Kann ich in Deutschland ein Motorrad fahren

Jugendschutz: Welcher Führerschein ab welchem Alter?

Fahranfänger: Ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag können sich Teenager bei einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B anmelden – wenn sie am „Begleiteten Fahren ab 17“ teilnehmen. (Quelle: AlexRaths/getty-images-bilder)

Die Fahrerlaubnisverordnung regelt, ab welchem Alter Jugendliche Leichtkraftrad, Motorrad oder Auto fahren dürfen. Welches Mindestalter gilt für die Fahrzeuge?

Das Wichtigste im Überblick

Im Prozess des Heranwachsens ist es für viele Jugendliche wichtig, mehr Unabhängigkeit zu erlangen. Dazu gehört auch, mobil zu sein und sich nicht immer von den Eltern fahren lassen zu müssen. Ab wann können Jugendliche welchen Führerschein machen? Wie es in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt ist, lesen Sie hier.

Mofa-Führerschein ab 15 Jahren

Mit 15 Jahren dürfen Jugendliche ein Mofa oder einen Mofaroller fahren, der auf maximal 25 km/h gedrosselt ist und auf dessen Sitzbank nur eine Person Platz hat. Der Hubraum darf maximal eine Größe von 50 ccm besitzen.

Der Mofa-Führerschein Klasse M ist eigentlich kein Führerschein – um ein Mofa fahren zu dürfen, benötigen Jugendliche stattdessen eine Prüfbescheinigung. Um diese zu erlangen, müssen sie eine theoretische und praktische Ausbildung sowie eine theoretische Prüfung absolvieren.

Führerscheine der Klasse B und AM sowie die Motorradführerscheine A, A1 und A2 berechtigen ebenfalls zum Fahren auf einem Mofa.

Führerschein Klasse AM ab 15 Jahren

Mit dem Führerschein Klasse AM sind Jugendliche berechtigt, ein Kleinkraftrad bis 50 ccm mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zu fahren. Bei einem Fahrzeug mit einem Elektromotor darf die Motorleistung vier Kilowatt (kW) nicht übersteigen.

Die Klasse AM berechtigt auch dazu, drei – und vierrädrige Fahrzeuge wie etwa Quads und Trikes bis Tempo 45 und unter 4 kW zu fahren.

Bis zum 16. Geburtstag dürfen Jugendliche das Kleinkraftrad allerdings nur in Deutschland fahren.

Motorradklasse A1 ab 16 Jahren

Mit 16 Jahren können Jugendliche den Führerschein Klasse A1 erwerben. Damit können sie ein Leichtkraftrad fahren, das bis zu 125 ccm Hubraum und eine Leistung von bis zu 11 kW haben darf. Das Verhältnis von Leistung und Gewicht darf nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen. Im Führerschein Klasse A1 ist die Klasse AM integriert.

Führerscheinklasse L ab 16 Jahren

Der Führerschein Klasse L berechtigt zur Führung von land – oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen, also etwa Traktoren, Futtermischwagen oder Gabelstaplern. Ab 16 Jahren kann der Schein erlangt werden. Die maximale Geschwindigkeit der Zugmaschinen liegt bei Tempo 40. Auch ein Anhänger kann mit dem Arbeitsfahrzeug gezogen werden, dann besteht aber ein Tempolimit von 25.

Führerscheinklasse T ab 16 Jahren

Um leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land – und Forstwirtschaft fahren zu dürfen, ist ein Führerschein der Klasse T erforderlich. Mit dieser Klasse dürfen Zugmaschinen eigentlich bis zu Tempo 60 bewegt werden. Das gilt aber nur, wenn der Fahrer mindestens 18 Jahre alt ist.

Ist er jünger, darf er nur Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h fahren.

In Ausnahmefällen ist es möglich, den Traktorführerschein schon mit 15 Jahren zu machen. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Jugendlicher im landwirtschaftlichen Betrieb seiner Eltern aushelfen soll.

Motorradklassen A2 ab 18 Jahren

Den Führerschein der Klasse A2 dürfen Interessierte ab 18 Jahren machen. Er erlaubt das Fahren von Krafträdern bis maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung und Gewicht darf nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen. Die Klassen A1 und AM sind hier eingeschlossen.

Motorradklasse A ab 24 Jahren

Mit einem Führerschein der Klasse A darf der Inhaber alle im Handel erhältlichen Krafträder fahren – vom Moped bis zum schweren Motorrad. Es besteht keine Begrenzung in der Hubraumgröße oder der Höchstgeschwindigkeit. Dieser Führerschein schließt die Klassen A1, A2 und AM ein.

Für den Führerschein der Klasse A gilt ein Mindestalter von 24 Jahren für den Direkteinstieg. Wer zwei Jahre die Klasse A2 besitzt, darf den Führerschein der Klasse A auch schon früher machen – also frühestens mit 20 Jahren, wenn er oder sie die Klasse A2 mit 18 erworben hat. Um von Klasse A2 zur Klasse A aufzusteigen, ist nur eine praktische, keine theoretische Prüfung mehr nötig.

Die Klasse A gilt auch für dreirädrige Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW – hier liegt das Mindestalter bei 21 Jahren.

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Das klassische Alter für einen Autoführerschein liegt bei 18 Jahren. Im Rahmen des „begleiteten Fahrens“ können Jugendliche aber auch schon ab 17 Jahren einen Pkw-Führerschein besitzen (BF17). Das ist in der Fahrerlaubnisverordnung und im Straßenverkehrsgesetz so verankert. Bei jeder Fahrt muss dann eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren, die zuvor als solche angemeldet wurde.

Sie muss seit mindestens fünf Jahren selbst einen Pkw-Führerschein haben und darf nicht mehr als einen Punkt in Flensburg besitzen. Mit mehr als 0,5 Promille im Blut darf die Begleitperson dieser Aufgabe nicht mehr nachkommen.

Bußgelder: Wer mit einem BF17-Führerschein ohne Begleitperson Auto fährt, muss mit einer Geldbuße von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Zudem muss er an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Konkret funktioniert das Ganze so: Ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag meldet sich der Jugendliche bei einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE an und stellt einen Antrag beim zuständigen Amt. Die Eltern müssen ebenfalls zustimmen. Nach bestandener Prüfung und mit Erreichen des 17. Lebensjahrs erhält er dann keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung. Auf dieser wird auch die Begleitperson eingetragen (es können auch mehrere genannt werden).

Das Dokument wird nur in Deutschland anerkannt. Mit 18 Jahren wird die Bescheinigung gegen einen „normalen“ Führerschein eingetauscht – dann ist das Fahren auch ohne Begleitung erlaubt.

BF17 schließt die Führerscheinklassen AM und L ein.

Übrigens: Die Ampel-Koalition will das Mindestalter für den Pkw-Führerschein heruntersetzen. Nach ihren Plänen soll begleitetes Fahren ab 16 Jahren ermöglicht werden.

Pkw-Führerschein ab 18 Jahren

Volljährige mit dem Pkw-Führerschein Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge (keine Motorräder) mit maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und maximal neun Sitzplätzen (inklusive Fahrer) fahren. Eingeschlossen sind im B-Führerschein auch die Klassen AM und L.

Für das Fahren eines Pkw mit Anhänger oder eines Fahrzeugs über 3,5 Tonnen Gesamtmasse ist jeweils eine gesonderte Fahrerlaubnis nötig – je nach Gewicht der gesamten Fahrzeugkombination kann das die Klasse B96, BE oder C1 sein.

Für den Führerschein der Klasse B müssen Theorie – und Fahrstunden genommen werden. Bevor der Führerschein ausgehändigt wird, muss der Führerscheinanwärter eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen.

Https://www. t-online. de/leben/familie/schulkind-und-jugendliche/id_49360122/jugendschutz-welcher-fuehrerschein-ab-welchem-alter-.html

B196 Führerschein: 125er mit Erweiterung fahren

Kann ich in Deutschland ein Motorrad fahren

Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung Anfang 2020. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden.

Es genügt eine Fahrerschulung

Keine theoretische und praktische Prüfung

B196 gilt nur in Deutschland

Was darf man mit B196 fahren?

Welche 125er-Modelle gibt es?

Muss man eine Prüfung machen?

Ist B196 erweiterbar?

Darf man B196 auch im Ausland fahren?

Welche Voraussetzungen gelten für B196?

Wer durfte früher Leichtkrafträder fahren?

Gibt es im Ausland ähnliche Regelungen?

Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die Vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird Verzichtet. Die Berechtigung wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B dokumentiert.

Was darf man mit B196 fahren?

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Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von Nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Welche 125er-Modelle gibt es?

Das Angebot ist in den letzten Jahren aufgrund der großen Nachfrage sehr gewachsen. Hier finden Sie eine umfangreiche Marktübersicht mit aktuell verfügbaren 125er-Motorrädern.

Muss man eine Prüfung machen?

Nein, es ist weder eine theoretische noch eine praktische Führerscheinprüfung erforderlich. Erforderlich ist nur eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten.

Ist B196 erweiterbar?

Nein, denn bei B196 handelt es sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse. Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Klassenerweiterung.

Darf man B196 auch im Ausland fahren?

Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse Nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.

Welche Voraussetzungen gelten für B196?

Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten

Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre

Mindestalter 25 Jahre

Tipps und Infos rund ums Fahrzeug. Kostenlos vom ADAC

Wer durfte früher Leichtkrafträder fahren?

Um sogenannte Leichtkrafträder mit 125 cm³ fahren zu dürfen, war in Deutschland eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. die Alte Klasse 1b Voraussetzung. Wichtig: An dieser Regelung ändert sich durch die Neuregelung nichts.

Hinweis: Eine Fahrerlaubnis, die Vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland.

Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis Nach dem 1.4.1980 erworben haben, galt: Nur mit der Führerscheinklasse A1 durfte ein Motorrad gefahren werden. Die Neuregelung hat dies geändert – aber nur für das Führen der Fahrzeuge der Klasse A1 in Deutschland!

Gibt es im Ausland ähnliche Regelungen?

Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise Auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt. Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen.

Italien: Italienische Pkw-Führerscheine umfassen auch die Klasse A1

Belgien: Belgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1967 und 31.12.1988, umfassen die Klasse A

Luxemburg: Luxemburgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt vor dem 1.7.1977, umfassen ebenfalls die Klasse A

Norwegen: Norwegische Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor dem 1.4.1979 ausgestellt wurden und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, beinhalten die Klasse A1

Frankreich: Französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie zwischen 1. Januar 1955 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung, an einer 3- bis 7-stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben, vorgelegt wurde

Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111)

Polen: Polnische Führerscheine der Klasse B berechtigen den Inhaber auch zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg. Voraussetzung ist der Vorbesitz der Klasse B für mindestens 3 Jahre.

Https://www. adac. de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/autofuehrerschein-motorrad-fahren/

Motorrad-Regeln: So verhält man sich richtig

Während Autos im Stau dicht an dicht stehen, bietet sich für Motorradfahrende eine verlockende Möglichkeit: Sie schlängeln sich zwischen den Fahrzeugen einfach durch. Aber ist das erlaubt? Welche Verkehrsregeln gelten für Motorradfahrende auf deutschen Straßen und was gibt es hinsichtlich der Bekleidung, des Helms und des Parkens eines Motorrades zu beachten? Dieser Artikel fasst die wichtigsten Regeln zusammen.

Inhalt:

Motorradfahren: Nicht ohne gültigen Führerschein

Motorradfahren ohne Prüfung ist in Deutschland seit 2019 teilweise möglich. So dürfen einige Krafträder auch mit dem PKW-Führerschein gefahren werden. Dies gilt beispielsweise für Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von weniger als 15 PS. Allerdings müssen dafür folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    Mindestalter von 25 Jahren Führerscheinbesitz seit mindestens 5 Jahren Fahrschul-Seminar mit vier Theorie – und fünf Praxiseinheiten

Darüber hinaus dürfen mit dem PKW-Führerschein Krafträder der Klasse AM gefahren werden. Dazu zählen:

    zwei – und dreirädrige Kleinkrafträder (L1e-B bzw. L2e) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (L6e)

Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einer Höchstleistung von 5,5 PS.

Wer seinen PKW-Führerschein vor dem 1. April 1980 erworben hat, darf nach Absolvierung einer 40-minütigen Praxisprüfung Motorräder bis 48 PS fahren. Nach 2 Jahren Fahrpraxis kann diese Kenntnis im Rahmen einer weiteren Prüfung in einen vollwertigen Motorradführerschein umgewandelt werden.

Lese-Tipp: Was gilt es zu beachten, wenn man E-Scooter ohne Führerschein fährt?

Motorrad fahren ohne Schutzkleidung: Ist das erlaubt?

Das Fahren von Krafträdern ohne entsprechende Schutzkleidung ist in Deutschland erlaubt. Wer möchte, darf auch in Jogginghose und Turnschuhen auf sein Motorrad steigen. Allerdings kann dies im Falle eines Unfalls schwerwiegende Folgen haben. Zum einen steigt das Verletzungsrisiko enorm, zum anderen kann Motorradfahrenden aufgrund der fehlenden Schutzausrüstung eine Teilschuld zugesprochen werden (vgl. Urteil OLG Brandenburg, Az.: 12 U 29/09).

Aus diesem Grund wird das Tragen einer Schutzausrüstung empfohlen. Dazu zählen:

    Motorradhandschuhe Motorradstiefel Nierengurt separater Rückenprotektor Jacke mit großflächigen Protektoren Hose mit Protektoren an Hüfte und Knie

Ist das Motorradfahren ohne Helm zulässig?

Anders als bei der Schutzkleidung legt die Straßenverkehrsordnung beim Thema Helm klare Regeln fest. In § 21a Abs. 2 S. 1 StVO heißt es:

„Wer Krafträder oder offene drei – oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“

Wer ohne Helm Motorrad fährt, dem droht ein Bußgeld i. H.v. 15 Euro, bei mitfahrenden Kindern ohne Schutzhelm beträgt das Bußgeld 60 Euro.

Motorrad abstellen auf PKW-Parkplatz oder Gehweg: Wo kann man sein Motorrad parken?

Ein Motorrad darf überall dort abgestellt werden, wo auch das Parken eines PKW zulässig ist. Im Umkehrschluss gilt für Motorräder überall dort ein Parkverbot, wo ein solches auch für PKWs besteht.

Das Parken eines Motorrades auf Gehwegen ist gem. § 12 StVO verboten. Ausnahme: Die Fläche ist mit dem Verkehrszeichen 315 ausgewiesen.

Darf ich mit meinem Motorrad bei Stau vorbeifahren?

Aufgrund der geringen Breite ist es für viele Motorradfahrende verlockend, sich links und rechts an einem Stau vorbeizuschlängeln. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten, denn das Rechtsüberholen ist – wie bei PKW – verboten und wird mit einem Bußgeld belegt.

Das linksseitige Überholen ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings ist hierbei der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von 1 m (PKW, LKW), 1,5 – 2 m (Radfahrende/Motorradfahrende) einzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist das linksseitige Überholen unzulässig.

Weitere Motorrad-Regeln

Beleuchtung

Gemäß § 50 Abs. 2 StVZO müssen Krafträder mit einem nach vorne wirkenden Scheinwerfer ausgestattet sein. Darüber hinaus sind eine Schlussleuchte sowie ein Rückstrahler erforderlich. Auch Bremsleuchten gehören zu den vorgeschriebenen Leuchtmitteln.

Eine Beleuchtung zur Kenntlichmachung der seitlichen Begrenzung ist jedoch nur für Motorräder vorgeschrieben, die über einen Beiwagen verfügen.

Wichtig: Anders als bei mehrspurigen Fahrzeugen ist das Fahren mit Tagfahrlicht bei Krafträdern gem. § 17 Abs. 2a StVO vorgeschrieben. Bei schlechten Sichtverhältnissen – z. B. bei Nebel oder Regen – sowie mit eintretender Dunkelheit ist das Abblendlicht einzuschalten.

Verkehrsschilder

In Deutschland existieren zwei Verkehrszeichen, welche sich ausschließlich an Motorradfahrende richten.

Zum einen das Verkehrszeichen 1022-12, welches das Befahren der jeweiligen Straße mit einem Kraftrad gestattet. Zum anderen das Verkehrszeichen 255, welches das Befahren der jeweiligen Straße mit einem Kraftrad untersagt.

Https://www. deurag. de/blog/motorrad-regeln-so-verhaelt-man-sich-richtig/

Motorradführerschein: Das bedeuten die Klassen A, A1, A2 und AM

Kann ich in Deutschland ein Motorrad fahren

Wer Motorrad fahren will, kann zwischen verschiedenen Klassen wählen. Alle Infos auch im Video der ADAC Clubjuristen ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e. V.

Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.

Mindestalter für AM deutschlandweit auf 15 herabgesetzt

Erwerb der Motorradklassen per Direkteinstieg oder Stufenführerschein möglich

Der schnelle Weg zum Leichtkraftrad: Fahrerschulung mit B196

Nicht jedes Zweirad darf mit jedem Führerschein gefahren werden. Auch um den Führerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. So spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Die Klasse B kann mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitert werden. Außerdem können Sie die Motorradklassen per Direkteinstieg oder Stufenführerschein erwerben.

Welche Motorradführerscheine gibt es?

Ab wann darf man Motorrad fahren?

Was ist der Stufenführerschein?

Gibt es eine Probezeit beim Motorrad?

Was gilt für Altführerschein-Inhaber?

Was beinhaltet die neue Klasse B196?

Motorradführerschein: Wie lange gültig?

Welche Motorradführerscheine gibt es?

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

    Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und Reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Ab wann darf man Motorrad fahren?

16 Jahre. Nur innerhalb Deutschlands: 15 Jahre

    24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Was ist der Stufenführerschein?

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Wer schon einen Führerschein der Klasse A1 oder A2 besitzt, kann diesen auf die nächsthöhere Stufe der Klasse A2 oder A erweitern. Dafür muss man die bisherige Fahrerlaubnis mindestens Zwei Jahre haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, benötigt man nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nur noch eine Praktische Prüfung, jedoch keine theoretische mehr (sog. Stufenführerschein). Auf diesem Weg können Sie die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben.

Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. In diesem Fall müssen Sie eine Ausbildung mit Reduzierter Stundenzahl absolvieren. Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind Zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich. Ausbildung und Prüfung müssen zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolviert werden. Das Mindestalter für den Direkteinstieg für die Klasse A beträgt 24 Jahre.

Gibt es eine Probezeit beim Motorrad?

Beim Erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis – ausgenommen sind die Klassen AM, L und T – wird der Führerschein immer „auf Probe“ erteilt. Während der Probezeit von Zwei Jahren drohen Fahranfängern und – anfängerinnen bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen. Beim späteren Erwerb der Pkw-Klasse B muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen werden.

Fahrberichte, Events, Tourentipps: Motorrad-Infos vom ADAC

Was gilt für Altführerschein-Inhaber?

Eine vor dem 01.04.1980 erteilte Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder. Näheres zum Umtausch von Altführerscheinen erfahren Sie hier.

Was beinhaltet die neue Klasse B196?

Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Inhaber und Inhaberin des Pkw-Führerscheins können die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung. Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:

5 Jahre Vorbesitz der Klasse B

Mindestalter 25 Jahre

Der Umfang der Fahrerschulung beträgt Neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert. Sie gilt nur in Deutschland. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Motorradführerschein: Wie lange gültig?

Der Motorradführerschein, ausgestellt ab dem 19.01.2013, ist 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer einen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, hat eine gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan und muss umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung.

Https://www. adac. de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/klassen/motorrad/

Kann ich in Deutschland ein Motorrad fahren

Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und – Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt. Wir erklären Ihnen, wie das geht, was das kostet und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Kann ich in Deutschland ein Motorrad fahren

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    Voraussetzung für die Führerscheinerweiterung

Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder – unter bestimmten Voraussetzungen – mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. 125er, oder Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben. Die Regelung gilt seit Januar 2020. Wir geben hier einen Überblick, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wie viel das kostet und wie erfolgreich die Führerscheinregelung angenommen wird – und von wem.

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Voraussetzung für die Führerscheinerweiterung

Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande – in Gegensatz etwa zu Italien – an Auflagen gebunden:

    Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B haben und es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren – vier in Theorie und fünf in Praxis.

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125er fahren ohne Prüfung

Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und – roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS.

Was kostet die Erweiterung der Klasse B?

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle – neues Passbild nicht vergessen – ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.

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Was kostet die Versicherung einer 125er?

Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und – roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar. Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat. Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.

Aufstiegsmöglichkeit zum Motorradführerschein?

Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.

Darf ich damit in Europa fahren?

Bisher nicht. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und – roller zu fahren, ist noch auf Deutschland beschränkt. Doch im 1. Quartal 2023 möchte die EU diesbezüglich eine Änderung bringen. Demnach soll dann mit dem B196 auch über alle EU-Grenzen hinweg gefahren werden dürfen. Bisher darf noch nicht einmal in Italien damit fahren. Und das, obwohl die italienische Klasse B die125er ohne jegliche Auflagen mit einschließt. Der Grund dafür: Weil sich die EU-Staaten bisher nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnten, hatte jedes Land die nationale Option, das Fahren von Leichtkrafträdern und – rollern mit Pkw-Lizenz zu erlauben.

Erfolg der neuen Regelung

Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben. Insgesamt ebbte der Run auf den B196-Schein im zweiten Jahr damit etwas ab. Und auch die Neuzulassungen von Leichkrafträdern und Leichkraftrollern tragen diesem Trend Rechnung.

MOTORRAD-Podcast zu diesem Thema für Einsteiger

In diesen Bundesländern fahren bisher die meisten Autofahrer 125er

Die meisten Autofahrer, die ihren Führerschein für 125er-Bikes bis zum 1. Januar 2022 erweitert haben, registrierte das KBA für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl dieser Länder, zeigten sich die höchsten Werte mit mehr als 350 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Hessen.

B196-Bescheinigungen beliebt bei Männern zwischen 45 – 60 Jahren

Das Interesse an dem geänderten Zugang der Fahrerlaubnis zum Führen eines Leichtkraftrades ist bei Männern mit rund 75 Prozent bisher stärker ausgeprägt als bei Frauen. Die meisten Autofahrer, die mit der 196-Bescheinigung ihren Autoführerschein für die 125-Motorräder und – Roller erweiterten, waren im Durchschnitt zwischen 45 und 60 Jahre alt. Die klassischen Neu-Biker sind also Männer mittleren Alters.

Https://www. motorradonline. de/ratgeber/b196-motorradfahren-mit-dem-autofuehrerschein-125er-fuehrerschein-fuer-autofahrer/

Motorrad fahren mit Auto-Führerschein ohne Extra-Prüfung: So geht’s

Motorradfahren ist für viele Spaß und Freiheit pur. Es ist aber auch riskant. Auf leichten Maschinen ist es seit 202 möglich, dass auch Autofahrer mit ihnen unterwegs sein dürfen – nach einer speziellen Fahrschulung, aber ohne Extra-Prüfung. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur zusätzlichen Fahrerlaubnis.

Kann ich in Deutschland ein Motorrad fahren

Motorradfahren ist für viele Spaß und Freiheit pur. Es ist aber auch riskant. Auf Leichten Maschinen ist es seit 2020 möglich, dass auch Autofahrer mit ihnen unterwegs sein dürfen – nach einer speziellen Fahrschulung, aber ohne Extra-Prüfung. Viele Fahrschulen bieten die nötigen Praxis – und Theorie-Schulungen für das Pkw-Führerschein-Upgrade an.

Ohne Prüfung aufs Motorrad: Darum geht’s

Autofahrer dürfen seit 2020 ohne Prüfung leichte Motorräder fahren. Es gibt aber bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

    Es geht um sogenannte 125er-Maschinen mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von nicht mehr als 15 PS. Die erweiterte Fahrerlaubnis gilt nur für Deutschland. Fahrten im Ausland sind nicht möglich. Mindestalter für die Fahrerlaubnis solcher Motorräder: 25 Jahre. Der Autofahrer muss seit fünf Jahren seinen Führerschein der Klasse B haben. Darüber hinaus muss er erfolgreich an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer teilgenommen haben.

Motorrad-Schulung absolviert: Wie wird der Führerschein angepasst?

Wer die spezielle Motorrad-Schulung erfolgreich absolviert hat, muss bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Darin wird bei der Klasse B die Schlüsselzahl B196 eingetragen. Das ist die Berechtigung, Leichtkrafträder führen zu dürfen.

Wie sehen die vorgeschrieben theoretischen Schulungen aus?

Autofahrer, die kleine Maschinen fahren möchten, müssen Mindestens 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten absolvieren, in denen klassenspezifischer Unterrichtsstoff für Motorradfahrer gelehrt wird. Die Themen umfassen dabei die Komplexe

    Fahrer/Beifahrer/Fahrzeug besonderes Verhalten beim Motorradfahren besondere Schwierigkeiten und Gefahren für Motorradfahrer Fahrtechnik und Fahrphysik.

Wie sieht die praktische Schulung aus?

Autofahrer müssen ihr fahrerisches Können auch auf dem Motorrad beweisen, allerdings in sehr abgespeckter Form. Es müssen Mindestens 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden. Dabei müssen nicht alle Fahrten im normalen Straßenverkehr stattfinden. Die Schulung kann stattdessen auf einem Parkplatz, Übungsplatz oder in einem Industriegebiet durchgeführt werden.

Unter Aufsicht eines Fahrlehrers müssen folgende Situation geübt werden:

    Fahren mit Schrittgeschwindigkeit Kreisfahrt und Slalom Bremsen und Ausweichen Gefahrbremsung Überlandfahrt Autobahnen oder Schnellstraßen Stadtverkehr

Was kostet es Autofahrer, die zusätzliche Fahrerlaubnis zu bekommen?

Die beschriebene Motorrad-Schulung ist für Autofahrer Pflicht. Die Kosten dafür liegen bei etwa 600 Euro. Dazu kommen die Gebühren für die Neuausstellung des Führerscheins. Die Klasse A1 wird im Übrigen nicht in den Führerschein eingetragen.

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Https://www. antenne. de/experten-tipps/verkehr-und-mobilitaet/motorrad-fahren-mit-auto-fuehrerschein-ohne-extra-pruefung-so-gehts

Motorradfahren mit Autoführerschein: Regeln Rund 78.000 Autofahrer:innen machen von Neuregelung Gebrauch

Kann ich in Deutschland ein Motorrad fahren

Motorradfahren mit Autoführerschein

Der Bundesrat stimmte Ende 2019 dem Vorhaben zu, Autofahrern ohne zusätzliche Prüfung das Motorradfahren zu erlauben. >> Mehr zum Thema News

Foto: BauerStock/AUTO ZEITUNG

Autofahrer:innen dürfen unter bestimmten Bedingungen ohne zusätzliche Führerschein-Prüfung Motorradfahren – das betrifft Leichte Krafträder der Klasse A1 mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 15 PS Leistung. Die AUTO ZEITUNG erklärt die Regeln.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist seit Ende 2019 das Motorradfahren auch mit dem Autoführerschein möglich. Seitdem dürfen Autofahrer:innen leichte Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt, also 15 PS, fahren. Eine zusätzliche Prüfung muss dafür nicht abgelegt werden, es gibt aber Regeln: Wer ohne Motorradführerschein mit einem sogenannten 125er unterwegs sein will, muss aber mindestens 25 Jahre alt sein, seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B haben und eine Schulung mit vier Theorie – und fünf Praxiseinheiten in der Fahrschule hinter sich bringen. Interessierte sollten voraussichtlich mit Kosten zwischen 500 und 1000 Euro für die Führerschein-Erweiterung rechnen. Ziel des Motorrad-Vorstoßes war es, „mehr Mobilität – insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität – zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherzustellen“, so das Bundesverkehrsministerium. Vor allem im ländlichen Raum solle das Motorradfahren mit dem Autoführerschein die individuelle Mobilität stärken und den Verkehr durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher machen.

Der teuerste Führerschein der Welt (Video):

Regeln: Motorradfahren mit Autoführerschein

Kann ich in Deutschland ein Motorrad fahren

Welche Zweiräder nun mit dem Autoführerschein bewegt werden dürfen, hängt auch vom Führerschein-Typ beziehungsweise vom Datum der Fahrerlaubnis ab: Fahrer:innen mit dem Auto-Führerschein der Klasse B dürfen Fahrzeuge der Klasse AM (zuvor M) fahren. Dazu gehören sowohl zweirädrige Kleinkrafträder (Klasse L1e-B) als auch dreirädrige Kleinkrafträder (Klasse L2e) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse L6e). Sie dürfen maximal 45 km/h fahren, Hubräume von höchstens 50 ccm (Fremdzündungsmotoren) beziehungsweise 500 ccm (Selbstzündungsmotoren) und eine Höchstleistung von 5,5 PS (4 kW) haben. Wer vor dem 1. April 1980 den Pkw-Führerschein der Klasse 3 erworben hat und noch immer in dessen Besitz ist, darf seit April 2013 nicht nur Auto, sondern auch Motorräder bis 48 PS fahren. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine 40-minütige praktische Prüfung. Nach zwei Jahren ermöglicht der Gesetzgeber, ebenfalls mit nur einer praktischen Prüfung den vollwertigen Motorradführerschein zu machen. Mehr zum Thema: Dürfen Motorradfahrer im Stau durch die Rettungsgasse fahren?
Ratgeber

Kritik & Zustimmung

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Das Motorradfahren mit Autoführerschein zu ermöglichen stieß im Vorfeld weitestgehend auf scharfe Ablehnung und Empörung. Unter anderem warnen Fahrlehrer:innen, Ärzte:Ärztinnen und Verkehrsexpert:innen vor den Gefahren, die von ungeübten Motorradfahrer:innen ausgehen, und prognostizierten steigende Unfallzahlen. „Dadurch kann es zu noch mehr Unfällen kommen“, sagte etwa Florian Reifferscheid von der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschland (BAND). Autofahrer:innen seien nicht darin geübt, mit der Energie eines Motorrads umzugehen. Auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) übte scharfe Kritik. Leichtkrafträder könnten schneller als 100 km/h fahren und seien nach besonders stark motorisierten Motorrädern die gefährlichste Fahrzeugklasse in der Unfallstatistik, hieß es in einer Stellungnahme. Zweifel äußerte auch der TÜV: Ein „Kurzprogramm“ sei nicht genug und vor allem die praktischen Fahrstunden seien unzureichend. Fahrlehrer:innen sahen das ähnlich. „Das zentrale Problem ist die fehlende fahrerische Kompetenz“, so der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), Dieter Quentin. Die Schulung sei „völlig unzureichend“.
News

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Zustimmung, das Motorradfahren mit Autoführerschein zu erlauben, kam von der FDP und dem Industrie-Verband Motorrad (IVM). „Der Vorschlag von Minister Scheuer geht in die richtige Richtung“, so Verkehrsexperte Oliver Luksic (FDP). Mit zusätzlichen Fahrstunden könne man Autofahrer:innen durchaus zutrauen, ein motorisiertes Zweirad mit 15 PS „sicher und verantwortlich“ zu steuern. Und der IVM teilte mit: „Das Leichtkraftrad ist eine sofort verfügbare Option zur Entlastung des fließenden und ruhenden Verkehrs gerade in hoch frequentierten Ballungsräumen.“ Die sauberen und ökonomischen Fahrzeuge könnten die Mobilität in Städten aber auch ländlichen Regionen aufrecht erhalten.
Ratgeber

2020: Rund 78.000 machen vom Motorradfahren mit Autoführerschein Gebrauch & Kraftrad-Boom

Kann ich in Deutschland ein Motorrad fahren

Anfang 2021, rund ein Jahr nach Inkrafttreten der Neuregelung zum Motorradfahren mit Autoführerschein, waren laut Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bundesweit rund 78.000 Berechtigungen zum Führen von Leichtkrafträdern mit 125 Kubikzentimeter und 11 kW eingetragen. Bereits bis zum 30. Juni 2020 waren demnach bereits etwa 27.000 Fahrerlaubnisse eingetragen. Vom 1. Juli 2020 bis zum 1. Januar 2021 stieg die Zahl der Eintragungen nochmals deutlich an: Im zweiten Halbjahr gab es demnach doppelt so viele Neueintragungen von den sogenannten „196-ern“ wie in den ersten sechs Monaten nach Inkrafttreten der Neuregelung. Am häufigsten wurde die entsprechende Schlüsselzahl im Gesamtjahr 2020 für Fahrerlaubnisinhaber:innen in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen registriert. Derweil wurde in Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit weniger als 120 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner:innen in geringem Außmaß von der Neuregelung zum Motorradfahren mit Autoführerschein Gebrauch gemacht.
Verkehrsrecht

Kann ich in Deutschland ein Motorrad fahren

Bereits Ende 2020, also rund ein Jahr nachdem eine Verordnung das Motorradfahren mit Autoführerschein erleichtert hat, verzeichnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Rekord-Steigerung bei der Nachfrage nach kleineren Rollern und Motorrädern. Demnach sind zwischen Januar und September 2020 rund 185.000 Krafträder neu zugelassen worden – ein Zuwachs von mehr als 20 Prozent verglichen mit dem Vorjahreszeitraum. Und bei Motorrädern mit bis zu 126 Kubikzentimetern Hubraum stieg die Zahl der Neuzulassungen laut Industrie-Verband Motorrad (IVM) sogar um rund 67 Prozent auf knapp 30.000. Bei Rollern bis 125 Kubikzentimeter sogar um mehr als 90 Prozent auf rund 26.000. Mindestens seit Anfang der 1990er Jahre sei die Zahl der neu zugelassenen Krafträder in Deutschland im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nicht mehr so stark gestiegen wie jetzt, sagte Achim Marten vom IVM. Und weiter: „Aus unserer Sicht kommt da ein gewisser Lockdown-, Covid-19-Effekt dazu.“ Mit dem Motorrad oder Roller zu fahren, sei „neben dem Radfahren die pandemiesicherste Fortbewegungsart“. Dennoch scheinen viele auf Reform der Fahrerlaubnis-Verordnung gewartet zu haben: Wie das KBA mitteilte, haben allein im ersten Halbjahr 2020 (bis 30. Juni) 26.898 Besitzer:innen des Pkw-Führerscheins nach den neuen Regeln zusätzlich eine Fahrerlaubnis für 125er-Maschinen erworben. Ratgeber

Weitere Tipps rund um die Motorradausrüstung

Ob Sie mit dem Autoführerschein Motorrad fahren dürfen und viele weitere Themen rund um die Motorradausrüstung finden Sie hier >>

Https://www. autozeitung. de/motorradfahren-mit-autofuehrerschein-196693.html

Motorradführerschein: Das sollten Sie über die Klassen wissen

Kann ich in Deutschland ein Motorrad fahren

Roller, kleines Motorrad oder schwere Maschine – mit dem Motorradführerschein der Klassen AM, A1, A2 oder A entscheiden Sie, welches Zweirad Sie im Straßenverkehr bewegen dürfen.

Mit einem Pkw-Führerschein dürfen Sie bestimmte Motoräder ohne eine zusätzliche Prüfung zu fahren – oder Sie machen eine verkürzte Motorrad-Ausbildung in der Fahrschule.

Die Kosten für den Motorradführerschein setzen sich unter anderem aus Fahrschul – und Prüfungsgebühren zusammen. Sie variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler – vor allem die Anzahl der benötigten Fahrstunden wirkt sich auf den Preis aus.

Themen in diesem Ratgeber:

Welche Motorradführerschein-Klassen gibt es?

Spontan eine Spritztour unternehmen und das Gefühl von Freiheit genießen – viele Menschen entscheiden sich irgendwann für ein Motorrad. Doch welche Führerscheinklasse kommt infrage, ab wann darf man einen Motorradführerschein machen und was kostet die Fahrerlaubnis fürs Zweirad – das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Prüfbescheinigung für Mofas

Um ein Mofa zu fahren, benötigen Sie keinen speziellen Motorradführerschein. Denn dabei handelt es sich um ein Kleinkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Stattdessen stellt Ihnen der TÜV eine Mofa-Prüfbescheinigung aus. Diese erhalten Sie, wenn Sie sechs Doppelstunden Theorie sowie eine Doppelstunde praktischen Unterricht in einer Fahrschule nachweisen können und die theoretische Prüfung bestanden haben. Bereits Mit 15 Jahren können Sie die Prüfbescheinigung erwerben.

Führerscheinklasse AM für Roller und E-Bikes

Mit einem sogenannten Rollerführerschein dürfen Sie Kleine Krafträder mit einem Hubraum von maximal 50 cm³ (Elektromotor: maximal 4 kW) bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Dazu gehören neben Rollern, Mopeds, Mokicks auch E-Bikes sowie dreirädrige Krafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Sie müssen Mindestens 16 Jahre alt für diesen Führerschein sein.

Führerscheinklasse A1 für Leichtkrafträder

Mit dem Motorradführerschein der Klasse A1 dürfen Sie bereits kleine Motorräder bewegen. Das sind Zwei – oder dreirädrige Leichtkrafträder mit bis zu 125 cm³ Hubraum und einer Motorleistung bis zu 11 kW mit einer Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Dabei sollte Das Leistungsgewicht von Leistung zu Leermasse maximal 0,1 kW/kg betragen. Auch für diesen Führerschein müssen Sie das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben. Neben den Übungsfahrten kommen Zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, Autobahnen und bei Nacht auf Sie zu. Zur Info: Mit dem Führerschein der Klasse A1 haben Sie automatisch auch den Führerschein der Klasse AM erworben.

Führerscheinklasse A2: für Krafträder bis 35 kW Leistung

Dieser Motorradführerschein berechtigt Sie, größere Maschinen mit einer Motorleistung bis 35 kW zu fahren. Dabei sollte das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,2 kW/kg betragen. Diesen Führerschein können Sie Erst mit 18 Jahren machen. Gut zu wissen: Haben Sie schon einen Führerschein der Motorrad-Klasse A1, müssen Sie nur noch eine praktische Prüfung mit der höherklassigen Maschine bestehen. Für Neueinsteiger umfasst der Theorieunterricht 16 Doppelstunden zu je 90 Minuten (dabei wird in 12 Doppelstunden Grundstoff und in vier Doppelstunden spezieller Stoff zum Kraftrad vermittelt). Der Fahrlehrer bestimmt die Anzahl der benötigten Übungsstunden. Dabei sind Zwölf Sonderfahrten à 45 Minuten vorgeschrieben.

Zur Info: Mit diesem Führerschein dürfen Sie auch Fahrzeuge führen, für die die Führerscheinklassen AM und A1 vorgesehen sind.

Führerscheinklasse A: für große Maschinen

Für den vollwertigen Motorradführerschein der Klasse A müssen Sie Mindestens 24 Jahre alt sein. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Besitzen Sie bereits Seit mindestens zwei Jahren einen Führerschein der Klasse A2, dann können Sie die Führerscheinklasse A Schon ab 20 Jahren erwerben. Damit sind Sie berechtigt, Alle Maschinen ohne Hubraum – und Leistungsgrenzen zu bewegen. Die Klassen AM, A1 und A2 sind darin eingeschlossen.

Https://www. da-direkt. de/motorradversicherung/ratgeber/motorradfuehrerschein-klassen

MIT WELCHEM FÜHRERSCHEIN KANN ICH EINEN 3-RAD-ROLLER FAHREN?

Die Welt des Motorrads bringt immer wieder unglaubliche Neuheiten auf den Markt, die den Motorradfahrern neue und sichere Fahrerlebnisse bieten. So zum Beispiel das motorisierte Dreirad, das durchaus bei den größten Trends bei der motorisierten Fortbewegung mithalten kann. Dank der breiten Achse stehen nicht nur Sicherheit und Agilität im Vordergrund, sondern diese Rollermodelle bieten auch einen weiteren entscheidenden Vorteil: Selbst für die stärksten Motoren braucht es nicht unbedingt einen Motorradführerschein. Wer in Deutschland alles Dreirad fahren darf, erfahren Sie gleich hier.

Führerscheinregelung für dreirädrige Kraftfahrzeuge in Deutschland

Hier kommt die gute Neuigkeit für alle, die sich einmal aufs dreirädrige Motorrad schwingen möchten: Inhabern der Fahrerlaubnis der Klasse B, die über 21 Jahre alt sind, ist auf deutschen Straßen das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen erlaubt – und zwar auch mit den stärksten Motorleistungen von mehr als 15 kW/24 PS. Selbstverständlich dürfen auch alle Inhaber eines Motorradführerscheins der Klasse A einen dreirädrigen Roller fahren.

Darf ich mit dem starken Dreirad ins Ausland fahren?

Die Regelungen im Ausland können sich von Land zu Land unterscheiden und sind auch regelmäßig Änderungen unterworfen. Wer starke dreirädrige Kraftfahrzeuge im übrigen Europa fahren möchte, benötigt in der Regel einen Motorradführerschein der Klasse A. Genauere Informationen über die Anforderungen zur Führung von Kraftfahrzeugen im In – und Ausland erhalten Sie bei den zuständigen Behörden, beispielsweise auf auswärtigen Ämtern oder Straßen erkehrsämtern. Bitte informieren Sie sich vor einer Fahrt ins Ausland immer über die aktuell gültigen Anforderungen der jeweiligen Zielländer. Dass Sie in Deutschland mit dem B-Ausweis einen 3-Rad-Roller fahren dürfen, bedeutet nicht zwingend, dass dies auch im Ausland der Fall ist.

Diese Dreirad-Modelle von Peugeot lassen sich mit dem PKW-Führerschein fahren

Die dreirädrigen Kraftfahrzeuge von Peugeot Motocycles, lassen sich in Deutschland mit dem Führerschein der Klasse B fahren, sofern der Fahrer mindestens 21 Jahre alt ist. Egal ob Sie geschäftlich oder privat unterwegs sind, bei allen Varianten des Peugeot Metropolis stehen Sicherheit, Stil und Fahrspaß im Vordergrund. Wenn Sie mit Ihrem Autoführerschein auf einem Peugeot 3-Rad-Roller unterwegs sind, verspüren Sie nicht nur das große Gefühl der Freiheit, sondern bewegen sich dank Reifendrucksensoren, Tagfahrlicht, asphärischen Rückspiegeln ohne tote Winkel, ABS-Bremssystem und intelligenter Vorderachskonstruktion auch sehr sicher fort.

Https://www. peugeot-motocycles. de/faq/mit-welchem-fuehrerschein-kann-ich-einen-3-rad-roller-fahren

Motorradfahren in Deutschland Diese Verkehrsregeln sollten Sie kennen

Andere Länder, andere Sitten – das gilt für das Essen, die Kultur, fürs Autofahren und fürs Motorradfahren. Die Verkehrsregeln für Motorradfahrer in Deutschland sind im folgenden Beitrag zusammengefasst. Die Übersicht zeigt: In vielen Punkten sind Motorradfahrer Autofahrern gleichgestellt, beispielsweise was das Abstandhalten und das Überholen angeht. Auch die Höchstgeschwindigkeiten sind einzuhalten – und werden mit immer pfiffigeren Methoden überprüft. Allerdings gibt es für Motorradfahrer auch mehr Details zu berücksichtigen, was das Verhalten im Straßenverkehr angeht.

Vorbildlich wie in der Fahrschule – so sollte ein Motorradfahrer fahren

Und das bedeutet für deutsche Verhältnisse, dass Motorradfahrer nicht freihändig fahren dürfen. Die Hände sind stets am Lenker, die Füße sind auf den Fußrasten. Auf dem Kopf muss ein Motorradfahrer zwingend einen Helm tragen. Das gilt für alle Motorradfahrer, deren Maschine schneller als 20 Stundenkilometer fährt, sowie für Beifahrer. Ohne Helm zu fahren, wird bestraft – und zwar je nach dem Alter des helmlosen Mitfahrers. Ein Fahrer ohne Schutzhelm muss 15 Euro Strafe bezahlen; ein Kind ohne Schutzhelm kostet 60 Euro Strafe.

Das Fahren auf nur einem Rad ist verboten – und würde ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro kosten, wenn der Motorradfahrer erwischt würde. Ebenso das Anhängen an andere Fahrzeuge. Hat ein Motorrad einen Defekt, dann muss der Fahrer es zur nächsten Werkstatt oder zu einem Abschlepper schieben. Sogenannte Krafträder, so heißen Motorräder im deutschen Gesetz, dürfen nicht von einem anderen Verkehrsteilnehmer abgeschleppt werden. Wer sich dieser Regelung widersetzt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Möchte der Motorradfahrer jemanden auf seinem Kraftrad mitnehmen, muss es einen extra Sitz mit Haltesystem und Fußstützen für den Beifahrer auf dem Motorrad geben. Das Mitnehmen eines Beifahrers ohne Haltesystem würde mit 5 Euro Strafe geahndet.

Aus der Straßenverkehrsordnung … für Motorradfahrer gibt es spezielle Verkehrszeichen

Es gibt in Deutschland zwei Verkehrszeichen, die sich ausschließlich an Motorradfahrer richten.

• Dabei handelt es sich zum einen um das Schild mit der kryptischen Nummer 1022-12, das eine rechteckige Form und einen schwarzen Rahmen hat und einen schwarzen Motorradfahrer zeigt. Darunter steht: „frei“. Die Erklärung ist simpel: Auf der Straße oder auf dem Weg mit diesem Kennzeichen dürfen Krafträder (also Motorräder), Kleinkrafträder und Beiwagen fahren. Dieses Schild ist ein Zusatzschild, meist aufgestellt mit einem Fahrverbot – von dem eben die genannten Zweiräder ausgenommen sind.

• Auch das zweite Verkehrszeichen, das exklusiv für Motorradfahrer aufgestellt wird und die Nummer 255 trägt, kennt jeder – nur kaum einer unter dieser Nummer. Das Verkehrszeichen ist rund, hat einen dicken, roten Rand und einen Motorradfahrer in der Mitte. Klar, dass dieses Kennzeichen heißt, dass Motorräder, Mofas und Kleinkrafträder hier nicht fahren dürfen.

Gibt es spezielle Parkareale für Motorradfahrer?

In puncto Parken hat ein Motorrad in Deutschland dieselben Rechte wie ein Auto. Das heißt: Auch wenn ein Motorrad deutlich kleiner in den Ausmaßen ist, darf es in einer Parkbucht für ein Auto stehen. Bürgersteige, die rein optisch und mit Blick auf die Ausmaße als Parkplatz für ein Motorrad „ausreichend“ erscheinen, sind noch lange nicht erlaubt. In größeren Orten gibt es speziell ausgewiesene Motorradparkplätze, die den Zwist zwischen Auto – und Motorradfahrern regulieren sollen, denn dann hat jeder seinen zugewiesenen Parkplatz.

So sieht ein verkehrssicheres Motorrad aus

Um auf den deutschen Straßen fahren zu dürfen, muss das Motorrad verkehrssicher sein. Neben dem Sitz für den Fahrer mit Haltesystem und Fußstützen spielt hier auch die Beleuchtung eine große Rolle. Um auf einer Straße durch Deutschland cruisen zu können, braucht ein Motorrad in puncto Beleuchtung.

• einen Scheinwerfer, der nach vorne leuchtet,
• eine Schlussleuchte und einen Rückstrahler, der nach hinten leuchtet,
• sowie Bremsleuchten.

Klassische Rückfahrscheinwerfer braucht ein Motorrad in der Regel nicht. Achtung: In Deutschland ist nur ein Nebelscheinwerfer erlaubt, auch wenn das Motorrad über einen Beiwagen verfügt. Eine beleuchtete Markierung über die Breite des Fahrzeugs ist nur dann nötig, wenn ein Beiwagen zum Motorrad gehört.

Wann braucht es auf deutschen Straßen welches Licht?

Tagsüber können Motorradfahrer mit Tagfahrleuchten oder Abblendlicht fahren; nachts ist das Abblendlicht Pflicht. Der Nebelscheinwerfer kommt bei Nebel, aber auch bei Schnee und Regen zum Einsatz. Wer tagsüber ohne Licht fährt, muss mit einer Geldstrafe von 10 Euro rechnen. Das Bußgeld erhöht sich auf 15 bzw. 35 Euro, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder die mangelnde Beleuchtung einen Unfall zur Folge hat.

Wie sicher ist das Fahren in Deutschland für Motorradfahrer?

Statistisch betrachtet ist die Zahl der Verunglückten und derer, die bei einem Verkehrsunfall in Deutschland zu Tode gekommen sind, rückläufig. Im Jahr 2019 verunglückten 27.850 Motorradfahrer, 542 verstarben im Straßenverkehr. Der Zehn-Jahres-Rückblick auf das Jahr 2009 unterstreicht den erleichternden Abwärtstrend. Im Jahr 2009 verunglückten 30.370 Motorradfahrer in Deutschland; 650 verstarben. Das sind 8,3 Prozent weniger Verunglückte im Straßenverkehr und knapp 20 Prozent weniger Todesopfer binnen zehn Jahren.

Https://www. motorrad-magazin. at/motorrad-magazin. at/artikel/1/85/4585/Motorradfahren+in+Deutschland:+Diese+Verkehrsregeln+sollten+Sie+kennen

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