E-scooter und elektro roller mit straßenzulassung

Was Sie über die neuen E-Scooter / E-Roller wissen müssen

Seit dem 15. Juni 2019 gilt die bundesweite Verordnung für E-Scooter.
Ein E-Scooter / E-Roller ist im Prinzip ein Tretroller mit Elektromotor. Die zulässige Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 Kilometer pro Stunde.
Seit Einführung der Bundesverordnung E-Scooter dürfen diese Art Fahrzeuge (auch Mofa) bereits ab 14 Jahren ohne gültigen Führerschein gefahren werden.
Helme sind nicht vorgeschrieben, schaden aber definitiv nicht. Radwege und Radschutzwege sind nicht nur erlaubt, sondern müssen / sollen auch (wenn vorhanden) benutzt werden.
Sind keine Radwege oder Rad Schutzwege verfügbar, darf und muss die Straße genutzt werden, ausdrücklich verboten sind Bürgersteige.

Wie und wo kann ich ihn transportieren, wenn ich nicht damit fahre?
Erlaubt sind Bus und Bahn. Von Vorteil sind hier klappbares E-Roller. Die Bundesbahn erlaubt das kostenfreie Mitführen von E-Scooter, wenn sie zusammengeklappt unter dem Sitz oder in der Gepäckablage verstaut werden können.

Brauche ich eine Versicherung?
Ja genau wie schon früher bei Mofas wird ein Haftpflichtkennzeichen benötigt. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge. Im Gegensatz zu früher sind das aber keine Blechschilder mehr, sondern kleinere Aufkleber. Zusätzlich sind noch Diebstahl und teilweise Kaskoversicherungen möglich. Wenn sie hierzu Hilfe brauchen, sprechen sie uns an. E-Roller Versicherung.

Was ist wichtig beim Kauf?
Vor allen Dingen sollte der E-Roller eine allgemeine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt haben. Als Nächstes darf er bauartbedingt nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde sein. Das bedeutet, wenn man ihn zum Beispiel am Display drosseln kann, der E-Roller aber eigentlich schneller fahren kann, reicht das nicht aus.

Elektroroller / Scooter gibt es in einer großen Preisspanne. Von ca. 400 Euro bis 2500 Euro.

Hier noch einige Sicherheitstipps für das Fahren mit E-Scooter
– Auch wenn es keine Helmpflicht gibt, empfiehlt es sich einen zu tragen. Man muss unter anderem nun mal auch mit dem Fehlverhalten der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen.
-Zunächst einmal ordentlich üben. Wer meint sich das ersparen zu wollen und gleich auf die Straße will, sollte sich erst mal einschlägige Videos anschauen. Die fangen oft witzig an und nehmen dann erschreckende Formen an.
– Als Anfänger die Route planen und vorwiegend Fahrradwege benutzen.
– Fahrtrichtungswechsel wie ein Fahrradfahrer anzeigen.
– Am besten nur hintereinanderfahren.
– Ein E-Roller hat keinen Sozius.
– Keinen Alkohol, sonst ist der Führerschein weg.
– Nur beidhändig (außer bei Fahrtrichtungsänderungen) fahren.
– Eine ordentliche Standposition, die einem Sicherheit und größtmöglichen Halt gibt.

Bußgelder Stand 2019
Rote Ampel zwischen 60 und 180 Euro.
Auf den Gehweg fahren 15-30 Euro.
Fahren auf der Autobahn 20 Euro.
Ohne Versicherungskennzeichen kostet 40 Euro.
Fahren ohne Betriebserlaubnis ist 70 Euro.
Nebeneinander fahren 15-30 Euro.

Https://www. maik-hammerschick. de/de/e-scooter/

Ist es in Nordirland verboten, mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig zu fahren

E-scooter und elektro roller mit straßenzulassung

Zwei Projekte befassen sich derzeit damit, den Fahrradverkehr besser und sicherer zu machen: Das „Mouvement écologique“ ruft Fahrradfahrer auf, Schwachstellen und Gefahrenpunkte in der Infrastruktur zu melden, während das Mobilitätsministerium Tipps gibt, wie Radfahrer und Fußgänger gut aneinander vorbeikommen.

Fahrradfahren wird immer beliebter – aus guten Gründen: Es ist umwelt – und klimafreundlich, sparsam, gesund und macht vielen Menschen auch einfach Spaß. Unter anderem seit Elektro-Antriebe dafür sorgen, dass auch in hügeligem Terrain nicht gleich der Schweiß ausbricht, etabliert sich das Fahrrad immer mehr als ernst zu nehmendes Verkehrsmittel. Zwei neue Projekte tragen dem Rechnung.

„Méco“ sammelt Schwachstellen auf interaktiver Karte

E-scooter und elektro roller mit straßenzulassung

Foto: Mouvement écologique

Mit dem Projekt „Veloskaart. lu“ will die Asbl „Mouvement Ecologique“ dazu beitragen, dass Fahrradfahrer zügiger und sicherer durch Luxemburg kommen. Dazu wird eine Karte bereitgestellt, in der Fahrradfahrer problematische Stellen in der Infrastruktur eintragen können: „Seien es fehlende Radwege, eine unzureichende Beschilderung, gefährliche Stellen, schlechte Wegführung, Hindernisse, schlechter Belag oder wenig Komfort“, zählt der Umweltverein mögliche Gründe auf, einen Eintrag auf der Webseite vorzunehmen. Dazu können einer oder mehrere Geomarker gesetzt und mit Text, aber auch Fotos oder Videos versehen werden. Außerdem werden einige wenige Daten abgefragt: zum Alter und zum vorrangigen Grund der Fahrradnutzung.

Die so vermerkten Problemstellen sollen ab Mitte November von sämtlichen Nutzern auf der interaktiven Karte eingesehen werden können. Außerdem sollen die gewonnenen Erkenntnisse, natürlich anonym, an die betroffenen Gemeinden und das Transportministerium weitergeleitet werden. Solche „Meldungen von Menschen, die das Fahrrad im Alltag nutzen oder verstärkt nutzen möchten, sind für die Gemeinden von großem Interesse“, ist der Verein sicher. Die Anmerkungen würden es schließlich auf äußert einfache Weise ermöglichen, die problematischen Stellen zu erfassen.

Bereits im Jahr 2020 hatte das „Mouvement écologique“ drei Monaten lang entsprechende Hinweise gesammelt und mehr als 300 Anregungen weitergeleitet, teilt der Verein mit.

Den öffentlichen Raum fair teilen

„Seit dem regelrechten Fahrradboom in der Pandemie und vor allem in den Sommermonaten sind Radfahrer und Fußgänger oft gemeinsam auf denselben Wegen unterwegs“, stellt das Ministerium für Mobilität in einer aktuellen Mitteilung fest. Dieses Teilen des gemeinsamen öffentlichen Raums ist natürlich regelmäßig Quelle für Konflikte und Gefahren. Mit der Aktion „Zesummen ënnerwee“ will das Ministerium zeigen, wie man nicht nur gut voran-, sondern auch aneinander vorbeikommt.

In allen Situationen gilt es, die Geschwindigkeit anzupassen und dabei den nötigen Abstand voneinander zu halten. Fahrradfahrer sollen auf der rechten Seite einer Spur gehen, damit auf der linken Seite die Fußgänger gefahrlos gehen können. Vor einem Überholmanöver sollen Fahrradfahrer ihr Vorhaben mit ihrer Klingel ankündigen. Richtungswechsel sollen möglichst klar angedeutet werden. Von lauter Musik und Handynutzung wird abgeraten, damit andere Verkehrsteilnehmer besser wahrgenommen werden können. Bei Überholmanövern oder Interaktionen jeder Art soll der Blickkontakt aufrechterhalten werden, um eine Verständigung zu erleichtern.

Was Hunde betrifft: Hunde müssen generell innerhalb geschlossener Ortschaften, in öffentlichen Transportmitteln und auf Sportplätzen an einer Leine geführt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es keinen Leinenzwang, jedoch steht es den Gemeindeverwaltungen frei, auch dort für einzelne Zonen einen Leinenzwang festzulegen.

Weitere Tipps und Anregungen gibt es auf der Webseite des Ministeriums für Mobilität.

Https://www. tageblatt. lu/headlines/fahrradfahrer-koennen-problematische-stellen-melden-ministerium-gibt-tipps-fuers-bessere-miteinander/

ZEIT ONLINE

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Nicht nur Briten tun es: Rechts lenken, links fahren

E-scooter und elektro roller mit straßenzulassung

Linksverkehr – wie hier in Irland – erfordert bei Kontinentaleuropäern besondere Aufmerksamkeit. – Foto Karsten-Thilo Raab

Die Briten und ihre Nachbarn, die Iren, tun es. Andere aber auch. So zum Beispiel die Japaner, Australier, Inder, Neuseeländer und eine ganze Reihe (ehemaliger) Commonwealth-Staaten wie Malta, Zypern, die Bahamas, Jamaika, Pakistan oder Hongkong. Ebenso wie Macau, Thailand, Malaysia, Botswana, Mosambik, Namibia, Simbabwe, Kenia und Südafrika. Sie alle fahren links und sind damit nicht allein. Weltweit gibt es heute Linksverkehr in 58 Staaten. Erklärungsversuche für dieses Phänomen sind nicht minder zahlreich. Das Ganze einfach damit ab zu tun, dass die Briten und Iren irgendwie anders sind, genügt fraglos nicht.

Tatsächlich ist der Linksverkehr keine Erfindung der Neuzeit, sondern reicht zurück bis in die Zeit der alten Römer. Schon um 50 vor Christus herrschte – wie Münzen und Zeichnungen aus dieser Zeit dokumentieren – Linksverkehr. Grund war, so eine weit verbreitete Theorie, die Tatsache, dass die meisten Menschen Rechtshänder sind und daher Waffen zur möglichen Verteidigung vorzugsweise in der rechten Hand halten. Wer also mit Pferd oder dem Streitwagen unterwegs war, ritt beziehungsweise fuhr links, um sich im Falle eines Falles gegen mögliche Attacken wehren zu können. Auch für Kutscher war es lange eine Selbstverständlichkeit, rechts auf dem Bock zu sitzen, um Fahrgäste nicht mit der häufig geschwungenen Peitsche zu verletzen.

Napoleon verbreitete das Rechtsfahrgebot

Zumindest in weiten Teilen Europas wird das schrittweise Ende des Linksverkehrs eng mit Napoleon Bonaparte in Zusammenhang gebracht. Während der Französischen Revolution hatte Maximilien de Robespierre als einer der einflussreichsten Politiker und Revolutionsführer dafür gesorgt, dass in seiner Heimat der Rechtsverkehr verbindlich wurde. Kaiser Napoleon war es schließlich, der diese Vorschrift bei seinen Feldzügen durch Europa in den eroberten Gebieten flächendeckend einführte. Eine Regelung, die auch nach der Entmachtung Napoleons beibehalten wurde. Lediglich in der Habsburger Monarchie in Österreich und Ungarn erfolgte die neuerliche Einführung des Linksverkehrs.

Während Ungarns Autofahrer ab 1941 wieder die Straßenseite wechselten, erfolgte in den heutigen österreichischen Bundesländern erst nach und nach in der zweiten Hälfte der 1940er Jahre die Umstellung auf Rechtsverkehr. Italien und Spanien hatten diese Schritt bereits in den 1920er Jahren vollzogen. In Dänemark sollte es bis in das Jahr 1967 dauern, ehe das Rechtsfahrtgebot eingeführt wurde.

Linksverkehr bei den Briten gesetzlich geregelt

Derweil blieben die Briten ihrer Linie oder besser gesagt ihrer Fahrweise treu. 1835 wurde der Linksverkehr im Highway Act, der britischen Straßenverkehrsordnung, gesetzlich verankert. Eine Regelung, die auch in den anderen Staaten des Empires, damit auch auf der irischen Insel, verbindlich wurde.

So verwirrend das Ganze mitunter auch für Kontinentaleuropäer scheint, so unerklärlich ist, dass sich einige ausländische Besucher mit der Umstellung so schwer tun. Denn auf den Autobahnen des europäischen Festlandes wird doch schließlich von vielen ohnehin nur links gefahren. Abgesehen davon kann, wer seinen links gesteuerten Wagen mit auf die britischen Inseln nimmt, bequem am Bürgersteig aussteigen.

Schweirigkeiten bei Überholmanövern

Andererseits gibt es das eine oder andere kleine Problemchen bei Überholmanövern auf Landstraßen. Vor allem dann, wenn ein Lastwagen oder ein Traktor mit Hänger im Schneckentempo vor einem hertuckert. Schließlich kann man nicht mal kurz nach rechts ausscheren, um zu gucken, ob die Gegenspur frei ist. Und so lernen viele Kontinentaleuropäer bei Fahrten über britische oder irische Landstraßen mehr oder weniger unfreiwillig, Geduld zu üben. Andererseits finden sich auch im Vereinigten Königreich einige Straßenabschnitte, auf denen Rechtsverkehr herrscht. Etwa an der Privatstraße Savoy Court vor dem noblen Savoy Hotel in London.

Unabhängig davon sollten Kontinentaleuropäer, die mit dem eigenen Auto nach Großbritannien oder Irland reisen, einige Dinge zwingend beachten: Bei links gelenkten Autos müssen die Frontscheinwerfer mit Isolierband oder speziellen Schablonen abgeklebt werden. Diese sind in Tankstellen und auf den Fähren erhältlich und verhindern das Blenden des Gegenverkehrs.

Gewöhnungsbedürftige Kreisverkehre

Etwas gewöhnungsbedürftig ist sicher auch die Handhabung von Kreisverkehren, die immer Uhrzeigersinn befahren werden. Wer in einem unbeampelten Kreisverkehr (Roundabout) fährt, hat automatisch Vorfahrt. Eine Rechts-vor-Links-Regelung gibt es nicht. In der Regel ist die Vorfahrt eindeutig geregelt. Ein Give-way – oder Stop-Schild zeigt an, dass man keine Vorfahrt hat. Dort, wo keine Schilder zu finden sind, was häufig in ländlichen Regionen der Fall ist, verständigen sich die Verkehrsteilnehmer an einer Kreuzung einfach durch Handzeichen.

Und noch etwas sollte dringend beachtet werden: Auch wenn keine entsprechenden Schilder aufgestellt sind, bedeutet eine gelbe Linie am Straßenrand immer automatisch Parkverbot. Doppelte gelbe Linien signalisieren gar ein absolutes Parkverbot. Dort abgestellte Autos werden rigoros kostenpflichtig abgeschleppt oder mithilfe von Wegfahrsperren lahm gelegt.

Andere Temporegelungen

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt in geschlossenen Ortschaften bei 30 Meilen pro Stunde, was 48 Stundenkilometern entspricht; auf Landstraßen sind 60 Meilen pro Stunde (96 Stundenkilometer) und auf Autobahnen 70 Meilen pro Stunde (112 Stundenkilometer) gestattet. Geblitzt wird in der Regel von hinten.

Wer in Großbritannien oder Irland mit einem Mietwagen unterwegs ist, muss sich ebenfalls umstellen: Rechtslenker haben das Steuer und den Fahrersitz auf der rechten Seite. Geschaltet wird mit der ungewohnten linken Hand. Weitere Informationen zum Thema Autofahren in Großbritannien und Irland sind u. a. bei den Automobilclubs AA und RAC erhältlich.

Https://www. mortimer-reisemagazin. de/nicht-nur-briten-tun-es-rechts-lenken-links-fahren/

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