Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Fahrrad fahren und Alkohol trinken: Das kann den Führerschein kosten. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-bilder)
Fahrrad fahren nach dem Alkoholtrinken: Auch dann drohen hohe Strafen und sogar der Führerschein steht auf dem Spiel.
Das Wichtigste im Überblick
Welche Promillegrenze gilt auf dem Fahrrad?
Das Limit fürs absolute Fahrverbot liegt hier mit 1,6 Promille zwar deutlich höher als beim Auto (0,5 Promille). Doch wer auffällig – etwa in Schlangenlinien – radelt oder einen Unfall verursacht, muss schon bei einem Blutalkoholgehalt ab 0,3 Promille mit Geldstrafen und Punkten rechnen.
Etwas getrunken? Wenn Sie wissen möchten, wie viel Promille Sie im Blut haben, geht es hier zum Promillerechner.
Ab einem Promillewert von 1,6 gelten Radler als absolut fahruntauglich. Wer dann radelt, riskiert drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe, die nach dem Einkommen gestaffelt wird. Außerdem ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) fällig, bei der ein Führerscheinverlust droht. Dabei kann Ihnen auch verboten werden, künftig ein Fahrrad zu benutzen.
Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?
Für Führerscheinneulinge gelten strengere Regeln als für erfahrenere Verkehrsteilnehmer. In der zweijährigen Probezeit beziehungsweise bis zum Alter von 21 Jahren dürfen Sie deshalb nur mit 0,0 Promille ein Kfz steuern.
Auf dem Fahrrad gilt für Fahranfänger keine Sonderregelung: Die Grenzwerte sind für Sie dieselben wie für alle anderen Radfahrer.
Die wichtigsten Bußgelder für Radfahrer
Fahrrad ohne Licht bzw. defektes Licht | 20 Euro |
Beschilderten Radweg nicht benutzt | Ab 20 Euro |
Beschilderten Radweg in falscher Richtung befahren | Ab 20 Euro |
Rechtsfahrgebot missachtet | Ab 15 Euro |
Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg | 55 Euro |
Nebeneinander Rad fahren und dadurch andere behindern | Ab 20 Euro |
Freihändig fahren | 5 Euro |
Falsch in die Einbahnstraße einfahren | Ab 20 Euro |
Fehlende Klingel / defekte Bremse | 15 bis 25 Euro |
Welche Promillegrenzen gelten für Autofahrer?
Die erste Grenze für Autofahrer lag bei 1,5 Promille. Inzwischen ist sie auf 0,5 Promille gesunken. Was bei einem Verstoß droht und was in anderen Ländern gilt, erfahren Sie hier.
Promillegrenze auf dem Fahrrad: Das sollten Sie wissen
Nach einem Abend mit paar Gläsern Wein oder mehreren Bieren verzichten manche vernünftigerweise auf die Heimfahrt mit dem Auto. Doch wann auch Alkohol auf dem Fahrrad zu einem Problem werden kann und was einem dann an Strafen droht, haben die ADAC Clubjuristen zusammengefasst.
Welche Promillegrenze gilt fürs Fahrrad?
Was droht ab 1,6 Promille?
Was passiert mit dem Führerschein?
Darf man betrunken ein Fahrrad schieben?
Gilt die Promillegrenze auch beim E-Bike?
Was gilt in der Probezeit?
Welche Promillegrenze gilt fürs Fahrrad?
Nicht nur Autofahrende können sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen, sondern auch Radfahrende. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs ist, begeht eine Straftat. Man gilt dann als Absolut fahruntüchtig. Aber Achtung: Schon eine Alkoholisierung ab 0,3 Promille kann strafbar sein, wenn zusätzlich Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen. Man gilt dann als Relativ fahruntüchtig. Solche Ausfallerscheinungen sind zum Beispiel das Fahren von Schlangenlinien, Stürze oder Gleichgewichtsprobleme oder das alkoholbedingte Verursachen eines Unfalls.
Was droht ab 1,6 Promille?
Ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, hat er mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, d. h. einem monatlichen Nettogehalt zu rechnen. Zudem werden zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.
Was passiert mit dem Führerschein?
Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad gibt es kein Fahrverbot. Wer aber nach dem Strafverfahren davon ausgeht, dass keine weiteren Konsequenzen auf ihn zukommen, irrt sich:
ADAC Recht Logisch: Ohne Lappen betrunken geradelt: Droht Euch MPU? ∙ Bild: © ADAC/Shutterstock, Video: © ADAC e. V.
Die Fahrerlaubnisbehörde wird nämlich über den Vorfall informiert und ordnet ab 1,6 Promille eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Bei einer derart hohen Promillezahl wird nämlich vermutet, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt. Dies wird in der MPU untersucht. Fällt die MPU negativ aus, dann wird dem Fahrradfahrer, auch wenn er „nur“ alkoholisiert Fahrrad gefahren ist, eine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge Entzogen – der Führerschein ist damit weg.
Auch wenn der Fahrradfahrende (noch) gar Keinen Führerschein hat, muss er zur MPU. Denn jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss dafür geeignet sein. Das Radfahren kann sogar verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass zukünftig wieder Alkohol getrunken und dann Fahrrad gefahren wird.
Darf man betrunken ein Fahrrad schieben?
Ein alkoholisierter Fußgänger, der ein Fahrrad neben sich schiebt, macht sich Nicht strafbar.
Wer allerdings alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hat, zum Beispiel das Fahrrad kaum festhalten oder geradeaus schieben kann, sollte dieses lieber stehen lassen. Denn kommt es zu einer Gefährdung anderer oder einem Unfall, haftet dafür auch grundsätzlich der betrunkene Fußgänger – unabhängig davon, dass er sich selbst in Gefahr bringen kann.
Gilt die Promillegrenze auch beim E-Bike?
Ja, E-Bikes, also Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung (sog. Pedelecs) bis 25 km/h werden Wie Fahrräder behandelt. Damit gilt auch hier die Grenze von 1,6 Promille.
E-Bikes, die allein durch einen elektrischen Motor angetrieben werden oder Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind hingegen Kraftfahrzeuge und unterliegen den Regeln, die auch für Autofahrende gelten.
Was gilt in der Probezeit?
Die 0,0-Promille-Regel gilt für alle, die in der Probezeit oder noch keine 21 Jahre alt sind, vorausgesetzt sie führen ein Kraftfahrzeug. Da ein Fahrrad kein Kraftfahrzeug ist, gilt die 0,0-Promille-Grenze nicht für das Fahrradfahren.
Https://www. adac. de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/promillegrenze-fahrrad/
Fahrverbot fürs Fahrrad: Ist das überhaupt zulässig?
Verkehrsteilnehmer, die Zu oft wegen Alkoholverstößen aufgefallen sind, können auch ein Fahrverbot fürs Fahrrad erhalten.
Besteht für die Teilnahme am Straßenverkehr Ein absolutes Fahrverbot, sind Fahrrad, Motorrad und Auto tabu.
Fahren Radler betrunken, kann das auch Auswirkungen auf den Führerschein haben. Ab einem Wert von 1,6 Promille ist die Entziehung der Fahrerlaubnis Möglich.
Fahrverbot für Radfahrer
Besteht ein Fahrverbot fürs Fahrrad?
Viele Fahrradfahrer wissen nicht, dass sie für einen Verkehrsverstoß neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg kassieren. Ein Rotlichtverstoß kann beispielsweise einen Punkt, und je nach Schwere, eine Geldbuße Höhe Von 60 bis 180 Euro bedeuten. Doch gibt es auch für das Fahrrad ein Fahrverbot?
Das klingt eigentlich Absurd, denn Fahrräder gehören zur Gruppe der fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge. Eine Führerscheinprüfung wird folglich nicht benötigt – das Zweirad dürfen eigentlich alle Personen fahren. Und dennoch: Es gibt das Fahrradfahrverbot. Im nachfolgenden Beitrag klären wir, wann das Fahrverbot für Fahrräder vergeben wird und wie Sie die Erlaubnis zum Führen des Bikes wiedererlangen können.
Trunkenheit kann zum Radfahrverbot führen
Das Fahrverbot für das Fahrrad ist Eher selten. Nur in Ausnahmefällen erhalten Radfahrer ein solches Verbot. Anders als beim Regelfahrverbot aus dem Bußgeldbescheid, muss das Fahrverbot für Fahrräder nämlich ein Richter anordnen.
Führerscheinentzug: Auf dem Fahrrad führt Alkohol ab 1,6 Promille zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Verliert beispielsweise ein Kraftfahrer seine Fahrerlaubnis, darf er auch weiterhin fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Mofa, Rasenmäher-Traktor oder Fahrrad fahren. Das Verbot zur Teilnahme am Straßenverkehr bezieht sich daher in der Regel nur auf Kfz, für die ein Führerschein notwendig ist.
Zum Fahrerlaubnisentzug kommt es meist wegen zu vielen Punkten oder wegen Alkohol am Steuer. Dann muss häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden, bevor der Führerschein zurück erlangt werden kann. Manche Kraftfahrer sind aber uneinsichtig und fahren trotzdem unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss weiter.
Wer mehrfach Negativ auffällt, weil er berauscht ein Kfz oder Führerscheinfreie Fahrzeuge gefahren ist und somit eine Gefährdung für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellte, kann ein Fahrverbot für das Fahrrad erhalten. Aber auch wer keinen Führerschein besessen hat, muss unter Umständen auf das Rad verzichten.
Trinken Personen Viel Alkohol und fahren mit dem Fahrrad, kann ein Fahrverbot die Folge sein. Erhält also die Behörde den Eindruck, dass sie nicht geeignet sind zum Führen von führerscheinlosen Fahrzeugen, weil die entsprechende Fahreignung fehlt, kann das Radfahren untersagt werden. Nur mit Absolvierter MPU kann dann das Fahrverbot für das Fahrrad beendet werden.
Führerscheinentzug wegen Alkohol auf dem Fahrrad
Viele Radler fragen sich: Kann es denn überhaupt zum Führerscheinentzug kommen, wenn Fahrrad gefahren und Alkohol konsumiert wird? Obwohl das Fahrrad fahrerlaubnisfrei ist, gibt es dennoch Regeln. So ist es tatsächlich ein Problem, wenn Sie volltrunken mit dem Fahrrad unterwegs sind. Immerhin erhöht sich mit jedem Tropfen die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls.
Ab 1,6 Promille droht Radfahrern daher der Führerscheinentzug, sollten sie nicht innerhalb einer Frist die MPU absolvieren. Gleiches gilt bei weniger Promille, wenn es zu Fahrauffälligkeiten oder einem Unfall gekommen ist. Wer noch Keinen Führerschein hat, kommt um eine MPU nicht herum, sollte er eines Tages die Fahrerlaubnis erwerben wollen.
Https://www. bussgeldkatalog. de/fahrverbot-fahrrad/
Die Promillegrenze auf dem Fahrrad
Auch beim Fahrradfahren ist eine Alkoholgrenze einzuhalten.
Bußgeldtabelle: Gegen die Promillegrenze für Fahrradfahrer verstoßen
Mit mindestens 0,3 Promille fahrauffällig gefahren | Strafanzeige, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, MPU | 3 |
Mit mindestens 0,3 Promille Unfall verursacht | Strafanzeige, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, MPU | 3 |
Mit mindestens 1,6 Promille gefahren | Strafanzeige, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, MPU | 3 |
Bußgeldrechner: Verstoß gegen die Fahrrad-Promillegrenze
Wenn Sie wissen möchten, wie viel Promille Sie nach dem Konsum alkoholischer Getränke möglicherweise haben, können Sie das hier mit dem Promillerechner herausfinden.
Ein wohlverdientes Feierabendbier oder ein Cocktail in der Lieblingsbar gehört für viele Deutsche zumindest hin und wieder dazu. Doch nach dem Alkoholkonsum müssen sie auch irgendwie nach Hause kommen. Dass sie sich in ihrem Zustand nicht hinter das Steuer eines Kraftfahrzeugs setzen dürfen, ist allgemein bekannt, also schwingt sich so mancher stattdessen auf seinen Drahtesel – ohne zu berücksichtigen, dass auch eine Promillegrenze auf dem Fahrrad einzuhalten ist. Wir verraten Ihnen, wie viel Alkohol Sie als Radfahrer trinken dürfen und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen.
Auch für Radfahrer gilt eine Promillegrenze
Als Promillegrenzen auf dem Fahrrad können Sie sich 1,6 sowie 0,3 bei Fahrauffälligkeit merken.
Die Promillegrenze auf dem Fahrrad liegt Bei 1,6 und ist damit deutlich höher als die Grenze für Kfz-Führer, welche bereits bei 0,5 Promille das Fahrzeug stehen lassen müssen. Doch auch wenn Sie Weniger Alkohol im Blut haben, als die Promillegrenze für Radfahrer erlaubt, können Sie sich unter Umständen Strafbar machen: nämlich dann, wenn Sie sich Fahrauffällig verhalten.
Fahren Sie z. B. Schlangenlinien mit Ihrem Fahrrad oder weisen Sie eine verzögerte Reaktionszeit auf, kann schon ein Promillewert ab 0,3 ausreichen, dass eine Straftat vorliegt. Wenn Sie sich also fragen, ob Sie Nach ein paar Bier noch losradeln dürfen, sollten Sie sich nicht nur an der 1,6-Promillegrenze auf dem Fahrrad orientieren. Sie sollten auch danach entscheiden, ob Sie wirklich Noch in der Lage sind, Ihr Rad sicher zu führen.
Anders als z. B. bei Pkws wird beim Fahrrad die verbindliche Alkoholgrenze Nicht durch ein Gesetz festgelegt. Zwar gilt laut Straßenverkehrsgesetz eine Grenze von 0,5 Promille – aber eben nur Für die Fahrer von Kraftfahrzeugen. Für alle anderen Fahrzeugführer wie z. B. Radfahrer oder auch Reiter besteht laut Gesetz zwar die Pflicht, dass sie stets in der Lage sein müssen, ihr Fahrzeug Sicher zu führen. Nirgendwo wird im Straßenverkehrsgesetz aber eine Konkrete Promillegrenze, die beim Fahrradfahren einzuhalten ist, genannt.
Der verbindliche Wert von 1,6 geht stattdessen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 1986 zurück, das bei dieser Alkoholmenge von einer Absoluten Fahruntüchtigkeit von Radfahrern ausging.
Alkoholverstoß auf dem Fahrrad: Keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat!
Die Promillegrenze auf dem Fahrrad mag Deutlich höher sein als bei einem Pkw. Dafür allerdings begehen Sie Direkt eine Straftat, wenn Sie mit mehr Alkohol als erlaubt Fahrrad fahren. Für Autofahrer hingegen liegt im Bereich von 0,5 bis 1,09 „nur“ Eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn sie mit diesem Alkoholwert im Blut hinterm Steuer sitzen. Erst Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor.
Überschreiten Sie als Fahrradfahrer die Promillegrenze, begehen Sie eine Straftat!
Allerdings gilt auch hier: Verhält sich der Autofahrer Fahrauffällig und gefährdet andere Verkehrsteilnehmer, macht er sich auch mit einem geringeren Promillewert strafbar.
Verstoßen Sie also bEim Fahrradfahren gegen die Promillegrenze von 1,6 oder verhalten sich mit mindestens 0,3 Promille fahrauffällig, ist es Mit einem Bußgeld nicht getan. Stattdessen müssen Sie hier mit einer Strafanzeige und einer Geld – oder Freiheitsstrafe rechnen. Letztere kann bis zu einem Jahr – oder bis zu fünf Jahren bei gleichzeitiger Gefährdung des Straßenverkehrs – betragen. Außerdem droht Die Anordnung einer MPU.
Welche Promillegrenze gilt beim Fahrrad in der Probezeit?
Als Fahranfänger müssen Sie vollkommen nüchtern sein, wenn Sie sich hinters Steuer eines Autos setzen wollen. Aber gilt diese strikte Alkoholgrenze Auch beim Fahrrad während Ihrer Probezeit? Nein, beim Radeln müssen sich Fahranfänger nicht an die 0-Promillegrenze halten. Stattdessen gelten auch für sie Die 1,6 Promille.
Ebenso existiert keine besondere Promillegrenze auf dem Fahrrad Für Fahrer unter 21, sondern ebenfalls die 1,6-Promillegrenze.
FAQ: Promillegrenze auf dem Fahrrad
Die Promillegrenze für Radfahrer liegt bei 1,6. Bei fahrauffälligem Verhalten kann jedoch auch schon ab 0,3 eine Straftat vorliegen
Dann droht eine Strafanzeige sowie eine Geld – oder Freiheitsstrafe. Außerdem kann eine MPU angeordnet werden.
Nein. Fahranfänger müssen zwar beim Autofahren die 0-Promillegrenze einhalten, beim Fahrradfahren gilt für sie jedoch die normale Grenze von 1,6.
Bildnachweise: iStockPhoto. com/kzenon, iStockPhoto. com/JanPietruszka, iStockPhoto. com/JiriSebesta
Weitere Ratgeber
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Https://www. sos-verkehrsrecht. de/c/promillegrenze-fahrrad/
Radfahren und Alkohol
Doch wie sieht das beim Radfahren aus? Gilt hier auch eine gesetzlich festgelegte Promillegrenze, nach deren Überschreitung man sich nicht mehr in den Sattel schwingen, sondern besser zu Fuß gehen sollte?
Wie viel Alkohol darf ein Radfahrer trinken?
Aktuell liegt die vom Gesetzgeber festgelegte Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit von Radfahrern bei 1,6 Promille.
Wer mit mehr Alkohol im Blut von der Polizei erwischt wird, begeht nach § 316 StGB eine Straftat, die bestenfalls eine Geldstrafe nach sich zieht und im schlimmsten Fall mit Führerscheinentzug geahndet wird.
Versuche mit gesunden erwachsenen Personen ergaben: Um einen Blutalkoholwert von 1,6 Promille zu erreichen, dürfen rund vier Liter Bier konsumiert werden. Viel zu viel, warnen Experten.
Ein Gläschen in Ehren ….. aber Vorsicht wer ab 0,3 Promille einen Unfall verursacht muss mit einer Strafanzeige rechnen. © www. r-m. de/pd-f
Ärzte und ADFC fordern Senkung der Promillegrenze
Solange Radfahrer keine alkoholbedingten Fahrfehler begehen bzw. andere Verkehrsteilnehmer gefährden, müssen sie derzeit bis 1,6 Promille keine Strafen befürchten.
Während Politiker kaum Handlungsbedarf sehen, fordern Unfallchirurgen, Orthopäden sowie verschiedene Verkehrsklubs seit mehreren Jahren einen neuen, strafrechtlich relevanten Gefahrengrenzwert von maximal 1,1 Promille.
Es gilt nämlich als erwiesen, dass sich alkoholisierte Radfahrer schnell überschätzen und deshalb häufiger in schwere Unfälle verwickelt sind als andere. Gerade an Tagen wie Himmelfahrt oder Pfingsten, wenn viele Menschen mit dem Rad unterwegs sind und erfahrungsgemäß mehr getrunken wird, steigt regelmäßig auch die Zahl der unter Alkoholeinfluss stehenden, gestürzten Radfahrer in Deutschlands Notaufnahmen dramatisch an.
Kein Wunder. Schließlich beeinträchtigt der Alkoholkonsum sowohl den Gleichgewichtssinn als auch die Reaktionsfähigkeit enorm und die meisten Menschen zeigen bereits bei einem Wert, der weit unter der gesetzlich festgelegten 1,6 Promillegrenze liegt, deutliche Ausfallerscheinungen.
Appell an die Eigenverantwortung
Den Spruch: „Ich kann heute trinken, schließlich bin ich mit dem Fahrrad hier“ ist weit verbreitet.
Doch welcher verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer, egal ob Autofahrer, Radler oder Fußgänger, teilt schon gern den Radweg oder die Fahrbahn mit einem betrunkenen Radfahrer?
Statt auf strengere Gesetze zu warten, wäre es viel besser, wenn sich jeder Einzelne nach dem Genuss von mehreren Gläsern Bier, Wein oder Schnaps dazu entschließt, lieber zu Fuß zu gehen und das Fahrrad zu schieben.
Https://www. fahrrad-gesundheit. de/radfahren-und-alkohol/
Promillegrenze Fahrrad: Welche Promillegrenzen gelten für Radfahrende?
Beim Thema Promillegrenze Fahrrad gilt: Das Limit fürs absolute Fahrrad-Fahrverbot liegt mit 1,6 Promille zwar deutlich höher als beim Auto mit 0,5 Promille. Wer jedoch auffällig oder in Schlangenlinien radelt oder sogar einen Unfall verursacht, muss schon bei einem Blutalkoholgehalt ab 0,3 Promille mit Geldstrafen und Punkten in Flensburg rechnen.
Ab 1,6 Promille ist man fahruntauglich
Ab einem Promillewert von 1,6 gelten Radler als absolut fahruntauglich. Wer dann radelt, riskiert drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe, die nach dem Einkommen gestaffelt wird.
Außerdem ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) fällig, bei der ein Führerscheinverlust droht. Dabei kann dir auch verboten werden, zukünftig ein Fahrrad zu benutzen.
Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?
Auf dem Fahrrad gilt für Fahranfänger keine Sonderregelung: Die Grenzwerte sind hier dieselben wie für alle anderen Radfahrer.
Wer einen Unfall hat oder unsicher fährt, macht sich schon ab 0,3 Promille strafbar.
Die meist verhängten Bußgelder für Radfahrende
Tatbestand | Bußgeld |
Fahrrad ohne Licht bzw. defektes Licht | 20 Euro |
Beschilderten Radweg nicht benutzt | Ab 20 Euro |
Beschilderten Radweg in falscher Richtung befahren | Ab 20 Euro |
Rechtsfahrgebot missachtet | Ab 15 Euro |
Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg | 55 Euro |
Nebeneinander Rad fahren und dadurch andere behindern | Ab 20 Euro |
Freihändig fahren | 5 Euro |
Falsch in die Einbahnstraße einfahren | Ab 20 Euro |
Fehlende Klingel / defekte Bremse | 15 bis 25 Euro |
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Den Restalkoholwert bedenken
Selbst am Tag nach einem längeren Abend solltest du deine Fahrtauglichkeit überdenken. Denn gerade einmal 0,1 bis 0,15 Promille vom Blutalkohol baut der Körper pro Stunde ab.
Praxistipp: Wie viel Bier muss man trinken um 0 5 Promille zu haben? Laut Promillerechner können schon zwei Bier dafür sorgen, dass ein Promillewert von 0,5 erreicht wird.
Merke: Wer bei gut gefülltem Magen (z. B. nach einem guten Mittagessen) 0,5 l Bier Oder ¼ l Wein Oder 4 cl Schnaps trinkt, ist mit ziemlicher Sicherheit Unter 0,5 Promille. Dies gilt für drei Stunden.
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Https://fahrradpass. info/promillegrenze-fahrrad-in-deutschland
Alkohol auf dem Fahrrad: Welche Werte gelten im Straßenverkehr?
Alkohol auf dem Fahrrad kann Strafen nach sich ziehen.
Bußgeldkatalog fürs Fahrrad und Alkohol
Ab 0,3 Promille und auffälliger Fahrweise bzw. Unfall | Strafanzeige |
Mit mehr als 1,6 Promille | MPU & Bußgeld in Höhe eines Monatsgehaltes |
Drogeneinfluss | MPU & Strafanzeige |
Weiterführende Ratgeber zu Alkohol am Steuer oder Lenker
FAQ: Alkohol auf dem Fahrrad
Ja, auch auf dem Fahrrad gelten für Alkohol gesetzliche Vorschriften. Es gilt eine Promillegrenze auf dem Fahrrad von 1,6. Weitere Information dazu erhalten Sie hier.
Ja, fahren Sie auffällig oder gefährden andere, können bereits ab Werten von 0,3 Konsequenzen drohen. Wie bei einem Wert von 1,6 Promille liegt auch diesem Fall dann eine Straftat vor.
Werden Sie mit 1,6 Promille oder mehr bzw. bei Auffälligkeiten ab 0,3 Promille erwischt, droht eine Strafanzeige wegen Alkohol auf dem Fahrrad. Der Tatbestand wird mit einer Geldstrafe geahndet. Hinzu kommen ab 1,6 Promille drei Punkte in Flensburg sowie eine Anordnung zur MPU. Dies kann eventuell ebenfalls auch schon bei niedrigeren Werten erfolgen. In der Tabelle finden Sie einen Überblick zu möglichen Sanktionen.
Darf man mit Alkohol Fahrrad fahren?
Sicher Fahrrad fahren: Alkohol ist zwar nicht gänzlich verboten, sollte jedoch im Verkehr gemieden werden.
Wie viel Alkohol dürfen Sie auf dem Fahrrad trinken? Pauschal ist das schwierig einzuschätzen, denn jeder Körper Baut Alkohol unterschiedlich ab. Alkohol und Drogen sollten jedoch allgemein gemieden werden, wenn Sie am Straßenverkehr teilnehmen möchten. Das gilt nicht nur für Auto – und LKW-, und Motorradfahrer, sondern Auch für Radfahrer.
Im Gegensatz zu Kraftfahrern gilt jedoch, dass Radfahrer eine wesentlich Höhere Promillegrenze vorweisen dürfen, ehe ihnen ein Bußgeld, Punkte, eine Strafanzeige und eine Anordnung zur MPU blühen. Die Differenz der Promille-Toleranzgrenze vom Auto – zum Radfahrer ist Vergleichsweise groß.
Sind Sie beispielsweise mit dem Fahrrad unterwegs, haben Alkohol getrunken und sind Nicht auffällig oder gefährden den Straßenverkehr nicht, kann ein Wert von 1,5 Promille durchaus statthaft sein. Denn die Gesetzliche Promillegrenze liegt beim Fahrrad bei 1,6. Autofahrer hingegen dürfen maximal einen Wert von 0,5 Promille vorweisen. Wer allerdings mit einem 1,6 Promille dann erwischt wird, erhält dann kein Bußgeld mehr. Denn Alkohol auf dem Fahrrad gilt dann Bereits als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit.
Wer nun als Fahrradfahrer glaubt, er kann nun fröhlich trinken und dann am Straßenverkehr teilnehmen, Ohne dass etwas passiert, der irrt sich. Werden nämlich die Verkehrsregeln von Alkoholisierten Radfahrern missachtet oder kommt es sogar zu einem Unfall, dann gibt es bereits deutlich Unterhalb der 1,6 Promille Konsequenzen. Auffällige Radfahrer erhalten bereits eine Anzeige, wenn sie einen Wert von 0,3 Promille im Blut haben. Wer also in Schlangenlinien fährt, die Vorfahrt missachtet oder andere Verstöße begeht, kann bereits bei niedrigen Werten eine Geldstrafe und Punkte kassieren.
Alkohol auf dem Fahrrad: In der Probezeit ein Problem
MPU: Auf dem Fahrrad Alkohol oder Drogen zu konsumieren, kann zur Anordnung dieser führen.
Für Fahranfänger ist es besonders wichtig, gerade dann, wenn sie noch in der Probezeit sind, auch mit dem Fahrrad ohne Auffälligkeiten bzw. ohne Drogen oder Alkohol zu fahren. Eine Null-Promillegrenze gibt es zwar für Fahranfänger Auf dem Fahrrad nicht, aber auch hier gilt auf dem Fahrrad Alkohol nicht als Ordnungswidrigkeit, Sondern als Straftat.
Werden Sie als Fahranfänger Mit Alkohol erwischt, weil Sie auffällig gefahren sind oder bei der Verkehrskontrolle ein Wert von 1,6 Promille oder mehr festgestellt wird, dann müssen Sie Zusätzlich zur Strafe mit der Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre rechnen.
Alkohol mit dem Fahrrad: Welche Strafe droht?
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei Alkohol im Straßenverkehr mit dem Fahrrad um eine Straftat. Das ergibt sich daraus, dass § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sich nur auf Kraftfahrzeuge bezieht und somit Alkohol auf dem Fahrrad nicht unter diese Regelungen fällt. Allerdings können hier dann die Bestimmungen aus dem Strafgesetzbuch (StGB) Anwendung finden. Insbesondere jene Aus § 316 StGB:
Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.
Demnach Müssen Radler, die mit Alkohol und Fahrrad fahren mischen und sich dadurch strafbar machen, mit Folgenden Sanktionen rechnen:
- Geldstrafe (kann bis zu einem Monatsnettogehalt sein) 3 Punkte in Flensburg Anordnung einer MPU (ab 1,6 Promille sicher, bei niedrigeren Werten möglich) Fahrverbot fürs Fahrrad Verlängerung der Probezeit
Die Strafe für Alkohol auf dem Fahrrad kann bis zu einem Monatsnettogehalt betragen.
Darüber hinaus kann auf dem Fahrrad Alkohol Den Führerschein beeinflussen. Denn ein Führerscheinentzug ist bei Alkohol auf dem Fahrrad nicht ausgeschlossen.
Wird beispielsweise Eine MPU angeordnet und wird diese nicht bestanden, ist der Führerschein erst mal weg. Die Fahrerlaubnis für Kfz wird dann entzogen.
Es ist also eher ratsam, das Fahrrad zu schieben und mit Alkohol im Blut nicht mehr aufzusteigen. Denn nicht nur die Strafen können hart ausfallen, auch ein Unfall mit dem Fahrrad unter Alkohol kann Schwerwiegende Folgen haben.
Im Zweifelsfall ist ein Fahrradfahrer wesentlich ungeschützter und kann Schwere Verletzungen davontragen.
Drogen auf dem Fahrrad: Was gilt hier?
Neben Alkohol sind auch Drogen im Straßenverkehr immer ein heikles Thema. Anders als beim Alkohol am Steuer, wird bei Drogenkonsum Generell von einer Straftat ausgegangen. Gilt das auch auf dem Fahrrad? Ja.
Vorschriften und Sanktionen in Bezug auf das Fahren unter Einfluss von Drogen sind für Kraft – und Fahrradfahrer gleich. Es gibt keinen generellen Grenzwert. Wer jedoch erwischt wird, muss auch auf dem Fahrrad Mit einer Anzeige, einer Geldstrafe und der Anordnung einer MPU rechnen. Wie beim Alkohol auf dem Fahrrad gilt, dass ein Nichtbestehen den Entzug der Fahrerlaubnis (falls vorhanden) zur Folge haben kann.
Um die MPU bestehen zu können ist, anders als beim Alkohol auf dem Fahrrad, ein Abstinenznachweis erforderlich. Erst, wenn Verkehrsteilnehmer nachweisen können, dass sie keine Drogen mehr konsumieren, wird ein bestehendes Fahrverbot bzw. der Entzug der Fahrerlaubnis aufgehoben.
Https://www. anwalt. org/alkohol-fahrrad/
Mit Promille auf dem Fahrrad: Was heißt das für die Probezeit?
Junge Autofahrer müssen hinterm Steuer nüchtern sein. Für die gesamte zweijährige Probezeit gilt für sie die strenge Null-Promille-Regel, also kein Alkohol am Steuer. Aber wie ist das eigentlich auf dem Fahrrad? Darf man mit Alkohol im Blut in die Pedale treten?
Post von der Bußgeldstelle?
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Darf man in der Probezeit betrunken Fahrradfahren?
Ja und nein. Für Fahrradfahrer gibt es keine Null-Promille-Grenze. Sie dürfen in der Probezeit also betrunken Fahrrad fahren – theoretisch. Volltrunken sollte man jedoch auch nicht aufs Fahrrad steigen. Wird eine Fahranfänger In der Probezeit mit 1,6 Promille oder mehr beim Radfahren erwischt, muss er mit Folgen für seine Probezeit rechnen. Üblicherweise muss er dann seine Fahreignung beweisen – in der Regel durch eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Falls das schiefgeht und er seine Eignung nicht ausreichend beweisen kann, muss er damit rechnen, seine Fahrerlaubnis zu verlieren. Hinzukommt, dass man sich auch nicht zu sehr an die 1,6-Promille-Grenze fürs Fahrrad in der Probezeit hängen darf. Denn: Auch wenn der Fahrradfahrer weniger Promille hat, kann es sein, dass das Konsequenzen für das Autofahren hat – nämlich dann, wenn der Fahrradfahrer Ausfallerscheinungen zeigt und dadurch den Straßenverkehr beeinträchtigen könnte. Dann drohen im Einzelfall eine Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit.
Achtung: In der Probezeit betrunken Fahrrad fahren ist kein Kavaliersdelikt. Ab 1,6 Promille drohen drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe (in der Regel ab 205 Euro aufwärts), Führerscheinentzug plus Sperrzeit für die Neubeantragung und die verpflichtende Teilnahme an einer MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung).
Betrunken Fahrrad fahren in der Probezeit – mögliche Strafen im Überblick
Wer In der Probezeit betrunken Fahrrad fährt, muss mit Strafen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Folgende Konsequenzen sind für Fahranfänger möglich:
Verstoß | Punkte | Weitere Maßnahmen |
Mehr als 1,6 Promille | 3 | Geldstrafe und MPU |
Mehr als 0,3 Promille und auffällig gefahren | Anzeige | |
Mehr als 0,3 Promille und Unfall verursacht | Anzeige | |
Unter Drogeneinfluss Fahrrad gefahren | Anzeige und MPU |
Verstoß | Punkte | Weitere Maßnahmen |
Mehr als 1,6 Promille | 3 | Geldstrafe und MPU |
Mehr als 0,3 Promille und auffällig gefahren | Anzeige | |
Mehr als 0,3 Promille und Unfall verursacht | Anzeige | |
Unter Drogeneinfluss Fahrrad gefahren | Anzeige und MPU |
Auf dem Fahrrad mit Promille in der Probezeit unterwegs sein ist Tabu – Drogen auch
Betrunken Fahrrad fahren in der Probezeit und Alkohol am Steuer in der Probezeit sind ganz schlechte Ideen – unter Drogeneinfluss zu stehen übrigens auch. Es gibt zwar keinen Grenzwert, doch wer erwischt wird, muss eine Geldstrafe zahlen und mit dem Entzug der Fahrerlaubnis für das Auto rechnen. Hinzukommt eine verpflichtende Teilnahme an einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Https://www. rueden. de/bussgeldkatalog/alkohol-am-steuer/probezeit/fahrrad/
Promillegrenze Fahrrad
Die Promillegrenze am Fahrrad gilt ab 0,3 Promille und wird als relative Fahruntauglichkeit bezeichnet. Auch hierbei können bereits bei auffälligem Verhalten, Strafen drohen. Die 2. Promillegrenze liegt bei 1,6 Promille und wird als absolute Fahruntauglichkeit bezeichnet. Hierbei drohen folgende Strafen.
Promillegrenze Probezeit beim Fahrrad
Generell gilt die Alkoholgrenze von 0,0 für Fahranfänger Nicht beim Fahrradfahren. Deshalb gibt es ebenfalls keine spezielle Promillegrenze für unter 21-Jährige, egal ob diese einen Führerschein besitzen oder nicht.
Fahrradpromillegrenze im Ausland
In Deutschland gelten die oben bereits genannten Promillegrenzen. In den anderen Ländern in Europa ist die Promillegrenze wesentlich strenger, denn dabei wird eine Promillegrenze von 0,5 Promille angesetzt. In Tschechien gilt zudem ein komplettes Alkoholverbot für Radfahrer.
Land | Promillegrenze |
Großbritannien | Keine |
Niederlande | 0,5 |
Frankreich | 0,5 |
Österreich | 0,8 |
Schweden | Keine |
Polen | 0,2 |
Dänemark | Keine |
Konsequenzen
Grundsätzlich solltest du die Promillegrenze von 0,3 Promille nicht überschreiten, da es unter Umständen zu verkehrsrechtlichen Konsequenzen kommen kann, falls du bestimmte Merkmale aufweist. Zu diesen Merkmalen zählt: Hin – und Herschwanken, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Unfall. Sollte bei einer Verkehrskontrolle mindestens ein Wert von 0,3 Promille festgestellt werden, so könnte zu einer Strafanzeige kommen. In der Regel bekommst du eine Geldstrafe und zwei Punkte. Solltest du einen hohen Alkoholpegel haben (unter 1,6 Promille), du kannst dich jedoch problemlos über die Straße bewegen, so gibt es im Normalfall keine Konsequenzen.
Anders sieht es hierbei bei Radfahrern aus, die mindestens 1,6 Promille im Blut haben. Wenn du von der Polizei kontrolliert wirst, so wird eine Strafanzeige gegen dich gestellt, außerdem erhältst du 3 Punkte in Flensburg und musst zusätzlich eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe der Strafe ist meist ein Nettomonatsgehalt. Meist wirst du auch aufgefordert an einer MPU teilzunehmen und diese innerhalb einer bestimmten Zeit, erfolgreich zu absolvieren. Ansonsten kann deine Fahrerlaubnis entzogen werden.