Bußgelder – Falsche Straßenbenutzung mit dem Fahrrad
Ausgeschilderten Radweg nicht benutzt | 20.- |
. mit Behinderung | 25.- |
. mit Gefährdung | 30.- |
. mit Unfallfolge | 35.- |
Den Radweg in falscher Fahrtrichtung befahren | 20.- |
. mit Behinderung | 25.- |
. mit Gefährdung | 30.- |
. mit Unfallfolge | 35.- |
Unerlaubt auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone gefahren | 55.- |
. mit Behinderung | 70.- |
. mit Gefährdung | 80.- |
. mit Unfallfolge | 100.- |
Nebeneinanderfahren mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 20.- |
. mit Gefährdung | 25.- |
. mit Unfallfolge | 30.- |
Kurz & Knapp: Fürs Fahrrad gilt die StVO
Auch auf dem Fahrrad ist die StVO zu beachten. Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden gemäß dem Bußgeldkatalog sanktioniert.
Mit dem Fahrrad ist die Straßenbenutzung gesetzlich vorgeschrieben. Sind keine amtlich ausgewiesenen Radwege vorhanden, müssen Radler auf die Straße. Das Fahren auf dem Bürgersteig ist nur erlaubt, wenn Kinder unter acht Jahren begleitet werden.
Wird etwa der Radweg oder die Straße in falscher Richtung befahren, fallen Bußgelder zwischen 20 und 30 Euro an. Die ordnungswidrige Nutzung des Gehwegs schlägt mit 15 bis 30 Euro zu Buche. Weitere Sanktionen finden Sie in unserer Bußgeldtabelle.
Weitere Artikel über Verkehrsregeln für Fahrradfahrer
Welche Verkehrsregeln fürs Fahrrad?
Auch auf dem Fahrrad gilt die StVO.
Als Verkehrsteilnehmer müssen sich auch Radfahrer an Bestimmte Regelungen halten. Das Verkehrsrecht soll Verkehrserziehend wirken und alle Fahrer dazu bringen, sich angemessen und rücksichtsvoll zu bewegen.
Ein Fehlverhalten wird bestraft – durch Bußgelder, Punkte in Flensburg oder gar durch Fahrverbot und Entzug des Führerscheins! So gelten auch beim Fahren mit dem Fahrrad Regeln im Verkehr, deren Missachtungen zu Ahndungen führen. Die Straßenverkehrsordnung schreibt fürs Fahrrad allgemeine und auch bestimmte Regelungen vor.
Ist es erlaubt, Freihändig Fahrrad zu fahren? Und was passiert bei Verstößen mit dem Fahrrad laut Straßenverkehrsordnung? Folgender Artikel erläutert, welche Regeln für Fahrrad auf der Straße gelten und welche Strafen laut Bußgeldkatalog 2023 drohen.
Das sind die Verkehrsregeln für Radfahrer laut StVO
Fürs Fahrrad gelten gesonderte Regeln.
In der Straßenlandschaft befinden sich Verkehrszeichen nur fürs Fahrrad. Verkehrsregeln werden auf diesem Wege für die Radfahrer sichtbar.
Doch die Zeichen dienen nicht nur der Orientierung der Fahrradfahrer – oft handelt es sich um Gebote: Verbindliche Regeln für Radfahrer.
Fahrradfahrer müssen Radwege benutzen, wenn diese als solche ausgeschildert sind. Fahren sie Trotz Zeichen auf der Kfz-Fahrbahn, drohen Bußgelder ab 20 Euro!
Die Kennzeichnung als Fahrradwege erfolgt durch entsprechende Verkehrsschilder. Ein Rad (weiß) vor blauem Grund ist stilisiert auf diesen zu sehen – manchmal auch in Kombination mit Fußgängerzeichen (Zeichen 237, 240 oder 241).
Manchmal sind die Wege nicht durch ein Verkehrsschild fürs Fahrrad ausgewiesen, sondern durch Piktogramme am Boden oder sie sind ganz unbeschildert. In diesem Fall besteht für Sie als Radfahrer Keine Pflicht gemäß StVO, auf dem Weg zu fahren – es handelt sicher also eher um eine Empfehlung.
Die StVO bestimmt zwar das Gebot, Radwege zu benutzen sofern diese gekennzeichnet sind – allerdings ist dies nicht gültig, wenn der Weg Zugeparkt, Kaputt oder Anderweitig versperrt ist. Zudem müssen Radfahrer auch auf Radwegen Möglichst rechts fahren – sind mehrere Fahrspuren aufgezeichnet, ist die rechte Fahrbahn zu wählen.
Radfahren auf dem Gehweg: Ist das erlaubt?
Viele Radler fühlen sich auf der Straße Unsicher, da sie sich in unmittelbarer Nähe von Pkw und Lkw bewegen müssen. Sind keine Radwege vorhanden, weichen sie gerne auf den Fußgängerweg aus. Dies ist in den meisten Fällen allerdings verboten: Nur Kinder dürfen mit dem Fahrrad auf den Gehweg.
Laut StVO ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg für Kinder Unter acht Jahren grundsätzlich Pflicht, wenn kein Radweg oder Seitenstreifen vorhanden ist. Für ältere Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Benutzung des Fußgängerwegs Optional.
Erwachsene müssen hingegen Die Fahrbahn benutzen. Zudem ist das Rechtsfahrgebot grundsätzlich zu befolgen. Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Video:
Video: Wann gilt das Rechtsfahrgebot auf dem Fahrrad?
Fürs Fahrradfahren auf dem Gehweg fällt ein Bußgeld zwischen 15 Euro und 30 Euro an.
Es mag zuerst widersprüchlich erscheinen: Radler sind auf der Straße für Autofahrer Besser sichtbar. Ist das Fahrrad korrekt beleuchtet, kann es auf der Fahrbahn schon von weitem gesehen werden. Taucht das Rad allerdings plötzlich seitlich von einem Radweg aus auf, sind viele Autofahrer Nicht darauf vorbereitet.
Falsche Straßenbenutzung: Bußgelder sind die Folge
Für Verstöße mit dem Fahrrad gibt es laut StVO Bußgelder.
Die Verkehrsregeln für Fahrradfahrer sind Verbindlich: Bei Verstößen folgen Strafen gemäß dem Bußgeldkatalog 2023. Radler stellen einerseits eine Kleinere Gefahr für den Verkehr dar, als etwa ein Auto oder Lkw. Radfahrer sind deutlich kleiner, leichter und durch die fehlende Motorisierung langsamer bzw. weniger kraftvoll.
Dennoch kann ein Fehlverhalten zu Drastischen Folgen führen: Ein unvorsichtige Fahrweise mit dem Rad zwingt gefährlichere Verkehrsteilnehmer zu Ausweichmanövern. Diese können schnell zum Unfall führen.
Aus diesem Grund sieht die StVO Bußgelder für Verkehrssündige Radfahrer vor – etwa, wenn Sie das Verkehrszeichen 240 missachten. Eine falsche Straßenbenutzung kann zwischen Fünf Euro (freihändig fahren) und 35 Euro (als „Geisterfahrer“ auf dem Radweg unterwegs, mit Unfallfolge) kosten. In der Regel gibt es keine Punkte in Flensburg.
Rechnen Sie selbst mithilfe unseres Kostenlosen Bußgeldrechners aus, welche Konsequenzen drohen:
Https://www. bussgeldkatalog. de/fahrrad-stvo/
Wann dürfen Sie laut StVO den Gehweg befahren?
Vorschriften der StVO: Den Gehweg befahren dürfen Kraftfahrzeuge in der Regel nicht.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt die verschiedensten Aspekte des Verkehrsrechts. Neben den Gesetzlichen Vorgaben zum Halten und Parken, der Höchstgeschwindigkeit sowie des Mindestabstands zählen dazu auch die Gemeinsame Nutzung der vorhandenen Verkehrsflächen durch Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge.
So existieren Klare Regeln, wann jemand gemäß StVO einen Gehweg befahren bzw. nutzen darf. Denn dort, wo es in der Praxis möglich ist, sollen Passanten und Kfz voneinander getrennt werden, um Unfälle zu vermeiden und die Allgemeine Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Doch dürfen Sie laut StVO den Gehweg mit Autos befahren? Wie sieht die Verwendung der Bürgersteige mit Anderen Fahrzeugen aus? Und was droht ggf. für das Fahren auf dem Gehweg als Strafe? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Gehweg befahren
Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen. Daraus ergibt sich, dass es unzulässig ist, einen Gehweg zu befahren.
Nein. Es gibt Sonderregelungen, die es auch anderen Verkehrsteilnehmern erlauben, einen Gehweg zu befahren. Möglich ist das etwa für Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen, Inline-Skate-Fahrer und Kinder mit Fahrrädern.
Seit 9. November 2021 müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen, wenn Sie einen Gehweg vorschriftswidrig befahren. Das gilt im Übrigen auch für Radfahrer. Welche Sanktionen für E-Scooter-Fahrer drohen, erfahren Sie in dieser Tabelle.
Aktueller Bußgeldkatalog zum Fahren auf dem Gehweg
Verbotswidrig Gehweg mit Kfz befahren | 55 € |
. mit Behinderung | 70 € |
. mit Gefährdung | 80 € |
. mit Unfallfolge | 100 € |
Mit dem Fahrrad einen Gehweg verbotswidrig befahren | 55 € |
. mit Behinderung | 70 € |
. mit Gefährdung | 80 € |
. mit Unfallfolge | 100 € |
Mit dem E-Scooter eine nicht zulässige Verkehrsfläche befahren | 15 € |
. mit Behinderung | 20 € |
. mit Gefährdung | 25 € |
. mit Unfallfolge | 30 € |
Wer darf laut StVO den Gehweg nutzen/befahren und wer nicht?
Die StVO schreibt konkret vor, Welcher Verkehrsteilnehmer welche Verkehrsfläche zu nutzen hat. Demnach müssen gemäß § 25 Abs. 1 StVO Personen, die Zu Fuß unterwegs sind, die Gehwege verwenden. Sind keine Bürgersteige vorhanden, sind die Seitenstreifen zu gebrauchen. Die Straße sollte für Passanten grundsätzlich immer die Letzte Option sein, denn diese ist für andere Verkehrsteilnehmer reserviert. So heißt es in § 2 Abs. 1 StVO zur Straßenbenutzung:
Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.
Anhand dieses Auszuges zeigt sich, dass das Fahren auf dem Gehweg mit dem Auto untersagt ist. Hält sich ein Fahrzeugführer nicht an diese Vorschrift, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog nach sich ziehen kann. Das Gleiche gilt für Radfahrer.
Allerdings gibt es Gefährte, mit denen es zulässig ist, den Gehweg zu nutzen. So sieht der Gesetzgeber eine Sonderregelung für Rollstühle, Kinderwagen, Tretroller, Kinderfahrräder, Inline-Skates und ähnliche Nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel vor. Denn diese dürfen gemäß § 24 StVO den Gehweg befahren, da sie im Sinne der Verordnung Nicht zu den Fahrzeugen zählen.
Unerlaubt den Gehweg befahren: Welche Strafe droht?
Das Fahren auf dem Gehweg ist bislang vor allem für nicht motorbetriebene Gefährte erlaubt.
Wenn Fahrzeugführer entgegen der StVO den Gehweg befahren, droht ein Bußgeld. Die Sanktionen beginnen bei Mindestens 50 Euro, können aber abhängig von den Umständen der Ordnungswidrigkeit auch höher ausfallen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Fehlverhalten mit einer Behinderung bzw. Gefährdung Dritter einhergeht oder zu einem Unfall führte.
Auch wenn Sie mit einem Motorrad auf dem Gehweg fahren, ist eine Strafe möglich. Dies gilt ebenso, wenn Sie die Kleinkrafträder auf dem Bürgersteig abstellen. Allerdings zeigen sich die zuständigen Behörden – vor allem wegen mangelnder Alternativer Parkmöglichkeiten – in solchen Fällen meist Kulant.
Sanktionen drohen auch, wenn Autofahrer Unerlaubt auf dem Gehweg parken. Der Bußgeldkatalog sieht in einem solchen Fall mindestens ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro vor. Dies kann je nach Dauer und Folgen auf bis zu 100 Euro steigen.
Https://www. bussgeldkatalog. org/gehweg-befahren/
Darf man mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren in die entgegengesetzte Richtung?
Nur wenn es die Beschilderung ausdrücklich erlaubt.
Zitat: Entscheidend ist die Beschilderung: Radwege sind benutzungspflichtig, wenn sie Teil der Straße, zu der auch die Fahrbahn gehört, sind und in Fahrtrichtung mit den blauen Verkehrsschildern mit Fahrradsymbol (Zeichen 237, 240 oder 241) gekennzeichnet sind. Ein Radweg, der in beiden Richtungen benutzt werden darf, muss also entsprechend in beide Fahrtrichtungen beschildert sein. [Zitat Ende]
Dem ist doch was hinzuzufügen, Auf einem Gehweg der als Gehweg gekennzeichnt ist darf generell nicht mit Fahrrad gefahren werden, sondern auf dem Radweg oder ggf. auf der Straße. Sollte der Gehweg auch zulässig für Fahhradfahrer sein dann generell nur in Fahrtrichtung rechts.
Allerdings erfordert es manchmal das der Gehweg oder Radweg wegen Bauarbeiten blockiert ist, dann ist auf die Beschilderung zu achten die auch die Fahrradnutzung auf dem Gehweg entgegen der Fahrtrichtung für den Bereich der Baustell erlaubt.
Ansonsten wird die Fahrt entgegen der Fahrtrichtung „Beschilderten Radweg in falscher Richtung befahren 20 €“ oder „Rechtsfahrgebot missachtet 15 €“ oder „Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone 15 €“ geahndet.
FUSS e. V.
Fachverband Fußverkehr Deutschland
Fordern Sie die klare, eindeutige Trennung von Geh – und Radverkehr:
- Gehwege müssen fahrradfrei sein. Wo nötig, muss die Polizei nachhelfen. Das Radfahren auf Gehwegen ist eine Ausnahme, die nur unter bestimmten Bedingungen mit Schildern erlaubt werden darf (mehr dazu hier). Wo diese Bedingungen nicht erfüllt sind, weisen Sie Behörden darauf hin und fordern Sie die Entfernung der Schilder. Zuständig ist meist die Straßenverkehrsbehörde bei der Stadt – oder Kreisverwaltung. In den meisten Bundesländern heißt sie auch so; es gibt aber Ausnahmen. In Berlin zum Beispiel gehört die für solche Schilder zuständige Behörde zum Ordnungsamt des jeweiligen Stadtbezirks. In Bremen heißt sie Straßen – und Verkehrsbehörde, und in Hamburg ist die Polizei für Schilder zuständig. Wenn das nicht hilft, helfen Sie über Medien, Vor-Ort-Aktionen und Kommunalpolitik nach. Unterstützen Sie Umwelt – und Fahrradverbände, Kommunalpolitiker und Parteien, die sich für sicheres Radfahren auf der Fahrbahn einsetzen. Setzen Sie sich mit uns für regelmäßige und öffentlichkeitswirksame Kontrollen durch Ordnungsämter und Polizei ein.
Gehweg-Radeln: Nicht mehr so billig
Bußgeld in Euro
Regelverstoß ohne physische Folgen
Mit Behinderung anderer
Mit Gefährdung anderer
Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung
2. Verhalten und Aktionen auf dem Gehweg
Persönliches Einschreiten gegen Radler auf dem Gehweg – das klingt nach Don Quichotterie. Oft hat man keine Zeit oder mag sich den Spaziergang nicht verderben, oft geht alles zu schnell, manchmal wäre es zu gefährlich. Manches aber geht. Wichtig bei allem: Nie dürfen Sie sich und andere gefährden, natürlich auch die Radfahrer nicht. Außerdem sollten Sie – auch wenn es manchmal schwer fällt – immer der in Ton und Aktion Sachlichere, Souveränere und damit Überlegene bleibe.
Https://www. fuss-ev. de/regeln-konflikte/radseuche1?view=article&id=688&catid=111
Darf ich mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fahren?
Nein, es ist grundsätzlich Verboten, mit einem E-Scooter den Gehweg zu benutzen. Dies gilt auch dann, wenn der Motor des Rollers ausgeschaltet ist. Ebenso sind Fußgängerzonen und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung für die elektrischen Roller tabu.
Bußgelder für das Fahren auf dem Gehweg
Wer trotz der Vorschriften mit seinem E-Scooter auf dem Gehweg unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 15 bis 30 Euro rechnen.
Eine Ausnahme sind lediglich Gemeinsame Geh – und Radwege. Diese müssen von den elektrischen Rollern mitbenutzt werden, da diese auch nicht uneingeschränkt auf der Straße fahren dürfen. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sieht die folgenden Bedingungen für die Nutzung von Verkehrsflächen vor:
- Innerhalb geschlossener Ortschaften: E-Scooter dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und gemeinsam genutzten Geh – und Radwegen benutzt werden. Ebenso ist die Nutzung von Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn all diese Wege nicht vorhanden sind, darf mit dem E-Scooter auf die Straße ausgewichen werden. Hierbei müssen sich die Fahrer möglichst weit rechts halten. Außerhalb geschlossener Ortschaften: Auch außerhalb von Ortschaften müssen E-Scooter-Fahrer Radwege, Radfahrstreifen und getrennte Geh-und Radwege benutzen, sofern diese vorhanden sind. Auch der Seitenstreifen darf befahren werden. Ist keiner dieser Wege vorhanden, dürfen Fahrer elektrischer Tretroller auch außerorts auf die Fahrbahn ausweichen.
Ausnahmen zu den genannten Regeln werden durch das Verkehrsschild „E-Scooter frei” angezeigt. Ist dieses Schild vorhanden, dürfen E-Scooter zum Beispiel auch in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung genutzt werden.
Https://www. check24.de/e-scooter-versicherung/fragen/gehweg/
Bußgeldkatalog: Müssen Fußgänger mit Sanktionen rechnen?
Auch Fußgänger können Bußgelder kassieren. Mehr dazu erfahren Sie im Video.
Ratgeber zum Thema „Fußgänger im Straßenverkehr“
Die Straßenverkehrsordnung für Fußgänger
Welche Verkehrsregeln gelten für Fußgänger?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt in Deutschland auch für Fußgänger. Für den sogenannten Fußverkehr gibt es spezielle Regelungen, die in § 25 StVO spezifiziert sind. Diese umfassen das Verhalten auf der Straße, an Roten Ampeln und gegenüber Polizisten.
Das Bußgeld für Fußgänger, die ein Vergehen gegen das Verkehrsrecht begehen, kann etwa 5 bis 10 Euro betragen. Dieses niedrig angesetzte Verwarngeld sollte Fußgänger allerdings nicht dazu verleiten, die Bußgeldtabelle zu missachten. Dies gilt insbesondere für Fahranfänger in der Probezeit. So können Verstöße als A-Verstöße gewertet werden und ziehen einen Bußgeldbescheid nach sich, der sich auch negativ auf den Führerschein auswirken kann.
Als A-Verstoß gemäß dem Bußgeldkatalog Für Fußgänger gilt:
- Überqueren eines Bahnübergangs trotz geschlossener Schranken bzw. Halbschranken
Fahranfänger in der Probezeit, die gegen eine dieser Verkehrsregeln für Fußgänger verstoßen, bekommen eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und deren Probezeit wird um weitere Zwei Jahre verlängert.
Der Bußgeldrechner sieht jedoch normalerweise Kein Fahrverbot oder Punkte Für Fußgänger vor. Es droht hingegen ein Bußgeld, wenn Fußgänger über eine rote Ampel gehen.
Als Fußgänger über eine rote Ampel
Eine rote Ampel als Fußgänger zu überkreuzen, zieht nicht ganz so Strenge Maßnahmen wie bei Auto – oder Lkw-Fahrern nach sich. Allerdings sollten sich Fußgänger zu ihrem eigenen Wohl an Lichtzeichenanlagen halten, denn jedes Jahr werden Fußgänger im Straßenverkehr Verletzt.
Im Jahr 2013 waren beispielsweise 40% der Verunglückten mit Todesfolge innerhalb von Ortschaften Fußgänger. Ist die Fußgängerampel also rot, sollte die Straße nicht schnell überquert werden, da sich gerade kein Auto in ersichtlicher Nähe befindet. Rechtsabbiegende Autos beispielsweise können Fußgänger überraschen und verletzen.
Geht ein Fußgänger über eine rote Ampel, sieht das Bußgeld bzw. Verwarngeld folgendermaßen aus:
- Als Fußgänger bei „Rot“ über die Ampel: 5 Euro Bußgeld Als Fußgänger bei „Rot“ über die Ampel und einen Unfall verursachen: 10 Euro Bußgeld
Fußgänger und Alkohol
Gehen Fußgänger über eine rote Ampel, so begehen sie eine Ordnungswidrigkeit
Der Führerschein kann manchmal schneller weg sein, als es einem lieb ist. Selbst Übermäßiger Alkoholgenuss kann einen Fußgänger um seine Fahrerlaubnis bringen.
In einem Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichts (Az.: 3 L 823/12.MZ), wurde ein Mann verurteilt, der als Fußgänger betrunken randalierend mit Über 1,6 Promille auf den Straßen unterwegs war. Er bekam die Auflage, sich einer MPU zu unterziehen.
Bestünde der Mann die MPU nun nicht, so würde ihm nicht nur der Führerschein, sondern sogar gänzlich die Fahrerlaubnis entzogen werden, obwohl er nicht einmal unter Alkoholeinfluss vor dem Steuer saß, sondern Das Auto vorbildlich hatte stehen lassen.
Verkehrsregeln für Fußgänger
Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß unterwegs sind, dürfen die Fahrbahn nicht als Fußweg benutzen, wenn es einen Gehweg oder Seitenstreifen gibt. Erlauben es die Umstände, auf der Fahrbahn zu gehen, muss dies innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand geschehen. Sollte es Dunkel oder die Sicht beeinträchtigt sein, müssen Fußgänger zu ihrer Sicherheit einzeln Hintereinander gehen.
Zudem wird für Fußgänger in der StVO reglementiert, dass sie Fahrbahnen schnellstmöglich und quer zur Fahrbahn zu überschreiten haben. Dazu sollten Fußgänger den Kürzesten Weg nutzen. Besonders Kinder müssen zunächst Hilfe erhalten, wenn es darum geht, sich ordnungsgemäß im Straßenverkehr zu verhalten. Das ist sehr wichtig, damit sich die Kinder beispielsweise auf dem Schulweg sicher bewegen und nicht durch die auf der Straße fahrenden Fahrzeuge erfasst werden.
An einer Ampel müssen Fußgänger das jeweilige Lichtzeichen zum Überqueren beachten und dürfen hinzukommend an Kreuzungen oder Einmündungen nur die entsprechenden Markierungen und Fußgängerüberwege zum Passieren verwenden.
Weiterhin darf der Fußgänger Keine Absperrungen überklettern sowie abgesperrte Straßenflächen betreten. Genauso ist der Zutritt von Gleisanlagen verboten, diese dürfen nämlich nur an den dafür vorgesehenen Bereichen überquert werden.
FAQ: Bußgeldkatalog für Fußgänger
Nehmen Passanten am öffentlichen Straßenverkehr teil, müssen sich auch diese an die gesetzlichen Vorgaben der StVO halten. Diese schreibt unter anderem die Verwendung des Bürgersteiges vor.
Ja, denn Punkte in Flensburg können auch ohne Führerschein gesammelt werden. Dies ist zum Beispiel beim Überqueren einer geschlossenen Bahnschranke möglich.
Https://www. bussgeld-info. de/bussgeldkatalog-fussgaenger/
Fahren mit dem E-Scooter: Was erlaubt ist und was nicht
Elektro-Roller sollen die Mobilität fördern. Doch oft gibt es Ärger wegen falsch geparkter Fahrzeuge oder rücksichtslosen Verhaltens der Nutzer. Welche Vorschriften müssen eingehalten werden?
Gerade im Stadtverkehr sollen E-Scooter in Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Alternative zum Auto sein. In vielen Städten bieten verschiedene Unternehmen die Fahrzeuge zum Ausleihen an. Um sie nutzen zu können, ist kein Führerschein notwendig. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Einen Helm zu tragen, ist keine Pflicht, wird aber empfohlen. Wie E-Roller verwendet werden dürfen, regeln die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge sowie die Straßenverkehrsordnung.
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, die Roller nach Gebrauch so abzustellen, dass sie niemanden behindern oder gar gefährden. Im Alltag sieht das aber oft anders aus: So werden die E-Scooter häufig achtlos mitten auf dem Weg zurückgelassen. Dort sind sie ein Hindernis für Fußgänger, Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen, die teilweise auf die Straße ausweichen müssen. Sehbehinderte oder Blinde können über die Roller stolpern und stürze. Das Sicherheitsrisiko sei hoch, so der Blinden – und Sehbehindertenverein Hamburg. Es habe bereits schwere Verletzungen gegeben.
E-Roller richtig nutzen und abstellen
Damit solche Gefahren gar nicht erst entstehen, hat beispielsweise die Stadt Hannover auf Basis der Straßenverkehrsordnung eine Liste mit Regeln für E-Scooter erstellt, dazu zählen unter anderem:
- Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen sowie Straßen nutzen – Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, außer es gibt eine gesonderte Freigabe. Fahren in Grünanlagen (zum Beispiel in Gärten, Wald, Parks, Uferbereichen) ist verboten. E-Scooter von Verleihern dürfen nicht an öffentlichen Fahrradständern zurückgelassen werden. Ein – und Ausgänge zu Gebäuden oder U – und S-Bahnstationen einschließlich der Aufzüge, Zugänge von Hochbahnsteigen und Bushaltestellen müssen freigehalten werden. Dasselbe gilt auch für Gehbereiche für Rollstuhlfahrende sowie Leitsysteme für Blinde und sehbehinderte Menschen. Sogenannte Überquerungsstellen wie Mittelinseln, Flächen an Ampeln oder Fußgängerüberwegen sowie Zufahrten zu Grundstücken müssen freigehalten werden. Zugänge zu Briefkästen, Parkscheinautomaten, Verteilerkästen, Bushaltestellen, Aufzügen und Auffahrten freihalten. E-Scooter nicht in Grünanlagen oder auf Grünstreifen abstellen (Brandgefahr durch heißen Akku). Fahrzeuge in der Regel längs – und nicht quer – zur Fahrtrichtung parken. Freie Flächen am Rand oder Nischen an öffentlichen Gebäuden nutzen. Extra ausgewiesene Abstellflächen für E-Scooter nutzen.
Für Fehlverhalten sind Bußgelder fällig
Behindern oder gefährden achtlos abgestellte E-Scooter andere Verkehrsteilnehmer, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Verleiher können entstehende Kosten auf die Nutzer umlegen. Fahren diese auf dem Gehweg, werden sie mit einem Bußgeld von 55 Euro belegt. Liegt dabei noch eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vor, sind 70 Euro fällig. Der Bußgeldkatalog für E-Scooter verrät auch: Wer bei Rot über eine Ampel fährt, wird mit 60 Euro zur Kasse gebeten und bekommt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Ist die Ampel länger als eine Sekunde rot, sind es sogar 100 Euro. Auch nebeneinander zu fahren, ist nicht gestattet und kostet 15 Euro Bußgeld. Wird jemand anderes dabei behindert oder gefährdet, sind es 20 beziehungsweise 25 Euro. Recht beliebt, aber verboten ist das Zu-zweit-Fahren auf dem E-Scooter, das kostet 10 Euro Bußgeld.
Promille-Grenze deutlich niedriger als beim Fahrrad
Für Radfahrer liegt die Promille-Grenze bei 1,6. Nutzer von E-Scootern müssen sich hingegen wie Autofahrer an die 0,5-Promille-Grenze halten. Ein striktes Alkoholverbot gilt – wie beim Auto – für Führerschein-Neulinge, die sich noch in der Probezeit befinden und Fahrer unter 21 Jahren. Wer in der Probezeit alkoholisiert E-Scooter fährt, muss mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre rechnen.
Wer zum ersten Mal gegen die 0,5-Promille-Grenze verstößt und dabei erwischt wird, dem drohen 500 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot von einem Monat kommt hinzu. Wer häufiger auffällig wird, wird härter bestraft, wie der Alkohol-Bußgeldkatalog vorsieht. Spätestens ab 1,1 Promille drohen eine Geld – oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Mögliche weitere Strafen sind ein bis zu sechsmonatiges Fahrverbot oder der Führerscheinentzug.
Mehrere Tausend E-Scooter in norddeutschen Städten unterwegs
In Hamburg gibt es laut Verkehrsbehörde etwa 17.000 Fahrzeuge. Um die Parksituation und Verkehrssicherheit zu verbessern, haben sich Stadt und Anbieter auf einige Maßnahmen verständigt. So wurden etwa bestimmte Bereiche definiert, in denen Roller nicht abgestellt werden dürfen. Wird der Roller auf einem Radweg oder mitten auf dem Fußweg stehengelassen, kann er von der Stadt entfernt werden. In diesem Fall wird eine Strafgebühr für den Verursacher fällig. Über die E-Mail-Adresse hamburg. escooter@gmail. com kann man sich über falsch abgestellte E-Scooter beschweren.
In Braunschweig stehen insgesamt mehr als 2.000 Fahrzeuge im Stadtgebiet zur Verfügung. Dort gibt es mehr als zwei Dutzend speziell für E-Scooter ausgewiesene Parkzonen. In Städten wie Wolfsburg, Salzgitter und Gifhorn verlangt etwa der Verleiher Tier einen Beweis per Foto-Upload, dass der Roller ordnungsgemäß abgestellt wurde. Erst dann wird die Roller-Miete beendet.
In Lübeck dürfen maximal 2.000 E-Scooter durch die Stadt rollen, die Stadt ließ die Anzahl begrenzen. Zudem wurden Parkverbotszonen eingerichtet. Auch Rostock hat mehrere Zonen eingerichtet, in denen keine E-Scooter geparkt werden dürfen. Diese Zonen werden in den Scooter-Apps angezeigt, das Abstellen ist dort nicht möglich. Wer sich über einen falsch abgestellten Scooter beschweren möchte, kann sich an die Mail-Adresse rostockescooter@googlegroups. com richten. Relativ streng bei E-Rollern ist Schwerin. Die Stadt hat eine Obergrenze von 300 E-Rollern festgeschrieben.
Kind auf Fußweg in Kirchditmold erfasst: Ärger über Fahren auf Bürgersteigen
In Kassel-Kirchditmold wird ein fünfjähriges Kind auf dem Bürgersteig von einem Transporter angefahren, weil dieser auf den Gehweg ausgewichen war.
Kirchditmold – Seit Jahren fordern Anwohner und der Ortsbeirat in Kirchditmold (Kassel), dass das Befahren von Bürgersteigen ein Ende haben muss. Vor allem die Straße „Riedwiesen“ ist davon stark betroffen, weil Autofahrer sie häufig als Schleichweg nutzen und bei Gegenverkehr auf den Bürgersteig ausweichen. „Das ist eine gefährliche Unsitte“, so Ortsvorsteherin Elisabeth König (Grüne).
Ein jüngster Unfall an der Mergellstraße, bei dem ein Fünfjähriger auf dem Bürgersteig erfasst wurde, beweise, dass das Straßenverkehrsamt dringend handeln müsse.
Beliebter Schleichweg: In der Straße „Riedwiesen“ in Kirchditmold weichen viele Autofahrer dem Gegenverkehr aus, indem sie auf den Bürgersteig fahren. © Bastian Ludwig
Kassel: Fahrer in Kirchditmold weichen oft auf Bürgersteig aus
Vor vier Wochen war ein fünfjähriger Junge an der Mergellstraße in Höhe des schmalen Fußweges zur Brunnenstraße von einem Paketlaster touchiert worden. Das Kindergartenkind hatte mit seiner Mutter auf dem Bürgersteig gestanden, als sich aus Richtung Teichstraße der Lieferwagen näherte. Der Paketbote wollte an der durch ein parkendes Fahrzeug verengten Stelle einen entgegenkommenden Radfahrer vorbeilassen und wich dabei auf den Bürgersteig aus. Dabei übersah er den Jungen, der vom Heck des Transporters getroffen wurde, nach hinten stürzte und eine Platzwunde am Kopf erlitt. Das Kind wurde mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht.
Kind in Kirchditmold hatte Glück
„Wir haben großes Glück gehabt. Wenn mein Junge nur ein bisschen weiter mittig auf dem Bürgersteig gestanden hätte, wäre er voll erfasst worden“, sagt der Vater des Kindes gegenüber der HNA. Er habe kurz überlegt, rechtliche Schritte gegen den 24-jährigen Unfallverursacher einzuleiten, aber sich schließlich dagegen entschieden. „Die Paketboten stehen enorm unter Druck ihrer Arbeitgeber. Da geht es um Zeit, Geld, Termine“, so der Vater. Er fordere alle Autofahrer eindringlich auf, sich umsichtiger zu verhalten und nicht planlos Bürgersteige zu befahren. „Hier geht es um Menschenleben.“
Unfallstelle: Links unter dem Reklameschild stand der Fünfjährige, als er erfasst wurde. © Bastian Ludwig
Gehwege befahren ist auch in Kirchditmold verboten
Auch wenn die Eltern nicht zivilrechtlich gegen den Fahrer vorgehen, so ermittelt nun die Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung. „Es ist grundsätzlich verboten, Gehwege zu befahren“, so ein Polizeisprecher.
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Um die Unfallstelle an der Mergellstraße sicherer zu machen, hat der Ortsbeirat vom Straßenverkehrsamt die Installation eines Pfostens auf dem Gehweg verlangt.
„Wer die Ecke als Autofahrer nicht so gut kennt, weiß nicht, dass dort ein kleiner Fußweg auf die Mergellstraße mündet“, so Ortsvorsteherin König. Natürlich seien solche Pfosten auf Bürgersteigen nicht die optimale Lösung, weil sie wiederum für Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen ein Hindernis darstellten.
Gemeinde Kirchditmold sucht nach Lösung für Verkehrsproblem
Die Ortsvorsteherin beobachtet die Probleme in Kirchditmold schon seit Jahren. Vornehmlich sei die Straße „Riedwiesen“ betroffen – obwohl dort schon seit einigen Jahren Pflanzinseln und Ausbuchtungen für eine gewisse Verkehrsberuhigung sorgten. Dennoch sei dort vor allem im Berufsverkehr immer noch zu viel Verkehr unterwegs.
Schulkinder würden an der als Schulweg ausgewiesenen Straße gefährdet. Deshalb bittet der Ortsbeirat die Stadt, „schnellstmöglich für Maßnahmen zu sorgen, die das unrechtmäßige Befahren des Gehweges durch Autos unterbinden“.
Vorgeschlagen werden größere Ausweichbuchten, Einbahnstraßenregelungen im Zusammenspiel mit der Oberbinge und Pfosten am Fahrbahnrand.
Kinder im Straßenverkehr Neue Regeln für mehr Sicherheit
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) hat ein Update bekommen: Neue Verkehrsregeln sollen dafür sorgen, dass der Nachwuchs sicher unterwegs ist. Auch Eltern profitieren. So darf nun eine radelnde Aufsichtsperson den Nachwuchs unter bestimmten Voraussetzungen auf dem Gehweg begleiten. test. de erklärt die wichtigsten Punkte der StVO-Novelle und sagt auch, was für Tretroller und Inline-Skates gilt.
Eltern sollen ihre Kinder leichter beaufsichtigen können
Jahrelang machten sich Eltern möglichst schmal, wenn sie mit ihren Kindern auf dem Bürgersteig Fahrrad fuhren – aus schlechtem Gewissen. Denn laut Gesetz mussten Erwachsene die Straße oder den Radweg benutzen, auch, wenn sie ihren Sprössling von dort aus nur schlecht im Blick hatten. Diese Zeiten sind vorbei. Seit Dezember 2016 darf eine radelnde Aufsichtsperson den Nachwuchs auf dem Gehweg offiziell begleiten. Voraussetzung: Das Kind ist unter acht und die Begleitung mindestens 16 Jahre alt. Die Neuerung soll Radfahren für die Jüngsten sicherer machen und Eltern ihre Aufsichtspflicht erleichtern. Schließlich müssen sie dafür sorgen, dass ihr Kind weder sich noch andere gefährdet.
Kleine Kinder radeln auf dem Gehweg
Die Straßenverkehrsordnung kennt kein Mindestalter für Radler. Damit den Kleinen nichts passiert, gehören Fahrer unter acht Jahren auf den Gehweg. Straßen und Radwege sind für sie tabu. Seit Dezember gibt es davon aber eine Ausnahme: Ist der Radweg baulich – etwa durch einen Bordstein – von der Straße getrennt, dürfen ihn auch Kinder unter acht Jahren benutzen. Generell gilt: Wer auf dem Gehweg fährt, muss Rücksicht auf Fußgänger nehmen und absteigen, wenn es eng wird. Runter vom Rad heißt es für Kinder und deren Begleitpersonen beim Überqueren der Straße.
Fahrradführerschein für Viertklässler
Kinder zwischen acht und zehn Jahren dürfen noch auf dem Gehweg fahren, wenn sie wollen. Ab dem zehnten Geburtstag muss der Nachwuchs dann zwingend die Straße oder den Radweg nutzen. Deshalb werden Kinder in der vierten Klasse mit speziellem Fahrradunterricht und einer Fahrprüfung auf die Gefahren des Straßenverkehrs vorbereitet. Ein bestandener Test allein heißt aber nicht, dass der Nachwuchs ohne Wenn und Aber auf der Straße fahren sollte. Hier kommt wieder die Aufsichtspflicht der Eltern ins Spiel: Sie müssen mit ihren Kindern so lange üben, bis diese wirklich sicher unterwegs sind. Erst dann darf der Nachwuchs allein losradeln.
Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich.
Der Roller gehört auf den Bürgersteig
Kinder, die gern auf den Tretroller steigen, müssen die Regeln für Fußgänger beachten. Sie dürfen nur auf dem Gehweg fahren, im verkehrsberuhigten Wohnbereich und in Spielstraßen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist verpflichtend, ebenso wie Schrittgeschwindigkeit, wenn es mal eng wird. Für Erwachsene auf dem Roller gilt dasselbe. Auf Inlineskates gehören sowohl kleine als auch große Verkehrsteilnehmer auf den Gehweg. Der Radweg ist tabu, außer es gibt ein Schild „Inline-Skater frei“.
Keine Helmpflicht
Einen Fahrradhelm müssen in Deutschland weder Kinder noch Erwachsene tragen. Sinnvoll ist es aber in jedem Fall. Ein guter Helm kann Leben retten. Die Stiftung Warentest hat zuletzt sowohl Kinderfahrradhelme als auch Fahrradhelme für Erwachsene getestet. Mehr Tests und Infos rund ums Thema Fahrrad finden Sie in unserem ausführlichen Special Start in die Fahrradsaison.
Ratgeber der Stiftung Warentest
Egal ob es um Elterngeld, Sorgerecht, das Recht auf einen Kitaplatz oder Mieterrechte für Familien geht – hier finden Sie alle Antworten auf einen Blick. Unser Finanztest Spezial Familien-Set enthält neben Rechtstipps für die richtigen Entscheidungen im Familienalltag auch konkrete Empfehlungen zu den Themen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Außerdem viele Checklisten, Musterbriefe und Formulare zum Heraustrennen. 160 Seiten kosten 12,90 (Heft) beziehungsweise 10,90 (PDF).
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