Wien, 11. Oktober 2017. E-Bikes liegen voll im Trend. Um als Fahrrad im Sinne der StVO zu gelten, dürfen diese eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h erreichen. Höhere – eventuell sogar durch Tuning Kits erreichte – Geschwindigkeiten bergen ein Sicherheitsrisiko, warnt das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit). Allein im Jahr 2016 verunfallten österreichweit 3.700 Personen mit dem E-Bike so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten.
E-Bikes erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und sind für verschiedenste Einsatzbereiche erhältlich. So wurde im Jahr 2016 bereits in jedem fünften in Österreich verkauften Fahrrad ein Elektromotor verarbeitet. Für einige Fahrer dürfte die Leistung der E-Bikes aber nicht ausreichen, sie tunen ihr Fahrrad mit speziellen Tuning-Kits. Über die genaue Anzahl an getunten Elektrofahrrädern in Österreich gibt es noch keine verlässlichen Angaben, Erfahrungsberichte aus dem Handel lassen jedoch auf eine hohe Dunkelziffer schließen.
Tuning: Illegaler Eingriff mit weitreichenden Folgen
Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem durch Speed-Tuning modifizierten E-Bike nicht mehr um ein Fahrrad, sondern um ein nicht zugelassenes Kraftfahrzeug. Mit diesem auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Straßen unterwegs zu sein ist eine strafbare Handlung und kann weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. „Höchstens 600 Watt Leistung und Motorunterstützung bis maximal 25 km/h, das sind die Voraussetzungen, dass ein E-Bike als normales Fahrrad gilt. Stärkere oder schnellere E-Bikes sind je nach Höchstgeschwindigkeit Mopeds oder sogar Motorrädern gleichgestellt.“, erklärt Dr. Armin Kaltenegger, Leiter der Rechtsabteilung im KFV. Anders ausgedrückt: Diese Fahrzeuge benötigen dann einen Versicherungsschutz und Kennzeichen, die Lenker Führerschein und Helm. „Weder Fahrradwege noch die Fahrräder selber (bzw. einzelne Bauteile wie die Bremsen) sind für diese Geschwindigkeiten gebaut bzw. ausgelegt,“ so Kaltenegger.
Höheres Verletzungsrisiko bei E-Bikes
E-Bikes bringen zudem ein höheres Verletzungsrisiko mit sich, als herkömmliche Fahrräder. Gründe hierfür sind mehrschichtig: So verlangt das E-Bike dem Fahrer aufgrund des höheren Eigengewichtes und Tempos größeres technisches Können ab. Vor allem ungeübte Radfahrer unterschätzen die Geschwindigkeit sowie die dadurch freiwerdenden Kräfte, besonders bei Kurvenfahrten sowie während des Beschleunigens und Abbremsens. Schon ein Aufprall mit der für Elektrofahrräder erlaubten maximalen Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h ungebremst und ungeschützt gegen ein Hindernis kommt einem Sturz aus 2,5 Metern Höhe gleich. Bei getunten E-Bikes, die Geschwindigkeiten bis zu 50 km/h erreichen können, entspricht die Kraft des Aufpralls bereits einer Fallhöhe von knapp 10 Metern – ist also vergleichbar mit dem Sturz aus dem 3. Stock eines Gebäudes. Darüber hinaus können andere Verkehrsteilnehmer das Tempo, mit denen E-Bike-Fahrer unterwegs sind, nur schwer einschätzen. Eine gefährliche Kombination – alleine im Jahr 2016 verunfallten österreichweit 3.700 Personen mit dem E-Bike so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Der Anteil an stationären Fällen war bei E-Bike-Unfällen mit 46 Prozent zudem deutlich höher als bei Unfällen mit herkömmlichen Fahrrädern (31 Prozent), die Verletzungsschwere somit tendenziell höher.
Https://www. kfv. at/e-bikes-hohe-geschwindigkeiten-riskant-tuning-sogar-illegal/
Schnelles E-Bike im Vergleich: Eine Übersicht nach km/h
Ein schnelles Bike ist immer wieder in aller Munde. Dabei sind die E-Bikes wirklich alles andere als langsam. Es wurden schon E-Bikes konstruiert, welche ins Guinnessbuch gehören könnten. Welche Arten es gibt und wie schnell die Bikes sind, erfahren Sie in diesem Praxistipp.
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Schnelles Bike oder der Geschwindigkeitsrausch bei den E-Bikes
Es gibt verschiedene Bereiche, in der die E-Bikes angesiedelt sind. Dabei werden diese in Tretunterstützung unterteilt. Die Tretunterstützung wird meist in km/h angegeben.
- Der erste Bereich ist mit einer Tretunterstützung von 25 km/h angegeben. Für Sie bedeutet das, dass Sie eine Motorunterstützung erhalten, solange Sie unter 25 km/h fahren. Auch die nächste Stufe liefern ebenfalls Motorkraft, solange Sie treten. Dabei liegt die Geschwindigkeit bei 45 km/h. Solange Sie also unter 45 km/h fahren, liefert der Motor zusätzliche Unterstützung. Bei der nächsten Stufe ist dies nicht mehr möglich. Hier erreichen Sie eine Geschwindigkeit von 70 km/h. So viel Power braucht natürlich auch seinen Platz. Deswegen sehen die Bikes auch sehr klobig aus. Mit dem nächsten Bereich könnten Sie sogar auf die Autobahn, wenn’s erlaubt wäre. Es ließe sich eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erreichen.
Die schnellsten E-Bikes
Wenn Sie sich die Geschwindigkeiten so anschauen, müssen Sie schon sehr mutig sein. Sie haben bei den E-Bikes keine Knautschzone oder Airbags.
Https://praxistipps. chip. de/schnelles-e-bike-im-vergleich-eine-uebersicht-nach-kmh_117630
Wussten Sie schon.
Es gibt Pedelecs, S-Pedelecs und eBikes. Alles Elektrofahrräder, doch wo liegt der Unterschied?
Diesen macht unter anderem die Geschwindigkeit. Pedelecs mit Tretunterstützung, umgangssprachlich „eBikes“ genannt, sind in Deutschland am weitesten verbreitet. Neben der Ausstattung unterscheiden sich die verschiedenen E-Fahrradarten verkehrsrechtlich, aber auch bei Benutzung und Helmpflicht. Leistungsstarke eBikes oder S-Pedelecs benötigen einen Versicherungsschutz, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
EBike oder Pedelec?
Auf deutschen Straßen sind mittlerweile mehr als vier Millionen eBikes unterwegs. Doch eBike ist nicht gleich eBike. Je nach Modell kann zum Beispiel Versicherungsschutz erforderlich sein. Da die Bezeichnungen der einzelnen Fahrradtypen nicht endgültig definiert sind, kommt es in der Praxis häufig zu Verwirrung. Elektrorad und Elektrofahrrad sind Oberbegriffe für Fahrräder mit Elektromotorunterstützung. Diese drei Kategorien haben sich etabliert:
1. Pedelec: Das klassische Elektrofahrrad
Das „Pedal Electric Cycle“ – kurz Pedelec – ist in Deutschland der am weitesten verbreitete Elektrofahrrad-Typ. Laut Zweirad-Industrie-Verband liegt der Anteil sogenannter „eBikes 25“ bei rund 99 Prozent – das heißt, der Motor unterstützt beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Nur wenn der Fahrer in die Pedale tritt, wird er vom Elektromotor bis maximal 250 Watt unterstützt. Ist diese Höchstgeschwindigkeit erreicht, schaltet der Motor sich automatisch ab. Wer schneller fahren will, ist auf die eigene Muskelkraft angewiesen.
Der Ausdruck Pedelec ist weder eindeutig noch gebräuchlich. Umgangssprachlich hat sich der Begriff eBike etabliert, der eigentlich eine andere Fahrradklasse bezeichnet – nämlich Zweiräder mit eigenständigem Elektromotor, bei denen man nicht in die Pedale treten muss, um vorwärts zu kommen. Ist von eBikes die Rede, sind dennoch in den meisten Fällen Pedelecs gemeint, die den Hauptanteil des Elektrorad-Marktes in der Bundesrepublik ausmachen.
2. S-Pedelec: eBike ab 25 km/h
Schnelle Pedelecs – auch S-Pedelecs, Speed-Pedelec, Schweizer Klasse oder S-Klasse genannt – funktionieren genauso wie normale Pedelecs. Auch bei ihnen ist das Treten in die Pedale die Basis des Fahrens. Allerdings gehören S-Pedelecs nicht mehr zu den Fahrrädern, sondern zu den Kleinkrafträdern. Im Gegensatz zu normalen E-Bikes, die bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen, regelt die Motorunterstützung von S-Pedelecs erst bei 45 km/h ab. Derzeit sind bei schnellen eBikes Motoren mit einer Leistung von maximal 500 Watt erlaubt.
3. eBike: Elektrorad ohne Tretunterstützung
EBikes im engeren Sinn stellen die dritte Elektrofahrrad-Kategorie dar. Sie fahren ganz ohne Pedalunterstützung, sobald durch einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker der Elektroantrieb zugeschaltet wird. Die gängigste eBike-Art ist das „eBike 20″ mit einer Motorleistung von 500 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Wer schneller fahren will, ist auf die eigene Leistungsfähigkeit angewiesen. Darüber hinaus gibt es eBikes bis 25 km/h und bis 45 km/h. Da Elektrofahrräder ohne Tretunterstützung ab 6 km/h zulassungspflichtig sind, werden sie allerdings selten nachgefragt.
Wie werden eBikes und Pedelecs richtig versichert?
Wollen Sie Ihr Pedelec mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h gegen Diebstahl absichern, ist das meist mit einer Erweiterung in der Hausratversicherung oder über die Wertgarantie möglich.
Die private Haftpflicht leistet bei Unfall mit dem eFahrrad.
Verursachen Sie mit Ihrem Pedelec einen Unfall, greift Ihre private Haftpflichtversicherung. Diese kommt bei Personen – oder Sachschäden etwa für Schmerzensgeldforderungen oder Reparaturkosten Ihres Unfallgegners auf. Eine zusätzliche Kfz-Haftpflicht wie beim Auto ist nicht notwendig.
Für eBikes (ohne Tretunterstützung) und S-Pedelecs ist Versicherung eine Pflicht.
Das Plus an Power und Geschwindigkeit macht S-Pedelecs vor dem Gesetz zu sogenannten Kleinkrafträdern. Für schnelle eBikes ist deshalb ein Versicherungskennzeichen und somit eine Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge erforderlich. Diese greift bei Personen-, Sach – und Vermögensschäden, die der Fahrer anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Eine Mopedversicherung reicht für S-Pedelecs aus.
EBikes, die ohne Tretunterstützung bis zu 20 km/h schnell fahren und maximal 500 Watt Motorleistung haben, gelten als Leichtmofas. Wie bei S-Pedelecs benötigen Sie dafür ein Versicherungskennzeichen mit entsprechenden Haftpflichtschutz.
Über die Wertgarantie können Sie einen Pedelec Komplettschutz abschließen. Hier inbegriffen sind Fall – und Sturzschäden am Pedelec, Vandalismus, Verschleiß, Diebstahl, Unfallschäden, Feuchtigkeit, unsachgemäße Handhabung sowie Elektroschäden. Inklusive sind zudem noch Akkuschutz (für neue und gebrauchte Akkus) inkl. Verschleißschutz ab dem 13. Monat, Motorschutz, Diebstahlschutz (Diebstahl, Raub oder Einbruchdiebstahl), Pick-up-Service und Teilediebstahlschutz. Wir beraten Sie hierzu gern in unserem Laden.
Helmpflicht bei eBikes, Pedelecs und S-Pedelecs
Wie bei regulären Fahrrädern gilt bei eBikes 25 weder eine Helmpflicht noch eine Altersbeschränkung. Einige Pedelec-Typen sind mit einer Anfahr – und Schiebehilfe ausgerüstet, die per Knopfdruck auf bis zu 6 km/h beschleunigt. Das macht das Anfahren am Berg einfacher und ist eine Erleichterung bei längeren Schiebestrecken. Auch solche Pedelecs gelten seit Anpassung des StVG im Jahr 2013 als Fahrräder und werden rechtlich entsprechend behandelt.
Fahrten mit S-Pedelecs sind nur mit Helm und Führerschein erlaubt
Wie Mopeds oder Mofas benötigen Sie für Ihr S-Pedelec eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ausstellt, oder eine Einzelzulassung des Herstellers, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Wie bei einem Mofa müssen Sie 15 Jahre oder älter sein, um ein S-Pedelec lenken zu dürfen. Außerdem ist eine gültige Fahrerlaubnis erforderlich – mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung. Wer eine Fahrerlaubnis für Leichtkraftfahrzeuge (Klasse AM) oder Pkw (Klasse B) besitzt, darf E-Bikes mit Geschwindigkeiten ab 25 km/h ohne zusätzlichen Führerschein fahren.
Ein weiterer Unterschied zum „normalen“ eBike 25 ist die Helmpflicht: Laut § 21a Absatz 2 StVO muss bei S-Pedelecs ein „geeigneter Schutzhelm“ getragen werden. In der Regel ist ein Fahrradhelm ausreichend. Einige Hersteller bieten spezielle Pedelec-Helme an, die die geprüfte Motorradnorm erfüllen, aber wesentlich leichter und besser belüftet sind. So gerät der Fahrer nicht so schnell ins Schwitzen.
Für eBikes ist Fahrerlaubnis notwendig, dafür gilt keine Helmpflicht
Für E-Bikes benötigen Sie eine Betriebserlaubnis, mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung. Darüber hinaus müssen Sie mindestens 15 Jahre alt sein, um die Elektrofahrräder lenken zu dürfen. Eine Helmpflicht besteht hingegen nicht.
Allerdings gibt es auch eBikes, die schneller fahren. Bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten sie als Mofas. eBikes, die bis zu 45 km/h erreichen, werden als Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb eingestuft. Ein geeigneter Helm für Krafträder und ein Versicherungskennzeichen sind dann Pflicht.
Https://www. ebike-dresden. com/blog/unterschiede. html
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Https://www. zeit. de/2015/25/elektrofahrraeder-radwege
Verbände nehmen E-Bike-Tuning ins Visier
Es ist ein bekanntes Problem der Branche und Fahrradwelt: 25 km/h empfinden viele Nutzerinnen und Nutzer als zu langsam und sind versucht zu tunen. Zwei neue Leitfäden klären auf, warum das eine sehr schlechte Idee ist.
Die Fachverbände der Fahrradbranche aus Industrie, Handel und Handwerk haben zwei neue Leitfäden veröffentlicht, die sich mit Risiken beim „Tuning von E-Bikes 25 / Pedelecs“ und dem „Nachrüsten von E-Antrieben“ befassen. Zu beiden Themen gibt es angesichts von Angebot und Nachfrage und mit Blick auf die Folgen aus Sicht der Verbände deutlichen Aufklärungsbedarf.
Vielen Nutzenden scheinen insbesondere beim Tuning die gravierenden Folgen bis hin zu Straftatbeständen unbekannt. Auch das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben sehen die Experten angesichts der bestehenden technischen Normen und Anforderungen kritisch.
Während die Motor-Nachrüstung aus Sicht der Experten eher ein Fachthema für Werkstätten ist, geht es beim Tuning, also der Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, von Elektrofahrrädern in erster Linie um die breite Sensibilisierung der Verbraucher. Denn die Anbieter von Tuning-Kits klären die Kunden nach den Erfahrungen der Experten nur unzureichend auf.
Oftmals wird einzig im Kleingedruckten erwähnt, dass der Einsatz eines solchen Kits im öffentlichen Straßenraum nicht zulässig sei. Mit keinem Wort wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung generell gefährlich sein kann, weil die Fahrradkomponenten nicht auf die höhere Dauerbelastung ausgelegt sind. Besonders schwerwiegend kann sich die Nutzung im öffentlichen Raum durch „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ oder „Fahren ohne Versicherungsschutz“ verhalten.
Wichtig zu wissen:
Pedelecs mit Tuning-Kits sind keine Elektrofahrräder mehr, sondern Kraftfahrzeuge, die ohne Versicherungsschutz im Verkehr bewegt werden und beispielsweise auch nicht auf Radwegen fahren dürfen. Die Fachverbände der Fahrradbranche setzen sich zusammen mit der Industrie bereits seit Jahren dafür ein, das Tuning möglichst zu erschweren und dafür, das Nutzende über die Sachlage und die Gefahren aufzuklären sind.
Tuning macht E-Bikes 25 / Pedelecs zu Kraftfahrzeugen:
E-Bikes 25 / Pedelecs sind auf eine Nenndauerleistung von 250 Watt und eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit mit elektrischer Tretkraftunterstützung von max. 25 km/h begrenzt. Nur dann sind sie gemäß § 63a Absatz 2, StVZO straßenverkehrsrechtlich Fahrrädern gleichgestellt.
Jegliche Steigerung von Leistung und/oder der bauartbestimmten Geschwindigkeit über diese Grenze hinaus hat zur Folge, dass das Fahrrad verkehrsrechtlich zu einem Kraftfahrzeug wird. Dadurch ergeben sich gravierenden Konsequenzen:
· Betriebserlaubnispflicht (Einzelabnahme durch autorisierte Prüfstelle)
· Fahrerlaubnispflichtig (Klasse abhängig von Höchstgeschwindigkeit)
· Keine Radwegebenutzung zulässig
· Nachweis der Betriebsfestigkeit aller sicherheitsrelevanten Bauteile
Mögliche rechtliche Konsequenzen für Nutzende bei Tuning:
· Ordnungswidrigkeit und Bußgeld
· Straftatbestand (§ 21 StVG: „Fahren ohne Fahrerlaubnis“; § 6 PflVG: „Fahren ohne Versicherungsschutz“). Im Wiederholungsfall evtl. Eintragung im Führungszeugnis (Vorbestraft)
· Verlust des Versicherungsschutzes (Privathaftpflicht)
· Verlust der Sachmängelhaftung und Gewährleistungsansprüche
· Verlust der Fahrerlaubnis
· Regelmäßig Teilschuld bei Unfall
Mögliche rechtliche Konsequenzen für Händler bei Tuning:
· Beihilfe zur Straftat, Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit
· Haftung des Händlers für Personen – und Sachschäden
· Verlust des Betriebshaftpflicht-Versicherungsschutzes
Nachrüsten von Fahrrädern macht diese rechtlich zur Maschine:
In ihrem Leitfaden „Risiken beim Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben“ weisen die Fachverbände der Fahrradbranche aus Industrie, Handel und Handwerk darauf hin, dass Fahrräder für den Einsatz mit reiner Muskelkraft konstruiert und geprüft sind. Durch die Nachrüstung mit speziellen Kits werden diese Fahrräder mindestens zu E-Bikes 25 / Pedelecs, die der Maschinen – und EMV-Richtlinie (Elektromagnetische Verträglichkeit) unterliegen und entsprechend geprüft werden müssen. Abschließend müsste der Nachrüstende eine Konformitätserklärung erstellen, was dieser in der Regel nicht kann bzw. darf. Bei höherer Leistung als 250 Watt und mehr als 25 km/h Tretunterstützung, handelt es sich verkehrsrechtlich um ein Kraftfahrzeug, das eine Einzelabnahme, eine Betriebserlaubnis von autorisierter Stelle benötigt.
Mögliche rechtliche Konsequenzen für Händler bei Nachrüstung:
· Beihilfe zur Straftat, Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit
· Haftung des Händlers für Personen – und Sachschäden
· Verlust des Betriebshaftpflicht-Versicherungsschutzes
Mitwirkende Institute und Verbände
An der Erstellung der Leitfäden sind folgende Institute und Verbände beteiligt:
Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk (BIV), TÜV Rheinland, velotech. de, Verbund Service und Fahrrad (VSF), Zedler-Institut und der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV).
Https://www. velobiz. de/news/verbaende-nehmen-e-bike-tuning-ins-visier-veloQXJ0aWNsZS8yOTQ2OQbiz
E-Bike oder Pedelec: Wenn das Fahrrad frisiert wird
Pedelecs werden immer beliebter, schon 3,5 Millionen davon sind bundesweit unterwegs. Gleichzeitig wächst die Szene aus Fahrern, denen die Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern zu langsam ist. Die Polizei ist alarmiert.
Zum Auftakt der Radsaison warnt die Polizei die Fahrer von E-Bikes und Pedelecs, ihre Zweiräder auf mehr Geschwindigkeit zu frisieren. „Wenn man mit 40 Stundenkilometern oder mehr ohne Helm unterwegs ist, besteht die Gefahr erheblicher Verletzungen“, sagt der Sprecher des Polizeipräsidiums Gießen, Jörg Reinemer. Werden Elektrofahrräder getunt, um schneller als 25 Stundenkilometer zu fahren, drohten zudem Probleme mit der fehlenden Fahrerlaubnis und Versicherung. Die Fahrer müssten deshalb mit „erheblichen Konsequenzen“ rechnen.
Im Landkreis Gießen sei der Polizei zwar noch kein Fahrer eines getunten Elektro-Fahrrads ins Netz gegangen. „Wir gehen aber davon aus, dass es eine gewisse Dunkelziffer gibt“, sagt Reinemer. Deshalb wolle die Polizei ihre Kontrollen intensivieren. Auch in Frankfurt und Kassel sind der Polizei bereits einzelne getunte Fahrer aufgefallen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mahnt, viele Veränderungen an den Fahrrädern seien von außen gar nicht zu erkennen und nachzuweisen. Beispielsweise könne die Software des Rads manipuliert werden.
Illegale Manipulationen
Deutschlandweit sind derzeit rund 3,5 Millionen Elektrofahrräder unterwegs, sagt der Geschäftsführer des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV), Siegfried Neuberger. Wie viele davon frisiert seien, dazu gebe es keine Zahlen. Der Verband gehe aber von einem ernstzunehmenden Problem aus. „Wir beobachten das mit einer gewissen Sorge“, sagt Neuberger. Die Manipulationen seien illegal, durch sie werde aus einem Fahrrad ein Kraftfahrzeug. Auch seien die Bremsen und Gabeln der Fahrräder nicht auf höhere Geschwindigkeiten ausgelegt.
Im Internet lassen sich Zusatzteile leicht bestellen, mit denen die Geschwindigkeit hochgedreht werden kann. In Facebook-Gruppen gibt es regen Austausch über Tuning-Möglichkeiten. „Ich hätte gern ein bisschen mehr, 35er Geschwindigkeit würde mir reichen“, fragt etwa ein Mitglied einer Tuning-Gruppe und erhält mehrere Tipps, wie er dies erreichen kann. Andere haben Zubehör im Internet entdeckt und fragen in die Runde, wer schon Erfahrungen damit gemacht hat.
Pedelecs (Pedal Electric Cycle) kommen im Unterschied zu den seltener verkauften E-Bikes nur richtig in Fahrt, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Ab 25 Stundenkilometern schaltet sich der Motor aus. Bei den schnelleren S-Pedelecs ist dies erst ab 45 Stundenkilometern der Fall, für sie gilt allerdings Helmpflicht, es sind Fahrerlaubnis und Versicherungskennzeichen nötig, Radwege dürfen nicht benutzt werden.
Viel mehr Unfälle
Da immer mehr Elektrofahrräder unterwegs sind, ist die Zahl der Unfälle mit ihnen in den vergangenen Jahren stark gestiegen: 250 Unfälle werden im Verkehrsbericht Hessen 2017 aufgeführt, das waren 30,2 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Ein Mensch starb, 59 wurden schwer verletzt.
Erst am Wochenende wurde ein 75 Jahre alter Fahrer eines Pedelecs im Lahn-Dill-Kreis schwer verletzt. An einer Einmündung dreier Kreisstraßen wollte er geradeaus weiter auf einen Waldweg bei Braunfels fahren, wie die Polizei nach dem Unfall am Sonntagabend mitteilte. Dabei stieß er mit dem Auto eines 52-Jährigen zusammen, der auf der Vorfahrtsstraße fuhr. Ein Rettungshubschrauber brachte den Senior ins Krankenhaus.
Https://www. fnp. de/rhein-main/e-bike-oder-pedelec-wenn-fahrrad-frisiert-wird-10399385.html
Informationen Elektrofahrräder
Die motorunterstützten Fahrräder bieten Ihnen zu jeder Jahreszeit die Möglichkeit, mobil und unabhängig zu sein.
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E-Bike und Pedelec – gibt es einen Unterschied?
Der ADFC unterteilt das „Elektrorad“ oder „Elektrofahrrad“ wie folgt:
Pedelec (meist E-Bikes genannt)
Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt den Fahrer mit einem Elektromotor bis maximal 250 Watt während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.
Wer schneller fahren will, ist auf die eigene Körperleistung angewiesen, die bei einem durchschnittlichen Radfahrer etwa 100 Watt beträgt. Der Unterstützungsgrad kann in mehreren Stufen eingestellt werden und ist abhängig von der Pedalkraft oder der Trittfrequenz des Fahrers.
Die Definition eines Pedelecs ergibt sich aus Paragraf 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes. Es ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Fahrer benötigen also weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung oder einen Führerschein. Für sie besteht zudem keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung. Dies gilt auch für Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h.
Ein Fahrradhelm ist jedoch grundsätzlich empfehlenswert!
Schnelle Pedelec / S-Klasse
Die schnellen Pedelecs, auch Schweizer Klasse oder S-Klasse genannt, gehören nicht mehr zu den Fahrrädern, sondern zu den Kleinkrafträdern. Die Räder funktionieren zwar wie ein Pedelec, aber die Motorunterstützung wird erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Derzeit liegt die maximal erlaubte Nenn-Dauerleistung der Motoren bei 500 Watt.
Für die schnelle Klasse sind einige gesetzliche Besonderheiten zu beachten: Für sie ist eine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) notwendig. Das schnelle Elektrofahrrad braucht ein Versicherungskennzeichen (Kostenpunkt etwa 70 Euro pro Jahr). Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) sieht als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit die an, die beim Mittreten erreicht wird, also bis zu 45 km/h. Daraus folgt, dass Fahrer mindestens 16 Jahre alt und in Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM sein müssen, zudem müssen sie einen geeigneten Schutzhelm tragen. Auf Radwegen darf man mit dem schnellen Pedelec auch dann nicht fahren, wenn sie für Mofas frei gegeben sind.
E-Bikes im engeren Sinn
E-Bikes im engeren Sinn sind die dritte Kategorie. Sie sind mit einem Elektromofa zu vergleichen und lassen sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren, auch ohne dabei in die Pedale zu treten. Wird die Motorleistung von 500 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h nicht überschritten, gelten diese Fahrzeuge als Kleinkraftrad (früher: Leicht-Mofa).
Auch hier ist ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa – Prüfbescheinigung zum Fahren notwendig. Man ist auf die eigene Leistungsfähigkeit angewiesen, wenn man schneller als 20 km/h fahren möchte. Eine Helmpflicht besteht bei den E-Bikes nicht.
Https://www. riebold. bike/e-bikes/informationen-elektrofahrraeder/
Was ist ein S-Pedelec?
‘Was ist ein S-Pedelec?’, das ist eine häufige Frage. S-Pedelecs, das heißt Speed Pedelec, sind schnelle Elektrofahrräder, mit dem du 45 km/h fahren kannst. Es ist eigentlich ein schnelles E-Bike, aber wird verschieden genannt. Wie hochgeschwingdigkeits-Fahrrad, Speedbike oder einfach ein schnelles E-Bike. Aber du musst andere Verkehrsregeln berücksichtigen als bei einem E-Bike. Wir erklären dir gerne die unterschiedliche Regeln.
Welche Unterschiede gibt es zwischen S-Pedelec und E-Bike?
Der größte Unterschied ist natürlich die Geschwindigkeit zwischen den beiden. Ein S-Pedelec gilt als Moped wegen seiner höheren Geschwindigkeiten und ist hergestellt aus robusteren Materialien wie ein E-Bike. Die Höchstgeschwindigkeit liegt an der Art des Motors, aber noch mehr an der Geschwindigkeitsbegrenzung eines E-Bikes.
Was ist die Höchstgeschwindigkeit des PedelecS?
Ein E-Bike Pedelec fährt maximal mit 250 Watt und einer Geschwindigkeit von höchstens 25 km/h. Aber Speed Pedelecs dahingegen fahren mit 500 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Vorteile Pedelec
Bewegung is immer gut für die Gesundheit! Dabei ist ein großer Vorteil des S-Pedelec, dass während der Fahrt kein CO2 und Feinstaubpartikel ausgestoßen werden. Als Radfahrer lieferst du ein Beitrag an ein besseres Klima und Luftqualität. Klingt sauber oder? Aber da kommt noch mehr dazu! Mit einem S-Pedelec Fahrrad bist du viel schneller auf der Arbeit, hast du keine Staus oder Parkprobleme. Nur: bei einere höheren Geschwindigkeit gehören auch andere Verkehrsregeln.
S-Pedelec Gesetzesänderung
Bereits seit 2003 gelten für alle EU-Mitgliedstaaten EU-Richtlinien, die in deine nationale Gesetzgebung für Pedelecs und E-Bikes umgesetzt werden mussen d. h. das die nationalen Gesetze die Richtlinien entsprechen mussen:
- Führerscheinpflicht Ein Nummernschild ist erforderlich Eine Betriebserlaubnis ist notwendig Mindestens 16 Jahre alt, um S-Pedelecs zu fahren Helmpflicht Spiegelpflicht
Wo kann ich mit meinem S-Pedelec fahren?
Ein normales E-Bike (bis zu 25 km/h) darf auf gewönlichen Radwegen fahren. Mit einem E-Bike hältst du sich an die Regeln, die für Radfahrer auf Radwegen vorgeschrieben sind. Handelt es sich um ein S-Pedelec dann wird hier nicht mehr von einem Fahrrad gesprochen. E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/u durfen nicht auf einem Fahrradweg gefahren werden, außer anders angegeben. So darf ein E-Bike gegen die Fahrrichtung in eine Einbahnstraße fahren aber ein S-Pedelec nicht. Je nach Bundesland können die Regeln anders sein.
S-Pedelec-Radweg fahren?
Nach aktueller Einschätzung dürfen Radwege mit S-Klasse-Pedelecs und E-Bikes mit Spitzengeschwindigkeiten von 45 km/h nicht auf Fahrradwegen fahren. Somit sind auch Einbahnstraßen, Fußgängerzonen und Parks ausgeschlossen. Ein Radweg oder eine EinbahnStraße ist für ein S-Pedelec nur zugänglich, wenn ein Straßenschild den Zugang erlaubt.
Tempo-30-Zone
Im Bereich einer Tempo-30-Zone dürfen alle Fahrzeuge höchstens mit eine Geschwindigkeit von 30 km/h fortbewegen, außer anders angegeben. Das gilt auch für Elektrofahrräder, Pedelecs und Speed Pedelecs bis zu 45 km/h.
S-Pedelec Führerschein
Varianten wie ein S-Pedelec gelten nicht mehr als Fahrräder wegen die Spitzengeschwindigkeit von 45 km/h. Deshalb gilt ein Führerscheinpflicht. Du musst, je nach Bundesland, mindestens 16 Jahre alt sein und ein Mopedführerschein (AM) besitzen. Gut zu wissen: Mit einem Auto – oder Motorradführerschein (B oder A) kannst du auch ein Speed Pedelec fahren.
Kosten E-Bike 45 km/h Führerschein
Nach aktueller Stand sind die Kosten einer Fahrerlaubnis auf Probe sind €43,40. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Probezeit sind €42,60 und bei Antragstellung bei der Gemeinde kostet ein Führerschein zusätzlich €5,10.
S-Pedelec-Versicherung abschließen?
Ein Unfall kann schneller passieren, als man denkt. Mit einer Kfz-Haftpflicht bist du jedoch gegen finanzielle Folgen abgesichert. Auch ist ein Versicherung Pflicht für S-Pedelecs (45 km/h). Ein Kfz-Haftpflichtversicherung kannst du z. B. online abschließen. Wenn Fahrer ab 23 Jahren ein S-Pedelec versichern möchtest, kostet eine Kfz-Haftpflichtversicherung und Teilkaskoversicherung mit vernünftigen Bedingungen etwa €100 pro Jahr (natürlich ohne Gewähr). Die Teilkaskoversicherung S-Pedelecs und E-Bikes schützt du vor finanziellen Risiken an deinem Zweirad, auch wenn du nicht unterwegs bist.
Gut zu wissen: Versicherungsschutz gilt maximal ein Jahr und wird nicht automatisch verlängert!
Nummernschildpflicht für S-Pedelec
Es gibt E-Bikes die ohne Nummernschild fahren. Ein normales Elektrofahrrad ist kein Kraftfahrzeug und darf man fahren ohne Versicherung. Anders ist es jedoch für S-Pedelec Fahrräder. Ein S-Pedelec ist kein normales Elektrofahrrad oder E-Bike wegen ein Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h und mit höchstens 500 Watt. Deswegen benötigen S-Pedelecs ein Nummernschild und ist eine Zulassung erforderlich.
Ein S-Pedelec Nummernschild erhältst du von den gewählte Versicherungsunternehmen.
Kennzeichen beantragen
Ein Versicherungskennzeichen kanns du einfach online beantragen.
Die Kosten
Der genaue Preis für ein Nummernschild S-Pedelecs, hängt von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen ab. Eine Haftpflichtversicherung inkl. Kennzeichen kostet etwa €100 pro Jahr.
Ist ein Helm tragen Pflicht oder nicht?
Generell gilt in Deutschland kein Helmpflicht für Radfahrer. Anders ist es für Elektrofahrräder wie S-Pedelecs. Wer Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt, muss während der Fahrt einen Schutzhelm tragen. Zum Glück gibt es jetzt spezielle Helme für S-Pedelecs. Diese sind etwas leichter und kleiner als ein Mopedhelm, aber stärker wie ein durchschnittlicher Fahrradhelm. Es kann sicherlich einen Schlag einstecken!
Ist ein Spiegel Pflicht?
Ein Rückspiegel ist Pflicht auf einem S-Pedelec. Es ist auch ein Detail, womit sich ein S-Pedelec abgrenst von einem E-Bike. So kannst du einfach andere Verkehrsteilnehmer hinter dir sehen und die Verkehrssituation richtig einschätzen.
Https://www. s-pedelectest. de/was-ist-ein-s-pedelec/
Elektrofahrrad
Wer denkt das ein Elektrofahrrad nur etwas für die Großeltern ist, irrt gewaltig. Früher wurden Elektrofahrräder als Spinnerei abgetan; was mit einer Idee anfing hat sich bis heute in einen Neuen & großen Hype entwickelt. Neben älteren Leuten kaufen sich auch immer mehr jüngere Menschen und Pendler ein Elektrofahrrad um gemütlich in die Arbeit oder die Universität zu radeln. Korrekterweise unterscheiden sich Elektrofahrräder in zwei Kategorien die E-Bike und Pedelec genannt werden.
Ein E-Bike ist eine Elektrorad, das mit Hilfe eines Drehgriffes den E-Motor bedient. Dabei sind das Treten und der Hilfsmotor des Fahrrad voneinander entkoppelt. Das Elektrofahrrad kann also ohne Treten der Pedale – ähnlich wie ein Mofa – fortbewegt werden. Bei E-Bikes liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 20 km/h. Elektrofahrräder überhalb dieses Geschwindigkeitsbereichs sind versicherungspflichtig und benötigen eine Betriebserlaubnis.
Das Pedelec
Ein Pedelec hingegen ist ein Elektrofahrrad das mit einem Hilfsantrieb ausgestattet ist, der nur anspringt, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Dabei unterstützt der Hilfsmotor des Elektrofahrrad den Fahrer mit einer maximalen Leistung von 250 Watt oder 25 km/h Höchstgeschwindigkeit. Jenseits der 25 km/h Grenze schaltet der Motor des Pedelecs ab. Vor dem Gesetzgeber gilt ein Pedelec als Fahrrad und darf damit auf Radwegen bewegt werden. Darüber hinaus gibt es neben den Pedelec Elektrofahrrad auch noch sogenannte S-Pedelecs (Abkürzung für „schnelle Pedelecs“). Bei diesem Elektrorad beträgt die maximale Leistung des E-Motors 500 Watt und es gilt eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Genau wie ein E-Bike benötigt ein S-Pedelec eine Betriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen und benötigen einen Führerschein der Klasse M.
Normale Fahrräder können mit Hilfe eines Elektrofahrrad-Umbausatzes auf ein Pedelec oder E-Bike umgebaut werden. Allerdings ist hier ein wenig handwerkliches Geschick notwendig, da für viele Anbauteile wie Akku und Controller an normalen Fahrrädern keine Befestigungspunkte vorgesehen sind. Die teuerste Komponente an einem Elektrorad ist der Akku. Hochwertige Elektroräder sind mit langlebigen Akkus ausgestattet die viele Ladezyklen überstehen. Wer meint ein Elektrofahrrad günstig im Baumarkt oder Supermarkt kaufen zu können, muss damit rechnen das der Verkäufer weder das notwendige technische Know-How hat um bei Problemen mit einem Elektrofahrrad zu helfen noch das der Akku lange Laufzeiten aufweist und über viele Ladezyklen hinweg seine maximale Leistung hält.
Selbst Downhill Bikes lassen sich mit speziellen Elektrofahrrad-Umrüstkits zu wahren Sportskanonen tunen. Downhill Biker haben normalerweise eine genetisch bedingte Abneigung gegen das Berg auffahren. Mit Hilfe eines solchen E-Motors können selbst Biker auf ihren Hardtails locker abgehängt werden.
Günstige Elektrofahrräder unter 2000 Euro möglich?
Wer wirklich ein vernünftiges Elektrofahrrad kaufen möchte, muss im Fachhandel mindestens 2000 Euro ausgegeben. Allein der Elektromotor sowie Akku und Antriebseinheit kosten circa 700-1000 Euro. Diese Kosten müssen auf den Preis eines normalen Fahrrads hinzu addiert werden. Wer ein wenig kaufmännisch denkt, weiß das an einem Elektrorad für 999 Euro im Baumarkt irgendetwas faul sein muss. Laut einem aktuellen Bericht des Spiegels, haben Elektroräder mit einigen Qualitätsproblemen zu kämpfen. Dabei hat oftmals sogar der geschulte Fachhandel Probleme, die nur mit Hilfe des Herstellers – in Form eines Servicetechnikers – gelöst werden können. Wenn das Problem selbst hochwertige Bikehersteller betrifft, wie sieht es dann mit Elektrorädern vom Baumarkt oder dem Discounter aus?
Am Besten kaufen Sie ein Elektrofahrrad im Fahrrad Fachhandel. Den dort wird ihnen auch im Reparaturfall oder bei Problemen fachkundige Hilfe zuteil – notfalls mit Hilfe des Herstellers. Das Geld das bei billigen Elektrorädern gespart wird, muss später oft in teure Reparaturen oder Ersatzteile investiert werden. Bekannte Hersteller von Elektroräder sind z. b. Riese und Müller sowie Kalkhoff.
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