Wenn Sie kein Knöllchen beim Radfahren kassieren möchten, sollten Sie auf eine Fahrt mit Handy am Ohr besser verzichten. Haben Sie allerdings ein Knöpfchen im Ohr und die Hände frei, ist gegen ein Telefonat rein rechtlich nichts einzuwenden.
Generell sei die Nutzung des Handys auf dem Fahrrad komplett verboten, bringt es der Rechtsexperte des ADFC Bremen (Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club), Roland Huhn, gegenüber der dpa auf den Punkt. Während der Fahrt auf dem Rad zu telefonieren, sei nicht nur allgemein, sondern auch rein rechtlich ein riskantes Unterfangen. Es sei vergleichbar mit dem Telefonieren im Auto – auch hier müssen die Hände frei sein. Es darf nur über einen Knopf im Ohr oder über eine Freisprecheinrichtung telefoniert werden.
Die Definition des Begriffs „Benutzung“ ist seitens der Gerichte breit gefasst. Im Wesentlichen fällt unter Benutzung alles, wofür Sie beim Gebrauch des Handys die Hände benötigen – wie Telefonieren, SMS schreiben oder Fotos schießen. Werden Sie dabei erwischt, droht ein Knöllchen, das mit einem Bußgeld von etwas 25 Euro belegt wird. Ein teures Vergnügen, oder? Das droht bereits, wenn Sie beim Radeln das Handy nur in der Hand halten, weil Sie beispielsweise auf einen Anruf warten. Anders sähe es aus, wenn der Radfahrer eine Freisprecheinrichtung einsetzt. Huhn räumte jedoch ein:
„Allerdings darf das Gespräch ihn auch dann nicht beeinträchtigen.“ Die Wenigsten wissen, dass eine Ablenkung durch das Handy der einer leichten Alkoholisierung gleichkommt. Auch zu laute Musik über den MP3-Player sei nicht zulässig, da sie den Straßenlärm übertönen könne. Ein zu lauter MP3-Player sei aber während des Fahrradfahrens im Ernstfall schwieriger nachzuweisen als der Gebrauch eines Handys. Die Polizisten sprechen daher zunächst eine Verwarnung aus, und lassen das Knöllchen erst einmal stecken.
Um sich verletzungsbedingten und finanziellen Risiken gar nicht erst auszusetzen, sollten Sie das Musikhören beim Radfahren lieber lassen. In den meisten Fällen beeinträchtigt sie die Wahrnehmung zu stark. Doch das Gehör ist insbesondere für Radfahrer besonders wichtig, da sie weniger Spiegel als die Autofahrer haben, um Gefahren schnell erfassen zu können. Wer nicht ohne Musik radeln will, sollte auf geschlossene Kopfhörer verzichten, da durch sie Verkehrsgeräusche nicht mehr wahrgenommen werden.
Übrigens: Die Befestigung des Handys am Lenker ist gestatet, wenn das Telefon als Navigationsgerät eingesetzt wird. Zur (erneuten) Adresseneingabe (und natürlich auch zum Telefonieren) muss der Radfahrer anhalten. Tut er es nicht und wird erwischt, muss er sich wegen Hantierens mit dem Handy und Beeinträchtigung im Straßenverkehr vor der Polizei verantworten – und dann gibt es vielleicht keine Verwarnung mehr.
Https://www. strassenverkehrsamt. de/artikel/beim-radfahren-ist-das-handy-tabu
Das Handy auf dem Fahrrad nutzen: Erlaubt oder nicht?
Radfahrer sind sich nicht in jedem Fall darüber im Klaren, welche Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) für sie gelten. So kann es vorkommen, dass sie etwa einen Radweg nicht benutzen, obwohl eine Benutzungspflicht besteht oder mal eben das Handy auf dem Fahrrad zücken. Tatsächlich drohen dann schnell Bußgelder und Punkte in Flensburg, die der Bußgeldkatalog für Fahrrad-Verstöße bereithält.
Bußgeldtabelle: Handy beim Radfahren
Auf dem Fahrrad das Handy bedient | 55 Euro |
. mit Gefährdung | 75 Euro |
. und Unfall verursacht | 100 Euro |
Bußgeld: Das Handy auf dem Fahrrad kann Sie viel Geld kosten
Handy am Fahrrad: Die Strafe für die Nutzung während der Fahrt kann hoch ausfallen.
Das Telefonieren beim Fahrradfahren mag für einige Menschen keine große Ablenkung darstellen. Dennoch verstoßen Sie damit gegen geltendes Verkehrsrecht. Wer auf dem Fahrrad mit dem Handy in der Hand erwischt wird, erfüllt folgenden Tatbestand aus dem Bußgeldkatalog:
Sie benutzten als Radfahrer ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder der Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise. (TBNR: 123172)
Während der Fahrt dürfen Sie demnach Nicht telefonieren. Mit dem Handy am Fahrrad zu stehen und zu telefonieren, ist aber erlaubt. Das Bußgeld, wenn Sie auf dem Fahrrad das Handy benutzen, liegt bei 55 Euro. Das gilt allerdings nur, solange keine Gefährdung vorliegt. Sollte das allerdings der Fall sein, müssen Sie für das Handy am Fahrrad bereits ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro bezahlen. Dieser Fall kann beispielsweise eintreten, wenn Sie durch das Handy am Fahrrad so abgelenkt waren, dass Ihnen etwa ein Autofahrer ausweichen musste.
Bedienen Sie das Handy auf dem Fahrrad, liegt die Strafe, sollten Sie auch noch einen Unfall verursachen, abermals höher. Dann haben Sie einen Bußgeldbescheid zu erwarten, der 100 Euro als Sanktion für das genutzte Handy beim Fahrradfahren bereithält.
Video: Was droht bei „Handy am Steuer“?
Auf dem Fahrrad das Handy genutzt: Strafe fürs Musikhören?
Fahrradfahren und das Handy nutzen, um Musik zu hören: Erlaubt oder nicht?
Dass beim Fahrradfahren mit dem Handy am Ohr oder in der Hand Sanktionen drohen, wissen wir nun. Was aber gilt, wenn Sie das Handy auf dem Fahrrad nur nutzen, um Musik zu hören? Schließlich können Sie die Songauswahl bereits vor der Fahrt treffen, das Smartphone dann in einer Jackentasche verstauen und erst wieder hervorholen, wenn Sie das Rad abgestellt haben.
Sollten Sie das Handy beim Radfahren nicht aktiv bedienen, jedoch Zu laute Musik hören, kann gegebenenfalls auch eine Sanktion drohen. Denn Sie müssen als Verkehrsteilnehmer stets in der Lage sein, Ihre Umgebung wahrzunehmen. Zu laute Musik durch das Handy auf dem Fahrrad kann das Gehör beeinträchtigen, sodass Sie etwa herannahende Autos zu spät wahrnehmen. Dann droht auf dem Fahrrad durch die Handy-Musik ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro.
Kurz & knapp: Handy beim Fahrradfahren genutzt – Welches Bußgeld droht?
Werfen Sie einen Blick in den Bußgeldkatalog: Auf dem Fahrrad mit dem Handy erwischt zu werden, kostet 55 Euro, wenn Sie nicht etwa mit einem Headset telefonieren.
Nein, für das Handy während der Fahrt auf dem Rad fallen nur Kosten in Form eines Bußgeldes an. Punkte in Flensburg gibt es für so einen Verstoß nicht. Wie hoch die Geldsanktion bei einem Unfall oder Gefährdung aussieht, entnehmen Sie unserer Tabelle.
Können Sie Ihre Umgebung nicht mehr ausreichend wahrnehmen, drohen 10 Euro Verwarnungsgeld.
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Https://bussgeldcheck. bild. de/c/handy-fahrrad/
Das Handy auf dem Fahrrad benutzen?
Errechnen Sie selbst, wie hoch Ihr Bußgeld für die Handynutzung am Fahrrad ausfallen wird:
Kurz & Knapp: Handy auf dem Fahrrad
Die Nutzung von einem Handy auf dem Fahrrad ist nicht zulässig und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Nein, nicht nur das Telefonieren mit dem Handy in der Hand auch das Tippen von Nachrichten oder das Suchen von Musik ist nicht gestattet.
Musikhören ist beim Fahrradfahren nicht grundsätzlich untersagt. Die Musik darf aber nicht so laut sein, dass der Verkehr bzw. die Umgebung nicht mehr wahrgenommen wird. Zu laute Musik kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Ist Telefonieren auf dem Fahrrad erlaubt?
Handy auf dem Fahrrad? Stehenbleiben ist sicherer!
Jeder Autofahrer weiß, dass Handys am Steuer von Pkw strikt verboten sind – bei Verstößen folgen Drastische Sanktionen. Doch der Bußgeldkatalog fürs Fahrrad fällt in vielen Fällen Deutlich milder aus, als der entsprechende Strafkatolog für Auto, Lkw und Motorrad.
Das bedeutet aber nicht, dass ein Smartphone am Ohr auf dem Fahrrad erlaubt ist.
Aus welchen Gründen sind Handys und Smartphones während des Fahrens so Gefährlich? Und welche Strafen werden für Verstöße mit dem Fahrrad verhängt?
In folgendem Ratgeber finden Sie neben allgemeinen Informationen rund ums Handy auf dem Fahrrad auch das entsprechende Bußgeld gemäß Bußgeldkatalog 2023 sowie Tipps zu Alternativen.
Video: Handyverstoß im Auto und auf dem Fahrrad
Video: Wie wird ein Handyverstoß geahndet?
Handy und Fahrrad: Wenn die Aufmerksamkeit gestört wird
Eine belgische Fahrschule führte 2012 ein Experiment mit ihren Schülern durch. Die Fahrlehrer behaupteten, dass eine zusätzliche Prüfung notwendig wäre, um den Führerschein zu bekommen. In diesem Test müssten Fahranfänger beweisen, dass sie gleichzeitig fahren und Eine SMS tippen können.
Bei der Übung für den vermeintlichen Test Scheiterten alle Schüler kläglich. Sie waren nicht in der Lage, rechtzeitig Auszuweichen oder angemessen vorausschauend zu fahren. Einige gingen so weit zu behaupten, dass sie nicht mehr auf den Straßen unterwegs sein wollen, wenn diese Regelung tatsächlich greife.
Dieses Experiment zeigt eindrucksvoll auf, wie sehr unsere Aufmerksamkeit von dem kleinen Gerät in Anspruch genommen wird. Dies geht Zu Lasten des Fahrverhaltens und stellt ein großes Risiko im Straßenverkehr dar. Gerade in der Großstadt oder im Feierabendverkehr ist zum Fahren die Volle Konzentration notwendig. Dies gilt auch für das Radfahren!
Handy auf dem Fahrrad benutzt? Diese Bußgelder folgen
Das Handy stört Ihre Aufmerksamkeit.
Nutzen Sie auf dem Fahrrad ein Handy oder Smartphone, müssen Sie mit Bußgeldern rechnen. Zwar birgt ein unaufmerksamer Radfahrer nicht dasselbe Gefahrenpotenzial wie ein Pkw-Fahrer mit Handy am Ohr – dennoch kann er den Verkehr Empfindlich stören. Zwingt er durch seine Rücksichtslose Fahrweise beispielsweise einen Lkw zum Ausweichen, kann es zu einem sehr schweren Unfall kommen.
Aus diesem Grund droht der Bußgeldkatalog 2023 mit einem Strafgeld von 55 Euro für die Benutzung des Handys auf dem Rad.
Der Terminus „Benutzung“ ist absichtlich gewählt, da er mehr umfasst, als das reine Telefonieren. Auch das Tippen einer SMS ist verboten und wird geahndet. Grundsätzlich gilt: Beide Hände müssen für den Lenker Frei sein. Durch eine Freisprechanlage bzw. Kopfhörer ist es unter Umständen erlaubt, auf dem Fahrrad Musik zu hören oder zu telefonieren.
Für Fahrränder gibt es entsprechende Halterungen, an denen das Handy befestigt werden kann. Ihre Hände bleiben So frei. Bedenken Sie jedoch, dass Sie durch das Telefonieren trotz Handyhalterung Abgelenkt werden könnten. Auf der Grundlage des belgischen Experiments empfiehlt es sich, das Fahren beim Telefonieren üben um Ihr Eigene Reaktionsfähigkeit in dieser Situation auszutesten.
Musik hören beim Fahrradfahren: Erlaubt oder nicht?
Handy auf dem Fahrrad? Nur mit Halterung am Lenker!
Viele Radfahrer nutzen das Rad auf dem täglichen Weg zu Arbeit oder zur sportlichen Betätigung. Dabei hören sie unterwegs gerne ihre Lieblingslieder – entweder über das Handy oder ein entsprechendes Gerät. Dies ist Nicht allgemein verboten.
Grundsätzlich dürfen Sie also Auf dem Rad Musik hören. Beim Radfahren sind Sie allerdings zum Teil auf die Geräuschkulisse im Straßenverkehr angewiesen.
Sie dürfen die Musik beim Radfahren also nur so laut stellen, dass Sie die Umgebungsgeräusche – etwa eine Hupe oder ein Martinshorn – noch gut wahrnehmen können. Geht dies nicht mehr, Gefährden Sie nicht nur sich selbst sondern auch Die anderen Verkehrsteilnehmer. Der Bußgeldkatalog 2023 sieht dafür ein Bußgeld von 15 Euro vor.
Achten Sie also auf die Lautstärke des Smartphones, wenn Sie Musik hören auf dem Fahrrad. Ob sie zu hoch ist oder nicht, kann von Polizei – oder Ordnungsamtsbeamten nur Schwer nachgewiesen werden. Ist der Fall nicht offensichtlich (wenn Sie etwa auf ein wiederholtes Hupen nicht reagieren), kommen Sie oft mit einer Verwarnung davon.
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Https://www. bussgeldkatalog. de/handy-fahrrad/
Handy auf dem Fahrrad nutzen: Droht eine Strafe?
Bußgeldkatalog Telefonieren während der Fahrt mit dem Fahrrad
Benutzen von Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung | 55 € |
FAQ: Handy auf dem Fahrrad
Für Radfahrer gelten im Hinblick auf das Handy ähnliche Regeln wie für Autofahrer und andere Kraftfahrer. Nach § 23 Abs. 1a) StVO darf kein Fahrer während der Fahrt kein elektronisches Geräte benutzen, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, wenn er es dafür in der Hand halten muss.
Das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt kostet mindestens 55 Euro Bußgeld. Der Betrag steigt im Falle einer Gefährdung auf 75 Euro und bei einem Unfall auf 100 Euro.
Radfahrer dürfen ihr Smartphone nur benutzen, wenn sie das Gerät in einer entsprechenden Halterung anbringen und für dessen Bedienung nur kurz den Blick vom Verkehrsgeschehen abwenden. Auch diesbezüglich gelten ähnliche Vorgaben wie beim Handy am Steuer eines Autos.
Mit dem Handy auf dem Fahrrad unterwegs: Bußgeld und weitere Maßnahmen
Das Handy auf dem Fahrrad zu benutzen, ist gesetzeswidrig
Auf dem Fahrrad ist das Handy Tabu. Es sorgt nicht nur für Unnötige Ablenkung während der Fahrt. Zusätzlich haben Radfahrer nur eine Hand am Lenker, was besonders in Gefahrensituationen brenzlig werden kann. Der Bußgeldkatalog sieht beim Telefonieren auf dem Fahrrad ein Bußgeld vor. Dabei ist es egal, ob Sie mit dem Rad unterwegs sind oder im Auto sitzen. Lediglich die Bußgelder unterscheiden sich. Immer mehr Radfahrer nutzen ihre Handys als Navigationsgerät. Aber auch das Halten vom Smartphone wird mit einem Bußgeld bestraft. Aus diesem Grund ist eine Handyhalterung zu empfehlen.
Wer mit dem Handy in der Hand auf dem Fahrrad sitzt und fährt, riskiert ein Bußgeld von 55 Euro. Dazu gehört auch das Lesen von Nachrichten oder Benachrichtigungen von beispielsweise sozialen Netzwerken. Einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg müssen Radfahrer in der Regel nicht befürchten. Dieses Bußgeld hat auch keine weiteren Auswirkungen auf den Führerschein, so wie es zum Beispiel bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze auf dem Fahrrad der Fall sein kann.
Keine Lust zu lesen? Handyverstoß im Video erklärt
Im Video erfahren Sie das Wichtigste rund um die verbotswidrige Nutzung vom Handy am Steuer.
Handy in der Hand und mit dem Fahrrad auf der falschen Straßenseite erwischt
Wer mit dem Handy am Ohr auf dem Fahrrad erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 55 Euro. Doch was ist mit den doppelten Verstößen? Also all diejenigen Vergehen, bei denen der Radfahrer mit dem Handy auf dem Fahrrad fährt und dabei eine rote Ampel übersieht oder auf der falschen Straßenseite unterwegs ist?
In diesem speziellen Fall spricht der deutsche Gesetzgeber von einer Tateinheit und einer Tatmehrheit. Eine Tateinheit ist immer dann gegeben, wenn mehrere Verkehrsverstöße gleichzeitig begangen wurden. Eine Tatmehrheit hingegen definiert mehrere Handlungen zu verschiedenen Zeitpunkten.
Im Falle einer Tateinheit, also etwa das Telefonieren und ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad, wird in der Regel die Ordnungswidrigkeit mit dem höchsten Regelsatz geahndet. Ist für den Rotlichtverstoß ein höheres Bußgeld vorgesehen, muss der Radler oftmals nur dieses zahlen. Dies liegt jedoch im Ermessen des Polizeibeamten. Häufig sieht er auch von einem Bußgeld ab und ermahnt den Fahrradfahrer lediglich.
Eine Alternative zum Telefonieren mit dem Handy auf dem Fahrrad ist ein Bluetooth-Headset oder Kopfhörer. Viele Hersteller produzieren eine Halterung für das Smartphone, die der Fahrer auch zum Navigieren mit seinem Telefon nutzen kann. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die Stimme am Ende der Leitung nicht so laut ist, dass der Radler keine Umgebungsgeräusche mehr hört.
Musik hören beim Fahrradfahren: Ist das erlaubt?
Auf dem Fahrrad darf kein Handy benutzt werden, wie auch beim Auto. Ein Headset ist aber erlaubt.
Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass Deutsche auf dem Fahrrad Keine Musik hören dürfen. Kein Gesetz in Deutschland verbietet das. Das Hören wird lediglich eingeschränkt.
Denn Musik-Hören beim Fahrradfahren ist grundsätzlich erlaubt; die Musik darf jedoch Nicht so laut sein, dass der Radler keine anderen Geräusche in seiner Umgebung mitbekommt.
In diesem Fall kostet das Musik-Hören beim Radfahren 15 Euro. Jedoch nur, wenn der Radler das Martinshorn überhört und eine Gefährdung darstellt. Autofahrer zahlen 10 Euro für zu laute Musik im Pkw. Die Gründe hierfür sind die gleichen.
Diese Vergehen können gefährlich werden. Immerhin merkt der Fahrer nicht mehr, wenn zum Beispiel Ein Krankenwagen in seiner Nähe ist und Platz benötigt. Auch Autos werden mit Kopfhörern abgedämpft, sodass sich das Risiko auf eine Gefährdung im Straßenverkehr erhöht.
Das Musik-Hören auf dem Fahrrad ist also grundsätzlich erlaubt. Es empfiehlt sich aber, nur einen Kopfhörer im Ohr zu tragen oder die Laustärke so einzustellen, dass der Radler jederzeit seine Umgebung im Blick behalten kann.
Https://www. bussgeldkatalog. org/fahrrad-handy/
Bußgeldkatalog: Das Handy auf dem Fahrrad
Die Tabelle beschreibt Bußgelder des Bußgeldkatalogs Fahrrad 2023, die entstehen, wenn Sie das Handy auf dem Fahrrad nutzen oder extrem laute Musik hören.
Das Handy auf dem Fahrrad benutzt | 55 EUR |
So laut Musik gehört, dass Umgebung nicht mehr wahrnehmbar war und Fahrradfahrer eine Behinderung darstellte | 15 EUR |
Bußgeldrechner für Handy auf dem Fahrrad
Das Handy auf dem Fahrrad ist tabu!
Mit dem Handy auf dem Fahrrad droht ein Bußgeld.
Handys am Ohr im Straßenverkehr sind generell nicht erlaubt, da sie das Unfallrisiko erhöhen und die Verkehrssicherheit gefährden. Trotz allem gehen viele Radfahrer während des Fahrens ans Handy. Sie sind zum einen Abgelenkt und haben zum anderen Nicht ausreichend Kontrolle über ihr Rad.
Es ist verboten, das Handy auf dem Fahrrad zu nutzen. Musik hören beim Fahrradfahren ist hingegen erlaubt. Nutzen Sie das Handy zum Telefonieren, Fotografieren oder Nachrichten verschicken, begehen Sie einen Verkehrsverstoß. Mit Kopfhörern ist das Telefonieren während des Radfahrens erlaubt – vorausgesetzt, Sie hören die Geräusche des Straßenverkehrs. Es gibt verschiedene Headset-Modelle, die die gleichzeitige Benutzung von Handy und Fahrrad gewährleisten.
Werden Sie auf dem Fahrrad mit dem Handy in der Hand erwischt, droht ein Bußgeld von 55 Euro. Diese Regelung ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 23 Abs 2 Satz 1 Nr. 22 definiert.
Nutzen Sie Smartphones auf dem Fahrrad, indem Sie sie in einer Halterung am Lenker befestigen. So können Sie das Smartphone als Navigationsgerät verwenden und bequem Informationen während des Fahrens abrufen.
Der Tatbestand der Handynutzung auf dem Fahrrad beinhaltet Alle Situationen, in denen Sie Ihr Handy in der Hand halten. Wollen Sie telefonieren, müssen Sie Vom Fahrrad steigen.
Video: Was ist ein Handyverstoß?
Wann liegt ein Handyverstoß vor? Erfahren Sie es in diesem Video.
Musik hören beim Radfahren
Das Telefonieren auf dem Fahrrad ist nur mit einem Headset erlaubt.
Viele Radfahrer mögen es, auf dem Fahrrad Musik zu hören. Umfragen zufolge hört fast jeder zweite bis zum Alter von 34 Jahren regelmäßig Musik beim Radfahren.
Hören Sie auf dem Fahrrad laute Musik, die Sie im Straßenverkehr einschränkt, droht ein Bußgeld von 15 Euro. Radfahrer dürfen die Musik nicht so laut aufdrehen, dass sie Warnsignale wie das Martinshorn nicht mehr hören können.
Sie sollten auch in der Lage sein, das Geräusch der Klingel zu hören, damit andere Radfahrer Sie überholen können. Es wird generell empfohlen, auf das Musikhören auf dem Fahrrad zu verzichten – auch wenn es gesetzlich eigentlich erlaubt ist.
Bei einem Unfall gilt grundsätzlich: Fahrradfahrer, die Schuld tragen und Musik gehört haben, können ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verlieren.
Betrunken Radfahren und das Handy am Ohr
Was passiert, wenn Sie gleichzeitig gegen mehrere Vergehen verstoßen? In diesem Fall wird von einer Tateinheit gesprochen. Bei einer Tateinheit wird in der Regel der Schwerwiegendere Tatbestand geahndet. Der Radfahrer muss also in dem Beispiel nur das Bußgeld für Alkohol auf dem Fahrrad zahlen. Die endgültige Entscheidung darüber liegt jedoch im Ermessen des jeweiligen Polizisten.
FAQ: Handy beim Radfahren
Nein, die StVO verbietet das. Das Handy ist genau wie im Auto während der Fahrt nicht zu bedienen.
Ein Handyverstoß auf dem Fahrrad wird mit 55 Euro Geldbuße geahndet. Punkte in Flensburg fallen nicht an.
Ja, Musikhören ist dann erlaubt, wenn dies nicht dazu führt, dass Sie das Verkehrsgeschehen nicht mehr wahrnehmen. Bei einer Behinderung werden 15 Euro Verwarnungsgeld fällig.
Https://www. bussgeld-info. de/bussgeldkatalog-handy-fahrrad/
Telefonieren beim Radfahren: Was erlaubt ist und was nicht
Auf dem Fahrrad zu telefonieren kann praktisch sein. Aber ist es auch Erlaubt? Und wie steht es dabei um die Sicherheit während der Fahrt? Wir informieren, welche Gefahren und Strafen Radfahrern mit dem Hörer am Ohr drohen.
Darf ich beim Radfahren telefonieren?
Während es fürs Autofahren hinlänglich bekannt ist, ist vielen Menschen nicht bewusst, dass auch auf dem Rad das Handy in der Hand Nicht erlaubt ist.
Wirst du mit dem Telefon am Ohr im Straßenverkehr erwischt, musst du daher mit Konsequenzen rechnen.
Ganz davon abgesehen gefährdest du durch das einhändige Fahren und ein ablenkendes Telefonat deine eigene und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.
Welche Strafe droht fürs Telefonieren auf dem Fahrrad?
Im rein rechtlichen Sinne hat das Telefonieren auf dem Fahrrad keine Strafe zur Folge. Denn es handelt sich nicht um eine Straftat. Nachwirkungen hat dieses Verhalten für dich als Radfahrer aber dennoch.
Denn nach § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) stellt das Telefon in der Hand während der Fahrt auf dem Rad eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese Tatsache gilt nicht nur fürs Radfahren, sondern generell beim Führen aller Fahrzeuge im Straßenverkehr.
Bußgelder für das Telefonieren auf dem Rad
Wörtlich steht in der StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil – oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder Gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“
Ignorierst du diesen Passus der StVO und wirst mit dem Handy am Ohr erwischt, zahlst du mindestens 55 Euro Bußgeld. Dieser Betrag gilt allerdings nur, solange keine konkrete Gefährdung vorgelegen hat. Hast du dagegen mit deinem Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 75 Euro.
Sind Kopfhörer auf dem Fahrrad erlaubt?
Im Gesetzestext steht, dass das Telefonieren auf dem Fahrrad untersagt ist, wenn das Telefon aufgenommen oder gehalten werden muss. Wie sieht es aber aus, wenn du das Telefon beim Fahren nicht in der Hand hältst, sondern über Kopfhörer oder ein Headset telefonierst?
Grundsätzlich ist das Telefonieren oder auch Musik hören auf dem Fahrrad mit Kopfhörern, Ohrstöpseln oder via Headset Erlaubt. Es gibt jedoch eine Bedingung. Die Lautstärke muss so gering sein, dass du alle Warnzeichen im Straßenverkehr sofort und ohne Einschränkungen wahrnehmen kannst.
Bußgeld für zu hohe Lautstärke
Ist das Telefon zwar über Kopfhörer oder Headset zugeschaltet, die Lautstärke jedoch zu hoch eingestellt, kommst du deiner nach StVO bestehenden Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme nicht ausreichend nach.
Dies kann ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro nach sich ziehen. Bist du mit zu lauten Kopfhörern auf den Ohren in einen Unfall verwickelt, können die Folgen weitaus gravierender sein.
So kannst du als Unfallopfer etwa deinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz gegenüber dem Unfallverursacher verlieren. Hast du den Unfall selbst verschuldet, kann sich das auf die Schuldfrage und deinen Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung auswirken.
Noise-Cancelling-Funktion unbedingt deaktivieren!
Viele modernen Kopfhörer wie etwa die Airpods von Apple sind mit einer sogenannten Noise-Cancelling-Funktion ausgestattet. Ist diese aktiviert, unterdrückt sie bis zu einem gewissen Grad alle Umgebungsgeräusche.
Im Straßenverkehr solltest du diese Funktion vor jeder Fahrt Deaktivieren. Denn das Herausfiltern der Geräusche in der Umgebung führt dazu, dass auch Warnsignale nicht mehr oder nur sehr gedämpft zu dir durchdringen.
Dies wirkt sich absolut negativ auf deine eigene und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer aus.
Sicher Fahrrad fahren und telefonieren
Um sicher auf dem Rad unterwegs zu sein, sollte deine Aufmerksamkeit immer hauptsächlich dem Verkehr und den anderen Verkehrsteilnehmern um dich herum gelten.
Gerade im Stadtverkehr, wo es oft hektisch zugeht, ist es daher empfehlenswert, im größten Gewusel auf das Telefonieren oder Musik hören während der Fahrt zu verzichten.
Hast du dagegen freie Bahn und kannst dich neben dem Radfahren noch gut auf ein Telefonat konzentrieren, dann passe die Lautstärke deiner Kopfhörer so an, dass du dennoch alle wichtigen Geräusche mitkriegst. Unter diesen Bedingungen spricht erst einmal nichts dagegen, beim Radfahren zu telefonieren.
Aber unter uns – ist es nicht viel schöner, beim Radfahren mal abzuschalten und sich nicht mit unwichtigen Telefonaten oder störender Musik abzulenken?
Https://www. taylor-wheels. de/blog/telefonieren-beim-radfahren-was-erlaubt-ist-und-was-nicht/
Handy auf dem Fahrrad: Droht eine Strafe?
Unser Ratgeber klärt: Droht ein Bußgeld. wenn das Handy auf dem Fahrrad genutzt wird?
Bußgeldkatalog: Auf dem Fahrrad ein Handy genutzt
Sie benutzten als Radfahrer ein Handy in vorschriftswidriger Weise. | 55 € |
. mit Gefährdung | 75 € |
. mit Unfallfolge | 100 € |
FAQ: Handy auf dem Fahrrad
Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Fahrzeugführer elektronische Gerät nicht aufnehmen oder in der Hand halten. Demnach ist es auch Radfahrern untersagt, das Handy beim Fahrradfahren zu nutzen.
Nutzen Sie ein Handy beim Fahrradfahren, droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 55 Euro.
Montieren Sie das Handy am Fahrrad, können Sie dieses als Navigationssystem nutzen. Allerdings dürfen Sie dabei, ebenso wie Autofahrer beim Handy am Steuer, den Blick nur kurz vom Verkehrsgeschehen abwenden. Ebenso droht für das Telefonieren beim Fahrradfahren keine Strafe, wenn Sie dabei die Freisprechfunktion nutzen.
Dürfen Radfahrer unterwegs ein Mobiltelefon verwenden?
Autofahrer wissen, dass das Handy am Steuer nicht erlaubt ist und weitreichende Sanktionen laut Bußgeldkatalog drohen. Dabei kann das Telefonieren oder Schreiben einer Textnachricht nicht nur die Konzentration beim Führen eines Kraftfahrzeugs beeinflussen, sondern gleichermaßen auch Fahrradfahrer ablenken. Doch müssen Personen, die ein Handy beim Radfahren nutzen, mit Sanktionen rechnen? Gewissheit bringt ein Blick in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Unter § 23 Abs. 1a steht dort geschrieben:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
A) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
B) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht – und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Da der Gesetzgeber bei dieser Vorschrift den Begriff „Fahrzeug“ und nicht etwa „Kraftfahrzeug“ verwendet, finden die Regelungen zum Handy auch beim Fahrrad Anwendung. Es ist daher nicht erlaubt, beim Fahrradfahren mit dem Handy eine Nachricht zu tippen oder dieses zum Telefonieren in der Hand zu halten.
Ausnahmen: Wann darf das Smartphone am Fahrrad zum Einsatz kommen?
Mit einer entsprechenden Halterung darf das Handy am Fahrrad zum Einsatz kommen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Legal ein Handy am Fahrrad nutzen. Eine Strafe bzw. ein Bußgeld drohen nämlich nur, wenn Sie das Gerät aufnehmen oder halten müssen und für die Bedienung oder Nutzung eine Längere Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen notwendig ist.
Nutzen Sie hingegen die Freisprechfunktion fürs Telefonieren auf dem Fahrrad, ist kein Bußgeld zu befürchten. Gleiches gilt, wenn Sie mit dem Smartphone über Kopfhörer oder den Lautsprecher Musik hören. Allerdings sollten Radfahrer dabei auf die Lautstärke der Wiedergabe achten, denn Sie müssen das Verkehrsgeschehen noch mitbekommen können. Der Gesetzgeber bezieht sich dabei insbesondere auf Hupgeräusche oder das Martinshorn bei Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Notarzt.
Nicht zuletzt kann ein Mobiltelefon heutzutage auch als Navigationssystem zum Einsatz kommen. Beachten Sie dabei, dass Sie den Blick nicht zu lange von der Straße abwenden. Zudem sollten Sie im Vorfeld alle Einstellungen tätigen, sodass die Notwendigkeit einer Bedienung minimiert wird. Sind Umfangreichere Anpassungen notwendig, ist es ratsam, Anzuhalten. Denn so verhindern Sie, dass Sie für die Nutzung von einem Handy am Fahrrad ein Bußgeld zahlen müssen.
Wer auf sein Mobiltelefon auf dem Fahrrad also nicht verzichten kann, hat die Möglichkeit, eine entsprechende Halterung zu nutzen, um das Handy am Fahrrad anzubringen. Die Kosten für ein solches Hilfsmittel belaufen sich je nach Modell im Durchschnitt auf 5 bis 20 Euro. Die einmalige Anschaffung ist somit deutlich günstiger, als wenn die Polizei für die Verwendung vom Handy beim Fahrradfahren ein Bußgeld verhängt.
Auf dem Fahrrad ein Handy nutzen: Welche Strafe droht dafür?
Wer beim Fahrradfahren mit dem Handy erwischt wird, muss mindestens ein Bußgeld von 55 Euro zahlen.
Wer entgegen der gesetzlichen Vorschriften ein Mobiltelefon am Steuer nutzt, begeht laut deutschem Verkehrsrecht eine Ordnungswidrigkeit. Die Sanktionen ergeben sich daher aus dem Bußgeldkatalog. Nutzen Sie auf dem Fahrrad unerlaubt ein Handy, liegt das Bußgeld dafür bei mindestens 55 Euro. Abhängig von den Tatumständen kann die Geldsanktion aber auch höher ausfallen.
So steigt das Bußgeld, wenn am Fahrrad ein Handy genutzt wird und es dadurch zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt, auf 75 Euro. Ereignet sich durch das Fehlverhalten sogar ein Unfall, zieht dies eine Geldsanktion von 100 Euro nach sich.
Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot Müssen Personen, die ihr Handy auf dem Fahrrad nutzen, nicht befürchten. Ungeachtet dessen sollten sich Radfahrer dennoch bewusst sein, wie gefährlich die Ablenkung durch ein Mobiltelefon bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist und sich bei der Nutzung unbedingt an die geltenden Vorschriften halten.
(54 Bewertungen, Durchschnitt: 4,61 von 5)
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Darf ich mein Telefon beim Radfahren benutzen
Genauso wie das Telefonieren beim Autofahren tabu ist, darf das Handy auch auf dem Fahrrad nicht benutzt werden. Wer das Handy auf dem Fahrrad benutzt, riskiert Bußgelder, die jedoch milder ausfallen als beim Autofahren. Radfahrer, die während der Fahrt das Handy benutzen, bringen sich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.
Bußgelder: Handynutzung auf dem Rad – eine Ordnungswidrigkeit
In § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Benutzung des Handys auf dem Fahrrad als Ordnungswidrigkeit definiert, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Die Benutzung des Handys ist konkret dann verboten und gilt als Ordnungswidrigkeit, wenn das Fahrrad dabei geführt und das Handy in der Hand gehalten oder aufgenommen wird.
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Das heißt, dass die Benutzung des Handys beim Schieben des Fahrrads oder mit einer Halterung erlaubt ist. Verfügt das Handy über eine Halterung am Fahrrad, kann es auch für die Navigation genutzt werden. Radfahrer, die ihr Fahrrad schieben, gelten als Fußgänger und dürfen das Handy benutzen.
Tipp: Auch beim Halten an einer roten Ampel stehen Radfahrer und dürfen das Handy benutzen. Um sich besser auf den Verkehr zu konzentrieren, wird das jedoch nicht empfohlen.
Gestörte Aufmerksamkeit durch das Handy auf dem Fahrrad
Die Benutzung des Handys auf dem Fahrrad ist verboten, da die Aufmerksamkeit der Radfahrer gestört wird. In einem Experiment in einer belgischen Fahrschule von 2012 mussten Fahrschüler fahren und gleichzeitig eine SMS schreiben. Sie scheiterten, da sie nicht angemessen vorausschauend fahren oder ausweichen konnten.
Das Fahrverhalten wird durch die Benutzung des Handys beeinträchtigt, da die Radfahrer abgelenkt sind, was vor allem im Großstadt – und Feierabendverkehr eine ernsthafte Gefahr darstellt.
Bußgelder bei der Benutzung des Handys auf dem Fahrrad
Radfahrer, die während der Fahrt das Handy benutzen, riskieren Bußgelder, die folgendermaßen ausfallen:
- Vorschriftswidrige Nutzung des Handys während der Fahrt: 55 Euro Mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 75 Euro Mit Unfallfolge: 100 Euro
Die Bußgelder drohen nicht nur beim Telefonieren mit dem Handy. Auch das Schreiben von WhatsApp-Nachrichten oder SMS, das Suchen von Musik oder die anderweitige Nutzung von Apps, wenn während der Fahrt auf dem Handy getippt wird, ist verkehrswidrig und wird mit einem Bußgeld bestraft.
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In jedem Fall wird die Benutzung des Handys während der Fahrt auf dem Fahrrad nur mit einem Bußgeld geahndet. Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot mit dem PKW drohen nicht. Radfahrer müssen also nicht um ihren PKW-Führerschein bangen.
Bußgelder: Wann ist Telefonieren auf dem Fahrrad erlaubt?
Telefonieren auf dem Fahrrad ist nicht erlaubt, wenn das Handy dazu in der Hand gehalten oder aufgenommen wird. Es ist jedoch erlaubt, zu telefonieren, wenn:
- das Fahrrad geschoben wird das Fahrrad steht eine Freisprecheinrichtung genutzt wird das Handy an einer Halterung am Fahrrad befestigt ist
Das Handy kann auch mit einer Sprachsteuerung und Vorlesefunktion während der Fahrt genutzt werden. Die Benutzung des Handys ist auch erlaubt, wenn nur eine kurze Blickzuwendung zum Handy erfolgt, die den Verkehrs-, Straßen-, Sicht – und Witterungsverhältnissen angepasst ist und gleichzeitig nur eine kurze Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt.
Tipp: Es gibt Handyhalterungen für das Fahrrad, mit denen Radfahrer beim Telefonieren nicht die Hände vom Lenker nehmen müssen. Da die Aufmerksamkeit durch das Telefonieren gestört ist, sollten Radfahrer trotz Halterung zu ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer auf das Telefonieren während der Fahrt verzichten.
Navigation mit dem Handy – was ist erlaubt?
Das Handy kann als Navigationssystem genutzt werden, doch gilt auch hier, dass es während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden darf. Sinnvoll ist eine Halterung. Die Nutzung des Handys für die Navigation ist einfacher als die Verwendung einer faltbaren Karte.
Radfahrer sollten sich jedoch nicht ablenken lassen und für die Navigation besser anhalten und vom Rad absteigen. Um die Bedienung für die Navigation zu minimieren, sollten die erforderlichen Einstellungen bereits vor der Fahrt vorgenommen werden.
Musik hören beim Fahrradfahren
Längst werden Smartphones auch zum Abspielen von Musik genutzt. Radfahrer hören auf längeren Strecken, beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit oder bei der Nutzung des Fahrrads zur sportlichen Betätigung, mitunter gern Musik. Das ist nicht verboten. Lautsprecher oder Kopfhörer können benutzt werden. Musikhören ist nicht nur mit dem Handy, sondern auch über andere mobile Geräte wie iPod möglich.
Das Hören von Musik auf dem Fahrrad ist erlaubt, doch gelten Einschränkungen, da Radfahrer teilweise auf die Geräuschkulisse im Straßenverkehr angewiesen sind. Sie müssen rechtzeitig reagieren und ausweichen können, wenn sie ein sich näherndes Fahrzeug, eine Hupe, eine Fahrradklingel oder ein Martinshorn hören.
Solche Geräusche werden nicht oder erst zu spät wahrgenommen, wenn die Musik zu laut ist. Die Musik darf nur so laut eingestellt werden, dass Geräusche aus dem Straßenverkehr noch gut wahrnehmbar sind. Ist die Musik zu laut und werden die Geräusche nicht rechtzeitig wahrgenommen, können Radfahrer sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Ist die Musik zu laut und eine Gefährdung bereits eingetreten, können Bußgelder von 15 Euro verhängt werden.
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Mit dem Handy auf dem Fahrrad erwischt?
Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner für die Benutzung vom Handy auf dem Fahrrad
Mit dem Handy auf dem Fahrrad
Ein Fahrer darf Kein Handy, oder Smartphone, während der Fahrt benutzen. Das gilt nicht nur für Auto – oder Lkw-Fahrer, sondern auch für Fahrradfahrer. Wer das Handy auf dem Fahrrad benutzt, riskiert ein Bußgeld.
Telefonieren auf dem Fahrrad: Die Maßnahmen
Der Fahrrad-Bußgeldkatalog sieht für das Telefonieren auf dem Rad ein Bußgeld von 55 Euro vor. Dies ist gerade für diejenigen ärgerlich, die Beruflich auf das Mobiltelefon angewiesen sind und deshalb immer erreich sein müssen. Jedoch birgt das Telefonieren auf dem Fahrrad ein Erhöhtes Unfallrisiko. Es sorgt nicht nur für Ablenkung. Wer mit einem Handy auf dem Fahrrad fährt, nutzt dann Oftmals nur eine Hand zum Lenken. In einem Notfall geht damit die Lenkkontrolle über das Fahrzeug Verloren.
Wer eine SMS oder Whatsapp-Nachricht liest, ist zusätzlich abgelenkt, da er die meiste Zeit den Kopf nach unten beugt. Auch dieses Delikt fällt unter Telefonieren auf dem Fahrrad und wird mit 55 Euro geahndet.
Unter den Begriff „Benutzung“ von einem Handy auf dem Fahrrad fallen alle Situationen, in denen Fahrer Smartphones in der Hand halten. Also Egal ob Telefonieren, Fotografieren oder Nachrichten schreiben, in jedem Falle begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, welche mit 55 Euro geahndet wird.
FAQ: Handyverstoß auf dem Fahrrad
Nein, auch auf dem Fahrrad darf das Handy während der Fahrt nicht per Hand bedient werden. Tun Fahrer dies dennoch, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit.
Ja, wenn Kopfhörer fürs Telefonieren oder zum Musik hören verwendet werden, sollten Fahrer darauf achten, dass sie die Umgebungsgeräusch weiterhin gut wahrnehmen. Mehr zu diesem Thema lesen Sie hier.
Laut dem Fahrrad-Bußgeldkatalog müssen Radler mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen, wenn sie das Handy unerlaubterweise nutzen.
Im Video erklärt: Handy am Steuer
Wann die Nutzung des Handys am Steuer verboten ist, erfahren Sie in diesem Video.
Welche Alternativen gibt es zum Handy auf dem Fahrrad?
Eine Freisprechanlage im Auto ist erlaubt. Das Pendant dazu sind die Kopfhörer für den Fahrradfahrer. Wer also mit dem Handy auf dem Fahrrad kontrolliert wird, aber Kopfhörer im Ohr hat, um so zu telefonieren, muss in der Regel mit keinem Bußgeld rechnen. Diese Ausnahme gilt jedoch nur, wenn die Lautstärke des Telefonats noch gerade so laut ist, dass Sie die Umgebungsgeräusche im Straßenverkehr vernehmen können.
Eine weitere Alternative ist eine spezielle Handyhalterung für das Fahrrad. Die Halterung wird Direkt am Lenker montiert. Von hier aus können Fahrer Kopfhörer anschließen oder die Handys als Navigationsgerät nutzen.
Mit dem Handy auf dem Fahrrad und gleichzeitig über eine rote Ampel?
Gerade in den Situationen, in denen Fahrer mit dem Handy auf dem Fahrrad unterwegs sind, passieren kleine Unachtsamkeiten. So merken Fahrer beispielsweise nicht, dass sie bei Rot über eine Ampel fahren. In diesem Fall wird von einer Tateinheit gesprochen.
Eine Tateinheit besteht immer dann, wenn mehrere Delikte „zur selben Zeit am selben Ort von der selben Person begangen werden“ (Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandkatalog Kraftfahrtbundesamt). Im Unterschied dazu definiert die deutsche Rechtsprechung den Begriff Tatmehrheit, wenn mehrere Delikte zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt verursacht wurden.
Liegt eine Tateinheit vor, beispielsweise ein Handy auf dem Fahrrad am Ohr und das Überfahren einer roten Ampel, so wird Nur der höchste Regelsatz angewendet. Das bedeutet, dass die Tat mit den schwerwiegenderen Folgen geahndet wird. Ein Beispiel hierfür: Ein Fahrradfahrer telefoniert während der Fahrt und überfährt eine rote Ampel. Das erste Delikt kostet laut Bußgeldkatalog 55 Euro, das zweite beim einfachsten Verstoß 60 Euro und einen Punkt. Da dieser Regelsatz höher ist, als das Telefonieren während des Fahrens, muss der Radler 60 Euro zahlen und erhält einen Punkt. Das Bußgeld von 55 Euro Entfällt oftmals.
Musik hören beim Fahrradfahren: Ist das erlaubt?
Musik hören beim Fahrradfahren ist erlaubt
Wer auf dem Fahrrad Musik hört, darf dies Entgegen der weitverbreiteten Meinung tun. Hierbei gibt es jedoch auch wieder Ausnahmen.
Genau wie beim Telefonieren mit dem Handy ist das Musik-Hören beim Radfahren nur dann erlaubt, wenn Sie trotzdem die Umgebungsgeräusche wahrnehmen können.
Sollten Sie laute Musik beim Radfahren hören und dadurch zum Beispiel das Martinshorn nicht bemerken, kann dieser Verstoß ein Bußgeld von 15 Euro nach sich ziehen. Wenn Sie auf dem Fahrrad laute Musik hören und kontrolliert werden, führt dies jedoch in der Regel zunächst zu einer Mündlichen Verwarnung.
Dieses Delikt ist nämlich für die Beamten schwer nachzuweisen. Das sollte aber kein Grund sein, um nun leichtfertig mit dem MP3-Player oder dem Handy, welches Musik abspielt, umzugehen.
Experten raten jedoch vom Musik-Hören auf dem Fahrrad ab, da es die Wahrnehmung zu sehr einschränkt. Immerhin ist das Gehör für Radfahrer insofern wichtig, dass es als „Spiegel“ wie bei Kfz dient. Zudem sollten Fahrer Auf geschlossene Kopfhörer verzichten, da sie Verkehrsgeräusche sehr gut abdämpfen.
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