Frage:
Mein Kind fährt zwar noch mit dem Laufrad. Allerdings habe ich neulich eine Mutter mit ihrem – vielleicht 6 Jahre alten Sohn – gesehen wie diese auf der Straße fuhren. Gibt es Regeln ab wann ein Kind auf die Straße muss und bis wann ein Kind auf dem Bürgersteig Fahrrad fahren kann?
Antwort:
Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen (!) auf dem Bürgersteig fahren und Kinder bis vollendeten zehnten Jahr dürfen auf dem Bürgersteig fahren. Beim Überqueren eine Straße müssen sie absteigen. Wenn ein Radweg in der Nähe ist, so muss dieser benützt werden. Im übrigen ist die Polizei in dieser Regelauslegung normalerweise nicht allzu streng. Die Sicherheit der Kinder hat immer Vorrang. Sofern sich der Fahrradfahrer Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber rücksichtsvoll verhält, dürfen auch ältere Kinder auf dem Gehweg oder Bürgersteig Fahrrad fahren.
Wenn eine Mutter mit ihrem Kind auf der Straße mit dem Fahrrad unterwegs ist, dann müssen diese auch hintereinander und nicht nebeneinander fahren.
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Https://www. tomsbikecorner. de/fahrrad-tipps/kinder-buergersteig-fahrrad-fahren
„Sie fahren ganz ungeniert auf dem Bürgersteig“: Frankfurterin kritisiert rücksichtslose Radler
Die Frankfurterin Christiane von Keutz spricht darüber, wie Fußgängern in Sachsenhausen das Leben schwer gemacht werde und fordert Verbesserungen.
Wenn Christiane von Keutz aus ihrer Haustür in der Textorstraße in Frankfurt tritt und auf die Schweizer Straße zum Einkaufen geht, weiß sie schon, was ihr höchstwahrscheinlich nach ein paar Schritten begegnet: ein Radfahrer, der in hohem Tempo auf dem Gehweg fährt.
Frankfurt-Sachsenhausen: Hindernisse säumen den Weg – Ärger für Fußgänger
Fußgänger, und nicht nur die Senioren, haben es auf den Gehwegen an der Schweizer Straße nicht leicht. Viele Hindernisse stehen im Weg, etwa Stühle und Tische der Außengastronomie, Werbe-Aufsteller vor Geschäften, Schilder, herumstehende oder – liegende E-Roller. Allerlei „Gelärsch“, das man nicht braucht.
Ärgerlich seien auch die Fußgängerampeln, deren Grünphase so kurz sei, dass man in der Mitte der Straße schon das Signal auf Rot umspringt. „Autofahrer, die abbiegen wollen, sehen nur das Rotsignal für Fußgänger und werden aggressiv, wenn man dann noch auf dem Überweg läuft.“ Langsamere Fußgänger, Ältere, aber auch Kinder, gerieten unter Druck.
Frankfurt: Mehr Fläche für Fußgänger in Sachsenhausen gefordert
Christiane von Keutz versucht schon lange, die Stadtverwaltung und die Politik auf das Problem aufmerksam zu machen. Sie verfolgt die Verkehrspolitik, ging auch früher zum Verkehrsausschuss. „In allen Beschlüssen und Papieren kommt hauptsächlich die Begriffe Autofahrer, Parkplätze und Radfahrer vor. Aber Fußgänger werden höchst selten überhaupt nur erwähnt.“
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Radler hätten eine starke Lobby, übten viel Druck aus. Fußgänger hätten das nicht, sie würden meist vergessen. Die Radfahrer zählten tatsächlich zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern, sagt von Keutz. „Es ist richtig, sie zu schützen. Auch um der Fußgänger willen: Denn viele Radwege sind gefährlich, deshalb weichen die Radfahrer auf die Gehwege aus – besonders auf der Schweizer Straße.“
Umgestaltung der Sachsenhäuser Einkaufmeile: Fußgänger keinen Platz wegnehmen
Wenn Straßen umgestaltet würden, wie demnächst die Sachsenhäuser Einkaufsmeile, müsse dringend darauf geachtet werden, dass den Fußgängern keine Flächen weggenommen werden. „Die Verkehrsflächen werden nicht größer, sie können nur anders verteilt werden.“ Damit Fußgänger und Radfahrer beide auf der Schweizer Straße mehr Platz bekommen, müssten vor allem die Parkplätze weg, findet sie. Was nicht passieren dürfe, sei, dass die Gehwege den neuen Radwegen zum Opfer fallen.
Ein Übel müsse endlich entschiedener bekämpft werden: die E-Roller. Die Stadt habe „völlig unvorbereitet“ die Gefährte zugelassen, die jedoch nur zum Spaßgewinn von jungen Leuten genutzt würden – „wie ein Fahrgeschäft auf der Dippemess!“ findet von Keutz. „Alle fahren riskant und rücksichtslos überall: auf Straßen, Gehwegen, Radwegen.“ Die Regeln seien den meisten unklar, sie würden zudem schlecht kommuniziert. Die Verkehrspolitik der Stadt wirke seit Jahren „wie am Schreibtisch gemacht“. Fußgänger und Radfahrer kommen sich allerorten ins Gehege, Radfahrer missachteten Regeln. Mit Strafen hätten sie aber nicht zu rechnen.
Von Keutz hat es aufgegeben, die städtischen Akteure anzuschreiben. „Ich habe in den vielen Jahren, in denen ich Briefe an die Verkehrsdezernenten geschrieben habe, nicht einmal eine Antwort erhalten“, moniert sie. Dabei wünscht sie sich nur eins: Dass sie in Ruhe an der Schweizer entlangflanieren kann, ohne Angst zu haben, überrollt zu werden. (Stefanie Wehr)
Kann ich mit dem Kind zusammen auf dem Gehweg radeln?
Egal, ob auf dem Weg zur Kita oder in die Schule. Auch viele kleinere Kinder fahren solche Wege oft bereits mit dem Rad. Doch dürfen erwachsene Radfahrer sie dabei radelnd auf dem Gehweg begleiten?
Kinder müssen bis zum achten Geburtstag mit ihrem Fahrrad noch auf dem Gehweg radeln. Wer sie dort selbst auf dem Fahrrad begleiten will, darf das.
Denn eine Begleitperson ist für Kinder unter acht Jahren laut Gesetz erlaubt, so die Prüfgesellschaft GTÜ mit Verweis auf die Straßenverkehrsordnung (StVO). Dafür ist demnach besonders geeignet, wer mindestens 16 Jahre alt ist.
Allerdings ist nur diese eine Begleitung erlaubt. Es dürfen zudem weder Fußgänger behindert noch gefährdet werden – und beim Überqueren der Fahrbahn muss auch die Begleitung absteigen.
Wollen etwa Eltern zusammen oder mit einem weiteren älteren Kind mitfahren, müssen sie sich trennen und entsprechend auf der Straße oder Radweg fahren.
Ab zehn Jahren dürfen Kinder nicht mehr auf dem Gehweg fahren
Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Kinder auf dem Gehweg fahren. Dabei müssen sie Rücksicht auf Fußgänger nehmen und absteigen und schieben, wenn sie eine Straße überqueren wollen.
Bis zum zehnten Geburtstag haben sie die Wahl: Auf dem Gehweg bleiben oder schon auf der Straße oder einem Radweg fahren.
Ab zehn Jahren ist dann der Gehweg zum Fahren nicht mehr erlaubt – die Erwachsenenregeln gelten.
Https://www. bz-berlin. de/ratgeber/kann-ich-mit-dem-kind-zusammen-auf-dem-gehweg-radeln
Mit Kind zusammen auf dem Gehweg radeln – ist das erlaubt?
Mit Kind zusammen auf dem Gehweg radeln – ist das erlaubt?
Radelnder Begleitschutz: Kleine Kinder bis zu einem gewissen Alter dürfen auf dem Gehweg von einer selbst radelnden Begleitung flankiert werden.
Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
Stuttgart (dpa/tmn) Egal, ob auf dem Weg zur Kita oder in die Schule. Auch viele kleinere Kinder fahren solche Wege oft bereits mit dem Rad. Doch dürfen erwachsene Radfahrer sie dabei radelnd auf dem Gehweg begleiten?
Kinder müssen bis zum achten Geburtstag mit ihrem Fahrrad noch auf dem Gehweg radeln. Wer sie dort selbst auf dem Fahrrad begleiten will, darf das. Denn eine Begleitperson ist für Kinder unter acht Jahren laut Gesetz erlaubt, so die Prüfgesellschaft GTÜ mit Verweis auf die Straßenverkehrsordnung (StVO). Dafür ist demnach besonders geeignet, wer mindestens 16 Jahre alt ist.
Allerdings ist nur diese eine Begleitung erlaubt. Es dürfen zudem weder Fußgänger behindert noch gefährdet werden – und beim Überqueren der Fahrbahn muss auch die Begleitung absteigen. Wollen etwa Eltern zusammen oder mit einem weiteren älteren Kind mitfahren, müssen sie sich trennen und entsprechend auf der Straße oder Radweg fahren.
Ab zehn Jahren dürfen Kinder nicht mehr auf dem Gehweg fahren
Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Kinder auf dem Gehweg fahren. Dabei müssen sie Rücksicht auf Fußgänger nehmen und absteigen und schieben, wenn sie eine Straße überqueren wollen. Bis zum zehnten Geburtstag haben sie die Wahl: Auf dem Gehweg bleiben oder schon auf der Straße oder einem Radweg fahren.
Ab zehn Jahren ist dann der Gehweg zum Fahren nicht mehr erlaubt – die Erwachsenenregeln gelten.
Https://www. wr. de/auto/mit-kind-zusammen-auf-dem-gehweg-radeln-ist-das-erlaubt-id235894657.html
Wir sollten unseren Kindern keine (Bord-) Steine in den Weg legen!
Kinder bis 8 Jahre müssen laut deutscher Straßenverkehrsordnung (STVO) auf dem Bürgersteig radfahren. Die einzige Ausnahme dieser Regel sind baulich getrennte Radfahrspuren. Bis 10 Jahre dürfen sie auf dem Gehweg fahren. Jeweils ein Elternteil pro radelndes Kind darf als Begleitung ebenfalls auf dem Gehweg fahren. Damit diese Mischnutzung nicht zu Problemen führt, braucht es eine gute Infrastruktur. Die Gehwege sind aber häufig schon für den Fußverkehr zu schmal. Sie sind häufig zugeparkt oder nicht durchgängig.
10. September 2021
Gehwege sind wertvolle öffentliche Räume für die Stadtgesellschaft. Sie sind neben Verkehrsraum für den Fußverkehr und den Kinder – und Grundschulverkehr auch Orte der Begegnung und des Austauschs der Bürger:innen. Damit ein Bürgersteig seine soziale Funktion als Ort der Kommunikation der Bürger einer Stadt erfüllen kann, muss er ein komfortables Nebeneinandergehen von mind. zwei Menschen ermöglichen. Nur ein solcher Gehweg hat den Namen Bürgersteig wirklich verdient. Gespräche und Austausch im öffentlichen Raum sind nur möglich, wenn man dafür auch ausreichend Platz zur Verfügung stellt. Mit dem Radentscheid Bonn ist daher im Regelfall eine Breite von 2,5m und eine Trennung vom Radweg beschlossen worden. Bei einer getrennten und geschützten Infrastruktur bestehen das geringste Konfliktpotential und die sicherste und auch kinderfreundlichste Möglichkeit der Fortbewegung für alle. In schmaleren Straßenzügen, wie bei Erschließungsstraßen in Wohngebieten, wird der Radverkehr regelhaft auf der Fahrbahn geführt und Kinder müssen dennoch auf dem Gehweg radeln. Dieser ist aber häufig zu schmal, sowohl für Zufußgehende als auch für Familien auf Fahrrädern. Viel zu häufig sieht man in Bonn dann Familien beim Spaziergang, wie sie auf zu engen Gehwegen zu „Gänsemärschen“ durch ihr Wohngebiet gezwungen werden. Weder Nebeneinandergehen noch Überholen von z. B. Laufrad fahrenden Kids ist möglich. Die schmalen Bürgersteige sind häufig von parkenden Kraftfahrzeugen blockiert. Geneigtes Parken auf dem Hochbord ermöglicht komfortables Fahren für Autos auf der dadurch breiteren und menschenleeren Fahrbahn. Für Zufußgehende und Kinder auf Rädern bedeutet es allerdings einen Spießrutenlauf auf den verbliebenen Zentimetern Gehweg.
An Kreuzungen und Einmündungen wartet dann das nächste Problem: Die Gehwege sind nicht durchgängig. An fast jeder Einmündung endet der Gehweg am Bordstein. Die Fahrbahn muss gequert und auf der anderen Seite wartet erneut ein Bordstein als Barriere. Im Glücksfall ist der Bordstein abgesenkt. Die Regelhöhe für abgesenkte Bordsteine beträgt aber immer noch 3 cm. Eine solche 3 cm-Schwelle für ein 12-Zoll-Kinderrad entspricht im Verhältnis einem 7 cm Hindernis (also fast einer kompletten Bordsteinkante) für ein 28-Zoll-Erwachsenenrad. Das würden Erwachsene niemals tolerieren. Den Kindern muten wir solche Barrieren allerdings, wie selbstverständlich zu.
Bordsteine sind für kleine Kinder große Barrieren und können Stolperfallen sein.
Häufig angeführter Grund für diese 3 cm-Barriere ist die Notwendigkeit der Ertastbarkeit dieser Schwelle für Menschen mit Sehbehinderung mit einem Langstock. Aus unseren Gesprächen mit Vertretern des Blinden – und Sehbehindertenvereins wissen wir aber auch, dass Blindenleitsysteme und Aufmerksamkeitsfelder in Form von Rillen und Noppen in der Pflasterung, wie sie an vielen Stellen, auch in Bonn, bereits verwendet und gebaut werden, diese Funktion suffizient übernehmen können, sodass eine solche Schwelle nicht an jeder Stelle zwingend notwendig ist. Nullabsenkungen des Bordsteins vermeiden die Stolpergefahr und erleichtern sowohl die Mobilität von Kindern, als auch von Menschen mit Gehbehinderung. Noch besser sind niveaugleiche Einmündungen, wie sie im Radentscheid Bonn beschlossen wurden. Diese ermöglichen insbesondere an Vorfahrtsstraßen eine echte Durchgängigkeit des Geh – und Radwegs und somit eine wirkliche Repräsentation des Vorrechts des querenden Fuß – und Radverkehrs qua Design und somit intuitiv verständlich für alle.
Niveaugleicher Fuß – und Radweg. Timm Schwendy – Darmstadtfaehrtrad. org
„Bordstein – Bremse rein!“ Manch einer kennt diesen Merkspruch aus der Verkehrserziehung im Kindergarten oder der Grundschule. Er soll Kinder davor bewahren, ohne zu schauen die Fahrbahn zu betreten. Wegen der häufig eingeschränkten Sicht auf die Fahrbahn aufgrund von parkenden Autos müssen sich allerdings Kinder und Menschen in Rollstühlen schon auf die Fahrbahn vorwagen um überhaupt nach links und rechts schauen zu können. Vorgezogene Gehwegnasen (s. g. Kaps) können an Einmündungen die Übersicht für Fußgänger:innen und Kinder verbessern und gleichzeitig durch Verringerung des Abbiegeradius den abbiegenden motorisierten Verkehr bremsen. Für eine wirkliche sichere Querung sollte der Bordstein als Bremse im Idealfall nicht für den Kinder – und Fußverkehr, sondern für den gefährdenden motorisierten Verkehr auf die Fahrbahn verlegt werden, um diesen effektiv abzubremsen. Sinussteine und Aufpflasterungen können technische Lösungen für eine solche Veränderung des Straßendesigns für so entstehende niveaugleiche Querungen für den Rad – und Fußverkehr sein. Einzelne Beispiele für annähernd niveaugleiche Einmündungen oder Querungen gibt es bereits in Bonn (z. B. im Neubaugebiet „Am Hölder“ in Röttgen oder an der Heussallee in Gronau). Ein allgemeingültiger Standard als klares Bekenntnis der Stadt für solch ein menschenfreundliches Einmündungsdesign gibt es allerdings nicht und wäre dringend nötig um die Wende von einer autozentrierten zu einer menschenzentrierten Stadtplanung zu schaffen.
Niveaugleiche Wegeführung mit Abbremsung des motorisierten Verkehrs durch Sinussteine im Neubaugebiet „Am Hölder“ in Röttgen.
Die lebenswerte Stadt ist unser aller Ziel. Hierzu braucht Bonn eine menschen – und kinderfreundliche Infrastruktur. Kinder können dazu motiviert werden, gemeinsam mit der Freundin oder dem Freund mit dem Roller zur Schule zu rollern, wenn dies nebeneinander mit der Möglichkeit zu quatschen möglich ist, ohne dass parkende Autos den Weg einengen. Viele Elterntaxis könnten gespart werden. Weniger Eltern würden auf dem Gehweg mitradeln müssen, wenn der Gehweg durchgängig wäre und sie ihre Kinder gut auf der parallelen Fahrbahn begleiten können, ohne an jeder Einmündung anhalten zu müssen und aufgrund von Stolpersteinen wieder beim Aufsteigen helfen zu müssen. Viele schwere Unfälle an Einmündungen können verhindert werden, wenn das Straßendesign eine Reduktion der Geschwindigkeit des gefährdenden motorisierten Verkehrs und beste Blickbeziehungen von allen Verkehrsteilnehmenden bedingt. Ein klares Bekenntnis zu einem menschenfreundlichen Gehwegdesign als Standard für die Stadtplanung in Bonn hat also viel Potential für eine lebenswerte Stadt. Damit Kinder, aber auch Erwachsene, sicher zu Fuß oder mit dem Rad ihre Stadt erkunden können, dürfen wir ihnen keine Steine in den Weg legen. Wir müssen ihnen den Weg ebnen.
Eine gute Möglichkeit für eine kinderfreundliche Infrastruktur und ein lebenswerte Stadt zu demonstrieren, ist die bundesweit stattfindende KIDICAL MASS am Samstag, dem 18.09.21, in Bonn um 15 Uhr ab Hofgarten. Mehr Infos dazu gibt’s bei uns unter kidical mass und unter kinderaufsrad. org.
Darf man auf dem Bürgersteig radeln
Radelnder Begleitschutz: Kleine Kinder bis zu einem gewissen Alter dürfen auf dem Gehweg von einer selbst radelnden Begleitung flankiert werden. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa-tmn (Foto: dpa)
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Stuttgart (dpa/tmn) – Kinder müssen bis zum achten Geburtstag mit ihrem Fahrrad noch auf dem Gehweg radeln. Wer sie dort selbst auf dem Fahrrad begleiten will, darf das. Denn eine Begleitperson ist für Kinder unter acht Jahren laut Gesetz erlaubt, so die Prüfgesellschaft GTÜ mit Verweis auf die Straßenverkehrsordnung (StVO). Dafür ist demnach besonders geeignet, wer mindestens 16 Jahre alt ist.
Allerdings ist nur diese eine Begleitung erlaubt. Es dürfen zudem weder Fußgänger behindert noch gefährdet werden – und beim Überqueren der Fahrbahn muss auch die Begleitung absteigen. Wollen etwa Eltern zusammen oder mit einem weiteren älteren Kind mitfahren, müssen sie sich trennen und entsprechend auf der Straße oder Radweg fahren.
Ab zehn Jahren dürfen Kinder nicht mehr auf dem Gehweg fahren
Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Kinder auf dem Gehweg fahren. Dabei müssen sie Rücksicht auf Fußgänger nehmen und absteigen und schieben, wenn sie eine Straße überqueren wollen. Bis zum zehnten Geburtstag haben sie die Wahl: Auf dem Gehweg bleiben oder schon auf der Straße oder einem Radweg fahren.
Ab zehn Jahren ist dann der Gehweg zum Fahren nicht mehr erlaubt – die Erwachsenenregeln gelten.
Darf man mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren wenn man ein Kind hinten im Kindersitz transportiert?
Es heisst doch laut SVO dass beim Transport eines Kindes besondere Vorsicht geboten ist. Hier in der Stadt gibt es nicht immer durchgehende Fahrradwege, manchmal muss man als Fahrradfahrer auf der unmarkierten Straße fahren und das sogar an gefährlichen Stellen, und ich weigere mich das zu tun wenn ich mein Kleinkind hinten habe, ich werde dafür aber auch regelmäßig angepöbelt. Mir ist die Sicherheit meines Kindes wichtiger, aber ich wüsste gerne wie die Sachlage ist und finde dazu keine Antwort. Bei Begleitpersonen unter 10 jähriger Kinder ist es seit 2016 erlaubt, aber was ist mit Fahrrädern beim Kindertransport?
5 Antworten
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, mit einem Fahrrad den Gehweg zu nutzen. Das ist nur zulässig, wenn eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist.
Fährt man unerlaubterweise mit einem Fahrrad auf dem Gehweg, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro.
Gemäß der StVO darf allerdings ein Kind mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, wenn es das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Für Kinder, die jünger als 8 Jahre sind, ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg sogar Pflicht, es sei denn, es ist ein Radweg vorhanden, der baulich von der Fahrbahn getrennt ist.
Im Alter zwischen 8 und 10 Jahren kann es sich ein Kind aussuchen, ob es auf der Straße, dem Rad – oder dem Gehweg Fahrrad fährt.
Wenn das Kind aber selbst Rad fährt, darf ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsperson, die grundsätzlich über 16 Jahre alt sein soll, mit ihm auf dem Gehweg fahren.
Wer auf dem Gehweg fahren darf, muss allerdings auf Fußgänger Rücksicht nehmen und darf diese weder gefährden noch behindern, wie es ausdrücklich im Gesetz heißt. Die Kinder und auch die Aufsichtspersonen müssen zudem nach § 2 Absatz 5 StVO vor dem Überqueren einer Fahrbahn absteigen.
Doch ein Recht für Eltern auf dem Bürgersteig fahren dürfen, wenn sie Kinder auf einem Fahrradsitz oder in einem Anhänger mitnehmen, sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor. Geregelt ist lediglich in § 21 StVO, dass Personen ab 16 Jahren Kinder bis 7 Jahren mitnehmen dürfen.
Darf man auf dem Bürgersteig radeln
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Muss ich den Radweg nutzen oder nicht? Welche Regeln für Radfahrer gelten, ist vielen nicht klar.
Copyright: picture alliance/Julian Stratenschulte/dpa
München – Radfahren boomt: Viele haben das Zweirad nicht nur als Freizeitspaß wieder für sich entdeckt, sondern nutzen es auch als Verkehrsmittel im Alltag.
Doch welche besonderen Regeln müssen Fahrradfahrer im Straßenverkehr beachten und welche rechtlichen Missverständnisse gibt es, die zu Streits mit Autofahrern oder Fußgängern führen? Folgende Informationen des ADAC helfen, die eigenen Kenntnisse aufzufrischen:
Müssen Radler den Fahrradweg benutzen?
Ja – und zwar immer dann, wenn die blauen Verkehrszeichen „Radweg“ (Zeichen 237), „Gemeinsamer Geh – und Radweg“ (240) oder „Getrennter Rad – und Gehweg“ (241) den rechts der Fahrbahn verlaufenden Weg markieren. Das gilt entgegen weitläufig verbreiteter Meinung auch für Sportler auf Rennrädern.
Einen links der Fahrbahn verlaufenden Radweg dürfen Radler in falscher Richtung nur nutzen, wenn das Zusatzzeichen „Radverkehr frei” (1022-10) ihn dafür freigibt. Sind dort allerdings die genannten Schilder 237, 240 oder 241 in der Gegenrichtung vorhanden, müssen sie ihn sogar befahren.
Nicht beschilderte Wege auf der rechten Seite müssen Radler nicht nutzen, dürfen es aber. Wer nicht auf einem als benutzungspflichtig ausgeschilderten Radweg fährt, riskiert eine Verwarnung von 20 Euro – ebenso, wer gegen die Fahrtrichtung radelt.
Bei einem Unfall haftet der Radfahrer unter Umständen allein, wenn er auf der Straße statt auf dem Radweg unterwegs war. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor (Az.: 323 O 79/18). Der Radfahrer fuhr im Dunklen auf der Straße, obwohl er auf dem Radweg hätte fahren müssen und stürzte, dabei fiel sein Rad gegen ein geparktes Auto auf einem Parkstreifen. Ein Lastwagen habe ihn abgedrängt, daher sei er gestürzt, erläuterte der Radfahrer. Er musste dennoch für den Schaden an dem Auto voll einstehen. Die näheren Umstände des Unfalls interessierten das Gericht nicht. Es stellte fest, dass der Mann einen Verkehrsverstoß begangen hatte, weil er nicht auf dem Radweg gefahren war.
Welche Ampel gilt für Radfahrer?
Regelt keine eigene Fahrradampel den Verkehr, müssen sich die Radler nach der Ampel für den Fahrverkehr richten. Es gibt auch kombinierte Lichtzeichen für Fußgänger und Radverkehr. Aber egal, über welche rote Ampel der Radler saust, er riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Dauert die Rotphase schon länger als eine Sekunde, sind sogar 100 Euro fällig.
Dürfen Radler verkehrt herum in die Einbahnstraße fahren?
Entgegen der Fahrtrichtung dürfen Radler Einbahnstraßen nur befahren, wenn das Zeichen „Radverkehr frei“ (1022-10) es ihnen explizit erlaubt. Besondere Schilder machen dann Autofahrer manchmal auf die Radler aus ungewohnter Richtung aufmerksam.
Wer darf auf dem Gehweg radeln?
In der Regel haben Radfahrer auf dem Gehweg nichts verloren. Ausnahmen: Wenn zum Beispiel das Schild „Radverkehr frei“ einen Gehweg oder eine Fußgängerzone freigibt. Dann gilt aber Schrittgeschwindigkeit. Wer verbotenerweise auf dem Fußweg radelt, zahlt in der Regel 15 Euro.
Kinder bis zum achten Lebensjahr dagegen müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Ausnahme: Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, dürfen Kinder unter acht Jahren diesen Radweg benutzen. Zwischen acht und zehn Jahren ist ihnen freigestellt, ob sie auf dem Gehweg fahren wollen.
Sie können alternativ aber auch bereits einen Fahrradweg oder die Straße nutzen. Eltern oder andere geeignete Begleitpersonen dürfen Kinder auf dem Gehweg mit dem Rad begleiten. Das gilt allerdings nur für Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr, teilt der ADAC mit.
Welchen Abstand müssen Autofahrer zu Radlern einhalten?
Die Rechtsprechung geht von 1,5 bis 2 Metern seitlichem Abstand zum Radfahrer aus. Das gilt laut ADAC unabhängig davon, ob die Radler die Straße, Radfahr – oder Schutzstreifen nutzen. Bei widrigen Umständen, etwa Steigungen oder Wind, könne ein noch größerer Abstand erforderlich sein, da hier die Radler unter Umständen schwanken können.
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Alltagsfrage
Was Fußgänger am Zebrastreifen dürfen – und was nicht
Dürfen Radler vor Ampeln rechts an den Autos vorbeifahren?
Bildet sich vor einer roten Ampel eine Autoschlange, dürfen Radler übrigens rechts daran vorbei nach vorn. Allerdings nur auf dem rechten Fahrstreifen und dann, wenn Radler einen seitlichen Abstand von mindestens einem Meter einhalten können.
Müssen Radler beim Abbiegen Handzeichen geben?
Ja, sie müssen das ankündigen, während des Abbiegens selbst brauchen sie aber kein Zeichen mehr geben. Wer abbiegt, ohne das rechtzeitig und deutlich angezeigt zu haben, riskiert Bußgelder zwischen 10 und 35 Euro.
Dürfen Radler freihändig fahren?
Nein, das kann mit fünf Euro Bußgeld geahndet werden.
Darf ich auf dem Fahrrad telefonieren?
Ja, allerdings nur, wenn das Mobiltelefon dafür nicht aufgenommen wird. Das gilt auch für jede andere Anwendung wie etwa das Navigieren. Ansonsten kann das 55 Euro kosten, wenn die Polizei den Telefonierenden erwischt.
Kopfhörer auf dem Fahrrad – erlaubt oder verboten?
Erlaubt ja, aber nur dann, wenn das Musikhören das Hörvermögen nicht so beeinträchtigt, dass man den Straßenverkehr nicht mehr wahrnehmen kann. Das wäre dann nicht nur gefährlich, sondern kann auch ein Bußgeld von 15 Euro bedeuten. (dpa/tmn)
Wie Kinder sicher Rad fahren
Mit Kindern auf dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs zu sein, stellt viele Eltern vor große Herausforderungen. Wir haben Roland Romano von der Radlobby Österreich gefragt, wie du mit deinem Kind möglichst sicher und entspannt durch den Verkehr kommst.
Roland, am Anfang etwas Grundsätzliches: warum ist Radfahren für Kinder (und Erwachsene) so wichtig?
Der Bewegungsmangel und die daraus resultierenden Folgeerkrankungen sind die größten Gesundheitsprobleme der Gegenwart. Sitzen ist das neue Rauchen.
Nur eines von fünf Kindern kommt auf die von der WHO empfohlenen täglichen Bewegungseinheiten! Jedes dritte Kind ist bereits übergewichtig und Studien zeigen: Kinder, die mit dem Fahrrad in die Schule fahren, sind aufnahmefähiger und können sich besser konzentrieren.
Bewegung allgemein und Radfahren im Speziellen wirken hier hervorragend. Seit Jahren sagen die Gesundheitsexperten: Bewegung sollte möglichst in den Alltag integriert werden.
Der tägliche Weg in den Kindergarten, in die Schule, zum Einkaufen oder zur Freizeittätigkeit sollte möglichst aktiv zurückgelegt werden. Kleine Kinder beginnen am besten mit vergnüglichen Familien-Radausflügen in der Freizeit, diese dienen oft als Einstieg in die aktive alltägliche Mobilität.
Vielen Menschen fällt dieser Umstieg nicht so leicht, wie kann man sie unterstützen?
Damit mehr Menschen aufs Rad steigen, braucht es eine entsprechende Verkehrspolitik und Stadtplanung. Es braucht den politischen Willen und das Geld für die Umsetzung.
Radwege sollten kein Sonderfall sein, sondern als Flächendeckendes Netz zur Verfügung stehen. Und für jeden einzelnen heißt es: Wir müssen einfach umsteigen und losradeln!
Nun zum Praktischen: Sollen Eltern vor oder hinter ihrem Kind fahren?
Bei den ersten Fahrversuchen sollten Eltern eher Vor dem Kind fahren, um Vorbild zu sein – das gilt vor allem für kleine Kinder. Sobald Kinder die Verkehrssituation Selbst überblicken können, können die Erwachsenen sie selbst vorne fahren lassen, damit die Kinder eigene Erfahrungen sammeln. In Österreich ist seit kurzem unter bestimmten Voraussetzungen auch das Nebeneinanderfahren von Kind und Begleitperson erlaubt.
Welche besonderen Sicherheitsaspekte sind zu beachten? Was ist bei Kindern anders als bei Erwachsenen bezüglich Gefahreneinschätzung und Motorik?
Kinder haben eher einen Tunnelblick, ihnen fehlt der Weitwinkel. Da sie kleiner sind, haben sie im Straßenverkehr auch weniger Übersicht. Es gibt für sie mehr Sichthindernisse.
Auch ihre Einschätzung von Geschwindigkeiten ist noch nicht vollständig ausgeprägt, und sie lassen sich leichter spontan ablenken.
Was sollten Eltern mit Kindern besonders gut üben?
Kinder sollten die Spurstabilität trainieren – also das Auf – und Absteigen, das Anfahren und Anhalten. Sie sollten üben, beim Abbiegen Handzeichen zu geben und daher auch das Kurvenfahren mit einer Hand üben.
Ebenso die Zielbremsung, die Gefahrenbremsung, den Schulterblick beim Geradeausfahren – etwa wenn sie überholen möchten sowie das langsame Geradeausfahren können gezielt geübt werden.
Welche Straßenart ist für Eltern und ihre Kinder am sichersten?
Sicher sind an erster Stelle Autofreie Straßen wie Fußgängerzonen bzw. Straßen mit „Fahrverbot ausgenommen Rad“. Zweitens Wohnstraßen ohne nennenswerten Kfz-Verkehr, gefolgt von Extra gebauten Radwegen und Fahrradstraßen sowie Begegnungszonen. Auch Autostraßen mit Tempo-30 sowie Sackgassen eignen sich gut.
Ab welchem Alter können Kinder alleine Radfahren und wann dürfen sie auf die Straße, wann sollen sie am Gehweg radeln?
In Österreich dürfen Kinder Frühestens ab neun mit Fahrradausweis auf der Fahrbahn und auf Radverkehrsanlagen fahren. Radfahren auf Gehsteigen (außer zum Queren des Gehsteigs) ist in Österreich Immer verboten, sobald ein Fahrrad einen Größeren Felgendurchmesser als 30 cm hat.
Die zunehmende Praxis, dass Volksschulkinder alleine mit dem Mikro-Scooter auf dem Gehsteig in die Schule fahren, ist hingegen legal.
In Deutschland dürfen Kinder Ohne Mindestalter selbständig auf Gehwegen Rad fahren und ab 8 Jahren selbständig auf der Fahrbahn Rad fahren.
In Deutschland können Kinder bis zum Alter von acht Jahren auf dem Gehweg oder auf baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen fahren. Auf die Fahrbahn gemalte Radfahr – oder Schutzstreifen dürfen sie nicht benutzen.
Kinder von acht bis zehn Jahren dürfen den Gehweg benutzen oder fahren auf Radwegen oder der Fahrbahn. Ab zehn Jahren müssen sie Radweg oder Fahrbahn nutzen.
In der Schweiz ist es Kindern sogar Schon ab sechs Jahren erlaubt, auf Hauptstraßen selbständig Zu radeln.
Was kann jede*r einzelne tun, um Radfahren sicherer zu machen?
Jeder kann Mobilitätsclubs mit Mitgliedschaft, Spenden und persönlichem Engagement unterstützen. Wir alle können Selbst aktiv werden und Verbesserungen von unseren PolitikerInnen Einfordern. Etwa Initiativen bzw. Petitionen für Tempo-30, Wohnstraßen, und Radwege starten.
Wenn man selbst mit dem Kfz unterwegs ist, sollte man besondere Tempodisziplin an den Tag legen und beim Überholen von Fahrrädern besonders Viel Abstand einhalten. Vor Zebrastreifen sollte man anhalten, wenn jemand queren will. Es geht um Rücksichtnahme und darum, dass man sich den anderen gegenüber so verhält wie man auch selbst behandelt werden möchte.
Tipps für den sicheren Schulweg mit dem Rad:
Nicht immer ist der kürzeste Weg der beste. Die Route sollte verkehrsarm sein, etwaige Kreuzungen und Querungen überschaubar.
Der Schulweg mit dem Fahrrad sollte mehrmals in beide Richtungen geübt werden. Das Kind sollte auf gefährliche Stellen vorbereitet werden – etwa langsames Fahren bei Einfahrten, großer Abstand zu großen Fahrzeugen usw.
Der Schulweg soll aus der Perspektive des Kindes betrachtet werden, denn Kinder sind kleiner und haben weniger Überblick. Fahr hinter deinem Kind her und beobachte, wie es sich verhält, sprich auch mit deinem Kind über sein Verhalten.
Du willst Abenteuer und Insider-Tipps?
Hier findest du jede Menge Ideen und Inspirationen, die das Radfahren noch schöner machen!
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