Viele Hausratversicherungen schlummern seit Jahren ungeprüft im Versicherungsordner vor sich hin. Achtung: Moderne Verträge bieten oft deutlich mehr Leistung zu vergleichbar günstigen Preisen. Mit der Umstellung Ihrer Hausratversicherung auf aktuelle Konditionen sollten Sie daher nicht zu lange warten.
Ältere Hausratversicherungen sind häufig nicht mehr zeitgemäß. Beispiel Fahrraddiebstahl: Veraltete Tarife zahlen oft nur, wenn der Dieb den abgeschlossenen Keller oder die Garage aufbrechen musste, um an die Beute zu kommen. In modernen Verträgen ist Fahrraddiebstahl auch außerhalb der eigenen vier Wände und über Nacht mitversichert, wenn das Rad fest angeschlossen war. Beim Thema Diebstahl kommen aktuelle Verträge auch für hochwertige Gartenmöbel auf der Terrasse oder den Wäschetrockner im Gemeinschaftskeller auf, während Altverträge oft nur nach einem Einbruch in die abgeschlossene Wohnung zahlen. Wenn es um Wertsachen geht, ist heute eine Entschädigungshöhe von mindestens 20 Prozent der Versicherungssumme üblich – ältere Hausratversicherungen begrenzen die Höchsterstattung für Uhren, Schmuck oder Bargeld oft auf nur 10 Prozent. Dringend zu empfehlen ist auch die Absicherung von Elementarschäden durch Hochwasser und Starkregen im Rahmen der Hausratversicherung, denn diese Gefahren haben durch den Klimawandel erheblich zugenommen, sind in alten Verträgen aber oft nicht mitversichert.
Hausratversicherungen, die schon vor Jahren abgeschlossen wurden, sehen oft noch die „Einrede grober Fahrlässigkeit“ vor. Der Versicherer kann die Leistung dann kürzen, wenn man für einen Schaden mitverantwortlich ist, weil man nicht die erforderliche Sorgfalt eingehalten hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man bei Abwesenheit ein Fenster versehentlich gekippt lässt und es Langfingern dadurch unnötig leicht macht, in die Wohnung zu gelangen. Solche Missgeschicke können aber jedem passieren, das ist klar. Moderne Hausratversicherungen schließen grobe Fahrlässigkeit deshalb nicht aus dem Deckungsschutz aus und verzichten grundsätzlich auf Leistungskürzungen. Sie wollen Ihre Hausratversicherung jetzt auf moderne und umfassende Bedingungen umstellen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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Hausratversicherung richtig abschließen – Auf was man achten sollte!
Jeder zweite Haushalt besitzt bereits eine Hausratversicherung
Die Hausratversicherung gehört für die meisten Mieter und Eigentümer zu den wichtigeren Versicherungen. Das zeigen auch die Zahlen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (kurz GDV). Laut dem GDV haben bereits über 25 Mio. Haushalte eine Hausratversicherung abgeschlossen.
Was einen guten Hausrat-Tarif ausmacht!
Damit verfügt bereits jeder zweite Haushalt in Deutschland über eine Hausratversicherung. Und das nicht ohne Grund.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (kurz PKS) zeigt, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche zwar seit fünf Jahren stetig sinkt, jedoch die Anzahl der Einbrüche mit 85.000 (im Jahr 2020) immer noch hoch ist. Die Politik hat nach dem Jahr 2015 – in welchem die höchste Anzahl an Wohnungseinbrüchen gemeldet wurden – das Thema ganz oben auf der Agenda. Dies scheint langsam zu wirken. Auch die Aufklärungsquoten steigen, wenn auch nur langsam auf 16,9 % der Einbrüche.
Der Wert ist nach wie vor gering, da die meisten Betroffenen ohne entsprechende Versicherung auf dem Schaden sitzen bleiben. Wohl gut für diejenigen, die eine entsprechende Hausratversicherung abgeschlossen haben, welche für den entstandenen Schaden in der Regel aufkommt.
Inhaltsverzeichnis
Worauf achten beim Abschluss einer Hausratversicherung?
Und dabei sind die meisten Hausratversicherungen nicht teuer. Sie können schnell und einfach online abgeschlossen werden. Dafür gibt es jede Menge Vergleichsrechner im Internet, über welche man eine geeignete Hausratpolice finden kann.
Auf ein paar Dinge sollte man beim Abschluss einer Hausratversicherung achten. Zunächst einmal ist es wichtig, dass man seine richtige Quadratmeteranzahl in den Vergleichsrechner eingibt. Auf Basis dieser Angabe wird vom Versicherer eine passende Versicherungssumme vorgegeben. Die meisten Hausratversicherungen kalkulieren hier mit 600 – 700 Euro pro Quadratmeter.
Das bedeutet bei einer Wohnung mit 75 Quadratmeter Wohnfläche werden 75m² x 650 € = 48.750 € als Versicherungssumme vorgegeben. In den meisten Fällen ist diese Versicherungssumme bei einem Totalschaden, beispielsweise durch einen Brand, vollkommen ausreichend. Wer allerdings besonders teuren Hausrat, wie zum Beispiel Designer-Möbel besitzt, sollte die Versicherungssumme nach oben anpassen.
Bei einer Anpassung in die andere Richtung, könnte die Rechnung nach hinten losgehen. Denn in der Hausratversicherung besitzt man einen sogenannten Unterversicherungsverzicht, wenn man sich an die vom Versicherer vorgeschlagene Versicherungssumme hält.
Wenn man keinen Unterversicherungsverzicht vereinbart hat, kann der Versicherer im Schadenfall die Entschädigung kürzen. Beispiel: Ist der Hausrat tatsächlich 60.000 Euro Wert und man hat aber nur 30.000 Euro versichert, kann er im Schadenfall 50 % abziehen.
Unterversicherungsverzicht vereinbaren
Wer weniger als die von der Hausratversicherung vorgeschlagene Versicherungssumme absichert, kann bei einem Totalschaden einen Abzug vom Versicherer bekommen. Die Versicherer geben ihren Kunden in der Regel einen Unterversicherungsverzicht, wenn der Kunde die Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter akzeptiert.
Verzicht auf die grobe Fahrlässigkeit in der Hausratpolice
Eine Hausratversicherung leistet nur für Schäden die maximal aus einem fahrlässigen Verhalten einhergehen. Wer beispielsweise seine brennenden Kerzen kurz unbeaufsichtigt lässt und dadurch ein Brand entsteht, kann der Versicherer im schlimmsten Fall die Leistung verweigern.
Oder wenn man vergisst ein Fenster ordnungsgemäß zu schließen und es dem Einbrecher dadurch leichter gemacht wurde in die Wohnung zu kommen, hat die Hausratversicherung das Recht die Leistungen zu kürzen (Mehr Infos unter: Hausratversicherung grobe Fahrlässigkeit).
Denn für grob fahrlässig verursachte Schäden muss eine Hausratversicherung nicht leisten. Damit das nicht passiert, sollte man die grobe Fahrlässigkeit mitversichern.
Grobe Fahrlässigkeit mitversichern
Damit es im Schadenfall nicht zu Diskussionen mit dem Hausratversicherer kommt, sollte man den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit mitversichern. Achtung: Viele Hausratversicherungen haben hier entsprechende Höchstgrenzen in den Bedingungen vorgesehen.
Elementarschäden abzusichern wird immer wichtiger!
Standardmäßig leistet die Hausratversicherung für Schäden die aufgrund eines Einbruchdiebstahls, Sturm und Hagel, Feuer oder Leitungswasser hervorgerufen werden. Nicht jedoch, wenn der Schaden aufgrund einer Überschwemmungen – beispielsweise durch Starkregen – hervorgerufen wird. Für diesen Fall benötigt man eine sogenannte Elementarklausel (Mehr Infos unter: Elementarversicherung).
Der Zusatzbaustein „Elementarversicherung“ leistet neben Überschwemmungen auch bei Schäden, welche durch einen Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck – und Lawinen ausgelöst werden. Gerade Menschen, die in der Nähe von Gewässern, wie beispielsweise einem Fluss leben, sollten über diese Abdeckung nachdenken. Man muss jedoch wissen, dass viele Kunden diese Absicherung nicht mehr erhalten können, da sie in einem Risikogebiet leben.
Aufpreis für Elementarschäden kann sich lohnen
Wer noch in den Genuss einer Elementarschadenabdeckung kommt, sollte diese unbedingt mitversichern. Denn Schäden aufgrund von Unwettern werden immer häufiger. Auch in Gebieten die bisher unberührt blieben.
Überspannungsschäden werden oft unterschätzt
Durch einen Blitzeinschlag in einen Verteilerkasten kann es zu einem sogenannten Überspannungsschaden an den elektrischen Geräten im Haushalt kommen. Da in der heutigen Zeit die elektronischen Geräte in fast jedem Haushalt in großer Zahl vorhanden sind, sollte man auf eine möglichst hohe Abdeckung achten. Es gibt schon günstige Tarife, die Überspannungsschäden bis zur Versicherungssumme abdecken.
Wertsachen sind bis mindestens 20 % mitversichert
Wer viele Wertsachen wie Bargeld, Urkunden, Schmuck, Edelsteine, Briefmarken, Münzen oder ähnliches besitzt, sollte die Entschädigungsgrenze anheben. Standardmäßig sind Wertsachen mit
20 – 25 % der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. Wem das nicht ausreicht, kann in unserem Vergleichsrechner entsprechend eine Summe vorgeben.
Fahrraddiebstahl ist nicht mitversichert
Wer heute eine Hausratversicherung abschließen und darüber sein teures Fahrrad gegen Diebstahl versichern möchte, muss dies oft extra mit dem Versicherer vereinbaren. Denn standartmäßig sind die Entschädigungen meistens begrenzt oder wurden ausgeschlossen.
Sollte das Fahrrad aus dem abgeschlossenen Keller oder der Wohnung entwendet werden, muss der Versicherer ganz normal leisten. Denn dann zählt das Fahrrad zum Hausrat. Aber nicht wenn das Fahrrad wie üblich auf der Straße abgeschlossen steht und entwendet wird (Mehr Infos unter: Fahrradversicherung).
Hier gelten je nach Tarif entweder strenge Höchstentschädigungsgrenzen oder das Risiko wurde ausgeschlossen.
Verzicht auf die Nachtzeitklausel ist wichtig
Viele Tarife sehen eine sogenannte Nachtzeitklausel vor. Der Tarif sollte auch bei einem Fahrraddiebstahl zwischen 22:00 – 06:00 Uhr leisten.
In unserem Vergleichsrechner der Hausratversicherung kann man sämtliche Leistungskriterien der einzelnen Tarife filtern. Das erleichtert einem die Suche nach der richtigen Hausratversicherung, damit man am Ende die passende Versicherung abschließen kann. Darüber hinaus hat man über unseren Vergleichsrechner die Möglichkeit den gewünschten Tarif direkt online zu beantragen.
Https://www. onverso. de/hausratversicherung-richtig-abschliessen-auf-was-man-achten-sollte/
Ist Fahrraddiebstahl in Dublin üblich
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Ist Fahrraddiebstahl in Dublin üblich
Den Behörden genügt ein einziger kranker Mitarbeiter
Häufig genügt schon der bloße Verdacht einer Infektion, um eine vollständige Schließung des Betriebes zu veranlassen. Und genau darauf sollten Betriebe, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen, unbedingt mit einer Betriebsschließungsversicherung vorbereitet sein.
Neben der Sorge von Kunden und Mitarbeitern steht der Unternehmer vor einem gravierenden Problem: Während die Einnahmen fehlen, laufen die Kosten wie Löhne, Gehälter, Miete, Steuer etc. weiter. Sobald die Liquidität erschöpft ist, entsteht eine existenzbedrohende Situation.
Für wen ist die Versicherung?
Geeignet für alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, verpacken oder verteilen.
Was ist versichert?
Die Schließung Ihres Betriebes aufgrund behördlicher Veranlassung wegen Seuchengefahr.
Welche Gefahren und Schäden sind u. a. abgedeckt?
- Schließungsschäden – entgehender Gewinn, fortlaufende Kosten, Wiedereröffnungskosten Warenschäden – behördlich angeordnete Entseuchung, deren Vernichtung sowie die Kosten der Entseuchung der Waren, die im Verdacht stehen, mit Erregern befallen zu sein Desinfektionskosten – die entstehen bei behördlich angeordnet oder durch Hinweis auf gesetzliche Vorschriften durchgeführten Desinfektionen Aufwendungen von Lohnkosten – im Betrieb beschäftigte Personen, denen wg. Erkrankung an Seuchen, Verdacht auf Ansteckung oder Infektionen, die Tätigkeit im versicherten Betrieb behördlich verboten wird Kosten für behördlich angeordnete Ermittlungs – oder Beobachtungsmaßnahmen des Bundesseuchengesetzes
Welche Gefahren und Schäden sind u. a. nicht versichert?
- Schäden, die durch Naturereignisse, durch Grundwasser oder Ableitung von Betriebswässern entstehen. Schäden an Schlachttieren, die nach Beschauung für nicht tauglich erklärt und die nach Einfuhr von der Fleischbeschauung für untauglich erklärt wurden. Schäden an Waren, die bereits bei Lieferung an den Betrieb verseucht waren. Schäden, für die der Versicherungsnehmer Anspruch auf Entschädigung durch den Staat hat.
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht in den im Versicherungsvertrag genannten Gebäuden, oder Grundstücken.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Betriebe werden in unterschiedliche Betriebsartenkataloge eingeteilt. Die Tagesentschädigung sollte höchstens 110% des Beitrages ausmachen, der an Geschäftskosten und Gewinn auf einen Tagesumsatz entfällt.
Die Tagesentschädigung wird nach Jahresumsatzsumme – Wareneinsatz = Rohertrag/360 Tage berechnet und gegebenenfalls um einen Sicherheitszuschlag erhöht.
Https://www. dyrbusch-uhl. de/betriebsschliessungsversicherung/
Bildung, Menschenrechte, Universität. Menschenrechtsbildung an Hochschulen im Wandel als gesellschaftliche Herausforderung
Dieses Buch leistet einen wichtigen Beitrag zum UNO-Weltprogramm für Menschenrechts-Bildung, dessen zweite Phase (2010–2014) auf Einrichtungen höherer Bildung fokussiert. Es stellt die Frage nach dem Zusammenhang von Bildung, Menschenrechten und Universität auf dreifache Weise: • Auf welche Weisen kann Menschenrechts-Lernen auch an Universitäten verankert werden und wie könnte dies aussehen? • Inwiefern kann der Bezug auf Menschenrechte ein wirksames Mittel in der Auseinandersetzung um die Zukunft der Universitäten als Orte von Kritik an und Reflexion von Gesellschaft sein? • Welche Herausforderungen und Begrenzungen birgt ein solcher Fokus in theoretischer und praktischer Hinsicht? AutorInnen Beiträge von Ron Barnett, Sabine Broeck, Gertrud Brücher, Claudia Brunner, Ingolf Erler, Carolina Guzman, Klemens Himpele, Andreas Keller, Florian Kerschbaumer, Shulamith Koenig, Peter G. Kirchschläger, Christine Löw, Monika Mayrhofer, Betty Reardon, Erich Ribolits, Josefine Scherling, Sabrina Schifrer, Felisa Tibbitts und Georges Younes spannen einen Bogen über das Thema aus unterschiedlichen disziplinären und thematischen Perspektiven.
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In: Bildung, Menschenrechte, Universität (hg. Claudia Brunner/Josefine Scherling)
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Menschenrechtsbildung für Kinder und Jugendliche leistet einen wesentlichen Beitrag für eine Kultur der Menschenrechte, ohne die friedliches Zusammenleben unmöglich ist und ein Rechtsstaat nicht funktionieren kann. Die Studie untersucht, wie Deutschland seine völkerrechtliche Verpflichtung zur Menschenrechtsbildung für Kinder und Jugendliche gut erfüllen kann. Die Studie zieht Schlussfolgerungen für die Gestaltung von Bildungsmaterialien, für die Ausgestaltung von frühkindlicher, schulischer und außerschulischer Bildung sowie für die Aus – und Fortbildung pädagogischer Fachkräfte und gibt Empfehlungen an die verschiedenen Akteure und Akteurinnen der Bildungspolitik und Bildungspraxis in Deutschland.
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Im zivilgesellschaftlichen Bereich kam es seit 2011 in Marokko nicht zu großen Umbrüchen. Stattdessen verfestigten sich bereits bestehende Tendenzen: Die Zivilgesellschaft hat sich noch weiter spezialisiert, professionalisiert und aufgesplittert und die Staatsführung reagierte auf den veränderten politischen Kontext ähnlich wie seit den 1990er Jahren, indem sie neue staatliche Organisationen gründete, bestehende reformierte oder versuchte, autonome zivilgesellschaftliche Akteure zu kooptieren, um die Hegemonie des Staates im öffentlichen Raum wieder herzustellen. Zudem werden weiterhin repressive Mittel eingesetzt, sobald zivilgesellschaftliche Organisationen (ZGO) mit Tabus brechen und die „rote Linie“ der tolerierten Positionen zur Monarchie und zur territorialen Integrität Marokkos überschreiten. Dennoch eröffnete König Mohamed VI. mit der von ihm 2011 vorangetriebenen neuen Verfassung, die weitreichende Zugeständnisse an die Zivilgesellschaft beinhaltet, vollkommen neue Perspektiven für langfristige strukturelle Veränderungen. Seit 2011 ist eine Reihe säkular und demokratisch orientierter ZGO entstanden, die sich thematisch sehr stark auf kulturelle, gesellschaftsverändernde Themen und Demokratieerziehung fokussieren. Ihr Ziel ist es, langfristige Veränderungen herbeizuführen und eine kritische Öffentlichkeit heran zu ziehen. Es geht ihnen mit ihren Projekten darum, mit der Bevölkerung zu arbeiten und die in der neuen Verfassung gewährten Freiheiten voll auszuschöpfen; sie handeln nicht gegen die Monarchie als solche. Die in breiten Teilen der marokkanischen Gesellschaft positiv rezipierte Verfassung, die faktisch dem Individuum und der Zivilgesellschaft umfassende Rechte und Freiheiten gewährleistet, wird bislang von der Regierung und den staatlichen Institutionen unzureichend in die Praxis umgesetzt. Seit Mitte 2014 sind darüber hinaus Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und des Handlungsspielraums verschiedener ZGO zu verzeichnen.
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Was sind Menschenrechte? Wo sind sie verankert und wer schützt sie? Was hat Diskriminierung mit Menschenrechten zu tun und warum ist der Zugang zum Recht unverzichtbarer Bestandteil der Menschenrechte? Welche Menschenrechtsverletzungen erleben Menschen mit Behinderung, was steht in der UN-Kinderrechtskonvention und wo ist das Recht auf Asyl festgeschrieben? Auf diese Fragen geben die Bildungsmaterialien Antworten. Sie vermitteln Grundwissen, erklären das Menschenrechtschutzsystem der Vereinten Nationen und zeigen auf, welche Rolle Menschenrechte im Alltag spielen. Darüber hinaus beleuchten sie die Themen Schutz vor Diskriminierung, Zugang zum Recht, Behinderung und Inklusion, Kinderrechte und Partizipation sowie Flucht und Asyl. Die Materialien bestehen aus didaktischen Hinweisen zu Menschenrechtsbildung sowie sechs Modulen. Die Bildungsmaterialien können für die schulische und außerschulische Bildung genutzt werden. Sie sind für die Arbeit mit Menschen ab 15 Jahren geeignet.
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In: Miao-ling Lin Hasenkamp (Hrsg.) 2017: Menschenrechte, Entwicklung und Governance in der internationalen Politik – Zielkonflikt oder Konvergenz?, Münster: Lit Verlag, S. 7-38.
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Proceedings from the War and Peace 51^st Annual Conference of the Societa Ethica, August 21–24, 2014, Maribor, Slovenia (Linköping Electronic Conference Proceedings 117)
Der in der theologischen Ethik selten umstrittene Vorrang des „gerechten Friedens“ vor dem „gerechten Krieg“ und die damit verbundene Option für einen theologischen Pazifismus wurden unlängst provokant herausgefordert. In seinem Band „In Defence of War“ widmet sich Nigel Biggar explizit nicht dem Frieden, sondern dem Krieg als Thema theologischer Ethik. Neben biographischen Gründen argumentiert Biggar, dass der verbreitete theologische Pazifismus in der Gefahr stehe „that it buys clarity at the expense of reality“ (4). Gegen einen intellektuell geglätteten optimistischen Pazifismus möchte Biggar die Orientierung an der Realität durch anthropologischen, ontologisch-moralischen und praktischen Realismus einholen. Explizit verortet er sich in der Tradition des politischen und theologischen Realismus und bringt so die in Politik und Medien unüberhörbare Kategorie des „Realismus“ angesichts von politischen Krisen und (drohenden) kriegerischen Auseinandersetzungen erneut in die theologische Ethik ein. Anders als die breit aufgearbeitete pazifistische Tradition ist der theologische Realismus in den Debatten um internationale Beziehungen in Europa bislang wenig bearbeitet worden. Für die gegenwärtige Diskussion um Kriegs – oder Friedensethik in der Theologie ist diese Tradition jedoch von besonderem Interesse. Zum einen werden Verweise auf den Realismus trotz oder gerade wegen der hohen alltagsweltlichen Relevanz selten differenziert als Argumentationsform einer bestimmten Tradition wahrgenommen oder gekennzeichnet. Vielmehr führt der Verweis auf die „Realität“ im Sinne eines Sachzwanges häufig zum Abbruch von Debatten insbesondere in der wissenschaftlichen Ethik, wie es auch bei Biggar stellenweise zu beobachten ist. Zum anderen besteht in der Tradition des Realismus ein besonders enger Zusammenhang zwischen Politikwissenschaft und theologischer Ethik. So wird der klassische politische Realismus (E. H. Carr, H. Morgenthau) auch in den Politikwissenschaften in enger Verbindung zu dem US-Amerikanischen Theologen Reinhold Niebuhr verstanden. Während der politische Realismus in Deutschland in verschiedenen Ausprägungen des „Neo-Realismus“ aufgegriffen wird (z. B. W. Link, A. Siedschlag und C. Rohde), findet sich jedoch keine entsprechende Diskussion um den theologischen Realismus. Das vorliegende Paper geht den genannten Desideraten nach, indem es im Rückgriff auf Reinhold Niebuhrs Überlegungen Grundlinien eines theologischen Realismus herausarbeitet und im Blick auf die gegenwärtige Debatte diskutiert. Dazu wird zunächst Niebuhrs Begriff des „theologischen Realismus“ im Kontext seiner zeitgeschichtlichen Herausforderungen und seines theologischen Profils analysiert. Niebuhrs anthropologische Fundierung kommt dabei ebenso in den Blick wie seine Beschreibung der Nationalstaaten und ihrer systemischen Wechselwirkungen. Diese spezifische Verbindung ist insbesondere in Bezug auf die Debatte zwischen dem klassischen politischen Realismus und dem strukturellen (Neo-)Realismus richtungsweisend. Ausgehend von Niebuhrs Überlegungen wird sodann die Leistungskraft eines theologischen Realismus als ethische Begründungskategorie diskutiert. Dazu sollen sowohl die von Biggar ausgelöste Debatte in den Blick genommen werden als auch die Versuche in der US-Amerikanischen Theologie, Niebuhrs Relevanz für International Relations Studies aufzuarbeiten (z. B. Carlson, Dávila, MacKeogh, Okey). Auf dieser Grundlage wird abschließend die Leistungskraft eines im Anschluss an Niebuhr entwickelten theologischen Realismus als Kategorie ethischer Urteilsbildung für die Friedensethik bewertet.
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DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR DIE VEREINTEN NATIONEN – Menschenrechtsimperialismus in Asien? mit Beiträgen von Rainer Tetzlaff und Martina Timmermann, Blaue Reihe, Vol 85
Ist Fahrraddiebstahl in Dublin üblich
Titelverteidiger AC Mailand gewinnt gegen Prag CL: Arsenal, Milan und Monaco im Viertelfinale
Neuss (rpo). Neben Real Madrid haben auch Arsenal London, Titelverteidiger AC Mailand und AS Monaco das Viertelfinale der Champions League erreicht. Milan musste im Rückspiel gegen Sparta Prag allerdings ordentlich zittern. Nach dem 3:2-Sieg in Spanien gewann der Spitzenreiter der englischen Premier League auch das Rückspiel gegen Celta Vigo nach zwei Treffern von Thierry Henry mit 2:0 (2:0). Neben Bayern-Bezwinger Real Madrid (1:0) komplettierten am Mittwoch Titelverteidiger AC Mailand und der AS Monaco das Viertelfinale. Milan kam nach dem 0:0 in Tschechien zu einem in der Schlussphase deutlichen 4:1 (1:0)-Erfolg über Sparta Prag, Monaco gewann nach ebenfalls torlosem Hinspiel mit 1:0 (0:0) gegen Spartak Moskau. Bereits am Dienstag hatten sich Olympiqe Lyon mit dem früheren Bayern-Stürmer Giovane Elber (1:0 gegen San Sebastian), der FC Porto (1:1 bei Manchester United), Deportivo La Coruna (1:0 bei Juventus Turin) und der FC Chelsea (0:0 gegen den VfB Stuttgart) für die Runde der letzten Acht qualifiziert. Chelsea hat nach dem Aus von Stuttgart und München in „U20“-Nationalspieler Robert Huth den einzigen deutschen Akteur des Viertelfinals in seinen Reihen. In London sorgten die Gastgeber schon früh für klare Verhältnisse. Bereits Henrys erster Treffer (14.) sorgte für Ernüchterung bei den Spaniern, der zweite (34.) für die Entscheidung. Zudem musste Vigo die Partie mit zehn Mann beenden, da Pablo Contreras 18 Minuten vor dem Ende die Gelb-Rote Karte sah. Jun glich ausBei der vom deutschen Fifa-Schiedsrichter Dr. Markus Merk geleiteten Partie in Mailand bahnte sich eine faustdicke Überraschung an, als Prag durch Tomas Jun (59.) die erste Milan-Führung durch Filippo Inzaghi (45.) ausglich. Der Ukrainer Andrej Schwetschenko erlöste den Titelverteidiger und Spitzenreiter der Serie A schließlich mit einem „Doppelpack“ (66./79.), ehe Ivan Gattuso den Endstand herstellte (85.). In Monaco war der Kroate Dado Prso zunächst die tragische Figur, nachdem er in der 20. Minute mit einem Foulelfmeter an Moskaus Schlussmann Sergej Owtschinnow und am Pfosten scheiterte. Nach dem frühen Platzverweis gegen Spartaks Dmitri Loskow (Gelb-Rot, 22.) war Monaco aber weiter überlegen und Prso wurde mit seinem Treffer in der 60. Minute gar noch zum Matchwinner. Mit seinem sechsten Tor im laufenden Wettbewerb zog er an der Spitze der Torjägerliste mit Bayerns Roy Makaay gleich – und ist im Gegensatz zu diesem noch im Wettbewerb vertreten.
Real Madrid – Bayern München 1:0 (1:0) Zidane schießt mutlose Bayern aus der Champions League
Madrid (rpo). Das „Wunder von Madrid“ blieb aus: Der französische Superstar Zinedine Zidane hat einen mutlosen FC Bayern München aus dem Achtelfinale der Champions League geschossen. Der deutsche Meister verlor das Achtelfinal-Rückspiel der Champions League bei Real Madrid 0:1 (0:1) und vergab nach dem 1:1 im Hinspiel die große Chance auf Wiedergutmachung für das blamable Vorrunden-Aus in der vergangenen Saison. Nach dem Siegtreffer von Zinedine Zidane (32.) und dem Aus des VfB Stuttgart in der „Königsklasse“ am Dienstag ist die Bundesliga schon frühzeitig in keinem europäischen Wettbewerb mehr vertreten. In München herrscht nach dem Korruptionsskandal um das neue Stadion, in den der Rekordmeister allerdings nicht mittelbar verwickelt ist, damit auch sportlich Ernüchterung. Wie bereits 2002 droht den Bayern sogar ein Jahr ohne Titel. In der Bundesliga haben die Münchner bereits sieben Punkte Rückstand auf Tabellenführer Werder Bremen, im DFB-Pokal waren sie im Viertelfinale am Zweitligisten Alemannia Aachen gescheitert. Vor 80.000 Zuschauern im ausverkauften Estadio Bernabeu spielten die Bayern lange Zeit zu abwartend und zeigten zu viel Respekt. Dabei hatte Madrids Coach Carlos Queiroz im gesperrten Roberto Carlos und verletzten Ronaldo zwei seiner „galaktischen“ Superstars ersetzen müssen. Für sie rückten Alvaro Mejia und Santiago Solari ins Team. Kapitän Raul konnte dagegen trotz seiner Knöchelverletzung von Beginn an spielen und hatte nach 16 Minuten per Kopf auch die erste Chance. Wie aus dem Nichts fiel dann die Führung für die Gastgeber in der 32. Minute, als Zidane nach einem verlorenen Kopfballduell von Robert Kovac gegen Michel Salgado völlig freistehend aus kurzer Distanz einschießen konnte. Die Münchner versuchten, Real wie schon im Hinspiel beim Spielaufbau zu stören und machten damit den Madrilenen das Leben erneut schwer. Da vor allem Michael Ballack lange nicht in Spiel fand, sich versteckte und keine Verantwortung übernahm, waren konstruktive Offensivaktionen Mangelware. Ein 20-Meter-Schuss von Ze Roberto diente als „Hallo-Wach-Effekt“, noch vor der Pause scheiterte Roy Makaay an Real-Keeper Iker Casillas, in der Nachspielzeit rettete Michel Salgado nach einem Schuss von Claudio Pizarro sogar auf der Linie. „Gleich drei Chancen““Als wir fünf Minuten Gas gegeben haben, hatten wir gleich drei Chancen. Die Abwehr von Real ist eine Katastrophe, das müssen wir ausnutzen. Wir waren viel zu passiv“, kritisierte Bayern-Manager Uli Hoeneß zur Halbzeit. „Da war 40 Minuten lang zu wenig Bewegung drin. Wir haben versucht, im Dauerlauf nach vorne zu spielen“, meinte Präsident Franz Beckenbauer und erkannte wie Coach Ottmar Hitzfeld „zu viel Respekt“ vor dem Gegner. Den legten die Münchner aber auch nach der Pause nicht ab. Zwar brachte der für Owen Hargreaves eingewechselte Bastian Schweinsteiger zunächst etwas Unbekümmertheit und Schwung, dennoch blieb das Spiel der Gäste weitgehend emotionslos und verflachte nach einer Stunde zusehends. In der 61. Minute vergab Zidane schließlich die große Chance zum 2:0 ebenso wie Guti, der sechs Minuten vor dem Ende am diesmal fehlerlosen Bayern-Keeper Oliver Kahn scheiterte. Während bei Real Zidane und Casillas überzeugten, machte beim Bundesliga-Zweiten ausgerechnet der 19-Jährige Schweinsteiger in seinem dritten Europapokal-Spiel den engagiertesten Eindruck. Neben ihm gefiel mit Abstrichen Sammy Kuffour. Ottmar Hitzfeld (Trainer Bayern München): „Die Entttäuschung ist groß. Nicht nur, weil wir ausgeschieden sind, sondern weil wir nicht das gezeigt haben, was uns im ersten Spiel ausgezeichnet hat. Da haben wir den Gegner aggressiv bekämpft. Wir haben versucht, viel zu riskieren, aber haben uns nicht durchsetzen können.“ Franz Beckenbauer (Präsident Bayern München): „Es ist keine Schande, gegen Real auszuscheiden. Aber in der ersten Halbzeit haben wir zu wenig getan. In der zweiten Halbzeit war es dann wesentlich besser. Wenn man beide Spiele zusammenzieht, ist Real verdient weiter gekommen. Unser Ausscheiden wurde schon in München unglücklich eingeleitet. Wenn wir mit einem 1:0 hierher gefahren wären, hätte es vielleicht anders ausgesehen.“ Roy Makaay (Bayern München): „Wir sind traurig, denn über zwei Spiele waren wir mindestens gleichwertig. Eigentlich hatten wir auch heute die besseren Chancen. Wir haben gezeigt, dass man Madrid auch zu Hause zum Wackeln bringen kann.“ Michael Ballack (Bayern München): „Die Mannschaft hat bravourös gekämpft und auch Chancen gehabt, aber leider kein Glück. Insgesamt haben wir konzentriert gespielt, vielleicht hätten wir am Anfang mutiger nach vorne spielen müssen. Karl-Heinz Rummenigge (Vizepräsident Bayern München): „Wir haben 90 Minuten mit Real gut mitgehalten. In den 15 Minuten vor der Pause hatten wir wohl unsere beste Phase. Wir gehen jedoch erhobenen Hauptes vom Platz, nachdem wir in der letzten Saison aus der Champions League geschlichen sind. Jetzt heißt es, in der Bundesliga weiterzumachen und versuchen parat zu stehen, wenn sich Bremen Ausrutscher leistet.“ Oliver Kahn (Bayern München): „Es ist ärgerlich, wenn im Tor gegenüber immer wieder einer auf der Linie klärt. Ohne das Quäntchen Glück kannst Du nicht gewinnen. Wir haben uns in beiden Spielen gut verkauft. Ein Tor in zwei Spielen ist jedoch zu wenig, um weiterzukommen.“ Bodo Illgner (früherer deutscher Nationaltorhüter, zuletzt Real Madrid): „Ich habe vermisst, dass die Bayern mehr Druck machen. Ich glaube, dass mehr drin gewesen wäre. Man hat gesehen, dass Real eine Supertruppe mit vielen guten Technikern hat.“Madrid: Casillas – Salgado, Mejia, Helguera, Bravo – Beckham, Guti (90. Borja) – Figo, Zidane, Solari (90. Cambiasso) – Raul München: Kahn – Sagnol (67. Salihamidzic), Kovac, Kuffour, Lizarazu – Hargreaves (46. Schweinsteiger), Demichelis, Ze Roberto – Ballack – Pizarro (68. Santa Cruz), Makaay Schiedsrichter: Urs Meier (Schweiz) Tor: 1:0 Zidane (32.) Zuschauer: 80.000 (ausverkauft) Beste Spieler: Zidane, Casillas – Schweinsteiger, Kuffour Rote Karten: keine Gelb-Rote Karten: keine Gelbe Karten: Salgado – Lizarazu (3), Ze Roberto
Drei Stunden intensiv diskutiert Zebrastreifen und lustige Mülltonnen
Von Chris Stoffels Was würden Kinder tun, wenn sie Bürgermeister wären. Diese Frage stand am Mittwoch ganz oben auf der Tagesordnung des Dormagener Kinderparlaments – mit erstaunlichen Ergebnissen. Das Kinderparlament debattierte am Mittwoch in der Kulturhalle. NGZ-Foto: H. Jazyk
Https://rp-online. de/archiv/2004/03/10/
Versicherung
Entschließung des Bundesrates „Bundesweite Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung“
Bundesrat Drucksache 102/23 (Beschluss)
31.03.23
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www. betrifft-gesetze. de
ISSN 0720-2946
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates „Bundesweite Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung“
Der Bundesrat hat in seiner 1032. Sitzung am 31. März 2023 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.
Drucksache 102/23 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates „Bundesweite Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung“
1. Die vergangenen Monate und Jahre haben gezeigt, dass Extremwetterereignisse immer häufiger auftreten. Die schrecklichen Bilder der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 mahnen zum Handeln. Menschenleben, Gesundheit und verlorene Erinnerungen sind unersetzlich. Der materielle Schaden sollte aber niemanden in Existenzangst versetzen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es an der Zeit ist, systematisch Maßnahmen zu ergreifen und zu fördern, damit nach einer Hochwasserkatastrophe oder anderen Großschadenereignissen keinMensch vor dem finanziellen Ruin stehen muss.
2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Versicherung von privaten Gebäuden gegen Elementarschäden noch nicht ausreichend ist und Handlungsbedarf besteht. Bundesweit verfügt nur rund die Hälfte der privaten Gebäudeeigentümer über eine Elementarschadenversicherung, wobei die Versicherungsdichte – vor allem historisch bedingt – im Ländervergleich stark schwankt. Zu oft wird das Thema nach einer Unwetterkatastrophe wieder verdrängt, weil man darauf vertraut, selbst nicht betroffen zu sein. Auch die Erwartung, dass im Notfall staatliche Ad-hoc-Hilfen den Schaden auffangen, führt zu einer geringeren Versicherungsbereitschaft.
3. Der Bundesrat erkennt, dass private Eigentümer, die sich gegen Elementarschäden versichern, auf eigene Kosten Verantwortung übernehmen. Sie unterstützen damit die Solidargemeinschaft, deren Leistungsfähigkeit bei immer häufigeren Großschadenereignissen an Grenzen stößt.
Drucksache 102/23 (Beschluss) – 2 –
4. Der Bundesrat teilt die auf Grundlage des vorgelegten Arbeitsgruppenberichts gewonnene Einschätzung der Justizministerinnen und Justizminister der Länder, wonach die Einführung einer Pflicht für private Wohngebäudeeigentümer zur Versicherung gegen Elementarschäden innerhalb eines vom Gesetzgeber auszugestaltenden Korridors als verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen erachtet
Wird, insbesondere wenn substantielle Selbstbehalte oder vergleichbare Instrumente vorgesehen werden, die zudem versicherungsinhärent zur Vermeidung von Fehlanreizen hinsichtlich der Eigenvorsorge sachgerecht erscheinen. Maßgebend ist die konkrete Ausgestaltung einer Versicherungspflicht durch den Gesetzgeber. Diese rechtliche Bewertung hat sich auch die Bundesregierung in ihrem Bericht aus Dezember 2022 zu eigen gemacht.“
5. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben einstimmig beschlossen, das Ziel einer Elementarschadenpflichtversicherung voranzutreiben. Die Bundesregierung befürchtet demgegenüber eine zu hohe Belastung privater Haushalte. Dies erscheint allerdings kurzsichtig: Die Belastung im Schadensfall ist um ein Vielfaches höher und kann – wie die Flut im Sommer 2021 gezeigt hat – teilweise sogar existenzbedrohend sein.
6. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass eine Elementarschadenpflichtversicherung bundesweit gelten muss. Katastrophen machen nicht an Landesgrenzen halt. Sie stellen eine gesamtstaatliche Aufgabe dar und werden auch als solche wahrgenommen. Der mit der Einführung einer Pflichtversicherung verknüpfte Solidargedanke erfordert eine zeitgleiche, flächendeckende und einheitliche Vorgehensweise. Die nötige Akzeptanz findet eine Pflichtversicherung nur dann, wenn von Beginn an klar ist, dass sie bundesweit gilt. Die nähere Ausgestaltung einer Versicherungspflicht dürfte zudem Anpassungen im Bundesrecht erfordern, so dass eine Regelung allein auf Länderebene auch rechtlich nicht ohne Weiteres möglich erscheint.
7. Ein Warten auf bessere Zeiten – oder auf das nächste Großschadenereignis – ist keine Option. An die Stelle spontaner staatlicher Ad-hoc-Hilfen muss eine langfristige Risikoprävention durch eine Pflichtversicherung für Elementarschäden treten.
– 3 – Drucksache 102/23 (Beschluss)
8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, unter Fortführung der Diskussion mit den Verbänden und der rechts – und wirtschaftswissenschaftlichen Fachöffentlichkeit kurzfristig einen konkreten bundesgesetzlichen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung zu erarbeiten. Bei der Ausgestaltung soll der finanzielle Aufwand für private Haushalte in zumutbaren Grenzen gehalten und zugleich der Schutz vor existenzbedrohenden Belastungen im Schadensfall sichergestellt werden. Das anschließende Gesetzgebungsverfahren sollte zeitnah abgeschlossen werden.
9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei ihrem Regelungsvorschlag zu berücksichtigen, dass je nach Lage des Grundstückes unterschiedlich hohe Risiken bestehen können und daher nach Risikostufen gestaffelte Tarife zugelassen werden sollten.
10. Der Bundesrat bittet darauf zu achten, dass gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Pflichtversicherung keine Fehlanreize für die Ausweisung neuer Baugebiete in von Naturkatastrophen bedrohten Bereichen schaffen. Zugleich sollte geprüft werden, wie gesetzliche Vorgaben zur Elementarschadenpflichtversicherung Anreize für die Einhaltung insbesondere baulicher Schutzvorschriften durch Gebäudeeigentümer setzen können.