Hannover, 14. Juli 2022. Ob mit dem Auto, Motorrad oder dem Fahrrad – Fahrten über Berg – und Passstraßen haben auch in Deutschland ihren ganz besonderen Reiz mit ihren pittoresken Aussichtspunkten. Und spätestens bei längeren Reisen, wie dem Sommerurlaub, gehört für viele die Fahrt durch die Berge und Täler dazu. Damit diese Berg – und Talfahrt sicher gelingt, gibt Continental Tipps.
Bergfahrten: Vorbereitung ist das A und O
Vor Fahrten in die Berge sollten unbedingt vorab die Wetterverhältnisse geprüft und die Verkehrsverhältnisse der Route gecheckt werden. Robert Waldmann, Reifenexperte von Continental, erklärt: „Wichtig vor der Fahrt über Berg – und Passstraßen ist es, einen ausgiebigen Fahrzeugcheck beim Profi zu machen, um Pannen und Unfälle zu vermeiden: Sind die Reifen intakt und mit dem richtigen Luftdruck befüllt? Funktionieren die Bremsen? Stimmen der Öl-, Bremsflüssigkeits – und Kühlflüssigkeitsstand?“
Vorfahrtsregelungen auf Berg – und Passstraßen
Neben den gängigen Verkehrsregeln gilt es, die wichtigsten Vorfahrtsregelungen der Bergstraßen zu kennen. Im Gegensatz zu der Schweiz, Italien und Frankreich hat der bergauffahrende Verkehr auf deutschen Bergstraßen nicht grundsätzlich Vorrang vor bergabfahrendem Verkehr. Obwohl es keine ausdrücklichen Vorfahrtsregelungen auf deutschen und österreichischen Bergstraßen gibt, sollte das Fahrzeug Platz machen, für welches das Ausweichen am einfachsten ist. Grundsätzlich sollten leichtere Fahrzeuge aber schweren Fahrzeugen wie Bussen oder Lkw ausweichen. Fährt man in ein anderes Land, gilt es, sich vorab über die dortigen Verkehrsregelungen zu erkundigen.
Verhalten auf kurvenreichen Bergstraßen
Für sicheres Fahren auf kurvenreichen Berg – und Passstraßen sollte man sowohl beim Bergauf – als auch beim Bergabfahren die Geschwindigkeit reduzieren, einen niedrigen Gang wählen und eine Motordrehzahl mit optimalem Drehmoment halten (kann je nach Motorart und Übersetzung zwischen 2.000 und 4.000 Umdrehungen pro Minute liegen). Diese Fahrweise ist besonders beim Bergabfahren ratsam, da man so durch die Nutzung der Motorbremse verhindert, dass die Radbremsen durch ständiges Betätigen überhitzen. Bei einem Automatik-Getriebe kann auf manuelles Schalten umgestellt werden. „Zeigt das Display Warnmeldungen an, die den Motor, die Reifen oder die Bremsen betreffen oder ist ein unangenehmer Geruch in der Luft, sollte man sofort anhalten. In der Kurve gilt zudem: So wenig wie möglich lenken, ohne die Mittellinie zu überschreiten“, rät Robert Waldmann. „Wenn man die gesamte Breite der eigenen Fahrspur optimal nutzt, kommt man besser um die Kurve und sieht zudem besser, was sich hinter der Kurve verbirgt. Beschleunigen sollte man erst dann, wenn die Reifen wieder auf der Mitte der eigenen Spur geradestehen.“
Was tun, wenn die Bremse versagt
Wenn man beim Fahren in den Bergen feststellt, dass die Bremsen versagen, sollte man schnell handeln. Robert Waldmann rät in dieser Situation: „Wenn die Bremse nicht mehr wie gewohnt reagiert, bewahren Sie die Ruhe und betätigen Sie in kurzen Abständen mit hartem Druck die Bremse und halten Sie den Pedaldruck anschließend. Die Handbremse sollte nur genutzt werden, wenn die Straße nicht rutschig ist, da sonst der Verlust der Fahrzeugkontrolle droht.“ Hilfreich kann es auch sein, in den ersten oder zweiten Gang zu schalten, um die Motorbremse für die Fahrzeugverzögerung maximal zu nutzen. Wenn auch das nicht mehr hilft, kann man auf einen Seitenweg ausweichen oder vorsichtig entlang einer Felswand mit dem Fahrzeugblech bremsen.
Fahrradstraße: Dürfen Autos hier fahren? Alle Regeln im Überblick
Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Verwirrung um die Fahrradstraße: Darf ein Auto hier fahren? Welche besonderen Regeln gelten? Gerade Autofahrer haben in diesem Bereich einiges zu beachten.
Es nimmt wenig Platz ein, hält die Luft sauber und die Fahrer in Schwung: Für den Verkehr in engen Städten ist das Fahrrad ideal. Allzu oft denken die Verkehrsplaner aber vor allem an die Autofahrer. Fahrradstraßen sind eine – noch seltene – Ausnahme. Das könnte sich aber ändern. Denn im Verwaltungsdeutsch heißt es: Wenn der Radverkehr „die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist“, dann kann eine Straße zur Fahrradstraße werden.
Dass wir mehr Rad fahren, ist übrigens sogar politischer Wille. Gut möglich also, dass künftig mehr Fahrradstraßen durch unsere Städte führen als bislang. Aber was genau gilt dort?
Haben Radfahrer in Deutschland Vorrang vor Autos
Straßenverkehr in London: Die britische Regierung will Rechte schwächerer Verkehrsteilnehmer stärken
Foto: Hollie Adams / Getty Images
Fußgänger und Radfahrende sollen in Großbritannien mehr Vorrechte im Straßenverkehr bekommen. Die Straßenverkehrsordnung soll daher einem Bericht
Des Senders BBC zufolge zugunsten dieser Fortbewegungsformen angepasst werden. Dazu ist im Herbst die Zustimmung des Parlaments erforderlich.
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»Millionen von uns haben im vergangenen Jahr herausgefunden, was Radfahren und Laufen für großartige Wege sind, um fit zu bleiben, die Straßen zu entlasten und etwas für die Umwelt zu tun«, sagte der britische Verkehrsminister Grant Shapps.
Dem Bericht zufolge beinhalten die Änderungen, dass geradeaus fahrende Radfahrer an einer Kreuzung Vorfahrt haben sollen. Zudem sollen Autofahrer Fußgängern an Überquerungen Vorrang geben müssen, auch wenn diese die Straße noch nicht betreten haben.
Mit den neuen Regeln soll zudem eine neue Hierarchie im Straßenverkehr geschaffen werden: So sollen jene, die anderen mit ihrem Fahrzeug größeren Schaden zufügen können, auch eine größere Verantwortung tragen. Oberste Priorität haben einem Bericht des Magazins »Forbes« zufolge Fußgängerinnen und Fußgänger, dahinter folgen Radfahrer. Autofahrer sind auf Platz 5 – noch hinter Reitern und Motorradfahrern. Hinten rangieren Lieferwagen und Lkw.
Radfahren Auto versus Fahrrad: Zoff um die Vorfahrt
Geeignete Fahrradwege in der Stadt – auch in Ludwigshafen ein großes Thema. Unser Bild zeigt den kaum genutzten Streifen in der Heinigstraße. Der wurde ursprünglich vor allem zur Luftreinhaltung angelegt. Foto: Moray
Steffen Gierescher
Leiter der Lokalredaktion Ludwigshafen
Deutschland will mehr für Radfahrer tun. Doch wenn Autofahrer Raum abgeben sollen, kommt es oft zu Konflikten – auch in der Pfalz. Auf der großen Radverkehrskonferenz in Leipzig wird intensiv um Lösungen gerungen.
Kurzer Radweg, große Diskussion: Seit Wochen wird in Leipzig um einen grünen Fahrstreifen vor dem Hauptbahnhof gestritten. Radfahrer haben dort im April einen neuen Weg bekommen – auf Kosten von Autospuren. Die Maßnahme war Teil eines Konzepts, mit dem die Stadt unter anderem die Sicherheit erhöhen wollte. Doch das Projekt stieß auf Widerstand. Wirtschaftsverbände protestierten, eine Petition wurden gestartet. Bislang hält die Stadt Leipzig am Radweg fest.
Die Debatte um den Radweg kochte vor der Weltradverkehrskonferenz „Velo-City“ hoch. Noch bis Freitag tagen dabei auf der Leipziger Messe mehr als 1500 Teilnehmer aus über 50 Ländern. Das Motto lautet „Leading the Transition“. Es geht um Stadtentwicklung, nachhaltige Mobilität und Infrastruktur für Fahrräder. „Das Fahrrad ist eine einfache Lösung für die kompliziertesten Probleme der Welt“, heißt es auf der Internetseite der Konferenz. Klingt vielversprechend. Doch in der Praxis – das zeigt nicht nur der Streit um den Radweg vor dem Leipziger Hauptbahnhof – kommt es oft zu Konflikten.
Manchmal müssen Gerichte über die Fälle entscheiden. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) nennt mehrere Beispiele aus den vergangenen Jahren. Demnach wies etwa das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Klage eines Politikers gegen provisorische Radfahrstreifen zurück. In Düsseldorf hingegen musste die Stadt laut ADFC ein Projekt rückgängig machen, weil für einen Radweg Lkw-Parkplätze weggefallen waren und die Stadt die Notwendigkeit ihrer Maßnahme nicht mit Unfallzahlen belegen konnte.
Fahrradnation Deutschland?
Zu solchen Problemen kommt es, obwohl in Deutschland mehr oder weniger Konsens darüber herrscht, dass eine Verkehrswende notwendig ist, um den Ausstoß von CO2 zu reduzieren. So wurde bereits 2021 der Nationale Radverkehrsplan beschlossen, mit dem Deutschland bis 2030 zum „Fahrradland“ werden soll. Der Plan sah unter anderem mehr Radschnellverbindungen vor, außerdem mehr Rücksicht auf Lastenräder und einen Ausbau von Fahrradparkplätzen.
Zwar hat der Radverkehr nach Angaben des ADFC zugenommen. Doch zugleich sind in Deutschland so viele Autos wie noch nie zugelassen. Laut dem Statistischen Bundesamt waren Anfang des vergangenen Jahres 48,5 Millionen Pkw registriert. Der Kfz-Verkehr sei stärker geworden, sagt ein ADFC-Sprecher. Und: „Der häufigste Unfallgegner von Radfahrenden ist der Pkw.“
Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur habe mit dem steigenden Radverkehr nicht Schritt gehalten. Beim Fahrradklima-Test 2022, einer Umfrage des ADFC, hat Deutschland die Schulnote 4 erhalten. 80 Prozent der Teilnehmer klagten über zu schmale Radwege, 70 Prozent fühlten sich beim Radfahren nicht sicher.
Auch in der Pfalz sind Radwege und deren Zustand ein heißes Thema, nicht zuletzt in Ludwigshafen, wo es immer wieder um den wenig genutzten Streifen in der Heinigstraße geht oder um die an vielen Stellen mangelhafte Baustellenumfahrung.
Nachholbedarf unstrittig
Selbst beim ADAC, dem Lobbyverband der Autofahrer, ist man der Ansicht, dass mehr für Radfahrer getan werden sollte. Zwar hätten Umfragen gezeigt, dass nur jeder dritte Autofahrer die Umwandlung von Verkehrsflächen unterstützt. Aber: „Grundsätzlich denke ich, dass es notwendig ist, an der einen oder anderen Stelle Raum abzugeben“, sagt Ronald Winkler, Fachreferent für Stadtverkehr.
Der Umbau sollte demnach fair ablaufen, also nicht von heute auf morgen passieren. Es sei wichtig, die Interessen aller Verkehrsteilnehmer mit einzubeziehen. Wo es möglich ist, sollten Rad – und Autoverkehr räumlich getrennt werden, zum Beispiel durch Fahrradstraßen. Die Entwicklung einer besseren Fahrradinfrastruktur werde allerdings Zeit in Anspruch nehmen, sagt Winkler. Auch Fahrradhochburgen wie Münster hätten Jahrzehnte gebraucht, um ein hochwertiges Netz aufzubauen.
Dieser Prozess, davon ist man beim ADFC überzeugt, wird weitere Konflikte mit sich bringen. „Wir hören aber aus Städten aus dem Ausland, die teilweise viel radikalere Einschränkungen des Autoverkehrs vornehmen, dass die Änderungen nach kurzer Zeit akzeptiert werden“, sagt ein Sprecher.
Kein Vorrang für Autos mehr: Hier bekommen Radfahrende Dauergrün
Hamburg dreht die Ampelregelung um: An einer Ampel im Stadtteil Eimsbüttel haben nun Radfahrer:innen und Fußgänger:innen Dauergrün. Das wirkt sich auf den Verkehr vor Ort aus.
An manchen Ampeln haben Fahrradfahrer:innen und Fußgänger:innen Dauerrot. An sogenannten „Bedarfsampeln“ müssen sie erst auf einen Knopf drücken und danach warten, bis die Ampel für sie auf Grün springt. An einer Ampel im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel wurde diese Regel nun umgekehrt, wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet.
Fahrradfahrer:innen und Fußgänger:innen können die Kreuzung bei Dauergrün überqueren – für Autos schaltet die Ampel erst dann auf Grün, wenn sie sich der Kreuzung nähern. Die neu geregelte Vorfahrt soll nicht nur die Zufriedenheit von bestimmten Verkehrsteilnehmenden erhöhen, sondern auch das Unfallrisiko verringern.
Radfahrer:innen haben Vorrang: So funktioniert die neue Ampelschaltung
Das Kaiser-Friedrich-Ufer in Eimsbüttel ist ein Rad-, Spazier – und Schulweg und eine beliebte Joggingstrecke. Durchschnittlich 7.000 Menschen überqueren die dortige Ampel zur Bundesstraße pro Tag. In der Vergangenheit kam es durch dieses hohe Aufkommen regelmäßig zu Staus von Radfahrer:innen und Fußgänger:innen. Auch Unfälle ergaben sich durch ungeduldige Radfahrer:innen, die bei Rot über die Kreuzung fuhren.
Die neue Ampelschaltung soll diese Probleme beheben. Sie schaltet für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen erst dann auf Rot, wenn sich tatsächlich Autos nähern. Ist das der Fall, löst eine Wärmebildkamera sieben Meter vor der Ampel das Signal zum Umschalten aus. Laut SZ funktioniert dieses Modell in der Praxis gut. Sowohl Radfahrer:innen als auch Autofahrer:innen müssten nie mehr als 20 Sekunden darauf warten, dass die Ampel für sie auf Grün springt.
Geringere Wartezeit für mehr Sicherheit
Mit einer Wartezeit von maximal 20 Sekunden unterscheidet sich die umgeschaltete Ampel deutlich von den üblichen Bedarfsampeln. An diesem müssen Radfahrer:innen und Fußgänger:innen meistens 60 Sekunden warten, Maximal sollen es zwei Minuten sein. Doch die Richtlinie des Bundes werde durch spezielle Schaltungen zur Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs häufig ausgehebelt, erklärt Michael Ortgiese, Professor für Verkehr und Mobilität an der TU Berlin und Leiter des Instituts für Verkehrssystemtechnik des Deutschen Zentrums für Luft und Raumfahrt, gegenüber der SZ.
Laut Ortgiese kann es auch häufig vorkommen, dass es Fußgänger:innen nicht immer in einem Rutsch über eine sehr breite Kreuzung schaffen. Sie müssen auf Mittelinseln dann noch einmal warten, und den Autoverkehr vorlassen. Der Experte sieht in den langen Wartezeiten durchaus einen Grund dafür, dass Fußgänger:innen und Radfahrer:innen aus Ungeduld Straßen auch bei Rot überqueren.
Ob die Ampel in Eimsbüttel mit ihrer neu geregelten Vorfahrt und den kürzeren Wartezeiten dazu beitragen kann, dass weniger Verkehrsteilnehmende das Rotzeichen missachten, muss die Auswertung der bisher gesammelten Daten noch zeigen.
Hamburger Ampel als Vorbild
Viele weitere Städte haben laut der Hamburger Verkehrsverwaltung bereits Interesse an den Ergebnissen des Projekts bekundet. In Hamburg steht schon vor Ende der Auswertung fest, dass die Neuschaltung auch an anderen Kreuzungen eingeführt wird. Laut Dennis Krämer, Sprecher der Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, eignen sich dafür nur Standorte mit relativ wenig Autoverkehr.
Michael Ortgiese erklärt, dass es auch eine politische Entscheidung der Städte ist, welchem Verkehr sie Priorität einräumen wollen. Dauergrün für Autos und eine Ampel, die auf den Bedarf von Fußgänger:innen abgestimmt ist, ließen sich schwer vereinbaren. Zudem führe die Unterbrechung der grünen Welle zu erhöhtem Stickstoffoxid-Ausstoß, da Autos häufiger abbremsen und anfahren müssen.
Eine Alternative zu umgeschalteten Ampeln könnten auch Countdown-Ampeln sein, die Fußgänger:innen und Radfahrern die Wartezeit anzeigen. Dass Menschen an diesen Ampeln weniger über Rot laufen, ist wissenschaftlich erwiesen.
Https://utopia. de/news/kein-vorrang-fuer-autos-mehr-hier-bekommen-radfahrende-dauergruen/
Unabsichtlich Rüpel-Radler? Wie Sie sicher und gut durch den Fahrrad-Alltag rollen
Wissenslücken bei Radfahrern können zur Gefahr für sie selbst und andere Verkehrsteilnehmer werden. Doch was gilt in Fußgängerzonen, bei Zebrastreifen, für Handzeichen und Co.? Hier ein Update der wichtigsten Regeln.
Steffen Lehr, der Vorsitzende des ADFC-Ortsverbands Schwarzwald-Baar, zeigt auf das Fußgängerzonenschild in der Villinger Innenstadt. Hier ist Radfahren zwar generell erlaubt. Aber Obacht: Auch für Radler gilt hier Schritttempo.| Bild: Pascal Guegan
Praktisch, günstig, und erst noch gut für Gesundheit und Umwelt: Das Fahrrad ist für viele Menschen das Fortbewegungsmittel ihrer Wahl. Das Radfahren birgt aber auch gewisse Risiken. Das zeigt schon ein Blick in die Statistik: In den drei Jahren
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Fünf populäre Mythen über Zebrastreifen im Faktencheck: Radfahrer haben keine Vorfahrt – es sein denn.
Der Zebrastreifen ist ein heißes Pflaster: Radfahrer kämpfen dort mit Autofahrern um ihre Rechte. Welche sie wirklich haben und welche Tricks es dabei gibt, erfahren Sie hier. Nummer vier wird Sie überraschen!
Fahrradfahrer und ein Fußgänger überqueren einen Zebrastreifen am S-Bahnhof Friedenau. Christoph Soeder/dpa
Der Zebrastreifen ist ein heißes Pflaster: Radfahrer kämpfen dort mit Autofahrern um ihre Rechte. Welche sie wirklich haben und welche Tricks es dabei gibt, erfahren Sie hier. Nummer vier wird Sie überraschen!
Gerade in Großstädten ist es ein gängiges Bild: Der Radfahrer fährt wie selbstverständlich über den Zebrastreifen und Autos müssen deshalb bremsen. Darf er das überhaupt? Hat er dort die gleichen Rechte wie ein Fußgänger? Populäre Behauptungen zum deutschen Tag des Zebrastreifens im Faktencheck:
Zebrastreifen-Mythos 1 : Radfahrer haben auf dem Zebrastreifen die gleichen Rechte wie Fußgänger
Falsch! Während Fußgänger oder Rollstuhlfahrer hier absoluten Vorrang genießen – und zwar schon dann, wenn sie sich dem Zebrastreifen nähern – hat der Radfahrer auf dem Fußgängerüberweg kein Vorrecht. „Als Radfahrer muss man am Zebrastreifen warten, bis der Weg frei ist“, erklärt der Rechtsexperte des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), Roland Huhn. Und wenn es bei der Überquerung des Zebrastreifens durch einen Radfahrer zu einem Unfall kommt? Dann drohe dem Radler eine Mitschuld, sagt Anika Meenken, Sprecherin für Radverkehr beim Verkehrsclub Deutschland (VCD).
Zebrastreifen-Mythos 2: Radfahrer dürfen gar nicht über den Zebrastreifen fahren
Falsch! „Radfahrer dürfen über den Zebrastreifen fahren“, erklärt ADFC-Rechtsexperte Huhn. „Sie haben dann aber keinen Vorrang vor dem Autoverkehr auf der Straße.“ Was das heißt, erklärt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) in einem Online-Ratgeber zum Zebrastreifen: „Muss ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Fußgängerüberweg abbremsen oder halten, riskiert der Radfahrer ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung.“
Der Zebrastreifen ist ein heißes Pflaster: Radfahrer kämpfen dort mit Autofahrern um ihre Rechte. Christoph Soeder/dpa
Zebrastreifen-Mythos 3: Wer absteigt und schiebt, genießt Vorfahrt
Stimmt! „Wer sein Fahrrad schiebt, geht zu Fuß und hat deshalb Vorrang“, erklärt Huhn. Durch das Absteigen und Schieben werde aus dem Radfahrer ein Fußgänger, der sein Fahrrad bei sich hat, veranschaulicht VCD-Sprecherin Meenken.
Zebrastreifen-Mythos 4: Wer sein Fahrrad wie einen Roller nutzt, wird wie ein Fußgänger behandelt
Stimmt! Das besagen zwei Gerichtsurteile (KG Berlin, Az.: 12 U 68/03 und OLG Stuttgart, Az.: 5 Ss 479/87). Beim Fall in der Hauptstadt war ein Radfahrer vor einem Zebrastreifen abgestiegen und hatte sein Rad wie einen Roller genutzt. Dabei kam es zu einem Unfall. Weil er aber nicht gefahren sei, trage er keine Mitschuld, urteilte das Gericht. Die Versicherung ARAG, die über den Fall berichtet, empfiehlt deshalb, das Rad zu schieben oder wie einen Roller zu nutzen: „So haben Sie Vorrang vor den Autos und anderen Verkehrsteilnehmern.“ Das bestätigt auch Rechtsexperte Huhn: „Wer auf dem Fahrrad auf einem Pedal stehend rollert, gilt als Fußgänger.“
Zebrastreifen-Mythos 5: Kinder auf dem Fahrrad haben auf dem Zebrastreifen Vorfahrt
Radfahrende Kinder genießen auf dem Zebrastreifen eigentlich kein Vorrecht. Das heißt: Nur, wenn sie absteigen und ihr Fahrrad schieben, sind sie Fußgänger und haben damit Vorrang. In Paragraf 3 Absatz 2a der StVO (Straßenverkehrsordnung) ist jedoch von einer besonderen Rücksichtnahme auf Kinder die Rede. Das bedeutet: Autofahrer müssen sich so verhalten, dass eine Gefährdung von Kindern ausgeschlossen ist. Für den ADFC-Rechtsexperten Huhn bedeutet das: „Autofahrer müssen warten, wenn ein Kind auf einem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren will.“
Wer hat Vorfahrt? Fahrrad – Auto
Kurze Frage. Wenn man am Kreisverkehr ist und man mit dem Fahrrad die Straße überquert, muss man dann warten oder müssen die Autos warten?
Gilt dann rechts vor links?
Vielen Dank im voraus und liebe Grüße
16 Antworten
Der Kreisverkehr ist allgemein bei der Vorfahrt etwas heikel! (. dazu aber später)
Generell gilt: Fahrrad und Auto sind beides Gleichberechtigte Fahrzeuge und was die Vorfahrt angeht, gelten Keine unterschiedlichen Regeln.
Fährt das Rad also auf der Fahrbahn, stell dir einfach vor, es wäre ein Auto oder Motorrad – und schon hast du deine gesuchte Lösung!
Unbeschilderte Kreisverkehre sind in Deutschland echt selten. Aber es gibt sie. Ich kenne selbst ein paar in meiner Nähe. – Dort gilt tatsächlich „rechts vor links“! Also wer im Kreis ist, muss immer warten.
Beschilderte Kreisverkehre sind immer so beschildert, dass alle im Kreis Vorfahrt vor dem einfließenden Verkehr haben. – Sonst würde der Kreis ja auch ganz schnell verstopfen!
Nun gibt es aber auch noch Fußgänger und die Verkehrsplaner bauen zudem gerne Radwege um die größeren Kreisverkehre herum. – Dabei entsteht dann häufig Murks und Verwaltungsvorschriften werden zudem gerne mal ignoriert!
Nehmen wir zuerst mal einen beschilderten Kreisverkehr mit Gehweg und Fußgängern, aber ohne Fußgängerüberweg:
Hier gilt, dass man beim Abbiegen Fußgängern das Queren ermöglichen muss (§ 9 StVO).
Nun ist es aber beim Kreisverkehr so (und das wissen viele nicht), dass man beim Ausfahren abbiegt, aber beim Einfahren nicht! (Darum blinkt man ja auch nur beim Rausfahren!)
Das bedeutet aber, dass der Fußgänger, wegen § 9, Immer Vorrang hat, vor Fahrzeugen, die den Kreisverkehr verlassen, jedoch Nie vor Fahrzeugen, die in den Kreisverkehr einfahren. Toll, oder?
Das Chaos ist vorprogrammiert! – Mal abgesehen davon, dass kaum jemand dies weiß und es auch nicht logisch ist.
Darum baut man eigentlich immer einen Fußgängerüberweg oder eine Fußgängerampel dort mit hin. Dann ist die Sache klar. – Nun ja, zumindest bis Radwege ins Spiel kommen!
Da setzt es nämlich meist bei den Verkehrsplanern im Kopf aus und man bastelt Irgendwas gruseliges zusammen.
Gerne wird z. B. Geh – und Radweg, entgegen den Verwaltungsvorschriften zusammen auf einen Fußgängerüberweg geführt. Die breite Masse ist dann der Meinung, der Radfahrende müsse dort absteigen, was aber nicht stimmt!
Richtig ist: Wenn der Rad fahrende absteigt, ist er ein Fußgänger und hat Vorrang vor Beiden – den Einfahrenden und den Ausfahrenden.
Wenn er radelt, ist es so, als gäbe es gar keinen Fußgängerüberweg. Das hatten wir oben schon. Der Rad fahrende hat keinen Vorrang vor Einfahrenden, aber er hat sehr wohl Vorrang vor allen ausfahrenden Fahrzeugen! (. wegen § 9 StVO!).
Das Problem ist: Das wissen die wenigsten ausfahrenden Fahrzeuglenker! => Chaos!
Ein weiteres Problem entsteht, wenn die Verkehrsplaner, was sie gerne tun, dem Radweg ein „Vorfahrt gewähren“ hinsetzen, damit obiges der Welt unbekanntes Vorfahrtsregel-Problem nicht zu einer Reihe von Missverständnissen führt.
Warum? – Nun, die einfahrenden Fahrzeuge haben meist ebenfalls ein „Vorfahrt gewähren“. Also müssen Beide warten und beim Unfall wird’s gruselig, denn wir haben eine Vorfahrtsregelung, die es nicht geben dürfte und die nicht eindeutig ist!
Das sicherste ist es für den verkehrserprobten Rad fahrenden, im Kreisverkehr tatsächlich die Fahrbahn zu benutzen. Dann gibt’s nämlich keine Ungereimtheiten bei der Vorfahrt und man wird auch nicht von den rechts abbiegenden Schulterblick-Vergessern auf die Haube genommen.
Das Beradeln der Fahrbahn im Kreisverkehr ist nur in den seltensten Fällen tatsächlich verboten. – Aber das wissen ebenfalls nur die Wenigsten!
Mein Respekt, woher hast du so viel Ahnung davon? Ich fahre seit fast 40 Jahren unfallfrei nach dem Intuitionsprinzip. Nur im Ausland tue ich mich damit manchmal schwer.
Wow, echt tolle Beschreibung. DH
Dann hast Du noch vergessen zu erwähnen dass ein Fahrradfahrer nur ein Fahrradfahrer ist wenn er das Fahrrad zwischen seinen Beinen hat, ist das Fahrrad neben ihm (auch wenn er auf einem Padal steht und schnell rollt) zählt er als Fussgänger.
Hat er erwähnt, lies noch einmal
Es wurde der Unterschied zwischen Absteigen und Radeln erwähnt, dazwischen gibt es aber noch einige weitere Möglichkeiten in Verbindung eines Fahrrades unterwegs zu sein. Deshalb hab ich dazugeschrieben was genau den Unterschied zwischen Fahrradfahrer und Fussgänger ausmacht.
SEHR gute Antwort, die leider mal wieder aufzeigt, daß einfache Dinge, wie eine simple Vorfahrtsregelung im Kreisverkehr durch die zensiert Radwege total verkompliziert werden und zusätzliche Gefahren für Leib und Leben entstehen.
Vielen Dank für die vielen Blumen!
Das ist alles so „nebenbei“ assimiliertes Wissen. 😉
Intuitionsprinzip funktioniert häufig. Das stimmt.
Viele Unwissende werfen aber gerade aufgrund des Intuitionsprinzips regeltreuen Rad fahrenden fälschlich das Gegenteil vor. Das muss ich leider manchmal selbst erleben.
Solange dabei nur die Hupe gedrückt wird, weil man selbst nicht falsch nachmacht, was die Masse gesetzwidrig falsch vormacht, kann man das verschmerzen. Einige setzen aber auch schon mal ihren Blechmantel als erzieherische Waffe ein um korrektes Handeln zu sanktionieren. 🙁
In meiner Nachbarstadt wurde grad erst ein mehrspuriger großer Kreisel neu gebaut – und man hat nahezu alles falsch gemacht, was man falsch machen kann! (Inklusive Fahrrad/Fußgängertunnel drunter weg, der dann aber auf einer Seite spontan an einer Treppe endet. Yey!! Stell dir den Spaß mal mit Kinderanhänger vor.)
ERA Richtlinien bezüglich Mindestbreiten für Geh – und Radwege wurden auch gekonnt ignoriert, obwohl ja alles gänzlich neu gebaut wurde und man den Platz gehabt hätte. Und man hat die Radwege zum Queren natürlich zudem entgegen allen Verwaltungsvorschriften auf Fußgängerüberwege geleitet.
Im Verkehrsrechtsforum haben sich selbst die Experten nicht endgültig einigen können, welche Vorfahrtsregelung speziell dort nun beim radelnden Queren eigentlich gilt.
Soviel zum Thema „einfach“.
Ja, machheniker, Tretroller, Longboards, Einräder, etc. – das zählt alles zu den Fußgängern. Moderne Tretroller mit 26″-Bereifung können dabei richtig flott werden, aber egal. So ist das Gesetz!
Man kann also in der Fußgängerzone völlig legal mit dem Rad (umsichtig. ) Tretroller fahren. Pedalieren ist dagegen ’ne OWI. Nicht lang drüber nachdenken – ist so!
Ja, durch Absteigen mutiert ein Rad fahrender zum Fußgänger. Das kleine Schild „Vorfahrt gewähren“ gilt übrigens nur für Fahrzeuge! Hält also ein Rad fahrender dort an weil grad ein Auto aus dem Kreisverkehr abbiegt, und er deshalb anhalten muss, wird er – schwuppdiwupp – zum Fußgänger, für den das Schild nicht mehr gilt und der wegen § 9 Vorrang hätte.
Der Autofahrer sieht dort aber nur einen Rad fahrenden, der (ja wegen ihm) anhält, gibt daraufhin Gas – und nimmt dem mutierten Fußgänger die Vorfahrt. Dabei fühlt er sich auch noch absolut im Recht!
Analog übrigens zu illegal auf Fußgängerüberwege geleiteten Radwegen: Wenn da kein Auto kommt, darf der Rad fahrende fahrend queren. Kommt ein Auto muss er halten, setzt dabei aber logischerweise einen Fuß auf den Boden – und hat damit als mutierter Fußgänger wieder Vorrang. Der Autofahrer muss also eh halten! (. oder begeht einen A-Verstoß, wenn er sich die Vorfahrt am Fußgängerüberweg erzwingt.)
Radwege, Olaf, sind, so gut sie auch gemeint sein mögen, häufig, durch schlechte Planung, als Todesfallen konzipiert. Die Statistiken sprechen dazu eine klare Sprache. 2/3 aller Toten Radfahrer gehen auf das Konto derer, die beim Abbiegen geschlafen haben. Unfälle im Längsverkehr auf der Fahrbahn sind dagegen selten.
Hier haben wir das gleiche Paradoxon, dass es auch beim Fliegen gibt: Das fühlt sich gefährlicher als Autofahren ab, ist es aber nicht!
Im Kreisverkehr wurde mir auf dem außen liegenden Radweg schon zweimal fast das Leben genommen. Seit ich eben diesen Kreisverkehr (mit nicht benutzungspflichtigem Radweg) auf der Fahrbahn befahre, hatte ich dort nie wieder Probleme gehabt.
Https://www. finanzfrage. net/g/frage/wer-hat-vorfahrt–fahrrad—auto
Gefahr für Fahrradfahrer in Frankfurt: Wer darf hier zuerst fahren?
Gefährliche Situationen im Straßenverkehr: An der Emser Brücke in Frankfurt ist die Verkehrsführung nicht sofort ersichtlich. Wer hat hier Vorrang?
Frankfurt – Wer mit dem Drahtesel statt mit Bus, Bahn oder Auto unterwegs ist, tut etwas für Gesundheit, Umwelt und den eigenen Geldbeutel. Laut dem Statistischen Bundesamt nutzt jeder zehnte das Fahrrad zum Pendeln zur Arbeit.
Trotzdem: Noch nicht überall sind Fahrradwege ausgebaut. Und auch wenn ein Fahrradweg vorhanden ist, bleiben manche Stellen gefährlich. Vor allem abbiegende Autos können Fahrradfahrer schnell in Bedrängnis bringen – insbesondere, wenn die Vorfahrtsituation unklar ist. So auch an der Emser Brücke am Bahnhof Messe in Frankfurt. Ein Fahrradweg ist zwar vorhanden, dennoch werden dort geradeaus fahrende Fahrradfahrer von Autos geschnitten, die nach rechts auf die Varrentrappstraße abbiegen wollen.
Frankfurt: Komplizierte Verkehrsführung an der Emser Brücke
Wer ist hier im Recht? Dürfen zuerst die Autos abbiegen oder die Fahrräder die Kreuzung überqueren? Nachgefragt beim Straßenverkehrsamt Frankfurt.
Grundlage der Regeln an der Kreuzung an der Emser Straße ist § 9 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Darin heißt es: „Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.“
Im Klartext also: Fahrradfahrer haben Vorrang, abbiegende Autos müssen die Radler vorbeifahren lassen. Dass das in der Realität nicht immer umgesetzt wird, bemerken Radfahrer auf der Strecke jeden Tag. „Die Rechtlage ist also klar, die tatsächliche Verkehrslage stellt sich jedoch sicherlich mitunter anders dar“, beschreibt die Situation ein Sprecher vom Straßenverkehrsamt Frankfurt. Derart komplizierte Kreuzungen und abknickende Radwege würde man heute vermeiden wollen, heißt es weiter.
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Frankfurt: Radler haben Vorrang, sollten aber vorsichtig sein
Radler sollten also weiterhin die Augen offen halten und vorsichtig an der Kreuzung vorbeifahren – auch, wenn sie rein rechtlich immer zuerst fahren dürfen. Eine Änderung der Kreuzung für eine übersichtlichere Straßenführung ist wohl zunächst auch nicht in Sicht. Das liegt an der Brücke, durch die „der Straßenraum baulich (. ) definiert“ wird, wie es vom Straßenverkehrsamt Frankfurt heißt.
Nicht sehr weit von der für abbiegende Radfahrer gefährlichen Stelle an der Emser Brücke gab es vor kurzem einen anderen Verkehrsversuch. Der bereits bekannte Grünpfeil wurde – auf Radler begrenzt – an einer Abfahrt der Emser Brücke eingeführt. Sie dürfen dadurch auch bei rot nach rechts abbiegen. (spr)