Wer unter Drogeneinfluss Fahrrad fährt, muss mit einer Geldstrafe in der Höhe von 800 bis 3.700 Euro rechnen.
- TESTSIEGER: Im großen Alkoholtester-Vergleich der AUTO BILD (2022/23) schnitt der AF-33 als Bester von 8 Promilletestern ab – eine Studie der TU Wien. MIT ZÄHLER: Ein eingebauter Zähler speichert die Daten der letzten zehn Tests, das intuitive Design mit hellem Display und 2-Knopf-Bedienung erlaubt. LIEFERUMFANG: Enthalten sind neben dem Alkotester ACE AF-33 auch zwei passende AAA-Batterien, 6 Mundstücke, eine hochwertige Transporttasche und eine.
Führerscheinentzug bei mangelnder Verkehrszulässigkeit
Prinzipiell ist ein Führerscheinentzug für betrunkenes Fahrradfahren nicht vorgesehen. Wird bei der Verkehrszulässigkeitsüberprüfung allerdings festgestellt, dass die betreffende Person bereits Wiederholt einschlägig aufgefallen ist, kann der Kfz-Führerschein aufgrund Mangelnder Verkehrszulässigkeit entzogen werden.
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Vorsicht im Ausland
Wer im Ausland Fahrrad fahren (und Alkohol trinken) möchte, sollte sich zuerst über die gesetzlichen Bestimmungen im betreffenden Land informieren. So gilt beispielsweise in Tschechien Oder Ungarn Die 0,0 Promille-Grenze, während betrunken Fahrrad fahren in Deutschland Erst ab 1,6 Promille Strafen mit sich zieht (so lange man den Drahtesel noch unter Kontrolle hat). Auch in Ländern ohne dezidierten Promillegrenzen müssen betrunkene Fahrradfahrer bei einer Kontrolle oder auffälligem Fahrverhalten oft mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und es können daraus keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Im Zweifelsfall sollte dringend eine juristische Expertise herangezogen werden.
Die beliebtesten Alkoholtester am Markt
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Https://autorevue. at/ratgeber/fahrrad-betrunken-strafe
Bier und Unterwäsche beim Radfahren
Nachdem mal wieder eine kuriose Kooperationsanfrage in mein E-Mail-Postfach geflattert ist, habe ich mich entschieden, diesen Blogbeitrag zu schreiben. In gebrochenem Deutsch faselte eine Unterwäsche-Firma irgendwas von Bierausrüstung in der E-Mail. Solche dubiosen Mails bekomme ich leider öfter. Aber hey, lasst uns doch trotzdem mal über Bier und Unterwäsche beim Radfahren reden – auch ohne Kooperation. ?
Bier trinken beim Radfahren
Eine gemütliche Runde auf dem Fahrrad und danach noch ein kühles Bier im Biergarten trinken – wer kennt das nicht? Viel Radfahrer trinken gelegentlich in der Pause oder nach der Radfahrt ein kühles Blondes. Auch so manch sportliche Radfahrer.
Wenn du zu viel Bier trinkst, kann dir auch dein Lappen entzogen werden. Denn auch beim Radfahren gilt eine Promillegrenze.
Auch ich habe das schon gemacht. Doch ich muss zugeben, dass ich das Bier trinken in der Fahrrad-Pause abgestellt habe. Denn wenn ich beim Radfahren ein Bier trinke, dann fühlt es sich so an, wie wenn ich mindestens 3 getrunken hätte. Der Alkohol geht schnell ins Blut und die körperliche Anstrengung macht es auch nicht besser. Mir ist das einfach zu riskant und es fühlt sich auch nicht gut an.
Dann doch lieber ein Bier nach der Fahrt. Man sagt sogar, dass Bier das ideale Sportgetränk sei und dich bei der Regeneration unterstützt. Doch wenn man beachtet, dass Alkohol den Körper austrocknet und die Regeneration des Körpers eher hindert, ist ein alkoholfreies Bier wohl die bessere Wahl. Ob das dann wirklich hilft, musst du selbst ausprobieren. Mir persönlich schmeckt es auf jeden Fall – auch ohne Alkohol.
Wenn du ohne Bier nicht Radfahren kannst, solltest du dir übrigens mal Gedanken machen. ?
Unterwäsche beim Radfahren
Die Unterwäsche beim Radfahren ist meiner Meinung nach fast verbotener als Bier beim Radfahren zu trinken. Eine Radhose trägt man nämlich ohne Unterwäsche. Punkt.
Eine Radhose kann ganz normal, wie Unterwäsche auch, gewaschen werden. Du musst diese also nicht schützen. Das Polster in der Radhose ist zudem hygienisch und antibakteriell.
Der eigentliche Grund, warum du keine Unterwäsche beim Radfahren tragen solltest, ist aber die Reibung. Durch die Nähte und den Stoff kann Reibung entstehen, was zu einem schmerzhaften Erlebnis führen kann. Ich persönlich habe da auch schon meine Erfahrungen gesammelt. Inzwischen weiß ich aber, wie ich die Sitzschmerzen beim Radfahren verhindern kann. Darum: Radfahren immer ohne Unterwäsche – auch während der Periode.
Falls du dich in den normalen Fahrradhosen unwohl fühlst, kannst du auch auf gepolsterte Radunterhosen zurückgreifen, die du unter eine andere Hose ziehen kannst.
Https://lisasbuntewelt. com/bier-beim-radfahren-trinken/
Radfahren und Alkohol
Doch wie sieht das beim Radfahren aus? Gilt hier auch eine gesetzlich festgelegte Promillegrenze, nach deren Überschreitung man sich nicht mehr in den Sattel schwingen, sondern besser zu Fuß gehen sollte?
Wie viel Alkohol darf ein Radfahrer trinken?
Aktuell liegt die vom Gesetzgeber festgelegte Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit von Radfahrern bei 1,6 Promille.
Wer mit mehr Alkohol im Blut von der Polizei erwischt wird, begeht nach § 316 StGB eine Straftat, die bestenfalls eine Geldstrafe nach sich zieht und im schlimmsten Fall mit Führerscheinentzug geahndet wird.
Versuche mit gesunden erwachsenen Personen ergaben: Um einen Blutalkoholwert von 1,6 Promille zu erreichen, dürfen rund vier Liter Bier konsumiert werden. Viel zu viel, warnen Experten.
Ein Gläschen in Ehren ….. aber Vorsicht wer ab 0,3 Promille einen Unfall verursacht muss mit einer Strafanzeige rechnen. © www. r-m. de/pd-f
Ärzte und ADFC fordern Senkung der Promillegrenze
Solange Radfahrer keine alkoholbedingten Fahrfehler begehen bzw. andere Verkehrsteilnehmer gefährden, müssen sie derzeit bis 1,6 Promille keine Strafen befürchten.
Während Politiker kaum Handlungsbedarf sehen, fordern Unfallchirurgen, Orthopäden sowie verschiedene Verkehrsklubs seit mehreren Jahren einen neuen, strafrechtlich relevanten Gefahrengrenzwert von maximal 1,1 Promille.
Es gilt nämlich als erwiesen, dass sich alkoholisierte Radfahrer schnell überschätzen und deshalb häufiger in schwere Unfälle verwickelt sind als andere. Gerade an Tagen wie Himmelfahrt oder Pfingsten, wenn viele Menschen mit dem Rad unterwegs sind und erfahrungsgemäß mehr getrunken wird, steigt regelmäßig auch die Zahl der unter Alkoholeinfluss stehenden, gestürzten Radfahrer in Deutschlands Notaufnahmen dramatisch an.
Kein Wunder. Schließlich beeinträchtigt der Alkoholkonsum sowohl den Gleichgewichtssinn als auch die Reaktionsfähigkeit enorm und die meisten Menschen zeigen bereits bei einem Wert, der weit unter der gesetzlich festgelegten 1,6 Promillegrenze liegt, deutliche Ausfallerscheinungen.
Appell an die Eigenverantwortung
Den Spruch: „Ich kann heute trinken, schließlich bin ich mit dem Fahrrad hier“ ist weit verbreitet.
Doch welcher verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer, egal ob Autofahrer, Radler oder Fußgänger, teilt schon gern den Radweg oder die Fahrbahn mit einem betrunkenen Radfahrer?
Statt auf strengere Gesetze zu warten, wäre es viel besser, wenn sich jeder Einzelne nach dem Genuss von mehreren Gläsern Bier, Wein oder Schnaps dazu entschließt, lieber zu Fuß zu gehen und das Fahrrad zu schieben.
Https://www. fahrrad-gesundheit. de/radfahren-und-alkohol/
Darf man beim Radfahren Bier trinken
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Wer sich mit 1,6 Promille auf’s Rad schwingt, begeht eine Straftat.
- 01.08.2014, 10:00
Donnerstag ist Christi Himmelfahrt und die Väter der Republik feiern sich. Rad-Touren sind am Vatertag besonders beliebt. Aber nach wie viel Bier darf ich eigentlich noch Radfahren?
Klar ist, die Promille-Grenze für Fahrradfahrer ist umstritten. Auch die Unfall-Statistik spricht eher für eine Absenkung: An Unfällen mit Personenschaden innerhalb von Ortschaften waren 2013 laut Statistischem Bundesamt 9.328 alkoholisierte Verkehrsteilnehmer beteiligt. 4.523 Menschen waren mit dem Pkw unterwegs, 3.054 mit dem Fahrrad.
Bis zu 1,5 Promille sind erlaubt
Nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) wird bestraft, wer im Verkehr „ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.“ Für Pkw-Fahrer gilt dafür eine Grenze von 0,5 Promille beziehungsweise 1,1 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit.
Radfahrer dürfen deutlich mehr „tanken“. Sofern sie unfallfrei fahren begehen sie selbst unter dem Einfluss von 1,5 Promille keine Ordnungswidrigkeit und dürfen nach einer Kontrolle weiterfahren. Erst ab 1,6 Promille ist für sie Schluss – dann gelten sie als absolut fahruntüchtig und haben eine Straftat begangen, für die strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Schon ein Bier ist zu spüren
Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und Bundesminister a. D.: „Mit 1,6 Promille im Blut dürften viele Fahrradfahrer schon Probleme damit haben, ihr Fahrradschloss überhaupt zu öffnen. Auch bei deutlich weniger Promille können schwerwiegende, alkoholbedingte Fahrfehler auftreten. Die Deutsche Verkehrswacht macht sich deshalb für eine Regelung stark, die weniger nonchalant mit dem Gefährdungspotenzial volltrunkener Radfahrer umgeht.“
Grundsätzlich gilt bei Alkoholeinfluss, dass ab 0,3 Promille – entspricht einem großen Bier – Entfernung und Geschwindigkeit eines herannahenden PKW nicht mehr richtig eingeschätzt werden können, ab 0,5 Promille die Sehleistung abnimmt, ab 0,8 Promille sich die Reaktionszeit um bis zu 50 Prozent verlängern kann. Ab 1,1 Promille nimmt die Risikobereitschaft zu und ab 1 Promille setzt der Kontrollverlust über das eigene Trinkverhalten ein.
Nicht jeder verträgt gleich viel
Wie schnell man die Promille-Grenze erreicht, hängt vor allem von Geschlecht, Gewicht und Größe ab. Beispiel: Ein 1,80 Meter großer Mann mit 80 Kilo hat nach fünfeinhalb Bier (0,5 Liter) rund 1,6 Promille. Zweites Beispiel: Eine Frau mit 1,65 Meter und 55 Kilo hat bereits nach drei 0,5er Bier 1,5 Promille. Wichtig: Der Körper baut in einer Stunde, gerade einmal 0,1 Promille Alkohol ab.
Fahrradfahrer, die mindestens 1,6 Promille im Blut haben, oder Alkohol getrunken haben und durch Ausfallerscheinungen auffallen (Unfälle, Schlangelinien fahren) können vor Gericht angeklagt werden. Bei Radfahrern mit 1,6 Promille oder mehr wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) fällig. Je nach Ergebnis wird dann sogar die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge eingezogen und es wird ein Radfahrverbot erteilt.
DVW fordert niedrigeren Grenzwert
Die DVW fordert, den bestehenden Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit für Radfahrer auf 1,1 Promille herabzusetzen und sie dadurch den Kraftfahrzeugführern gleichzustellen. „Zusätzlich setzt sich die DVW für eine vorgeschaltete Warnschwelle ein“, wie Bodewig erläutert: „Wir sind dafür, den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit einzuführen. Die Blutalkoholgrenze hierfür muss auf Basis medizinischer Untersuchungen festgelegt werden.“ (mit Material von dpp-AutoReporter)
Sehen Sie in unserer Bilderstrecke, was Radlern droht, die sich nicht an die Regeln halten.
Https://www. express. de/ratgeber/motor/vatertag-nach-wie-viel-bier-darf-ich-noch-radfahren-51798
Darf man mit einem Bier in der Hand (und dabei trinken) Fahrrad fahren?
Auf privaten Grund darf das Bier sogar Alkohol enthalten. Der Grund bleibt mir allerdings komplett verschlossen.
Du darfst auch beim Autofahren Alkohol trinken. Solange Du unterhalb des Grenzwertes liegst, ist das auch beim Fahrradfahren kein Thema. Das Problem ist, das Halten der Dose. Dauerhaft darfst Du glaube ich nicht in der Hand halten, da die Hände am Lenker sein müssen.
Klar, darfst halt nur nicht den Promille Grenzwert überschreiten. und du darfst auch nur gradeaus fahren und nicht abbiegen.
Nein, ein Fahrradfahrer ist Verkehrsteilnehmer und darf nicht unter Alkoholeinfluss stehen.
Einer sagt es ist erlaubt, einer sagt es ist nicht erlaubt. Was den jetzt?
Denk mal logisch, warum werden betrunkene Radfahrer ihren Autoführerschein los, wenn sie erwischt werden?
Gibst du in Suchmaschine ‚Alkohol beim Fahrrad fahren‘ ein. dann schaust du. ^^
Aber erst ab einem Wert von 1,6 Promille
Vielleicht bis 0,3 Promille, aber nicht 5x mehr, alkoholisierte Radfahrer dürfen mehr als Autofahrer trinken? Das wäre neu.
Dann hast du ja heute was gelernt.
Man soll immer dazu lernen:
Welcher Grenzwert gilt für die Promillegrenze auf dem Rad?
Die Promillegrenze auf dem Fahrrad liegt in Deutschland weit über der für Kraftfahrer. Erst ab einem Wert von 1,6 Promille dürfen sie definitiv nicht mehr aufs Rad.
Ab wann drohen bei Alkohol Auf dem Fahrrad Sanktionen?
Sanktionen sind allerdings schon bei niedrigeren Werten möglich. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder Gefährden Andere, kann ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen.
Was droht alkoholisierten Radlern?
Wer mit Alkohol auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte als auch die Anordnung zu einer MPU sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.
Strafen & Promillegrenzen am Fahrrad in Österreich
Welche Folgen betrunkenes Fahrradfahren nach sich zieht, lesen Sie hier.
Von Geldstrafen bis zur Führerscheinabnahme: Betrunken Fahrradfahren
Dass betrunken Autofahren kein Kavaliersdelikt ist und schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann, ist den meisten Leuten bewusst. Der tägliche Blick in die Nachrichten zeigt, welche gravierenden Auswirkungen der Konsum von Alkohol leider viel zu oft hat. Weit weniger Wissen herrscht um alkoholisiertes Fahrradfahren. Gilt die allseits bekannte 0,5-Promille-Grenze in Österreich am Fahrrad eigentlich auch? Welche Folgen kann betrunkenes Radfahren habe? Und kann Alkohol am Fahrrad zum Führerscheinentzug führen?
Promillegrenzen in Österreich auch am Fahrrad
Grundsätzlich gilt: Wer aktiv am Verkehr teilnehmen möchte, tut gut daran, gänzlich auf den Genuss von Alkohol zu verzichten. Dies gilt nicht nur für Autofahrer, sondern ebenso für Fußgänger und auch für Radfahrer. Denn eine Alkoholisierung wirkt sich schon bei geringen Promillewerten maßgeblich auf die Reaktionsfähigkeit und damit auf das Unfallrisiko aus. Bei einem Wert von 0,5 Promille steigt das Risiko zu verunfallen bereits um das Doppelte. Bei 0,8 Promille Alkohol im Blut spricht man bereits von einem fünffach so hohen Unfallrisiko. Ungeachtet dieser Tatsache liegt die gesetzliche Promillegrenze in Österreich am Fahrrad bei 0,8. Wie auch bei Kfz-Lenkern gibt es bei einer Übertretung dieser Grenze Strafsätze, die sich nach der Schwere des Alkoholisierungsgrades richten.
Alkohollimit am Fahrrad und die Strafen
Strafgrund
Strafbetrag
Mehr dazu, wie Sie Milligramm pro Liter in Promille umrechnen können, erfahren Sie im Artikel „Milligramm pro Liter in Promille umrechnen: Wie funktioniert das?“
Führerschein weg? Was sind die Folgen, wenn man alkoholisiert mit dem Fahrrad fährt
Neben den genannten finanziellen Folgen – und natürlich den potenziellen gesundheitlichen – kann es noch wesentlich weitreichendere Konsequenzen haben, betrunken mit dem Fahrrad zu fahren. Denn wer alkoholisiert beim Fahrradfahren erwischt wird, kann auch seinen Führerschein verlieren. Zwar ist der Führerscheinentzug für betrunkenes Fahrradfahren nicht unmittelbar vorgesehen, doch vor allem wiederholtes Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss kann ein Hinweis auf mangelnde Verkehrszuverlässigkeit sein. Sollte diese festgestellt werden, steht es der Behörde frei, den Kfz-Führerschein zu entziehen. Bei Führerscheinentzug wegen Alkohol am Fahrrad kann, abhängig von der Schwere der Alkoholisierung, außerdem die Absolvierung eines Verkehrscoachings oder einer Nachschulung angeordnet werden. Darüber hinaus kann ein Entzug des Führerscheins arbeitsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Wer alkoholisiert in einen Unfall verwickelt ist, muss sich überdies auf ein versicherungsrechtliches Nachspiel einstellen.
Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto: Wer aktiv am Straßenverkehr teilnehmen möchte, sollte bewusst auf den Konsum von Alkohol verzichten. Das Risiko zu verunfallen, ist für sich selbst und für andere einfach zu groß, um auf die leichte Schulter genommen zu werden.
Https://www. fuehrerscheinweg. at/betrunken-fahrrad-fahren-folgen/
Fahrradfahren und Alkohol: Wo sind die Grenzen?
Mit Alkohol aufs Rad: Nicht anzuraten. © Bu – Anwalt-Suchservice
Mancher nutzt das Rad statt das Auto, wenn er mit Freunden ein paar Bier trinken möchte. Nur: Auch betrunkene Radfahrer müssen mit Strafen und Folgen für den Führerschein rechnen.
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Promillegrenze für Fahrradfahrer. Vor Jahren hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit auf dem Fahrrad bei 1,7 Promille lag, davon waren 1,5 Promille Blutalkohol und 0,2 Sicherheitszuschlag. Inzwischen wurden die Messmethoden verbessert. Nun gilt nach Gerichtsurteilen für die absolute Fahruntüchtigkeit eine Grenze von 1,6 Promille. Das bedeutet: Von diesem Wert an aufwärts gilt man ohne jegliche Ausfallerscheinungen als so betrunken, dass man nichts mehr im Straßenverkehr zu suchen hat. Fährt man trotzdem mit dem Fahrrad umher, ist dies keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Dazu kommt: Wer Ausfallerscheinungen zeigt, kann sich schon mit 0,3 Promille strafbar machen.
Warum machen sich auch Radler strafbar?
Bei einer Alkoholfahrt ohne Unfall machen sich auch Radler nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar wegen „Trunkenheit im Verkehr“. Der Grund: Sie haben im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt (auch Fahrräder sind Fahrzeuge!), obwohl sie zu betrunken waren, um sicher damit umzugehen.
Diese Straftat begeht, wer als Radfahrer entweder
– mindestens 1,6 Promille hat oder
– mindestens 0,3 Promille hat, aber zusätzliche alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt (Fahren in Schlangenlinien, Grölen von Saufliedern, Anlallen von Polizeibeamten. ).
Natürlich ist es bei der zweiten Variante für die Polizei nicht immer einfach, nachzuweisen, dass der Radler tatsächlich wegen Alkoholkonsum nicht mehr fahrtauglich war. Diverse „Ausfallerscheinungen“ wie etwa unsicherer Fahrstil, verkehrt durch die Einbahnstraße oder Fahren ohne Licht kommen auch bei nüchternen Radfahrern oft genug vor. In solchen Fällen kann es sich für Betroffene lohnen, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Alkohol und Radfahren: Welche Strafen drohen?
Die Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB zieht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich. Dies gilt auch bei fahrlässiger Begehung der Tat. Besondere Strafandrohungen gelten für den Fall, dass zusätzlich eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt. Dies ist der Fall bei Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder von fremden Sachen von bedeutendem Wert. Davon ist zum Beispiel bei einem Unfall generell auszugehen.
Dann kann es zu einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe kommen (§ 315c StGB). Bei Fahrlässigkeit ist eine niedrigere Strafe vorgeschrieben, nämlich Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe.
Bei absoluter Fahruntüchtigkeit, also über 1,6 Promille, kommen außerdem drei Punkte im Flensburger Sündenregister dazu. Obendrein wird eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet. Spätestens jetzt ist der Führerschein in Gefahr: Wer die MPU nicht ableistet oder nicht besteht, muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis, also des Autoführerscheins, rechnen.
Welche Auswirkungen hat Alkohol auf den Versicherungsschutz?
Zwar geht von einem Radfahrer im Straßenverkehr eine weit geringere Gefahr aus als von einem Auto. Allerdings kann ein betrunkener Radler ohne Licht in der Mitte einer Durchgangsstraße Autofahrer durchaus zu Ausweichmanövern zwingen, die ernste Unfälle zur Folge haben. Nach Statistiken werden jedoch bei alkoholbedingten Fahrradunfällen oft hauptsächlich die Radfahrer selbst verletzt. Ein Fahrrad hat nun einmal keine Knautschzone. Ist der Radler privat unfallversichert, wird seine Versicherung bei einem alkoholbedingten Unfall in der Regel nicht zahlen.
Unfälle auf dem Weg zur Arbeit fallen unter die gesetzliche Unfallversicherung. Auch diese zahlt in der Regel nicht, wenn der Unfall durch den Alkoholkonsum des Arbeitnehmers bedingt war. Hier kommt es darauf an, ob der Alkoholkonsum für die Verursachung des Unfalls von überragender Bedeutung war. Bei absoluter Fahruntüchtigkeit wird davon einfach ausgegangen, bei relativer Fahruntüchtigkeit sind weitere Beweise nötig und oft gibt es einen aufwändigen Kampf vor Gericht. Entsprechende Grundsätze hat das Bundessozialgericht entwickelt, die Urteile beziehen sich jedoch auf Autofahrer (etwa Urteil vom 30.1.2007, Az. B 2 U 23/05 R).
Wer haftet nach einem Unfall?
Auch die Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall wird natürlich davon beeinflusst, dass ein Unfallbeteiligter alkoholisiert war. Hier kann das Gericht dem Betreffenden dann ein erhebliches Mitverschulden am Unfall zusprechen.
Urteil: Entzug der Fahrerlaubnis – und Radfahrverbot
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße beschäftigte sich mit einem Fall, in dem ein Radfahrer mit 2,02 Promille einen anderen Radler gestreift hatte, der dadurch stürzte und sich verletzte. Folge war ein Strafbefehl wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung. Der so bestrafte Radfahrer erhob jedoch Einspruch und das Gericht stellte das Strafverfahren gegen Zahlung von 500 Euro ein. Nun ordnete die Fahrerlaubnisbehörde jedoch eine MPU an. Der Radfahrer verweigerte diese. Daraufhin entzog ihm die Behörde seine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge und verbot ihm auch gleich das Führen von Fahrrädern.
Diese Entscheidung wurde vom Gericht bestätigt. Die Begründung: Eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille deute auf einen erheblichen Alkoholmissbrauch hin. Dieser Wert allein rechtfertige schon die Annahme, dass der Betreffende im Sinne der Gefahrenabwehr nicht geeignet sei, irgendein Fahrzeug zu führen (Urteil vom 1.12.2014, Az. 3 L 941/14.NW).
Wer mit 2 Promille überhaupt noch sein Fahrrad findet und sich darauf schwingt, muss aus Sicht der Gerichte schon einiges gewöhnt sein. Ein Verdacht auf eine Suchtkrankheit macht es möglich, dass nicht nur der PKW-Führerschein weg ist (meist auf dem Umweg über die MPU), sondern dass dem Betreffenden tatsächlich auch das Radfahren behördlich verboten wird. Kommt man als Radfahrer dann erneut alkoholisiert in eine Kontrolle, wird es noch teurer – und die Chancen auf eine künftige Auto-Fahrerlaubnis sinken immer weiter.
Fahrradfahr-Verbot nach Alkoholfahrt mit dem Auto?
Eine andere Frage ist, ob einem auch das Radfahren verboten werden kann, wenn man ausschließlich mit dem Auto alkoholisiert erwischt wurde. Dazu entschied vor einigen Jahren das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Einem Autofahrer war nach einer Fahrt mit 1,1 Promille die Fahrerlaubnis entzogen worden. Nun wollte er wieder einen Führerschein bekommen. Die Straßenverkehrsbehörde forderte ihn als Vorbedingung dazu auf, an einer MPU teilzunehmen. Dabei sollte wie üblich geklärt werden, ob der Autofahrer zwischen Fahren und Alkoholgenuss trennen konnte. Als der Verkehrssünder sich weigerte, lehnte die Straßenverkehrsbehörde die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ab und verbot ihm unter Anordnung des Sofortvollzugs zusätzlich das Führen eines Fahrrads.
Das Gericht war hier jedoch anderer Meinung: Die Behörde dürfe zwar bei Zweifeln an der Fahreignung die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen. Sie könne auch von der Ungeeignetheit eines Verkehrsteilnehmers zum Führen eines Fahrzeuges ausgehen, wenn sich dieser grundlos weigere, die MPU durchzuführen.
Man könne jedoch keine Zweifel an der Eignung des Mannes zum Radfahren damit begründen, dass er einmal beim Autofahren unter Alkoholeinfluss aufgefallen sei. Es gäbe hier keinerlei weitere Anhaltspunkte dafür, dass der Mann beim Radfahren irgendwie den Straßenverkehr gefährde. Bisher sei er dabei nie auffällig geworden.
Obendrein habe die MPU nichts mit dem Thema Radfahren zu tun, da es dabei nur darum ginge, ob er zwischen Autofahren und Alkoholgenuss trennen könne. Daher sei die Verweigerung der MPU kein Grund, ihm das Radfahren zu verbieten (Beschluss vom 8.6.2011, Az. 10 B 10415/11.OVG) hervor.
Hier gelten also die Faustregeln:
Wer betrunken Fahrrad fährt, kann auch den Autoführerschein verlieren.
Wer betrunken Fahrrad fährt, riskiert unter Umständen sogar ein Radfahrverbot.
Es kann jedoch niemandem ohne weiteres das Radfahren verboten werden, weil er betrunken Auto gefahren ist.
Praxistipp
Schon geringe Mengen Alkohol können die Konzentration und die Wahrnehmung beeinflussen. Das Reaktionsvermögen lässt nach, die Risikobereitschaft nimmt zu. Vielen Verkehrsteilnehmern ist oft nicht klar, dass es auch für Fahrradfahrer eine Promillegrenze gibt. Hat man diese überschritten, wird davon ausgegangen, dass man nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrrad verkehrssicher zu fahren. Bei größeren Mengen Alkohol sollte man daher auch den Drahtesel lieber stehen lassen – schon im Interesse der eigenen Sicherheit.
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Mit wie viel Promille darf ich noch Fahrrad fahren?
Promillegrenzen für Fahrradfahrer
Ein weitverbreiteter Irrtum, besteht darin zu glauben, als Radfahrer (in) kannst du kräftig dem Alkohol zusprechen. Konsequenzen brauchst du nicht zu fürchten, selbst dann nicht, wenn du betrunken Schlangenlinien fährst. Du bist ja nur mit dem Fahrrad unterwegs und das Auto steht wohlbehütet auf dem Parkstreifen vor deiner Wohnung oder in der Garage. Dieser immer wieder kolportierte Irrtum hat schon einigen Radfahrern immensen Ärger eingebracht und last but not least einige Monate Fahrverbot und darüber hinaus Bußgelder gekostet.
Tretwerk hat sich dieses Themas angenommen und unsere kundenorientierten Mitarbeiter(innen) möchten dich davor bewahren, nicht den gleichen Fehler zu begehen, der schon so einigen Bikern (innen) den Auto Führerschein gekostet hat. Lass dich nicht vom Halbwissen guter Freunde oder Bekannten in die Irre führen, die Ratschläge mögen gut gemeint sein, sind aber leider nicht konform mit der gültigen Rechtslage des Straßenverkehrs. Lies bitte diesen kleinen Ratgeber, er wird dich auf die sichere Seite der Straßenverkehrsordnung lotsen.
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Die Rechtslage – Promille und Radfahrer ein Widerspruch in sich!
Nach Feierabend und bei schönem Wetter, mit Freunden noch schnell ein Bierchen trinken, dagegen ist nichts einzuwenden, solange der Alkohol nicht unkontrolliert konsumiert wird.
Die Promillegrenze liegt zwar für Radler (innen) mit 1,6 Promille Alkohol höher als die für Autofahrer. Konkret bedeutet dies aber auch: Wird die Promille-Grenze auf dem Rad überschritten und du gerätst, z. B. wegen auffälliger Fahrweise in eine Polizeikontrolle, gibt es richtig Ärger. Nicht nur, dass du in diesem Zustand auf dem Fahrrad von einer relativen Fahruntüchtigkeit betroffen bist – es bedeutet auch gleichzeitig höchste Gefahr für deinen Führerschein, was leider sehr viele Biker und Bikerinnen nicht wissen! Betrunken Fahrrad fahren ist kein Kavaliersdelikt und kann mehr als nur den Führerschein kosten!
Die Polizei wird dich als Fahrradfahrer unweigerlich zur Anzeige bringen und neben einem saftigen Bußgeld und Punkte nach dem Bußgeld Katalog in Flensburg, kannst du fest damit rechnen, dass dein Führerschein für einige Zeit einbehalten wird. Deine Mobilität wird sich dann nur noch in zurückgelegten Gehschritten messen lassen.
Es kann dir auch noch passieren, dass dir das Ordnungsamt verbietet, Fahrrad zu fahren, und zwar solange, bis du die eventuell angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) besuchst und den damit einhergehenden Eignungstest bestanden hast. Dies passiert fast immer in Fällen, bei denen eine Volltrunkenheit aufgrund exzessiven Genuss von Alkohol festgestellt oder Drogen im Spiel waren und dadurch eine absolute Fahruntüchtigkeit gegeben war.
Deshalb denke bitte immer beim Fahrradfahren daran, deinen Alkohol Konsum so zu bemessen, dass dir diese Konsequenzen nicht drohen. Es wäre schade um das Geld und die Strafe für betrunken Fahrrad fahren kann im Extremfall sogar existenzbedrohend sein, wenn du auf deinen Auto Führerschein beruflich angewiesen bist.
Natürlich gibt es Stimmen, die ernsthaft behaupten, ein Alkohol Promille Spiegel unterhalb der Grenze 1,6 sei für Fahrradfahrer unkritisch. Diese Behauptung ist schlicht und ergreifend Unsinn und darüber hinaus äußerst gefährlich!
Wer mit weniger als 1,6 Promille im Blut betrunken auf dem Fahrrad oder Pedelec unterwegs ist, riskiert ebenfalls die Fahrerlaubnis, wenn er mit alkoholtypischem Verhalten auffällt. Gemeint ist beispielsweise das Fahren von Schlangenlinien oder Fahren ohne Licht in der Dunkelheit. Dem alkoholisierten Radfahrer drohen bei diesem Verstoß zwei Punkte in Flensburg sowie ein Euro Bußgeld von mehreren hundert Euro Strafe, die sich am Einkommen des Radfahrers orientiert. Ebenfalls kann die Ordnungsbehörde die Fahrerlaubnis für den PKW-Fahrer einziehen.
Auch für Jugendliche und junge Erwachsene gibt es einiges zu beachten. PKW-Fahranfänger stehen bei der Verkehrsbehörde im Straßenverkehr unter besonderer Beobachtung und eine Fahrauffälligkeit durch übermäßigen Alkohol Konsum auf dem Fahrrad wird mit Sicherheit eine Verlängerung der Probezeit zur Folge haben. Und selbst wenn der oder die Jugendliche noch gar keinen Kraftfahrzeug-Führerschein besitzt, kann die in Aussicht stehende Fahrerlaubnis negativ betroffen sein: Für Jugendliche ab 16 Jahren, die in betrunkenem Zustand auf dem Fahrrad von der Polizei erwischt werden, kann unter Umständen der Nachweis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) beim Erwerb des PKW-Führerscheins als Vorbedingung erforderlich sein.
Alkohol – nicht nur beim PKW, sondern auch beim Fahrrad, kann leicht zu einer unkalkulierbaren Straftat werden!
Alkohol im Straßenverkehr ist grundsätzlich kein Kavaliersdelikt, sondern kann eine Straftat sein, deren Folgen du nicht kalkulieren kannst und mit denen du möglicherweise für dein ganzes Leben bestraft sein wirst. Es geht nicht allein um die Punkte in Flensburg oder um ein angeordnetes Fahrverbot, nein, du musst ernsthaft damit rechnen, das deine Promille Fahrt einen Unfall mit möglicherweise unübersehbaren Folgen provoziert. In solch einem durch Alkohol im Blut verursachten Unfall geht es dann um mehr als Fahrerlaubnis und Punkte – hier kann deine wirtschaftliche Existenz mit einem Schlag ruiniert sein – von den Schadenersatzforderungen deines Unfall Kontrahenten ganz zu schweigen!
Also gib als Radler (in) immer darauf Obacht, dass du nicht in diese prekäre Lage durch übermäßigen Genuss von Alkohol gerätst, sondern lass dein Fahrrad stehen, wenn es einmal ein Bierchen zu viel sein sollte. Wir wollen keinem sein Feierabend Bier verleiden, das soll immer erlaubt sein – aber wir von Tretwerk wollen verhindern, dass du die “rote Ampel” übersiehst und dich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdest.
Der rechtliche Rahmen
Ein Strafverfahren ab 1,6 Promille beim Fahrradfahren droht in jedem Fall!
Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er wegen Alkohol oder Drogen dazu nicht sicher in der Lage ist, kann nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. Bei Gefährdung anderer Personen oder teurer Sachen sind gem. § 315c StGB sogar bis zu fünf Jahre möglich. Soweit zu der möglichen Strafe!
Ein Fahrrad zählt per Definition eindeutig als ein Fahrzeug. Damit gelten die vom Gesetzgeber verabschiedeten Regeln ausdrücklich nicht nur für Kraftfahrzeuge mit Motor, wie Autos und Motorräder, sondern eben auch für Fahrräder, egal ob E-Bikes oder normale Räder und damit ganz allgemein fürs Radfahren.
Ausdrücklich muss davor gewarnt werden, die Promillegrenze auszutesten. Ein Radfahrer, der betrunken Rad fährt, kann leider seinen alkoholisierten Zustand nicht mehr klar erkennen und damit auch seine absolute Fahrtüchtigkeit nicht mehr korrekt einschätzen. Dieser Radler gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer in erheblicher und unverantwortlicher Weise.
Dieser angedrohte Strafrahmen des Gesetzgebers lässt nur den Schluss zu: Hände weg vom übermäßigen Alkohol Genuss!
Disclaimer:
Mit diesem Artikel „Mit wie viel Promille darf ich noch Fahrrad fahren?“ wollen wir einen unseren Kunden einen kleinen Ratgeber an die Hand geben.
Unser Ziel ist es, dich bei diesem so wichtigen Thema zu sensibilisieren und auf die Gefahren des übermäßig konsumieren von Alkohol beim Radfahren aufmerksam zu machen.
Des Weiteren lag uns sehr daran, den immer wieder kursierenden falschen und gefährlichen Behauptungen, das Promille Alkohol beim Fahrrad fahren grundsätzlich erlaubt sei und keine Konsequenzen nach sich ziehe, ein für alle Mal entgegentreten.
Unser Team hat diesen Ratgeber sorgfältig recherchiert und versucht einen möglichst umfassenden Überblick zu geben.
Der Beitrag erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und bedeutet auch inhaltlich keinerlei Rechtsberatung. Für versehentliche Fehler in der Berichterstattung übernimmt Tretwerk keine Haftung.
Gerne kannst du dich bei Fragen oder Anregungen an uns wenden, Mail oder Anruf genügt. Wir freuen uns auf deinen Input!
Https://www. tretwerk. net/blog/mit-wie-viel-promille-darf-ich-noch-fahrrad-fahren/
Promillegrenze für Fahrradfahrer
Eingeladen zum Grillabend, Osterfeuer oder einer anderen Veranstaltung stellt sich die Frage nach dem Hin – und Zurückkommen. Wer in gemütlicher Runde auch ein Bierchen trinken möchte, der sollte das Auto stehen lassen und mit dem Fahrrad fahren. Doch nicht nur beim Auto gibt es Eine Promillegrenze. Auch auf dem Fahrrad hat man sich an die gesetzliche Promillegrenze zu halten. Auch wer am Vatertag mit dem Fahrrad eine Radtour geplant hat, sollte sich unbedingt an diese Grenzen halten.
Gesetzliche Promillegrenzen für Autofahrer
Wer mit dem PKW oder einem anderen KFZ unterwegs ist, und dazu zählen auch Krads (Kraftfahrräder), der muss sich an die Promillegrenze im Straßenverkehr halten. Tut man dies nicht, droht der Führerscheinentzug. Beim KFZ liegt die Grenze bei 0.5 Promille für ein Bußgeld, ab 0.8 Promille droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Bei Fahranfänger bis zum vollendeten 21. Lebensjahr liegt diese Grenze bei 0.0 Promille. Wer in einen Unfall verwickelt ist, für den gilt die 0.3 Promillegrenze.
Promillegrenzen für Radfahrer
Auch wer betrunken mit dem Fahrrad unterwegs ist, riskiert bei Übertretung der gesetzlichen Grenze einen Führerscheinentzug. Sicherlich ist es vernünftiger, das Auto stehen zu lassen, dennoch darf man auch auf dem Fahrrad nicht maßlos betrunken sein. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, der sollte nicht mehr als 1.6 Promille Alkohol im Blut aufweisen. Generell gilt für die Teilnahme am Straßenverkehr: wer ein auffälliges Fahrverhalten an den Tag legt, kann von der Polizei geahndet werden. Erhoben werden die ersten Messwerte per Atemalkohol in einer normalen Polizeikontrolle oder Alkoholkontrolle, wenn ein konkreter Verdacht besteht. Bei jeder Kontrolle sollte man natürlich ein verkehrssicheres Fahrrad fahren, da diese Verstöße gegebenenfalls noch zur Strafe bei Überschreitung des Promillewertes hinzukommen.
Mögliche Strafen und Grenzen in Deutschland
Mehr als 0,3 Promille in Verbindung mit einem Unfall oder auffälliger Fahrweise | Anzeige |
Mehr als 1,6 Promille | Strafverfahren, 3 Punkte, MPU, Geldstrafe |
Weniger als 0,3 Promille | Aktuell ohne |
Update 23.01.2015: Experten fordern jetzt eine Reformierung dieser Grenze. Wenn es nach dem Verkehrsgerichtstages in Goslar geht, können sich Fahrradfahrer bald auf eine Grenze von 1,1 Promille auf dem Fahrrad einstellen. Hintergrund der Debatte, für Kraftfahrzeugfahrer gilt spätestens ab 1,1 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit vor.
© Hagbard_ – flickr. com
Wir können den Alkohol fast nur über unsere Leber abbauen. Einen kleinen Teil scheiden wir über unsere Lunge und die Ausatemluft aus. Aus diesem Grund wird auch der Atemalkoholgehalt gemessen. Pro Stunde bauen wir abhängig vom individuellen Trinkverhalten, Stoffwechsel und der körperlichen Statur ca. 0.1 bis 0.2 Promille Alkohol ab.
Grundsätzlich sollte jeder seine eigenen Grenzen kennen. Wer unsicher ist, der lässt auch das Fahrrad stehen und fährt mit dem Taxi.
Wieso man den Führerschein besser nicht dabei haben sollte
Wer bei einer Polizeikontrolle kontrolliert wird, der gibt besser nicht an, dass er seinen Führerschein mitführt. Die Autorin Katharina Batz aus der Rechtsanwaltskanzlei Nierenz und Batz hat in ihrem Artikel bereits erläutert, wieso es sinnvoller ist, den Führerschein zuhause zu lassen. Hat man den „Lappen“ dabei und zu viel Promille im Blut, kann die Polizei den Führerschein und die damit verbundene Fahrerlaubnis unmittelbar vor Ort einziehen/entziehen. Ist der Führerschein nicht dabei, kann man diesen bis zur Anordnung durch einen Richter behalten. Mehr dazu finden Sie hier. Bei grenzwertigen Ergebnissen der Atemalkoholkontrolle sollten nicht nur die Beamten auf eine Blutprobe auf dem Kommissariat bestehen. Nur über das Blut kann man den reellen Alkoholgehalt feststellen.
Wer seinen Führerschein abgeben muss, der riskiert übrigens eine sogenannte MPU (Medizinisch Psychische Untersuchung), im Volksmund gerne „Idiotentest“ geschimpft.
Aufpassen beim E-Bike / Pedelec
Wer mit einem Elektrofahrrad oder Pedelec mit mehr als 250 Watt Leistung unterwegs ist oder das Fahrrad ohne Tretunterstützung vorantreiben kann, der unterliegt den Grenzen der Kraftfahrzeuge, da sein Fahrrad vor Gericht als ein solches angesehen wird.
Https://www. fahrradmagazin. net/ratgeber/promillegrenze-auf-dem-fahrrad/