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Https://www. zeit. de/2018/28/radfahren-spiesser-verkehrsmittel-ideologie/seite-2
Straßenbenutzung mit dem Fahrrad: Was gilt?
Zur vorschriftsmäßigen Fahrradausstattung gehört neben einer helltönenden Klingel und zwei unabhängig voneinander funktionierenden Bremsen eine ausreichende Fahrradbeleuchtung. Diese besteht aus einem weißen Abblendlicht vorn, einem roten Rücklicht sowie Reflektoren von und hinten am Fahrrad sowie an den Pedalen und in den Speichen.
Zeigt ein Verkehrszeichen einen Radweg an, so müssen Radfahrer diesen auch benutzen. Fehlt ein solches Schild, obwohl ein Radweg vorhanden ist, dürfen Radfahrer zwischen diesem und der Straßenbenutzung wählen. Der Gehweg ist für Radfahrer generell tabu, es sei denn, ein Verkehrsschild erlaubt dessen Benutzung.
Ähnlich wie Kraftfahrer müssen Radfahrer deutlich anzeigen, wenn sie abbiegen und die Fahrtrichtung ändern wollen. Sie müssen ihre Absicht rechtzeitig per Handzeichen ankündigen. Außerdem gilt auch für Fahrradfahrer ein Rechtsfahrgebot, welches in unserem Video näher erläutert wird.
Straßenverkehrsregeln für Fahrradfahrer
Die Straßenbenutzung mit dem Fahrrad unterliegt diversen Regeln.
Müssen Radfahrer den Radweg benutzen oder dürfen sie Auch auf der Straße fahren? Was besagt der Bußgeldkatalog für Radfahrer? Wie hoch ist das Bußgeld bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln?
Welche Regelungen bzw. Besonderheiten gelten für Kinder? Sie sehen, die Fragestellung, Wo Radfahrer überhaupt fahren dürfen bzw. müssen, verspricht schon im Vorfeld viele Fragen, die wir Ihnen im Folgenden beantworten werden.
Müssen Radfahrer vorhandene Radwege benutzen?
Als Radfahrer ist nur dann das Fahren auf dem Radweg verpflichtend, wenn am Radweg ein blaues Schild angebracht ist. Dies wird dann als Radwegschild bezeichnet. Insgesamt gibt es vier solcher Verkehrszeichen für das Fahrrad, die entweder „Nur für Radfahrer“ (Verkehrszeichen 237) oder „Nur für Fußgänger und Radfahrer gemeinsam“ (Zeichen 240) vorschreiben oder gar „Nur für Radfahrer und Fußgänger getrennt“ (Verkehrsschild mit der Nummer 241). Zwar sind die Schilder nur ein Gebot, doch für Radfahrer besteht in diesem Fall die Pflicht, diese zu benutzen.
Allerdings gibt es nicht nur Radwegen, die beschildert sind. Diese sind dann oft durch die Art der Pflasterung, durch ein Fahrradpiktogramm oder eine bestimmte Farbe erkennbar. Sie liegen in der Regel rechts neben einer Fahrbahn. Radfahrer sind aber nicht dazu verpflichtet, die nicht beschilderten Wege zu nutzen. Dagegen ist es laut StVO für Radfahrer verboten, andere Radwege auf der linken Seite neben der Straße zu befahren. Genau wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer gilt auch für Radfahrer das Rechtsfahrgebot. Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot für Fahrradfahrer wird laut Bußgeldtabelle mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro geahndet. Erlaubt ein Verkehrsschild einen Radweg benutzen zu dürfen, der sich linksseitig der Straße befindet, dürfen Sie diesen nutzen. Ansonsten müssen Sie auf der rechten Seite auf der Fahrbahn fahren, wenn daneben kein Fahrradweg existiert.
Radfahrern wird ohnehin empfohlen, zu ihrer eigenen Sicherheit besser auf der Straße zu fahren. Dies gilt in der Regel auch bei Bundesstraßen. Das klingt erstmal paradox, ergibt aber einen Sinn. Denn Auf der Straße werden Radfahrer von Autofahrern viel besser gesehen und wahrgenommen. Zudem ist der ausgeschilderte Radweg auch immer nur dann zu benutzen, wenn dieser befahrbar ist. Nicht selten sind Radwege durch parkende Autos oder Mülltonnen versperrt oder durch Scherben verschmutzt. In diesem Fall dürfen Radfahrer auf die Straße ausweichen. Für den Radweg zu breite Räder mit Anhängern und Lastenräder dürfen dagegen immer auf der Straße fahren.
Video: Rechtsfahrgebot für Radfahrer
Was gilt in Bezug auf das Rechtsfahrgebot für Radfahrer? Erfahren Sie es in diesem Video.
Sie trotzen als Radfahrer auch Wind und Wetter? In den folgenden Ratgebern finden Sie Tipps, wie Sie auf dem Rad sicher durch alle Jahreszeiten kommen:
Als Radfahrer auf der Straße fahren
Wenn Weder ein Radweg noch ein Seitenstreifen vorhanden ist, müssen Radfahrer ebenfalls auf der Straße fahren. Viele glauben jedoch, sie dürften auch den Gehweg benutzen, doch dieser ist tabu und keine Alternative. Es gibt aber eine Ausnahme für Kinder. So müssen Kinder bis zum achten Lebensjahr grundsätzlich immer den Gehweg nutzen, während Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr zwischen Straße und Gehweg wählen können. Für erwachsene Radfahrer ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg ausschließlich erlaubt, wenn Das Verkehrszeichen 240 diesen für Fußgänger und Radler gemeinsam freigibt. Ist das der Fall, müssen Sie als Radfahrer besonders auf die Fußgänger achten, weil diesen dann stärker gefährdet sind. Im Zweifel fahren Sie lieber etwas langsamer. Fußgänger sind aber auch zu erhöhter Aufmerksamkeit gefordert.
Busspuren sollten Sie hingegen lieber nicht befahren, außer, wenn es ein Zusatzschild erlaubt.
Welche Strafen sieht der Bußgeldkatalog Radfahrer vor?
Im Bußgeldkatalog für Radfahrer werden unter der Kategorie Straßenbenutzung die Verstöße und Konsequenzen geregelt. Doch welche Bußgelder drohen, wenn Radfahrer hierbei gegen die Vorschriften verstoßen?
In besonders schweren Fällen kann die Polizei sogar das Fahrrad beschlagnahmen und man muss zu Fuß weitergehen. Wer zudem Auf der falschen Straßenseite fährt und quasi als Geisterfahrer unterwegs ist, ist im Normalfall Mitschuldig, wenn es zu einem Unfall kommt. Selbst wenn der Unfallgegner, mit dem man zusammengestoßen ist, unaufmerksam oder zu schnell gefahren ist, muss mit einer Mitschuld gerechnet werden. Autofahrer wiederum bekommen eine Teilschuld, wenn an einer Straßenkreuzung nicht auf entgegenkommende Radfahrer (also als Geisterfahrer) geachtet wurde. Denn laut Gesetzgeber müssen Autofahrer einkalkulieren, dass Radfahrer Radwege oftmals in falsche Richtung nutzen.
Https://www. bussgeldkatalog. org/strassenbenutzung-fahrrad/
Braucht man in Deutschland eine Genehmigung zum Radfahren
Service-Artikel zum Fahrverbot fürs Fahrrad. Dass beispielsweise die alkoholisierte Fahrt mit einem Fahrrad zum Führerscheinverlust führen kann, ist vielen bekannt.
Wird die Promillegrenze überschritten, ist im Ernstfall aber nicht nur die Fahrerlaubnis für das Kraftfahrtzeug weg. Verkehrssünder müssen außerdem mit einer Geldbuße und Punkten in Flensburg rechnen. Doch auch das Fahrverbot für das Fahrrad kann eine Konsequenz von mangelhaftem Benehmen im Straßenverkehr sein.
Unfallsituation zwischen einem Auto und einem Fahrrad. In solchen Fällen greift die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Das Fahrradfahrverbot – kein Ding der Unmöglichkeit
Wird einem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis entzogen, ist das Fahren von Fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie Fahrrädern unter normalen Umständen weiterhin erlaubt. Das behördliche Verbot zum Radeln droht jedoch, sobald die betroffenen Verkehrsteilnehmer eine Gefahr für andere sind und aufgrund ihres Verhaltens von einer fehlenden Fahreignung auszugehen ist.
Dies trifft auf typische „Wiederholungstäter“ zu, die mehrfache schwerwiegende Verstöße gegen die Straßenverkehr-Ordnung (StVO) begehen. In einem solchen Fall, kann ein Verbot für das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge folgen – in diese Kategorie gehört auch das Fahrrad.
Unter anderem können wiederholte Trunkenheitsfahrten ein Grund für den Entzug jeglicher Fahrerlaubnis sein, auch Absolutes Fahrverbot genannt. Wird letzteres gerichtlich angeordnet, darf der Verkehrsteilnehmer weder Kraftfahrzeuge noch Fahrräder fahren.
Der größte Vergleichstest im Jahr 2021: 41 Fahrräder im Test – jetzt in der Radfahren 1-2/2021. Hier können Sie die Ausgabe als E-Paper oder Printmagazin bestellen!
Aber auch wer keinen Führerschein besessen hat, muss unter Umständen auf das Rad verzichten“, heißt es unter bussgeldkatalog. de/fahrverbot-fahrrad/, dem Onlineportal zum aktuellen Bußgeldkatalog eines Berliner Unternehmens, das über die Folgen von Verstößen gegen das Verkehrsrecht informiert.
Wird das Radfahren wegen fehlender Fahreignung untersagt, muss die Eignung erst unter Beweis gestellt werden. „Nur mit absolvierter MPU kann dann das Fahrverbot für das Fahrrad beendet werden“, erklärt die Redaktion weiter.
Die Abkürzung MPU steht für Medizinisch-Psychologische Untersuchung und beschreibt die umgangssprachlich zum Idiotentest erklärte Begutachtung der Fahreignung. Vom Ignorieren des Verbots zum Fahrradfahren ist grundsätzlich abzuraten. Wer das Rad nicht ordnungsgemäß stehen lässt, riskiert ein sattes Bußgeld bis in den vierstelligen Bereich.
In der Straßenverkehrsordnung ist auch die Promillegrenze für Radfahrer geregelt.
Weil das Fahrradfahrverbot, anders als das Regelfahrverbot, von einem Richter angeordnet werden muss, kommt es im Vergleich deutlich seltener vor. Und dennoch: Geht von einer Person eine Gefährdung für die Straßenverkehrssicherheit aus, können die Gerichte durchgreifen.
Achtung Promillegrenze!
Der beste Weg ein Fahrradfahrverbot zu vermeiden, besteht im ordentlichen Verhalten im Straßenverkehr. Hinsichtlich des Alkoholkonsums wird das Risiko zum Überschreiten der Promillegrenzen gern verharmlost.
Wie das Rechtsportal des Deutschen Anwaltsvereins (Interessenvertretung der Deutschen Anwaltschaft) in einem Magazinbeitrag zu den Folgen für betrunkene Radfahrer erklärt, wird eine MPU angeordnet, wenn zwei Vergehen wegen auffälliger Fahrt durch Alkoholgenuss vorliegen.
Die Grenze liegt hierfür bei 0,6 Promille. Die gleiche Konsequenz droht, wenn eine der beiden Alkoholfahrten mit einem Kraftfahrzeug unternommen wurde.
Generell komme es ohnehin zur MPU, wenn die absolute Fahruntauglichkeit überschritten ist: 1,6 Promille beim Fahrrad, 1,1 beim Auto, so das Fazit unter kenn-dein-limit. de/alkohol/haeufige-fragen/promillegrenzen-im-strassenverkehr/.
Welche Folgen das Überfahren von roten Ampeln oder Telefonieren haben kann, haben wir im Beitrag zum rücksichtsvollen Fahrradfahren thematisiert.
Gut zu wissen: Ausnahme für E-Bikes
Führerscheinbesitzer, die ein Fahrverbot ausschließlich für Kraftfahrzeuge erhalten haben, dürfen weiterhin Radfahren. Bei Fahrrädern mit elektrischer Unterstützung ist jedoch Vorsicht geboten: Hier kommt es auf die Art des fahrbaren Untersatzes an.
Motorisierte Zweiräder gelten gemäß § 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Quelle: gesetze-im-internet. de/stvg/) nur dann als Fahrrad, wenn die Tretkraft des Radlers durch den Hilfsantrieb lediglich unterstützt wird und die Leistung 0,25 kW nicht übersteigt. Auch die Höchstgeschwindigkeit ist ausschlaggebend, sie darf Nicht mehr als 25 km/h betragen.
E-Bikes können über 40 km/h erreichen und ohne Tretunterstützung elektrisch fahren. Diese „Räder“ werden als Leichtkraftrad eingestuft und dürfen bei einem Fahrverbot genauso wenig in Betrieb genommen werden wie das Auto oder Motorrad.
Weitere Informationen zu den Rechten und Gesetzen für E-Bike-Fahrer hier zum Nachlesen.
Der große ElektroRad-Test 2021: 86 E-Bikes im Vergleichstest – jetzt in der ElektroRad 1/2021. Hier können Sie die Ausgabe als Printmagazin oder E-Paper bestellen.
Https://www. radfahren. de/service/fahrverbot-fuer-radfahrer/
Immer wieder Konflikte auf dem Gehsteig: Wann Radfahrer auf Fußweg fahren dürfen
Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und auf gemeinsamen Rad – und Fußwegen kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Radfahrern und Fußgängern. Wir erklären, welche Regeln gelten.
Kassel – Nachdem wir kürzlich über die Probleme mit parkenden Lieferwagen und Autos auf Fußwegen berichtet hatten, meldeten sich HNA-Leser bei der Redaktion. Ihr Tenor: Auch Fahrradfahrer würden immer wieder Fußgänger auf Gehwegen gefährden. Das haben wir zum Anlass genommen, die Regeln für Radfahrer auf Gehwegen, kombinierten Rad-Fußwegen und in Fußgängerzonen zu erläutern.
Freigegebener Gehweg
Ein Fußweg oder eine Fußgängerzone, gekennzeichnet mit dem Zusatzschild „Radverkehr frei“, darf ebenfalls mit dem Rad befahren werden. Allerdings gilt dann Schrittgeschwindigkeit für die Radfahrer. Diese Bereiche seien primär den Fußgängern vorbehalten und Radfahrer müssten sich dort wie „artige Gäste“ benehmen, heißt es von der Straßenverkehrsbehörde.
Die Befreiung über das Zusatzschild gilt aber jeweils nur bis zur nächsten Einmündung. Wird das Schild an der Einmündung nicht wiederholt, ist die Befreiung an der Stelle aufgehoben. Radfahrer sind nicht verpflichtet, freigegebene Fußwege zu nutzen, sie dürfen in diesen Bereichen auch die Fahrbahn nutzen.
Lesen Sie auch
Gemeinsame Wege
Auf gemeinsamen Geh – und Radwegen kommt es häufiger zu Konflikten zwischen Radfahrern und Fußgängern, weil es keine Trennung durch Markierung oder andere Elemente gibt. Diese Wege seien für Radfahrer überdies „benutzungspflichtig“, teilt die Verkehrsbehörde mit.
„Laut Rechtsprechung müssen alle auf diesen Wegen aufeinander Rücksicht nehmen, wobei Radfahrende gegenüber Fußgängerinnen und Fußgängern eine erhöhte Sorgfaltspflicht haben“, heißt es aus dem Rathaus. Eine konkrete Tempovorgabe für Radfahrer gebe es auf diesen gemeinsamen Wegen laut Straßenverkehrsordnung aber nicht.
Wer auf Gehwegen oder in der Fußgängerzone auf dem Rad fährt, obwohl es keine Befreiung gibt, muss mit einem Verwarngeld von 25 bis 40 Euro rechnen. (Bastian Ludwig)
Https://www. hna. de/kassel/duerfen-wann-radfahrer-auf-fussweg-92438943.html
Wieso ist Fahrradfahren auf Helgoland verboten?
In Helgoland ist Radfahren tatsächlich auf der Gesamten Insel verboten. Die Insel ist bei Touristen im Frühjahr und Sommer sehr beliebt. Fahrradfahren darf man dort allerdings nicht.
Es gibt aber Ausnahmegenehmigungen. Die gelten erstens für die Polizei, Feuerwehr und den Katastrophenschutz aus Sicherheitsgründen und zweitens für Handwerker, die hier Ihre Dienstleistungen verrichten. Drittens dürfen auch Ärzte ihre wichtigen Dienste mit dem Fahrrad verrichten. Und schließlich viertens dürfen Kinder bis zu ihrem 14. Lebensjahr hier Fahrradfahren (aber nur von Oktober bis April). Dabei geht es darum, dass natürlich vor allem einheimische Kinder hier Radfahren lernen sollen. Deshalb dürfen sie es auch, aber eben nur bis 14.
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Platzmangel verhindert das Fahrradfahren…
Der Grund für das Verbot liegt darin, dass auf der Insel Platzmangel herrscht. Sie ist nur 4 Quadratkilometer groß (die Hauptinsel nur knapp über einen Quadratkilometer). Dieser Platz wird noch eingeschränkt durch Naturgebiete. So gibt es auf Helgoland Felsen, auf denen viele Vögel brüten. Auch bedrohte Tiere wie die Kegelrobbe gibt es in den Helgoländer Dünen. Der Platz ist also nicht nur beschränkt, sondern muss auch mit geschützten Tieren geteilt werden.
Besonders im Frühjahr und Sommer kommen sehr viele Touristen. Würden die alle auf den spärlichen Straßen fahren, so hätte man ein Verkehrschaos ohnegleichen. Insofern ist das Fahrradverbot hier gut begründet. Wenn man mit Fahrrad auf die Insel will, so muss man es schieben.
Fahrradfahren kann einen übrigens recht teuer kommen. Es ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bis zu 2.000€ geahndet werden kann.
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Helgoland hat einen eigenen Paragrafen in der Straßenverkehrsordnung
Kurioserweise gibt es Für Helgoland einen ganz eigenen Paragrafen in der Straßenverkehrsordnung. Dadurch ist das Radverbot auch juristisch geregelt. Der §50 der Straßenverkehrsordnung sagt einfach: „Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.“ D. h. nicht nur das Fahrradfahren, sondern auch Autofahren oder LKW-Fahren sind nicht erlaubt!
Typische Tretroller auf Helgoland.
Allerdings gibt es auf Helgoland Ersatz für das Fahrradfahren. Auf der schönen Insel fahren viele Menschen Tretroller. Diese sind nicht verboten und eben auch sehr praktisch. Ein Laufrad sollte wohl auch nicht verboten sein, aber das könnte ein Graubereich darstellen.
Jedenfalls gibt es auf Helgoland keinen Fahrradverleih. Das ist auch unnötig. Bei einigen Hotels kann man allerdings die sehr beliebten Tretroller ausleihen!
Spannend wird auch sein, ob neue Formen der Mikromobilität wie Elektro-Roller erlaubt sein werden. Wenn wohl nur bis zu einer Gewissen Geschwindigkeit. Vielleicht wird ja die Straßenverkehrsordnung, die seit 1970 so gilt, im §50 nochmals angepasst.
Vom Haven in Cuxhaven kommt man nach Helgoland. Sein Fahrrad darf man aber nicht mitnehmen.
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Wer ist der Radtouren-Checker?
Mein Name ist Markus. Markus Eberhard Vogt. Ich fahre abgefahrene Radtouren und Radstrecken ab. Egal ob flach, am Fluss entlang oder über die höchsten und schönsten Berge.
Beispielsweise über die Alpen.
Dazu bin ich Kommunalpolitiker, Musiker, Humorist und verstehe etwas vom Internet (SEO). Seit 2019 arbeite ich in der Fahrradindustrie bei Paul Lange in Stuttgart.
Im Sommer 2016 bin ich in 2 Monaten Über 5000 Kilometer durch 13 europäische Länder gefahren. Seit 2017 sind ungefähr Weitere 25.000 Kilometer hinzugekommen.
Dabei fahre ich durch Deutschland und seine Nachbarländer. Die Tour von 2016 hat mir gezeigt, dass Europa eine vorzügliche Gegend fürs Radreisen ist.
Ich bin süchtig. Radtour-süchtig – und auch etwas kultur-, geschichts – und landschaftssüchtig. Diese Sucht möchte ich auf Meiner Radtouren Checker Webseite teilen.
Vielleicht kann ich den einen oder die andere anstecken.
Unterkunft gesucht?
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Https://www. radtouren-checker. de/fahrradfahren-auf-helgoland-verboten/
Fahren im Wald: Was gilt für Fahrrad, Auto und Cross-Maschine?
Die Regeln etwa für das Betreten eines Waldes sind in Deutschland Ländersache. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, ob zum Beispiel Radfahren erlaubt ist oder ob Motocross fahren im Wald eine Strafe bzw. ein Bußgeld nach sich zieht.
Bußgeldkatalog: Fahren im Wald nach Bundesländern
Baden-Württemberg | Erlaubt | Verboten | Bis zu 2.500 Euro bzw. bis zu 20.000 Euro in schweren Fällen |
Bayern | Erlaubt | Keine Angaben im LWaldG | Variable Geldbuße |
Berlin | Erlaubt | Verboten | Bis zu 10.000 Euro |
Brandenburg | Erlaubt | Verboten (Ausnahme: Waldbesitzer erteilt aus wichtigem Grund eine Genehmigung) | Bis zu 20.000 Euro |
Bremen | Keine Angaben im LWaldG | Keine Angaben im LWaldG | |
Hamburg | Erlaubt | Verboten | Bis zu 2.500 Euro bzw. bis zu 10.000 Euro in schweren Fällen |
Hessen | Erlaubt | Nur mit Zustimmung des Waldbesitzers | Bis zu 1.000 Euro |
Niedersachsen | Erlaubt | Keine Angaben im LWaldG | Bis zu 5.000 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | Erlaubt | Außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege nur mit Genehmigung | Bis zu 7.500 Euro |
Nordrhein-Westfalen | Erlaubt | Keine Angaben im LWaldG | Bis zu 25.000 Euro |
Rheinland-Pfalz | Erlaubt | Fahren mit Kfz nur mit Zustimmung des Waldbesitzers | Bis zu 2.500 Euro bzw. bis zu 10.000 Euro in schweren Fällen |
Saarland | Erlaubt | Fahren mit Kfz nur mit Zustimmung des Waldbesitzers | Bis zu 5.000 Euro |
Sachsen | Erlaubt | Fahren mit Kfz nur mit Zustimmung des Waldbesitzers | Bis zu 2.500 Euro bzw. bis zu 10.000 Euro in schweren Fällen (kann der Fahrer nur mit hohem Aufwand ermittelt werden, werden ihm die Kosten der Ermittlung in Rechnung gestellt) |
Sachsen-Anhalt | Erlaubt | Verboten | Bis zu 25.000 Euro |
Schleswig-Holstein | Erlaubt | Verboten (außer mit Zustimmung des Waldbesitzers) | Bis zu 2.500 Euro |
Thüringen | Erlaubt | Verboten | Bis zu 2.500 Euro |
FAQ: Befahren von Waldwegen
Ja, doch in aller Regel dürfen Sie nur entsprechende Waldwege zum Radfahren nutzen. Quer durch ein Waldgebiet zu radeln, ist meist verboten. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen.
Hier hilft ein Blick in das jeweilige Landeswaldgesetz. Quad oder Motocross fahren, ist im Wald oft verboten. Bei Unsicherheiten lohnt unter Umständen auch ein Anruf bei der örtlichen Forstbehörde.
Auch hier variieren die Sanktionen von Bundesland zu Bundesland. Ein Blick auf diese Bußgeldtabelle gibt Ihnen eine Orientierung über mögliche Bußgelder.
Was ist im Wald erlaubt und was verboten?
ATV/Quad: Fahren im Wald ist mit motorisierten Fahrzeugen oftmals verboten.
Wälder bieten zahlreiche Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Einige Waldbesucher schätzen die Ruhe, die dieses Stück Natur mit sich bringt. Andere sind auf der Suche nach kleinen Köstlichkeiten, die ihr Abendessen ergänzen. Und wieder andere nutzen Waldgebiete, um sich zu verausgaben und beispielsweise zu Joggen oder Fahrrad Zu fahren.
Aber ist das eigentlich Erlaubt? Darf jeder den Wald einfach nach seinen Wünschen und Vorstellungen nutzen oder gibt es gesetzliche Einschränkungen? Was gilt für jene Motorsportbegeisterte, die den unebenen Waldboden gern als Übungsplatz nutzen wollen? Ist Cross-Maschine-fahren im Wald überhaupt erlaubt? Die Antwort auf diese und weitere Fragen finden Sie im Folgenden.
Fahrradfahren ist im Wald meist erlaubt – jedoch nur auf entsprechenden Wegen
In den allermeisten Bundesländern ist Fahren im Wald mit dem Rad erlaubt.
In Deutschland darf Jedes Bundesland selbst entscheiden, welche Regeln im Lebensraum Wald gelten. Dafür gibt es entsprechende Landeswaldgesetze (LWaldG). In diesen ist genau festgelegt, ob beispielsweise Radfahren im Wald erlaubt ist. Hingegen dürfen die einzelnen Länder natürlich auch bestimmen, welches Verhalten im Wald verboten ist, zu welchen Zwecken dieser genutzt werden darf und unter welchen Bedingungen (etwa bei einer erhöhten Waldbrandgefahr) Betretungsverbote verhängt werden dürfen.
Radfahren im Wald ist in den meisten Bundesländern auf Waldwegen Erlaubt. Wichtig dabei ist, dass Sie wirklich nur Diese Wege nutzen und Nicht quer durch den Wald fahren. Auf Fußgänger ist stets Rücksicht zu nehmen. Das gilt nicht nur beim Fahren im Wald, sondern allgemein auf deutschen Straßen.
Rechtswidriges Fahren im Wald: Das Bußgeld kann sehr hoch ausfallen
Motocross im Wald: Die Strafe bzw. Geldbuße fällt in Brandenburg besonders hoch aus.
In den allermeisten Bundesländern Deutschlands ist das Fahren im Wald mit Motorgetriebenen Fahrzeugen (meist mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen) untersagt. Es drohen teilweise Geldbußen im fünfstelligen Bereich.
Wer keine Bußgelder für rechtswidriges Fahren im Wald riskieren möchte, wagt zuvor einen Blick in die Landeseigenen Waldgesetze. Finden Sie dort nicht die gesuchten Informationen, können Sie im Zweifelsfall auch bei der zuständigen Forstbehörde anrufen. Eine gute Idee ist es auch immer (falls bekannt), den jeweiligen Waldbesitzer um eine Genehmigung zu bitten. Der Besitzer darf eine solche jedoch zum Teil nur Aus wichtigem Grund erteilen.
Sollten Sie sich hingegen nicht informieren und Verbotenerweise Quad fahren im Wald, kann die Strafe bzw. das Bußgeld recht hoch ausfallen. In Brandenburg droht beispielsweise eine Geldbuße von bis zu 20.000 Euro für diese Ordnungswidrigkeit. Sachsen Anhalt verhängt sogar ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro, sollten mit einem Kfz einen Wald befahren.
Bildnachweise: fotolia. com/© KopoPhoto, fotolia. com/© Boggy, istockphoto. com/villiers
Https://www. bussgeld-info. de/fahren-im-wald/
Rennlizenz (Radsport)
Eine Rennlizenz, auch Lizenz oder Radsportlizenz, ist im Radsport die Erlaubnis, an bestimmten Radrennen teilzunehmen und gleichzeitig Bestätigung, dass der Inhaber sich verpflichtet, die Reglements des jeweiligen Verbandes zu beachten. In Deutschland wird die Rennlizenz durch den Bund Deutscher Radfahrer (BDR) ausgestellt, die Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zu einem Radsportverein bzw. einem Verein mit Radsportabteilung, der Mitglied des BDR ist. Vorteile hat die Rennlizenz außerdem hinsichtlich des Versicherungsschutzes.
Wie bekommt man eine Rennlizenz?
Jeder kann eine Rennlizenz beantragen, es gibt keine Qualifikation oder Ähnliches. Den Lizenzantrag stellt der Verein direkt an den jeweils zuständigen Landesverband, die Zustellung dauert danach ca. drei bis vier Wochen, während des Jahreswechsels möglicherweise länger. Als Einzelfahrer ohne Teamzugehörigkeit ist es nicht möglich, eine Lizenz zu erhalten – außer mit einer Tageslizenz..
Welche Rennlizenzen gibt es? Wie steigt man auf und ab?
Die Lizenzklassen sind normalerweise nach dem Alter eingeteilt. Zu welcher Altersklasse Du aktuell gehörst, kannst Du hier nachlesen.
Bis zur Rennsaison 2018 war die „Elite“-Klasse der Männer (23-39 Jahre) außerdem in die Leistungsklassen A, B und C eingeteilt, innerhalb derer mit entsprechenden Platzierungen oder Siegen auf – oder beim Fehlen derselben abgestiegen wurde.
NEU AB 2019: Ab 2019 gibt es mit den Rennklassen „Elite Amateure“ und „Amateure“ nur noch zwei Leistungsklassen, diese Änderung gilt nur im Straßenrennsport. Die ersten 650 (2019 noch 500, Änderung seit 2020, um die Starterfelder zu vergrößern) der rad-net-Rangliste werden zu den „Elite Amateuren“ gezählt, das entspricht der bisherigen A – und B-Klasse. Dazu kommen die ersten 30 der Mastersrangliste sowie die ersten 50 der vergangenen Juniorenrangliste. Auch Fahrer, die für die Radbundesliga angemeldet sind, werden automatisch den „Elite Amateuren“ zugerechnet, genauso wie die Sportler der BDR-Kader Straße/Bahn U19, U23 Männer, Männer Bahn Ausdauer und MTB Männer.
Die bisherige C-Klasse entspricht der Klasse „Amateure“. Künftig soll es keine gemeinsamen Rennen der beiden Lizenzklassen geben, um das Einstiegsniveau niedrig zu halten für Anfänger. Für diese Klasse (und von der Altersklasse U11 bis Masters) können pro Jahr auch bis zu fünf Tageslizenzen genutzt werden, ohne in einem Verein Mitglied sein zu müssen. (FAQ zu Tageslizenzen). Mehr zum Thema Lizenzreform im Straßenradsport.
Es gibt mehrere Stichtage während der Saison, in denen aufgestiegen oder abgestiegen werden kann.
Stichtage für den Auf – und Abstieg für Elite, U23 und Masters:
- 31.12. 20.05. – der darauffolgende Dienstag 25.06. – der darauffolgende Dienstag 31.07. – der darauffolgende Dienstag
Dürfen Lizenzfahrer/innen bei Jedermannrennen starten?
Fahrer der Klassen „Elite Amateure“ und „Amateure“ sind für Jedermannrennen startberechtigt, aber die Veranstalter der Jedermannrennen entscheiden selbst, ob sie „Elite Amateure“ zulassen oder nicht.
Wie teuer ist eine Rennlizenz?
Die Gebühr für eine Lizenz ist vom Landesverband abhängig, wird jedoch oftmals vom Verein übernommen.
Für welche Rennen braucht man eine Rennlizenz?
Mit der Rennlizenz kann man in Deutschland an allen von BDR-Vereinen angebotenen Radsportveranstaltungen teilnehmen, die eine Lizenz voraussetzen, international sind es UCI-Veranstaltungen. Ob eine Lizenz nötig ist, wird in der Ausschreibung des jeweiligen Rennens beschrieben. Für Breitensportveranstaltungen wie RTFs, CTFs oder Permanente ist keine Lizenz nötig.
Welche Rennen es für Lizenzfahrer in Deutschland gibt, ist im Rennkalender auf Rad-Net. de ersichtlich.
Wichtig für Lizenzfahrer: Bei einigen Rennen dürfen Lizenzfahrer nicht teilnehmen. Dazu gehören Hobbyrennen sowie teilweise auch Jedermannrennen, je nach Ausschreibung.
Braucht man ein Team?
Nein, man kann auch als Einzelfahrer bei Lizenzrennen starten. Jedoch gibt es die Möglichkeit, sich mithilfe einer Renngemeinschaft auch mit Fahrern anderer Vereine zu einem Team zusammenzutun.
Mehr Radsport gefällig?
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Mehr Infos…
Https://ciclista. net/radsport-lexikon/rennlizenz-radsport/
Fahrradtour: Rechtstipps für Organisatoren und Teilnehmer
Das schöne Wetter lädt zum Fahrradfahren ein. Am Wochenende sind Radtouren besonders beliebt. Allerdings sind bei solchen Touren Sonderregeln zu beachten. Das gilt insbesondere für die Organisatoren solcher Events auf zwei Rädern. Kommt es dann bei einer Fahrradtour zu einem Unfall, können die Organisatoren dafür unter Umständen haften müssen. Die Redaktion von anwalt. de gibt anhand eines konkreten Falls Tipps, wie man auf der Fahrradtour in Sachen Recht auf Nummer sicher geht.
Sicherungspflicht des Organisators
Wann der Organisator einer Fahrradtour eventuell für Verkehrsunfälle haftbar gemacht werden kann, richtet sich nach den konkreten Umständen. Wird die Radtour zum Beispiel von einem Verein organisiert, kann die Vereinsmitgliedschaft eine entsprechende rechtliche Sonderbeziehung begründen. Dann hat der Organisator gewisse Sicherheitspflichten zu erfüllen. Werden sie verletzt, kommt für ihn eine Haftung in Betracht. Art und Umfang der Sorgfaltspflichten richten sich wiederum nach der Veranstaltung, deren Teilnehmern und dem konkreten Risikopotenzial. Beispiele für Kriterien: Alter, Einsichtsfähigkeit der Teilnehmer, Risiko der zu absolvierenden Strecke, problematische oder unproblematische Durchführung der Radtour in den Jahren zuvor.
Erlaubnispflicht nach Gruppengröße
Neben den allgemeinen Verkehrsregeln für Radfahrer sind bei Fahrradtouren zusätzliche Regeln zu beachten. Sie finden sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Gemäß § 29 StVO etwa kann eine Fahrradtour ab einer gewissen Größe einer behördlichen Erlaubnis bedürfen. Hintergrund ist, dass durch die Veranstaltung die Straßenbenutzung durch den Verkehr eingeschränkt wird. In aller Regel wird eine Erlaubnispflicht jedoch erst ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 100 Personen anzunehmen sein.
Sondervorschriften für Verbände
In § 27 StVO sind Sondervorschriften für sogenannte Verbände enthalten. Ab einer Größe von mehr als 15 Personen ist eine Gruppe zusammengehöriger Radfahrer als sogenannter geschlossener Verband unterwegs. Als solcher dürfen die Teilnehmer der Gruppe dann zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren, müssen aber beispielsweise, wenn es sich um einen längeren Verband handelt, für die übrigen Verkehrsteilnehmer ausreichend Zwischenräume lassen.
Nachzügler von einem Verband
Jeder, der schon einmal an einer Radtour teilgenommen hat, weiß, dass die Gruppe unter Umständen nicht immer zusammenbleiben kann, etwa wenn einer oder mehrere Teilnehmer eine Reifenpanne haben oder die Gruppe durch eine rote Ampel oder ein anderes Ereignis im Straßenverkehr getrennt wird. Hier gilt: Nachzügler dürfen sich nicht darauf verlassen, dass der Organisator die Sicherung für sie weiter aufrechterhält. Fallen sie aus dem geschlossenen Verband heraus und sind einzeln unterwegs, müssen sie selbst auf die Einhaltung der Verkehrsregeln besonders achten und dürfen sich nicht auf Sicherheitsvorkehrungen des Organisators verlassen.
Verkehrsunfall bei einer Radtour
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte über einen Verkehrsunfall zu entscheiden, bei dem ein Teilnehmer einer Fahrradtour schwer verletzt worden war. Die Fahrradtour mit etwa 30 Personen war von einem Schützenverein für seine Jungschützen am Himmelfahrtstag organisiert worden. Nach einer Reifenpanne wurde die Gruppe in zwei Teile gespalten. Der Jungschütze blieb aber nicht bei der Nachzüglergruppe, sondern versuchte allein wieder an die vordere Gruppe Anschluss zu finden. Bei einer gefährlichen Kreuzung auf einem Waldweg, die zuvor vom Organisator mit Streckenposten abgesichert worden war, inzwischen aber ungesichert war, stieß er mit einem vorfahrtberechtigten Fahrzeug zusammen und zog sich schwere Verletzungen zu. Das OLG Hamm bestätigte das Urteil der Vorinstanz und verneinte eine Haftung des Organisators: Wer als einzelner Nachzügler unterwegs ist, muss selbst die Verkehrsregeln einhalten und darf sich nicht auf besondere Sicherungsmaßnahmen des Organisators verlassen.
E-Kleintretroller (E-Scooter) in Österreich
Bei E-Kleintretrollern in Österreich gelten im Wesentlichen die Bestimmungen für das Fahrrad im Sinne der StVO. Die in der Betriebsanleitung oder anderen Dokumenten angegebene Dauerleistung des Fahrzeuges darf 250 Watt Nenndauerleistung nicht übersteigen und die Bauartgeschwindigkeit nicht höher als 25 km/h sein.
Sicher am eTretroller
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Alterslimit und Ausstattung
Alterslimit
Zu beachten ist das gesetzlich vorgeschriebene Alterslimit von 12 Jahren bzw. 9 oder 10 Jahren als Inhaber eines Radfahrausweises. Bei jüngeren Kindern muss eine Begleitperson von zumindest 16 Jahren dabei sein. In Spiel – und Wohnstraßen, die für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt sind, ist Kindern die Benutzung ohne Begleitung erlaubt.
Ausstattung
E-Kleintretroller müssen folgendermaßen ausgestattet sein:
- mit einer wirksamen Bremsvorrichtung, mit Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien, die nach vorne in Weiß, nach hinten in Rot und zur Seite in Gelb wirken sowie, bei Dunkelheit und schlechter Sicht mit weißem Licht nach vorne und rotem Rücklicht.
Benützbare Verkehrsflächen
Es sind die für Radfahrer geltenden Verkehrsvorschriften zu beachten. Insbesondere gilt sinngemäß die Benützungspflicht für Radfahranlagen.
Fahrbahn
Die für den Fahrzeugverkehr bestimmte Fahrbahn darf befahren werden, wenn keine Radfahranlage vorhanden ist. Besteht ein Radweg oder Geh – und Radweg ohne Benützungspflicht, so kann dieser oder die Fahrbahn benützt werden.
Radweg
Ist ein Radweg mit Benützungspflicht vorhanden, so ist dieser zu verwenden.
Radfahrstreifen
Radfahrstreifen sind durch Markierungen von der übrigen Fahrbahn abgegrenzte Verkehrsflächen und sind mit dem E-Kleintretroller zu benützen.
Mehrzweckstreifen
Beim Mehrzweckstreifen handelt es sich um den abgegrenzten Teil eines – relativ schmalen – Fahrstreifens, der von Radfahrern und breiten Kfz befahren werden darf, wenn diese mit dem Hauptfahrstreifen nicht auskommen. Auch Mehrzweckstreifen sind mit E-Kleintretrollern zu benützen.
Radfahrerüberfahrt
Radfahrerüberfahrten dienen der Querung einer Radfahranlage über die Fahrbahn und sind zu benützen.
Fahrradstraße
Das Befahren von Fahrradstraßen mit E-Kleintretrollern ist erlaubt.
Geh – und Radweg
Die Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern und Radfahrern ist verboten. Auf einem durch Sperrlinie getrennten Geh – und Radweg darf nur der für Radfahrer bestimmte Teil benützt werden.
Wohnstraßen und Begegnungszonen
In Wohnstraßen und Begegnungszonen muss das Tempo dem Fußgängerverkehr angepasst werden. Ist ein Gehsteig vorhanden, so darf dieser auch hier nur dann benützt werden, wenn die Behörde dies ausnahmsweise erlaubt hat.
Nicht benützbare Verkehrsflächen
Gehsteig und Gehweg
Das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen ist verboten.
Die zuständige Behörde kann jedoch das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen erlauben. Ist dies der Fall, so dürfen diese Verkehrsflächen jedoch maximal mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Die Bekanntmachung einer solchen Ausnahme erfolgt über die Amtstafel, darüber hinaus kann die Gemeinde auch für weitere Informationen sorgen. Ein eigenes Verkehrszeichen ist nicht vorgesehen.
Fußgängerübergang
Das Befahren von Schutzwegen zum Queren der Fahrbahn ist verboten.
Fußgängerzone
Das Befahren von Fußgängerzonen mit E-Kleintretrollern ist grundsätzlich verboten. Ist jedoch das Radfahren gestattet, so darf dort auch mit E-Kleintretrollern gefahren werden, wobei die Geschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anzupassen ist.
Verhaltensregeln
Allgemeines Gefährdungsverbot
Auf allen Verkehrsflächen, auf denen die Verwendung von E-Kleintretrollern zulässig ist, darf man sich nur so verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden. Insbesondere ist – wenn das Befahren ausnahmsweise erlaubt ist – auf Gehsteigen und Gehwegen Schrittgeschwindigkeit einzuhalten sowie die Geschwindigkeit in Fußgängerzonen, in Wohnstraßen und in Begegnungszonen dem Fußgängerverkehr anzupassen.
Mit dem E-Kleintretroller darf nicht zu zweit gefahren werden!
Erlaubte Geschwindigkeit
In Fußgängerzonen, Wohnstraßen und auf Gehsteigen muss die Geschwindigkeit an den vorhandenen Fußgängerverkehr angepasst werden. Je mehr Fußgänger, desto langsamer muss man fahren.
Abstellen
E-Kleintretroller sind so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Auch an Fahrradständern dürfen sie abgestellt werden.
Auf dem Gehsteig ist das Abstellen von E-Kleintretrollern nur dann zulässig, wenn dieser Mehr als 2,5 m breit ist. Dies gilt allerdings nicht im Bereich von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, außer es sind dort Fahrradständer aufgestellt.
Alkohollimit
Personen, die einen E-Kleintretroller verwenden, dürfen den Alkoholgrenzwert von 0,8 Promille nicht überschreiten.
Führerscheinpflichtige E-Moped-Roller (bis 45 km/h)
Bei E-Scootern mit mehr als 250 Watt Nenndauerleistung und/oder einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h muss ein Mopedführerschein oder eine Lenkberechtigung irgendeiner Führerscheinklasse vorliegen.
Darüber hinaus gilt für führerscheinpflichtige E-Moped-Roller folgendes:
- Sturzhelmpflicht Typisierung, Versicherung und Zulassung notwendig 0,5 Promille-Grenze Mindestalter: 15 Jahre (mit Mopedführerschein), sonst erst mit Innehabung eines anderen Führerscheins Zulässige Verkehrsflächen: für den Kfz-Verkehr bestimmte Fahrbahn, Wohnstraße nur zum Zu – und Abfahren Grüne Kennzeichentafel möglich
Video: Alles was Recht ist: Regelungen zum E-Roller
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Mitnahme des E-Scooter nach Deutschland
ACHTUNG für Mitglieder, die ihren E-Scooter in Deutschland nutzen wollen
Vor dem Hintergrund der deutschen Rechtslage rät der ÖAMTC, seinen eigenen E-Scooter NICHT mit nach Deutschland zu nehmen sondern besser vor Ort einen E-Scooter zu mieten. Für die Verwendung des eigenen E-Scooter wird eine Haftpflichtversicherung benötigt, die jedoch nur mit Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden kann.
Vorschriften & Strafen
Neben Parksünden zählen akoholisiertes und zu schnelles Fahren, das Missachten von Vorrangregeln und Telefonieren …
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