Wer hat vorfahrt auf einer fahrradstraße?

Auf einer Fahrradstraße haben Fahrradfahrer*innen Grundsätzlich immer Vorrang. D. h. Autos müssen warten und sich Nach der Geschwindigkeit der Fahrräder richten. Auch Nebeneinanderfahren ist erlaubt. Mehr Infos zu Fahrradstraßen sind noch in diesem Artikel…

Allerdings: Am Ausgang von Fahrradstraßen gelten natürlich weiterhin die Normalen Vorfahrtsregeln. Ohne weitere Schilder gilt dort Rechts vor links. Genauso wenn eine andere Straße, die Fahrradstraße quert. Die besonderen Regeln des Vorrangs für Radler*innen gelten nur innerhalb der Fahrradstraße.

D. h. konkret: Nicht immer haben Radfahrer*innen in einer Fahrradstraße Vorfahrt. Was aber Strikt verboten ist, dass Autofahrer*innen Verkehrsteilnehmer*innen mit Fahrrad Mit weniger als 1,5 Meter Abstand überholen. Grundsätzlich müssen erstere viel vorsichtiger im Verkehr walten lassen.

Insgesamt sind die Regeln für die Vorfahrt auf einer Fahrradstraße eigentlich recht einfach verstehbar. Viele wissen aber heute noch nicht Bescheid darüber.

Wichtig ist: Nur durch Zusatzzeichen dürfen überhaupt diverse Kfz-Arten auf den Fahrradstraßen fahren.

Wer hat vorfahrt auf einer fahrradstraße? Wer hat vorfahrt auf einer fahrradstraße?

Seit wann gibt es Fahrradstraßen & wer darf sie ausweisen?

Fahrradstraßen existieren erst Seit 1997. Zuständig für die Ausweisung ist die jeweilige Kommune, also nicht der Landkreis und auch nicht das Land, sondern die kleinste Einheit in der Bundesrepublik.

Für die Kommunen sind Fahrradstraßen eine Günstige Möglichkeit etwas für den Radverkehr zu tun. Es müssen einfach nur Schilder aufgestellt werden. Oft wird aber kritisiert, dass die Fahrradstraßen zwar offiziell existieren, aber dennoch in den Straßen Viele Autos parken. Außerdem wissen viele Kfz-Fahrer*innen nichts von den Regeln.

Spitzenreiter in Deutschland ist wohl München mit 63 Fahrradstraßen im Jahr 2018 und über 20 Kilometer.

Https://www. radtouren-checker. de/wer-hat-vorfahrt-auf-einer-fahrradstrasse/

Gibt es besondere Regeln für Radfahrer in Irland

Für das Radfahren in Kanada und Alaska gilt vielfach das, was auch für das Autofahren dort gilt: Breitere Straßen, weniger Verkehr und eine deutlich entspanntere Grundeinstellung der meisten Verkehrsteilnehmer machen das Fahren auf den Straßen in Alaska und Kanada zum Vergnügen – auch für Radfahrer.

Straßen und Wege:

In den Großstädten Anchorage, Calgary, Vancouver und Victoria gibt es ein exzellentes Netz von Radwegen und Fahrradstraßen. Hier können sich die meisten deutschen Großstädte noch viel abschauen! Auf den Landstraßen fehlen parallele Radwege dagegen meist völlig – dafür gibt es abmarkierte Seitenstreifen zwischen 60cm und bis zu 2m Breite. Wir versuchen bei unseren Touren diese Abschnitte zu meiden. Wo dies auf kurzen Strecken mal nicht geht, macht das Fahren zwar nicht mehr ganz so viel Spaß – ist aber immer noch sicher.

Lange Abschnitte, oft ganze Tagestouren, verlaufen auf Waldwegen oder auf stillgelegten Eisenbahntrassen: Verkehrsarm und mit nur geringen Steigungen radelt es sich hier sehr angenehm.

Ausrüstung:

Aufgrund der Waldwege und manchmal nur schlecht vom Dreck geräumter Seitenstreifen sind Rennräder nicht zu empfehlen. Ideal sind Trekking-Räder und MTB/ATB. Gern beraten wir Sie im Detail. Ein Helm sollte in unbekanntem Terrain ohnehin selbstverständlich sein – in British Columbia besteht sogar Helmpflicht. Robuste Bereifung ist hilfreich: Unser Geschäftsführer hat seit mehr als 3.000 km in Nordamerika keinen “Plattfuß” mehr gehabt.

Miteinander im Verkehr:

Obwohl Autofahrer in Kanada und Alaska meist entspannter unterwegs sind als in Deutschland, ist dennoch Vorsicht geboten: Außerhalb der Ballungsräume sind Radfahrer eher selten. Ganze Generationen sind dort nicht wie bei uns mit Fahrrädern aufgewachsen, sondern mit Quads und Schneemobilen. So kann nicht jeder Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit von Radfahrern richtig einschätzen. Es lohnt sich, für die Autofahrer mitzudenken.

Service:

Für den Fall der Fälle hat fast jedes Dorf eine Fahrradwerkstatt – die komplette Liste für Ihre Route erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen. Bei größeren Pannen reicht es, einfach am Straßenrand stehen zu bleiben: Schnell halten hilfsbereite Autofahrer und das Fahrrad ist flott auf dem Pickup verladen. Der Umweg zur nächsten Werkstatt ist nie ein Problem für die freundlichen Landbewohner.

Die Radwege in Vancouver und Victoria weisen in regelmäßigen Abständen sogar Wassser – und Werkstatt-Stationen auf, wo Luftpumpen, Schraubenschlüssel etc. bereitliegen.

Sicherheit:

Wie überall in der Welt, ist auch in Kanada und Alaska das Fahren per Anhalter nie ganz sicher. In Fällen wie oben ist es wichtig, nur zu zweit mitzufahren oder sich das Kennzeichen zu notieren und einen Kontroll-Anruf zu vereinbaren. Wie in Deutschland auch gilt oft: Je dichter die Besiedlung, desto größer die Diebstahlsgefahr. In bestimmten Vierteln von Vancouver und Anchorage sollte man das Fahrrad sicher anschließen und möglichst auch die Packtaschen abnehmen oder sichern – weniger wegen einer konkreten Diebstahlsgefahr, mehr aus dem Aspekt heraus, gar nicht erst jemanden in Versuchung zu führen.

In den dünn besiedelten Regionen schließen die Bewohner dagegen auch heute noch weder ihre Autos noch ihre Häuser ab (“Wieso soll ich mein Haus abschließen, wenn ich ein paar Tage verreise? Es könnte doch ein Nachbar etwas Mehl oder Zucker brauchen – und der steht dann vor verschlossener Tür. ”). So kommt man sich dann selbst schnell seltsam vor, wenn man vor dem Supermarkt das Rad abschließen will – und lässt dies bald sein…

Verkehrsregeln:

Im Wesentlichen gelten die gleichen Regeln wie in Deutschland und auch die gleichen wie für Autofahrer. Das Überfahren roter Ampeln und das Befahren von Einbahnstraßen in der verkehrten Richtung wird auch in Nordamerika nicht gerne gesehen und kann zu Bußgeldern führen, die meist ein Erscheinen vor Gericht erfordern. Das sollte man vermeiden, weil es den Zeitplan arg durcheinander bringen kann. Radfahren auf dem Gehweg wird dagegen fast immer toleriert. Wer sich versehentlich mal auf einer städtischen Schnellstraße ohne Seitenstreifen wiederfindet, weiß dies zu schätzen.

Sollten Straßen für Radfahrer komplett verboten sein, ist dies ausdrücklich ausgeschildert. Im Umkehrschluss heißt dies auch: Die extrem breiten Seitenstreifen der Autobahnen (!) dürfen fast überall genutzt werden. Allerdings haben wir bei unseren Reisen keine solchen Abschnitte vorgesehen. An roten Ampeln darf nach dem “Grüner–Pfeil–Prinzip” nach dem vollständigen Anhalten rechts abgebogen werden, wenn kein Verkehr von links kommt.

Rad und ÖPNV:

Die meisten Stadt – und Überlandbusse nehmen kostenfrei auch mehrere Fahrräder mit – diese müssen vom Radfahrer selbst auf das Fahrrad-Rack gehoben und befestigt werden. Der Busfahrer erklärt dies aber meist gerne. Bei einigen unserer Touren nutzen wir Tofino Bus – hier wird die Fahrradbeförderung reserviert und das Fahrrad am oder im Bus transportiert. In Vancouvers Hochbahn dürfen Fahrräder (eins pro Wagen) kostenfrei transportiert werden, Gleiches gilt für die SeaBus-Passgierfähre nach North Vancouver.

Auf den Langstreckenfähren (BC Ferries und Alaska Ferry) kostet der Fahrradtransport extra, je nach Strecke. Da Radfahrer nicht durch den George Massey Tunnel radeln dürfen, wird in jeder Richtung stündlich ein kostenfreier Fahrradtransport angeboten.

Sofern diese Punkte Ihre individuelle Reise betreffen, erhalten Sie detaillierte Informationen von uns mit Ihren Reiseunterlagen.

Https://invatarru-tours. de/radreisen/radfahren-in-kanada-und-alaska/

Allgemeine Hinweise zum Elberadweg

Traktor trifft Fahrrad
Der Elberadweg führt in Sachsen-Anhalt oft über ländliche Wirtschaftswege. Radfahrer haben nach § 59 Bundesnaturschutzgesetz das Recht alle Wege und ungenutzte Grundflächen in der freien Landschaft kostenlos zu befahren. Im Gegenzug müssen typische Gefahren wie z. B. Spuren und Verschmutzungen hingenommen werden, es gibt keine besondere Sorgfalt – oder Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer. Auch auf Wirtschaftswegen gilt die Straßenverkehrsordnung, an Kreuzungen die Regel „rechts vor links“, und auch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Ausweichen muss der Verkehrsteilnehmer, dem es leichter fällt. Das ist in der Regel nicht der Traktorfahrer.

Radfahren im Wald
Die extreme Trockenheit in den letzten Jahren hat zahlreiche Bäume am Elberadweg geschwächt oder gar zum Absterben geführt. Insbesondere Laubbäume sind auf Grund ihrer Wuchsstruktur in der Zusammenbruchphase unberechenbar. Es ist verstärkt mit Gefahren durch abbrechende Äste und umstürzende Bäume zu rechnen – auch ohne Wind-Ereignis. Auch grüne Äste, z. B. an Buchen, können ohne Vorwarnung abbrechen. Daher bitten wir um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Insbesondere nach amtlichen Warnungen vor starken Böen und Sturm sollten Sie solche Strecken meiden. Einige Forstbehörden warnen mit Schildern vor diesen Gefahren bzw. „sperren“ damit gefährdete Strecken, auch wenn diese dazu nicht verpflichtet sind. Grundsätzlich erfolgt das Betreten der Wälder und Wege nach § 22 Landeswaldgesetz auf eigene Gefahr. Die Waldbesitzer sind nicht verpflichtet solche natürlichen Gefahrenquellen zu beseitigen.

Radfahren auf Deichen
Deiche dienen vorrangig als Hochwasserschutzanlagen. Radfahren auf Deichwegen kann gestattet werden – muss aber eben nicht. Fahrzeuge vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Schafe der Deichschäfereien haben daher grundsätzlich Vorrang. Es gelten am und auf dem Deich die Grundprinzipien der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber allen Nutzern. Wir weisen darauf hin, dass bei Hochwasserlagen das Betreten und Befahren der Deiche verboten ist und aufgestellte Schilder, welche das Betreten oder Befahren auf eigene Gefahr gestatten, ungültig sind. Übrigens: Fahrräder mit einem elektrischen Hilfsantrieb werden wie Fahrräder behandelt und dürfen die Deichwege befahren.

Raupe trifft Radfahrer
Vorzugsweise an Eichen finden sich auf Grund der Klimaerwärmung in den letzten Jahren ab April/Mai verstärkt Nester der Eichenprozessionsspinner. Die Brennhaare der Raupe ab dem 3. von 6 Larvenstadien sind für Mensch und Tier gefährlich und lösen allergische Reaktionen aus, auch im Winter. Raupen und Nester daher auf keinen Fall berühren. Bei Kontakt umgehend im Freien Kleidung wechseln und später bei 60 Grad Waschen, Schuhe nass reinigen, sichtbare Raupenhaare mit einem Klebestreifen entfernen. Gründlich duschen mit Haarreinigung und Augenspülung. Bei Hautreaktionen einen Arzt aufsuchen! Bei Atemnot sofort den Rettungsdienst alarmieren!

Https://www. elberadweg. de/news-service/aktuelle-informationen-und-news/news/allgemeine-hinweise-zum-elberadweg/

33. StVO-Novelle ab 1. Oktober: Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick

Wer hat vorfahrt auf einer fahrradstraße?

Am 1. Oktober 2022 treten mit der 33. StVO-Novelle zahlreiche neue Bestimmungen in Kraft, mit denen Rechte von Radfahrer*innen, Fußgänger*innen und Kindern in der StVO (Straßenverkehrsordnung) gestärkt werden.

Das KFV hat die wichtigsten, damit verbundenen Änderungen in einem kompakten Infoblatt zusammengefasst. Das Infoblatt steht in den Sprachen Deutsch, Englisch, Türkisch, Kroatisch und Ukrainisch zum Download zur Verfügung.

FAQ zur 33. Novelle der StVO (Straßenverkehrsordnung)
Inkrafttreten: 1.10.2022

Welcher seitliche Abstand muss in Zukunft beim Überholen von Radfahrer:innen eingehalten werden?

Überholt ein:e Kfz-Lenker:in eine:n Radfahrer:in, sind folgende fixe seitliche Mindestabstände einzuhalten:

    1,5 m im Ortsgebiet 2,0 m außerhalb des Ortsgebiets

Dies gilt auch beim Überholen von E-Scooterfahrer:innen, Fährt der/die Kfz-Lenker:in maximal 30 km/h, darf der Abstand der Verkehrssicherheit entsprechend reduziert werden.

Wann dürfen Radfahrer:innen nebeneinanderfahren?

Bereits bisher durften Radfahrer:innen auf Radwegen, in Fahrradstraßen, Wohnstraßen, Begegnungszonen, Fußgängerzonen (sofern Radfahren zulässig) und bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander fahren.

In Zukunft dürfen zwei einspurige Fahrräder auch auf allen Radfahranlagen und auf Fahrbahnen für den Kfz-Verkehr nebeneinander fahren, wenn maximal 30 km/h Höchstgeschwindigkeit erlaubt sind (ausgenommen Vorrangstraßen, Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung und Schienenstraßen). Dabei darf aber niemand gefährdet werden, der Verkehr muss es erlauben und andere Fahrzeuge dürfen nicht am Überholen gehindert werden.

Wird ein Kind unter 12 Jahren begleitet, dürfen Kind und Begleitperson (z. B. Elternteil) auf allen Fahrbahnen und auch bei höherer Höchstgeschwindigkeit nebeneinander fahren (ausgenommen Schienenstraßen).

In allen Fällen darf beim Nebeneinanderfahren nur der äußerst rechte Fahrstreifen benützt werden und Linienbusse dürfen nicht behindert werden.

Dürfen Radfahrer:innen jetzt bei Rot fahren?

Radfahrer:innen dürfen in Zukunft nur dann bei roter Ampel rechts abbiegen oder geradeausfahren, wenn eine Zusatztafel mit Grünpfeil das bei der Ampel anzeigt. Sie müssen aber vorher anhalten und dürfen nur weiterfahren, wenn sie niemanden gefährden oder behindern. Zu achten ist besonders auf Kfz, Radfahrer:innen und Fußgänger:innen, für die die Ampel grünes Licht zeigt.

Wann gilt am Ende einer Radfahranlage das Reißverschlusssystem?

Am Ende eines Radfahrstreifens müssen sich Fahrzeuge bereits seit 2019 abwechselnd auf dem durchgehenden Fahrstreifen einordnen; in Zukunft gilt das auch innerhalb des Ortsgebietes nach einem parallel in die Fahrbahn einmündenden Radweg, wenn der/die Radfahrer:in die Fahrtrichtung beibehält. Auf Freilandstraßen haben Radfahrer:innen hingegen beim Verlassen von (Geh – und) Radwegen Wartepflicht nach der Fließverkehrsregel, wenn es keine Radfahrerüberfahrt gibt.

Gelten für Gruppen von Radfahrer:innen besondere Regeln?

Ja, Fahrzeuglenker:innen müssen in Zukunft Radfahrer:innen in Gruppen ab 10 Personen gemeinsam die Kreuzung überqueren lassen. Die gesamte Gruppe darf also die Kreuzung gemeinsam queren, selbst wenn die Ampel inzwischen auf Rot umschaltet. Der/die voranfahrende Radfahrer:in muss an der Kreuzung den übrigen Fahrzeuglenker:innen das Ende der Gruppe durch Handzeichen anzeigen. Der/die erste und der/die letzte Radfahrer:in müssen eine Warnweste tragen.

Wie müssen sich Radfahrer:innen einer Radfahrerüberfahrt nähern?

Radfahrer:innen dürfen sich Radfahrerüberfahrten ohne Ampel nur mit höchstens 10 km/h nähern. Sie dürfen außerdem die Radfahrerüberfahrt nicht unmittelbar vor einem anderen Fahrzeug und für dessen Lenker:in überraschend befahren. Diese Regeln gelten in Zukunft weiterhin. Nur wenn in unmittelbarer Nähe gerade keine Kraftfahrzeuge fahren, dürfen Radfahrer:innen vor der Radfahrerüberfahrt auch schneller fahren.

Was ist beim Vorbeifahren an Haltestellen neu zu beachten?

Das Vorbeifahren an einem Bus oder einer Straßenbahn im Haltestellenbereich ist in Zukunft an der Seite, auf der Fahrgäste ein – und aussteigen, verboten. Das gilt, solange Fahrgäste ein – und aussteigen. Hat der Bus oder die Straßenbahn alle Türen bereits wieder geschlossen, darf man ganz langsam – d. h. in Schrittgeschwindigkeit – vorbeifahren, wenn keine Personen mehr zur Straßenbahn oder zum Bus laufen.

Was müssen Lkw – und Buslenker:innen beim Rechtsabbiegen beachten?

Lenker:innen von Lkw und Bussen über 3,5 t dürfen im Ortsgebiet in Zukunft nur mehr mit Schrittgeschwindigkeit (5 km/h) rechts abbiegen, wenn mit Radfahrer:innen oder Fußgänger:innen zu rechnen ist, die gefährdet werden könnten. Damit sollen Unfälle verhindert werden, bei denen Fußgänger:innen und Radfahrer:innen sich im toten Winkel des Lkw oder des Busses befinden, also von dessen Lenker:in nicht gesehen werden.

Was bedeutet das neue Verkehrszeichen „Schulstraße“?

In Zukunft können in der unmittelbaren Umgebung von Schulgebäuden Schulstraßen eingerichtet werden. Damit soll verhindert werden, dass Staus und gefährliche Situationen entstehen, die die Sicherheit der Kinder gefährden. Die Schulstraße wird in der Regel nur an Schultagen gelten und nur zu Zeiten, zu denen Schüler:innen bei der Schule ankommen oder nach Hause gehen (Zusatztafel beachten!).

Die wichtigsten Regeln in einer Schulstraße:

    Kfz-Verkehr verboten. Radfahrer:innen und E-Scooter-Fahrer:innen: Durchfahrt in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Anrainer:innen, Fahrzeuge im öffentlichen Dienst u. Ä.: Zu – und Abfahrt in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Fußgänger:innen dürfen auf der Fahrbahn gehen (keine mutwillige Behinderung von Fahrzeugen). Fahrzeuglenker:innen dürfen Fußgänger:innen nicht gefährden oder behindern.

Wie müssen sich Fußgänger:innen beim Überqueren der Straße oder auf Gehsteigen und Gehwegen verhalten?

    Schutzwege müssen nach wie vor benützt werden, wenn sie maximal 25 m entfernt sind. Diese Regel gilt in Zukunft dann nicht, wenn es der Verkehr zweifellos zulässt und der Fahrzeugverkehr nicht behindert wird. Ober – und Unterführungen müssen nicht mehr zwingend benützt werden. Die Fahrbahn darf auch in der Nähe von Ober – und Unterführungen überall gequert werden. Fußgänger müssen die Fahrbahn auf geradem Weg überqueren, ohne sich selbst oder andere zu gefährden bzw. zu behindern. Gehsteige und Gehwege müssen in Zukunft nur dann benützt werden, wenn die Benützung zumutbar ist. Ist der Gehsteig also beispielsweise vereist und besteht die Gefahr eines Sturzes, muss er nicht benützt werden.

Was ist beim Abstellen des Autos neben einem Gehsteig oder Radweg zu beachten?

Haltende oder parkende Fahrzeug dürfen in Zukunft nicht mehr in Gehsteige, Gehwege oder Radfahranlagen hineinragen. Zulässig ist das Halten und Parken nur, wenn das Fahrzeug geringfügig in den Gehsteig oder Gehweg hineinragt (z. B. Seitenspiegel, Stoßstange) oder wenn eine Ladetätigkeit bis maximal 10 Minuten durchgeführt wird. Aber auch in diesen Fällen müssen 1,5 m des Gehsteigs oder Gehwegs freibleiben. In Radfahranlagen darf das Fahrzeug auf keinen Fall hineinragen.

Wann dürfen Gehsteige und Gehwege im Winter abgeschrankt werden?

Bei der Säuberung und Streuung von Gehsteigen und Gehwegen und der Entfernung von Schnee und Eis auf Dächern durch Anrainer:innen ist in Zukunft ausdrücklich geregelt, dass die gefährdeten Straßenstellen nur solange abgeschrankt werden dürfen, wie es für die Tätigkeiten notwendig ist.

Https://www. kfv. at/33-stvo-novelle-ab-1-oktober-die-wichtigsten-fragen-und-antworten-im-ueberblick/

Warnwesten in Europa: Welche Regelungen und Pflichten wo gelten

Wer hat vorfahrt auf einer fahrradstraße?

Während in Deutschland lediglich eine einzige Warnweste mitgeführt werden muss, gibt es in vielen anderen europäischen Ländern eine Tragepflicht für alle Insassen eines Pkws, teilweise erstreckt sie sich sogar auf Motorradfahrende, Radfahrende und Zufußgehende. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, klärt über die verschiedenen Warnwestenpflichten auf.

Mitführpflicht versus Tragepflicht

In Deutschland herrscht für Warnwesten eine Mitführpflicht: In jedem hier zugelassenen Pkw muss mindestens eine Weste nach DIN EN 471:2003+A1:2007 oder europäischer Norm EN ISO 20 471:2013 mitgeführt werden. Eine Tragepflicht gilt hierzulande hingegen nicht. Der ACE rät dennoch eindringlich dazu, immer eine Warnweste zu tragen, wenn nach einer Panne oder einem Unfall das Fahrzeug verlassen werden muss. Auf dem Motorrad oder Fahrrad muss keine Weste mitgeführt werden. Das Tragen ist jedoch zu empfehlen, um für bessere Sichtbarkeit zu sorgen – und das nicht nur bei Dunkelheit und schlechter Sicht. Nur in einem weiteren Land in Europa herrscht ebenfalls lediglich eine Mitführpflicht: In Montenegro muss die Weste sogar sichtbar über dem Sitz hängen.

Besonders strenge Regeln

In Sachen Warnweste herrschen in Europa sehr unterschiedliche Regelungen. Besonders umfassende Pflichten gelten beispielsweise in Ungarn und Frankreich. Beim Nachbarn Frankreich muss im Auto oder auf dem Motorrad mindestens eine Warnweste mitgeführt werden. Kommt es zur Panne oder zum Unfall müssen aber alle Insassen, die die Fahrbahn betreten, vorher eine Warnweste anlegen. Sind Radfahrer oder – fahrerinnen außerorts bei schlechter Sicht oder nachts unterwegs, müssen auch sie eine Warnweste tragen. In Ungarn herrschen noch strengere Regeln: Auch Zufußgehende, die sich außerhalb geschlossener Ortschaften bei schlechten Sichtverhältnissen auf der Straße aufhalten, müssen eine Warnweste tragen. In der Mehrheit der Länder bezieht sich die Warnwestentragepflicht auf alle Fahrzeuginsassen. Doch auch in Ländern, wo die Weste nur vom Fahrzeugführenden getragen werden muss, empfiehlt der ACE allen Insassen eine Warnweste anzulegen.

Kaum Reglements

Manche Länder verpflichten lediglich ihre eigenen Landsleute zum Tragen einer Warnweste: In Norwegen und Portugal gelten die Warnwestenpflichten nur für Fahrzeuge, die auch dort zugelassen sind, also beispielsweise Mietwagen.

Keine Reglements

Andere Länder verzichten ganz auf offizielle Pflichten: In Dänemark, den Niederlanden, Schweden, Irland und der Schweiz wird das Tragen einer Warnweste lediglich empfohlen.

Weiterführende Informationen

Für Rückfragen und Interviewwünsche:
ACE Pressestelle, Tel.: 030 278 725-15,
E-Mail: presse@ace. de, Märkisches Ufer 28, 10179 Berlin
Twitter: twitter. com/ACE_autoclub

Https://presse. ace. de/pressemitteilungen/presse-detail/news/warnwesten-in-europa-welche-regelungen-und-pflichten-wo-gelten/

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