Da die Stadt sehr klein ist, ist die Fortbewegung in Reykjavik einfach. Je nach Tageszeit kann der Verkehr jedoch vergleichsweise stark sein.
Zu Fuß: Definitiv das beste (und billigste) Verkehrsmittel in Reykjavik.
Fahrrad: Radfahren in der Stadt einfach und sicher. Radfahrer können auf der Straße oder auf ausgewiesenen Radwegen fahren. Achten Sie nur auf Kopfsteinpflaster.
Auto: Mietwagen sind ein in Reykjavik nicht ungewöhnlich und sorgen für ein höheres Verkehrsaufkommen. Um die Stadt zu besichtigen, benötigen Sie bestimmt kein Auto, aber wenn Sie Ausflüge in die Umgebung planen, sollten Sie auf einen Mietwagen zurückgreifen.
Bus: Busse verkehren sowohl in der Stadt selbst und als auch zu anderen Reisezielen in Island. In den lokalen Bussen erhalten Sie kein Wechselgeld, also zählen Sie den Fahrpreis genau ab.
Https://www. finnair. com/at-de/transport-in-reykjavik-552786
Fahrrad
Das Fahrrad, jeder hat es, nur wenige nutzen es. Dabei hat gerade das Fahrrad das größte Potential unsere Kosten für Mobilität zu senken. Auf kurzen Strecken (bis 2 km) ist es sogar schneller als die Konkurenz von Auto und Bus. Doch wie oft erwischen wir uns selbst, dass wir auch kurze Strecken bei Sonnenschein im Auto zurücklegen? Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie motivieren, die Chance zu nutzen und viel Geld zu sparen – ganz einfach durch öfters radfahren. Dazu bieten Ihnen viele Informationen rund ums Fahradfahren und zeigen Ihnen, wie Sie dieses Verkehrsmittel zum Sparen nutzen können – ganz ohne „Unannehmlichkeiten“.
Besonders innovative Arbeitgeber haben auch die Möglichkeit, die Anreise zur Arbeit mit dem Fahrrad attraktiver zu gestalten. So wäre es zum Beispiel möglich, Duschen und Spinte bereitzuhalten, damit sich die Radfahrer frisch machen können, bevor sie mit der Arbeit beginnen. Weiter ist es eine Möglichkeit, einen Farhrradunterstand einzurichten, um die Räder vor schlechtem Wetter zu schützen.
Positiver Nebeneffekt für den Arbeitgeber wären ausgeglichenere und gesündere Arbeitnehmer.
Http://www. dieeinsparinfos. de/guenstige-mobilitaet/fahrrad/
Radius – Vorarlberg radelt
Dem Vorarlberger Fahrradwettberwerb, gewinnst du nicht nur mehr Lebensqualität und Fittness, sonder mit etwas Glück auch attraktive Preise von deinem Veranstalter. Ganz nebenbei stärkts dud die „Fahrrad Bewegung“, schonst die Umwelt und sparst Treibstoff.
Einfach Teilnehmen
1. Anmeldung
Unter www. vorarlberg. radelt. at
Oder einen Teilnameschein bei der Gemeinde holen und ausfüllen
2. Radeln und Kilometer eintragen
Im Internet, mit der App oder dem Fahrtenbuch (online abrufbar)
Täglich, monatlich, oder am Ende des Wettbewerbs, 30.9.20..
Jeder Kilometer zählt: zur Arbeit, zum Einkaufen, in der Freizeit
Jeder kann teilnehmen, es kommt nicht darauf an ob man ein „Spitzensportler“ ist oder nicht!
Hast du gewusst, dass.
- 47% aller Autofahrten in Vorarlberg kürzer als 5 Kilometer sind? das Risiko, vom Regen überrascht zu werden, gerade mal bei 4 % liegt?
Das Rad innerorts oft das schnellste und billigste Verkehrsmittel ist? regelmäßiges Fahrradfahren das Herzinfarktrisivo um 50% reduziert? Radfahren ein weiterer Schritt in Richtung Energieautonomie des Landes ist?
Kontakt
Gemeinde Klaus
Bürgerservice
T +43 5523 62536
Gemeinde@klaus. cnv. at
Https://www. klaus. at/buergerservice/service/rankweil-mobil/rankweil-mobil/e-bike
Vorarlberger Sport Radverein Metzler Rankweil
Der VSRV-Metzler bezweckt die Wahrung der Interessen der Radfahrer, insbesondere die Pflege und Förderung des Radsports: Rennfahren, Radtouren, Biken und geselliges Zusammenwirken unter seinen Mitgliedern.
Viele Gründe sprechen fürs Radfahren:
- Die Bewegung in der Natur fördert Gesundheit und Beweglichkeit. Das Fahrrad ist das billigste Verkehrsmittel. Radfahren schont die Umwelt.
• wöchentliche Rennradausfahrten in unterschiedlichen Leistungsgruppen zwischen April und Oktober, Radsportwochen im In – und Ausland.
• Diverse Aktivitäten abseits des Radsportes wie Wanderungen, Betriebsbesichtigungen, Museenbesuche, etc.
Vorarlberger Sport Radverein Metzler Rankweil
Https://vereine. rankweil. at/vereine/vorarlberger-sport-rad-verein-1
49-Euro-Ticket Günstig reisen mit dem Deutschlandticket
Mit dem Deutschlandticket können Fahrgäste für 49 Euro monatlich deutschlandweit den öffentlichen Personenverkehr nutzen, Fernverkehrszüge nicht. Das sind die Regeln.
- Wann wurde das Deutschlandticket eingeführt? Was kostet das Deutschlandticket? Wo darf ich mit dem Deutschlandticket überall fahren? Wie bekomme ich das Deutschlandticket? Bis wann muss ich das Ticket bestellen, um im nächsten Monat damit fahren zu können? Wie lange ist das Ticket gültig, wenn ich es im laufenden Monat kaufe und sofort nutze? Welche Kündigungsfrist gilt beim Deutschlandticket? Kann ich ein Fahrrad kostenlos mitnehmen? Was gilt für Studenten mit Semesterticket? Bekommen auch Nutzer des 49-Euro-Tickets Entschädigung bei Verspätung? Für meinen Zug ist eine erhebliche Verspätung angekündigt. Darf ich in einen ICE umsteigen?
Dauerhaft günstig durch ganz Deutschland?
Wann wurde das Deutschlandticket eingeführt?
Zum 1. Mai 2023. Das Deutschlandticket ist der Nachfolger des im Sommer 2022 angebotenen 9-Euro-Tickets.
Was kostet das Deutschlandticket?
Das Deutschlandticket kostet 49 Euro im Monat. Es ist damit für viele Nutzer eine günstige Alternative zu den Preisen, die viele Menschen momentan für ihr ausschließlich regional gültiges Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bezahlen. Die 49 Euro sind allerdings ein Einstiegspreis. Spätere Preiserhöhungen, wie etwa für einen Inflationsausgleich, sind möglich.
Wo darf ich mit dem Deutschlandticket überall fahren?
Das 49-Euro-Ticket kann deutschlandweit für den ÖPNV genutzt werden – genau wie zuvor das 9-Euro-Ticket. Dazu zählen folgende Verkehrsmittel der regionalen Verkehrsverbünde: Linienbus, Straßenbahn, Stadt- und U-Bahn sowie S-Bahn, aber auch Regionalbahn und Regionalexpress der Deutschen Bahn. Nicht zum ÖPNV gehören Fahrten mit Fernverkehrszügen wie ICE, IC oder EC. Das gilt auch für Züge des privaten Bahnunternehmens Flixtrain.
Auch ausländische Schnellzüge, die deutsche Fernverkehrsstrecken befahren, wie etwa der französische Thalys oder der österreichische ÖBB Nightjet, zählen nicht zum Öffentlichen Personennahverkehr.
Wie bekomme ich das Deutschlandticket?
Grundsätzlich wird das Deutschlandticket als digitaler Fahrschein im monatlich kündbaren Abo angeboten. Der Erwerb erfolgt also zum Beispiel über die Handy-App des regionalen Verkehrsverbundes. Bei der Fahrkartenkontrolle zeigt der Fahrgast den Gültigkeitsnachweis über die App vor. Bis Ende 2023 ist nach Angaben der Bundesregierung auch der Kauf eines Papiertickets möglich. Auf dem Papier befindet sich ein sogenannter „QR Code“, der bei der Kontrolle vorgezeigt werden muss. Nach Angaben der Deutschen Bahn ist das Deutschlandticket etwa über Bahn. de oder die App DB Navigator erhältlich, außerdem im DB Reisezentrum am Bahnhof.
Einige Verkehrsbetriebe wie der Hamburger Verkehrsverbund HVV geben an, dass Abokunden und Abokundinnen sich nicht selbst um einen Wechsel zum 49-Euro-Ticket kümmern müssen. Sie informieren Abokunden und Abokundinnen direkt, wenn sie zum Deutschlandticket wechseln wollen.
Bis wann muss ich das Ticket bestellen, um im nächsten Monat damit fahren zu können?
Das kommt darauf an, wo Sie das Ticket kaufen. In Berlin etwa muss das Ticket nach Angaben der Berliner Verkehrsbetriebe BVG bis zum 20. des Vormonats online bestellt worden sein, damit man es im darauffolgenden Monat genutzt werden kann. Anders etwa beim Münchner Verkehrs – und Tarifverbund (MVV): Hier können Sie das Ticket ohne Bestellfrist über die App des MVV bekommen. Das geht bei den Münchnern sogar im laufenden Monat. Auch bei der Deutschen Bahn kann das Deutschlandticket jederzeit gekauft und sofort genutzt werden – egal ob das Ticket im Reisezentrum am Bahnhof, über bahn. de oder die App DB Navigator gekauft wurde. Da das Deutschlandticket deutschlandweit im Nahverkehr genutzt werden kann, spielt es keine Rolle, wo es bestellt wurde. Ein Berliner könnte zum Beispiel auch mit dem über die App des Münchner MVV gekauften Abos in Berlin den Nahverkehr nutzen.
Wie lange ist das Ticket gültig, wenn ich es im laufenden Monat kaufe und sofort nutze?
Das Deutschlandticket ist ein Fahrschein, der jeweils für einen Kalendermonat gültig ist. Nach Ablauf des Monats verlängert sich das Ticket jeweils um einen weiteren Kalendermonat, bis es gekündigt wird. Das bedeutet für Käufe im laufenden Monat: Kauften Sie das Ticket mit „Ab-sofort“-Gültigkeit zum Beispiel am 9. August, läuft der erste Nutzungsmonat nicht vom 9. August bis zum darauffolgenden 8. September, sondern vom 9. August bis zum 31. August. Der Kunde zahlt dann also für nur 24 Nutzungstage 49 Euro.
Welche Kündigungsfrist gilt beim Deutschlandticket?
Die Kündigung muss in der Regel bis zum 10. des Vormonats bei der Deutschen Bahn beziehungsweise dem Verkehrsbetrieb, bei dem Sie das Ticket gekauft hatten, eingehen. Die Kündigung ist meist leicht über die App der Bahn oder des Verkehrsbetriebs möglich.
Wichtig: Wer das Deutschlandticket nur kurz, etwa nur einen Kalendermonat lang nutzen will, sollte sofort nach der Bestellung wieder kündigen. Sonst vergisst man die rechtzeitige Kündigung und muss für einen weiteren Monat zahlen.
Kann ich ein Fahrrad kostenlos mitnehmen?
Eine kostenlose Fahrradmitnahme gibt es beim 49-Euro-Ticket nicht. Wie schon beim 9-Euro-Ticket muss ein Zusatzticket gelöst werden, wenn ein Fahrrad mitgenommen werden soll. Aktuell kostet eine Fahrradtageskarte für den gesamten Nah – und Regionalverkehr 6 Euro. Die Karte kann am Automaten, im DB Reisezentrum oder online gekauft werden.
Was gilt für Studenten mit Semesterticket?
Studierende zahlen in der Regel über ihre Semestergebühren zwangsweise für ein Semesterticket, das sie zur Nutzung des Nahverkehrs vor Ort berechtigt. Damit sie nicht zusätzlich das Deutschlandticket zum normalen Preis von 49 Euro pro Monat kaufen müssen, gibt es die Möglichkeit, das Deutschlandticket für einen Aufschlag zu erwerben. Die Einzelheiten dazu regelt jeder Verkehrsverbund individuell. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel bekommen Studenten das Deutschlandticket für einen Aufschlag in Höhe 12,33 Euro.
Bekommen auch Nutzer des 49-Euro-Tickets Entschädigung bei Verspätung?
Ja. Wer sein Reiseziel mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten erreicht, hat einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von 1,50 Euro. Auszahlungen nimmt die Bahn allerdings erst ab einem Gesamtwert von 4 Euro vor. Das bedeutet: Geld gibt es erst, wenn ein Deutschlandticket-Nutzer im Monat dreimal Ankunftsverspätungen von mindestens 60 Minuten hatte. Denn dann stehen ihm 4,50 Euro zu.
Die Entschädigung kann mit dem Fahrgastrechte-Formular beantragt werden. Um das Formular korrekt auszufüllen, müssen Bahnfahrer insbesondere Angaben zum Start – und Zielbahnhof machen. Außerdem sind die geplanten und tatsächlichen Abfahrts – und Ankunftszeiten einzutragen. Da Inhaber des Deutschlandtickets ja keinen Fahrschein für eine bestimmte Strecke in den Händen halten oder im DB Navigator gespeichert haben, müssen sie also diese Daten alle während der Fahrt notieren, um später das Formular ausfüllen zu können.
Das ausgefüllte und unterschriebene Fahrgastrechte-Formular kann im Reisezentrum der Deutschen Bahn abgegeben werden, aber auch per Post eingesandt werden an „DB Dialog, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main“. Mehr zu den Fahrgastrechten im Artikel „Fahrgastrechte Bahn: Verspätung, Streik, Zugausfall – Ihre Rechte“.
Für meinen Zug ist eine erhebliche Verspätung angekündigt. Darf ich in einen ICE umsteigen?
Nein, denn das 49-Euro-Ticket gilt nun rechtlich als erheblich ermäßigter Fahrschein. Nutzer dürfen bei Verspätungen im Nahverkehr deshalb seit dem 15. August 2023 nicht kostenfrei in einen höherwertigen Zug wie den ICE einsteigen, um schneller an ihren Zielbahnhof zu gelangen. Geregelt ist das in Paragraf 3 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO). Inhaber des Deutschlandtickets sind damit von diesem Umsteigerecht ausgeschlossen. Die Betroffene können also stets nur mit einem Nahverkehrszug weiterfahren. Für die Benutzung eines Fernverkehrszuges müssen Reisende mit einem Deutschland-Ticket immer eine separate Fahrkarte kaufen, eine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen wegen Verspätung erfolgt nicht. Auch wenn wegen einer Baustelle eine Strecke gesperrt ist, dürfen Deutschland-Ticket-Nutzer nicht auf einen Fernverkehrszug umsteigen.
Nutzer des Nahverkehrs mit üblichen Fahrscheinen haben ein Umsteigerecht, sobald (etwa laut Bahnhofsanzeige) mit einer Verspätung am persönlichen Zielbahnhof von mindestens 20 Minuten zu rechnen ist. Sie dürfen dann auch in einen höherwertigeren Zug, etwa einen ICE, umsteigen um ans Reiseziel zu gelangen. Sie müssen zwar ein ICE-Ticket lösen, das wird ihnen aber nach der Reise erstattet. Diese Möglichkeit besteht für Inhaber des 49-Euro-Tickets nicht mehr.
Https://www. test. de/49-Euro-Ticket-Das-muessen-Sie-wissen-5944873-0/
Radeln in Bayern: klimafreundlich, sicher und attraktiv
„Wir Grüne wollen das Fahrrad in Stadt und Land zum beliebtesten Verkehrsmittel machen und das Radeln in Bayern klimafreundlich, sicher und attraktiv“, erklärt der Sprecher für Mobilität der Landtags-Grünen, Markus Büchler. Die Landtags-Grünen haben deshalb ein umfassendes Radgesetz (Anhang) vorgelegt, das als „Gesetzentwurf zur Stärkung der Fahrradmobilität in Bayern für mehr Klimaschutz und Verkehrssicherheit (Bayerisches Radgesetzes – BayRadG)“ am Dienstag, 23. November 2021, ab ca. 18.00 Uhr in der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags diskutiert wird. Ein grünes Fachgespräch zum Radgesetz im Herbst 2019 und die Sachverständigenanhörung zum Radverkehr im Verkehrsausschuss des Bayerischen Landtags im Februar 2021 hatten zuvor die Notwendigkeit eines Radgesetzes für Bayern unterstrichen. Markus Büchler: „Derzeit werden nur 11 Prozent der zurückgelegten Wege in Bayern mit dem Fahrrad bewältigt. Die Staatsregierung verfolgt den Anteil von 20 Prozent der Wege – hier sind wir noch kein Stück weitergekommen.“
Ziel des grünen Radgesetzes: Deutlich mehr Menschen als bisher sollen das Fahrrad wählen. In der Stadt, aber auch auf dem Land – und dafür müssen die Grundlagen geschaffen werden. Das Fahrrad ist das günstige, innerorts oft das schnellste Verkehrsmittel, ganz bestimmt aber das klimafreundlichste Verkehrsmittel. Aber: Oftmals wird das Radfahren als zu gefährlich erachtet, die Radinfrastruktur reicht nicht aus.
Markus Büchler: „Das Fahrrad ist in der Stadt das ideale Verkehrsmittel. Die meist kurzen Wege sind ideal mit dem Fahrrad zu bewältigen. Damit das Fahrrad sein enormes Potenzial für die Menschen in der Stadt entwickeln kann, brauchen wir in allen bayerischen Städten sichere Radwege und gute Abstellmöglichkeiten. Vorbilder im In – und Ausland zeigen, was in wenigen Jahren möglich wird, wenn die Infrastruktur ausgebaut wird.“
Beispiel Kopenhagen: Mehr als die Hälfte der Menschen pendeln mit dem Fahrrad zur Arbeit. Das Grüne Radgesetz bereitet den Weg, dass auch hier in Bayern deutlich mehr Menschen gerne das Fahrrad im Alltag benutzen.
Die wichtigsten Punkte:
• Radschnellwege für wichtige Pendelstrecken sollen künftig durch den Freistaat geplant und gebaut werden
• Freistaat und Kommunen sollen für ausreichende Fahrradabstellmöglichkeiten und eine bessere ÖPNV-Mitnahme sorgen
• Radwege sollen gleichberechtigt mit Straßen geplant werden: Nur wenn das Radwegenetz durchweg sicher, komfortabel und unterbrechungsfrei ist, wird das Fahrrad zu einer echten Alternative zum Auto
• „Vision Zero“: Abbiegeassistenten für Fahrzeuge des Freistaats sollen Verkehrstote und Schwerverletzte verhindern
• Beispiel Baden-Württemberg: Landesagentur für Mobilität einrichten, die Kommunen bei Umsetzung und Kommunikation der Maßnahmen berät und unterstützt
Markus Büchler: „Das Fahrrad ist aber nicht nur in der Stadt das ideale Verkehrsmittel. Auch auf dem Land hat es riesiges Potenzial. Denn auch in ländlichen Kommunen sind die meisten der mit dem Auto gefahrenen Wege nur wenige Kilometer kurz. Damit Das Fahrrad gerne genutzt wird, braucht es ein sicheres Radwegenetz zwischen den Orten aber auch innerhalb der Ortschaften – sowie viel mehr Abstellmöglichkeiten, vorzugsweise wetter – und diebstahlgeschützt. Jeder Weg, der mit dem Fahrrad zurückgelegt werden kann, spart Stau, Kosten und Zeit – und fördert die Gesundheit.“
49-Euro-Ticket: Wo kann ich mein Fahrrad kostenlos mitnehmen? Ein Überblick
Das 49-Euro-Ticket soll Anreize schaffen, das Auto häufiger stehenzulassen. Wer viel mit dem Rad fährt, tut das meist schon. Darf das Fahrrad demnach mit in Bus und Bahn?
Frankfurt – Verhältnismäßig günstig mit Bus und Bahn fahren, dank des „ÖPNV-Tarifs“ des Deutschlandtickets – auch damit soll ab 1. Mai 2023 die Verkehrswende geschafft werden; auch wenn Fachleute daran zweifeln. Ist das Wetter schön, ist vielerorts auch das Rad eine gute Alternative zum Auto. Doch es gibt Strecken, die sich einfach nicht – oder nur sehr schlecht – mit dem Fahrrad zurücklegen lassen. Wäre es da nicht super, beides miteinander kombinieren zu können?
Kostenlose Fahrradmitnahme mit dem 49-Euro-Ticket? Hier ja, da nein
Der Anblick von Menschen mit ihren Fahrrädern am Bahnsteig oder an der Bushaltestelle ist kein ungewohnter. In Bussen und Bahnen vieler Verkehrsgesellschaft sind bestimmte Bereiche eigens für Radfahrerinnen und Radfahrer gedacht, in ausgewählten Städten winken sogar Prämien der Deutschen Bahn fürs Radeln. Doch ist die kostenlose Fahrrad-Mitnahme auch im 49-Euro-Ticket mit inbegriffen?
Die Antwort ist wieder mal ein Jein. Was gilt, hängt, wie bei so manch anderen Belangen, mit den jeweiligen Tarifbestimmungen der einzelnen Verkehrsverbünde und Gesellschaften zusammen, informiert die Deutsche Bahn. So ist beispielsweise das Deutschland-Ticket doch nicht für ausnahmslos alle Regio-Bahnen gültig, andernorts lassen sich damit sogar IC-Züge von Fernverbindungen nutzen.
49-Euro-Ticket: Wie ist die Fahrradmitnahme in den einzelnen Bundesländern geregelt?
Unter Umständen berechtigt das 49-Euro-Ticket zur kostenfreien Mitnahme des Fahrrads. In anderen Fällen muss das Zweirad draußen bleiben, etwa wenn die Züge voll sind, und zu manchen Zeiten fällt eine Extra-Gebühr dafür an. Ausschlaggebend für die Regelung ist auch, wo man in Bus oder Bahn einsteigen möchte.
Die Regelungen hier können von Bundesland zu Bundesland variieren. Folgendes gilt:
- Baden-Württemberg: Montags bis freitags vor 6 Uhr und nach 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist die Fahrrad-Mitnahme mit einem verbundübergreifenden Fahrschein kostenfrei. Für manche Strecken ist jedoch ein Ticket bwFAHRRAD nötig, das es für 5,50 Euro gibt. Werktags zwischen 6 und 9 Uhr hängt der Preis vom Verbund ab. Bayern: Eine Fahrrad-Kurzstreckenkarte kostet zwischen 75 Cent und sechs Euro – diese gilt für Verbindungen bis zu 39 Kilometern bei einer Einzelfahrt und bis zu 18 Kilometern bei Hin – und Rückfahrt. In diesem Fall dürfen bis zu drei kostenfrei mitfahrende Kinder bis 14 Jahre auch ihr Fahrrad für die Strecke unentgeltlich mitnehmen. Eine Fahrradtageskarte, die bis 3 Uhr am nächsten Tag gilt, kostet sechs Euro. In Verbünden gelten andere Tarife. Auf einigen Strecken ist die Mitnahme auch kostenlos. Berlin/Brandenburg: Für das VBB-Gesamtnetz gibt es einen Einzelfahrausweis Fahrrad für 3,60 Euro, eine Tageskarte kostet sechs Euro. Für Vielfahrer lohnt sich die Monatskarte zum Preis von 23,50 Euro. Hamburg: Die Fahrradtageskarte kostet 4,50 Euro, für 5,30 Euro gibt es ein Kombiticket für die Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg. In U-, S – und A-Bahnen sowie vielen Buslinien des HVV ist die Mitnahme montags bis freitags vor 6 Uhr, von 9 bis 16 Uhr und nach 18 Uhr ebenso kostenfrei, wie samstags, sonntags und feiertags und den Hafenfähren ganztägig. Die HVV-Fahrradkarte für Züge im Regionalverkehr innerhalb des HVV ist für 3,50 Euro erhältlich. Hessen: Im RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund) und im NVV (Nordhessischer Verkehrsverbund) ist die Mitnahme generell kostenfrei, im RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund) bis auf wenige Ausnahmen montags bis freitags ab 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Der VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar) fordert nur montags bis freitags zwischen 6 und 9 Uhr ein Fahrradticket. Mecklenburg-Vorpommern: Der VVW (Verkehrsverbund Warnow) bietet Fahrradkarten für 3,50 Euro, Fahrrad-Tageskarten für sechs Euro und Fahrrad-Monatskarten für 20 Euro. Niedersachsen/Bremen: Eine Fahrradtageskarte im Niedersachsentarif kostet fünf Euro für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Kostenfreie Mitnahme gibt es nur im GVH (Großraum-Verkehr Hannover) – nicht allerdings montags bis freitags zwischen 6.30 und 8.30 Uhr und zwischen 15 und 19 Uhr. Im VRB (Verkehrsverbund Region Braunschweig) gibt es die Fahrradkarte für 2,50 Euro. Der VBN (Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen) fordert für ein Fahrrad-Tagesticket 3,95 Euro, für ein Fahrrad-Monatsticket 54,30 Euro und für ein Fahrrad-Abo-Ticket 45,30 Euro pro Monat. Geringer fallen diese Preise bei den Preisstufen I, A, B, S (1-2 Zonen) aus: zwei Euro fürs Tagesticket, 36,20 Euro für das Monatsticket, 29,60 Euro pro Monat für das Abo-Ticket. Nordrhein-Westfalen: Für das Fahrradtagesticket NRW werden 4,80 Euro verlangt. In den Verbunden gibt es verschiedene andere Angebote, unter anderem auch Monats – oder Abo-Karten. Rheinland-Pfalz: Von Montag bis Freitag vor 9 Uhr werden für die Fahrradtageskarte 6,50 Euro aufgerufen. Ansonsten ist die Mitnahme kostenfrei möglich. In den verschiedenen Verbünden gelten andere Tarife; in Mainz etwa ist die Mitnahme stets kostenlos. Saarland: Der Preis für die Fahrradtageskarte beträgt für Fahrten von Montag bis Freitag vor 9 Uhr 6,50 Euro. Zu anderen Zeiten kann der Drahtesel kostenfrei mitgenommen werden. Sachsen: Bei Fahrten zwischen Verkehrsverbünden werden für eine Fahrradtageskarte sechs Euro aufgerufen. In den Verbünden ist die Mitnahme in vielen Fällen kostenfrei. Sachsen-Anhalt: Fahrräder können hier mit wenigen Ausnahmen kostenfrei mitgenommen werden. Schleswig-Holstein: Für 4,50 Euro gibt es eine Fahrradtageskarte, im Gesamtnetz des SH-Tarifes kostet diese mindestens 5,30 Euro. In S-Bahnen dürfen Fahrräder montags bis freitags von 6 bis 9 Uhr und von 16 bis 18 Uhr nicht mitgenommen werden. Thüringen: Generell ist die Fahrradmitnahme hier kostenfrei.
Lesen Sie auch
Fahrradmitnahme bei der Deutschen Bahn: Extra-Tickets für Nah – und für Fernverkehr im Angebot
Knifflig wird es, wo es zu Überschneidungen kommt. Wer sein Rad über mehrere Bundesländer hinweg in Nahverkehrszügen transportieren will, ist mit der Fahrradtageskarte Nahverkehr gut beraten. Kostenpunkt: sechs Euro. Sie gilt bis 3 Uhr des nächsten Tages und berechtigt laut der Deutschen Bahn dazu, das Rad in allen Zügen des Nahverkehrs (IRE, RE, RB und S-Bahn) mitzunehmen. Für mitreisende Kinder unter sechs Jahren fallen keine Fahrrad-Gebühren an.
Das 49-Euro-Ticket kommt: Ab 1. Mai kann deutschlandweit verhältnismäßig günstig Bus und Bahn gefahren werden; und auch das Fahrrad kostenlos mitnehmen? © Monika Skolimowska/dpa
Der Großteil der Fernverkehrszüge ist vom 49-Euro-Ticket ausgeschlossen. Doch auch für Inter-City-Züge gibt es ein Angebot zur Fahrradmitnahme, doch neben der „Fahrradkarte Fernverkehr“ (neun Euro) braucht es zusätzlich eine Stellplatzreservierung fürs Bike. Wichtig: Beides muss vorab gebucht werden, und zwar möglichst frühzeitig vorgenommen werden. Der früheste Zeitpunkt für die Reservierung ist sechs Monate vor Abfahrt.
Grundsätzlich weist die Bahn darauf hin, dass es aus Sicherheitsgründen nur begrenzte Möglichkeiten zur Fahrradmitnahme gibt. Eine Garantie, dass das Rad in Bus und Bahn Platz findet, gibt es nicht. Bei größeren Zweirädern, wie Tandems, Liegerädern oder Dreirädern sollte im Vorfeld Kontakt mit der Bahn aufgenommen werde, da sie nur in Zügen mit größerer Stellplatzkapazität unterkommen können. (rku)
Radeln in Freising, Erding und Pfaffenhofen: klimafreundlich, sicher und attraktiv
„Wir Grüne wollen das Fahrrad in Stadt und Land zum beliebtesten Verkehrsmittel machen und das Radeln in Bayern klimafreundlich, sicher und attraktiv“, erklärt der Sprecher für Mobilität der Landtags-Grünen, Markus Büchler. Die Landtags-Grünen haben deshalb ein umfassendes Radgesetz (Anhang) vorgelegt, das als „Gesetzentwurf zur Stärkung der Fahrradmobilität in Bayern für mehr Klimaschutz und Verkehrssicherheit (Bayerisches Radgesetz – BayRadG)“ am Dienstag, 23. November 2021, ab ca. 18.00 Uhr in der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags diskutiert wird. Ein grünes Fachgespräch zum Radgesetz im Herbst 2019 und die Sachverständigenanhörung zum Radverkehr im Verkehrsausschuss des Bayerischen Landtags im Februar 2021 hatten zuvor die Notwendigkeit eines Radgesetzes für Bayern unterstrichen. Markus Büchler: „Derzeit werden nur 11 Prozent der zurückgelegten Wege in Bayern mit dem Fahrrad bewältigt. Die Staatsregierung verfolgt den Anteil von 20 Prozent der Wege – hier sind wir noch kein Stück weitergekommen.“
Ziel des grünen Radgesetzes: Deutlich mehr Menschen als bisher sollen das Fahrrad als Verkehrsmittel ihrer Wahl in ganz Bayern nutzen – und dafür schafft das grüne Radgesetz die Grundlagen. Denn das Fahrrad ist das günstige, in Städten oft auch das schnellste Verkehrsmittel. Ganz bestimmt ist es aber das klimafreundlichste Verkehrsmittel. Aber: Oftmals wird das Radfahren als zu gefährlich erachtet, die Radinfrastruktur reicht nicht aus.
Die wichtigsten Punkte:
· Radschnellwege für wichtige Pendelstrecken sollen künftig durch den Freistaat geplant und gebaut werden
· Freistaat und Kommunen sollen für ausreichende Fahrradabstellmöglichkeiten und eine bessere ÖPNV-Mitnahme sorgen
· Radwege sollen gleichberechtigt mit Straßen geplant werden: Nur wenn das Radwegenetz durchweg sicher, komfortabel und unterbrechungsfrei ist, wird das Fahrrad zu einer echten Alternative zum Auto
· „Vision Zero“: Abbiegeassistenten für Fahrzeuge des Freistaats sollen Verkehrstote und Schwerverletzte verhindern
· Beispiel Baden-Württemberg: Landesagentur für Mobilität einrichten, die Kommunen bei Umsetzung und Kommunikation der Maßnahmen berät und unterstützt
Johannes Becher, Landtagsabgeordneter aus Moosburg: „Ob Fahrrad, eBike oder Pedelec – der Fahruntersatz auf zwei Rädern kann mehr als Biergarten und Badesee! Damit das Fahrrad auch im Alltag ein sicheres und beliebtes Verkehrsmittel wird, brauchen wir in den Landkreisen Freising, Erding und Pfaffenhofen viel mehr gute Radwege zwischen den Kommunen – und auch innerorts. Dazu braucht es mehr Abstellmöglichkeiten, vorzugsweise wetter – und diebstahlgeschützt. Dafür brauchen unsere Rathäuser Unterstützung – mit einer Landesagentur für Mobilität, die Kommunen unter die Arme greift und durch die Entwicklung von Alternativen den Menschen eine echte Wahlfreiheit für die Fortbewegung von A nach B bietet. Jeder Weg, der mit dem Fahrrad zurückgelegt werden kann, spart Stau, Kosten und Zeit – und fördert die Gesundheit.“
Paul Knoblach
Mitglied des Bayerischen Landtags | Schweinfurt – Haßberge – Rhön-Grabfeld
Suchformular
Der grüne Landtagsabgeordnete Paul Knoblach fordert wie seine Landtagsfraktion ein grünes Radgesetz, damit mehr Menschen das Fahrrad nutzen, wie er hier entlang der Gutermannpromenade. Foto: Hannes Helferich
Das Potenzial des Fahrrads ausschöpfen
Landtags-Grüne wollen mit einem Radgesetz das Fahrrad in Bayern zum beliebtesten Verkehrsmittel machen
Schweinfurt – „Wir Grüne wollen das Fahrrad in Stadt und Land zum beliebtesten, sicheren und attraktiven Verkehrsmittel machen“, sagt der Sprecher für Mobilität der Landtags-Fraktion, Markus Büchler (München). „Denn das Fahrrad ist das günstige, insbesondere in Städten oft auch das schnellste Verkehrsmittel, ganz bestimmt aber das klimafreundlichste Verkehrsmittel“, ergänzt der Schweinfurter Abgeordnete Paul Knoblach in einer von seinem Büro verbreiteten Pressemitteilung.
Der Grund: Die Landtags-Grünen haben ein umfassendes Radgesetz (Anhang) erarbeitet, das als „Gesetzentwurf zur Stärkung der Fahrradmobilität in Bayern für mehr Klimaschutz und Verkehrssicherheit“ am Dienstag, 23. November 2021 in der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags Thema ist. Wer zuhören will, kann die Diskussion um zirka 16 Uhr mitverfolgen (https://www. bayern. landtag. de/aktuelles/plenum-online/).
Die Notwendigkeit zu einem Radgesetz für Bayern wird von den Grünen schon lange gesehen und zeigte sich zuletzt im Februar 2021 bei einer Sachverständigenanhörung zum Radverkehr im Verkehrsausschuss des Bayerischen Landtags in aller Deutlichkeit. „Derzeit werden nur 11 Prozent der zurückgelegten Wege in Bayern mit dem Fahrrad bewältigt, die Staatsregierung verfolgt einen Anteil von 20 Prozent – hier sind wir noch kein Stück weitergekommen,“ so Mobilitätssprecher Büchler.
Ziel des grünen Radgesetzes ist deshalb: Deutlich mehr Menschen als bisher sollen das Fahrrad als Verkehrsmittel ihrer Wahl in ganz Bayern nutzen – und dafür schafft das grüne Radgesetz die Grundlagen. Die wichtigsten Punkte: Radschnellwege für wichtige Pendelstrecken sollen künftig durch den Freistaat geplant und gebaut werden; Freistaat und Kommunen sollen für ausreichende Fahrradabstellmöglichkeiten und eine bessere ÖPNV-Mitnahme sorgen; Radwege sollen gleichberechtigt mit Straßen geplant werden. „Denn nur wenn das Radwegenetz durchweg sicher, komfortabel und unterbrechungsfrei ist, wird das Fahrrad zu einer echten Alternative zum Auto“, sagt Knoblach.
Dass es da noch viel zu tun gibt, macht Knoblach am Beispiel der Stadt Schweinfurt deutlich: Beim letzten Fahrradklima-Test für 2020 des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) fühlte sich nicht einmal jeder fünfte der 321 befragten Radler im Schweinfurter Straßenverkehr sicher. Bemängelt wurden von den Radfahrern in der seit 2019 fahrradfreundlichen Kommune zu schmale Radwege, Schlaglöcher auf den Wegen und Ampelschaltungen, die ein zügiges Radfahren in der Stadt behindern. „Millionen Euro werden für neue Auto-Parkhäuser ausgegeben, für den Ausbau der Radwege fehlt es dann“, kritisiert Knoblach.
Dringlich nannte der Schweinfurter MdL Lösungen für das Obertor, die Achse entlang der Deutschhöfer Straße, am Sennfelder Bahnhof und an der Maxbrücke, wo so viele Nutzer des Mainradwegs allein gelassen würden. Im grünen Radgesetz ist diese auch vom ADFC Schweinfurt und der lokalen Agendagruppe Klimafreundliche Mobilität immer wieder reklamierte Neuverteilung der Verkehrsräume zugunsten von Fußgängern und Fahrradfahrern eine der zentralen Forderungen, berichtet der Schweinfurter MdL. „Das Fahrrad ist gerade in der Stadt ideales Verkehrsmittel, damit es sein enormes Potenzial entwickeln kann, brauchen wir überall sichere Radwege und letztlich auch gute Abstellmöglichkeiten,“ sagt Knoblach. Was in wenigen Jahren möglich ist, wenn die Infrastruktur ausgebaut wird, zeigten viele Beispiele im In – und Ausland. „In Kopenhagen fahren heute mehr als die Hälfte der Menschen mit dem Fahrrad zur Arbeit“.
Https://paulknoblach. de/das-potenzial-des-fahrrads-ausschoepfen/