Motorrad mit autoführerschein fahren – was man beachten muss

6 Min Seit 2020 dürfen Autofahrer dank der B196-Erweiterung auch Motorräder der Klasse A1 fahren – Wie das geht, lesen Sie hier.

Motorradfahren ist für viele Menschen ein Traum, der mit Freiheit, Abenteuer und der puren Lust am Fahren verbunden ist. Doch was, wenn zwar ein Autoführerschein vorhanden ist, jedoch weder Zeit noch Geld reichen, um außerdem den Motorradführerschein zu machen? Die Lösung: Seit Anfang 2020 ist es mit der Fahrerlaubnis-Erweiterung B196 möglich, ein Motorrad mit Autoführerschein zu fahren. Lesen Sie hier, wie und unter welchen Voraussetzungen Sie den B196-Führerschein erhalten, welche Arten von Motorrädern Sie fahren dürfen und was Sie beachten sollten, bevor Sie sich auf den Sattel schwingen.

Motorrad mit Autoführerschein fahren: B196-Führerschein Voraussetzungen

Im Januar 2020 führte das Bundesverkehrsministerium in Deutschland den B196-Führerschein ein. Genau genommen handelt es sich dabei um eine Fahrerlaubnis-Erweiterung des Autoführerscheins, die es erfahrenen Autofahrerinnen und Autofahrern erlaubt, Leichtkrafträder der Klasse 1, also mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm zu führen.

Besitzerinnen und Besitzer des Pkw-Führerscheins der Klasse B können den B196-Erweiterung unter folgenden Voraussetzungen erwerben – dazu müssen sie:

    mindestens 25 Jahre alt sein seit mindestens fünf Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen eine Fahrerschulung absolvieren: 4 Theorie – und 5 Praxiseinheiten zu je 90 Minuten sich die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eintragen lassen

Motorräder der Klasse A1 ohne Prüfung führen: So geht’s

Wer alle Voraussetzungen erfüllt, die zusätzliche Fahrerlaubnis für 125er-Maschinen zu erwerben, sucht sich eine Fahrschule des Vertrauens und meldet sich für die Schulung an. Hierbei darauf achten, dass gemäß Paragraf 17 des Fahrlehrergesetzes nur Fahrschulen eine B196-Schulung anbieten dürfen, deren Inhaberin oder Inhaber die Fahrerlaubnisklasse A besitzt.

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fahrerschulung werden die Grundlagen des Motorradfahrens in mindestens neun Unterrichtseinheiten (vier Theorie – und fünf Praxiseinheiten) vermittelt. Dazu gehören beispielsweise das Kurvenfahren, Ausweichen oder richtiges Bremsen. Das Ablegen einer Fahrprüfung ist jedoch nicht erforderlich.

Keine Festpreise für Fahrerschulungen

Die Kosten für die B196-Fahrerschulung können je nach Fahrschule sehr unterschiedlich ausfallen. Buchen Sie deshalb nicht gleich bei der erst besten, sondern vergleichen Sie unbedingt Preise der verschiedenen in Frage kommenden Fahrschulen, um kostbares Geld zu sparen.

Motorrad mit autoführerschein fahren – was man beachten muss

Für die B196-Erweiterung genügt eine Fahrerschulung bei der Fahrschule ohne Prüfung

Wurde die Fahrerschulung absolviert, erstellt die Fahrschule einen schriftlichen Nachweis der erfolgreichen Teilnahme. Mit diesem in der Tasche geht es dann zur Fahrerlaubnisbehörde des eigenen Wohnorts – Identitätsnachweis und aktuelles biometrisches Lichtbild nicht vergessen.

Dort wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung im Führerschein hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen – weshalb sie umgangssprachlich auch als B196-Führerschein bezeichnet wird.

Hier gibt es zweierlei zu beachten:

Zum einen darf zwischen Fahrschulung und Eintragung maximal ein Jahr liegen. Zum anderen können Sie die Eintragung nicht in einer beliebigen Stadt vornehmen lassen, sondern müssen sich unbedingt an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes wenden.

Welche Motorräder darf ich mit dem B196-Führerschein fahren?

Die Erweiterung des B-Führerscheins berechtigt zum Führen leichter Motorräder der Klasse A1. Laut Paragraf 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung, der die Führerscheinerweiterung B196 regelt, handelt es sich dabei um Leichtkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt (15 PS) sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 Kilowatt.

Außerdem darf das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 Kilowatt pro Kilogramm nicht übersteigen. Das bedeutet, dass das Motorrad nicht schwerer als 110 Kilogramm sein darf.

So betrachtet, entspricht dies genau den gleichen Kraftfahrzeugen, die auch mit der Fahrerlaubnisklasse A1, dem sogenannten „kleinen Motorradführerschein” geführt werden dürfen – und dennoch sind die Erweiterung B196 und die Fahrerlaubnisklasse A1 einander nicht gleichgestellt.

Unbedingt beachten:

B196 ist nur eine Erweiterung Ihrer bereits existierenden Klasse B und stellt keine neue Fahrerlaubnisklasse, bzw. keinen Motorradführerschein dar. Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 erwerben Sie folglich keine Fahrerlaubnis der Klasse A1. Das heißt, Sie können B196 nicht auf A2 oder gar auf A erweitern, sofern Sie später mal auf ein schwereres Motorrad umsteigen wollen.

Eine Motorradversicherung, die sich lohnt

Autoführerschein erweitern für 125er-Motorräder: Kosten

Die Gesamtkosten für die B196-Erweiterung des Autoführerscheins hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Fahrschule, der finalen Anzahl der Unterrichtsstunden sowie der Gebührenhöhe für die Eintragung – diese variiert je nach örtlicher Führerscheinstelle. Im Schnitt sollten Interessenten mit folgenden Kosten rechnen:

    B196-Fahrerschulung: zwischen 500 und 1.000 Euro Eintragung der Schlüsselzahl 196: zwischen 24 und 40 Euro

Im Vergleich zum Motorradführerschein der Klasse A, der mit Anmeldegebühr, Fahrstunden, Erste-Hilfe-Kurs sowie Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung mit ungefähr 1.800 bis 3.400 Euro zu Buche schlagen kann, fällt die B196-Erweiterung deutlich günstiger aus.

Die Ausgabe lohnt sich jedoch nur, sofern man später – vom Geschwindigkeitsrausch gepackt – nicht doch noch die Klasse A erwerben will. Deshalb ist es ratsam, vorher abzuschätzen, wie groß die Leidenschaft fürs Motorradfahren ist und ob einem der 125er-Führerschein reichen wird.

Ist der B196-Führerschein auch im Ausland zugelassen?

Nein, aktuell ist die erst 2020 eingeführte Führerscheinklasse B196 eine exklusive deutsche Besonderheit. Jedoch stehen die Chancen gut für die Anerkennung der B196-Erweiterung im europäischen Ausland, da dieser Punkt einer der Vorschläge der EU-Kommission für die neue EU-Führerscheinrichtlinie 2023 ist. Ob und wann die europaweite Zulassung durchgesetzt wird, ist allerdings noch offen.

Sämtliche Vorschläge der EU-Kommission zur Aktualisierung der Führerscheinreform müssen noch vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet und dann in nationales Recht umgesetzt werden. Es kann also noch einige Zeit ins Land gehen, bis die neuen Regeln in Kraft treten.

Davon abgesehen ist die Einbindung des A1-Führerscheins für 125er-Maschinen – deshalb auch 125er-Führerschein genannt – in den Autoführerschein in verschiedenen europäischen Ländern schon gang und gäbe. Allerdings gilt diese Regelung nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes.

Wer somit beispielsweise in der italienischen Toskana mit einem 125er-Motorrad entlang der mit Zypressen gesäumten Landstraßen fährt, fährt auf Risiko. Gerät man nämlich in eine Polizeikontrolle, kann man sich als Inhaber einer deutschen B196-Erweiterung nicht auf die italienische Regelung berufen – und darf sich nicht wundern, wenn unter Umständen ein Bußgeld droht.

Welche Vorteile und Nachteile hat die B196-Erweiterung?

Genauso wie jede Medaille zwei Seiten hat, bietet auch die B196-Erweiterung sowohl Vorteile als auch Nachteile gegenüber der regulären Fahrerausbildung für den Motorradführerschein der Klasse A – hier eine Schnellübersicht:

Https://www. verti. de/ratgeber/motorrad-mit-autofuehrerschein-fahren/

Motorradführerschein: Das sollten Sie über die Klassen wissen

Motorrad mit autoführerschein fahren – was man beachten muss

Roller, kleines Motorrad oder schwere Maschine – mit dem Motorradführerschein der Klassen AM, A1, A2 oder A entscheiden Sie, welches Zweirad Sie im Straßenverkehr bewegen dürfen.

Mit einem Pkw-Führerschein dürfen Sie bestimmte Motoräder ohne eine zusätzliche Prüfung zu fahren – oder Sie machen eine verkürzte Motorrad-Ausbildung in der Fahrschule.

Die Kosten für den Motorradführerschein setzen sich unter anderem aus Fahrschul – und Prüfungsgebühren zusammen. Sie variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler – vor allem die Anzahl der benötigten Fahrstunden wirkt sich auf den Preis aus.

Themen in diesem Ratgeber:

Welche Motorradführerschein-Klassen gibt es?

Spontan eine Spritztour unternehmen und das Gefühl von Freiheit genießen – viele Menschen entscheiden sich irgendwann für ein Motorrad. Doch welche Führerscheinklasse kommt infrage, ab wann darf man einen Motorradführerschein machen und was kostet die Fahrerlaubnis fürs Zweirad – das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Prüfbescheinigung für Mofas

Um ein Mofa zu fahren, benötigen Sie keinen speziellen Motorradführerschein. Denn dabei handelt es sich um ein Kleinkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Stattdessen stellt Ihnen der TÜV eine Mofa-Prüfbescheinigung aus. Diese erhalten Sie, wenn Sie sechs Doppelstunden Theorie sowie eine Doppelstunde praktischen Unterricht in einer Fahrschule nachweisen können und die theoretische Prüfung bestanden haben. Bereits Mit 15 Jahren können Sie die Prüfbescheinigung erwerben.

Führerscheinklasse AM für Roller und E-Bikes

Mit einem sogenannten Rollerführerschein dürfen Sie Kleine Krafträder mit einem Hubraum von maximal 50 cm³ (Elektromotor: maximal 4 kW) bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Dazu gehören neben Rollern, Mopeds, Mokicks auch E-Bikes sowie dreirädrige Krafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Sie müssen Mindestens 16 Jahre alt für diesen Führerschein sein.

Führerscheinklasse A1 für Leichtkrafträder

Mit dem Motorradführerschein der Klasse A1 dürfen Sie bereits kleine Motorräder bewegen. Das sind Zwei – oder dreirädrige Leichtkrafträder mit bis zu 125 cm³ Hubraum und einer Motorleistung bis zu 11 kW mit einer Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Dabei sollte Das Leistungsgewicht von Leistung zu Leermasse maximal 0,1 kW/kg betragen. Auch für diesen Führerschein müssen Sie das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben. Neben den Übungsfahrten kommen Zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, Autobahnen und bei Nacht auf Sie zu. Zur Info: Mit dem Führerschein der Klasse A1 haben Sie automatisch auch den Führerschein der Klasse AM erworben.

Führerscheinklasse A2: für Krafträder bis 35 kW Leistung

Dieser Motorradführerschein berechtigt Sie, größere Maschinen mit einer Motorleistung bis 35 kW zu fahren. Dabei sollte das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,2 kW/kg betragen. Diesen Führerschein können Sie Erst mit 18 Jahren machen. Gut zu wissen: Haben Sie schon einen Führerschein der Motorrad-Klasse A1, müssen Sie nur noch eine praktische Prüfung mit der höherklassigen Maschine bestehen. Für Neueinsteiger umfasst der Theorieunterricht 16 Doppelstunden zu je 90 Minuten (dabei wird in 12 Doppelstunden Grundstoff und in vier Doppelstunden spezieller Stoff zum Kraftrad vermittelt). Der Fahrlehrer bestimmt die Anzahl der benötigten Übungsstunden. Dabei sind Zwölf Sonderfahrten à 45 Minuten vorgeschrieben.

Zur Info: Mit diesem Führerschein dürfen Sie auch Fahrzeuge führen, für die die Führerscheinklassen AM und A1 vorgesehen sind.

Führerscheinklasse A: für große Maschinen

Für den vollwertigen Motorradführerschein der Klasse A müssen Sie Mindestens 24 Jahre alt sein. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Besitzen Sie bereits Seit mindestens zwei Jahren einen Führerschein der Klasse A2, dann können Sie die Führerscheinklasse A Schon ab 20 Jahren erwerben. Damit sind Sie berechtigt, Alle Maschinen ohne Hubraum – und Leistungsgrenzen zu bewegen. Die Klassen AM, A1 und A2 sind darin eingeschlossen.

Https://www. da-direkt. de/motorradversicherung/ratgeber/motorradfuehrerschein-klassen

Braucht man in Deutschland einen Führerschein zum Motorradfahren

Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und – Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt. Wir erklären Ihnen, wie das geht, was das kostet und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Motorrad mit autoführerschein fahren – was man beachten muss

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    Voraussetzung für die Führerscheinerweiterung

Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder – unter bestimmten Voraussetzungen – mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. 125er, oder Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben. Die Regelung gilt seit Januar 2020. Wir geben hier einen Überblick, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wie viel das kostet und wie erfolgreich die Führerscheinregelung angenommen wird – und von wem.

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Voraussetzung für die Führerscheinerweiterung

Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande – in Gegensatz etwa zu Italien – an Auflagen gebunden:

    Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B haben und es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren – vier in Theorie und fünf in Praxis.

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125er fahren ohne Prüfung

Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und – roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS.

Was kostet die Erweiterung der Klasse B?

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle – neues Passbild nicht vergessen – ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.

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Was kostet die Versicherung einer 125er?

Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und – roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar. Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat. Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.

Aufstiegsmöglichkeit zum Motorradführerschein?

Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.

Darf ich damit in Europa fahren?

Bisher nicht. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und – roller zu fahren, ist noch auf Deutschland beschränkt. Doch im 1. Quartal 2023 möchte die EU diesbezüglich eine Änderung bringen. Demnach soll dann mit dem B196 auch über alle EU-Grenzen hinweg gefahren werden dürfen. Bisher darf noch nicht einmal in Italien damit fahren. Und das, obwohl die italienische Klasse B die125er ohne jegliche Auflagen mit einschließt. Der Grund dafür: Weil sich die EU-Staaten bisher nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnten, hatte jedes Land die nationale Option, das Fahren von Leichtkrafträdern und – rollern mit Pkw-Lizenz zu erlauben.

Erfolg der neuen Regelung

Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben. Insgesamt ebbte der Run auf den B196-Schein im zweiten Jahr damit etwas ab. Und auch die Neuzulassungen von Leichkrafträdern und Leichkraftrollern tragen diesem Trend Rechnung.

MOTORRAD-Podcast zu diesem Thema für Einsteiger

In diesen Bundesländern fahren bisher die meisten Autofahrer 125er

Die meisten Autofahrer, die ihren Führerschein für 125er-Bikes bis zum 1. Januar 2022 erweitert haben, registrierte das KBA für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl dieser Länder, zeigten sich die höchsten Werte mit mehr als 350 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Hessen.

B196-Bescheinigungen beliebt bei Männern zwischen 45 – 60 Jahren

Das Interesse an dem geänderten Zugang der Fahrerlaubnis zum Führen eines Leichtkraftrades ist bei Männern mit rund 75 Prozent bisher stärker ausgeprägt als bei Frauen. Die meisten Autofahrer, die mit der 196-Bescheinigung ihren Autoführerschein für die 125-Motorräder und – Roller erweiterten, waren im Durchschnitt zwischen 45 und 60 Jahre alt. Die klassischen Neu-Biker sind also Männer mittleren Alters.

Https://www. motorradonline. de/ratgeber/b196-motorradfahren-mit-dem-autofuehrerschein-125er-fuehrerschein-fuer-autofahrer/

Motorradfahren ohne Führerschein: Es drohen bis zu 1 Jahr Gefängnis

Wer ein Motorrad ohne Motorrad-Führerschein fährt, macht sich strafbar. Je nach Schwere der Tat, droht eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Weitere Konsequenzen können ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis sein. Selbst das Fahrzeug könnte beschlagnahmt werden.

Fahren ohne Führerschein meint hier das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Anders als beim Fahren ohne Führerschein, wo man lediglich das Führerschein-Dokument (EU-Führerschein im Scheckkartenformat bzw. der rosafarbene Papierführerschein) nicht mitgeführt hat, besitzt man beim Fahren ohne Fahrerlaubnis gar keine Berechtigung zum Führen eines Kfz.

Die Fahrerlaubnis ist immer an eine bestimmte Fahrzeugklasse gebunden. Fürs Motorradfahren braucht man zum Beispiel die Fahrerlaubnis Klasse A.

Welche Strafen drohen fürs Motorradfahren ohne Führerschein?

Besitzer einer gültigen Pkw-Fahrerlaubnis, die schwarz Motorrad fahren, riskieren nicht nur ihren Pkw-Führerschein. Je nach Einzelfall (ist man Wiederholungstäter, kommt es zum Unfall) droht sogar Gefängnis. Gleiches gilt auch für Halter bzw. Besitzer von Motorrädern, die andere Person schwarz damit fahren lassen.

Strafen nach § 21 StVG

    Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (bei Vorsatz) Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder sechsmonatige Freiheitsstrafe (bei Fahrlässigkeit; zum Beispiel, wenn die betroffene Person im Glauben war, mit dem Pkw-Führerschein auch Motorrad fahren zu dürfen)

Die Strafen gelten nicht nur für den Fall, dass man mit nur einem Autoführerschein unberechtigterweise Motorrad fährt. Für jeden Kfz-Typ braucht man eine gesonderte Fahrerlaubnis (Pkw, Lkw, Bus, etc.). Hat man die nicht, begeht man eine Straftat nach § 21 StVG.

Das gleiche Strafmaß wird auch bei Personen angesetzt, die gar keine Fahrerlaubnis haben.

Was passiert beim Motorradfahren trotzt Fahrverbot oder Führerscheinentzug?

Ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass man aktuell keine Fahrerlaubnis hat. Wer trotzdem fährt, begeht eine Straftat nach § 21 StVG.

Es sei denn, dass Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis wurde auf bestimmte Kfz-Typen beschränkt und man weiterhin Motorrad, aber zum Beispiel kein Pkw fahren darf. Dies setzt natürlich voraus, dass man im Besitz einer Motorrad Fahrerlaubnis ist.

Ist der Versicherungs­schutz für Mittäter gefährdet?

Ja, denn wer sich wissentlich von einem Motorradfahrer ohne Führerschein chauffieren lässt, riskiert die Leistungen seiner Unfallversicherung. Kommt es zu einem Unfall mit schweren Verletzungen, kann es sein, dass der Verunfallte ohne Leistungen (Lohnfortzahlungen, etc.) da steht. Auch der Fahrer selbst riskiert natürlich seinen Unfallschutz.

Https://www. fuehrerscheine. de/bussgeldkatalog/fahren-ohne-fahrerlaubnis/motorrad-fahren-ohne-fuehrerschein/

Motorradfahren mit Autoführerschein: Regeln Rund 78.000 Autofahrer:innen machen von Neuregelung Gebrauch

Motorrad mit autoführerschein fahren – was man beachten muss

Motorradfahren mit Autoführerschein

Der Bundesrat stimmte Ende 2019 dem Vorhaben zu, Autofahrern ohne zusätzliche Prüfung das Motorradfahren zu erlauben. >> Mehr zum Thema News

Foto: BauerStock/AUTO ZEITUNG

Autofahrer:innen dürfen unter bestimmten Bedingungen ohne zusätzliche Führerschein-Prüfung Motorradfahren – das betrifft Leichte Krafträder der Klasse A1 mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 15 PS Leistung. Die AUTO ZEITUNG erklärt die Regeln.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist seit Ende 2019 das Motorradfahren auch mit dem Autoführerschein möglich. Seitdem dürfen Autofahrer:innen leichte Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt, also 15 PS, fahren. Eine zusätzliche Prüfung muss dafür nicht abgelegt werden, es gibt aber Regeln: Wer ohne Motorradführerschein mit einem sogenannten 125er unterwegs sein will, muss aber mindestens 25 Jahre alt sein, seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B haben und eine Schulung mit vier Theorie – und fünf Praxiseinheiten in der Fahrschule hinter sich bringen. Interessierte sollten voraussichtlich mit Kosten zwischen 500 und 1000 Euro für die Führerschein-Erweiterung rechnen. Ziel des Motorrad-Vorstoßes war es, „mehr Mobilität – insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität – zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherzustellen“, so das Bundesverkehrsministerium. Vor allem im ländlichen Raum solle das Motorradfahren mit dem Autoführerschein die individuelle Mobilität stärken und den Verkehr durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher machen.

Der teuerste Führerschein der Welt (Video):

Regeln: Motorradfahren mit Autoführerschein

Motorrad mit autoführerschein fahren – was man beachten muss

Welche Zweiräder nun mit dem Autoführerschein bewegt werden dürfen, hängt auch vom Führerschein-Typ beziehungsweise vom Datum der Fahrerlaubnis ab: Fahrer:innen mit dem Auto-Führerschein der Klasse B dürfen Fahrzeuge der Klasse AM (zuvor M) fahren. Dazu gehören sowohl zweirädrige Kleinkrafträder (Klasse L1e-B) als auch dreirädrige Kleinkrafträder (Klasse L2e) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse L6e). Sie dürfen maximal 45 km/h fahren, Hubräume von höchstens 50 ccm (Fremdzündungsmotoren) beziehungsweise 500 ccm (Selbstzündungsmotoren) und eine Höchstleistung von 5,5 PS (4 kW) haben. Wer vor dem 1. April 1980 den Pkw-Führerschein der Klasse 3 erworben hat und noch immer in dessen Besitz ist, darf seit April 2013 nicht nur Auto, sondern auch Motorräder bis 48 PS fahren. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine 40-minütige praktische Prüfung. Nach zwei Jahren ermöglicht der Gesetzgeber, ebenfalls mit nur einer praktischen Prüfung den vollwertigen Motorradführerschein zu machen. Mehr zum Thema: Dürfen Motorradfahrer im Stau durch die Rettungsgasse fahren?
Ratgeber

Kritik & Zustimmung

Motorrad mit autoführerschein fahren – was man beachten muss

Das Motorradfahren mit Autoführerschein zu ermöglichen stieß im Vorfeld weitestgehend auf scharfe Ablehnung und Empörung. Unter anderem warnen Fahrlehrer:innen, Ärzte:Ärztinnen und Verkehrsexpert:innen vor den Gefahren, die von ungeübten Motorradfahrer:innen ausgehen, und prognostizierten steigende Unfallzahlen. „Dadurch kann es zu noch mehr Unfällen kommen“, sagte etwa Florian Reifferscheid von der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschland (BAND). Autofahrer:innen seien nicht darin geübt, mit der Energie eines Motorrads umzugehen. Auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) übte scharfe Kritik. Leichtkrafträder könnten schneller als 100 km/h fahren und seien nach besonders stark motorisierten Motorrädern die gefährlichste Fahrzeugklasse in der Unfallstatistik, hieß es in einer Stellungnahme. Zweifel äußerte auch der TÜV: Ein „Kurzprogramm“ sei nicht genug und vor allem die praktischen Fahrstunden seien unzureichend. Fahrlehrer:innen sahen das ähnlich. „Das zentrale Problem ist die fehlende fahrerische Kompetenz“, so der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), Dieter Quentin. Die Schulung sei „völlig unzureichend“.
News

Motorrad mit autoführerschein fahren – was man beachten muss

Zustimmung, das Motorradfahren mit Autoführerschein zu erlauben, kam von der FDP und dem Industrie-Verband Motorrad (IVM). „Der Vorschlag von Minister Scheuer geht in die richtige Richtung“, so Verkehrsexperte Oliver Luksic (FDP). Mit zusätzlichen Fahrstunden könne man Autofahrer:innen durchaus zutrauen, ein motorisiertes Zweirad mit 15 PS „sicher und verantwortlich“ zu steuern. Und der IVM teilte mit: „Das Leichtkraftrad ist eine sofort verfügbare Option zur Entlastung des fließenden und ruhenden Verkehrs gerade in hoch frequentierten Ballungsräumen.“ Die sauberen und ökonomischen Fahrzeuge könnten die Mobilität in Städten aber auch ländlichen Regionen aufrecht erhalten.
Ratgeber

2020: Rund 78.000 machen vom Motorradfahren mit Autoführerschein Gebrauch & Kraftrad-Boom

Motorrad mit autoführerschein fahren – was man beachten muss

Anfang 2021, rund ein Jahr nach Inkrafttreten der Neuregelung zum Motorradfahren mit Autoführerschein, waren laut Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bundesweit rund 78.000 Berechtigungen zum Führen von Leichtkrafträdern mit 125 Kubikzentimeter und 11 kW eingetragen. Bereits bis zum 30. Juni 2020 waren demnach bereits etwa 27.000 Fahrerlaubnisse eingetragen. Vom 1. Juli 2020 bis zum 1. Januar 2021 stieg die Zahl der Eintragungen nochmals deutlich an: Im zweiten Halbjahr gab es demnach doppelt so viele Neueintragungen von den sogenannten „196-ern“ wie in den ersten sechs Monaten nach Inkrafttreten der Neuregelung. Am häufigsten wurde die entsprechende Schlüsselzahl im Gesamtjahr 2020 für Fahrerlaubnisinhaber:innen in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen registriert. Derweil wurde in Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit weniger als 120 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner:innen in geringem Außmaß von der Neuregelung zum Motorradfahren mit Autoführerschein Gebrauch gemacht.
Verkehrsrecht

Motorrad mit autoführerschein fahren – was man beachten muss

Bereits Ende 2020, also rund ein Jahr nachdem eine Verordnung das Motorradfahren mit Autoführerschein erleichtert hat, verzeichnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Rekord-Steigerung bei der Nachfrage nach kleineren Rollern und Motorrädern. Demnach sind zwischen Januar und September 2020 rund 185.000 Krafträder neu zugelassen worden – ein Zuwachs von mehr als 20 Prozent verglichen mit dem Vorjahreszeitraum. Und bei Motorrädern mit bis zu 126 Kubikzentimetern Hubraum stieg die Zahl der Neuzulassungen laut Industrie-Verband Motorrad (IVM) sogar um rund 67 Prozent auf knapp 30.000. Bei Rollern bis 125 Kubikzentimeter sogar um mehr als 90 Prozent auf rund 26.000. Mindestens seit Anfang der 1990er Jahre sei die Zahl der neu zugelassenen Krafträder in Deutschland im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nicht mehr so stark gestiegen wie jetzt, sagte Achim Marten vom IVM. Und weiter: „Aus unserer Sicht kommt da ein gewisser Lockdown-, Covid-19-Effekt dazu.“ Mit dem Motorrad oder Roller zu fahren, sei „neben dem Radfahren die pandemiesicherste Fortbewegungsart“. Dennoch scheinen viele auf Reform der Fahrerlaubnis-Verordnung gewartet zu haben: Wie das KBA mitteilte, haben allein im ersten Halbjahr 2020 (bis 30. Juni) 26.898 Besitzer:innen des Pkw-Führerscheins nach den neuen Regeln zusätzlich eine Fahrerlaubnis für 125er-Maschinen erworben. Ratgeber

Weitere Tipps rund um die Motorradausrüstung

Ob Sie mit dem Autoführerschein Motorrad fahren dürfen und viele weitere Themen rund um die Motorradausrüstung finden Sie hier >>

Https://www. autozeitung. de/motorradfahren-mit-autofuehrerschein-196693.html

Motorrad fahren mit Auto-Führerschein ohne Extra-Prüfung: So geht’s

Motorradfahren ist für viele Spaß und Freiheit pur. Es ist aber auch riskant. Auf leichten Maschinen ist es seit 202 möglich, dass auch Autofahrer mit ihnen unterwegs sein dürfen – nach einer speziellen Fahrschulung, aber ohne Extra-Prüfung. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur zusätzlichen Fahrerlaubnis.

Motorrad mit autoführerschein fahren – was man beachten muss

Motorradfahren ist für viele Spaß und Freiheit pur. Es ist aber auch riskant. Auf Leichten Maschinen ist es seit 2020 möglich, dass auch Autofahrer mit ihnen unterwegs sein dürfen – nach einer speziellen Fahrschulung, aber ohne Extra-Prüfung. Viele Fahrschulen bieten die nötigen Praxis – und Theorie-Schulungen für das Pkw-Führerschein-Upgrade an.

Ohne Prüfung aufs Motorrad: Darum geht’s

Autofahrer dürfen seit 2020 ohne Prüfung leichte Motorräder fahren. Es gibt aber bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

    Es geht um sogenannte 125er-Maschinen mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von nicht mehr als 15 PS. Die erweiterte Fahrerlaubnis gilt nur für Deutschland. Fahrten im Ausland sind nicht möglich. Mindestalter für die Fahrerlaubnis solcher Motorräder: 25 Jahre. Der Autofahrer muss seit fünf Jahren seinen Führerschein der Klasse B haben. Darüber hinaus muss er erfolgreich an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer teilgenommen haben.

Motorrad-Schulung absolviert: Wie wird der Führerschein angepasst?

Wer die spezielle Motorrad-Schulung erfolgreich absolviert hat, muss bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Darin wird bei der Klasse B die Schlüsselzahl B196 eingetragen. Das ist die Berechtigung, Leichtkrafträder führen zu dürfen.

Wie sehen die vorgeschrieben theoretischen Schulungen aus?

Autofahrer, die kleine Maschinen fahren möchten, müssen Mindestens 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten absolvieren, in denen klassenspezifischer Unterrichtsstoff für Motorradfahrer gelehrt wird. Die Themen umfassen dabei die Komplexe

    Fahrer/Beifahrer/Fahrzeug besonderes Verhalten beim Motorradfahren besondere Schwierigkeiten und Gefahren für Motorradfahrer Fahrtechnik und Fahrphysik.

Wie sieht die praktische Schulung aus?

Autofahrer müssen ihr fahrerisches Können auch auf dem Motorrad beweisen, allerdings in sehr abgespeckter Form. Es müssen Mindestens 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden. Dabei müssen nicht alle Fahrten im normalen Straßenverkehr stattfinden. Die Schulung kann stattdessen auf einem Parkplatz, Übungsplatz oder in einem Industriegebiet durchgeführt werden.

Unter Aufsicht eines Fahrlehrers müssen folgende Situation geübt werden:

    Fahren mit Schrittgeschwindigkeit Kreisfahrt und Slalom Bremsen und Ausweichen Gefahrbremsung Überlandfahrt Autobahnen oder Schnellstraßen Stadtverkehr

Was kostet es Autofahrer, die zusätzliche Fahrerlaubnis zu bekommen?

Die beschriebene Motorrad-Schulung ist für Autofahrer Pflicht. Die Kosten dafür liegen bei etwa 600 Euro. Dazu kommen die Gebühren für die Neuausstellung des Führerscheins. Die Klasse A1 wird im Übrigen nicht in den Führerschein eingetragen.

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