Bußgeld: betrunken zu fuß – welche konsequenzen drohen?

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Polizei greift durch: Bußgelder und Punkte gibt es auch für Fußgänger. (Quelle: rolf kremming via www. imago-images. de)

Angetrunken nach Hause – dann bleibt das Auto stehen. Aber: Auch für Fußgänger gelten strenge Regeln. Sie betreffen nicht nur den Alkohol.

Das Wichtigste im Überblick

Fußgänger gehören auf den Gehweg. So einfach ist das. Was gilt aber, wenn es keinen Gehweg gibt? Ist man auch dann noch ein Fußgänger, wenn man auf Inlineskates unterwegs ist? Und wie ist das mit den Fußgängern und dem Alkohol? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.

Betrunken zu Fuß – drohen Konsequenzen?

Das ist möglich. Da ein Fußgänger kein Kraftfahrzeug führt, kann er zwar keine Verkehrsstraftat begehen. Dennoch kann Ihnen infolge einer Kontrolle der Führerschein entzogen werden, wenn Tatsachen für einen Alkoholmissbrauch oder für eine Alkoholabhängigkeit sprechen.

MPU („Idiotentest“) für Fußgänger – ist das möglich?

Ja. Wenn die Gesamtsituation Zweifel an der Fahreignung aufkommen lässt, kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.

Alkoholunfall eines Fußgängers – zahlt die Versicherung?

Wenn Alkohol zum Unfall führte, muss die private Unfallversicherung unter Umständen nicht zahlen. Bei einem Blutalkoholgehalt ab etwa zwei Promille wird davon ausgegangen, dass ein Fußgänger absolut fahruntüchtig war. Dann kann eine Versicherung die Leistung verweigern.

Zwei Promille sind keine feste Grenze, sondern lediglich ein Richtwert.

Müssen Fußgänger den Gehweg benutzen?

Grundsätzlich ja. Wenn ein Gehweg vorhanden ist, müssen Sie ihn nutzen. Das gilt auch, wenn es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg gibt.

Was gilt, wenn der Gehweg fehlt?

Dann dürfen Sie die Fahrbahn benutzen. Innerhalb geschlossener Ortschaften gehen Sie am rechten oder linken Rand der Fahrbahn. Außerorts gehen Sie immer links. So können Sie den entgegenkommenden Verkehr besser erkennen und umgekehrt.

Darf man das Fahrrad auf dem Gehweg schieben?

Ja. Allerdings dürfen Sie dabei andere Fußgänger nicht erheblich behindern. In diesem Fall müssen Sie auf den rechten Fahrbahnrand ausweichen.

Und was ist mit sperrigen Gegenständen?

Wenn Sie durch einen Gegenstand ein großes Hindernis sind und andere Fußgänger gefährden würden, müssen Sie auf die Fahrbahn ausweichen.

Wenn Sie ein Fahrzeug transportieren (beispielsweise einen Motorroller) dann müssen Sie rechts gehen.

Wie überqueren Fußgänger die Fahrbahn?

Der Straßenverkehr hat Vorrang. Einzige Ausnahme: ein Zebrastreifen. Achten Sie aber auch hier vorher darauf, dass alle Fahrzeuge rechtzeitig anhalten.

Sofern es möglich ist, benutzen Sie einen Fußgängerüberweg oder eine Ampel. Sie müssen auf kürzestem Weg über die Straße gehen, also quer zur Fahrtrichtung und in zügigem Tempo.

Wie lautet die Regel an Gleisanlagen?

Fußgänger dürfen Gleisanlagen nur an Stellen überqueren, die entsprechend gekennzeichnet sind.

Muss man anzeigen, dass man den Zebrastreifen benutzen will?

Nein. Sobald Sie zügig auf den Zebrastreifen zugehen, müssen die Fahrer auf der Straße anhalten. Leider tun das nicht alle. Seien Sie deshalb achtsam, obwohl Sie Vorrang haben.

Fußgänger oder Abbieger – wer hat Vorrang?

Fußgänger haben hier Vorrang, wenn sie die Straße überqueren wollen. Das gilt auch für Kinder auf dem Fahrrad und deren erwachsene Begleiter. Aber: Vor dem Überqueren müssen sie vom Fahrrad absteigen.

Sind Jogger und Inlineskater auch Fußgänger?

Sie gelten als Fußgänger und haben dieselben Regeln zu befolgen. Inlineskater müssen ihr Tempo den Fußgängern anpassen.

Https://www. t-online. de/finanzen/geld-vorsorge/versicherungen/id_87666392/bussgeld-betrunken-zu-fuss-welche-konsequenzen-drohen-.html

Betrunken das Fahrrad schieben: Erlaubt oder strafbar?

Sobald Sie das Rad schieben, gelten Sie als Fußgänger

Bußgeld: betrunken zu fuß – welche konsequenzen drohen?

Darf man betrunken sein Fahrrad schieben oder ist das verboten?

In Deutschland liegt die Alkoholgrenze für Kraftfahrer bei 0,5 Promille, Fahranfänger in der Probezeit dürfen Gar keinen Alkohol trinken, wenn sie anschließend noch fahren möchten. Fahrradfahrer hingegen müssen erst ab einer Promillegrenze von 1,6 mit Konsequenzen rechnen. Um diese zu umgehen, beschließen einige alkoholisierte Radfahrer geistesgegenwärtig, den Drahtesel lieber nach Hause zu schieben.

Dass sie sich damit Weitreichende Folgen ersparen, ist wohl den meisten in diesem Zustand gar nicht bewusst. Schließlich kann ihnen in der Regel Keine Strafe aufgebrummt werden, wenn sie Betrunken ihr Fahrrad schieben, da sie in diesem Fall Als Fußgänger gelten, für die es bekannterweise Keine Promillegrenze gibt. Wann es Dennoch ein Nachspiel haben kann, unter dem Einfluss von Alkohol das Fahrrad zu schieben, erklären wir im Ratgeber.

FAQ: Fahrrad betrunken schieben

Grundsätzlich kommt keine Strafe auf Sie zu, wenn Sie betrunken Ihr Fahrrad schieben. Schließlich gelten Sie dann als Fußgänger, für die es keine Promillegrenze im Straßenverkehr gibt. Dennoch sollten Sie dabei die allgemein geltenden Verkehrsregeln nicht außer Acht lassen.

Wenn Sie betrunken Ihr Fahrrad schieben und dabei sich oder andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen, indem Sie beispielsweise auf die Fahrbahn torkeln, kann dies schlimmstenfalls als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden. Gemäß § 315b des Strafgesetzbuchs (StGB) kann darauf eine Geld – oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren folgen.

Ergeben sich aufgrund Ihres Verhaltens Zweifel an Ihrer Fahreignung oder es wird sogar eine Alkoholabhängigkeit vermutet, kann die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) auf Sie zukommen, um dies abzuklären. Weigern Sie sich, ein entsprechendes M‌PU-Gu‌tachten vorzulegen, kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Fahrrad schieben mit Alkohol im Blut: Nicht immer eine gute Idee

Bußgeld: betrunken zu fuß – welche konsequenzen drohen?

Wenn Sie alkoholisiert Ihr Fahrrad schieben, ist eine Strafe zwar unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.

An und für sich handelt es sich bei der Entscheidung, Betrunken das Fahrrad zu schieben, anstatt damit zu fahren, um eine gute. Schließlich vermeiden Sie dadurch nicht nur die Drohenden Konsequenzen aufgrund eines Verstoßes gegen die Promillegrenze für Radfahrer, sondern sind im Normalfall auch Sicherer unterwegs.

Dabei spielt es jedoch stets eine Rolle, Wie alkoholisiert Sie tatsächlich sind:

    Können Sie sich Kaum auf den Beinen halten, während Sie betrunken Ihr Fahrrad schieben, und landen dadurch auf der Fahrbahn, Gefährden Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Dies kann schlimmstenfalls als Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden. Laut § 315b des Strafgesetzbuchs (StGB) kann dies eine Geld – oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen. Sobald eine Alkoholabhängigkeit vermutet und/oder Ihre Fahreignung angezweifelt wird, kann sogar eine Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Weigern Sie sich daraufhin, ein MPU-Gutachten vorzulegen, kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Wichtig: Bei all den genannten Punkten kommt es jedoch Auf den Einzelfall an. Wenn Sie lediglich Betrunken Ihr Fahrrad schieben und dabei Gegen keine Verkehrsregeln verstoßen, müssen Sie sich auch Keine Sorgen machen. Generell sollten Sie also in einer solchen Situation stets abwägen, ob Sie Noch in der Lage sind, den „Endschub“ mit dem Rad nach Hause anzutreten, oder sich nicht doch Besser ein Taxi rufen sollten, um auf der sicheren Seite zu sein.

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Https://www. bussgeldkatalog. org/betrunken-fahrrad-schieben/

Betrunken Fahrrad fahren (minderjährig)

Was passiert wenn ich mit 15 betrunken Fahrrad fahre und von der Polizei angehalten werde? Konsequenzen?

8 Antworten

Bußgeld: betrunken zu fuß – welche konsequenzen drohen?

Wenn du so betrunken bist das du eine Gefahr für den Straßenverkehr bist wirst du, außer großen Ärger mit deinen Eltern, ein Bußgeldbescheid bekommen und einen Eintrag. Das heißt, wenn du dann mal den Führerschein machen willst stehst du registriert und es kann Schwierigkeiten bei der Ausstellung des Führerscheines geben. In den Knast gehst du dafür nicht

Bußgeld: betrunken zu fuß – welche konsequenzen drohen?

PS. Es sei denn du fährst jemand an und verletzt ihn

Bußgeld: betrunken zu fuß – welche konsequenzen drohen?

Das trinken von alkohol als minderjähriger ist für den jungen nicht strafbar sondern nur der, der es ihm gegeben hat.

Bitte nächstes mal besser informieren

Bußgeld: betrunken zu fuß – welche konsequenzen drohen?

Das Fahrrad kommt auf die Wache, und Du wirst mit`m grünen August bei Deinen Eltern abgeliefert, die sich dann womöglich noch ’ne Anzeige von wegen Verletzung der Aufsichtspflicht einfangen.

Bußgeld: betrunken zu fuß – welche konsequenzen drohen?

Alkohol zu konsumieren ist nicht illegal, aber mit über 1,6 promille fahrrad fahren schon.

So lange du die nicht überschreitest können die dich nicht strafrechtlich belangen

Bußgeld: betrunken zu fuß – welche konsequenzen drohen?

Bußgeld: betrunken zu fuß – welche konsequenzen drohen?

Mit 15 Jahren ist Alkohol zu trinken gesetzlich verboten

Bußgeld: betrunken zu fuß – welche konsequenzen drohen?

Das ist quatsch die weitergabe an 15 jährige ist verboten und nicht dass er getrunken hat, bitte erzählt doch nichts von einem thema wovon ihr keine ahnung habt

Bußgeld: betrunken zu fuß – welche konsequenzen drohen?

Bist du dir sicher?

Bußgeld: betrunken zu fuß – welche konsequenzen drohen?

Du darfst dann evtl. deinen Autoführerschein nicht mit 18 machen..

Bußgeld: betrunken zu fuß – welche konsequenzen drohen?

Bußgeld: betrunken zu fuß – welche konsequenzen drohen?

Fahrrad wird gleich wie auto bestraft. also wahrscheinlich busgeld. sie können dir ja den führerschein nicht wegnehmen

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Https://www. finanzfrage. net/g/frage/betrunken-fahrrad-fahren-minderjaehrig

Alkoholkonsum und Fahrradfahren. Darf man das in Polen?

Bußgeld: betrunken zu fuß – welche konsequenzen drohen?

Im Sommer entscheiden sich viele, sich mit Freunden an der frischen Luft zu treffen. Dabei kommen die Teilnehmer sehr oft mit dem Rad zum Treffen. Was jedoch, wenn man danach nach ein paar Bieren nach Hause fahren möchte. Ist das erlaubt?

Alkohol auf dem Fahrrad

Ein Fahrradfahrer im betrunken Zustand stellt eine Gefahr dar, nicht nur für sich selbst, sondern auch für die anderen Teilnehmer des Straßenverkehrs. Dazu ist es illegal unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug zu steuern, egal was für eins. Die Strafen fürs Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss in Polen waren in den letzten Jahren sehr verschieden. Manche haben ihren Führerschein verloren, andere konnten ihren Beruf nicht mehr ausüben. Noch vor dem Jahr 2015 war die Fahrradfahrt nach dem Alkoholkonsum als eine Ordnungswidrigkeit eingestuft, doch die Fahrt im betrunkenen Zustand im Strafgesetzbuch aufgelistet. Es galt also als eine Straftat, die mit dem Verlust des Führerscheins verbunden war.

Promillegrenze und Strafen

Doch aktuell muss ein Fahrradfahrer, der ein oder zwei Biere getrunken hat, nicht fürchten, dass er seinen Autoführerschein verlieren wird. Im Falle einer Polizeikontrolle gilt nämlich eine Haftstrafe oder eine Geldstrafe, die nicht weniger als 50 Zloty betragen darf. Die Höhe der Strafe hängt vom Alkoholpegel ab. Zwischen 0,2-0,5 Promille beträgt die Strafe 300-500 Zloty. Wer mehr Promille im Blut hat, wird 500 Zloty bezahlen. Auch das Mitnehmen einer alkoholisierten Person mit dem Fahrrad, bedeutet eine Busse in der Höhe von 150 Zloty.

Wer hingegen unter Alkoholeinfluss die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann vor Gericht geführt werden. Zwischen 0,2-0,5 Promille gilt die Geldstrafe zwischen 20 und 5 Tsd. Zloty, eine Haftstrafe (maximal 14 Tage) und ein maximal dreijähriges Fahrverbot, das für nicht mechanische Fahrzeuge gilt. Bei mehr als 0,5% Promille gilt eine Geldstrafe zwischen 50 und 5 Tsd. Zloty, eine Haftstrafe bis zu 30 Tagen und ein maximal dreijähriges Fahrverbot, das für nicht mechanische Fahrzeuge gilt.

Wenn man jedoch unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, können die Folgen viel strenger werden.

Diese Gesetze gelten überall, wo die Straßenverkehrsordnung gilt. Das heißt, dass z. B. auf Waldwegen das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss nicht strafbar ist.

Https://polenjournal. de/service/polnisches-recht/3601-alkoholkonsum-und-fahrradfahren-darf-man-das-in-polen

Punkte und MPU: Folgen für betrunkene Radfahrer

Bußgeld: betrunken zu fuß – welche konsequenzen drohen?

Ein Weißbier während der Moutainbike-Tour? Dabei sollte es dann aber bleiben – die Regeln für alkoholisiertes Fahrradfahren sind streng. © Quelle: Niedring/corbisimages. com

Wer betrunken auf sein Fahrrad steigt, muss mit empfind­lichen Strafen rechnen, die Auswir­kungen auf den Führer­schein haben können. Welche Folgen drohen, was für Fahran­fänger in der Probezeit gilt und womit Jugendliche rechnen müssen, die noch keine Fahrer­laubnis erworben haben: eine Übersicht.

Der Besuch der Bar ist beendet: Aufs Rad geschwungen und der gute Kilometer nach Hause ist schnell zurück­gelegt. Dass man durch den Alkohol im Blut nicht nur seine eigene Sicherheit gefährdet, sondern auch die der anderen Verkehrs­teil­nehmer, ist die eine Sache. Darüber hinaus kann dieses Verhalten aber auch eine ganze Menge rechtlichen Ärger mit sich bringen.

Welche Promil­le­grenzen gelten für Fahrrad­fahrer?

Wer durch Alkohol­einfluss oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird bestraft. So steht es im Strafge­setzbuch (§ 316) und dies gilt auch für Fahrrad­fahrer.

Konkrete Angaben zur erlaubten Promil­lezahl sind nicht angegeben, doch haben sich durch die Rechtsprechung Obergrenzen heraus­ge­bildet. Dabei muss zwischen zwei Werten unterschieden werden.

Fall 1: 0,3 bis 1,6 Promille

Bei einem dazwischen­lie­genden Promil­lewert kann es zu strafrecht­lichen Folgen kommen, wenn der Fahrrad­fahrer den Verkehr gefährdet oder gar einen Unfall verursacht. Allerdings muss die Polizei in diesem Fall nachweisen, dass das Fehlver­halten auf den alkoho­li­sierten Zustand zurück­zu­führen ist.

Fall 2: ab 1,6 Promille

Ab diesem Wert liegt eine absolute Fahrun­taug­lichkeit vor, die bei Autofahrern bei 1,1 Promille liegt. Das bedeutet, dass man eine Straftat begeht, wenn man derart alkoho­lisiert auf sein Fahrrad steigt. Ob eine Verkehrs­ge­fährdung vorliegt, spielt in diesem Fall keine Rolle beziehungsweise führt dann zu einem noch weiter erhöhten Strafmaß.

MPU, Punkte in Flensburg und Geldstrafe: Welche Strafen drohen?

Im Bußgeld­katalog sind weder Grenzwerte noch Folgen dargelegt. Denn beim alkoho­li­sierten Radfahren handelt es sich nicht um eine Ordnungs­wid­rigkeit, sondern um eine Straftat. Die Folgen sind mitunter gravierend.

Handelt es sich um den oben definierten Fall 1 drohen nach der Reform des Flensburger Verkehrs­zen­tral­re­gisters im Mai 2014 zwei Punkte und circa ein Monats­net­to­gehalt als Geldstrafe – wie hoch der Satz genau ist, hängt vom Einzelfall ab, also der Alkohol­kon­zen­tration, der Fahrstrecke oder auch der Frage, ob jemand verletzt wurde.

Christian Janeczek ist Verkehrs­rechts­anwalt und Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV) und erklärt darüber hinaus: „Normalerweise werden Fahrten von 0,3 bis 0,5 Promille nicht weiter geahndet, da es für die Behörden schwierig ist zu beweisen, dass etwaiges Fehlver­halten im Straßen­verkehr aufgrund des alkoho­li­sierten Zustands geschehen ist.“ Je geringer der Alkohol­gehalt im Blut sei, desto schwieriger sei es, diesen Nachweis zu erbringen, so Janeczek.

Für den Fall 2 sieht das jedoch anders aus: Auf eine Radfahrt mit 1,6 Promille oder mehr folgen ebenfalls die Strafanzeige, zwei Punkte in Flensburg und ein Monats­net­to­gehalt als Geldstrafe. Zusätzlich wird eine Medizinisch-Psycho­lo­gische Untersuchung (MPU) angeordnet, in deren Folge je nach Ergebnis der Entzug der Fahrer­laubnis ebenso stehen kann, wie das Verbot der Nutzung des Fahrrads für einen bestimmten Zeitraum.

Was haben Wieder­ho­lungstäter zu befürchten?

Wer zweimal beispielsweise mit einem Wert von 0,6 Promille fahrauf­fällig wird und diese Vergehen auf den Alkohol zurück­zu­führen sind, muss ebenfalls eine MPU bestehen.

Christian Janeczek: „Was viele nicht wissen: Auch für alkoho­li­siertes Autofahren gilt diese Regel, so sie zweimal alkohol­auf­fällig geworden sind und ihr Promil­le­gehalt unter – in diesem Fall – 1,1 Promille liegt.“ Darüber hinaus komme es auch zu einer MPU, wenn einmal alkoho­lisiert auto – und einmal alkoho­lisiert fahrrad­ge­fahren werde, weiß der Dresdner Verkehrs­rechts­experte.

Wie beschrieben, kommt es ohnehin zu einer MPU, wenn die absolute Fahrun­taug­lichkeit überschritten ist: 1,6 Promille beim Fahrrad, 1,1 beim Auto.

Darf die Polizei im Rahmen von Verkehrs­kon­trollen Radfahrer anhalten und deren Promil­lewert messen?

Mitunter stellt sich die Frage, wie die Polizei überhaupt auf Radfahrer aufmerksam wird, die mehr als 1,6 Promille im Blut haben, aber gar nicht fahrauf­fällig werden.

„Die Polizei darf im Rahmen von Verkehrs­kon­trollen auch Radfahrer anhalten. Was sie dabei überprüfen darf und was nicht, unterscheidet sich nicht von den Regeln für Autofah­rer­kon­trollen“, so Janeczek. Hier können Sie detailliert nachlesen, welche Rechte Autofahrer bei Polizei­kon­trollen haben und dies auf Radfahrer übertragen.

In der Probezeit: Gilt die 0,0-Promille-Grenze auch für das Radfahren?

Für Fahran­fänger gilt eine 0,0-Promille-Grenze. Wer sich in der Probezeit befindet, darf nicht mal eine mit Alkohol gefüllte Praline essen, ehe er sich hinter das Steuer setzt.

„Diese Regel gilt für das Radfahren nicht. In der Probezeit gelten die gleichen Obergrenzen wie jenseits dieser zwei Jahre“, sagt Rechts­anwalt Christian Janeczek. Allerdings ergänz er: Die Probezeit könne sich bei Verstößen gegen die Alkohol­grenzwerte verlängern.

16 Jahre, kein Führer­schein und betrunken auf dem Rad: Drohen Folgen für den späteren Führer­schein?

Ja. Solche Vergehen werden der Führer­schein­stelle bekannt – auch wenn es noch gar keine Fahrer­laubnis gibt. Verkehrs­rechts­experte Janeczek: „Wer dann einige Jahre später die Erteilung der Fahrer­laubnis beantragt, muss unter Umständen ein positives Gutachten einreichen: den Nachweis einer bestandenen MPU.“

Zusammen­fassung

    Es muss unterschieden werden zwischen einem Promillegehalt zwischen 0,3 und 1,6 und einem ab 1,6. In ersterem Fall drohen eine Strafanzeige, eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg. Die Voraussetzung: Man ist fahrauffällig geworden und hat den Straßenverkehr gefährdet. Im zweiten Fall ist die absolute Fahruntauglichkeit erreicht. Auch ohne fahrauffällig geworden zu sein, drohen zusätzlich zu den skizzierten Strafen im ersten Fall das erfolgreiche Bestehen einer MPU. So dies nicht gelingt, kann der Führerschein entzogen werden. Radfahrer dürfen im Rahmen von Verkehrskontrollen kontrolliert werden. Es gelten die gleichen Regeln wie bei Kontrollen von Autofahrern. Wer frisch seinen Führerschein bestanden hat und alkoholisiert Rad fährt, muss zudem mit der Verlängerung der Probezeit rechnen. Bei Minderjährigen kann sich alkoholisiertes Radfahren auf den späteren Erwerb der Fahrerlaubnis auswirken: Gegebenenfalls müssen Betroffene nachweisen, eine MPU erfolgreich abgelegt zu haben.

Haben Sie Stress mit den Behörden aufgrund von Verfeh­lungen im Straßen­verkehr? Unsere Verkehrs­rechts­ex­per­tinnen und – experten helfen weiter. Sie finden sie hier.

Https://anwaltauskunft. de/magazin/mobilitaet/verkehr/punkte-und-mpu-folgen-fuer-betrunkene-radfahrer

Verboten oder erlaubt? 10 Fragen rund ums Radfahren

Betrunken radeln, die Freundin auf dem Gepäckträger mitnehmen und über Kopfhörer Musik hören – ist das erlaubt? Sind viele Gänge besser als wenige, und ein weicher Sattel ist bequem? Wir geben Ihnen Überblick, was richtig und erlaubt ist und wobei es sich nur um einen populären Irrtum handelt.

1. Gibt es ein Tempolimit für Radfahrer?

Nicht nur Autofahrer müssen sich an strikte Regeln halten – auch Radler. Zum Beispiel beim Tempo: Zwar ist es eher unwahrscheinlich, mit dem Rad in einer Tempo-50-Zone geblitzt zu werden. Doch: „Tempolimits gelten für alle Benutzer des jeweiligen Verkehrswegs, also auch für Radfahrer. Bedeutsam ist das vor allem in verkehrsberuhigten Bereichen, wo nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist“, sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wer rücksichtslos durch eine sogenannte Spielstraße rast, riskiere daher mindestens eine Geldbuße.

2. Dürfen Fahrradfahrer auf der Straße fahren?

Die fast vergessene Revolution – Das Fahrrad wird 200

Radfahrer gehören nicht auf die Straße, ist immer wieder zu hören. Doch das ist nur bedingt richtig. „Gibt es einen Radweg, muss der von Fahrradfahrern nur dann zwingend genutzt werden, wenn auch das entsprechende Gebotsschild – weißes Rad auf blauem Grund – darauf hinweist“, sagt David Koßmann vom Pressedienst Fahrrad (pd-f). Ansonsten stehe es Radlern frei, auf die normale Fahrbahn zu wechseln.

„Keinesfalls aber darf der Fußweg zum Radweg umfunktioniert werden. Das ist nur erlaubt, wenn es entsprechend beschildert ist, etwa in Parks. Fußgänger haben dann aber immer Vortritt.“ Einzig Kinder bis zehn Jahre dürfen den Fußweg entlangradeln. Bis acht Jahre darf sie dort neuerdings ein Elternteil auf dem Rad begleiten.

3. Gibt es eine Promillegrenze für Radfahrer?

Wer nach der Kneipe das Auto stehen lässt und aufs Fahrrad steigt, handelt nur bedingt richtig. Denn auch hier gilt eine Promillegrenze, warnt Koßmann. „Die liegt zwar bei 1,6 statt der 0,5 beim Auto, aber wenn etwas passiert, und der Fahrradfahrer hat mehr als 0,3 Promille Alkohol im Blut, gibt es eine Anzeige.“ Ab 1,6 Promille gibt es zudem drei Punkte in Flensburg und der Führerschein ist weg.

Besonders aufpassen sollten S-Pedelec-Fahrer. „Die sehen zwar aus wie Fahrräder, sind aber als Kraftfahrzeuge eingestuft. Daher gilt auch hier die 0,5-Promille-Grenze vom Auto.“

4. Ist es erlaubt, beim Radfahren zu telefonieren?

Wie beim Auto ist Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Wird das Handy beim Fahrradfahren benutzt, kann dies mit bis zu 55 Euro geahndet werden. „Im Gegensatz zum Telefonieren beim Autofahren gibt es aber keinen Punkt in Flensburg.“ Erlaubt ist es nur, wenn etwa ein Knopf im Ohr genutzt wird.

Entsprechende Freisprecheinrichtungen gibt es kabelgebunden oder via Bluetooth. Verboten sind Kopfhörer nicht. „Zum Telefonieren, Navigieren und auch zum Musikhören ist das erlaubt“, sagt Koßmann. „Allerdings im Falle der Musik nur so laut, dass Umgebungsgeräusche noch gut wahrgenommen werden können.“ Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 15 Euro.

5. Ist der Fahrradhelm Pflicht?

Apropos Kopf: Auch wenn die Zahl der Fahrradfahrer mit Helm nach Auskunft des Bundesverkehrsministerium seit Jahren steigt: „Helme können schützen, aber eine Helmpflicht gibt es in Deutschland nicht. Auch nicht für einzelne Altersgruppen wie Kinder“, erklärt Koßmann.

6. Auf dem Gepäckträger jemanden mitnehmen – ist das erlaubt?

Einer auf dem Sattel, einer auf dem Gepäckträger: Zu zweit auf dem Fahrrad zu fahren, ist zwar nicht sehr bequem, aber es funktioniert. Nur erlaubt ist es nicht. „Mitgenommen werden dürfen nur Kinder bis sieben Jahre und auch nur in einer geeigneten Sitzvorkehrung, sprich einem Kindersitz“, sagt Goldkamp. Zudem muss der Fahrradfahrer mindestens 16 Jahre alt sein.

7. Sattel: Hauptsache bequem?

Stichwort Sattel: Hier hält sich das Gerücht, ein weicher Sattel sei bequemer und gesünder als ein harter. Ein Irrtum, der schnell wehtun könne, sagt Koßmann. Viel wichtiger als eine große Polsterfläche sei die richtige Form des Sattels – die finde jeder am besten über Probefahrten heraus.

8. Viele Gänge bringen viel?

Auch nicht richtig: Je mehr Gänge, desto besser. Inzwischen weiß man, dass das Quatsch ist. „Nicht die Anzahl der Gänge ist wichtig, es müssen vielmehr die richtigen sein“, sagt Koßmann. Wer vorne drei Kettenblätter und hinten acht Ritzel habe, schalte ständig hin und her und über Kreuz, was zudem noch ineffektiv sei. „Viel besser ist es, linear zu schalten, also ein Gang nach dem anderen, wie es bei Nabenschaltungen ohnehin der Fall ist.“ Bei einem Rad mit Kettenschaltung kann man durch extra große Ritzel-Kassetten heute auch mit einem Kettenblatt an der Kurbel gut auskommen.

9. Ist jede Fahrradbeleuchtung erlaubt?

Mal blinkt der Helm, mal strahlt der Rucksack, andere tragen die Leuchte einfach in der Hand. Fakt jedoch ist: „Die Fahrradbeleuchtung braucht eine Zulassung vom Kraftfahrtbundesamt, zu erkennen an der Kennzeichnung ~K“, sagt Koßmann. Hier gebe es auch Modelle, die mobil mitgenommen und angesteckt werden könnten. Blinkende Leuchtdioden am Rad aber seien ebenso wenig erlaubt wie eine einfache Taschenlampe. Wer mit defekter Beleuchtung liegen bleibt, sollte am besten vom Rad absteigen und im Sinne der eigenen Sicherheit schieben.

10. Dürfen Fahrradfahrer nebeneinander fahren?

Gerne fahren Radfahrer nebeneinander – vor allem auf der Straße. Dies ist allerdings nicht erlaubt. Zwar dürfen Radler die gesamte Fahrbahn einnehmen, allerdings nur, wenn sie hierdurch den Straßenverkehr nicht behindern. Eine Ausnahme gibt es: Bei einem Ausflug von mehr als 15 Radfahrern, ist es sogar vorgesehen, nebeneinander zu fahren und die ganze Fahrbahnbreite zu nutzen. Hierdurch können andere Straßenverkehrsteilnehmer die Gruppe leichter überholen.

Https://www. t-online. de/leben/id_80616132/verboten-oder-erlaubt-10-fragen-rund-ums-radfahren. html

Betrunken Fahrradfahren ist strafbar?

Ein kürzlich von mir geführtes Verfahren vor dem Amtsgericht Potsdam, es handelte sich um den Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB bzw. betrunken Fahrrad – oder Autofahren, gibt mir Anlass, auf einige wichtige Punkte hinzuweisen.

Zwar ist es gelungen, dass das Verfahren gegen meinen Mandanten Eingestellt wurde und dieser Somit ohne jegliche strafrechtliche Konsequenz bleibt. Dennoch sollte man sich vorsehen, wenn man etwas getrunken hat und sich anschließend aufs Fahrrad schwingt oder gar mit dem Auto fahren möchte.

Grundsätzliches zum betrunken Fahrrad-Autofahren (Trunkenheit im Verkehr)

Wir alle wissen, dass es kein Kavaliersdelikt ist, wenn man betrunken Auto fährt. Alkohol am Steuer wird durch sämtliche Gerichte rasch geahndet. Die Rechtsprechung sieht es in solchen Fällen als angemessen an, dass ein Autofahrer mit einem Promillewert von über 1,1 Promille als fahruntüchtig gilt – sogenannte Absolute Fahruntüchtigkeit – und er sich schon allein wegen des hohen Promillewertes wegen Trunkenheit im Verkehr – § 316 StGB – strafbar macht.

Hat ein Kfz-Führer einen Blutalkoholgehalt zwischen 0,3 bis 1,1 Promille, so spricht man von der sogenannten Relativen Fahruntüchtigkeit. Zur Straftat wird eine solche Fahrt, wenn zu der Alkoholisierung weitere Ausfallerscheinungen hinzutreten, z. B. Schlangenlinien fahren, Spur nicht halten können etc. 0,3 Promille sind schnell erreicht, daher ist es ratsam, niemals betrunken zu fahren und das Auto besser stehen zu lassen. Die Folgen einer Trunkenheitsfahrt sind oftmals schwerwiegend.

Für Fahrradfahrer gelten Andere Grenzwerte!

Wer sich Betrunken aufs Fahrrad setzt, muss Ab einem Blutalkoholgehalt bzw. Promillewert von 1,6 Promille in jedem Fall damit rechnen, dass er sich Strafbar macht, denn dann gilt ein Fahrradfahrer als Absolut fahruntüchtig.

Fährt ein Fahrradfahrer Unter der Grenze von 1,6 Promille, so Gilt das oben zu Kfz-Führern Geschriebene. Es müssen weitere Ausfallerscheinungen hinzutreten, um eine Strafbarkeit nach § 316 StGB zu begründen.

Achtung! Änderung der StPO seit 24.08.2017

Vor dem 24.08.2017 galt der Grundsatz, dass für eine Blutentnahme – gemäß § 81 a StPO – eines betrunken gefahrenen Fahrradfahrers oder Autofahrers stets eine Richterliche Anordnung benötigt wurde, um einer Person Blut entnehmen zu dürfen. War ein Richter nicht erreichbar, mussten Polizeibeamte zumindest versuchen einen Staatsanwalt zu erreichen, damit dieser eine Blutentnahme anordnet.

Nur in seltenen Fällen war es den Polizeibeamten selbst Gestattet eine Blutentnahme anzuordnen – nämlich wenn Gefahr im Verzug vorlag. Eine solche liegt vor, wenn der Ermittlungszweck gefährdet wird und daher ein rasches Handeln notwendig war. Aufgrund von allgemein anerkannten Rückrechnungsmethoden und aufgrund dessen, dass oftmals ein richterlicher bzw. staatsanwaltlicher Eildienst eingerichtet wurde, konnte eine Gefahr im Verzug bei Trunkenheitsfahrten eher selten bejaht werden.

Seit dem 24.08.2017 (!) und damit für alle Fälle nach dem 24.08.2017, in denen eine Person betrunken auf dem Fahrrad oder im Auto angetroffen wird, gilt: Jeder Polizeibeamte darf nunmehr eine Blutentnahme anordnen, ohne vorher auch nur den Versuch unternehmen zu müssen, eine richterliche Anordnung einzuholen!

Kritik

Als Strafverteidiger und Rechtsanwalt bleibt einem bei solchen Gesetzesänderungen „die Spucke“ weg. Ein körperlicher Eingriff ohne gerichtliche Kontrolle ist eine weitere Beschränkung unserer Grundrechte und mitbekommen hat es eigentlich niemand.

Natürlich gibt es wieder eine große Zahl von Menschen, die meinen, dass es doch nur vernünftig ist und dass man gefälligst nicht betrunken Auto und Fahrrad zu fahren hat. Ich meine, wir sollten uns nicht täuschen lassen, von vermeintlich kleinen Änderungen und damit einhergehender Aushöhlung unserer Grundrechte.

Sehr treffend kritisiert Burhoff – ehemals Richter am Oberlandesgericht Hamm – die Abschaffung des Richtervorbehalts auf Seiner Homepage .

Https://anwaltskanzlei-potsdam. de/betrunken-fahrradfahren-ist-strafbar/

Alkohol am Steuer: Strafbar macht sich auch, wer ohne Motor fährt

Bußgeld: betrunken zu fuß – welche konsequenzen drohen?

Er sei mit seinem Motorrad doch nur einen kurzen Hang hinuntergerollt, beteuerte ein Kärntner vergangenen Jänner vor dem Verwaltungsgericht in Klagenfurt. 30 Meter sei er unterwegs gewesen, ohne Motor, mit einer Geschwindigkeit von rund zehn Stundenkilometern. Die Strafe, die die Polizei wegen Trunkenheit am Steuer gegen ihn verhängte, müsse er daher nicht bezahlen.

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Kapo-Ratgeber: Velofahren unter Alkoholeinfluss

Bußgeld: betrunken zu fuß – welche konsequenzen drohen?

«Wer fährt, trinkt nicht.» Diese Grundregel sollte uns allen bekannt sein. Doch ist es erlaubt, unter Alkoholeinfluss ein Velo zu fahren? Droht eine Busse? Kann einem sogar der Fahrausweis entzogen werden? Der Kapo-Ratgeber klärt auf.

Urs wurde heute Abend zu einem Grillabend eingeladen und weiss bereits jetzt, dass er sich das eine oder andere Bier genehmigen wird. Er beschliesst darum, das Auto zu Hause zu lassen und aufs Velo umzusteigen, denn so macht er sich schliesslich nicht strafbar, oder? Falsch, denn auch das Velofahren ist im angetrunkenen Zustand verboten. Wer mit dem Fahrrad in eine Kontrolle gerät und mit mehr als 0.25 mg/l (dies entspricht dem früher angegebenen Wert von 0.5 Promille) erwischt wird, riskiert eine Busse. Aus gutem Grund: Gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) ist das Risiko, mit dem Velo unter Alkoholeinfluss zu verunfallen, dreimal höher als in nüchternem Zustand.

Wird man zudem mehrmals mit 0.8 mg/l (1.6 Promille) oder lediglich einmal mit 1.25 mg/l (2.5 Promille) Velo fahrend erwischt, dann liegt der Verdacht nahe, dass gar eine Alkoholabhängigkeit vorliegt. In einem solchen Fall wird die Fahreignung vom Strassenverkehrsamt abgeklärt, was sogar zu einem Führerausweisentzug führen kann. Möglich ist zudem ein temporäres Velofahrverbot.

Provoziert man als Velofahrer unter Alkoholeinfluss einen Unfall, werden Versicherungen zudem Regress nehmen, also auf den Verursacher zurückgreifen. Das kann schnell teuer werden! Es lohnt sich also, auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zurückzugreifen, wenn es feucht-fröhlich werden könnte – das Risiko für verletzte Personen sowie die Kosten werden auf jeden Fall tiefer sein.

Gerne beraten wir Sie im nächsten Kapo-Ratgeber wieder zu einem neuen Thema.

Https://www. sg. ch/news/sgch_kantonspolizei/2019/04/kapo-ratgeber–velofahren-unter-alkoholeinfluss. html

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