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Https://www. zeit. de/mobilitaet/2016-06/fahrrad-radfahrer-verkehrsrecht-quiz

Leser fragen – Experten antworten: Nebeneinander Rad fahren

Antwort von Hans-Georg Marmit, KÜS: Auch wenn Autofahrer das nicht immer gerne sehen: Radfahrer dürfen zu zweit nebeneinander auf der Straße fahren. Dies wurde gerade durch eine vom Bundesrat abgsegnete Straßenverkehrsnovelle noch einmal bestätigt. Wenn (vermutlich im Frühjahr) die Änderungen im Bundesgesetzblatt verkündet werden, lautet der diesen Punkt betreffende neue Gesetzestext der StVO, Paragraf 2, Absatz 4: „Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.“ Bislang heißt es noch: „Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.“ Die Neuerung: Jetzt steht im Vordergrund, dass nebeneinander gefahren werden darf, sofern es zu keiner Behinderung kommt.

Eine Behinderung des Verkehrs liegt etwa hier vor: Ein Überholen von nebeneinander fahrenden Velo-Nutzern für einen Pkw, Bus oder auch ein anderes Zweirad wie etwa ein Motorrad ist aufgrund der Fahrbahnbreite nicht möglich. Es wäre aber möglich bei hintereinander fahrenden Velos. Dann müssen Radfahrer hintereinander in die Pedale treten. Kann das Überholen eines einzeln fahrenden Radfahrers aufgrund der Fahrbahnbreite oder Gegenverkehrs nicht ausgeführt werden, muss, wer überholen will, sich gedulden und hinter dem Radfahrer fahren, bis ein sicheres Überholen möglich ist. Übrigens: Fahren mehr als 15 Fahrradfahrer zusammen, dürfen sie einen geschlossenen Verbund bilden und in diesem zu zweit nebeneinander fahren (Paragraf 27, Absatz1 der StVO).

Mit der Straßenverkehrsnovelle wurde jetzt auch der Mindestabstand konkretisiert, den Autofahrer beim Überholen zu anderen Verkehrsteilnehmern einhalten müssen. Er beträgt innerorts 1,50 Meter; außerorts müssen mindestens 2 Meter (zum Beispiel zwischen Velo und Pkw) liegen. Früher hieß es nur, der Abstand müsse ausreichend sein – ohne zusätzliche Zahlenangaben.

Https://newsroom. kues. de/2020/02/26/leser-fragen-experten-antworten-nebeneinander-rad-fahren/

Dürfen Radfahrer mit 2 Fahrrädern nebeneinander fahren

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Verkehr Radfahren ist für viele Deutsche zu unsicher

Eine Pflicht, den Radweg zu benutzen, besteht nur dann, wenn der Radweg durch eines der drei blauen Radwegschilder ausgewiesen ist. Ist der Radweg allerdings nicht benutzbar – beispielsweise wegen Scherben – oder blockiert – zum Beispiel durch falsch parkende Autos oder wucherndes Unkraut – müssen Radfahrer auf die Straße ausweichen.

2. Nebeneinander Radfahren ist verboten

Falsch! Grundsätzlich ist es erlaubt, nebeneinander Fahrrad zu fahren. Allerdings darf man dabei den Verkehr nicht behindern.

Eine besondere Regelung gilt, wenn mehr als 15 Radfahrer im Verband unterwegs sind. Diese dürfen dann zu zweit nebeneinander auf der Straße fahren. Diese Regelung macht sich regelmäßig die Fahrrad-Demo „Critical Mass“ auch in Trier zu Nutze.

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Blaulicht Eine verletzte Person: Autofahrer drängt Radfahrer in Trierer Ostallee von der Straße und flüchtet

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Blaulicht Unfall am Vatertag: Betrunkene Radfahrer stürzen in Rittersdorf und verletzen sich schwer – Was ihnen jetzt noch droht

3. Wenn ich Alkohol trinke, lasse ich das Auto stehen, Radfahren geht

Falsch! Für Radfahrer gelten ebenso Promillegrenzen wie für Autofahrer. Ab einem Wert von 1,6 Promille Alkohol im Blut gilt man auf dem Fahrrad, dem E-Bike und dem Pedelec als komplett fahruntauglich. Wer mit einem solchen – oder höheren Wert – von der Polizei erwischt wird, dem kann sogar der sogenannte „Idiotentest“, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) drohen. Für Fahrer von S-Pedelecs gelten die gleichen Alkoholgrenzen wie für Auto – und Motorradfahrer.

Übrigens schützen auch geringere Alkoholwerte Radfahrer nicht vor einer Strafe: Bei einem Unfall drohen schon ab 0,3 Promille eine Buße oder Geldstrafe.

Https://www. volksfreund. de/nachrichten/mehrwert/radfahren-10-verkehrsregeln-die-wirklich-fuer-radler-gelten_aid-70967179

Dürfen Radfahrer mit 2 Fahrrädern nebeneinander fahren

Ist der Weg nicht befahrbar, etwa weil dort Scherben liegen, dürfen Radler auf die Straße ausweichen. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/ZB (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa) – „Neulich bin ich mit 120 auf meinem Fahrrad rumgefahr’n.“ Nun, das ist wohl etwas übertrieben. Ist ja auch ein Songtext der Prinzen. Aber auf 40 Kilometer pro Stunde können manche Radler durchaus kommen.

Und wer so flott durch eine Tempo-30-Zone düst, kann angehalten werden und ein Bußgeld kassieren. Denn Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Verkehrsschildern gelten auch für Radfahrerinnen und Radfahrer.

Im Gegensatz zu allgemeinen Tempolimits für Kraftfahrzeuge in der Straßenverkehrsordnung (StVO), wie etwa die Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern innerhalb geschlossener Ortschaften, die nicht gesondert mit einer Zahl im roten Kreis angezeigt wird. Zum Weltfahrradtag am Freitag (3. Juni) weitere mehr oder weniger kuriose Rad-Regeln:

Mit Fiffi fahren: Wenn der (große) Hund viel Auslauf braucht, kann man sich aufs Rad schwingen und ihn nebenher traben lassen. In der StVO ist das explizit erlaubt. Allerdings mit der Einschränkung, dass „nur Hunde“ von Fahrrädern aus geführt werden dürfen. Radelndes Gassiführen anderer Haustiere ist also – zumindest offiziell – tabu.

Gemeinsam radeln: Man ist zu zweit unterwegs, fährt nebeneinander und unterhält sich. Klingt unzulässig, ist aber ausdrücklich erlaubt. Die StVO schränkt nur ein, dass dadurch der Verkehr nicht behindert werden dürfe. Das kann etwa der Fall sein, wenn das Überholen der Seite-an-Seite-Radelnden wegen der Fahrbahnbreite nicht möglich wäre, sie aber überholt werden könnten, wenn sie hintereinander führen.

Schieben oder rollern: Schnell über den Zebrastreifen auf die andere Straßenseite fahren? Darf man – doch Achtung: Vorrang hat man dann keinen. Der gilt nur, wenn man absteigt und das Rad über den Zebrastreifen schiebt – oder wie einen Tretroller benutzt, so einige Gerichtsurteile.

Fahrbahn nutzen: Ein Autofahrer beschwert sich darüber, dass ein Radler die Fahrbahn nimmt, obwohl es einen abgesetzten Radweg gibt. Dabei gehören Fahrräder grundsätzlich auf die Straße. Den Radweg muss man nur nutzen, wenn er durch eins der drei blauen Radwegschilder gekennzeichnet ist. Ist der Weg nicht befahrbar, etwa weil dort Scherben liegen oder er versperrt ist, dürfen Radler auf die Straße ausweichen.

Mit Kindern unterwegs: Ab in den Fahrradanhänger und los geht’s! Aber aufgepasst: Es dürfen maximal zwei Kinder „bis zum vollendeten siebten Lebensjahr“ in den Anhänger, legt die StVO fest. Darf die 14-jährige große Schwester das Rad fahren? Nein – hier ist das Mindestalter 16. Für den Kindersitz am Rad gelten die gleichen Altersvorschriften.

Freihändig fahren: Ist eindeutig verboten. Einhändig? Okay, wenn man das Fahrrad dabei unter Kontrolle hat. Die Füße von den Pedalen zu nehmen, ist nur erlaubt, „wenn der Straßenzustand das erfordert“. Beim Anhalten darf man das natürlich immer – selbst wenn die StVO es nicht explizit nennt.

Https://www. sueddeutsche. de/wirtschaft/verkehr-nebeneinander-oder-freihaendig-was-ist-auf-dem-rad-erlaubt-dpa. urn-newsml-dpa-com-20090101-220530-99-478658

5 Dinge, die Radfahrer dürfen – und Autofahrer nerven

„Immer diese Radfahrer“, denkt so mancher Autofahrer, wenn er etwa an einer roten Ampel warten muss – und ein Radler gemütlich an ihm vorbeifährt. Dabei ist das durchaus erlaubt. Was Radfahrer sonst noch alles dürfen, erfahren Sie hier.

1. Fahrradfahrer:innen dürfen auf der Straße radeln

In den meisten Fällen dürfen Radfahrer:innen die Straße benutzen. Es sei denn, es gibt einen benutzungspflichtigen Radweg und dieser ist „zumutbar“. Heißt: Ist der Radweg mit einem runden blauen Schild markiert, auf dem ein weißes Fahrradsymbol zu sehen ist, müssen Radler dort fahren. Ausnahme: Der Radweg ist beschädigt, überwachsen, zugemüllt oder aus anderen Gründen nicht sicher befahrbar.

Ansonsten ist es ihnen erlaubt, auf die Fahrbahn auszuweichen. Wer auf der Straße Rad fährt, muss dabei etwa 50 bis 100 cm Abstand zum rechten Fahrbahnrand halten. Autofahrer:innen müssen auf die Radler:innen Rücksicht nehmen und aufpassen, dass sie diese nicht gefährden. Überholen dürfen Sie einen Radfahrer:innen mit Ihrem Auto beispielsweise nur, wenn Sie ausreichend Platz (Rund 1,5 bis 2,0 m) daneben haben. Ansonsten müssen Sie vorsichtig hinterherfahren.

2. Radler:innen dürfen eine Autoschlange überholen

So eine Gemeinheit! Im Auto müssen Sie brav an Ort und Stelle verharren, wenn sich ein Stau bildet – Radfahrer:innen aber dürfen an Ihnen vorbeifahren. Das regelt § 5 der Straßenverkehrsordnung (STVO). Dabei gilt lediglich die Vorgabe, dass die Radler:innen vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit die Autoschlange überholen.

Das Ordnungsamt ist berechtigt, „falsch“ geparkte Fahrräder abzuschleppen. Was genau mit „falsch“ gemeint ist, ist allerdings nicht ausreichend definiert. Grundsätzlich dürfen Radler:innen nämlich öffentliche Verkehrsflächen zum Anschließen ihres Fahrrades nutzen. Das Ordnungsamt muss also eine eindeutige Gefährdung oder Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer:innen nachweisen. Achten Sie daher also immer darauf, keinen Fußwege oder Bushaltestelle zu blockieren.

3. Hunde sind auch ohne Leine beim Radfahren erlaubt

Laut § 28 der STVO Dürfen Radfahrer:innen Hunde mit sich führen. Dabei müssen die Tiere nicht zwingend angeleint sein, sondern dürfen auch durch Zuruf und Zeichen geführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verkehr auf der jeweiligen Straße nur mäßig ist – und dass der Hund auf sein radelndes Frauchen oder Herrchen zuverlässig hört.

4. Manchmal dürfen Radfahrer:innen in Gegenrichtung in die Einbahnstraße fahren

Ist eine Einbahnstraße in Gegenrichtung nur mit dem Schild „Verbot der Einfahrt“ (Zeichen 267) gekennzeichnet, dürfen auch Radfahrer:innen dort nicht hineinfahren. Doch wenn sich darunter noch das weiße, rechteckige Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (Zeichen 1022-10) mit dem schwarzen Fahrradsymbol darauf befindet, ist das erlaubt.

5. Radfahrer:innen dürfen auf der Straße nebeneinanderfahren

So lange Radfahrer:innen den umliegenden Verkehr nicht behindern, dürfen sie auf der Straße nebeneinander fahren. Sollten die Radler dadurch jedoch andere Verkehrsteilnehmer:innen an ihrer Fortbewegung stören, müssen sie hintereinanderfahren. So steht es in § 2 der STVO. Alles dürfen Radfahrer:innen dann doch nicht.

Https://www. gelbeseiten. de/ratgeber/rf/5-dinge-die-radfahrer-duerfen-%E2%80%93-und-autofahrer-nerven

Wann man auf dem Radweg fahren muss – und wann nicht

Auf Facebook wird behauptet, es sei strafbar, wenn Fahrradfahrer auf der Straße fahren und nebeneinander fahren, obwohl ein Radweg vorhanden ist. Die Behauptung ist teilweise falsch. Fahrradfahrer müssen Radwege nur nutzen, wenn es durch Verkehrsschilder angeordnet wird. Ob es diese gibt, ist im Facebook-Beitrag nicht ersichtlich.

Auch wenn ein Radweg vorhanden ist, müssen Fahrradfahrer diesen nicht immer nutzen. (Symbolbild: Pixabay)

Unsere Bewertung: Teilweise falsch. Fahrradfahrer müssen Radwege nur nutzen, wenn es durch Verkehrsschilder angeordnet wird.

Auf Facebook kursiert ein Foto, das zwei Radfahrer zeigt, die nebeneinander auf der Straße fahren. Daneben steht: „Nennt sich Behinderung und ist strafbar“. Ein Pfeil mit dem Wort „Radweg“ zeigt dabei zudem an, dass sich neben der Straße ein Fahrradweg befindet. Der Beitrag suggeriert, es sei strafbar, auf der Straße Fahrrad zu fahren, wenn eigentlich ein Radweg vorhanden ist.

Das Foto wurde am 5. Juli veröffentlicht und bisher mehr als 3.600 Mal geteilt. CORRECTIV hat die Behauptung überprüft. Sie ist so pauschal nicht ganz richtig, denn es hängt von der Verkehrsbeschilderung und der Situation ab, ob die Nutzung von Radwegen gesetzlich verpflichtend ist und Radfahrer nebeneinander fahren dürfen.

Ob Fahrradfahren auf der Straße erlaubt ist, hängt vom Verkehrsschild ab

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Der Facebook-Beitrag suggeriert, dass es strafbar sei, wenn Fahrradfahrer nicht den Radweg nutzen – doch so einfach ist es nicht. (Screenshot und Schwärzungen: Facebook)

Die Straßenverkehrsordnung ( § 2 Absatz 4 ) besagt: „ Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.“ Dies sind beispielsweise die blauen Verkehrsschilder mit weißem Fahrradsymbol und die Verkehrsschilder, die ein Fahrradsymbol sowie das Fußgängersymbol aufweisen.

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Fakten, Front und Fakes

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Wenn ein Radweg mit diesen Schildern gekennzeichnet ist, ist das Benutzen des Weges für Fahrradfahrer Pflicht. (Screenshot: CORRECTIV / Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat)

Eine Pflicht, auf Radwegen zu fahren, besteht also nur, wenn sie durch Verkehrszeichen (Zeichen 237, 240 oder 241) angeordnet ist. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld geahndet. Es handelt sich folglich um eine Ordnungswidrigkeit.

Ob solche Schilder an der Straße, die auf Facebook gezeigt wird, vorhanden sind, ist unklar, da im Beitrag kein Ort angegeben wurde.

Nebeneinanderfahren nicht gestattet, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden

Die beiden Radfahrer im Facebook-Beitrag fahren zusätzlich nebeneinander. Bislang hieß es in der Straßenverkehrs: „Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.“

Doch am 15. Mai verkündete das Bundesverkehrsministerium im Rahmen einer StVO-Novelle, dass das Nebeneinanderfahren ab sofort grundsätzlich gestattet sei. Das Bundesverkehrsministerium schrieb dazu : „Durch eine Neufassung der bestehenden Regelung wird klargestellt, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden grundsätzlich gestattet ist. Lediglich wenn andere Verkehrsteilnehmende behindert werden, muss hintereinander gefahren werden.“ Allerdings wurde die Novelle von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer Anfang Juli aufgrund eines Formfehlers für nichtig erklärt.

Die genaue Rechtslage zum Nebeneinanderfahren ist folglich derzeit unklar. Fest steht: Es ist dann nicht erlaubt, wenn damit andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.

Update, 13. Juli 2020: Wir haben die Bewertung geändert, weil Fahrradfahrer Radwege nur nutzen müssen, wenn es durch entsprechende Verkehrsschilder angeordnet ist. Im Facebook-Beitrag fehlt Kontext, ob die Beschilderung vorhanden ist oder nicht. Wir haben klargestellt, dass das Nicht-Fahren auf dem Radweg eine Ordnungswidrigkeit ist und dass die Rechtslage zum Nebeneinanderfahren seit 15. Mai 2020 unklarer ist.

Https://correctiv. org/faktencheck/2020/07/09/wann-man-auf-dem-radweg-fahren-muss-und-wann-nicht/

Der neue Bußgeldrechner und Bußgeldkatalog Fahrrad 2023 im Überblick

Über 80 Prozent der deutschen Haushalte sind mit dem Fahrrad unterwegs. Trotz dieser großen Zahl wissen viele Personen nicht, was sie im Straßenverkehr mit dem Fahrrad dürfen und was nicht. Der neue Bußgeldkatalog für Radfahrer gibt Ihnen ausführliche Informationen zu allen relevanten Themen. Der Bußgeldrechner kann Ihnen in Sekundenschnelle das passende Bußgeld und weitere Maßnahmen nennen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) für das Fahrrad

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Der Bußgeldkatalog-Fahrrad für alle Verstöße rund ums Rad

An jedem 7. Verkehrsunfall in Deutschland ist ein Fahrradfahrer beteiligt (Quelle: Statistisches Bundesamt). Meist liegt es daran, dass es Radfahrern nicht bewusst ist, dass sie auch an die geltenden Vorschriften in Deutschland gebunden sind. Wer sich nicht daran hält, kann nicht nur mit einem Bußgeld rechnen.

Auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sind möglich. Und diese beziehen sich nicht nur auf das Rad, sondern gelten parallel auch für das Autofahren. So ist es also möglich, dass ein Radfahrer so viele Punkte sammelt, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird. Dieser Entzug gilt dann auch für andere Fahrzeuge.

Deshalb ist es wichtig, die Straßenverkehrsordnung für das Fahrrad und die darin befindlichen Regelungen zu kennen. Welche das sind, sollen nachfolgend erklärt werden.

FAQ: Bußgeldkatalog fürs Fahrrad

Ja, auch Radfahrer müssen sich an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Regelungen speziell für Radfahrer, sind in den Ratgebern hier genauer erläutert.

Wir haben die wichtigsten Verhaltensregeln für Radfahrer hier im Ratgeber zusammengefasst.

Ja, Verstöße durch Radfahrer werden mit Bußgeldern, aber auch mit Punkten und Fahrverboten geahndet. Welche Sanktionen wann greifen, erfahren Sie hier.

Spezifische Informationen zum Bußgeldkatalog fürs Fahrrad:

Verhalten von Fahrradfahrern im Straßenverkehr

Bußgeld erhalten Sie auch mit dem Fahrrad

Bereits in Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bezieht die deutsche Politik die Fahrradfahrer mit ein.

„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ (Quelle: § 1 Abs. 1 StVO)

Weiter bestimmt die Straßenverkehrsordnung für das Fahrrad, dass auch diese Verkehrsteilnehmer sich so verhalten sollen, dass „kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen vermeidbar, behindert oder belästigt wird“ (Quelle: § 1 Abs. 2 StVO). Der Bußgeldkatalog-Fahrrad gründet auf diesen beiden Absätzen. Denn die Sicherheit im Straßenverkehr steht immer an oberster Stelle.

Die wichtigsten Verhaltensregeln auf einen Blick:

    Achten Sie auf den Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand. Der Bundesgerichtshof entschied bereits 1957, dass der ausreichende Abstand etwa 75 bis 80 cm beträgt (bei stark befahrenen Straßen in der Dunkelheit oder bei Regen: 1 m). Zudem entschied das Landgericht Berlin, dass Radfahrer auch einen Abstand zu parkenden Autos halten muss. Dieser beträgt etwa einen Meter. Hierbei soll vermieden werden, dass ein Fahrradfahrer von einer plötzlich geöffneten Autotür erwischt wird. Auch Fahrradfahrer müssen das Rechtsfahrgebot einhalten. Sie sind zwar von der Regelung, „äußerst rechts“ (§ 2 Abs. 2 StVO) zu fahren ausgenommen, dennoch sieht der Bußgeldkatalog-Fahrrad bei einem Verstoß eine Geldbuße vor. Radfahrer müssen Hintereinander fahren. Die Straßenverkehrsordnung für das Fahrrad schreibt vor, dass Fahrer von nicht motorisierten Zweirädern nicht nebeneinander fahren dürfen. Die einzige Ausnahme: Lässt der Weg es von der Breite her zu und wird der übrige Verkehr nicht behindert, dürfen Fahrräder nebeneinander fahren. Achten Sie auf die Verkehrszeichen mit einem Fahrrad. Radwege, die als solche gekennzeichnet sind, müssen Fahrer benutzen. Handelt es sich jedoch um einen Radweg, der aber nicht als solcher ausgewiesen ist, besteht keine Pflicht, diesen zu nutzen. Auf einem Fußweg darf nur gefahren werden, wenn Sie die Schrittgeschwindigkeit einhalten und besondere Rücksicht gegenüber der Fußgänger zeigen. Ist das nicht gegeben, müssen Sie vom Fahrrad absteigen. Kinder sind in der Pflicht, bis zu ihrem vollendeten 8. Lebensjahr die Gehwege zu benutzen. Bis zum 10. Geburtstag haben Sie die Wahl zwischen Geh – und Radweg.

Doch nicht nur die StVO, auch die StVZO, also Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, stellt Regeln für Radfahrer auf. So bestimmt Paragraph 67 die Voraussetzungen an die lichttechnischen Einrichtungen der Räder.

Absatz 1 beispielsweise besagt, dass Fahrräder immer mit einem Scheinwerfer und einer Schlussleuchte, also einer intakten Beleuchtung, ausgerüstet sein müssen. Andernfalls drohen hohe Bußgelder für Fahrrad-Besitzer, wenn sie öffentliche Straßen befahren wollen.

Unterwegs mit dem Fahrrad: Strafe, Bußgeld und Co.

Neben den spezifischen Fahrrad-Vorschriften sollten auch die wichtigsten Bußgelder bekannt sein. Beim Fahrrad sind auch Punkte möglich. Diese können bei einer raschen Vermehrung zum Fahrerlaubnisentzug führen.

Allgemein gilt: Alle Bußgelder für Kfz-Fahrer, welche der Bußgeldkatalog mit Maßnahmen ab 55 Euro ahndet, teilt der Bußgeldkatalog-Fahrrad durch die Hälfte. Diese Regelung betrifft jedoch nur Vergehen, die der aktuelle Bußgeldkatalog nicht als besondere Tatbestände für diese Verkehrsteilnehmer wie etwa Pkw oder Motorräder vorsieht.

Beträgt die Ermäßigung, also der halbe Regelsatz der Strafen für motorisierte Verkehrsteilnehmer, Weniger als 60 Euro, dürfen sich Beamte auch für ein Verwarnungsgeld entscheiden. Laut dem Bußgeldkatalog für Radfahrer liegt das Verwarnungsgeld bei 15 Euro. Der Bußgeldkatalog-Fahrrad listet wegen dieser Bestimmung nicht alle Ordnungswidrigkeiten einzeln auf. Sollte also das Vergehen, nachdem Sie suchen, nicht im Bußgeldrechner für Radfahrer zu finden sein, lohnt sich ein Blick auf den Bußgeldrechner für Pkw.

Zusätzlich zum Bußgeldbescheid enthält das Bußgeld für Fahrer vom Fahrrad nach den aktuellen Vorschriften noch Gebühren und Zustellungskosten. Diese betragen in der Regel 28,50 Euro.

Können Sie mit dem Fahrrad Punkte erlangen? Ja, denn jedes Vergehen, welches direkt die Verkehrssicherheit gefährdet und zudem ein Bußgeld über 60 Euro kostet, wird mit einem Punkt in Flensburg bestraft.

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Der Bußgeldkatalog-Fahrrad sieht auch Punkte in Flensburg vor

Alle Infos rund um das Fahrrad wie Punkte oder ein Bußgeld zeigt Ihnen auch der Bußgeldrechner für Fahrrad-Verstöße. Hier finden Sie einige Beispiele für Verstöße, die im Bußgeldkatalog-Fahrrad zu finden sind:

    Missachtung des Rechtsfahrgebots ohne den markierten Schutzstreifen zu benutzen: 15 – 30 Euro Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer aufgrund von Nebeneinanderfahrens: 20 – 30 Euro Nichtbeachtung vom Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung oder Einmündung: 15 – 30 Euro Falsches Abbiegen nach links ohne der Verkehrsführung für Radfahrer im Bereich einer Kreuzung oder Einmündung zu folgen: 15 – 30 Euro Benutzung eines Mobiltelefons beim Fahren: 55 – 100 Euro Nichtbefolgung der durch Verkehrszeichen angezeigten vorgeschriebenen Fahrtrichtung: 20 – 35 Euro Gesetzwidrige Benutzung des Fußgängerbereichs: 15 – 30 Euro Gesetzwidrige Benutzung eines für Radfahrer gesperrten Bereichs: 15 – 30 Euro Gesetzwidrige Befahrung einer verbotenen Einfahrt: 20 – 35 Euro

Sollten Sie in einem Fußgängerbereich andere Fußgänger verletzen, obwohl Fahrradfahrer für diesen Bereich zugelassen sind, müssen Sie laut Bußgeldkatalog-Fahrrad 30 bis 35 Euro und einen Punkt in Flensburg erwarten.

Einen Punkt gibt es auch für das Missachten des Dauerlichtzeichens, welches die Fahrstreifenbenutzung verbietet. Sogar zwei Punkte bekommen Sie laut Bußgeldkatalog für Radfahrer, wenn Sie eine rote Ampel missachten und dabei einen Unfall verursachen.

Im Gegensatz zu diesen Ordnungswidrigkeiten ist das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss eine Straftat. Sie können in der Regel mit einem hohen Bußgeld rechnen. Für Fahrer vom Fahrrad droht ein Bußgeld, sobald sie Mit mehr als 1,6 Promille kontrolliert werden. Sollten Sie davor bereits auffällige Alkoholerscheinungen gezeigt haben, können auch hier laut Fahrrad-Bußgeldkatalog Maßnahmen durchgesetzt werden.

Gelangen Sie über die Promillegrenze, ist neben dem Fahrverbot oder einem eventuellen Führerscheinentzug noch die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung die Folge.

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Https://www. bussgeldrechner. org/fahrrad. html

Dürfen Radfahrer mit 2 Fahrrädern nebeneinander fahren

Montags 20:15 Uhr

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Mo 27.03.2023 | Beitrag | Lesedauer etwa 3 Minuten – Darf ich das: Auf dem Fahrrad?

Gelten fürs Radfahren Geschwindigkeitsbeschränkungen? Dürfen wir zu zweit nebeneinander auf der Straße fahren? Und darf ich auf dem Rad telefonieren? Diese Regeln gelten für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer.

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Fahrradfahren – einmal gelernt – verlernt man ja bekanntlich nie wieder. Was ist aber mit den Regeln, die zum Radfahren gehören? Gerade jetzt bei den ersten Sonnenstrahlen sind wieder viele auf ihren Rädern unterwegs – große und kleine Radfahrerinnen und Radfahrer, alte und junge, schnelle und weniger schnelle, in alle Richtungen schwärmen sie aus. Und sind sich, wenn sie ehrlich sind, nicht immer sicher, ob das so richtig ist, was sie da gerade machen – oder auch nicht machen.

SUPER. MARKT hat den Verkehrspolizisten Marko Stein und Philipp Otto vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) gefragt, was für Radfahrende erlaubt ist und wo ein Bußgeld droht.

Darf ich mit dem Rad so schnell fahren, wie ich will?

Theoretisch darf man so schnell Rad fahren, wie man möchte. Wer dabei aber Fußgänger gefährdet, muss mit einem Bußgeld von 30 bis 35 Euro rechnen. Und: 30er-Zonen gelten auch für Fahrradfahrende. Denn an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h müssen sich alle Verkehrsteilnehmer halten.

Darf ich während der Fahrt auf dem Fahrrad telefonieren?

Nein. Das Smartphone darf während der Fahrt nicht in der Hand gehalten werden. Telefonieren ist also nicht erlaubt. Wenn Sie dabei erwischt werden, sind 55 Euro Bußgeld fällig. Laut dem ADFC können Sie aber eine Freisprechanlage, die fürs Fahrradfahren geeignet ist und nicht ablenkt, nutzen. Aber: Das Smartphone darf auch mit Freisprechanlage während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden.

Darf ich denn Musik beim Radfahren hören?

Ja, aber nur solange Sie den Verkehr ohne Ablenkung im Blick behalten. Verboten ist es nicht.

Muss ich während der Fahrt immer beide Hände am Lenker haben?

Einhändig fahren ist erlaubt. Das kommt ohnehin öfter vor, da viele Radfahrerinnen mit einer Hand das Abbiegen anzeigen. Anders sieht es beim freihändig Fahren aus: Das ist verboten und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 5 Euro bestraft.

Darf ich auf der Straße fahren, obwohl es einen Radweg gibt?

Jein. Generell dürfen Sie mit dem Fahrrad auf der Straße fahren. Wenn es aber einen Radweg gibt, der durch das blaue Kreisschild mit weißem Fahrrad gekennzeichnet ist, dann müssen Sie diesen nutzen. Das blaue Schild ist nämlich ein Gebotsschild, an das man sich halten muss. Wenn Sie trotzdem die Straße nutzen, wird ein Verwarngeld von 20 Euro fällig.

Darf ich als Radfahrer über den Zebrastreifen fahren, um eine Straße zu überqueren?

Ein Zebrastreifen ist ein besonders geschützter Bereich für Fußgänger. Hier dürfen Sie niemanden gefährden oder behindern. Heißt: Wenn Sie Ihr Rad über den Zebrastreifen schieben, ist das in Ordnung. Drüberfahren, um eine Straße zu überqueren, ist hingegen verboten.

Dürfen zwei Personen nebeneinander auf der Straße Fahrradfahren?

Solange Sie dabei niemanden behindern oder gefährden, ja. Auf einer Fahrradstraße ist es generell erlaubt.

Darf ich jemanden auf meinem Gepäckträger mitnehmen?

Wenn derjenige nicht älter als sieben Jahre ist und Sie eine entsprechende Sitzvorrichtung haben, ja. Alle anderen dürfen nicht auf dem Gepäckträger Platz nehmen. Der Gepäckträger darf ohnehin nur bis maximal 25 Kilogramm belastet werden, denn das höhere Gewicht hat Auswirkungen auf die Fahreigenschaften des Rads.

Https://www. rbb-online. de/supermarkt/themen/mobilitaet/fahrrad-fahrradfahren-rechte-pflichten-gesetze-darf-ich-das. html

Straßenverkehr: Was Fahrradfahrer dürfen – und was nicht

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Radfahren macht Spaß, hält fit – und ist vor allem in der warmen Jahreszeit eine beliebte Alternative zur Fahrt mit dem Auto. Doch mit Regeln haben es viele Radfahrer nicht so: In einer Forsa-Umfrage gaben 83 Prozent der deutschen Fahrradfahrer an, sich nicht immer an die Verkehrsregeln zu halten – und schon mal über rote Ampeln zu fahren, anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt zu nehmen und auch auf dem Gehsteig Fußgänger beiseite zu klingeln.

Um Regeln beim Fahrradfahren ranken sich viele Mythen

Mitunter kommt es auch zu Missverständnissen, weil sich viele Mythen über die Rechte von Radfahrern im Verkehr hartnäckig halten. Über die häufigsten Irrtümer – und die rechtliche Realität.

1. Radfahrer gehören nicht auf die Fahrbahn

Fahrräder sind Fahrzeuge und gehören deshalb grundsätzlich auch auf die Fahrbahn. Es gibt allerdings Ausnahmen: Gibt es einen Radweg, markiert durch das entsprechende blaue Verkehrszeichen mit einem weißen Fahrrad darauf – muss der Radfahrer runter von der Straße. „Die Beschilderung schreibt eine verpflichtende Nutzung vor“, sagt Claudia Schulze-Domnick, Partner-Anwältin der Rechtsberatung Bikeright. Wo es keinen Radweg gibt und Radfahrer demzufolge die Straße benutzen dürfen, ist es ihnen übrigens auch erlaubt, an Ampeln wartende Autos rechts zu überholen, auch wenn das regelmäßig für Verstimmung bei den Autofahrern sorgt: „In der Straßenverkehrsordnung steht, dass Radfahrer wartende Fahrzeuge mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen dürfen“, sagt Rechtsexpertin Schulze-Domnick.

2. Radfahrer dürfen nicht auf dem Gehweg und in der Fußgängerzone fahren

Grundsätzlich ist das richtig – es gibt jedoch Ausnahmen: Kinder bis acht Jahren müssen den Gehweg benutzen, Kinder bis zehn Jahren dürfen das tun. Und Eltern, die ihr Kind begleiten, dürfen ebenfalls auf dem Gehweg fahren, müssen dabei allerdings besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen. In Fußgängerzonen gilt grundsätzlich das gleiche: Wer hier als Erwachsener einfach in die Pedalen tritt und sich den Weg frei klingelt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Aber: „Man darf sein Fahrrad als Tretroller nutzen“, sagt Anwältin Schulze-Domnick. Dafür darf der Radfahrer weder im Sattel sitzen noch die Pedale zum Antrieb nutzen. Erlaubt ist lediglich eine Fortbewegung, bei der man mit einem Fuß auf einem Pedal steht und sich mit dem anderen Fuß vom Boden abstößt. Die Hände gehören allerdings an den Lenker.

3. Radfahrer dürfen den Zebrastreifen benutzen

Dies ist ein Irrtum. Fahrradfahrer dürfen einen Überweg nicht fahrend überqueren, sondern müssen absteigen und schieben. Muss ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Fußgängerüberweg abbremsen, riskiert der Radfahrer ein Bußgeld. Auf der Fahrbahn ist der Radfahrer wie der Autofahrer verpflichtet, anzuhalten und den Fußgängern das Überqueren der Straße zu ermöglichen.

4. Man darf alkoholisiert Fahrradfahren

Stimmt nur teilweise. Zwar ist die Grenze zur Fahruntüchtigkeit für Radfahrer ist mit 1,6 Promille deutlich höher als für Autofahrer (0,5 Promille). Wer aber als Radfahrer mit über 1,6 Promille im Blut erwischt wird, riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern muss auch mit Punkten in der Verkehrssünder-Kartei rechnen. Außerdem kann die Behörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen – und wer da durchfällt, verliert auch als Radfahrer seinen Führerschein. Bei Unfällen gilt zudem, dass einem schon ab 0,3 Promille eine Teilschuld zugerechnet wird.

5. Tiere dürfen auf dem Rad nicht mitgenommen werden

Hund oder Katze im Körbchen am Lenker – das sieht man zwar oft, ist aber nicht erlaubt. Hunde dürfen allerdings vom Fahrrad aus an der Leine geführt werden. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) rät dabei dazu, die Leine nur lose in der Hand zu halten und sie nicht um Handgelenk oder Lenker zu binden, um Stürzen vorzubeugen. Außerdem ist das Mitführen von Hunden nur auf Radwegen und nicht auf der Fahrbahn erlaubt. Wer seinen vierbeinigen Freund immer dabei haben möchte, der kann ihn in einem speziellen Anhänger mitnehmen – das ist sowohl auf der Straße als auch auf dem Radweg erlaubt.

6. Radfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren

Mancher Autofahrer mag mit dem Kopf schütteln, doch unter bestimmten Umständen dürfen Radfahrer tatsächlich nebeneinander fahren – und zwar laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich immer dann „wenn der Verkehr nicht behindert wird“. Das wiederum ist juristisch betrachtet immer dann der Fall, wenn dem Autofahrer noch Platz genug bleibt, mit mindestens 1,5 Metern Abstand zu überholen. In verkehrsberuhigten Zonen oder auf Fahrradstraßen ist das Nebeneinanderfahren sowieso immer gestattet. Und auch Verbände von Radfahrern dürfen in Zweierreihen fahren – das gilt immer, wenn mindestens sechzehn Radfahrer als Gruppe unterwegs sind.

7. Radfahrer dürfen während der Fahrt ihr Handy nutzen

Das Telefonieren während der Fahrt und auch das Bedienen des Smartphones ist Radfahrern während der Fahrt nicht gestattet – es gelten die gleichen Regeln wie für Autofahrer. Denn zum einen lenkt das Telefonieren vom Verkehr ab, zum anderen ist auch das einhändige Fahren gefährlich. Wer sich mit Handy am Ohr von der Polizei erwischen lässt, muss daher ein Bußgeld von 55 Euro zahlen. Das Handy als MP3-Player zu nutzen und mit Kopfhörern laut Musik zu hören, ist ebenfalls verboten: 10 Euro Bußgeld sind dafür vorgesehen, wenn das „Gehör durch Geräte bei der Fahrt beeinträchtigt“ ist. Denn wer Kopfhörer im Ohr hat und die Lautstärke hochdreht, hört nichts anderes mehr – weder ein Martinshorn, noch das Hupen oder Klingeln anderer Verkehrsteilnehmer. Zur Navigation darf man das Smartphone während der Fahrt aber nutzen, wenn es an einer speziellen Halterung am Lenker angebracht ist.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels sprachen wir von 25 Euro Bußgeld für die Handy-Benutzung auf dem Fahrrad. Tatsächlich liegt das Bußgeld bei 55 Euro. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

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Dürfen Radfahrer mit 2 Fahrrädern nebeneinander fahren

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Anordnungsvoraussetzungen Die Anordnung einer Fahrradstraße kommt nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte in Betracht. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begründen, dass diese mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird Eine hohe Fahrradverkehrsdichte setzt nicht voraus, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist. Die Anordnung von Fahrradstraßen stellt in aller Regel eine Teilentziehung der Straße dar und sollte deshalb nur mit Beschluss des Gemeindrates/Stadtrates erfolgen.

An Kreuzungen oder Einmündungen gelten die ganz “normalen” Vorfahrtsregeln i. S. § 8 StVO. Für jeglichen Fahrverkehr (also auch für Radfahrer) gilt eine Höchstgeschwindigkeit vom 30 km/h. Ansonsten gelten die Bestimmungen über Fahrbahnbenutzung (§ 2 StVO). Abweichend vom Rechtsfahrgebot, dürfen Radfahrer hier nebeneinander fahren. Da keine Anzahl genannt wird, dürfen auch mehr als 2 Radfahrer nebeneinander fahren. Die Grenzen liegen jedoch im § 1 Abs. 2 StVO; so z. B. die Behinderung des Gegenverkehrs oder wenn dadurch ein Überholen unmöglich gemacht wird. Fahrradstraßen können durch Z 301 oder Z 306 bevorrechtigt werden (in Tempo-30-Zonen unzulässig). Da das Nebeneinanderfahren in der Fahrradstraße erlaubt ist, bedingt dies eine Mindestbreite von 2,50 m pro Fahrtrichtung. Bei einer Fahrradstraße müssen baulich angelegte Radwege zurückgebaut oder als Fußwege beschildert werden. Da es sich beim Z 244.1 StVO um ein streckenbezogenes Verkehrszeichen handelt, erfolgt die Kennzeichnung entsprechend der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen; d. h. das Z 244.1 ist in der Regel nach Kreuzungen oder Einmündungen zu wiederholen.

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Die Fahrradstraße wird beschildert mit Z 244.1 (Beginn einer Fahrradstraße) und Z 244.2 (Ende einer Fahrradstraße)

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Bild links: Das Z 244.1 (Beginn Fahrradstraße) steht hier ca. 15 m nach dem Z 274.1 und hebt dieses auf. Somit ist hier wahrscheinlich die kürzeste Tempo-30-Zone von Baden-Württemberg zu sehen.

Bild oben: Fahrradstraße mit zugelassenem Kfz.-Verkehr in Ulm. Die Verkehrszeichen sind richtig platziert. Das Zeichen Fahrradstraße ist auf der Fahrbahn wiederholt. Die Begrenzungslinien zum ruhenden Verkehr (Breitstrich mit 50 cm Strich und 25 cm Lücke) sind nach den Richtlinien für Fahrbahnmarkierungen Radwegefurten und dürfen nur quer zur Fahrtrichtung verwendet werden. Hier wird dieser Markierung fälschlicherweise als Längsmarkierung angewandt. Die in Verbindung mit dem Z 244.1 StVO auf einem Zusatzzeichen dargestellen Parkvorschriften dürften rechtlich nicht haltbar sein. Das Z 314 StVO unterschreitet sehr deutlich die vorgeschriebene Mindestgröße.

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Achtung: In Hannover hatte ein Anwohner gegen eine bestehende Fahrradstraße geklagt – und Recht bekommen. Das Urteil gibt wichtige Hinweise zur Ausgestaltung von Fahrradstraßen. Lesen Sie hier mehr.

Http://joachimzwirner. de/fahrradstrasse-24.htm

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