Der Begriff „illegale Drogen“ spricht für sich. Der Umgang mit diesen Substanzen ist verboten. Doch die Illegalität und die daraus resultierenden Risiken der Strafverfolgung werden bei Konsumentinnen und Konsumenten oftmals unterschätzt oder einfach ignoriert. Studien, die beispielsweise im Umfeld von Techno-Partys durchgeführt wurden, kommen zu dem Ergebnis, dass die Illegalität bei der Einschätzung des Risikopotentials von Drogen praktisch keine Rolle spielt. Höchstens das mafiöse Umfeld, in das sich Konsumierende begeben, wenn sie Drogen kaufen, bereitet ihnen Sorgen.
Auch bei jenen Personen, die ein Angebot zum Drogenkonsum schon mal abgelehnt haben, spielt die Angst vor Strafverfolgung eine untergeordnet Rolle, so das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Die meisten der abstinenten Befragten gaben an, einfach kein Interesse an Drogen zu haben oder der Gesundheit zuliebe clean bleiben zu wollen. Nur sechs Prozent der befragten 12- bis 25-Jährigen sagten, das Angebot aus Angst vor Strafverfolgung abgelehnt zu haben.
Strafverfolgung bei Cannabis wird verharmlost
Während bei Drogen wie Kokain oder Heroin wohl kaum jemand auf die Idee käme, dass der Besitz dieser Substanzen legal sei könnte, wird die rechtliche Beurteilung von Cannabis oftmals falsch eingeschätzt. Dazu beigetragen hat womöglich das berühmte „Cannabis-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 1994. Es ging um die Frage, ob es ein Recht auf Rausch gibt. Das Gericht verneinte dies. Es räumte Cannabiskonsumierenden dennoch einen gewissen Spielraum ein. Sofern es sich um eine geringe Menge Cannabis handele, die nur zum Eigengebrauch bestimmt sei, solle von der Strafverfolgung abgesehen werden. Grundlage ist Paragraph 31a des Betäubungsmittelgesetzes, in dem die Voraussetzung für die Einstellung eines Verfahrens genannt werden. Die Annahme, dass jeglicher Besitz geringer Mengen Cannabis nun legal sei, ist aber falsch.
Denn der Besitz von Cannabis in einer noch so verschwindend geringen Menge ist weiterhin strafbar. Paragraph 31a beschreibt lediglich einen Ausnahmefall, der zur Einstellung des Verfahrens führen kann. Dies ist aber nicht zwangsläufig der Fall. Nur der Konsum von Cannabis ist nicht strafbar, alles andere schon. Denn im Betäubungsmittelgesetz wird nicht der Konsum, wohl aber Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, in Verkehr bringen oder sonstiger Erwerb verboten.
Keine Straffreiheit bei „Fremdgefährdung“ oder „Abgabe“
Die Möglichkeit, straffrei davon zu kommen, wenn es sich lediglich um eine geringe Menge handelt, entfällt dann, wenn ein „Fremdgefährdung“ vorliegt. Wenn der Konsum beispielsweise in Schulen, Jugendheimen oder Kasernen stattfindet, wird eine Fremdgefährdung angenommen. Der Konsum könnte dort zur Nachahmung animieren.
Auf juristisch heikles Terrain begibt sich auch, wer Cannabis an andere abgibt, also verschenkt, ohne eine Gegenleistung dafür zu bekommen. Dies könnte beispielsweise beim gemeinsamen Konsumieren mit anderen der Fall sein, wenn der Joint die Runde macht und von Person zu Person gereicht wird. Für die juristische Bewertung sind sicherlich die genauen Umstände jedes Einzelfalls entscheidend. Grundsätzlich sollten Kiffer aber wissen, dass die Abgabe auch geringer Mengen strafbar ist. Und eine Einstellung des Verfahrens entfällt auf jeden Fall, wenn Erwachsene über 21 Jahren Cannabis an Minderjährige, also unter 18 Jahren, abgegeben. Dann droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
Vorsicht Anbau!
Wer nicht auf dem hiesigen Schwarzmarkt einkaufen will und sein Cannabiskraut lieber selber anbaut, muss sich klar machen, dass der Wirkstoffgehalt stark schwanken kann und besonders bei hoch gezüchteten Pflanzen die Grenze für eine geringe Menge Cannabis schnell überschritten sein kann. Kritisch wird es, wenn die Pflanzenpracht in voller Blüte steht und die Grenze für eine so genannte „nicht geringe Menge“ Cannabis überschritten hat. Die Grenze fängt nicht etwa da an, wo die geringe Menge aufhört. Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, dass ab einer Menge von mindestens 7,5 Gramm THC der Tatbestand der „nicht geringen Menge“ erfüllt ist. Der THC-Gehalt einer Pflanze wird durch eine Laboruntersuchung bestimmt und anhand der Pflanzenmenge hochgerechnet. Wenn die beschlagnahmte Menge Cannabis die Grenze erreicht, drohen mindestens ein Jahr und bis zu fünf Jahren Haft.
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Https://www. drugcom. de/newsuebersicht/topthemen/konsum-ist-nicht-strafbar-alles-andere-schon/
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Im Sommer wird man oft von Fahrrädern aller Art – ob Lastenrad, E-Bike, mit oder ohne Kind – überholt, und auch das eigene hat man schon längst entstaubt und die Reifen aufgepumpt. Da aber gefühlt jedes Jahr irgendein weiteres Zubehör wie Katzenauge oder Klingel fehlt, wollte WZ-Redakteurin Petra Tempfer wissen, wie schnell man illegal unterwegs ist.
Gesprächspartner
Anton Fischer ist passionierter Jurist, Weltenbummler und leidenschaftlicher Kommunikator. Als etwas untypischer Rechtsberater, Buchautor, Dozent und Kolumnist hat er in Holland, Singapur England und Dubai gelebt und konnte reichlich internationale Rechtserfahrung sammeln. Der auch in England und Wales zugelassene Anwalt (Solicitor of the Senior Courts of England & Wales) „liebt es, kreativ zu sein und die Welt mit eigenen Augen zu sehen“, meint er über sich selbst. Dabei wachse er täglich über sich hinaus.
Quellen
Um dem k. k. Statthalter Erich Graf Kielmansegg für die neue Fahrradverordnung zu danken, feierte das Künstlerhaus am Karlsplatz in Wien am 13. Februar 1897 ein großes Fahrradfest mit dem Titel „All Heil“ – dem Radfahrer-Gruß. Die Verordnung regelte die Ausstattung des Fahrrads und erlaubte erstmals das Radeln auf den Straßen Wiens. Die „Wiener Zeitung“ schrieb am Tag nach dem Fest im Feuilleton: So hat denn das geflügelte Stahlrad auch das Haus der Kunst erobert. Die moderne Fußfertigkeit, recht ein Sinnbild unserer flüchtigen, hastenden Zeit, hat begeisterte Adepten gefunden in der fröhlichen Künstlerrepublik. […] Die Künstler unter den Fahrern und die Fahrer unter den Künstlern hatten sich ihren Sondergschnas und Extraspaß zugerichtet, um das Missvergnügen des Winters durch frohe, holde Täuschung zu bannen. Pinsel, Stichel, Meißel haben sich in einträchtigem Tun zusammengefunden zur höheren Ehre des Rades. […] Dem Farben – und Tönenrausch macht erst der nüchterne Morgen ein Ende. […] Auf den erwachenden Straßen läuten die Glocken radfahrender Frühaufsteher den jungen Tag ein.
Https://www. wienerzeitung. at/p/wie-schnell-man-mit-dem-rad-illegal-unterwegs-ist/transparenz
Verstößt London gegen internationales Recht? : Großbritannien will alle Bootsflüchtlinge ausweisen
Ein Gesetzentwurf der britischen Regierung sieht vor, illegal Eingereisten Asyl zu verwehren und sie nach Ruanda abzuschieben. Die Umsetzung ist unklar, die Opposition vermutet populistischen Wählerfang.
09.03.2023, 15:20 Uhr
Die britische Regierung will Bootsflüchtlingen, die in Großbritannien Zuflucht suchen, künftig kein Asylrecht mehr gewähren. Wer von nun an über den Ärmelkanal setzt, soll als „illegaler Migrant“ eingestuft und umgehend nach Ruanda oder in ein anderes Land deportiert werden, ohne die Chance, um Asyl nachzusuchen im Vereinigten Königreich.
Ein entsprechendes Gesetz wurde am Dienstag von Innenministerin Suella Braverman im Unterhaus eingebracht. Es soll, sobald es verabschiedet ist, rückwirkend für alle Flüchtlinge gelten, die von dieser Woche an „unrechtmäßig“ in England eintreffen. Auf diese Weise hofft die Regierung einen „letzten Ansturm“ zu verhindern, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.
Die Gesetzesvorlage verpflichtet das Innenministerium zur umgehenden Abschiebung so gut wie aller „illegal“ ins Land kommenden Erwachsenen. Vorgesehen ist die Internierung der Betreffenden für die Dauer von vier Wochen und ihre Deportation entweder nach Ruanda oder in andere „sichere“ Regionen der Welt.
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Gerichte dürfen nicht angerufen werden
Weder sollen die Ankömmlinge Asyl beantragen, noch sollen sie auf die bislang übliche Weise britische Gerichte anrufen können. Eine Rückkehr nach Großbritannien, nach ihrer Deportation, wird ihnen bei Strafe verboten sein.
Selbst Ministerin Braverman, die dem Parlament das Gesetz jetzt vorlegte, ist sich bewusst, dass es „an die Grenzen internationalen Rechts stößt“. Auch in den Reihen der Konservativen Partei, deren rechten Flügel Braverman repräsentiert, ist die Besorgnis laut geworden, dass die britische Initiative unvereinbar sein könnte mit der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Braverman hatte sich in der Vergangenheit bereits dafür ausgesprochen, der Menschenrechtskonvention ganz einfach den Rücken zu kehren. Diesmal liess sie offen, ob es dazu kommen würde oder nicht.
Sir Robert Neill, der konservative Vorsitzende des Justizausschusses des Unterhauses, hatte dazu erklärt, es sei ja wohl kaum anzunehmen, dass sein Land den Europa-Rat verlassen würde – „um sich an der Seite von Russland und Belarus wiederzufinden“. Der frühere Tory-Justizminister Sir Robert Buckland meinte, für so etwas gebe es „keine Mehrheit im Parlament“.
Der Mythos von der Kontrolle
Eine Wahl bleibe ihrem Land in der jetzigen Situation jedenfalls nicht, meinte Ministerin Braverman: „Wir müssen diese Boote stoppen, und das machen wir mit diesem Gesetz.“ Man dürfe sich in Westminster „nicht länger vor schwierigen Entscheidungen drücken“, sagte sie. „Wer auf illegale Weise hierher kommt, dem kann es nicht erlaubt sein, hier zu bleiben bei uns.“
Dieselbe Überzeugung äußerte Premierminister Rishi Sunak, der „das Stoppen der Boote“ bereits zu einer der Top-Prioritäten seiner Amtszeit erklärt hatte. Auf diese Weise, sagte Sunak, werde man dem Brexit-Versprechen gerecht, sich „wieder die Kontrolle über unsere Grenzen anzueignen – und zwar ein für allemal“.
Es gebe genug Möglichkeiten für Flüchtlinge, über eins der offiziellen Flüchtlingsprogramme Londons aus gewissen Krisengebieten „legal“ nach Großbritannien einzureisen, fügte Sunak an. Eine Obergrenze für die Zahl dieser regulär Akzeptierten soll jährlich festgelegt werden vom Parlament.
Das halten Oppositions-Politiker, Flüchtlings-Verbände und Rotkreuz-Sprecher aber für Augenwischerei. Die meisten Menschen, die aus Krisengebieten flüchteten, habe gar keine andere Möglichkeit, als sich auf eigene Faust einen Weg auf die Insel zu suchen, klagen die Kritiker Sunaks und Bravermans.
Etwas wie einen illegalen Asylsuchenden gibt es gar nicht.
Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen
Das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen warnte die britische Regierung bereits, sie sei dabei, mit ihrem Gesetz „gegen die Flüchtlingskonvention zu verstoßen“. Jeder Mensch habe das Recht, sich vor Verfolgung in einem Land in ein anderes zu retten: „Etwas wie einen illegalen Asylsuchenden gibt es gar nicht.“
Zwei Drittel der Migranten bekamen bisher Asyl
Der britische Flüchtlingsrat verwies darauf, dass von den über den Kanal nach England kommenden „Migranten“ gegenwärtig mehr als zwei Drittel Asylrecht erhielten. Es sei „unglaublich“, dass die Regierung Hilfesuchenden diesen Fluchtweg versperre, meinte der Ratsvorsitzende Enver Solomon.
Das neue Gesetz werde im übrigen „keine Boote zum Halten bringen, sondern dazu führen, dass Zehntausende interniert werden, unter enormen Kosten, dass sie permanent in der Luft hängen, von aller Welt vergessen, und wie Kriminelle behandelt werden, nur weil sie Zuflucht gesucht haben“, sagte Salomon.
In der Tat hat Großbritannien kaum ein Abkommen mit Staaten, das die Deportation oder die Rückführung von Flüchtlingen erlauben würde. Ein mit Ruanda getroffenes Abkommen sieht vor, dass der afrikanische Staat 200 Personen pro Jahr auf die Dauer von fünf Jahren aufnehmen würde. Die Zahl der in England angelandeten Boots-Flüchtlinge im Vorjahr betrug aber bereits 46.000. Für dieses Jahr rechnet man mit 65.000 bis 80.000 „illegalen Migranten“ auf dem Kanal.
Praktisch würde das bedeuten, dass Zehntausende von Neuankömmlingen in Lagern festgehalten werden müssten, bis eine Lösung für ihre Abschiebung gefunden wäre. Zusätzliche Probleme ergeben sich daraus, dass die Asylbehörden seit Jahren nicht mehr nachkommen mit der Bearbeitung der – bis gestern noch erlaubten – Anträge auf Asyl.
Rund 160.000 Bewerber insgesamt warten derzeit auf den individuellen Bescheid, ohne den sie sich nicht frei bewegen und keine Arbeit annehmen können. Von den seit 2018 eingereichten Anträgen liegen bis heute 83 Prozent, von denen des vergangenen Jahres noch 97 Prozent „auf Eis“.
Sinnvoll wäre es in dieser Hinsicht gewesen, die Antrags-Bearbeitung zu beschleunigen, erklärte dazu die oppositionelle Labour Party. Der Labour-Vorsitzende Sir Keir Starmer nannte das neue Gesetz „völlig unanwendbar“ und bezweifelte seine Legalität.
Starmer warf den Konservativen auch vor, die Gesetzesvorlage eingebracht zu haben, um sich mit populistischen Parolen Wähler-Sympathien zu verschaffen. Jüngsten Umfragen zufolge hält rund die Hälfte britischer Wähler es für eine gute Idee, „illegalen Migranten“ den Zugang zur Insel zu verwehren. Nur etwa ein Drittel hält dieses Vorgehen für falsch.
So haben Sunak und die Tory-Rechte hinter Braverman ihre Anti-Flüchtlings-Rhetorik sukzessive gesteigert. Braverman hatte schon im Vorjahr von einer regelrechten „Invasion“ an der Südküste Englands gesprochen. Bei ihrem Auftritt im Unterhaus an diesem Dienstag rief sie den Abgeordneten zu, es gebe „rund um die Erde hundert Millionen Menschen, die Anspruch auf Aufnahme geltend machen könnten unter unseren jetzigen Gesetzen. Und reden wir doch Klartext – die kommen hierher!“
Ist das Radfahren im Vereinigten Königreich illegal
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Großbritannien baut weiter Mauern: Neue Gesetzesvorlage erschwert den Zugang zu Asyl, kriminalisiert die Antragsteller – und schiebt nach Ruanda ab
„… »Nationalitäts – und Grenzvorlage« (…) Bürger – und Menschenrechtsgruppen schlagen Alarm: Die Reform sei unmenschlich, unfair und rücksichtslos. (…) Auch könnten der Zugang zu Sozialleistungen und das Recht auf Familiennachzug begrenzt werden. Zudem wird die Höchststrafe für »illegale Einreise« von derzeit sechs Monaten Gefängnis auf vier Jahre erhöht. (…) Das Gesetz zielt auch darauf ab, andere Länder zu bestrafen, die den britischen Behörden nicht behilflich sind bei der Abschiebung von Asylbewerbern oder Straftätern (…) Ominös ist eine Klausel, die besagt, dass jemand, der Flüchtlingen dabei behilflich ist, nach Großbritannien zu kommen, keinen finanziellen Anreiz braucht, um sich strafbar zu machen. Organisationen, die in Seenot geratenen Flüchtlingen im Ärmelkanal helfen, könnten also strafrechtlich verfolgt werden…“ Artikel von Peter Stäuber vom 7. Juli 2021 in neues Deutschland online, siehe dazu:
- Mehrere tote Geflüchtete bei Unglück im Ärmelkanal. Britische Entscheidungsträger machen schnell die Schuldigen aus – und geraten selbst in Bedrängnis
„Bei einem Bootsunglück im Ärmelkanal sind erneut mehrere Menschen ums Leben gekommen. Sechs Menschen starben bei der versuchten Überquerung des Kanals von Frankreich nach Großbritannien. Nach Angaben der französischen Staatsanwaltschaft handelte es sich bei allen um afghanische Staatsbürger. Es werden mehrere Menschen vermisst. (…) Das Boot war in der Nacht zum Samstag nahe der nordfranzösischen Stadt Calais in Seenot geraten und gesunken. Mehr als 50 Menschen wurden von französischen und britischen Einsatzkräften gerettet. (…) Auf beiden Seiten des Kanals wurden schnell die Schuldigen für das erneute Unglück ausgemacht. „Hinter diesem menschlichen Drama sind Schleuser, Kriminelle“, sagte der französische Meeresstaatssekretär Hervé Berville im Sender BFMTV. Diese schickten Frauen, Jugendliche und Erwachsene in den Tod. Auch die britische Regierung erklärte: „Dieser Vorfall ist leider eine weitere Erinnerung an die extremen Gefahren der Überquerung des Ärmelkanals in kleinen Booten und wie wichtig es ist, dass wir das Geschäftsmodell der Menschenschmuggler durchbrechen und die Boote stoppen.“ Die britische Regierung des konservativen Premierministers Rishi Sunak gerät durch das Unglück unter weiteren Druck, die Überquerungen des Kanals in den Griff zu bekommen. Sunak versucht seit langem, Menschen davon abzuhalten – bisher ohne Erfolg. Vergangene Woche wurden an einem einzigen Tag 755 Menschen in 14 Booten registriert, die mit kleinen Booten über den Ärmelkanal kamen – so viele wie noch nie in diesem Jahr. (…) Die Konservativen hatten angekündigt, mit dem Abschied Großbritanniens aus der Europäischen Union werde die Migration nachlassen. Allerdings gibt es seitdem kein Rücknahmeabkommen mehr mit der EU. Auch bei einer umstrittenen Maßnahme im Inland gab es jüngst Ärger: 39 Geflüchtete mussten am Freitag von einem Lastkahn im südenglischen Portland gebracht werden, nachdem bei Wasserproben Legionellenwerte festgestellt wurden, die weitere Untersuchungen erforderlich machten…“Meldung vom 14. August 2023 im MiGAZIN („Britische Regierung unter Druck“)
Ist das Radfahren im Vereinigten Königreich illegal
Das Sammelbecken für alle Deutschsprechenden, hauptsächlich auf Deutsch, manchmal auch auf Englisch. Für Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier.
Das ergibt für mich einfach gar keinen Sinn.
Man stelle sich vor man fährt eine abschüssige Straße runter, die auf einer Kreuzung hinaus läuft und man muss abbiegen. Man braucht beide Hände an den Bremsen um nicht mit Volldampf auf der Kreuzung zu landen. Oder man hat so viele Schlaglöcher, dass einhändig fahren keine Option ist. Oder es ist nachts und man kann sich nicht drauf verlassen, dass ein unbeleuchteter Arm gut sichtbar ist. Wie soll man so Handzeichen geben? Das wäre ein ziemliches Sicherheitsrisiko.
Die Gründe von denen ich gehört habe sind Sachen wie, dass ein Dynamo die nicht versorgen könnte (zumindest unzureichend am Tag), und Batteriebetrieb wie bei anderen Fahrradleuchten nicht verlässlich genug ist, weil Batterien ja anscheinend ohne jede Vorwarnung von einer Sekunde auf die andere leer sind. Außerdem ist es ja nicht so, als könnte man in dem Fall immer noch Handzeichen geben.
Der andere Grund ist, dass ein Fahrrad nicht breit genug ist um die Blinker weit genug auseinander zu platzieren, dass man den rechten vom linken Blinker unterscheiden könne. Kommt mir auch wie ziemliche Bullenscheiße rüber, weil es bei Motorrädern auch funktioniert.
Auf der anderen Seite, Blinker am Helm oder Rucksack zu befestigen ist wieder völlig okay, auch wenn die offensichtlich von Batterien leben und definitiv schmäler sind als Fahrräder. Ganz zu schweigen davon können Blinker am Helm irreführend sein, wenn man seinen Kopf zur Seite dreht.
Wenn Blinker wenigstens erlaubt aber nicht verpflichtend wäre das ja okay, ich würde die liebend gerne nehmen, einer an jedem Ende von Lenker, dass man die auch aus jeder Richtung gut sieht, oder ein paar vorne und eins hinten wie beim Motorrad, evtl. etwas weiter von der Mitte weg. Wäre doch ideal, oder wenigstens besser als jedes Mal die halbe Kontrolle übers Fahrzeug aufgeben zu müssen. Gebt mir einfach nen simplen Schalter auf beiden Seiten. Ende, mehr brauchts nicht.
Https://www. reddit. com/r/de/comments/nfaam2/wieso_sind_blinker_am_fahrrad_eigentlich_illegal/
Englands erste Wildbiber seit 400 Jahren dürfen bleiben
Die ersten in freier Wildbahn lebenden Biber in England seit 400 Jahren dürfen mit dem offiziellen Segen der Regierung bleiben.
Das Wichtigste in Kürze
- Positives Fazit nach fünf Jahren Beobachtungszeit.
Nachdem die Tiere im 16. Jahrhundert im Vereinigten Königreich wegen ihres Fells, ihres Fleisches und ihres Duftsekrets bis zur Ausrottung gejagt worden waren, waren einige Exemplare 2013 in der südwestlichen Grafschaft Devon aufgetaucht – vermutlich waren die Tiere illegal gehalten und später freigelassen worden.
Die Regierung wollte die Biber ursprünglich einfangen und umsiedeln lassen, einigte sich mit Tierschützern jedoch schliesslich auf eine fünfjährige Testzeit, in der die Auswirkungen der Tiere auf ihre Umwelt beobachtet werden sollten. Am Donnerstag zog Umweltministerin Rebecca Pow ein positives Fazit: Nach ihren Worten verbesserten sich die Artenvielfalt und die Wasserqualität in dem Gebiet deutlich, die Landschaft sei damit widerstandsfähiger gegen den Klimawandel geworden.
Die Organisation Devon Wildlife Trust sprach von einer richtungweisenden Entscheidung. Es handele sich um die erste gesetzlich abgesicherte Wiederansiedlung einer in England ausgestorbenen Säugetierart überhaupt. Die Biber in Devon – bis zu 15 Familien – hätten damit «jetzt eine sichere Zukunft».
Https://www. nau. ch/news/europa/englands-erste-wildbiber-seit-400-jahren-durfen-bleiben-65756473
Zuwanderung nach Großbritannien steigt auf Rekordwert
Zuwanderung nach Großbritannien steigt auf Rekordwert
Eine Gruppe von Menschen, bei denen es sich vermutlich um Migranten handelt, in einem Bus in Dover.
Foto: Gareth Fuller/PA/dpa
So viele waren es noch nie seit dem Zweiten Weltkrieg. In den zwölf Monaten bis Juni sind gut 500.000 Menschen mehr ins Vereinigte Königreich als es verlassen haben.
London. Wegen der hohen Zahl an Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine sind so viele Menschen wie nie seit dem Zweiten Weltkrieg nach Großbritannien eingewandert.
Unterm Strich zogen in den zwölf Monaten bis Juni gut 500.000 Menschen mehr ins Vereinigte Königreich als es verlassen haben, wie das britische Statistikamt ONS mitteilte. Nicht eingerechnet sind die etwa 35.000 Migrantinnen und Migranten, die bis Juni illegal über den Ärmelkanal nach Großbritannien gelangten. Insgesamt hat das Vereinigte Königreich den Angaben zufolge gut 67 Millionen Einwohner.
USA-Newsletter – Briefing aus Washington
Immer bestens informiert über die wichtigsten Ereignisse in den Vereinigten Staaten
Neben etwa 89.000 Menschen aus der Ukraine kamen auch 76.000 Menschen aus der früheren Kronkolonie Hongkong, für die die britische Regierung wegen der repressiven Politik der chinesischen Führung ein spezielles Visaprogramm aufgelegt hat, sowie 21.000 Flüchtlinge aus Afghanistan ins Land. Zudem kehrten zahlreiche internationale Studierende nach dem Ende der strengen Corona-Regeln zurück. Im Vergleichszeitraum bis Juni 2021 lag die Netto-Zuwanderung bei 173.000 Menschen.
Die meisten Zugezogenen kamen aus Nicht-EU-Staaten. Hingegen verlassen weiterhin viele EU-Bürger Großbritannien wegen des Brexits. Schätzungsweise lebten 51.000 Menschen aus der EU weniger im Land. Die konservative Regierung hatte versprochen, die Zuwanderung nach dem Brexit deutlich zu senken.
Streamzz: Illegaler Video-Hosting-Dienst in Deutschland wurde geschlossen
Die Alliance for Creativity and Entertainment (ACE) ist eine weltweit führende Koalition, die sich für den Schutz des dynamischen legalen Marktes und die Reduzierung der digitalen Piraterie einsetzt. Die ACE hat erfolgreich einen illegalen Video-Hosting-Dienst namens Streamzz in Deutschland geschlossen wie sie mitteilt. Der Dienst hatte mehr als 75.000 Filme und 15.000 TV-Serienepisoden gehostet und gestreamt, was alle ACE-Mitglieder betrifft. In diesem Artikel wird untersucht, was das Urheberrecht besagt und wie es durch die ACE geschützt wird.
Urheberrecht in Deutschland
Das Urheberrecht ist in Deutschland im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Es schützt die Rechte der Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Das Urheberrecht gewährt dem Urheber das ausschließliche Recht, sein Werk zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Diese Rechte können durch eine Lizenz oder einen Vertrag übertragen werden. Die ACE setzt sich nach eigenen Angaben aktiv für den Schutz dieser Rechte ein und verfolgt alle Formen der Piraterie von Inhalten. In diesem Fall hat die ACE Streamzz geschlossen, da der Dienst illegal gehostete Inhalte angeboten hat.
Über 7 Mio. Besucher
Die ACE hat eine umfassende Strategie zur Bekämpfung der Piraterie durch strafrechtliche Verweise, zivilrechtliche Verfahren und Unterlassungsklagen. Die Koalition hat viele erfolgreiche Globale Durchsetzungsmaßnahmen gegen illegale Streaming-Dienste und Quellen nicht autorisierter Inhalte sowie deren Betreiber erreicht. Streamzz war das Ziel der laufenden ACE-Mission zur Bekämpfung von Quellen illegaler Videoinhalte. Der Dienst wurde von Nordrhein-Westfalen aus betrieben und verzeichnete Monatlich mehr als 7 Millionen Besuche. Ein Drittel dieses Datenverkehrs stammte aus Deutschland, gefolgt von den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz und Ungarn.
Erfolg für die Rechteinhaber
Die ACE arbeitete bei der Schließung von Streamzz mit Constantin Film zusammen, einem Mitglied der Koalition. Die Piraterie untergräbt den legalen Markt und die Investitionen in neue und spannende Inhalte. Die Schließung von Streamzz ist ein großer Erfolg für die Rechteinhaber in Deutschland und auf der ganzen Welt. Philipp Wohlfrom, Executive Vice President International Licensing und Leiter der Anti-Piraterie-Abteilung bei Constantin Film, sagte: „. Wir sind stolz darauf, mit der ACE zusammenzuarbeiten, um ihre laufenden Bemühungen zum Schutz des Urheberrechts und zur Bekämpfung der Piraterie zu unterstützen.“ (Anm.: aus dem Englischen übersetzt).
JuraForum-Tipp: Es verwundert nicht, dass Urheber ihre Rechte schützen wollen, um sicherzustellen, dass sie angemessen für ihre Arbeit entschädigt werden. Die Schließung von Streamzz durch die ACE zeigt, dass Urheberrechtsverletzungen auch im digitalen Raum verfolgt und geahndet werden können. Wenn Sie als Urheber feststellen, dass Ihre Arbeit unrechtmäßig genutzt wird, sollten Sie unverzüglich rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Rechte zu schützen. Es ist auch wichtig, sich bewusst zu sein, dass die Verbreitung von illegalen Inhalten nicht nur den Urhebern, sondern auch der gesamten Kreativwirtschaft schadet. Deshalb ist es im Interesse aller, Piraterie zu bekämpfen und den Schutz des geistigen Eigentums zu fördern.