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Keine Helmpflicht auf dem Fahrrad: Unschuldige Radfahrer haften nicht bei Unfall
Ob Radfahrer ohne Helm bei einem Unfall Mitschuld tragen, ist umstritten. © Quelle: Baker/corbisimages. com
Fahrradfahrer müssen in Deutschland keinen Helm tragen. Werden sie unschuldig in einen Unfall verwickelt, müssen sie nicht mithaften, auch wenn sie sich am Kopf verletzten. Das hat der Bundesgerichtshof 2014 entschieden. Dass das auch heute noch gilt, hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg nun bestätigt. Das Rechtsportal anwaltauskunft. de erklärt die Urteile und zeigt, was Radfahrer wissen müssen.
Immer wieder machen tragische Verkehrsunfälle Schlagzeilen, bei denen Fahrradfahrer sich schwer am Kopf verletzten. Schnell werden dann Rufe nach einer Helmpflicht auf dem Fahrrad laut. Gesetzlich sind Radfahrer aber nicht verpflichtet, sich mit einem Helm zu schützen. Und es entspricht auch nicht dem allgemeinen Verständnis, dass man auf dem Fahrrad einen Helm tragen muss. Das haben die Gerichte mehrfach bestätigt.
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden: Ist ein Radfahrer an einem Unfall beteiligt, aber nicht dafür verantwortlich, haftet er nicht für seine Verletztungen. Und zwar auch dann nicht, wenn er ohne Helm unterwegs war, und der Helm ihn hätte schützen können (Entscheidung vom 28. August 2020, AZ: 13 U 1187/20). Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Nach Feststellungen sowohl des Gerichts als auch des Bundesamts für Straßenwesen tragen etwa 80 Prozent der erwachsenen Fahrradfahrer innerorts keinen Helm. Die Richter schlossen daraus: Man kann nicht davon ausgehen, dass Fahrradfahren per se so gefährlich ist, dass man einen Helm tragen muss.
Helmpflicht: Tragen eines Fahrradhelms keine allgemeine Verkehrsauffassung
Dem Urteil lag folgender (Un)fall zugrunde: Die Klägerin war mit dem Rad unterwegs und kollidierte mit einem rechts abbiegenden Auto. Sie stürzte und erlitt unter anderem eine Schädelfraktur.
Von dem Autofahrer verlangte sie Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Versicherung des Fahrers zahlte der Frau 15.000 Euro Schmerzensgeld. Sie war der Ansicht, dass die Frau für ihre Verletztungen zum Teil selbst verantwortlich war: Hätte sie einen Fahrradhelm getragen, wäre sie nicht so schwer am Kopf verletzt worden.
Das Landgericht sah das anders. Es sah keine Mithaftung der Fahrradfahrerin und sprach der Frau 25.000 Schmerzensgeld zu und. Dagegen legte die Versicherung Berufung ein.
Gericht: Keine Mithaftung bei Unfall ohne Fahrradhelm
Das Oberlandesgericht teilte größtenteil die Auffassung der ersten Instanz: Die Frau sei für die Unfallfolgen nicht verantwortlich.
Ausführlich beschäftigte sich das Gericht mit der Frage: Gibt es eine allgemeine Verkehrsauffassung, nach der Radfahren so gefährlich ist, dass man einen Helm tragen sollte? Es kam zu dem Schluss: „Auch der heutige Erkenntnisstand hinsichtlich der Möglichkeiten, dem Verletzungsrisiko durch Schutzmaßnahmen zu begegnen, rechtfertigt noch nicht den Schluss, dass ein Radfahrer sich nur dann verkehrsgerecht verhält, wenn er einen Helm trägt.“
Tragen von Fahrradhelm nicht verbreitet – keine Haftung
Ein Mitglied des Gerichts zählte regelmäßig selbst in Nürnberg, wie viele Radfahrer einen Helm tragen. Das Ergebnis entsprach dem des Bundesamtes für Straßenwesen: Innerorts tragen nur 18 Prozent über alle Altersgruppen einen Fahrradhelm, außerorts 22,8 Prozent (Stand 2019). Das bedeutet, dass es kein allgemeines Bewusstsein für das Tragen eines Fahrradhelms besteht.
Allerdings hielt das Oberlandesgericht das Schmerzensgeld von 25.000 Euro trotz der Verletzungen für zu hoch und sprach der Frau 20.000 Euro zu.
Bundesgerichtshof 2014: Keine Helmpflicht, keine Mithaftung bei Unfall
Mit dem Urteil stellte das OVG klar, dass auch heute keine Helmpflicht auf dem Fahrrad gilt. Bereits 2014 Hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Radfahrer ohne Helm keine Mitschuld an einem Unfall tragen (Urteil vom 17. Juni 2014 – VI ZR 281/13). Der zugrundeliegende Fall ereignete sich aber bereits 2011. Die Karlsruher Richter konnten deswegen nur für die Zeit bis 2011 entscheiden, dass Radfahrer in Deutschland keine Helmpflicht einhalten müssen.
In dem zugrundeliegenden Fall ging es um eine Frau, die in der Innenstadt mit dem Fahrrad unterwegs war. Sie trug keinen Fahrradhelm. Als die Fahrerin eines geparkten Autos die Tür öffnete, konnte die Radfahrerin nicht mehr ausweichen. Sie fuhr gegen die Fahrertür und stürzte zu Boden. Dabei fiel sie auf den Hinterkopf und zog sich schwere Schädel-Hirnverletzungen zu. Sie verletzte sich vor allem deshalb so schwer, weil sie keinen Fahrradhelm trug.
In der Vorinstanz hatte das OLG Schleswig der Frau noch eine Mithaftung von 20 Prozent zugesprochen (OLG Schleswig – Entscheidung vom 5. Juni 2013 – 7 U 11/12).
Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf. Die Richter erklärten: Ein Unfallopfer muss zwar unter Umständen auch mithaften, wenn es nicht gegen Vorschriften verstoßen, sich aber unachtsam und unverantwortlich verhalten hat. Das wäre hier der Fall, wenn das Tragen von Schutzhelmen zur Unfallzeit nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen wäre. Ein solches Verkehrsbewusstsein hat es zum Zeitpunkt des Unfalls der Klägerin jedoch noch nicht gegeben.
Unfall unter Radfahrern: Auch kEine Mithaftung ohne Fahrradhelm
Bei einem Unfall unter Radfahrern muss der unschuldigte Beteiligte ebenfalls nicht haften, auch wenn er keinen Helm tragt. Das zeigt eine Entscheidung des OLG Celle von 2014, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht informiert.
In dem Fall kollidierte ein Radfahrer auf einer abschüssigen Straße mit einer Radfahrerin. Diese war an dem Unfall schuld, weil sie vor dem Abbiegen nicht nach hinten geschaut hatte. Der Mann verletzte sich bei dem Sturz schwer am Kopf. Das Landgericht sprach dem Radler nur 80 Prozent des geforderten Schmerzensgeldes zu, weil er keinen Fahrradhelm getragen hatte. Ein Sachverständiger hatte ermittelt, dass ein Fahrradhelm die Verletzung teilweise hätte verhindern können.
Eine gesetzliche Helmpflicht für Fahrradfahrer gebe es zwar nicht. Insbesondere sei zu berücksichtigen, dass der Fahrer auf einem Rennrad mit ca. 25 bis 30 km/h gefahren sei, wodurch er als sportlich ambitionierter Fahrer zu betrachten sei. Dies sei vergleichbar mit Skifahrern oder Reitern, die bei der Ausübung ihres Sports ebenfalls in der Regel Helme trügen.
Gericht: Wenn der Gesetzgeber eine Helmpflicht will, muss er eine einführen
Diese Argumentation des Landgerichts überzeugte das Oberlandesgericht nicht. Es kassierte die Entscheidung und sprach dem verletzten Fahrradfahrer umfassend Schmerzensgeld und materiellen Schadensersatz zu. Es bestehe keine allgemeine Helmpflicht für Radfahrer. So sähen es auch überwiegend die Gerichte.
Die Lage eines Radfahrers sei auch nicht mit der eines Reiters oder Skifahrers vergleichbar. Denn dies seien reine Hobbys. Die spezifischen Risiken würden sich gerade aus dem Fehlen allgemeiner Verkehrsregeln ergeben. Für den Straßenverkehr gebe es aber Regeln, und diese sähen eben keine Helmpflicht vor. Nur dort, wo es keine gesetzlichen Vorschriften gebe, könne eine solche Helmpflicht gefolgert werden. Kurzum: Würde der Gesetzgeber eine solche wollen, könne er sie einführen.
Wer sich hohen Risiken aussetzt, muss einen Helm tragen
Verletzt sich ein Sport-Radfahrer im Straßenverkehr, weil er sich bewusst erhöhten Risiken aussetzt, könne man ihm vorwerfen, dass er keinen Helm getragen habe. Im vorliegenden Fall habe man jedoch gerade keine riskante Fahrweise feststellen können. Der Radler sei zwar auf einem Sportrad zum Zwecke des Ausdauertrainings und auf einer abschüssigen Straße mit einer Geschwindigkeit von 25-30 km/h unterwegs gewesen. Zu der Kollision sei es aber nur gekommen, weil die Radfahrerin nach links in ein Grundstück habe einbiegen wollen und dabei ihrer Rückschaupflicht nicht nachgekommen sei.
Zudem sei bislang auch nicht hinreichend nachgewiesen, dass Fahrradhelme tatsächlich vor Kopfverletzungen schützen. Dass sie tendenziell schützen, genüge nicht für eine allgemeine Helmpflicht.
Https://anwaltauskunft. de/magazin/mobilitaet/verkehr/keine-allgemeine-helmpflicht-fuer-radfahrer
Ist es in Irland illegal, ohne Helm zu radeln
Der Bund will besondere Fahrradschnellwege für tägliche Fahrten etwa zur Arbeit, Schule oder Uni mit 25 Millionen Euro unterstützen – doch das Vorhaben ist umstritten. Der Bund der Steuerzahler kritisierte, es handele sich dabei um eine verfehlte Förderung.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) nannte den Schritt unzureichend. Norbert Barthle, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, wies die Kritik zurück. „Die Investition ist ein sehr guter Weg, den Radverkehr weiter zu unterstützen“, sagte er beim Nationalen Radverkehrskongress in Mannheim. Schnellwege seien „kleine Fahrradautobahnen“ ohne Gegenverkehr und Ampel.
„In Göttingen wird eine solche fünf Kilometer lange Strecke zwischen Universität und Bahnhof von Tausenden gut angenommen“, sagte Barthle. Die ADFC-Vertreterin Kathleen Lumma kritisierte im Radioprogramm SWR Aktuell, bundesweit sei die Summe von 25 Millionen Euro in diesem Jahr deutlich zu wenig für alle Ballungsräume. Der Steuerzahlerbund hatte bereits vor gut einer Woche kritisiert, solche Radschnellwege seien Sache der Länder und Kommunen, Subventionen des Bundes seien daher fehl am Platz.
Nicht nur Rad-Schnellwege, auch Fahrradhelme waren heiße Eisen beim Radverkehrskongress. Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) warb in einer Rede mit Nachdruck für Radfahren mit Helm – und erntete auch Buhrufe. „Der Auto-Sicherheitsgurt war ebenfalls anfangs unbeliebt. Die Kritik am Helm ist oft ein Vorurteil“, reagierte Hermann. „Ich ärgere mich, dass ältere Menschen oft ohne Helm fahren und damit kein Vorbild sind“, meinte der Minister.
Bei dem zweitägigen Nationalen Radverkehrskongress, der alle zwei Jahre stattfindet, diskutieren etwa 800 Experten über die Zukunft des Fahrrads und über mehr Sicherheit. Als Beispiel nannte Staatssekretär Barthle Assistenzsysteme für Lastwagen, weil viele Fahrradunfälle durch fahrlässig abbiegende Fahrzeuge verursacht würden.
Der Leipziger Musiker Sebastian Krumbiegel (Die Prinzen) sollte am Abend für sein großes Engagement für das Zweirad mit dem Deutschen Fahrradpreis ausgezeichnet werden. Der Veranstaltungsort Mannheim ist kein Zufall: In der badischen Stadt erfand Karl Freiherr von Drais vor 200 Jahren den Vorläufer des Fahrrads. Mit seiner Laufmaschine unternahm er am 12. Juni 1817 die erste Fahrt.
Https://ga. de/news/panorama/bund-setzt-auf-mehr-fahrradschnellwege_aid-43307377
Naturschutz: Peter Kaisers Trainingsplatz wurde dem Erdboden gleichgemacht
Innsbruck – Peter Kaiser ist einer der vielversprechendsten heimischen Slopestyler, wie an dieser Stelle bereits erklärt. Sein Können verdankt der 20-Jährige aus dem Tiroler Bezirk Reutte nicht zuletzt dem selbstgebauten Dirtpark in einem Auwald nahe seinem Heimatdorf Breitenwang. Fünf Jahre lang übten er und Gleichgesinnte hier ihre waghalsigen Tricks. Gut versteckt im Dickicht bauten sie in Handarbeit Holzrampen und schütteten Erdhügel für die Landungen auf.
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Ist es in Irland illegal, ohne Helm zu radeln
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Produktpiraterie: Immer mehr EU-Bürger kaufen gefälschte Markenwaren
Mehr als jeder achte Befragte einer aktuellen Studie räumte ein, in den vergangenen zwölf Monaten wissentlich nachgeahmte Produkte wie etwa Kleidung, Schuhe, Smartwatches oder Parfüms erworben zu haben.
Trotz aller Bemühungen zur Aufklärung über Folgen und Risiken von Produktpiraterie kaufen immer mehr Europäerinnen und Europäer gefälschte Markenwaren. Das geht aus einer Studie des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hervor.
Mehr als jeder achte Befragte räumte ein, in den vergangenen zwölf Monaten wissentlich nachgeahmte Produkte wie etwa Kleidung, Schuhe, Smartwatches oder Parfüms erworben zu haben. Das sind 13 Prozent – acht Prozentpunkte mehr als bei der letzten repräsentativen EUIPO-Erhebung über die Wahrnehmung von geistigem Eigentum im Jahr 2020.
Bei den 15- bis 24-Jährigen lag der Anteil sogar bei 26 Prozent. Das sind 16 Prozentpunkte mehr als vor rund drei Jahren. Die Studie mache deutlich, dass mehr für den Verbraucherschutz getan werden muss, sagte EUIPO-Exekutivdirektor Christian Archambeau. Als Hauptgrund für den Kauf von Fälschungen wurde der Preis angegeben.
EU-Vergleich
Im Vergleich zu anderen EU-Ländern schneidet Deutschland relativ gut ab. „Nur“ zehn Prozent aller mehr als eintausend Befragten mit deutschem Wohnsitz gaben an, in den vergangenen zwölf Monaten wissentlich Nachahmer-Waren gekauft zu haben. Aber auch in Deutschland gibt es eine klare Tendenz nach oben, denn bei der letzten Studie waren es mit vier Prozent nicht einmal halb so viele.
Bulgarien mit 24 Prozent sowie Spanien (20), Irland, Luxemburg (beide 19) und Rumänien (18) liegen deutlich über EU-Durchschnitt. Am „besseren“ Ende der Rangliste liegt Finnland mit acht Prozent.
Die Produktpiraterie ist ein Milliardengeschäft. Allerdings auch ein kriminelles. Und die große Mehrheit der EU-Bürger ist sich darüber im Klaren. Rund 80 Prozent stimmten der Aussage zu, dass durch gefälschte Waren kriminelle Organisationen unterstützt und Unternehmen und Arbeitsplätze gefährdet werden. Zwei Drittel gaben an zu wissen, dass Fälschungen eine Bedrohung für die Gesundheit und Sicherheit der Konsumenten und auch für die Umwelt darstellen.
Nutzung von Raubkopien
Die Europäerinnen und Europäer seien sich „zunehmend der Risiken und Folgen des Kaufs gefälschter Waren und des Zugriffs auf Inhalte aus illegalen Quellen bewusst“, so die EUIPO. Und dennoch: Nach der Studie hält fast jeder dritte EU-Bürger den Kauf von gefälschten Waren nach wie vor für akzeptabel. Bei den jüngeren Verbrauchern zwischen 15 und 24 Jahren klettert der Anteil der Menschen mit dieser Einstellung in der EU sogar von 31 auf 50 Prozent.
Im Bereich der Online-Inhalte versicherten 80 Prozent der befragten Europäer, sie seien gegen die Nutzung von Raubkopien. Sie nutzten für den Zugriff auf Online-Inhalte lieber legale Quellen, wenn es eine bezahlbare Möglichkeit gibt. Eine große Mehrheit von 65 Prozent bezeichnete es aber als akzeptabel, Inhalte illegal herunterzuladen, wenn diese in den legalen Quellen nicht zur Verfügung stehen. 14 Prozent griffen nach eigenen Angaben in den letzten zwölf Monaten wissentlich auf Inhalte aus illegalen Quellen zu.