Radfahren in luxemburg

Der Frühling steht vor der Tür. Warum also nicht aufs Fahrrad umsteigen? Es ist eines der einfachsten Transportmittel. Auf Strecken unter 6 km sind Fahrräder effizienter als Autos. Bei längeren Strecken ist eine Kombination aus Fahrrad und öffentlichem Nahverkehr die ideale Alternative zum Auto. Aber wie sieht es im Großherzogtum mit dem Radfahren aus? Welche Ressourcen stehen zur Verfügung, um es den Radfahrern einfacher zu machen?

Die Stadt Luxemburg bleibt nicht weit hinter den europäischen Vorreitern wie Amsterdam oder Kopenhagen zurück. Die lokalen Behörden haben sich die Förderung der sanften Mobilität zum Ziel gesetzt und das Fahrrad spielt mittlerweile eine wichtige Rolle im Alltag der Luxemburger. Heute werden an den 13 Checkpoints auf den Straßen der Hauptstadt jährlich über eine Million Fahrräder gezählt.

Die Situation in der Stadt Luxemburg ist keine Ausnahme. 2017 waren mehr als 280.000 Fahrräder im Einsatz. Damit ist das ganze Land fahrradfreundlich. Laut Eco-Counter Worldwide Cycling Index 2018 ist das Großherzogtum zusammen mit Italien das Land, das zwischen 2016 und 2017 die größten Fortschritte beim Fahrradverkehr erzielt hat (+10 %). Zurzeit stehen auf dem Staatsgebiet über 600 km Radwege – 139 in der Stadt Luxemburg – zur Verfügung. Diese Zahl soll in den kommenden fünf Jahren auf 900 km steigen.

Sie brauchen nicht einmal ein Fahrrad, Sie können es mieten!

Es gibt mehrere Self-Service-Fahrradanbieter in Luxemburg. Das Mietsystem ist ganz einfach: Sie leihen sich gegen Gebühr ein Fahrrad aus und geben es an einer anderen Station zurück. Die wichtigsten Städte des Landes sind mit Self-Service-Fahrrädern nach dem Bike-Sharing-Prinzip ausgestattet.

In der Stadt Luxemburg ist das Self-Service-Fahrradverleihsystem Vel’Oh! ein voller Erfolg. Die Fahrräder sind rund um die Uhr zu einem äußerst günstigen Preis verfügbar – Sie können bereits für 2 € für einen Tag oder für 18 € für ein Jahresabonnement Fahrräder mieten (die erste halbe Stunde ist kostenlos). Das System verzeichnet steigende Abonnentenzahlen (2018 waren es 7.819) und verfügt über 86 Leihstationen in der Stadt und den umliegenden Gemeinden (Bartringen, Hesperingen und Strassen). Seit Ende 2018 werden die Stationen von Vel’Oh! nach und nach mit E-Bikes ausgestattet. Diese neuen Fahrräder mit elektronischem Hilfsmotor bzw. „Pedelecs“ – 600 von insgesamt 850 – haben eine Reichweite von 30 bis 40 km. Mit ihrer Hilfe können Sie auf bis zu 25 km pro Stunde beschleunigen. Luxemburg ist nach Stockholm die zweite Stadt in Europa, die diese Fahrräder einführt.

In ähnlicher Weise können Sie über den Verein „Vélo en Ville“ im Stadtteil Grund Fahrräder und Tandems für die ganze Familie mieten. Gruppen ab 4 Personen, Kinder und junge Leute bis 26 Jahre erhalten 20 % Rabatt auf die Fahrradmieten für einen Tag, ein Wochenende oder eine Woche.

Fahrrad mit Bus und Bahn kombinieren

Fahrräder dürfen im Großherzogtum in Bussen und Bahnen kostenlos mitgenommen werden. Sie können Ihr Fahrrad in jeden entsprechend ausgestatteten Bus und jeden nationalen CFL-Zug mitnehmen, sofern Sie Ihr Rad selbst ein – und ausladen. Außerdem können Sie Ihr Fahrrad mit der mBox trocken und sicher am Bahnhof abstellen. Sie finden diese sicheren Parkboxen in der Nähe von 32 Bahnhöfen im Land. Wenn Sie eine mBox nutzen möchten, müssen Sie sie im mShop bestellen und mit Ihrer mKaart – sofern vorhanden – an einer der zahlreichen Abholstationen bezahlen.

Halten Sie sich an die Regeln!

Als Fahrradfahrer müssen Sie bestimmte Regeln befolgen. Zunächst einmal müssen Sie auf den Fahrradwegen fahren. Es gibt drei Arten von speziell für Radfahrer konzipierten Wegen: gesonderte Fahrradwege, vorgeschriebene Fahrradspuren auf der Straße und vorgeschriebene Wege für Fahrradfahrer und Fußgänger. In Fußgängerzonen dürfen Sie fahren, wenn ein entsprechendes Verkehrsschild vorhanden ist. Normalerweise ist auch angegeben, wann Sie dort fahren dürfen: immer oder während bzw. außerhalb von bestimmten Zeiten. In einigen Fällen, wenn ein entsprechendes Schild vorhanden ist, dürfen Sie Einbahnstraßen in beide Richtungen befahren. Wenn keine Fahrbahnmarkierungen vorhanden sind, müssen Sie ganz rechts auf der Straße fahren. Folgendes ist untersagt: Fahren auf dem Bürgersteig, andere Radfahrer während der Fahrt berühren, den Lenker mit beiden Händen gleichzeitig loslassen und zu zweit in derselben Spur fahren.

Spezielle Parkvorschriften gibt es hingegen für Fahrräder nicht. Sie dürfen Ihr Fahrrad überall abstellen, solange es keine anderen Fahrzeuge oder Fußgänger behindert. In den Städten, vor allem in der Stadt Luxemburg, gibt es viele Fahrradständer. Es ist besser, wenn Sie Ihr Fahrrad dort abstellen, aber Sie sind nicht dazu verpflichtet. Eine Helmpflicht besteht nicht, aber es wird nachdrücklich empfohlen, einen Helm zu tragen.

Also, worauf warten Sie noch? Fahrradfahren ist gut für Ihren Geldbeutel, Ihre Gesundheit, Ihre Lebensqualität und die Umwelt. Die einzige Gefahr ist das Suchtpotenzial. Je mehr Sie Fahrrad fahren, desto weniger gern möchten Sie wieder auf andere Transportmittel umsteigen.

Https://www. ing. lu/content/siteing/de/Individuals/my-money/categories/lifestyle/biking-in-luxembourg. html

In welchen Ländern gibt es eine Helmpflicht für Radfahrer*innen?

In Deutschland gibt es Keine Helmpflicht für Fahrradfahrer*innen. Doch wie ist das in anderen Ländern?

Nur in wenigen europäischen Ländern gibt es eine Helmpflicht. Auch weltweit gibt es ein paar wenige Länder. Hier ein kleiner Überblick:

Wo überall gibt es eine Helmpflicht in Europa?

    Finnland Malta Spanien – außerhalb geschlossener Ortschaften Slowakei – außerhalb geschlossener Ortschaften

Helmpflicht nur für Kinder in Europa

Helmpflicht für Radfahrer*innen außerhalb von Europa

    Australien Neuseeland Südafrika Teile der USA (dort auch vor allem für Kinder) Japan: Fahrradhelmpflicht für Kinder Südkorea: Fahrradhelmpflicht für Kinder

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Wäre eine Helmpflicht sinnvoll? Auch für Deutschland?

Daran scheiden sich die Geister. Die Niederländer haben Keine Helmpflicht und tragen in der Regel auch keinen Helm. Da dort die Fahrradinfrastruktur so sicher ist, finden dort auch wenig Unfälle statt.

Dennoch: Wenn es passiert, dann ist es gefährlich. Nach einer Studie von 117 durch Unfälle getöteten Radfahrer*innen starben 50% an einem Schädel-Hirn-Trauma. Wenn es also passiert, wäre es wichtig einen Helm gehabt zu haben.

Die Fahrradhelmquote in Deutschland ist auch höher als in der Niederlande. Weshalb man die Nationalität eines deutschen Radfahrer dort auch immer erkennt. Inzwischen (2020) tragen 26% der Radfahrenden in Deutschland einen Helm.

Ob eine Helmpflicht sinnvoll ist, ist dennoch fragwürdig, wenn es viele Radfahrer*innen dadurch vom Fahrrad abringen würde. Andere Faktoren wie eine gute Infrastruktur spielen bei der Verkehrssicherheit auf jeden Fall eine größere Rolle.

Die Diskussion muss aber weiter geführt werden, finde ich. In anderen Ländern wie Australien hat man gute Erfahrungen mit der Helmpflicht gesammelt!

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Wer ist der Radtouren-Checker?

Mein Name ist Markus. Markus Eberhard Vogt. Ich fahre abgefahrene Radtouren und Radstrecken ab. Egal ob flach, am Fluss entlang oder über die höchsten und schönsten Berge.

Beispielsweise über die Alpen.

Dazu bin ich Kommunalpolitiker, Musiker, Humorist und verstehe etwas vom Internet (SEO). Seit 2019 arbeite ich in der Fahrradindustrie bei Paul Lange in Stuttgart.

Im Sommer 2016 bin ich in 2 Monaten Über 5000 Kilometer durch 13 europäische Länder gefahren. Seit 2017 sind ungefähr Weitere 25.000 Kilometer hinzugekommen.

Dabei fahre ich durch Deutschland und seine Nachbarländer. Die Tour von 2016 hat mir gezeigt, dass Europa eine vorzügliche Gegend fürs Radreisen ist.

Ich bin süchtig. Radtour-süchtig – und auch etwas kultur-, geschichts – und landschaftssüchtig. Diese Sucht möchte ich auf Meiner Radtouren Checker Webseite teilen.

Vielleicht kann ich den einen oder die andere anstecken.

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Https://www. radtouren-checker. de/fahrrad-fragen/helmpflicht-radfahrerinnen-laender/

Mit dem Fahrrad in den Urlaub

Nicht in allen Ländern gelten die gleichen Bestimmungen für Helmpflicht, Transport, Promillegrenze & Co. wie in Österreich. Wer das Fahrrad mit in den Urlaub nehmen möchte oder gleich einen Radurlaub plant, sollte sich daher vorab über die jeweiligen Bestimmungen und praktischen Tipps informieren.

Radfahren in luxemburg

Fahrrad – © ÖAMTC

Das Fahrrad in den Urlaub mitzunehmen eröffnet eine Welt voller neuer Möglichkeiten für Reiseliebhaber:innen und Fahrradbegeisterte. Es ermöglicht, das Beste aus beiden Welten zu vereinen: die Freiheit und Flexibilität des Radfahrens und die Freude am Entdecken neuer Orte. Egal, ob es sich um einen Roadtrip entlang malerischer Küsten, eine Erkundungstour durch faszinierende Städte oder eine Abenteuerreise in die Berge handelt – das Mitnehmen des Fahrrads eröffnet ungeahnte Horizonte und eine ganz neue Perspektive auf die Reiseerfahrung. Doch nicht überall gelten die gleichen Bestimmungen hinsichtlich Helmpflicht, Fahrradtransport oder auch Promillegrenze wie in Österreich.

Darum sind Fahrradhelme wichtig

Das Tragen eines Helms beim Radfahren ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll. Das wichtigste zuallererst: Der Fahrradhelm schützt bei Unfällen und unvorhersehbaren Situationen wie plötzlichen Stürzen oder Hindernissen vor Kopfverletzungen und kann so im Zweifel Leben retten! Außerdem erhöht er die Sicherheit im Straßenverkehr, indem er die Sichtbarkeit von Fahrradfahrer:innen für andere Verkehrsteilnehmer verbessert. Selbst einen Helm zu tragen dient zudem als Vorbild für andere Radfahrer:innen, insbesondere für Kinder. Nicht zuletzt entspricht das Tragen eines Helms oft auch den gesetzlichen Bestimmungen, was zur Verkehrssicherheit beiträgt.

Grundsätzlich gilt in Österreich eine Helmpflicht für Radfahrer bis zum Alter von 12 Jahren. Viele Länder Europas verzichten auf eine Helmpflicht für Fahrradfahrer, teilweise sind die Regelungen jedoch auch strenger.

Helmpflicht im Ausland

Während in einigen Ländern das Tragen eines Helms für Radfahrer:innen obligatorisch ist, besteht in anderen Ländern lediglich eine Empfehlung. Pionier der Helmpflicht war Australien, in dessen Bundesstaaten und Territorien die Verpflichtung zum Tragen eines Helms zwischen 1990 und 1992 eingeführt wurde. Vor allem für Kinder & Jugendliche sind die Bestimmungen oft strenger. Empfehlenswert ist das Tragen aber für jede:n Fahrradfahrer:in!

Eine generelle Helmpflicht für alle Radfahrer:innen gilt in diesen Ländern:

    In Albanien, Finnland,Malta, Montenegro und der Türkei sind Radfahrer:innen jeglichen Alters dazu verpflichtet einen Helm zu tragen, egal ob sie innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften fahren. In der Slowakei und in Spanien besteht die Helmpflicht für alle Radfahrende nur außerhalb des Stadtgebiets.

Ein Fahrradhelm für Kinder & Jugendliche ist in folgenden Ländern Pflicht:

    Wie auch in Österreich müssen in Bosnien & Herzegowina und Lettland Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren einen Helm tragen. In Slowenien und der Slowakei gilt die Pflicht bis zu einem Alter von 14 Jahren, in Island, in Schweden und Kroatien bis15 Jahre. In Tschechien müssen Kinder & Jugendliche bis zur Volljährigkeit (18 Jahre) beim Fahren einen Helm aufhaben.

Zusätzliche Bestimmungen beachten

Neben der Helmpflicht gibt es noch weitere Sicherheitsvorschriften, die im Urlaubsland beachtet werden müssen. In Frankreich, Kroatien, Lettland, Italien und Ungarn müssen Radfahrende beispielsweise nachts außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste tragen, dies kann auch bei schlechter Sicht, bei Dunkelheit oder in Tunneln der Fall sein.

Nähere Informationen zu den einzelnen Ländern, u. a. Verkehrs – und Einreisebestimmungen, finden Sie in der weltweiten ÖAMTC Länder-Info.

Packen für den Radurlaub

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Vergessen Sie nichts mehr beim Koffer packen! Erstellen Sie online Ihre persönliche Packliste, die sich Ihrem Urlaub anpasst und mitdenkt. Oder nutzen Sie eine der vielen Packvorlagen für verschiedene Urlaubsarten. So steht auch eine eigene Rad-Packliste zur Verfügung.

Richtiger Transport der Räder

Wer seinen eigenen Drahtesel auf Reisen mit dabei haben möchte, aber im Kofferraum nicht genügend Platz hat, muss eine entsprechende Halterung am Auto-Dach oder am Heck anbringen. Ein Heckträger verdeckt allerdings oftmals das hintere Kennzeichen.

Wie transportiere ich mein Rad auf Reisen?

In Österreich kann entweder das „normale weiße Kennzeichen“ umgesteckt und am Fahrradträger angebracht werden (falls dieser das Kennzeichen am Auto verdeckt) oder es kann eine dritte (rote) Kennzeichentafel für diesen Zweck beantragt werden, die dann dauerhaft am Radträger verbleibt.

In Deutschland muss das hintere Kennzeichen unbedingt am Fahrzeug verbleiben und darf nicht umgesteckt werden. Es muss daher bei einem entsprechenden Heckträger, der die hintere Nummerntafel verdeckt, zusätzlich die rote Kennzeichentafel angebracht werden. Seit April 2021 werden übrigens neue rote Tafeln ausgegeben, die das Internationale Unterscheidungszeichen tragen. Daher ist davon auszugehen, dass es bei Fahrten ins Ausland keine Probleme geben wird. Es besteht keine Umtauschpflicht. Wer aber bereits eine rote Tafel hat, kann eine neue bei einer Zulassungsstelle bestellen. Planen Sie rechtzeitig, da die neue Tafel extra angefertigt wird und es daher ein paar Tage dauert, bis man sie erhält.

Nicht in allen Ländern gelten dieselben Bestimmungen zum Transport von Rädern. Informieren Sie sich daher unbedingt vorab über die Bestimmungen in Ihrem Reiseland in der ÖAMTC Länder-Info. Wichtig ist zu wissen: Verwendet man im Ausland (auch innerhalb der EU bzw. des EWR) das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt das „A“-Pickerl angebracht werden.

Promillegrenzen für Radfahrer

Der Genuss alkoholischer Getränke und die Teilnahme am Straßenverkehr stellen eine gefährliche Kombination dar, die zu schwerwiegenden Unfällen führen kann. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, haben viele Länder weltweit Promillegrenzen für Kraftfahrer festgelegt. Doch wie sieht es eigentlich mit der Promillegrenze für Radfahrer aus?

Nicht nur für Autofahrer:innen gibt es Promillegrenzen. Trinkt man als Radfahrer:in zu viel Alkohol, ist nicht nur die Verkehrssicherheit stark gefährdet, es drohen zudem teils hohe Geldstrafen.

Einkommensabhängiges Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, Pflicht der medizinisch-psychologischen Untersuchung

¹Verbot, mit einem Fahrrad zu fahren, wenn man alkoholbedingt nicht zum sicheren Führen des Rades in der Lage ist
²Im Einzelfall Sanktion möglich für das Fahren eines Fahrrades, wenn man alkoholbedingt nicht zum sicheren Führen des Rades in der Lage ist
³0,5 Promille innerorts und auf Fahrradwegen außerorts; 0,0 Promille auf allen anderen Straßen

Stand 02/2023, Quelle: ADAC

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E-Bikes im Ausland

Für die Verwendung von E-Bikes im Ausland gelten unterschiedliche Vorschriften. Um sich nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich bereits vor der Reise über die wichtigsten Bestimmungen im Urlaubsland zu informieren.

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Thema Reiseplanung

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Ausland: Wo herrscht Helmpflicht für Radfahrer?

Im Urlaub erkundet man die Umgebung gerne mal mit dem Fahrrad. Viele nehmen die eigenen Räder mit in den Urlaub, um vor Ort Radtouren unternehmen zu können. Die Frage, Helm oder nicht stellt man sich selten.

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Ob Radfahrer einen Helm tragen müssen, ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt. (Foto: Andrea Quaß)

Die Altersgrenze bis wann Kinder und Jugendliche ist in verschiedenen europäischen Ländern sehr unterschiedlich.

In Frankreich etwa herrscht generell Helmpflicht für Kinder unter zwölf Jahren, egal, ob sie selber in die Pedale treten oder nur mitfahren. Auch in Österreich müssen Kinder, die noch keine 12 Jahre sind, einen Helm tragen.

Heranwachsende unter 15 Jahren müssen in Island, Slowenien, Schweden und der Slowakei einen Fahrradhelm tragen.

Ist Estland und Kroatien besteht Helmpflicht für Minderjährige unter 16 Jahren.

Wer in Litauen und Tschechien noch nicht 18 Jahre alt ist, muss ebenfalls einen Helm beim Radeln tragen.

Auf Malta und in Finnland muss offiziell jeder – egal wie alt – einen Fahrradhelm tragen, der mit dem Drahtesel unterwegs ist.

In der Slowakei und in Spanien muss man außerhalb geschlossener Ortschaften mit Helm radeln. Ausnahme in Spanien: hohe Temperaturen oder lange Steigungen.

Im außereuropäischen Ausland herrscht beispielsweise in Australien, Neuseeland und Südafrika Helmpflicht. In den USA wiederum ist dies nicht einheitlich geregelt: In 38 Bundesstaaten ist das Tragen von Radhelmen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Pflicht.

Tipp: Wer bei Auslandsreisen das Fahrrad benutzen will, sollte sich vorab über die gängigen Regeln für Radfahrer informieren. In vielen Ländern drohen zudem bei Missachtung Bußgelder.

Https://radtouren. de/rad-news/ausland-wo-herrscht-helmpflicht-fuer-radfahrer

Ratgeber: Fahrradhelm im Urlaub: In manchen Ländern besteht Helmpflicht

Radfahren in luxemburg

Touren im Ausland sind für viele Radler eine schöne Abwechslung zu ihren üblichen Strecken. Vor Antritt der Reise sollten sie sich aber mit den Regeln im Urlaubsland vertraut machen.

In Deutschland wird immer wieder diskutiert, ob es eine Helmpflicht für Fahrradfahrer geben soll, in anderen Ländern ist das allerdings längst entschieden. Nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) gibt es eine generelle Helmpflicht derzeit nur in Finnland. Die Slowakei und Spanien schreiben das Tragen eines Helmes außerhalb geschlossener Ortschaften vor. Dabei nimmt man in Südeuropa Rücksicht: Bei langen Steigungen oder hohen Temperaturen darf man den Helm absetzen.

Für Kinder gibt es verschiedene Altersgrenzen: In Österreich ist ein Helm für Kinder bis zu 12 Jahren vorgeschrieben, in Island, Schweden, der Slowakei und Slowenien müssen die Unter-15-Jährigen einen Kopfschutz aufsetzen, in Estland und Kroatien liegt die Grenze bei 16, in Litauen und Tschechien bei 18 Jahren.

Ein Verstoß gegen die Helmpflicht wird in den meisten Ländern nicht geahndet, nur in Spanien (90 Euro), Schweden (55 Euro) und Kroatien (40 Euro) werden Bußgelder erhoben, wenn ein Radfahrer ohne Kopfschutz unterwegs ist.

In Spanien und Irland ist zudem der Kindertransport im Anhänger nicht erlaubt, in Luxemburg nur nach behördlicher Genehmigung. Darüber hinaus sind in einigen Ländern Warnwesten bei Nacht oder schlechten Sichtverhältnissen vorgeschrieben. Zum Beispiel müssen Radler in Frankreich, Italien, Spanien, Litauen, Malta, der Slowakei, und Ungarn unter gewissen Umständen reflektierende Kleidung tragen.

Https://m. focus. de/auto/news/ratgeber-fahrradhelm-im-urlaub-in-manchen-laendern-besteht-helmpflicht_id_3927767.html

Nach dem Urteil des BGH: Achtung, in diesen Ländern besteht schon Rad-Helmpflicht

Radfahren in luxemburg

In Deutschland wird immer wieder diskutiert, ob es eine Helmpflicht für Fahrradfahrer geben soll, in anderen Ländern ist das allerdings längst entschieden. Wir sagen Ihnen, wo Sie nur behelmt radeln dürfen.

Das aktuelle Schadensersatz-Urteil des BGH lässt die Diskussion über eine allgemeine Helmpflicht für Radfahrer wieder aufleben. So halten es unsere Nachbarn:

    Nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) gibt es eine generelle Helmpflicht derzeit nur in Finnland. Die Slowakei und Spanien schreiben das Tragen eines Helmes außerhalb geschlossener Ortschaften vor. Dabei nimmt man in Südeuropa Rücksicht: Bei langen Steigungen oder hohen Temperaturen darf man den Helm absetzen. Für Kinder gibt es verschiedene Altersgrenzen: In Österreich ist ein Helm für Kinder bis zu 12 Jahren vorgeschrieben. In Island, Schweden, der Slowakei und Slowenien müssen die Unter-15-Jährigen einen Kopfschutz aufsetzen. In Estland und Kroatien liegt die Grenze bei 16, in Litauen und Tschechien bei 18 Jahren.

Reaktionen auf das BGH-Urteil im Video:

Verstöße werden selten geahndet

Ein Verstoß gegen die Helmpflicht wird in den meisten Ländern nicht geahndet, nur in Spanien (90 Euro), Schweden (55 Euro) und Kroatien (40 Euro) werden Bußgelder erhoben, wenn ein Radfahrer ohne Kopfschutz unterwegs ist.

In Spanien und Irland ist zudem der Kindertransport im Anhänger nicht erlaubt, in Luxemburg nur nach behördlicher Genehmigung. Darüber hinaus sind in einigen Ländern Warnwesten bei Nacht oder schlechten Sichtverhältnissen vorgeschrieben. Zum Beispiel müssen Radler in Frankreich, Italien, Spanien, Litauen, Malta, der Slowakei, und Ungarn unter gewissen Umständen reflektierende Kleidung tragen.

Https://m. focus. de/auto/motorrad/nach-dem-urteil-des-bgh-achtung-radfahrer-in-diesen-laendern-besteht-helmpflicht_id_3927729.html

Der richtige Fahrradhelm

Grundsätzlich besteht für Erwachsene keine Helmpflicht. Wer jedoch trotzdem auf seine Sicherheit achten möchte, sollte auch bei täglichen Ausfahrten mit dem Rad nicht auf den richtigen Schutz verzichten. Doch woher weiß man, ob der Helm passt und richtig sitzt?

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Messen Sie den Umfang Ihres Kopfes

Um gleich zu Beginn im Geschäft die richtige Größe auszuwählen, sollte Ihnen Ihr Kopfumfang bekannt sein. Dazu legen Sie ein Maßband etwas oberhalb der Ohren und über der Stirnmitte an. Am Hinterkopf das Maßband direkt am Schädel anlegen und nicht über den Nacken verlaufen lassen.
Wir empfehlen gleich mehrere Male zu messen um so einen Mittelwert festmachen können.

Tipp: Wenn Sie gerade kein Maßband zur Hand haben, können Sie auch eine nicht dehnbare Schnur verwenden und diese dann mit einem Lineal nachmessen.

Der richtige Sitz Ihres Fahrradhelms

Damit Sie gut geschützt sind, sollte der Fahrradhelm auch richtig aufgesetzt werden. Der Helm sollte nicht schief oder zu tief im Nacken sitzen. Er muss so fest sitzen, dass er beim Versuch ihn nach vorne oder hinten zu verschieben nicht verrutscht. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie den Helm nicht zu fest aufsetzen, da Sie sonst bei längeren Radtouren Kopfschmerzen bekommen könnten. Wenn Sie längere Haare haben und diese bei Radtouren gerne zusammenbinden, achten Sie darauf, dass der Zopf nicht unter dem Helm ist, sondern locker im Nacken gebunden ist.
Der Riemen am Kinn sollte im geschlossenen Zustand eng am Kinn anlegen, ohne Sie dabei in Ihrer Bewegung einzuschränken.

Tipp: Viele Fahrradhelme haben auf der Rückseite ein kleines Rädchen um noch zusätzlich die Größe zu verstellen.

So bitte nicht

Auch der beste Helm schützt nicht, wenn er nicht richtig aufgesetzt wird.
Achten Sie darauf, dass Ihr Helm nicht zu weit im Nacken sitzt, da sonst Ihre Stirn bei Stürzen nicht geschützt ist. Zusätzlich sollte der Riemen geschlossen sein und nicht zu locker eingestellt sein. Der Riemen soll an den Wangen anliegen, um so „im Fall der Fälle“ nicht zu verrutschen.

Tipp: Lieber den Helm in einem Fachhandel Ihres Vertrauens vorab anprobieren oder beim Online-Kauf sicherstellen, dass Sie ihn wenn nötig wieder retour senden können.

Wenn Sie Ihren Fahrradhelm zu Ihrer Radreise nicht mitbringen können oder Sie noch keinen haben, besteht übrigens bei jeder Eurobike-Originaltour die Möglichkeit, zu Beginn Ihrer Radreise einen „Eurobike-Fahrradhelm“ der Marke UVEX i-vo zu erwerben. Wir können den „Testsieger im RADtourenmagazin“ in zwei verschieden Größen zur Verfügung stellen.
Interesse? Dann kontaktieren Sie uns am besten persönlich – wir beraten Sie gerne und reservieren Ihnen den passenden Fahrradhelm im Voraus.

Der richtige Fahrradhelm ist gefunden? Dann fehlt nur noch das passende Fahrrad! Tipps zum Fahrradkauf lesen Sie auf unserem RadlerBlog.

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Motorrad, Quad, Mofa oder Fahrrad… wer Fahrzeuge wie diese ohne Helm fährt, riskiert sein Leben. Vielen Verkehrsteilnehmern ist diese Gefahr bewusst und dennoch gehen Insbesondere Fahrradfahrer das Sicherheitsrisiko ein, ohne Sturzhelm zu fahren. Bisher gibt es in Deutschland Keine Helmpflicht für Radfahrer, sodass es diesen freigestellt ist, ob sie den Helm benutzen oder nicht. Anders verhält es sich bei Motorrad-, Mofa – und Quadfahrern: für sie ist es Gesetzlich vorgeschrieben, während der Fahrt einen Helm zu tragen, sofern Keine Sicherheitsgurte angelegt sind.

Wer Krafträder oder offene drei – oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. (§ 21a Abs. 2 StVO)

Der Helm ist Teil der Schutzausrüstung, die Bikern das Leben retten kann. Da Motorräder, Mofas und Quads als motorisierte Kraftfahrzeuge keine Knautschzonen und keinen Schutz durch eine Karosserie haben, ist die Schutzausrüstung besonders wichtig. Die Gefahr für schwere Verletzungen bei einem Verkehrsunfall ist bei Verstoß gegen die Helmpflicht besonders groß

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Helmpflicht für Motorradfahrer

Seit 1976 sind Motorradfahrer und ihre Beifahrer dazu verpflichtet, einen Helm zu tragen, wenn sie am Straßenverkehr teilnehmen. So können sie bei Stürzen vor schweren oder sogar tödlichen Kopfverletzungen bewahrt werden. Fahrer von motorisierten Zwei – und Dreirädern müssen beim Kauf eines Sicherheitshelmes darauf achten, Welche Modelle im Straßenverkehr erlaubt sind. Grundsätzlich muss der Helm Den gesamten Kopf – und Nackenbereich schützen und mit einem Prüfzeichen, z. B. einem ECE-Prüfzeichen, versehen sein, um nicht gegen die Helmpflicht zu verstoßen. Abgesehen von diesen beiden Vorschriften können die Fahrer frei wählen, welches Helmmodell sie kaufen.
Wird der Motorradhelm bei einem Sturz oder einem Unfall Beschädigt, muss er Ausgetauscht werden.

Auch Mofa – und Mopedfahrer sind genau wie Fahrer eines Quads in der Pflicht, einen Helm zu tragen. Ein entsprechender Gesetzesbeschluss gilt für Mofas seit dem 1. Oktober 1985. Eine Ausnahme besteht jedoch bei Leichtmofas und E-Bikes. Bei diesen Mofa-Fahrzeugklassen ist die Nutzung eines Helmes nicht verpflichtend.

Verstoß gegen die Helmpflicht

Werden Motorradfahrer und/oder erwachsene Beifahrer von der Polizei bei einem Verstoß gegen die Helmpflicht erwischt, müssen sie 15 Euro Verwarngeld zahlen. Eine Große Verantwortung und Vorbildfunktion hat der Motorradfahrer, Wenn Kinder mitfahren. Entsprechend sieht der Gesetzgeber eine Höhere finanzielle Strafe vor, wenn die Helmpflicht nicht eingehalten wird. Fährt ein Kind ohne Helm auf dem Motorrad mit, beträgt das Bußgeld für den Fahrer 60 Euro. Hinzu kommt Ein Punkt in Flensburg. Bei mehreren Kindern erhöht sich das Bußgeld auf 70 Euro und es gibt ebenfalls einen Punkt.
In der Probezeit stellt das Missachten der Helmpflicht einen sogenannten B-Verstoß dar.

Bußgeldkatalog für Helmpflicht auf dem Motorrad

Verstoß Bußgeld Punkte
Während der Fahrt keinen geeigneten Helm getragen 15
Auf dem Motorrad ein Kind befördert, das keinen Helm trug 60 1
… mehrere Kinder 70 1

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Helmpflicht für Fahrradfahrer

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In Deutschland gilt für Motorradfahrer die Helmpflicht.

Gegensätzlich zu Motorrad-, Mofa – und Quadfahrern Können Fahrradfahrer frei entscheiden, ob sie einen Helm während der Fahrt tragen oder nicht. Für sie ist eine Helmpflicht Nicht gesetzlich vorgeschrieben. Auch Kinder müssen keinen Helm benutzen. Allerdings gibt es eine Allgemeine Empfehlung, als Radfahrer im Straßenverkehr einen Helm zu tragen.

Die Helmpflicht für Radfahrer ist in Deutschland umstritten. Für eine Helmpflicht spricht unter anderem, dass die Gefahr von Kopfverletzungen bei einem Unfall Gemindert wird. Zudem sind Experten der Meinung, dass ein Helm circa 80 Prozent der schweren Hirnverletzungen, die bei Fahrradunfällen passieren, verhindern kann. Doch es gibt auch Argumente, die gegen eine Helmpflicht sprechen. So wird beispielsweise durch das bloße Tragen eines Helmes das Fahrradfahren nicht sicherer. Stattdessen könnten Eine sinnvollere Informations – und Aufklärungsarbeit sowie eine bessere Infrastruktur und Mehr Rücksicht auf Radfahrer die Sicherheit ebenso erhöhen.

Eine Helmpflicht könnte zur Folge haben, dass Menschen vom Rad wieder auf das Auto umsteigen. Dadurch würde die Gefährdung für die verbleibenden Fahrradfahrer steigen. Denn das Risiko, dass Radfahrer von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen werden, ist höher, wenn weniger Radfahrer im Straßenverkehr unterwegs sind. Des Weiteren wären Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Helmpflicht, insbesondere bei Kindern, Kaum umsetzbar.

Https://anwalt-kg. de/verkehrsrecht/helmpflicht/

Keine Helmpflicht auf dem Fahrrad: Unschuldige Radfahrer haften nicht bei Unfall

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Ob Radfahrer ohne Helm bei einem Unfall Mitschuld tragen, ist umstritten. © Quelle: Baker/corbisimages. com

Fahrrad­fahrer müssen in Deutschland keinen Helm tragen. Werden sie unschuldig in einen Unfall verwickelt, müssen sie nicht mithaften, auch wenn sie sich am Kopf verletzten. Das hat der Bundes­ge­richtshof 2014 entschieden. Dass das auch heute noch gilt, hat das Oberlan­des­gericht (OLG) Nürnberg nun bestätigt. Das Rechtsportal anwalt­auskunft. de erklärt die Urteile und zeigt, was Radfahrer wissen müssen.

Immer wieder machen tragische Verkehrs­unfälle Schlag­zeilen, bei denen Fahrrad­fahrer sich schwer am Kopf verletzten. Schnell werden dann Rufe nach einer Helmpflicht auf dem Fahrrad laut. Gesetzlich sind Radfahrer aber nicht verpflichtet, sich mit einem Helm zu schützen. Und es entspricht auch nicht dem allgemeinen Verständnis, dass man auf dem Fahrrad einen Helm tragen muss. Das haben die Gerichte mehrfach bestätigt.

Das Oberlan­des­gericht Nürnberg hat entschieden: Ist ein Radfahrer an einem Unfall beteiligt, aber nicht dafür verant­wortlich, haftet er nicht für seine Verletz­tungen. Und zwar auch dann nicht, wenn er ohne Helm unterwegs war, und der Helm ihn hätte schützen können (Entscheidung vom 28. August 2020, AZ: 13 U 1187/20). Das berichtet die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Nach Feststel­lungen sowohl des Gerichts als auch des Bundesamts für Straßenwesen tragen etwa 80 Prozent der erwachsenen Fahrrad­fahrer innerorts keinen Helm. Die Richter schlossen daraus: Man kann nicht davon ausgehen, dass Fahrrad­fahren per se so gefährlich ist, dass man einen Helm tragen muss.

Helmpflicht: Tragen eines Fahrradhelms keine allgemeine Verkehrs­auf­fassung

Dem Urteil lag folgender (Un)fall zugrunde: Die Klägerin war mit dem Rad unterwegs und kollidierte mit einem rechts abbiegenden Auto. Sie stürzte und erlitt unter anderem eine Schädel­fraktur.

Von dem Autofahrer verlangte sie Schadens­ersatz und Schmer­zensgeld. Die Versicherung des Fahrers zahlte der Frau 15.000 Euro Schmer­zensgeld. Sie war der Ansicht, dass die Frau für ihre Verletz­tungen zum Teil selbst verant­wortlich war: Hätte sie einen Fahrradhelm getragen, wäre sie nicht so schwer am Kopf verletzt worden.

Das Landgericht sah das anders. Es sah keine Mithaftung der Fahrrad­fahrerin und sprach der Frau 25.000 Schmer­zensgeld zu und. Dagegen legte die Versicherung Berufung ein.

Gericht: Keine Mithaftung bei Unfall ohne Fahrradhelm

Das Oberlan­des­gericht teilte größtenteil die Auffassung der ersten Instanz: Die Frau sei für die Unfall­folgen nicht verant­wortlich.

Ausführlich beschäftigte sich das Gericht mit der Frage: Gibt es eine allgemeine Verkehrs­auf­fassung, nach der Radfahren so gefährlich ist, dass man einen Helm tragen sollte? Es kam zu dem Schluss: „Auch der heutige Erkennt­nisstand hinsichtlich der Möglich­keiten, dem Verlet­zungs­risiko durch Schutz­maß­nahmen zu begegnen, rechtfertigt noch nicht den Schluss, dass ein Radfahrer sich nur dann verkehrs­gerecht verhält, wenn er einen Helm trägt.“

Tragen von Fahrradhelm nicht verbreitet – keine Haftung

Ein Mitglied des Gerichts zählte regelmäßig selbst in Nürnberg, wie viele Radfahrer einen Helm tragen. Das Ergebnis entsprach dem des Bundesamtes für Straßenwesen: Innerorts tragen nur 18 Prozent über alle Alters­gruppen einen Fahrradhelm, außerorts 22,8 Prozent (Stand 2019). Das bedeutet, dass es kein allgemeines Bewusstsein für das Tragen eines Fahrradhelms besteht.

Allerdings hielt das Oberlan­des­gericht das Schmer­zensgeld von 25.000 Euro trotz der Verlet­zungen für zu hoch und sprach der Frau 20.000 Euro zu.

Bundes­ge­richtshof 2014: Keine Helmpflicht, keine Mithaftung bei Unfall

Mit dem Urteil stellte das OVG klar, dass auch heute keine Helmpflicht auf dem Fahrrad gilt. Bereits 2014 Hatte der Bundes­ge­richtshof (BGH) entschieden, dass Radfahrer ohne Helm keine Mitschuld an einem Unfall tragen (Urteil vom 17. Juni 2014 – VI ZR 281/13). Der zugrun­de­liegende Fall ereignete sich aber bereits 2011. Die Karlsruher Richter konnten deswegen nur für die Zeit bis 2011 entscheiden, dass Radfahrer in Deutschland keine Helmpflicht einhalten müssen.

In dem zugrun­de­lie­genden Fall ging es um eine Frau, die in der Innenstadt mit dem Fahrrad unterwegs war. Sie trug keinen Fahrradhelm. Als die Fahrerin eines geparkten Autos die Tür öffnete, konnte die Radfahrerin nicht mehr ausweichen. Sie fuhr gegen die Fahrertür und stürzte zu Boden. Dabei fiel sie auf den Hinterkopf und zog sich schwere Schädel-Hirnver­let­zungen zu. Sie verletzte sich vor allem deshalb so schwer, weil sie keinen Fahrradhelm trug.

In der Vorinstanz hatte das OLG Schleswig der Frau noch eine Mithaftung von 20 Prozent zugesprochen (OLG Schleswig – Entscheidung vom 5. Juni 2013 – 7 U 11/12).

Der Bundes­ge­richtshof hob dieses Urteil auf. Die Richter erklärten: Ein Unfallopfer muss zwar unter Umständen auch mithaften, wenn es nicht gegen Vorschriften verstoßen, sich aber unachtsam und unverant­wortlich verhalten hat. Das wäre hier der Fall, wenn das Tragen von Schutz­helmen zur Unfallzeit nach allgemeinem Verkehrs­be­wusstsein zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen wäre. Ein solches Verkehrs­be­wusstsein hat es zum Zeitpunkt des Unfalls der Klägerin jedoch noch nicht gegeben.

Unfall unter Radfahrern: Auch kEine Mithaftung ohne Fahrradhelm

Bei einem Unfall unter Radfahrern muss der unschuldigte Beteiligte ebenfalls nicht haften, auch wenn er keinen Helm tragt. Das zeigt eine Entscheidung des OLG Celle von 2014, wie die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht informiert.

In dem Fall kollidierte ein Radfahrer auf einer abschüssigen Straße mit einer Radfahrerin. Diese war an dem Unfall schuld, weil sie vor dem Abbiegen nicht nach hinten geschaut hatte. Der Mann verletzte sich bei dem Sturz schwer am Kopf. Das Landgericht sprach dem Radler nur 80 Prozent des geforderten Schmer­zens­geldes zu, weil er keinen Fahrradhelm getragen hatte. Ein Sachver­ständiger hatte ermittelt, dass ein Fahrradhelm die Verletzung teilweise hätte verhindern können.

Eine gesetzliche Helmpf­licht für Fahrrad­fahrer gebe es zwar nicht. Insbe­sondere sei zu berücksich­tigen, dass der Fahrer auf einem Rennrad mit ca. 25 bis 30 km/h gefahren sei, wodurch er als sportlich ambitio­nierter Fahrer zu betrachten sei. Dies sei vergleichbar mit Skifahrern oder Reitern, die bei der Ausübung ihres Sports ebenfalls in der Regel Helme trügen.

Gericht: Wenn der Gesetzgeber eine Helmpflicht will, muss er eine einführen

Diese Argumen­tation des Landge­richts überzeugte das Oberlan­des­ge­richt nicht. Es kassierte die Entscheidung und sprach dem verletzten Fahrrad­fahrer umfassend Schmer­zensgeld und materi­ellen Schadens­ersatz zu. Es bestehe keine allge­meine Helmpf­licht für Radfahrer. So sähen es auch überwiegend die Gerichte.

Die Lage eines Radfahrers sei auch nicht mit der eines Reiters oder Skifahrers vergleichbar. Denn dies seien reine Hobbys. Die spezi­fi­schen Risiken würden sich gerade aus dem Fehlen allge­meiner Verkehrs­regeln ergeben. Für den Straßen­verkehr gebe es aber Regeln, und diese sähen eben keine Helmpf­licht vor. Nur dort, wo es keine gesetz­lichen Vorschriften gebe, könne eine solche Helmpf­licht gefolgert werden. Kurzum: Würde der Gesetz­geber eine solche wollen, könne er sie einführen.

Wer sich hohen Risiken aussetzt, muss einen Helm tragen

Verletzt sich ein Sport-Radfahrer im Straßen­verkehr, weil er sich bewusst erhöhten Risiken aussetzt, könne man ihm vorwerfen, dass er keinen Helm getragen habe. Im vorlie­genden Fall habe man jedoch gerade keine riskante Fahrweise feststellen können. Der Radler sei zwar auf einem Sportrad zum Zwecke des Ausdau­er­trai­nings und auf einer abschüssigen Straße mit einer Geschwin­digkeit von 25-30 km/h unterwegs gewesen. Zu der Kollision sei es aber nur gekommen, weil die Radfah­rerin nach links in ein Grundstück habe einbiegen wollen und dabei ihrer Rückschaupflicht nicht nachge­kommen sei.

Zudem sei bislang auch nicht hinrei­chend nachge­wiesen, dass Fahrradhelme tatsächlich vor Kopfver­let­zungen schützen. Dass sie tendenziell schützen, genüge nicht für eine allgemeine Helmpflicht.

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