Im Ausland gelten jedoch oft andere Vorschriften in Bezug auf Helmpflicht, Ausrüstung oder Führerausweispflicht. Auch Höchstgeschwindigkeiten und Vorschriften zu Nummernschild, Beleuchtung und Rückspiegeln werden für Elektrovelos in jedem Land anders gehandhabt.
Es ist daher wichtig, sich vor dem Aufenthalt im Ausland über die Gesetze zu informieren.
Reisen mit dem E-Bike: Was ist zu beachten?
Obligatorische Ausrüstung
Bevor man sich auf die Strasse eines fremden Landes begibt, sollte man sich über die Ausrüstungsvorschriften informieren, die von Land zu Land unterschiedlich sein können. Helm, Klingel, Beleuchtung, reflektierende Westen und Rückspiegel können je nach Land und Kategorie des E-Bikes vorgeschrieben oder empfohlen sein.
Mindestalter und Führerschein
Die Bedingungen bezüglich des Mindestalters für das Fahren eines Elektrofahrrads sowie die Notwendigkeit, einen Führerschein zu besitzen, sind von Land zu Land unterschiedlich. Nehmen Sie sich die Zeit, sich umfassend zu informieren.
Verkehrsregeln
Kennzeichen und Vignetten sind in einigen Ländern notwendige Voraussetzungen, um mit einem Elektrofahrrad zu fahren. Auch die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind ein Punkt, der überprüft werden muss. Je nach Kategorie seines „E-Bikes“ ist es wichtig, sich die Zeit zu nehmen, um sich über die Regeln des Ziellandes zu informieren.
Regeln für E-Bike-Fahrer im Ausland
Unten aufgeführt finden Sie eine Übersicht nach Land zu den E-Bike-Vorschriften. Mit einem Klick auf das Pluszeichen sehen Sie weitere Details.
Helmpflicht: In der StVO ist bestimmt, wann ein Helm zu tragen ist
Für bestimmte Fahrzeuge gilt in Deutschland eine Helmpflicht. Das dient in erster Linie der Verkehrssicherheit und soll dazu beitragen, dass schwere Kopfverletzungen abgemildert bzw. verhindert werden.
Gemäß den Bestimmungen der StVO besteht eine Helmpflicht bei Krafträdern und mehrrädrigen offenen Kraftfahrzeugen, die schneller als 20 km/h fahren können. Eine Helmpflicht auf dem Fahrrad oder bei E-Scootern besteht nicht.
Laut Bußgeldkatalog bedeutet das Fahren ohne Helm Sanktionen zwischen 15 und 70 Euro. Wann Sie was zu erwarten haben, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Video: Wissenswertes zur Helmpflicht
Informationen zur Helmpflicht bietet auch dieses Video
Weitere Ratgeber zum Thema „Helmpflicht“
Wann Müssen Sie eine Helmpflicht in Deutschland beachten?
Helmpflicht: Seit wann gilt sie in Deutschland? 1976 sind Helme auf Krafträdern Pflicht.
Für bestimmte Fahrzeuge wird eine Helmpflicht in Deutschland immer wieder diskutiert bei anderen ist sie durch den Gesetzgeber bereits vorgeschrieben. Im Vordergrund steht zuallererst Die Sicherheit der Fahrer.
Denn sind keine anderen Sicherheitseinrichtungen wie Gurte oder Airbags vorhanden, muss beispielsweise der Kopf mit anderen Methoden geschützt werden. Daher wird das Tragen eines Helmes auch dann empfohlen, wenn eine Pflicht gesetzlich nicht besteht.
Welche Fahrzeuge von einer Schutzhelmpflicht betroffen sind, definiert die Straßenverkehrs-Ordnung. In § 21a StVO ist Folgendes festgehalten:
Wer Krafträder oder offene drei – oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Im Klartext heißt das, dass auf allen benannten Fahrzeugen, Die 20 km/h oder schneller fahren können, eine Helmpflicht gilt. Das Gesetz regelt darüber hinaus auch Eine Ausnahme. Sind nämlich Sicherheitsgurte vorhanden und auch angelegt, muss Kein Helm getragen werden. Die Helmpflicht, wenn sie zu beachten ist, gilt dann für alle Personen auf dem Fahrzeug, also für Fahrer und Mitfahrer gleichermaßen. In diesem Sinne besteht also auch eine Helmpflicht für Kinder.
Für folgende Fahrzeuge Gilt eine Helmpflicht:
- Motorräder Motorroller Mofas Moped Trikes Quads Speed-Pedelecs (S-Pedelec)
Was für ein Helm erfüllt die Helmpflicht?
Ein Bußgeld droht: Die Helmpflicht verlangt einen geeigneten Helm.
Genaue gesetzliche Vorgaben dazu, welche Helme die Helmpflicht gemäß StVO erfüllen, Gibt es nicht. In § 21a StVO ist nur bestimmt, dass der Helm „geeignet“ sein muss. Was das bedeutet, ist nicht definiert. Allerdings gibt es in Europa Einheitliche Vorgaben, die festlegen, wie ein solcher Helm beschaffen sein muss, um geeignet zu sein. Müssen sie also einen Helm tragen, dann sollten sich Verkehrsteilnehmer An diesen Vorschriften orientieren und Helme kaufen, die diesen entsprechen.
Es handelt sich konkret um die Norm ECE-R 22.05. Helme, die diese Norm erfüllen, unterliegen Einheitlichen Prüfungen und erhalten daher auch das ECE-Prüfzeichen. In Deutschland ist es Allerdings keine Pflicht einen Helm mit diesem Siegel zu nutzen. Anders kann das bei Fahrten ins Ausland aussehen. Denn besteht eine Helmpflicht, muss in Europa oftmals auch Die ECE-Norm erfüllt sein, ansonsten drohen Bußgelder.
Wichtig ist, dass unter einem geeigneten Helm in der Regel auch Nur Motorradhelme zu verstehen sind. Ein Fahrrad – oder Skateboard-Helm kommt also für Fahrten bei Helmpflicht Nicht in Frage.
Auf dem Fahrrad: Helmpflicht ja oder nein?
Ist ein Fahrradhelm Pflicht? In Deutschland gilt derzeit keine Helmpflicht auf dem Rad.
Anders als bei Krafträdern bzw. Kraftfahrzeugen besteht Auf dem Fahrrad in Deutschland derzeit Keine Helmpflicht. Sie wird zwar im Rahmen des Sicherheitsaspekts empfohlen, ist aber Gesetzlich nicht verankert. Sodass ohne Helm zu fahren, hier Keine Sanktionen mit sich bringt.
Ob Sie also einen Helm aufsetzen, bleibt derzeit Ihnen überlassen. Wichtig ist, dass Radfahrer bei einem Unfall mit Kopfverletzungen Keine Teilschuld an diesen tragen. In diesem Zusammenhang ist die Helmpflicht oft Pro – und Contra – Argumenten ausgesetzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch in einem Urteil von 2014 bestimmt, dass kein Mitverschulden vorliegt, wenn der Radfahrer ohne Helm unterwegs ist
Die durch das Nichttragen eines Fahrradhelms begründete objektive Mitverursachung hinsichtlich des Ausmaßes der von der Klägerin erlittenen Verletzungen führt entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts jedoch nicht zu einer Anspruchskürzung gemäß § 254 Abs. 1 BGB.
BGH, Urteil v. 17.06.2014, Az. VI ZR 281/13
Wie schon Bei der ECE-Norm können die Regelungen bezüglich der Helmpflicht auf dem Fahrrad Im Ausland anders sein. So gibt es beispielsweise auf Malta und in Finnland Eine Fahrradhelmpflicht. In Spanien und der Slowakei sind außerhalb geschlossener Ortschaften Helme Pflicht. Letzteres schreibt eine Pflicht auch für Kinder vor. Gleiches gilt in Estland, Litauen und Österreich sowie in Kroatien, Schweden, Slowenien, Tschechien und auf Island.
Helmpflicht: Ist eine Befreiung möglich?
Helmpflicht: Eine Befreiung von dieser ist nur per Einzelfallentscheidung möglich.
Oftmals können bei Gesetzlichen Vorschriften Ausnahmen greifen. In der Regel handelt es sich Um Einzelfallentscheidungen, die je nach Sachlage und Gründen beurteilt werden. So ist das auch bei der gesetzlichen Helmpflicht der Fall. Es ist also möglich, dass sich Verkehrsteilnehmer bei bestimmten Voraussetzungen Von der Helmpflicht befreien lassen können. Die gesetzliche Grundlage für diese Ausnahmen bildet § 46 Abs. 1 StVO.
Üblicherweise spielen Gesundheitliche Gründe eine Rolle, wenn es um Ausnahmen von der Helmpflicht geht. Um diese zu bekommen, bedarf es allerdings einer Ärztlichen Bescheinigung, die eine solche Ausnahme bestätigt. Darüber hinaus ist eine solche Ausnahmeregelung meist auch Zeitlich begrenzt. Üblicherweise werden diese Für ein bis drei Jahre genehmigt. Unbefristet ist eine Genehmigung möglich, wenn sich der gesundheitliche Zustand nicht mehr ändern wird.
Den Antrag müssen Sie inklusive ärztlichem Attest bei der Zuständigen Straßenverkehrsbehörde einreichen. Das kann formlos erfolgen, muss aber eine Begründung beinhalten. Die Behörde diese entscheidet dann über die Genehmigung und für wie lange diese ausgestellt wird.
Verstoß gegen die Helmpflicht: Bußgeld oder Strafe?
Das Fahren ohne Helm kann Kosten verursachen und zwar dann, wenn Sie bei einer Kontrolle erwischt werden. Ist für Ihr Fahrzeug eine Helmpflicht vorgesehen und missachten Sie diese, müssen Sie mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Ein Bußgeld wird fällig, wenn Sie Kinder ohne bzw. ohne geeigneten Helm mitnehmen. In diesem Fall werden 60 Euro berechnet und Sie erhalten Einen Punkt in Flensburg. Das Bußgeld steigt Auf 70 Euro, wenn Sie mehrere Kinder ohne Helm befördern. Auch hier kommt der Punkt hinzu.
Eine Strafe im rechtlichen Sinne gibt es nicht, da das Fahren ohne Helm als Ordnungswidrigkeit gilt und nicht als Straftat. Wichtig ist, dass Ihnen Eine Mitschuld an Verletzungen zugeschrieben werden kann, wenn Sie bei einem Unfall Keinen Helm getragen haben. Das kann dann Auswirkungen auf die Regulierung des Schadens bzw. die Anspruchshöhe beim Schadensersatz haben.
Https://www. bussgeldkatalog. de/helmpflicht/
Kreisverkehr ist nicht gleich Kreisverkehr: Wer hat eigentlich wo Vorfahrt?
Die Zahl der Radfahrer steigt, die der tödlichen Unfälle auch. Konflikte in Kreiseln sind in Konstanz an der Tagesordnung. Sogar die Polizei staunt, wie oft Verkehrsregeln ignoriert werden. Was gilt eigentlich wo?
Wie sind eigentlich die Regeln in einem Kreisverkehr? Viele Verkehrsteilnehmer – egal ob Auto – oder Fahrradfahrer sowie Fußgänger – sind sich oft nicht sicher, ob sie sich richtig verhalten.| Bild: Aurelia Scherrer
Eigentlich will Polizeihauptkommissar Franz Link vom Referat Prävention einfach nur demonstrieren, welche Regeln im Kreisverkehr an der Riedstraße gelten. Zur Vorführfahrt kommt es zunächst nicht, denn Link ist damit beschäftigt, Fahrradfahrer
Weiter mit Tracking durch Dritte
Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Inhalte und Werbung mit Tracking aus, die von Drittanbietern kommen.
In der Datenschutzerklärung und den Privatsphäre-Einstellungen finden Sie weitere Details. Ihre Zustimmung ist jederzeit über den Link „Privatsphäre“ am Ende jeder Seite widerrufbar.
Weiter mit dem Pur-Abo
Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 EUR/Monat (rabattiert für SÜDKURIER-Abonnenten auf 1,99 EUR/Monat).
Einwilligung: Durch das Klicken des „Akzeptieren und weiter“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z. B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.
Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zwecke setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie Geräte-Kennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.
Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.
Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Ist ein Fahrradhelm in Europa Pflicht
Neben vielen Entwicklungsbüros internationaler Radmarken gibt es in Deutschland Firmen, die wahre MTB-Träume im Heimatland fertigen. Was treibt sie an, wie sehen sie die Zukunft des Produktionsstandorts? Und wie fahren sich ihre Bikes?
Als Mitte der Neunziger der MTB-Virus aus den USA nach Europa schwappt, ist die Euphorie auch hierzulande groß. Eine schrille Szene formt sich und mit ihr Marken, hinter denen echte MTB-Visionäre stehen. Einer der bis heute bekanntesten ist Karl-Heinz Nicolai. „Kalle“ ist mit der Fertigung erst in einer Doppelgarage, dann in einem niedersächsischen Viehstall zu Hause. Von dort aus macht sich Nicolai einen Namen, kommt mit echten Klassikerbikes auf den Markt, viele fahren noch heute. Während andere bekannte Marken wie Cyclecraft, Votec und Bergwerk aufgekauft werden oder in die Pleite rutschen, mausert sich Nicolai zu einem Hightech-Industrieunternehmen mit Schweißrobotern und etlichen CNC-Fräsen. Auch ein gewisser Jürgen „Jü“ Schlender lässt in den Anfangstagen seiner Firma Alutech bei Nicolai Rahmen fertigen.
In den 00-Jahren beginnt dann die goldene Zeit deutscher Radgiganten wie Radsport Arnold (heute besser bekannt als Canyon), Ghost und Cube. Deren Fokus auf Wachstum und Volumen jedoch klar „asiatisch“ ist. Wie auf dem Weltmarkt üblich übernehmen Dienstleister in Fernost die Produktion der Rahmen und Anbauteile. Lediglich die Endmontage der Räder findet teils in Europa, auch in Deutschland statt.
Zweiter Frühling
Und heute? Da ist die Faszination Mountainbike natürlich ungebrochen. Der deutsche Ehrgeiz ohnehin. So verwundert es nicht, dass in den 2010er Jahren einige Marken aus der Wettkampfszene heraus neu entstehen: Aus dem Enduro-Rennsport kommen etwa Kevin Dewinski und Chris Reichling von Crossworx, die sich mit ihrer eigenen Radmarke einen lang gehegten Traum erfüllen. Auch Mathias Reichmann als begnadeter Downhill-Racer zückt das Konstruktionspapier, um sich ein Sportgerät nach seinem Gusto zu kredenzen. Nachdem immer mehr Kumpels seinen Rahmen ergattern wollen, legt er den Baustein für die eigene Marke. Ähnlichen Start-up-Geist zeigt man in Dortmund bei Last, wo erste Dirtjump-Rahmen (zunächst unter dem Namen Hase Bikes) in einer Garage parallel zu Studium und Job geschweißt werden.
Als dann die Corona-Pandemie über die deutsche Wirtschaft hereinbricht, ergeben sich für die Kleinserienhersteller à la Crossworx und Kavenz plötzlich ungeahnte Möglichkeiten: „Automotive Zuliefererbetriebe standen auf einmal ohne die riesigen Aufträge da, diese Lücken konnten wir für uns nutzen, um Rahmenteile in Deutschland zu fertigen. So gesehen war Corona für uns die Möglichkeit durchzustarten. Um unser eigenes Bike in Deutschland zu fertigen, konnte wohl keine bessere Chance kommen. Also haben wir uns getraut, diesen Schritt zu gehen, und der Mut wurde belohnt“, so Giacomo Großehagenbrock von Kavenz. Auch die Lieferfähigkeit spielt den Herstellern mit deutscher Heimat in die Karten: Als die Logistikkette durch die Lockdowns in Asien zusammenbricht und danach horrende Frachtkosten für Container von Asien nach Europa anfallen, bleibt hier fast alles beim Alten. Innerhalb von nur wenigen Wochen stellen Kavenz, Last und Co. Custom-Bikes auf die Stollen, lediglich die Lieferverzögerungen der großen Komponentenhersteller wie Shimano und Sram bremsen auch Made in Germany aus.
Die „Kavenz-Männer“ im Einsatz: Lagerstellen werden abgeklebt, damit der Rahmen bereit ist für eine individuelle Lackierung.
Neben Alu auch Carbon
Wie schnell man in der Branche Fuß fasst, zeigt auch Christian Gemperlein. Der Gründer und Geschäftsführer von All Ahead Composites forschte für sein Studium im Bereich der Faserverbundwerkstoffe. Seine Diplomarbeit? Das als Leichtbauikone bekannte Biturbo-Monocoque-Laufrad mit sechs Speichen. Auch er wagt den Schritt zum Unternehmer, der Start der Komponentenmarke Bike Ahead folgt – und die Leichtbauparts schlagen voll ein. Als Gemperlein für namhafte Hersteller Prototypen fertigt, folgt der Durchbruch. Heute lassen unter anderem die Edelmarken Stoll aus der Schweiz und Last aus Dortmund in der Manufaktur in Würzburg ihre Carbon-Rahmen in wochenbasierten Chargen fertigen. Ob er jemals über eine Verlagerung der Produktion ins vermeintlich günstigere Ausland nachgedacht hat? „Unsere spezielle Carbon-Technologie ist komplex, da brauche ich direkten Zugriff zur Fertigung. Facharbeiter sind überall schwer zu bekommen. Die Rohstoffkosten werden vom Weltmarkt diktiert, und die Energiekostenentwicklung ist zwar unschön für uns, aber fast zu vernachlässigen. Warum also nach Asien? Dass man in Deutschland oder Europa nicht zu konkurrenzfähigen Preisen und Bedingungen fertigen kann, ist für mich ein Irrglaube“, sagt der Franke. Bewusst ist die Manufaktur auf geringe Stückzahlen ausgelegt. Größere Volumen kann Gemperlein aber auch: Gemeinsam mit anderen großen Radfirmen baut er als Berater eine neuartige Carbon – Fabrik in Portugal auf: „Für mich war es schon immer ein Antrieb, Hightech-Carbon – Rahmen auch in Deutschland bzw. Europa herzustellen. Anfangs stieß ich noch auf taube Ohren, mittlerweile ist das Interesse sehr groß.“
Bei der Carbon-Fertigung im Hause All Ahead Composites geht es zu wie im OP-Saal. Jedes Detail muss sitzen.
Das lokale Bewusstsein der Kunden sei größer geworden – so beschreibt es auch Kevin Dewinski, Mitbegründer von Crossworx Cycles. „Nicht nur uns begeistert der lokale Fertigungsbezug: Der Großteil der Arbeitsschritte unserer Rahmen – von Kartonagenherstellung über Lackierarbeiten bis hin zum Fräsen der Bauteile – findet im Umkreis von circa 30 Kilometern um unseren Firmensitz statt.“ Natürlich spielt auch die Nachhaltigkeit eine große Rolle, wenn es um die Überzeugung geht, in der Heimat zu produzieren: „Längere Abstimmungswege, Zollangelegenheiten und explodierende Frachtkosten spielten auch in unsere Entscheidung, hier zu fertigen, mit ein. Container mit komplett montierten Rahmen – viel Volumen, wenig Produkt – durch Weltmeere schippern zu lassen? Das war für uns ein No-Go“, so Giacomo Großehagenbrock von Kavenz. Schließlich spielen gesellschaftspolitische Aspekte bei der Standortauswahl pro Europa oder Deutschland eine Rolle: „Wir haben die Verantwortung, in Ländern und mit Partnern zu produzieren, bei denen wir gute Arbeitsbedingungen vorfinden und das politische System Freiheit und Rechtssicherheit für jeden Einzelnen garantiert“, sagt Jochen Forstmann von Last.
Man spricht Deutsch
Wie geht es weiter mit der deutschen MTB-Produktion? Jürgen Schlender fertigt zwar zu Großteilen noch in Deutschland, gibt aber hinter vorgehaltener Hand zu, dass er mit einer Produktionsverlagerung ins europäische Ausland liebäugelt. Die eigene Werkstatt sei schon wieder zu klein. Bei Nicolai ist man hingegen jüngst in eine neue Industriehalle gezogen, deren Photovoltaik-Anlage circa 50 Prozent des Energiebedarfs deckt. Auch in die Richtung Industrie 3.0 wird bei Nicolai gedacht: 3D-Druck-Roboter sind im Einsatz, die Kleinteile für die Serienfertigung ausspucken. Auch wenn nach und nach der Tüftler-Charme aus den MTB-Schmieden verschwinden wird: Dank all der Visionäre, die für ihre eigenen Mountainbikes Feuer und Flamme sind, aber auch dank der „neuen“ Lage auf dem Weltmarkt wird der Standort Deutschland in Zukunft wichtiger werden denn je. Klasse
Hier findest du alle sechs getesteten Bikes „Made in Germany“
Https://www. bike-x. de/mtb/news/mountainbikes-made-in-germany-v1/