Fußgänger und alle Verkehrsteilnehmer mit besonderen Fortbewegungsmitteln wie zum Beispiel Tretrollerfahrer und Inlineskater gehören auf den Gehweg. Sie werden rechtlich wie Fußgänger behandelt und müssen daher den Gehweg mit angepasster Geschwindigkeit benutzen.
Fußgänger können ein Fahrrad auf dem Gehweg schieben, soweit sie damit den Fußgängerverkehr nicht erheblich behindern, ansonsten müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen.
Gehweg meistens nicht für Radfahrer
Radfahrer dürfen nicht auf den Gehweg. Ausnahmen gibt es bei Kindern. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen diese mit dem Fahrrad auf den Gehweg. Sie dürfen also nicht auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen fahren.
Ab dem vollendeten achten Lebensjahr bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie Gehwege benutzen, das heißt, sie haben die Wahl zwischen Gehweg, Fahrbahn und nicht benutzungspflichtigen Radwegen.
„Radfahrer frei“ – was gilt nun?
Das Radfahren auf Gehwegen kann jedoch mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ zugelassen sein. Radfahrer müssen dann jedoch Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Durch das Schild sind sie nicht verpflichtet, den Gehweg zu nutzen, sie dürfen also auch auf der Fahrbahn fahren.
Radfahrer müssen einen Radweg benutzen, wenn das ausdrücklich durch eines der drei blauen Radwegschilder gekennzeichnet ist. Die drei entscheidenden Schilder: weißes Fahrrad auf blauem Grund (Z 237), blaues Fahrradschild mit weißer Linie quer (Z 240) oder senkrecht (Z 241).
Kleine, aber wichtige Unterschiede
Trennt eine weiße Linie senkrecht das Radwegschild (Z 241), dann müssen Radfahrer die eine Seite und Fußgänger die andere Seite des Weges benutzen. Ist das blaue Schild quer geteilt (Z 240), zeigt es einen gemeinsamen Geh – und Radweg an. Dann ist er auch für Radfahrer benutzungspflichtig.
Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h gelten als Fahrräder und dürfen die Radwege benutzen. Mofas dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften auf einen Radweg, ohne dass das zusätzlich beschildert ist – innerorts nur dann, wenn es ein Zusatzschild erlaubt.
Der Hund darf beim Radler an die Leine
Für alle Radfahrer gilt ein Rechtsfahrgebot. Den Radweg auf der linken Seite dürfen sie nur benutzen, wenn das durch ein Schild zugelassen ist. Sonst müssen sie rechts auf der Fahrbahn fahren. Der Gehweg ist keine Alternative.
Das sagt die Verkehrsordnung
Wo soll man als Radler fahren? Der Gehweg ist gefährlich, auf der Straße herrscht Verdrängungswettbewerb und viele Radwege sind unzumutbar. Radfahrer haben es wahrlich nicht leicht. Wir klären Sie über die Rechtslage auf.
Auf der Straße abgedrängt, auf dem Gehweg nach dem Klingeln angeraunzt – Radfahrer trainieren sich neben kräftigen Waden auch ein dickes Fell an. Über kaum etwas streiten sie mit Autofahrern und Fußgängern so leidenschaftlich wie über die korrekte Aufteilung des Verkehrsraums. Und es ist erstaunlich, wie viel schutzblechdünnes Halbwissen darüber kursiert, wann man auf zwei Rädern über welchen Untergrund rollen darf. Zeit, das Vorderlicht anzuknipsen und Helligkeit ins Dunkel zu bringen. Das Wichtigste zuerst: Generell sind Radwege laut § 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur dann benutzungspflichtig, wenn sie durch ein rundes Schild – weißes Fahrrad auf blauem Grund – gekennzeichnet sind. Fehlt dieses Schild, steht es Radfahrern frei, die Straße zu benutzen.
In diesen Fällen darf der Fußweg von Radfahrern benutzt werden
Es gibt zudem zwei Ausnahmen, bei denen ein benutzungspflichtiger Radweg sogar ignoriert werden darf. Erstens: Er ist objektiv nicht benutzbar. „Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn er vereist, von Pflanzen überwuchert oder von falsch geparkten Autos blockiert ist“, heißt es auf der Homepage des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC). Zweitens: Radfahrer, die im Verbund ab 16 Leuten unterwegs sind, dürfen gemäß § 27 der StVO immer auf der Straße fahren – und das sogar nebeneinander.
Kommen wir zum Fußweg: Er ist grundsätzlich, der Name lässt es erahnen, nur für Fußgänger da. Verkehrsteilnehmer mit besonderen Fortbewegungsmitteln, beispielsweise Inlineskatern, dürfen ihn ebenfalls benutzen. Radfahrer nicht – es sei denn, sie steigen ab und schieben. Eine Ausnahme stellen Kinder dar. Bis zu ihrem achten Geburtstag müssen sie sogar auf dem Bürgersteig fahren. Das galt lange nicht für ihre Eltern. Sie mussten ihrem Nachwuchs vom Radweg oder der Straße aus Kommandos zurufen. Wie impraktikabel das war, sah schließlich auch das entsprechende Ministerium ein und änderte im Dezember 2016 die StVO. Seitdem gilt: Aufsichtspersonen ab 16 Jahren dürfen Kinder bis acht Jahre auf dem Fußweg fahrend begleiten. Kinder, die ihr achtes Lebensjahr vollendet haben, dürfen bis zu ihrem zehnten Geburtstag wählen, ob sie den Gehweg, die Fahrbahn oder den Radweg nutzen möchten.
Achten Sie auf die Verkehrsschilder!
Keine Regeln ohne Ausnahmen – das gilt auch beim Fußweg: Das Schild mit der Aufschrift „Radfahrer frei“ erlaubt Bikern die Benutzung des Gehwegs, allerdings müssen sie besondere Vorsicht gelten lassen. Darüber hinaus gibt es geteilte Verkehrsräume für Radfahrer und Fußgänger: Ein blaues, rundes Schild, auf dem ein Fahrrad und Fußgänger durch eine horizontale Linie voneinander getrennt sind, erlaubt beiden Gruppen die Benutzung über die volle Breite. Verläuft der Strich vertikal, ist der Weg in zwei Bereiche geteilt.
Tatsächlich machen es die vielen Sonderreglungen allen Verkehrsteilnehmern nicht gerade leicht, den Blutdruck niedrig zu halten. Schließlich sind wir gerade im Verkehr so gepolt, dass wir drauflosbrüllen, wenn wir uns in unseren Rechten verletzt fühlen. Gut, wenn man dann die richtigen Argumente hat. Diese Seite darf ausgeschnitten, einlaminiert und an randalierende Verkehrsraum-Mitbewerber weiter gegeben werden.
Https://www. autobild. de/artikel/buergersteig-radweg-strasse-wohin-als-radfahrer-21353329.html
Darf oder muss man auf dem Radweg fahren.
Eine ähnliche Situation hast du als Radfahrer garantiert schon mal erlebt: Du fährst auf dem gemeinsamen Geh – und Radweg, erblickst eine Gruppe von Menschen und weichst, um Komplikationen zu vermeiden und keine Umstände zu bereiten, kurzerhand auf die unbefahrene Straße aus. Doch ist das überhaupt erlaubt? Dürfen Radfahrer sowohl Straße als auch Radweg befahren oder gibt es eine Pflicht, Radwege zu benutzen?
Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. In bestimmten Situationen müssen Radfahrer den Radweg benutzen, in anderen dürfen sie den Radweg, aber auch die Straße benutzen. Das richtige Verhalten ist also nicht immer offensichtlich. Mit einem Blick in die Aktuelle Straßenverkehrsordnung (StVO) beseitigen wir alle Unklarheiten.
Radwegbenutzungspflicht: Wann müssen Radfahrer auf dem Radweg fahren?
Sind bestimmte Verkehrszeichen vorhanden, Müssen Radfahrer auf dem Radweg fahren. Das Befahren der Fahrbahn ist dann verboten. Das ist häufig bei viel befahrenen Straßen der Fall.
In der Straßenverkehrsordnung heißt es in § 2 Absatz 4: „Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.‘
So erkennst du die Zeichen:
Zeichen | Bedeutung | Aussehen | Regelung |
Zeichen 237 | Radweg | Blaues Schild mit weißem Fahrrad | Radfahrer müssen den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht) und dürfen nicht auf der Straße fahren. |
Zeichen 240 | Gemeinsamer Geh – und Radweg | Blaues Schild mit zwei Fußgängern oben und einem Fahrrad unten | Radfahrer müssen den gemeinsamen Geh – und Radweg benutzen und dürfen nicht auf der Straße fahren. |
Zeichen 241 | Getrennter Rad – und Gehweg | Blaues Schild mit einem Fahrrad links und zwei Fußgängern rechts | Radfahrer müssen den getrennten Geh – und Radweg benutzen und dürfen nicht auf der Straße fahren. |
Hier gibt es also eine Radwegbenutzungspflicht. Ist der Radweg mit einem der oben genannten Zeichen ausgeschildert, musst du ihn als Radfahrer benutzen.
Auf gemeinsamen und getrennten Rad – und Gehwegen ist Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Weg nicht benutzen, solange keine Zusatzzeichen die Benutzung erlauben.
Wann dürfen Radfahrer auf dem Radweg fahren?
Neben Radwegen, die durch die blauen Verkehrsschilder gekennzeichnet sind und benutzt werden müssen, gibt es auch Radwege, bei denen es dir als Radfahrer freisteht, ob du diese oder lieber die Fahrbahn benutzen möchtest. Sie werden als Radweg ohne Benutzungspflicht bezeichnet.
Die StVO (§ 2 Absatz 4) besagt: „Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden‘ – müssen aber nicht. Befindet sich neben der Fahrbahn zusätzlich zum Gehweg ein weiterer Sonderweg, handelt es sich dabei meist um einen Radweg ohne Benutzungspflicht.
Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) nennt folgende Erkennungsmerkmale:
- Neben der Fahrbahn gibt es zwei Sonderwege, die baulich voneinander getrennt sind: einen Geh – und einen Radweg. In der Regel ist der direkt an der Bebauung liegende Weg der Gehweg. Der Radweg ohne Benutzungspflicht befindet sich zwischen Gehweg und Fahrbahn. Die blauen Fahrradweg-Schilder, die auf eine Benutzungspflicht hinweisen, fehlen. An den Einmündungen sind Absenkungen vorhanden, damit du mit deinem Rad auf den Sonderweg auffahren kannst.
Radfahrstreifen und Schutzstreifen
Nicht zu verwechseln ist der Baulich von der Fahrbahn getrennte Radweg ohne Benutzungspflicht mit Radfahrstreifen und Schutzstreifen.
Nach der StVO ist ein Radfahrstreifen durch das Zeichen 237 (Radweg) gekennzeichnet und durch das Zeichen 295, die durchgezogene Linie, von der Fahrbahn abgetrennt. Es handelt sich also um einen Sonderweg, der jedoch Nicht baulich, zum Beispiel durch einen Grünstreifen, von der Fahrbahn abgetrennt ist. Autofahrer dürfen den Radfahrstreifen nicht befahren.
Ein Schutzstreifen ist durch das Zeichen 340, die gestrichelte Linie, gekennzeichnet und darf von Autofahrern mitbenutzt werden. Der Schutzstreifen ist ein Teil der Fahrbahn.
Was gilt für Kinder und Familien bezüglich Radwegpflicht?
Da die Radwegbenutzungspflicht für Kinder bis zu einem Alter von zehn Jahren entfällt, gelten für Kinder und Familien andere Regeln. Diese sind in § 2 Absatz 5 der StVO festgehalten.
Kinder bis acht Jahre
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, dürfen sie diesen gemäß StVO auch befahren.
Kinder bis zehn Jahre
Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit dem Fahrrad Gehwege benutzen, aber auch auf der Straße fahren.
Familien
Wird ein Kind bis zu einem Alter von acht Jahren von einem Elternteil oder einer anderen Aufsichtsperson begleitet, darf diese Person den Gehweg für die Dauer der Begleitung ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen.
Auf was muss geachtet werden?
Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen: Der Radverkehr darf den Fußgängerverkehr nicht gefährden oder behindern. Wenn erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.
Was gilt für Gruppen in puncto Radwegbenutzungspflicht?
Laut neuer StVO dürfen Fahrradfahrer Nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sonst muss einzeln hintereinander gefahren werden.
Eine Ausnahmeregelung gilt für Gruppen mit mindestens 16 Fahrradfahrern. Diese dürfen nach StVO § 27 einen Geschlossenen Verband bilden und generell zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Geschlossen ist ein Verband dann, wenn andere Verkehrsteilnehmer seine Mitglieder als zum Verband gehörig erkennen.
Neue Straßenverkehrsordnung 2020
Fahrradfahrer aufgepasst! Die Neue StVO, die seit dem 28. April 2020 gültig ist, bringt einige Erleichterungen und mehr Sicherheit für den Radverkehr, aber auch erhöhte Bußgelder für Radfahrer mit sich.
Auch in Hinblick auf die Radwegpflicht gab es Änderungen und die Verletzung der Radwegbenutzungspflicht schlägt mit höheren Kosten zu Buche. Dazu zählt das regelwidrige Fahren auf dem Gehweg oder die Nutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen. Linksseitige Radwege dürfen nur befahren werden, wenn zusätzlich ‚Radverkehr frei‘ angezeigt wird. Also: Augen auf im Radverkehr!
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Nach ihrem Studium der Literaturwissenschaften widmet sich Luisa nun der Sonderpädagogik, wobei ihr Schwerpunkt auf der emotionalen und sozialen Entwicklung liegt. Ihrer Liebe zum Schreiben und zum Sport kann sie als Redakteurin für Bikes. de weiterhin nachgehen. Wenn sie nicht gerade am Studieren und Schreiben ist, trifft man sie zum Wandern, Joggen und Radfahren irgendwo im Wald an. Für Luisa ist das Fahrrad ein umweltfreundliches Fortbewegungsmittel, ein Sportgerät und ein tolles Fahrzeug, um Natur zu erleben und die Welt zu entdecken. Am liebsten ist sie mit ihrem Trekkingrad oder ihrem Mountainbike unterwegs.
Https://www. bikes. de/magazin/service/verkehr/radwege-benutzungspflicht
Dürfen Radfahrer auf dem Gehweg fahren? Regeln fürs Radeln
Fußgängerzone: In Fußgängerzonen müssen Radfahrer in der Regel absteigen, es sei denn, das Radfahren wird durch ein Zusatzschild erlaubt.
- Veröffentlicht am: 8. September 2020 Veröffentlicht von: Oliver Kastner
Das Fahrrad zählt unbestreitbar zu den Gewinnern der Corona-Krise. Viele Menschen sind wieder neu aufs Fahrrad gestiegen – umso wichtiger, dass Radfahrer wie Autofahrer sich darüber klar sind, für wen welche Regeln gelten. Die Unfallexperten von DEKRA gehen auf die wichtigsten Punkte rund ums Radfahren ein und sagen, worauf Sie achten müssen.
Dürfen Radfahrer auf dem Gehweg fahren?
Fahrräder gelten laut Straßenverkehrsordnung als Fahrzeuge und gehören somit auf die Straße. Es gibt aber Ausnahmen: Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Gehweg fahren, für Kinder bis zehn Jahre ist es erlaubt. Auch eine Aufsichtsperson darf den Gehweg mit benutzen, sie muss jedoch auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden.
Was gilt in der Fußgängerzone?
Vom Grundsatz her gilt in Fußgängerzonen das Gleiche wie auf dem Gehweg. Viele Fußgängerbereiche sind jedoch durch das Zusatzschild „Radfahrer frei“ freigegeben. „Das heißt aber nicht, dass sich Radfahrer den Weg freiklingeln und beliebig schnell fahren dürfen“, sagt DEKRA Unfallforscher Luigi Ancona. „Hier ist höchstens Schritttempo, also 4 bis 7 km/h, erlaubt, wenn nötig, heißt es warten.“ Für belebte Fußgängerzonen empfiehlt es sich ohnehin, das Rad zu schieben: „Sonst gefährdet man Fußgänger und sich selbst.“
Müssen Radfahrer den Radweg benutzen?
Radfahrer müssen einen Radweg immer dann nutzen, wenn er mit dem runden Radweg-Zeichen gekennzeichnet ist; es zeigt ein weißes Fahrrad auf blauem Grund. Fehlt es, kann der Radfahrer zwischen Fahrbahn und Radweg wählen.
Manchmal befindet sich der Radweg auf der linken Fahrbahnseite. Nur wenn ein Radweg in Gegenrichtung mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ gekennzeichnet ist, darf man ihn auch auf der linken Fahrbahnseite befahren.
Gelten Tempolimits auch für Radfahrer?
Nicht nur Kraftfahrer können Bußgelder und Punkte wegen überhöhter Geschwindigkeit kassieren, sondern auch Radfahrer müssen sich an Regeln halten. Für sie gelten die ausgeschilderten Tempolimits ebenso, zum Beispiel Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen. „Radfahrer sollten immer nur so schnell fahren, dass sie weder sich selbst noch andere gefährden“, betont der Unfallforscher.
„Vor allem gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Personen ist eine Gefährdung auszuschließen, das heißt: Tempo anpassen und bremsbereit sein.“ Wichtig ist weiter, die Geschwindigkeit an die Straßen-, die Wetterbedingungen und die eigenen Fähigkeiten anzupassen.
Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?
Nebeneinander: Seit Inkrafttreten der geänderten Straßenverkehrsordnung im April 2020 dürfen Radfahrer zu zweit nebeneinander fahren, solange keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.
Seit April 2020 ist die neue Fassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Sie erlaubt grundsätzlich, dass zwei Radler nebeneinander fahren. Voraussetzung ist, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden, dass also zum Beispiel immer noch genug Platz zum Überholen ist. Im Verbund von 16 Radfahrern und mehr ist, wie schon bisher, das Nebeneinanderfahren ohnehin erlaubt.
Ist Telefonieren auf dem Fahrrad erlaubt?
Für das Telefonieren gelten für Radfahrer die gleichen Regeln wie für Autofahrer: Das Handy am Ohr während der Fahrt ist tabu. Bei Verstößen werden 55 Euro Bußgeld fällig, beim Autofahren sind es 100 Euro und ein Punkt. „Mit Headset telefonieren ist zwar nicht untersagt, mit Kopfhörern im Straßenverkehr unterwegs zu sein, ist aber höchst gefährlich. Gerade beim Fahrradfahren ist der Hörsinn eine ganz wichtige Hilfe, um Fahrzeuge rechtzeitig wahrzunehmen, die sich von hinten oder seitlich nähern“, so Ancona.
Darf man auf dem Fahrrad Musik hören?
„Auch das Musikhören mit Kopfhörern ist beim Radfahren äußerst fahrlässig und ein permanentes Unfallrisiko“, warnt der Forscher von DEKRA. Grundsätzlich untersagt ist es trotz der Gefahren nicht völlig, die Musik darf aber nicht so laut sein, dass der Radler die Geräusche seiner Umgebung nicht mitbekommt.
Ebenso ist Musik aus einem Lautsprecher in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Wer aber beispielweise ein Martinshorn überhört oder eine Gefährdung darstellt, kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Auch wenn’s erlaubt ist: Fahr nie rechts vorbei!
„Auch wenn es schnell gehen soll – schlängeln Sie sich an Lkw und großen Nutzfahrzeugen, die vor einer Ampel halten, nie mit dem Fahrrad rechts vorbei und warten Sie nicht rechts von diesen Fahrzeugen“, warnt Ancona. Beim Losfahren ist die Gefahr groß, von einem rechtsabbiegenden Lkw übersehen und erfasst zu werden.“ Bei solchen Unfällen sterben in Deutschland jedes Jahr 30 bis 40 Radfahrer.
„Hierzulande ist es Radfahrern – leider – erlaubt, wartende Fahrzeuge vorsichtig rechts zu überholen. Die Praxis zeigt jedoch: Dieser Bereich kann zur Todeszone werden, da der Radfahrer im rechten seitlichen Bereich nur schwer wahrzunehmen ist.“
Der Abbiegeassistent für Lkw, der bei diesen Szenarien helfen könnte, ist in der EU für neue Lkw-Fahrzeugtypen erst ab 2022 und für alle neu zugelassenen Lkw erst ab 2024 verpflichtend. Ancona: „Beherzigen Sie den Appell: Fahr niemals rechts vorbei!“
Darf man alkoholisiert aufs Fahrrad steigen?
Radfahren und Alkohol vertragen sich nicht. Mit einer Alkoholfahrt können Radler sogar ihren Autoführerschein in Gefahr bringen. Schon ab 0,3 Promille Alkohol im Blut droht bei auffälliger Fahrweise oder Unfall eine Strafanzeige. Von 1,6 Promille an gilt ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig (Autofahrer: 1,1 Promille) und muss mit drastischen Konsequenzen rechnen: Strafbefehl, drei Punkte im Fahreignungsregister, Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts sowie Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).
Neue Regeln für Autofahrer
Überholen: Autofahrer müssen beim Überholen innerorts mindestens 1,50 Meter, außerorts 2 Meter seitlichen Abstand zu Radfahrern einhalten.
Auch für Autofahrer ist es wichtig, die seit Ende April 2020 geltenden neuen Regeln zum Schutz der Radfahrer zu kennen. So müssen Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrern innerorts mindestens 1,50 Meter und außerorts 2 Meter seitlichen Abstand einhalten. Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen beim Rechtsabbiegen innerorts nur Schrittgeschwindigkeit fahren, um Rechtsabbiegerunfälle zu vermeiden. Auf Straßen mit Radweg wurde das Parkverbot vor Einmündungen und Kreuzungen auf acht Meter ausgeweitet.
Was gilt auf Schutzstreifen und Radfahrstreifen?
Auf Schutzstreifen für den Radverkehr, zu erkennen an einer gestrichelten weißen Linie, besteht seit Ende April 2020 ein generelles Halteverbot. Bisher schon galt, dass Kraftfahrzeuge diesen Streifen nur „bei Bedarf“ überfahren dürfen, etwa, um vor Hindernissen oder Baustellen auszuweichen. Radfahrstreifen sind mit einer durchgehenden Linie von der Fahrbahn getrennt und dürfen von Kraftfahrzeugen weder zum Ausweichen noch zum Halten genutzt werden. Auf beiden Streifen ist beim Rechtsabbiegen der Vorrang geradeaus fahrender Radfahrer zu beachten.
Https://wob24.net/duerfen-radfahrer-auf-dem-gehweg-fahren-regeln-fuers-radeln/
Dürfen Radfahrer auf dem Bürgersteig fahren
Eine junge Frau radelt auf dem Gehweg
Oft trifft man Radfahrer auf dem Gehweg an. Doch nicht schiebend, sondern laut klingelnd und kräftig in die Pedale tretend. Fußgänger sind dann zu Recht ärgerlich, denn die Radler sollten Rücksicht nehmen.
Doch haben Radfahrer überhaupt etwas auf dem Gehweg zu suchen?
Freie Fahrt für Kinder auf dem Fußweg
▶︎ Kinder unter zehn Jahren dürfen den Gehweg benutzen. Sie dürfen auch auf dem Radweg fahren, wenn dieser baulich von der Fahrbahn getrennt ist.
Ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr darf von einer Aufsichtsperson radelnd auf dem Gehweg begleitet werden. So soll man die Kleinen besser im Auge behalten können. Denn müsste die Begleitperson auf der Straße fahren, würde das Kind durch parkende Autos schnell aus dem Blick geraten.
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Wann ist Rad fahren auf dem Fußweg noch erlaubt?
Ist das blaue Verkehrsschild, auf dem ein Fahrrad und ein Fußgänger abgebildet sind, waagerecht geteilt, zeigt es einen gemeinsamen Geh – und Radweg an. Dieser ist dann für Radfahrer auch benutzungspflichtig.
Trennt eine weiße Linie senkrecht das blaue Schild, müssen Radfahrer die eine Seite und Fußgänger die andere Seite des Weges benutzen.
Zudem kann das Radfahren auf Gehwegen durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ zugelassen sein.
► Achtung: Als Radfahrer auf dem Gehweg müssen Sie aber Rücksicht auf Fußgänger nehmen.
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Immer wieder sieht man Fahrradfahrer auch in die entgegengesetzte Richtung einer Einbahnstraße radeln. Darf der das?
Müssen Radfahrer immer den Radweg nutzen?
Nein. Nur dann, wenn dieser durch eines der drei blauen Radwegschilder gekennzeichnet ist.
Ist der Radweg nicht durch ein blaues Schild gekennzeichnet, steht einem die Nutzung frei. Man darf also auch auf die Straße ausweichen. Dies gilt ebenso, wenn der Radweg nur durch ein gemaltes Fahrradsymbol gekennzeichnet ist.
► Achtung: Radfahrer dürfen auch auf die Straße ausweichen, wenn der Radweg durch Mülltonnen oder parkende Autos versperrt oder durch Scherben verschmutzt ist. Räder mit Anhänger oder Lastenräder, die für den Radweg zu breit sind, dürfen immer auf die Straße.
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Wie viel kostet das Falsch-Radeln?
Diese Bußgelder drohen für das Radeln auf Fußwegen oder wenn vorgeschriebene Radwege nicht genutzt werden:
- Fahrradfahren auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone kostet 15 Euro. Haben Sie jemanden behindert, gefährdet oder einen Unfall gebaut, können bis zu 30 Euro fällig werden. Wenn Sie einen beschilderten Radweg nicht benutzt haben, werden 20 Euro fällig. Haben Sie jemanden behindert, gefährdet oder einen Unfall gebaut, kann Sie dies bis zu 35 Euro kosten. Befahren Sie einen beschilderten Radweg in die falsche Richtung, müssen Sie 20 Euro zahlen. Haben Sie jemanden behindert, gefährdet oder einen Unfall gebaut, werden bis zu 35 Euro fällig.
► Vorsicht: Radfahrer, die unerlaubt auf dem Gehweg radeln, können bei Unfällen vor Gericht die alleinige Schuld bekommen.
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Wer zahlt bei Fahrradunfällen?
Wird mit dem Fahrrad fremdes Eigentum beschädigt oder gar ein Fußgänger angefahren, drohen Forderungen nach Schadenersatz.
Damit Radfahrer auf diesen Schäden nicht sitzenbleiben, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn Sie unabsichtlich Personen-, Sach – oder Vermögensschäden verursachen.
Wurde der Unfall von einem Autofahrer verursacht, ist dieser durch seine Kfz-Haftpflicht abgesichert.
Darf man mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren?
Generell darf man einen Gehweg nicht mit dem Fahrrad benutzen. Es gibt jedoch Ausnahmen hauptsächlich für Kinder. In der Straßenverkehrsordnung sind die Ausnahmen definiert.
Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Kinder sogar auf dem Gehweg fahren. Sie dürfen dadurch weder auf dem Radweg noch auf Fahrradstreifen oder gar auf der Straße fahren.
„Fahrrad frei“ auf dem Fußgängerweg.
Wird ein Kind bis zum achten Lebensjahr von einer Aufsichtsperson begleitet, so darf diese seit Dezember 2016 ebenfalls den Gehweg benutzen. Hat das Kind das achte Lebensjahr vollendet, aber noch nicht das Zehnte Lebensjahr, so hat es ein Wahlrecht: Es kann also sowohl auf dem Fußgängerweg, einem Radweg oder auf der Straße fahren.
Ist der Weg durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ für Fahrradfahrer freigegeben, so kann er unter besonderer Rücksichtnahme auf die Fußgänger*innen benutzt werden.
Allerdings ist Rücksichtnahme das entscheidende Stichwort. Man darf fahren, aber wenn man Fußgänger*innen bedrängt, kann man dafür auch haftbar gemacht werden. Deshalb ist Vorsicht angesagt.
Wenn man auf einem Fußgängerweg fährt, wo es Kein „Fahrrad frei“-Schild gibt, so handelt man verkehrswidrig. Sofern man hier in einen Unfall verwickelt ist, hat man vor Gericht immer schlechte Chancen.
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Wer ist der Radtouren-Checker?
Mein Name ist Markus. Markus Eberhard Vogt. Ich fahre abgefahrene Radtouren und Radstrecken ab. Egal ob flach, am Fluss entlang oder über die höchsten und schönsten Berge.
Beispielsweise über die Alpen.
Dazu bin ich Kommunalpolitiker, Musiker, Humorist und verstehe etwas vom Internet (SEO). Seit 2019 arbeite ich in der Fahrradindustrie bei Paul Lange in Stuttgart.
Im Sommer 2016 bin ich in 2 Monaten Über 5000 Kilometer durch 13 europäische Länder gefahren. Seit 2017 sind ungefähr Weitere 25.000 Kilometer hinzugekommen.
Dabei fahre ich durch Deutschland und seine Nachbarländer. Die Tour von 2016 hat mir gezeigt, dass Europa eine vorzügliche Gegend fürs Radreisen ist.
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Radler aufgepasst! Fußgänger gehen auf dem gemeinsamen Rad – und Gehweg vor
Wer ist stärker: Radfahrer oder Fußgänger? Man könnte meinen, dass der Vergleich eindeutig zugunsten der Radler ausgeht. Vor Gericht siegen jedoch meist die, die zu Fuß unterwegs sind – zumindest dürfen sie auf gemeinsamen Fuß – und Radwegen viel mehr. Die Fahrradfahrer sollen vor allem aufpassen.
Die frühlingshaften Temperaturen locken nicht nur die Blumen aus der Erde; auch die Fahrradfahrer zieht es wieder nach draußen. Rechtzeitig zur diesjährigen Eröffnung der Fahrradsaison ist jetzt ein Urteil veröffentlicht worden, dass sich mit einem beliebten Streitpunkt zwischen Fußgängern und Radlern befasst: Dem gemeinsamen Rad – und Fußweg.
Wenn die Gefahr um die Ecke kommt
Auf gemeinsamen Rad – + Fußgängerwegen (Zeichen 240 zu § 41 StVO) kommt es oft zu – gerne lautstarken – Auseinandersetzungen, wer mehr aufpassen muss bzw. mehr darf. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat diese Frage nun eindeutig zugunsten der Fußgänger entschieden. Ein Radler war auf einem solchen Weg schwer gestürzt. Der Grund für den Sturz, der ihm starke Kopfverletzungen bescherte: Er war mit voller Fahrt in der Handtasche einer Frau hängengeblieben. Diese war überraschend aus ihrem Grundstück auf den Rad – und Gehweg getreten. Der Radler klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld – und unterlag in zwei Instanzen.
Der Stärkere gibt nach und passt am Besten auch besser auf
Die Richter waren sich einig: Der gefallene Radfahrer ist für den Unfall allein verantwortlich. Die Frau traf an dem Sturz dagegen keine Schuld. Es erscheine als lebensfremde Überspannung allgemeiner Sorgfaltspflichten, einem Fußgänger aufzuerlegen, vor Verlassen eines Grundstücks und Betreten des öffentlichen Gehwegs zunächst gleichsam um die Ecke zu „lugen“, ob sich auf dem Gehweg etwas bewege.
Auf einem gemeinsamen Rad – und Gehweg haben Radfahrer nicht Vorrang vor Fußgängern
Auf einem gemeinsamen Rad – und Gehweg haben Radfahrer keinerlei Vorrang vor Fußgängern, sondern hätten umgekehrt auf diese Rücksicht zu nehmen und ihre Fahrweise so einzurichten, dass jede Gefährdung vermieden werde. Der Kläger habe sich grob fahrlässig verkehrswidrig verhalten, als er keinen ausreichenden Abstand zum Grundstückseingang eingehalten habe.
Auf solch kombinierten Strecken gilt: Fahrradfahrer haben viel mehr Sorgfaltspflichten als Fußgänger. Sie müssen jederzeit anhalten können – auch wenn Fußgänger überraschend ihren Weg kreuzen. Wer per Pedes unterwegs ist, darf dagegen so gut wie alles: Er muss weder nach hinten noch um die Ecke herum nach Drahteseln Ausschau halten. Er darf plötzlich stehenbleiben oder den Weg über die gesamte Breite nutzen. Dem Fahrradfahrer bleibt hier nur: Aufmerksam sein, Tempo drosseln und das Beste hoffen.
Was darf der Fußgänger?
Fußgänger dürfen den gemeinsamen Fuß – und Radweg auf der ganzen Breite benutzen und dort auch stehenbleiben. Sie brauchen, da dort Radfahrer keinen Vorrang haben, nicht fortwährend nach Radfahrern, die etwa von hinten herankommen könnten, Umschau zu halten. Sie dürfen darauf vertrauen, dass Radfahrer rechtzeitig durch Glockenzeichen auf sich aufmerksam machen, um dann aber ein Passage freizugeben.
Was muss der Fahrradfahrer leisten?
Bei einem gemeinsamen Fuß – und Radweg treffen den Radfahrer höhere Sorgfaltspflichten als den Fußgänger. Diese Pflichten können ihn zur Herstellung von Blickkontakt, Verständigung und Notfalls Schrittgeschwindigkeit zwingen:
Was Radfahrer dürfen – und was nicht
Regeln im Straßenverkehr Was Radfahrer dürfen – und was nicht
Hund im Körbchen am Lenker – das sieht man zwar oft, es ist aber nicht erlaubt. Foto: Annette Shaff/Adobe Stock
Radfahrer nehmen es mit den Verkehrsregeln nicht immer so genau. Doch bei Verstößen drohen Geldbußen und sogar Punkte in Flensburg. Die wichtigsten Rechtsfragen im Überblick.
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Stuttgart – Radfahren macht Spaß, hält fit – und ist vor allem in der warmen Jahreszeit eine beliebte Alternative zur Fahrt mit dem Auto. Doch mit Regeln haben es viele Radfahrer nicht so. In einer Forsa-Umfrage gaben 83 Prozent der deutschen Fahrradfahrer an, sich nicht immer an die Verkehrsregeln zu halten – und schon mal über rote Ampeln zu fahren, anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt zu nehmen und auch auf dem Gehsteig Fußgänger beiseite zu klingeln. Mitunter kommt es auch zu Missverständnissen, weil sich viele Mythen über die Rechte von Radfahrern im Verkehr hartnäckig halten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Dürfen Radfahrer nicht auf die Fahrbahn?
Fahrräder sind Fahrzeuge und gehören deshalb grundsätzlich auch auf die Fahrbahn. Es gibt allerdings Ausnahmen: Gibt es einen Radweg, markiert durch das entsprechende blaue Verkehrszeichen mit einem weißen Fahrrad darauf – muss der Radfahrer runter von der Straße. „Die Beschilderung schreibt eine verpflichtende Nutzung vor“, sagt Claudia Schulze-Domnick, Partner-Anwältin der Rechtsberatung Bikeright. Wo es keinen Radweg gibt und Radfahrer demzufolge die Straße benutzen dürfen, ist es ihnen übrigens auch erlaubt, an Ampeln wartende Autos rechts zu überholen, auch wenn das regelmäßig für Verstimmung bei den Autofahrern sorgt: „In der Straßenverkehrsordnung steht, dass Radfahrer wartende Fahrzeuge mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen dürfen“, sagt Rechtsexpertin Schulze-Domnick.
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Ist Radeln auf Gehwagen und in Fußgängerzonen verboten?
Grundsätzlich ist das richtig – es gibt jedoch Ausnahmen: Kinder bis acht Jahre müssen den Gehweg benutzen, Kinder bis zehn Jahre dürfen das tun. Und Eltern, die ihr Kind begleiten, dürfen ebenfalls auf dem Gehweg fahren, müssen dabei allerdings besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen. In Fußgängerzonen gilt grundsätzlich das gleiche: Wer hier als Erwachsener einfach in die Pedalen tritt und sich den Weg frei klingelt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Aber: „Man darf sein Fahrrad als Tretroller nutzen“, sagt Anwältin Schulze-Domnick. Dafür darf der Radfahrer weder im Sattel sitzen noch die Pedale zum Antrieb nutzen. Erlaubt ist lediglich eine Fortbewegung, bei der man mit einem Fuß auf einem Pedal steht und sich mit dem anderen Fuß vom Boden abstößt. Die Hände gehören an den Lenker.
Dürfen Radler Zebrastreifen benutzen?
Fahrradfahrer dürfen einen Überweg nicht fahrend überqueren, sondern müssen absteigen und ihr Gefährt schieben. Muss ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Fußgängerüberweg abbremsen oder halten, riskiert der Radfahrer ein Bußgeld. Auf der Fahrbahn ist der Radfahrer wie der Autofahrer verpflichtet, anzuhalten und den Fußgängern das Überqueren der Straße zu ermöglichen.
Darf man alkoholisiert Fahrradfahren?
Das hängt von der Promillezahl ab. Zwar ist die Grenze zur Fahruntüchtigkeit für Radfahrer ist mit 1,6 Promille deutlich höher als für Autofahrer für die 0,5 Promille die rote Linie darstellen. Wer aber als Radfahrer mit mehr als 1,6 Promille im Blut erwischt wird, riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern muss auch mit Punkten in der Verkehrssünder-Kartei rechnen. Außerdem kann die Behörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen – und wer da durchfällt, verliert auch als Radfahrer seinen Führerschein. Bei Unfällen gilt zudem, dass einem schon ab 0,3 Promille eine Teilschuld zugerechnet wird.
Dürfen Tiere mit aufs Rad?
Hund oder Katze im Körbchen am Lenker – das sieht man zwar oft, es ist aber nicht erlaubt. Hunde dürfen aber vom Fahrrad aus an der Leine geführt werden. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) rät dazu, die Leine nur lose in der Hand zu halten und sie nicht um Handgelenk oder Lenker zu binden, um Stürzen vorzubeugen. Außerdem ist das Mitführen von Hunden nur auf Radwegen und nicht auf der Fahrbahn erlaubt. Wer seinen vierbeinigen Freund immer dabei haben möchte, der kann ihn in einem speziellen Anhänger mitnehmen – das ist sowohl auf der Straße als auch auf dem Radweg erlaubt.
Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?
Mancher Autofahrer mag da den Kopf schütteln, doch unter bestimmten Umständen dürfen Radfahrer tatsächlich nebeneinander fahren – und zwar laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich immer dann „wenn der Verkehr nicht behindert wird“. Das wiederum ist juristisch betrachtet immer dann der Fall, wenn dem Autofahrer noch Platz genug bleibt, mit mindestens 1,5 Metern Abstand zu überholen. In verkehrsberuhigten Zonen oder auf Fahrradstraßen ist das Nebeneinanderfahren sowieso immer gestattet. Und auch Verbände von Radfahrern dürfen in Zweierreihen fahren – das gilt immer, wenn mindestens 16 Radfahrer als Gruppe unterwegs sind.
Dürfen Radler während der Fahrt ihr Handy nutzen?
Telefonieren während der Fahrt und auch das Bedienen des Smartphones ist Radfahrern während der Fahrt nicht gestattet – es gelten die gleichen Regeln wie für Autofahrer. Zum einen lenkt das Telefonieren vom Verkehr ab, zum anderen ist einhändiges Fahren gefährlich. Wer sich mit Handy am Ohr von der Polizei erwischen lässt, muss daher ein Bußgeld von 25 Euro zahlen. Das Handy als MP3-Player zu nutzen und mit Kopfhörern laut Musik zu hören, ist ebenfalls verboten: 10 Euro Bußgeld sind dafür vorgesehen, wenn das „Gehör durch Geräte bei der Fahrt beeinträchtigt“ ist. Wer Kopfhörer im Ohr hat und die Lautstärke zu hoch dreht, hört nichts anderes mehr – weder ein Martinshorn, noch das Hupen oder Klingeln anderer Verkehrsteilnehmer. Zur Navigation darf man das Smartphone während der Fahrt aber nutzen, wenn es mit einer speziellen Halterung am Lenker angebracht ist. Erlaubt ist auch das Telefonieren während der Fahrt mit einer Freisprechanlage. Das ist allerdings fast nur mit Kopfhörern möglich.
Warum darf ich nicht – wenigstens langsam – am Gehsteig Rad fahren?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt eindeutig, dass der Gehsteig nicht mit Fahrzeugen – also auch nicht mit Fahrrädern – befahren werden darf. Ebenso wie Radwege den Radfahrer/innen vorbehalten sind, so sind Gehsteige für Fußgängerinnen/Fußgänger reservierte Verkehrsflächen.
Radfahren auf Gehsteigen bedeutet, sich über die Interessen der schwächsten Verkehrsteilnehmer/innen überhaupt hinwegzusetzen. Die aktuelle Unfallstatistik zeigt leider, dass es zwischen Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer auf Gehsteigen häufig zu Konfliktsituationen kommt. Sollten Sie beim Radfahren einen Gehsteig auf Ihrer Fahrtroute benutzen müssen, steigen Sie vom Fahrrad ab. Wenn Sie das Fahrrad schieben, gelten Sie formal als Fußgängerin/Fußgänger.
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