Auch wenn es keine Helmpflicht gibt, ist das Helmtragen dringend zu empfehlen – nicht nur für Kinder. Ein Helm verhindert im Ernstfall zwar keinen Unfall, er mildert aber die Folgen. Leistungsfähige Helme gibt es inzwischen für jeden Geschmack in unterschiedlichsten Formen und Farben.
Folgendes empfiehlt sich:
- Kauf im Fachhandel mit Beratung Fahrradhelm anpassen: Der Kopfring des Helmes macht dies möglich die Kinnriemen sollen breit, weich und hautfreundlich sein die Verstellschnallen sollen sich einfach, aber nicht zu leicht einstellen lassen, so dass der Helm fest auf dem Kopf sitzt für die Kleinsten gibt es spezielle Baby – und Kleinkinderhelme Informationen zu einzelnen Helmen bieten Testergebnisse wie z. B. der Stiftung Warentest oder des ADAC zu beachten ist das Prüfzeichen mit der Europanorm DIN EN 1078 (CE): Geprüfte Helme entsprechen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen.
Viele Experten raten zu höherpreisigen Helmen, welche im Schnitt bei Tests besser abschneiden. Dennoch gilt: „Jeder Helm ist besser als keiner“. Bei günstigeren Modellen leidet meist weniger die Sicherheit, oft aber der Tragekomfort (Durchlüftung, Befestigungsmöglichkeiten, längerfristige Belastbarkeit).
Wichtig: Helme müssen ersetzt werden, wenn sie einen Sturz mitgemacht haben. Auch wenn äußerlich keine Beschädigung erkennbar ist, kann die Schutzwirkung eingeschränkt sein. Außerdem sollte der Helm nur beim Radfahren, Inline-Skaten oder ähnlichen Sportarten getragen werden. Er sollte nicht beim Spielen getragen werden, da es beim Spielen zu Verletzungen kommen kann (z. B. auf Klettergerüsten).
Https://www. landkreis-nu. de/de/Aktuelles/Neuigkeiten/Neuigkeit? view=publish&item=article&id=1382
Fahrradunfall ohne Helm: Haben Sie eine Teilschuld?
Ein Fahrradunfall ohne Helm kann schwerwiegende Folgen haben. Schwere Kopfverletzungen sind bei Stürzen vom Rad nicht selten.
Da es keine Helmpflicht für Radfahrer in Deutschland gibt, sind Radler also auch nicht gezwungen einen solche zu tragen. Ein Bußgeld gibt es ebenfalls nicht, wenn kein Helm vorhanden ist.
Ist der Radfahrer am Unfall unschuldig beteiligt, wird in der Regel durch die Versicherung gezahlt. Allerdings ist die Rechtsprechung nicht einheitlich.
Ein Fahrradsturz ohne Helm hat schwere Folgen
Zusammenstoß mit einem Auto: Gibt es eine Teilschuld beim Fahrradunfall ohne Helm?
Radfahrer sind gern Schnell unterwegs und in der Rushhour sind sie gegenüber Kraftfahrern mit Motorrad, LKW oder Auto häufig im Vorteil. Staut sich der Verkehr auf der Straße, können sie häufig Über Stadtparks abkürzen. Auch Fahrradwege ermöglichen oftmals ein Schnelles vorankommen.
Neben all diesen Vorteilen gibt es aber auch einen Großen Nachteil der Zweiradfahrer. Während das Auto über Sicherheitstechniken wie Airbags oder Knautschzone verfügen, bekommen Fahrradfahrer bei einem Unfall die Volle Gewalt des Aufpralls zu spüren. Schwere bis tödliche Verletzungen sind da keine Seltenheit.
Ein Fahrradhelm könnte vor Kopfverletzungen schützen, doch Viele Radfahrer verzichten noch immer auf dieses Stück Sicherheitstechnik. Im nachfolgenden Ratgeber erklären wir, warum ein Fahrradunfall ohne Helm häufig besonders schlimm enden kann und ob Sie in einem solchen Fall Probleme mit der Versicherung bekommen.
Statistik zum Fahrradunfall: Mit und ohne Helm
Schlechtes Vorbild: Ein Fahrradsturz ohne Helm ist gefährlich.
Fahrradhelme verringern das Risiko Schwerer Verletzungen am Kopf. Diese sind oftmals besonders kritisch, denn nicht selten führen Stürze auf den Schädel zu Bleibenden Schäden. Radfahren ist nicht ungefährlich. Im Jahr 2015 waren Über 78.000 Fahrradfahrer in einen Unfall verwickelt. Dabei wurden mehr als 14.000 Personen schwer verletzt – 383 Radfahrer sind gestorben.
Seit 1995 hat sich die Zahl der bei Unfällen getöteten Fahrrad fahrenden Verkehrsteilnehmer zwar fast halbiert, dennoch könnten es weniger sein, wenn alle einen Fahrradhelm tragen würden. Laut Unfallforschung der Versicherer (UDV) bleiben etwa 73 Prozent Radfahrer mit Helm bei einem Unfall am Kopf unverletzt. Bei einem Fahrradunfall ohne Helm sind es dagegen nur 46 Prozent. Laut Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) tragen elf Prozent der Radler einen Helm. Bei den Kindern, die Fahrrad fahren, ist der Anteil um einiges höher. Zwischen sechs und zehn Jahren trägt Jedes zweite Kind einen Fahrradhelm.
Gibt es eine Helmpflicht in Deutschland?
Häufig diskutiert, aber nie Gesetz geworden: Eine Helmpflicht gibt es anders als in Australien, Finnland oder Malta in Deutschland nicht. Länder wie Schweden, Österreich oder Tschechien haben zumindest eine Helmtragepflicht für Kinder umgesetzt.
Obwohl Verkehrsclubs sich angesichts der Unfälle für das Tragen eines Helms aussprechen, ist auch weiterhin eine Pflicht nicht in Sicht. Folglich gibt es auch Kein Bußgeld oder Punkte, wenn das Haar im Fahrtwind zerzaust.
Zahlt die Versicherung auch beim Fahrradunfall ohne Helm?
Da die Straßenverkehrsordnung (StVO) keine Helmpflicht vorschreibt, erhalten Radler beim Fahrradunfall ohne Helm auch meist Keine Teilschuld. Zumindest gibt es einige Urteile, welche diese Annahme stärken. Das gilt insbesondere dann, wenn Radfahrer Unverschuldet in einen Verkehrsunfall z. B. mit einem Auto verwickelt werden. Die gegnerische Haftpflicht muss also selbst beim Fahrradunfall ohne Helm die Volle Summe zahlen. Die Rechtsprechung ist diesbezüglich aber Nicht einheitlich.
Bei der eigenen Haft-, Unfall – oder Berufsunfähigkeitsversicherung sollte es bei den meisten Firmen ebenfalls keine Probleme geben. Es gibt aber ein paar, die bei einem Fahrradunfall ohne Helm die Entschädigungssumme nur teilweise auszahlen. Diesbezüglich sollten Sie daher In der Police nach entsprechenden Klauseln suchen, bevor Sie ohne Helm auf das Fahrrad steigen.
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Https://www. bussgeldkatalog. de/fahrradunfall-ohne-helm/
Ist es in Ordnung, beim Radfahren keinen Helm zu tragen
Der VCD spricht sich gegen die Einführung einer gesetzlichen Pflicht zum Tragen von Fahrradhelmen aus. Um die Sicherheit von Radfahrenden im Straßenverkehr zu verbessern, müssen der Gesetzgeber, Kommunen, Polizei und Ordnungsämter Maßnahmen ergreifen, die Unfälle vermeiden und Gefahrenquellen abstellen.
Dazu gehört beispielsweise Tempo 30 innerhalb geschlossener Ortschaften. Kein Helm kann einen Unfall verhindern, sondern bestenfalls die Unfallfolgen im Kopfbereich mindern. Eine Helmpflicht ist deshalb für den VCD nicht das Mittel der Wahl, um das Radfahren sicher zu machen.
Am 17. Juni 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass Radfahrende ohne Helm nicht automatisch mitschuldig an den Folgen eines Unfalls sind. Der VCD begrüßt dieses Urteil, denn es macht klar, dass die Mitschuld an einem Unfall nicht mit dem Tragen eines Helmes verbunden werden kann. Statt der Diskussion über eine Helmpflicht sollten sich Entscheider*innen in Politik und Verwaltungen vielmehr konsequent mit den Unfallursachen auseinandersetzen, denn nur so kann das Radfahren sicherer werden.
Welche Position bezüglich einer Helmpflicht für Radfahrende vertritt der VCD?
Der zusätzliche Selbstschutz durch einen Fahrradhelm muss freiwillig bleiben. Vergleicht man Aufwand und Nutzen verschiedener Maßnahmen, so ist Tempo 30 die beste Möglichkeit, Radfahrer*innen vor Unfällen zu schützen. Denn durch eine Geschwindigkeitsreduzierung verringert sich die Unfallgefahr um 40 Prozent. Das heißt ein großer Teil der Unfälle entsteht gar nicht erst. Das kann kein Helm leisten.
Welche Maßnahmen fordert der VCD zur Erhöhung der Sicherheit von Radfahrenden?
Die Infrastruktur an technischen Standard anpassen: Nur die wenigsten Radwege und Schutzstreifen entsprechen den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen – und Verkehrswesen (FGSV). Viele Radverkehrsanlagen sind zu schmal, haben einen schlechten Belag oder eine gefährliche Wegeführung, bei der zum Beispiel Autofahrer*innen den Radweg von der Fahrbahn nicht einsehen können. Um die Sicherheit für Radfahrende zu verbessern, müssen Kommunen die Standards der ERA flächendeckend umsetzen.
- Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts macht nicht nur den Verkehr sicherer, sondern erhöht auch die Lebensqualität und fördert den Rad – und Fußverkehr. Auf Hauptverkehrsachsen können Städte und Gemeinden höhere Geschwindigkeiten zulassen sofern Radverkehrsanlagen vorhanden sind. In Straßen mit Tempo 30 können sich Radfahrende die Fahrbahn meist problemlos mit Kfz-Fahrenden teilen, sofern hier das Verkehrsaufkommen gering und kein Schwerlastverkehr unterwegs ist.
- Der Gesetzgeber muss Abbiege-Assistenten für neue Lkw schnellstmöglich zur Pflicht machen statt abzuwarten, bis 2024 eine entsprechende EU-Regelung in Kraft tritt. Für Lkw im Bestand muss die Nachrüstung sicherheitsrelevanter Assistenzsysteme verpflichtend werden. Dasselbe gilt für Pkw und Lkw, die weniger als 3,5 Tonnen wiegen. Denn diese verursachen die meisten Abbiegeunfälle mit Radfahrenden.
Warum ist der VCD gegen eine Helmpflicht?
- Ein Helm verhindert keinen Unfall, sondern verringert im besten Fall die Schwere von Kopfverletzungen, sofern er richtig getragen wird. Gegen andere schwere oder auch lebensgefährliche Verletzungen, zum Beispiel der Wirbelsäule, ist er wirkungslos.
- Vorschriften für Gefährder statt für Gefährdete: Eine Helmpflicht würde die Verantwortung, Unfallgefahren zu reduzieren, einseitig den Radfahrenden zuweisen. Der VCD hält dies aus rechtsstaatlicher Sicht für problematisch. Vorschriften zum Selbstschutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer*innen müssen nachrangig bleiben. Wir sehen hier auch die Tendenz einer Überregulierung. Folgerichtig müsste man dann auch im Auto, auf der Treppe oder im Haushalt einen Helm tragen.
- Der Bundesverwaltungsgerichtshof wendet in mehreren Urteilen den Grundsatz an, dass Gefährdungen beim Gefährder abzustellen sind. Entsprechend vertritt der VCD die Auffassung, dass sich Verkehrssicherheitsarbeit auf das Abstellen von Gefahrenquellen konzentrieren muss, statt die Handlungsfreiheit gefährdeter Verkehrsteilnehmer einzuschränken. Verkehrsregeln müssen an die Bedürfnisse der „schwächsten” Verkehrsteilnehmer angepasst werden, nicht umgekehrt.
- Verkehrssicherheit ist ohne Helmpflicht möglich: Dass Radfahren auch ohne Helmpflicht sicher sein kann, belegen unsere Nachbarländer Dänemark und NIederlande mit vergleichsweise niedrigen Unfallzahlen. Auch in Deutschland beweisen verschiedene Städte, dass gute Rahmenbedingungen für den Radverkehr die Unfallgefahr deutlich senken: In Oldenburg beispielsweise verunglücken Radfahrer – bezogen auf ihren Anteil am Gesamtverkehr – weniger oft als andere Verkehrsteilnehmer, mit fallender Tendenz. In der norddeutschen Großstadt ist der Radverkehrsanteil mit über 40 Prozent der Wege besonders hoch. Hier zeigt sich der „Safety-in-Numbers-Effekt”: Je mehr Radfahrer unterwegs sind, desto weniger Unfälle passieren.
- Unerwünschte Nebenwirkungen: Studien und Statistiken geben auch Hinweise darauf, dass eine Helmpflicht möglicherweise unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringt. Die am häufigsten genannte Befürchtung: Es würde weniger Rad gefahren, wenn ohne Helm ein Bußgeld droht. Dies würde umwelt – und gesundheitspolitischen Zielen zuwiderlaufen.
- Auch gibt es Hinweise darauf, dass Autofahrer*innen Radfahrer*innen mit Helm mit geringerem Abstand überholen als solche ohne Helm, oder dass Radfahrer*innen in ihrem Fahrverhalten möglicherweise risikobereiter werden, wenn sie einen Helm tragen (so genannte Risikokompensation).
In diesem Fall stellt sich die Frage, inwieweit jemand, der nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, haftbar für einen entstandenen Schaden ist. Wie beurteilt der VCD dieses Thema?
Es gibt weder Gesetzesgrundlagen noch Haftpflicht-Klauseln seitens der Versicherer, die Radfahrer*innen verpflichten, sich mit einem Helm zu schützen. Vergleich: Beim Abschluss einer Versicherung gegen Auto – oder Fahrraddiebstahl ist man im Bilde über Rechte und Pflichten. Deswegen hinken solche Vergleiche.
Anika Meenken
Sprecherin für Radverkehr und Mobilitätsbildung
Fon 030/28 03 51-403
Anika. meenken@vcd. org
Https://www. vcd. org/artikel/helmpflicht
Helmpflicht beim Fahrrad: Besteht diese in Deutschland?
Helmpflicht beim Fahrrad: In Deutschland schreibt der Gesetzgeber dies bislang nicht vor.
FAQ: Helmpflicht beim Fahrrad
Nein, eine gesetzliche Verpflichtung, auf dem Fahrrad einen Schutzhelm zu tragen, besteht in Deutschland nicht.
Auch Kinder sind laut Gesetz nicht zum Tragen eines Fahrradhelmes verpflichtet. Zum Schutz der Kleinen ist es dennoch sinnvoll, wenn Eltern einen solchen für ihren Nachwuchs anschaffen.
Staaten wie Malta und Finnland haben eine Helmpflicht auf dem Fahrrad bereits eingeführt. Über die Regelungen der verschiedenen Länder informieren wir Sie hier.
Helmpflicht für Radfahrer: Was sagt der Gesetzgeber dazu?
Für E-Bikes besteht mitunter eine Fahrradhelmpflicht.
Die Helmpflicht auf dem Fahrrad wird immer wieder heiß diskutiert, kann ein entsprechender Schutzhelm doch vor Schweren Kopfverletzungen bewahren oder diese zumindest abmildern. Allerdings gibt es bislang noch kein Gesetz, dass in Deutschland für Radfahrer eine Helmpflicht vorschreibt. Aus diesem Grund kann auch Kein Bußgeld drohen, wenn ein Fahrradfahrer ohne Helm unterwegs ist.
Etwas komplexer gestaltet sich die Angelegenheit unter Umständen bei Pedelec und E-Bike, denn häufig werden diese Begriffe fälschlicherweise synonym verwendet. Für Pedelecs (Pedal Electric Cycles), bei denen der Fahrer noch selbst in die Pedale treten muss, um durch den Motor eine Fahrunterstützung zu erhalten und dadurch eine Zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zu erreichen, besteht ebenfalls Keine Helmpflicht.
Im Gegensatz dazu schreibt der Gesetzgeber bei S-Pedelecs (Speed-Pedelecs) und E-Bikes das Tragen eines Helmes vor. Verantwortlich dafür ist die Leistung der elektrischen Fahrräder. Denn S-Pedelec können durch die Motorunterstützung eine Höchstgeschwindigkeit von Bis zu 45 km/h erreichen und richtige E-Bikes sind mit Mofas zu vergleichen, die die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auch ohne das Treten in die Pedal erreichen. Somit zählen diese Drahtesel eigentlich zu den Krafträdern.
Übrigens! Auch wenn der Gesetzgeber keine generelle Helmpflicht für das Fahrrad vorschreibt, müssen in vielen Regionen Deutschlands Polizeibeamte einen Fahrradhelm tragen, wenn diese während der Arbeitszeit mit dem Rad unterwegs sind. Genauso verlangen die Organisatoren bei Radsportveranstaltungen häufig den Helm fürs Fahrrad.
Was spricht gegen die Fahrradhelmpflicht?
Grundsätzlich wird befürchtet, dass durch eine Helmpflicht fürs Fahrrad Weniger Menschen mit dem Rad fahren würden. Gründe dafür können sein, dass der Helm als Unbequem und/oder Unmodisch empfunden wird. Ganz unbegründet scheinen solche Vermutungen nicht zu sein, denn Statistiken aus anderen Ländern (bspw. Australien) belegen, dass mit der Einführung einer Helmpflicht für das Fahrrad ein Rückgang der Fahrradfahrer zu verzeichnen war.
Mögliche Folgen wären die Zunahme des motorisierten Straßenverkehrs und somit eine höhere Belastung der Umwelt durch Abgase und Verkehrslärm. Darüber hinaus könnte der Verzicht auf die Bewegung eine Zunahme von Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit sich bringen.
Ein weiteres Argument gegen eine Helmpflicht ist, dass ein Helm generell ein zu großes Sicherheitsgefühl mit sich bringen könnte. Wenn der Fahrer dies mit einem Riskanteren Fahrverhalten ausgleicht, wäre die Schutzwirkung des Helmes aufgehoben.
Fehlende Fahrradhelmpflicht für Kinder: Eltern sind gefragt!
Keine Helmpflicht für Kinder: Auf dem Fahrrad sollte der Schutzhelm dennoch freiwillig getragen werden.
Auch ohne eine explizite Helmpflicht auf dem Fahrrad sollten Kinder, die möglicherweise noch etwas wackelig unterwegs sind, geschützt werden. Dazu sollten die Erwachsenen am besten Mit guten Beispiel vorangehen und selbst einen Schutzhelm tragen. Nicht selten zeigt sich dann auch der Nachwuchs dazu bereit, einen Helm zu tragen.
Um bei den Kindern die Akzeptanz für den Fahrradhelm zu erhöhen, ist es wichtig, dass dieser Gut sitzt. Zwar soll der Helm nicht einfach verrutschen können, dabei ist aber sicherzustellen, dass dieser nicht drückt und die Bänder nicht einschneiden. Nicht zuletzt können auch Modische Muster oder Designs mit den Lieblingscomicfiguren dazu beitragen, dass bei Kindern eine Helmpflicht fürs Fahrrad gar nicht notwendig ist.
Fahrradhelmpflicht im Ausland: Was sollten Urlauber wissen?
Helmpflicht fürs Fahrrad: In der Schweiz und vielen anderen Staaten Europas ist der Schutzhelm nicht vorgeschrieben.
Wer auf Malta und in Finnland mit dem Fahrrad unterwegs sein möchte, muss unabhängig vom Alter oder der Ortslage einen Helm tragen. Im Gegensatz dazu besteht in Spanien und der Slowakei die Helmpflicht auf dem Fahrrad nur Außerorts.
Eine Helmpflicht fürs Fahrrad besteht in Österreich lediglich für Kinder und Jugendliche. Ähnliche Vorschriften gelten unter anderem auch in Estland, Island, Kroatien, Litauen, Tschechien, Schweden und Slowenien, wobei die Altersgrenzen je nach Staat variieren können.
Ebenso wie in Deutschland gibt es Keine Helmpflicht fürs Fahrrad in Italien, Polen, Belgien, Luxemburg, der Schweiz und vielen anderen Staaten Europas. Dennoch kann es gerade auf unbekanntem Terrain durchaus sinnvoll sein, freiwillig einen Helm zu tragen.
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Https://www. anwalt. org/helmpflicht-fahrrad/
BGH führt keine Helmpflicht ein : Fahrradfahrer trifft kein Mitverschulden
Uncool, aber lebensrettend – auch OLG-Richter sind Radfahrer und haben sich trefflich über eine Helmpflicht gestritten. Nun hat der BGH eine Grundsatzentscheidung getroffen: Einen Fahrradfahrer trifft an den Folgen eines Unfalls kein Mitverschulden, nur weil er keinen Helm getragen hat. Das könnte sich aber ändern, wenn irgendwann mehr Menschen mit Helm Fahrradfahren, erklärt Alfred Scheidler.
Obwohl die Straßenverkehrsordnung (StVO) keine Helmpflicht für Fahrradfahrer vorsieht, ist unter Juristen umstritten, ob sich ein Fahrradfahrer bei einem Unfall ein Mitverschulden anrechnen lassen muss, wenn er keinen Helm trägt, vgl. § 9 Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 254 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
So vertritt etwa das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg, dass es kein Mitverschulden geben kann, solange es keine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer gibt (Urt. v. 29.07.1999, Az. 8 U 1893/99). Ähnlich hat das OLG Hamm im Jahr 2000 einen Mitverschuldensvorwurf abgelehnt, „weil eine allgemeine Verkehrsanerkennung der Notwendigkeit einer solchen Schutzmaßnahme (noch) nicht festzustellen ist“ (Urt. v. 26.09.2000, Az. 27 U 93/00).
Andere Obergerichte haben differenziert zwischen dem „normalen“ Fahrradfahrer, der sein Gefährt als reines Fortbewegungsmittel im Straßenverkehr einsetzt, und sportlich ambitionierten Fahrern wie Rennradfahrern. Letztere treffe die Obliegenheit, einen Helm zu tragen, weil sie zu einer besonders gefährdeten Radfahrergruppe gehörten, von denen ohne weiteres verlangt werden könne, zum eigenen Schutz vor Verletzungen einen Helm zu tragen, so etwa das OLG Düsseldorf (Urt. v. 18.06.2007, Az. I-1 U 278/06), das OLG Saarbrücken (Urt. v. 09.10.2007, Az. 4 U 80/07) oder das OLG Celle (Urt. v. 12.02.2014, Az. 14 U 113/13).
Radfahrerfeindliche Haltung des OLG Schleswig
In dem entschiedenen Fall war eine Fahrradfahrerin ohne Helm, an einem Pkw vorbeigefahren, der am rechten Fahrbahnrand parkte. Die Autofahrerin hatte unmittelbar vor der sich nähernden Fahrradfahrerin von innen die Fahrertür geöffnet, so dass die Radfahrerin stürzte und sich schwere Schädel-Hirnverletzungen zuzog. Mit Helm wären die Verletzungen wohl weniger schlimm ausgefallen.
Obwohl die Schuld an dem Unfall eindeutig bei der Autofahrerin lag, hat das OLG Schleswig der Fahrradfahrerin ein Mitverschulden von 20 Prozent angelastet, weil sie keinen Helm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen habe (Urt. v. 05.06.2013, Az. 7 U 11/12).
Es gibt viele Gründe für und gegen eine Helmpflicht
Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt, so dass der Bundesgerichtshof (BGH) darüber zu entscheiden hatte. Zwar landete die Frage 2008 schon einmal auf den Tischen der Karlsruher Richter, sie hatten diese damals aber als nicht entscheidungserheblich offen lassen können (Urt. v. 04.11.2008, Az. VI ZR 171/07). Nun musste der BGH Farbe bekennen und hat dies auch in aller Deutlichkeit getan, indem er das Urteil des OLG Schleswig aufhob: „Das Nichttragen eines Fahrradhelms führt entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens“, heißt es in der Pressemitteilung des höchsten Zivilgerichts (Urt. v. 17.06.2014, Az. VI ZR 281/13).
Der BGH stützt seine Entscheidung darauf, dass es keine gesetzliche Helmpflicht für Fahrradfahrer gibt und dass es zum Zeitpunkt des Unfalls auch kein allgemeines Verkehrsbewusstsein gegeben habe, nach dem das Tragen eines Helms zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen wäre. Nach repräsentativen Verkehrsbeobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2011 würden innerorts nur elf Prozent der Fahrradfahrer einen Helm tragen.
Die Entscheidung des BGH ist damit schon zeitlich sehr begrenzt. Zumal die Zahl der Helmträger kontinuierlich steigt – wenngleich im Durchschnitt auf niedrigem Niveau. Auch Fälle sportlicher Betätigung des Radfahrens erfasst das Urteil ausdrücklich nicht.
Dennoch liegen die Karlsruher Richter richtig: Es widerspricht dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden, einem Radfahrer, der sich vollkommen rechtstreu verhält, bei einem Unfall ein Mitverschulden aufzubürden, nur weil er keinen Helm getragen hat. Andernfalls würde die Rechtsprechung eine Helmpflicht einführen, was aber Aufgabe des Gesetz – bzw. Verordnungsgebers ist. Dass es bislang keine Helmpflicht gibt, kann viele Gründe haben, so etwa die Erwägung, dass eine Helmpflicht das Radfahren als Breitensport einschränken und somit die positiven Gesundheitseffekte beeinträchtigen könnte. Dies zu beurteilen ist aber dem weiten Gestaltungsspielraum des Gesetz – bzw. Verordnungsgeber überlassen und nicht der Rechtsprechung.
Der Autor Dr. Alfred Scheidler ist Oberregierungsrat in Neustadt an der Waldnaab und Autor zahlreicher Publikationen zum öffentlichen Recht
Https://www. lto. de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-vizr28113-helmpflicht-fahrrad-mitverschulden/
Wer muss im Verkehr welchen Schutzhelm tragen?
Gemäss Art. 3b Abs. 1 Verkehrsregelnverordnung VRV müssen Führerinnen und Mitfahrer von Motorrädern mit oder ohne Seitenwagen, von Leicht-, Klein – und dreirädrigen Motorfahrzeugen sowie die Führerinnen und Führer von Motorfahrrädern (z. B. schnelle E-Bikes, Mofa/Töffli) während der Fahrt einen Schutzhelm tragen. Die Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer haben sicherzustellen, dass mitfahrende Kinder unter zwölf Jahren einen Schutzhelm tragen.
Beim Schutzhelm-Obligatorium gibt es verschiedene Ausnahmen. So ist ein Schutzhelm unter anderem nicht gesetzlich vorgeschrieben für Führerinnen und Mitfahrer von Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h (reine Motorleistung, ohne Muskelkraft) und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis max. 25 km/h wirkt (z. B. sog. langsame E-Bikes). Die BFU empfiehlt selbstverständlich auch hier, einen Schutzhelm zu tragen.
Verschiedene Helme auf Mofas und Raupenfahrzeugen
Für Führerinnen und Führer von Motorfahrrädern (Mofa/Töffli/schnelle E-Bikes) gilt der Grundsatz, dass sie einen Motorradhelm (geprüft nach UNECE-Reglement Nr. 22) zu tragen haben. Gemäss Art. 3b Abs. 3 VRV genügt aber auch ein Fahrradhelm, der nach der Norm SN EN 1078 geprüft ist.
Damit werden die Mofafahrerinnen und Mofafahrer seit dem 1.2.2019 gleich behandelt wie die Lenkerinnen und Lenker von schnellen E-Bikes. Auch Lenkende von Raupenfahrzeugen (z. B. Motorschlitten) können seit dem 1.2.2019 wählen, ob sie einen Motorradhelm (geprüft nach UNECE-Reglement Nr. 22), Skihelm (Norm SN EN 1077) oder einen Fahrradhelm (Norm SN EN 1078) tragen wollen.
Was passiert, wenn man keinen oder den falschen Helm trägt?
Wer sich nicht mit dem vorgeschriebenen Helm schützt – also keinen Helm trägt oder einen Helm trägt, der gemäss einer anderen Norm geprüft worden ist (z. B. SAE, Snell oder DOT) oder nur teilweise die Anforderungen der Norm einhält (z. B. Topfhelme oder Braincaps entsprechen nicht dem UNECE-Reglement Nr. 22) –, riskiert nebst möglichen Unfallfolgen auch Leistungskürzungen (z. B. bei Krankheitskosten und Krankentaggeldern) und Regressforderungen der zuständigen Versicherungen.
Ausserdem kann man gebüsst werden (Ordnungsbussenverordnung OBV; Anhang 1, Ziff. 313.1 und 2: CHF 60.–, Ziff. 601: CHF 30.–).
Übersicht
Eine Übersicht darüber, wer welchen Helm tragen muss, liefert diese Tabelle.
Https://www. bfu. ch/de/services/rechtsfragen/wer-muss-welchen-schutzhelm-tragen
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Https://www. zeit. de/wissen/gesundheit/2017-07/fahrradhelm-sicherheit-radfahren
Helmpflicht für Minderjährige:
Radeln mit Köpfchen
Kinder sind gerne draußen unterwegs, egal ob mit Rad oder Scooter. Wann gehört dabei ein Helm auf den Kopf und was passiert, wenn trotz Vorschrift keiner getragen wird? Der Verkehrsexperte Klaus Robatsch erklärt im Interview, was man über den Kopfschutz wissen muss.
@ iStock | Christine Glade
Helm tragen ist Pflicht und Teil der österreichischen Straßenverkehrsordnung.
Herr Robatsch, Sie klären die Öffentlichkeit schon seit Jahren über Unfallstatistiken und Verkehrssicherheit auf. Wann gehört ein Helm auf den Kopf – und wer muss ihn tragen?
Alle Kinder unter 12 Jahren müssen einen Helm aufsetzen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Das gilt auch, wenn sie nur in einem Anhänger mitfahren oder auf dem Kindersitz bei den Eltern. Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm tatsächlich trägt, ist die Aufsichtsperson. Kinder dürfen ja erst mit 12 Jahren alleine Rad fahren. Wenn sie den Radfahrausweis gemacht haben, auch schon mit zehn Jahren.
Ist das bundesweit einheitlich geregelt oder gibt es Ausnahmen?
Die Helmpflicht für Fahrradfahrer ist Teil der Straßenverkehrsordnung und gilt in ganz Österreich. Beim Skifahren ist das anders. Da legt das Bundesland fest, ob eine Helmpflicht besteht. Die gilt dann für Kinder unter 15 Jahren. Niederösterreich hat die Helmpflicht für Radfahrer ausgeweitet. Dort gilt sie abseits der öffentlichen Straßen auch für Kinder bis 15 Jahren. Außerdem bezuschusst das Land den Kauf von Helmen und zahlt die Hälfte des Preises. Vorbildlich? Das mag empfehlenswerten Charakter haben. Es wurden sogar Helme gratis verteilt. Auf jeden Fall ist das eine positive Maßnahme. Es ist wichtig, dass möglichst viele Menschen einen Helm tragen.
Wieso gilt die Vorschrift dann nur für Kinder?
Der Grund für das Gesetz war der hohe Anteil an Kopfverletzungen bei den unter 12-Jährigen. Fast jeder Zweite trug nach einem Unfall eine Kopfverletzung davon. Kinder fallen einfach anders, ihre Köpfe sind im Verhältnis viel größer. Bei den Älteren sind nur knapp 20 Prozent von solchen Blessuren betroffen. Für Kinder können diese Wunden schnell Entwicklungsstörungen nach sich ziehen. Ziel des Gesetzes war es, rund 900 weniger Kopfverletzungen jährlich zu haben. Schon jetzt ist die Rate um ein paar Hundert pro Jahr gesunken. Bevor die Helmpflicht 2011 in Kraft trat, hatten nur etwa zwei Drittel der unter 12-Jährigen einen Helm auf. Jetzt sind es schon 87 Prozent. Ein Erfolg.
Hat es rechtliche Konsequenzen, wenn der Helm nicht getragen wird?
Es gibt keine Strafen. In der Straßenverkehrsordnung steht zusätzlich ausdrücklich, dass das Nichttragen eines Helmes kein Mitverschulden an den Folgen eines Unfalls begründet. Es hat also keine Konsequenzen.
@ Kuratorium für Verkehrssicherheit
Klaus Robatsch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV)
ÜBER KLAUS ROBATSCH
Klaus Robatsch leitet beim Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) den Bereich für Forschung und Wissensmanagement. Er ist zuständig für Präventionsprojekte zu den Themen Verkehr, Sport, Heim und Freizeit. Seit 1992 klärt er die Öffentlichkeit über Unfallanalysen, Sicherheit und Risikoverhalten auf.
@ iStock | davidf
Im Alter von 10 bis 19 Jahren steigt die Zahl der verletzten Radfahrer sprunghaft an.
UNFÄLLE MIT DEM FAHRRAD
Die Statistik zeigt: Pro Jahr verletzen sich mehr als 6.600 Radfahrer. Davon sind 118 Kinder unter 9 Jahren. Im Alter von 10 bis 19 Jahren steigt die Zahl der Verletzten dann sprunghaft an – auf 774 Kinder und Jugendliche jährlich. Auffällig ist: Getötete Radfahrer gibt es erst in der Altersgruppe ab 20 Jahren, zumindest in der aktuellen Statistik. Viele verunglückte Radfahrer werden jedoch nicht polizeilich erfasst, sondern lediglich im Krankenhaus und tauchen daher nicht in der offiziellen Unfallstatistik auf. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie schätzt die Zahl der jährlich verletzten Radfahrer auf insgesamt rund 25.000.
Für Diskussionen sorgen Scooter, mit denen auch Kinder fahren dürfen. Was halten Sie davon?
Da muss man unterscheiden. Zum einen gibt es Tretroller. Für die gilt keine Helmpflicht, weil sich das Gesetz nur auf Fahrräder bezieht. Das finde ich problematisch. Denn auch jüngere Kinder fahren mit den Rollern alleine zur Schule. Zum anderen gibt es Elektroscooter, also E-Bikes. Diese gelten als Fahrräder, sofern sie nur bis 25 km/h schnell sind. Hier gilt ganz normal die Helmpflicht bis 12.
Worauf muss man beim Helmkauf besonders achten?
Er muss richtig passen. Heute sind zum Glück fast alle Modelle verstellbar. Doch viele schnallen ihren Helm nicht richtig zu. Wenn er zu locker sitzt, besteht das Risiko, dass er bei einem Unfall abfällt und nicht schützt.
Tragen Sie selbst einen Helm?
Immer.
Glauben Sie, in Zukunft werden es immer mehr Menschen machen wie Sie? Auch Erwachsene?
Wir hoffen auf eine ähnliche Entwicklung wie bei den Skihelmen. Fast alle Skifahrer tragen einen Helm – auch ohne Verpflichtung. Es ist gesellschaftliche Realität geworden. Skischulen nehmen Kinder ohne Helm gar nicht mehr mit auf die Piste. Er gehört dazu. Das liegt unter anderem daran, dass Werbefotos und Sportler dieses Bild vermitteln. Zum anderen gibt es einfach lässige Helme. Sie gehören zum Outfit wie der Skianzug. Es ist wichtig, dass auch immer mehr tolle Radhelme entwickelt werden. Primär setzen wir auf Präventionsmaßnahmen. Wenn man allerdings dadurch nicht erfolgreich ist, muss man sich auch gesetzliche Regelungen überlegen.
@ Wüstenrot
GEWINNE EINEN FAHRRADHELM
Damit du und deine Kinder sicher in die Fahrrad-Saison startest, verlost WÜSTENROT insgesamt fünf Fahrradhelme der Marke UVEX (Größe 47-52) im Wert von je 49,99 Euro.
Schreibe uns einfach bis 31. Mai 2016 eine Mail an redaktion@wuestenrot. at und nimm an der Verlosung teil. Und mit ein bisschen Glück kannst du schon bald mit dem neuen Helm zum Radausflug starten.
*Teilnahmebedingungen: Teilnahmeberechtigt ist jeder ab 14 Jahren, der in Österreich seinen ordentlichen Wohnsitz hat (ausgenommen Mitarbeiter der Bausparkasse Wüstenrot AG, Wüstenrot Versicherungs-AG und deren Angehörige). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel wird kein Schriftverkehr geführt. Keine Barablöse möglich. Die Teilnahme an Gewinnspielen ist unabhängig von einem Vertragsabschluss. Die Gewinner werden per E-Mail verständigt. Pro Person ist die Teilnahme am Gewinnspiel nur einmal möglich.
Datenschutzinformation: Die E-Mail-Adresse wird zur einmaligen Kontaktaufnahme mit den Gewinnern verwendet. Sämtliche E-Mail-Adressen werden nach Beendigung der Verlosung gelöscht. Name und Adresse der Gewinner werden zum Zweck der Übersendung des Gewinnes verarbeitet.
Der Fahrradhelm – Ein Lebensretter
Jetzt im Sommer fahren wieder viele Schülerinnen und Schüler mit dem Fahrrad zur Schule. Bitte denken Sie daran, dass das Fahrrad fahrtüchtig ist und auch ein Fahrradhelm getragen wird!
Wer riskiert schon gerne Kopf und Kragen? Damit der Fahrspaß sicher bleibt, tragen Radfahrer einen Helm. Schutzhelme sind technisch ausgereift, bequem und zu vernünftigen Preisen zu haben. Schon für kleines Geld sind leistungsfähige Helme erhältlich, die effektiven Schutz gewährleisten.
Plötzlich öffnet sich die Autotür, der Mann auf dem Rennrad kann nicht mehr bremsen oder ausweichen. Ungebremst schleudert er über die Autotür auf die Fahrbahn. Er hatte Glück. Er trägt einen Helm und kommt ohne eine schwere Kopfverletzung davon. Ein Tag Krankenhaus zur Beobachtung, dann darf er gehen. Ohne Helm wäre er wahrscheinlich ein Pflegefall. Zwischen diesen beiden Möglichkeiten liegen 18 mm Styropor, die Dicke eines Fahrradhelms.
Der Fall zeigt: Auch wenn es keine Helmpflicht gibt, sollte man immer einen Helm tragen, als Kind, als Jugendlicher und als Erwachsener. Rund 37 % der bei Unfällen verletzten Radfahrer erleiden Kopfverletzungen. Rund 80 % der schweren Hirnverletzungen ließen sich durch das Tragen eines Helms vermeiden.
Übrigens: ein Helm darf nur beim Radfahren, Inline-Skaten oder ähnlichen Sportarten getragen werden. Beim Spielen dürfen ihn Kinder nicht anbehalten! In der letzten Zeit sind einige Fälle bekannt geworden, in denen Kinder an Klettergerüsten hängen geblieben sind und sich tödliche Verletzungen zugezogen haben.
Wussten Sie schon…
- …dass mehr 12-Jährige eine Zahnspange haben als einen Fahrradhelm? …dass viele Menschen keinen Helm anziehen wegen ihrer Frisur – und dass auf der Intensivstation alle eine Glatze tragen? …dass 20 % aller tödlichen Radfahrunfälle Alleinunfälle sind, also Unfälle, die sich ohne Beteiligung motorisierter Verkehrsteilnehmer ereignen? …dass man sich heute gegen alle möglichen Unglücksfälle teuer versichert und auf den Schutz des eigenen Kopfes oft verzichtet? …dass man Kinder am besten überzeugt, wenn man selbst einen Helm trägt?
Häufig gestellte Fragen zum Thema Fahrradhelme
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Warum Helm tragen?
Der Helm ist die beste und preisgünstigste Lebensversicherung, die ein Radfahrer abschließen kann. Unfälle können passieren, gegen die Folgen kann man sich schützen. 80 % aller schweren Kopfverletzungen von Radfahrern könnten durch das Tragen eines Helms verhindert werden!
Wie schützt ein Helm?
Der Helm wirkt wie eine Knautschzone und bewahrt den Kopf vor der Wucht des Aufpralls. Er staucht sich beim Aufprall und federt den Sturz ab. Der Aufprall setzt eine Druckwelle in Gang, die wie ein Blitzableiter über den Helm weiterläuft – und so die Energie des Sturzes vom Kopf fernhält.
Warum sind Kinder besonders gefährdet?
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie sind im Verkehr generell gefährdeter. Sie sehen aufgrund ihrer Größe weniger und werden leichter übersehen. Beim Rad fahren reagieren sie langsamer, haben große Schwierigkeiten, gleichzeitig zu fahren, den Verkehr zu beobachten und zu reagieren. Gerade jüngere Kinder stürzen deutlich öfter, weil sie noch ungeschickt sind. Oder sie fahren gegen Hindernisse und ziehen sich dabei Kopfverletzungen zu. Vor den Folgen solcher Stürze können Helme wirkungsvoll schützen.
Was macht einen guten Helm aus?
Ein guter Helm muss sich gut einstellen und bequem tragen lassen. Die Riemen müssen breit, weich und hautfreundlich sein. Außerdem sollte der Helm eine gute Belüftung besitzen. Ein Rücklicht ist ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn.
Wie sitzt ein Helm richtig?
Der Helm ist richtig eingestellt, wenn er waagerecht sitzt, wenn die beiden Riemen um das Ohr herum ein Dreieck bilden und der Kinnriemen und das Verstellsystem/Kopfring fest angezogen sind!
„Er wächst dann rein!“ – Helme auf Vorrat kaufen?
Fahrradhelme müssen passen. Kinnriemen und Verstellsystem erlauben es, den Helm der individuellen Größe und Kopfform des Kindes anzupassen und eine Feineinstellung vorzunehmen. Es ist aber falsch, Kindern den Helm bewusst zu groß zu kaufen, damit sie noch hineinwachsen können.
Muss man einen Helm tragen?
Eine Helmpflicht besteht in Deutschland nicht. Wir empfehlen, freiwillig einen Helm zu tragen. Er vermeidet zwar keine Unfälle, mildert aber in vielen Fällen die Folgen. Rund 37 % der bei Unfällen verletzten Radfahrer erleiden Kopfverletzungen. Mehr als 80 % der schweren Hirnverletzungen beim Radfahren ließen sich durch das Tragen eines Helms vermeiden.
Hat das Tragen eines Helms Einfluss auf die Leistung der Versicherung?
Es gibt Versicherungen, die im Schadensfalle über die normalen Leistungen hinaus einen Bonus zahlen, wenn der verunglückte Radfahrer einen Helm trug.
Wo soll ich einen Helm kaufen?
Empfehlenswert ist der Kauf im Fachhandel mit professioneller Beratung. Dort kann man Helme auch anprobieren und von geschultem Personal passend einstellen lassen.
Gibt es spezielle Kinderhelme und Jugendhelme?
Ganz kleine Kinder tragen einen sog. Mitfahrerhelm. Seine Form umschließt den Kinderkopf, er ist sehr weit in die Stirn, über den Schläfenbereich und den Hinterkopf gezogen. Der Jugendhelm hat eine vorstehende Krempe zum Schutz gegen Frontalunfälle.
Muss ich auf das Prüfzeichen achten?
Gute Helme führen das Prüfzeichen mit der Europanorm DIN EN 1078 (CE). Wird Ihnen ein Helm ohne dieses Prüfzeichen angeboten, lassen Sie die Finger davon. Geprüfte Helme entsprechen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen.
Kann ich gebrauchten Helmen vertrauen?
Wir raten davon ab. Sie wissen nicht, ob der Helm bereits einen Sturz aufgefangen hat oder sonst wie stark belastet wurde. Kaufen Sie deshalb trotz Prüfzeichen nie einen gebrauchten Helm, dessen Geschichte sie nicht kennen.
Dürfen Helme auch beim Spielen getragen werden?
Nein, ein Helm darf nur beim Radfahren, Inline-Skaten oder ähnlichen Sportarten getragen werden. Keinesfalls sollten Kinder ihn beim Spielen anbehalten. In der letzten Zeit sind einige Fälle bekannt geworden, in denen Kinder an Klettergerüsten hängen geblieben sind und sich tödliche Verletzungen zugezogen haben.