Bis zu 98 km/h möglich – Polizei stellt zu schnellen E-Scooter sicher

Am Dienstagabend hat die Stadtpolizei St. Gallen einen E-Scooter aus dem Verkehr gezogen. Eine Geschwindigkeitsmessung zeigte, dass das Gefährt bis zu 98 km/h schnell fahren kann. Der E-Scooter wurde sichergestellt und der Lenker angezeigt.

Das Gefährt war einer Patrouille der Stadtpolizei St. Gallen am Dienstagabend auf der Verzweigung St. Leonhardstrasse/Rosenbergstrasse wegen der regenbogenfarbenen Beleuchtung aufgefallen. Bei der Kontrolle zeigte sich, dass der E-Scooter über eine extreme Beschleunigung verfügte. Der 27-jährige Lenker und sein Gefährt mussten daher mit auf den Polizeiposten. Wie die Stadtpolizei St. Gallen schreibt, zeigte eine Messung, dass der E-Scooter eine maximale Geschwindigkeit von 98 km/h erreichen kann.

Ebenfalls fiel der Polizei auf, dass das Gefährt über einen Motor mit einer Leistung von 5000 Watt verfügt. Zum Vergleich: Ein E-Bike mit Tretunterstützung bis 25 km/h verfügt über eine Motorenleistung von 250 Watt.

Das Gefährt wurde sichergestellt. Der 27-Jährige wird wegen der Inverkehrsetzung eines nicht zugelassenen Fahrzeuges; wegen des Fehlens eines Führerausweises, welcher bei dieser Geschwindigkeit und Leistung nötig wäre sowie dem Fehlen einer ebenfalls nötigen Fahrzeugversicherung angezeigt.

CityTwister 6.0 PRO 125er

Elektro Scooter CityTwister 6.0 PRO – Chopper der Marke CityTwister mit wartungsfreiem 5000 Watt-Motor und Druckluftfederung hinten. 17″ Rad vorne mit doppelter Scheibenbremse. Nur bei uns mit Europäischer Straßenzulassung (EU COC)! CityTwister Scooter sind sehr stark, bestehen den Alltag, sind zudem noch sehr sparsam und bieten einen unvergleichlichen Fahrspaß. Die hohe Flexibilität, einfache Handhabung und die im Vergleich zu üblichen Motorrollern extrem niedrigen Betriebskosten machen den CityTwister zu einer umweltfreundlichen und trotzdem leistungsstarken Alternative.

CityTwister 6.0 PRO – Mehr Spaß im Stadtverkehr

Mit 5000 Watt und drei Fahrstufen elegant durch die City cruisen – das können Sie am besten mit dem CityTwister. Ob zum Einkaufen oder zur Arbeit oder einfach nur, weil es so viel Spaß macht! Als ideales Einsteigermodell in die Elektromobilität auf zwei Rädern verfügt der CityTwister 6.0 PRO mit bis zu 110 km/h über genug Tempo und Kraft, um im Stadtverkehr und auf Autobahnen mitzuhalten.

3 Tage ohne aufzuladen

Der CityTwister-Akku hat eine Reichweite von bis zu 150 km. Wenn Sie am Tag durchschnittlich 50 km fahren, muss er lediglich alle 3 Tage aufgeladen werden. Während Sie sich nachts erholen, lädt sich auch Ihr CityTwister an der 230 Volt Steckdose zu Hause (oder wo auch immer Sie gerade sind) wieder auf. Der CityTwister ist zudem mit einer Alarmanlage und Lenkerschloß gegen Diebstahl geschützt. Für dein Smartphone oder Navigationsytem ist eine stabile Halterung mit USB-Ladevorrichtung angebracht. So leicht und locker wie mit dem CityTwister war Elektromobilität noch nie. Genieße das leise Dahingleiten unseres Marken Elektroscooters. Absolut schadstofffrei für nur ca. €1,- auf 100 Km. Der Elektro Scooter lässt sich kinderleicht fahren.

– 5000W Motor – 100AH und 72 Volt – zugelassen für 2 Personen – eine Reichweite bis 150km – und eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 110km/h

RECHTICHE INFORMATIONEN ZU DEN BIKES IM SHOP

Hier findet Ihr wichtige Informationen zur Klasssifizierung der einzelnen Elektro-Bikes im Shop, sowie nützliche Tipps zu dem, was sein DARF und was sein MUSS.

WAS SEIN MUSS / REGELUNGEN IM STRAßENVERKEHR

Die SUR-RON Light Bee gehört zu den Kleinkrafträdern, weshalb für sie vom Fahrrad abweichende Regelungen gelten.

    erforderliche Betriebserlaubnis beziehungsweise Einzelzulassung des Herstellers. EU-Typgenehmigung. Diese ergibt sich aus der Fahrzeugnummer am Steuerrohr. (Ihr benötigt kein gesondertes COC Dokument) erforderliches Versicherungskennzeichen verbotener Transport von Personen im Anhänger (§ 32a StVZO), verbotene Benutzung des Radweges innerorts (Ausnahme: Zusatzschild “Mofa frei” oder abgeschalteter Motor) 0,5 Promille-Grenze als Kraftfahrzeugführer Führerschein erforderlich Kraftrad-Helmpflicht Mindestalter 15 (25 kmh Version) beziehungsweise 16 Jahre (45 kmh Version) Funktionierende Beleuchtung mit Prüfzeichen, auch im Stand Mindestprofiltiefe der Reifen von einem Millimeter
    Tagfahrlicht (kein Fernlicht) Hupe Schutzbleche seitliche Reflektoren Rücklicht mit Bremslicht und Kennzeichenbeleuchtung Spiegel links Wenn Blinker am Fahrzeug sind, müssen diese auch funktionieren.

Wenn ihr Teile an Bikes austauscht die im Straßenverkehr bewegt werden, achtet darauf, dass diese Teile auch vom jeweiligen Hersteller EU-zertifiziert sind. Im Falle einer Überprüfung durch die Polizei müsst ihr für jedes getauschte Teil eine Zertifizierung vorlegen.

Ihr müsst wissen, dass ihr auch wenn euch die Polizei auf privatem Gelände (z. B. Wald/ Kiesgrube) mit einer entsperrten aber angemeldeten SUR-RON kontrolliert, ihr wegen tunen eines im Straßenverkehr angemeldeten Fahrzeugs angeklagt werdet und das Bike als Beweismittel beschlagnahmt werden kann und im Normalfall auch wird.

Für das Fahren einer nicht angemeldeten Light Bee gilt: Nur auf privatem Grund mit Einverständnis des Besitzers, und das Gelände muss vollständig vom Strassenverkehr getrennt sein.

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