/h fahren wollt, müsst ihr also mehr Leistung investieren. Deshalb sind hier noch ein paar weitere Testfahrten von Kay:
Für 114,6km mit 356Hm brauchte Kay Dobat 3:19:00 – das entspricht einem Tempo von 34,6km/h bei 170 Watt AvgP.
Wie viel Watt benötigt man für einen 40er Schnitt?
24,5km mit 57 Hm in 36.48min – Kay konnte im August 2018 mit 250 Watt AvgP einen 40er Schnitt fahren.
Wie viel Watt muss man treten, um 180km unter 5 Stunden zu fahren?
Die Frage ist natürlich sehr individuell, aber von Kay gibt s auch dazu eine Strava-Aufzeichnung von Ostseeman 2018: Die Strecke misst 175,4km mit 1.415Hm. Kay konnte die Distanz als Staffelfahrer in 4:46:27 zurücklegen und benötigte dafür eine Durchschnittsleistung von 211 Watt. Das entspricht übrigens einem Durchschnittstempo von 38,6km/h!
Jetzt war die Strecke etwas zu kurz. Deshalb würde ich das gerne auf 180km hochrechnen. Bei einem 38er Schnitt brauchte Kay knapp 1:40min pro Kilometer. Angenommen er hätte das Tempo noch weitere 5km aufrechterhalten können, würden knapp 8:30min dazukommen. Damit bliebe er souverän unter der 5 Stundenmarke.
Hier sind die Details zum Ostseeman:
Ich finde, an den vorliegenden Daten kann man recht eindrucksvoll den Einfluss der Aerodynamik auf die Radzeiten sehen. Es lohnt sich also, mal einen Blick auf das eigene Einsparpotenzial zu werfen.
Deshalb werden wir uns mal in einer kleinen Beitragsreihe damit beschäftigen, was ihr selbst optimieren könnt und wo sich der Schritt zum Bike Fitter lohnt.
Über Kay Dobat
Das erste 24h-Rennen bestritt Kay Dobat mit 3 Freunden im Team bereits 2009. Die Liebe zu Langstreckenrennen war geboren. Den ersten Podiumsplatz als Einzelfahrer in einem 24h – Rennen erreichte Kay 2 Jahre später (728km in etwa 23h). Die Sitzpositionsoptimierung war bei allen Rennvorbereitungen stets ein zentrales Thema.
Nach diversen Ultradistanzrennen und den Besuchen bei verschiedenen Bikefittern hat Kay sich selbst intensiv mit den Themen Sitzpositionsoptimierung, Biomechanik, Satteldruckmessung, Aerodynamik und Materialauswahl beschäftigt.
Da er bereits zu der Zeit für viele Radsportler der Ansprechpartner für Bikefittings war, gründete er 2012 seine Firma Dobat-Cycling Bikefitting. 2016 kam als Ergänzung das Praxishandbuch Bikefitting vom Spomedisverlag hinzu.
Mittlerweile umfasst das Dobat-Cycling Team 6 Personen (4 Bikefitter, 1x Materiallogistik, 1x Backoffice), sowie ein Netzwerk aus Trainern, Leistungsdiagnostikern, Ernährungsberatern und Aerodynamikexperten. Auch die enge Zusammenarbeit mit Profisportlern und Materialherstellern sowie die unzähligen Tests auf der Radrennbahn zahlen sich für die Kunden von Dobat-Cycling aus.
Auch für Radfahrer gilt innerorts die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. – Falsch!
Tatsächlich dürfen Radfahrer innerorts so schnell fahren wie sie wollen (bzw. wie sie können). Die innerhalb von Ortschaften bestimmte Geschwindgkeitsbegrenzung von 50 km/h gilt gemäß § 3 Abs. 3 Ziff. 1 StVO nämlich nur für Kraftfahrzeuge. Zu solchen Kraftfahrzeugen zählen zwar auch Pedelecs, nicht jedoch herkömmliche Fahrräder, die sich allein mit Muskelkraft fortbewegen können. Das heißt: Radfahrer dürfen innerorts generell so schnell fahren wie es ihnen gefällt – auf Radwegen ebenso wie auf der Straße.
So weit, so schnell.
Doch keine Regel ohne Ausnahme: Für alle Fahrzeuge, also auch für Fahrräder, gelten die nach Zeichen 274 der Anlage 2 zur StVO angeordneten besonderen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Auch ein Fahrradfahrer darf daher z. B. in einer Tempo-30-Zone nicht schneller als 30 km/h fahren. Und in einem verkehrsberuhigten Bereich, in dem Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, dürfen auch Fahrräder nicht wesentlich schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Dass Fahrräder normalerweise kein Tacho haben (und auch nicht haben müssen) ist dabei unerheblich.
Und noch eine Ausnahme: Radfahrer müssen – wie jeder andere Fahrzeugführer auch – ihr Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen und die Geschwindigkeit der Verkehrssituation, der Witterung und den Sichtverhältnissen anpassen. Hinzu kommt, dass Radfahrer nach Ansicht des Bundesgerictshofs (VI ZR 73/90) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe (5 Ss 352/89) nur so schnell fahren dürfen, wie es allgemein von ihnen erwartet wird – was auch immer dies im Einzelfall konkret bedeuten soll. Außerdem müssen Radfahrer auf Radwegen mit angepasster Geschwindigkeit fahren, d. h. ihre Geschwindigkeit der Breite des Weges und der Oberflächenbeschaffenheit anpassen sowie Hindernisse, Geisterradler und Fußgänger berücksichtigen.
Tempolimit fürs Fahrrad: Welche Regeln gelten im Straßenverkehr?
Mit dem Fahrrad durch die Stadt düsen – viele Menschen ziehen das dem Auto vor, weil es oftmals sogar schneller geht. Doch zu schnell darf es auch nicht sein! Welche Regeln gelten auf dem Fahrrad bezüglich der Geschwindigkeit?
Post von der Bußgeldstelle?
Kostenlose Auswertung vom Blitzeranwalt
FahrraD: Geschwindigkeit ist nicht generell festgelegt
Erst einmal klingt es richtig gut für alle Radfahrer: Sie sind nicht an die festen Tempolimits gebunden, die im § 3 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung geregelt sind. Das heißt, Für Fahrradfahrer gilt keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung. Während Autos beispielsweise in der Stadt maximal 50 km/h fahren dürfen, könnten Fahrradfahrer hier rein theoretisch stärker in die Pedale treten und schneller unterwegs sein. Allerdings kommt eine Einschränkung gleich hinterher: Fahrradfahrer müssen sich an Verkehrszeichen halten, die die Geschwindigkeiten für alle Fahrzeuge regeln. Das bedeutet: Ist eine 30er-Zone explizit ausgeschildert, dürfen Fahrradfahrer dort auch nicht schneller fahren, sonst werden sie zu zweirädrigen Temposündern und es werden die gleichen Bußgelder wie für zu schnell fahrende Autos fällig.
Gut zu wissen: Die Durchschnittsgeschwindigkeit auf dem Fahrrad liegt bei 10 bis 25 km/h. Allerdings sind Fahrradfahrer damit eher gemütlich unterwegs. Sportliche Radler können deutlich höhere Geschwindigkeiten erreichen.
Kann man mit dem Fahrrad geblitzt werden?
Mit Fahrrad geblitzt: Geht das? Ja, genauso wie Autos auch, können auch Fahrradfahrer geblitzt werden, wenn sie sich nicht an die vorgegebene Geschwindigkeitsbeschränkung halten – etwa in einer 30er Zone. Das liegt daran, dass sowohl stationäre als auch Mobile Blitzer auf alle Objekte reagieren, die die Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Fahrradfahrer können jedoch meist aufatmen, wenn sie von einem Stationären Blitzer geblitzt wurden: Da ein Fahrrad kein amtliches Kennzeichen hat, durch das sich der Radler identifizieren lassen könnte, bleibt in der Regel ein Bußgeldbescheid aus. Anders sieht es aus, wenn Beamte die Messung selbst vor Ort vornehmen und den zu schnellen Radler auf frischer Tat ertappen – dann wird der Radfahrer vermutlich ein Bußgeld kassieren.
Zu schnell unterwegs mit dem Fahrrad – das sind die Strafen
Der Bußgeldkatalog teilt Rasende Radler in zwei Gruppen ein:
Wer im Fußgängerbereich zu schnell unterwegs ist und dabei auch noch Fußgänger gefährdet, muss 30 Euro Bußgeld bezahlen und erhält Einen Punkt in Flensburg. Wer in einem für Fahrräder nicht zugelassenen Fußgängerbereich radelt und dabei zu schnell ist, muss 35 Euro Bußgeld zahlen und erhält ebenfalls Einen Punkt in Flensburg.
Wichtig: Selbst auf Radwegen dürfen Radfahrer nicht zu schnell fahren. Hier gilt zwar kein generelles Tempolimit, aber Fahrradfahrer müssen darauf achten, dass sie in gefährlichen Situationen rechtzeitig abbremsen können und ihr Fahrrad zu jeder Zeit unter Kontrolle haben.
Https://www. rueden. de/bussgeldkatalog/geblitzt/fahrrad-geschwindigkeit/
33 km/h auf dem Fahrrad – Findet ihr das schnell?
Für Otto-Normal-Fahrradfahrer ist das schon ziemlich sportlich.
Natürlich geht es auch schneller, aber 33 km/h sind schnell genug, um die meisten Fahradfahrer in der Stadt zu überholen.
Aber locker. Bei 30 fällt der Hammer bei diesen Straßenrennen, die sich auf dem Arbeitswegen ergeben.
Es kommt auf die Umstände an.
Ein untrainierter Mensch, der mit einem klappriden Damenrad auf einem groben Schotterweg kurzzeitig auf 33 km/h treten kann, erbringt eine respektable Leistung.
Für Hobbysportler sind 33 km/h dagegen keine besonders hohe Geschwindigkeit. Selbst bei einem ziemlich fetten Mountainbike muss man dafür bergab nur locker mittreten. Hobby-Rennradler fahren auf der Straße stundenlang mit >30 km/h herum. Ohne, dass es bergab ginge. Bergab wird es ab so 50 km/h interessant.
Die Profis der Straßenradrennen fahren mit Durchschnittsgeschwindigkeiten um 40 km/h herum. Sprich, auf ebener Strecke fahren sie die meiste Zeit deutlich schneller.
Ich persönlich fahre mit dem Mountainbike (siehe Profilbild) auf asphaltierten, ebenen Strecken üblicherweise so 25-30 km/h und kann kurzzeitig gute 50 km/h treten. Höchste Geschwindigkeit bergab waren 85 km/h auf einer Bergstraße in den Alpen. wir waren auf der Flucht vor einem heranziehenden Gewitter 😉
Https://www. gutefrage. net/frage/33-kmh-auf-dem-fahrrad—findet-ihr-das-schnell
Das Fahrrad und die Geschwindigkeit – Bußgeldkatalog Fahrrad
Viele Liebhaber des Drahtesels fragen sich: „Gibt es beim Fahrrad eine Höchstgeschwindigkeit? Gelten dieselben Regeln wie bei einem Auto? Worauf muss ich bei der Geschwindigkeit als Radfahrer wirklich achten?“ So einige Verkehrsteilnehmer können diese Fragen nicht so einfach beantworten. Dieser Ratgeber klärt über die vorhandene Gesetzeslage auf und weist auf die Bußgelder hin, die bei Missachtung der Vorschriften bezahlt werden müssen.
Bußgeldtabelle: Fahrrad und Geschwindigkeit
141606 | Gefährdung eines Fußgängers in einem Fußgängerbereich, in dem der Verkehr durch Fahrzeuge zugelassen war | 30 € |
FAQ: Geschwindigkeit beim Fahrrad
Nein, eine konkrete Höchstgeschwindigkeit definiert der Gesetzgeber nicht. In der Nähe von Fußgängern darf aber dennoch nicht zu schnell gefahren werden.
Laut StVO dürfen Fahrzeuge nur so schnell unterwegs sein, dass diese ständig unter der Kontrolle des Fahrers stehen.
Werden Fußgänger im Fußgängerbereich gefährdet, sieht der Bußgeldkatalog dafür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro vor.
Die Geschwindigkeit beim Fahrrad: Das gilt für Geh – und Radwege
Mit dem Fahrrad muss der Geschwindigkeitsbegrenzung gefolgt werden.
Generell gilt die Vorschrift: Wer auf dem Radweg unterwegs ist, muss Seine Fahrradgeschwindigkeit anpassen. Der Gesetzgeber fordert hier, dass jeder Radfahrer seine Geschwindigkeit der Breite und Oberflächenbeschaffenheit des Fahrbahnuntergrunds anpasst.
Generell sollten auch die Personen, die Fahrräder im Straßenverkehr benutzen, Mit den Fehlern der anderen rechnen.
Als Radfahrer muss dabei auch immer bedacht und berücksichtigt werden, dass es auf dem Radweg Fußgänger, Falschfahrer („Geisterradfahrer“) oder allgemeine Hindernisse wie parkende Autos geben kann, die ein Ausweichmanöver notwendig machen. Denn auch Fahrer auf dem Bike müssen stets mit den Fehlern der anderen rechnen. Wer die Durchschnittsgeschwindigkeit (die in der Regel in km/h vorgegeben wird) niedrig hält, hat es leichter damit, auf Fußgänger und allgemeine Hindernisse zu Achten und rechtzeitig zu reagieren.
Auch die sogenannten Geisterradfahrer (die in der falsche Richtung unterwegs sind) können von einem Radfahrer mit niedriger Geschwindigkeit besser umfahren werden. Das gilt genauso für Zweibahnradwege.
Wer Auf dem Gehweg unterwegs ist, muss mit dem Fahrrad die Geschwindigkeit soweit senken, dass Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Dabei gibt es keine Ausnahme. Auch wurden diesbezüglich schon Viele Gerichtsurteile gefällt, in denen die, die dagegen verstoßen hatten, bestraft wurden.
Die generelle Geschwindigkeitsbegrenzung beim Fahrrad
Die Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Fahrrad kann direkt vor Ort bestraft werden.
Auch mit dem Fahrrad kann die Geschwindigkeit zu hoch sein – so sieht es die Gesetzgebung. Entsprechend der Verkehrslage und den Straßen-, Sicht – und Witterungsverhältnissen muss die Geschwindigkeit gewählt werden.
Auch Die persönlichen Fähigkeiten spielen bei der Durchschnittsgeschwindigkeit auf dem Rad eine Rolle. Fahrräder müssen stets Unter der absoluten Kontrolle der Fahrer sein, damit die Verkehrssicherheit bewahrt bleibt.
Weiterhin gilt, auch wer mit dem Rad beim Zu-Schnell-Fahren erwischt wird, Kann geblitzt werden und muss dann Strafe zahlen. Wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein 30 km/h Schild oder durch einen verkehrsberuhigten Bereich vorgegeben, muss diese eingehalten werden.
Somit ist eine durch Verkehrszeichen angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung, wie die Schrittgeschwindigkeit in einer Spielstraße oder ein verkehrsberuhigter Bereich auch für Radfahrer von Relevanz. Es darf nicht wesentlich schneller geradelt werden, als die Begrenzung der Geschwindigkeit vorgibt. Wer schneller fährt als erlaubt, muss Mit einem Bussgeld rechnen.
Dasselbe gilt auch für höhere Geschwindigkeitsbegrenzungen. Und auch wenn es ziemlich unwahrscheinlich ist, dass eine Person Mit dem Fahrrad eine Geschwindigkeit erreicht, die über 50 km/h liegt, so ist die Strafe bei der Realisierung von solchen unerlaubten Geschwindigkeiten doch fällig.
Merke: Auch mit dem Fahrrad ist es möglich, schneller zu fahren, als es erlaubt ist. Die Geschwindigkeiten, deren Begrenzungen in km/h festgelegt sind, Gelten für alle Fahrer im Straßenverkehr. Bei Überschreitungen wird der Fahrer bestraft.
Https://www. bussgeldkatalog. net/fahrrad/geschwindigkeit/
Was sagt das Gesetz zu E-Bikes?
Um der technischen Entwicklung von E-Bikes Rechnung zu tragen und die Sicherheit zu erhöhen, wurden per 1. Mai bzw. 1. Juli 2012 verschiedene Vorschriften angepasst. Ein E-Bike gilt rechtlich gesehen wie bisher als «Motorfahrrad» Art. 18 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Unterscheiden lassen sich:
- Leicht-Motorfahrräder (Art. 18 Bst. b Ziff. 1 VTS), sog. langsame E-Bikes:
- höchstens 500 W Motorleistung bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h: dabei handelt es sich um die Höchstgeschwindigkeit, die ohne menschliche Muskelkraft mit reiner Motorleistung erreicht wird allfällige Tretunterstützung, die bis maximal 25 km/h wirkt höchstens zweiplätzig, oder zwei speziell eingerichtete, geschützte Sitzplätze für Kinder
- höchstens 1000 W Motorleistung bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h allfällige Tretunterstützung, die bis maximal 45 km/h wirkt einplätzige, einspurige E-Bikes (d. h. beispielsweise keine dreirädrigen Cargobikes / Lastenfahrräder)
Regeln für E-Bikes
Regeln betreffend E-Bikes finden sich in verschiedenen Erlassen. Aus Sicht der Verkehrssicherheit sind insbesondere relevant:
- Das Mindestalter für das Führen von E-Bikes beträgt 14 Jahre ( 6 Abs. 1 Bst. a der Verkehrszulassungsverordnung-VZV). Leicht-Motorfahrräder dürfen ab dem 16. Geburtstag ohne Führerausweis gefahren werden ( 5 Abs. 2 Bst. d VZVund Art. 6 Abs. 1 Bst. f VZV). Wer jünger ist oder ein anderes E-Bike-Modell fährt, benötigt mindestens einen Führerausweis der Kategorie M (Art. 3 Abs. 3 VZV). E-Bikerinnen und E-Biker haben die Vorschriften für Radfahrerinnen und Radfahrer zu beachten und müssen daher Radstreifen und signalisierte Radwege benützen ( 42 Abs. 4 VRV, Art. 46 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz-SVG, Art. 33 Abs. 1 Signalisationsverordnung-SSV). Seit 1. Juli 2012 dürfen Kinder nicht nur wie bislang mit dem Leicht-Motorfahrrad, sondern auch mit einem schnellen E-Bike in einem Veloanhänger mitgeführt werden. Mit einem E-Bike können höchstens drei Kinder transportiert werden – zwei im Veloanhänger und eines auf dem Kindersitz ( 42 Abs. 4 VRVi. V.m. Art. 63 Abs. 3 Bst. b und d sowie Abs. 4 VRV). Ab 1. April 2022 müssen sowohl schnelle wie auch langsame E-Bikes mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein (Art. 30 Abs. 2 VRV). Ab 1. April 2024 gilt für neu in Verkehr gesetzte schnelle E-Bikes eine Tachopflicht (Art. 178b Abs. 3 VTS). E-Bikerinnen und E-Biker müssen den Geschwindigkeitsmesser während der Fahrt im Blickfeld haben und die Höchstgeschwindigkeiten, namentlich in Tempo-20- und Tempo-30-Zonen, einhalten. Bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden (Art. 222q VTS).
Velohelm: Ja oder nein?
Wer ein Leicht-Motorfahrrad fährt (also ein langsames E-Bike), ist nicht verpflichtet, einen Helm zu tragen (Art. 3b Abs. 2 Bst. e VRV). Aus Sicherheitsgründen empfiehlt die BFU jedoch, einen Fahrradhelm zu tragen.
Die Führerinnen und Führer eines sog. schnellen E-Bikes (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis max. 30 km/h sowie einer allfälligen Tretunterstützung bis maximal 45 km/h; Art. 18 Bst. a Ziff. 2 VTS) müssen einen geprüften Fahrradhelm nach der Norm EN 1078 tragen (Art. 3b Abs. 3 VRV).
Https://www. bfu. ch/de/services/rechtsfragen/e-bike-gesetz-schweiz