KG Berlin v. 03.06.2004:
Steigt der Radfahrer ab und überquert er die Fahrbahn auf dem Fußgängerüberweg, indem er mit einem Fuß auf ein Pedal steigt und „rollert“, ist dies kein Verstoß gegen das Verbot, den Fußgängerüberweg mit dem Fahrrad zu befahren.
AG Halle-Saalkreis v. 12.01.2007:
Befährt ein Radfahrer einen Radweg entgegen der Fahrtrichtung und überquert sodann die (Anlieger-)Straße auf einem Fußgängerüberweg in der Annahme, dass die Straße für Fahrzeuge ausnahmslos gesperrt war, so haftet er bei einer Kollision mit einem die Straße befahrenden Pkw eines Anliegers in Höhe von 50%, wenn dieser die Kollisionsgefahr nicht erkennen und durch rechtzeitiges Abbremsen ausschließen konnte.
AG Ahrensburg v. 20.08.2009:
Ein Radfahrer, der an einem Fußgängerüberweg die Straße fahrend überquert, handelt verkehrswidrig. Er missachtet zudem das Vorfahrtsrecht von Kraftfahrzeugen, die sich dem Fußgängerüberweg nähern.
AG Wetzlar v. 15.07.2010:
Kommt es zu einem Verkehrsunfall eines Radfahrers, der verbotswidrig einen Gehweg befährt und fahrend einen Fußgängerüberweg überquert, mit einem heranfahrenden Pkw, so haftet der Radfahrer allein. Der Fahrzeugführer ist bei der Annäherung eines Radfahrers nicht verpflichtet, mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heranzufahren.
AG Stralsund v. 13.09.2011:
Das Vorrecht gemäß § 26 Abs. 1 StVO auf Fußgängerüberwegen besteht nicht für Radfahrer. Kommt es auf dem Fußgängerüberweg zu einer Kollision mit einem Pkw, trifft den Radfahrer ein erhebliches Mitverschulden, welches mit 80% zu bewerten sein kann.
Fußgängerfurt:
LG Frankfurt (Oder) v. 20.03.2015:
Überquert eine Radfahrerin eine Fußgängerfurt ohne abzusteigen mit erheblich höherer Geschwindigkeit und beachtet sie zudem § 25 Abs. 3 StVO nicht, ist im Falle einer Kollision mit einem Kfz, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass dieses die zulässige Geschwindigkeit überschritten hat, die alleinige Haftung der Radfahrerin gegeben.
Https://verkehrslexikon. de/Module/Radfahrer_und_Zebrastreifen. php
An welchen Fußgängerüberwegen dürfen Radfahrer fahren
§ 26 Fußgängerüberwege
- Fußgängerüberwege § 26 StVO Überqueren der Fahrbahn Überweg
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
(2) Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
(3) An Überwegen darf nicht überholt werden.
(4) Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, gelten diese Vorschriften entsprechend.
VwV-StVO zu § 26 Fußgängerüberwege
I. Örtliche Voraussetzungen
1 1. Fußgängerüberwege dürfen nur innerhalb geschlossener Ortschaften und nicht auf Straßen angelegt werden, auf denen schneller als 50 km/h gefahren werden darf.
2 2. Die Anlage von Fußgängerüberwegen kommt in der Regel nur in Frage, wenn auf beiden Straßenseiten Gehwege vorhanden sind.
3 3. Fußgängerüberwege dürfen nur angelegt werden, wenn nicht mehr als ein Fahrstreifen je Richtung überquert werden muss. Dies gilt nicht an Kreuzungen und Einmündungen in den Straßen mit Wartepflicht.
4 4. Fußgängerüberwege müssen ausreichend weit voneinander entfernt sein; das gilt nicht, wenn ausnahmsweise zwei Überwege hintereinander an einer Kreuzung oder Einmündung liegen.
5 5. Im Zuge von Grünen Wellen, in der Nähe von Lichtzeichenanlagen oder über gekennzeichnete Sonderfahrstreifen nach Zeichen 245 dürfen Fußgängerüberwege nicht angelegt werden.
6 6. In der Regel sollen Fußgängerüberwege zum Schutz der Fußgänger auch über Radwege hinweg angelegt werden.
7 II. Verkehrliche Voraussetzungen
Fußgängerüberwege sollten in der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht.
III. Lage
8 1. Fußgängerüberwege sollten möglichst so angelegt werden, dass die Fußgänger die Fahrbahn auf dem kürzesten Wege überschreiten.
9 2. Fußgängerüberwege sollten in der Gehrichtung der Fußgänger liegen. Wo Umwege für Fußgänger zum Erreichen des Überwegs unvermeidbar sind, empfehlen sich z. B. Geländer.
10 3. Bei Fußgängerüberwegen an Kreuzungen und Einmündungen ist zu prüfen, ob es nicht ausreicht, über die Straße mit Vorfahrt nur einen Fußgängerüberweg anzulegen. Bei Einbahnstraßen sollte dieser vor der Kreuzung oder Einmündung liegen. An Kreuzungen und Einmündungen mit abknickender Vorfahrt darf ein Fußgängerüberweg auf der bevorrechtigten Straße nicht angelegt werden.
11 4. Vor Schulen, Werksausgängen und dergleichen sollten Fußgänger nicht unmittelbar auf den Fußgängerüberweg stoßen, sondern durch Absperrungen geführt werden.
12 5. Im Zuge von Straßen mit Straßenbahnen ohne eigenem Bahnkörper sollen Fußgängerüberwege nicht angelegt werden. Fußgängerüberwege über Straßen mit Schienenbahnen auf eigenem Bahnkörper sollen an den Übergängen über den Gleisraum mit versetzten Absperrungen abgeschrankt werden.
13 IV. Markierung und Beschilderung
1. Die Markierung erfolgt mit Zeichen 293.
14 Auf Fußgängerüberwege wird mit Zeichen 350 hingewiesen. In wartepflichtigen Zufahrten ist dies in der Regel entbehrlich.
V. Beleuchtung
15 Die Straßenverkehrsbehörden müssen die Einhaltung der Beleuchtungskriterien nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) gewährleisten und gegebenenfalls notwendige Beleuchtungseinrichtungen anordnen (§ 45 Abs. 5 Satz 2).
VI. Richtlinien
16 Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (RFGÜ) im Verkehrsblatt bekannt.
Https://www. stvo. de/strassenverkehrsordnung/109-26-fussgaengerueberwege
Bußgeldkatalog – Am Fußgängerüberweg richtig handeln
An einem Fußgängerüberweg haben Fußgänger und Radfahrer, welche ihr Rad schieben, Vorrang gegenüber dem motorisierten Verkehr.
Kfz-Fahrer dürfen auf dem Fußgängerüberweg weder halten noch parken oder an diesem einen anderen Wagen überholen.
Auch Radfahrer müssen den Vorrang gewähren. Überqueren sie selbst einen Fußgängerüberweg fahrend, gilt für sie kein Vorrang.
Im Video: Was gilt am Zebrastreifen?
Alles Wichtige zum Verkehrszeichen 293 erfahren Sie auch in diesem Video.
Verkehrszeichen am Fußgängerüberweg
Drohendes Bußgeld: Am Zebrastreifen sind gewisse Regeln zu beachten.
Die in Deutschland auch als „Zebrastreifen“ bekannten Fußgängerüberwege dienen dazu, Fußgängern beim Überqueren einer Straße Den Vorrang gegenüber Fahrzeugen einzuräumen. Dies soll ihre Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen.
Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer müssen am Fußgängerübergang Erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen, denn ein Verstoß im Zusammenhang mit dem Fußgängerüberweg wird nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bußgeldkatalog Streng geahndet. Die Sanktionen lassen sich in etwa mit denen, die beim Überfahren eines Stoppschildes erhoben werden, vergleichen.
Wir informieren Sie im Folgenden darüber, Welche Regeln an einem Fußgängerüberweg zu beachten sind. Des Weiteren gehen wir näher darauf ein, welche Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote im Falle eines Verstoßes nach der neuen Bußgeldtabelle auf Sie zukommen.
StVO zum Fußgängerüberweg – Darauf müssen Sie achten
Was ist überhaupt ein Fußgängerüberweg? Er ist neben den Breiten weißen Linien auf der Straße – den Zebrastreifen – zusätzlich mit einer Beschilderung gekennzeichnet. An solchen Stellen gelten für alle Verkehrsteilnehmer Besondere Regelungen. Das richtige Verhalten am Fußgängerüberweg ist der StVO zu entnehmen. Die allgemeinen Verkehrsregeln lauten gemäß § 26 StVO:
An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge, mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen, den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und wenn es nötig ist, müssen sie warten. Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten. An Überwegen darf nicht überholt werden. Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, gelten diese Vorschriften entsprechend.
Radfahrer und Zebrastreifen: Wie verhält es sich hier?
Für Radfahrer gelten am Fußgängerüberweg die allgemeinen Verkehrsregeln, die auch für Autofahrer gelten. Sie müssen an einem Zebrastreifen daher Ebenso anhalten, wenn Passanten – hierzu gehören auch Rollstuhlfahrer – die Straße überqueren wollen. Nur für Straßenbahnen und andere Schienenfahrzeuge gilt diese Regelung nicht. Fahrradfahrer dürfen den Fußgängerüberweg selbst Fahrend überqueren, genießen dann aber nicht keinen Vorrang. Dieser besteht nur, wenn Sie zuvor absteigen und ihr Rad auf die andere Straßenseite schieben.
Was müssen Sie an Fußgängerüberwegen noch beachten?
Verhalten am Fußgängerüberweg
Dürfen Sie im Notfall am Fußgängerüberweg parken? Wie groß muss der Mindestabstand zum Fußgängerweg sein? Neben dem bereits genannten Verkehrsverhalten an Fußgängerüberwegen Gibt es noch einige weitere Regelungen, die ein Fahrer beachten sollte:
- Auf dem Fußgängerüberweg sind sowohl das Warten, Halten als auch das Parken verboten. Mindestabstand am Fußgängerweg: An Fußgängerüberwegen ist das Halten und Parken Bis zu 5 Meter davor verboten (hinter dem Fußgängerübergang gilt kein Mindestabstand).
Wussten Sie schon…
…, dass 1952 Die ersten Zebrastreifen in Deutschland in München angelegt wurden? Damals hatten sich die Deutschen diese Überwege für Fußgänger Von den Engländern abgeguckt. In der DDR wurde übrigens anstelle des Fußgängerüberwegs bis 1977 eine Ampel mit schwarz-gelben Streifen aufgestellt. Und in der Schweiz sind die Zebrastreifen gelb bemalt.
Bußgeldkatalog: Fehlverhalten am Zebrastreifen
Je nachdem, welcher Verstoß an einem Fußgängerüberweg begangen wird, sieht das Verkehrsrecht Unterschiedlich hohe Bußgelder vor. Auch wenn der Bußgeldkatalog 2023 Kein Fahrverbot bei diesen Ordnungswidrgkeiten im Straßenverkehr vorsieht, sollten Sie nicht nur der Sicherheit wegen Die Augen offen halten. Auch können Sie sich einen saftigen Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten und einen Punkt in Flensburg ersparen. Im Folgenden informieren wir Sie genauer und erklären, wie hoch nach einem Verstoß am Zebrastreifen das Bußgeld ausfällt.
In der Regel wird jedes Vergehen am Fußgängerüberweg – wie auch viele Abstandsverstöße – mit Einem Punkt in Flensburg geahndet. Dies mag sich zunächst so anhören, als handle es sich dabei um eine zu vernachlässigende Sanktion. Allerdings müssen Betroffene seit der Punktereform, die im Jahr 2014 durchgeführt wurde, bereits bei einem Stand von Acht Punkten mit der Entziehung der Fahrerlaubnis Rechnen. Bedenken Sie außerdem: Nach einem Verstoß, für den Sie einen Punkt in Flensburg erhalten, dauert es zweieinhalb Jahre, bis die Tilgungsfrist eintritt.
Gemäß StVO muss die Geschwindigkeit am Fußgängerüberweg verringert werden.
Wenn Sie einen Zebrastreifen überfahren und einen Bevorrechtigten am Überqueren der Straße hindern, weil Sie zum Beispiel die Geschwindigkeit Ihres Fahrzeugs nicht mäßigen, erwartet Sie neben dem Punkt in Flensburg ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Wenn Sie den Zebrastreifen überfahren und dabei jemanden gefährden, dann erhöht sich die Summe auf 100 Euro. Kommt es sogar zum Unfall, steigt das Bußgeld auf 120 Euro an.
Wenn Sie am Fußgängerüberweg Ein anderes Fahrzeug überholen, erwarten Sie auch in diesem Fall ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt im Fahreignugsregister. Auch hier steigen die Bußgelder je nach Gefährdung oder wenn es zu einem Unfall kam auf 100 bzw. 120 Euro an.
Weitere Informationen zu den Sanktionen im Rahmen von Fußgängervergehen können Sie Der obigen Tabelle entnehmen.
Weitere Bußgelder mit dem Bußgeldrechner berechnen lassen
Wenn Sie sich die einzelnen Bußgelder, Punkte und mögliche Fahrverbote für Ihren individuellen Fall ausrechnen lassen möchten, dann können Sie hierzu auch einen Bußgeldrechner nutzen. Dieser errechnet Ihnen Das zu erwartende Bußgeld für die unterschiedlichen Vergehen. Verstöße im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstößen oder der Hauptuntersuchung können Sie hier schnell und einfach berechnen lassen.
Dazu müssen Sie sich lediglich durch die verschiedenen Optionen durchklicken und Sie Erhalten das Ergebnis auf der Basis des Bußgeldtabelle von 2023.
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Https://www. bussgeldkatalog. de/fussgaengerueberweg/
Das müssen Radfahrer wissen
Fakten zum Zebrastreifen Das müssen Radfahrer wissen
Radfahrer kämpfen an Zebrastreifen mit Autofahrern häufig um ihre Rechte. Doch was darf man mit dem Fahrrad an den Straßenübergängen wirklich? Wir erklären, wie es sich verhält – und welche Tricks es dabei gibt.
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Berlin – Gerade in Großstädten ist es ein gängiges Bild: Der Radfahrer fährt wie selbstverständlich über den Zebrastreifen – und Autos müssen deshalb bremsen. Darf er das überhaupt? Hat er dort die gleichen Rechte wie Fußgänger? Zum Tag des Zebrastreifens am 1. September überprüfen wir populäre Behauptungen.
Behauptung: Radfahrer haben auf dem Zebrastreifen die gleichen Rechte wie Fußgänger.
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Fakt: Falsch! Während Fußgänger oder Rollstuhlfahrer hier absoluten Vorrang genießen – und zwar schon dann, wenn sie sich dem Zebrastreifen nähern –, hat der Radfahrer auf dem Fußgängerüberweg kein Vorrecht. „Als Radfahrer muss man am Zebrastreifen warten, bis der Weg frei ist“, erklärt Roland Huhn, Rechtsexperte des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC).
Und wenn es bei der Überquerung des Zebrastreifens durch einen Radfahrer zu einem Unfall kommt? Dann drohe dem Radler eine Mitschuld, sagt Anika Meenken, Sprecherin für Radverkehr beim Verkehrsclub Deutschland (VCD).
Radler dürfen über Zebrastreifen fahren
Behauptung: Radfahrer dürfen gar nicht über den Zebrastreifen fahren.
Fakt: Falsch! „Radfahrer dürfen über den Zebrastreifen fahren“, erklärt der ADFC-Rechtsexperte Huhn. „Sie haben dann aber keinen Vorrang vor dem Autoverkehr auf der Straße.“
Was das genau heißt, erklärt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) in einem Online-Ratgeber zum Zebrastreifen: „Muss ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Fußgängerüberweg abbremsen oder halten, riskiert der Radfahrer ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung.“
Behauptung: Wer absteigt und schiebt, genießt Vorfahrt.
Fakt: Stimmt! „Wer sein Fahrrad schiebt, geht zu Fuß und hat deshalb Vorrang“, erklärt Huhn. Durch das Absteigen und Schieben werde aus dem Radfahrer ein Fußgänger, der sein Fahrrad bei sich hat, veranschaulicht VCD-Sprecherin Meenken.
Rad lieber wie Roller nutzen
Behauptung: Wer sein Fahrrad wie einen Roller nutzt, wird wie ein Fußgänger behandelt.
Fakt: Stimmt! Das besagen zwei Gerichtsurteile (KG Berlin, Az.: 12 U 68/03, und OLG Stuttgart, Az.: 5 Ss 479/87). Beim Fall in Berlin war ein Radfahrer vor einem Zebrastreifen abgestiegen und hatte sein Rad wie einen Roller genutzt. Dabei kam es zu einem Unfall. Weil er aber nicht gefahren sei, trage er keine Mitschuld, urteilte das Gericht.
Die Versicherung ARAG, die über den Fall berichtet, empfiehlt deshalb, das Rad zu schieben oder wie einen Roller zu nutzen: „So haben Sie Vorrang vor den Autos und anderen Verkehrsteilnehmern.“ Das bestätigt auch Rechtsexperte Huhn: „Wer auf dem Fahrrad auf einem Pedal stehend rollert, gilt als Fußgänger.“
Radfahrer sollen inzwischen aber auch auf den Straßen besser geschützt werden: durch Abstandsregeln, die Autofahrer seit 2020 zu beachten haben.
Kinder besonders schützen
Behauptung: Kinder auf dem Fahrrad haben auf dem Zebrastreifen Vorfahrt.
Fakt: Stimmt zum Teil. Denn radfahrende Kinder genießen – wie Erwachsene – auf dem Zebrastreifen eigentlich kein Vorrecht. Das heißt: Nur, wenn sie absteigen und ihr Fahrrad schieben, sind sie Fußgänger und haben damit Vorrang.
In Paragraf 3 Absatz 2a der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist jedoch von einer besonderen Rücksichtnahme auf Kinder die Rede. Das bedeutet: Autofahrer müssen sich so verhalten, dass eine Gefährdung von Kindern ausgeschlossen ist. Für den ADFC-Rechtsexperten Huhn bedeutet das: „Autofahrer müssen warten, wenn ein Kind auf einem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren will.“
Zebrastreifen an Kreisverkehren hält Jürgen Ehrmann, in Backnang für den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) aktiv, übrigens für unfallträchtig und falsch platziert. Er regt daher einen größeren Abstand zwischen Kreisverkehren und Zebrastreifen an.
Fußgängerüberweg Zebrastreifen: Diese Regeln gelten für Radfahrer
Ein Zebrastreifen heißt in seiner amtlichen Bezeichnung Fußgängerüberweg und ist auch genau dafür gedacht: Fußgänger sollen an dieser Stelle sicher die Straße überqueren können. Lesen Sie, welche Regeln dagegen am Zebrastreifen für Radfahrer gelten.
Zebrastreifen: Radfahrer sollten absteigen
Der Fußgängerüberweg gewährt nach § 26 Straßenverkehrsordnung (StVO) Fußgängern Vorrang, wenn sie dort die Straße überqueren. Herankommende Fahrzeuge müssen warten. Auch Rollstuhlfahrer gelten in diesem Fall als Fußgänger und haben damit Vorrang. Radfahrer müssen allerdings absteigen und ihr Fahrrad schieben, wenn sie dieses Recht ebenfalls in Anspruch nehmen wollen. Auch wer sein Fahrrad wie einen Tretroller benutzt, sich mit einem Fuß vom Boden abstößt und über die Straße rollt, gilt rechtlich als Fußgänger.
Anders, als oft angenommen wird, ist ein Zebrastreifen für Radfahrer aber nicht verboten. Sie dürfen ihn durchaus befahren, haben dann aber keinen Vorrang vor dem herankommenden Verkehr. Durch diesen Irrtum kann es schnell zu Unfällen kommen. Also bleiben Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie am Zebrastreifen als Radfahrer absteigen.
Bei Unfall ist Mitschuld wahrscheinlich
Wenn Sie einen Fußgängerüberweg fahrend mit dem Rad überqueren und es zu einem Unfall kommt, wird ihnen in der Regel eine Mitschuld daran angelastet. So entschied zum Beispiel das Landgericht Frankenthal im Fall einer Radfahrerin, die beim Überqueren eines Zebrastreifens angefahren worden war. Sie trage eine hälftige Mitschuld an dem Unfall, da sie ihn durch ihr Verhalten wesentlich mitverursacht habe (AZ 2 S 193/10). Unter Umständen kann dem Radfahrer sogar die alleinige Schuld zugesprochen werden, wenn der Unfall für den Autofahrer unvermeidbar ist. Beachten Sie also bei einem Fußgängerüberweg, ob Sie auch ohne den Zebrastreifen an dieser Stelle Vorrang hätten. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie aus einer Querstraße kommen und über den Fußgängerüberweg fahren, aber ohnehin Vorfahrt haben.
10.06.2008 – Nur Kinder haben Vorfahrt auf dem Zebrastreifen!
Jedes Kind kennt sie: Die Zebrastreifen. Und fast jedes Kind weiß wie man sich am Zebrastreifen verhalten muss. Aber wie ist das eigentlich wenn man mit dem Rad unterwegs ist, dürfen Radfahrer über Zebrastreifen fahren? Vor allem an den Fußgängerüberwegen im Kreisverkehr wissen viele Radfahrer nicht wie sie sich verhalten sollen und viele Autofahrer wissen nicht, ob sie halten müssen. In Lahr gibt es neun Kreisverkehre – manche mit einem Zebrastreifen, andere ohne, in einigen teilen sich Radfahrer und Fußgänger einen Weg, in anderen müssen die Radler die Fahrbahn nutzen.
„Grundsätzlich müssen alle Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht nehmen, die Kraftfahrzeugführer vor allem auf die Schwächeren, zu denen die Radfahrer wegen
Des höheren Verletzungsrisikos bei Unfällen zählen“, klärt Peter Reimann von der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Lahr auf, „Das Fahren über einen „Zebrastreifen“ mit dem Fahrrad ist nicht zu beanstanden, weil es sich um einen Teil der Fahrbahn handelt, die allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung steht“, weiß der Fachmann. Aber Achtung: Radfahrer haben, wenn sie den Fußgängerüberweg benutzen, kein Vorrecht gegenüber dem Fahrzeugverkehr. Nur wenn das Rad geschoben wird, gilt der Fußgängervorrang! Festgelegt ist das in Paragraf 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach müssen Fahrzeuge den Fußgängern, den Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen – die Aufzählung ist abschließend – das Überqueren der Straße auf Fußgängerüberwegen ermöglichen. Dazu müssen sie langsam heranfahren und wenn nötig warten.
Ein Sonderfall sind allerdings die Rad fahrenden Kinder. Sie müssen bis zum Achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren, bis zehn Jahre dürfen sie es. Damit sind die radelnden Kinder den Fußgängern gleich gestellt. Hinzu kommt das besondere Rücksichtnahmegebot gegenüber Kindern nach Paragraf 3 Absatz 2a StVO. Fahrzeugführer müssen sich so verhalten, dass eine Gefährdung von Kindern ausgeschlossen ist. Dieser höchsten Stufe der Sorgfaltspflicht kommt ein Fahrzeugführer nur nach, wenn er beim Erkennen von Kindern – ob zu Fuß oder auf dem Fahrrad – vorsichtig ist und vor dem Überweg anhält.
Vergleichbare Regeln gelten auch für ältere Menschen und Hilfsbedürftige. Deshalb sollte man als Auto – oder Motorradfahrer im Zweifel immer anhalten und den Radfahrer durchfahren lassen.
Https://www. lahr. de/nur-kinder-haben-vorfahrt-auf-dem-zebrastreifen-.32635.htm
Bußgeldkatalog: Fußgängerüberweg / Zebrastreifen überfahren
Haben Sie an einem Fußgängerüberweg überholt oder einen Zebrastreifen überfahren? Die Bußgeldtabelle zeigt Ihnen, welches Bußgeld Sie erwartet und ob Sie jetzt laut StVO mit Punkten in Flensburg rechnen müssen!
An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter benutzen wollte, diesem das Überqueren nicht ermöglicht, zu schnell herangefahren oder überholt | 80 € | 1 |
. mit Gefährdung | 100 € | 1 |
. mit Unfall | 120 € | 1 |
Auf Fußgängerüberweg gefahren, obwohl der Verkehr stockte | 5 € | |
Halten auf einem Fußgängerüberweg oder davor mit weniger als 5 Metern Abstand | 20 € | |
. mit Behinderung Anderer | 35 € | |
Parken auf einem Fußgängerüberweg oder davor mit weniger als 5 Metern Abstand | 25 € | |
Mit Behinderung Anderer | 40 € | |
. länger als eine Stunde | 40 € | |
. länger als eine Stunde mit Behinderung Anderer | 50 € |
Was ist ein Fußgängerüberweg?
Fußgänger sowie Krankenfahrstuhl – und Rollstuhlfahrer sind im Straßenverkehr Besonders gefährdet. Kommt es zu einem Unfall mit einem Fahrzeug oder auch mit einem Radfahrer, ziehen sie auf der Straße Meist den Kürzeren. Um die Sicherheit von Fußgängern zu verstärken, werden deshalb Überwege geschaffen – sogenannte Zebrastreifen – die den Fußgängern an gewissen Stellen Vorrang gegenüber Autofahrern einräumen sollen.
Um eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, darf ein Zebrastreifen von einem Autofahrer Nicht überfahren werden, wenn ein Fußgänger ankündigt, diesen überqueren zu wollen. Da die Fußgänger meist die Schwächsten Verkehrsteilnehmer sind, haben Fußgängerüberwege durchaus ihren Sinn.
Gekennzeichnet sind die Fußgängerüberwege durch Breite Querstreifen auf der Fahrbahn. Zudem deutet ein Verkehrsschild auf den Zebrastreifen hin.
Verhalten am Zebrastreifen
Auch Radfahrer müssen sich an die StVO beim Zebrastreifen halten.
Nähert sich ein Fußgänger, der die Straße über den Fußgängerüberweg überqueren möchte, darf ein Fahrzeug – ausgenommen Schienenfahrzeuge – den Zebrastreifen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) Nur mit mäßiger Geschwindigkeit ansteuern. Wenn nötig, muss das Fahrzeug auch Halten, um dem Fußgänger Vorrang zu gewähren.
Stockt der Verkehr, darf der Autofahrer den Zebrastreifen nicht überfahren, wenn dieser auf ihm zum Stehen kommen könnte. Weiter sieht die StVO vor: Zebrastreifen gelten auch dann, wenn Sie Radwege kreuzen. Das heißt also, dass Radfahrer – genau wie Fahrzeuge – den Fußgängern an Fußgängerüberwegen Vorrang gewähren müssen.
Einen Zebrastreifen überfahren? Dieses Bußgeld droht!
Wenn Sie die Vorschriften der StVO zum Verhalten am Zebrastreifen nicht beachten, erwartet Sie nicht nur ein Bußgeld: Einen Zebrastreifen zu überfahren kostet Sie zudem noch einen Punkt in Flensburg. Auch wenn Sie an einem Fußgängerüberweg überholen, erwartet Sie auf jeden Fall ein Punkt.
Da der Sicherheit von Fußgängern im Straßenverkehr nicht immer die wichtigste Rolle im Straßenverkehr eingeräumt wird, sind diese Hohen Strafen laut Bußgeldkatalog beim Zebrastreifen sehr sinnvoll. Wenn Sie einem Fußgänger nicht ermöglichen die Fußgängerüberwege zu benutzen und den Zebrastreifen überfahren, erwartet Sie neben dem Punkt bereits ein Bußgeld von 80 Euro.
Wenn Sie den Fußgänger dabei Gefährden oder es gar zu einem Unfall kommt, kann sich diese Strafe laut Bußgeldkatalog am Zebrastreifen Bis auf 120 Euro erhöhen.
Wenn Sie sich einem Fußgängerüberweg nähern, sollten Sie immer Verstärkt darauf achten, ob es Fußgänger gibt, die die Fahrbahn überqueren wollen. Eine kurze Zeit zu halten und die Verkehrsteilnehmer über die Straße gehen zu lassen, anstatt den Zebrastreifen zu überfahren, kann Ihnen somit Einigen Ärger, viel Geld und möglicherweise den Punkt in Flensburg ersparen.
Auch an einem Fußgängerüberweg gibt es Regeln, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Auch das Halten oder Parken ist auf einem Fußgängerüberweg laut StVO sowie Bis zu 5 Meter davor nicht erlaubt. Parken oder halten Sie Hinter einem Zebrastreifen, so ist dies zulässig. Auch wenn der Abstand weniger als 5 Meter beträgt. Wichtig ist dabei, dass Sie keine anderen Park – oder Halteverbote missachten.
Halten Sie widerrechtlich auf einem Fußgängerüberweg, ist laut Bußgeldkatalog eine Strafzahlung von 20 Euro fällig. Je nachdem, ob Sie auf der Fahrbahn nur halten oder auch parken und wo genau Sie dies tun, Kann das Bußgeld auch steigen.
Im Video: Was gilt am Zeichen 293?
VZ 293: Welche Regeln hier gelten, erfahren Sie auch im Video.
FAQ – Fußgängerüberweg
Nein, Radfahrer, die auf dem Rad über den Fußgängerüberweg fahren, haben keinen Vorrang vor Autofahrern. Erst wenn sie ihr Rad schieben, gelten sie als Fußgänger. Autofahrer müssen ihnen dann das Überqueren ermöglichen.
Ja, das ist erlaubt. Sie müssen dabei aber besondere Rücksicht auf Fußgänger, Rollstuhlfahrer etc. nehmen und dürfen den Verkehr nicht behindern. Müssen Autofahrer abbremsen, weil ein Radfahrer über den Überweg fährt (und nicht schiebt), gilt dies als Behindern.
5 Meter Abstand müssen Autofahrer vor dem Zebrastreifen einhalten, wenn sie dort halten oder parken möchten. Hinter dem Zebrastreifen muss kein Abstand eingehalten werden.
Https://www. bussgeld-info. de/bussgeldkatalog-fussgaengerueberweg/
Gefahr am Zebrastreifen: Radfahrer oft fahrlässig
Beobachtungspunkt Wilhelmshöher Allee zwischen Sophienstraße und der Arztnotrufzentrale: Ein Fahrradfahrer quert ohne abzusteigen den Zebrastreifen. Laut ACE zählen Radfahrer zu den Hauptverursachern von Unfällen an Zebrastreifen. © Fischer
Kassel. Zuerst die gute Nachricht: Kassels Fußgänger und Autofahrer verhalten sich an Zebrastreifen vorbildlich. Die schlechte Nachricht: Radfahrer schlagen mit großer Regelmäßigkeit über die Stränge – sie steigen auf Zebrastreifen nicht aus dem Sattel.
Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Erhebung des Auto Club Europa (ACE) in Kassel. Ausgewählt wurden von insgesamt 93 Zebrastreifen in Kassel drei besonders stark frequentierte in der Innenstadt: an der Wilhelmshöher Allee in Höhe des Rathenauplatzes, an der Schönfelder Straße / Ecke Gräfestraße und noch einmal an der Wilhelmshöher Allee in Höhe der Rolandstraße.
Kassel liegt nicht im Bundestrend
Bundesweit wurden 2011 5362 Unfälle an Zebrastreifen gezählt, 4423 mit Leichtverletzten, 908 mit Schwerverletzten und 31 mit Todesfolge. Das bedeutet einen Anstieg von 29 Prozent im Vergleich zum Jahr 2010. In Kassel ist kein Anstieg zu verzeichnen. 2010 und 2011 zählte die Polizei jeweils 37 Unfälle im Zusammenhang mit Verkehrsüberwegen. 18 Verletzte gab es 2010, 2011 waren es 17. Niemand kam ums Leben. (bon)
Es wurde beobachtet, wie sich die jeweiligen Verkehrsteilnehmer an einem Zebrastreifen verhalten. Rennen Passanten einfach achtlos auf die Straße? Oder suchen sie den Blickkontakt zu den Autofahrern? Achten Autofahrer auf Personen, die den Zebrastreifen queren wollen? Oder fahren sie einfach flott durch? Das Ergebnis: An allen drei Zebrastreifen achteten die Verkehrsteilnehmer in über 90 Prozent der Fälle mit großer Aufmerksamkeit aufeinander. Nicht aber die Radfahrer. Zu 85 Prozent sehen sie keine Veranlassung, bei der Benutzung eines Zebrastreifens vom Rad abzusteigen.
„Damit bestätigen die Kasseler Radler einen traurigen Trend“, sagt ACE-Regionalbeauftragter Uwe Völker. Überall in Hessen verhielten sich Radfahrer ähnlich. Nicht umsonst zählten Radfahrer zusammen mit den Kraftfahrern zu den Haupt-Unfallverursachern. Dagegen gingen nur 29 Prozent aller Vorfälle aufs Konto der Fußgänger.
Dass Kassel dennoch nicht im Bundestrend liegt (siehe Kasten), ist wohl nur der Weitsicht der Kraftfahrer zu verdanken. Tatsächlich hält Völker ein großes Lob für sie bereit: „In keiner Stadt Hessens verhalten sich Autofahrer so umsichtig wie in Kassel. In Gießen und Frankfurt sieht das ganz anders aus.“
Bald wird die Erhebung in Fritzlar und Hofgeismar fortgesetzt. Im September werden dann alle bundesweit gesammelten Daten veröffentlicht.
Https://www. hna. de/kassel/gefahr-zebrastreifen-radfahrer-fahrlaessig-2951001.html
An welchen Fußgängerüberwegen dürfen Radfahrer fahren
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Sie haben bereits ein Konto?
Der Straßenverkehr funktioniert nur dank zahlreicher Regeln und Verbote. Was Radfahrer dürfen und was nicht.
Bei Rot über die Ampel fahren, weil gerade keiner kommt. Betrunken nach Hause radeln, weil Auto wäre ja noch schlimmer. Und während der Fahrt mit dem Handy telefonieren? Ach, auf dem Fahrradweg geht das schon. Falsch gedacht. Nicht nur Autofahrer müssen sich im Verkehr an strikte Regeln halten – auch Radler.
Wir geben einen Überblick, an welche Regeln sich auch Fahrradfahrer halten müssen.
Gelten für Radler die gleichen Rechte auf dem Zebrastreifen wie für Fußgänger?
Nein. „Fahrradfahrer führen Fahrzeuge im Straßenverkehr und sind damit keine Fußgänger. Autofahrer müssen nur dann anhalten, wenn der Radfahrer am Zebrastreifen vom Fahrrad absteigt und schiebt“, erklärt Rechtanwalt Nils Kassebohm von der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle.
Alles zum Thema ADFC
Und wer trägt die Schuld, wenn der Fahrradfahrer nicht absteigt und es zu einem Unfall kommt? „Genau wie der Kraftfahrer haftet er natürlich für alle Schäden, die er mit seinem Fahrrad anrichtet. Anders als der Kraftfahrer ist er leider nicht pflichtversichert, sodass er mit seinem Privatvermögen haftet. Das heißt, er selber bekommt von seinen Schäden nichts ersetzt und muss sämtliche Schäden an dem fremden Fahrzeug tragen“, so Kassebohm.
Dürfen Radfahrer die Busspur benutzen?
Für Radfahrer ist es verlockend, die Busspur zu benutzen. Doch das ist nach Angaben des Auto – und Reiseclubs Deutschland (ARCD) verboten. Radler müssen genauso wie Autofahrer 15 Euro Strafe zahlen, wenn sie einen Busfahrstreifen befahren. 35 Euro werden fällig, wenn Busse dabei behindert werden.
Eine Ausnahme gibt es aber: Radfahrer dürfen auf diese Spur ausweichen, wenn sich unter dem Verkehrszeichen 245, das einen weißen Bus auf blauem Grund zeigt, ein Zusatzschild mit der Aufschrift „Fahrrad frei“ befindet.
Darf man mit Rennrädern am Straßenverkehr teilnehmen?
Im Prinzip ja. Dazu muss das Fahrrad jedoch einige Mindestanforderungen erfüllen. „Das heißt die Räder müssen zum Beispiel zwei voneinander unabhängige Bremsen haben, und sie müssen Schallzeichen geben können, also eine Klingel haben“, erklärt der Verkehrsexperte. Darüber hinaus seien auch die Beleuchtungsvorschriften zu beachten.
Gelten Tempolimits auch für Radfahrer?
Vor allem Rennradfahrer nutzen gerade Strecken gerne dazu, um mal ordentlich in die Pedale zu treten. Aber Vorsicht! „Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für alle, die mit Fahrzeugen unterwegs sind, das heißt auch für Rennradfahrer. So müssen sie sich zum Beispiel auch bei rasanten Bergabfahrten an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Und auch in einer Zone 30 darf ein Rennradfahrer nicht schneller fahren als die Autofahrer“, warnt Kassebohm.
Dürfen Radler manche Ampeln ignorieren?
Ja. Wie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) mitteilt, dürfen Fahrradfahrer die Fahrbahnampel an T-Kreuzungen ohne rechts einmündende Straße unter Umständen ignorieren.
Und zwar dann, wenn es sich um einen baulich von der Fahrbahn getrennten Radweg handelt und kein kreuzender Verkehr vorhanden ist, also etwa ein Fußgängerüberweg. Dann dürfen Radler geradeaus weiterfahren und sogar eine eventuell vorhandene Haltelinie ignorieren.
Was gilt in Spielstraßen, an Ampeln und beim Thema Helmpflicht?
Was müssen Radfahrer in Spielstraßen beachten?
In Spielstraßen gelten besondere Regeln und Verbote – auch für Radfahrer. Laut Straßenverkehrsordnung dienen verkehrsberuhigte Zonen dazu, um dort das Unfallrisiko zu minimieren. Die Pflicht zum Schritttempo gilt dabei auch für Radfahrer. Sie haben sich gleichermaßen an die dort geltenden Vorsichtsmaßnahmen zu halten, denn in einer Spielstraße sollen Kinder nach Herzenslust toben, Fußgänger die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen können, ohne durch Auto-, Motorrad – oder auch Radfahrer gefährdet zu werden.
Verkehrsteilnehmer müssen nicht nur jederzeit rechtzeitig bremsen können, sie haben im Zweifel sogar anzuhalten und zu warten, so das oberste Gebot. Gegebenenfalls muss ein Fahrzeug so lange stehen bleiben, bis auch in ihr Spiel vertiefte Kinder ihn wahrgenommen haben und die Fahrt freimachen.
Gibt es eine Helmpflicht für Radfahrer?
Eine Helmpflicht gibt es für Fahrradfahrer in Deutschland nicht. Der ADFC lehnt eine solche Vorgabe auch weiterhin ab. Der Verband befürchtet, dass dann möglicherweise weniger Menschen aufs Rad steigen. Je weniger Radfahrer unterwegs seien, desto weniger achteten andere Verkehrsteilnehmer auf sie, und die Unfallgefahr steige.
Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) setzt beim Thema Helm weiter auf Freiwilligkeit. „Fahrradfahren wird immer beliebter. Wir wollen, dass der Helm hier mitzieht. Dabei setzen wir auf Aufklärung statt Verbote“, teilte der Minister mit.
Dürfen Radler sich an der Ampel vordrängeln?
Die Ampel ist rot, die Autos stehen Stoßstange an Stoßstange und zwischen den stehenden Pkw schlängelt sich ein Radfahrer bis nach vorne durch. Unverschämt! Nein, bloß sein gutes Recht. Radfahrer dürfen mit geringer Geschwindigkeit an den Autos vorbei rollen, um bis zur Haltelinie vorzufahren – aber nur vorsichtig und auf der rechten Seite. Sobald der Verkehr wieder in Bewegung ist, ist dies nicht mehr erlaubt.
Dürfen Radler rote Ampeln umfahren?
Wer auf dem Radweg unterwegs ist und eine rote Ampel umkurvt – in dem er etwa über den Gehweg fährt –, dem droht ein saftiges Bußgeld. „Denn dazu müsste der Radweg verlassen und der Gehweg befahren werden – und das ist in diesem Fall nicht erlaubt“, erklärt Roland Huhn, Rechtsreferent beim ADFC. Wer absteigt und die rote Ampel umschiebt, kommt ohne Bußgeld davon.
Ist der Bürgersteig immer tabu?
Ja, doch es gibt eine Ausnahme. Rad fahrende Kinder bis zur Vollendung des achten Lebensjahrs dürfen auf Gehwegen durch eine Aufsichtsperson auf dem Fahrrad begleitet werden. Bei Kindern unter acht Jahren ist es sogar umgekehrt, sie dürfen nicht auf der Straße fahren. Wichtig: Wenn es einen ausgewiesenen Radweg gibt, dürfen Radler nicht auf der Straße fahren. Ausnahme: Wenn der Radweg durch Frost oder Überwucherung unpassierbar ist, dürfen Radfahrer auf die Straße ausweichen.
Und wer verbotenerweise in der Fußgängerzone Fahrrad fährt und dann stürzt, weil ein Fußgänger einen plötzlichen Schritt zur Seite macht, kann diesen nicht für Schmerzensgeld in Anspruch nehmen. Das hat das Oberlandesgericht München klargestellt.
Was gilt auf Radwegen, beim Telefonieren und in puncto Alkohol?
Sind Radwege Pflicht?
Nein! Radfahrer müssen nicht automatisch auf Radwege ausweichen. „Oftmals sind sie auf der Straße sicherer unterwegs, weil sie dort für andere Verkehrsteilnehmer schneller und besser zu sehen sind. Dies gilt besonders an Einmündungen und Zufahrten – hier kommt es zu besonders vielen Unfällen, weil Autofahrer die Radfahrer auf dem Radweg schlicht übersehen”, erklärt Michaela Zientek, Rechtsexpertin der „DAS Rechtsschutzversicherung“.
Ausnahme: „Sind Radwege jedoch mit einem weißen Fahrrad auf blauem Grund gekennzeichnet, müssen Radfahrer diese benutzen – es sei denn, der Weg ist beispielsweise wegen Scherben oder parkenden Autos nicht befahrbar.“
Dürfen Radfahrer Musik hören?
Musik auf dem Ohr ist prinzipiell erlaubt: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) lässt das Tragen von Kopfhörern zu, solange der Radfahrer noch den Verkehr um sich herum akustisch wahrnehmen kann.
Ist das Telefonieren auf dem Fahrrad erlaubt?
Zur Rechenschaft gezogen werden hingegen Radler, die sich mit einem Handy am Ohr erwischen lassen: Hierfür ist ein Bußgeld von 25 Euro fällig.
Ist freihändiges Fahren erlaubt?
Nein. Um die Gefahr von Stürzen zu verringern, ist freihändiges Fahren verboten. Wer es riskiert, dem droht ein Bußgeld von fünf Euro.
Dürfen Radler auch betrunken fahren?
Radfahrer sind im Vergleich zu Autofahrern die schwächeren Verkehrsteilnehmer und werden daher auch rechtlich geschützt. Dennoch droht ihnen bei einem Unfall gegebenenfalls eine Mitschuld. Das betrifft vor allem Radfahrer, die mit zu viel Alkohol im Blut erwischt werden. Auf sie kann bei einem Unfall oder erkennbaren Ausfallerscheinungen schon bei 0,3 Promille eine Geldstrafe zukommen.
Wer mit über 1,6 Promille Blutalkohol Rad fährt, wird – wie im Auto – als absolut fahruntüchtig eingestuft und begeht eine Straftat. Neben einer entsprechenden Strafzahlung kann der Radfahrer dann auch zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verdonnert werden. Wer an dem „Idiotentest“ nicht teilnimmt, ist seinen Lappen los. (mit Material der dpa und Ampnet/rk)