Sollten Radfahrer in der Mitte der Straße fahren

Sollten Radfahrer in der Mitte der Straße fahren

Fahrräder sind Fahrzeuge und Radfahrer deren Fahrzeugführer, mit allen daraus hervorgehenden Rechten und Pflichten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält spezielle Vorschriften für Radfahrer, die jeder Verkehrsteilnehmer kennen und befolgen muss.

Fahrräder gehören wie alle anderen Fahrzeuge auf die Straße und Fußgänger auf den Gehweg. Doch für diese an sich klare Regel gibt es zahlreiche Ausnahmen. „Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern die Gehwege benutzen“, regelt die StVO §2 (5). Alle, die älter sind, dürfen den Gehweg nur zu Fuß benutzen, müssen also vom Fahrrad absteigen. Erwachsene dürfen aber auf ihrem Fahrrad im Schritttempo (etwa vier bis sieben Kilometer pro Stunde) radelnde Kinder begleiten. Auch mit Rollern oder Inlineskatern muss der Gehweg benutzt werden. Weitere Ausnahmen werden ausgeschildert.

Mehr als ein Gehweg

Gehwege müssen nicht generell ausgeschildert werden. Das Gebotsschild „Gehweg“ (Zeichen 239) kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Verkehrssituation nicht eindeutig ist. Es kann auch durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (Zeichen 1022-10) ergänzt werden. Den Radfahrern ist in diesem Fall die Benutzung des Gehwegs, im Schritttempo und unter dem Gebot der Rücksichtnahme, freigestellt. Diese Verkehrszeichenkombination kommt oft bei Fußgängerzonen (mit Zeichen 242.1) zum Einsatz.

Oft wird das Gebotsschild für Geh – und Radweg kombiniert. Das Zeichen 241 schreibt die Benutzung des „Getrennten Rad – und Gehweges“ vor, eine senkrechte Linie trennt die Piktogramme Fahrrad und Fußgänger. Das Zeichen 240 mit waagerechter Linie zwischen beiden Piktogrammen schreibt die Benutzung des „Gemeinsamen Geh – und Radweges“ vor. Radfahrer haben hier keinen Vorrang und müssen auf Fußgänger Rücksicht nehmen, dazu gehört neben einer angemessenen Geschwindigkeit auch der Sicherheitsabstand. Dass Fußgänger dabei ausschließlich links überholt werden, sollte selbstverständlich sein.

Auf dem klassischen „Radweg“ (Zeichen 237) gilt für Radfahrer ab dem elften Lebensjahr, ebenso auf wie mit Zeichen 240 und Zeichen 241 gekennzeichneten Wegen, eine Benutzungspflicht. Beim Überholen darf dann weder auf die Straße noch auf den Gehweg ausgewichen werden! Befindet sich auf dem Radweg eine Baustelle ohne alternative Verkehrswegeleitung, muss der Radfahrer auf den Gehweg ausweichen und vom Rad absteigen. Ist die Benutzung des Radweges nicht durch ein Gebotsschild geregelt, dürfen Radfahrer auch auf die Straße ausweichen. Streng genommen gilt auf Radwegen eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, Sprinter sollten sich also zügeln und motorisierte Fahrzeuge die (auch theoretisch) schneller unterwegs sind, müssen die Straße benutzen.

Eine weitere Besonderheit bringen Fahrradstraßen (Zeichen 244.1) mit sich. Hier haben Radfahrer Vorrang und alle anderen Fahrzeuge haben sich unterzuordnen. Für alle gilt 30 km/h als Höchstgeschwindigkeit. Die übliche Aufteilung in Fahrbahn und Gehwege bleibt erhalten. Die Straße querende Fußgänger muss ein Radfahrer aber auch hier mit Rücksicht begegnen.

Das Rechtsfahrgebot

Radwege sind nur in Blickrichtung des Verkehrsschildes freigegeben. Wie auf den Straßen gilt auch auf Radwegen aller Art das Rechtsfahrgebot, sofern nicht ein Gebotsschild (Zeichen 237) für die linke Fahrtrichtung aufgestellt ist. „Wenn ein solcher linker Radweg eingerichtet ist, rechts aber keiner, müssen sie sogar links fahren“, erklärt der Allgemeiner Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). Die Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ oder „Radfahrer im Gegenverkehr“ (Zeichen 1000-33) erlauben das Fahren auf dem linksseitigen Radweg explizit. Verpflichtet ist die Benutzung des linken Radweges nur, wenn das Gebotsschild (Zeichen 237), in Einzelfällen ergänzt mit dem Zusatzzeichen „Beide Richtungen“ (Zeichen 1000-31) zum Einsatz kommt. Nutzt ein Radfahrer verbotswidrig den linken Radweg, bleibt das Vorfahrtsrecht gegenüber Kraftfahrzeugen aus Ausfahrten und Nebenstraßen jedoch gewahrt.

Nur das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ unter „Verbot der Einfahrt“ (Zeichen 267) erlaubt Radfahrern das Benutzen von ausgeschilderten Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung. Ansonsten gilt das Einfahrverbot ebenso für Radfahrer. Auch hier liegt die Betonung auf Straße, die Benutzung der säumenden Gehwege ist Radfahrern in jedem Fall untersagt.

Bleibt für den Radfahrer noch die Straße, sofern ein Verkehrszeichen die Nutzung nicht ausschließt. Hier muss sich der Radler dem fließenden Verkehr unterordnen. Insbesondere auf Hauptverkehrsstraßen werden häufig Schutzstreifen für Radfahrer mit einer unterbrochenen Linie abgeteilt und mit Fahrradpiktogrammen gekennzeichnet. Die Nutzung ist nur mit dem Gebotsschild (Zeichen 237) vorgeschrieben. Da ein parallel verlaufender Gehweg jedoch als Option ausfällt, bleibt dem Verkehrsteilnehmer meist keine Wahl. FL

Https://www. berliner-woche. de/mitte/c-verkehr/auf-dem-rechten-weg-wo-radfahrer-im-oeffentlichen-strassenverkehr-fahren-duerfen_a130390

Dein Fahrradmythos ist…

„Wenn man in der Mitte der Straße Fahrrad fährt, behindert man den Verkehr und bringt sich in Gefahr, deshalb sollte man am Straßenrand bleiben“

Die Antwort

Niemand radelt gerne freiwillig direkt vor einem Auto, doch durch schlecht geplante Straßen ist das manchmal der sicherste Ort.

Zum Beispiel parken am Straßenrand häufig Autos, von denen man mindestens einen Meter Abstand halten sollte (die Autotüren könnten jeden Moment geöffnet werden). Oder die Spur ist so schmal, dass ein Auto nicht sicher an einem Radfahrer vorbei käme.

Mit dem Fahrrad den Straßenrand zu verlassen, kann nervig sein, aber es gibt meistens einen guten Grund dafür, und es ist fast überall auf der Welt legal.

Die beste Möglichkeit, diesen Konflikt zu vermeiden, sind Straßen, die Fahrräder und Autos räumlich voneinander trennen.

Https://cyclingfallacies. com/de/20/man-sollte-am-rand-der-stra%C3%9Fe-fahrrad-fahren-nicht-in-der-mitte

Mit dem Fahrrad in der Mitte des Fahrstreifens fahren – oder lieber nicht?

Sollten Radfahrer in der Mitte der Straße fahren

Die Straßen werden immer voller – Autos und Fahrräder haben es zunehmend schwerer gut miteinander auszukommen. Es stellt sich also die Frage, wo soll der Biker noch sicher fahren, damit er nicht von Autos von der Fahrbahn gedrängt und im schlimmsten Fall schwer zu Schaden kommt. Dieser Artikel soll Dich für dieses wichtige Thema – das alle Biker im ureigenen Interesse gleichermaßen angeht – sensibilisieren. Natürlich soll es Deinen Entschluss, ein Citybike aus unserem Fahrradshop zu kaufen in keiner Weise beeinflussen – im Gegenteil: Das Wissen um dieses Thema macht Deine Beteiligung am Verkehrsgeschehen sicherer.

Erst einmal die rechtliche Seite

Wie bei so vielem gibt es auch für diese Frage eine Antwort aus dem Gesetzbuch. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt in ihrem §2, Absatz 2 folgendes:„Es ist möglichst weit rechts zu fahren“. Und genau hier wird es unpräzis. Was bedeutet die Aussage „rechts fahren“? Wie muss der Abstand zum Gehsteig sein – 80 cm, 1 Meter, weniger oder mehr? Dieses Nichtfestlegen auf eine feste Größe lässt den Interpretierspielraum weit offen und die Gerichte sind gefordert, jeden Einzelfall gesondert zu bewerten. Wie war die Fahrbahnbeschaffenheit, welche Lichtverhältnisse herrschten an diesem Tag, war der Abstand zum Fahrbahnrad angemessen? Letztendlich kommt es dann im Urteil zu einer typischen Fallentscheidung, die keiner der Kontrahenten vorher einschätzen konnte. Soweit die rechtliche Seite.

Das Hauptproblem ist das Abbiegen der Fahrzeuge nach rechts.

Die Unfallstatistik der Stadt Berlin gibt sehr schön Aufschluss darüber, wo der Schwerpunkt bei den Unfällen mit Radfahrerbeteiligung liegt.
Im abgelaufenen Jahr 2016 gab es 7.724 Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung. Lediglich bei 173 Fällen war ein zu geringer Sicherheitsabstand die Ursache der Unfälle – aber in ca. 1.500 Fällen verursachte fehlerhaftes Abbiegen nach rechts den Unfall, meistens mit gravierenden Folgen für den (die) Radler(in).

Die Konsequenz aus dieser erschreckend hohen Unfallhäufigkeit!

Es ist dringend zu raten sich an Kreuzungen und Ampeln mittig auf der Spur einzuordnen, damit von links kommend kein Fahrzeug sich vor einem einordnen kann, das Dich dann beim Abbiegen schneidet und damit Dein Leben in Gefahr bringt.

Du musst einfach mit einem Fehlverhalten bei den stärkeren Verkehrsteilnehmern (Pkw und Lkw) rechnen und notfalls solltest Du klug genug sein, auf Dein verbrieftes Recht zu verzichten. Du bist nun einmal das schwächste Glied in der Kette und hast keinen kompakten Schutzpanzer, der Dich retten könnte.
Ganz wichtig: Sei bei Lkws besonders dreimal vorsichtig, denn hier kommt der gefährliche „tote Winkel“ also die eingeschränkte Sicht des Lkw Fahrers ins Spiel – kurz gesagt: Er sieht Dich gar nicht, wenn Du mit Deinem Bike rechts neben seinem Lkw stehst.

Deshalb mittig auf der Fahrbahn fahren – es kann Dein Leben retten!

Hab keine Hemmungen, mit Deinem gekauften schicken Citybike in der Mitte der Fahrbahn zu fahren. Auch wenn dies am Anfang ein bisschen ungewohnt sein sollte und es durchaus vorkommen kann, dass der eine oder der anderer motorisierte Fahrer darauf nervig reagiert – macht alles nichts, dann hat er Dich wenigstens gesehen und Dein Leben ist nicht in Gefahr.
Fazit hieraus ist: Wenn Du mittig fährst, dann ändert sich gezwungenermaßen auch das Überholverhalten der motorisierten Mitfahrenden, was praktisch eines der entscheidenden Vorteile des Fahrens in der Mitte ist und entscheidend zu Deiner Sicherheit beiträgt.

Abstand zu parkenden Fahrzeugen

Wem ist das noch nicht passiert? Da radelt man so dahin und plötzlich wird von einem am Rand parkenden Fahrzeug die Tür auf der linken Seite aufgerissen. Pech für den, der keinen Mindestabstand zum stehenden Fahrzeug gehalten hat. Schwere Verletzungen können die Folge eines solchen Unfalls sein. Auch in diesem Beispiel wäre dies bei einer mittigen Fahrweise leicht zu vermeiden gewesen.

Disclaimer

Dieser Beitrag – Mit dem Fahrrad in der Mitte des Fahrstreifens fahren – oder lieber nicht –
Bedeutet keine Rechtsberatung und erhebt auch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Inhalte unserer Internetseiten – vor allem die Rechtsbeiträge – werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch können sich Fehler einschleichen, für die Tretwerk keine Haftung weder für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernimmt.

Wir wollten Dir mit diesem Artikel lediglich eine Information zu diesem äußerst wichtigen Sicherheitsaspekt an die Hand geben.

Selbstverständlich kannst Du uns zu diesem Thema schreiben oder anrufen. Wir helfen Dir gern im Rahmen unserer Möglichkeiten weiter. In unserem Fahrradshop sind wir für Dich da und Du findest sicherlich aus der großen Auswahl der angebotenen Citybikes auch das richtige Modell für Dich.

Https://www. tretwerk. net/blog/mit-dem-fahrrad-in-der-mitte-des-fahrstreifens-fahren-oder-lieber-nicht/

Fahrräder und Autos. Verkehrssicherheit auf den Straßen von Lanzarote

Sollten Radfahrer in der Mitte der Straße fahren

23/07/2020

Verkehrssicherheit ist für das Fahren von Autos oder Fahrrädern unerlässlich. Es ist der rechtliche Kontext, um zu wissen, was wir auf einer Straße tun können und was nicht, ob wir Radfahrer oder Autofahrer sind.

Wenn Sie sich entschließen, Ihren Urlaub auf Lanzarote mit dem Fahrrad zu verbringen, ist es notwendig, dass Sie die Straßenverkehrsordnung kennen, um Unfälle und jegliche Art von Problemen zu vermeiden. Wissen Sie alles, was Sie brauchen, um sicher Fahrrad fahren zu können? Und wenn Sie Autofahrer sind, wissen Sie, was Sie tun können, wenn Sie auf der Straße einem oder mehreren Radfahrern begegnen?

Verkehrssicherheit, was Sie wissen müssen

Es ist wichtig, sich über die Vorschriften für das Fahren auf den Straßen zu informieren, aber nicht nur darüber, was erlaubt oder verboten ist. Es ist auch wichtig zu wissen, welche Sicherheitssysteme das Fahrrad haben muss, um in der Stadt oder auf den Straßen fahren zu können.

Regeln für Radfahrer in ihrem Urlaub auf Lanzarote

Der Radfahrer hat nur dann Vorfahrt, wenn er auf dem Radweg oder auf einem Fahrradweg fährt, sofern dieser korrekt markiert ist.

Wenn Sie sich in der Stadt befinden, sollten Sie also, wie jedes Fahrzeug, in der Mitte des Fahrradweges fahren, um zu vermeiden, von einer Autotür getroffen zu werden, wenn der Fahrer sie plötzlich öffnet, da es in Städten üblich ist, dass die Fahrer ihre Autos an den Seiten parken.

Sie können auf Autobahnen fahren, aber nicht auf Landstraßen, und zwar nur in einer Reihe oder höchstens in Zweierreihen, möglichst weit rechts von der Straße, und immer in einer Reihe auf Abschnitten mit schlechter Sicht.

Wenn es keinen Radweg gibt, ist es am besten, auf dem Seitenstreifen zu fahren, und wenn dieser unpassierbar ist, nur den wesentlichen Teil der Straße zu benutzen.

Normen für Autofahrer

Wenn Sie Autofahrer sind, sollten Sie immer die 1,5-Meter-Regel anwenden, d. h. diesen Mindestabstand zum Radfahrer sowohl vorne als auch seitlich einhalten. Um einen Radfahrer zu überholen, müssen Sie sicherstellen, dass die Straße frei ist und kein anderes Auto oder Fahrrad sich nähert.

Gemeinsame Regeln

Natürlich kann man als Radfahrer keine Verkehrsregeln brechen, wie zum Beispiel Ampeln. Sie müssen das Verkehrsrecht wie jeder andere Fahrer auch respektieren.

Obligatorische Ausrüstung für Radfahrer

Zu Ihrer Sicherheit ist es das Richtige, Ihr Fahrrad einsatzbereit zu machen.

Reflektierende Weste / Sichtbarkeit

Sie sollten ihn immer tragen oder in Ihrem Rucksack aufbewahren, falls Sie nachts beim Radfahren um die Insel überrascht werden. Sie ist auch notwendig, wenn es regnet oder die Sicht schwierig oder schlecht ist.

Diese Westen ermöglichen es einem Fahrer, Sie auf Überlandstraßen in einer Entfernung von mindestens 150 Metern zu entdecken.

Das Fahrrad muss über zugelassene Reflektoren verfügen, und nachts ist es vorgeschrieben, dass sowohl das Vorder – als auch das Rücklicht eingeschaltet sind.

Helm

Auf allen Streckenabschnitten und auf städtischen Straßen besteht Helmpflicht für Kinder unter 16 Jahren. Es ist jedoch immer ratsam, sie zu tragen.

Kopfhörer

Es ist verboten, Kopfhörer, die an Geräte angeschlossen sind, und das Mobiltelefon zu benutzen, wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind.

Bremsen und Klingel

Es ist obligatorisch, dass das Bremssystem auf beiden Rädern ist und dass Ihr Fahrrad eine Klingel hat.

Sie sollten all diese Regeln der Verkehrssicherheit kennen, damit Ihr Urlaub auf Lanzarote perfekt wird.

Sollten Radfahrer in der Mitte der Straße fahren

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Https://www. papagayobike. com/de/blog/fahrr%C3%A4der-und-autos-verkehrssicherheit-auf-den-stra%C3%9Fen-von-lanzarote

Stadt Verl gibt Tipps zum richtigen Fahrrad fahren

Als Radfahrer hat man es nicht leicht. Mal darf man auf der Straße fahren, mal nicht. Wie es richtig geht, dazu gibt die Stadt Verl Tipps.

26.07.2023, 16:39 Uhr

Sollten Radfahrer in der Mitte der Straße fahren

Auf dem Radweg oder doch auf der Straße – viele Radfahrer sind unsicher, wo sie mit dem Rad fahren dürfen.

Verl (gl) – Wann dürfen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren? Und in welchen Fällen müssen sie es sogar? In dieser Frage sind sich viele Verkehrsteilnehmer unsicher, wie die zahlreichen Anfragen an den Fachbereich Sicherheit/Ordnung der Stadt Verl zeigen. Die Verwaltung hat deshalb noch einmal die wichtigsten Regeln zusammengestellt, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.

Außerorts sind Radweg benutzungspflichtig

In allen verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen) und Tempo 30-Zonen mit Gehwegen neben der Fahrbahn müssen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren (ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr). Dies betrifft auch die Tempo-20-Zone in der Hauptstraße und die Poststraße in Verl als 30er-Zone mit reinen Gehwegen.

Außerorts sind die neben den Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen vorhandenen Rad-/Gehwege in der Regel benutzungspflichtig. Dies wird durch die blauen Rad-/Gehwegschilder vorgeschrieben, weil hier das Verkehrsaufkommen, der Schwerlastverkehr und die hohen Geschwindigkeiten gefährlich sind.

Innerorts kommt es auf die Gestaltung an

An den großen Durchgangsstraßen innerorts kommt es auf die Gestaltung der Nebenanlagen an. Sind dort reine Gehwege (erkennbar an den großen Gehwegplatten) wie an der Fürstenstraße und der Holter Straße in Kaunitz vorhanden, dann müssen Radfahrer (ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr) auf der Fahrbahn fahren. Handelt es sich um kombinierte Geh – und Radwege wie an der Gütersloher Straße/Paderborner Straße und Österwieher Straße in Verl, der Paderborner Straße in Kaunitz, der Bergstraße in Bornholte oder an der Thaddäusstraße in Sürenheide, dann dürfen Radfahrer auf der rechts gelegenen Nebenanlage fahren, können aber auch die Fahrbahn benutzen.

Somit müssen Autofahrer auf den Durchgangsstraßen mit Radfahrern auf der Fahrbahn rechnen und sollten sich entsprechend rücksichtsvoll verhalten. Sie dürfen weder hupen noch die Radfahrern bedrängen. Zu beachten sind auch die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände von 1,5 Metern innerorts und zwei Metern außerorts. Diese Abstandsregel gilt gemäß Paragraf 5 Absatz 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) auch gegenüber Fußgängern sowie Nutzern von E-Rollern.

Https://www. westfalen-blatt. de/owl/kreis-guetersloh/verl/stadt-verl-gibt-tipps-zum-richtigen-fahrrad-fahren-2797812

Fahrrad und Verkehr in Berlin

Im Schnitt verbringt jeder Berliner täglich etwa 70 Minuten im Verkehr und legt dabei etwa drei Wege zurück – entweder per Rad, Auto, mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß. Hier finden Sie aktuelle Beiträge und Hintergründe zu den Themen Fahrrad und Verkehr.

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Mit Live-Übertragung : Eine neue Berliner Brücke geht in Betrieb

Mobilität und mehr in unseren Berliner Bezirksnewslettern, an diesem Dienstag aus Spandau und Tempelhof-Schöneberg. Themenüberblick hier.

Https://www. tagesspiegel. de/berlin/themen/fahrrad-und-verkehr-in-berlin

Radfahrer überholen – Diese Abstände gelten

Mindestabstand Radfahrer überholen – Diese Abstände gelten

Sollten Radfahrer in der Mitte der Straße fahren

Diese Abstände müssen beim Überholen von Radfahrern eingehalten werden. Alles über die Abstände und die neuen Regeln. Foto: Canetti / Shutterstock. com

Wenn sich Radfahrer und Autofahrer die Straße teilen, sind Konflikte keine Seltenheit. Ein besonders sensibles Thema ist vor allem der Abstand beim Überholen von Radfahrern. Alle Infos über die geltenden Abstände und aktuelle Regelungen haben wir für Sie zusammengefasst.

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Inhalt:

Im Jahr 2019 kamen in Deutschland laut dem Statistischen Bundesamt noch etwa 445 Radfahrer bei Verkehrsunfällen ums Leben. Obwohl die gesamte Anzahl der Verkehrstoten in den letzten Jahren gesunken ist (16,5 Prozent niedriger seit 2010), stieg die Zahl der getöteten Radfahrenden im Straßenverkehr bis 2019 (16,8 Prozent höher seit 2010). Neue Regelungen in der Straßenverkehrsordnung seit April 2020 sollen den Straßenverkehr für Radfahrer sicherer machen.

Ein leichter Rückgang der getöteten Fahrradfahrer ist seit dem zu beobachten (1), denn im Jahr 2021 sank die Zahl auf 372. Die wichtigste Neuregelung der StVO-Novelle seit April 2020 ist dabei der nun geltende Mindestabstand von 1,50 Metern beim Überholen von Radfahrern. Auf was muss nun aber genau beim Überholen von Radfahrern geachtet werden und wie sieht jetzt der Alltag im Straßenverkehr aus?

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Radfahrer überholen – Wann gelten 1,5 Meter Abstand?

Während das Überholen von Radfahrern früher nur mit einem „ausreichenden Sicherheitsabstand“ vorgeschrieben war, hat sich die StVO (Straßenverkehrsordnung) seit April 2020 nun auf eine konkrete Zahl festgelegt. 1,50 Meter Seitenabstand müssen jetzt Innerorts beim Überholen von Radfahrern eingehalten werden (das gilt übrigens auch bei einspurigen Fahrzeugen wie Motorrädern, Roller oder Mofas). Der Abstand gilt vom Radfahrer und nicht von der Radweglinie.

Radfahrer überholen – Wann gelten 2 Meter Abstand?

Ergänzt wird der Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern durch Ausnahmen. Dann gelten sogar 2 Meter Sicherheitsabstand. Der neue Mindestabstand von 2 Metern muss eingehalten werden, wenn:

Ein Radfahrer Außerorts überholt wird.
Sich innerorts Ein Kind auf dem Fahrrad befindet.
Der Radfahrer innerorts Einen Anhänger hat.

Radfahrer überholen oft nicht möglich

Im Verkehrsalltag bleibt den Autofahrern nun allerdings oft nur noch selten die Möglichkeit zum Überholen von Radfahrern. Während früher „nach Gefühl“ überholt werden konnte, ist ein Überholen von Radfahrern auf vielen Straßen nun nicht mehr möglich. Rechnet man alle vorgeschriebenen Abstände zusammen, bleibt wie folgt nicht mehr viel von der Straße übrig:

1 Meter Gefahrenbereich zwischen Rad und parkenden Autos
80 cm Fahrradbreite
1,5 bis 2 Meter Sicherheitsabstand beim Überholen

Über 3 Meter Platz benötigt nun also ein Radfahrer Mindestens auf der Straße. Da viele Straßen in Städten diesen Platz beim Überholen baulich oder bedingt durch den Gegenverkehr nicht bieten, bleibt Autofahrern nun nichts anderes mehr übrig, als sich hintenanzustellen.

Die Praxis zeigt jedoch, dass die Abstände beim Überholen im Alltag nicht immer eingehalten werden. Im Rahmen eines Projektes der DHBW Stuttgart haben Studenten etwa 400 Überholvorgänge in der Innenstadt Stuttgarts mit Sensoren bei Testfahrten auf Fahrrädern gemessen. Die Auswertung zeigte, dass etwa 80 Prozent der Autofahrer den Mindestabstand beim Überholen der Radfahrer nicht einhielten.

Rechte und Pflichten des Radfahrers

Radfahrer dürfen wartende Autos, wie zum Beispiel an Ampeln, rechts überholen (Abs. 8 § 5 StVO). Allerdings nur mit Mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht. Ansonsten gilt für Radfahrer im Straßenverkehr das Rechtsfahrgebot, denn auch Radfahrer haben Pflichten. Bremst ein Radfahrer durch seinen Fahrstil bewusst Autofahrer aus, indem er zum Beispiel mittig auf der Fahrbahn fährt, verstößt er gegen das Rechtsfahrgebot. Bei entsprechender Beweislage (Zeugen oder Videoaufnahme) kann dies sogar als Nötigung gewertet werden.

Durch das Rechtsfahrgebot müssen Radfahrer schnelleren Fahrzeugen auch das Überholen ermöglichen. Haben Mehrere Fahrzeuge aufgeschlossen und ein Überholen ist für längere Zeit nicht möglich, sind auch Radfahrer als Teilnehmer am Straßenverkehr verpflichtet, an Geeigneter Stelle (Seitenstreifen oder Bushaltestelle) anzuhalten und die aufgeschlossenen Autos passieren zu lassen (Abs. 6 § 5 StVO).

Abstände beim Überholen von Autos

Sicherheitsabstände gelten übrigens auch beim Überholen von Autos. Genau ist der Abstand in der Straßenverkehrsordnung zwar nicht festgelegt, allerdings wird ein Mindestabstand von 1 Meter bei fahrenden und 80 cm bei stehenden Autos empfohlen.

Was hat sich für Radfahrer noch geändert?

Mit der StVO-Novelle hat sich seit April 2020 natürlich nicht nur der Abstand beim Überholen von Radfahrern verändert. Weitere Regelungen fördern ebenfalls den Schutz von Fußgängern und Radfahrern. Hier ein Überblick der wichtigsten neuen Regelungen zur Stärkung des Radverkehrs (2):

– Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern:

Durch die Neufassung wurde auch klargestellt, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrern gestattet ist. Wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, muss allerdings hintereinandergefahren werden.

– Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t:

Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist nun innerorts Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben.

– Personenbeförderungen auf Fahrrädern:

Personen dürfen nun auf Fahrrädern mitgenommen werden, wenn diese dafür eingerichtet sind und der Radfahrer mindestens 16 Jahre alt ist.

– Grünpfeil für Radfahrer:

Die Grünpfeilregelung wurde auf Radfahrer ausgedehnt. Hierfür wurde ein Verkehrszeichen mit gesondertem Grünpfeil für Radfahrer eingeführt.

– Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen:

Früher durfte an Schutzstreifen für Radverkehr bis zu 3 Minuten geparkt werden. Nun gilt hier ein generelles Halteverbot.

– Einrichtung von Fahrradzonen:

Analog zu den Tempo-30-Zonen können nun auch Fahrradzonen angeordnet werden, die sich an den Regelungen der Fahrradstraßen orientieren.

– Ausweitung des Parkverbots vor Kurven:

Wenn an Kurven ein straßenbegleitender baulicher Radweg vorhanden ist, darf bis zu je 8 Metern zum Kurvenschnittpunkt nicht mehr geparkt werden.

– Vereinfachung für Lastenfahrräder:

Ein Schild für Lastenfahrräder wurde ebenfalls eingeführt. Straßenverkehrsbehörden können dies für die Einrichtung von Parkflächen und Ladezonen für Lastenfahrräder nutzen.

– Verkehrszeichen für Radschnellwege:

Zu den Schildern ist ebenfalls ein Verkehrszeichen für Radschnellwege hinzugekommen. Dies ermöglicht die Kennzeichnung von Radschnellwegen unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit.

– Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen:

Straßenverkehrsbehörden haben nun die Möglichkeit, Überholverbote von einspurigen Fahrzeugen (u. a. Fahrräder) anzuordnen.

– Mehr Möglichkeiten für Erprobungen:

Einige Länder hatten bereits die Möglichkeit verkehrssichernde Maßnahmen im Straßenverkehr zeitlich begrenzt zu erproben. Die aktuelle StVO-Novelle vereinfacht solche Erprobungen.

Fazit – Unfälle durch Rücksicht vermeiden

Die Bedeutung von Fahrrädern bei der städtischen Mobilität wächst stetig. Allerdings ist die Verkehrsinfrastruktur in vielen Städten der Zunahme des Radverkehrs nicht gewachsen. Ziel von vielen neuen Regelungen der StVO-Novelle ist der Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Fahrradfahrern. Im Verkehrsalltag birgt die Begegnung von Radfahrern und Autofahrern dennoch Konfliktpotenzial. Im Rahmen des Berliner Projektes Radmesser (Kapitel 6/Folie 7) gaben von 5000 befragten Radfahrern 90 Prozent an, dass die größte Angst im Straßenverkehr das zu enge Überholen von Autos ist. Ein Perspektivenwechsel hilft für Verständnis und entspanntere Begegnungen.

Https://www. stuttgarter-nachrichten. de/inhalt. radfahrer-ueberholen-diese-abstaende-gelten-mhsd.0867dcc3-9c51-4f88-8b80-eaaf0f51a482.html

Sicher Velo fahren Gut ausgerüstet und defensiv

Über drei Millionen Schweizerinnen und Schweizer sind auf dem Velo unterwegs. Leider verletzen sich jährlich im Strassenverkehr rund 850 Velofahrer schwer, 25 sterben an den Unfallfolgen. So treten Sie sicher in die Pedale.

Die 5 wichtigsten Tipps

Das braucht ein Velo

Das Fixie-Velo mit nur einem Gang ist sicher cool, stylisch und dynamisch. Die richtige Ausrüstung des Velos gemäss Vorschriften darf dabei aber nicht vergessen gehen:

    Ruhende, nicht blinkende Lichter, vorne weiss, hinten rot, fest angebracht oder abnehmbar und in der Nacht bei guter Witterung auf 100 Meter sichtbar. Zusätzliche Lichtquellen dürfen Sie am Fahrrad montieren oder auf sich tragen, z. B. an Arm, Taschen oder Rucksack. Die Lichter an Velos dürfen nicht blenden. Fest angebrachte Rückstrahler oder reflektierende Folien mit einer Leuchtfläche von mindestens 10 cm 2 , vorne weiss und hinten rot, ebenfalls sichtbar auf 100 m. Pedale müssen vorn und hinten Rückstrahler tragen. Ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen. Reifen, bei denen das Gewebe nicht sichtbar ist. Zwei kräftige Bremsen, je eine für das Vorder – und Hinterrad.

Sichtbar Velo fahren – auch am Tag

Natürlich sind auch die Velofahrerinnen und Velofahrer selbst gefordert. Ein wichtiger Punkt betrifft die Sichtbarkeit – damit Sie nicht übersehen werden.

    Helle oder signalfarbige Kleidung tragen, idealerweise eine Leuchtweste. Nachts zusätzlich reflektierendes Material tragen. Handzeichen werden mit reflektierenden Elementen am Ärmel nachts besser erkannt. Licht schon bei Dämmerung und auch bei Regen und Nebel einschalten – am besten bereits am Tag. Speichenreflektoren oder seitlich reflektierende Pneus machen von der Seite sichtbar. Licht kontrollieren und blendfrei einstellen.

Sicher Velo fahren – das richtige Verhalten

Wer Velo fährt, hat keine Knautschzone. Deshalb gilt: Wer vorausschauend und defensiv fährt, kann auch auf Unerwartetes richtig reagieren. Der Velohelm gehört bei jeder Fahrt auf den Kopf. Und das korrekte Verhalten im Verkehr ist wesentlich.

Https://www. bfu. ch/de/ratgeber/velo-fahren

Student aus Dresden hat untersucht, wie sicher sich Radfahrer auf Karlsruher Straßen fühlen

Schienen im Straßenboden und parkende Autos am Fahrbahnrand: Für Radfahrer gibt es in Städten allerlei Risikos. Ein Psychologiestudent hat untersucht, wie es Karlsruher Radlern in verschiedenen Situationen geht.

Sollten Radfahrer in der Mitte der Straße fahren

Nicht in die Rillen geraten: Beim Fahren entlang von oder über Straßenbahnschienen müssen Radfahrer besonders vorsichtig sein, so wie hier in der Rüppurrer Straße. Foto: Jörg Donecker

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Arbeitsgruppe Radpolitik: Wie engagierte Karlsruher bei der Verkehrsplanung mitmischen

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Sicherer mit dem Rad unterwegs: So entschärfen Polizei und Stadtplaner Unfallschwerpunkte in Karlsruhe

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