Freihändig fahrradfahren: darum sollten sie es lassen

In Deutschland sollten Sie nicht freihändig Fahrrad fahren, da es gesetzlich verboten ist. In diesem Beitrag verraten wir Ihnen, warum genau das freihändige Radfahren verboten ist und welche Strafe Sie erwartet, wenn Sie sich nicht an dieses Gesetz halten.

Freihändig fahrradfahren: darum sollten sie es lassen

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Darum sollten Sie nicht freihändig Fahrrad fahren

Freihändig Fahrrad zu fahren macht vor allem eins: Spaß. Doch in Deutschland ist diese Art Fahrrad zu fahren nicht nur nicht gerne gesehen, sondern sogar verboten.

    Die Begründung für dieses Gesetz liegt darin, dass Radfahrer ohne beide Hände am Lenkrad zu haben, keine vollständige Kontrolle über ihr Fahrrad haben. Dadurch gefährden sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Im schlimmsten Fall könnte der Radfahrer womöglich einen Unfall verursachen, weil er die Kontrolle über sein Rad verliert. Fahren Sie dennoch freihändig auf Ihrem Fahrrad und werden dabei erwischt, droht Ihnen ein Bußgeld über fünf Euro. Einhändiges Radfahren ist im Gegensatz zum freihändigen Fahren übrigens erlaubt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Hand dazu ausreicht, die Kontrolle über das Fahrrad zu gewährleisten.

Freihändig fahrradfahren: darum sollten sie es lassen

Nebeneinander auf dem Fahrrad fahren

Es gibt einen weitverbreiteten Irrglauben, dass auch das Nebeneinander-Fahren von zwei Radfahrern in Deutschland verboten sei und man immer hintereinander fahren sollte.

Https://praxistipps. focus. de/freihaendig-fahrradfahren-darum-sollten-sie-es-lassen_143612

Freihändig Fahrradfahren: Diese Strafe sollten Sie kennen

Freihändiges Fahrradfahren ist in Deutschland verboten und wird mit einem Bußgeld bestraft. In diesem Artikel erfahren Sie, was es mit dem Verbot auf sich hat.

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Diese Strafe erwartet Sie beim freihändig Fahrradfahren

Das freihändige Fahrradfahren schränkt die Kontrolle über das Fahrrad ein und kann somit den restlichen Verkehr gefährden. Deshalb ist es im Straßenverkehr nicht erlaubt.

    In Deutschland wird freihändiges Fahrradfahren mit einem Bußgeld von 5 Euro bestraft. Dieses Bußgeld kann höher ausfallen, wenn noch andere Umstände die Kontrolle über das Fahrrad erschweren. Dazu gehören Betrunkenheit, Personenbeförderung oder ein nicht verkehrssicheres Fahrrad. Unter diesen Umständen können Sie neben der Bußgeldwarnung außerdem Punkte in Flensburg bekommen. Wenn die Geldstrafe über 60 Euro liegt, fallen außerdem meist noch etwa 30 Euro Zustellgebühr an.

Freihändig fahrradfahren: darum sollten sie es lassen

Das sollten Sie außerdem wissen über das freihändige Fahrradfahren

Während das freihändige Fahrradfahren bestraft wird, ist es Ihnen erlaubt, einhändig zu fahren.

Https://praxistipps. chip. de/freihaendig-fahrradfahren-diese-strafe-sollten-sie-kennen_117737

Handy am Ohr und ohne Licht – Bußgelder für Fahrradfahrer

Freihändig fahrradfahren: darum sollten sie es lassen

Mit dem Mobiltelefon am Ohr in die Pedale treten? Das kann 25 Euro kosten. Aber auch freihändige Fahrten und rote Ampeln sind für Radler tabu – auch bei solchen Verstößen kann es Bußgelder geben, die Fahrradfahrer kennen sollten.

München – Wer beim Telefonieren während einer Fahrradfahrt erwischt wird, muss mit 25 Euro Bußgeld rechnen. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) hin.

Theoretisch dürften Radler zwar mit einer für das Fahrrad geeigneten Freisprecheinrichtung zum Telefon greifen. Diese sollte jedoch stets ohne den Einsatz von Kopfhörern genutzt werden – denn laut der Straßenverkehrsordnung dürfen Sicht und Gehör des Radfahrers nicht behindert werden.

Ohne Licht durch die Nacht zu radeln, ist nicht nur gefährlich – wer von der Polizei dabei erwischt wird, kann sich laut KS auf ein Bußgeld von 20 Euro einstellen. Ohne Hände am Lenker das Rad zu steuern, kostet 5 Euro Bußgeld. Teurer wird es, wenn Radfahrer über eine rote Ampel fahren: Im günstigsten Fall zahlen sie 45 Euro, doch gefährden sie dabei andere, steigt der Betrag auf 100 Euro. Wer noch nach einer Sekunde Rotzeit über die Ampel pedaliert, muss bis zu 160 Euro zahlen.

Beim Thema Alkohol am Lenker weist der KS darauf hin, dass bei 1,6 Promille die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt. Doch auch bei geringeren Promillewerten drohten Strafen – und zwar dann, wenn Radfahrer mit sogenannten alkoholbedingten Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder durch einen Unfall auffallen.

Https://www. merkur. de/auto/ratgeber/handy-am-ohr-und-ohne-licht-bussgelder-fuer-fahrradfahrer-zr-6145584.html

Bußgeld für Fahrradfahrer: Diese Strafen drohen bei falschem Verhalten im Straßenverkehr

Beim Fahrradfahren am Handy spielen, den Radweg auf der falschen Seite benutzen, ohne Licht unterwegs sein – all das ist laut Straßenverkehrsordnung verboten. Radlern, die sich nicht an die Regeln halten, drohen diese saftigen Strafen.

Freihändig fahrradfahren: darum sollten sie es lassen

Suche Auch Radfahrer müssen sich an Verkehrsregeln halten – sonst drohen saftige Bußgelder. (Symbolfoto) Bild: Adobe Stock/ ARochau

Das 9-Euro-Ticket ist nur noch wenige Tage gültig. Viele Deutsche, die in den vergangenen drei Monaten mit Bus oder Bahn zur Arbeit kamen, werden angesichts der ab September geltenden Preise bald wieder zu einer Alternative greifen. Wer weiterhin klimafreundlich unterwegs sein will, schwingt sich auf das Fahrrad. Doch dabei sollte man sich dringend an die Verkehrsregeln erinnern. Wer dagegen verstößt, muss mit saftigen Bußgeldern rechnen.

Handy auf dem Fahrrad benutzen: Dieses Bußgeld droht

Wer mit dem Fahrrad fährt und dabei am Handy spielt, muss laut dem Bußgeldkatalog 2022 mindestens 55 Euro Strafe zahlen. Gefährdet man dabei andere Verkehrsteilnehmer oder verursacht sogar einen Unfall, kann es schnell noch teurer werden. Auch bei anderweitiger Ablenkung ist Vorsicht geboten: Zwar ist Musik hören während des Fahrradfahrens erlaubt, doch ist diese zu laut und es entsteht eine Gefährdung muss man ebenfalls 15 Euro blechen.

Radweg auf der falschen Seite benutzen: Dieses Bußgeld droht

Wer kennt diese Situation nicht? Man fährt auf der rechten Straßenseite auf einem Radweg und plötzlich kommen einem andere Verkehrsteilnehmer mit ihren Drahteseln entgegen, obwohl es auf der anderen Seite ebenfalls einen Radweg gibt. Diese Situation ist nicht nur brandgefährlich, sondern kann für die „Geisterfahrer“ auch ein Bußgeld nach sich ziehen. Ab 20 Euro beginnen die Strafen. Übrigens: Schon wer auf der richtigen Straßenseite zu weit links fährt und damit das Rechtsfahrgebot missachtet, riskiert ebenfalls ein Bußgeld (mindestens 15 Euro).

Abbiegen nicht anzeigen: Dieses Bußgeld droht

Auch Radfahrer, die sich beim Abbiegen nicht richtig verhalten, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Wer die Änderung der Fahrtrichtung nicht mit einem Handzeichen anzeigt, zahlt zwischen 10 und 35 Euro, wenn er erwischt wird.

Ohne Helm Rad fahren: Droht ein Bußgeld?

Helmpflicht gilt in Deutschland nicht. Wer ohne diesen Schutz unterwegs ist, muss also kein Bußgeld befürchten. Man sollte sich aber bewusst sein, dass ein Helm unter Umständen Leben rettet und das Risiko schwerer Kopfverletzungen verringert. Einen zu tragen, ist deshalb äußerst empfehlenswert. Schließlich kann man auch in einen Unfall verwickelt werden, an dem man selbst keine Schuld trägt

Mit dem Fahrrad auf einem Fußweg fahren: Dieses Bußgeld droht

Für Erwachsene und Kinder ab 11 Jahren ist es tabu, auf dem Fußweg mit einem Fahrrad zu fahren. Ist kein Radweg – oder Streifen vorhanden, müssen sich Drahtesel die Straße mit den Autos teilen. Wer sich nicht daran hält, muss im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen (wenn es zu einem Unfall kommt). In der Regel gibt es aber erst einmal ein Verwarngeld von 10 bis 25 Euro, wenn nichts Schlimmeres passiert. Ausgenommen von dieser Regel sind übrigens Erwachsene (mindestens 16 Jahre alt), die Kinder bis 8 Jahre begleiten.

Bei Rot über die Ampel fahren: Dieses Bußgeld droht

Jedes Kind weiß: Bei Rot musst du stehen, bei Grün darfst du gehen. Diese Regel gilt für alle – sowohl für Autos, Fußgänger als auch für Radfahrer. Wer in der Eile doch einmal eine rote Ampel überfährt, kann schnell auch seinen Pkw-Führerschein verlieren. Denn neben einem Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Auch wenn es ein bisschen länger dauert, sollte man immer warten, bis es grünes Licht gibt. Denn so riskiert man auch nicht das Leben anderer.

Ohne Licht am Rad fahren: Dieses Bußgeld droht

Alle Fahrräder, die auf der Straße unterwegs sind, müssen mit „lichttechnischen Einrichtungen“ ausgerüstet sein. Das schreibt Paragraph 27 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vor. „Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden“, heißt es. Wer ohne oder mit defektem Licht in die Pedale tritt, riskiert Bußgelder zwischen 20 und 35 Euro.

Fehlverhalten von Radfahrern: Auch bei diesen Verstößen drohen Bußgelder

Folgende weitere Vergehen mit dem Rad können bestraft werden:

    Einbahnstraße mit Rad in falscher Richtung befahren (Bußgeld: 20-35 Euro) Polizeikontrolle nicht beachten (Bußgeld: 35 Euro) Alkoholisiert mit dem Rad fahren (ab 1,6 Promille: 3 Punkte + Geldstrafe + Anordnung einer MPU, bei fahrauffäligem Verhalten ab 0,3 Promille Strafanzeige) durch zu hohe Geschwindigkeit einen Fußgänger gefährden (Bußgeld: 30 Euro oder Bußgeld ab 60 Euro + Punkt in Flensburg)

Unter Www. bussgeldkatalog. org finden Sie alle weiteren Infos zu den Strafen für Verkehrssünder. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Handy am Steuer: Was ist erlaubt?

Freihändig fahrradfahren: darum sollten sie es lassen

Es ist verboten, es ist lebensgefährlich – und es ist alltäglich: Telefonieren mit dem Handy am Ohr während der Fahrt. In den letzten Jahren wurden die Strafen bei Verstößen drastisch erhöht. ADAC Clubjuristen informieren über die Details. Das sollten Sie wissen.

Eingebautes Touchdisplay im Auto fällt unter das Verbot

Interessante Urteilsübersicht rund um das Thema Handyverstöße

Auch im Ausland drohen erhebliche Strafen

Das gilt bei Smartphone & Co.

Für diese Geräte gilt das Handyverbot

Handyverstoß: Diese Bußgelder drohen in Deutschland

Geblitzt mit dem Handy in der Probezeit

Darf man elektronische Einparkhilfen nutzen?

Was gilt für Head-up-Displays?

Darf man SMS lesen oder im Internet recherchieren?

Was gilt für die Benutzung einer Smartwatch?

Das gilt bei Smartphone & Co.

Seit der Gesetzesänderung 2017 ist es noch deutlicher: Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist verboten. Auch viele andere Funktionen darf man als Fahrer nicht verwenden; also z. B. keine Textnachrichten schreiben oder lesen. Auch das Ablehnen von Anrufen oder Ablesen der Uhrzeit ist verboten, wenn dazu das Handy in die Hand genommen werden muss.

Smartphone, Tablet & Co. dürfen Sie nur dann während der Fahrt benutzen, wenn es sich in einer Halterung befinden. Aber auch dann ist Vorsicht geboten: Sie dürfen nur Kurz auf das Gerät hin – und vom Verkehrsgeschehen wegsehen und auch nur, soweit es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht – und Wetterverhältnisse erlauben.

Nur wenn Ihr Kraftfahrzeug Steht und Sie den Motor vollständig ausgeschaltet haben, dürfen Sie Mobiltelefone und andere Geräte in die Hand nehmen und benutzen. Das Ausschalten des Motors durch eine Start-Stopp-Automatik z. B. an der Ampel oder im Stau genügt hingegen nicht.

Übrigens gilt das Verbot auch für Fahrradfahrer. Steht der Radfahrer allerdings, darf er elektronische Geräte ohne Einschränkung nutzen.

Für diese Geräte gilt das Handyverbot

Das Verbot gilt für alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen: Es gilt daher auch für Smartphones, aber auch alle anderen Handys, Autotelefone, Tablet-Computer, Touchscreens, elektronische Terminplaner, E-Book-Reader, MP3-Player, Personal Computer, DVD – und Blu-Ray-Player, Smartwatches, Notebooks, Laptops, Diktier – und Navigationsgeräte, Fernseher, iPods und Abspielgeräte mit Videofunktion und Videobrillen (Virtual-Reality-Brille oder Google-Glass-Brille).

Die Aufzählung der Geräte im Gesetz ist aber nicht abschließend und soll nur verdeutlichen, was unter elektronischen Geräten, die der Kommunikation, Information und Organisation dienen, zu verstehen ist.

Handyverstoß: Diese Bußgelder drohen in Deutschland

Geblitzt mit dem Handy in der Probezeit

Wer in der Probezeit sein Handy oder ein anderes elektronisches Gerät am Steuer benutzt und dabei geblitzt wird, kassiert zunächst ein Bußgeld und mindestens einen Punkt. Darüber hinaus Verlängert sich die Probezeit von 2 auf 4 Jahre und es wird ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet. War dies nicht der erste Verstoß in der Probezeit, können die Sanktionen sogar noch schärfer sein.

Darf man elektronische Einparkhilfen nutzen?

Ja, sofern dies mit Schrittgeschwindigkeit erfolgt. In diesen Fällen darf ein Bildschirm auch länger beobachtet werden.

Was gilt für Head-up-Displays?

Für das Head-up-Display sieht das Gesetz ausdrücklich eine Ausnahme vor. Dieses darf für fahrzeug-, verkehrszeichen – und fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden.

Darf man SMS lesen oder im Internet recherchieren?

Nein. Da dies mit einer „KurzenBlickzuwendung nicht möglich ist, ist das Lesen von Kurznachrichten oder die Nutzung anderer Multimediaangebote (z. B. Internet, Fernsehen) verboten.

Was gilt für die Benutzung einer Smartwatch?

Während der Fahrt eine Smartwatch zu benutzen ist nach Auffassung der Clubjuristen zulässig, wenn sie am Handgelenk getragen – also nicht gehalten – wird und die Benutzung nur mit Hilfe der Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion erfolgt. Andernfalls darf bei der Bedienung der Blick auf die Smartwatch nur Kurz erfolgen.

Mehr dazu im Video der Clubjuristen:

Freihändig fahrradfahren: darum sollten sie es lassen

ADAC Clubjurist Klaus Heimgärtner erklärt, was bei Smartwatches zu beachten ist. ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e. V.

Wie lang ist eine „kurze“ Blickzuwendung?

Hierzu macht der Gesetzgeber keine Angaben. Deshalb müssen langfristig Gerichte dies für den Einzelfall bestimmen. Als Beispiel kann dabei die sogenannte Tesla-Entscheidung des OLG Karlsruhe dienen. Danach erfolgt die Steuerung des Scheibenwischerintervalls allein über den Touchscreen. Dabei muss zunächst das Scheibenwischersymbol berührt werden. Im nächsten Schritt kann in einem Untermenü zwischen fünf Einstellungen gewählt werden. Diese Auswahl stellt nach Ansicht des Gerichts keine kurze Blickabwendung mehr dar und ist deshalb verboten. Lesen Sie hier mehr zu diesem Urteil.

Was gilt, wenn der Motor abgeschaltet ist?

Dann darf man elektronische Geräte ohne Einschränkung verwenden und dafür in die Hand nehmen. Das gilt nicht, wenn der Motor nur über die Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist.

Interessante Urteile

Einklemmen zwischen Ohr und Schulter
Wird das Mobiltelefon zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt, liegt dennoch ein unzulässiges „Halten“ im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO vor, so OLG Köln vom 4.12.2020. Lesen Sie hier mehr zu diesem Urteil.

Ablegen des Handys auf dem Oberschenkel Die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch ein Halten im Sinne von § 23 Abs. 1 a S. 1 StVO liegt nicht nur dann vor, wenn dieses mit der Hand ergriffen wird, sondern auch dann, wenn es auf dem Oberschenkel abgelegt wird (BayObLG, Beschluss vom 10.1.2022). Mehr dazu im Video der Clubjuristen.*

Elektronischer Fahrzeugschlüssel
Auch ein elektronischer Fahrzeugschlüssel stellt nach Ansicht des OLG Hamm (Beschluss vom 11.5.2021) ein elektronisches Gerät dar. Der Schlüssel verfügt über ein Display, mit welchem verschiedene Informationen des Fahrzeugs, insbesondere dessen Servicebedarf, abgerufen und Fahrzeugfunktionen bedient werden können.

Paketscanner
Nach Ansicht des OLG Hamm vom 3.11.2020 ist auch der Scanner eines Paketboten ein elektronisches Gerät, sofern dieses über eine Tastatur und ein Display sowie über eine Mitteilungsfunktion an die Spedition verfügt.

Funktioniert das Handy noch? Auch wenn man nur eine Funktionstaste betätigt, um zu prüfen, ob das Handy nach dem Herunterfallen noch funktioniert, ist das eine Benutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO (KG Berlin vom 14.5.2019).

Laptop auf dem Schoß Wer an einer Ampel einen Laptop auf den Schoß stellt und dann beim Losfahren noch „kurz weitertippt“ missachtet das Verbot, weil das mehr als eine kurze Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen ist (OLG Köln vom 14.2.2019).

Freihändig fahrradfahren: darum sollten sie es lassen

Handy auf dem Armaturenbrett und Videotelefonie
Auch wenn man das Handy auf das Armaturenbrett stellt und die Videotelefonier-Funktion nutzt, ist das verboten, weil man hierzu länger als kurz wegsieht vom Verkehrsgeschehen (AG Magdeburg vom 20.8.2018).

Bloßes In-die-Hand-Nehmen ist nicht verboten Mittlerweile sind sich die Oberlandesgerichte auch einig, dass es noch nicht verboten ist, das Handy in die Hand zu nehmen, solange man es nicht irgendwie auch noch benutzt (OLG Oldenburg vom 17.4.2019). Also ist es nicht verboten, das Handy zu verlegen, z. B., um etwas wegzuräumen.

Handyverstoß im Ausland

Alle Länder Europas sind sich einig, dass das Telefonieren während der Fahrt ein erhebliches Unfallrisiko darstellt. Nicht einheitlich geregelt ist dagegen die Höhe der Bestrafung von Handysündern. Die ADAC Clubjuristen haben daher eine Übersicht zusammengestellt, welche Bußgelder in den europäischen Urlaubsländern gelten.

*Durch Anklicken der Links werden Sie auf externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalte der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.

Https://www. adac. de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/handyverstoss/

Musikhören und Co.: Was auf dem Fahrrad (nicht) erlaubt ist

Grundsätzlich dürfen Radfahrer unterwegs etwa Musik oder Podcasts hören und telefonieren. Wie das am sichersten gelingt, erklären Experten.

Freihändig fahrradfahren: darum sollten sie es lassen

Berlin – Mit dem richtigen Beat auf den Ohren macht das Fahren direkt doppelt so viel Spaß. Das gilt nicht nur beim Autofahren, sondern auch fürs Radeln. Auch beliebt sind Telefonate, Hörbücher oder Podcasts. Doch was davon darf man auf dem Fahrrad überhaupt machen, und was sollte ich tunlichst vermeiden?

Georg Zeppin von der Fahrradzeitschrift Karl rät davon ab, während der Radfahrt über Kopfhörer Musik zu hören oder zu telefonieren: „Es lenkt stark ab und steigert die Unfallgefahr, da die Umgebung nur noch eingeschränkt wahrgenommen wird.“ Lediglich bei langsamer Fahrt auf Feld – oder Wiesenstrecken ohne nennenswerten Verkehr hält er die Kopfhörer-Berieselung für ungefährlich. Für dieses Szenario sollten Radfahrer dann am besten In-Ear-Kopfhörer mit Bluetooth-Verbindung wählen: Sie verdecken die Ohren nicht komplett, und kein Kabel stört die Bewegungen auf dem Rad.

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Smartphone am Lenker

Eine andere Möglichkeit, um sich während der Tour auf einen kurzen Plausch einzulassen: Spezielle Halterungen oder Schalen am Lenker nehmen das Smartphone sicher auf. Radfahrer können dann über die Freisprech-Funktion telefonieren. Nachteile: Die Umgebung hört mit. Und Musikhören über Smartphone-Lautsprecher ist eher eine Notlösung.

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Mehr Klang und Lautstärke bringen da schon kleine Bluetooth-Boxen, die am Lenkrad montiert werden können oder einfach im Flaschenhalter Platz finden. Auch hier wird die Umgebung mitbeschallt und die Steuerung übers Smartphone während der Fahrt ist häufig problematisch. Einhändig fahren ist zwar grundsätzlich erlaubt, wenn man die volle Kontrolle übers Rad hat. Freihändig fahren verbietet die Straßenverkehrsordnung (StVO) aber, es droht ein Bußgeld.

Kopfhörer tragen beim Radeln ist generell erlaubt. Laut StVO dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer Kopfhörer tragen und dabei telefonieren sowie Musik, Hörbücher oder Podcasts hören. Sie müssen aber gewährleisten, dass sie den Verkehr wahrnehmen und Warnsignale deutlich hören.

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Künstliche Schwerhörigkeit

„Laute Musik aus Kopfhörern schafft bei Radfahrern künstliche Schwerhörigkeit und beeinträchtigt die Verkehrssicherheit für ihn selbst und für andere Verkehrsteilnehmer“, sagt Uwe Lenhart, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Mit lauter Musik fehle ein wichtiger Sinn der Wahrnehmung von Geräuschen und Signalen, die für das Einschätzen von Verkehrsabläufen wichtig seien.

Bei Verstößen drohen 10 Euro Verwarnungsgeld. Überhört der Radler Einsatzfahrzeuge wie Polizei oder Krankenwagen und macht keinen Platz, droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, erklärt Lenhart. Resultiert aus der Ablenkung des Radlers ein Unfall, bei dem andere zu Schaden kommen, könne es um fahrlässige Körperverletzung gehen.

Wie im Auto ist es verboten, mit dem Handy in der Hand zu telefonieren. Wer dabei erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 55 Euro. Anders sieht es aus, wenn der Radfahrer per Freisprech-Funktion über eine Smartwatch am Handgelenk telefoniert.

Https://www. berliner-zeitung. de/news/musikhoeren-und-co-was-auf-dem-fahrrad-nicht-erlaubt-ist-li.160913

Darf man freihändig Auto fahren?

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In unserer Serie „Echt Recht?!“ beantwortet Rechtsanwalt Swen Walentowski Ihre Fragen. © Quelle: DAV

Ist man gesetzlich verpflichtet, als Autofahrer die Hände am Lenkrad zu halten? Rechts­anwalt Swen Walentowski hat sich die Rechtslage angeschaut.

Viele Autofahrer sind wahre Multitasking-Künstler. Essen, Telefo­nieren, Arbeiten, Rauchen: All das erledigen sie am Steuer einfach nebenbei. Besonders versierte Experten bewältigen durch geschicktes Einklemmen des Lenkrades mit den Knien oder dem Ellenbogen sogar komplexe Kurven­fahrten, ohne dabei Burger und Pommes aus der Hand zu legen. Dass solche Verren­kungen gefährlich sind, ist offensichtlich. Aber sind sie auch illegal?

Beim Telefo­nieren am Steuer ist die Sache klar: Es ist laut Straßen­ver­kehrs­ordnung nicht erlaubt, sofern dafür das Mobiltelefon in die Hand genommen werden muss.

Das reine Entfernen der Hände vom Steuer und die diversen vorstellbaren „freihändigen“ Tätigkeiten werden aber in keinem Gesetz erwähnt und sind damit auch nicht verboten – anders als das freihändige Radfahren, das die StVO ausdrücklich untersagt.

Vieles ist erlaubt – bis es kracht

Können Autofahrer also guten Gewissens die Hände in den Schoß legen? Nicht unbedingt. Denn nur weil etwas im Straßen­verkehr nicht verboten ist, kann es einem im Falle trotzdem rechtliche Probleme bereiten, wenn man einen Unfall baut.

Als vergleichbares Beispiel lässt sich hier das Fahren ohne Schuhe anführen, das ebenfalls gesetzlich nicht geregelt ist. Das Oberlan­des­gericht Bamberg hatte über den Fall eines LKW-Fahrers zu entscheiden, der wegen des Steuerns ohne festes Schuhwerk eine Geldbuße von 50 Euro zahlen sollte (Az: 2 Ss OWi 577/06). Das Gericht hob die Geldbuße mit der simplen Begründung auf, dass Barfuß­fahren im Straßen­ver­kehrsrecht nicht verboten sei.

Warum freihändiges Autofahren keine gute Idee ist

Gleich­zeitig stellte das Gericht aber fest, dass der Socken-Fahrer durchaus „strafrechtlich oder bußgeld­rechtlich verant­wortlich“ sein könne, wenn „ein Dritter geschädigt, gefährdet oder auch nur belästigt“ wird. Das heißt: Wer wegen fehlenden Schuhwerks beispielsweise vom Bremspedal abrutscht und einen Auffahr­unfall verursacht, handelt fahrlässig und kann dafür haftbar gemacht werden. Zusätzlich kann es auch Probleme mit der eigenen Versiche­rungen geben, wenn diese sich weigert, den Schaden zu regulieren.

Ganz ähnlich ist es auch beim freihändigen Fahren: Jeder hat das Recht, die Hände vom Steuer zu lassen – so lange es nicht nachweislich schief geht. Verursacht man allerdings einen Schaden, kann sich die Leicht­sin­nigkeit rächen. Die klare Empfehlung lautet also: Finger immer ans Lenkrad.

Https://anwaltauskunft. de/magazin/mobilitaet/auto/darf-man-freihaendig-auto-fahren

Radfahren mit Hund an der Leine: ist das erlaubt?

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Grundsätzlich muss zur Klärung der Frage, ob beim Radfahren der Hund an der Leine mitgeführt werden darf, die Straßenverkehrsordnung herangezogen werden. Betrachtet man den § 28 StVO, dann ist es prinzipiell untersagt, von Kraftfahrzeugen aus Tiere an der Leine zu führen. Auch ein unangeleintes Mitlaufen neben dem Fahrzeug ist verboten. Eine Ausnahme stellt dabei das Fahrrad dar. Hier darf ein Hund an der Leine mitgeführt werden. Allerdings muss das Tierschutzgesetz beachtet werden, denn zum Beispiel einen kleinen Dackel kilometerweit mitlaufen zu lassen, kann schnell als Tierquälerei angesehen werden. Gilt in einer Ortschaft ein allgemeiner Leinenzwang, hat auch der Radfahrer dies zu berücksichtigen.

Wann bietet es sich an, den Hund beim Radfahren mitzunehmen?

Den Hund beim Fahrradfahren mitzunehmen ist vor allem ratsam, wenn man selbst nicht sehr zu gut zu Fuß ist. Möchte man gern auf diese Weise unterwegs sein, dann gibt es einige Aspekte, die beachtet werden müssen. Im Vordergrund steht selbstverständlich der Sicherheitsaspekt. Denn sowohl man selbst, das Tier als auch außenstehende Dritte dürfen beim Radfahren mit Hund an der Leine nicht gefährdet werden.

Die richtigen Sicherheitsvorkehrungen treffen

Grundausrüstung für das Radfahren mit Hund an der Leine ist ein verkehrssicheres Fahrrad, ein Helm für den Mensch und ein Brustgeschirr für den Hund. Prinzipiell ist es zwar möglich, den Hund während der Fahrt mit dem Rad nur an der Leine zu halten, doch gewährleistet diese Vorgehensweise keine maximale Sicherheit. Es ist daher angebracht, das eigene Fahrrad mit einer speziellen Vorrichtung auszustatten Dies könnte ein sogenannter Springer sein, der am Fahrradrahmen befestigt wird. Das Teil besteht aus einem Chromstahlrohr mit einer Zugfeder, die die Bewegungen des Hundes ausgleicht. Die zweite akzeptable Lösung ist eine flexible Leine, die man an einem umgeschnallten Gurt befestigt.

Wird geplant, auch in der Dunkelheit mit dem Hund Fahrrad zu fahren, dann dürfen eine reflektierende Weste bzw. Reflektoren für Mensch und Hund ebenso nicht fehlen. So ausgerüstet kann man entspannt zur Radtour mit Hund antreten.

In der Regel gewöhnt sich ein Hund sehr schnell an diese Art, sich mit seinem Halter fortzubewegen. Ein Hund sollte mindestens ein Jahr alt sein, um mit ihm das Radfahren zu trainieren. Was nicht sein darf ist, den Hund gleich beim ersten Ausflug auf eine kilometerlange Tour mitzunehmen. Vielmehr sollte der Hund nach und nach an jeweils weiteren Strecken gewöhnt werden. Denn auch Hunde können Muskelkater bekommen, sodass ihm die nächsten Tage die Lust am Radfahren vergeht.

Je nach Größe und Schwere des Hundes ist es angebracht, das Tempo entsprechend vorzugeben. Zumal zu bedenken ist, je größer der Hund, je mehr werden die Gelenke belastet. Also dem Hund nicht die ganze Zeit Höchstleistungen abgewinnen, sondern immer nur kurzzeitig das Tempo erhöhen. Vor allem wenn man auf Asphalt unterwegs sind.

Https://www. juraforum. de/news/radfahren-mit-hund-an-der-leine-ist-das-erlaubt_247097

Handy auf dem Fahrrad: Was ist erlaubt und was nicht?

Telefonieren oder Nachrichten vom Handy verschicken ist nicht nur hinterm Steuer verboten, sondern auch Auf dem Fahrrad. Wer dabei erwischt wird, muss eine Geldbuße zahlen.

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Post von der Bußgeldstelle?

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Mit Handy am Ohr auf dem Fahrrad? StVO ist streng

Was für das Auto gilt, gilt auch für das Fahrrad: Beide Hände müssen frei sein und sich im besten Fall am Steuer beziehungsweise Lenker befinden. Nur so ist sichergestellt, dass der Autofahrer oder Radfahrer mit voller Aufmerksamkeit beim Straßenverkehr ist und auch sein Gefährt unter Kontrolle hat. Wer sich nicht daran hält, telefoniert oder auf seinem Handy am Steuer tippt, muss laut Bußgeldkatalog mit einer Strafe von 55 Euro rechnen, Punkte gibt es hingegen in der Regel nicht – das gilt auch für das Handy auf dem Fahrrad.

Handyhalterung am Fahrrad ist gestattet

Für alle Radfahrer ist auch wichtig zu wissen, dass selbst das Halten des Handys in der Hand während des Fahrens verboten ist. Viele nutzen das Handy auf diese Weise als Navigationsgerät, sollten das aber unbedingt lassen. Wer nicht auf das Navi im Handy verzichten möchte, kann sich eine Handyhalterung am Fahrrad anbringen. Doch auch hier gilt: Wer sich zu leicht davon ablenken lässt, sollte darauf verzichten – erlaubt ist eine solche Halterung aber.

Handy auf dem Fahrrad: Einspruch sinnvoll?

Jeder hat das Recht, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen – auch wenn es um den Vorwurf Handynutzung beim Fahrradfahren handelt. Nach Erhalt des Bußgeldbescheids muss dann innerhalb von Zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Die zuständige Behörde wird die Sache ans Gericht weiterleiten und es kann zu einem Hauptverfahren kommen. Hier wird entschieden, ob der Einspruch gegen den Handyverstoß gerechtfertigt ist oder ob die Strafe bestehen bleibt. Die kann dann allerdings nochmal höher ausfallen als ursprünglich.

Wer mit dem Gedanken spielt, Einspruch einzulegen, sollte sich vorab also über mögliche Konsequenzen im Klaren sein und abwägen, ob die Strafe im richtigen Verhältnis zum Aufwand eines Einspruchs und einer daraus folgenden Verhandlung steht. 55 Euro Bußgeld sind zwar schmerzhaft – im Zweifel müssen Betroffene jedoch noch tiefer in die Tasche greifen, wenn sie kein Recht bekommen. Wer unsicher ist, welcher Weg der richtige ist, sollte sich vor dem Einspruch von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Er kann einschätzen, inwieweit sich ein Einspruch lohnt.

Musikhören beim Fahrradfahren: Ist das erlaubt?

Viele Radfahrer hören während des Fahrens Musik über Kopfhörer – das ist auch tatsächlich nicht verboten. Es kommt nur darauf an, wie man es macht. Ausschlaggebend ist die Lautstärke. Radfahrer sind dafür verantwortlich, dass sie trotz der Musik immer noch dem Straßenverkehr folgen können und nicht von zu lauter Musik aus dem Kopfhörern abgelenkt werden. Als Orientierung können sich Radfahrer merken, dass sie trotz Musik immer noch das Martinshorn eines Rettungswagens, aber auch noch eine Klingel eines anderen Radfahrers hören müssen. Ist das nicht der Fall, droht ein Bußgeld von 15 Euro.

Https://www. rueden. de/bussgeldkatalog/handy-am-steuer/handy-fahrrad-3/

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